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Jugendamt Werdohl

Jugendamt Werdohl

Die Zuständigkeit für die Stadt Werdohl obliegt dem Jugendamt Werdohl.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Werdohl. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das oben gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche des Jugendamts Werdohl erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Werdohl

Hier finden Sie nun die Adresse und die Daten vom Jugendamt Werdohl:

Goethestr. 51
58791 Werdohl

Öffnungszeiten vom Jugendamt Werdohl


Montag
08:00 – 12:30 und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag
08:00 – 12:30 Uhr

Donnerstag
08:00 – 12:30 und 14:00 – 17:00 Uhr

Freitag
08:00 – 12:30 Uhr

Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst ist für eine Vielzahl an Angeboten zuständig. An diesen können sich Menschen wenden, wenn sie Probleme in Bezug auf Familie oder anderen Lebenslagen haben. Der Allgemeine Soziale Dienst berät und unterstützt dann diese Menschen und vermittelt an passende und geeignete Hilfestellen. Zudem ist er beteiligt an Verfahren des Familien- und Vormundschaftsgericht, sowie an Verfahren des Jugendgerichts.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Leiterin
Simone HanßenTel.: 02392 917 244
Mitarbeiterin
Vanessa Löhnhardt
Tel.: 02392 917 290
Mitarbeiterin
Sarah Klüppelberg
Tel.: 02392 917259
Mitarbeiterin
Marie Schildmacher
Tel.: 02392 917 302
Mitarbeiterin
Sabine Cappellacci
Tel.: 02392 917 294

Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner Sozialer Dienst“ vom Jugendamt Werdohl finden Sie hier.

Ambulante familienunterstützende Hilfen

Bei dem Angebot der ambulanten familienunterstützenden Hilfen handelt es sich um sozialpädagogische Familienhilfen. Diese betreuen Familien und all deren Familienmitglieder bei individuellen Problemen, die in der Familie auftreten. Gemeinsam werden dann Lösungsansätze gesucht, durch die die Familie wieder eigenständig das Familienleben aufnehmen kann. Zudem ist die ambulante familienunterstützende Hilfe für die Eingliederung von seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen zuständig und vertritt den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.

Ambulante familienunterstützende Hilfe
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Sabine Cappellacci
Tel.: 02392 917 294

Die offizielle Seite für den Bereich „Ambulante familienunterstützende Hilfen“ vom Jugendamt Werdohl finden Sie hier.

Amtsvormundschaften

Dieser Bereich des Jugendamtes kümmert sich um die Führung von Amtsvormundschaften und Pflegschaften. Eine Amtsvormundschaft tritt beispielsweise mit sofortiger Wirkung ein, wenn eine minderjährige Mutter ein Kind bekommt. Gesetzlich wird das Kind dann vom Jugendamt vertreten, wobei die elterliche Sorge natürlich bei der Mutter des Kindes verbleibt. Mit Eintritt der Volljährigkeit ist die Amtsvormundschaft dann beendet.

Eine Pflegschaft wird dann eingesetzt, wenn die elterliche Sorge vorübergehend oder auf Dauer nicht von den leiblichen Eltern getragen werden kann. Das Kind kommt dann in eine Pflegefamilie, bei der es ein sicheres und stabiles Umfeld hat, um in seiner Entwicklung nicht beeinträchtigt zu sein.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Christiane Kreikebaum
Tel.: 02392 917 306

Die offizielle Seite für den Bereich „Amtsvormundschaften“ vom Jugendamt Werdohl finden Sie hier.

Anerkennung der Vaterschaft

Die Vaterschaft muss dann anerkannt werden, wenn Mutter und Vater des Kindes nicht miteinander verheiratet sind oder wenn die Mutter verheiratet ist, das Kind jedoch nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren wird. Durch eine beurkundete Erklärung des Vaters mit Zustimmung der Mutter wird die Vaterschaft anerkannt. Dies ist auch bereits vor Geburt des Kindes möglich. Um eine Vaterschaft anerkennen zu lassen, können Sie sich an das Standesamt, das Jugendamt, das Amtsgericht oder einen Notar wenden.

Bei einem Termin zur Anerkennung der Vaterschaft benötigen Sie bestimmte Unterlagen. Dazu gehören ein Personalausweis oder einen Reisepass des Anerkennenden, die Geburtsurkunde des Anerkennenden und die Geburtsurkunde des Kindes.

Anerkennung der Vaterschaft
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Maximilian Pondruff
Tel.: 02392 917 335

Frank Leitzbach
Tel.: 02392 917 298

Karin Neuhaus
Tel.: 02392 917 256

Die offizielle Seite für den Bereich „Anerkennung der Vaterschaft“ vom Jugendamt Werdohl finden Sie hier.

Beurkundungen Sorgerecht und Unterhalt

Einige Beurkundungen können auch vom Jugendamt übernommen werden, um beispielsweise Gerichte zu entlasten. Zu diesen Beurkundungen gehören die Sorgerechtserklärungen oder aber auch die Unterhaltsansprüche.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Karin Neuhaus
Tel.: 02392 917 256

Die offizielle Seite für den Bereich „Beurkundungen Sorgerecht und Unterhalt“ vom Jugendamt Werdohl finden Sie hier.

Einzelförderung von Kindern in Tagespflege

Die Tagespflege ist eine Form der Kinderbetreuung und zeichnet sich dadurch aus, dass die Kinder in eher kleineren Gruppen betreut werden, wodurch ein familienähnliches Umfeld zustande kommt. Kinder in solch einer Betreuung können individuell von einer Tagespflegeperson gefördert werden. Das Jugendamt überprüft die Eignung von Tagespflegepersonen, wobei es auch nach den räumlichen Gegebenheiten schaut. Zusätzlich steht das Jugendamt beratend an der Seite von Tagespflegepersonen und Eltern.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Michelle Persin
Tel.: 02392 917 254

Die offizielle Seite für den Bereich „Einzelförderung von Kindern in Tagespflege“ vom Jugendamt Werdohl finden Sie hier.

Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Wenn man sein Kind in einer Kindertageseinrichtung unterbringt, fallen dafür Elternbeiträge an, um die sich das Jugendamt kümmert.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Michelle Persin
Tel.: 02392 917 254

Die offizielle Seite für den Bereich „Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen“ vom Jugendamt Werdohl finden Sie hier.

Elternbeiträge für Offene Ganztagsgrundschule

Auch wenn sich das Kind in einer offenen Ganztagsschule befindet, müssen Elternbeiträge bezahlt werden, die das Jugendamt koordiniert. Wie hoch der Beitrag letztendlich ist, richtet sich nach dem jährlichen Einkommen der Eltern.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Michelle Persin
Tel.: 02392 917 254

Die offizielle Seite für den Bereich „Elternbeiträge für Offene Ganztagsgrundschule“ vom Jugendamt Werdohl finden Sie hier.

Entgeltleistungen für Tagespflege

Die Tagespflegepersonen übernehmen die Betreuung von Kindern und bieten ihnen eine familienähnliche Umgebung, in der sie individuell gefördert und unterstützt werden können. Natürlich wird diese Tätigkeit der Tagespflegepersonen entlohnt. Für die entsprechenden Entgeltleistungen ist das Jugendamt zuständig.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Michelle Persin
Tel.: 02392 917 254

Die offizielle Seite für den Bereich „Entgeltleistungen für Tagespflege“ vom Jugendamt Werdohl finden Sie hier.

Frühe Hilfen

Die angebotene Unterstützung und Beratung von den Frühen Hilfen richtet sich an werdende Eltern oder Eltern mit Kindern bis zum Schuleintritt. Die Themen, die dabei eine Rolle spielen, reichen von der Schwangerschaft über die Geburt bis hin zu generellen Erziehungsthemen. Wer also ein Kind erwartet und sich über einige Sachen noch im Unklaren ist oder noch offene Fragen hat, kann sich an die Frühen Hilfen wenden. Dort können viele Informationen oder auch Hinweise zu bestehenden Angeboten gegeben werden.

Frühe Hilfen
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Iris Rohe
Tel.: 02392 917 405

Frauke Thamer
Tel.: 02392 917 245

Die offizielle Seite für den Bereich „Frühe Hilfen“ vom Jugendamt Werdohl finden Sie hier.

Hilfe zur Erziehung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen

Dieser Bereich des Jugendamts richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die keine ausreichende Erziehung von den eigenen Eltern erfahren können und bei denen Angebote nicht ausreichen, die als familienergänzende Hilfen angeboten werden. Die Herkunftsfamilie wird dabei ebenfalls auf finanzieller und beratender Ebene unterstützt. Das Jugendamt arbeitet dazu mit den entsprechenden Einrichtungen zusammen und kümmert sich um die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, den notwendigen Kostenbeiträgen und den Kostenersatz.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Sabine Cappellacci
Tel.: 02392 917 294

Die offizielle Seite für den Bereich „Hilfe zur Erziehung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen“ vom Jugendamt Werdohl finden Sie hier.

Jugendhilfeplanung

An die Jugendhilfeplanung können sich diejenigen wenden, die jegliche Fragen bezüglich der Jugendhilfe haben. Dort erhalten sie dann Informationen und die nötige Beratung. Die Jugendhilfeplanung erstellt auch, wie der Name schon verrät, Fachpläne für die verschiedenen Bereiche der Jugendhilfe. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bedarf und werden individuell ausgearbeitet. Um der Gesellschaft gerecht zu werden, werden die soziale Bedarfe stets im Auge gehalten und analysiert. Dementsprechend können dann Maßnahmen entwickelt werden, die genau an den Stellen ansetzen, wo sie benötigt werden.

Zudem ist die Jugendhilfeplanung für Beistandschaften und die gesetzliche Vertretung von Minderjährigen zuständig. Dort erhalten sie beispielsweise Hilfe, um Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Auch werden alleinerziehende Mütter oder Väter unterstützt und in der jeweiligen Lebenslage beraten. Die Erstellung von Urkunden wie beispielsweise der Vaterschaftsanerkennung, der Unterhaltstitel und die Erklärung zur Ausübung der elterlichen Sorge gehören ebenfalls in den Aufgabenbereich der Jugendhilfeplanung.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Hilal Demirtas
Tel.: 02392 917 326

Karin Neuhaus
Tel.: 02392 917 256

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendhilfeplanung“ vom Jugendamt Werdohl finden Sie hier.

Kinder- und Jugenderholung

Das Jugendamt ist zuständig für die Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen. Auch werden diese vom Jugendamt durchgeführt. Dazu gehören beispielsweise diverse Freizeiten oder Stadtranderholungen, sowie internationale Jugendbegegnungen. Die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit werden auch von diesem Bereich des Jugendamts gefördert und unterstützt.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Anna Reith
Tel.: 02392 31 14

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinder- und Jugenderholung“ vom Jugendamt Werdohl finden Sie hier.

Neugeborenen Besuche

Das Jugendamt bietet auch Neugeborenen Besuche an. Dies bedeutet, dass frisch gebackene Eltern von beispielsweise der Landrätin oder dem Landrat besucht werden, um das Neugeborene Willkommen zu heißen und den Eltern zu gratulieren. Dieses Angebot ist natürlich kein Muss, sondern freiwillig und kostenlos.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Iris Rohe
Tel.: 02392 917 405

Frauke Thamer
Tel.: 02392 917 245

Die offizielle Seite für den Bereich „Neugeborenen Besuche“ vom Jugendamt Werdohl finden Sie hier.

Offene Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen

Die Stadt Werdohl hat diverse Jugend- oder Bürgerzentren, sowie Stadtteiljugendräume. Dort haben die Bewohner der Stadt die Möglichkeit, sich mit anderen Menschen zu treffen, Zeit zu verbringen und unterschiedliche Angebote wahrzunehmen. Zu den Angeboten gehören zum Beispiel Freizeitangebote, familienunterstützende Angebote oder auch sonstige Hilfsangebote. Die MitarbeiterInnen von solchen Einrichtungen haben auch immer ein offenes Ohr für die BürgerInnen und beraten sie gerne in individuellen Fragen und bei Problemen. Da solche Angebote am besten in Kooperationen funktionieren, arbeiten die Einrichtungen zusammen in einer Art Netzwerk.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Anna Reith
Tel.: 02392 31 14

Die offizielle Seite für den Bereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen“ vom Jugendamt Werdohl finden Sie hier.

Spiel- und Bolzplätze

Um den Kindern und Jugendlichen ein abwechslungsreiches Stadtbild zu schaffen, ist das Jugendamt auch für die Gestaltungsplanung der Stadt zuständig. Es wird geschaut, dass die Stadt über genügend und gut verteilte Spiel- und Bolzplätze verfügt, damit diese von Kindern und Jugendlichen in ihrer Freizeit genutzt werden können. Sind solche Plätze vorhanden, müssen diese natürlich auch gepflegt und unterhalten werden. Dabei werden diese Angebote regelmäßig kontrolliert, um gegebenenfalls Dinge zu verändern oder anzupassen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Michael Tauscher
Tel.: 02392 917 383

Die offizielle Seite für den Bereich „Spiel- und Bolzplätze“ vom Jugendamt Werdohl finden Sie hier.

Tageseinrichtungen für Kinder

Damit Kinder in ihren jungen Jahren betreut werden können, benötigt es ein entsprechendes Angebot an Kindertageseinrichtungen. In der Stadt Werdohl gibt es einige städtische Kindertageseinrichtungen, die zur Verfügung stehen. Die Kindertageseinrichtungen freier Träger werden gefördert. Außerdem werden Maßnahmen angeboten, die die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen unterstützen sollen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Michelle Persin
Tel.: 02392 917 254

Die offizielle Seite für den Bereich „Tageseinrichtungen für Kinder“ vom Jugendamt Werdohl finden Sie hier.

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Da die verschiedenen Maßnahmen und Angebote der Jugendhilfe auch mit Kosten verbunden sind, müssen diese finanziell verwaltet und abgewickelt werden. Dazu gehören die Finanzangelegenheiten bezüglich der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfen und der Hilfen für junge Volljährige. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch VIII.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Lars Marjorczyk
Tel.: 02392 917 252

Die offizielle Seite für den Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ vom Jugendamt Werdohl finden Sie hier.

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Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.