Jugendämter Saarland

Saarbrücken Jugendamt

Saarland Jugendämter
Bild: © Wikimedia Commons / commons.wikimedia.org

Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

Fax: 0681 / 506-51 90

Adoption- und Pflegekinderdienst, Kindertagespflege
Fax: 0681 / 506-51 92
E-Mail: jugendamt-pflegekinder@rvsbr.de
E-Mail: jugendamt-tagespflege@rvsbr.de
Hans Marx
Telefon: 0681 / 506-51 10
E-Mail: hans.marx@rvsbr.de
Renate Huber
Telefon: 0681 / 506-52 56
E-Mail: renate.huber@rvsbr.de

Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften, Unterhaltsvorschuss
Fax: 0681 / 506-5194
Peter Mersdorf
Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
Telefon: 0681 / 506-51 42
Vormundschaften
Telefon: 0681 / 506-51 43
Außenstelle Völklingen
Stadionstraße 49
66333 Völklingen
Telefon: 0681 / 506-55 63
Telefon: 0681 / 506-55 64
Fax: 0681 / 506-51 99

Jugendgerichtshilfe
Handy-Bereitschaftstelefon: 0170 / 63 41 814
Bereich Völklingen, Warndt, Großrosseln
Anne Schirra
Telefon: 0681 / 506-55 61
Vertretung: Herr Eggs, Frau Döbbe-Schmitt
Bereich Saarbrücken, Oberes Malstatt, Rastpfuhl, Rußhütte, Alt-SB, Folsterhöhe, St. Arnual, Rodenhof
Peter Eifel
Telefon: 0681 / 506-5125
Vertretung: Frau Charlon, Frau Reckel
Bereich Saarbrücken, SB-Innenstadt, St. Johann, Schafbrücke, Bübingen, Brebach-Fechingen, Eschringen, Güdingen, Ensheim
Susanne Reckel
Telefon: 0681 / 506-52 31
Vertretung: Herr Eifel, Frau Charlon
Bereich Saarbrücken-Burbach, Burbach, Altenkessel, Klarenthal, Gersweiler
Marie-Louise Charlon
Telefon: 0681 / 506-56 11
Vertretung: Frau Reckel, Herr Eifel
Saarbrücken, Jägersfreude, Dudweiler, Scheidt, Sulzbach, Friedrichsthal, Bischmisheim, Quierschied
Christa Döbbe-Schmitt
Telefon: 0681 / 506-51 45
Vertretung: Frau Schirra, Herr Eggs
Saarbrücken und Köllertal, Unteres Malstatt – Bereich Stadtteilbüro, Kleinblittersdorf, Heusweiler, Riegelsberg, Püttlingen
Thomas Eggs
Telefon: 0681 / 506–52 37
Vertretung: Frau Schirra, Frau Döbbe-Schmit

J ugendamt Saarbrücken
Heuduckstr. 1
66117 Saarbrücken
Telefon: 06 81 / 5 06-55 55

Frühe Hilfen
Eveline Zobel
Telefon: 0681 / 506-52 60
Dr. Gesine Thünenkötter
Telefon: 0681 / 506-54 09

Jugendhilfeplanung
Petra Spoo-Ludwig
Telefon: 0681 / 506–51 61
Fax: 0681 / 506-51 90

Koordination Schulsozialarbeit, Schoolworker
Elke Leick
Telefon: 0681 / 506-51 07
Fax: 0681 / 506-52 90
E-Mail: elke.leick@rvsbr.de

Sozialer Dienst
Armin Weppernig
Telefon: 0681 / 506-55 55 (Info-Telefon des Jugendamtes)
Fax: 0681 / 506-52 90
Region 1Völklingen und Warndt
Stadionstraße 49
66333 Völklingen
Waltraud Thielen
Telefon: 0681 / 506-55 42
Telefon: 0681 / 506-51 99
Fax: 06898 / 517-55 42
Fax: 06898 / 51751 99
Region 3St. Johann, Alt-Saarbrücken (Teil), St. Arnual, Brebach, Schafbrücke, Scheidt, Bischmisheim, Güdingen, Bübingen, Ensheim, Eschringen
Heuduckstraße 1
66117 Saarbrücken
Christine Geppert
Telefon: 0681 / 506-52 83
Fax: 0681 / 506-51 90
Region 4Burbach, Altenkessel, Klarenthal, Gersweiler
Serriger Straße 20
66115 Saarbrücken (Burbach)
Romano Marceddu
Telefon: 0681 / 506-55 11
Fax: 0681 / 506-51 96
Region 5Dudweiler, Friedrichsthal, Sulzbach
St. Ingberter Straße 12
66125 Saarbrücken
Thomas Eggs
Telefon: 0681 / 506-55 22
Fax: 0681 / 506-51 98
Region 6Unteres Malstatt, Heusweiler, Püttlingen, Riegelsberg, Quierschied, Kleinblittersdorf
Heuduckstraße 1
66117 Saarbrücken
Achim Weisang
Telefon: 0681 / 506-52 86
Fax: 0681 / 506-51 90

Wirtschaftliche Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung
Maria März
Telefon: 0681 / 506-51 32
Fax: 0681 / 506-51 93

9 Kommentare

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  • Freitag, 11. Februar 2011
    Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1572/10: Gerichtliche Anordnung von Psychotherapie ist unzulässig
    Am 1. Dezember hat das Bundesverfassungsgericht erneut zur Frage von Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht Stellung bezogen:

    Es ging um die Frage ob Begutachtungen bzw. eine Psychotherapie vom Jugendamt bzw. von den Familiengerichten angeordnet werden darf.

    Ergebnis: Ein Jugendamt bzw. Familiengericht darf weder eine Begutachtung, noch eine Psychotherapie „verordnen“. Einer solchen Anordnung fehlt die zwingend notwendige gesetzliche Grundlage und verstößt daher gegen die Grundrechte der Betroffenen.

    Kinder und Jugendliche wird vom Gesetzgeber ein eigenes Recht auf Umgang zugestanden. Dieses Recht darf Kinder und Jugendlichen nur in ganz besonderen Fällen genommen werden. Das Jugendamt hat kein Recht das Umgangsrecht zu behindern oder einzuschränken.

    Dieses Recht hat nur ein Familienrichter (= sog. Richtervorbehalt) , wobei ein Familienrichter nur dann den Umgang ausschließen darf, wenn feststeht, dass dem Kind/Jugendlichen der Umgang schadet (Beispiele: Eltern konsumieren Drogen und verleiten ihre Kinder zum Drogenkonsum und ähnliche Fallkonstellationen)

    Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der Europäischen Menschenrechtskonvention steht beiden Elternteilen der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen Verpflichtung führt zur Schadensersatzverpflichtung des Staates, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht im Urteil vom 13.07.2000 (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich zum Ausdruck gebracht hat.

    • Meine Ex nimmt Drogen und meine Tochter (4) lebt bei Ihr…die Polizei war schon bei aufgrund von Zeugenaussagen…aber Jugendamt macht kein Drogentest…bzw. beantragt keinen ! Nun muss ich und meine Ex ein Erziehungsfähigkeitsgutachten machen…
      und wer Erziehungsfähiger ist bekommt das alleinige Sorgerecht !
      Was soll ich tun…was kann ich machen ?

  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT SAARBRÜCKEN – 21.11.2016 – Ein Vater aus Metz fordert mehr Zeit mit seinen im Saarland lebenden Töchtern
    Eine Trennung ist nie schön. Doch wenn binationale Paare auseinander gehen und die Eltern von zwei verschiedenen Ländern aus um das Sorgerecht streiten, wird die Lage richtig schwierig. Das zeigt ein Fall aus Metz und Völklingen. Die Wohnung von Christian Joly in Metz ist schlicht eingerichtet. weiterlesen…

    Quelle: sol.de – 19.11.2016 – Von Hélène Maillasson

  • hallo ich wollt klären das jugendamt hat mir vier kinder die mich und ich geliebt habe sehr nur durch meldungen von einer bekannten weggenommen statt mal zu prüfen alles das sich nur an das schriftliche festgelegt wird und die bindung zu meinen kindern deswegen so sehr kaputtgemacht wird macht kinder und mama nur krank körperlich wie psysich vlg

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.