Jugendämter Baden-Württemberg

Pforzheim Jugendamt

Baden-Württemberg Jugendämter
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Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

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Östliche Karl-Friedrich-Str. 37a
75175 Pforzheim
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Jugendsozialarbeit an Schulen
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Eva Walsleben
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Soziale Dienste
Östliche Karl-Friedrich-Str. 2-4
75175 Pforzheim
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151 Kommentare

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  • gibt mal alle bitte bei google kinderklau ein und lest das mal durch. Ich will ja nichts sagen,aber mir entfremdet man meinen sohn. Er ist mit 3 jahren so durcheinander, das er nicht mal weiß wohin er gehört.er ist schon 2 jahre weg.

  • Meine Erfahrung mit dem Jugendamt Pforzheim, bzw. einer bestimmten Person dort, waren sehr negativ ! Trotz mehrfacher Bitte und Mails sowie Gespräche sitzt meine 13-jährige Tochter unbeaufsichtigt auf der Strasse rum, raucht, trinkt und macht diese Dinge , die ein Kind in diesem Alter nicht mal kennen sollte ! Sie lebt bei Ihrem Erzeuger nebst Freudin, die sich Pädagogin nennt und nicht mal selbst ihre Kinder im Griff hat und genau diesen Menschen werden vom Jugendamt, dank ihrer Kontakte , eine 13 Jährige ausgeliefert. Aber Gott sei Dank wächst mein Sohn bei mir auf und ich betet, dass ich nicht mehr mit dieser „Anstalt“ zu tun haben werde. Soviel zu meiner Meinung: Jugendamt

  • Könnte ein dickes Buch schreiben über „unser“ Jugendamt in Pforzheim. Überfordert wegen Unterbesetzung. Braucht man Hilfe, bekommt man sie nicht. Mangelhafte Auskunft, Betreuer hört nicht zu, lässt einen nicht ausreden. Redet schlecht über den Vater meiner Kinder ( auch wenn es so ist ) wie redet man über mich, wenn der Vater dort ist…? Nimmt Anrufe nicht entgegen, bzw unklare Antworten auf e-mail Anfragen. Nicht vertrauenswürdig, egal mit welcher Abteilung man sich auseinander setzten muss. Sei es um schulische Probleme, Erziehungsprobleme, eigene Probleme, oder Errechnung von Unterhaltsgeld…

  • Heute wurde uns vom Jugendamt Pforzheim unsere Tochter in einer aus Lügen und unglaublichen fadenscheinigen Gründen bestehenden Aktion unsere Tochter weggenommen. Habe mir mit einer Aktion die morgen in der PZ steht öffentlich Gehör verschafft. Ich hoffe dass die Öffentlichkeit endlich kappiert wie man in Pforzheim mit Familien wo Probleme haben
    umgeht. Übrigens habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Und die PZ hat auch INTERESSE an der Geschichte.Es liegt kein Alkohol oder Gewaltproblem vor. Ich werde mit allen Mittel um unsere Tochter kämpfen.Wenn es das Letzte ist was ich mache.

  • Hallo W.

    nimm keinen Rechtsanwalt aus Deinem Landkreis, dieser bangt um seine Existens wenn er Dir helfen sollte. Diese sind auf Gerichte u.s.w. angewiesen. Fch hatte auch den Fehler gemacht.
    Ich wünsche Dir viel Kraft.

    Gruß

    Petra

  • Hallo W.,

    Petra liegt hier absolut richtig.

    Keinen Anwalt aus der näheren Umgebung.

    Mindestens 200 km entfernt.

    Man trifft sich ansonsten zum Tennis (oder Golf)
    am Sonntag Morgen.

    Hier werden vorab weitere Vorgehensweisen abgeglichen.

    Ich zitiere Rechtsanwalt (N.N.):

    „Ich muss auch noch in den nächsten Jahren mit den
    beteiligten Personen zusammenarbeiten“.

    ALLEN KINDERN BEIDE ELTERN !

    Liebe Grüße

    Wilfried

  • Hallo Willfried

    mann sollte nicht vergessen, dass manche Rechtsanwälte auch Betreuungen anbieten,Zusatzeinkommen.
    Wenn mann auf diese Spur kommt, schnell die Finger weg.
    Ansonsten hat mann eigentlich schon verloren.
    Das Betreuungsrecht wird momentan viel angewendet um einem angeblich helfen zu wollen, aber wem wird damit geholfen ????
    Vermutlich der eigenen Geldboerse. !!!!!

    Gruß

    Petra

  • Dürfen PFLEGEFAMILIEN die Ruf-Nummer der Eltern blockieren lassen???

    In meinen Augen handeln diese PFLEGEPERSONEN gesetzwidrig und unverantwortlich.
    Es ist bestimmt nicht zum Wohle des Kindes, wenn Kinder nicht von ihren Eltern angerufen werden dürfen!
    Ständige Telefonate mit seinem Kind ist ein Teil des Umgangsrecht der Eltern.
    Beim Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
    1 BvR 3189/09 vom 14.07.2010 heißt es
    unter Gründe in römisch II Abs. 1a (Rn 16):

    Das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des ‘Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG.
    weiter:
    Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen usw.
    weiter:
    Den in der Regel entspricht es dem Kindeswohl, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln zu trennen.

    Wer also etwas zu der oben gestellten Frage etwas weiß, bitte die Antwort an: JugendamtsgeschaedigteEltern(at)web.de schicken.

    Übrigens: Am 20. September ist WELTKINDERTAG
    Aus diesem Anlass finden in mehreren Städten in Deutschland Demos gegen die Willkür der Jugendämter statt.
    Meine erneute Demo in Stuttgart wurde bereits telefonisch genehmigt.

    Betroffene sowie Sympathisanten sind herzlich willkommen.
    Anfragen siehe oben.

  • Unsere Tochter ist nun seit 2 Wochen von uns weg.
    Haben uns außergerichtlich geeinigt das wir uns in
    8 Wochen zusammen setzen um zu sehen ob sie nach 3 Monaten wieder zu uns kommt. Komisch ist nur daran das wir immer noch keinen Kontakt zu ihr hatten. Der Grund ist ihre angebliche starke EntwicklungVerzögerung. Die Sachbearbeiterin die die Wegnahme gemacht hat ist danach in Rente gengen.

  • Hallo W.

    dann warte mal 8 Wochen bevor Du Deine Tochter siehst, weil vor dem Gespräch wird nichts passieren. So unsere Erfahrung.
    So werden Kinder entfremdet.
    Wenn Du Dich nach Eingewöhnungszeiten im Netz erkundigst, dann kommst Du auf bis zu 3 Monate wo Du Dein Kind nicht sehen sollst, damit diese sich neu einleben.
    Dieses kann auch verlängert werden.
    Wer hat festgestellt, das diese Entwicklungsverzögert ist???? Etwa da JA !!!!!!
    Du sollst einfach nur Ruhig gehalten werden, damit neu geplant werden kann.

    Die Sachbearbeiterin währe wenn es eine Altersrente ist sowieso in Rente gegangen. Solche Sachen stehen mindestens schon ein halbes Jahr vorher fest um den Platz neu zu besetzen.

    Mit freundlichem Gruß

    Petra

  • Hallo W.

    Du solltest Dir dringenst einen RA suchen und Dich Beraten lassen.
    Ich sehe in Deinem Bericht jedenfalls keine gütliche Einigung,wenn Du Dein Kind wegen der starken Entwicklungsverzögerung nicht sehen sollst.
    Das eine hat mit dem anderen normalerweise nichts zu tun.

    Ist ein gutgemeinter Rat !!!!!

    Gruß

    Petra

  • hallo W.,
    der sicherlich gut gemeinte Rat von Petra, sich anwaltliche beraten zu lassen, geht leider üblicherweise voll nach hinten los. Das hat verschiedene Gründe, die an diversen Stellen, hier und im sonstigen Internet, ausreichend beschrieben sind.

    Sinnvoller ist es i.d.R., sich zu informieren und den Fall selbst in die Hand zu nehmen.
    Ein paar wichtige Infos dazu findest Du in diesem Kommentar:
    https://www.jugendaemter.com/jugendamt-berlin-spandau/#comment-7403

    Gruß………F. Mahler

  • Hallo F.Mahler

    kann es sein, dass Du den Jugendämtern, Gerichten und Sozialen Einrichtungen “ Ruhe “ verschaffen willst.
    Ohne einen guten Anwalt, der auch auf PKH arbeitet hat mann wenig Chancen für sich!!!!!!!!!
    Mit meinem jetzigen Anwalt steht sogar eine Schadensersatzvorderung gegenüber dem Jugendamt, ehem. Vormund und Heim an.
    Das jetzige Jugendamt hat nach meiner Information eine Rechtswiedrige Handlung anerkannt durchs Jugendamt Hamburg, Vormund Konstanz und Heim Haus Michael in Weisweil.
    Mir wurde mitgeteilt, dass die Umgangsaussetzung ohne Richterlichen Beschluß Rechtswiedrig war.
    Was zur Schadensersatzvorderung dem Kind und mir gegenüber führen wird.
    Ohne RA wäre ich ins leere gelaufen.

    Wenn mann so wie ich damals alles allein in die Hand nimmt, kann dieses ebenfalls sehr stark nach hinten losgehen, da mann für Psychisch Krank eingestufen wird b.z.w.mann könnte ein paranoides Weltbild haben, weil mann alleine dasteht.(Rechtsberatung)
    Mit einem guten RA der auch für Arme arbeitet, kann sowas nicht passieren.

    Gruß

    Petra

  • „kann es sein, dass Du den Jugendämtern, Gerichten und Sozialen Einrichtungen ” Ruhe ” verschaffen willst.“
    Ja, Petra, das kann nicht nur sein, daß ist so. Denen würde ich gern soviel Ruhe verschaffen, daß sie Montags morgens gar nicht mehr öffnen 😉 .

    Wenn Du rein zufällig einen RA kennst, den Du für „gut“ hältst, dieser auch noch bereit ist, für den winzigen VKH-Satz ( PKH gibt es nicht mehr ) Deine Akten zu lesen und Dich vor Gericht zu vertreten, dann ist das ein Treffer, der einem kleinen Lottogewinn entspricht und freut mich für Dich.
    Ist er zufällig auch noch Fachanwalt für irgendetwas?

    Fakt ist, daß Familienrecht leider kein juristischer Fachbereich ist. Wer im Studium nichts besonderes geleistet hat und in den begehrten Jurazweigen nichts wird, landet z.B. im Familienrecht. Entsprechend ist es der unterste Bodensatz der Jurisprudenz.
    Um wenigstens überwiegend als RA arbeiten zu können und nicht zum Vollzeitergänzungspfleger abzurutschen, kooperieren FamRAe üblicherweise stark, mit JÄ, Beratungsorganisationen und Gerichten.

    Fallbeispiele, wo der FamRA den Fall seines Mandanten voll an die Wand gefahren hat, kannst Du täglich im Internet nachlesen, denn das ist die Regel.

    Daß Dir gegenüber Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, spricht ja auch nicht gerade für Deinen RA.
    „Was zur Schadensersatzvorderung dem Kind und mir gegenüber führen wird.“

    Aufgrund der Tatsache, daß man sich selbst vor Gericht äußert, ist übrigens noch niemand für psychisch krank eingestuft worden, da verwechselst Du offenbar irgendetwas.

    Von einem „guten RA für Arme“ habe ich, zumindest im Familienrecht, noch nichts gehört.
    Die wenigen, die sich Mühe gegen, sind i.d.R völlig überlastet, teuer und bei den Gerichten meist sehr unbeliebt.
    Als Beistand für Behördenkontakte taugen auch sie praktisch gar nicht und selbst der beste RA kann nur das auch einem Fall machen, was der Mandant vorgibt.

    Kurz gesagt:
    In Sorge- u. Umgangsfällen, ist es üblicherweise sinnvoller, sich selbst erstmal schlau zu machen, die Akten zu studieren, selbst eine saubere Aktenlage anzulegen, sich mit erfahrenen Betroffenen kurz zu schließen und den Fall selbst in die Hand zu nehmen.
    Egal, ob mit oder ohne RA. Besser meistens ohne, denn das senkt das Risiko, einen Verbündeten der Gegenseite am Hals zu haben.

    Gruß………F. Mahler

  • Hallo F. Mahler

    irgentwie gab es Mißverständnisse darüber wer Schadensersatzansprüche stellen kann.
    Zur Info: Ich und mein Sohn können Schadensersatz vordern und nicht umgedeht.
    Habe auch oben beschrieben weswegen.
    Übrigens mein Ra ist ein Dipl. Psychologe und arbeitet auf PKH.
    Schau mal bei Berlin ( Spandau ) ich scheine nicht als einzigste einen Volltreffer gelandet zu haben.
    Mann muß suchen, das ist wohl wahr.
    Schon zu DDR – Zeiten galt, der schlechteste RA ist immer noch besser als keiner, weil mann das was Du sagst“ allein in die Hand nehemen“ auch zusätzlich machen kann.
    Was ich auch mache und mein RA hat kein Problem damit.
    Was meinst Du wie schnell Dich JA und andere von der Gegenseite für Psychisch Krank erklären lassen können.
    Willst Du mal das Protokoll bezüglich meines Sohnes lesen, was mann vorhatte mit mir!!!!!!!gelang nicht !!!! weil ich einen RA hatte der für mich arbeitet und nicht fürd JA.

    Gruß

    Petra

  • WELTKINDERTAG
    jedes Jahr am 20. September

    Es ist 10-tausenden Eltern ein dringendes Bedürfnis,
    an diesem Tag für Kinder- und Elternrechte auf die Straße zu gehen!

    Es gibt 10-tausende Eltern, welche nicht Eltern sein dürfen.
    Es gibt 10-tausende Kinder, welche nicht bei ihren Eltern sein dürfen.

    Info-Stand am 20.09.2012 Uhrzeit: 12-18 Uhr
    tiefgründige Gespräche sind erwünscht. Ort: Stuttgart-Mitte
    Sie werden aufmerksame Zuhörer vorfinden! Königstraße
    (Fußgängerzone)
    beim Schlossplatz
    am Fahnenrondell
    gegenüber Königsbau

    Das Wohl unserer Kinder sollte uns sehr wichtig sein.
    Unsere Kinder, welche fremd untergebracht sind, können sich nicht wehren.
    Das ist unsere Aufgabe als Eltern!

    V.i.S.d.P.: Werner Hoeckh, Seestraße 49, 71679 Asperg
    Fon: 07141 – 2 39 27 29
    0176 – 51 10 32 79
    JugendamtsgeschaedigteEltern@web.de

  • Am Donnerstag sind es vier Wochen wo wir unsere Tochter nicht gesehen haben. Die Person die wo unsere Tochter weggenommen hat ist gleich danach in Rente gegangen. Die Nachfolgerin ist bis morgen in Urlaub. Die Vertretung auch. Es wurde kein Gericht eingeschaltet.
    Am 10.11 ist wieder ein Termin angesetzt mit Anwalt. Wir haben bis
    heute noch keinen Grund genannt bekommen. Wir vermuten das dies alles mit dem Kllinikaufenthalt in Maulbronn zu tun hat.Es sind auch
    sonst noch genug Ungereimtheiten da. Es ist keine Gewalt usw im Spiel.

  • Hallo W.

    die Vertretung hat auch eine Vertretung,meistens die Leitung.
    Zu dieser kann man auch gehen.
    Da Du Dich aber laut oben Gütlich geeinigt hast, wird es sehr schwer sich dagegen zu wehren, da dieses vermerkt ist und in Deinem angeblichen Einverstäntnis gemacht wird.
    Das es nicht so ist glaube ich, aber der Richter ????
    Mit der gütlichen Einigung die wohl war, muß das JA nichtmehr zum Gericht, da Du Dein Einverständnis zu der Inobhutnahme gegeben hattest, also das JA Entscheidet, wenn nichts anderes vereinbart war darüber, wann Du Dein Kind siehst.
    Den Gerichtsweg zu gehen wäre jetzt von Dir aus angesagt um Dein Kind wenigstens zu sehen.
    Wenn Du einen guten RA hast,könnte er das Umgangsrecht einfordern wozu Du das Recht hast.Recht u Pflicht zum Umgang.
    Wenn Du arg pech hast, dann Behaupten diese Du wolltest Dein Kind nicht sehen, nach der gütlichen Einigung, das dieses verhindert wird, wird wohl nicht ans Tageslicht von deren Seite aus gebracht.
    Deswegen nehme ich nie an Hilfeplangesprächen teil, weil dann kaum Wiederspruch möglich ist.
    Nach dem 10.11 kannst Du damit rechnen, dass mann sagt das Kind habe sich so gut eingelebt und entwickelt, das eine Herausnahme schädlich wäre.
    Wenn Du wieder den gütlichen Weg einschlägst, wird es immer so weiter gehen.

    Mit freundl. Gruß

    Petra

  • Bei dem Gespräch damals war der Rechtsanwalt d abei. Wir haben uns darauf geeinigt das wir uns an eine Elternberatungstelle wenden
    was wir auch getan haben.Termin 6.11.Das alles im Beisein unseres
    Anwalt.Er hat auch geraten nicht vor Gericht zu gehen weil das Jamt
    Immer Recht bekommt und die Kleine dann in ein VollzeitPflege kommt.Ich weiß nur eines dass ich um meine Tochter kaempfe da ich
    Sie liebe. Und wenn es das letzte ist was ich in meinem Leben mache.
    Wenn alles vorüber ist werde ich alles öffentlich machen wie Mann in
    in Deutschland auf eine Stufe mit Kinderschänder und Leuten die
    Kinder misshandeln usw gestellt wird.

  • Hallo W.,
    warum wurde das Gericht nicht angerufen?
    Es wäre die sofortige Wiederherausgabe per einstweiliger Anordnung zu beantragen.
    Desweiteren ( hilfsweise ) eine sofortige Umgangsregelung ( vollstreckbar ).

    Falls Ihr Euch, wie Petra schreibt, freiwillig mit der Herausnahme ( Inobhutnahme? ) einverstanden erklärt habt, müßtet ihr den Grund ja quasi selbst angegeben haben, zumindest wäre er Euch bekannt. Ich kann derartiges aus Deinem Beitrag nicht erkennen ( habe aber eben auch nur den einen – August 13th, 2012 um 15:02 – gelesen ).

    Zum JA zu laufen, und zu meinen, man könnte dort Wiederherausgabe oder Umgang erreichen, ist i.d.R. völlig abwegig. So gut wie kein JA würde sich damit auch nur ernsthaft befassen.
    Mehr als die Akteneinsicht kannst Du dort kaum zu erreichen versuchen und selbst das ist nicht sonderlich erfolgversprechend ( trotzdem unbedingt machen, aber per Post ).

    Das Umgangsrecht besteht per se, man braucht es also nicht einfordern, die exakte Ausgestaltung ( Vollstreckbarkeit ) allerdings schon, die muß man bei Gericht beantragen, sofern die Personensorgeberechtigten ( wer ist das in Deinem Fall ? ) sich nicht einvernehmlich darüber einigen können.
    Einen Anwalt brauchst Du dazu nicht. Ich freue mich zwar, daß Petra angebl. eine der seltenen Ausnahmen erwischt zu haben meint, aber i.d.R. kommt man in Sorge- u. Umgangssachen besser und weiter ohne einen voran. Warum das so ist, ist auch hier an verschiedenen Stellen erläutert worden. Petra’s Glaube an DDR- Weisheiten ändert da nichts dran. Es ist einfach allgemeine Erfahrung des allergrößten Teils der Betroffenen Eltern und Juristen die ich kenne ( und das sind ziemlich viele ).
    Bis zum 10.11. würde ich jedenfalls nicht warten, sondern sofort gezielt handeln.
    Denn, da hat Petra nicht unrecht: „Nach dem 10.11 kannst Du damit rechnen, dass mann sagt das Kind habe sich so gut eingelebt und entwickelt, das eine Herausnahme schädlich wäre.“ So etwas kommt tatsächlich vor.

    Die seltsame Erfindung, daß Ihr Euer Kind nicht sehen wolltet, kommt sehr selten vor und ist mit einem einzigen Brief ad absurdum zu führen, darüber brauchst Du Dir also keine Gedanken zu machen ( derartiges wird höchstens dem Kind ggü. behauptet, vor Gericht erntet das JA damit Gelächter ).

    Hilfeplangespräche zu boykottieren um sich selbst den Widerspruch unmöglich zu machen, ist logischerweise ein Schuss, der regelmäßig voll in die Hose geht.
    Das Gegenteil macht Sinn: HPG beantragen, provozieren, forcieren, aber auf jeden Fall hingehen und den Beistand mitnehmen und für ein glaubhaftes und vollständiges Protokoll sorgen.
    Infos dazu:

    Den „gütlichen Weg einzuschlagen“ ist übrigens nie falsch, w.h. immer kooperations-u. einigungsbereit sein. Das hilft recht gut, den „Querulantenvorwurf“ zu verhindern, bzw. ad absurdum zu führen.

    Wie es weiter geht, entscheiden größtenteils das Gericht und Ihr, das JA hat zwar Einfluss, zum Glück nicht unbegrenzt und entscheiden darf es zu Sorge u. Umgang gar nichts.

    @ Petra:
    Daß Dein RA nebenmbei Dipl. Psych ist freut mich für Dich, daß er auf VKH ( wie bereits erwähnt gibt es PKH, zumindest im FamRecht, nicht mehr ) tätig wird, natürlich auch.
    Das besagt aber nichts.

    „irgentwie gab es Mißverständnisse darüber wer Schadensersatzansprüche stellen kann.
    Zur Info: Ich und mein Sohn können Schadensersatz vordern und nicht umgedeht.
    Habe auch oben beschrieben weswegen.“
    Was für Mißverständnisse und wo?
    Ich habe zwar kaum Ahnung vom Entschädigungsrecht, mich hier auch nicht dazu geäußert, soweit ich mich erinnere, aber sicher ist wohl. daß die Geschädigten Ersatz vom Schädiger fordern können.
    Ob das nun aber Dein Sohn u. Du sind ( warum nicht auch umgekehrt, also Du und Dein Sohn? ), oder das JA ( z. B. durch Rückforderung von Barunterhaltsvorschüssen ), oder der Vater Dir ggü., entzieht sich logischerweise meiner Kenntnis, da ich keine zusammenhängende Fallbeschreibung von Dir kenne. Sorry, aber insofern weiß ich nicht, was Du damit zum Ausdruck bringen wolltest.

    Daß ich jetzt den Thread Berlin ( Spandau ) durchforste, ob noch wer meint, sein RA ist gut, wird sicherlich nicht passieren.
    Was solte das denn bringen?

    Zur DDR-Weisheit von vor 89, werde ich mich in der heutigen BRD auch nicht äußern, da kein Zusammenhang erkennbar.

    „Willst Du mal das Protokoll bezüglich meines Sohnes lesen, was mann vorhatte mit mir!!!!!!!“
    (Mit Verlaub, ein richtiges Fragezeichen wäre hier besser gewesen, als 7 falsche Ausrufezeichen.)
    Nein, möchte ich nicht, ich glaube zunächst noch nicht mal, daß es ein Protokoll über das was man mit Dir vor hatte gibt. Das wäre dann am AG/FG ( bez. Deines Sohnes ) falsch gewesen. Es handelt sich vermutlich eher um ein Protokoll ( wessen auch immer, worüber auch immer ), aus dem Du etwas schlussfolgern zu können meinst, was ich aber nach Deiner bisherigen Vortragsweise sicherlich per se für hinterfragenswürdig halten würde.

    Wie schon mehrfach gesagt, daß Du meinst, daß Dein RA zufällig für Dich arbeitet, freut mich, unter dem Vorbehalt, daß Du Dich nicht täuscht.
    Ausnahmen bestätigen nunmal die Regel.

    Gruß…….F. Mahler

  • Okay, W., jetzt sehe ich auch Dein letztes Posting ( war als ich schrieb noch nicht freigeschaltet ).
    Der Rat des Anwalts ist ( hat er das vor oder nach der Inobhutnahme empfohlen ? ) zumindest obsolet. Das Kind ist weg und zwar in Vollzeitpflege. Direkt nach der Inobhutnahme hätte er einen Wiederherausgabeantrag stellen müssen. Sofern das JA keine triftigen Gründe ( also z.B. Gefahr im Verzuge ) zur Umgehung des Gerichts glaubhaft machen kann, hätte es das Kind binnen 48 Stunden wieder herausgeben müssen. Denn eine Inobhutnahme darf nur mit Gerichtsbeschluss erfolgen ( sofern nicht akute Gefahr für das Kind besteht, die keinen Aufschub duldet ).

    Ich denke, das beste ist, Du meldest Dich mal im Forum an und verfasse eine sachliche, chronologische Fallbescheibung, die die wesentlichen Daten und Vorgänge möglichst vollständig enthält, ohne allzuviele emotionale Bewertungen.
    Sicher ist schonmal: ohne Gericht seht Ihr Eure Kinder nicht so schnell und schon gar nicht oft oder lange wieder. Niemand anders kann die Herausgabe oder den Umgang anordnen.
    Und den Anwalt kannste mit hoher Wahrscheinlichkeit knicken, vorausgesetzt, daß das was Du dazu schreibst stimmt, ist er unbrauchbar.

    Ob ein Wiederherausgabeantrag jetzt noch sinnvoll ist, ist ohne ein paar genauere Angaben nicht einschätzbar, aber zumindest einen Umgangsantrag, möglichst per einstweiliger Anordnung solltet Ihr sofort stellen und beim JA Akteneinsicht beantragen ( dazu reicht ein formloses Schreiben, natürlich mit Bitte um unverzügliche Rückmeldung, da es eilig ist ).

    Allein die Tatsache, daß noch kein Gerichtsbeschluss oder Termin vorliegt ( zumindest entnehme ich das Deinen Beiträgen nicht ) riecht verdächtig.

    Gruß……….F. Mahler

  • Hallo W.
    mit dem Hilfeplan hast Du der Inobhutnahme zugestimmt, also ist dort kein Gerichtsbeschluß mehr nötig.
    Dein RA muß mann leider sagen, hat dem JA geholfen Dir Dein Kind wegzunehmen.
    Wechsle ihn !!!Es gibt auch gute RA.
    Im Hilfeplan wird beschrieben was das Kind alles benötigt und das scheint auch eine Pflegefamilie oder Heim zu sein, weil ansonsten Dein Kind bei Dir währe.
    In einem Forum Deine Geschischte zu Berichten ist ganz gut und schön, aber interessiert dem JA Deine Geschichte, die diesen bekannt ist.
    z.Z.kannst Du nur ums Umgangsrecht kämpfen bis es ein Hauptsachverfahren gibt, was erst stattfinden wird wenn Du nach dem 10.11 eine weiere Hilfeplanung ablehnst.
    Kennst Du den Hilfeplan ????
    Ich habe den Hilfeplan und das Protokoll zum Hilfeplan vom JA zugesannt bekommen,obwohl ich nicht teilnahm.

    Mit freundl.Gruß

    Petra

  • Hallo F.Mahler
    es gibt zu dem Hilfeplan meines Sohnes ein Protokoll, was mir zugänglich ist und woraus hervorgeht was man mit mir vorhatte um mein Kind behalten zu können.
    Übrigens hier bei JA com wird oft erwähnt die DDR wurde übernommen, was ich nicht bestreite, dann kann mann auch Erfahrungen aus DDR-Zeiten übernehmen, wenn diese zum Thema passen.
    Übrigens bei den RA ist es genauso wie mit Zahnärzten o.ä. es gibt gute und schlechte.
    Mit meinen DDR-Weisheiten bin ich bisher immer an gute geraten letztlich.
    Ich höre immer wieder,dass mann zuzahlen muß beim Zahnarzt was mir bisher bei meinen DDR-WEisheiten erspart blieb und ich trotzdem eine richtig gute Zahnbehandlung bisher hatte.
    Ich drehe mich schon um,wenn ich eine Vollmacht unterschreiben soll für Leistungen außerhalb des Kassenleistungsbereiches.

    Gruß
    Petra

  • Sorry wurde gerade belehrt dass es kein Hilfeplan war sondern ein Antrag auf Hilfe auf Erziehung.
    War mein Fehler. Heute versuche ich die ganze Zeit jemanden auf dem Amt zu erreichen aber geht niemand ran. Übergingen muss unsere Kleine am nächsten Montag das erste Mal in das HBZ. Laut Besprechung mit der dortigen Leitung
    muss die erste Zeit mit Begleitung. stattfinden.
    Uns wurde vom Jamt gesagt es reicht wenn sie allein mit dem Taxi dorthin fährt. Ich frage mich
    was das soll. Uns wurde vor der Inobhutnahme
    gesagt mit Begleitung und die machen gerade das
    Gegenteil. Frage mich sowieso ob die auch bei
    ausländischen Familien auch eine Inobhutnahme
    machen würden. Hier rennen bis nachts um 12
    Kinder auf dem Spielplatz rum.Im Alter von 3bis7Jahre

  • So lief alles ab.

    Bei unserer Tochter wurde festgestellt das sie in die Logopädi muss. Eines Tages bekamen
    wir ein Schreiben vom Jugendamt es wäre eine Kindeswohlgefaertung gemeldet worden.
    Es hat sich dann herausgestellt das es die Oma mütterlichSeite war. Das wurde überprüft und es war nichts. Nach einiger Zeit sagte die Logopädin mann sollte die Kleine in Maulbronn untersuchen lassen. Da ich dachte das Jamt könnte helfen das es schneller geht
    mit einem Termin.Das klappte dann auch. Sie blieb dann 4 Wochen in der Klinik. Alleine deshalb weil es beruflich nicht ging. Ich erzählte das unsere Kleine abends nicht zur Ruhe kommt. Es stellte sich später heraus das sie wenige Strukturen gehabt hat. Desweiteren fragte mann uns nach dem Essen. Da ich in einem Pizzaservice arbeite kann ich jeden Tag
    dort das Essen zubereiten und nach Hause bringen. Das wurde mir später zum Vorwurf gemacht.Kurz vor der Entlassung fand ein Gespräch mit dem Arzt und der Psychologien statt. Danach wurde uns zwei Familienhelferinnen zur Seite gestellt.Das funktionierte sehr gut bis sich die Oma jeden Tag einmischte. Sie erzählte Unwahrheiten über mich. Muss Schluss machen
    da ich gerade erfahren habe das unsere Tochter mit den Bereitschaftseltern in Urlaub gefahren ist. Ohne uns zu informieren.

  • Am dem Tag wo die Kleine uns weggenommen wurde spielte sich folgendes ab. Sie freute sich sosehr auf das Turnen im KIKA aber hatte Schwierigkeiten mit ihrem Stuhlgang so das dir FamilienHelferin meinte sie müsse zum Arzt. Darauf sagte ich ihr dass ich schon mehrmals dort war und immer das gleiche zu hören bekam.
    Sie bräuchte noch sie das im Griff hätte. Also ging
    es dann in den Kika. Dort sagte mir eine Erzieherin das meine Tochter Verstopfung hätte und sie nicht da bleiben kann. Das sagte ihr diese Familie Helferin ohne das ich das mitbekam. Also ging es wieder nach Hause. Dort angekommen sagte ich das ich es nicht richtig fand was da ablief.Ich rief den Arzt an und dort angekommen war die Famhelferin schon da.Sie hatte sogar die Karte der Kleinen.Habe sie daheim auf den Tisch gelegt. Der Arzt sagte genau das gleiche wie immer. Als wir fertig waren wurde mir mitgeteilt das ich beim Jamt vorbeikommen soll .Dort angekommen wurde die Kleine kirchstrasse weggenommen. Ich sollte noch etwas unterschreiben .Was ich nicht tat . Und seitdem ist unsere Kleine weg.

  • Hallo W.

    wie schon gesagt, mit dem Hilfeplan b.z.w. Hilfe zur Erziehung
    hast Du der Inobhutnahme zugestimmt, wenn Du dieses Unterschrieben hast.Es ist ein Antrag den dann letztlich Du beim JA gestellt hast um Deinem Kind Hilfe zur Erziehung zukommen zu lassen. Wenn diesem Antrag die Genemigung vorliegt, wird nach dem, in diesem Antrag gehandelt.Wenn Ihr das Sorgerecht habt dürft nur Ihr diesen Antrag stellen, ansonsten muß das JA zum Gericht,weil es nicht berechtigt ist diesen Antrag zu stellen.
    In diesem wird geregelt was bei dem Kind gemacht werden soll z.B.Vollzeitpflege, stationäre Hilfe-betreutes Wohnen oder sogar intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
    Da gibt es dann den § z.B. 27/34 SGB 8.
    Wenn Du sowas Unterschrieben hast, hast Du diesem zugestimmt b.z.w.Beantragt und ein Gericht ist fürs JA überflüssig.
    Ich war garnicht erst anwesend bei diesem und mann mußte bei Gericht dieses beantragen, da ich auch laut Richter anderweitig keine zustimmung in irgendeiner Form gegeben hatte.
    Antrag heist immer eine Leistung bei jemanden genemigen zu lassen, ist wie bei z.B. Hartz 4
    Die Ärzte arbeiten größtenteils mit dem JA zusammen,habe ich auch erlebt.
    Bis zum 10.11.2012 kannst Du nur ums Umgangsrecht kämpfen und ab dann keine Hilfeplanung mehr zustimmen, ansonsten hast Du das gleiche in grün.
    Ich denke zum 10.11.2012 läuft die vorläufige Hilfeplanung aus und mann will diese mit Deiner zustimmung verlängern. Da ohne Deinen Weiterbewilligungsantrag keine Weiterbewilligung genemigt werden kann, außer diese gehen dann vor Gericht mit irgendwelchen Aussagen um das Kind in ihrer Obhut zu bekommen, sprich Euch das Sorgerecht wegzunehmen wenn Du nicht freiwillig zustimmst, und einen Weiterbewilligungsantrag stellst.

    Mit freundl. Gruß

    Petra

  • Am Montag kommt die neue Sachbeabeiterin zu uns nach Hause und will uns kennenlernen. Das Gute ist wir haben nichts zu verbergen. Bei uns kannst du vom Boden essen.Die Kleine hat alles,da fehlt es an nichts. Ich frage mich nur warum das alles so kommen musste. Bei dem Gespräch nach der Inobhutnahme wurden uns
    ein paar Gründe genannt die ich alle wiederlegen konnte. Desweiteren wurden blöde Bemerkungen
    über diese Vorfälle mit den Toten Pflegekindern gemacht als ich fragte ob diese Leute bei denen unsere Kleine ist in Ordnung wären.Dann wurde
    nachdem alles vorbei war noch groß Abschied gefeiert weil die Sachbearbeiterin in Rente gegangen ist. Und alles in unserem Beisein. Ich fand dies eine Frechheit.

  • Hallo W.

    dann weißt Du was denen Kinder wert sind, wenn diese so reden.
    Es ist ungewöhnlich das man in Deinem beisein den Abschied der Sachbearbeiterin feiert, da diese sich eigentlich verkrichen.
    Hast Du Informationen über die Pflegeeltern bekommebn ??
    Rechne damit,dass über Dich dann auch nach dem Besuch der sachbearbeiterin blöde Bemerkungen gemacht werden.

    Gruß

    Petra

  • Ich finde es dass manchmal Eltern sich viel zu schnell die
    Kinder wegnehmen lassen. Was sollen denn die Kinder denken?

    Wenn ein Jugendamt merkt, man hat einfachses Spiel mit der
    Ware Kind, dann schlägt es oft unbarmherzig zu. Schließlich geht
    es um sehr hohe Summen. Von 4000 – 11 Euro. Pro Monat.
    Familienrichter, Justizangestellte, Jugendamtsmitarbeiter,
    Heimerzieher, Heime mit dem Versorgungssystemen usw. Alle
    wollen an Ihrem Kind jetzt gut verdienen.
    Die Ware Kind im Kapitalismus. Genau das ist der Punkt.

  • Überlege mir die ganze Zeit ob ich mich nicht ans Fernsehen wende. Das haben mir schon etliche Leute geraden die uns kennen und wissen wie wir leben. Wir haben unserm Kind nichts getan .Dies wurde ja auch vom Amt bestätigt. Es ist alles nur wegen ihrem Entwicklungsrueckstand . Das hat unser Anwalt auf Anfrage gesagt bekommen.

  • Hallo

    Ich habe mit denen von Pforzheimer Jugendamt auch nur schlechtes erlebt und auch mein Bekanntenkreis.
    Der Vater meiner TOchter und der Jugendamtmitarbeiter haben Systematisch versucht mir meine Unterschrift zu entlocken das der Kindesvater sie mit ins Ausland und dort aufziehen darf.Als das nicht gelang,sperrte man mich in das Zimmer ein und versuchte mich zu erpressen.Mein Mann bekam das mit und hat von aussen die Tür eingetreten und mich rausgeholt.Der Mitarbeiter des JA Pforzheim versuchte dies mehrere Jahre mit dem Kindesvater und drohte auch mir das Sorgerecht entziehen zu lassen,er habe Mittel und Wege das sofort ein zu leiten.
    Jahre wurde ich unter Druck gesetzt und erpresst,aber ich bin standhaft geblieben und sogar meine ANwältin sagte mir ich muss aufpassen er ist GEwalttätig und sie hilft mir.
    Ich solle angeblich mein kind misshandeln,wäre alkoholikerin usw
    dies wurde nach Prüfung nicht bestätigt und so versuchte man es mit Druck gegen mich und Drohungn mir mein Kind zu entziehn.

    Diese Dinge habe ich auch dem LEiter des Jugendamtes mitgeteilt,schriftlich und habe wegen Befangenehit einen neuen Sachbearbeiter beantragt und mich beschwert.
    Nichts geschah ausser das der Gute Herr befragt wurde und da er ja nicht lügt stimmte das alles nicht.
    Seit ich nun aus PF weggezogen bin hab ich meine Ruhe.

    Im Bekanntenkreis sieht ein Vater sein Kind nicht,keiner sagt ihm wo die Kleine ist und er kämpft drum sie zu sehen aber es wird ihm seitens der Mutter und des Jugendamtes verweigert.Die Kleine muss im Heim leben obwohl sie beim Vater ein tolles Leben hätte und ein zu Hause,nein sie soll im Heim bleiben das dies wohl nicht geschlossen werden muss da ja Kinder immer da sind die ins Heim müssen.Schlimm echt und dann das sogar das Jugendamt den Kontakt verweigert.
    Das ist nicht zum Wohle des Kindes,die KLeine kennt ihren Vater aus diesen Gründen auch nicht,soviel dazu wie das Gesetzt geachtet wird vom Jugendamt Pforzheim..

    Traurig aber Realität.

  • Hallo W.

    Meine Tochter hatte auch als Kleinkind Entwicklungsrückstände und das ist kein Grund euch das Kind weg zu nehmen.
    Ich habe damals Ergotherapie,Krankengym,Schwimmtherapie usw in Anspruch genommen,ich habe einen super Kinderartz in Pforheim gehabt der mich da super unterstütz hat und er hat auch mit dem Jugendamt gesprochen und denen die Meinung gesagt,er kennt die machenschafften von denen und war froh diesen tollen Kinderartz über 1 Jahre an meiner Seite gehabt zu haben.
    Bitte geh zur Not ins Radio,Fernseher usw.gebt nicht auf.

    Ich drücke euch alle Daumen und bin in Gedanken bei euch.

    LG und alles Glück der WElt.

  • Hallo W.

    das Fersehen oder Radio darf sich nicht in laufende Verfahren einmischen, könnte mann Dir sagen, wie bei mir.
    Wende Dich mal an Udo Pohlmann, findest Du im Netz unter Bielefeld, er verbreitet Dir dieses für ein bischen Geld auf bis zu 140 Adressen.
    Da ich Deine E-Mail nicht habe kann ich Dir leider nicht von ihm etwas zusenden.
    Kannst mir aber unter 015776200512 eine E-Mail senden um dieses evtl. zu bekommen, wenn Du möchtest.
    Gruß
    Petra

  • Hallo Petra. Es ist alles noch schlimmer wie ich es mir gedacht habe. Das Juamt will nichts mehr wissen von dem Gespräch wo dieser Termin im Oktober ausgemacht wurde. Desweiteren wollen sie vor Gericht um uns die Kleine wegzunehmen. Mit den Kontakten ist es auch so eine Sache. Wenn wir bis Mitwoch keinen Termin haben geht es laut Rechtsanwalt vor Gericht. Ich muss allen recht geben mit ihren Meinungen über das Jugendamt Pforzheim.

  • Hallo W.

    das habe ich mir fast gedacht.
    diese haben gegen euch gesammelt um das Kind behalten zu können.
    Weißt Du wo sich ungefähr das Kind befindet.
    Überlege ob Du Dir nicht noch andere Rechtsberatung suchst, da Dein jetziger dem JA geholfen hast.

    Gruß
    Petra

  • Ich weiss nur dass sie auf dem Land hier in der Umgebung von Pforzheim ist und die Familie eigene und andere Pflegekinder hat. Der Hammer ist ja das sie erst morgen zur Vorstellung in den HBZ geht und danach überlegt wird sie in einen anderen Kindergarten zu tun. Das Jugendamt will das wir die freiwillige Hilfe widerrufen. Das sie vor Gericht können. Es wurde uns gesagt das die Kleine sehr an der Pflegemutter hängt. Aber warum trägt sie dann Tag und Nacht eine Windel.
    Bei uns war sie fast weg. Bin auf 180 gewesen. Es liegt nicht einmal ein Protokoll von unserem Gespräch auf dem JugAmt vor. Ich glaube der Kampf geht erst richtig los. Hier wird nur gelogen von Seiten des Jugendamtes. Das mit dem Anwalt warte ich ab . Es ist unser Nachbar und ich glaube nicht das er auf Seiten des Jugendamtes ist.

  • „das Fersehen oder Radio darf sich nicht in laufende Verfahren einmischen, könnte mann Dir sagen, wie bei mir.“

    Das TV kann und darf sich logischerweise nie in einen Fall einmischen, da es weder Beteigt noch mitwirkend ist.

    Etwas Öffentlichkeitsarbeit ist natürlich immer gut, da dadurch die öffentliche Meinung beeinflusst werden kann. Allerdings haben die Mainstreammedien klar Vorgaben und Quoten desbezüglich, weshalb es selten vorkommt, daß eine Zeitung oder ein TV-Sender über FamRechtsfälle berichten und noch wesentlich seltener im Sinne der Betroffenen.

    Davon abgesehen ist es aber viel wichtiger, sich um den eigenen Fall zu kümmern, als Medienarbeit leisten zu wollen.
    Das kostet schon genug Zeit und Energie, weshalb man Medienveröffentlichungen nur versuchen sollte, wenn man gerade mal Zeit und Gelegenheit dazu hat.

    Zunächst ist es unbedingt wichtiger, sich seriöse Infos und etwas rechtliches Wissen zu verschaffen, um überhaupt eine gewisse Erfolgsaussicht vor Gericht zu haben.
    Ein paar gutgemeinte Äußerungen von Leuten, die selbst nur den eigenen Fall kennen und nicht verstehen, helfen i.d.R. kaum weiter.

    Daß es z.B. in Stuttgart oder Karlsruhe bessere RAe geben soll, als anderswo, ist natürlich Unsinn.
    „Egal“ wollte vermutlich zum Ausdruch bringen, daß man i.d.R. keinen FamRechtsanwalt engagieren sollte, schon gar nicht aus dem eigenen gerichtsbezierk und hat sich lediglich sehr ungeschickt ausgedrückt.

    In der Tat kann man saen, daß in Sorge- u. Umgangsfällen meistens erfolgreicher vorgegangen werden kann, wenn gar keinen RA engagiert, sondern sich statt dessen selbst schlau macht und mit seriösen Beiständen arbeitet, die einen wesentlich besser unterstützen können.

    Infos dazu findet Ihr im Forum der Seite unter „Rechtliches, Beihilfen etc.“
    Dort könnt Ihr Euren Fall auch genauer besprechen, was hier den Rahmen der Kommentarfunktion locker sprengen würde.

    Derartiges:
    „Das Juamt will nichts mehr wissen von dem Gespräch wo dieser Termin im Oktober ausgemacht wurde.“
    kann man z.B. leicht verhindern, wenn man selbst ein paar Vorsichtsmaßnahmen einhält, eine saubere Aktenlage führt und alle Vorgänge, glaubhaft und beweisbar dokumentiert.

    Und so etwas:
    „Als das nicht gelang,sperrte man mich in das Zimmer ein und versuchte mich zu erpressen.Mein Mann bekam das mit und hat von aussen die Tür eingetreten und mich rausgeholt“
    Darf überhaupt gar nicht passieren und passiert auch nicht, wenn man seinen persönlichen Beistand grundsätzlich dabei hat.
    Macht Euch also erstmal ein wenig schlau und lasst Euch nict auch unsachliche „Tipps“ ein, die keine glaubwürdige Substanz haben.

    Gruß………..F. Mahler

  • woher wollen Sie denn wissen ob ich nur meinen Fall kenne??

    Ich kenne genug Fälle wo das JA Pforzheim unbegründet Kinder weg nimmt und den Eltern entfremdet um sie später an Fremdfamilien die keine Kinder haben können unterzubringen.
    Dies ist aber passiert,bevor Sie solche Dinge behaupten obwohl Sie nicht dabei waren.enthalten Sie sich!

  • Hallo W.

    Der Herr F.Mahler ist vermutlicherweise auf Streit aus.
    Erst dachte ich es liegt an mir, aber mitlerweile gibt es einige bei JAcom wo er Streitprobleme hat.
    Er schickt die Leute immer zu einer Selbsthilfegruppe anstatt zu einem guten RA.
    Ich habe mich in Emmendingen umgeschaut, nun Rate mal wer dort die offene Frauengruppe Leitet.Dort sollen Probleme gelößt werden.
    Du kannst gern die Antwort haben, wenn Du möchtest und auch im Netz zufälligerweise Überprüfen.
    Dann weißt Du wo er Dich letztlich hinschickt.
    Gruß
    Petra

  • Hallo W.

    das ist gut so, wenn Du aufpaßt.
    Ich erlebe jetzt wieder durch den Vormuntswechsel, wie man versucht zu Lügen und zu Betrügen.
    Eine Lüge deckt die Nächste, müssen wir gerade feststellen, sogar ein Richterlicher Beschluß gegen das Amt wird unterschlagen.
    Und ich soll mit einem alten Beschluß als unglaubwürdig dargestellt werden, vor den anderen.
    Hier schaut was der Beschluß sagt, nur das es der Alte ist und dieser erneuert wurde wird vertuscht.

    Gruß
    Petra
    Gruß
    Petra

  • Endlich tut sich was. Nach dem Theater mit der neuen Sachbearbeiterin kommt es jetzt doch zu den Besuchkontakten. Sie müsste erst ihre Vorgesetzte fragen. Es war doch gut das wir damals einen Anwalt dabei hatten. Ich kann nur jedem raten bei jedem Gespräch mit dem Jamt einen Anwalt mitzunehmen. Es ist sogar so das unsere Kleine Rueckschritte macht da wo sie ist.
    Wir werden jeden kleinen Fehler des Jamt sofort an den Anwalt melden. Und glaub mir ich werde alles aufdecken. Es kann mich niemand daran hindern. Ich glaube wir werden dem Jamt zu unbequem weil wir mit aller Macht unsere Tochter wieder bei uns haben wollen.

  • Hallo zusammen,
    zu den wilden Anfeindungen von anderen nur sehr kurz:
    ich schicke, im Gegensatz anderen, niemanden wohin!
    Und ich fange auch mit niemandem Streit an und habe auch mit niemandem „Streitprobleme“, da ich nicht mit wilden Anschuldigungen um mich werfe.

    @ W.:
    daß Du einen Anwalt kennst, der für Dich, auf wessen Kosten auch immer, JA Kontakte vollständig protokolliert und bei Bedarf vor Gericht glaubhaft machen kann, um so falsche Unterstellungen, üble Nachrede o.ä. nachzuweisen, freut mich.
    Solche Leute sind extrem selten.
    Einfacher und üblicherweise auch erheblich kostengünstiger kann das ein persönlicher Beistand erledigen. Infos dazu hier im Forum ( Schaltfläche „Forum“ ganz oben ) unter „Rechtliches, Beihilfen etc.“.
    Aus eben diesem Grunde sollte man auch nicht mit JA-MA am Telefon verhandeln.
    Es sind schon genügend Menschen wg. behaupteter Verfehlungen am Telefon in Knast, Psychiatrie o.ä. verschwunden oder haben ihre Kinder aus sonstigen Gründen nicht wiedergesehen.

    Gruß…………F. Mahler

  • Hallo F.Mahler

    Wem Interessieren Kosten,wenn es um sein Recht geht.
    Das solltest Du mal dem JA sagen und nicht uns.
    Ich weiß,dass das JA darauf aus ist die Kosten hochzuschrauben um mehr zu Verdienen und den Eltern den zugang zum Kind unzugänglich zu machen,war ein Thema bei meiner Gerichtsverhandlung.
    Und wenn ich Flaschen sammeln muß,aus Kostengründen werde ich nicht auf meine Rechte verzichten.
    Gruß Petra

  • Aktuell wurde uns vom Jamt mitgeteilt das kein Kontakt zu den Pflegeeltern gewünscht wird. Sie haben wohl Angst das ich im Kindergarten auftauche wo die Kleine ist. Aber den Gefallen du ich denen nicht. Nur warum kein Kontakt gewünscht wird wurde nicht gesagt.

  • Hallo W.
    die Pflegeeltern habe kein Recht dazu den kontakt zu blockieren, Diese haben nur die Aufgabe sich ums Kind zu kümmern mehr nicht.
    Der Vormund ist für die Kontakte und vieles andere zuständig, er muß die Kontakte sperren und das kannst Du dann vor Gericht anfechten.
    So wirst Du nur von Monat zu Monat vertröstet und diese Veraschen Dich auf Deutsch gesagt, diese scheuen sich offenbar vor dem Offiziellen weg.
    Gruß
    Petra

  • Hallo melde mich mal wieder. Es hat sich etliches getan. Es wurden Umgangskontakte festgelegt. Nach langem Kampf. Die Nachfogerin von der Sachbearbeiterin die in Rente ging
    hält sich nicht an das was damals vereinbart wurde. Sie sagte uns sie ist zu einer anderen Einschätzung gekommen und will uns zwingen diese Unterschriften zu widerrufen so das sie vor Gericht gehen kann und ein Gutachten machen lassen kann. Auch wurde uns der Kontakt zur Pflegemutter verwehrt. Haben da einen Verdacht den ich hier nicht äusseren will .Wenn dieser sich bestätigt dann ist der Skandal beim Juamt Pforzheim perfekt. Kann nur eines sagen das diese Person vom Juamt mit allen Mittel versucht uns unsere Tochter wegzunehmen obwohl uns von Kollegen dieser Person gesagt wird dass wir keine schlechten Eltern sind. Sie hat uns ja selber gesagt das sie es nicht will das unsere Tochter zu uns zurückkommt. Ich sage nur eines .Unsere Tochter ist pflegeleicht und für jede Familie eine Bereicherung. Übrigens ist bei den Besuchskontakten diese Famlienhelferin dabei die mich damals in die Fälle gelockt hat so das dann die Kleine dann weg war.Eine Mitarbeiterin vom Kinderschutzbund überwacht alles. Ich habe den Eindruck dass uns irgendetwas verheimlicht wird. Komisch ist auch eines das das Juamt von einem Versuch weiss wo ich herausfinden wollte ob unsere Tochter im Hbz ist. Von dieser Aktion konnten nur bestimmte Personen gewusst haben und die haben es mit Sicherheit nicht weitergegeben. Ist alles suspekt. Mache Schluss. Will niemanden nerven.

  • Hallo W.,das Kind ist für alle eine Bereicherung, JA Kinderschutzbund,Pflegeeltern,Gutachter u.s.w. Mann wird versuchen Dich in Falle tappen zu lassen. Nach dem Umgang wird es voraussichtlich Auffälligkeiten beim Kind geben und Dir wird die Schuld zugesprochen und die Umgänge werden ausgesetzt und man geht dann vor Gericht,habe ich schon zweimal durch. ICH hatte beim zweiten mal eine heimliche Tonaufnahme die den wahren Grund bezeugte und ich bin rausgekommen.Die Familienhelferin hat beim Umgang nichts zu suchen,nur der Kinderschutzbund außer es gibt eine Richterliche anordnung,andonsten macht der Kinderschutzbund das alleine, Da Dein Kind nicht bei Dir ist gibt es keinen Grund eine Familienhelferin bei Dir einzusetzen. Diese sind nur fürs zuhause da.Wenn es zu einem Gutachten kommen sollte,stelle Dich auf eine lange Zeit ein minimum 6 Monate bis zu einem Jahr wo das Kind wegbleibt und die Gutachter schreiben meistens gegen Dich. Versuche Deinen RA zum Umgang mitzunehmen oder Videoaufnahmen,Tonaufnahmen zu machen,auch von JA Gesprächen wenn Du keinen Beistand mit hast.
    Beia den umgängen sammelt man gegen Dich fürs Gericht,nach dem 10.11.12.
    Momentan solltest Du nichts Unterschreiben und auch an keinem Hilfeplangespräch mehr teilnehmen.
    VErsuche mal den Wohnort der Sachbearbeiterin rauszubekommen.
    Bis dann
    Petra

  • Hallo W.,
    Was für eine Art von Umgängen wurde beschlossen und von wem?
    Es ist natürich unsinnig, daß der dKSB einfach irgendwelche Umgänge begleiten solle und nur der, genau wie es unsinnig, daß der Richter in einem Fall das nicht dürfte.
    Das kommt vollständig auf den Willen der Personensorgeberechtigten und den jeweiligen Beschluss des AG an.

    „Kann nur eines sagen das diese Person vom Juamt mit allen Mittel versucht uns unsere Tochter wegzunehmen obwohl uns von Kollegen dieser Person gesagt wird dass wir keine schlechten Eltern sind. Sie hat uns ja selber gesagt das sie es nicht will das unsere Tochter zu uns zurückkommt. Ich sage nur eines .Unsere Tochter ist pflegeleicht und für jede Familie eine Bereicherung.“
    Kannst Du das schriftlich nachweisen?
    Ebenso das?
    „Sie hat uns ja selber gesagt das sie es nicht will das unsere Tochter zu uns zurückkommt.“

    Bei der, sicherlich eigentlich gut gemeinten Äußerung von Petra muß Dir natürlich klar sein, daß das illegal ist und Dir einen Strafprozess einbringen kann, falls Du erwischt wirst:
    „Deinen RA zum Umgang mitzunehmen oder Videoaufnahmen,Tonaufnahmen zu machen,auch von JA Gesprächen wenn Du keinen Beistand mit hast.“

    HGG zu boykottiere ist natürlich vollkommen unsinnig und bringt Dir ganz direkt Nachteile, allein schon, weil Du so keine Chance hast, deren Inhalte zu dokumentieren, oder dort Deinen Einfluss auszuüben.
    Man macht dann einfach was man will.

    Gruß……….Fiete

  • 1.Es wurden vorläufig begleitene Umgaenge ausgemacht.
    2.Es ist kein Gericht eingeschaltet.
    3.Es wird von der Sachbearbeiterin mit allen Mittel versucht dass wir die Unterschriften zur Hilfe zur Erziehung zurückziehen. Diese wurden noch im Beisein ihrer Vorgaengerin gegeben.
    4.Die DBa sagt sie ist zu einer anderen Einschätzung gekommen und geht davon aus das unsere Kleine nicht mehr zurückkommt.
    4. Wir machen jetzt das was wir damals angebotenen haben und auch vom Jamt fuer gut
    geheissen wurde. Paartherapie wegen unserer Steitigkeiten.Keine Gewalt. Die Mutter macht eine
    Verhaltenstherapie dass sie mehr in die Öffentlichkeit kann. Dazu haben wir noch Termine bei der ErziehungStelle. Dies alles wurde im
    Beisein vom RA und 7 Zeugen und der
    Vorgangerin festgelegt.
    Aber das alles ist der Sachbearbeiterin egal .
    Sie will jetzt noch ein Gutachten machen lassen.
    Sie verwehrt uns auch den Kontakt zur Pflegeperson. Es heisst sie wäre bei in Bereitschaftspflege wo auch Vollzeitkinder wären.
    Einmal heißt es sie ist in Pforzheim dann wieder
    Auf dem Land. Die Familienhelferin holt sie dort ab und bringt sie zu den Kontakten. Da sie angeblich Vertrauen zur ihr hätte. Nur komisch das vor zwei Wochen diese bei einem Telefonat gesagt hat sie SB nicht kennen wuerde.

  • Hallo F.Mahler
    Wie schon mehrfach erwähnt sollte man keine falschen Ratschläge geben. Ein HPG zu verweigern hat sich in meinem Fall sehr nützlich erwiesen,da lch Nachweisbar ohne Probleme sagen kann, es geschah im Auftrag des Vormundes,wenn ich das nicht gemacht hätte,,dann währe eine erneute Überprüfung meines Falles nicht aufgenommen worden und wird derzeit bearbeitet, morgen sind meine Unterlagen beim JA und diese müsse ein Ergebnis der Überprüfung meinem RA schicken.Ich jedenfalls habe keine Anzeige bekommen weil ich Video und Tonaufnahmen gemacht habe,,wenn man dadurch das gegenteil Bewisen kann,wird einem dieses auch nicht unter Strafe gestellt, gild als Beweismittel. Du verbreitest unnötige Angst unter den sowieso schon Ängstlichen Eltern.
    ÜBRIGENS: Ich habe vor 1,5 Wochen im Umfeld des Vormundes bei den Nachbarn Zettel in den Briefkasten geworfen und je 2 E-Mails an alle Mitarbeiter des LRA ca 500,insg.ca 1000 E-Mails und damit auf die Mißstände aufmerksam gemacht.Das wirkte wunder und man forderte alle Unterlagen an,die morgen über einen dritten Einzeln Dokumentiert wurden und abgegeben werden.Wenn ich jemals an einem HPG teilgenommen hätte, hätte ich der Unterbringung zugestimmt,da der Wiederspruch da nicht aufgenommen wird. So konnte ich ungeschoren den ganzen LRA Mitarbeitern einen Fall in alleiniger Regie anbieten.
    Wo ich sage, dass das nur vermutlich den Hintergrund habe das LRA Finanziell aufrechterhalten zu wollen und um vermutlich die eigenen Arbeitsplätze zu sichern.
    Mein Weg hat jedenfalls einen bisherigen Teilerfolg gebracht.
    GrußPetra

  • Hallo Petra.
    Möchte gerne wissen ob dein Fall auch beim Pforzheimer JugendAmt anhängig ist. Denn ich möchte die Machenschaften dieses Amtes aufdecken. Denn es kann nicht sein das diese in einem Amt geschieht. Da wird sich sogar über Gesetze hinweggesetzt. Ich frage mich nur was die mit unserer Tochter gemacht haben. Sie ist wie vom Erdboden verschwunden. Ich komme durch das ich Pizza ausfahre in ganz Pforzheim und Enzkreis umher. Das ist schon merkwürdig.
    Übrigens wird der Kontakt eine Woche ausgesetzt weil die Familienhelferin nicht da ist. Ich darf der Kleinen keine Bilder oder Videos auf dem Handy zeigen. Der Knaller ist dass wir bis heute nicht wissen warum uns die Kleine weggenommen wurde. Weder schriftlich noch mündlich. Obwohl unser RA das alles weiss sagt er es wäre im Moment nicht gut vor Gericht zu gehen. Erst sollen wir diese Therapie usw anfangen. Habe mich am Datum geirrt denn das Gespräch mit der
    SAB findet am 27.9. statt.

  • Hallo W.
    wenn Dein RA eine Therapie empfiehlt und das JA aber kein Arzt,sind diese dazu nicht berechtigt.Einen Therapieauftrag darf nur ein Fachpsychater geben,kein anderer.
    Mit diesem will man Dich heimtückisch austricksen und hinterher sagen er kommt ja mit sich selber nicht zurecht, geschweige denn mit einem Kind.
    Wenn eine solche Therapie gemacht wird, mußt Du anschließend über einen Gutachter Deine Erziehungsfähigkeit überprüfen lassen und das Geschieht erst wenn die Therapie zu Ende ist, kann bis zu zwei Jahre ersteinmal gehen.
    Mein ehem. RA wollte mich so unter gesetzliche Betreuung setzen lassen. Ich sollte in eine Psychatrie gehen und einen Betreuungsantrag stellen für mich.
    Nach einem Monat bin ich dort rausgekommen und der RA soll einen Wutanfall bekommen haben, meiner Psychologin am Telefon gegenüber, da ich mich unter einem ganz anderen Grund als seinen Einweisen lassen habe und ich jetzt sagen kann, man hat Psychischen Schaden bei mir mit der Kindeswegnahme angerichtet.
    Ich wurde nach 28 Tagen ohne Therapieauftrag entlassen.
    Das JA hat auch einen Notrufknopf der bei mir zum Einsatz kam,womit diese nicht rechneten ich blieb absichtlich im Teppenbereich stehen um gegebenenfalls schnell wegzukommen,Fluchtwege halte ich mir wenns möglich ist immer offen,kommt von DDR-Zeiten her und kann Nützlich sein.Ich Wohne in Hamburg und mein Fall spielt sich jetzt in Emmendingen(Freiburg) ab und früher wars Konstanz, diese haben zufiel Ärger gehabt und gaben einfach den Fall ab.
    Diese Woche hat sie Urlaub und in der nächsten ist sie krank u.s.w.so will man den Kontakt zum Kind verhindern.
    Eine Familienhelferin muß eine Vertretung haben,vergiss das nicht.
    Also, Du hast die Qual der Wahl wie Du Dich weiterentscheidest, ich würde jedenfalls keine Therapie machen,außer wegen Psychischem Kräftezusammenbruch wegen der Kindeswegnahme um weiterkämpfen zu können, das hatte ich gemacht.
    Es darf Dir auch kein Richter eine Therapie verordnen, da er kein Arzt ist.
    Bei mir ist nach langem Kampf das Thema komplett weg, ansonsten könnte das Kind weg sein.
    Ich fahre öfters nach Emmendingen über AB Karlsruhe.
    Bis bald
    Gruß
    Petra

  • Hallo Wwolfgang
    in meinem Fall ist der Vormund jetzt offenbar sehr Bemueht den Fall in die richtige Bahn zu bringen.Ein Teil der fehlenden Unterlagen ist mittlerweile in der Akte,den Rest muss ich noch nachreichen. Gehts doch auf meine Art.Gruss Petra

  • Zitat Anfang

    Mein ehem. RA wollte mich so unter gesetzliche Betreuung setzen lassen. Ich sollte in eine Psychatrie gehen und einen Betreuungsantrag stellen für mich.
    Nach einem Monat bin ich dort rausgekommen und der RA soll einen Wutanfall bekommen haben

    Zitat Ende

    Wer keinen Rechtsanwalt des Vertrauens gefunden hat, sollte
    lieber ohne bleiben.

    VErtrauen ist gut, Kontrolle ist besser sagte schon LENIN
    LOL

  • Hallo Chen-Chin Danny, der RA war viele Jahre eine sehr gute hHilfe ich kannte seine Familie sogar privat.Das man sich da täuschen kann ist wohl verständlich.Übrigens dieser hat jetzt bei Stuttgart eine zweite Kanzlei aufgemacht und ist nicht zu empfehlen.Jetzt habe ich in Hamburg einen gefunden,der immer erreichbar ist und auch eine sehr gute Unterstützung bietet,sonst würde ich am 12 meinen Sohn nicht wiedersehen,da er bei meinen zusätzlichen Aktionen hinter mir steht.1000 E-Mails an das gesamte LRA verteilen und beim Vormund die Nachbarn mit Zettelchen auf deren damalige Untätigkeit Werbung machen.Der Vormund ist innerhalb von Werktagen positiv Aktiv geworden. Seinen RA sollte man schon gut aussuchen,wie ich schon immer hier schrieb.
    Gruß
    Petra

  • Haben heute die Zeitung eingeschaltet. Habe ihnen alles erzählt . Es ist für uns auch kein Problem da wir nichts zu verbergen haben. Wir werden auch den Anwalt wechseln. Gestern waren wir auch beim Kinderarzt und er fragt beim Jugendamt nach was der Grund war fuer die Inobhutnahme war da sie uns nach dem Arzzbesuch

  • Hallo W.
    Lass Dir vom Kinderarzt,Kindergarten u.s.w. Bescheinigungen ausstellen,hoffe die fallen zu Deinem Gunsten aus,damit hast Du Zeugen,das sind meine ehem.Verschwundenen Akten.
    Das der RA wechseln soll ist gut,wenn er Dir weiter eine Therapie vorschlägt wechsle erneut.
    Hast Du den Hilfeplan,wenn nicht lass ihn Dir in Cople geben,darin könntest Du etwas interessantes finden.Gruss Petra

  • Wir haben keine schriftlichen Sachen vom Jamt. Das ist ja das Problem. Deshalb wissen wir auch nicht warum sie uns weggenommen worden ist. Habe ein ganz interessantes Urteil vom 4.4.12 vom AG Bottrop gefunden. Must auf Inobhutnahme im Tv gehen und dann unter WAZ
    schauen. Denn dieser Fall ist ähnlich wie unserer.
    Die Wegnahme war bei uns genauso nur ohne blaue Flecken.

  • Hallo W.,
    zunächst mal denke ich, hast Du sicherlich schon gemerkt, daß es nicht sinnvoll ist, sich durch das teilweise in sich widersprüchliche Geschreibsel mancher Leute in Kommentarfunktionen durcheinanderbringen zu lassen. Ich gehe da jedenfalls gar nicht mehr drauf ein, weil es offensichtlich völlig sinnlos.
    Daß es ein Eigentor ist, sich der einzigen Chance zu berauben, HP, HPG o. HPK aktiv zu beeinflussen, zu dokumentieren und im Zweifel auch deren Inhalte in juristischen Vorgängen zu beweisen, bedarf sicher keiner weiteren Erklärung.
    Und daß illegale Mitschnitte eben keine „Zeugen“ sind, sondern üblicherweise höchstens Ärger einbringen, zumindest wenn man dabei erwischt wird, ist wohl auch nicht erörterungswert.

    Beweise in der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit, also bspw. in Familienrechtsverfahren, werden schriftlich bei Gericht eingereicht.
    Und Anträge, bspw. zum Umgang oder zur Sorge o.ä. ebenso.
    Irgendwelche Telefonverhandlungen sind überhaupt nicht nachweisbar ( außer Dein Beistand sitzt daneben, das Telefon ist auf laut gestellt und das Gespräch wird vollständig protokolliert und das Protokoll beglaubigt, also in genau derselben Weise wie z.B. auch HPG )

    Deine Angaben sind sehr fragmentarisch und nicht eindeutig. Wenn Du Unterstützung durch erfahrene Betroffene suchst, macht es Sinn, diese möglichst einfach, eindeutig und klar in Kenntnis der wesentlichen Vorgänge und Fakten zu setzen. Am einfachsten und schnellsten geht das mit einer chronologischen, auf Fakten beruhenden und möglichst wertungsfreien Fallbeschreibung. Da reicht eine Art Tabelle oder stichwortartige Liste völlig aus. Das erspart Dir wochenlang Details zu posten, die möglw. wenig Zusammenhang erkennen lassen. Und Du kannst diese Fallbeschreibung immer wieder aktualisieren, ergänzen und beliebig verteilen oder zur Verfügung stellen ( z.B. in einem Forum oder eine Selbsthilfegruppe ). Wichtig ist die möglichst exakt Begriffswahl, also am besten genau die Formulierungen verwenden, die auch in den offiziellen Schriftstücken benutzt werden, ansonsten kann es zu schwerwiegenden Mißverständnissen kömmen, die Dir nur Nachteile einbringen.

    Wenn Ihr nichts schriftliches vom JA habt, ist wohl klar, daß Ihr das sofort anfordern solltet.
    Ihr brauchst Beweismittel.
    In dem Fall ist auch vollständige Akteneinsicht zu beantragen.

    Mit wem habt Ihr begleitete Umgänge ausgemacht und in welcher Form wurde das dokumentiert? Einvernehmliche Vereinbarung?
    Wenn gar kein Gericht involviert ist, wer hat dann die Inobhutnahme beschlossen. Dazu ist ein Gerichtsbeschluss erforderlich, zumindest wenn Ihr Euch nicht auf einen „Hilfeantrag“ zur „freiwilligen Inobhutnahme“ eingelassen habt.
    Um was für eine „Hilfe zur Erziehung“ handelt es sich, die die JA-MA durch Euch zurückziehen lassen möchte?

    Was eine „DBa“ ist, weiß ich nicht, aber es wird auch aus Deiner Angabe überhaupt nicht klar, um was für eine „Einschätzung“ es sich handelt, welche sich jetzt geändert hat.

    Eine JA-MA lässt kein Gutachten machen, Gutachten werden vom Gericht bestellt.

    Wenn die JA-MA euch die Auskunft über die Unterbringung des Kindes verweigert, ist auch das per Gericht zu beantragen.

    Du siehst also, mittels umgangsprachlichen hin-u. her-postens bewertender Kommentare kommst Du kaum weiter. Wahrscheinlicher ist, daß Du so unnütz Zeit verschwendest, die Du besser nutzen könntest.
    Ich würde an Deiner Stelle eine Fallchronik verfassen, mich im Forum der Seite anmelden und dort einen Thread unter einer eindeutigen Überschrift ( bspw. „W.s Fall“ ) damit eröffnen.

    Hier, in der Kommentarfunktion, schreiben sich üblicherweise betroffene Menschen ihren verständlichen Frust von der Seele. Das sieht man schon an der Audrucksweise, die an den Tag gelegt wird. Dazu ist sie ja auch da.
    Eine Besprechung des konkreten Falles, die Dir eine ernsthafte Hilfe ist, ist so natürlich nicht möglich. Dazu braucht es sachliche Infos und ein ebensolches Herangehen an die Sache selbst.

    Gruß………..F. Mahler

  • Hallo F.Mahler Du hast es richtig erkannt,Deine Schriftsätze zu lesen ist reiner Zeitvertreib mehr nicht. Desweiteeren könntest Du ja auch ein frustrierter Mensch sein,oder?
    Mann kann lesen,das Du nur die hälfte liest,da sich sonst bei Dir einige Fragen zu W. garnicht stellen lassen müßten,wurden von diesem ja schon beeantwortet.
    Eine Chronologische Reihenfolge kann gut sein,aberr nupr fürs JA weil Du damit nur Zündstoff denen lieferst, mann sollte sich doch vielmehr nur auf deren Unwahrheiten konzentrieren,damit sparst Du Kraft, Zeit und Geld.
    Frage: Hast Du von allem zuviel.
    Gruss
    Petra

  • Hallo W., da Dein RA beim HPG anwesent war bekommt dieser normalerweise alle Unterlagen zum Fall,vorrausgesetzt er fordert diese an,was ich in Deinem Fall weniger glaube. Lass Dir mal von ihm noch die Akten zeigen und mach Copin vom wichtigsten. Das JA muß Dir das HPG Protokoll eigentlich ausgehändigt haben,zur Unterschrift,oder??
    Gruß
    Petra

  • Aktuell heute. Umgangskontakte Temine,11.9 Vater,25.9 Mutter danach 26.9 Gespräch über Auswertung. 27.9 Gespräch mit RA und Juamt fuer die weitere Perspektvie unsere Tochter. 9.10 ,
    23.10,6.11,19.11 immer abwechselnd BesuchsKontakte. Ich frage mich was das soll.Wir leben zusammen. Habe heute den Grund für die Inobhutnahme angefordert. Übrigens am Samstag erscheint der Artikel im Pforzheimer Kurier. Das Juamt hat auf Anfrage der Zeitung noch keine Stellungnahme dazu abgegeben.

  • Hallo W.,man versucht damit vermutlich eure Familie auseinanderzureißen.Du solltest gemeinsame Umgänge versuchen zu bekommen,sonst kann es passieren das einer von euch in eine Schwierige lage gebracht werden könnte,Du weißt doch selber,dass das Wahrheitsempfinden von Behörden anders ist.Der Zeitungsartikel ist schon gut,damit die Bevölkerung wach wird.
    Schau Dir mal das Video an was bei Herrenstrasse 9 Weisweil anschließend kommt. Eine Frau mit langen schwarzen Haaren,höre gut zu was der Reporter zu ihr sagt.
    Gruß
    Petra

  • Zitat Anfang

    82.W. Wild schrieb:
    September 5th, 2012 um 13:21
    Am Samstag erscheint der Artikel in der Zeitung.Wo darf ich nicht nennenLaut der Aufsicht dieser Seite.

    Zitat Ende

    In welcher Stadt erscheint denn der Artikel?
    Darfst du denn das verraten?

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Sollte diese Zeitung eine internetpräsenz besitzen und der Artikel dort auch erscheinen, hat sicher niemand etwas dagegen, wenn Du ihn hier verlinkst.
    Beim Pforzheimer Kurier scheint es sich übrigens um eine Lokalausgabe der BNN ohne eigene Webseite zu handeln.

    Gruß………F. Mahler

  • Zitat Anfang

    Ich würde an Deiner Stelle eine Fallchronik verfassen, mich im Forum der Seite anmelden und dort einen Thread unter einer eindeutigen Überschrift ( bspw. „W.s Fall“ ) damit eröffnen.

    Zitat Ende

    Quelle: Mahler oben

    Seh ich auch so.

    Dann noch am 20.September zum Weltkindertag Flugblätter
    mit dem LINK von jugendaemter.com verteilen.

    Nicht vergessen beim Flugblatt : V.i.S.d.P. unten schreiben

    Alles Gute für Herrn W. Wild. Ich hoffe, dass
    er Hilfe bekommt.

    Freundlichen Gruß

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Habe heute meineh BU gehabt. Bin total schockiert. Unsere Tochter sieht aus wie wenn sie unter Drogen steht. Kein Lächeln mehr überhaupt. nichts mehr. Sie hat die ganze Zeit nach ihrer Mutter gefragt und am Schluss wollte sie mit mir nach Hause. Sie war wo sie noch bei uns war so ein lebenslustiger Kind. Sie hatte sogar noch die Kleider die wir damals zum Juamt gebracht haben an.Das ist schon 8 Wochen her.
    Auf jeden Fall werden wir eine Überprüfung verlangen.übrigens war diese Familienhelferin die es damals so weit gebracht hat auch dabei. Zusätzlich zu der Frau vom Kinderschutzbund.

  • Zitat Anfang

    91.Petra schrieb:
    September 11th, 2012 um 15:25
    Hallo W.

    Das heißt Du mußt für Dein Kind kämpfen.

    Grüße
    Petra

    Zitat Ende

    Petra@, genau,

    und ich ergänze, kämpfen als handelt es sich um ein
    eigenes lebenswichtige Organ, eben wie eigen Fleisch
    und Blut.

    Aber mal im Ernst, wer macht das schon…….. ?

    Ein Kind erwartet jedenfalls, dass die Eltern sich bis aufs Letzte
    einsetzen, ohne überhaupt was als Gegenleistung dafür
    zu bringen.
    Ob diese Erwartung des Kindes im Patriarchat erfüllt werden
    kann, außer im Einzelfall, halte ich für unwahrscheinlich.
    Das wird nur im Matriarchat sein. DAs ist eine Gesellschaft
    mit Mutterrecht.
    Patriarchat und Matriarchat sind keine biologischen Systeme,
    sondern politische Systeme.

    Eine gute Mutter sagt nicht zum Kind, „wie du hast kein Pipi
    gemacht und deswegen kriegst du auch keine Muttermilch“
    Eine gute Mutter, gibt die Milch OHNE das das Kind jemals dafür
    was getan hat.
    Und so kann man das auch auf unsere Gesellschaft im Umgang mit
    Erwachsenen sehen.
    Ein Vater wird sagen: Erst arbeiten, dann kriegste was zu Fressen

    Eine gute Mutter wird im Matriarchat sagen:
    Du kriegst immer was zu Fressen, egal ob du arbeitest oder nicht,
    du kriegst immer Kleidung und ein Dach über den Kopf, egal
    ob du faulenzt, denn du bist ein Mensch und daraum soll
    es so sein.

    Wir leben in einer vaterrechtlichen und deswegen destruktiven Gesellschaft. Das ist ein großes Übel, wie wir alle sehen können
    und eine große Traurigkeit für alle Kinder.

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Eines kann mann mir glauben dass ich um mein Kind kämpfe. Mehr kann ich dazu im Moment nicht sagen da ich meine Karten nicht aufdecken will.Wer weiss wer hier alles mitliest. Kann nur soviel sagen dass es sehr gut aussieht das sie wieder zu uns zurückkehrt.

  • Es geht vor Gericht. Das kann nicht sein was sich diese Frau vom Jgamt erlaubt. Man muss sich mal vorstellen da sitzen zwei vom Jgamt und die eine geht auf den Vorschlag von uns ein und die wo den Fall bearbeitet nicht.Jetzt entscheidet das Gericht.

  • Es wurde ein Teilerfolg erzielt. Das Jamt ist mit seinem Antrag nicht erfolgreich gewesen. Es wird ein Erziehungsgutachten vom Richter eingeholt. Die Chancen stehen sehr gut das unsere Tochter bald wieder bei uns ist. Wir haben kein Problem mit dem Gutachten.

  • Ein „Erziehungsgutachten“ ( Exploration aller Beteiligten )
    darf bei familiengerichtlichen Sachen abgelehnt werden.

    Zitat Anfang

    Es wurde ein Teilerfolg erzielt. Das Jamt ist

    Zitat Ende

    Das ist kein „Erfolg“.
    So machen sie es immer. Alles ist eingeübt und wird abgespult.

    Der Gutachter, der Richter und die Mitarbeiter vom Jugendamt
    sind ein eingespieltes Team. Sie haben vielleicht längst den Fall
    entschieden. Ihr wisst es nur noch nicht.

    Zitat Anfang

    Wir haben kein Problem mit dem Gutachten.

    Zitat Ende

    Na klar, ihr habt ja noch keines gemacht!

    Noch könnt ihr darauf einwirken, dass niemand von euch
    beim „Gutachter“ exploriert wird.

    Sucht euch doch einen eigenen Gutachter, damit ihr das
    direkt vorlegen könnt (von euch).
    Das wird den Richter irritieren, wenn es für euch günstig
    ausgefallen ist.

    Trotzdem wünsche ich natürlich bei allen Bemühungen Erfolg,
    damit das Kind erst einmal zurück nach Hause kommt,
    wenn so richtig ist.

    Freundliche Grüße

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Der Richter legt auf Unabhängigkeit des Gutachters Wert. Außerdem hat er das Jamt greruegt. Er hätte uns die Kleine sofort wiedergegeben aber dies ging nicht da er sicher sein will das es nachher keine Probleme gibt.Das Jamt wollte die Kleine uns fuer immer wegnehmen.Genauso fand er die Vorgehensweise des Jamt nicht richtig.

  • Wird vom Gericht bestellt. Aber der Richter sagte ausdrücklich das jemand entweder aus Karlsruhe oder Stuttgart das Gutachten erstellt. Gerade das es unabhängig wird. Genauso will er sich selber ein Bild von der Kleinen machen und mit der Mitarbeiterin vom Kinderschutzbund sprechen wegen dem Verlauf der Umgaenge. Und die Kleine bekommt ein Verfahrenspfleger. Das Tollste war wie die vom Jgamt danach davon ist.
    Der Richter sagte auch das es so nicht geht wie sich das Juamt das vorgestellt hat. Es liegt jetzt an uns was wir daraus machen. Der Richter will von uns ueber alles informiert werden. Hat er extra betont.

  • Zitat Anfang

    Der Richter legt auf Unabhängigkeit des Gutachters

    Zitat Ende

    LOL ! Ja klar, der unabhängige Richter legt Wert auf einen
    unabhängigen Gutachter.

    Der Richter sucht meist immer den gleichen Gutachter
    aus. Die kennen sich meist schon viele Jahre. Das ist meist
    ein eingespieltes Team.

    Unabhängige Gutachter im Familiengericht sind selten.

    Ein Gutachter kann nur seinen neuen Mecerdes abbezahlen,
    wenn er auch Aufträge hat, man mit ihm zufrieden ist.

    Ich würde einen eigenen Gutachter als Gegengutachter nehmen,
    wenn ich das Geld dazu hätte. Doch meist hilft das auch nichts.

    Ich bin nie zu einem Gutachter gegangen. Das kann man in die
    Tonne kloppen.

    Freundl. Gruß

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Hallo Chen-XINN Danny

    Das mit dem Gutachter ist wirklich so eine Sache, da hast Du Recht.
    Ich hoffe das W. erkannt hat, dass man ihm jetzt das Sorgerecht letztlich schonmal weggenommen hat.
    Außer er hat das Kind freiwillig in Obhut des JA gelassen um das mit dem Gutachter zu klären.
    Dieses macht sich dann nicht gut vorm Gutachter.
    .
    Gruß
    Petra

  • Ich frage mich aber eines warum dann der Richter nicht gleich dem Jugendamt Recht gegeben hat so dass die Kleine fuer immer weg gewesen wäre.Es wäre für ihn das einfachste gewesen. Er sagte auch das dieser Entwicklungsrückstand der Kleinen genetisch bedingt sein kann. Ich hatte nicht den Eindruck dass der Richter dem Juamt folgt. Ausserdem habe ich dem Richter gesagt das wir Fehler gemacht haben und diese nie wieder passieren.
    Wie gesagt es ist keine Gewalt ,Verweahrlosung,usw. im Spiel. Der Vorwurf des lautet das wir die Kleine nicht gefördert hätten Dies wird durch das Gutachten geklärt.

  • W., sei froh das du so einen guten Richter hattest. Sei jetzt nur vorsichtig beim Gutachter. Die sind meistens auf der Seite des Jugendamtes. Vorallem dann wenn sie aus der gleichen Region kommen.
    Mann kennt sich dann auch meistens privat. So war es bei mir.

  • Hallo W.
    die Frage ist ganz einfach zu beantworten, es steht Aussage gegen Aussage und er braucht eine dritte Persohn um entweder das vorläufige Sorgerecht zu entziehen, das Sorgerecht ganz zu entziehen oder Dir das Kind zurückzugeben.
    Ich wünsche Dir, dass der Richter dem kindeswohl entsprechend entscheidet.
    Ein Kind gehört in erster linie zu den Eltern auch wenn diese vielleicht unterstützung benötigen.
    Diese sollte es ja beim Amt geben.
    Gruß
    Petra

  • Hallo Michael. Der Gutachter,in kommt entweder aus Karlsruhe oder Stuttgart.Beides sind so Ca 100 km weg.Wir sind froh ueber so einen Richter. Er hat auch die Vorgehensweise des Jamt hinterfragt. Und er ging auch auf unsere Probleme ein und hat unser Tun damit diese beseitigt werden anerkannt.

  • Hallo wolfgang,ich lese hier die ganze Zeit schon mit.Ich drück euch ganz fest die Daumen das ihr eure Tochter wieder bekommt,auch ich habe schlechte erfahren und eine ähnliche geschichte hinter und kann dir gut nachfühlen.

    Karlsruhe ist allerdings 25 km von PF weg keine ca. 100 km.

    Ich lese hier weiter und bin gespannt wie es weiter geht.

    LG Melanie und ganz fest Daumendrück.

  • Hallo W.
    Klingt danach als wenn das Gericht den Gutachter aussucht.
    Wenn es ein GWG Gutachter sein sollte, vorsicht.
    Meiner kam aus Singen, aber er ist auch für Rostock abrufbar, wie ich mich nach der Kenntnisnahme davon überzeugen durfte.
    Gutachter dürfen außerhalb des Amtsbereiches Tätig sein.
    GWG Gutachter arbeiten fürs JA das sie sonst keine Aufträge bekommen.
    Hauptsitz ist München.
    Dieses könnte eine optische Täuschung sein, das er weiter weg ist.
    Gruß
    Petra

  • Thema Gutachter!!!

    Wenn man diese ehrenwerten Herrschaften nicht aus eigener Tasche bezahlt,

    werden sie vom Familiengericht bestellt und auch bezahlt!!!

    Somit stehen diese Herrschaften in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Familiengerichten, weil sie ja weitere Aufträge erhalten wollen!

    Es ist also irrsinnig zu behaupten, dass diese mit Jugendämtern zusammenarbeiten.
    Vielmehr dürfte es so sein, dass diese Herrschaften ihre Auftraggeber, die Familiengerichte, bei guter Laune halten wollen.

    Etwas zu den angeblich
    so vielen Jugendamtsgeschädigten!!!

    Wo waren diese, als ich am 20. September
    (W E L T K I N D E R T A G)

    eine Demo in Stuttgart gegen die Willkür der Jugendämter veranstalten wollte???

    Muss deshalb befürchten, dass hier ständig nur geschrieben,
    aber nicht andere Postings gelesen werden!

    Über diese „Zusamamenarbeit“ freut sich jedes Jugendamt!!!

  • Hallo Werner

    ich möchte mich Entschuldigen,dass ich nicht gekommen bin.
    Ich habe zwei Gerichtsverfahren anhängig, worum ich mich kümmern mußte und noch muß.
    Durch diesem Verfahren kam ich an interne Unterlagen des LRA die wirklich intensiv Studiert werden mußten und sehr interessant waren.
    Es ist interessant was da so alles passiert.
    Nur ein Beispiel: Interne Unterlagen des « hochrangiger Beamte »s wurden in einem Privatverfahren verwendet.
    Wie mag man wohl daran gekommen sein???? Die Sekretärin war im Urlaub und hatte eine Vertretung !!!
    Dieses hat für mich momentan vorrang.
    Ich glaube ,dass ich Dir vor dem 20 eine Nachricht zukommen lassen habe, dass ich unter Vorbehalt komme.

    Mit freundl. Gruß
    Petra

  • Hallo Werner

    zu Deinem anderen Anliegen.

    Ich hatte vor etwas längerer Zeit jemanden eine E-mail gesendet.
    Den Namen nenne ich absichtlich nicht, kennst aber auch Du.
    Diese E-mail wurde in der Gerichtsverhandlung erwähnt.
    Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. die E-Mail wurde seitens des Amtes abgefangen

    2. derjenige hat diese an das Amt gesendet

    auf meine Nachfrage bei dem E-Mail Empfänger habe ich leider bisher keine Antwort bekommen.

    Mit freundl. Gruß

    Petra

  • Hallo Werner

    das Gericht ist aber irgendwie vom JA abhängig.
    Wenn diese nicht Kinder entziehen würden, könnte der Richter keinen Gutachter bestellen, oder????
    Ich wollte vorhin nicht so weit ausschweifen, daher der Ursprung JA.
    Letztlich ist jerder von jedem Abhängig, würde ich mal sagen.

    Gruß Petra

  • Zitat Anfang

    Familiengerichte sind gegenüber Jugendämtern
    nicht weisungsbefugt. Mithin kann man alles an Verbrechen von
    Jugendamtsmitarbeitern
    vor dem Familiengericht vortragen, es könnte höchstens dazu führen,
    daß der Richter den Berichten des Jugendamtes keinen Glauben schenkt.
    Oftmals verwerfen Richter an Familiengerichten solche Anschuldigungen
    gegen das Jugendamt als Vergangenheitsbewältigung, die das
    Familiengericht nicht zu leisten hat.

    Zitat Ende

    Quelle:

    oder hier: „Die amputierte Justiz“

    Dem Familienrichter die Lügen und Betrügereien vom JA
    zu nennen, hilft selten weiter, wie man lesen kann.

    Mit freundlichen Gruß

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Hallo

    habe heute den ersten Gerichtsbeschluss erhalten.
    Der Richter hat dem Recht entsprechent entschieden, kann mich also nicht beschweren.
    Es ist zwar ein teures Hobby gewesen nur über einem solchen Verfahren an interne Unterlagen zu kommen,hab ich aber gerne gemacht, für den guten Zweck.
    Mit diesen Unterlagen konnte ich beantragen einen anderen Vormund einzusetzen.
    Mal sehen was kommt.
    Jetzt warte ich auf den zweiten Gerichtsbeschluss, mal sehen ob ich auch mit diesem zufrieden bin !!!!!!!

    Gruß
    Petra

  • Hallo W.
    schau mal unter Evelyn Class im Netz unter L.s u Empfehlungen dann oben links Begutachtung anklicken.
    Da hast Du schon mal eine kleine Übersicht.
    Wenn Du Fragen hast, dann kanst Du ja anrufen 01577/ 6200512 ich hatte das Gutachten von der GWG letzten Winter.
    Gruss Petra

  • Ich zaehle mal auf was mir machen um unsere Tochter wieder zu bekommen.
    1.Erziehungsgutachten. Vom Gericht angeordnet
    2.Interaktion mit Kamera. Freiwillig.
    3.Mutter macht Verhaltenstherapieh. Freiwillig
    4.PaarTherapie freiwillig
    dazu kommen noch Besuchstermine mit der Kleinen und dem Anwältin des Kindes.
    Das alles wird hoffen wir zum Erfolg führen. Übrigens stehe ich immer noch in engem Kontakt mit der Presse. Die bestimmte Zeitung ist ueber alles informiert.

  • Hallo W.,
    am Freitag hatte ich ein Schreiben vom Sozialpsychatrischen Dienst bekommen. Der ASD Meiendorf hat für mich eine Beratung beantrag, da es immerwieder zu Meinungsverschiedenheiten komme.
    Da ich seit einem Jahr Hausverbot habe und alles über den Bezirksamtsleiter gemacht hatte,seit dem Hausverbot, habe ich den Sozialpsychatrischen Dienst zum Bezirksamtsleiter geschickt und dem Bezirksamtsleiter habe ich Schriftlich mitgeteilt.
    Er möchte sich doch beim Sozialpsychatrischen Diens melden, weil der ASD Meiendorf offenbar ein Problem mit seiner Amtstätigkeit habe.
    Gruss Petra

  • Hallo
    Du hast doch nicht wirklich angenommen, dass das JA mit Dir zusammenarbeitet. Die Beweislast der Vermutlichen Luegen liegt bei Dir.
    Übrigens mit dem Sozialpsychatrischen Dienst kam man bei mir nicht weiter.
    Das nächste kommt bestimmt.
    Gruss
    Petra

  • Der erste Termin mit der Gutachterin ist rum.Er lief im ruhigen Rahmen ab. Übrigens nach derzeitigen Stand würde unsere Tochter zu uns zurückkehren.Das Jamt rückt von seiner These das wir an ihrem ,Entwicklungsrückstand wären ab und die jetzige Sachbearbeiterin schiebt den schwarzen Peter ihrer Vorgängerin zu.Die ist allerdings in Rente. Wir haben noch zweimal eine Sitzung bei der Gutachterin.Allerdings nicht schriftliches.

  • Hallo W.

    Dann wünsche ich Dir viel Glück
    Ich hatte Besuch von der Betreuungsbehörde,
    Hilfebedarf in Finanz, Gesundheits und Rechtsfragen wurde nicht festgestellt zur Zeit.
    Es waren viele Fragen gestellt worden.
    Gruss Petra

    .

  • der journalist michael mosuch hat den fall seiner tochter nina veronika weber sehr gut dokumentiert, der fall begann in stuttgart und man vieles über die hinterhältige arbeitsweise mancher deutscher jugendämter lernen. Aber googln und lesen sie doch selbst!

  • Ja gut, eine gute Dokumentation ist immer gut, wenn sie von einem
    guten Dokumentor geschrieben wurde.

    Aber was hat das für Auswirkungen? Haben Sie hierdurch
    Ihre Tochter zurück bekommen ?

    Zitat Anfang

    vieles über die hinterhältige arbeitsweise mancher deutscher jugendämter lernen

    Zitat Ende

    Nennen Sie mir mehrere Jugendämter, die nicht hinterhältig arbeiten?

    Mit freundlichen Gruessen

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Melde mich nur kurz.Waren jeder getrennt einmal bei der Gutachterin.Weitere Sitzungen gibt es laut Gutachterin nicht.Sie sagt es wären auch keine nötig. Jetzt ist sie noch einmal beim BU dabei und dann werden noch die anderen Beteiligten gefragt. Danach erstellt sie ihr Gutachten. So wie man aus ihren Bemerkungeh heraushören konnte wird es sowie es aussieht gut für uns ausgehen. Melde mich wieder wenn es vorliegt.

  • Hallo
    Ich habe eine Schreiben von der Finanzbehoerde bekommen,wo niedergeschrieben wurde:
    Das JA sowie die Sorgeberechtigten werden aus eigenem Interesse die Entwicklung Ihres Sohnes beobachten, um bei einer nachhaltigen Verbesserung seiner persoenlichen Entwicklung zu gegebener Zeit eine Veraenderung der Wohnform anzustreben.

    Das Kindeswohl sollte doch eigentlich vor dem persoenlichen Interesse stehen,oder sehe ich das falsch.

    Gruss Petra

  • Stand heute.Haben die Begutachtung hinter uns.Den Bericht vom HBZ über die Entwicklung unserer Tochter bekommen der aussagt das sie sich nicht die Fortschritt macht die sie machen soll. Das Jugendamt wirft uns ja vor wir wären Schuld an dem Rückstand .Dies wird durch den Bericht klar wiederlegt.

  • hallo
    habe mit großem interesse die berichte gelesen. hatte bisher kontakt zu einer frau may, die auch hoffnungslos faul zu seien schein. einfachste bitten werden abgetan mit „kümmer dich selber darum“
    ich kann also nur bestätigen, was hier erwähnt wird.

  • wir wohnen in remchingen und das pforzheimer jugendamt ist zuständig. welche infos brauchst du? die bearbeiterin heißt gabriele may. viel mehr kann ich zu der alten nicht sagen, ausser vielleicht das sie hier auflief, und sehr streng gerochen hat, von den fettigen haaren mal abgesehen

  • Beweislast ohne wenn und aber für die Folgen der JA Handlungen, stellvertretend für alle , die dieselben Probleme haben:

    Brief meiner Tochter per whats app am 25.10.2012, um 06:15 Uhr:

    Ich habe sehr viel nachgedacht und mir alte Bilder angeschaut und alte Tagebucheinträge gelesen. Ich weiß jetzt, dass es nicht Deine Schuld war, dass ich ins Heim gekommen bin.

    Meine Erinnerung ist durch ein paar Bilder wieder zurückgekommen und dass was ich vor dem Heim alles nicht mehr wusste, ist jetzt wieder da.

    Ich bin nicht wegen Dir ins Heim gekommen. Ich hatte eine tolle Kindheit und ich hatte auch alles was man sich nur wünschen konnte als Kind. Mir ging es immer super bis an dem Tag wo ich das erste mal in ein Heim gekommen bin.

    Dieses Jahr hat es noch immer mehr verstärkt, dass ich dachte es sei deine Schuld gewesen aber das war es nicht.

    Ich mag es einfach nur nicht auf das Thema angesprochen zu werden. Ich denke lieber allein nach so wie jetzt gerade eben.

    Ich hab vorhin seit langer Zeit wieder in mein Tagebuch geschrieben wo ich die erste Seite aufschlug die ich anscheinend im Heim geschrieben hatte. Ich hab sie sofort herausgerissen aber nicht weggeworfen. Ich hasse es einfach allein mit dem Thema nur in Verbindung zu kommen. Am liebsten würde ich alles vergessen und verdrängt habe ich es schon. Aber diese eine Seite im Tagebuch hat mich zum Nachdenken gebracht.

    Nein. Es war nicht deine Schuld, dass ich mehrmals ins Heim gekommen bin. Mama. Aber mir wurde damals immer an jedem verdammten Tag gesagt wie schlecht du für mich seist und das du ein schlechter Mensch bist und so weiter.

    Aber eines kann mir keiner nehmen. Die Erinnerungen die ich jetzt wieder habe an die schönen Tage bevor ich jemals in einem Heim war. Da kann mir jeder sagen was er will jetzt aber ich bin mittlerweile so ausgereift das ich weiß was gut und was nicht so gut für mich ist.

    Sie haben versucht dich kaputt zu machen.

    Sie haben versucht mich kaputt zu machen psychisch. Aber ich bin immer stark geblieben und werde es auch weiterhin bleiben. Und ich werde immer für dich da sein. Egal was ist. Auch wenn ich manchmal. Oder auch oft. Dumme Sachen zu dir sage, bin ich innerlich einfach nur sauer auf die Leute die mir in meinem Herzen so tief drinn weh getan haben, wo kein Medikament und keine Therapie helfen kann,

    diesen Schmerz und diese tiefe Wunde zu heilen.

  • Am 18.6.13 ist Gerichtstermin
    vor dem Familiengericht Pforzheim. Unsere
    Tochter (5Jahre)ist auch geladen.Erziehungsgutachten
    Evelyn Class aus Karlsruhe erstellt ist positiv.Die Anwältin des Kindes schliesst sich der Gutachterin an das unsere Tochter zu uns zurückzukehren soll.
    Jugendamt noch keine Stellungnahme.

  • Haben heute die Stellungnahme vom Jugendamt bekommen.Sie stellen das Gutachten in Frage. Desweiteren werden Lügen verbreitet und ein Grundrechteingriff gefordert. Auch eine Kontrolle nach einer eventueller Rückkehr des Kindes schwebt ihnen vor.

  • Hallo W.

    Hast Du erwartet , dass diese die Wahrheit sagen.
    Wahrheit ist für viele vom JA wahrscheinlich ein fremdwort, was in vergessenheit geraten ist, so wie bei vermutlich vielen Kindern die Erinnerung an ihre Kindheit oder Eltern.

    Das Heim (in meinem Fall)ist mit mir bis zum Landgericht Freiburg gezogen und hat mit vielen unwahrheiten eine einstweilige Verfügung erhalten.
    Wir werden uns aufgrunddessen wahrscheinlich dort persöhnlich Treffen, weil ich Rechtsmittel eingelegt habe.

    Gruß
    Petra

  • An alle die hier im Forum einen Kommentar in familienrechtlichen Sachen abgegeben haben:

    Wenn ihr professionelle und unentgeltliche Hilfe und Unterstützung sowie kompetente Beratung braucht, wendet euch an den Väteraufbruch für Kinder e.V. Karlsruhe. Dieser Verein kennt sich in allen Familiensachen bestens aus und unterstützt euch. Der Verein arbeitet ehrenamtlich, spart euch teure Rechtsanwälte die eh nur euer sauer verdientes Geld wollen und nicht für eure Kinder da sind. Es geht auch ohne Rechtsanwälte, ihr kommt auch so zum Ziel.

    Schaut unter http://www.vafk-karlsruhe.de nach, dort findet ihr die Ansprechpartner.

  • Unglaublich enttäusch über das jugendamt im Pforzheim. Vor allem die Sachbearbeiterin Zuständigkeitsbereich nordstadt Pforzheim. Es werden jegliche Hinweise auf das psychische Leiden der Kinder komplett ignoriert! Die Sachbearbeiterin spielt die Probleme regelrecht runter. Auf ein Bitten das die Kinder psychologische Hilfe bekommen würde mir Mittgeteiltl das dies nur ein Druck auf die Kinder wäre?!?! Was soll das?! Jegliche Lösungsvorschläge Werden ignoriert! Auf die Bitte mit den Kindern mal alleine zu sprechen würde mir nur gesagt ich kann ja nicht überall mit den Kindern alleine sprechen! Erst würde mir mittgeteilt das sie die Kinder ohne erwachsen mal sprechen doch nix ist passiert! Die Kinder leiden heute noch immer unter dem psychischen Gewalt des Vaters und keiner will was tun! Das typische Vorurteil kann ich somit nur bestätigen, das das jugendamt erst reagiert wenn die Kinder grün und blau geschlagen werden wenn im Prinzip schon alles zu spät ist.
    Ich bin inzwischen auf der Suche nach Anlaufstellen wo ich gegen das Vorgehen des Jugendamtes vorgehen kann. Unglaublich wie Probleme einfach runter gespielt werden. Für mich schaut das so aus,, bloß nicht zu viel arbeiten. Ich hoffe das diese verantwortlichen Personen bald zur Rechenschaft gezogen werden und wir mehr qualifiziertes Personal bekommen denen auch wirklich das wohl der Kinder wichtiger ist!

  • ich habe eine Tochter,die 7 Jahre alt wird,ich habe die kleine seid 5 Jahren nicht gesehen.
    Emails an Jugendamt bleiben unbeantwortet.
    Am Telefon unfreundlich bis zum geht nicht mehr und die härte ist,das Jugendamt Pforzheim lügt einem ins gesicht ohne rot zu werden.Allein der untätigkeit des Jugendamtes kennt meine kleine Tochter Ihren Vater nicht.

    Prima weiter so Jugendamt PFORZHEIM!!!!!!!

      • Die Frage ließe sich auch an viele andere Eltern richten: „Warum habt ihr keinen Anwalt?“

        Beantworten würden diese die Frage so:

        „Mir wurde Prozesskostenhilfe versagt, da keine „Aussicht auf Erfolg bestehe“.
        Diese Formel liest man häufig in OLG- und OVG- Beschlüssen. Will heißen:
        Das untere Gericht, Amtsgericht, Familiengericht hat alles prima gemacht. Das OVG oder OLG muss sich nur noch diesem im Familienrecht oft unbedarften Richter anschließen, liest nicht, was
        der benachteiligte Elternteil vorgebracht hat, hört auch die Kinder nicht mehr persönlich an.

        Jedenfalls verfährt das OLG Zweibrücken nachgewiesenermaßen so und auch das OVG in Koblenz – beide in Rheinland-Pfalz gelegen. Damit ist der Rechtsweg beendet.

        Einen Anwalt zu finden, der gegen das „örtlich zuständige“ Familiengericht antritt, ist in vielen Fällen schwer bis unmöglich.
        Einen fähigen Anwalt im Familienrecht zu finden, der sich für „die Sache“ einsetzt, nicht nur an sein Honorar und sein Ansehen bei denen, mit denen er oft sein Leben lang zu tun hat, (Richtern, anderen Anwaltskollegen, Verfahrensbeiständen, Gutachtern), zu denken, ist wie ein 6er in der Lotterie oder
        der Griff in einen Krabbelsack mit sonst nur Nieten und einem Glückstreffer.

        Es gibt auch schon mal Anwälte, die des Prestiges wegen, oder weil sie einer beachteten Lobbygruppe angehören, sich bereit erklären, eine Verfassungsbeschwerde zu schreiben, nicht sofort über die Gebühren reden.
        Aber auch von denen hört man nichts mehr in der Sache und noch weniger in den „Nebensachen“ – da könnte man nachfragen, so viel man möchte: Ein solcher viel beschäftigter Anwalt wird dann schweigen, schweigen, schweigen.
        Mit Höflichkeit bzw. Empathie haben auch diese Anwälte wenig am Hut.

        Man ist gezwungen, beim Familiengericht ohne Anwalt aufzutreten aus den genannten Gründen, zumal es dort keinen „Anwaltszwang“ gibt und die Zeit zur Anwaltssuche gering bemessen ist.

        Ein Familienrichter meint, mit den Eltern, zumeist juristische Laien, „leichtes Spiel“ zu haben.
        Schon die Tatsache, dass er „Staatsorgan“ ist und Eltern als Bittsteller, Unwürdige, Defizitäre,
        Untertanen ansieht, macht einen Anwalt da entbehrlich, wo dieser nur als Parteigänger des Systems auftritt. Ein Anwalt aus einem anderen Bundesland, der nicht so sehr „verbandelt“ ist mit den Örtlichen, wie könnte man den finden? Aus dem Telefonbuch?

        Auch werden den Eltern hohe Kosten durch die „Inanspruchnahme“ von Richtern und Anwälten aufgebürdet; denn auch derjenige, dem zunächst Verfahrenskostenhilfe zugebilligt wurde, hat die Kosten – auch Kosten für den gegnerischen Anwalt – dann zu übernehmen, wenn er im Gerichtsverfahren unterliegt. So etwas belastet über Jahre und man sollte das lieber vermeiden,
        sich einem Verfahren stellen, dessen Ausgang man schnell begreift:
        Da sagt ein Richter schon mal in der ersten Verhandlung, dass der angegriffene Elternteil „psychisch labil und auffällig sei“. Wer da nicht weiß, wo er steht, mit was er zu rechnen hat, der hat nicht begriffen, was in deutschen Familiengerichten vor sich geht.

        Verstehen könnte man ja, dass derjenige, der Anträge stellt und „befriedigt“ wurde, die Gerichtskosten übernimmt: Er hat dann eine Leistung nach seinen Vorstellungen eingekauft, wie er das von anderen Geschäften des täglichen Lebens kennt.

        Es werden aber viele Elternteile einfach in Familiengerichtsverfahren hineingezogen. Z.B. stellt ein Vater, den man Jahre nie gesehen oder gehört hat, einen Antrag auf Alleinsorge mit der Begründung, die Mutter tauge nichts, sei nicht erziehungsfähig, schade dem Kind etc. Beweisen muss der nichts.
        Ist schon alles klar, wenn er vor die Richterin tritt.

        Die Mutter, die beschreiben könnte, wie sich dieser Vater über Jahre verhalten hat, wird nicht gehört, wird sogar beleidigt, verhöhnt von einer Familienrichterin ohne Kinder, die sich der Sache dieses Vaters nur allzu gerne annimmt.
        Die Mutter in diesem Falle wird aus allen Beziehungen zu ihrem Kind „entlassen“, hat keine Rechte mehr, soll aber die Pflicht haben, für diese Rechtsverletzungen auch noch zu bezahlen.( Bei Schlechtleistung wird sonst im täglichen Leben der Preis gemindert, wird der Gegner schadensersatzpflichtig.)
        Der Vater ist seit zig Jahren zahlungsunfähig. Er hatte auch nie Unterhalt für das Kind geleistet. Ihm wird Verfahrenskostenhilfe hinterhergeworfen für mutwillige und unbegründete Anträge. Das persönliche Wohlwollen der Richterin macht’s möglich – auf Steuerzahlerkosten – versteht sich.

        Man sollte hier beachten, dass Väter wie Mütter von diesen Machenschaften der Familiengerichte betroffen sind. Es kommt ganz auf die Vorprägungen der Richter und Anwälte an, welcher Seite sich diese zuneigen und dabei das Verfahrensende vorausahnen lassen.

        Nach allem sollte man nicht auf „den Anwalt“ hoffen, der seine Sache wirklich gut macht – zum Vorteil der Kinder, dabei die Rechte der Eltern achtend. Auch ein Anwalt ist nur ein Teil des Systems,
        das heutzutage verlangt, vor Gericht „beweisen“ zu müssen, dass man Eltern ist und bleibt.
        Völlig unbeteiligte, zum Teil sogar fachlich unwissende, uninteressierte Dritte verdienen daran, so dass dieses Familienrechtssystem noch weiter ausufern wird.

        Das weiß man jetzt anhand viel zu vieler Fälle, in denen Familiengerichte versagten – dazu braucht man keinen Anwalt.

  • Mein Sohn ist jetzt 1,5 Jahre hat zu seinem Vater bis vor kurzen fast keinen Kontakt gehabt alles hat sich insgesamt raus gezogen da er es vor Gericht klären wollte ect er war gegenüber mir in der ss gewältatig hat mich gewürgt wollte das ich unseren Sohn abtreibe usw … Ich bin letzt endlich 300 km weiter weg gezogen er hatte jetzt insgesamt 7 mal 4 Wochenenden Umgang Samstag und Sonntag insgesamt am Wochenende 7 Stunden . jetzt hat das Gericht und jugendamt in Pforzheim entschieden das der Vater ihn von Freitag bis Sonntag übernacht bekommen würde und ferienplanung insgesamt zwei Wochen am Stück . der kleine ist nicht mal zwei würde er seinem Vater kennen oder engeren bezug haben würde wäre dies kein Thema bei den letzten zwei Umgänge n hat er die ganze Nacht durch geheult und wollte nicht zu ihm auf den arm als die Übergabe war ich bin nicht gegen die Umgänge nur über Nacht ist er viel zu klein er schläft noch bei mir im Zimmer brauch jede Nacht noch eine Flasche und sucht meine nahe . das Jugendamt aus Pforzheim und das Gericht sind aber anderer Meinung . denke nur an mein Kind und würde der Vater sein Kind wirklich kennen so wie er tut würde er wissen das er noch nicht so weit ist . dieser Druck bei den Verhandlungen ist der Wahnsinn . in dem Sinn dem wohl des Kindes das ich nicht lache

  • Verlogen bis auf die Knochen. Wenn es nicht so läuft, wie die es gern hätten, werden Berichte gefälscht und ‚zeugen‘ manipuliert. Mir ist absolut unbegreiflich, wie auch nur einer von denen morgens in den Spiegel schauen kann ohne zu kotzen. So muss das leben sein, wenn man seine Seele an den Teufel verkauft hat. Das einzige, was mich beruhigt ist, das sich jeder irgendwann dafür rechtfertigen muss, was er zu Lebzeiten getan hat. Ich kann wirklich nur jedem davon abraten, dort Hilfe zu suchen. Egal, ob für sich oder jemand anderen. Nicht mal meinem Todfeind würd ich das Pack auf den Hals hetzen. Leider ist es in Deutschland nun mal so, das Entführung durch Beamte normal geworden ist. Ist eben ein sehr wichtiger Wirtschaftszweig und keiner gräbt sich das eigene Wasser ab. Traurig aber wahr, Quote geht über Kindeswohl. Man ist der Willkür absolut ausgeliefert. Ein absolut rechtsfreier Raum.

  • Hallo „ronja“,
    unterlassen Sie es, Ihre Texte zu kopieren und mehrfach
    hier bei uns einzustellen. Machen Sie das noch einmal,
    werden wir Sie sperren müssen.
    Benutzen Sie bitte für Ihre Kritik, die nichts mit Ihrem örtlichen
    Jugendamt zu tun hat, unser Forum. Hier können Sie „privat“ oder
    „öffentlich“ deklariert schreiben. Machen Sie das bitte aber nach
    den Regeln, die Sie in Ihrer Schule gelernt haben und begründen
    Sie Ihre Kritik. So wie Sie schreiben, sieht das nach einem Racheakt
    aus. Diese Spam- Schreibei hilft Ihnen in der Sache nicht weiter
    und uns auch nicht.

    Michael Strerath, Dipl.-Päd., Dipl. Soz.-Päd.
    Moderator bei Jugendaemter.com

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Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.