Jugendämter Bayern

Starnberg Jugendamt

Bayern Jugendämter
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Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

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Leitung
Merkl-Griesbach
Telefon: 08151 / 148-274

Ambulante Eingliederungshilfe
Frau Lieb
Telefon: 08151 / 148-273
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E-Mail: victoria.lieb@lra-starnberg.de

Ambulante Hilfen, Krippen, Kindergärten, Horte, Tages-/Hausaufgaben-/Mittagsbetreuung, Fachaufsicht Kita
Frau Christa Wenisch
Telefon: 08151 / 148-404
Fax: 08151 / 148-535
E-Mail: christa.wenisch@lra-starnberg.de
Frau Ebbinghaus
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Fax: 08151 / 148-535
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Frau Gemander
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Erzieherischer Kinder-, Jugendschutz
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Erziehungshilfe
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Erziehungsbeistandschaft
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Herr Ulrich Geigl
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Jugendsozialarbeit an Schulen
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Jugendgerichtshilfe
Frau Boldizar
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Frau Urbatsch
Telefon: 08151 / 148-268
Fax: 08151 / 148-535
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Jugendzentrum Nepomuk
Frau Regina Henke-León Rojas
Telefon: 0176 / 148-09052
Fax: 08151 / 148-207
E-Mail: regina.henke-leon@lra-starnberg.de
Frau Niescher
Telefon: 0170 / 710-5695
Fax: 08151 / 148-207
E-Mail: andrea.niescher@lra-starnberg.de
Frau Sindaraviciute
Telefon: 0176 / 148-09051
Fax: 08151 / 148-207
E-Mail: renata.sindaraviciute@lra-starnberg.de

J ugendamt Starnberg
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 / 148-271

Kinder-, Jugend-, Familienberatungsstelle
Frau März, Frau Frank
Telefon: 08151 / 148-388
Fax: 08151 / 148-533
E-Mail: erziehungsberatung@lra-starnberg.de

KoKi – Koordinierende Kinderschutzstelle
Frau Gulder-Schuckardt
Telefon: 08151 / 148-458
Fax: 08151 / 148-535
E-Mail: charis.gulder-schuckardt@lra-starnberg.de
Frau Schneider
Telefon: 08151 / 148-602
Fax: 08151 / 148-535
E-Mail: susanne.schneider@lra-Starnberg.de
Frau Kaul
Telefon: 08151 / 148-318
Fax: 08151 / 148-535
E-Mail: birgit.kaul@lra-starnberg.de

Pflegekinderwesen, Erziehungshilfe, Adoption
Frau Leisz-Eckert
Telefon: 08151 / 148-413
Fax: 08151 / 148-535
E-Mail: ute.leisz-eckert@lra-starnberg.de
Frau Michaela Patzelt
Telefon: 08151 / 148-486
Fax: 08151 / 148-535
E-Mail: michaela.patzelt@lra-Starnberg.de
Frau Katharina Brunner
E-Mail: katharina.brunner@lra-starnberg.de

Sozialpädagogische Familienhilfe
Frau Habel
Telefon: 08151 / 148-361
Fax: 08151 / 148-535
E-Mail: marie-luise.habel@lra-starnberg.de

7 Kommentare

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  • Wer hat Positive oder Negative Erfahrungen mit dem LRA Starnberg – JA – gemacht?

    Weder das Landaratsamt Starnberg – JA – noch das LRA Fürstenfeldbruck – JA – häkt sich an den Beschluss des OLG München vom 17.12.2010

    A.
    April 2012

    Am 11. April 2012 fand der letzte Umgang mit meinen Kinder Exxxxx und Kxx statt.

    B.
    Mai 2012

    Am 30.05.2012 soll für den Monat Mai das Umgangsrecht mit meinen Kinder Exxxxx und Kxx stattfinden.

    Dies widerspricht der Entscheidung des OLG München vom 17.12.2010.

    Zur Erinnerung

    From: info@gorewoda.de
    To: engbrecht.ajs@lra-starnberg.de
    CC: joachim.hinz@hotmail.de
    Subject: Umgang mit der Tochter Exxxxxxxx Sxxxxxx
    Date: Tue, 24 Apr 2012 18:59:10 +0200

    Sehr geehrte Frau Engbrecht,

    Sie schweigen sich über die tatsächlichen Hinderungsgründe für den im Monat Mai 2012 angeblich nicht möglichen Umgang aus. Sie berufen sich auf „Termingründe“. Also offensichtlich mehrere Gründe. Der Monat Mai hat auch 2012 wieder 31 Tage. Also müssen 31 Gründe vorliegen, weswegen ein Umgang im Mai aus terminlicher Veranlassung nicht möglich ist.

    Antworten Sie schnell und nachvollziehbar, d.h. mit detaillierter und durch Nachweise belegter Nennung der HInderungsgründe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gerd Gorewoda
    Rechtsanwalt

    Gerd Gorewoda
    R e c h t s a n w a l t
    Lessingstr. 5, 80336 München
    Telefon
    089/29 16 38 74
    Telefax
    089/22 80 25 74

    Dies Mail wurde bis dato nicht beantwortet.

    From: info@gorewoda.de
    To: engbrecht.ajs@lra-starnberg.de
    CC: joachim.hinz@hotmail.de
    Subject: Amtsvormundschaft Kxx Hxxx, Exxxx Sxxxxx
    Date: Mon, 19 Mar 2012 14:45:43 +0100

    Sehr geehrte Frau Engbrecht,

    ich kann den Inhalt Ihres Schreibens vom 15.03.2012 an Herrn HInz nicht ganz nachvollziehen. Dies betrifft zum einen den von Ihnen genannten Gesprächstermin 16.04.2012, zum anderen den weiteren Inhalt Ihres Schreibens.

    zum Termin 16.04.2012:

    Auf mein Schreiben vom 08.03.2012 hin teilen Sie einen Termin 16.04.2012 mit. Das sind immerhin 39 Tage, in denen nichts vorangeht. Ich hatte deutlich gemacht, dass es Zeit ist, dass sich jetzt schnell etwas bewegt. Das ist objektiv bei 39 Tagen nicht der Fall.

    zum weitern Inhalt des Schreibens:

    Sie schreiben: „Zudem ist in ZIffer 2. der Vereinbarung des OLG München festgelegt, dass die Beratung bei der Erziehungsberatungsstelle unter Mitwirkung von Frau Txxxxx und dem Vormund durchgeführt werden soll.“

    Was soll dieser Hinweis an dieser Stelle und in diesem Schreiben?

    Nachdem Sie nichts Konkretes zu der in meinem Schreiben als Fazit gestellten Frage:

    Ab wann findet der unbegleitete Umgang mit Exxxxxx statt, welche Lockerungen und Erweiterungen sind für beide Kinder geplant wann und wie durchzuführen?

    äußern, statt dessen nur diesen Zudem-Hinweis geben, schwant mir Böses. Sie wollen doch wohl nicht allen Ernstes jetzt diese Karte spielen wollen, einen unbegleiteten Umgang könne es schon deswegen nicht geben, weil die von Ihnen genannten Personen, Frau Txxxx und der Vormund, bei den Gesprächen, die Herr Hinz bisher mit der von Ihnen benannten Person Herrn Kxxx geführt hat, nicht zugegen waren.

    Ich rate Ihnen, die OLG-Vereinbarung noch einmal richtig zu lesen, damit Sie daraus nicht den falschen Schluss ziehen, Voraussetzung für einen unbegleiteten Umgang seien diese Gespräche. So steht es nicht in dieser Vereinbarung, schon gar nicht als Bedingung.

    Wenn Sie meinen sollten, es habe noch gar kein der Ziffer 2. der OLG -Vereinbarung entsprechendes Gespräch gegeben, so können Sie dies auch – das können Sie drehen und wenden wie Sie wollen – Herrn HInz nicht anlasten.

    Vormund ist das Jugendamt. Die Beratung findet auf Ihre Veranlassung bei Herrn Kxxx statt. Sie haben die Aufgabe, die weiteren Personen zu diesen Gesprächen einzubestellen, wenn Sie dies für notwendig erachten. Dies ist nicht Aufgabe von Herrnn Hinz. Im übrigen heißt es im zweiten Absatz ebenfalls nur „auch unter….. durchgeführt werden soll.“ Das ist eindeutig kein „Muss“.

    Ich kann mich somit es schlechten Gefühls nicht erwehren, dass sich die vom Jugendamt Fürstenfeldbruck bereits hinlänglich praktizierte Behäbigkeit der Fallbearbeitung und alles auf die lange Bank zu schieben, sich unter Ihrer Trägerschaft ungebrochen fortsetzt und Sie auf der selben Schiene fortfahren wollen.

    Ihr bedeutungsschwangerer Hinweis auf Herrn Hinz persönlich betreffende Themen, die einen datengeschützten Bereich von ihm berühren würden, lässt auch nur eine Deutung zu, seine strafrechtliche Verurteilung. Auf dieses Thema werde ich mich mit Ihnen in Bezug auf unbegleiteten Umgang nicht einlassen. Ich empfehle Ihnen dazu die Lektüre der Ihnen bekannten Entscheidung des AG Stranberg vom 18.08.2011 zu AZ: 002 F 623/11. Darin ist alles gesagt.

    Deshalb noch ein letztes Mal:

    Ab wann findet der unbegleitete Umgang mit Exxxxx statt, welche Lockerungen und Erweiterungen sind für beide Kinder geplant wann und wie durchzuführen?

    Ich erwarte Ihre schriftliche Stellungnahme hierzu so rechtzeitig vor dem Gesprächstermin, dass ich diese mit meinem Mandanten nicht erst auf den letzten Drücker besprechen kann.

    Zum guten Schluss:

    Zeigen Sie mir auf, dass meine Bedenken gegenstandslos sind.

    Im übrigen möchte ich Sie darüber informieren, dass mir Herr Kopp bei einem heute mit ihm geführten Telefonat auf Nachfrage mitteilte, seine Gespräche mit Herrn Hinz liefen gut, dieser sei ihm gegenüber sehr offen.

    Herr Kopp wird Ihnen und den anderen Teilnehmern des Gesprächs am 16.04.2012 nicht von seiner Schweigepflicht entbunden werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gerd Gorewoda
    Rechtsanwalt

    Gerd Gorewoda
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    Lessingstr. 5, 80336 München
    Telefon
    089/29 16 38 74
    Telefax
    089/22 80 25 74

    From: info@gorewoda.de
    To: engbrecht.ajs@lra-starnberg.de
    CC: joachim.hinz@hotmail.de
    Subject: Re: Umgangstermin
    Date: Thu, 8 Mar 2012 18:54:33 +0100

    Sehr geehrte Frau Engbrecht,

    gemäß dem beim OLG München geschlossenen Vergleich war vereinbart, dass ein unbegleiteter Umgang mit Exxxxx ab August 2011 stattfindet. Mitlerweile schreiben wir den Monat März 2012. Somit hätten bereits seit nunmehr 9 Monaten solche Umgänge erfolgen sollen, bzw.besser noch, stattfinden müssen. Herr Hinz hat bisher jeweils von ihm verlangte Beratungs- oder Gesprächstermine mit ihm vom Jugendamt benannten Gesprächspartnern wahrgenommen.

    Nunmehr teilen Sie einen Umgangstermin für den Monat März mit ohne dass es angedeutet oder erkennbar ist, wie seitens des Jugendamtes die Vaterrechte lt. Vergleich umgesetzt werden sollen.

    Die Kinder werden zwangsläufig in dem selben Tempo älter wie wir Erwachsene es werden. Der Unterschied besteht aber darin, dass unsere Entwicklung weitestgehend abgeschlossen ist aber die Möglichkeiten der positiven Einflussnahme auf eine Kindesentwicklung von Monat zu Monat für Herrn Hinz geringer werden.

    Es kann daher nicht angehen, dass hier keine Entwicklung stattfindet und Herr Hinz im Unklaren darüber gelassen wird, wann das Jugendamt welche erweiteren Kontakte zu den Kindern zulassen will.

    Wir waren uns bei unserem Gespräch darüber einig, offen miteinander zu kommunizieren und haben Verständnis dafür gezeigt, dass das Jugendamt Starnberg erst kurz mit dem „Fall“ Hinz betraut war.Deshalb hatten wir Verständnis für Ihre Ansicht gezeigt, erst mit der Erziehungsberatung unter Ihrer Führung zu beginnen und nicht sofort den unbegleiteten Umgang einzufordern.

    Da uns – und nach Bekundung von Herrn Hinz auch ihm gegenüber – Ihrerseits aber auch keine negativen Tatsachen mitgeteilt wurden, ist als Faktum feststehend, dass keine negativen, gegen die Person des Herrn Hinz sprechende Umstände vorliegen können, andernfalls Sie dies ja hätten kommunizieren wollen.

    Fazit:

    Ab wann findet der unbegleitete Umgang mit Exxxxx statt, welche Lockerungen und Erweiterungen sind für beide Kinder geplant wann und wie durchzuführen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Gerd Gorewoda
    Rechtsanwalt

    Gerd Gorewoda
    R e c h t s a n w a l t
    Lessingstr. 5
    80336 München
    Tel
    089/29 16 38 74
    Fax
    089/22 80 25 74

    —– Original Message —–
    From: Renate Engbrecht
    To: joachim.hinz@hotmail.de
    Cc: RA Gerd Gorewoda
    Sent: Thursday, March 08, 2012 3:32 PM
    Subject: Umgangstermin

    Sehr geehrter Herr Hinz,

    wie Sie bereits mit Frau Txxxxx vereinbart haben, ist morgen, 09.03.2012, Treffpunkt um 13.30 Uhr an der S-Bahn Gauting.

    Mit freundlichen Grüßen

    « hochrangiger Beamte »samt Starnberg
    Fachbereich Jugend und Sport
    Frau Engbrecht
    Strandbadstraße 2
    82319 Starnberg
    Tel.:
    08151/148-402
    Fax:
    08151/148-535
    e-Mail:
    engbrecht.ajs@LRA-starnberg.de

    C.

    Juni 2012

    2 Tage später soll das Umgangsrecht mit meinen Kinder Exxxxx und Kxxx stattfinden.

    Date: Wed, 16 May 2012 16:00:49 +0200
    From: engbrecht.ajs@lra-starnberg.de
    To: joachim.hinz@hotmail.de
    Subject: Umgangstermine

    Sehr geehrter Herr Hinz,

    der Umgangstermin für Mai 2012 findet am 30.05.2012, um 15.15 Uhr und der Umgangstermin für Juni 2012 findet am 01.06.2012, um 14 Uhr statt. Treffpunkt mit den Kindern und Frau Txxxxxx ist jeweils an der S-Bahn Gauting.

    Mit freundlichen Grüßen

    « hochrangiger Beamte »samt Starnberg
    Fachbereich Jugend und Sport
    Frau Engbrecht
    Strandbadstraße 2
    82319 Starnberg
    Tel
    08151/148-402
    Fax
    08151/148-535
    e-Mail:
    engbrecht.ajs@LRA-starnberg.de

    Jaochim Hinz
    Kunreuthstraße 70/II li.
    DE – 81249 München
    Telefon Festnetz
    +49 89 12284138
    Telefax
    +49 89 12284138
    Telefon Mobil
    +49 1578 7280015
    E – Mail – Adresse:
    joachim.hinz@hotmail.de
    E – Mail – Ersatz – Adresse:
    johinz1@t-online.de
    – Einsender –

    • Frau Fechtl oder Engbrecht und eine Frau Englbrecht aus dem Jahre 2007 ja, ja, die sind mir auch nur so bekannt wie beschrieben. Dann heiraten die mal bekommen anderen Nachnamen, dann verschwinden Akteninhalte, ja, ja immer wieder das selbe mit denen. Gegen Datenschutz wird sowieso immer verstoßen, Akteneinsicht wird stehts verweigert, führen sich auf wie Insassen auf einem kippenden Segelboot ohne tatsächlichen Kapitän.

      Alles immer schön rechtens, ja, ja.

  • Liebe Eltern und Großeltern,

    ich möchte gerne aufgrund meiner großen Erfahrung im Umgang mit Jugendämtern und Familiengerichten alles weitergeben was ich weiß! Ich bin ganz bestimmt kein spitzel und bin voll für eine unabhängige private Kontrollinstanz über die Jugendämter z.B.approbierte Psychotherapeuten die selber Kinder haben mit jahrelanger Erfahrung.Und natürlich Kinderärzten mit sehr viel Erfahrung und eigenen Kindern sowie top universitäts dipl.Pädagogen mit Jahrelanger Erfahrung und eigenen Kindern.Wir haben es selbst erlebt seht hier unter Jugendamt Pfarrkirchen wo wir leider vorher lebten wie ein leihenhafter Gutachter durch eigener Geschichte einen Hass auf Familien ausübt und sehr viele Familien in Niederbayern zerstört hat nachweislich kenne einige Gutachten von Ihm wir sorgten auch dafür das er von der Sachverständigenliste der IHK gestrichen wurde!!
    Der Obergutachter der uns vor dem OLG begutachtete ein sehr kompetenter Dr.dipl.Psychologe und Dr.Pädagoge mit selbst einer gesunden Familie hat die Wahrheit ans Licht gebracht auch negative Seiten von uns die jeder mensch hat aber lange nicht rechtfertigen das Kind zu entziehn!! Wenn Ihr Probleme und Fragen habt meldet Euch ich berate und helfe gerne zum schutz aller Kinder! m.k.consulting@hotmail.de

  • Ist bei JA- Fürstenfeldbruch Ausländerfeind ???

    Hat JA- Vormundsacharbeiterin Fr.Burian richtig gemacht???
    Oder hat Fr.Burian kein Gewissen ???
    Ich bin Ausländerin, mein Ex- Mann ist Deutscher.
    Am Freitag 06.07.12 war ich und mein Ex bei Fr. Burian.
    Fr.Burian hat schon lange einen Plan mit meinem Ex gemacht, ohne mich zu wissen,
    dass mein Kind in die Sommerferien über 4 Wochen bei Oma des Vaters besuchen darf.
    Aber mein Ex wird auch dort sein.
    Mein Kind wird eine Woche mit Gruppe in den Ausflug machen, und die Mutter wird Null haben. .
    Ich habe zu Fr. Burian gesagt, das geht es nicht !!!
    Ich möchte auch 2 Wochen mit meinem Kind unternehmen, dann sagte Fr B nur eine Woche in die Ferien mit mir.
    Nur wegen meines Ex ist Deutscher und nicht normal Mensch, deswegen nutz Fr. B meinen Ex aus.
    Er ist Trinker, alles ist nicht in Ordnung. Mein Kind war Krank , den Vater hat auch keine Zeit mit dem Kind zum Arzt . Ich ging selbe mit meinem Kind zum Arzt, In der Pfingsten-Woche müsste mein Kind operieren, an dem Tag hatte er auch nicht dabei. Er hat nicht einen Tag frei genommen !!!.
    Nach dem Operieren war mein Kind bei mir, damit ich mein Kind pflegen konnte..

    Darf ich nur so ??? Da mein Ex an der Woche arbeiten musste.

    Ist die Gerechtigkeit ???

  • Aufsichtsbeschwerde

    gegen

    « hochrangiger Beamte »samt Starnberg (Fachbereich Jugend und Sport)

    ANWALTSKANZLEI GOREWODA

    RA Gerd Gorewoda Lessingstraße 5 80336 München

    Regierung von Oberbayern
    Ref. Jugend und Soziales
    Maximilianstr. 39
    80538 München

    München, 17.12.2012

    Az.:
    F-1/2128/12

    Mein Mandant:
    Joachim Hinz, Kunreuthstr. 70, 81240 München

    Aufsichtsbeschwerde

    gegen

    « hochrangiger Beamte »samt Starnberg
    (Fachbereich Jugend und Sport)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich zeige an, dass ich Herrn Joachim Hinz vertrete. Vollmacht ist beigefügt.

    Namens und auftrags meines Mandanten erhebe ich gegen das LRA Starnberg

    Aufsichtsbeschwerde.

    Zum Sachverhalt:

    Das LRA Starnberg ist zum Vormund der beiden Kinder Exxxx Sxxxxx, geb. am 00.00.0000 und Kxx Hxxx, geb. am 00.00.0000 bestellt.

    Mein Mandant ist der leibliche Vater beider Kinder, jedoch mit der Mutter nicht verheiratet.

    Mein Mandant hat gegen den früheren Vormund, das LRA Fürstenfeldbruck, wegen des Umgangsrechts einen Rechtsstreit geführt, der in der Beschwerdeinstanz vor dem OLG München endete.

    Es wurde dort eine Vereinbarung geschlossen, die – soweit sie das Kind Exxxx betrifft
    – in beglaubigter Fotokopie beigefügt ist.

    Danach wäre meinem Mandanten spätestens ab August 2011 unbegleiteter Umgang mit Exxxx gestattet gewesen. Dies ist unabhängig von der Verpflichtung, die Herr Hinz gleichzeitig eingegangen ist, eine Beratung bei der Erziehungsberatungsstelle in Fürstenfeldbruck in Anspruch zu nehmen. Allerdings ist dies auch geschehen, wenngleich anfangs gegen den Widerstand des Jugendamts Fürstenfeldbruck, das an der Organisation dieser Beratung nicht mitwirken wollte.

    Die Vormundschaft ist durch Beschluss des AG Fürstenfeldbruck vom 07.11.2011 auf das LRA Starnberg übertragen worden.

    Auch das LRA Starnberg (Fachbereich Jugend und Sport) weigert sich, meinem Mandanten das vereinbarte Umgangsrecht einzuräumen. Der ursprünglichen Begründung, man sei an die Vereinbarung, die vor dem OLG München geschlossen wurde, nicht gebunden, da man in diesem Verfahren nicht Partei gewesen sei, wurde zwischenzeitlich durch einen weiteren Beschluss des OLG München der Boden entzogen.

    Weiters führt das LRA Starnberg Gründe an, die eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen sollen. Diese Gründe waren allerdings seit jeher (insbesondere vor Abschluss der Vereinbarung vor dem OLG München) bekannt. Deshalb wurde ein Antrag der Antragsgegnerin auf Abänderung der vor dem OLG München geschlossenen Vereinbarung im Wege einer einstweiligen Anordnung vom AG Starnberg (Az.: 2 F 809/12) zurückgewiesen.

    Dies sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt, da es auf die Einzelheiten dieser Auseinandersetzung zwischen meinem Mandanten und dem LRA Starnberg nicht ankommt.

    Das LRA Starnberg hat die familiengerichtlich genehmigte Vereinbarung zu befolgen, solange diese rechtlichen Bestand hat. Dies ist nach wie vor der Fall.

    Gleichwohl schafft sich das LRA Starnberg eigenes Recht.

    In der mündlichen Verhandlung zum Antrag der Antragsgegnerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (s.o.) hat die Vertreterin des LRA Starnberg klipp und klar erklärt, dass meinem Mandanten nach wie vor kein unbegleiteter Umgang eingeräumt wird.

    Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass sich das LRA Starnberg wohl auch deshalb stark fühlt, weil es die Meinung vertritt, dass gegen ein Jugendamt kein Zwangsgeld verhängt werden könne.

    Ein entsprechender Antrag wurde gestellt, jedoch hat das Gericht hierüber noch nicht entschieden.

    Die Entscheidung des Gerichts ist allerdings für diese Aufsichtsbeschwerde nicht vorgreiflich, da das Verhalten des LRA Starnberg nicht dadurch rechtmäßig wurde, dass ein rechtmäßiges Verhalten nicht durch Zwangsmittel durchgesetzt werden kann.

    Ich beantrage daher das LRA Starnberg, Fachbereich Jugend und Sport, im Wege der Rechtsaufsicht anzuweisen, meinem Mandanten gem. der Vereinbarung, die vor dem OLG München geschlossen wurde, unbegleiteten Umgang mit seiner Tochter Exxxx zu bewilligen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gerd Gorewoda
    Rechtsanwalt

  • Kann man das « hochrangiger Beamte »samt Starnberg noch als – „Fachbereich für Jugend und Sport“ – bezeichnen?

    News aus

    – Starnberg
    – Fürth
    – München

    für Alle Steuerzahler/Steuerzahlerinnen des Landes

    vom 22.02.2013

    Wie ich heute, Freitag, denn 22.02.2013, gegen ca. 10:30 Uhr, durch meinen Rechtsanwalt Gerd Gorewoda, Lessingstr. 5, DE – 80336 München, Telefon +49 (0) 89 29163874, Telefaxanschluss +49 (0) 89 22802574, erfahren habe, hat das « hochrangiger Beamte »samt Starnberg – „Fachbereich“ Jugend und Sport, Postfach 1460, 82317 Stranberg, Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg, Telefon Festnetz +49 (0) 81 51 148 – 0, Telefaxanschluss +49 (0) 81 51 148 – 535

    in dem Verfahren
    002 F 809/12 – Eilverfahren (Umgangsrecht mit der Tochter E….. S….. – unbegleitet -)
    – Antragsgegener: Joachim Hinz –
    002 F 816/12 – Hauptverfahren (Umgangsrecht mit der Tochter E….. S….. – unbegleitet -) –
    – Antragsgegener: Joachim Hinz –
    052 F 909/11 – Vormundschaft –
    – Antragssteller: Joachim Hinz –

    nunmehr

    Rechtsanwalt Andreas Woidich
    Rechtsanwaltskanzlei Woidich
    Rosenstr. 14
    90762 Fürth
    Deutschland
    Telefon + Fax
    Telefon: 0911/2373830
    Fax: 0911/2373832
    E-Mail + Internet
    E-Mail: ra.woidich@t-online.de

    mit der anwaltschaftlichen Vertretung zum Nachteil der/die Steuerzahler/-innen beauftragt.

    Beschwerden sind an den Bundesrechnungshof einzureichen, wie sinnlos die Steuergelder von Bürger oder Bürgerinnen verschwendet werden.

    Das Amtsgericht Starnberg – Familiengericht – hat mit Beschluss vom 04.12.2012 – 002 F 809/12 – Eilverfahren (Umgangsrecht mit der Tochter E….. S….. – unbegleitet -)
    – Antragsgegener: Joachim Hinz -, den Antrag des LRA Starnberg vom 19.09.2012 zurückgewiesen. Auch im Jahre 2011 hatte das « hochrangiger Beamte »samt Fürstenfeldbruck – Amt für Jugend und Familie – am 09.08.2011 eine Ohrfeige vom Amtsgericht Starnberg – Familiengericht – erhalten.

    Es gibt einen familiengerichtlich genehmigten Beschluss, dass ich als Vater meine Tochter am Aug. 2011 unbegleitet besuchen darf.

    Hier wird zu Lasten meiner Tochter und mir ein erneuter und jahrelanger Prozess wieder geführt.

    Macht Euren Unmmut gegenüber dem Bundesrechnungshofs laut, wie man sinnlo Euren Steuergelder verschwendet. Besten Dank in voarus.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.