Jugendämter Rheinland-Pfalz Jugendämter in Deutschland

Jugendamt Trier Kreis

Jugendamt Trier Kreis

Die Zuständigkeit für den Kreis Trier und der Stadt Trier obliegt zwei Jugendämtern: Jugendamt Trier Kreis und Jugendamt Trier Stadt.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Trier Kreis. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das oben gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche des Jugendamt Trier Kreis erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Trier Kreis

Hier finden Sie nun die Adressen und die Daten vom Jugendamt Trier Kreis:

Jugendamt Trier Kreis
Metternichstraße 33A
54292 Trier

Bereich: Jugendamt

AnsprechpartnerInnen
Kontaktdaten

Jugendamt
Tel.: 0651 715 0 oder 115

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendamt“ vom Jugendamt Trier Kreis finden Sie hier.

Beistandschaft

Es gibt die Möglichkeit, für Kinder, die im eigenen Haushalt leben, eine Beistandschaft einzurichten. Diese kann sich dann um die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kümmern. Die elterliche Sorge wird dabei nicht eingeschränkt. Wenn es zu keiner Einigung bezüglich des Unterhalts kommt, kann der Beistand das Kind auch in einem gerichtlichen Verfahren vertreten.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten
A, B, I, O, Q, T
Bartnick, Kerstin
Tel.: 0651 715 346
Mail: kerstin.bartnick@trier-saarburg.de
D, H, J
Berger, Alwine
Tel.: 0651 715 227
Mail: alwine.berger@trier-saarburg.de
E, G, L, N, P
Fast, Elena
Tel.: 0651 715 258
Mail: elena.fast@trier-saarburg.de
C, F, K , M, U, V, Z
Fetwi, Brhane
Tel.: 0651 715 269
Mail: brhane.fetwi@trier-saarburg.de
R, S, W, X, Y
Schramm, Claudia
Tel.: 0651 715 255
Mail: claudia.schramm@trier-saarburg.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaft“ vom Jugendamt Trier Kreis finden Sie hier.

Beurkundungen

Das Jugendamt Trier Kreis kann auch Beurkundungen für diverse Themen ausstellen. Es kann die Anerkennung der Vaterschaft beurkunden, die Anerkennung der Mutterschaft, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen und die Sorgeerklärung. Die Beurkundungen beim Jugendamt sind alle kostenfrei.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Jutta Lambrecht
Tel.: 0651 715 268
Mail: jutta.lambrecht@trier-saarburg.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beurkundungen“ vom Jugendamt Trier Kreis finden Sie hier.

Elterngeld

Um Elterngeld zu bekommen, muss ein Antrag bei der Elterngeldstelle eingereicht werden. Den Antrag können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herunterladen, von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg oder dem Krankenhaus erhalten oder den Antrag über ElterngeldDigital online erstellen. Erst nach der Geburt des Kindes ist es möglich, den Antrag einzureichen.

Grundsätzlich gilt, dass das Elterngeld 65% des Einkommens ist, das man in den letzten 12 Monaten vor der Geburt beziehungsweise vor der Mutterschutzfrist durchschnittlich eingenommen hat. Es gibt allerdings auch eine Mindesthöhe des Elterngeldes, die sich auf 300€ beläuft.

Es ist auch möglich arbeiten zu gehen, während man Elterngeld bezieht, wenn die wöchentliche Stundenzahl von 32 Stunden nicht überschritten wird. Das Einkommen, welches man während der Zeit des Elterngeldes erhält, wird auf das Elterngeld angerechnet.

AnsprechpartnerInnen
Nachname des KindesNameKontaktdatenRaum
A – K
Frau Anne-Catherine Meyer
Tel.: 0651 715 117
Mail: anne-catherine.meyer@trier-saarburg.de
2
L – Z
Frau Karin Zingerling
Tel.: 0651 715 280
Mail: karin.zingerling@trier-saarburg.de
1

Die offizielle Seite für den Bereich „Elterngeld“ vom Jugendamt Trier Kreis finden Sie hier.

Jugendpflege

Kinder, Jugendliche und deren Familien sind ein wichtiger Bestandteil des Kreises Trier-Saarburg. Denn diese sind die Zukunft und aus diesem Grund ist es von besonderem Ermessen, dass genau diese gefördert und unterstützt werden. Die Unterstützung spiegelt sich in verschiedenen Aufgaben der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit wider.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenRaum

Frau Bettina Krüdener
Tel.: 0651 715 386
Mail: bettina.kruedener@trier-saarburg.de
401

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendpflege“ vom Jugendamt Trier Kreis finden Sie hier.

Jugendtaxi

Das Jugendtaxi ist ein Projekt, bei dem Jugendliche einen Zuschuss zu einer Taxifahrt erhalten, die an einem Freitag, Samstag oder Sonntag stattfindet. Es soll ihnen ermöglichen, dass sie sicher nach Hause kommen, nachdem sie beispielsweise feiern waren. Denn gerade, wenn man spät nachts Auto fährt, kann es durch verschiedene Faktoren zu einem erhöhten Unfallrisiko kommen. Ein Unfall soll durch diese Maßnahme verhindert werden. Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahren können dieses Angebot nutzen. Wenn man ein solches Taxi bestellt, muss man zuvor angeben, dass man das Jugendtaxi in Anspruch nehmen möchte. Ebenfalls muss man vor der Fahrt ein entsprechendes Formular ausfüllen und beim Taxifahrer abgeben.

Jugendtaxi
AnsprechpartnerInnen

Für die Abrechnung des Jugendtaxis:

NameKontaktdaten

Frau Jana Lehnert
Tel.: 0651 715 131
Mail: jugendschutz@trier-saarburg.de

Wenn Sie inhaltliche Fragen haben:

NameKontaktdaten

Frau Charlotte Beyer
Tel.: 0651 715 389
Mail: jugendschutz@trier-saarburg.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendtaxi“ vom Jugendamt Trier Kreis finden Sie hier.

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine andere Form der Betreuung von Kindern in einem Alter von 0 bis 14 Jahren. Unterescheiden tut sich dieses Angebot im Gegensatz zu den üblichen Kindertagesstätten in der Größe der zu betreuenden Gruppen. Denn eine Kindertagespflegeperson betreut meistens eine eher kleinere Gruppe von Kindern. Dadurch wird eine individuellere Betreuung möglich und das Umfeld ist familienähnlich. Zudem ist hierbei der Vorteil, dass die Betreuung zeitlich flexibel gestaltet werden kann. So können Kinder beispielsweise auch nach der Schule betreut werden oder zu Zeiten, die der normale Kindergarten nicht abdeckt.

Wenn man Interesse an dieser Betreuungsform hat, kann man sich für Informationen an das Jugendamt Trier Kreis wenden. Dieses vermittelt auch eine passende Tagespflegeperson. Diese hat entweder eine pädagogische Ausbildung oder aber auch einen abgeschlossenen Qualifizierungskurs. Auch wenn man sich vorstellen kann und Lust darauf hat, selbst als Tagespflegeperson zu arbeiten, kann man sich an das Jugendamt wenden.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten
VG Konz
Vanessa Sperber
Tel.: 0651 715 151
Mail: kindertagespflege@trier-saarburg.de
VG Hermeskeil,
VG Ruwer, VG Saarburg-Kell,
VG Schweich, VG Trier-Land

Bernadette Fisseni
Tel.: 0651 715 122
Mail: kindertagespflege@trier-saarburg.de
Pädagogische Fachkraft
Cindy Marzinkowski
Tel.: 0651 715 156
Mail: kindertagespflege@trier-saarburg.de
Pädagogische Fachkraft
Svenja Haas
Tel.: 0651 715 374
Mail: kindertagespflege@trier-saarburg.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagespflege“ vom Jugendamt Trier Kreis finden Sie hier.

Sport

Sport ist auch eine Möglichkeit, dass sich Kinder und Jugendliche in die Gesellschaft integrieren können. Aus diesem Grund fördert der Landkreis Trier-Saarburg die Jugendmannschaften der verschiedenen Vereine. Auch werden Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen von dem Landkreis finanziell unterstützt. Der Kreis veranstaltet zweimal jährlich zudem Kreisjugendsportfeste. Diese sind einmal für die Grundschulen und einmal für weiterführende Schulen angedacht.

Sport
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenRaum

Frau Bettina Krüdener
Tel.: 0651 715 386
Mail: bettina.kruedener@trier-saarburg.de
401

Die offizielle Seite für den Bereich „Sport“ vom Jugendamt Trier Kreis finden Sie hier.

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist die Möglichkeit, dass alleinerziehende Elternteile finanziell unterstützt werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt oder dies nicht regelmäßig. Wenn dies der Fall ist, kann man von der Unterhaltskasse Vorschuss erhalten. Dieser Vorschuss wird von dem unterhaltspflichtigen Elternteil dann je nach Leistungsfähigkeit zurückgefordert. Um Unterhaltsvorschuss zu bekommen, muss man diesen schriftlich beantragen. Die auszufüllenden Anträge erhalten Sie bei dem Jugendamt Trier Kreis, wenn Sie und Ihr Kind in diesem Gebiet wohnen. Für Kinder bis einschließlich fünf Jahre beträgt der Unterhaltsvorschuss 187€, für Kinder von sechs bis elf Jahren beträgt er 252€ und für Kinder von zwölf bis 18 Jahre erhält man monatlich 338€.

AnsprechpartnerInnen
Nachname des KindesNameKontaktdatenRaum
A, B, D
Frau Marlis Jacobi
Tel.: 0651 715 380
Mail: marlis.jacobi@trier-saarburg.de
13
 C, E, F, U, W, Z
Frau Lisa Hertz
Tel.: 0651 715 190
Mail: lisa.hertz@trier-saarburg.de
12

G-J, Ka-Kh, T
Frau Katja WalgenbachTel.: 0651 715 125
Mail: katja.walgenbach@trier-saarburg.de
14

Ki-Q
Frau Claudia ScharleTel.: 0651 715 124
Mail: claudia.scharle@trier-saarburg.de
12

R-S, V
Frau Martina WichmannTel.: 0651 715 121
Mail: martina.wichmann@trier-saarburg.de
14

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss“ vom Jugendamt Trier Kreis finden Sie hier.

Bereich: Sozialamt

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenRaum

Abteilungsleiter
Herr Detlef SchmitzTel.: 0651 715 107
Mail: detlef.schmitz@trier-saarburg.de
323

Die offizielle Seite für den Bereich „Sozialamt“ vom Jugendamt Trier Kreis finden Sie hier.

Ausbildungsförderung

An diesen Bereich können sich alle Leistungsberechtigten wenden, wenn sie Fragen zur Ausbildungsförderung haben oder wenn sie diese beantragen wollen. Die Ausbildungsförderung ist in dem Bundesausbildungsförderungsgesetz festgehalten und soll Menschen unterstützen, die sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

BAföG-Stelle Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg
Tel.: 0651 718 0 oder 115

Die offizielle Seite für den Bereich „Ausbildungsförderung“ vom Jugendamt Trier Kreis finden Sie hier.

Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde ist eine Art Unterstützungsangebot für volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre ganzen Angelegenheiten selbstständig anzugehen und zu erledigen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenRaum

Frau Simone Busch
Tel.: 0651 715 254
Mail: simone.busch@trier-saarburg.de
412

Herr Leo Schmidt
Tel.: 0651 715 418
Mail: leo.schmidt@trier-saarburg.de
418

Herr Ralf Ziegler
Tel.: 0651 715 110
Mail: ralf.ziegler@trier-saarburg.de
418

Die offizielle Seite für den Bereich „Betreuungsbehörde“ vom Jugendamt Trier Kreis finden Sie hier.

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe soll den Menschen helfen, die eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung haben oder ihnen solch eine droht. Ziel und Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, die Folgen zu schwächen oder zu überwinden oder eine drohende Beeinträchtigung abzuwenden. Dadurch soll es diesen Menschen auch ermöglicht werden, am sozialen, gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Zu den Leistungen gehören solche zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur Sozialen Teilhabe.

Menschen, die dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen, müssen einen Antrag stellen. Dieser kann formlos erfolgen. Erst wenn der Antrag gestellt wurde, können die entsprechenden Leistungen bewilligt werden. Minderjährige Menschen müssen diesen Antrag beim Jugendamt Trier Kreis einreichen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdatenRaum

Herr Marco Stark (Referatsleiter)
Tel.: 0651 715 352
Mail: marco.stark@trier-saarburg.de
311
(Buchstaben Fr – Jo)
Herr Mathias Andrzejewski
Tel.: 0651 715 350
Mail: mathias.andrzejewski@trier-saarburg.de
310

Frau Katja Bombarding
Tel.: 0651 715 160 84
Mail: katja.bombarding@trier-saarburg.de
318
(Buchstaben V – Z)
Frau Eva Boucetta
Tel.: 0651 715 217
Mail: eva.boucetta@trier-saarburg.de
313

Herr Malte Chilla
Tel.: 0651 715 166 98
Mail: malte.chilla@trier-saarburg.de
317

Frau Melissa Ferring
Tel.: 0651 715 129
Mail: melissa.ferring@trier-saarburg.de
313
(psychische Beeinträchtigung VG Saarburg-Kell und Konz)
Frau Anna-Maria Fisch
Tel.: 0651 715 357
Mail: anna-maria.fisch@trier-saarburg.de
309
(geistig/körperliche Beeinträchtigung VG Ruwer)
Frau Petra Hauser
Tel.: 0651 715 136
Mail: petra.hauser@trier-saarburg.de
319

Frau Elena Ike
Tel.: 0651 715 166 97
Mail: elena.ike@trier-saarburg.de
310

Frau Anne Kettern
Tel.: 0651 715 349
Mail: anne.kettern@trier-saarburg.de
309
(geistig/körperliche Beeinträchtigung VG Trier-Land)
Frau Stefanie Klüsserath
Tel.: 0651 715 199
Mail: stefanie.kluesserath@trier-saarburg.de
320
(geistig/körperliche Beeinträchtigung VG Hermeskeil und Konz)
Frau Mareike Neu
Tel.: 0651 715 259
Mail: mareike.neu@trier-saarburg.de
319
(geistig/körperliche Beeinträchtigung VG Schweich)
Frau Ingrid Perrino-Hardt
Tel.: 0651 715 197
Mail: ingrid.perrino-hardt@trier-saarburg.de
319

Frau Ingrid Simon
Tel.: 0651 715 343
Mail: ingrid.simon@trier-saarburg.de
318
(psychische Beeinträchtigung VG Ruwer und Schweich)
Frau Ute Theis
Tel.: 0651 715 348
Mail: ute.theis@trier-saarburg.de
327

Die offizielle Seite für den Bereich „Eingliederungshilfe“ vom Jugendamt Trier Kreis finden Sie hier.

Hilfen zur Gesundheit

Die Hilfen zur Gesundheit sind eine Leistung, die gesetzlich geregelt ist. Diese soll Menschen eine gesundheitliche Behandlung ermöglichen, wenn diese nicht krankenversichert sind. Zu den angebotenen Leistungen gehören folgende:

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe
  • Hilfe bei Krankheit
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Hilfe bei Sterilisation
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenRaumErreichbarkeit

Frau Bettina Berens
Tel.: 0651 715 246
Mail: bettina.berens@trier-saarburg.de
302Mo. – Do. vormittags

Frau Angelique Densborn
Tel.: 0651 715 251
Mail: angelique.densborn@trier-saarburg.de
301Mo. – Fr.

Frau Maria Recht
Tel.: 0651 715 401
Mail: maria.recht@trier-saarburg.de
302Mo. – Mi. vormittags

Die offizielle Seite für den Bereich „Hilfe zur Gesundheit“ vom Jugendamt Trier Kreis finden Sie hier.

Hilfen zum Lebensunterhalt

Bei diesem Angebot geht es darum, dass Menschen die Chance dazu bekommen sollen, an dem gesellschaftlichen, sozialen Leben teilzunehmen und auch ein menschenwürdiges Leben leben können. Denn gerade, wenn das Einkommen nur gering ist, ist dies gar nicht so leicht. Es gibt verschiedene Leistungen, die man beantragen kann und die unter diesen Bereich fallen. Dazu gehören Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Bestattungskosten, Förderung der Wohlfahrtverbände und Bildung und Teilhabe zum sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenRaum

Frau Ulrike Willems-Karls
Tel.: 0651 715 429
Mail: ulrike.willems-karls@trier-saarburg.de
417

Frau Iris Winckler-Jost
Tel.: 0651 715 198
Mail: iris.winckler-jost@trier-saarburg.de
410

Die offizielle Seite für den Bereich „Hilfen zum Lebensunterhalt“ vom Jugendamt Trier Kreis finden Sie hier.

Hilfen zur Pflege

Die Hilfen zur Pflege sollen den Menschen finanziell unter die Arme greifen, die pflegebedürftig sind und den Aufwand für die nötige Pflege nicht selbst stemmen können. In den meisten Fällen kommen erst die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zum Einsatz. Diese decken allerdings nicht die ganze Bandbreite ab. Aus diesem Grund wirken zu diesem Zeitpunkt die Hilfen zur Pflege. Zu den Angeboten, die sich hinter dem Begriff Hilfen zur Pflege verbergen, gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Kurzzeitpflege, Stationäre Pflege und Grundsicherung in Pflegeeinrichtungen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdatenRaum
(Referatsleiter)
Herr Karl-Peter Binz
Tel.: 0651 715 369
Mail: karl-peter.binz@trier-saarburg.de
322
(Rechnungslegung Heimkosten)
Herr Nils Igla
Mail: nils.igla@trier-saarburg.de321
(Buchstaben H – L)
Frau Birgit Scholer
Tel.: 0651 715 384
Mail: birgit.scholer@trier-saarburg.de
326
(Buchstaben M – Z)
Herr Leo Wallerius
Tel.: 0651 715 248
Mail: leo.wallerius@trier-saarburg.de
325

Die offizielle Seite für den Bereich „Hilfen zur Pflege“ vom Jugendamt Trier Kreis finden Sie hier.

Landesblindengeld, Blindenhilfe, Landespflegegeld

Das Landesblindengeld soll blinde Menschen oder Menschen mit einer starken Sehbehinderung finanziell unterstützen. Denn aufgrund der Blindheit haben diese Menschen meist einen Mehraufwand, der damit möglichst ausgeglichen werden soll. Um Blindengeld zu erhalten, ist es notwendig, einen Antrag zu stellen.

Auch die Blindenhilfe soll als Ausgleich für die Mehraufwendungen aufgrund der Blindheit nutzen. Wenn man Anspruch auf Sozialhilfe hat, ist es möglich, sowohl Blindengeld, als auch Blindenhilfe zu beziehen. Dies geht aber nur dann, wenn das Blindengeld geringer als die Blindenhilfe ausfällt.

Wenn Menschen eine schwere Behinderung haben, haben auch diese Anspruch auf eine Leistung, die den Mehraufwand ausgleichen soll. Dafür ist das Pflegegeld da. Ähnliche Leistungen, die auf dieser Grundlage bezogen werden, werden auf das Pflegegeld angerechnet.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Philipp Baustert
Tel.: 0651 715 263
Mail: blindenhilfe@trier-saarburg.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Landesblindengeld, Blindenhilfe, Landespflegegeld“ vom Jugendamt Trier Kreis finden Sie hier.

Wohngeld

Das Wohngeld ist in dem Wohngeldgesetz verankert. Menschen, die ein geringes Einkommen haben, können demnach einen Mietzuschuss beantragen oder einen Lastenzuschuss, wenn Wohneigentum selbst genutzt wird.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdatenRaum

Frau Silvia Gregorowitsch
Tel.: 0651 715 160 86
Mail: silvia.gregorowitsch@trier-saarburg.de
411
(Buchstaben M – Z)
Frau Ilse Lex
Tel.: 0651 715 108
Mail: ilse.lex@trier-saarburg.de
420

Frau Nora Müller
Tel.: 0651 715 160 87
Mail: nora.mueller@trier-saarburg.de
413

Herr Steve Trappen
Tel.: 0651 715 160 92
Mail: steve.trappen@trier-saarburg.de
403

Frau Christiane Voll
Tel.: 0651 715 160 82
Mail: christiane.voll@trier-saarburg.de
419
(Buchstaben A – L)
Frau Martina Wallrich
Tel.: 0651 715 209
Mail: martina.wallrich@trier-saarburg.de
420

Frau Dörte Westhöfer
Tel.: 0651 715 160 90
Mail: doerte.westhoefer@trier-saarburg.de
403

Frau Bärbel Wolff
Tel.: 0651 715 160 89
Mail: baerbel.wolff@trier-saarburg.de
413

Die offizielle Seite für den Bereich „Wohngeld“ vom Jugendamt Trier Kreis finden Sie hier.

9 Kommentare

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  • DAS JUGENDAMT TRIER IST EIN EINZIGER VEREIN VON CLOWNS UND IDIOTEN UND UM RECHT UND UNRECHT GEHT ES HIER SCHON LANGE NICHT MEHR!!!! DIE WORTE KINDESWOHL UND MENSCHENWÜRDE WERDEN VON MENSCHEN IN DEN MUND GENOMMEN DIE NUR NACH IHREN LEHRBÜCHERN HANDELN UND NICHTS MIT DER REALITÄT ZU TUN HABEN; GERADE FR.SEVERINE THÖMMES FÄHRT NUR IHREN EIGENEN EGO TRIP UND SCHIESST GEGEN JEDEN DER IHR NICHT INS BILD PASST. was da wohl dahinter steckt wird für immer ein Rätsel bleiben, vermutlich FRUSTRATION ÜBER DEN EIGENEN UNERFÜLLTEN KINDERWUNSCH ?!? – Spekulation, aber stimme mit EUCH ÜBEREIN; SIE MACHEN SEHR VIELE FEHLER; HANDELN OHNE RECHTLICHEW GRUNDLAGEN UND MENSCHENVERSTAND UND UM RECHT UND UNRECHT GEHT ES HIER SCHON LANGE NICHT MEHR; BESUCHE WERDEN SEITENS HERRN SCHUCK UND MOSKE TROTZ RICHTERLICHEM URTEIL NICHT WAHRGENOMMEN; ODER NUR VERKÜRZT UND MITTELS AUSREDEN WIRD GESAGT JA DER BESUCHSRAUM IST NICHT FREI -ODER DEM KIND WÄRE DAS ZUVIEL;SIE WOLLEN ES UNTERBINDEN DAS DER KONTAKT ZUM KIND BESTEHEN BLEIBT UND NUR ZEIT SCHINDEN- MAN SELBER HÄLT SICH AN ALLE GERICHTLICHEN ABSPRACHEN UND VERSUCHT ÜBERALL ANSPRECHPARTNER ZU FINDEN – FAMILIENHELFER;CARITAS;LEBENSBERATUNG;KINDERSCHUTZBUND USW:USW: UND WIRD IMMER NUR ABGEWIMMELT UND VERTRÖSTETUND DANN NOCH RESPEKTLOS BEHANDELT-:::LÄCHERLICH! ABER WIR MÜSSEN RUHE BEWAHREN UND VERANTWORTUNGSVOLL HANDELN UND DÜRFEN KEINE FEHLER MACHEN-ICH MÖCHTE EUCH MUT MACHEN DENN WIR SIND STÄRKER ALS DIE DIE DENKEN SIE KÖNNTEN UNS IN DIE KNIE ZWINGEN UND UNS UNSER FLEISCH UND BLUT WEGNEHMEN UND VERMITTELN WIE EIN NEUES AUTO ODER EINE WOHNUNG UND DANN NOCH DIE PROVISION EINSTREICHEN-DENN LANGSAM GLAUBE ICH WIRKLICH ES GEHT HIER NICHT MEHR UM RECHT ODER UNRECHT SONDERN IST ALLES NUR EINE FRAGE VON MACHT UND GELD: DIESE MENSCHEN MISSBRAUCHEN IHRE MACHT !!!! DAS JUGENDAMT TRIER UND WIE UNWÜRDIG DORT MIT MENSCHEN UMGEGANGEN IST IST ECHT DAS ALLERLETZTE!!!!! aber VOR DEM OBERLANDESGERICHT WIRD SICH DAS BLATT WENDEN DENN WIR GEBEN NIEMALS AUF !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    -lieber stehend sterben als knieend leben-
    MFG -an alle die genauso ungerecht behandelt werden gebt niemals auf ihr seid im RECHT lasst euch nicht von so hohlen Beamtenköpfen in die KNIE ZWINGEN!

  • Hallo & HILFE,
    ich weis nicht wo ich hier schreiben soll,
    denn die Homepage verwirrt mich sehr.
    Ich habe Informationen über eine “Familie“,
    wo die Kinder in einem schlechten Umfeld leben müssen
    (Schlechter/Rauher Umgang, anbrüllen, schläge!!! Zigaretten und Alkohol, evtl. auch Drogen!?! Psychopatischer Vater mit Vorstrafen wie z.B. Gewaltdelikte etc.).
    Ich bitte um schnellstmögliche Kontaktaufnahme
    per email an: kleines.ich@aol.de
    Danke und Gruß
    !?!

  • Hallo kleines ich,
    vermutlich sind Polizei u./o. Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft die richtigen Ansprechpartner für Dich.
    Nebenbei solltest Du Deine „Informationen“ auch belegen können, da sie ansonsten vermutlich den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen.

    Gruß………F. Mahler

  • Ich möchte hier einfach mal mein Erlebnis mit einer Sachbearbeiterin des Kreiß Jugendamtes Trier-Saarburg schildern ohne den Namen dieser Sachbearbeiterin zu nennen da dieser noch Gegenstand eines Strafverfahrens werden wird.

    Die Ereignisse geschahen im Jahre 1996 ich war damals erst 14 Jahre Jung und habe im Jugendlichem Leichtsinn zwei Kinder gefesselt.

    Da sich meine Pflegemutter damals Sorgen machte wo hin mein Verhalten wohl führen könnte ging Sie zum Jugendamt und fragte nach Hilfe und was Sie wohl tun sollte.

    Die zuständige Sachbearbeiterin wiegelte die Sache mit jugendlichem Leichtsinn ab und meinte zu meiner Mutter nur das es sich wieder legen würde.

    Da meine Mutter also keine Hilfe vom Jugendamt erhielt, ging Sie damals zum Kinderarzt, der bedenken hatte, dass meine Pflegemutter später Juristich belangt werden könnte und verwies Sie ans Familiengericht in Trier.

    Der Richter erstellte einen Beschluss, mit dem ich in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Nähe von Landau eingewiesen werden konnte.

    Zu diesem Zeitpunkt wog ich 55 Kilogram war gesund und hatte sonst auch nur wenige Probleme gehabt.
    In der KJP wurde ich dann so mit Psychopharmaka zugepumpt, dass mein Körper auf 135 Kilo angeschwollen ist und ich gewaltige körperliche und schmerzhafte Probleme Beckomen habe.
    Die zuständige Sachbearbeiterin schaute dem makaberen Treiben der Einrichtung zu und entschloss sich dazu mich meinem Schicksal zu überlassen.

    So sei es nach zweieinhalb Jahren wurde ich dann vollgedröhnt mit Psychopharmaka in ein Heim für Schwererziehbare Kinder und Jugendliche in der Nähe von Bitburg entlassen.

    In dieser gesagten Einrichtung wurde ich sowohl körperlich als auch Seelich misshandelt.
    Ich musste als Beispiel über zwei stunden mit dem Rücken 10 Cm von der Wand im Flur stehen bleiben ich wurde von Gruppenaktivitäten ausgeschlossen und muste Zwangsarbeiten vollbrachten, wie die Tote Tauben und Zentimeter dicke Taubenscheiße vom Dach weg schaufeln.
    Als ich wegen Psychicherporbleme dann mal in die KJP Trier für 14 Tage eingewiesen wurde musste ich den gesamten weg als Strafe von Trier bis nach Bitburg zu Fuß laufen.
    Unterwegs bekam ich Astmatische anfälle und wurde von dem Erzieher angebrüllt, dass ich mich nicht so anstellen solle und als die Anfälle schlimmer wurden Fuhren Sie mich ins Heim zurück, wobei ich für den Abbruch wieder bestraft wurde.

    Die zuständige Sachbearbeiterin schaute einfach nur zu und hat nichts unternommen was ansich ein absoluter Skandal ist.

    Das Heim hatte sich eine neue Strategie überlegt um mich los zu werden man erpresste mich das ich mich wegen der beiden taten von 1996 selber einzeigen solle also da, wo ich die Kinder gefesselt hatte.

    Nachdem meine Pflege Eltern mit den Eltern der Opfer geredet hatte und diese so lange nach der Tat keine Anzeige wollten ging meine Sachbearbeiterin zur Polizei und meinte Sie möchte hier eine „Tickende Zeitbombe“ Anzeigen.

    Das Jugendheim schmiss mich wegen angeblicher Suizid Gedanken aus der Einrichtung raus und wies mich in die KJP Trier ein.
    Der Jugendpsychologe erstellte ein Gutachten für das Gericht und mit 18 Jahren wurde ich dann wegen Nötigung verurteilt und landete wieder in einer Psychiatrie.

    Die Sachbearbeiterin die mich anzeigte war dieselbe die damals gesagt hatte es sei jugendlicher Leichtsinn gewesen meiner Meinung nach wollte sie mich nur ganz bequem loswerden.

    Ich wurde bis 2013 gegen meinen Willen zwangsbehandelt und dann als geheilt Entlassen und das Jugendamt scherte sich einen Dreck um mich ganz im Gegenteil die zuständige Sachbearbeiterin ist bis heute der Überzeugung richtig gehandelt zu haben.

    Heute bin ich ein Arbeitsloser und gebrochener Mann habe keine Lebensperspektiven mehr und bekomme wegen meiner langen psychiatrischen Isolation keinen Job.

    Das ist meine Story mit dem Jugendamt und nun steht die Frage welsche darseins bereschtigung das Jugendamt denn hat?

  • Einen guten Abend,
    und zwar hat jemand von euch im Kreis Trier-Saarburg schon irgendwelche erfahrungen, mit einem Herrn Klä++++ gemacht? In der Jugendamt Stelle in Trier.
    Würde mich sehr über ein Paar Bewertungen und/oder Erfahrungen freuen.
    Ich selber habe keinerlei gute Erfarungen mit diesem Herrn gemacht.
    LG

    EDIT: *Anmerkung d. Redaktion: Bitte keine Klarnamen im Internet. Nutzt das Forum dafür und die internen Möglichkeiten der „Privaten Nachricht“*

  • Meine Meinung ueber dieses Jugendamt? Schaemt Ihr Euch nicht? Koennt Ihr Euch noch im Spiegel anschauen? Ich bin Oma von vier wundervollen Enkelkindern, aber was ich von der nen erfahren habe und wobei ich machtlos zuschauen muss, ist der Gipfel. Beweise ueber Misshandlungen der Kinder liegen vor. Interessiert Euch aber nicht. Koerperliche Uebergriffe selbst vor Zeigen in Eurer Vorzeigeeinrichtung i F. Was solls, nicht wahr? Seelische Misshandlungen die an Erniedrigung nicht zu ueberbieten sind, interressieren Euch nicht im Geringsten. Geht ja nur um Kinder und nicht um Steuerzahler! Koemmt Ihr noch ruhig schlafen, mit dem Wissen, wie sehr die Kinder leiden? Habt Ihr Euch die Kinder genauer angeschaut? Kaputte Kinderseelen. Die Schlaege einstecken und nicht mal weinen. Die in einem Umfeld voller Muell, Acetongestank und Schimmel vegetieren muessen. UND DAS ALLES IST, WIE VON EUCH BESTAETIGT, KEINE KINDESWOHLGEFAEHRDUNG. Was denn dann? Muss erst ein Kind in der Notaufnahme landen?

    • Ja Ignoranz und Misshandlung der kids mit Beihilfe des jugendamtes sind schon an der Tagesordnung auch die kindesentfremdung wird mit Freuden von dieser Dame im Jugendamt unterstützt das macht ihr Spaß wie es den Eindruck macht.sie kennen einen nicht sind beim Umgang auch nicht dabei und behaupten lügen die die km in die Welt setzt und dem Vater einfach dann vorgeworfen wird ohne zu prüfen.ihr seit nur auf kinder klau aus da macht ihr richtig kohle da ihr ja noch nach nazimethoden arbeitet. Ihr braucht euch nicht wundern wenn ihr so Verrufen seid mit euren lachhaften Aktionen. Das sind auch keine bloßen Anschuldigungen man hat ja das bewiesen nur das interessiert euch ja nicht .

  • Jugendamt Trier ?
    Inobhutnahme des JA des Kindes aus der KiTa (ohne die Mutter zu kontaktieren ! )auf den bloßen Verdacht hin , die Mutter wäre „Labil und Paranoid“ (was sich gegenseitig aufhebt )
    und OHNE jeglicher Prüfung der Wohnverhältnisse (eigenes Haus, finanzielle Unabhängigkeit ) oder des sozialen Umfelds der Mutter und der älteren Geschwister.
    Dafür aber die Übergabe – „Zum Wohle des Kindes“ – an den Vater, der über keine eigene Wohnung verfügt, dafür aber bei „Mami“ EIN Zimmer mit dem Kind bewohnt, der des öfteren mal Krank ist und deshalb nicht arbeiten geht, und wenn , dann Schichtarbeit, und das Kind dann bei „Mami“ bleibt. Dieselbige aber nachweislich wegen Hirn- und Herzschäden in Rente geschickt wurde und die (nachweislich ) niemals ein Kind erzogen hat, weil der Vater als Säugling zum Opa abgeschoben wurde.
    Die Beurteilung der „Dame“ vom JA – „Adäquat ! “ also „passend“
    Die Behauptung der „Dame“, es hätten keine „Gespräche“ mit der Mutter stattgefunden ???
    Doch, haben sie, allerding immer mit der Mutter alleine, weil die „Dame“ der zu den Gesprächen begleiteten Personen jedesmal die Teilnahme an den Gesprächen in harschem Ton verboten hat !
    Haha, dann kann ich auch jedem Wörter in den Mund legen, die nie gesagt worden sind und behaupten was ich will !
    Hallo ? Was bitte ist da „zum Wohle des Kindes“ ?
    Der Vater, der überall Lügen über die Mutter verbreitet, die nicht beweißbar sind, und damit deren Ruf schädigt. Der das Kind verbal mißbraucht, um der Mutter zu drohen. Der die Frauen wie Unterhosen wechselt (mitlerweile die 5te), und damit das Kind sich alle Naselang an eine „Neue Mama“ des Vaters gewöhnen muß.
    Nochmal – Hallo ? Was bitte ist daran „zum Wohle des Kindes“ ?
    Aber das interessiert das JA Trier überhaupt nicht.
    Eine eingeleitete Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Dame ist (erwartungsgemäß) abgelehnt worden. Da denkt man doch gleich an den schönen, deutschen Satz : „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“
    Die letzte Möglichkeit, damit die „Dame“ vom JA ihren Job anständig macht, ist an die Öffentlichkeit zu gehen. Und ich meine nicht den TV, sonder die „Bild“ und den Fernsehsender „RTL“

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Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.