Jugendämter Niedersachsen

Peine Jugendamt

Niedersachsen Jugendämter
Bild: © Wikimedia Commons / commons.wikimedia.org

Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

Fax: 05171 / 401-7713
E-Mail: jugendamt@landkreis-peine.de

Leitung
Dr. Marcus Kröckel
Telefon: 05171 / 401-2208
E-Mail: m.kroeckel@landkreis-peine.de

Adoption
Frau Sabine Meyer
Telefon: 05171 / 401-2201
E-Mail: s.meyer@landkreis-peine.de

Beistandschaften, Beurkundungen
Buchstaben: A-H ohne E
Frau Klaudia Stöbe
Telefon: 05171 / 401-1229
E-Mail: k.stoebe@landkreis-peine.de
Buchstaben: Q-Z, O
Frau Bettina Wolters
Telefon: 05171 / 401-1231
E-Mail: b.wolters@landkreis-peine.de
Buchstaben: I-N, E, P
Frau Andrea Nothnagel
Telefon: 05171 / 401-1230
E-Mail: a.nothnagel@landkreis-peine.de

Betreuungsrecht
Buchstaben: A-J
Herr Dagomar Kreutzer
Telefon: 05171 / 401-1214
E-Mail: d.kreutzer@landkreis-peine.de
Buchstaben: K-O
Frau Gudrun Hoffmann
Telefon: 05171 / 401-1212
E-Mail: g.hoffmann@landkreis-peine.de
Buchstaben: P-Z
Frau Dagmar Petras
Telefon: 05171 / 401-1213
E-Mail: d.petras@landkreis-peine.de

Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche
Rosenhagen 38
31224 Peine
Telefon: 05171 / 401-2333
Fax: 05171 / 401-7759
E-Mail: erziehungsberatung@landkreis-peine.de

Betreuung, Versorgung von Kindern, Jugendlichen
Zuständig für: Innenstadt, Maschland, nördl. Aue-Herzberg
Frau Viola Hoche
Telefon: 05171 / 401-2366
E-Mail: v.hoche@landkreis-peine.de
Zuständig für: Südstadt, Simonstiftung, südl. Aue
Frau Julia Braun
Telefon: 05171 / 401-2215
E-Mail: j.braun@landkreis-peine.de
Zuständig für: Südstadt, Simonstiftung, südl. Aue
Frau Alicja Wypchol
Telefon: 05171 / 401-2202
E-Mail: a.wypchol@landkreis-peine.de
Zuständig für: Hohenhameln
Herr Josef Hellmann
Telefon: 05171 / 401-2303
E-Mail: j.hellmann@landkreis-peine.de
Zuständig für: Vechelde
Frau Nicole Mauritz
Telefon: 05171 / 401-2203
E-Mail: n.mauritz@landkreis-peine.de
Zuständig für: Walzwerk, Gunzelinfeld, Wendesse, Stederdorf, Dungelbeck, Schmedenstedt, Woltorf
Frau Gabriele Rosenow
Telefon: 05171 / 401-2345
E-Mail: g.rosenow@landkreis-peine.de
Zuständig für: Wendeburg
Frau Christine Eckstein
Telefon: 05171 / 401-2362
E-Mail: c.eckstein@landkreis-peine.de
Zuständig für: Edemissen
Frau Bettina Young
Telefon: 05171 / 401-2312
E-Mail: b.young@landkreis-peine.de
Zuständig für: Lahstedt
Frau Kerstin Zeller-Lüders
Telefon: 05171 / 401-2302
E-Mail: k.zeller-lueders@landkreis-peine.de

Erziehungs-, Ehe-, Familien-, Lebensberatung
Frau Doris Ahlers
Telefon: 05171 / 401-2309
E-Mail: d.ahlers@landkreis-peine.de
Buchstaben: A-E
Herr Norman Anton
Ilseder Hütte 10
31241 Ilsede
Telefon: 05172 / 949-2575
E-Mail: n.anton@landkreis-peine.de

J ugendamt Peine
Burgstr. 1
31224 Peine
Telefon: 05171 / 401-0

Elterngeld
Frau Birte Liehr
Telefon: 05171 / 401-1220
E-Mail: b.liehr@landkreis-peine.de
Frau Elke Schwalenberg
Telefon: 05171 / 401-1282
E-Mail: e.schwalenberg@landkreis-peine.de
Frau Anita Heidt
Telefon: 05171 / 401-1232
E-Mail: a.heidt@landkreis-peine.de
Frau Janin Franzke
Telefon: 05171 / 401-1220
E-Mail: j.franzke@landkreis-peine.de

Familien-, Kinderservice
Frau Gabriele Festerling
Telefon: 05171 / 401-2090
E-Mail: g.festerling@landkreis-peine.de

Hilfen zur Erziehung, Erziehungsberatung
Frau Gabriele Rosenow
Telefon: 05171 / 401-2345
E-Mail: g.rosenow@landkreis-peine.de
Frau Kornelia Helms
Telefon: 05171 / 401-2295
E-Mail: k.helms@landkreis-peine.de

Jugendberatung
Frau Ingeborg Will
Telefon: 05171 / 401-2359
E-Mail: i.will@landkreis-peine.de
Herr Joachim Krenz
Telefon: 05171 / 401-2308
E-Mail: j.krenz@landkreis-peine.de

Kinder-, Jugendschutz
Frau Heike Kubow
Telefon: 05171 / 401-2307
E-Mail: h.kubow@landkreis-peine.de
Herr Joachim Krenz
Telefon: 05171 / 401-2308
E-Mail: j.krenz@landkreis-peine.de

Kindertagesbetreuung
Frau Manuela Lustig
Telefon: 05171 / 401-2540
E-Mail: m.lustig@landkreis-peine.de
Frau U. Künnemann
Telefon: 05171 / 401-2290
E-Mail: u.kuennemann@landkreis-peine.de
Frau Gabriele Festerling
Telefon: 05171 / 401-2090
E-Mail: g.festerling@landkreis-peine.de
Frau Tanja Bremer
Telefon: 05171 / 401-2091
E-Mail: t.bremer@landkreis-peine.de
Frau Silvia Grützner
Telefon: 05171 / 401-2242
E-Mail: s.gruetzner@landkreis-peine.de

Pflegekinder
Frau Britta Janotta
Telefon: 05171 / 401 1209
E-Mail: b.janotta@landkreis-peine.de
Frau Elisa Kiefer
Telefon: 05171 / 401-1259
E-Mail: e.kiefer@landkreis-peine.de

Sorgeerklärung
Zuständig für: Stadt Peine
Frau Bettina Wolters
Telefon: 05171 / 401-1231
E-Mail: b.wolters@landkreis-peine.de

Unterhaltsvorschuss
Buchstaben: A-K
Frau Anja Vornkahl
Telefon: 05171 / 401-1218
E-Mail: a.vornkahl@landkreis-peine.de
Buchstaben: L-Z
Frau Kim Thiele
Telefon: 05171 / 401-1219
E-Mail: k.thiele@landkreis-peine.de

Vormundschaft
Zuständig für: Edemissen, Vechelde, Stadtgebiet Peine
Frau Kornelia Helms
Telefon: 05171 / 401-2295
E-Mail: k.helms@landkreis-peine.de
Zuständig für: Hohenhameln, Ilsede, Lahstedt, Lengede, Wendeburg
Frau Yvonne Krueger
Telefon: 05171 / 401-1228
E-Mail: y.krueger@landkreis-peine.de

9 Kommentare

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  • Der Mann hat vollkommen Recht.Bin selbst auch betroffen und werde weniger als Vater und meistens nur als Geld-Quelle behandelt.Das Kind wurde von der Mutter (ohne mich zu fragen)in ein Kinderheim in Gardessen abgegeben.Seit dem darf ich meine Tochter ohne Erlaubnis nicht besuchen,ihr etwas schenken oder mit ihr kleinen Ausflüg machen.Das Personal dort wirkt sehr desinteressiert und abweisend mir gegenüber.Man will kein Besuch oder Aufrechterhaltung der Beziehung zwischen den Kindern und Vätern, sondern nur Geld!!!
    Würde gerne erfahren,wo man Hilfe bekommen könnte um das Problem zu lösen.
    Danke.

  • Wir haben ein Problem mit dem Jugendamt Peine.
    Die Mitarbeiter sind aus meiner Sicht f…. und vö…. Ahnungslos.
    Schön reden können sie sehr gut, aber helfen überhaupt nicht.
    Drücken sich vor dem Bezahlen des Pflegegeldes und übernehmen keine der Verantwortung.
    Bei der Ausbildung zu Pflegeeltern hört man schöne Sprüche aber bei der Umsetzung hängt es völlig.
    Auf Anrufe und Mails wird nicht reagiert oder erst wenn die Mitarbeiter hören das man den Leiter Herrn Dr. Kö….. angerufen hat.
    Wir sind mehr als enttäuscht, nicht das zu einer Verhandlung zu spät nein auch noch nicht Vorberietet erscheinen wird.
    Ich habe einige Worte absichtlich nicht ausgeschrieben, wer möchte kann gern seine Mail da lassen und ich Antworte drauf.
    Mein nächster Schritt wird sein den Landrat anschreiben und einen Rechtsanwalt beauftragen

    • Hallo E-M,
      es ist immer von Vorteil wenn man diese wichtigen Angelegenheiten
      schriftlich erledigt, bei solchen wichtigen Anliegen dann auch mit
      Einschreiben und Rückantwort. Setzen Sie
      auch eine Frist für die Beantwortung Ihrer Beschwerde oder Anfrage.
      Hierzu benötigen Sie nicht unbedingt einen RA, der Ihnen nur Geld
      kostet aber auch nicht viel machen kann als Sie es tun können.

      Meine Name ist Michael Strerath,
      Dipl. Päd. , Dipl. Soz.-Päd.

    • Hallo „Beobachter“, Gäste und Mitglieder des Forums hier:
      Noch einmal:
      Den Landrat anschreiben, dazu auch den Bürgermeister noch, ist eine dringende
      Empfehlung von mir als fachlich kompetenter Experte für Erziehung und Soziales.
      Das dann, wenn man davon überzeugt ist, dass die Mitarbeiter beim Jugendamt
      Unrechtes tun, gegen Gesetze verstoßen oder wenn man einen schweren
      Konfliktfall erkannt hat als Eltern und in der Sache nicht mehr glaubt
      weiter zu kommen.

      Zitat Anfang

      Das Jugendamt einer Kommune ist ein Teil der Verwaltung dieser Kommune.
      Die Fach- bzw. Dienstaufsicht für dieses Amt liegt wie für alle anderen Ämter auch
      beim Chef der Verwaltung, also dem (Ober-)Bürgermeister oder dem Landrat.
      Die Rechtsaufsicht liegt beim Regierungspräsidenten, Bezirksregieren etc.

      Zitat Ende

      Quelle: http://www.moses-online.de/artikel/landesjugendaemter-ihre-aufgaben

      und hier:
      Zitat Anfang
      Organ des Trägers ist die Behörde der Gebietskörperschaft, also das Landratsamt bzw. Bürgermeisteramt.
      Das Jugendamt ist Teil dieser Behörde.
      Zitat Ende
      Quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/jugendamt-1-jugendamt-als-behoerde_idesk_PI434_HI2858729.html

      Für den Fall des Anschreibens, bzw. Beschwerde : Dann aber bitte per Einschreiben und mit Rückantwort . Das empfehle ich auch in meiner Funktion als Moderator hier. Bei einem Anschreiben an diese Personen, die zugleich auch die Dienstaufsicht haben, sollte man sich ggf. von einer hier fachkundigen Person helfen lassen, zum Beispiel durch mich hier bei jugendaemter.com. Im Gegensatz zu den Laienhelfern kann man mich ggf.- schadensersatzpflichtig machen, wenn durch meine fachliche Beratung in der Sache ein Schaden nachweislich entstanden ist.
      Leider geistern immer wieder suspekte Laienberater großmaulig durchs Internet und geben
      oft dubiose Heilsversprechen ab. Am Ende aber stehen die Ratsuchenden viel schlechter
      da als VOR der Beratung durch diese für eine solche Hilfe nicht ausgebildete Personen.
      In vielen solchen Fällen wird dann noch juristisch falsch beraten. Derartige „Fachleute“
      werden von den Gerichten mit Argwohn betrachtet, auch weil Minderjährige und deren
      Eltern diese Personen ständig instrumentalisieren. Ihnen geht es oft gar nicht darum
      diesem Klientel zu helfen, sondern primär ihren Hass auf die Jugendämter, Staat und
      Gesellschaft abzulassen, oft sehr zum Nachteil der Kinder. Wenn einem das teure Auto
      kaputt gegangen ist, bringt man es ja auch nicht zum Bastler und Schrauber, sondern in
      eine Fachwerkstatt.
      Grundsätzlich empfehlenswert ist immer eine Kooperation mit dem Jugendamt. Damit
      das auch gut funktioniert, sollte man hierzu beraten lassen, z.B. durch mich hier bei
      Jugendaemter.com. Wenn erst einmal das Porzellan zerschlagen ist, ist es oft schwierig
      selbst für gute Anwälte und durch Personen wie mich, wieder eine tragfähige Beziehung
      zum Jugendamt aufzubauen. Lasst es nicht soweit kommen.

      Meine Empfehlung grundsätzlich: Suchen Sie nur das Jugendamt auf, wenn Sie hier
      bei jugendaemter.com durch mich Grünes Licht bekommen haben ! Gehen Sie in
      einem Konfliktfall nie alleine dorthin! Nehmen Sie sich immer Zeugen mit.

      „Das der Anwalt niemanden von denen kennen soll“ ( Zitat von „Beobachter“ ), halte ich
      für eine eher fragwürdige Aussage, die er auch nicht begründet hat. Das dieser dann noch
      aus einer anderen Stadt kommen sollte, ist nur bedingt richtig. Vielmehr ist es wichtig,
      dass der gewählte Anwalt im Normalfall mit dem Jugendamt am Ort in aller Regel nichts
      zu tun hat. Also, dass er im Normalfall Anwalt für Verkehrsrecht ist usw. aber kein Anwalt
      für Familienrecht. Im Gegensatz zu den Fachanwälten, die eine entsprechende fundierte Aus- oder
      Fortbildung haben müssen, ist das beim Anwalt für Familienrecht nur bedingt der Fall:

      Zitat Anfang

      d) Jeder Rechtsanwalt kann beim Familiengericht auftreten. Anwälte dürfen sich,
      wenn sie einen Lehrgang besucht haben, als „Fachanwalt“ ( z.B. für Familienrecht,
      Verwaltungsrecht, Erbrecht) bezeichnen. Damit soll die Werbemöglichkeit
      verbessert werden.

      Zitat Ende, Siehe S. 48 V Rechtsanwälte – oben !
      Quelle:
      https://books.google.de/books?id=FVv-7qtyktEC&pg=PA47&dq=Familiengericht+Fachanw%C3%A4lte+zugelassen&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiQrd2TvqfMAhVHlSwKHSIGBQAQ6AEINzAA#v=onepage&q=Familiengericht%20Fachanw%C3%A4lte%20zugelassen&f=false

      Im Klartext: „Familienrecht darf jeder Anwalt machen“. Strafrecht, Verkehrsrecht etc.
      dagegen eben nicht, siehe z.B. hier: https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrsanwalt/

      Die Situation im Gerichtssaal ist diese bei einem Anwalt für
      Familienrecht, der aus dem gleichen Ort wie das betroffene Klientel kommt: Der
      Familienanwalt ist nämlich auf wohlwollende Mitarbeit der Vertreter des Jugendamtes
      angewiesen, so z.B. wenn er Anträge stellt und diese durchsetzen will. Boykottiert das
      Jugendamt seine Anträge ständig, weil er den Mitarbeitern ein Dorn im Auge ist, dann
      hat der Anwalt schlechte Karten sich vor Gericht an diesem Gericht durchzusetzen.
      Fakt ist ja, dass ein Jugendamt in einem familiengerichtlichen Verfahren in ihrer vom
      Staat beauftragten Wächterfunktion in den Aussagen grundsätzlich als besonders glaubwürdig gilt,
      ähnlich wie, wenn die Polizei nach einem Verkehrsunfall Angaben macht.
      Wenn aber ausnahmsweise ein Anwalt die Betroffenen vertritt, der im Normalfall gar nichts mit dem
      Jugendamt zu tun hat, kann es diesem Anwalt egal sein, ob er sich mit dem Jugendamt anlegt
      und es zu einem Streit kommt. Er hat ja in seinem solchen Fall – im Gegensatz zu dem
      Familienanwalt – nichts zu verlieren, muss ja nicht ständig mit dem Jugendamts-Team
      zusammenarbeiten.

      Mein Rat also in dieser Sache ist es, erst einmal gar keinen Anwalt für
      Familienrecht nehmen, es sei denn, ein solcher Anwalt genießt einen besonders
      guten Ruf bei den Betroffenen. Zweitens sollte man einen Familienanwalt aus einer
      anderen Stadt nehmen. Der Grund wurde ja eben von mir verdeutlicht. Optimal wäre
      ein Anwalt aus einer anderen Stadt., der dann auch noch im zumeist mit dem
      Familienrecht gerichtlich kaum zu tun hat aber dennoch bereit ist, sich in die
      Problematik ernsthaft einzuarbeiten.

      Dipl.-Päd., Dipl.Soz.-Päd. Michael Strerath
      Erziehungswissenschaftler und Sozialpädagoge
      – Moderator –
      – Experte für Erziehung und Soziales
      – Krisenintervention für Kinder und Jugendliche in Not
      – Fertige erziehungswissenschaftlich-sozialpädagogische Gutachten
      für Gericht, Jugendamt, Schule und Psychiatrie an. Es ist von Vorteil,
      ein solches Gutachten VOR einer gerichtlichen Auseinandersetzung
      mit dem Jugendamt zu Hause liegen zu haben, das dann sofort dort vorgelegt
      werden kann
      – Werde als Verfahrensbeistand u. Umgangsbegleiter tätig im Großraum Duisburg
      – Betreue Ihr Kind im Notfall – auch über Nacht, begrenzt auf NRW
      – Werde als Bevollmächtigter bei Patientenverfügungen tätig
      – Berate auch muslimische Jugendliche und deren Eltern, auch Flüchtlinge
      und jugendliche Straftäter.

    • Den Landrat und den Bürgermeister in die Pflicht nehmen, denn diese
      sind für den Stinkekäse verantwortlich, den das Jugendamt fabriziert.
      Es ist falsch, anzunehmen, das Jugendamt hätte keine Dienstaufsicht.
      Denkt daran, möglichst alles schriftlich machen ! An mündliche
      Vereinbarungen wollen sich ggf. die Mitarbeiter der Jugendämter nicht
      mehr erinnern, wenn es Probleme geben sollte. Manch einer schneidet
      auch Gespräche heimlich mit, das ist verboten aber wenn man einer
      anständigen, liebevollen Mutter das Kind zu Unrecht wegnimmt, ist
      aus der Sicht vom lieben Gottes so etwas erlaubt. Da hat selbst der Kaiser
      sein Recht verloren.

      • halten die dort alle nicht irgendwie zusammen? Ich denke mal, dass die eien Krähe der anderen kein Auge aushackt. ZUmindest im JA selber halten die alle zusammen und teilweise wird nicht sich an Recht und Gesetz gehalten, wenn es um den „Klienten“ geht. (Thema: unterhaltspflicht)

        Mehr noch: es wird heimlich vor Gericht gegangen und dann steht man da, wie ins kalte Wasser geschubst.

  • Meine Bewertung geht an den sogenannten „Fachdienst Jugendamt“, anscheinend alles andere als „vom Fach“, sondern infam ohne Ende ist.

    Ich will nicht zu sehr ins Detail gehen da Privatsachen hinter verschlossenen Türen gehören, wo nur wenige Leute den Schlüssel zu haben. Fakt ist aber, dass ich seit 2013 mit diesem „Fach“-Dienst zu tun habe. Ganz besonders die Personen Anja Vornkahl, Jens Sperber und ihren Oberhäuptling Olaf Heimburg.

    Agressive Kommunikation, ständige Androhungen von Zwangsvollstreckungen oder Zwangsgeldverfahren ohne rechtliche Grundlage. Und Herr Christian Lauke hat es in einer Bewertung schon erwähnt, dass man sich hier Recht und Gesetz nicht so genau nimmt. Ich würde sagen: es ist gar eine Einbahnstarße. Was einem nützt, um jemanden das Leben zu versauen, das wird genutzt. Aber wehe, die Rechte des unliebsamen „Klienten“ (oder was auch immer man ist, wenn man mit denen zu tun hat) stehen an.

    Aktuell: ich soll einen Fragebogen ausfüllen, bei denen ich nicht sehe, dass die Not dafür geboten ist. Ein Widerspruch wurde als Rechtsmittel genannt, dies habe ich dann auch in Anspruch genommen udn mit einem beweis hingeschickt. Widerspruch wurde nie bearbeitet, es kam eine „Erinnerung“ verbunden mit einer Drohung (was anderes können die drei Herrschaften dort wohl nicht). Erneut schrieb ich diesem Sperber udn amchte deutlich klar, dass ein Widerspruch existiert udn der erst einmal bearbeitet werden soll, bevor irgendwas geschieht. Immer noch keine Antwort. Ich schwöre dem Typen eines: sollte er dieses Zwangsgeldverfahren o.ä. einleiten, kriegt er von mir eine Strafanzeige, damit da hinten mal ein Signel gesendet wird!

    Ich habe solch eine Amtshandlung noch nie erlebt. Selbst die Jobcenter würden sich das so nicht trauen! Auch dem Fachdienst Jugendamt rate ich: legt euch nicht mit mir an, wenn es um Recht UND Gerechtigkeit geht!

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.