Jugendämter Sachsen-Anhalt

Stendal Jugendamt

Sachsen-Anhalt Jugendämter
Bild: © Wikimedia Commons / commons.wikimedia.org

Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

Telefon: 03931 / 60-7113
Fax: 03931 / 21-3060
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de

Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises Stendal und des Altmarkkreises Salzwedel
Hospitalstraße 1-2
39576 Stenda
Fax: 03931 / 21-3060
E-Mail: adoptionsvermittlung@landkreis-stendal.de
Dorena Berlin
Telefon: 03931 / 60-7201
Kathrin Müller
Telefon: 03931 / 60-7209
Christina Blasczyk
Telefon: 03931 / 60-7219

Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Jugendschutz
Heidelore Klapötke
Telefon: 03931 / 60-7299
Kita Fachaufsicht
Telefon: 03931 / 607208
E-Mail-Adresse: kita-fachaufsicht@landkreis-stendal.de
Kinder- und Jugendschutz
Telefon: 03931 / 60-7206

J ugendamt Stendal
Hospitalstr. 1 – 2
39576 Stendal
Telefon: 03931 / 60-7191

Jugendgerichtshilfe
Telefon: 03931 / 60-7115

Netzwerk Kinderschutz
E-Mail: netzwerk-kinderschutz@landkreis-stendal.de
Kathrin Müller
Telefon: 03931 / 60-7209
Tina Schulze
Telefon: 03931 / 60-7111

Pflegekinderdienst
E-Mail: pflegekinderdienst@landkreis-stendal.de
Ines Deicke
Telefon: 03931 / 60-7197
Inge Demmig
Telefon: 03931 / 60-7131
Regina Herrmann
Telefon: 03931 / 60-7113
Christina Filip
Telefon: 03931 / 60-7219

Sozialpädagogischer Dienst
Telefon: 03931 / 60-7116
Telefon: 03931 / 60-7127
Telefon: 03931 / 60-7107

3 Kommentare

Click here to post a comment

Schreibe einen Kommentar zu Redaktion Cancel reply

  • Liebe Leser/innen und Kommentatoren. Wie schon auf der Startseite hingewiesen plädieren wir dafür, keine verletzenden Äußerungen gegenüber Jugendamtsmitarbeitern zu veröffentlichen und sich an belegbare Fakten zu halten.

    Ich musste aufgrund von Persöhnlichkeitsverletzungen einige Kommentare abändern bzw herausnehmen.

    Wenn Ihr über bestimmte MA diskutieren möchtet, anonymisiert diese bitte oder umschreibt die Handlungsweise, etc.. so, dass keine Rechtsverletzung vorliegt.

    In diesem Sinne,

    Die Redaktion

  • Die Elterngeldstelle…
    ist nicht nur völlig unmotiviert, sondern, beraten einen falsch (oder geben sie bewußt falsche Antworten?!) Zahlen das Elterngeld nicht pünktlich, warum auch?! Ist ja nicht ihre Miete die Monat für Monat zurückgebucht wird.
    Und sagt man was, wird man des Raumes verwiesen oder sie haben keine Ahnung oder sie werden mehr als nur unhöflich.
    Die zwei die dort arbeiten, sollten lieber zu Hause bleiben mit ihrer permanten schlechten Laune!

  • Unterhaltsvorschuss – Vollstreckung
    Die Sachbearbeiterin macht in Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen (die die selbst ausfüllen und beim Amtsgericht einreichen) von Rückständen aus Unterhalsvorschuss bewusst falsche Angaben, die keiner kontrolliert. Darüber hinaus vollstrecken die Lohn ohne auch nur im geringsten auf das Kindeswohl (laufenden Unterhalt hat Vorrang) einzugehen. Das dazugehörige Amtsgericht setzt ohne nachvollziehbaren Grund die Pfändungsfreigrenze extrem niedrieg und lässt alles schleifen. Man kann der Arbeit gar nicht mehr nachgehen. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 10.02.2011 und bis heute 19.04.2011 keine Klärung. Die Unterhälter an die Kinder können nicht gezahlt werden. Nach persönlicher Rücksprache interessiert aber das die zuständige Sachbearbeiterin nicht im geringsten. Das ein weiteres Würmchen geboren wurde, wird dezent überhört.
    Freundliche Grüße aus dem Landkreis Stendal

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.