Jugendämter Nordrhein-Westfalen

Münster Jugendamt

Nordrhein-Westfalen Jugendämter
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Fax: 0251/ 492-7730
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de

Leitung
Anna Pohl
Telefon: 0251 / 492-5100

Adoption, Pflegekinder
Telefon: 0251 / 492-5160

Beistandschaften, Beurkundungen
Buchstaben: F, H, St
Telefon: 0251 / 492-5198
Buchstaben: Sch, E
Telefon: 0251 / 492-5189
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Telefon: 0251 / 492-5186
Ga – Gn, K, N, P
Telefon: 0251 / 492-5188
Buchstaben: L, I
Telefon: 0251 / 492-5870
Buchstaben: Go-Gz, M, O, Q, W
Telefon: 0251 / 492-5150
Buchstaben: A, S, U, V, X, Y
Telefon: 0251 / 492-5187
Buchstaben: C, R, T
Telefon: 0251 / 492-5195

Elterngeld, Elternzeit
Telefon: 0251 / 492-2891
Telefon: 0251 / 492-2892
Telefon: 0251 / 492-2893
Telefon: 0251 / 492-2894
Telefon: 0251 / 492-2895
Telefon: 0251 / 492-2896
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Jugendsozialarbeit
Schorlemer Straße 8
48143 Münster
Telefon: 0251 / 492-5113
Telefon: 0251 / 492-5123
Fax: 0251 / 492-7763

Jugendförderung
E-Mail: jugendfoerderung@stadt-muenster.de
Sven Kentrup
Telefon: 0251 / 492-5894
Saskia Gellinek
Telefon: 0251 / 492-5549
Gertrud Weber-Neander
Telefon: 0251 / 492-5864
Gisela Reher
Telefon: 0251 / 492-5122
Maike Talhoff
Telefon: 0251 / 492-5121
Andrea Filipczyk
Telefon: 0251 / 492-5125

Kinder-, Jugendarbeit
Karin Schild
Telefon: 0251 / 492-5143
E-Mail: schildk@stadt-muenster.de
Timo Fietz
Telefon: 0251 / 492-5863
E-Mail: fietz@stadt-muenster.de
Ina Must
Telefon: 0251 / 492-5543
E-Mail: must@stadt-muenster.de
Gabriele Bauer
Telefon: 0251 / 492-5147
E-Mail: bauerg@stadt-muenster.de

Kommunaler Sozialdienst
Telefon: 0251 / 492-5601
Bezirk: Mitte
Telefon: 0251 / 492-5602
Bezirk: Südost-Ost
Albersloher Weg 550
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Bezirk: Hiltrup
Patronatsstraße 22
Telefon: 02501 / 445-680
Bezirk: West
Rüschhausweg 17
Telefon: 0251 / 492-5603
Bezirk: Nord
Idenbrockplatz 26
Telefon: 0251 / 492-5670

J ugendamt Münster
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 / 492-5101

Kinderbüro, Familienbüro
Junkerstraße 1
48153 Münster
Telefon: 0251 / 492-5109
Fax: 0251 / 492-7913
E-Mail: kinderbuero@stadt-muenster.de
E-Mail: familienbuero@stadt-muenster.de

Kindertagespflege, Kindertagesbetreuung
Zuständig für: Innenstadt-Nord
Gabriele Dellwig
Telefon: 0251 / 492-5162
Zuständig für: Innenstadt-Kreuzviertel, Nord-Coerde
Britta Barkmann
Telefon: 0251 / 492-5689
Innenstadt-West-Süd, Aasee, Düesberg, Sentrup, Berg Fidel
Marina Hilleke
Telefon: 0251 / 492-5163
Zuständig für: Innenstadt-Süd, Geist, Schützenhof
Tanja Boye
Telefon: 0251 / 492-5617
Zuständig für: Innenstadt-Ost, Mauritz-West, Hansa
Wiebke Riemer
Telefon: 0251 / 492-5530
Zuständig für: Innenstadt-Ost, Mauritz, Handorf, Innenstadt-Nord, Kinderhaus, Sprakel, Gelmer
Jana Lorenz
Telefon: 0251 / 492-5684
Zuständig für: West, Roxel, Nienberge, Mecklenbeck, Albachten
Brigitte Schmidt
Telefon: 0251 / 492-5154
Zuständig für: West, Gievenbeck
Friederike Niehoff
Telefon: 0251 / 492-5683
Zuständig für: Südost, Gremmendorf, Angelmodde
Sandra Niemann
Telefon: 0251 / 492-5523
Zuständig für: Südost, Wolbeck
Eva Schröder
Telefon: 0251 / 492-5172
Zuständig für: Hiltrup-Mitte-Ost
Elisabeth Merschkötter
Telefon: 0251 / 492-5830
Zuständig für: Hiltrup-West, Amelsbüren
Sabine Kölsch
Telefon: 0251 / 492-5873

Prävention, Frühe Hilfen
Telefon: 0251 / 492-5527
Telefon: 0251 / 492-5526
Fax: 0251 / 492-7941
E-Mail: praevention@stadt-muenster.de

Schwangerschaftsberatung
Telefon: 0251 / 492-5681
Telefon: 0251 / 492-5685
Fax: 0251 / 492-7754
E-Mail: schwangerschaftsberatung@stadt-muenster.de

Unterhaltsvorschuss
Buchstaben: A, C, E, H, I, S, St
Annette Schöning
Telefon: 0251 / 492-5196
E-Mail: schoeninga@stadt-muenster.de
Buchstaben: B, Fa-Fl, K, O
Christine Stuermer
Telefon: 0251 / 492-5194
E-Mail: stuermerc@stadt-muenster.de
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Elke Amedick
Telefon: 0251 / 492-5886
E-Mail: amedicke@stadt-muenster.de
Buchstaben: Fm-Fz, Gp-Gz, Sch, T, U-Z
Barbara Horstmeier
Telefon: 0251 / 492-5190
E-Mail: horstmeier@stadt-muenster.de
Buchstaben: Ga-Go, M, N, P
Marlies König
Telefon: 0251 / 492-5115
E-Mail: koenigm@stadt-muenster.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Telefon: 0251 / 492-5177

95 Kommentare

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  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT MÜNSTER – 19.06.2009 – „Jugendamt regelt Notsituation unzureichend“
    Münster – Die Hauptforderung der Eltern war bei der Gesprächsrunde schnell formuliert: „Der Streik darf nicht auf dem Rücken unserer Kinder ausgetragen werden.“ „Die Forderungen von Verdi müssen transparenter werden“, betonte ein Vater. Verdi-Bezirksgeschäftsführer Bernd Bajohr stand den Fragen von Barbara Prautsch, Vorsitzende des Stadtelternrates, sowie Erziehern und Eltern Rede und Antwort. weiterlesen…

    Quelle: westfaelische-nachrichten.den – 17.06.2009

  • URL: http://whttp://kommissarinternet.blogspot.com/2010

    Ich stamme aus Costa Rica, bin aber seit fast 15 jahren in Deutschland, habe aber nur in süddeutschland gewohnt, da sind menchen ganz anders als hier oben, da ich südländerin bin habe mich dort wohler gefühlt, hier erst seit 2 and halbes jahr, aus liebe bin nach münster, mein geschäft zugemacht und mache ein weiter Studium zur Heilpraktikerin und bin leider gottes ins unglück zugestoßen, bitte helfen Sie uns.
    Meine mutter, den patenonkel( mein beistand), zwei patentantinnen und die Spanische-Katholische Mission veruschen mir zu helfen in dieser situation, verzweffeln am kämpfen gegen unberrechenbaren beamten.
    Kontakt

    Danke für Ihr Interesse.

    Ihre Nachricht wird an die BMFSFJ Redaktion weitergeleitet.

    Folgender Text wird übermittelt:

    Stallmann Verónica
    Idenbrockplatz 6b
    48159 Münster
    goldfinger_d73@web.de

    Sehr geehrter Herr Tillack, (KSD Nord Münster)
    wir haben erfahren, dass Sie ohne rechtskräftigen Beschluss für ein Mädchen eine Pflegefamilie suchen oder bereits gefunden haben wollen, der Junge lebt bei dem Kindesvater, der nach seinen eigenen dokumentierten Angaben ab 19 Uhr kifft, während der Junge schläft. Damit gefährdet der Kindesvater laut Auskunft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Gesundheit des Dreijährigen.

    Nach den uns vorliegenden Informationen verweigern Sie der Kindesmutter seit dem 9. November 2010 Besuchskontakte mit ihrer Tochter, wofür sie jeweils immer neue Begründungen liefern sollen. Die persönliche Übergabe von Nikolausgeschenken sollen Sie bereits verhindert haben, das gleiche planen sie demnach nun auch mit den Weihnachtsgeschenken.

    Wir bitten Sie, dem Wunsch der Kindesmutter zu entsprechen. Die Geschwister haben sich schon lange nicht mehr gesehen. Da wäre ein gemeinsames Weihnachtsfest nach unserer Meinung eine wunderbare Idee. Wir hoffen, Sie sehen das genauso und machen das möglich. Danke!

    Mit freundlichen Grüß

    Stallmann Verónica
    23 dezember 2010

    PS: Wenn sie schon mal vor das Familiengericht nich mein angebot genommen haben, dass meine mutter zu mir kommt oder dass sie den aufhenthaltsbestimmungsrecht übernimmt, und haben es bis heute nierdgends geschrieben obwohl ich das tausenden von male gesagt habe, und sie haben meine mutter auchnoch ignoriert wo sie extra aus Costa Rica hierher angeflogen ist und über 3 monate meine kinder, ihre enkeln besucht hat, ofiziell und unoffiziell, oder auf meine anfragen wie ich meine Kinder bekommen kann, was ich zu tun konnte, obwohl dass keine psysiche krankheit vorliegt oder angebliche persönlichkeitsstörungen, der sich nur in ihren kopf bewegen, aber nicht in das gutachten, wurde ich sie bieten mir meine Kinder zurückzugeben, ich liebe sie, und wie Sie selbst geschrieben haben ich habe ein erziehungspotenziell, und den kann ich sogar gut umsetzen, bewissen an mein sohn, weil 3 jahren dass er bei die mutter(Ich) war sieht mann an ihn das, inklusive operationen die nötig waren damit er heute gut hören kann und sprechen kann. Meine Kinder her!!!!
    Joshua und Nawokii sind meine beide kinder, die ich mir immer gewünscht habe, wie können Sie sie mir wegnehmmen ohne ein schwerwiegendes grund, so als sie mit meine kinder was ganz komisches vorhaben, weil grunden haben sie keins für gehabt. Die bekammen meine liebe, haben genug essen gehabt und sauber , und nicht unter gewalt eigentlich das wichtigste, und gefördert sind da ich als mutti selbst in weiterbildung bin, dieser Alptraum soll sofort aufhören!!!

    Wir sind in acht verschiedenen verfahrens: Oberlandesgericht Hamm Az: II-13 UF 83/10, wegen beschwerde, Richterin B. (zurzeit entscheiden wegen beschwerden von beschluße 24.09.209 und 18.03.2010) beide rechtswidrig

    Bei die Verwaltungsgericht haben wir der Stadt Münster angezeigt wegen verfahrensfehler, Az: 6K 2298/10, Richterin Lammers(seit anfangs oktober 2010, sollte bald anhörungstermin geben)

    Bei Familiengericht Münster sind es 5 verfahrens: Az: 57 F 201/09 u 57 F 106/10 u 57 F 167/10 u 57 F 198/10 und den neuen az haben wir noch nicht bekommen aktenzeichen habe ich nich gerade zuhande, es handelt sich um die umgangskontakte des Patenonkels mit meine beide Kinder der am 10.12 2010 statt gefunden hat, Frau richterin Niehus, die wir als befangen beantragt haben ausser bei den verfahren von den Patenonkel, bei rückfragen Frau Schäfer: 0251 4942263

    Und den neuen verfahren wegen verstoßen des § 1915 abs 1 in verbindung mit §1779 BGB, §1776 die erst in §1791 b BGB ihreen grenzen finden, und § 16 bis §18 SGB VIII zufolge, wurden in mein fall niemals berücksichtig und stets ignoriert, durch den verstoßen von § 1685 BGB und den gefahr in bezug inden meine beide Kinder sich befinden, wollen den Egänzungspfleger (Jugendamt) ersetzen mit sofortige wirkung, da die nicht nur als Ergänzugspfleger gescheitert hat sondern als Behörde auch,
    Und wegen Kindesentzug §235 STGB, weil keine meine kinder war weder am verhungern oder unter gewalt gewesen
    Ist unfassbar dass meine Tochter Nawokii Domenica Stallmann geb am 09.06.2009 hat bei der geburt 3759 grms gewogen, sie war so früh auf der welt 2 bis 3 wochen vor den richtigen termin, da sie ein Mecuno geburt war (ersten stuhlgang am fruchtwasser gescheen) hatte sie anfangs nicht so viel getrunken, aber nach ein erfolgreichen nahrungskontrolle, obwohl sie von anfang an anfingt normal zu trinken, musste gottsei dank nich kunstlich ernährt werden, durften wir glücklich nach hause gleich nach eine woche beobachtung, und mann hat uns ruhe gewünscht was hier in Münster niemals möglich war, das Jugendamt behauptete dass meine tochter untergwicht wäre, und bei 14 wochen alt hatte Nawokii 5400 oder sogar 5500grms gewogen, sie hatte damals 1350 ml milch am tag getrunken, da ich es in kontroll böge aufgeschrieben habem, wollte das in auge behalten, und dass angeblich mein sohn eine gefahr für meine tochter wäre, und daswgen hat hier alles angefangen, BITTE HELFEN SIE MIR, dieser behörde ist unberrechenbar und nur mit lügen versuchen sie mir meine kinder wegzunehmmen.
    Tel : 0251 3953534 begin
    Bitte Helfen Sie uns, ich liebe meine Kinder und was hier momentan abgeht verstehe ich wirkklich nicht, da halten einigen zusammen, habe mich umgeschaut hier leben vielen von pflegeeltern und sind hier auch viele kinderheime, ich weiß nich was für eine musik in hintergrund abgespielt wird..

    Name: Verónica Stallmann, geb Quesada Vindas
    Email: goldfinger_d73@web.de
    Straße und Hausnummer: Idenbrockplatz 6b
    PLZ / Ort: 48159 Münster

    © Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    SCHAUEN SIE SICH FOLGENDEN SEITE AN.
    komissarinternet.blogspot.com, da steht ganz links runter Kinder aus Münster I bis XIII, das hat den Patenonkel meine beide Kinder den Herr Heinz Peter Tjaden geschrieben, es handelt sich in unseren kampf gegen die unberrechenbaren Behörde in Münster, das Familiengericht will noch nicht mal akzeptieren den Patenonkel als mein beistand vor gericht beitretten zu lassen, te: 04421 809286 , mobil: 0162 6754308, falls jemand uns helfen magg, ist ganz schlimm hier in Münste

  • Ich bitte alle die mit der Gutachterin Silvia Korte zutun hatten dringend um Kontakt.. brandheiße neuigkeiten zur SAT1 Anwältin… bitte vertraut uns und mailt uns an, bitte bitte, es geht um das wohl von kleinen Kindern

  • Wir sind auch betroffen!
    Haben 5 Kinder vier davon leben in verschiedenen Einrichtungen ungerechter Maßen bei der einen Tochter,die wird für etwas bestraft wofür Sie nichts kann.
    Die können wir 2 x im Monat abholen nämlich Freitag und müssen Sie Sonntagabend wieder zurückbringen.
    Und dürfen 3 x die Woche mit Ihr jeweils 20min.bis 30 min.telefonieren,nämlich Sonntags 19 Uhr Mittwochs 19 Uhr und Freitags and dem wo Sie nicht nach Hause kommt.

  • Der Sohn lebte 4 Jahre in einer AWG seit Ende November 2010 bei uns und muß schon im April 2011 wieder in einer neuen AWG Einrichtung !
    Zuhause klappt es nicht immer so gut und wir merken,das er dort viel besser lernen kann und sich besser an Regeln und Absprachen halten kann.
    Hilfe ist es schon,wenn man dahinter steht,weil ohne dem gehts nicht. Auch wenn es beiden Pateien schwer fällt.

  • Jugendamt Münster sucht unserer Meinung nach Fadenscheinige Gründe um Kinder wegzunehmen!Uns wurden auch 4 von 5 Kindern unfreiwillig weggenommen.Beim ersten Kind war es so,das wir uns freiwillig Hilfe geholt haben(hätten wir nie machen sollen!)Von da an haben wir von Seiten des Jugendamts Münster immer wieder Steine im Weg gelegt bekommen, mit den fadenscheinigsten Ausreden.Bis Sie es geschaffft haben bis auf ein Kind die anderen alle aus dem Haus zu holen.Und in verschiedenen Einrichtungen zu packen.Es wird immer wieder probiert Keile zwischen Eltern Kind, und Kind Kind zu treiben um jeden Kontakt zu unterbinden.So heißt es zum z.b.,die älteste lebt den jüngeren vor und die anderen sollen das schlechte Verhalten nicht nachmachen,so wird systematisch von Seiten des Jugendamtes unsere Familie zerstört.Wir arbeiten erlich mit Jugendamt und deren Fachleute gut zusammen und kriegen immer nur Nackenschläge egal was man tut.

  • Also nur zu information, Müsnter Jugendamt ist bundesweit schon bekannt, in Fernsehen Berichte wird sogar von ^^Systematisches Staatlisches Kindeklau^^ gesprochen, und sogar bei den Europaparlament für menchenrechte, musste das Jugendamt Münster schon mal 53.000 euro für schmerzengeld an eine Münsterane Familie bezahlen.
    In unseren fall, sollte mein sohn ein gefahr für meine tochter gewesen sein, er war 2 and halbes jahren alt, und meine tochter gerade mal 3 and halb monate alt, und dass den kinderarzt nich der Kindesmutter, also mich, die drinkschwirigkeit des Säuglings verantworten kann..

    Und das sollte ein akuttes gefahr gewesen sein?
    Es gab ein auseinandersetzumng zwischen Jungendamt und mir, und nur weil ich nicht zulassen wollte in mein privatens leben sich einzumischen, das entspricht die wollten dass ich den Kindervater nicht in unsere leben reinlasse, und dass ich unterschreiben sollte dass er ein gefahr meine Kinder ist, und nur ein mal monatlich meine Kinder besuchen darf, unter aufsicht, sowas hab ich einfach verweigert und abgestritten, aber wurde niemals von akuttes gefahr gesprochen, das sagte der Jugendamts deutlich gesagt, wäre nichts akuttes., ich ließ sowas niemals zu…weil die Kinder haben das recht auf beie Eltern teile.
    Also das Jugendamt Münster hat mir zuerst meine tochter weggenommen, und halbes jahr später mein sohn, und obwohl den Kindervater ein rießen^^angeblischen^^ gefahr für meine Kinder sein sollte, lebt seit 9 august 2010 mein sohn bei den Kindervater…hoffentlich passiert mein sohn nichts.
    Ich habe mich auch seit monate an das Europa Parlament gewandt, also an das petitionsauschuß, und an das Bürgerrechtsschutz auch.
    Das Jugendamt mitarbeiter Herr T. hat niemals von ein akutes gefahr gesprochen, und was merkwurdig ist bei die beschluße wird nur von ein latentes gefahr gesprochen, also so nach den moto das leben wäre auch kein latentes gefahr, das bedeutet auf deutsch: ein vorauschautbaren gefahr in der zukunft, also kein sofortiges gefahr oder akuttes….und mit solche argumenten versuch mann mir die Kinder mit zwang wegzunehmen? Ohne ein hilfeplan gespräch wo die Familien zusammen führt, oder meine bereitschaft alles zu tun was notwendig wäre um das angebliche problem zu beheben..problem die selbsverständlcih auch nicht existiert.

    Jugendamt Münster ist ungerecht, und es solte eine zwischen Kontroll stelle her, die der Arbeit solche genannte ^^pädagogen^^ überprüft, weil es kann doch nicht sein dass ohne ein gefahr in verzug, eins aus dem nichts gemacht wird….
    Verwaltungsgericht termin lieg vor, am dienstag den 8 März um 11 morgens, bei Verwaltungsgericht und es ist offentlich!!! also darf jede hin!!!!, ist offentlich, hoffentlich versuchen nicht die Richter auch zur die unberrechenbaren Beamten zu halten.
    Mindestens es ist schon aufgefallen an die Gerichte dass, das Jugendamt Münster in mein fall sich ständigt wiederspricht, überall, sowie in Akten, die auch manipuliert wurden, sowie in Gutachten, und in die stelungnahmen, nur wiedersprüche, sogar das Familiengericht sich wiederspricht..so als keine mehr wusste wiso mir die Kinder weggenommen wurde, das Bundesministerium ist shockiert, sowie Andere Jugendämte, wie z.b Wilhelmshaven, was hier los ist in mein fall.
    Ich werde niemals aufhören bis ich meine Kinder wieder bekomme, und alle die verantwortlich waren, mit Civil verfahren zu rechenhaft sich verantworten müssen vortragen, bin zwar Ausländerin, aber mit solche Unprofessionales vorgehen lasse ich mir nicht meine Familie und mein leben zerstören.
    Bin bereit alles dafür tun, was notwendig ist diese Willkür seitens des Jugendamt Münster, zu stoppen, ALLES!! die sollen sich ein eindere Idiot suchen. Und zwar anfangs nur weil ich eine hilfe eingenommen haben, die das Jugendamt Münster mich erzwungen hatte zu nehmen. Wie ich das bereue kann sich kein mench heute vorstellen…hätte lieber das mit mein studium für viel später sein sollen, und mich nicht an die ^^hilfbereitschaft^^ des Jugendamts damit ich auch in der zukunft für meine kinder sorgen konnte gedacht…. Unfassbar!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Unvorstellbar!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Ich habe schon in mehreren Bundelände gewohnt, aber was hier los ist, ist mit keine ort in Deutschland zu vergleichen , liegt das vieleicht an die Ostwestfallische mentalität? oO

  • Das Jugendamt Münster erschleicht sich das Vertrauen der Kinder und auch der Eltern.
    Was wir auch festgestellt haben ist,das das Jugendamt Coesfeld und das Jugendamt Warendorf genauso drauf ist und Kinder schnell wegnehmen will.
    So wie heute im Zeitungsartikel drin stand,sind Sie doch selber Schuld,das das Jugendamt bei Ihnen so reagiert hat,hätten Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht freiwillig abgegeben,hätten Sie noch das Sorgerecht und das Sorgerecht ist ja wohl eins der Wichtigsten Dinge im Leben wenn man zu seinen Kindern steht.
    So wie Sie es beschreiben und wie es im Zeitungsartikel steht,hat das Jugendamt Münster gut und schon sehr Verantwortungsvoll reagiert,weil wenn was passiert wäre,hätten Sie da gestanden und sich gefragt,ich habe Sie um Hilfe gebeten warum wird nicht geholfen?!
    Villeicht sollte der Gutachter auch ein Phsychologe einschalten das Sie die nötige Hilfe bekommen die Sie brauchen.
    Denn Sie tragen gerade den Ärger den Sie auf das Jugendamt haben auf dem Rücken Ihrer Kinder aus und das sollten Sie besser nicht tun.
    Auch in 2 Wochen werden Sie zu sehen und hören bekommen,das das so bleibt wie es ist,schließlich haben Sie schon zweimal verloren und Sie werden weiter verlieren,es hat keinen Sinn,denn Jugendämter sind stärker was das angeht als Eltern!

  • Das ist nicht nur in Münster, Coesfeld,Warendorf usw bei den Jugendämtern so, sondern auch beim Gronauer Jugendamt in Westfalen, das man zu unrecht die KInder wegnimmt. Nichts wird geprüft und gespräche bekommt man auch nicht! Das JA macht was es will !

  • Da haben Sie Recht,die Jugendämter lassen sich immerwieder neue Dinge einfallen um die Kinder zu klauen.
    Wenn man diese Dinge hier so liest können einem nur noch die Tränen kommen!
    Aber was will oder kann man da machen?!

  • Also wegen so ein dummes Kommentar wie von @Münster, nee das Jugendamt ist nicht stärker, und folgendes ich habe nicht verloren, da ich bis heute kein einzigstes mal ein wahren ^^gerichtliches gehör^bekommen habe, ich habe nicht nur Zeugen: Erziherinnen meines sohnes in der Kita, Tagesmutter meine Tochter, sondern auch die Hebahme, und niemand will sie anhören, sondern was staunlich ist, dass wiede diese Verbrecher, die Kinderklau Fabrik in Münster und die Richterin des Familiengerichts den Attest unseren damals schon neuen Kinderarztes Dr. B. nicht ansehehn wollten…dazu kommt es dass die Richterin sich gegen das Gutachten entschieden hat…weil keine psysiche krankheit, das hat selbsverständlich nicht die Richterin gefallen.

    Nein @Münster, ich habe auch bereits an der Haag auch die international Ctiminal Court eingeschaltet, und da meine Kinder auch in costa Rica angemeldet sind, also Joshua Manul Stallmann und Nawokii Domenica Stallmann, mach der PANI also unser Kinderschutzstelle meines landes gemeinsamm mit mir eine ^^ENTFÜHRUNGS ANZEIGE^^ gegen das jugendamt Münster, weil A. von anfang an ich konnte beweisen dass kein gefahr gabs/gibts
    B. Die richterin hat sich gegen das Gutachten entschieden, wo auch keine krankheit sonst eine erziehungunfähigkeit festegestellt wurde
    C. Verwaltungsgericht hat uns mitgeteilt dass kein Verwaltungsakt stattgefunden hat, das heiß das Jugendamt Münster hat ihren amtspflich Verletzt, also das kompletten SGB und GG mir und meine Kinder, da ich die alleinigesorberechtige noch bin, und sowas ist empöhrlich…sowas ist korruption…und das was die Richter machen, da werden Sie sich dafür verantworten müssen

    In übrigens, habe jetzt eine die besten Anwälte Deutschlands, der sofort mit unser Verfassungsbeschwerde los geht, an die Kinder Rechte organitzzation in der Schweiss werde ich mich auch wenden, so wie meine petition beim Bundestag auch noch erweitern.

    Ich weiss dass ich meien Kinder bekommen werde, ganz einfach, weil hier ist alles nu INSINNIERT, es scheint ein großes finanzielles interesse an die Pödagogen Münster vorliegen, ich hoffe das meine Kinder die entführt worden sind, nichts passiert , tagtäglich bekomme ich meldungen aus Vereine wie CEED, °°Betrogene Kinder^^ Kinderundfamilienhilfe, betroffene-Elter, wo ich als dazu gehöre , das tagtäglich Kinder entweder getötet oder missbaraucht oder vergewaltug werden von Sozial pädagoge, weil die verkaufen meine Kinder weiter ganz sicher..

    Mein anwalt hat nicht nötig irdgend ein fall zu übernehmmen, den Herr F. aus Baden Baden ist ein kandenlosen Anwalt, der richtig weiss was er tut und sogar gegen gerichten in Verfassungsklage als Expert einzustufen ist,

    An andere Eltern die auch betroffen sind, HÖR NIEMALS AUF ZU KÄMPFEN; mann hat mir nur das aufhenthaltsbestimmungsrecht vorübergehen entzogen, anderen Eltern die das komplette sorgerecht entzogen wurde haben die Kinder wieder bekommen, weil die niemals aufgehört haben zu kämpfen

    WIR SIND KEIN EINZEL FALL; KINDEKLAU MAFIA HANDELN MIT UNSEREN KINDER; LÄSS EUCH DAS NIEMALS ZU
    DIE SIND DIE KRANK SIND
    DIE HABEN DIE PERSÖNLICHKEITSTÖRUNG.PSEUDOLOGE; ODER SOZIOPATEN: also lügner die sogar auf zwangs lügen und nichts anders können, und oder in einer lügen welt leben

    Vor kurzem habe ich erfahren das aus frpher mal Caritas mitarbeiter D. und W. bieten das Jugendamt Münster jählichen Seminaren, die zwei sind angeblichen Psychologen, die eigentlich selbst in den Psyschictrie hingehören…aber glaube da wird selbst eine einrichtung für sich so wie als die lehrlingen noch was bringen…medikamenturen wurde die sigar noch aupeppen…
    Auf die seminaren lehrnenn die Jugendammitarbeiter, wie sie die Eltern oder an eine elternteils , wie in mein fall, in ein sorgerecht verfahren, weil die jenige nicht in der Schablone reinpasst, oder ausländer ist, so wie ich, da die Kinder sollen schon in ^^Germanisierung^^ des sozialgedankes des Jugendamtes sein, weil mit demokratisches verhalten, die politik des Jugendamtes hat sich bis heute nicht gezeigt..

    Und wird dadurch versucht ein Elternteil in den wahsinn zu treiben….es wird gelogen dass die Kinder niemals nach hause kommen

    Liebe Eltern, ich habe nie was unterschrieben, und werde das niemals tun, ich habe noch ein teil der Sorgerecht, und selbst wenn mann es mir komplett entzogen hätte, wurde ich trotzdem bis ich meine Kinder wieder bekommen kämpfen
    Internationa Criminal Court geht schon von kriminjellenm Energien aus der Grichte, Staaten oder komunen…diese Strafgerichtshof in Holand, wurde sogar jeden richter zu sehr problematische situation anbringen wenn notwendig sein,. die holen sogar entführten politischen soldaten aus andereen Länder raus, mit Komando Speziellen,

    MEINE KINDER HER
    KINDERKLAU BEHÖRDE::SIE HABEN MEINE KINDER ENTFPÜHRT
    weil ich jede zeit das gegenteil beweisen kann, sie haben alle Gesetze verbogen, verletzt und gebrochen, sowei die Richtern auch…ich bin kein einzel fall habe ich mittlerweile kennengelernt mit die tausenden von betroffener die ich kennegelrnt habe, ich kenne sogar viele von die 4000 Familien die jährlich das Land verlassen, um abzuhauen damit ihren Kinder nicht beklaut werden, und @Münster Sie wollen mir weiss machen dass die nur weil anderen korrupten auch gibts dass ich daswegen aufhören soll? niemals

    Und ich habe nicht verloren…weil verlieren wärees wenn ich die möglichkeit gehabt hätte meine beweise und Zeugen vor gericht zu zeigen… übrigens beim OLG Hamm habe ich kein anhör termin bekommen sowas ist Verfassungwidrig

    Stadt Münster spar lieber genug Geld, weil ich hole mir nicht nur meine Kinder, und unser wurde, sondern auch wird ihr für alle strafanzeige die auf ihnnen zukommen dafür zahlen…in München hat ein Richter entschieden für eine woche indem das Kind rechtswidrig aus den elternhaus war, 6 000 euro zahlen müssen, also rechenen sie schon mal, und International Criminal Court wird auch nicht billig werden an das Kinderklau Stad Münter vorkommen..

    Meine Kinder her!!!!! Kinderklau Behörde

    Hier zeige ich euch von eine Familie wo das Kind auch fast drei jahren weggenommen wurde, und das komplette Sorgerecht entzogen bekommen haben, und heute ist Violeta wieder bei ihren Eltern

  • 1. Ralf von der Lieth schrieb:
    September 4th, 2009 um 00:42

    Weil im Jugendamt nur Verbrecher sitzen möchte ich Euch schreiben, was meiner Tochter Violet, meiner Frau Verena und mir angetan wurde.

    Violet befindet sich heute seit 633 Tagen in der Gewalt ihrer Entführer
    ( Kreisjugendamt Stade )
    inklusive Weihnachten 2007 und 2008 ,
    Ostern und Pfingsten 2008 und 2009,
    inklusive ihres 5. und 6. Geburtstages
    welche sie ohne Mama und Papa begehen mußte ,
    inklusive dem 40. und 41. Geburtstag ihrer Mama ,
    an dem sie sie weder sehen ,
    noch sprechen oder ihr eine Geburtstagskarte schicken durfte.
    Seit 507 Tagen hat Violet ihre Mama und ihren Papa nicht sehen dürfen , nicht sprechen dürfen ,

    !!! nicht lieb haben dürfen !!! ,

    nicht mit ihnen Fahrrad fahren lernen dürfen ,
    nicht mit ihnen schwimmen lernen dürfen .

    Violet von der Lieth wurde am 17.12.2007 vom Landkreisjugendamt Stade „entführt“ nach dem wir uns Hilfesuchend an dieses gewand haben . Uns wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht und später auch das Sorgerecht entzogen , obwohl diverse Stellen wie der Kinderarzt Dr. Leisterer ,
    der Hausarzt Dr. Gründahl ,
    der Kinderzahnarzt Dr. Hassenstein ,
    die Kinderpsychologin Frau Horn Stehmann ,
    die Logopädin Frau Schäfer ,
    der Sprachheilkindergarten Börne ,
    die Sprachheilbeauftragte des Landes Niedersachsen Frau Kuhnt und Mütter und Väter , die Herrn Ralf von der Lieth zum Elternratsvorsitzenden gewählt haben ,
    nur gutes aussagen könnten . Diese wurden aber von den Gerichten weder gehört, noch deren Aussagen , bzw. schriftlichen Bekundungen berücksichtigt .
    Im Gegenteil , auch diese Leute müssen sich , auf Grund dessen daß sie sich zu Wort meldeten , Drohungen vom Landkreisjugendamt gefallen lassen .
    Wir Eltern , Violets Großeltern , Verwandte und Freunde
    haben Violet seit dem 1. Mai 2008 nicht mehr gesehen oder gehört !!!
    Und was wird Violet gesagt , warum sie ihre Eltern , Großeltern und Verwandten nicht mehr sprechen , nicht mehr sehen und nicht mehr lieb haben darf , und warum sie mit ihren Freunden nicht mehr spielen , toben , lachen , Spaß haben oder fröhlich sein darf ???

    Violets Leben aus der Sicht ihres Papas

    Verena und ich heirateten am 21.10.2002 , Violet war bereits in Verenas Bauch , und ich wollte , daß unser Kind in geordnete Verhältnisse geboren wird .
    Karina Voss war die Hebamme von Verena , Dr. Gründahl , unser Hausarzt machte die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen bei Ihr . Wir waren gemeinsam bei allen Vorsorgeuntersuchungen .
    Violet sollte bei uns zu Hause zur Welt kommen .
    Leider schafften wir nur einen Schwangerschaftsvorbereitungstermin , Violet war schneller .
    Am 11.01.2003 war ich nach Stade gefahren , um für die Schwangerschaftsvorbereitung einen Gymnastikball zu kaufen . An einer roten Ampel fuhr mir jemand hinten rein , Gott sei Dank , war Verena nicht mit .
    Am selben Abend um ca. 22.30 Uhr , kam Verena aus dem Badezimmer , und sagte völlig aufgelöst und verängstigt zu mir , daß sie blutet . Ich rief sofort Karina an . Sie sagte , da kann sie nichts machen , wir sollen damit sofort zum Frauenarzt , das muß sofort mit Ultraschall abgeklärt werden .
    Ich fuhr sofort mit Verena zum Krankenhaus nach Stade . Leider dauerte dort alles sehr lange , wir wurden von Einem zum Nächsten geschickt . Schließlich untersuchte die diensthabende Gynäkologin Verena mit Ultraschall . Dann wurde mir gesagt , wir nehmen ihre Frau heute Nacht erst einmal auf Station und morgen sehen wir dann weiter . Ich antwortete , daß ich , wenn meine Frau auf Station kommt , ich die ganze Nacht bei ihr bleiben und ihr die Hand halten werde . Man sagte mir , so etwas gäbe es hier nicht , ich antwortete , das werden wir noch sehen , ich werde meine Frau nicht alleine lassen . Dann fragte ich mehrfach , warum meine Frau denn nun blutet , die Antwort war , daß man das nicht wisse . Ich fragte weiter , wer denn herausbekommen könnte , warum meine Frau blutet . Mir wurde gesagt , vielleicht der Chefarzt . Ich wollte , daß man dann den Chefarzt holt . Mir wurde gesagt , dieser würde schlafen . Langsam wurde ich ungehalten , und sagte , dann wecken sie ihn . Als der Chefarzt dann meine Frau untersuchte , ging plötzlich alles ganz schnell , ich wurde bei Seite geschubst, und Verena wurde not operiert , Violet wurde per Kaiserschnitt geholt , und es wurden sofort lebenserhaltende Maßnahmen eingeleitet , sie erreichte diese Welt am 12.01.2003 um 01.01 Uhr . Der diensthabende Kindernotarzt auf der Kinderintensivstation , Dr. Ropers , sagte , eine Viertelstunde länger , und Violet hätte das nicht überlebt . Später sagte Dr. Gründahl noch zu uns , daß wenn Verena tatsächlich die Nacht auf Station gelegen hätte , sie das wahrscheinlich auch nicht überlebt hätte .
    Im Krankenhaus war ich dann hin und her gerissen , auf der einen Intensivstation lag meine Frau , und auf der anderen Intensivstation lag meine Tochter . Ich saß die ganze Nacht am Brutkasten meiner Tochter und bangte um ihr Leben , sie wog 1840g und war 42cm klein . Morgens holte ich meine Schwiegermutter ab , und wir saßen gemeinsam am Bett von Verena als sie aus der Narkose erwachte . Später kam Verena auf die Wöchnerinnenstation . Sie war eine Woche auf dieser Station . Später motivierte ich Verena so ein bischen , damit auch sie Violet besuchte .
    Violet hatte Stramplergröße 44 , es war nicht einfach , so kleine Strampler zu besorgen .
    Violet blieb vier Wochen im Krankenhaus , davon zwei Wochen im Brutkasten , und zwei Wochen im Wärmebettchen . Sie hatte sechs Mahlzeiten am Tag , alle vier Stunden eine . Ich war jedes mal bei ihr , manchmal ließ ich sie von einer bis zur nächsten Mahlzeit auf meiner Brust schlafen , so daß sie meinen Herzschlag spüren konnte . Manchmal blieb ich auch die ganze Nacht und sang ihr leise Schlaflieder vor .
    Am dritten Tag zeigte mir Säuglingsschwester Tanja , wie ich Violet mit Hilfe einer Spritze über die Sonde füttern konnte , fort an war ich fast zu jeder Mahlzeit da um Violet zu füttern . Von diesem Tag an schaffte es Verena auch , zu jeder Mahlzeit etwas Milch abzupumpen , so daß wir Violet auch immer etwas Muttermilch zu füttern konnten . Anfang Februar hatten Verena und ich beide eine schwere Erkältung , wir konnten Violet drei Tage lang nicht selber pflegen , in diesen drei Tagen nahm Violet nur sehr wenig zu . Doch Dank der Hilfe von Dr. Gründahl war die Erkältung sehr schnell vorüber . Am 12.02.2003 durften wir Violet endlich mit nach Hause nehmen , sie wog jetzt 2520g .
    Violet hatte zu Hause zwei Bettchen , eins in ihrem wunderschön eingerichtetem Kinderzimmer , und eins im Schlafzimmer , falls sie mal krank ist , damit sie in unserer Nähe ist . Außerdem hatte Violet noch einen Schlafkorb der hing in der Wohnstube an der Decke , damit hab ich sie geschaukelt , wenn sie nicht einschlafen wollte . Wenn Violet geschaukelt wurde , schlief sie immer sofort ein , nur mit dem Schaukeln aufhören durfte ich nicht . Ich trug Violet auch oft auf meinem Unterarm spazieren , diese Haltung mochte sie am liebsten . Manchmal schlief ich auch in dieser Haltung sitzend im Ehebett . Dann und wann hat Violet auch auf meinem Bauch geschlafen , so wie sie es aus dem Krankenhaus kannte . Manchmal kam ich um 01.00 Uhr von der Spätschicht nach Hause , und Violet weinte , dann gab ich ihr ein Fläschchen und nahm sie mit ins Ehebett , und sie schlief auf meinem Bauch .
    Die ersten Vorsorgeuntersuchungen bei Violet machte Dr. Ropers , er war es auch , der Violet bei der Not – OP das Leben gerettet hat . Die ersten Impfungen machte Dr. Gründahl bei Violet . Bei der Suche nach einem guten Kinderarzt , entschieden wir uns für Dr. Leisterer . Meine Schwester , Ariane Hinck , die zu der Zeit schon drei Kinder hatte , sie hatte bereits mehrere Kinderärzte besucht , als beste Wahl erwies sich Herr Dr. Leisterer . Da Verena und ich Herrn Dr. Leisterer , durch mehrere Besuche mit dem einen bzw. dem anderen Kind meiner Schwester , bereits kannten , viel uns die Entscheidung leicht.
    Im Juli 2003 fingen wir mit Violet an zur Frühförderung zu gehen . Hier entschieden wir uns für Frau Ziegler ( Krankengymnastin ) . Diese kannten wir ebenfalls schon durch die Kinder von Ariane . Zu Frau Ziegler , deren Praxis sich im ca. 18Km entfernten Harsefeld befand , sind wir häufig an statt mit dem Auto , mit dem Fahrrad gefahren . Für Violet hatten wir extra einen Kinderanhänger , in dem wir den Babysafe gut befestigen konnten . Im Zuge dieser Frühförderung gingen wir mit Violet auch zum Orthopäden Dr. Bamberg , dieser behob bei Violet einen Fehler , der sich bei uns Eltern als Gleichgewichtsstörung da stellte .
    Als Violet zu uns nach Hause kam , war sie noch so klein , daß wir uns nicht trauten , ihr die Fingernägel zu schneiden . Was hatten wir für ein Glück , daß Monika Bastein , eine Nagelspezialistin , bei uns schräg gegenüber ihr Haus baute . Sie half uns , und zeigte uns wie es geht , bis wir es alleine konnten .
    Ende September 2003 bekam Violet ihre ersten beiden Zähnchen . Das bedeutete von nun an zwei mal täglich , gründlich Zähne putzen . Von Anfang an holten wir uns Rat beim Kinder- und Jugendzahnarzt Dr. Hassenstein . Später war Violet bei ihm vierteljährlich zur zahnmedizinischen Vorsorgeuntersuchung .
    Im November 2003 fängt Violet an zu Robben . Außer dem fängt sie an Papa zu sagen . Da wir ja den Vorbereitungskurs mit Karina Voss nicht mit machen konnten , weil Violet zu früh gekommen ist , hatten wir anfangs keinen Kontakt zu einer Krabbelgruppe . Im November fanden wir bei einer Kollegin von Karina dann doch Anschluß zu einer tollen Krabbelgruppe . Dort konnte Violet mit Luftballons toben , sich mit Mehl bepudern , auf Oel rutschen , und mit Götterspeise schmattern .
    Wir haben mit Violet regelmäßig die Uroma und Onkel Willi ( Oma und Onkel von Ralf ) in Gadebusch besucht , genauso wie Opa Georg und Oma Babara ( Vater und Stiefmutter von Ralf ) in Schwerin , und auch Oma ( Mutter von Ralf ) in Hamburg , auch Oma und Opa ( Mutter und Vater von Verena ) auf Hüll . Sehr häufig haben haben wir uns auch Tante Ariane ( Schwester von Ralf ) und Onkel Rene und deren Kindern Maurice , Jeremie , Emily und Leni getroffen , genauso mit Tante Nadine ( Schwester von Rene ) und Onkel Kosta und Jorgo und Sophia . Auch Tante Nicol und Onkel Jan ( Bruder von Verena ) , Melissa und Jon haben wir regelmäßig besucht . Wir waren aber auch regelmäßig bei Natalie ( Freundin und Geschäftspartnerin von Ralf ) und ihren Kindern Laura ( beste Freundin von Violet ) und Kiara .
    Im Frühjahr 2005 stellte der Augenarzt bei Violet einen Sehfehler fest , sie mußte fort an eine Brille tragen . Dies war sehr schwierig , denn Violet wollte die Brille gar nicht auf der Nase behalten , erst machte sie sie immer kaputt , dann schaute sie immer drüber weg oder unter durch . Doch nach einem halben Jahr hat Violet ihre Brille endlich ordentlich getragen .
    Violets Wortschatz blieb lange Zeit sehr klein . Dr. Leisterer sagte uns , das wird besser wenn Violet erst einmal im Kindergarten ist .
    Wir hätten Violet gerne schon im Februar 2005 , als sie gerade drei Jahre alt war , in den Kindergarten geschickt , leider war in unserer Samtgemeinde kein Platz frei . Wir meldeten sie dann aber zum Sommer 2005 im Kindergarten in Schwinge an . Mir war auch wichtig , dass der Kindergarten zu Fuß erreichbar ist , vielleicht würden wir ja nicht immer zwei Autos haben .
    Ich habe Ende 2005 nach einjähriger Arbeitslosigkeit eine eigene Transportfirma aufgemacht . Da ich anfangs wie bereits erwähnt , noch keinen Kindergartenplatz hatte , kam Violet auch manchmal mit zum Kunden . Das fand Violet ganz toll , denn sie bekam fast immer Süßigkeiten oder andere Aufmerksamkeiten . Wenn Violet aber mit beim Kunden war , sind wir danach immer auf einen Spielplatz gefahren , und wir haben dort viele tolle Sachen zusammen gemacht. Aber wir sind auch ohne Kunden zu besuchen , viel auf Spielplätzen gewesen . Ende 2005 kannte Violet fast jeden Spielplatz im Landkreis Stade , sie sagte im Auto immer zu mir , Papa da Piepatz da abbiegen .
    Doch wir waren mit Violet auch oft im Kitsplanet in Harsefeld , in verschiedenen Schwimmbädern , im Matgicpark in Verden , in verschiedenen Wild- und Tierparks und auf anderen Abenteuerunternehmungen .
    Im August 2005 kam Violet in den Kindergarten in Schwinge . Da Violet nicht richtig sprechen konnte , war es für sie nicht einfach . Doch die Erzieherinnen zeigten sehr viel Einfühlungsvermögen . Violet verständigte sich viel mit Tanzen , Bewegungen , Hüpfen , Mimik aber auch mit Schubsen oder Beißen . Sie hatte dort zwei beste Freundinnen , Cora und Madita . Im Kindergarten schauten sie sich gegenseitig an , wer die hübschesten Kleider an oder die tollsten Zöpfe geflochten hatte .
    Ende 2005 trennte ich mich von meiner Frau . Ich wohnte dann für drei Monate bei meiner Schwester Ariane . Für Violet war das wahrscheinlich schwierig , schmerzlich und lojalitätskonfliktisierend . Sie lebte wehrend dieser Zeit bei mir . Ihr fehlte die Mama . Anderseits lebte sie mit ihren Cousins und Cousinen , Maurice , Jeremiade , Emily und Leni zusammen in einem Haus .
    Irgendwann stellte ich fest , daß ich das nicht alleine schaffen kann , Kind und Firma . Ich sprach mit meiner Frau , ob wir es Violet zu Liebe noch ein mal miteinander versuchen wollen . Ich sagte aber auch , daß das nur klappen kann , wenn wir vom Jugendamt Familienhilfe bekämen . Damals war noch Frau Morawek für den Bereich , in dem wir wohnten , zuständig . Wir besprachen mit ihr , dass wir gerne eine Familienhilfe hätten .

    Weil Violet immer noch nicht sprechen konnte , und auch die Kindergärtnerinnen in Schwinge an einem Punkt an gelangt waren , an dem auch sie an ihre Grenzen stießen , schaute ich mir am Vorstellungsabend die Börne ( Sprachheilkindergarten in Stade ) an , wobei ich das Glück hatte , daß mich hier bei Klaudia Zimmermann ( Violets Gruppenleiterin im Schwinger Kindergarten ) begleitete .
    Ich befasste mich ausführlich mit dem Konzept der Börne , und auch mit allen anderen Fördermöglichkeiten für sprachbehinderte Kinder in Deutschland . Doch das Konzept der Börne sagte mir am meisten zu .
    Nach einigen Wochen kam Frau Morawek zu uns , und sagte uns , daß sie zwei Familienhelferinnen für uns hätte . Dies waren Frau Petersen und Frau Aval . Anfangs klappte das alles sehr gut , doch dann versuchte Frau Petersen Ständig meine Frau und mich auseinander zubringen . Das gipfelte darin , daß sie meiner Frau ständig sagte , daß sie sich eine eigene Einzimmerwohnung suchen sollte . Als ich das mitbekam , wollte ich ein klärendes Gespräch beim Jugendamt . Frau Morawek war wie schon so häufig wieder einmal krank . Als Gesprächspartnerin stand Frau Leonhardt zur Verfügung . Wir trafen uns zu einem Gespräch im Jugendamt . Bei dem Gespräch waren dann Frau Leonhardt , Frau Petersen , Frau Aval , meine Frau und ich anwesend . Violet war ebenfalls mit dort . Frau Leonhardt sagte dann , daß es für Violet das beste sei , wenn wir sie ins Heim gäben würden . Ich sagte , sofort , daß ich mein Kind niemals ins Heim lassen würde . Dann entgegnete Frau Leonhardt , daß man ja auf die Mutter nicht zählen könne , denn diese tauge ja gar nichts . In dieser Art und Weise ließ Frau Leonhardt sich ungefähr eine Stunde gehen . Ich bat mehrfach darum , daß eine der beiden Familienhelferinnen solange mit Violet raus gehen möge , doch keine der beiden wollte dies tun . Da Frau Leonhardt auf diese Art immer weiter über meine Frau hehr zog , platzte mir irgend wann der Kragen . Ich sagte, „ ich finde das zum Kotzen hier , meine Frau sitzt neben mir , und steht nicht auf , und sagt , : ich bin doch die Mama und bin doch da für mein Kind ! “ . Darauf hin sagte Frau Leonhardt , daß meine Frau ja vielleicht nicht reden könne , weil ich dabei bin . Ich sagte , das hab ich verstanden , und sagte zu Violet , daß wir jetzt ein Eis essen gehen . Ich war froh , Violet endlich aus diesem Gezähter heraus bringen zu können . Wir sind dann beide in aller Ruhe ein Eis essen gegangen , und waren eine halbe Stunde später zurück im Jugendamt . Doch ins Büro von Frau Leonhardt durfte ich erst nach einer Stunde wieder rein . Frau Leonhardt hatte zwei Schriftstücke vorbereitet , die meine Frau und ich unterschreiben sollten . Wenn ich das richtig verstanden habe , handelte es sich hier bei um Einverständniserklärungen , daß Violet in einem Kinderheim untergebracht wird . Ich weigerte mich wehement , das zu unterschreiben , und kündigte für den Fall , daß man Violet gegen meinen Willen in einem Heim unterbringen würde , an , daß ich mit allen Anwälten , die ich kenne , gegen dieses Jugendamt vorgehen würde .
    Zu meiner Frau sagte ich , wenn du meinst , du willst das unterschreiben , dann tue das , aber denke mal daran , was mit mir und meinen Eltern ist , ich kann heute noch nicht mit ihnen darüber ein vernünftiges Gespräch führen , und wo möglich wird dich dein Kind irgendwann dafür hassen .
    Meine Frau unterschrieb genauso wie ich dieses Blatt nicht . Als meine Frau den Raum verließ , fragte sie , ob sie jetzt Ärger bekäme , wenn sie das nicht unterschreibt . Frau Aval erklärte mir dann , daß meine Frau erst einmal woanders schlafen würde , Violet aber bei mir bleiben würde . Erst am nächsten Tag wurde mir gesagt , daß meine Frau im Frauenhaus ist .
    Nun stand ich mit Violet wieder alleine da .
    Im ersten Moment dachte ich , wie kann meine Frau uns nur im Stich lassen , von mir aus hätte sie mir gestohlen bleiben können . Doch Violet wollte immer wieder ihre Mama sehen . Sie machte mit meiner Hilfe zum Geburtstag ihrer Mama eine Torte . Wir brachten die Torte der Mama an ihrem Geburtstag nach Stade und waren dann mit der Mama gemeinsam drei Stunden auf dem Inselspielplaz in Stade . Dann brach der Kontakt für mehrere Monate ab . Alle Versuche , den Kontakt zwischen Violet und ihrer Mama aufrecht zu erhalten , scheiterten . Als ich das Jugendamt diesbezüglich um Hilfe bat , wurde dies mit der Äußerung , ich könne ja nicht jeden Wunsch meines Kindes erfüllen . Auch der Wunsch Violets , ihre Oma aus Hüll sehen zu dürfen , wurde durch Frau Leonhardt vom Jugendamt zu nichte gemacht .
    Ich bat das Jugendamt in der nächsten Zeit immer wieder um Hilfe , für Violet eine Unterbringung wehrend meiner Arbeitszeit zu finden . Doch immer wieder wurde ich darauf verwiesen , daß es besser sei , wenn ich Violet in ein Heim bzw. In eine Inobhutnahmestelle geben würde . In einer weiteren Möglichkeit , die mir im Jugendamt aufgezeigt wurde , hieß es , ich könne meine Firma ja gegen die Wand fahren , und von Harz-IV leben , das machen andere ja schließlich auch . Doch das ist absolut nicht meine Vorstellung vom Leben . Meine Tochter lernt bei mir , daß wenn man sich etwas leisten möchte , man immer erst selber etwas leisten muß .
    Ich hatte mit Hilfe der Gemeinde Fredenbeck einen Ferienkindergartenplatz für Violet orgarnisiert , doch diese Unterbringungsmöglichkeit ,und die Möglichkeit , daß Violet zwei mal in der Woche bei Bianka Agustin , eine Freundin der Familie und anerkannte Tagesmutter , schläft , wurde mir vom Jugendamt untersagt . Ich wurde diesbezüglich vom Jugendamt soga reingelegt . Mir wurde gesagt , man hätte eine flexiebele Wochenflegestelle für Violet , doch in Wirklichkeit war das eine Inobhutnahmestelle ( in einem späteren Gespräch bestand die Pflegemutter mir gegenüber darauf , daß sie eine Inobhutnahmestelle sei ) . Um mich austricksen zu können , wich das Jugendamt von seinen eigenen Prinzipien ab . Eltern bekommen die Inobhutnahmestellen normalerweise überhaupt nicht zu sehen , da dies ja Schutzstellen sind . Ich konnte mir aber die Wohnstätte der Familie Ebeling ansehen , worüber Frau Ebeling im nachhinein auch sehr verwundert war .
    Ich ging jedenfalls von einer flexiebele Wochenflegestelle für Violet aus , in der sie zwei mal in der Woche , wenn ich nachts fahren muß , schläft . Und Violet sich an den Ablauf gewöhnt , bis der Kindergarten Börne beginnt . Violet war von Klaudia Ebeling ( Kauda ) an sich erst ein mal sehr begeistert , die Familie hatte nämlich eigene Pferde .
    Das Jugendamt vesuchte mich zu nötigen , Violet dort von Sonntag Abend bis Samstag Mittag unter zu bringen .
    Mein Widerstand gegen solche Maßnahmen auf der einen Seite , und die Versuche Violet von mir weg in ein Heim schaffen zu wollen , auf der anderen Seite , ließen das Verhältnis zwischen mir und dem Jugendamt immer schlechter werden .
    Nach dem Violet sich drei Wochen lang bei Familie Ebeling eingelebt hat , und der Kindergarten Börne beginnen sollte , eröffnete mir Herr Heinig vom Jugendamt , daß das unter diesen Umständen , daß Violet nicht die ganze Woche über bei Familie Ebeling untergebracht ist , die Familie für nicht mehr zur Verfügung stünde .
    Ich war stink sauer , Hilfe konnte man das ja wohl nicht nennen .
    Kurzfristig mußte ich mir etwas einfallen lassen . Zu dieser Zeit lernte ich Familie Schwarz kennen . Ich brauchte eine Weile , um zur Familie Schwarz vertrauen zu fassen .
    Für Violet muß der Start in der Börne sehr schwer gewesen sein . Es war Dienstag der 14.08.2007 , ich war mit Violet den ganzen Tag in der Börne , brachte sie dann zu einer neuen Familie , die sie nicht kannte , und Mittwoch früh wurde sie von einem Fahrer abgeholt , den sie auch nicht kannte . Ich selber mußte die ganze Nacht ausliefern .

    „ man konnte genau erkennen , wie wichtig dem Jugendamt das Kindeswohl Violets war „

    Trotz schlechtem Starts machte Violet in der Börne quantensprunghafte Fortschritte . Sie kam in die Fuchsgruppe und sie war Stolz darauf , daß ihr Papa , der Elternratssprecher war öfters mit den anderen Börneeltern tolle Sachen für alle Kinder organisierte .
    Für Violet war die Börne der absolute Glücksfall . Sie fühlte sich dort sehr wohl und geborgen .
    Wir hatten auch sehr viel Glück mit Frau Horn Stehmann der Kinderpsychiologin von Violet in der Börne . Sie konnte mir immer mal wieder in Erziehungsfragen weiter helfen . Violets Seelenleben war durch die Trennung zwischen meiner Frau und mir leider auch angeschlagen , auch hier war Frau Horn Stehmann zum Wohle von Violet eine einfühlsame Unterstützung . Durch Frau Giesler Leiterin Börne fing ich an , Menschen zuverstehen , die ich vorher nie in der Lage war zu verstehen .
    Auch Violet lernte ich immer besser zu verstehen , das Kindergartenübergabeheft entwickelte sich speziell bei Violet zum absoluten Vorteil . Dadurch das alle diejenigen ( Frau Hatje , Violets Kindergärtnerin , Herr Ziebell , Violets Kindergärtner , Frau Klink , Praktikantin , Kristian Schwarz , Tagesvater , Natalie Steinle , Mama von Laura , Meine Frau , ich und andere ) , bei denen sich Violet gerade befand , die meisten Erlebnisse in das Heft eintrugen , und ausführlich von Diesen berichteten , war es wie ein Übersetzer , wenn man mit Violet zusammen traf und man nach schlagen konnte .
    Es sei noch erwehnt , daß Frau Giesler auf Grund der Trennung zwischen meiner Frau und mir , von August an beim Jugendamt um ein gemeinsames Förderplangespräch mit Jugendamt , Börne und beiden Eltern gebeten hat . Dies wurde vom Jugendamt bis zum Februar , als dieses durch sein perfides Handeln immer mehr unter Druck geriet , gänzlich ignoriert .
    Ich hatte es inzwischen auch wieder geschaft , daß meine Frau und Violet wieder Kontakt zueinander hatten . Violet konnte wann immer sie wollte mit ihrer Mama telefonieren , umd wenn sie ihre mama sehen wollte , organisierte ich kurzer Hand ein Treffen .
    Dann kam der verhängnisvollste Tag in unserm Leben , Sonntag der 16.12.2007 . Ich hatte am Montag den 17.12.2007 früh morgens um 07.00 Uhr einen Termin zum Elterngespräch mit Frau Hatje und Frau Horn Stehmann . Darum sollte Violet abends früher ins Bett gehen . Violet machte Sperentien , wie es andere Kinder auch tun , wenn sie ins Bett sollen . Ich rief Frau Petersen an , weil ich sie um Rat fragen wollte . Da sie ein Gesprech in der anderen Leitung hatte , wollte sie mich zurückrufen . Leider funktionierte meine ISDN-Anlage nicht richtig , mit dem Resultat , daß Frau Petersen in ihrem Telefon ein Freizeichen hatte , es bei mir aber nicht klingelte . So setzte sich Frau Petersen in ihr Auto und fuhr wie durchgedreht unter Mißachtung aller Verkehrsvorschriften zu uns nach Hause .
    Inzwischen lag Violet im Bett , da sie patu nicht ihren Schlafanzug anziehen wollte , ließ ich es zu , daß sie in ihrem rosa Jogginganzug schlief . Als Frau Petersen bei uns zu Hause an kam , stürmte sie erst ein mal zu Violet ins Zimmer und legte sich zu ihr ins Bett .
    Ich denke , daß ihr Handeln , durch den sehr frischen Fall in Darry , wo kurz zu vor eine Mutter ihre fünf Kinder getötet hat , geprägt war . Doch eigendlich hätte sie mich inzwischen besser kennen müssen .
    Jedenfalls kam Frau Petersen dann in die Wohnstube und sagte , daß ich mich zu Violet ins Bett legen sollte . Dies widersprach den Ratschlägen des Kinderarztes und der Kinderpsychiologin, die die meinten , daß Violet lernen muß , alleine ein zu schlafen . Frau Petersen sagte , wenn ich mich nicht zu Violet ins Bett legen würde , werde sie Violet mitnehmen . Ich wollte aber erst mit Ihr über das vorangegangene Theater sprechen , was sie kategorisch ablehnte . Sie beharrte darauf , daß ich mich ohne Kurzgespräch zu Violet ins Bett zu legen habe . Ich sagte zu ihr , daß wenn sie Violet mitnehmen würde , das der Anfang vom Ende sei . Ich spürte auf Grund meiner eigenen Vergangenheit , daß genau das passieren würde , was dann ja auch eingetreten ist . In meiner Verzweiflung griff ich einen Spruch des Jugendamts auf , und sagte zu Frau Petersen , daß wenn sie Violet mit nimmt , ich meinen LKW ja gleich gegen die Wand fahren könne . Darauf hin rief sie die Polizei hinzu . Daß sie selbst von der Rolle war , konnte man allein daran erkennen , daß sie nicht in der Lage war , der Polizei die richtige Adresse zu nennen . Mir fiel das aber auf , und ich sagte ihr , daß die Polizei nicht kommen wird , weil sie die falsche Adresse genannt hat . Sie rief erneut bei der Polizei an , und die bereits aus Schwinge weggefahrenen Polizisten kamen zurück nach Schwinge .
    Frau Petersen versicherte mir und auch den beide Polizisten , daß sie Violet am nächsten Morgen persönlich in die Börne bringen werde . Also ließen die Polizisten Frau Petersen Violet auf gesetzeswidriger Weise mitnehmen. ich war nicht mehr in der Lage , in dieser Nacht noch ein Auge zu zu machen . Am nächsten Morgen fuhr ich dann zum Elterngespräch mit Frau Hatje und Frau Horn – Stehmann . Frau Petersen rief im Kindergarten an , und versicherte , dass sie Violet auf jeden Fall vorbei bringen wird .
    Als wir dann mit dem Elterngespräch fertig waren , fuhr ich ruhigen Gewissens einen Umzug für eine Frau aus dem Frauenhaus . Gegen Mittag rief ich bei Frau Hatje an , und wollte wissen , wie es Violet geht , und wie sie die Nacht bei Frau Peters verkraftet hat . Frau Hatje sagte mir , Herr von der Lieth , Violet ist heute nicht im Kindergarten angekommen . Ich fragte wieso , was ist los . Sie sagte mir , sie sei nicht weiter informiert worden . Ich versuchte völlig krank vor Sorge sofort Frau Petersen zu erreichen , doch sie drückte meine Anrufe immerzu sofort wieder weg . Schließlich hatte sie gerade meine Violet entführt , und sie noch bei sich , und Violet durfte ja nicht mit bekommen , daß ihr sich sorgender Papa sie verzweifelt sucht . Ich sprang also sofort in meinen LKW , und fuhr voller Sorge Richtung Jugendamt Stade . Vor dem Jugendamt versuchte ich erneut Frau Petersen zu erreichen , und hatte endlich Glück . Frau Petersen fragte mich , ob mich herr Bennewitz garnicht informiert hätte . Das hatte er natürlich nicht . Also rannte ich sofort ins Jugendamt , wo mir Frau Leonhardt und Herr Heinig sagten , daß Herr Bennewitz keine Zeit für mich hätte , wobei Herr Heinig mich angrinste . Ich wollte den Vorgesetzten sprechen , worauf mir gesagt wurde , heute nicht mehr . Dieses Verhalten widerspricht jeglichem Rechts deutschem , wie auch internationalem . Aber in diesem Jugendamt scheint Kindesentführung ja etwas völlig Normales zu sein , wahrscheinlich ein einträgliches Geschäft . Bei den Summen , die dem Steuerzahler da genommen werden , kann keiner erzählen , daß das alles dem geraubten Kind zu Gute kommt . Dieser Verdacht bestätigt sich vor allem dann , wenn der Leiter einer Familienhilfeeinrichtung bei einem Telefonat mit dem vom Gericht beauftragten Gutachter in seinem Büro äußert , er werde ja für dieses Gespräch nicht bezahlt . Soll heißen , sachdienliche Auskünfte giebt es nur bei Extrabezahlung . Schließlich kassiert der Gutachter vom Gericht und somit auch wieder vom Steuerzahler ja auch wieder eine utopisch hohe Summe .
    Nach dem ich im Jugendamt völlig wütend wurde , wurde mir dann doch noch ein Gespräch mit Herrn Ahrens gewehrt . Mit anwesend bei diesem Gespräch waren Herr Bennewitz und die mir bis dahin völlig unbekante Frau Lamping . Ich wollte wissen , wie es Violet geht , was mit ihr ist . Darauf sagte Frau lamping immer wieder ihrem Kind geht es Gut , machen sie sich keine sorgen . Ich fragte mich wie sie das wissen wollte , schließlich kannte sie Violet ja gar nicht , sie sah sie an diesem Tag das aller erste mal , außerdem konnte sie ja auch nicht in ihren Kopf hinein schauen . Inzwischen wissen alle , dass Frau Lamping gelogen hatte, das wir der Aussage von Frau Drewanz gegenüber dem Gutachter und der dem Gericht durch das Jugendamt unterschlagenen Dokomentation entnehmen .
    Herr Ahrens wollte von mir nur eins wissen , ob ich der Inobhutnahme widerspreche . Heute weiß ich auch warum ,

    Für den Konfliktfall gibt § 42 Abs.2 Satz 3 SGB VIII eine Verfahrensregelung vor:
    Wenn die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten der Inobhutnahme widersprechen, hat das Jugendamt unverzüglich zu entscheiden,
    – ob das Kind oder der/die Jugendliche dem Personensorge- oder Erziehungsberechtigten zu übergeben ist oder
    – eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohle des Kindes oder des Jugendlichen herbeizuführen ist.

    Und dann wurde ich aus dem Jugendamt herausgeschmissen .
    Ich telefonierte abermals mit Frau Petersen , und fragte sie was sie denn tun würde , wenn man das mit einem ihrer Kinder machen würde . In diesem Moment verstand Frau Petersen meine Frage ganz genau , und antwortete auch dem entsprechend , sie würde genauso abdrehen , und würde auch wie eine Löwin um ihr Kind kämfen . Doch als sie am nächsten Tag im Jugendamt von meiner Frage erzählte , hatten die dort ihre Begründung , : Da jetzt hat er gedroht Frau Petersens Kinder zu entführen . Dabei entsprach das gar nicht den Tatsachen . Doch jetzt hatten die Leute im Jugendamt ihren Aufhänger, und konnten sagen , der Mann ist ja gefährlich , wir müssen das Kind vor ihm beschützen . Und so konnten sie von ihnen tatsächlich ausgeführten heimtückischen Entführung ablenken . Wenn ich das richtig einschätze wurde Frau Petersen auch weiterhin suggeriert , daß ich ihre Kinder entführen wolle . Das gipfelte in zahlreichen Anzeigen gegen mich .
    Noch am selben Abend traf ich mich mit meiner Frau , die vom Jugendamt nicht informiert wurde , und versuchte ihr das geschehene zu erklären . Ich brach in Tränen aus , weinte bitterlich , ich war völlig hilflos , machtlos , ich konnte mein Kind vor diesen Leuten nicht beschützen .
    Ich erfur später , daß Violet völlig verängstigt bei Frau Drewanz am Bein klammerte .
    Die ganze Woche lief ich meiner Anwältin die Tür ein , damit sie etwas dagegen unternimmt .
    Meiner Meinung nach wurden alle Fristen bewusst Überreizt .
    Ich hatte mir die Weihnachtsfeiertage extra frei geschaufelt , doch nun war Weihnachten kaputt .
    Am Freitag den 21.12.2007 gab es dann den Beschluß, daß dem Jugendamt das Aufendhaltsbestimmungsrecht übertragen wurde . Dieser Beschluß wurde mir vor Weihnachten nicht mehr zugestellt . Meine Frau teilte mir im Auftrage von Herrn Bennewitz mit , daß wir Violet am 26.12.2007 für drei stunden sehen dürfen .

    2. Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach dem SGB VIII
    Die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist eine eigenständige, von anderen Hilfearten nach dem SGB VIII getrennte Hilfe. Es handelt sich nicht um eine sozialrechtliche Leistung, sondern um eine andere Aufgabe (§ 2 Abs.3 Nr. 1 SGB VIII).
    Die Inobhutnahme hat gleichwohl sozialpädagogische Inhalte.
    Die (kurzfristige) vorläufige Unterbringung dient der Gefahrenabwehr und hat zum Ziel, das Kind oder die/den Jugendliche/n über ihre/seine Situation zu beraten und ihnen Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen. Dies setzt eine fachlich qualifizierte Problemklärung ebenso voraus, wie die planvolle und zielgerichtete Entwicklung von Ansätzen für neue Perspektiven. Die “vorläufige Unterbringung” geht damit deutlich über eine Verwahrung hinaus.

    Ich frage mich , welcher Gefahr Violet am 24.12.2007 bei den Eltern ausgesetzt gewesen wäre , der sie am 26.12.2007 nicht mehr ausgesetzt war .
    Violet durfte am 24.12.2007 nicht bei ihrer Familie sein . Dies war auch für meine Frau und mich unerträglich . Um mich von den seelischen Schmerzen abzulenken , übernahm ich von einem Kollegen Paketauslieferungen , leider bewirkte es das Gegenteil , denn ich hatte auch mehrere My Toys – Pakete auf dem LKW , nach jeder My Toys – Auslieferung saß ich im LKW ; und weinte . Später ging ich zu Dr. Leisterer in die Notfallsprechstunde und redete mit ihm darüber , wie übel meiner Familie mitgespielt wird . Den Rest des Abends und den 25.12.2007 und weinte , wie mochte es Violet wohl gehen . Wie kann man einer Familie so etwas nur antun ? In einem Land wie unserem , wo unsere Regierung doch immer wieder andere Länder mahnt , die Menschenrechte einzuhalten . Ich kann mir einfach nicht vorstellen , daß im Landkreisjugendamt Stade Menschen arbeiten , wer so ungeheuerliche Aktivitäten gegen eine Familie unternimmt , so etwas unmenschliches tut , der kann kein Mensch sein . Frau Drewanz sagte mir später , daß sie uns Violet auch am Heiligen Abend nach Hause gebracht hätte , doch dies sei ihr vom Jugendamt untersagt worden . Später haben sich alle gegenseitig den schwarzen Peter zugeschoben , die Richterin dem Jugendamt , das Jugendamt dem Kinderheim , das Kinderheim der Richterin .
    Niemand der beteiligten Personen hat die Rechte meiner Tochter Violet von der Lieth geachtet , Violet wurde wie ein Gegenstand um den man sich streitet behandelt .
    Am 26.12.2007 durften Violet für wenige Stunden um 14.00 Uhr im Vorwerkheim abholen . Dort trafen wir um 13.00 Uhr Frau Wohlermann , diese sagte uns daß wir aus heimtechnischen Gründen , Violet hätten auch am 24.12.2007 abholen können . Meiner Meinung nach war das nur eine Provokation des Jugendamtes .
    Als Violet uns sah stürzte sie uns in die Arme . In mir wurden Erinnerungen wach , mir ging es einst genauso wie Violet , ich war genauso alt wie Violet , als ich das erste mal für vier Wochen im Kinderheim war , nur meine Mutter war damals im Krankenhaus und mein Vater bei der Armee . Doch der Grundstein für eine Kinderheim- , Jugendwerkhof- und Knastkarriere war gelegt , denn die entsprechenden Behörden waren ja nun involviert . Und genau diese Behörden , sind ja nun auch bei Violet involviert . Violet klammerte sofort sehr intensiv , aber eine Weihnachtsstimmung wollte zu Hause unterm Tannenbaum nicht aufkommen . Ich wollte es Violet besonders schön machen , aber wie sollte ich das anstellen , wenn doch die Zeit so knapp bemessen ist .
    Violet war an diesem Tag auch krank , sie war erkältet , und hatte eine bakterielle Bindehautentzündung . Frau Drewanz wollte von mir die Krankenkassenkarte von Violet haben . Ich sagte ihr , daß ich ihr die Karte nicht aushändigen werde , weil das Jugendamt lediglich das Aufendhaltsbestimmungsrecht hat . Aber ich schlug ihr vor , daß wir mit Violet sofort zur Kinderärztlichen Notfallsprechstunde ins Stader Krankenhaus fahren können . Das wiederum lehnte sie ab , da sie so etwas erst rechtlich abklären müsse . Ich gehe davon aus , dass Frau Drewanz aus ihrer Sicht richtig gehandelt hat , weil sie vom Jugendamt absichtlich und vorsätzlich falsch informiert worden ist . Am 27.12.2007 holte ich mir den Beschluß , der Frau Rectsanwältin Hippert Otromke per Fax zu gestellt worden war , aus deren Kanzlei . Außerdem fuhr ich zum Vorwerkheim und sprach mit dem Heimleiter Herrn Hartkens sagte ihm , daß ich Strafanzeig wegen unterlassener Hilfeleistung stellen werde , wenn ich mit Violet nicht zum Arzt fahren dürfe . Er veranlsste , daraufhin , daß ich mich mit Frau Drewanz und Violet in Zeven bei Herrn Dr. Leisterer treffen konnte , der Violet dann behandelte . Zusätzlich konnte ich Herrn Hartkens davon überzeugen , dem Beschluß entsprechend weitere Kontakte mit Violet zu genehmigen . Ich sah Violet am Sonntag den 30.12.2007 , und fuhr mit ihr am Neujahrstag zur Uroma nach Gadebusch .
    Meine Frau und ich hatten Anfang Januar nun erst einmal regelmäßigen persönlichen Kontakt zu Violet , und konnten auch täglich mit ihr telefonieren . Außerdem erreichte ich , daß sie wieder zur Börne in den Kindergarten durfte . Dies war für Violet sehr wichtig . Und dann haben wir auch noch Violets fünften Geburtstag mit all ihren Freunden im Kitsplanet in Harsefeld gefeiert . Auch darüber hat sie sich ganz doll gefreut .
    Am 15.01.2008 hatten wir dann eine Anhörung vor dem Amtsgericht bei Frau Richterin Anlauf .
    Ich war erschüttert , mit was für Märchen und unbewiesenen Geschichten das Jugendamt die Inobhutnahme , die wir Eltern nur als Entführung unseres einzigen Kindes emfinden konnten , begründete .
    Doch in dieser Anhörung passierte noch etwas viel schlimmeres , Frau Lamping erfuhr , wie viel Kontakt wir inzwischen wieder zu unserem Kind hatten . Auf perverse Art und Weise trampelte Frau Lamping alles wieder kaputt . Am Dienstag den 22.01.2008 sah ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Elternratssprecher Violet im Kindergarten , beim verabschieden , versprach ich ihr , dass ich sie so wie jeden Tag später noch anrufen werde . Doch als ich dann später anrief , wurde mir mitgeteilt , dass die Anrufe ab sofort auf nur noch mittwochs beschränkt sind . Ich bat darum , diese Beschränkung erst ab nächsten Tag gelten zu lassen , damit ich Violet nicht angelogen habe . Herr Hartkens sagte mir , daß ich das ja nicht bewusst getan hätte . Ich sagte ihm , daß Violet diesen Unterschied zu erkennen wohl noch nicht in der Lage sei . Aber das half alles nichts . Später rief mich Herr Dr. Leisterer an , um mich zu beruhigen .
    Am Mittwoch den 23.01.2008 hatte ich es dann schriftlich , ich sollte meine Tochter Violet erst am Montag den 04.02.2008 wieder sehen . Und auf die Frage , wieso denn an einem Montag , wurde mir beiläufig mitgeteilt ,
    „ ach ja , das haben wir ganz vergessen ihnen zu sagen , ihre Tochter fährt führ eine Woche in den Skiurlaub , und kommt erst am Sonntag den 03.02.2008 zurück . „ . Und das wo Verena und ich doch zwischen den Feiertagen in den Schnee fahren wollten . Und uns Eltern hatte auch niemand gefragt .
    Doch der Beschluss vom 18.12.2007 von Frau Richterin Anlauf , in dem sie den Eltern ein Großzügiges Umgangsrecht einräumte , hatte eigentlich noch immer Bestand , und wurde am 25.01.2008 von Frau Richterin Anlauf verlängert . Doch das interessierte Frau Lamping nicht sie macht einfach was sie will .
    Weiterhin schrieb Frau Lamping in ihrem Schreiben vom 22.01.2008 , dass der seit einem halben Jahr feststehende U9 – Termin verschoben wird , um dies durchzusetzen , rief sie die Sprechstundenhilfe von Herrn Dr. Leisterer , welche ihr zu erklären versuchte , dass der Termin nicht so einfach zu verschieben sei , an und sagte ihr , dass wenn sie nicht mitspielen , sie daran schuld sei , wenn das Jugendamt uns das gesamte Sorgerecht wegnehmen würde . Außerdem schrieb Frau Lamping noch , daß Violet zu dem von ihrem Kinderzahnarzt angeordneten Kontrolltermin nicht bräuchte , weil sie sich bei anderen Ärzten erkundigt hätte .
    Ich gehe davon aus , dass Frau Lamping nur so handelte , um weitere Kontakte zwischen Kind und Eltern zu verhindern . Dass sie damit gegen die UN – Kinderrechtskonvention verstößt scheint ihr dabei völlig egal zu sein.
    Der erste Termin , an dem meine Frau Violet wieder sehen durfte , war der 27.01.2008 . Meine Frau wollte die Pflegemutter nicht in Ihre Wohnung haben , und vereinbarte , sich mit ihr auf dem Parkplatz der Volksbank zu treffen . Außerdem wollte sie mich auf jeden Fall dabei haben . Wir haben uns warnsinnig erschrocken , als Violet aus dem VW-Bus der Pflegemutter ausstieg . Violets rechtes Auge wa total geschwollen , grün und blau . Und ganz beiläufig sagte die Pflegemutter : „ Ach ja und übrigens , Violet hat ein blaues Auge , sie hat sich im Kindergarten gestoßen . “ Wir nahmen Violet erst einmal mit hoch in die Wohnung , und ich schaute mir die Verletzung genau an . Dann entschieden wir , dass Violet sofort einem Augenarzt vorstellen werden . Also fuhren wir nach Bremervörde , wo der zentrale augenärztliche Notdienst für das Elbe-Weser-Dreieck ist . Dort war die diensthabende Augenärztin leider schon wieder weggefahren . Man gab uns die augenärztliche Notfalltelefonnummer . Ich rief an , und hatte die diensthabende Augenärztin am Telefon . Sie sagte , dass ich mit Violet um 20°° Uhr in ihre Praxis nach Cuxhaven kommen soll . Ich rief meine Schwester an , ob sie uns fahren könnte , weil mein LKW sehr auffällig ist , sie sagte sofort zu . Ich brachte Violet und meine Frau zu Freunden , mit deren Tochter Violet immer sehr gerne spielt . Auch sie waren alle sehr erschüttert , wie Violet aussah . Dann fuhr ich ohne Violet zu dem Treffen um 16°° Uhr , wo wir sie zurückgeben sollten . Ich sagte zu Frau Drewanz , dass Violet auf jeden Fall zum Augenarzt fahren wird , mit ihr oder ohne sie , und für den Fall , dass sie die Polizei rufen würde , bliebe ich hier stehen , ließe mich verhaften , und Violet würde von anderen Leuten zum Augenarzt gebracht werden . Da Frau Drewanz erst einmal zum telefonieren weg fuhr , und auch nicht mehr erreichbar war , versteckte ich meinen LKW , und begab mich zu meinen Freunden , damit ich mit Violet zum Augenarzt fahren konnte . Meine Schwester schlug vor , doch gleich zum UKE in Hamburg zu fahren , das ginge wesendlich schneller . Ich rief in Cuxhaven an , um den Termin um 20°° Uhr abzusagen . Die Auginärztin sagte , sie könne mich als eine in Niedersachsen zugelassene Auginärztin nicht in eine Hamburger Klinik schicken , aber persönlich sagte sie zu mir , dass ich mir vielleicht einen Weg sparen würde , weil sie Violet möglicherweise auch in eine Klinik einweisen würde . Also fuhren wir nach Hamburg ins UKE . Später rief mich Herr Hartkens , Leiter des Vorwerkheims an , und fragte wo Violet sei . Ichsagte ihm , dass ich mit ihr zum Augenarzt fahre , weil die med. Fürsorge weiterhin bei uns Eltern ist . Ich sagte ihm aber zu , dass ich Violet nach der Behandlung , wenn sie , Gott behüte sie , nach der Behandlung nicht im Krankenhaus bleben muß , zurück zu Frau Drewanz bringen werde .
    Im UKE fragte uns der diensthabende Augenarzt , warum wir jetzt erst kommen . Ich sagte ihm , dass das nich in meiner Macht lag . Weiterhin sagte er uns , dass Violet sehr großes Glück gehabt hat , sie hätte fast ihr Augenlicht verloren . Ich brachte Violet nach der Behandlung schmerzlicher Weise wieder zurück zu Frau Drewanz .
    Am 10.02.2008 hatten wir Violet wieder zu Besuch , ich nam sie um um 11.00 Uhr in Schwinge entgegen , und hab sie dann nach Kutenholz zu ihrer Mama gebracht . Dann binn ich arbeiten gefahren .
    Um 15.00 Uhr haben die beiden mich angerufen , dass ich zum Kaffee kommen soll . 16.00 Uhr war ich dann zum Kaffee da .
    Violet hat uns erzählt , daß sie dem Jugendamt erzählt hat , daß sie wieder zu Mama und Papa zurück will , ( am 21.01.2008 waren Frau Kreling und Frau Lamping bei Violet , das war übrigens mein Geburtstag ) , das Jugendamt sagte aber , das Gericht hat nein gesagt . Es hat eine ganze Weile gedauert , bis ich heraus gefunden hatte , daß Violet das Gericht meint . Das Gericht ist ein Wort , daß sie noch nicht sprechen kann , aber sie hat es bereits gehört , von Frau Kreling .
    Außerdem hat ihr die Frau mit den langen schwarzen Haaren ( Fau Richterin Anlauf ) gesagt , daß ihre Sachen , Spielzeug und Klamotten , nicht in Schwinge bleiben sollten , sondern nach Elke gebracht werden . Violet hat sich immer sehr gewehrt ihre neusten Spielsachen mit zu Elke zu nehmen , ich glaube , Violet hat das Gefühl , sich damit festzulegen . Aber in dem Gesprechsprotokoll der Richterin steht , daß ich ( man ) Violet beeinflussen würde . Komischer Weise sprach Fau Richterin Anlauf mit meiner Tochter , die ja nun mal sprachbehindert ist , ganz alleine ( ohne professionelle Hilfe einer Logopetin , würde mein Kind nur französisch sprächen , hätte sie sich ja schließlich auch einen Dolmetscher hinzugezogen ) . Daß Violet zurück zu ihren Eltern möchte , wurde wieder einmal mehr ignoriert .
    Im Kindergartenheft stand , daß das Essengeld wieder fällig ist . Frau Drewanz sagte , daß es im Jugendamt für solche Kosten keinen Topf giebt . Ich habe 50,- € ins Heft gelegt .
    Später , um 18.00 Uhr , habe ich Violet zurück nach Agathenburg gebracht .
    Am 14.02.2008 fand ein Gespräch in der Börne statt . Das Gespräch , um das Frau Giesler seit August 2007 mindestens zehn mal schriftlich gebeten hatte .
    Zuerst möchte ich die zwanglos entstandene Sitzordnung erleutern .

    Frau Drewanz
    Pflegemutter
    Frau Hatje
    Kindergertnerin von Violet
    meine Frau
    Frau Riedel
    stelv. Leiterin Vorwerkheim
    Frau Horn Stehmann
    Kinderpsychiologin von Violet
    ich der Papa von Violet
    Herr Ahrens Leider des ASD im
    Landkreisjugendamt Stade
    Frau Lamping Sacbearbeiterin im
    Landkreisjugendamt Stade
    Frau Giesler
    Leiterin Börne

    Also keine vorbestimmte Lageraufteilung wie in der Gerichtsanhörung . Es hätte also tatsächlich ein Gespräch zum Wohle Violets werden können .
    Frau Giesler leitete die Gesprächsrunde ein , bot an Stelle der geplanten 1,5 Stunden , auf Wunsch mehrerer Beteiligter , 1,25 Stunden Zeit an .
    Es folgte eine Vorstellungsrunde , in der sich jeder vorstellte , und die Gründe seiner Beteiligung an diesem Fall nannte .Außer daß ich der Papa von Violrt bin , kam bei mir noch hinzu , daß ich der Vorsitzende des Elternbeirates im Sprachheilkindergarten Börne bin . Herr Ahrens erklährte noch , daß er nur 45 Minuten Zeit für dieses Gespräch hätte .
    Dann fragte Frau Giesler Herrn Ahrens wer denn jetzt Ansprechpartner für den Kindergarten ist , welche Teile des Sorgerechts beim Jugendamt und welche Teile des Sorgerechts bei den Eltern liegen . Herr Ahrens antwortete , daß das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit der dazugehörigen täglichen Fürsorge beim Jugendamt liegt , daß die medizienische Sorge , das Beantragen von Sotialleistungen ectra bei den Eltern liegt .
    Frau Horn Stehmann und Frau Hatje fragten warum denn gleich zwei Familienhelferinnen in die Familie geschickt wurden . Herr Arens und Frau Lamping wanden sich wie Aale um eine Antwort zu vermeiden . Meine Frau sagte dann , dass die eine Famielienhelferin , Frau Aval , zur Fürsorge von Violet kam , und die andere Familienhelferin zur Stabilisierung unserer Ehe kam . Doch getan und bewirkt haben beide nur das Gegenteil .
    Frau Horn Stehmann wies dann darauf hin , dass die Art und Weise dieser Inobhutnahme dem Kindeswohl abträglich sei , und Violet sehr schade . Da sagte Frau Riedel : „ Kinder stecken so etwas schon ganz gut weg . “ Ich fragte sie , woher sie das wisse , das kann sie doch nur aus Sicht des Betreuers sagen . Ich sagte weiter , dass ich nicht sagen kann , was jetzt in Violet vorgeht , ich kann nur sagen , was ich emfunden habe , als ich mit 5 Jahren in ein Kinderheim gesteckt wurde .
    Ich sprach nochmal die Sache mit dem Auge an . Ich sagte , daß ich erwartet hätte , daß Frau Drewes meine Frau und mich angerufen hätte , uns informiert hätte , sich mit uns eventuell getroffen hätte , damit wir uns das Auge hätten anschauen können , weil wir vileicht damit hätten zum Arzt fahren wollen . Das bräuchte sie nicht sagte Frau Lamping . Herr Ahrens meinte , er hätte gehört , daß der Kindergarten einen Arztbesuch nicht für notwendig hielt . Er wurde von Frau Hatje eines Besseren belehrt , alles war ins Übergabeheft geschrieben und zur weiteren Beobachtung wurde aufgefordert . Die Entscheidung , ob mit Violet hätte zum Arzt gefahren werden müssen , lag meines Erachtens einzig und allein bei den zu der Zeit noch sorgeberechtigten Eltern .
    Nun kam Frau Lamping mit ihrem Problem , daß die Eltern das Kind ja im Kindergarten sehen , was ihrer Meinung nach ja nun endlich hätte unterbunden werden müssen . Doch die Mitarbeiterinnen der Börne erklärten ihr , daß es in der Börne aber so üblich sei , daß die Eltern ihre Kinder im Kindergarten sehen würden , weil sie ihre Kinder ja nicht zum Kindergarten bringen und sie ja auch nicht abholen würden , weil diese schließlich mit dem Bus fahren . Darum haben die Eltern nur Kontakt zu den Erzierinnen , Logopädinnen , Psychologinnen und Ergotherapeutinnen bei den Elterngesprächen .Da die Kinder ihre Eltern oft auch bemerken , wird kurz hallo gesagt , und dann geht der Kindergartenalltag auch schon weiter.
    Da in der kurzen Zeit bei Weitem nicht alles besprochen werden konnte, bat Frau Giesler um einen weiteren Termin , in vier Wochen .Dies wurde von Frau Lamping strikt abgelehnt .
    Einen Tag zu vor hatten wir den ersten Termin bei Herrn Dr. Prankel . Ersprach mit meiner Frau und mir , zu Violet schaute er mal Kurz rüber , Tests hat er mit ihr nicht gemacht . Wir hatten noch drei weitere Termine, am 21.02.2008 , am 25.02.2008 und am 28.02.2008 bei Dr. Prankel in Rotenburg . Am Samstag den 08.03.2008 , nach dem ich einen Zwanzig – Stunden – Arbeitstag hinter mir hatte , stand Herr Prankel nach kurzer Vorankündigung bei mir vor der Tür, und er mmüsse mich von meinem Schlaf abhalten , und mit mir reden . Hinterher war er noch bei meiner Frau , die mich danach weinent anrief , weil er sie totol fertig gemacht hat .
    Im März hatte Violet die Wintpocken . Da Violet auch eine leichte Neurodermites hat , war eine kontrolle durch den Kinderarzt notwendig . Doch auch diese Kontrolluntersuchung wurde vom Jugendamt , vom Vorwerkheim und der Pflegefamilie abgelehnt . Ständig gab es mit den Leuten Ärger , jede notwendige Untersuchung bzw. Behandlung mußte ich ersreiten und erkämfen .
    Am 10.04.2008 hatte Violet einen Zahnarzttermin und einen Imftermin . Hier wurde auch einfach der Imftermin abgelehnt , als Begründung wurde gesagt , daß Violet erkältet sei .
    Nun trafen wir uns pünktlich beim Kinderzahnarzt in Sittensen .
    Der Kinderzahnarzt Dr. Hassenstein fragte mich , ob diese Frau schon wieder dabei sei . Frau Drewans sprach gerade mit Herrn Dr. Leisterer , ich hatte ihr mein Handy übergeben . Von Dr. Leisterer erfuhr ich später , daß sie einen leicht aggressiven Ton drauf hatte . Ich sprach auch Herrn Dr. Hassenstein auf das Problem mit dem Imfen an , er fragte mich , warum Violet denn nun nicht geimft werden soll . Ich zeigte auf Violets leichte Schnupfnase , er sagte , daß das doch aber der Kinderarzt enscheidet , und nicht diese Frau . Er fragte mich dann noch ob ich das Sorgerecht habe , was ich bejate . Auch Dr. Leisterer sagte später , daß er das nicht mehr verstehe , weil das Sorgerecht ja wohl immer noch bei den Eltern liege . Die Ärzte kennen die Gesetzeslage ganz genau , nur das Jugendamt überschreitet stendig seine Kompetenzen . Und dies nur um Macht zu demonstriren . Eine normale Kommunikation mit dem Jugendamt ist überhaupt nicht möglich .Als ich in Zeven angekommen war , hatte ich entlich Frau Lamping erreichen können, ich sagte ihr , daß ich jetzt mit meiner Tochter zum Kinderarzt gehen werde , auserdem versuchte ich ihr zu erklären , daß ich Violet danach wieder zu Familie Drewans bringen werde . Doch sie schrie mich an , daß sie nicht mit mir darüber reden wolle .
    Es gab heute nur zwei Möglichkeiten , entweder Violet ist gesund , dann wäre sie heute zum abgesprochenen Termin geimft worden , oder sie ist krank , dann stellt der Kinderarzt im Auftrag der sorgeberechtigten Eltern eine Diagnose und emfiehlt Masnahmen zur Gesundung des Kindes . Wenn ein Kind krank ist , ist es unwichtig , ob die Pflegemutter Zeit hat oder etwas anderes vor hat , dann steht die Gesundheit des Kindes im Vordergrund .
    Noch in Sittensen sicherte ich mich telefonisch bei der Polizei in Fredenbeck ab , daß ich keine strafbaren Handlungen begehe . Der Polizeibeamte sicherte mir zu , daß wenn sich das Jugendamt melden würde , er dieses über den Arztbesuch informieren würde .
    Zum erzwungenen Arztbesuch bezüglich der Windpocken brachte Meike Drewans Violet zum Treffpunkt und holte sie dort auch wieder ab . Das heißt Frau Drewans hatte etwas anderes zu tun . Als ich Violet heute zum Treffpunkt brachte , nam Rudi Drewans , der Mann von Frau Drewanz , sie in Empfang , er sagte zu Violet , daß Elke nicht da sei , sie aber später ins Bett bringen würde . Das bedeutet , daß Frau Drewans wieder etwas anderes zu tun hatte . So mit ist Violets Gesundheit vom Terminplaner der Pflegemuter abhängig .
    Am 29.04.2008 hatten wir dann eine zweite Anhörung vor dem Amtsgericht bei Frau Richterin Anlauf .
    Ich war abermalserschüttert , Frau Lamping und Frau Krähling erpreßten meine Frau und mich , zwar verpackten sie es als gute Geeste , doch es war eindeutig Erpressung . Sie sagten , sie würden auf das Sorgerecht verzichten , wenn wir einer Fremdunterbringung zustimmen würden . Aber wir sollten die Einrichtung in der Violet untergebracht werden würde , nie sehen dürfen . Frau Anlauf sagte , daß man in diesem Fall den Eltern die Einrichtung vorher zeigen sollte . Ich fühlte mich aber trotzdem erpresst , was nützt einem das Sorgerecht , wenn , wenn man freiwillig auf die Ausübung dieses verzichten muß , um es weiterhin proforma auf dem Papier zu haben ? Ich rief am nächsten Tag Frau Hippert – Otromke , meine Anwältin , an und berichtete ihr meine Zweifel . Sie sagte , ich hätte ja noch nicht einmal versucht mit dem Gutachter ein Termin zu vereinbaren , um mir diese Einrichtung anzusehen . Also rief ich als nächstes den Gutachter an , um einen Termin zu vereinbaren , um die in Frage kommende Einrichtung zu besichtigen . Doch der Gutachter sagte , daß wir ersteinmal unterschreiben müßten , daß Violet ins Heim soll . Und dann würden wir nicht das Heim sehen dürfen , in das Violet kommt , sondern irgend ein anderes .
    Wir hatten den 30.04.2008 , ich bat meine Anwältin bei Frau Lamping einen schönen Nachmittag am 1.Maifeiertag zu erwirken . Doch Frau Lamping weigerte sich weiterhin , sich an den Beschluß des Amtsgericht zu halten . Die Richterin , die andere Möglichkeiten hatte , ihren Beschluß durchzusetzen , hat dies ebenfalls nicht getan .
    Ich überlegte , mit meiner Familie ins Ausland zu gehen , damit uns keiner auseinander reißen kann . Aber ich mußte auch darüber nachdenken , ob alle Familienmitglieder in der Lage wären , in einem fremden Land , Fuß zu fassen . Doch zum Wohle von Violet ist es am Wichtigsten , daß sie bis zum Schulanfang in den Sprachheilkindergarten der Börne geht .
    Nur als das Erpressungsangebot auf dem Tisch lag , hätte mir klar sein müssen , daß das Jugendamt dies verhindern wird .
    Am 30.04.2008 sahen wir unsere Tochter das letzte mal .
    Mit Beschluß des Amtsgerich Stade wird uns durch Frau Richterin Anlauf das Komplette Sorgerecht entzogen .
    Am 24.09.2008 hatten wir eine Anhörung bei Frau Richterin Pommerien am OLG in Celle .
    Meine Schwester hatten wir zur Unterstützung mitgenommen .
    Anwesend war auch der Gutachter Herr Prankel .
    Abartig fand ich es , dass wir uns an einen runden Tisch , auf dem lauter Kaffee und Kuchen stand , setzen mußten . Ich sagte , dass ich hier nicht zum Kaffeekränzchen hergekommen bin , sondern weil das Landkreisjugendamt Stade meine Tochter Violet entfürt hat . Desshalb weigerte ich mich auch strikt irgendwelchen Kaffe dort zutrinken .
    Nach den widerlichen Ausfürungen von Frau Lamping , ist meine Frau weinend zusammengebrochen . Ich Trug sie vor den Anhörungsraum , setzte sie auf eine Bank und beruhigte sie . Meine Frau wartete den Rest der Anhörung draußen .
    Der Gutachter Herr Prankel empfahl , das Landkreisjugendamt Stade von dem Fall zu entbinden , und diesen dann auf ein anderes Jugendamt zu übertragen . Natürlich weigert sich das Landkreisjugendamt Stade bis heute beharrlich , den Fall abzugeben.
    Aber auch der Gutachter Herr Prankel gab seine Unparteilichkeit völlig auf ,als er mich mit der Novellenfigur von Heinrich Kleist , Michael Kohlhaas , verglich . Hierzu kann ich ihnen nur sagen , daß ich das Rechtsempfinden von Michael Kohlhaas teile . Aber sein grausames Handeln nach seinem Scheitern vor der Gerichtsbarkeit , verurteile und verabscheue ich zutiefst.
    Das einbringen dieses Falles durch Herrn Prankel zeigt aber auch , daß ihm völlig klar ist , daß unserer Familie Unrecht angetan wurde und bis zum heutigen Tag noch wird .
    Zu der Beschuldigung meiner Person durch die Richterin , ich wolle mit Violet ins Ausland abhauen , kann ich nur sagen , es ist ein gewaltiger Unterschied , ob jemand ( Michael Kohlhaas ) dem Unrecht getan wird , alle diejenigen die ihm Unrecht taten , und deren Familien , umbringt , deren Leichen aus den Fenstern ihrer Häuser wirft , und deren Städte brandschatzt , oder ob ein Vater , dessen Familie zu Unrecht zerrissen wird , mit dieser im Ausland Asyl suchen will .
    Am 09.12.2008 hatten wir erneut eine Anhörung am OLG in Celle , bei den Richterinnen Pommerien , Moll-Vogel und Fay , dieses Mal in einem Gerichtssaal .
    Als erstes erzählte Frau Pommerien , wie toll es Violet jetzt in der neuen Famielie ginge , und wie schön es wäre , wenn sie dort bleiben könne . Darüber regte ich mich natürlich auf , doch genau das wurde mir dann im Beschluß vorgehalten .
    Dann wurde ein Fax , das ein Attest von Frau Petersen ( Familienhelferin ) war , die ebenfalls zu diesem Termin geladen war . Dieses Attest befreit sie von dem gesamten Gerichtsverfahren . Ich frage mich , wieso man wegen Gewissensbissen an einem Gerichtsverfahren nicht teilzunehmen braucht .
    Wir hatten zu dieser Anhörung noch Herrn Dr. Leisterer mitgebracht . Doch das Gericht hat ihm alle Äußerungen zu der Vorgehensweise des Landkreisjugendamt Stade untersagt .
    Mit Beschluss des OLG in Celle Vom 19.12.2008 , unter den Richterinnen Pommerien , Moll-Vogel und Fay wurde der Beschluß des Amtsgericht Stade bestätigt . Das OLG hat darin aber dem Amtsgericht auferlegt , einen Einzelpfleger zu bestimmen . Hierfür erließ eine Sekretärin des Amtsgericht Stade erst am 30.01.2009 auf Grund erheblichen Druckes unseres neuen Rechtsanwaltes Marcus Gnau einen Beschluss .
    Doch das Landkreisjugendamt Stade weigert sich weiterhin Besuchskontakte zwischen Violet und uns Eltern zuzulassen .
    Nun haben wir Violet seit dem 30.04.2008 nicht mehr gesehen .
    Damit wird gegen nationales und internationales Recht verstoßen .
    Wie kann es sein , dass sich der Staat hinter seine Bediensteten stellt , wenn diese Rechtsbruch begehen .
    Violet wurde nicht misshandelt , sie mußte nicht zwischen Fäkalien leben , sie war nicht unterernährt und ihr Leben war in ihrer Familie nicht bedroht .
    Violet war zu allen
    U – Untersuchungen , jede aufgetretene Krankheit wurde vernünftig behandelt , sie war regelmäßig zum Kinderzahnarzt und zum Augenarzt , sie war ab dem dritten Lebensjahr im Kindergarten und ab dem vierten Lebensjahr im Sprachheilkindergarten .
    Violet hatte viele Freunde , ging fast täglich auf den Spielplatz , hatte regen Kontakt zu ihren Cusins und Cusinen und wurde in ihrer Entwicklung sogut es ging gefördert .
    Also auf Grund welchen Rechtes wird Violet von ihren Eltern geraubt , und der Kontakt zu diesen und allen Verwanten von Violet unterbunden ?
    Wie können Menschen eine Familie
    nur so zerstören ?
    Wie können Menschen einem Kind
    nur so viel Leid zufügen ?

    Ralf von der Lieth
    Papa von Violet

    Es ist sehr egoistisch von uns , zu sagen , uns fehlt Violet .

    Wer fehlt denn Violet alles ?

    Mama und Papa

    Opa Georg und Oma Babara

    Ariane und Rene´
    ( Tante und Onkel )
    Maurice , Jeremie , Emelie , Leni
    ( Cusin und Cusine )

    Nadine und Cosdas
    ( Tante und Onkel )
    Jogos und Sophiea
    ( Cusin und Cusine )

    Oma Ilse

    Nicol und Jan
    ( Tante und Onkel )
    Melissa und Jon
    ( Cusin und Cusine )

    Uroma
    ( Elfriede Lösel aus Gadebusch )

    Onkel Willi
    ( Onkel Wifried ( Lösel ) aus Gadebusch )

    Laura und Kiara Steinle
    ( Beste Freundin )

    Mike und Michaela Niklewski
    ( Freunde der Familie )
    Emelie und Benni Niklewski
    ( Freunde )

    Klaudia Brückner
    ( Zweitbeste Freundin )

    Lea Homfeld
    ( Nachbarskind , Freundin )

    Ramon und Chantall Lindner
    ( Kindergarten Schwinge , Nachbarskinder )

    Cora ( Kindergarten Schwinge )

    Madita ( Kindergarten Schwinge )

    Kevin Hoewald
    ( Fuchsgruppe in der Börne )

    Rene Rohner
    ( Fuchsgruppe in der Börne )

    Nico Zelinski
    ( Fuchsgruppe in der Börne )

    Dominik Bathen
    ( Fuchsgruppe in der Börne )

    Talisa Rogge
    ( Fuchsgruppe in der Börne )

    Chiara Schuchmann
    ( Fuchsgruppe in der Börne )

    Jastin Arnemann
    ( Sonnengruppe in der Börne )

    Jonas Sonneberg
    ( Sonnengruppe in der Börne )

    Ramon Müller
    ( Sonnengruppe in der Börne )

    Kjell Rademacher
    ( Sonnengruppe in der Börne )

    Christian und Anja Schwarz
    ( Tagesmutterfamilie )
    Melina und Nico Schwarz

    Torsten Nink und Nicol Stern
    ( Freunde der Familie )
    ( inzwischen ist Angelina Stern geboren die hat Violet leider noch nie gesehen )

    Andreas von Holt + Waltraut von Holt
    ( Freunde der Familie )

    Silvana und Udo Schöne
    ( Freunde der Familie und ehemalige Tagesmutterfamilie )
    und deren Enkelkinder

    Kutenholz den 04.09.2009

    Am 26.05.2009 hatte ich nach über einem Jahr meine kleine Tochter Violet für eine Stunde unter Aufsicht sehen dürfen. Violet war völlig verängstigt und klammerte sich die ganze Zeit an die für mich völlig fremde Pflegemutter. Es war schrecklich, was haben diese Leute meinem Kind nur angetan?
    Das ist ein Verbrechen an Violet und ein Verbrechen an unserer Familie.

    Vielleicht kannst gerade Du ja das Leid unserer Familie, und vor allem das Leid von Violet verstehen.

    Vielen Dank für Dein Mitgefühl im Voraus

    Mit lieben Grüßen Ralf
    VA:F [1.9.5_1105]
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    2. Friedemann Mahler schrieb:
    Oktober 3rd, 2009 um 22:33

    An alle, die diese Meldung lesen!
    Setzt sie bitte jetzt sofort auf Eure Startseite!
    Violet, Verena u. Ralf sind in Gefahr!
    Ab spätestens Montag morgen ist mit weiteren Aktionen der Gegenseite zu rechnen!

    Gruß……..Fiete

    WO LEBEN WIR EIGENTLICH

  • Das Jugendatm ,(KINDERKLAUMAFFIA), und die korrupten Familienrichtern, und somit alle die diese sachen stoppen könne, wir Oberbürgemeister und allem anderen sind nicht nir den gefahr diese ganzen Kinder, sondern auch verantwortlich falls diese Kinder was passiert, und für das alles, werde die alle dafür zahlen, auch wennn ist das letzte was ich ujnd meine ganze Familie für meine Kinder tun können.

    Das jugendatm ist nicht stärker, wie Sie sagen
    Oder ich habe auch noch nicht verloren, sobald ich auch die möglichkeit habe mich dazu zu äussern und die beweise und Zeugen anbringen, anhören, und die alles berücksichtig wird..

    Nicht so, sich gegen ein Gutachten zu entscheiden, das Jugendamt ohne irdgend ein beweis…ich habe beweise genügend, das Jugendamt hat kein einzigsten beweis wovon die sprechen,

    Das ein zwickmühle beim Gerichten, weil das Jugendamt weiß dass Recht haben und Recht bekommen zweierlei ist, aber über die machenschften und finanziellen interessen, selbst von die Familien-sachen Richtern, ist überallt bereits bekannt..

    Kinder werden aus ganz normalen und Gesunden, in gutte verhältnissen Familien weggenommen, es reicht nur, wie in mein fall , ein mitarbeiter zu wiedersprechen, und schon werden die Kindern als Geisseln genommen, um zu veruschen das die Sorgeberechtige Elternteil hörsamm wird, alles aus rechtswidrigen verhaltenm, verfahrens, alles Verfassungswidrig….da bekommen wir spätestens recht, und wegen International Criminal Court, da bekomme ich auch am alle letzten Instanz meine Kinder, überlegungen beim Europäischen Gerichtshof für menchenrechten, machen wir uns gerade auchnoch.

    Seit ein and halbes Jahr kämpfe, mein Sohn seit einem Jahr erst, aber ich werde niemals aufhören , um so weniger wenn ich sehe, dass sich hier keinen an Gesetze dranhält, alle haben die Amtspflich verletztm, das wird sehr Teuer werden Liber Münster, oder liber gesagt KINDERKLAU FABRIK

    Cordialmente

    Geschädigte mutter von Kinderklau Behörde die verzweiffelt nach Ihre Tochter Nawokii Domenica Stallmann und Joshua Manuel Stallmann sucht, da die entführt worden sind. Wir alle drei sind aus Costa Rica.

  • Apropo habe ich schon mal event dass ich die Richter: Braem, Familiengericht Münster sowie Richterin B., Richter Finke und Utemeier als BEFANGEN BEANTRAGT habe??

    Die sind alle befangen gewesen!! ich mache nicht mit an euren Kinderklau prozessen, nee um Gott es willen, möge Gott meine Kinder beschützen!!

    MEINE KINDER HER, ihr KINDERKLAU BEHÖRDE; KINDERKLAUMAFFIA

    Soll aus mein kind so wie die letzten meldungen, auch getöttet werden duch Pflegeltern, vor paar wochen in Fehrnsehn bericht, oder missbraucht werden, wir fast in jeden heim, oder wie Denis, getötet werden…von SOZIAL PÄDAGOGEN!!
    Wo glaubt ihr wo die meinsten Pädophilen sich bewerben?
    Bei so Willkürlishces Verhalten des jugendamt, ist normal dass Jugendamt sich für alle diese tötungsdelikten, und missbrauchdelikten sich verantworten musste..
    Wenn eine mutter das kind vergewwaltig wird, in Münster nimm das Jugendamt die arme Mutter das Kind weg, dann sollte mann an das Jugendamt auch alle die Rechten entziehen, weil die versagen unendlich…

    Sollte meine Kinder etwas passieren…Den Bundestagabgeordnete beobachte mein fall, sowie Europa Parlament auch schon, weh und ihr fasst nur ein finger an meine Tochter Nawokii Domenica oder an Joshua Manuel…weh nur!!!

    MEINE KINDER HER!!!!!!!!!!!!

    Cordialmente
    Betroffene mutter, die opfer eines insisniertes Kindesunwohl ohne beweislage, nur mit Freiwilige Gerichtbarkeits Lügen, weil beim Familiengericht zählen keine beweise, sondern nur die Lügen des Jugendamtes, die meine Kinder entfüührt haben, und ich suche verzweiffelt nach meine bestohlene Kinder, bite um Hilferuf!!!!

    MEINE KINDER HER

    MEINE KINDER HER; IHR KINDERKLAU MAFFIA
    KINDERHÄNDLER!!

  • “Alles was Sie sagen kann und wird gegen Sie verwendet werden” (Autor: Ralf von der Lieth)
    So der einfache, aber doch einprägsame Satz aus jedem Groschenroman.
    Anders beim Jugendamt: Dort gaukelt man Ihnen Hilfe und Unterstützung vor, und Vertraulichkeit. Der Sozialpädagoge (oder eine sonstiger Teilzeit/Vollzeit Tarifbeschäftigte) unterliegt der Schweigepflicht wie ein Arzt oder Richter auch. Bricht er das Schweigen zieht unweigerlich der §203 StGB. Geht man zum Jugendamt oder wird geschickt, dann erwartet man Hilfe und Beratung, man möchte dem SozPaed auch nicht alles erzählen, sondern nur das was man eben will, was aus eigener Sicht wichtig erscheint. Das “Amt” hat jedoch eigene Vorstellungen wie der Hilfeleistungsauftrag zu erledigen ist. Das Amt will gar nicht helfen, es möchte möglichst viel erfahren über Sie, und, noch viel seltsamer, was andere über Sie oder ihr Kind denken. Die Meinungen der Dritten sind gar noch viel interessanter! Und der SozPaed ist auch der Meinung, er könne gar nicht anders, er könne nicht auf die Informationen von Schule, Kindergarten, Hausarzt usw. verzichten um ordentlich zu beraten. Diese Sichtweise der Arbeit einer Jugendamtsmitarbeiterin ist befremdlich. Der Gesetzgeber gab den Kommunen auf, Sozialdaten höchst selbst zu erheben, diesen Anspruch kann jedoch die Datenerhebung von Dritten, also Kindergarten, Schule etc. nicht befriedigen. Es muss auch in Frage gestellt werden, ob die erhaltenen Informationen ungefiltert und vollständig wiedergegeben und aufgezeichnet werden, jedes Missverständnis ausgeschlossen werden kann. Man hat keinen Einfluss darauf, was die neugierige Dame vom Jugendamt die Lehrerin, die Hausärztin fragt. Ob es notwendig ist, für die Beratung, muss in Frage gestellt werden. Dieses Sammeln von allerlei Informationen, auch ungezielt, kennen unsere Großeltern zu Genüge, auch heutige Geheimdienste arbeiten nach diesen Methoden. Man muss nicht denken, das Jugendamt wäre einem Geheimdienst eingegliedert, Chef ist immer noch der « hochrangiger Beamte ». Aber die Methode scheint genauso (verwerflich) zu sein. Geht man davon aus, dass das Jugendamt einen Beratungsauftrag gegenüber den Eltern hat und jederzeit in ein gerichtliches Verfahren eintreten kann oder dies gar selbst anhängen kann, so tut man gut daran, möglichst wenig von sich preis zu geben, denn der hilfsbereite, verständige, SozPaed kann gleich morgen mit der Polizei in der Tür stehen und behaupten, das Kindeswohl sei bei Ihnen gefährdet. Oder jemand anderes (der Postbote) hätte dies durchblicken lassen. Völlig neben der Sache ist es, wenn unter dem Hilfeleistungsaspekt Daten von einer Erzieherin aufgezeichnet und an ein Gericht weiter gegeben werden. Denn es ist höchst fraglich, ob die Erzieherin nicht im Glauben an die Vertraulichkeit ihr Wissen preisgibt.
    Die erklärte Aufgabe des SozPaeds eines Jugendamtes ist es, das Gesagte von Dritten in ein Gerichtsverfahren einzubringen, dabei ist es ihm völlig egal, ob er das Gesagte richtig und vollständig wiedergibt, ob es wahr oder unwahr ist. Sie haben dann vor dem Familiengericht die Aufgabe, Gesagtes zu widerlegen oder richtig zu stellen. Nicht nur die “ gegnerische “ Partei bringt also Sachen ein, nein, die Hilfeorganisation auch noch! Vor diesem Hintergrund sind “Schweigepflichtentbindungen” gegenüber einer Organisation die alles an jeden weiterplappert grundsätzlich abzulehnen. Gerade dann, wenn die Mitarbeiter dieser Organisation behaupten, ohne diese Entbindung können sie ihre Arbeit nicht tun. Der Gesetzgeber ist nämlich der Meinung, sie können es ohne Entbindung leisten! Und so muss es wohl an der Organisation liegen, wenn sie anders nicht leistungsfähig ist oder gar ganz andere Ziele verfolgt. Hat sich die Organisation in einem Zeitpunkt bereits positioniert (für einen Elternteil) oder verfolgt die Organisation gar das Interesse, das Kind ganz aus der post-Familie zu nehmen, dann werden sie Teile der Gespräche nicht dem Gericht vorlegen, nämlich die Teile, die vorangegangene Mitteilungen des Jugendamtes in Frage stellen. Denn fehlerhafte Einschätzungen werden Mitarbeiter des Jugendamtes niemals zugeben, die Folgen versuchen zu heilen. Und als nächstes lesen Sie bitte den § 2 des SGB. Besonders Absatz 3 ist beachtenswert! Das Aufgabenspektrum geht von Beratung bis zur Kindesunterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Und genau dieser Organisation sollen Sie eine Schweigepflichtentbindung geben! Genau so sollen Sie beim Beratungsgespräch überrumpelt werden, durchaus vergleichbar mit dem Haustürgeschäft! Sie stehen natürlich vor dem Dilemma, dass die fehlende Kooperation mit dem Jugendamt vor Gericht von der Richterin nicht wirklich mit Wohlwollen bedacht wird. Es wird aber am Verfahren an sich nichts ändern. Denn hat das Jugendamt erst mal eine Meinung gegenüber der Richterin geäußert, wird sie dieser Ansage des Amtes folgen. Nur Sie haben einen Lügen- und Gerüchteherd weniger, wenn sie die zum Schweigen verurteilten eben nicht von der Schweigepflicht entbinden

  • B., Finke und Utemeier sind aus OLG Hamm.

    Mein Anwalt ist sich überzeugt dass diese Richtern alle seine Amstpflichansprüche nicht nachgekommen sind, und somit dies verletzt haben, es wird nicht nach die wahren Gestzt gehandelt, gesetzen werden berbogen, gebrochen oder ausgesetzt, wie in mein fall..

    Diskriminierend, Rechtswidrig und Verlogen bis sich die Balken biegen.
    Die krigen irdgendwann mal sein fett ab, da bin ich mir ganz sicher, ich bin schon lange nicht mehr alleine um den Kampf gegen so eine Organizieretes Staatlische Kinderklau ,

    Ich höre nur auf, wenn Gerchtigkeit und Wahrheitsfindung, wie in das Gestzt vorschreibt, und in Verfassung es vortreibt.

    MEINE KINDER HER!!!!!!!!!!!
    Cordialmente
    Betroffenes Opfer von Kinderklaumaffia, die verzweiffelt nach ihre Kinder such da die entführt worden sind, ohne ein rechtkräftigen Grund, weil wenn es so wäre, hätten die jenigen beweisem, und mussten mir und meine Kinder alle Rechten des SGB und GG entzogen worden..wenn die so viel Recht haben, hätten sich niemals gegen Verfassungs Urteile entschieden, wenn die so viel Recht haben, wiso hat das Jugendatm dann so viel angst??????

  • In jahr 2009 wurden 33597 Kinder in Deutschland durch das Jugendamt entführt worden, davon hat das Krininal Justiz Amt nur 153 fälle wo tatsätzlich unter Gewalt oder Missbraucht oder vernachlässig waren..

    Was ist mit die anderen tausenden vcon arme Kinder??????????????????????????????????????????????
    Familien werden zerstört, und wir sollen sitzen und glauben dasss die allmächtigen sind, nur weil die Familiensachen schon beim parlament und sogar über USA große kritiken wegen missbraucht von eigen gesetzten, Menchenrechten Konventionen werden einfach nach strich und Faden verstoßen,

    Kinderrecht Konventionen um so schlimmer, es wird sogar den Umgang an die elter verweigert oder an die Geschwister, oder Paten, Omas und so weiter..

    Nur weil Familienrecht so der massen mit so Komischen Kriminellen oder Finanzielen hintergrunde energie handeln, heiss es schon lange nicht dass die Kinderklaumaffia Rechts hat..

    Sobald sie vor bundesverfassungegrichten, bekommen die eltern meinstens Recht, oder Europäischen Gerichtshof für menchen Rechten, da flipp jeden Sozialpädagoge aus, weil seine mach nicht unendlich ist…also doch ein machtspielchenß abeitsplätze verlegen?
    Pro Kind kassieren bis 6 500 euro am monat, jeder Gutachter bekommt 15 000 euro für eine stunde gutachtung, die kein kindeswophl gutachten ist, sondern Erziehungsunfähigkeits gutachten, der normalerweise nicht weiter gegebn werden darf, sowas ist verfasungswidrig, oder gegen der jenigen zu nutzen..

    Viele von uns kennen nicht seine Rechte, ich um so weniger da ich Ausländerin bin, von Grundgesetzt her, selbst eine mutter die das komplette Sorgerecht entzogen wurde, nicht in mein fall, sollte niemals ausgeschlossen werden von die Erzihungshilfe massnahmmen ihre kinder.

    Ich weiss noch nicht mal wo meine Tochter ist, sie ist bei anonyme Pflegeneltern untergebracht, da die Kinderklaumaffia weiss dass ich jede Familie von kinderklaumaffia, für mich nur ein kindeshandel ist, und es ablöehnen werde, das ist auch mein recht, so steht im Gesetzt, dass ich die PflegeFamilie Ablehnen darf, weil ich die Person Recht meine Kinder noch habe,

    Wenn das Jugendamt so viel Recht hat, wiso handeln die so? Wiso hat das Jugendamt so viel Angst??

    Vieleicht weil die wissen dass ich das gegnteil beweisen kann, und die zeugen die ich habe, sind auch denen bekannt und gehören zu Staatliche einrichtumngen.

    Ihr seid das gefahr für jedes kind in Deutschland, wenn ihr so handelt, gegen das Gesetzt und gegen alle Rechten.

    Ich glaube in Gerechtigkeit, ich bin geboren in einen Land wo Demnokratie ganz anders aussieht, klar defizite gibt es dann woanders, und falls sich jemand fragt, wiso geht die liebe Frau nich zu ihre Heimat dann zurück? Im ernnst nach 17 jahren in Deutschland wo ich 14 Jahren lang meine steuer bezahlt habe, und sogar selbständig war und niemals diese land ausgenutz habe, und um sonst von steuern Geldern gelebt zu haben, bin ich bereit nach so eine Sache zu sagen: Jeder zeit bin ich bereit es zu tun, nur zum wohl meine Kinder da die hier geboren sind, und ich Ein sehr gutte aufasichten auf wiedereinstiegendes Berufsleben nicht fürchte sondern mir lieber ist, nach mein weiter Studium klar,

    wollte nicht den umfeld sereissen an meine Kinder oder ihren Vater, aber zum wohl meine Kinder bin ich alles bereit, im ernst!!!!

    Zum glück habe ich jetzt auch eine liebe zeugin die mich an jede Lügen prozessen mitbegleitet beim Kinderklaumaffia, und sogar beim besuchskontakten, damit die lügen aufhören, sowas ist ja widerlich….jemand der so viel recht haben soll, brauch nicht zu lügen!!!

    Cordialmente

    Betroffenes Opfer durch Kinderklaumaffia, die verzweiffelt nach ihren entführten Kinder sucht, Nawokii Domenica Stallmann und Joshua Manuel Stallmann, wir alle drei aus Costa Rica.

  • ICH WAR BEIM JEDE UNTERSUCHUNG MEINE KINDER GEWESEN; MEIN SOHN JOPSHUA HATTE BEREITS ALLE IMPFUNGEN AUFGEBRACHT MIT SEIENN DRITTES LEBENAJHR,
    und hatte mit den Kinderarzt wechsel festgestellt dass mein Sohn ein hörproblem hatte, und dann sofort alle massnahmen unternommen die dafür notwendig waren, und dass alles zum Wohl meine Kinder, ohne Kinderklaumaffia hinter mir zu haben..

    wo meine tochter entzogen wurde mit 14 wochen-drei and halbes monat alt- hatte sie bereits drei wochen davor die U4 gehabt

    Unser Kindrärtzes Attestes steht dass meine Tochter 5600 grms gewogen hatte, dass sie mit das essen spielte, und keinerlei auffälligkeiten, ein normales entwiklung und gut versorgt…
    Sie war sogar übergewichtig gewesen…..

  • Liebe Eltern, die auch das Gesetzt nicht kannten soe ich gerade erst, folgendes:

    Völkerstrafgesetzbuch
    Teil 2 – Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 – 14)
    Abschnitt 1 – Völkermord und Verbrechen gegen die

    § 7 VStGB
    …Verbrechen gegen die Menschlichkeit

    (1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
    1. einen Menschen tötet,
    2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
    3. Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,
    4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,
    5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
    6. einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt, der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt oder in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen, eine unter Anwendung von Zwang geschwängerte Frau gefangen hält,
    7. einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lässt, dass er in der Absicht, ihn für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen,
    a) ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation entführt oder sonst in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt, ohne dass im Weiteren auf Nachfrage unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft über sein Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oder
    b) sich im Auftrag des Staates oder der politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht weigert, unverzüglich Auskunft über das Schicksal und den Verbleib des Menschen zu erteilen, der unter den Voraussetzungen des Buchstaben a seiner körperlichen Freiheit beraubt wurde, oder eine falsche Auskunft dazu erteilt,
    8. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
    9. einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt oder
    10. eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt,

    wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

    (2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren und in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 und 9 Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

    (3) Verursacht der Täter durch eine Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 10 den Tod eines Menschen, so ist die Strafe in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

    (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

    (5) Wer ein Verbrechen nach Absatz 1 in der Absicht begeht, ein institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer rassischen Gruppe durch eine andere aufrechtzuerhalten, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat nach Absatz 1 oder Absatz 3 mit schwererer Strafe bedroht ist. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, soweit nicht die Tat nach Absatz 2 oder Absatz 4 mit schwererer Strafe bedroht ist.

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit :

    Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen
    …eine Zivilbevölkerung in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder
    teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter
    Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder
    teilweise herbeizuführen, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe
    bestraft.

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit :

    Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit :

    Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen
    …eine Zivilbevölkerung einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden
    lässt, dass er in der Absicht, ihn für längere Zeit dem Schutz des
    Gesetzes zu entziehen, ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates
    oder einer politischen Organisation entführt oder sonst in
    schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt, ohne dass im
    Weiteren auf Nachfrage unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft über sein
    Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oder sich im Auftrag des
    Staates oder der politischen Organisation oder entgegen einer
    Rechtspflicht weigert, unverzüglich Auskunft über das Schicksal und den
    Verbleib des Menschen zu erteilen, der unter den Voraussetzungen des
    Buchstaben a seiner körperlichen Freiheit beraubt wurde, oder eine
    falsche Auskunft dazu erteilt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter
    fünf Jahren bestraft.

    Cordialmente

    Betroffene Mutter durch Kinderklaumaffia, die ihre Kinder entführt haben, und sie sehr verzweiffelt nach Nawokii Domenica Stallmann und Joshua Manuel Stallmann sucht, da sie jede zeit das gegenteil beweisen kann, wenn man Ihre Rechte wieder bekommen sollte, und somit jede Zeuge und beweis auch berücksichtig wird, um die Wahrheitsfindung zu helfen, und beweisen dass die erfundene Kindeswohlgefärdung, nur ein machtspielchen des Kinderklaumaffia ist.

  • Komentaren und auswirkungen, wie Herr von der Lieht in Niedersachesen ausgelösst hat, trotz Kindesentführungs durch Kinderklaumaffia, hatten ihren tochter mindestens halbes Jahr nicht sehen dürfen, und die Eltern hatten sogar das komplette Sorgerecht entzogen bekommen, haben die trotzdem drei Jahren über alle fronten um die Kleine Violet gekäpft, und es hat sich und wird sich immer um die eigenen Kinder zu kämpfen

    Eltern, Nemals aufhören!!!! es sind unsere Kinder!!! Germanisierung von Ausländischen elternteile soll gestoppt werden!! Kinder herausgabe, wird mit sofortige wirkung an die Kinderklaumaffia verlangt!!!

    Cordialmente
    Betroffene Mutter, Opfer der Kinderklaumaffia, die verzweiffelt nach ihren entführten Kinder nachsucht, Nawokii Domenica und Joshua Manuel, die von anfang an immer ihre pflichten als Mutter nachgegangen ist, und nur weil das Jugendamt wiedersprochen hat, nicht an eine akutte situation, sondern da die unseren Intime/Privates leben manupileren wollte, dazu wollte ich mal ein stopp machen, bin zwar ausländerin aber mich vor Jugendamt Kinderklamaffia werde ich mich niemals vorknien, und nur daswegen eine erfunden Kinderwohlgefärdung vor Familiengericht vorgelogen haben, und meine tochter zuerst entführt danach mein sohn…und gegen alle Gesetzen verstoßen haben, und das alles ohne beweis, selbst das Gutachten hat sich die Richterin dagegn Entschieden…

    Ich kann beweisen meine Kinder waren immer wohlaufgehoben, mit viele Zeugen, selbst die mitwirkenden mitarbeiter Hebahme, tagesmutter, Kinderarzt, Kindergarten Erzieherinnen, alle Mutter und Väter des Kitta Kinderhaus, alle Nachbarn, Vater Serrano und die komplette Katholische Spanische Mision sind entsetzt.

  • MEINE KINDER HER!!!
    MEINE KINDER HER!!!

    Ihr seid das großte Gefahr jede Familie hier in Münster passieren kann!!

    Bei so viele lügen, ist für Euch eine Therapie keine hilfe mehr..solche machtspieler sollten hinter gittern sitzen!!!!!

  • Petition zur Abschaffung des deutschen Jugendamtes (Zwangsmaßnahmen des Jugendamtes)

    Delbrück, 29.10.2007: Der Rechtsanwalt Ingo Alberti hat eine Reihe Petenten erfolgreich unterstützt und folgender Antrag wurde vom Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments als zulässig angenommen:

    Rechtsanwalt Ingo Alberti, von Galen Str. 13, D-33129 Delbrück

    Europäische Delegation
    Herrn Marcin Libicki, Generalsekretär des Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
    Rue Wirtz
    B-1047 Bruxelles

    PETITION

    Anti-demokratische, anti-europäische, anti-elterliche Tätigkeit der deutschen Jugendämter / Auflösung derselben / Einführung des Begriffs der besten Interessen des Kindes in das deutsche Familienrecht bei Abschaffung des unbestimmten Ersatzbegriffs des (sogenannten) Kindeswohls in Deutschland

    Jugendämter sind abzuschaffen, weil sie ohne Rechts- und Fachaufsicht sind, ohne Weisungsgebundenheit und sich über die Menschenrechtssprechung und –konventionen stellen, sowie nur von lokalen Jugend­amts­politikern beeinflusst werden. Die beste Interessen des Kindes sind als Rechtsbegriff einzuführen.

    Begründung:

    Als deutscher Rechtsanwalt mit 14 Jahren Berufspraxis bin ich stets konfrontiert mit dem Machtmissbrauch und der Voreingenommenheit der Jugendämter gegen ausländische Eltern und deutsche Väter im familiengerichtlichen Verfahren. Letztlich kann nur deren Abschaffung abhelfen. Erschwerend kommt hinzu, dass der internationale Begriff der Besten Interessen des Kindes in Deutschland nicht gilt, sondern nur der unbestimmte Ersatzbegriff des sogenannten Kindeswohls, der jegliche jugendamtliche und richterliche Willkür ermöglicht. Dieser steht über den Menschenrechten des Kindes und seiner Eltern und führt oft zu deren Verletzung im familiengerichtlichen Verfahren.

    1. Die Jugendämter werden irreführend als Amt, als eine staatliche Behörde bezeichnet, obwohl sie einzelne territoriale Organisationseinheiten mit antidemokratischem Charakter sind, die durch den Oberbürgermeister bzw. « hochrangiger Beamte » jeder Stadt und jeder Gemeinde finanziert werden. Aber im Gegenteil zu einer staatlichen Behörde weder der staatlichen noch der ministerialen noch der anderen Aufsicht bzw. Weisung unterliegen.

    2. Die örtlichen Jugendämter wurden endgültig durch die NSDAP als lokale Behörde zur politischen Kontrolle, Unterdrückung und Germanisierung der Kinder und Familien auf dem deutschen Gebiet konstituiert. Die Jugendämter haben die Selektion und die Entführung der rassentauglichen Kinder ins Dritte Reich durchgeführt.

    3. Nach dem 2. Weltkrieg sind die Strukturen der örtlichen Jugendämter nicht aufgelöst worden.

    4. Bis 1952 standen die örtlichen Jugendämter unter der Kontrolle der Polizei (Innenministerium) und haben die Identität der 160 000 entführten polnischen Kinder in den deutschen Familien vertuscht.

    5. Die Bürgermeister bzw. Landräte haben lediglicht die Pflicht, das Jugendamt zu finanzieren. Sie sind weder weisungsbefugt noch können sie die Jugendämter kontrollieren.

    6. Die Entscheidungen über das Jugendamt kann ausschließlich der innere Ausschuss des Jugendamtes (Jugendamtausschuss) fallen, der aus den Lokalpolitikern besteht. Das heißt, das Jugendamt kontrolliert sich selbst.

    7. Die gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes ist die politische Kontrolle der Gesellschaft. Die Kontrolle der Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit der Zustand völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Gesundheit (im weitgehenden Sinne), d.h. die besten Interessen der Kinder, werden völlig außer Acht gelassen (z.B. 2006 Fall Kevin im Bundesland Bremen),

    8. Das Jugendamt verfolgt die Gefährdung des sogenannten Kindeswohls, anstatt sich um die besten Interessen des Kindes zu kümmern. In deutschen Gesetzen wird letzterer Begriff niemals erwähnt, sondern nur der Begriff Kindeswohl.

    9. Das sogenannte Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Er wurde nie, in keinem Gesetz, in keiner rechtlichen Vorschrift definiert, es wird so verstanden, wie das die lokalen Politiker der Jugendämter und Familienrichter verstehen und entspricht nicht den besten Interessen des Kindes.

    10. Jedes Kind und jede Familie, auch die ausländischen Staatsbürger, die sich auf dem deutschen Gebiet aufhalten, unterliegen automatisch der Kontrolle des Jugendamtes. Das Kind kann jeder Zeit ohne Angabe der Gründe den biologischen Eltern entzogen werden. Das Gericht kann nach der Schaffung der vollendeten Tatsachen informiert werden.

    11. Die örtlichen Jugendämter haben die Pflicht, sich in die Tätigkeit der Familiengerichte, Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten sowie aller Kinder-, Jugend-, Erziehungs- sowie der Sportorga­ni­sa­tionen und Wohlfahrtsverbände einzumischen. Lokale Kompetenz der örtlichen Jugendämter zählt mehr als die Weisungen der weit von der Sache entfernten Ministerien: Justiz-, Schul-, Kultus-, Bildungs- Familienministerium, auch mehr als die der Gerichte, allerdings ohne jegliche Kontrolle.

    12. Die Jugendämter sind nach dem FGG zwingend in Kindschaftssachen am Verfahren zu beteiligen.

    13. Die örtlichen Jugendämter sind als Verfahrensbeteiligte an kindschaftsrechtlichen Verfahren vom Familiengericht zu beteiligen und sie können dem Gericht die Unwahrheit über die biologischen Eltern des Kindes sowie über das Kind (im Namen des deutschen Kindeswohls) vortragen.

    14. Die Jugendämter sind gesetzlich immer im Namen des deutschen Kindeswohls tätig, deswegen werden die „gut gemeinten“ Lügen des Jugendamtes von der Staatsanwaltschaft nicht belangt und keinesfalls bestraft.

    15. Die Jugendämter – als die einzige Institution in Der Name Europa wird heute häufig synonym für die Europäische Gemeinschaft (EG) verwendet, die jedoch nur einen Teil von E. umfaßt. Dem geographischen Umfang nach ist E. mit etwas über 10 Mio km2 der zweitkleinste Erdteil. Europa – sammeln ohne Begründung alle Informationen und Daten jeder Familie, in der Kinder sind, im Namen des deutschen Kindeswohls, wider das Bundesdatenschutzgesetz.

    16. Den Familiengerichten ist gesetzlich untersagt, Entscheidungen in Kindschaftssachen ohne vorherige Beteiligung des Jugendamtes vorzunehmen.
    Deswegen ist die Unabhängigkeit der deutschen Familiengerichte der Abhängigkeit von den örtlichen Jugendämtern unterworfen und macht die Gerichte gewissermaßen zu deren Erfüllungsgehilfen.

    17. Jedes Jugendamt überwacht den planmäßigen Entzug der Kinder ihren biologischen Eltern und auf diese Art und Weise finanziert die Kinderheime und politisch korrekte (jugendamtsabhängige) Pflegefamilien. Die Rechnung für die Erziehung bei Ausschluss der leiblichen Eltern unter Kontrolle der Jugendämter bekommen oft unter dem Zwang des Gerichtsvollzugs die biologischen Eltern.

    18. Beim begleiteten bzw. betreuten Umgang, in Pflegefamilien und Kinderheimen sind den Kindern die Gespräche in der Sprache des nichtdeutschen Elternteils verboten und die Bildung in Sprachen (außer Englisch und Französisch) wird behindert.

    19. Jeder der polnischen Eltern oder solcher mit anderen Nationalitäten wird als ein potenzieller Verbrecher behandelt, weil er das eigene Kind in eigene Heimat außerhalb Deutschlands entführen könnte. Aus diesem Grund werden durch die Jugendämter eigene siehe UmweltdatenbankenDatenbanken geführt. Das Einwohnermeldeamt hat die Pflicht, das Jugendamt über alles umgehend zu informieren.

    20. In den binationalen, z.B. deutsch-polnischen Ehen fängt der Eingriff der Jugendämter mit dem Verbot der polnischen Sprache an, dann folgt die Überwachung der Gespräche und Kappung der Umgangs der polnischen Kinder mit ihren Eltern. Das gleiche gilt für getrennte/geschiedene Väter.

    21. Die Jugendämter machen den polnischen Kindern aus den geschiedenen Familien mit allen Mitteln unmöglich, die polnische Sprache zu erlernen, mit der Begründung, die Kinder seien Deutsche und sollen in Deutschland wohnen. Bei deutschen Vätern wird gesagt, das Kind gehört der/zur Mutter.

    22. Das Ziel der Jugendämter ist die Zwangsintegration. Sie blockieren ausländischen Eltern oder meist deutschen Vätern die Kontakte mit den eigenen Kindern so lange – 2 Jahre reichen aus, bis die Kinder „von alleine“ auf den Gebrauch und das Erlernen der nichtdeutschen Sprache, auf den Besuch der ausgegrenzten Familie sowie auf Umgang mit eigenen Eltern oder deutschem Vater verzichten.

    23. Die Jugendämter respektieren weder die Urteile der deutschen Gerichte noch die des Europäischen Gerichtshofes (zum Beispiel Fälle Görgülü und Haase und Elsholz).

    24. Die gezielte und planmäßige Entwurzelung der wehrlosen, minderjährigen polnischen Staatsbürger aus den nationalen sowie familiären Bindungen, das Auslöschen der polnischen Identität durch Verbote der polnischen Sprache, Kultur sowie die Kappung des Umgangs mit polnischen Eltern wird durch die Jugendämter als die Notwendigkeit der Integration mit dem deutschen Volk verstanden. In Polen wird das als nationale Säuberung verstanden. Bei Umgangsausschluss mit der deutschen Familie oder des Vaters wird genauso argumentiert, weil das Kind „zur Ruhe kommen müsse“. Das Parental Alienation Syndrome (PAS) wird in Kauf genommen. Behandlungen von ADHS explodieren.

    25. Die Jugendämter stellen die Schädlichkeit der polnischen Sprache und Kultur auf die Kindesentwicklung in Deutschland fest. Wenn polnische Eltern die nationale Säuberung kritisieren oder nicht akzeptieren wollen, wird ihnen das Sorgerecht entzogen mit der Begründung, sie seien gegenüber dem Jugendamt nicht kooperativ, was ihre Fähigkeiten als Erzieher und Eltern in Frage stellt. Wenn deutsche Familien oder Väter ihre Kinder öfter sehen wollen, wird genau so verfahren.

    26. Das deutsche Kindeswohl wird von den Jugendämtern und deutschen Familiengerichten umge­setzt als: Verbot des Gebrauchs und des Erlernens der polnischen Sprache, Verbot des Umgangs mit polnischen Eltern und polnischer Familie in Polen, Verbot der polnischen Bildung. Ähnliche Verbote für andere Nationalitäten oder meist des Vaters wegen seines Geschlechts und der väterlichen Familie sind aus Presse und Rechtsprechung (z.B. Bundesverfassungsgericht Urteil vom 29.01.2003 zur Diskriminierung nichtehelicher Väter und Kinder beim Vetorecht der Mutter gegen ge­meinsames Sorgerecht § 1626a BGB – bekannt. Mütter wüssten schon, warum ein Kind keinen Vater braucht.

    27. Seit einigen Jahren werden aus den finanziellen Mitteln der Länder die Landesjugendämter ge­schaf­fen. Es sind unabhängige Organisationseinheiten, die keiner Kontrolle unterliegen und die sich mit der Anschaffung der Kinder aus dem Ausland beschäftigen mit dem Ziel, die Finanzierung der Adoptionen zu sichern. Es sind keine Aufsichtbehörden über die Jugendämter.

    Die o.g. dokumentierten und bekannten Fakten sprechen für den antidemokratischen und nationali­sti­schen Charakter der Jugendämter, die unter der Schirmherrschaft der Regierung der BRD und der deut­­schen Politiker polnische Kinder diskriminieren und national säubern.
    Deswegen beantrage ich die Einleitung entsprechender Maßnahmen durch die Organe des Deut­schen Bundestags in der Sache der Liquidierung der Jugendämter als der einzigen von dieser Art in der Europäischen Union, willkürlichen, und nur unter der eigenen politischen Kontrolle wirkenden Or­ga­nisationen mit einem dokumentierten nationalistischen, antieuropäischen und antidemokratischen Charakter, von denen die Kinder eben in einem solchen Geist erzogen werden.

    Seit 2000 ist eine schleichende Wiederbelebung der nationalistischen Aktivitäten zu verzeichnen, die der Zielsetzung dienen, im Rahmen der Zwangsintegration eine totale Kontrolle über die Kinder und Familien zu übernehmen. Vaterlos aufgewachsenen Kindern drohen bekanntermaßen höhere Risiken.

    Mit dem Wegfall der Jugendämter wird den Gerichten möglich sein unabhängig zu urteilen.
    Brauchbare Mitarbeiter der Jugendämter sollen ab sofort dem Gesundheitsamt und dem Gesundheits­ministerium unterstellt werden, damit qualifizierte Fach- und Dienstaufsicht gewährleistet ist.
    Unter der Berücksichtigung der Sparpolitik der Bundesregierung würde der Wegfall der überflüssigen Jugendämter zu größten Ersparnis beitragen.

    Ingo Alberti

    (Rechtsanwalt)

    Also damit ihr siehr, ist nicht dass ich unkooperativ bin, die wollen nur eins, meine Kinder, und wenn jemand das hier richtig verstehen kann, ein anwalt der sich für uns alle betroffene einsaetzt, sogar für eine Mutter wie mir, Ausländerin, da ist jemand der das System des Jugendamtes vollkom verstanden hat, so wie ich es tue, und Sie??

    Cordialmente

    Betrofene Mutter, Opfer von kinderklaumaffi die verzweiffelt nach Ihre Kinder sucht, da die entführt worden sind, Joshua Manuel Stlammann und nawokii Domenica Stallmann, durch Kinderklau Behörde entführt…

  • Widerspruchsbescheid vom 23. 09.2009, 01.03.2010. 01.03.2011 und 29.03.2011- wegen rechtmäßigem Auskunftsbegehren der Kindesmutter.
    Ihr Schreiben vom 29.03.2011

    Sehr geehrte Frau Holländer(Egänzugspflegerin, Kinderklaumaffia) Herr Tillack, Frau Pohl, Herr Materlla
    es erscheint mir bemerkenswert, wie Sie über Recht und Gesetz hinweg sehen, sich nicht einmal an die Grundlagen des „noch“ gültigen Grundgesetzes bezüglich Artikel 6, EMRK 6,8 und 13 bereit sind halten zu wollen… u.a. so z.B. der UNO-Kinderrechtsresolution.

    Leibliche Eltern- insbesondere eine Kindesmutter Artikel 6 GG, können und dürfen demnach nicht als „natürlich“ zu betrachtende Elternteile vom Auskunftsrecht, als Kraft Gesetz befugte Erziehungsbefugte ausgeschlossen werden.
    Sie sollten sich auch einmal vergegenwärtigen, bevor Sie quasi als Absurdum- sich als „erziehungsberechtigt“ qualifizieren- bei „erheblichen“ Versagen der Mitwirkungspflichten, die Sie innehaben:
    BVerfG, Beschluss vom 14. 9. 2010 – 2 BvR 2638/ 09 (Lexetius.com/2010,3699)
    a) Nach Art. 103 Abs. 1 GG haben die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, sich vor Erlass einer Entscheidung zu dem zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern. Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Insbesondere gebietet das Recht auf rechtliches Gehör in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge. Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt daher gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 [35 f.]; 60, 247 [249]; 69, 141 [143 f.]; 105, 279 [311]; stRspr).
    Art. 103 Abs. 1 GG ist – auch insofern – eine Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken für das Gebiet des gerichtlichen Verfahrens. Die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts sowie seine Auslegung und Anwendung im konkreten Fall müssen daher ein Ausmaß rechtlichen Gehörs eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden und den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 60, 305 [310]; 74, 220 [224]; 81, 123 [129]). Hierzu zählt auch die Möglichkeit der beweisbelasteten Partei, für die von ihr behauptete Tatsache Beweis durch Einvernahme eines Zeugen zu erbringen.
    b) Diesen Anforderungen genügt die angegriffene Entscheidung nicht. Indem das Landgericht auf die beantragte nochmalige Vernehmung des Zeugen verzichtet hat, hat es das entsprechende Beweisangebot zumindest teilweise nicht berücksichtigt, ohne dass dies hinreichenden Anhalt im Prozessrecht findet (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2004 – 1 BvR 1935/ 03 -, NJW 2005, S. 1487).

    aaO) Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO muss das Berufungsgericht seiner Entscheidung grundsätzlich die vom erstinstanzlichen Gericht festgestellten Tatsachen zugrunde legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten. Im Fall des Zeugenbeweises setzt diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zumindest in aller Regel eine erneute Vernehmung voraus. Insbesondere muss das Berufungsgericht einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals gemäß § 398 ZPO vernehmen, wenn es dessen Aussage „anders würdigen“ bzw. „anders verstehen oder werten“ will als die Vorinstanz. Eine erneute Vernehmung kann „allenfalls dann“ unterbleiben, wenn das Berufungsgericht seine abweichende Würdigung auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (vgl. m. w. N. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 – IV ZR 130/ 05 -, NJW 2007, S. 372 [374]; Beschluss vom 14. Juli 2009 – VIII ZR 3/ 09 -, NJW-RR 2009, S. 1291 f.; Musielak/ Ball, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 529 Rn. 14 f.). Auch im Hinblick auf objektive Umstände, die bei der Beweiswürdigung eine Rolle spielen können und von der ersten Instanz nicht beachtet worden sind, darf das Berufungsgericht nicht ohne erneute Vernehmung des Zeugen und abweichend von der Vorinstanz zu dem Ergebnis gelangen, dass der Zeuge in einem prozessentscheidenden Punkt mangels Urteilsfähigkeit, Erinnerungsvermögens oder Wahrheitsliebe objektiv die Unwahrheit gesagt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1992 – II ZR 276/ 91 -, NJW-RR 1993, S. 510; für die generelle Notwendigkeit einer erneuten Beweisaufnahme Grunsky, in: Stein/ Jonas, ZPO, Bd. V/ 1, 21. Aufl. 1994, § 526 Rn. 6; Rimmelspacher, in: Münchener Kommentar zur ZPO, Bd. II, 3. Aufl. 2007, § 538 Rn. 7).

    Schlussendlich ist auch der EMRK zur Beschwerde Nr. 4899/10 weiterhin befasst- Anlage!

    Erzählen Sie bitte nicht weiter, Sie würden Gesetzes konfirm handeln, es je getan haben.
    Da steht doch wohl die gesamte Welt- jeder Erdenbürger- gegen Sie- wo Sie sich anmaßen- der leiblichen Mutter- das Recht nehmen zu wollen und kann, Auskünfte über ihr Kind- bei sogar- wie von Ihnen selbst bezeugten Gefahr im Verzuge (23.09.2009), beanspruchen zu wollen und können.

    Ich werde aber diesen Ihren Brief- meine Antwort an Sie nun mehr in Facebook verbreiten, damit man Sie sehr geehrte Frau Euler, mal aufklärt- über das Mango- das Sie zu haben scheinen- hinsichtlich- Elternrechte- wobei Sie doch bestens informiert waren und sind- das ein „Dritter“ Herr Wezel, gar keine Auskunftssperre bei Ihnen anbringen hat können.
    Im Übrigen Herr Tillack, alle ihren gesprächsprotokolle wegen eine engeblich Jugendhilfe darstellen wollen, wo sie mich als alleinige Sorgeberechtige meine Kinder, niemals mein e Vorschläge, mir die KINDER SOFORT ZURÜCK ZU GEBEN und sie handeln immer gegen der wohl beide Kinder, mein Sohn obwohl das Gutachten sagte dass er bei mir bleiben soll, muss er bei den Kindesvater der nicht nur in anwesenheit seines sohnes kift, sondern ein schlechtes vorbild von sich gibt(drogen händler in Wohnzimmer) und meine Tochter bei eine anonyme Pflegefamilie, die ich im übrigens ablehnnen darf- im Kindeswohl Interesse entscheiden zu wollen. Freizeitgestaltung- ist Ihnen wichtiger und alle Ihren Arbeit in fall stallmann- Verfassungshochverrat beinhaltet.
    Der Stiefvater- Kraft Gesetz- wird Ihnen separat antworten- insoweit er das für erforderlich hält. Welchen Sie ja kontinuierlich ausklammern, wozu Sie sehr geehrte Frau Euler- aber keinerlei Kompetenz besitzen, sich Gesetzes widrig verhalten- und auch diesen nicht anschreiben wollen?

    Mit vorzüglicher Hochachtung

    Elvira Schrammen

    PS: Falls Sie den Attest des neuen Kinderarztes von 24.09.2009. nochmals gefaxt bekommen haben wollen und die Gefärdungseinschätzung von 23.09.2009, sagen Sie mir bitte bescheid!! Vieleicht hat diese Mutter recht, Strafanzeige, eine Beschwerde; fürs jugendamt, Oberbürgemeister, Kinderheim mauritz und Caritas schließlich die Richterin Braem AG.

    Verónica Stallmann, betrofenne Mutter die durch Kinderklaubehörde die meine Kinder entführt haben, und verzweiffelt nach Joshua Manuel Stallmann und Nawokii Domenica Stallmann sucht.

    Mit Freundlische Grüße
    Verónica Stallmann

  • Meike Langenhan Schoof via Natasha Dragas Chudoba Danny Gottmanns: Kerner Amtsmissbrauch http://www.youtube.com DiesesVideo zeigt ein trauriges Schicksal einer guten Freundin. Und danachist nichts mehr wie vorher gewesen. 🙁 Man trennte eine glücklicheFamilie. Das Jugendamt, dass Deutschlands umstrittenes Familiensystembeherrscht, entzieht Kinder, wann immer es will, und zwar aus ganznormalen Familien.
    Kerner Amtsmissbrauch
    http://www.youtube.com
    Dieses Video zeigt ein trauriges Schicksal einer guten Freundin. Und danach ist nichts mehr wie vorher gewesen. 🙁 Man trennte eine glückliche Familie. Das Jugendamt, dass Deutschlands umstrittenes Familiensystem beherrscht, entzieht Kinder, wann immer es will, und zwar aus ganz normalen Familien.

    Meike Langenhan Schoof schrieb folgendes :

    AUCH HIER EINE VÖLLIG NORMALE MUTTER, zwei kinder sind völlig normal groß geworden, bis dem jugendmt einfiel man müsse ein heimbett mit deren brüderchen füllen. drei jahre kampf, unrecht und unmen…schlichen verhaltensweisen, seitens eines ga…nzen systems gegen eine NORMALE, LIEBEVOLLE mutter!!! diese hat nach drei jahren, ihren sohn zurück bekommen, aber das was dieser familie angetan wurde, hat spuren hinter lassen. sie lebt verständlicherweise nun im ausland, geschützt vor erneutem unrecht… wer nun glaubt sie könnten friedlich leben, der täuscht: da ihr kind deutsch ist, ist er der deutschen gerichtsbarkeit zu unterstellen- also entzieht man ihr sie sorge… es ist krank, nun beginnt erneut ein kampf… wacht auf- ihr geht für gebäude, für mehr gehalt, gegen atom auf die strassen. was ist mit unseren kindern? es ist unsere zukunft, die sie manipulieren und zerstören. all diese zerbrochenen kinderseelen werdengrößer- spiegeln die zukünftige gesellschaft!!! unsere kinder, werden irgendwann eltern- wenn das dann überhaupt noch existent ist- oder die babys schon noch der geburt an erziehungsexperten weitergereicht werden. oder krieg? der ganze hass und die wut, auch von denen iim ausland, derer kinder man sich bedient: z.b. fall marinella colombo (ihre kinder werden sich beim staat deutschland noch bedanken.- sie haben alles mitbekommen!!!) .Mehr anzeigen
    vor etwa einer Stunde

    ein geschädigstes Kind hier anschauen http://www.myvideo.de/watch/1284612/Mert_Teil_2 so das ist was das Jugendamt kann,,nee die können mehr, schut ihr hier mal weiter

    http://www.youtube.com/watch?v=AeELQXKVWF8&feature=related

    http://www.bild.de/news/inland/kindesmord/polizei-wusste-von-missbrauch-opfer-fotos-mordfall-dennis-17550556.bild.html

    http://www.youtube.com/watch?v=Ad2Atk_CvJ0&feature=related

  • 25.1.2011 von admin.

    Bei jährlichen Zuwachsraten von 5 bis 10 Prozent werden in Deutschland jedes Jahr rund 12.500 Kinder ihren Eltern entzogen. Die Zahlenangaben sind entnommen aus Berichten des statistischen Bundesamts, zu finden unter:

    http://www.destatis.de/

    Im Jahre 2009 wurde laut diesen Veröffentlichungen in 12.200 Fällen der vollständige oder teilweise Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Das bedeutete eine Erhöhung im Vergleich zu 2007 um rund acht Prozent.

    2007 wurden nach den Statistiken 28.200 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen, 8,4 Prozent mehr als im Vorjahr.

    Der häufigste Grund für die Interventionen war in fast der Hälfte der Fälle die Gefährdung des Kindeswohls infolge von Überforderung der Eltern.

    Die Gerichte ordneten im Jahre 2009 in rund 10.800 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an – 12,5 Prozent über dem Vorjahr.

    In rund 9.500 Fällen übertrugen im Jahre 2009 die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

    Umgerechnet in Geld, um das es dabei geht:

    Wenn man davon ausgeht, daß pro Kind durchschnittlich monatlich 1.400 Euro an die Pflegefamilien gezahlt wird, so haben wir es mit der stattlichen Summe von zu tun von 159.600.000,00 € (9500 (Fälle)*12*1400).

    Bei einem geschätzten durchschnittlichen Honorar je Gutachten von rund 10.000,00 Euro beläuft sich das Geld, das jährlich in diesen Fällen an Gutachter gezahlt wird, insgesamt um die 95 Millionen Euro. Davon ein beträchtlicher, statistisch nicht genau erfasster Anteil an den bayerischen Monopolisten GWG sowie deren “Kooperationspartner”.

    Von Peanuts reden wir damit überhaupt nicht mehr.

    Viele, ja die meisten dieser Entziehungen sind sicherlich im Ergebnis vollkommen berechtigt, z.B. in Fällen des echten Kindesmißbrauchs.

    Leider mischen sich derartige Fälle offensichtlichen Kindesmissbrauchs bzw. der schweren Vernachlässigung der Kinder, bei dem die Eltern diesen Namen eigentlich nicht mehr verdienen, mit Fällen, bei denen Mißbrauch nicht nachgewiesen wurde, sagen wir es einmal kurz, von behördlicher Paranoia.

    Kinder werden in diesen Fällen nicht nur aufgrund reinen Verdachts bereits entzogen, sondern sogar aufgrund nicht nachgewiesener anonymer Anzeigen, Verdächtigungen von mißliebigen Nachbarn und ähnlichen Tatbeständen.

    Hier gerät der Rechtsstaat recht schnell an seine Grenzen. Die “Zusammenarbeit” von Familiengericht, Jugendamt und Gutachtern sowie Polizei und Staatsanwaltschaft gerät von einem eigentlich wünschenswerten System der gegenseitigen Kontrolle ins Zwielicht einer vollkommen gnadenlosen Entzugsmaschinerie für Kinder, die keiner rechtsstaatlichen Kontrolle mehr zugänglich ist.

    Im englischen Rechtssystem gibt es die “Habeas Corpus” Doktrin.

    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland hat das Habeas-Corpus-Prinzip in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG sowie speziell in Art. 104 Abs. 2 und 3 GG übernommen. Es ist ein grundrechtsgleiches Recht und kann mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden *1).

    http://de.wikipedia.org/wiki/Habeas_Corpus

    Diese ist hier heranzuziehen, es handelt sich um eine Art rechtsfreien Raum bzw. ein Rechtssystem, das Rechtspositionen zwar formal zusichert, wobei sich aber hinter diesen Zusicherungen und leeren Beteuerungen keine wirklich durchsetzbaren Positionen mehr befinden.

    Im Ergebnis drängt sich da auch häufig der Verdacht auf, daß die fiskalischen Interesse der Jugendämter, der Heime und der Gutachter an neuem Geschäft der eigentliche Anlass und die wahre Ursache des behördlichen Kindesentzugs sind. Die undurchsichtige und mangelhafte Regelung der unkontrollierten Auswahl und anschließenden Vergabe von Gutachten durch die Gerichte selbst trägt dazu bei, hier eine schleimige Grauzone zu schaffen, die mit Recht nicht mehr viel zu tun hat.

    Dadurch ist aktuell die Tätigkeit der deutschen Familiengerichte ganz massiv ins Licht öffentlicher Kritik geraten, die bis zu den höchsten europäischen Behörden reicht. Die Proteste – und Verurteilungen von Deutschland insbesondere durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – kumulieren sich inzwischen zu der Forderung, Deutschland Teile der internationalen Souveränität zu entziehen (Aberkennung der Relevanz von Urteilen im Bereich des Familienrechts) solange diese Aktivitäten rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht genügen und insbesondere die deutsche Regierung und der Gesetzgeber sich mit stoischer Gelassenheit weigern, irgendwelche Änderungen vorzunehmen oder zuzulassen.

    So wurde dem Verfasser u.a. die Aufgabe herangetragen, einmal in einem Aufsatz die “do’s und don’t s des behördlichen Entzugs der elterlichen Sorge aufzuzählen.

    Nach längerem Nachdenken sollen hier einige erste Ansätze zur Bewältigung dieser Aufgabe gegeben werden.

    Dieser Artikel bewältigt diese Aufgabe noch nicht, soll aber einen ersten Annäherungsversuch an dieses Thema darstellen.

    Wir haben es also zu tun mit einer Art von kleiner Gebrauchsanweisung für Eltern, wie sie es vermeiden können, daß ihnen die Kinder entzogen werden.

    Natürlich ist es unmöglich, alle Fälle vollständig zu erfassen, bei denen (berechtigt und insbesondere auch unberechtigt) die Kinder entzogen werden. Dennoch kann die Systematik des Kindesentzugs einmal näher ausgeleuchtet werden. Daraus können dann auch die Spielregeln für Private entwickelt werden, anhand derer man den Entzug der Kinder vermeiden kann.

    Folgendes ist die “typische” Struktur des deutschen behördlichen/ gerichtlichen Kindesentzugs, der inzwischen auch die europäischen Behörden beschäftigt:

    1.) Phase 1 – Vorbereitungsphase und dann der eigentliche, körperliche Entzug der Kinder

    Angriff: Das Jugendamt bereitet eine „Steilvorlage“ an den Richter vor in Form von – gegebenenfalls – ganz oder teilweise unsubstantiierten, vorsätzlich gelogenen und nicht glaubhaft gemachten Beleidigungen der Kindeseltern. *2)

    Gerne werden diese ersten Schriftsätze der Jugendämter auch gestützt auf anonyme Informationen anonymer Informanten. Um diese zu schützen, werden diese auch gar nicht erst namentlich benannt. Diese geheimnisvollen Informationen erhält nur der Familienrichter zum Zwecke der einstweiligen Anordnung ohne vorheriges rechtliches Gehör, natürlich streng vertraulich und hinten herum zugespielt. Selbstverständlich wird die Gegenseite diese Informationen allenfalls dann erst zu Gesicht bekommen, wenn die Kinder schon längst entzogen sind.

    Inhaltlich gehören dazu Vorwürfe aller nur irgendwie denkbaren kriminellen oder ethisch verwerflichen Tätigkeiten der Eltern, die irgendwie einen Zusammenhang haben mit der Kindererziehung.

    Beispiele für derartige Vorwürfe – die z.T. natürlich einen sehr ernst zu nehmenden Hintergrund haben (können): Kindesmißbrauch aller Art, insbesondere pädophile Tätigkeiten bzw. Kontakte der Kinder mit Pädophilen, oder Gewalt gegen Kinder. Schlechte Haushaltsführung, Schmutz und Dreck in der Wohnung. Das berühmte “Messer”, das offen auf dem Küchentisch liegt, die Drohung mit Gewalt. Wir hatten auch einen Fall, der zum Kindesentzug ausreichte, in dem ein Nachbar unsubstantiiert behauptete, daß er den Familienvater in der Lage hielt, sich selbst und seine ganze Familie umzubringen. Nun, wenn man darüber nachdenkt: welcher Familienvater wäre theoretisch eigentlich nicht in der Lage, sich selbst und seine ganze Familie umzubringen?

    Die Kinder werden dann – häufig auch ohne vorherige richterliche Anordnung – bzw. aufgrund richterlicher Anordnung ohne vorherige Anhörung oder mündlicher Verhandlung, nach § 42 SGB VIII behördlich in Verwahrung genommen. Üblicherweise ist das eine großangelegte Polizeiaktion, bei der durchaus bis zu 100 Polizisten beteiligt sind, um der Angelegenheit Nachdruck zu verleihen. Andere Behörden bevorzugen es, die Kinder einfach so schlicht zu kidnappen.

    Hier soll § 42 SGB VIII einmal, der Wichtigkeit halber, vollständig zitiert werden:

    § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

    (1) Inobhutnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen ist die vorläufige Unterbringung des Kindes oder des Jugendlichen bei

    1. einer geeigneten Person oder
    2. in einer Einrichtung oder
    3. in einer sonstigen betreuten Wohnform.

    Während der Inobhutnahme sind der notwendige Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen und die Krankenhilfe sicherzustellen. Mit der Inobhutnahme ist dem Kind oder dem Jugendlichen unverzüglich Gelegenheit zu geben, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen. Während der Inobhutnahme übt das Jugendamt das Recht der Beaufsichtigung, Erziehung und Aufenthaltsbestimmung aus; der mutmaßliche Wille des Personensorgeberechtigten oder des Erziehungsberechtigten ist dabei angemessen zu berücksichtigen. Es hat für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zu sorgen, das Kind oder den Jugendlichen in seiner gegenwärtigen Lage zu beraten und Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen.

    (2) Das Jugendamt ist verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet. Das Jugendamt hat den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme zu unterrichten. Widerspricht der Personensorge- oder Erziehungsberechtigte der Inobhutnahme, so hat das Jugendamt unverzüglich

    1. das Kind oder den Jugendlichen dem Personensorge oder Erziehungsberechtigten zu übergeben oder

    2. eine Entscheidung des Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen herbeizuführen.

    Ist der Personensorge- oder Erziehungsberechtigte nicht erreichbar, so gilt Satz 3 Nr. 2 entsprechend.

    (3) Das Jugendamt ist verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind dabei nur zulässig, wenn und soweit sie erforderlich sind, um eine Gefahr für Leib oder Leben des Kindes oder des Jugendlichen oder eine Gefahr für Leib oder Leben Dritter abzuwenden. Die Freiheitsentziehung ist ohne gerichtliche Entscheidung spätestens mit Ablauf des Tages nach ihrem Beginn zu beenden. Absatz 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

    Wir hätten hier eigentlich eine doppelte rechtsstaatliche Kontrolle zu erwarten, denn die Jugendämter unterliegen als Behörden nicht nur der Kontrolle des Familienrichters, sondern auch der Kontrolle der Verwaltungsgerichte.

    Zu erwarten wäre hier auch, daß sich die Jugendämter und dann auch die Richter ausführlich und gründlich damit beschäftigen, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (der verfassungsrechtlichen Rang hat als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips) gewahrt wurde, insbesondere das Übermaßverbot. Der Entzug ist eigentlich erst Ultima Ratio, die Maßnahme, die erst in Erwägung gezogen werden darf, wenn alle andern zur Verfügung stehenden Mittel fehlgeschlagen sind.

    In der Praxis allerdings Pustekuchen. Hier arbeitet der Familienrichter fröhlich und vollkommen ungestört lückenlos mit dem Jugendamt an dem geplanten Entzug zusammen und verlässt sich vollkommen auf deren Angaben, und seien sie auch noch so unqualifiziert. Wenn er nicht vorher hinzugezogen wurde, so segnet er/ sie aus falsch verstandener Kollegialität ganz schnell noch das ab, was auch immer da geschehen ist.

    Wenn die Wohnungen bei den Problemfällen etwa nicht aufgeräumt sind, dann gibt es eine Unzahl an alternativen Maßnahmen, die das Jugendamt hätte ergreifen können, bevor es die Kinder entzieht. Dazu gehören z.B. zunächst einmal Anschreiben mit Beanstandungen an die Eltern unter Fristsetzung, diese zu beheben. Dazu gehören Androhung und Festsetzung von Bußgeldern. Dazu gehört das Angebot von aktiver Hilfe seitens des Jugendamts, z.B. die Abordnung von Helfern, die die Eltern bei ihren Aufgaben unterstützen, und vieles mehr. So gut wie niemals wurde bei den Kindesentzugsfällen diese Skala an möglichen alternativen Maßnahmen auch nur versucht. Ein Mißstand wird festgestellt, und die Kinder werden einfach entzogen. Punkt.

    Die Verwaltungsgerichte, die diese feinen Abstufungen beim Vorgehen der Verwaltung eigentlich ursprünglich einmal entwickelt haben, hingegen spielen in Angelegenheit der Jugendämter “toter Hund”. Es sind zumindest hier so gut wie keine richterlichen Entscheidungen bekannt, in denen dem Treiben der Jugendämter jemals irgendwie Einhalt geboten worden wäre. Die Rechtslage scheint da keine echte Rolle mehr zu spielen.

    Normalerweise wäre im Verwaltungsrecht auch hier ein formeller Grundlagenbescheid zu erwarten und zu fordern gewesen, der bei einfachem Widerspruch dagegen nicht mehr vollziehbar wäre. Wir benötigen die Androhung, dann einen vollstreckbaren Grundlagenbescheid, wir brauchen eine Rechtsmittelbelehrung.

    In der Praxis verzichten die Jugendämter auf diese ganzen lästigen Zwischenschritte vollkommen.

    “Der Eile wegen” wird auf diese ganze lästige Schreiberei einfach vollkommen verzichtet. Auch nachgeholt wird das nicht mehr, der Familienrichter wird das Ganze dann schon richten. Eigentlich müßte man sagen, dies ist ja eine wunderbares Spielwiese für jeden Anwalt. Das ist so rechtswidrig, wie es schlimmer eigentlich gar nicht mehr möglich ist. Nur: die Gerichte stellen sich in der Praxis zu 100 Prozent hinter das Treiben der Ämter, und der schönste Antrag nützt überhaupt nichts, wenn er bei den Richtern auf taube Ohren stößt.

    Die Kinder werden dann in Heime verbraucht, und der genaue Aufenthaltsort den Eltern nicht mitgeteilt.

    2.) Einstweilige Anordnung durch den Familienrichter

    Der Richter (Familienrichter) schenkt diesem Unsinn des Jugendamts einseitig Glauben und entzieht die Kinder in einer einstweiligen Anordnung, die aber in Wirklichkeit bereits endgültig ist.

    Die einstweiligen Anordnungen werden immer gestützt auf § 1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls – Abs. 2 Ziff. 6: teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge). Auf die ausufernde Kommentierung zu diesem Paragraphen wird insoweit verwiesen. Wer abergläubisch ist, sieht in der dreifachen 6 das Treiben Satans. Aber aufpassen, alleine das könnte zum behördlichen Kindesentzug ausreichen!

    Hier ist erst einmal das Gesetz:

    § 1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

    (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.

    (2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.

    (3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere

    1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
    2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
    3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält,
    4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen,
    5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,
    6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.

    (4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.

    Und so sieht eine Entscheidung beispielsweise aus:

    BESCHLUSS

    Geschäftsnummer:

    1 F XX/ XX

    Amtsgericht Beispielstadt

    Beschluss vom Datum

    Elterliche Sorge für:

    Alle Kinder, Geburtsdaten

    wohnhaft bei den Eltern Adresse

    Weitere Beteiligte:

    – Kindesvater, Anschrift
    – Kindesmutter, Anschrift
    – Kreisjugendamt der Stadt/ des « hochrangiger Beamte »samts …

    Im Wege der einstweiligen Anordnung wird angeordnet:

    Den Eltern wird die elterliche Sorge für die oben angeführten Kinder entzogen.

    Das Kreisjugendamt der Stadt/ des « hochrangiger Beamte »samts … wird zum Vormund der Kinder bestellt.

    Die Eltern haben die Kinder an das Kreisjugendamt des « hochrangiger Beamte »samts … herauszugeben.

    Gründe

    Nach dem Bericht des Kreisjugendamts der Stadt/ des « hochrangiger Beamte »samts Beispielshausen vom 01.1.20.. muss den Eltern die elterliche Sorge für die Kinder entzogen werden.

    Danach hat die Kindesmutter religiöse Wahnvorstellungen.

    Sie hatte die Vorstellung, dunkle Mächte wollten ihr Kind umbringen.

    Nach Mitteilung der behandelnden Ärzte ist die Mutter weiter nicht stabil und verweigere u.a. die Nahrungsaufnahme. Sie lebe in religiösem Wahn und glaube an Geister und Teufel.

    Einweisungsgrund in ein Krankenhaus bei einem Vorfall war nach dem vorliegenden Polizeibericht, dass die Mutter nach dem Bericht der Kinder nicht mehr bei Sinnen war, manchmal wirres Zeug geredet habe und nicht mehr gewusst habe, wo sie gerade sei.

    Der Kindesvater lebt nach Mitteilung der Polizei und des Jugendamtes ebenfalls in einer von religiösen Wahnvorstellungen besetzten Welt. Er hat eingeräumt, Erscheinungen zu haben. Ausweislich des Protokolls des Jugendamt hatte er einmal folgendes wörtlich gesagt: “Jessas Maria Mutter Gottes.”

    Er ist der Auffassung, böse Mächte hätten Besitz von der Welt ergriffen. Zu einem Mitarbeiter des Jugendamts hatte er ausweislich dessen Protokoll vom Datum folgendes gesagt, “geh zum Teufel”.

    Nach den Ermittlungen des Jugendamtes wird der Kindesvater, sowohl von der Polizei als auch von Nachbarn als unberechenbar, dem „religiösen Wahn” unterworfen und psychische Gewalt anwendend beschrieben.

    Nach Einschätzung des Jugendamtes sei der Vater durchaus in der Lage, eine Tötung der Kinder mit anschließendem Suizid zu begehen, wenn er für sich keinen Ausweg mehr sehe.

    Das Gericht teilt diese Einschätzung nach dem derzeitigen Erkenntnisstand.

    Bei dieser Sachlage musste den Eltern wegen der massiven Gefährdung des Kindeswohls durch eine einstweilige Anordnung gemäß § 1666 BGB die elterliche Sorge entzogen und deren Herausgabe angeordnet werden.

    Mildere Maßnahmen, durch die ein Sorgerechtsentzug und eine Trennung der Kinder von den Eltern vermieden würde, sind bei der gegebenen Sachlage nicht ersichtlich.

    Familienrichter/in am Amtsgericht.

    Häufig wird bei dieser Entscheidung das rechtliche Gehör (der Eltern) verweigert. Lügen und falsche Darstellungen bleiben dadurch genau so, wie sie waren. Die eigentlichen belastenden und diffamierenden Unterlagen werden selbst auf Anfrage nach Akteneinsicht in Geheimakten gehalten und den Eltern sowie deren Anwälten nicht vorgelegt. Das geht auch immer in Ordnung, denn das Gesetz selbst impliziert, daß eine Anhörung nachholbar ist, das (schwindlige) Argument ergibt sich aus § 160 Abs. 4 FamFG.

    3.) Phase der gerichtlichen Untätigkeit

    In der Folgezeit passiert dann auf Seiten der Gerichte häufig einfach gar nichts mehr.

    a) eine Untätigkeitsbeschwerde/ – rüge gibt es in Deutschland offiziell immer noch nicht

    Deutschland wurde deswegen schon mehrfach verurteilt, und alle Schaltjahre wieder gibt es einen vielversprechenden Entwurf eines Untätigkeitsrügengesetzes, der dann einfach vom deutschen Gesetzgeber wieder einmal nicht verabschiedet wird. So werden die Mandanten – und damit auch deren Anwälte – im Ergebnis rechtlos gestellt.

    b) keine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

    Es wird hier häufig “mangels Erfolgsaussichten” keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt, so daß Anwälte eventuell überhaupt nicht für ihre Bemühungen bezahlt werden. Aber auch sonst können Anträge, Strafanzeigen wegen Kindesentzugs, Rechtsmittel, Untätigkeitsbeschwerden gestellt werden bis zum Abwinken und die Klappe bleibt in der Folgezeit für die eigenen Eltern einfach herunter gelassen.

    c) Rechtsverweigerung im Instanzenzug

    Auch die höheren Instanzen der deutschen Gerichte begnügen sich in der Regel damit, die Angelegenheit abzunicken.

    d) Ausserordentliche Rechtsbehelfe

    Allerdings werden derartige Fälle zunehmend vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgegriffen.

    Dabei gilt es allerdings, die Statistik und die Zeit zu schlagen. Bei Annahmeraten von 2 bis 3 Prozent, und vollkommen willkürlichem Ermessen beim Aufgreifen der Fälle haben wir es mit einer besseren Lotterie zu tun.

    Und bei Zeiten von 7 Jahren bis zur Entscheidung sind die Kinder manchmal bereits volljährig.

    Dann ist auch niemand mehr geholfen, selbst wenn man im Ergebnis “siegt.” Und zugesprochen werden dann, wenn überhaupt, häufig einfach nur lächerliche Entschädigungen.

    In den anberaumten Terminen wird dann festgestellt, daß eine Rückübertragung der Kinder ohne vorheriges Gutachten nicht in Betracht kommt.

    4) Die Diskussion geht dann nur noch um den Umgang der Kindeseltern mit ihren eigenen Kindern.

    Widerwillig wird zunächst ein “betreuter Umgang” – häufig vergleichsweise – bewilligt, der dann durch das Jugendamt – ebenfalls ohne gerichtlichen Beschluss unter einem Vorwand später einfach abgesagt wird. Zu den üblichen Vorwänden gehört: das “Kindeswohl” verbietet den Kontakt der Kinder mit ihren leiblichen Eltern (oder auch Großeltern), heimliche Ton- und Filmaufnahmen, Facebook-Diskussionen, etc. etc.

    5) der spätere endgültige Entzug der Kinder – ist dann nur noch eine Formalie.

    Teuere, vom Gericht einseitig ausgewählte, beauftragte und bezahlte (Vertrag zu Lasten Dritter, denn die Kosten werden selbstverständlich den Eltern später rückbelastet!) Gutachter stellen dann nach Jahren später fest, die Kinder seien inzwischen in den Pflegefamilien den Eltern entfremdet worden und eine Rückführung stehe nicht im Interesse des Kindeswohls.

    Zurück zur Ausgangsfrage: Was kann ich tun, damit mir meine Kinder nicht entzogen werden?

    Die ersten Antwort ist natürlich: sich ganz normal verhalten. Die Jugendämter werden normalerweise Eltern in Ruhe lassen, die oder deren Kinder nicht irgenwie erst einmal Veranlassung gegeben haben, daß sich das Jugendamt mit ihnen beschäftigt.

    Schicken Sie Ihre Kinder in die Schule oder wandern Sie aus! Die deutsche Gesellschaft ist hier nicht im geringsten bisschen tolerant. Ein blöder Spruch aus einem obiter dictum eines Bundesverfassungsrichters “wir brauchen keine Parallelgesellschaften” führte in den letzten Jahren zu einer regelrechten “Säuberungswelle”, gerichtet gegen sämtliche noch bestehenden Heimschuleinrichtungen im Lande, nicht zu letzt gerichtet auch und insbesondere gegen alle ethnischen und religiösen Minderheiten. Natürlich nur mit den allerbesten behördlichen Absichten, das, was zur Pisa-Studie führte, soll schließlich all unseren Kindern zugute kommen!

    Sorgen Sie dafür, daß die Kinder gut behandelt werden, daß ihre Wohnung sauber und aufgeräumt ist, daß nicht zu viele Tiere dabei sind, und daß es keinen Grund zur Klage gibt. Dies ist nach wie vor der sicherste Rat, das Jugendamt und die Familiengerichte aussen vor zu lassen.

    Seien Sie vorsichtig damit, wem Sie sich anvertrauen! Aus dem oben zitierten Beschluss läßt sich gut ableiten, wer alles dazu beitragen kann, daß Ihnen die Kinder weggenommen werden:

    Das Jugendamt, die Polizei, die “lieben” Nachbarn, Ihre Ärzte (!), falsche Freunde, ganz besonders bei Facebook und anderen offenen Foren im Internet aufpassen. Der “Feind” hört da immer mit!

    Häufig gehen derartigen Fällen des Kindesentzugs Situationen voraus, in denen die Kinder oder die Eltern selbst das Jugendamt um Hilfe gebeten hatten. Ähnlich wie bei der “Bitte um brüderliche Hilfe” in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion sollte man also das Jugendamt niemals um Hilfe bitten.

    “Kooperation” mit dem Jugendamt? Ja, aber auf ein Minimum beschränken. Wenn z.B. das Jugendamt eine Besichtigung der Wohnung wünscht, dann sollte diesem Wunsch – nach vorheriger schriftlicher Anmeldung, stattgegeben werden. Die Wohnung wird peinlichst genau gereinigt sein, und es wird keinerlei Anlass zu Beanstandungen geben. Wenn es Fragen gibt, so werden diese schriftlich gestellt und schriftlich beantwortet, nach vorheriger Konsultation oder im Beisein Ihres Anwalts, worauf Sie ein Recht haben.

    Wenn man merkt, daß das Jugendamt einen auf dem Kieker hat, und wenn Mitarbeiter tätig sind, von denen sie (vieleicht auch durch Internetbeiträge) wissen, daß sie schon vorher an zweifelhaften Kindesentzugsfällen teilgenommen haben bzw. dafür verantwortlich waren:

    Jugendämter sind Behörden. Bei Ortswechsel entfällt die Zuständigkeit, und damit geht Ihr Fall das Jugendamt, das eventuell seine Aufgaben zu ernst nimmt, oder sich komisch verhält, nichts mehr an.

    Sofort Ortwechsel! Die sogenannte Freizügigkeit ist nach Art. 11 GG sogar ein Grundrecht. Niemand kann ihnen verbieten, sich innerhalb von Deutschland frei zu bewegen. Zu diesen Grundrechten gehört flankierend auch die Ausreisefreiheit. Sie dürfen also grundsätzlich auch ins Ausland gehen, wann immer sie wollen. Diese Freiheit ist traditionell auch im Hinblick auf die Judenverfolgungen in Deutschland ein ganz wichtiges Institut unserer Grundrechte. Im Notfall im Ausland um Asyl ersuchen. In mehreren Fällen neueren Datums haben amerikanische Richter derartige Asylersuchen gegen Deutschland schon positiv beschieden.

    Der weitere Rat ist der eines Anwalts: natürlich sollte man alle Vorfälle möglichst dokumentieren. Führen Sie akribisch zu allen wichtigen Vorfällen Tagebuch, Ort, Datum und Uhrzeit immer mit angeben. Das wird Ihrem Anwalt immens helfen. Aber: heimliches Filmen, Fotos oder Tonaufnahmen sind absolut tabu. Leider.

    Leider ist die derzeit geltende gesetzliche Systematik immer noch genau das Gegenteil davon:

    Wenn Sie Vorfälle und Unterhaltungen mit Ihren Kindern heimlich filmen oder aufnehmen, bekommen Sie nicht nur die Kinder erst recht entzogen, sondern sogar Strafverfahren an den Hals. Dadurch werden im Ergebnis durch die Gerichte die Beweise der Sachverhalte, wie sie wirklich sind, geradezu systematisch unterdrückt.

    Kommt es zu irgendwelchen Vergleichen, oder auch beim “betreuten Umgang” muß man unbedingt 100 Prozent professionell die Zähne zusammen beißen und sämtliche Emotionen beiseite lassen.

    Keine irgendwie nachweisbaren Angriffe gegenüber Jugendamt, Pflegeeltern, Richtern, und wenn sie die Kinder vor den Augen der eigenen Eltern verprügeln!

    Halten Sie sich 100 Prozent genau an die Abmachungen, und leisten Sie sich keinerlei Spirenzchen, und wenn es noch so in den Fingern juckt! Die warten nur darauf, irgend einen vorgeschobenen Grund zu finden, und das wird alles wieder zu Lasten der Eltern ausgelegt.

    Sofern es ein Gutachten gibt, sich vorab mit den Tests beschäftigen (das ist nicht verboten!) – und dem Gutachter erzählen, was er gerne hören möchte.

    Das ist nicht der Platz, auf dem man seine lange verschobene Psychotherapie beginnen sollte. Das ist auch nicht der richtige Ort und der richtige Zeitpunkt, seine Wut über das, was einem da angetan worden ist, endlich so richtig abzulassen.

    Geben Sie dem Gutachter keinen Anlass und keine Gelegenheit, irgend etwas Nachteiliges gegen Sie schreiben zu dürfen. Er würde es ohne Zögern tun!

    Ach ja, letzte Frage: de lege ferenda – was kann der Gesetzgeber tun, was muß am System geändert werden?

    Nun, die Forderungen an den Gesetzgeber reichen von der radikalen Abschaffung des Instituts der Jugendämter (die in der Tat ihre Ursprünge irgendwo zeitlich in der Nähe bzw. sogar im Dritten Reich unter Adolf Hitler haben), bis hin zur Aussetzung derartiger menschenrechtswidriger Entscheidungen der Familiengerichte.

    Cum Grano Salis wären die Reformen mehr an Fehlfunktionen anzusetzen: die Mitarbeiter des Jugendamts unterliegen derzeit keiner effektiven internen oder externen Kontrolle.

    Hier könnte bzw. müßte man darauf Einfluß nehmen, daß die Jungendämter transparenter organisiert werden, und daß die (schriftlich zu treffenden) Entscheidungen kontrollierbar werden, zunächst einmal intern, und dann auch extern, durch Dritte.

    Die Verwaltungsgerichte und die Familiengerichte, sowie Staatsanwaltschaften und Polizei müßten aus ihrem gegenwärtigen Dornröschenschlaf erweckt werden. Und es müßte bessere Kriterien geben, anhand derer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf allen Ebenen nicht nur auf dem Papier steht.

    Die Kriterien müßten von vorne herein abgestuft sein, je nach Härte und Dauer des Eingriffs/ Entzugs. Je schärfer der Eingriff, desto höher müssen die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sein. Bis hin zu der (widerlegbaren) Vermutung, daß es beim vollen und endgültigen Entzug der Kinder nicht mit rechten Dingen zugeht. In diesem Fall müssen alle Beteiligten mit schweren Konsequenzen rechnen (im Gegensatz zur bestehenden Praxis, daß derartige Fehler verdeckt und vertuscht werden.

    Beim Entzug von Kindern muß von vorneherein nicht nur ein Plan zum Entzug aufgestellt werden, sondern auch ein Plan zur Rückführung der Kinder. Ferner muß im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sichergestellt werden, daß zu keiner Zeit der Kontakt der Kinder mit ihren Eltern unterbrochen werden darf, insbesondere nicht (wie in der Praxis häufig) gegen den Wunsch und den ausdrücklichen Willen der Kinder selbst.

    Weiterhin muß organisatorisch sichergestellt werden, daß die Mitarbeiter der Jugendämter und sonstige unter keinen Umständen einen finanziellen direkten oder indirekten Vorteil aus dem Entzug der Kinder haben.

    Beitrag und Copyright Jan. 2011 von:

    Betrofene Mutter die verzweiffelt nach ihre entführte Kinder sucht: Joshua Manuel Stallmann und Nawokii Domenica Stallmann, wir sind Costaricanisch.

  • Die Jagd auf 790 Jugendämter in der Bundesrepublik Deutschland

    http://www.facebook.com/pages/Die-Jagd-auf-790-Jugend%C3%A4mter-in-der-Bundesrepublik-Deutschland/161871503867716

    Herrn Marcin Libicki
    Generalsekretär des Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
    Rue Wirtz
    B-1047 Bruxelles

    Petition der 10 Eltern

    Das JUGENDAMT1 der Bundesrepublik Deutschland
    ist zu illegaler Institution in der Europäischen Union zu erklären.
    Eltern, die sich in der Bundesrepublik Deutschland Rechtsverfahren unterziehen mussten, im Bezug
    auf Sorgerecht, Umgangsrecht und elterliche Sorge von Kindern, die aus der Partnerschaft mit einem
    deutsch-Nationalen geboren sind, fordern die Europäische Kommission und den Europäischen
    Parlament auf, Massnahmen zu ergreifen, damit das deutsche JUGENDAMT zu unerwünschter
    Behörde in Europa erklärt und verboten wird.
    Das JUGENDAMT verfügt über eine grenzenlose Macht. Offiziell dient es ‘dem Schutz der Jugend’.

    In Wirklichkeit stellt es Kinder alleinstehender Mütter unter Kontrolle des Staates, um sie im Sinne
    der deutschen Verwaltung zu erziehen.
    Das JUGENDAMT existiert in keiner anderen Rechtsnationen.
    Als ‘Wächteramt’ implementiert es die deutsche Verwaltungsordnung in die Familien und bewacht
    deren Einhaltung. Seine Mitarbeiter sind de jure ‘Über-Elternteile’. Sie unterstehen Lokalpolitiker
    und wirken als dritter Elternteil in allen Familienrechtsverfahren mit. Sie verfügen über mehr Rechte,
    als die Eltern selbst. Als Hütter des Kindeswohles schlagen sie dem Richter Schutz-massnahmen vor,
    wobei das Kindeswohl als das Wohl des Kindes im Sinne der deutschen Nation, verstanden werden
    muss. Sich gegen Mitarbeiter dieser Behörde zu stellen ist aussichtslos und birgt Gefahr.
    Diese drohen permanent unterschwellig mit dem Entzug des Umgangrechts oder des Sorgerechts.
    Sie haben die Macht dies mit oder ohne Gerichtsentscheidung durchzusetzen.

    Im Falle von binationalen Paaren, verfolgt das JUGENDAMT latent folgende Ziele :

    1. Jedes Kind ist an das Verlassen des deutschen Gebietes zu hindern.
    2. Die Übertragung des Sorgerechts hat sofort, die der elterlichen Sorge mittelfristig auf den
    deutschstämmigen Elternteil zu erfolgen.
    3. Kinder sind vor der Pflege ihrer zweiten Kultur und Sprache zu bewahren. Umgang und Kontakt
    zum nicht-deutschen Elternteil sind mit demütigenden Massnahmen zu hindern. Die nationale
    Säuberung ist solange mit der Fortführung von Rechtsverfahren sicherzustellen, bis die Kinder
    mündig geworden sind. Bei Uneinsichtigkeit ist der ausländische Elternteil strafrechtlich zu
    belangen.
    4. Unterhaltszahlungen sind in das deutsche Gebiet zu holen. Ausstehende Forderungen sind
    einzuziehen wenn die Kinder gross sind, also wenn der Rechtsanspruch der nicht-deutschen Eltern
    auf ihre Kinder erloschen ist.
    5. Die vom Jugendamt über sie erhobenen Daten und geführten Unterlagen sind den Eltern durch den
    Datenschutz zu verbergen.

    1 Aufgund seiner Welteinmaligen juristischen Position kann das Jugendamt nicht durch ‘service de protection la jeunesse’ oder
    ‘Youth Welfare administration’ übersetzt werden.

    2
    Das JUGENDAMT ist eine politische Behörde, deren willkürlichen Macht und Verflechtung mit der
    Justizbehörde, weder mit den Regeln des universell geltenden Rechtes, noch mit den Grundfreiheiten
    des Individuums vereinbar sind. Sie ist der Grundrichter. Ihre Handlungsprinzipien, die auf Einseitigkeit,
    Arroganz und Zynismus fundieren, sind mit dem europäischen Gedanken unverträglich.

    Das JUGENDAMT wurde von den National-Sozialisten zur Etablierung des Reichsjugendwohlfahrtgesetz
    organisiert. Dieses Gesetz aus dem Jahr 1939 ist in das heutige Sozialgesetzbuches Buch VIII
    als Jugend-Schutz-Gesetz übertragen worden und dient dem heutigen JUGENDAMT als rechtliche
    Grundlage, um seine staatlich-politische Kontrollfunktion, in Rahmen von ähnlich zum Schein
    geführten juristischen Verfahren, zu vertuschen.
    Das JUGENDAMT stellt Väter gegen Mütter, Deutsche gegen nicht-Deutsche, Kinder gegen Eltern.
    Es schürrt Streit, Hass und Ausländerfeindlichkeit innerhalb der Familie und zeigt Kindern früh,
    wie ein dem deutschen Beamtenwillen nicht angepasstes Verhalten, zu unendlichen Familienstreit
    oder Entzug der Elternliebe führt. Kinder holen sich später das verlorengegangene Selbstwertgefühl
    in der Familie zurück, mit der sie selbst für das Recht und die Ordnung sorgen, die das Jugendamt
    ihnen gestohlen hat. Je grösser die Macht des JUGENDAMTS, desto grösser diese Familie.
    Sie ist bereits in drei deutschen Regional-Kammern vertreten.
    Wir, Eltern – die unsere Kinder als Eigentum der Deutschen für immer verloren haben – rufen die
    Europäischen Kommission und das Parlament auf, das erhebliche Gefahrenpotential ‘JUGENDAMT’
    für die Zukunft der EU zu erkennen und die national-sozialistischen RECHTE und HALTUNG seiner
    Mitarbeiter, zu verurteilen. Das moderne deutsche JUGENDAMT ist eine national-sozialistisch
    ähnliche Organisation, die europäischen Kinder im Namen des deutschen Volkes zu Streit und Hass
    erzieht. Sie ist deshalb zur illegalen Institution in der Europäischen Union zu erklären.

    In Dezember 2006, die Verfasser und Petitionnäre :

    Vorname, Name Adresse Nationalität Beruf

    Dipl-Kfm Olivier Karrer 189 Av. A. Briand, F-94230 Cachan, France Französisch Ökonomist
    Dipl.-Ing Sophie Lavier 90, Av. Victor Hugo, F-21000 Dijon, France Französisch Informatik Ingenieurin
    Dipl.-Ing Véronique Carabin 9, rue Ectet, F-76600 Le Havre, France Französisch Chemie Ingenieurin
    Beata Pokrzeptowicz Schneiderstr. 2, D – 33613 Bielefeld, Germany Polnisch Wissenschaft. Angestellte
    Miroslaw Kraszewski Zoppenbrückstr.29, D – 47138 Duisburg, Polnisch Arzt für Radiologie
    Dipl.-Ing. Stephen Sheehan 33 bis, chemin de Perruquet, F-31790 St Jory Britische Aeronaut. Ingenieur
    Prof. Dr. Clarence Maloney 308 Clagett Drive, Rockville MD 20851, USA Amerikanisch Universitätsprofessor
    Prof. Dr. George Uhl 1620 Dogwood Hill Road, Towson MD 21286 USA Amerikanisch Med. Wissenschaftler
    RA James C. Rinaman, III2207 Forbes Street, Jacksonville, FL 32204, USA Amerikanisch Rechtsanwalt
    Gudrun Schmidt 24 Ocean Beach Rd Shoal Bay 2315, Australia Australisch ‘Grossmutter’
    Dipl.- Ing. Michael Hickman P.O.Box 89 181 Torbay Auckland New Zealand Süd-Afrikanisch Umwelt Ingenieur
    Dr. Pascal Gallez (PhD) 214 Ave van Overbeke, B – 1083 Brussels, B Belgisch Berater
    Natascha Chudoba Pia. S. Maria Liberatrice 18, I- 00153 Roma, I Österreichisch Photograph
    Anderer Petitionnär ( Sie selbst ) :
    ———————————– —————————————————— ——————- ——————————–
    Unterschrift :
    ———————————–
    Dieser Text ist in englisch, deutsch, französisch, italienisch und polnisch als verfügbar.
    Drucken Sie ihn aus und versenden Ihre eigene Petitition bitte direkt an den Generalsekretär des Petitionsausschusses,
    dessen Adresse im Kopf dieses Schreibens zu finden ist oder per Fax an 00 32-22 84 68 44
    Lassen Sie auch eine Kopie Ihren Abgeordneten und an die Presse zur Information zukommen.

  • Jugendamt will sein Image aufbessern.
    Das JUGENDAMT soll nicht sein „Image“, also die ILLUSION die es unter dem sehr unkritischen Volk der DEUTSCHEN vermitteln will, aufpolieren, sondern sein Verbrecherisches Treiben einstellen.
    Damit erübrigt sich jede Image-Aufpolierungskampagne, zugunsten einer Minderheit von VERWERFLICHEN Deutschen die ihr Geld mit dem Kinderklau und der Germanisierung fremder Kinder verdienen.
    Aktion: Jugendamt will sein Image aufbessern – Nachrichten Aichach – Augsburger Allgemeine
    http://www.augsburger-allgemeine.de

  • Über die Kunst des “Verkaufens” von Gerichtsentscheidungen

    Gerichtsentscheidungen, die man eigentlich als ungerecht und unfair qualifizieren muss, führen früher oder später dazu, daß man sich über diejenigen, die derartige Entscheidungen schreiben, Gedanken macht. Unangenehme Entscheidungen werden darum häufig so formuliert und elegant “verpackt”, daß sie ganz anders klingen als – in Wirklichkeit unangenehme – Inhalte.

    Viele Entscheidungen von Richtern in Deutschland können mindest auf dem Rechtsweg nochmal überprüft werden. Nicht so ist es bei den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Die Entscheidungen können nicht angegriffen werden, ebenso wenig wie die Richter, die derartige Entscheidungen treffen. Historisch verständlich ist diese einzigartige Positition. Und im Großen und Ganzen kann man sagen, daß die Richter am Bundesverfassungsgericht in den vergangenen 65 Jahren diese Position nicht mißbraucht haben.

    Feststellbar ist aber dennoch eine zunehmende Tendenz zu derartigen “Mogelpackungen.”

    Eine solche Mogelpackung ist unserer Meinung nach die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.02.2007 (Az. : 1 BvL 9/04).

    Der Gesetzgeber hatte betreffend die Auslegung von § 1570 BGB durch die
    Rechtsprechung den Unterhalt wegen der Betreuung eines nichtehelichen Kindes in § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB generell auf drei Jahre begrenzt. Eine Verlängerung des Anspruchs darüber hinaus wurde nur im Ausnahmefall zugelassen, nämlich nur dann, wenn eine Versagung nach Ablauf dieser Frist insbesondere unter Berücksichtigung der Kindesbelange grob unbillig war.

    Das Bundesverfassungsgericht hielt dann die unterschiedliche Regelung der Unterhaltsansprüche für mit dem Grundgesetz unvereinbar, und erkannte einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 5 GG.

    Ein Kind darf wegen seiner nichtehelichen Geburt nicht schlechter gestellt werden, als ein eheliches Kind. Auch eine mittelbare Schlechterstellung sei verfassungswidrig.

    Nun, diese Entscheidung scheint eine Entscheidung zu sein, die sich einsetzt für die Gleichbehandlung von nichtehelichen und ehlichen Kindern, als eigentlich verfassungsrechtlich vollkommen in Ordnung und unbedenklich.

    Wenn man sich aber die Rechtswirklichkeit ansieht, wirkt sich diese Entscheidung in Wirklichkeit zu Lasten von unzähligen Vätern aus. Sie ist eine rein fiskalische Maßnahme und wirkt sich geradezu bösartig aus. Dazu wurde in der Entscheidung natürlich kein Wort verloren.

    Durch die Kappung dieser Fristen von drei Jahren wurden nämlich in Wirklichkeit den Behörden (Jugendämtern u.a.) die Möglichkeit eröffnet, über die Überleitungsvorschriften des geleisteten Unterhaltsvorschusses die Väter von nichtehelichen Kindern, denen die Kinder – ebenfalls durch deutsche Gesetze – entzogen worden waren, nicht nur für die Dauer von drei Jahren, sondern für die gesamte Kindheit hindurch zu verfolgen. Das mag auch in Ordnung gehen, klingt aber bei weitem nicht mehr so nach Grundrechten und nach Gleichstellung, wie die Entscheidung der Öffentlichkeit verkauft wurde.

    Eine ähnliche Mogelpackung stellt unserer Auffassung nach die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2010 dar, in der die Entscheidung Zaunegger gegen Deutschland endlich umgesetzt wurde. Dazu haben wir bereits ausführlich Stellung genommen.

    Nicht, daß gegen den Inhalt dieser Entscheidung etwas einzuwenden gewesen wäre. Nur stimmt die Verpackung nicht.

    Es war nicht das Bundesverfassungsgericht, das großzüglich eine menschenrechtsfreundliche Rechtsprechung gewährt, sondern es wurde in Wirklichkeit zähneknirschend die höchstrichterliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auch für Deutschland umgesetzt.

    Die Entscheidung ist auch keinesfalls in Kontinuität mit der entsetzlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2003 zu sehen, sondern stellt eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, eine Umkehr und endlich ein Bekenntnis zu Menschenrechten dar.

    Ein weiteres Beispiel ist z.B. die “Kappung” der Besteuerung von Grundvermögen nach Einheitswerten. In Wirklichkeit wurde durch diese Entscheidung, in der es um Gleichbehandlung ging, Grundeigentum erheblich unattraktiver gemacht. Auch das wurde uns aber in schöner Glanzfolie verpackt verkauft.

    Man bemerkt das Glanzpapier dann erst beim Schlucken!

    Vivir no es sólo existir,sino existir y crear, saber gozar y sufrir y no dormir sin soñar. Descansar, es empezar a morir……..

    No women, no families, no chidren. German future: Kinderklau

  • Bringen Sie Licht ins Dunkel!

    Denn nichts fürchten Verletzer von Menschenrechten mehr,
    als das ihre Taten an die Öffentlichkeit kommen.

    Jugendamt klaut und entfremdet JEDERZEIT Babys, Kinder und Jugendliche von ihren leiblichen Eltern für ihre Heime, Pflegeeltern usw. ZU FREMDEN VERBRECHERN und machen Zeitverzögerungen mit ihren Nazimethoden und zum Schluß hat das Jugendamt das Totschlag-Argument, wie man könne nach so langer Zeit ein Kind nicht mehr an die leiblichen Eltern gewöhnen. Wer ist kranker, die Menschen oder diese Verbrecher?!

    Das ist KEIN Einzelfall. Hier ist nicht “mal” was schiefgelaufen. Es ist staatlicher Kinderhandel!

    Fall sich jemand nachrüsten will:

    offizieller Kinderklau-Informationsdienst

    Auszug aus der umfangreichen, weltweit gelesenen und sehr bekannten Internetpräsenz:

    “Beim Kinderklau geht es um durch ein Jugendamt weggenommene Kinder. Kinder, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr zu hause leben dürfen.“

    Die Wegnahme des Kindes aus einer Familie nennt man Inobhutnahme. Inwieweit eine Inobhutnahme erfolgen kann und darf, wird festgelegt durch das Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetz (KJHG). Kinder, die Inobhut genommen wurden, werden in Pflegefamilien oder Kinderheimen bzw. Wohngruppen untergebracht.

    Wie durch den Wortbestandteil `Klau´ bereits zu erahnen ist, liegt der Verdacht nahe, dass im Einklang mit der Inobhutnahme eines Kindes nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht. Kinderklau ist also die umgangssprachliche Bezeichnung für Kindesentzug durch den Staat gegen den Willen der Eltern (und in 99% der Fälle auch gegen den Willen der Kinder) und vor allem mit mehr als berechtigt zweifelhaften Vorgaben von Gründen, die zu diesem Entzug der elterlichen Sorge führen.

    In vielen Fällen ist bereits die Inobhutnahme selbst nicht rechtmäßig oder angemessen, in einigen anderen Fällen ist sie zwar als Erstmassnahme berechtigt, jedoch tragen sich im Verlauf der Inobhutnahme Dinge zu, die nicht nur juristisch sondern auch menschlich völlig inakzeptabel und unhaltbar sind.

    In fast allen Fällen dieses staatlichen Eingriffs ist seitens der Behörden eine Einhaltung der gültigen Gesetze nicht gegeben.

    Um die Faktoren, die den Tatbestand des Kinderklaus erfüllen zu erkennen ist es wichtig, einige Gesetze zu kennen und einen moralischen, ethischen und menschlichen Standpunkt zu haben.

    Auf den Seiten meiner Homepage werden Sie Einblick in die Abgründe der Jugendhilfe und in die unvorstellbaren Schicksale vieler betroffenen Kinder und Eltern erhalten. Bitte machen Sie sich frei von den Gedanken, dies wären nur Einzelfälle oder es beträfe nur bestimmte Familien.

    „Der Kinderklau kann auch Ihnen passieren.”

    ALLE !!!!!

    ÜBER 600 ABGEORDNETE !!!!!

    WISSEN ÜBER ALLES BETREFF KINDERKLAU BESCHEID!!!!!

    Sie verarschen dennoch nur!!!!!!!!!!!!!!

    Entweder sie reagieren gar nicht!!!!!

    Machen auf die Unschuldstour!!!!!

    Opfer landen im Hamsterrad der NICHTZUSTÄNDIGKEITEN!!!!!!!!!!!!!!

    ALSO RAN BEVOR IMMER WEITER VERARSCHT WIRD !

    Größer kann der Skandal in der Geschichte Deutschland doch gar nicht mehr werden. Sie machen ja somit alle weiteren Verbrechen mit Heiligenschein, egal ob sie wie die Nazis Völkermorde begehen oder was auch immer!!!!!

  • Ausch gibt es ein internationales
    Strafgerichtshof: umd die geklaute Kinder zurückzuverlangen!!

    Beispielmuster :

    Internationaler Strafgerichtshof
    Maanweg 174
    2516 AB Den Haag
    Niederlande

    betrifft: Strafanzeige wegen Verdacht auf Verbrechen wegen Kinderhandel § , Körperverletzung §, Freiheitsberaubung § und Verbrechen gegen die Menschlichkeit § 7 VStGB durch die BRD;

    (ZB.!!!!!!)

    involvierte Behörden (Frau _____,Herr______,_______weitere im Fall ________ zuständige Mitarbeiter/innen_______Namen_________ – mind. 25 _____namentlich unbekannte weitere ______) – Arbeitgeber Jugendamt_______(Richterin ______) – Arbeitgeber Amtsgericht _____AZ: _____ , (______) – _______
    usw.
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle/n ich/wir, _______ wohnhaft in _______, auch im Namen von (deines/eures Kindes/r)_______, Aufenthaltsort seit dem ___________
    in ____________ (z.B. falls bekannt natürlich)
    Zuständiges Amt ___________
    Amt ____________

    , Strafantrag wegen Verdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß § 7 VStGB gegen die BRD und den oben genannten Behörden und deren Mitarbeiter.
    ________________________________________________________________________

    Dann dein/euren Fall chronologisch beschreiben was alles zu den obigen Verbrechen passt- inkl. Auflistung Verbrechen gegen die Menschlichkeit- mfg und ab damit !!!

    Zusatz: (zu einzelnen Punkten- siehe Beispiele , eventuell eigenes etc. hinzufügen , abändern usw.)

    ________________________________________________________________________

    Auflistung Verbrechen gegen die Menschlichkeit

    _____________________________________________

    Artikel 7 Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs:
    Verbrechen gegen die Menschlichkeit

    (1) Für die Zwecke dieses Statuts bedeutet „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ jede der folgenden Handlungen, die als Teil eines großangelegten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung in Kenntnis des Angriffs begangen wird:

    Auf meiner Homepage finden sie z.B. einige Kinderklaufälle
    http://derkampfgluecklichzusein.jimdo.com/
    weitere über 100te Kinderklaufälle z.B:

    …weiteres hinzufügen…

    a) Mord;

    Unter Obhut des Jugendamtes und deren Helfern sterben jährlich Kinder z.B. bei Pflegeeltern, Heimen etc. Jährlich sterben verzweifelte Eltern unter diesen Kinderklaumethoden, durch z.B. Suizid. USW. Alles nachrecherchierbar.

    b) Ausrottung;

    Täglich werden ca. im Durchschnitt 70-80 Kinder aus ihren Familien in Obhut genommen.
    Ausrottung der Familien!
    Tausende Fälle die aktuell bekannt sind zeigen das dies weitgehendst nicht gerechtfertigt ist!

    …Text dazu z.B. siehe oben…

    c) Versklavung;
    c) bedeutet „Versklavung“ die Ausübung aller oder einzelner mit dem Eigentumsrecht an einer Person verbundenen Befugnisse und umfaßt die Ausübung dieser Befugnisse im Zuge des Menschenhandels, insbesondere des Handels mit Frauen und Kindern;

    Familie erfahren ständige Bevormundungen, Diktate, Geldforderungen, Beurteilungen (die auch meist abwertend, erniedrigend usw. sind) entweder durch die gesamte Kinderklaunutzungsgemeinschaft (z.B. unqualifizierte und unberechtigte Kinderklauer und deren Helfer, oder durch die korrupten Richter, Gutachter usw. wie sie anhand den Beispielen siehe oben und meinem Fall erkennen können!
    Hier greifen auch wieder die vorigen sowie weiteren Punkte !
    Sie verdienen seit 14 Jahren mit meinem Kind Geld, welches z.B. der Steuerzahler zahlt, welches von mir verlangt wird, Pflegeeltern und Heime etc. kriegen Geld dafür das mein Kind bei Ihnen ist, sämtliche Kinderklau- Arbeitskräfte finanzieren sich mit unter anderem meinem Kind!
    Sie forderten von mir arbeiten zu gehen , sie forderten wielang , wie oft , wie und wie genau die Bewerbungen auszusehen haben usw. um ihren Forderungen gerecht zu werden!
    Ich habe eine Umschulung gemacht von über 40 Stunden, da hieß es von denen das so mein Kind nicht zu mir kann. Welche auch als Teilzeit ginge. Ich hatte danach eine Teilzeitstelle, das war denen auch nicht recht usw. Meine Zukunft ist so von Anfang an beruflich , gesundheitlich und psychisch ruiniert worden!
    Ich hatte alles für mein Kind geregelt, das es zu mir kann! USW.! Sie hatten immer neue Gründe um mir mein Kind nicht zu geben! Zeitverzögerung die den Kinderklauern Geld einbringt!

    (2)

    e) Freiheitsentzug oder sonstige schwere Entziehung der körperlichen Freiheit unter Verstoß gegen die Grundregeln des Völkerrechts;

    Anhand unter anderem meinem Fall erkennen Sie, wie es zu den täglichen Freiheitsentziehungen kommen kann , wenn die Regierung sowas zuläßt.
    Sowie wie die Regierung Grundregeln des Völkerrecht mit Füßen tritt bzw. dagegen verstößt.

    …chronologische Daten hinzufügen…

    f) Folter;
    f) bedeutet „Folter“ den Umstand, daß einer im Gewahrsam oder unter der Kontrolle des Beschuldigten befindlichen Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden; Folter umfaßt jedoch nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind;

    14 Jahre lang Folter durch die Trennung zwischen leiblicher Mutter und Kind!
    Gesundheitliche, seelische und psychische Folter!

    …..weiteres hinzufügen…..

    h) Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder Gemeinschaft aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, Gründen des Geschlechts im Sinne des Absatzes 3 oder aus anderen nach dem Völkerrecht universell als unzulässig anerkannten Gründen im Zusammenhang mit einer in diesem Absatz genannten Handlung oder einem der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechen;
    g) bedeutet „Verfolgung“ den völkerrechtswidrigen, vorsätzlichen schweren Entzug von Grundrechten aufgrund der Identität der Gruppe oder der Gemeinschaft;

    Jugendämter verfolgen Familien sobald sie diese erpäht haben, sobald sie an ihre Adressen kommen und irgendein angeblicher Grund vorliegt, und wenn sie Gründe vortäuschen, erfinden, ungerechtfertigte jegliche Forderungen diktieren- die nur hauptsächlich zu Zeitverzögerungen dienen usw. um ihre Kinder zu klauen.
    Es ist belegt das z.B. kaum ein Richter, Gutachter, Pflegefamilie, Heime etc. im großen Sinne zugunsten der Familien sind, es ist eine Kinderklaunutzungsgemeinschaft.
    Die Regierung spielt damit jährlich MILLIARDEN EUROS ein.

    i) Verschwindenlassen von Personen;
    i) bedeutet „Verschwindenlassen von Personen“ die Festnahme, den Freiheitsentzug oder die Entführung von Personen durch einen Staat oder eine politische Organisation oder mit Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung des Staates oder der Organisation, gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen oder Auskunft über das Schicksal oder den Verbleib dieser Personen zu erteilen in der Absicht, sie für lange Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen.

    …chronologische Daten hinzufügen…

    k) andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, mit denen vorsätzlich große Leiden oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursacht wird.

    Jetzt schon 14 Jahre lang vorsätzliche Trennung, durch all die Ihnen bekannten Namen, welche somit immer noch angezeigt sind, zwischem leiblicher Mutter und Kind, die zu geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen führten und führen!

    Abgesehen von meinen Beeinträchtigungen die zum Teil auf meiner Homepage aufgelistet sind, sind Beinträchtigungen meines Kindes:
    PA- Syndrom (Eltern- Kindentfremdung)
    Darüber kann man auch wieder im Internet recherchieren.
    – Das ist psychische Kindesmißhandlung.
    – Hervorgerufen durch Manipulationen, mißbräuchliche Ausübung des Sorgerechtes unter Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses des Kindes.
    – Die langfristigen Folgen sind unter anderem : Erkrankungen, Störungen ( Eß- Schlaf- Ängste- Depressionen und Kontaktprobleme)
    Und warum?
    Weil ein Kind wie Patrick nicht die Liebe, Fürsorge, Nähe und Wärme von seiner leiblichen Mutter erfahren darf.

    Artikel 17 Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs:
    Fragen der Zulässigkeit

    (1) Im Hinblick auf Absatz 10 der Präambel und Artikel 1 entscheidet der Gerichtshof, daß eine Sache nicht zulässig ist, wenn

    a) in der Sache von einem Staat, der Gerichtsbarkeit darüber hat, Ermittlungen oder eine Strafverfolgung durchgeführt werden, es sei denn, der Staat ist nicht willens oder unfähig, die Ermittlungen oder die Strafverfolgung ernsthaft durchzuführen;

    >> es sei denn, der Staat ist nicht willens oder unfähig, die Ermittlungen oder die Strafverfolgung ernsthaft durchzuführen <> nicht willens <<!!!

    b) in der Sache von einem Staat, der Gerichtsbarkeit darüber hat, Ermittlungen durchgeführt worden sind, und der Staat entschieden hat, die betreffende Person nicht strafrechtlich zu verfolgen, es sei denn, die Entscheidung war das Ergebnis des mangelnden Willens oder der Unfähigkeit des Staates, eine Strafverfolgung ernsthaft durchzuführen;

    (2) Zur Feststellung des mangelnden Willens in einem bestimmten Fall prüft der Gerichtshof unter Berücksichtigung der völkerrechtlich anerkannten Grundsätze eines ordnungsgemäßen Verfahrens, ob gegebenenfalls eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

    a) Das Verfahren wurde oder wird geführt oder die staatliche Entscheidung wurde getroffen, um die betreffende Person vor strafrechtlicher Verantwortlichkeit für die in Artikel 5 bezeichneten, der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechen zu schützen;

    c) das Verfahren war oder ist nicht unabhängig oder unparteiisch und wurde oder wird in einer Weise geführt, die unter den gegebenen Umständen mit der Absicht unvereinbar ist, die betreffende Person vor Gericht zu stellen.

    Entfremdung und Kinderklau eines Kindes von seinen leiblichen Eltern und auch noch von seiner leiblichen Mutter sind international und grundsätzlich angesehene Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen.

    Ich verlange das uns auf jeglicher Basis ermöglicht wird eine Zukunft aufzubauen.
    Ich verlange das alle Entfremdungsverbrechen und jegliche weiteren Verbrechen in diesem Kinderklau
    augenblicklich gestoppt werden.
    Ich will endlich meine Rechte und die für mein Kind. Kontakte wie und wann wir wollen.
    Ich verlange das alles! dafür getan wird, das wir wieder zusammen wachsen.
    Ich verlange das sich niemand mehr , so wie auch kein uns fremd anzusehender Mensch
    ( wenn man bei Verbrechen da noch von Mensch reden kann )
    jemals sich wieder das Recht meint heraus zu nehmen zu trennen was von Natur aus zusammengehört.

    Von daher braucht es dringend den Beschluß das dies auch so geschieht bzw. solche Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen augenblicklich gestoppt werden, und das die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und wir Opfer so gut es geht entschädigt werden!

    Mit freundlichen Grüßen

  • Auch von ein Münsteraner Gutachter!!!! staunlich wa!!
    Selbst Nominierrten Gutachte haben die schnautze voll seine dinsten des K i n d e r k l a u maffia zu bieten, hier ein paar Zitaten, und ein Geständnis von ein richter der von sich selbst eckelt!! wegen die früheren kriminelen jahren!!

    Prof. Dr. Heinrich Kupffer und Prof. Dr. rer. nat. Wolfang Kleener, zwei Helnden der Psyschilogie (Gutachte) Münster-Bielefeld
    von Veronica Stallmann, Freitag, 27. Mai 2011 um 23:58

    Es handelt sich hier um Zitate, Du wachrütteln sollen!

    —————————————————————————————

    Prof. Dr. Heinrich Kupffer

    Dieses Zitat ist eines der bemerkenswertesten, die je gemacht wurden. Der unvoreingenommene Leser erkennt, dass es sich um eine andere Zeit handeln muss. Erst wenn er selbst betroffen wird – beginnt er aufzuwachen.

    „[…] Die Ämter leisten als >Sachverständige Behördeparteiliche < Vereine einschalten, ohne dass ihm das verwehrt wird. Auch für die aufgewendeten Geldmittel muss das Amt nicht haften, selbst wenn das jahrelange Hin- und Hergeschiebe betroffener Kinder immense Kosten verursacht. […] So ruht das Jugendamt in sich selbst und sieht keine Veranlassung zur Selbstkritik. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Amt sich für einen offensichtlichen Fehlgriff entschuldigt hätte. Es mangelt aber nicht nur an Sachkompetenz und demokratischer Legitimierung, sondern auch an pädagogischer Verantwortung. Beispiel: Hochqualifizierte Heimleiter müssen Jugendamtsmitarbeitern, die ihnen in der pädagogischen Kompetenz weit unterlegen sind, mit der Schere im Kopf nachgeben, um die eigene Einrichtung zu halten und weiterhin Kinder zugewiesen zu bekommen. Dies alles bedeutet, dass die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen Qualifizierung her leisten können. […] Wer sich daran gewöhnt, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, wird schließlich selbst daran glauben, dass er es auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes. Er führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und Sachkompetenz.“

    ————————————————————————————————————————————————

    23.07.2008:

    (Zitat Prof. Dr. rer. nat. W. Klenner)

    Weiterhin: Die Fähigkeit von Eltern, ihr eigenes Kind zu erziehen, läßt sich im positiven Sinne, als ob und wieweit sie vorhanden ist, nicht feststellen. Denn Erziehung ist keine Tätigkeit wie ein Beruf, bei dem die Frage, ob einer dafür geeignet sei, an Hand der Verfügung über die zu diesem Beruf gehörenden Tätigkeitsmerkmale beantworten kann. Die Erziehung wird getragen von vielen, von außen nicht erfaßbaren Faktoren, wie das Gefühl der Zusammengehörigkeit, die Schicksalsgemeinschaft in der Familie und nicht zuletzt die gemeinsame Biographie, solange die Erziehung währt. also alles Fakten, die sich weder zählen noch messen lassen. Und darum ist hier das Modell der Berufseignungsuntersuchung fehl am Platze.

    Was man aber feststellen kann, und zwar recht präzis, ob ein Elternteil durch Krankheit, Schicksalsschlag wie Vertreibung und Arbeitslosigkeit sosehr mit sich selbst zu tun hat, daß ihm zur Erziehung seines Kindes keine psychischen Kräfte mehr geblieben sind. Eine solche Feststellung nach dem Prinzip der ausschließenden Fälle ließe auch Raum, dem Schicksal eines solchen erziehenden Elternteils mit dem gebührenden Respekt zu begegnen, während der andere, obige Weg nur zur Demütigung der Elternteile führt, die uns Psychologen als unsere Nächsten anvertraut sind.

    Dies in Kürze. Mehr dazu später !

    Ihr Klenner

    (Zitat Ende)

    ————————————————————————————————————————————————

    Persönlich bin ich sehr erschüttert, was hier in Deutschland vor sich geht. Es soll der Anschein erweckt werden, das alles in Ordnung wäre. Jedoch:

    Ein ehemaliger Richter am Landgericht Stuttgart – das habe ich nachgeprüft, der Richter existiert wirklich – hat in der Süddeutschen Zeitung am 09.04.2008 einen Leserbrief veröffentlicht:

    (Zitat)

    RiLG a.D. Frank Fahsel, Fellbach unter der Überschrift:

    „Konsequente Manipulation – Eingeholt vom alten Schrecken – SZ vom 2. April

    Ich spreche Christiane Kohl meine Hochachtung dafür aus, dass sie das zugrundeliegende Sujet (den „Sachsensumpf”) nicht vergessen hat. Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

    In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen”. Frank Fahsel, Fellbach“

    (Zitat Ende)

    ————————————————————————————————————————————————

    Diplompsychologe Joerg-Dietrich Meyberg, Münster

    zum Sternartikel "Alle murksen vor sich hin" kommentierte der Diplompsychologe Joerg-Dietrich Meyberg, Münster in einem Leserbiref im darauffolgenden Stern und ich darf mit seiner freundlichen Genehmigung seinen Beitrag hier einstellen, in der Hoffnung alsbald hier einen längeren Beitrag von Ihm abdrucken zu können:

    "Alle murksen vor sich hin" – Reportage über Deutschlands Jugendämter, stern 19/2008

    "So schwer der vereinzelte, durch amtliches Versagen bedingte Tod von Kindern wiegt, so unzweifelhaft ist demjenigen, dem das Thema aus alltäglicher Arbeit vertraut ist: Die Fälle, in denen die Allianz Jugendamt/Sachverständiger/Gericht durch unsensibles, übereifriges oder unsachgerechtes Handeln Familien zerstören, schaffen in ihrer Summe erheblich größeres Leid; bis hin zur Todesfolge durch Suizid."

    Joerg-Dietrich Meyberg

    Diplompsychologe

    Münster

    Anmerkung zum so genannten Kindeswillen * Von Prof.Dr.rer.nat.W. Klenner, Oerlinghausen
    von Veronica Stallmann, Samstag, 28. Mai 2011 um 00:34

    Anmerkung zum so genannten Kindeswillen *

    Von Prof.Dr.rer.nat.W. Klenner, Oerlinghausen

    Persönliche Daten wurden

    teilweise durch * oder X ersetzt.

    Als ich § 50 b FGG zum ersten Male gelesen hatte, fragte ich mich, welcher Teufel wohl den Gesetzgeber geritten haben mag, als er formulierte : „…oder der Wille des Kindes (im Sorgerechtsverfahren) für die Entscheidung von Bedeutung sind…", wo doch die Philosophen seit der Antike darüber nachdenken, was menschlicher Wille und Willensfreiheit bedeuten, ohne bisher zu einem schlüssigen Ergebnis gekommen zu sein.

    Angesichts der weitreichenden Folgen sollte zweierlei nicht vergessen werden. Erstens, ein unbeeinflusster und dadurch freier Wille kann beim Menschen erst dann angenommen – und nicht einmal bewiesen – werden, wenn er reif genug ist, die aus seiner Willenserklärung hervorgehenden Entscheidungen in ihren Konsequenzen zu überblicken und für diese Konsequenzen auch einzustehen. Dabei geht es ja nicht um die Frage, ob das Kind Wurst oder Käse auf seinem Brot haben will, sondern um die Bewahrung des Kindes vor einer das ganze künftige Leben begleitenden und möglicherweise nicht mehr rückgängig zu machenden voreiligen Entscheidung über seine familiären Beziehungen. Zweitens, darum haben die für die Kinder bis zu ihrer Volljährigkeit verantwortlichen Erwachsenen für Lebensbedingungen zu sorgen, in denen Kindern keine Willensentscheidungen zugemutet werden, mit denen sie mangels Lebenserfahrung überfordert sein würden. Wo dies dennoch unter Berufung auf eine aus ideologischer Sichtweise resultierenden Idee der Selbstbestimmung des Kindes geschieht, entziehen sich die für das Kind verantwortlichen Erwachsenen ihrer erzieherischen Verantwortung.

    Bis zur Eherechtsreform von 1977 war vom Kindeswillen keine Rede. Das bis dahin geltende Schuldprinzip regelte die Frage nach dem Verbleib des Kindes auf die einfache Weise : Der schuldig geschiedene Elternteil schied als Inhaber der „elterlichen Gewalt" (so hieß das damals noch) von vornherein aus. Mit der Eherechtsreform wurde anstelle des Schuldprinzips das Zerrüttungsprinzip eingeführt. Weil keine Schuldfeststellung mehr stattfindet, musste der Verbleib des Kindes im Verfahren geklärt werden, wobei die „elterliche Sorge" (so heißt das bis heute) einem von beiden Elternteilen zu übertragen war (§ 1671 BGB). Die Frage, welcher Elternteil das sein soll, beschäftigt seither, man möchte sagen, Legionen gerichtlich bestellter Sachverständiger. Weil sich beide Eltern meist nicht soweit voneinander unterscheiden, dass einer empfohlen und vor dem anderen gewarnt werden könnte, kam der § 50 b FGG (Freiwillige Gerichtsbarkeit) gelegen, denn darin ist der Wille des Kindes als berücksichtigenswert genannt. Seither wurden Kinder von berufenen und weniger berufenen Experten oft insistierend aufgefordert, doch nun endlich zu sagen, zu welchem Elternteil sie denn gehen wollen. Weil Kinder unter dem Druck des Erwachsenen eine Antwort geben, oft eine, von der sie meinen, dass der Fragesteller sie hören wolle, nur um die lästige Fragerei loszuwerden, erwies sich die Einführung des Kindeswillen in die gerichtliche Entscheidung im großen und ganzen als Fiktion. Denn, im tiefsten Grunde ihres Herzens wünschen diese Kinder, beide Eltern möchten ihnen wieder zusammen und für immer zur Verfügung stehen. Aber der Kindeswille passte so gut ins System. Und, die meisten Sachverständigen arrangierten sich damit, auch wenn sie die Einsicht hatten, die erst mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 zur Geltung kam.

    Im Kindschaftsrechtsreformgesetz hat der Gesetzgeber einen bedeutsamen Schritt getan, indem er nämlich das Kind, das bisher ein bloßes Rechtsobjekt, also Verfügungsmasse wie Hausrat und Zugewinn, war, zum Rechtssubjekt machte, indem er ihm ein eigenes Recht verlieh. Nämlich im neuen § 1684 BGB, wonach das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat, während jeder Elternteil zum Umgang verpflichtet und berechtigt worden ist. Dabei wird den Eltern die gemeinsame ungeteilte elterliche Sorge belassen. Das führt indessen nicht zur Bedeutungslosigkeit des Kindeswillens, lässt aber Zeit, die Willenserklärung des Kindes erst dann in einem Rechtsverfahren als beweiserheblich zu bewerten, wenn es seinen Willen unabhängig und frei erklären sowie die Folgen der mit seiner Willenserklärung beabsichtigten Entscheidung überblicken kann.

    * FamRZ, 17/2003, S. 1315 (Klenner)

  • DEUTSCHER BUNDESTAG

    PETITION AN DEN DEUTSCHEN BUNDESTAG :

    PET 3-16-17-2004-034643 ab dem Jahr 2008

    Petitionsgegenstand:

    Sehr geehrte Damen und Herren beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages,

    es ergeht hiermit die folgende Petition mit dem Petitionsgegenstand, der Deutsche Bundestag möge bei der Bundesregierung, beim Bundesministerium des Innern, beim Bundesministerium der Justiz und beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Erfahrung bringen, welche Dienst- und Fachaufsichtsrichtlinien für das Personal an deutschen Jugendämtern bestehen.
    Offensichtlich scheinen die Aussagen der Bezirksregierung Münster in der Alltagspraxis der Dienst- und Fachaufsichtsrichtlinien für das Personal an deutschen Jugendämtern nicht zutreffend zu sein, dass der Oberbürgermeister der Stadt Münster als Dienstaufsicht des Jugendamtes Münster zuständig sein soll, denn auf die seit Jahren mehrfach eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Leitung des Jugendamtes Münster im Menschenrechtsfall Haase (EGMR 11057/02 und Bverfg-AR 8115/07) reagiert der Oberbürgermeister der Stadt Münster entgegen den Aussagen der Bezirksregierung Münster kontinuierlich nicht.
    Wenn Unklarheiten in den und über die Verhaltensregeln für Personal an deutschen Jugendämtern bestehen sollten, so soll dem Petitionsausschuss hiermit umgehend aufgeben werden, den Bundestag entsprechend für die Erarbeitung in Fachausschüssen sowie für die Verabschiedung von Verhaltensrichtlinien und gesetzlichen Grundlagen mit Dienst- und Fachaufsichtsrichtlinien für das Personal an deutschen Jugendämtern aufzugeben.
    Die Dienst- und Fachaufsichtsrichtlinien für das Personal an deutschen Jugendämtern sind bundesweit eindeutig und homogen zu regeln.
    Es ist sicherzustellen, dass die Dienst- und Fachaufsicht für deutsche Jugendämter unabhängig und effektiv arbeitet.

    Die Staatsanwaltschaft Münster mit den entsprechenden zuständigen Staatsanwälten, die unter AKTENZEICHEN 540 Js 1704/07 in dieser Sache ermittelt, ist als Zeuge zu laden.

    17.03.2008
    – Erläuterung ^

    – Index Deutscher Bundestag ^

    17.03.2008
    DEUTSCHER BUNDESTAG

    PETITION AN DEN DEUTSCHEN BUNDESTAG :

    PET 3-16-17-2004-034643 ab dem Jahr 2008

  • Hier schon einmal paar L.s zum Thema

    die unendlich weiterführen, dies zeigt auch das alle unterschiedlichen Fälle unter einem Thema leiden.

    Beispiel-Videos :

    „JETZT REICHT ES !“
    Dr Marinella Colombo erklärt der Präsidentin des Familiengerichtes in Rom, beim italienischen Fernsehen RAI2, was den Deutschen verschwiegen wird: Das JUGENDAMT ist eine vierte Gewalt im deutschen Staate. Es assimiliert Kinder und Eltern mit ‚deutsch-legalen‘ Mitteln.

    Und Deutschland schweigt weiterhin. Das Ausland nicht …

    Ansprache Kinderklau Parlement Européen – Conseil de l’Europe

    http://de.youtube.com/watch?v=AeELQXKVWF8&feature=related

    Jugendamt – System ohne Kontrolle

    http://de.youtube.com/watch?v=l5lKcoVJno4

    Deutsche Politiker

    http://www.myvideo.de/watch/1288309/EinsExtra_Teil_1

    Staatlicher Kinderklau ARD

    JUGENDAMT – und deutsche Politiker

    Panorama – Feb.14th, 2008

    JUGENDAMT begeht Kindesentführung

    Geschäfte mit Problemkindern

    Michaela – Caritas Heim

    Lara Kalina

    Petra Heller

    Martha Ullmann

    Carla Urem

    Ute Lehmann

    Beispiel-Webseiten :

    http://www.karin-jaeckel-autorin.de/

    http://www.jugendamtskritik.de

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    Ein weiteres dazugehöriges Thema

    Adoption

    KINDERHANDEL OHNE KONSEQUENZEN

    Auszüge aus L. http://www.adoption.de/info_terre.htm :

    Aus den bereits dargelegten Gründen beschäftigen sich die deutschen Gerichte im Regelfall nicht mit Kinderhandel, es sei denn, der Handel wird über einen „Babyhändler“ bzw. aus Gewinnsucht abgewickelt.

    „Es ist ein Symptom unserer Gesellschaft, daß jeder meint, er habe das Recht auf alles, und alles sei käuflich, auch das Elternglück. Wenn es aufgrund einer veränderten Lebensplanung damit nicht klappt, besorgt man sich ein Kind und redet sich ein, es aus dem Elend gerettet zu haben, weist Annegret Winter-Stettin in einem Interview „über Sinn und Unsinn der Auslandsadoption“ derartige Avancen an das wohlhabende Klientel zurück. „Tatsächlich geht es dabei um die Befriedigung eigener Bedürfnisse“.

    KINDERHANDEL OHNE KONSEQUENZEN Als Beispiel einer Adoption, die – obwohl privat bzw. kommerziell vermittelt – vom Jugendamt gleichwohl ohne jede Beanstandung abgewickelt wurde, sei die Adoption eines Kindes durch Thomas Gottschalk und seiner Frau Thea genannt. Obwohl diese Adoption als Kinderhandel durch die Presse ging und die Grüne Abgeordnete Ruth Paulig MdL den Fall durch eine parlamentarische Anfrage aufgriff, sah sich weder die bayerische Landesregierung noch die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die vom Jugendamt Starnberg legalisierte Adoption in irgendeiner Weise zu korrigieren. Dabei war sowohl der Name des Vermittlers (Dietrich Fürstenberg) als auch der Preis (10.000 Mark), den Gottschalk für die Adresse der Mutter gezahlt hatte, bereits in aller Munde. Der „Fernseh-Star“ zu dem Fall befragt: „Auch dabei hatte ich schon ein schlechtes Gewissen. Ich wußte einfach nicht, an wen ich da geraten war. Für Adoptionen ist das Jugendamt zuständig. Es weiß über alles Bescheid, auch über die 10.000 Mark.“ Den Kontakt zur „werdenden Mutter“ nahm Gottschalk übrigens über einen ihm verwandtschaftlich verbundenen Pfarrer auf. „Gottschalk übernahm Krankenhauskosten, Pflegekosten, alles nahm seinen legalen Weg.“ Daß die schwangere Frau noch vor der Geburt 30.000 Mark von ihm erhielt, d.h. 10.000 Mark vor und 20.000 Mark nach der Geburt, wurde offenbar als Privatsache des Kaufvaters angesehen.

    die Bundesregierung von Kauf immer nur in Anführungszeichen spricht, gerade so, als sei „die illegale Beschaffung eines Kindes“ allein mit gutem Willen zu bewerkstelligen. Mit Verständnis können die Kaufeltern dabei offenbar selbst dann rechnen, wenn sie – wie Thomas Gottschalk – schlicht und einfach vorgeben, nicht gewußt zu haben, auf wen sie sich da einließen. Das Wohl des Kindes jedenfalls scheint sich mit Kauf doch nicht so recht verbinden zu lassen. In Anführungszeichen gesetzt, verliert die über Geld realisierte Inbesitznahme des Kindes jedoch ihren monetären Charakter.

    (Eigener Kommentar- Jahaaa dieser Gottschalk der aktuell auch wieder Werbung für „Ein Herz für Kinder“ macht!- Aufwachen! )

    So macht sich nach der heute geltenden Rechtslage, darauf wurde bereits hingewiesen, nur „derjenige strafbar, der eine Person unter achtzehn Jahren durch List, Drohung oder Gewalt ihren Eltern, ihrem Vormund oder ihrem Pfleger entzieht“. Angedroht sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen, in besonders schweren Fällen, d.h. immer dann, wenn der Täter aus Gewinnsucht handelte, können Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden. Allerdings ist das geschützte Rechtsgut nicht das Kind selbst, sondern das elterliche (oder familienrechtliche) Sorgerecht. Als entzogen gilt das Kind bzw. die minderjährige Person daher nur dann, „wenn das Recht zur Erziehung, Beaufsichtigung und Aufenhaltsbestimmung durch räumliche Trennung für eine gewisse, nicht nur vorübergehende Dauer so beeinträchtigt wird, daß es nicht mehr ausgeübt werden kann“ – was im Falle von Auslandsadoptionen regelmäßig der Fall sein dürfte. Liegt hierfür jedoch eine Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten vor, liegt kein „Entziehen“ vor, und zwar selbst dann nicht, wenn gegen den Minderjährigen – um sich seiner zu bemächtigen – Gewalt angewendet wurde.

    Im Hinblick auf den auch „Zuckergußsklaverei“ genannten Menschenhandel mit Kindern sind jedoch auch Phänomene berührt, die das Strafrecht als opferloses Delikt bezeichnet. Die Initiierung des Strafverfahrens ist nämlich allein dem Opfer überlassen. Im Falle des Menschenhandel mit Kindern aber ist „das eigentliche Opfer, nämlich das Kleinkind selbst, wie im Falle der Kindesmißhandlung, aus physischen Gründen, handelt es sich um ältere Kinder, aus Gründen mangelnder Kompetenz und sozialer Unterlegenheit gegenüber Erwachsenen, nicht in der Lage, eine Anzeige zu erstatten oder die Unterstützung formeller Sozialkontrolle in Anspruch zu nehmen. Die hieraus resultierenden Defizite für die Strafverfolgung, teilweise auch als Implementationsdefizit benannt, können sich Ausbeuter in Form der Reduzierung des Strafverfolgungsrisikos zunutze machen.“ Dieses als Implementationsdefizit beschriebene Phänomen wirkt auch auf die Sorgeberechtigten der betroffenen Kinder. Denn weder haben sie in der Regel Kenntnis davon, in welches Land ihre Kinder verbracht wurden, noch wissen sie den Namen der Kaufeltern, ihren Wohnort, ihre Adresse, ja, sie wissen vielleicht nicht einmal, daß sie das Recht haben, die Herausgabe ihrer Kinder zu verlangen. Was würde es ihnen auch nützen, verfügen sie doch gar nicht über das Geld, das gebraucht wird, um ein solches Verfahren überhaupt anzustrengen.

    DIE RECHTE DES KINDES In der UN-Konvention über die Rechte des Kindes (1989) werden nunmehr auch die Voraussetzungen und Bedingungen der Aufnahme in eine Pflegefamilie sowie der Adoption dezidiert beschrieben bzw. direkt geregelt. Die Konvention hat, im Gegensatz zu der UN-Charta von 1959, rechtsverbindlichen Charakter. Sie ist seit dem 2. September 1990 in Kraft und damit völkerrechtlich verbindlich. Die Bundesregierung hat sie jedoch erst nach einigem Hin und Her und „mit verschiedenen Vorbehalten versehen“ ratifiziert. So trat das Übereinkommen in der Bundesrepublik erst am 5. April 1992 in Kraft. Fast scheint es so, als sähe die Bundesregierung gar keine Veranlassung, sich auch nur gedanklich über das bereits geltende Recht hinaus zu bewegen. „Die Bundesregierung erklärt zugleich, daß das Übereinkommen innerstaatlich keine unmittelbare Anwendung findet. Es begründet völkerrechtliche Staatenverpflichtungen, die die Bundesrepublik nach näherer Bestimmung ihres mit dem Übereinkommen übereinstimmenden innerstaatlichen Rechts erfüllt.“ An ihre Grenzen stößt die Bundesregierung mit dieser Auffassung jedoch spätestens bei Art. 20 und 21, die die Modalitäten der Aufnahme bzw. Adoption des Kindes in seine Adoptions(pflege)familie regeln. Darüber hinaus sind aber auch Art. 3 (Wohl des Kindes), Art. 7 (Name des Kindes und Nationalität), Art. 8 (Identität des Kindes einschließlich seiner familiären Bindungen), Art. 9 (Recht des Kindes, nicht gegen den Willen der Eltern von ihnen getrennt zu werden) Art. 11 (Schutz gegen die unrechtmäßige Verbringung ins Ausland), Art. 12 (Berücksichtigung der Meinung des Kindes) und Art. 35 (Verbot der Entführung, des Verkaufs von und des Handels mit Kindern) bedeutsam, da sie einige Spezifizierungen enthalten, die ganz offensichtlich auf die neueren und teilweise prekären Entwicklungen im Bereich interstaatlicher Adoptionen rekurrieren.

    (Eigener Kommentar- Nicht nur Adoptionen und Auslandsadoptionen, auch deutsche Pflegeeltern von deutschen Kinder und deutsche Institutionen mit deutschen Kindern sind Kinderhändler und verdienen an den deutschen Kindern und den deutschen Eltern durch die Kinderklaunutzungsgemeinschaft- erkaufen sich somit die deutschen Kinder!
    Die Verfahren sind nicht anders als wie in dem L. beschrieben!
    In den Fällen (KEINE EINZELFÄLLE – Mindesten jährlich TAUSENDE FÄLLE ) kommen dann noch außer die manipulierte Gesellschaft noch Zwangpsychiatrisierungen, Kriminalisierungen, Zwangmedikamentisierungen, Repressalien usw.!!! auf Eltern und Kinder hinzu- wobei hier lebende ausländische Elternteile mit Kinder dann auch in diesem Intrigensumpf und Fängen der Kinderklau-Gemeinschaft geraten und nicht selten Nazi – hafte – rechtsradikale Äußerungen ausgesetzt sind.

    Vor lauter Rechtslagen, schmierigen Gesetzen, Gewinnsucht der K i n d e r klaugemeinschaft, der durch die vierte Gewalt manipulierten Gesellschaft kapiert kaum noch ein Mensch – wenn man dann noch von Menschen reden kann- was das Natürlichste und das Sträflichste ist- denn ein Kind was liebende leibliche Eltern hat – gehört zu diesen Wurzeln- alles andere ist Unnatürlich- und es bedarf keine Eugenik- mäßigen Wertungen- es bedarf höchst wirkliche Hilfe für Eltern und Kinder und nicht diese scheinheiligen Mächte mit ihren scheinheiligen Hilfen! )

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    Diese Seiten werden erweitert an Informationen u.ä.,

    die jetzige Erstellung ist stets eine Basisinformation.

  • DAS IST DIE METHODE; NIENSTEDT UND WESTERMANN; die bilden ganzem Bundesgebiet, seit 1994 sind durch das Jugendgesetzt alle die mit Kinder zu tun haben: Anwälte, Richtern, Gutachte, Sozialpädagogen, Jugendamtsmitarbeite, Arztgehilfen, Erziherinnen, Polizei, und und und.. sind alle gezwungen an diese Seminaren teilzunehmmen.

    Wo die eltern allein aus Inmmunschwäschen, Schildrüssenproblemen, Allergien…werden dies als eine psyscihe krankheit dargestellt und somir jedes Eltern teil als ein Akutes Gefahr für das kind und als prehistorischen ^^Primären Bezugspersonen^^ eingestuft, und sogar als Täter die durch den Staat angeblich geschützt wären…das hier alles nur wegen den Mutter-hass was die Frau Nienstedt mich tzrägt, da sie selbs sich eine bessere mutter und Kindheit gewünscht hat…ich glaube hier ist vollkomm klar wer psysich krank ist und wer in den Klapse hingehört!!!

    Diese Seminaren und Bücher Lieber Eltern sollten in jeden Staatsanwaltschaft verklagt werden, die sind Kindewohlgefährdung!!! Deswegen spinnen momentan alle in ganzem Deutschlan und aus eine fliegende mucke ein kindeswohlgefährdung umgewandelt wird!!!

    Das ist Anfangs von ende,In Münster hat es angefangen, wie Psychologen die selbst total krank sind, und es selbst zugeben, und trotzdem Entscheiden Sie mit die Ausbildungsseminaren an Jugendämte, Sozialpädagogen, Gutachte…etc.. und lernen wie dieuns Psysich fertig machen sollen, um unsere Kinder für Adoption freizugeben,
    unfassbar. DIE SELBST TRAUMATISIEREN UNSERE KINDER NICHT ANDERES!!!!

    Monika Nienstedt und Armin Westermann, die zwei ^^psyscho^^ Psychologen, alles fingt in Münster 1994 an, Kinder verfremdung
    von Veronica Stallmann, Sonntag, 22. Mai 2011 um 01:18

    Monika Nienstedt, Arnim Westermann:

    Pflegekinder und ihre Entwicklungschancen nach frühen traumatischen Erfahrungen

    Arnim Westermann

    Die Leitsätze der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes zum Umgangsrecht. Erörterung und Begründung

    Über die Nichtannahme der Gefühle des Kindes, weil sie das elterliche „Image“ bedrohen

    Monika Nienstedt und Armin Westermann (1994) schreiben über die Bedrohung des elterlichen Selbstwertgefühls und seine Folgen für das Kind:

    „Vielen Eltern fällt es leicht, das zufrieden strahlende, sie narzisstisch bestätigende Kind anzunehmen. Aber das schreiende, unzufriedene Kind zu ertragen, sich seinem Unglück, seinem Schmerz einzufühlen, sich die bisweilen hoch ambivalenten Gefühle gegenüber dem Kind einzugestehen und sich der oftmals unzureichenden Liebe, der eigenen unzulänglichen Fähigkeit, die Bedürfnisse des Kindes zu verstehen und zu befriedigen, bewusst zu sein, sich so auch als Quelle für die Klagen des Kindes anzuerkennen, das heißt sich in das Kind wirklich einzufühlen und seine Wahrnehmungen und Gefühle als berechtigt zu bestätigen, das setzt den Selbstwert vieler Eltern zu sehr herab. Und dann bekämpfen oder ignorieren sie die Wahrnehmungen und Gefühle des Kindes, statt mit ihnen mitzuschwingen und das Kind, auch wenn es unglücklich, enttäuscht und wütend ist, in seinem Unglück zu halten. Und dann fühlt sich das Kind gerade mit diesen Gefühlen und Affekten nicht angenommen und geliebt.“

    zitiert aus Arno Gruen: Der Verlust des Mitgefühls, München 1997

    Über das Mitleid mit denen, die uns Schaden zufügen

    Natürlich spielen psychische und soziale Determinaten eine gewisse Rolle. Aber ich habe wiederholt zu zeigen versucht, dass es auch eine Art Entscheidung gibt wohin ein Mensch sich entwickelt. Andernfalls würde wir überdecken, dass Hass und Verachtung die Handlungen solcher Menschen leiten. Sie zu „verstehen“ führt uns nur allzuschnell dazu, Mitleid mit ihnen zu haben. Solche Gefühle von Mitleid dienen aber im Grunde nur dazu, uns über die zu erheben, die uns Schaden zufügen, um dann letztlich ihren Hass und ihre Verachtung nicht mehr sehen zu müssen.

    Arno Gruen: Der Wahnsinn der Normalität, München 1987

    Maßstab aller Handlungen sollte das Wohl des Kindes sein

    Das Buch zeigt, dass die Trennung von den leiblichen Eltern und die Integration in eine Pflege- oder Adoptivfamilie häufig ein Erfolg versprechender Weg ist, misshandelten, vernachlässigten und traumatisierten Kindern wirksam zu helfen.

    »Das Buch kann allen, die die Hilfe für das misshandelte und traumatisierte Kind in den Mittelpunkt stellen, unbedingt empfohlen werden …«

    Petra Bühring (Deutsches Ärzteblatt, Oktober 2007)

    Wer auch immer vom Tod eines misshandelten, vernachlässigten, traumatisierten Kindes hört, fragt sich: Wie konnte dies geschehen? Wer spürt keine Hilflosigkeit, keine Trauer, kein Mitleid, keine Wut? Gerade dann, wenn es sich um die Eltern handelt, die den Tod ihres Kindes verschuldet haben.

    Seit 30 Jahren befassen sich die Autoren mit Kindern, die aufgrund eingeschränkter Erziehungsfähigkeit ihrer leiblichen Eltern von ihnen getrennt und auf Dauer in einer Pflege- oder Adoptivfamilie leben. Erst die Trennung von den leiblichen Eltern, oft auch die Freigabe zur Adoption, und die Integration in eine Ersatzfamilie bietet vielen Kindern die Chance, traumatische Erfahrungen bewältigen zu können. Nutzt ein Kind die Beziehungen zu den »neuen« Eltern als Übertragungsbeziehung wie in einer therapeutischen Beziehung, so können frühere Erfahrungen korrigiert und befriedigende Eltern-Kind-Beziehungen entwickelt werden.

    – Viele Fallbeispiele

    – Wie findet man einen Zugang zur inneren Welt des Kindes? Wie kann man sich seinem Erleben öffnen?

    – Ausführliche Darstellung der Wirkungen früher Misshandlungen; wie werden sie verarbeitet?

    – Prozesse, wie Kinder sich in Ersatzfamilien integrieren.

    – Spezielle Probleme wie: Besuchskontakte zu den leiblichen Eltern oder die Geschwistervermittlung.

    Das Buch wendet sich an:

    Kinder- und Jugendlichentherapeuten, Pflege- und Adoptiveltern, Sozialarbeiter, Heimerzieher, Psychologen und Therapeuten, Lehrer, Ärzte, Rechtsanwälte, Richter, Journalisten, Politiker.

    Völlig überarbeitete Neuausgabe, mit einem Vorwort von Arno Gruen

    3. Aufl. 2011, 414 Seiten,gebunden ohne Schutzumschlag

    ISBN: 978-3-608-94496-9

    Monika Nienstedt

    Monika Nienstedt, geboren 1943, Studium der Psychologie und Promotion an der Universität Münster, beschäftigt sich seit 1973 mit der Sozialisation von…

    Arnim Westermann

    Arnim Westermann, geboren 1938, Promotion nach dem Studium der vorklinischen Medizin und Psychologie in Berlin und Münster, beschäftigt sich seit 1973…

    , dem prominenten Experten für die Rechtsgrundlagen des Pflegekinderwesens, wurde bereits Ende vergangenen Jahres im Der Beitrag von Zentralblatt für Jugendrecht ist deshalb von außerordentlicher Bedeutung. Er enthält viele Informationen, die wichtige Argumentationshilfen gegenüber Jugendämtern und Familiengerichten sind, um die Interessen von Pflegekindern zu artikulieren. veröffentlicht. Mit der Kindschaftsrechtsreform sind Besuchskontakte zwischen Kindern und Eltern zur „Soll-Norm“ geworden. Richter und Jugendamtsvertreter forcieren sie deshalb, nicht selten auch dann, wenn sie sich schädigend auf die Entwicklung des Kindes auswirken. Häufig werden die besonderen und für Pflegekinder typischen Hintergründe zu wenig beachtet. Der Beitrag von

    Helma und Bernhard Hassenstein warnen aus verhaltensbiologischer Sicht:

    Zu versuchen, ein Kind über den beabsichtigten, ihm drohenden Verlust seiner faktischen Eltern zu täuschen, ist aber so gut wie immer aussichtslos: Kinder sind vor dem Abschluss der Pubertät zwar im logischen Denken noch nicht so geschult wie Erwachsene; aber im Erspüren gefühlsmäßiger Zusammenhänge und im Beobachten auch unscheinbarer Anzeigen für bevorstehende Änderungen sind sie bekanntlich vielen Erwachsenen überlegen. Aus diesem Grunde sind pflichtmäßige Zusammenkünfte mit den leiblichen Eltern für Kinder, die zu ihren Pflegeeltern vertrauensvolle Kind-Eltern-Beziehungen entwickelt haben, fast zwangsläufig mit existenzieller Trennungsangst verknüpft. Solche Ängste entstehen ohne jede Beeinflussung des Kindes, ja sogar entgegen verpflanzungsfreundlicher Beeinflussung seitens der Pflegeeltern. Trotz aller Bemühungen pflegen die Ängste eines Kindes von Besuch zu Besuch zu wachsen, statt abzuflauen.

    In verhaltensbiologischer Sicht ist diese Reaktion in der Natur des Kindes verankert: Ein Kind wäre seelisch nicht gesund, wenn es auf den sich anbahnenden Verlust seiner faktischen Eltern und damit seines Hortes der Geborgenheit nicht mit existenzieller Angst reagieren würde. Was dies für ein Kind bedeutet, ist für Erwachsene, die als Kinder stets in gesicherten Verhältnissen aufwuchsen, beinahe uneinfühlbar – es sei denn, sie hätten die Leiden solcher Kinder unmittelbar miterlebt und mitempfunden. Nach einem derartigen Besuch – und allgemein unter dem Einfluss von Trennungsangst – können Kinder an Schlaflosigkeit, Essunlust und Erbrechen leiden. Sie können zu Bettnässern werden, allgemein gesundheitlich abfallen, zu Unfällen und Infektionen neigen. Sie können geistesabwesend oder aggressiv sein und in der Schule versagen.

    … Statt dessen hat man, falls kindliche Verhaltensstörungen der beschriebenen Art auftraten, die Pflegeeltern dafür verantwortlich gemacht…

    … Den Hintergrund für all diese Vorwürfe bildet auch heute noch vorkommende Unkenntnis darüber, dass kindliche Bindungen durch prägungsähnliche Lernvorgänge bei langdauerndem Zusammenleben entstehen und nicht beliebig durch Umlernen zu verändern sind, sowie die allgemeine Vorstellung, dass kindliche Bindungen beim Bestehen von Blutsverwandtschaft selbstverständlich seien. Darum meint man: Wenn Kinder sich nicht elementar zu ihren leiblichen Eltern hingezogen fühlen und keine Liebesbande entwickeln, so müsse dies in ihrer gegenwärtigen Lebenssituation begründet sein, also auf Erziehungseinflüssen durch die Pflegeeltern beruhen.

    Die Wirklichkeit sieht aber anders aus: Wenn Pflegeeltern ihre Aufgaben erfüllen, den Kindern Fürsorge und Geborgenheit zu gewähren, dann wendet sich ihnen im Laufe der Zeit das Herz der Kinder zu – dies ist ein unvermeidbares Naturgeschehen – und die nicht oder selten anwesenden leiblichen Eltern sind und bleiben für die Kinder dasselbe wie alle sonstigen Menschen: nähere oder fernere Bekannte oder Fremde.“ (S. 66ff.)

    (S.94). Sie fordert für die Praxis und Perspektive traumatisierter Kinder Ergänzungen durch wissenschaftliche Arbeiten aus dem Bereich der Traumaforschung. Gleich mehrere Beiträge stützen ihre Position. Die Psychoanalytikerin referiert aus der jüngeren Bindungsforschung und zieht u.a. den Schluss, dass Die Psychologin und Gerichtsgutachterin Annette Streeck-Fischer

    bringt zunächst ein Fallbeispiel und führt weiter aus:

    “An erster Stelle steht das Erkennen und Überwinden der hier beschriebenen traumatischen Reinszenierungen. Diese Reinszenierungen finden in der Regel im Umfeld des Kindes oder Jugendlichen und in der Therapie statt…. Fortgesetzte Triggerungen und Traumatisierungen sind nicht hilfreich. Sie halten Kinder und Jugendliche in ihrer Problematik fest und verschlimmern u.U. ihren Zustand. Sie müssen erst erfahren, dass es eine andere bessere Welt gibt, in der sie sich sicher und aufgehoben fühlen können. Erst dann kann daran gedacht werden, an den Traumatisierungen zu arbeiten.“ (S. 106f f.)

    Der Neurobiologe Gerald Hüther

    und sein wissenschaftlicher Mitarbeiter Sunke Himpel weisen auf die multiplen Schädigungen durch Traumatisierungen hin:

    “Die primäre Bezugsperson bietet keine Sicherheit, sondern ist Quelle der Bedrohung. Bei etwas älteren Kindern, die bereits selbst Wirksamkeitskonzepte entwickelt haben, kommt noch hinzu: Die Aneignung von Kompetenzen bietet keine Sicherheit. Damit verlieren diese Kinder ihr bis dahin entwickeltes Urvertrauen in die Bewältigbarkeit der Welt …. Bei Besuchskontakten mit ihren leiblichen Eltern werden die Kinder häufig mit der früheren Traumatisierung konfrontiert und sind dem Stressor erneut ausgesetzt. Hierdurch können eine ganze Reihe belastender Erinnerungen reaktiviert werden, …. Sehr kritisch sind Besuchskontakte zu sehen, wenn es danach zu einer länger andauernden Stressantwort kommt. Über mehrere Tage andauernde Auswirkungen mit rigiden Verhaltensauffälligkeiten, emotionaler Verunsicherung …. Durch Besuchskontakte können die neu entstandenen Bindungen zu den Pflegeeltern in Frage gestellt werden….“ (S. 121ff.)

    , ebenfalls Psychologe, zeigt anhand eines weiteren Beispiels aus der Praxis das gleiche Resultat und kritisiert darüber hinaus den mangelhaften Kinderschutz. präsentiert zwei Fallgutachten, die im Ergebnis Gefährdungen für die Persönlichkeitsentwicklung der Pflegekinder durch Besuchskontakte aufzeigen. Die Psychologin

    Der dann folgende Beitrag von Mériam Diouani (S. 190) (S.177) Als Anregung an den Gesetzgeber fordert sie eine Novellierung mit dem Ziel, dass Diouani bemerkt Überforderung bei den Fachkräften in Kombination mit Ausbildungsdefiziten sowie Umsetzungsdefiziten infolge von fehlenden finanziellen Mitteln und kritisiert, dass , Diplom Pädagogin, offenbart die Konflikthaftigkeit dieses Reizthemas. Ihr Beitrag zeigt

    Jörg Fegertvielerlei Anregungen. Ertmer berichtet u.a., wie konkrete und konflikthafte Konstellationen im , der für Pflegeeltern wegen der vielen Anregungen und Tipps von praktischer Relevanz ist. Ebenso enthält der Praxisbericht des Jugendamtsbereichsleiters , Kinder- und Jugendpsychiater, sieht in schweren Misshandlungs- und Missbrauchstraumata Ausschlussgründe für den Umgang und zieht damit eine Grenze zum begleiteten Umgang. Ihm folgt der Beitrag der Sozialarbeiterin Jugendamt Herten systematisch bearbeitet werden, und welche Regeln für die Arbeit mit Pflegekindern abgeleitet wurden.

    Eine empirische Analyse der Sozialarbeiterin Paula Zwernemann, die auf 20 Jahre Erfahrung im Pflegekinderdienst des Landkreis Waldshut zurückblickt, bringt viele interessante Details zum Vorschein. Wie Fegert vertritt sie die Auffassung, dass “… in Fällen von sexuellem Missbrauch und schwerer Misshandlung […] in der Regel ein Ausschluss von Kontakten notwendig [ist], bis das Kind das Erlebte verarbeitet hat.“ (S.273) Weiter aus ihrem Fazit:

    “Die Praxisauswertung zeigt, dass es nicht die Besuchskontakte sind, die eine gesunde Identitätsentwicklung ermöglichen, sondern dass sichere Eltern-Kind-Bindungen und die Beachtung der gesamten Biografie des Kindes Voraussetzung dafür sind. Für eine positiv verlaufende Identitätsentwicklung ist es erforderlich, dass einerseits die Pflegeeltern die leiblichen Eltern als zum Leben des Pflegekindes gehörende Personen akzeptieren und andererseits die leiblichen Eltern den Pflegeeltern in ihrer Position eine eben solche Akzeptanz entgegenbringen und akzeptieren, dass das Kind in der Pflegefamilie ein neues Zuhause und neue Eltern gefunden hat. Eine weitere wichtige Bedingung ist, dass das Kind angstfrei in die Begegnung geht und die Pflegeeltern dem Kind den erforderlichen Schutz gewähren…. Die Fallanalysen haben gezeigt, dass in fast allen Fällen vor der Inpflegegabe des Kindes mindestens eine, meist jedoch mehrere ambulante Hilfen gewährt wurden. Es wurde deutlich, dass die vorausgehenden Hilfen oft zu lange gewährt wurden und oftmals im Endeffekt nicht gegriffen haben. Dies bedeutete für die betroffenen Kinder, dass sie zu lange in einem schädigenden Umfeld belassen wurden. Dadurch wurden die Chancen für eine heilende Entwicklung in der Pflegefamilie geschmälert, bzw. erschwert….“ (S.273 ff.)

    Abschließend erläutert und begründet Arnim Westermann die Leitsätze zum Umgangsrecht, wie sie bereits im vorangegangenen 2. Jahrbuch veröffentlicht wurden. Das nun vorliegende 3. Jahrbuch ist die gegenwärtig gründlichste Darstellung und Diskussion der heiklen Umgangsproblematik im Pflegekinderwesen. Einseitige und ideologische Positionen haben nun hoffentlich keine Chance mehr, in der Fachwelt ernst genommen zu werden.

    Christoph Malter (April, 2004)

    Seminar “Traumatische Erfahrungen und die Chancen von Kindern in Pflege-und Adoptivfamilien“ am 20.05. in Holzminden

    Geschrieben am April 8, 2011. Einsortiert unter: Adoptivfamilie, Erziehungsstellen, Fachkräfte, Fortbildung, Jugendhilfe, Netzwerke, Niedersachsen, Pflegefamilie, Veranstaltungen | Tags:Traumatisierung |

    Vom 20.05. veranstaltet die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes in Holzminden das Seminar “Traumatische Erfahrungen und die Chancen von Kindern in Pflege-und Adoptivfamilien“.

    Inhalt:

    Die Entwicklung neuer Eltern-Kind-Beziehungen und die Bewältigung traumatischer Erfahrungen sind abhängig davon, ob die Pflegefamilie als Ersatz- oder Ergänzungsfamilie verstanden wird. Gezeigt wird, wie Pflege- und Adoptivkinder über korrigierende Erfahrungen und das szenische Inszenieren traumatischer Erfahrungen Ängste bewältigen, und die Integration in die Ersatzfamilie gelingt.

    Referenten sind Dr. Monika Nienstedt und Dr. Arnim Westermann, Diplompsychologen aus Münster.

    Infos und Anmeldung über die Evang. Jugendhilfe Menden, Ansprechpartnerin ist Frau B..

    Frau Nienstedt selbst:

    Ich bin Anfang der 60er Jahre geboren, alleinerziehende Mutter inzwischen ziemlich großer Kinder, Erziehungswissenschaftlerin und in einer Leitungsfunktion im Bildungssystem. Die Beziehung zu meiner Mutter ist sehr schwierig für mich, ich hatte phasenweise in meinem Leben Angst, die Probleme vor die sich mich stellt nicht zu bewältigen. Ich habe auch die typische Symptomatik entwickelt – Depressionen, Allergien, Schilddrüsenprobleme, extreme Infektanfälligkeit – und ringe um meine körperliche und geistige Gesundheit. Wobei ich nicht verrückt bin – im Gegenteil, ich bin sehr funktionsfähig und ziemlich erfolgreich. Viele Menschen mit denen ich zu tun hatte – speziell Autoritäten (Lehrer, TherapeutInnen, Professoren) – würden mich wohl allerdings als schwierig beschreiben, wahrscheinlich auch die meisten meiner Männer. Worum ich ringe ist nicht meine Funktionstüchtigkeit, sondern meine Lebendigkeit, meine Lebensfreude, meine Präsenz, Kreativität, Kontaktfähigkeit und meine Lust. Ich trauere um viele in der Depression verlorene Jahre, werde aber die verbleibenden für mich gewinnen. Mein Profil vollständig anzeigen

    Also, nur weil Sei selbst nicht mehr der Wlt selbst klar kommt, müssen daswegen Eltern deren Kindern weggenommen werden?

    Die beiden gehören selbst in ein Irrenanstallt!!!!!!!!!!!!!!!!! ich glaube selbst dort werden die keine Hilfe mehr bekommen können..

    weiter verwirrung:

    skandalös: der staat schützt täter!

    „dies führt oft zu dem ergebnis, dass ein kind erst dann aus der familie herausgenommen wird, wenn ein unübersehbarer, das ganze leben prägender schaden entstanden ist“, diagnostizieren dres. monika nienstedt und arnim westermann, …

    Seminar “Traumatische Erfahrungen und die Chancen von…

    Referenten sind Dr. Monika Nienstedt und Dr. Arnim Westermann, Diplompsychologen aus Münster. Infos und Anmeldung über die Evang. Jugendhilfe Menden, Ansprechpartnerin ist Frau B.. … –

    wordpress.com

    misshandelte kinder: behörden praktizieren mehr…

    “dies führt oft zu dem ergebnis, dass ein kind erst dann aus der familie herausgenommen wird, wenn ein unübersehbarer, das ganze leben prägender schaden entstanden ist”, diagnostizieren dres. monika nienstedt und arnim westermann

    Mit dem Kind spielen-Bedeutung des Spiels für die Persönlichkeits- und Beziehungsentwicklung des Pflege- und Adoptivkindes

    Edda Harms und Barbara Strehlow (Hg.): Das Traumkind in der Realität …

    Einblicke in die Probleme von adoptierten Kindern und ihren Familien, … Monika Nienstedt und Arnim Westermann: Pflegekinder – Psychologische Beiträge zur …

    aerztliche-akademie.de

    Eine Chance für Kinder

    Wie viel Wahrheit braucht mein Kind? von kleinen Lügen, großen Lasten und dem Mut … Monika Nienstedt/Armin Westermann. Pflegekinder“ und ihre Entwicklungs- chancen …

    lk-row.de
    DAS IST DIE METHODE; NIENSTEDT UND WESTERMANN; die bilden ganzem Bundesgebiet, seit 1994 sind durch das Jugendgesetzt alle die mit Kinder zu tun haben: Anwälte, Richtern, Gutachte, Sozialpädagogen, Jugendamtsmitarbeite, Arztgehilfen, Erziherinnen, Polizei, und und und.. sind alle gezwungen an diese Seminaren teilzunehmmen.

    Wo die eltern allein aus Inmmunschwäschen, Schildrüssenproblemen, Allergien…werden dies als eine psyscihe krankheit dargestellt und somir jedes Eltern teil als ein Akutes Gefahr für das kind und als prehistorischen ^^Primären Bezugspersonen^^ eingestuft, und sogar als Täter die durch den Staat angeblich geschützt wären…das hier alles nur wegen den Mutter-hass was die Frau Nienstedt mich tzrägt, da sie selbs sich eine bessere mutter und Kindheit gewünscht hat…ich glaube hier ist vollkomm klar wer psysich krank ist und wer in den Klapse hingehört!!!

    Diese Seminaren und Bücher Lieber Eltern sollten in jeden Staatsanwaltschaft verklagt werden, die sind Kindewohlgefährdung!!! Deswegen spinnen momentan alle in ganzem Deutschlan und aus eine fliegende mucke ein kindeswohlgefährdung umgewandelt wird!!!

    Das ist Anfangs von ende,In Münster hat es angefangen, wie Psychologen die selbst total krank sind, und es selbst zugeben, und trotzdem Entscheiden Sie mit die Ausbildungsseminaren an Jugendämte, Sozialpädagogen, Gutachte…etc.. und lernen wie dieuns Psysich fertig machen sollen, um unsere Kinder für Adoption freizugeben,
    unfassbar. DIE SELBST TRAUMATISIEREN UNSERE KINDER NICHT ANDERES!!!!
    DIE SIND DIE KINDERSEELENMÖRDER!!! DIE BRINGEN UNSERE KINDER UM!!!DIE BERAUBEN DIE SCHÖNE KINDHEIT MIT SEINE FRUCHTBAREN ELTERN!!! UND WERDEN DANN VERKAUFT AN WELCHE DIE UNFRUCHBAR SIND IN KÖRPER UND SEELE!!!

  • Seit den 25 Februar darf ich meine Tochter nicht sehen, bei Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht wurden unseren Beschwerden als unzulässig zurückgewiesen, und stehe vor Europäischesgerichtshof für Menchenrechten. Mein Sohn darf ich alle vierzehn tage sehen nur eine Stunde. Habe von Familiengericht bis Europäischesgerichtshof bis jetzt kein einzigsten mal ei Gerichtliches Gehör bekommen, schriftliche entscheidungen und das Familiengericht möchte die beweise , Atest, die alle lügen des Jugendamt torpediert nicht wahrnehmmen, ist als ob ich ein Geist wäre.

    Meine Aussagen und Anträge scheinen nierdgendswo…meinedamaligen Anwalt hat auch kein einzigsten Wort gesagt…

    Meine Tochter ist bei eine Inkongnito Pflegefamilie, da ich sie nicht kenne und abeglehnt habe, Falls Sie meine Kinder sehen, Joshua Manule und Nawokii Domenica bitte schreiben Sie mir eine nachricht…

    Oberverwaltungsgericht ist zurzeit anfangs der Berufung…Europa Parlament bereits eine Beschwerde, Landetag des nordhein-Westfalen und Bundestag Petition, sowie an den Haag den Europäischen Strafgerichtshof in Holand, Kinderrechtskonvention in Genf und Menchen und Erhaltung des Menchenrechten auch in Genf, und Wien, Paps in Vatikan….alles dies sind meine Kinder wert..

    habe sogar Kontakt aufgenommen mit Familien-Partei…und am Juli 4 und Juli 5 ,habe bei Familiengericht eine Anhörung und ein Tag später
    beim OLG Hamm….endlich werde ich angehört..

    Ob des damit zu tun hat dass ich an alle Beteiligen, Gutachterin, SPFH, Jugendamts Mitarbeite, Verfahrenpflegerin und Richtern Strafanträge wegen gegen die Menchlichkeit §7 VsTGB, Kindesentzug, Verleumnungen, Amtsmisbrauch, Rechtsbeugung, Rechtsverweigerung, Willkür, Diskriminierung, Beleidigungen, Nötigung..und und und….

    Ich habe auch an die Frau Pohl mein Vorschlag auf ein zusammenführung vorbeigebracht sowie an den Chef des Vollmundschaften und Plege bei das Jugendamt Münster, auch wenn ich nur ein Ergänzungspfkleger habe, und unnötig das es niemals ein Kindeswohlgefährdung existiert hat, da ich es beweisen kann. die Staatsanwaltschaft sagte mir letztens aus diese Gefärdungseinschätzung mussten niemals die Kinder aus meine haus sein..

    Ich vermisse und liebe meine Kinder, und es nie etwas passiert, nur dass ich mich nicht wie eine sklave oder wie ein dreck behandeln lassen wollte, weil mit druck und befehle auch wenn kein gefahr in verzuge, sowas ist nicht nur krank, inkompetent, nicht kompflikt fähig, unsachlich und dafür meine Kinder als geisseln zu nehmen??

    Mutter die kein mehr Opfer ist, da sie ihre kinder bekommen wird, so bald wie ihr nicht mal ^^A^^ sagen könnt!!

  • Hallo Fiete und Frau Stallmann,

    um das wirrwarr ein wenig aufzuklären, ich habe eine Unterlassungsklage laufen. Diese Unterlassungsklage betrifft das Wort „K.inderklau, K.inderklau-behörde, etc..) welches in Zusammenhang von Mitarbeitern oder Jugendämter genannt wird.

    Amtlich korrekt und durch das Amt vertretbar muss daher die Aussage lauten: „Sachlich ungerechtfertigte widerrechtliche Wegnahme von Kindern.“

    Phhhh…………no comment!

    Grüße Redaktion

  • Wegen wen ist die Unterlassungsklage?? Nur zu Information, ich habe mehreren Klagen am Laufen wegen Kidnappings , Entführung/Kindesentzug, also mein Anwalt schreibt es genauso in jeden Antrag der wir stellen an alle Gerichten.

    Wenn Sie mich Verklagen wollen, muss ich Ihnen leider mitteilen dass ich jederzeit beweisen kann dass mir die Kinder ohne ein Kindeswohlgefähdung g e k l a u t worden sind, und daher ich kenne mein Fall und mit Eidestattlich versicherten Aussagen beweisen, Zeugen wie Kinderarzt, Hebahme und Erzieherinnen die alle auf unserer Seite stehen…wäre ich sogar endlich froh dass ich gerichtliches Gehör bekomme

    Als Ausländerin möchte mich niemandem vor Gericht anhören, sonst wurde ich nicht vor dem Europäischengerichtshof für Menschenrechten in Aufhenthaltsbestimungsrecht_Verfahren ziehen, da ich noch die alleinige Sorgeberechtige bin meiner beiden binationale Kinder.

    Wenn das Jugendamt nicht mehr K i n d e r k l a u m a f f i a genannt werden will, dann sollten die dies aufhören zu tun!!!

    Redaktion vieleicht sollten wir gemeinsamm eine Unterlassungsklage einreichen damit das Jugendamt aufhört Kinder zu klauen!!!!!

    Weil wenn die Kinder nicht mehr an ihren Familien gebracht werden, bzw auch wenn und vorallem keine akute Situation geschehen ist, sollten die Kinder niemals von seinen Eltern getrennt werden, das ist dann nicht mehr ein Skandall….Diese Gewalt ist ein Kriegaufruf an die leiblichen Eltern!!

    Und die Eltern die es nicht verkraften oder Kinder, droht sogar der suicid!!!!! oder werden von seinen Kinderheime und Pflegeeltern getötet Seelisch und Körperlich!!

    Grüße

  • Hallo Frau Stallmann,

    wir möchten keinen Kommentator verklagen. Eine Kreisbehörde gegen jugendaemter.com, für die Wortwahl in Bezug auf das Jugendamt und die Arbeit der Jugendämter!!

    Eine Unterlassungsklage gegen Kinderklau äh sorry – „Sachlich ungerechtfertigte widerrechtliche Wegnahme von Kindern“, das wäre eine Sache 😉

    Grüße Redaktion

  • Sorry, liebe Redaktion,

    ich nehme beim Schreiben zwar auch kein Blatt vor den Mund, verwende auch eindeutige Bezeichnungen, in diesem Thread wurde ich allerdings ohne mein Wissen zitiert und das Zitat wurde als solches nicht gekennzeichnet.
    Ich distanziere mich also davon und nehme den Hinweis darauf zur Kenntnis.

    Selbstverständlich liegt es mir sehr fern, mich in irgendeiner Weise daran zu beteiligen, daß diese Seite, die ich für einen sehr wichtigen Dreh-u. Angelpunkt für Betroffene Eltern halte, in Schwierigkeiten gerät, wohlmöglich gar vom Netz genommen wird.

    Es ist in den letzten Jahren gelungen, wenigsten etwas öffentliche Aufmerksamkeit auf die Problematik widerrechtlich entzogener Kinder und deren Familien zu lenken.
    Darauf gilt es aufzubauen!

    Von daher möchte ich Frau Stallmann bitten, in Zukunft auch etwas darauf zu achten, daß sie der Gegenseite keine Steilvorlagen liefert, die uns Betroffenen dann zum Nachteil ausgelegt werden.
    Wir brauchen Seiten wie diese dringend.

    Gruß………Fiete

  • Ich glaube dass mir nur eine beschädigte Person/Familie verstehen kann, ich wurde am liebstens fördern dass alle die Kinderheime, Pglegestellen mit sofortige wirkung geschlossen werden!!

    In zwei Jahren sollten 15 millionen wenioge einwohner in Deuschtland geben, kein wunder…es ist nicht dass die Deutschen vergessen haben Kinder zu bekommen, es ist dass keinem sich traut in so ein Politischen Verarschung, wo niemandem sein Recht bekommt, und ehlendes Justiz für allemann nur gibts..es ist nicht mehr nur gegen Ausländer, nee die Sache hat sich verschlimmert, Intakten Ausländern und Intakten Deutsche Familien werden zerroten und zerstört, und jede schaut nur weg.

    Und wir sollen Schweigen???

    Wer schweigt hat auch kein Recht was zu sagen, alle NICHT BETROFFENEN sollten erfahren dass die jede zeit auch betroffen werden kann, und deswegen sollten uns unterstützen, und alle Kinder die ohne eine ^^Wahrlosen^^ ^^Mishandlung^^ bewiesenen Umständen, sollten an seine Familien geführt werden, Sofort!!

    Menchenhandelns ist Strafbar aber keine unternimmt etwas, Kinderwegnahme ist auch strafbar ohne die die voraussetzungen, nur mit ein paar Wörte vor gericht seitens des Jugendamtes, ohne beweise, nehmmen die Kinder und bringen unsere Kinder nicht mehr zurück.

    Wir leben in eine verkehrte Welt…und ich soll nicht die Wahrheit sagen?? werden nicht Menchen sogar eingesperrt in Knast weil die sich ein lippenstift klauen von eine Drogerie?? doch werden die..

    Wiso werden die nicht eingesperrt die uns die Kinder klauen, und sogar für die Seelische und Körperlichen Tötung unseren Kinder verantwortet sind???

    Wenn Eltern weigern sich dass ihre Kinder an die neuen ^^Sex-Doktor-Spiele^die das Bundesministerium in kraft setzen werde jetzt nach die Ferien, wo anderen sich an unsere kinder dran machen durfen, damit die lernen wie die mit sich selbst spielen sollten………..ist das nicht krank, und niemand unternimmt etwas????

    Was ist hier nun los????
    Eltern werden weil die sich weigern auf solche ungeheulische Sachen in Knast eingesperrt…und die Täter laufen da frei rum, und nur dass was die sagen ist STAATLICH rechtskräftig??

    Die wahren bekoppten laufen hier rum…kein wunder dass keiner möächte Kinder auf der Welt setzen und kein Wunder dass bald millionen von hier abhauen werden, weil so wie es momentan läuft, ist keine Welt für Kinder…und es ist keine besserung in sicht….

    Ich werde für Euch kämpfen meine Liebe Kinder, Eure mama hat euch schon seit ihre Kindheit so gewünscht und schon immer geliebt…ich lasse Euch niemals insticht, auch wenn hier niemandem wahr haben möchtet dass ihr mir beraubt worden seid, meine Kinder Gott weisst es, und viele anderen zeugen, ich hoffe nur dass diese Alptraum bald aufhört…meine Kinder sind erst in Gefahr geraten seit das Jugendamt mit diesen unnötigen angriff und ohne ein Beweis, nur vermutungen, die Kinder bearuabt hat!!!

    Grüße

    Verónica Stallmann

  • Achso @ Münster, habe ich nie erzählt dass die Richterin Braem, damasl Niehus, sich gegen das Gutachten entschieden hatteß

    Laut das Gutachten ich bin erziehungsfähig und keine Psysiche Krankehiten sind vorhanden, daher das Jugendamt Münster das Ergibnissen des Gutachtens nicht gefallen hat, Herr Tillack, Frau Holländer, und mittlerweiler soghar den chef von die Frau Holländer auch involviert ist, Herr Matterla und Frau Pohl, weil die alle gedacht haben dass das Gutachten schlecht für mich ausgefallen wäre.

    Nein am 1 März 2010 und Beschluss von 18 März 2010 entschiedt sich die Richterin gegen das Gutachten, die empfohlen hatte vorerst mein Sohn bei mir zu lassen bis die Situation von Nawokii meine Tochter geregelt ist.

    Also Erziehungsfähig und Psysich gesund, ist nicht nur dass ich viel von mir erzählen will, aber Chemie Ingenieurie, und eigens Geschäft 8 jahren lang in Rheinland Pflaz geführt, und zurzeit mache ich ein weiter Studium zur Heilpraktikerin…

    Trotz keine Psysichekrankheit versuch das Jugendamt Münster ohne die Voraussetzungen zu haben, ständig mir vorzuwerfen dass ich eine Persönlichkeitstörung habe, was die Psychologhin also die Gutachterin es niemals gesagt hat, da es nicht exisitert.

    Diese methode gehören von nienstedt und Westermann, die Eltern werden vorallem die Sorgeberechtige werden so psysich fertig gemacht, bis die ihren Mut verlieren und die kinder zu Adoption frei zu bekommen, aber nicht mit meine kinder und nicht mit mir.

    Strafsverfahrens sins hoffentlich bald angesagt…auch wegen Nötigung, Beleidigung..kindesentzug,Rechtsbeugung, Unterlassen Hilfeleistung, Stalkin. etc…

    Elter holt Euch niemals hilfe von das Jugendamt, und wenn die kommen an euren Türen, sofort Anwalt anschaltet, dieses Amt versucht sich al nett und freundlich einzuschleussen, da kenne ich den herr Grumann, er hat über 1 000 Fälle berichtet für sein Buch, indem alle diese Familien die sich Hilfe geholt hbewn bei das Jugendamt, ihren Kinder beklaut haben.

    Kinderklauubehorde, Kinderklaumaffia..geben Sie uns die Kinder wieder her!!!

    Euren lügen und Vorgehensweuise sind schon durchschaut wiorden!!

    Worum es letztlich geht – Menschlichkeit:

    „Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich daran, wie sie mit den Alten umgeht. Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich daran, wie sie mit den Kindern umgeht. Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich daran, wie sie mit den Eltern umgeht.“ (Gerhard Begrich)

    Ich habe bestimmt nicht kinder auf der Welt gesetzt damit ich die trotz Liebe, gutte Erziehung, Umgang, weil die Berichte des Jugendamtes lautet mein umgang mit meine kinder, ist sogar Vorbildisch, mein Fall ist diskriminierend….

    Mein Fall hat nichts mit Kindeswohlgefährdung zu tun, da steckt was ganz anders dahinter…. Meine Tochter war ü+ber den normale gewicht, getrubken hat sie mehr als sie sollte, und das Gutachten hat mich für Erziehungsfähig und sogar mein Sohn sollte bei mir bleiben..

    Wenn hier eine gutte seele existiert…ich Rufe hier um hilfe…

    Verzweiffelte mutter die nach ihre entführte kinder, durch die Kinderklaumaffia entführt worden sind, joshua Manuel Stallmann und nawokii Domenica Stallmann.

    Danke in vorraus.

  • Das ist eine richtige Verschwändung,das Sie mit Ihren Beiträgen hier den Platz der Redaktion nehmen.Wir können Ihren Frusst aufs Jugendamt sehr wohl verstehen,aber nichts destotrotz geben alle Gerichte bei denen Sie Vorstellig waren nicht umsonst dem Jugendamt das Sorgerecht für Ihre Kinder………..Sie haben gepflegt was an der Kirsche,Sie sollten mal in Ärtztlicher Behandlung gehen,villeicht kann Ihnen geholfen werden ;-))das wäre doch eine Maßnahme.Man sollte auch mal an sich selber arbeiten und nicht alle Schuld auf andere abwelzen!Bitte unterlassen Sie doch Ihre Beiträge hier,Sie kommen sowiso nicht mit Ihrem Dickkopf durch!

  • Hallo münster,
    Woher kennst Du alle Verfahren der Frau Stallmann und die dazugehörigen Richter so genau, daß Du meinst beuerteilen zu können, daß deren Beschlüsse Rechtskonform waren?
    Schon die statistische Wahrscheinlichkeit ist gering.
    Und aufgrund welches fachlichen Wissens beurteilst Du ihren Gesundheitszustand? Professorentitel oder doch eher verstaubte Glaskugel?
    Kein Arzt würde eine solche „Ferndiagnose“ stellen.
    Du selbst schreibst ja: „Man sollte auch mal an sich selber arbeiten“.
    Eben, münster, das meine ich auch. Fang doch an damit.

    • F. Mahler das sagt Münster weil alle Gerichtliche Entscheidungen unter falsche Namen gelaufen sind, Veronica Stallmann ist mein Künstlername, mein echte Name sage ich hier nicht, diese Dreckige Kinder5händler wussten das, ich habe bei ……..auch meine wahre Identität aus verzweiflung angegeben, weil den Kindrhändler Herr Tillack, Kinderhändlerin Frau Priggelmeier, Kinderhändler Richterin Frau Niehus heute Braem nicht mal meine herkunft schreiben wollten , und wann ich geboren bin, die haben mir meiner beiden Kinder beraubt ohne eine Herausgabe der Kinder zu eschließen, mit falsche Identitäten noch hinzu, Keine Kindeswohlgefährdunbg wurde geklärt und schon mal garnicht formuliert und bewiesen, und wie gesagt das Kinderhandelt beruht auf mehrfachen Prozessbetruges, meiner beiden Kinder so wie ich sie oben genannt habe sind auch Künstler Namen, diese ich die Urheberecht habe, hör ihr Dreckige BESTIEN aus Münster, jetzt dreht sich die sache, danke das ich Widerstand geleistet habe ich bin umgezogen weit weg von solche Bestien…. F. Mahler stellt dir mal vor die wollten mich verhaften lassen weil ich mein Studium zur Heilpraktikerin gekündigt habe und das ohne ein unterschrieben Beschluss, sowie die Witzigen Rechtsunwirsame so genannten „Beschlüsse“ eigentlich Nicht entscheidungen , weril daws Familien gesetzt allein aus den fehlende Zittiergebot nicht exitiert, nicht unterschieben sind, seltsamerweise alle diese FALSCH IDENTITÄS Beschlüsse die mich nicht betreffen auch in die Akte nicht unterschrieben sind, ich habe mehrmals schriftlich mitgeteilt das ich es nicht bin , die Botschaft ebenfalls , und mit andere Dokumenten die ich dort schickte… die Wahnsinnigen sind diese Kinderhändlern ,,,,,, Herr Materla Sie gehören auch dzu, Herr Lewe ich hoffe bald ist sowiet , ich mache weiter mit mein Aktenzeichen in den Haag übrigens auch ,,,,, man will Euch auch in Latinoameikas Knäste unterbringen ihr Heuchlern, Bestien, weil Kinderhändler, und andere Worte reichen nicht aus um solche BESTIEN zu beschreiben .

  • Hallo F. Mahler,

    ich arbeite mich gerade durch diese komplette HP und lese mir so alle Berichte durch um Anregungen und Ideen zu finden, was man alles noch versuchen kann um vielleicht wieder ein Stück weiter eines schier unüberwindlichen Weges zu kommen.

    Dabei habe ich eben auch das statement von Münster gelesen und frage mich, warum ein scheinbar Unbetroffener, jemand in Not so angehen muss und dann mit so derben Rechtschreibfehlern.

    Da müsste mal unbedingt das Jugendamt sich bemühen und ihn zu einem Rechtschreibkurs zwingen, erst recht, wenn dieser Schreiberling erwachsen sein sollte. Fehler in Groß bzw. KLeinschreibung, sind dabei unwichtig, aber

    Verschwendung mit ä aber dafür abwälzen mit e geschrieben zu haben, da kräuseln einem sich ja nicht nur die Fußnägel.

  • Ich kenne Frau Stallmann, ich kenne alle (!) Gutchten, ich kenne die Kinder und ich kenne die Frau Stallmann. Frau Stallmann hat eine schwere PS, die ein Verbleiben der Kinder bei ihr unmöglich machen.
    Die PS spiegekt sich auch in diesem L. wieder.
    Für die Kids ist es schlicht ein Segen, dass sie fremduntergebracht wurden.
    Es ist tragisch, Frau Stallmann, dass Sie krank sind, aber wenn ihre Kinder Ihnen wirklich am Herzen liegen würden, ließen Sie sie in Frieden leben.

  • Ich will jetzt mal eine Lanze für die Jugendämter brechen: Egal wie sie agieren,sie bekommen was aufs Dach.Schreiten sie nicht ein,obwohl ein Verdacht im Raum steht und es passiert dann was wird aufs Jugendamt geschimpft,warum es nicht schon früher eingegriffen hat.Greifen sie frühzeitig ein,weil es Meldungen oder einen Verdacht gibt wird gleich geschimpft,sie würden nur versuchen die Kinder rauszuholen,statt der Familie zu helfen.Warum sollte das Jugendamt versuchen,Familien zu zerstören?Aus finanzieller Gründen?Wohl kaum,denn da zahlen die Ämter ja wohl lang drauf.Ein Heimplatz kostet im Schnitt um die 3500 €.Nein,es gibi kein vernünftiges Argument warum das Jugendamt darauf aus wäre,Familien zu zerstören.Ihr Hauptaugenmerk liegt darauf zu versuchen den Familien so zu helfen,das die Kinder in der Familie bleiben können.Nur leider klappt das halt nicht immer,und das Jugendamt muss den unpopulären Weg gehen und Kinder in Obhut nehmen.Manchmal auch gegen den Willen der Eltern,aber zum Wohle der Kinder.Jeder Fall und jedes Kind muss für sich gesehen werden,kein Fall ist wie der andere,jedes Kind hat seine eigene Geschichte.
    Sicherlich kann auch mal einem Mitarbeiter beim Jugendamt ein Fehler unterlaufen,aber wo Menschen arbeiten,ist das nie ausgeschlossen.
    Wir sind keine Mitarbeiter vom Jugendamt,sondern betroffene Eltern,die durchs (mit dem)Jugendamt nach und nach 4 Kinder an Awgs abgeben mussten.Zu den Zeiten der Abgaben wollten wir es auch nicht wahrhaben und hätten das Jugendamt verteufeln können.Aber auch wenn es sich jetzt vielleicht komisch anhört,heute sind wir froh,das uns das Jugendamt geholfen hat und uns dazugeraten hat die Kids in Awgs unterzubringen.Wir sehen die tolle Entwicklung der Kids und wir haben trotz des Ärgers mit ihnen früher heute einen sehr guten Draht zu ihnen.
    Man darf das Jugendamt nicht als Gegner sehen und nur auf Konfrontation gehen.Darunter leiden nur die Kinder und das Jugendamt wird zum Handeln gezwungen und dann wird wieder auf die geschimpft.Ein negativer Kreislauf.Nein,im Sinne der Kinder hilft nur eine vertauensvolle Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.
    Wir sind kein Einzelfall,der positiv übers Jugendamt denkt,davon kennen alleine wir schon einige Fälle.
    Aber was ja auch schon wissenschaftlich belegt ist,negative Infos halten sich länger in den Köpfen wie positive.
    Wäre schön,wenn auch mal andere Eltern hier ihre positiven Erfahrungen mit dem Jugendamt reinschreiben,ist doch hier kein Hetzeportal zum Nachteil der Jugendämter.
    In diesem Sinne,schönen Abend

  • Also zuerst Fachkraft und Münster, ich brauche kein äGuachten um zu wissen dass ich nicht krank bin, zweittens euren Bestellte und erzwungendes Gutachten hat ergeben i9ch habe keinerlei Psychische Krankehiten, den Versagen euren Mitarbeiten Frau Priggelmeier und Herr Tillack , sind sehr offensichtlich .

    Erstens mir die Kinder ohne ein Kindeswohlgefährdung, ein Verwaltungsakt nach § 8a SBG VIII an die Gerichten vorzugaugenln, mich nur untzer druck zu setzen, etwas zu unterschreiben, weil da ich nicht tue was die mjir sagen, und wie von diese Mitarbeite, sage ich hier Eidesstattlich dass die mir sagten es handelte sich nicht um eine Akte Situation, trotzdem muss ich tun was die von mir verlangen.

    Dazu kommt es noch bei das Gutachten wurde ich als Erziehungsfähig gehalten, dann die ganzen wiedeersprüche weil die Hebahme Frau B. und die Tagesmutter Frau R. M zu mir gehalten hatten, und sogar mein Sohn Joshua bei mir bleiben sollte.

    Dazu kommt es ein Schein-Verfahren, da ich erstens Auslöänderin bin, wurde auch nierdgends erwähnt dass meine Kinder Costa Rica Staatsangehörigen sind, sowie die mama, und win Lieblichen Vater der leider Gottes sich niemals um die Kinder gekümmert hat oder sie gelibet hat, weil deswegen ist den ganzen stress auf mich zugekommen, ich wollte dass er lernt die Kinder zu lieben und sich an die Kinder zu nähert, was das Jugendamt die ganze Zeit verhindern wollte.

    Jetzt bin ich bei EGMR in Eilverfahren, meine Familie, die Presidentin meines Landes, da mein Cousin dern Minister Presiden Costa Rica ist, und der liebten zum Vice President meines Landes voraussichtlich ist, sind auch bereits eingeschaltetr in diesen Fall, die mehr aussieht wie meiene Mutter vor viele Politiker in das President Haus meines Landes erklärt hat, wie aus der Filemn von Stassi-Polizei, wo mann einfachso die Kinder wegnehmmen um die zwangs zu Adoption freizugeben, jetzt ist Münster International, unter viele Politikern in kritik.

    Meine Tante, die Psychriatrin ist, die meinte auch sowie viele anderen Experten, diese Mitarbeitern sind die wirklich eine kolektive Therapie brauchen…aber ich sage nur dazu, es bringt nichts!!! das ist unheilbar, so eine Sytematische Kinderklau-Industrie was mit unseren Kinder Geld gemacht wird!!! es handelt sich hier nicht um Kinderwohl.

    Hallo, steht doch in meine Interessen meine Kinder , durch das Aufhenthaltsbestimmunsgrechtentzugs wieder zu bekommen, selbst das ist gibt kein Rechtskräftigen Beschluss, normalerweise sollten meine Kinder nicht aus meinem Haushalt rausgenommen sein.

    Wer sich hier krankhaft verhaltet, mit entweder Nienstedt und Westermann ethoden, oder die Folter Methoden, wie meine Mutter Antonia Vindas Soto selbst äusserte, weil sie auch wie ein Dreck behandelt wurde von alle Jugendamt mitarbeioter und mithelfern, sie sagte hier Herrscht nur das Hitler Gesetz, und wenn eine Mutter nicht mal das Recht bekommt die Beweise anzubringen oder nicht anerkannt werden es ist merh als ein Beweiss von eione Staatlisches Problem, der bereits sytematiziert ist….

    Hier zählen selbst seine eigenen Beschlüsse nicht, da ich trotz Umgang die ich an meine Kinder noch verfüge, wird es mir untersagt….scheint wirklich die Wahrheit hier übers Versagen seine Mitarbeiter, gut verdecken wollen…

    Ein nicht Sorgeberechtigen Elternteil in ein Familienverfahren einzubeziehen, der nicht mit die Kinder zusammen gelebt hat, finde momentan jede in Genf und EGMR für die wahre „Psychische Krankheit“ dieses Ortes, bwz dieses Jugedamt..also ein inszeniertes Kindeswohlgefährdung, selbst das Gutachten der erzwungen war, weisste auf keine Psysische Krankehiut und mich für Erziehungsfähig, auch wenn die Gutachterin keine Voraussetzungen hat, da nur an Psychiatern es erlaubt iust so ein Gutachten zu machen, aber über jahrenhinaus, und nicht in eine Stunde….

    Wie krank ist es hier in Münster mit das Jugendamt, ich empfehle an elle Betroffenen, sofort nach den Ersten Verfahren, eine Revision anzulegen, als Klage und mit den Beschluss sofort sich an das EGMR zu wenden, damit ist es der Erschöpfung erreicht, laut der Internationale Beratung die ich jetzt bekomme. Und es sind 98% Erfolgsaufsichten für alle man!!! den 3% was unns die voreingenommenen Anwälte die sowieso nur in zusammen Arbeit mit den Schreklischten Staatsauftrag , sich sein Lebensunterhalt verdienen, hat es nur kit zu tun von die 100% Beschwerden, nur leider davon die niedrigste Quote von Deutsche Beschwerden , nur 3% von alle !00% die tagtäglich in Strassburg ankommen.

    Ich kenne auch niemandem der positive Erfahrungen mit das Juigendamt gemacht hat, ausser die Eltern die Adoptiv Kinder suchen, nur die haben etwas guttes dort erlebt.

    Aber meine Kinder kriegt ihr niemals, und ich wurde auch niemandem raten sich Hilfe zu suchen bei das Jugendamt, sucht euch Freunde, Nachbarnoder Familie, aber bloß niemals das Juigendamt, und lass Euch niemals was unterschreiben unter Druck, weil die setzen jeden unter Druck, oder sonst sind die Kinder weg, auch niemals allein zu Jugendamt gehen, immer mit zeugen, und das was besprochen wurde auch protokollieren, sofort, und sich nichts gefallen lassen, die nehmmen Kinder aus intakten Familien, und jede der in Münster lebt, ist in Gefahr morgen den nächten Opfer zu sein, jedem, habe auch ein Arzt aus Münster auch mitbekommen, dass ihn das Kind weggenommen wurde, auch ohne ein Gefahr….

    Nawokii Domenica Stallmann und Joshua Manuel Stallmann, sind meine Kinder, beide haben Costa Rica Staatsangehörigen, und jetzt kämpüft ein ganzes Land, ihren Onkel Carlos Ricardo Benavides, den Minister President, Laura Chinchilla unsere Presidentin, den Deutsche Botschaftler da er meine Familien gut kennt, will unberdingt sich auch einmischen, weil dieses Kinderkjlau ohne eine Grund, ohne mein einverständnis bald ein Ende bekomms, sind meine Kinder, und ihr habt nichts besseres als Touristen, sowie ich es mehrmals gehört Münster ist sehr bekannt für solche Sachen, und auch schon Vor-Veruteilt wqegen Kinderklau, ich beschimpfe hier niemandem, ich weiss das ihr ddas Wort Wahrheit, komplettb fremd ist

    Jetzt ist jemandem

  • Wegen meine Schreibfehlern, stehe ich dazu, da ich Ausländerin bin aus Costa Rica, hier geht es darum man hat mit die Kinder bekjlaut ohne ein Kindeswohlgefährdung, kein Beweis lag vor an das unzulässiges Gericht, die Aufregung nimmt jetzt International zu.

    Münster wird momentan von alle Latinoamerikanische Ländern kritiziert, nicht nur wegen Diskriminierung, Kinderklau, M enschenrechtsverletzungen, Grundrechten (Falls existierende) verstoß, gegen alle Gute Sitten, Völkerrecht, alle Kinderrechten werden auch Vertoß, und Sie machen sich sorgen wegen Rechtsschreibung??

    Ich habe auch mitbekommen von ein Betroffenen Verein, wieviele Kinder sind hier in Münstern spürlos und aus sehr merkwurdigens und nicht bekannten Gründen ind die Kinderheime verstorben…es war sogar ein Skandall, mann sollte auch viele Strafanträge gestellt haben sollte an den Oberbürgemeister, und da hat sich niemandem interessiert…

    Ich habe erfahren dass ein Komitte aus der EU für solche Fälle eingesetzt werden, seit einem Monat, ich werde dafür sorgen dass hier auch unter die Nägeln geschut wird, hier in Münster werden die Kinder ohne ein Kindeswohlgefährdung , alles inszeniert, keinen Beweise, aus Intakten Familien entzogen, dass als Mutter Emotionell sich äussert und schreibt, sollte jede „nicht gebildetes Wesen“ auch erkennen, dass in NRW so schlecht gebildeten Menschen gibts, habe ich sehr oft aus der Pflaz gelesen,..aber das die Sache so schlimm ist, ist mir hier zum ersten mal bewusst geworden.

    Stichwort: Rechtsbeugung
    – Menschenwürde
    – Missachtung
    Rechtsquelle: StGB, § 339; GG Art. 1 I
    Rechtsprechung:
    Der Straftatbestand der Rechtsbeugung aus § 339 StGB ist bereits schon dann erfüllt, wenn ein Verfassungsbruch gegen die Menschenwürde aus Art. 1 I GG – hier: Missachtung -, vgl. auch dazu die Rspr. des 3. Strafsenats des BGH, Beschluß vom 11.04.1997 – 3 StR 567/96 – sowie des 5. Strafsenats des BGH, Beschluß vom 15.05.1997 – 5 StR 121/97 und 5 StR 580/69 -; siehe auch dazu BGH, in : BGHSt 40, 167 f.; 41, 254, begangen worden ist; vgl. auch dazu ferner, BVerfG, in: NJW 1997, Seite 929, 931; 1998, Seite 2585; und BVerfG, in: NStZ, 1998, Seite 455”. …
    Zitat Ende.
    … “Sind mehrere Darlegungen einer Norm möglich, so verdient diejenige den Vorzug, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht, vgl. dazu BVerfG, in: BVerfGE 8, 210, 220 f.”. …
    Verfassungsbruch aus Art. 19 IV 1 iVm Art. 20 III iVm Art. 103 I iVm Art. 2 I iVm Art. 1 I GG: ebenso gegen das Völkerecht aus Art. 1, 8, 14 und 17 EMRK und der UN-KRK 3, 9, 18, 21, 36 und 40.

    Das ist ein absoluter Verfassungsverstoß aus Art. 19 IV 1 GG. Auf die einschlägige Rspr. des BverfG’s wird ausdrücklich verwiesen; vgl. auch dazu BverfG, in: BverfGE 35, 382, 401 f.; 49, 329, 340 ff.; 84, 34, 49; 96, 27, 38; 100, 313, 364; 101, 397, 407-
    Siehe auch den Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des BverfG’s vom 19.02.1997 – 2 BvR 2989/95 -, veröffentlicht, in: juris
    Wer so massiv gegen das Internationale Recht – UN-Konventuion der Rechte der Kinder (KRK) -, KRK, Art. 1 ff., sowie einen schwerwiegenden Völkerrechtsbruch aus Art. 20 III in Verbindung mit Art. 25 in Verbindung mit Art. 1 II mit III des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 8 der EMRK, siehe auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.02.2004, in FamZ 2004, Seite begeht oder begangen hat (vgl. auch dazu Art. 79 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 1 und 20 GG – Verfassungsgrundsätze -), der darf sein Amt nicht mehr länger ausüben, und stellt für die Bundesrepublik Deutschland eine sehr große Gefahr für die Verfassungsgrundsätze da.
    In diesem Zusammenhang sei auch auf die Sendung in der ARD „PANORAMA“ vom 30. Juni 2006, um 21:45 Uhr, hinzuweisen, wo es um das Thema gibt:
    „Kind ins Heim, Eltern verzweifelt – wie Jugendämter überreagieren“
    Und noch auf die Sendung von ;Montag, den 02. Jnui 2008, im NDR um 23:00 Uhr:
    „Wenn Jugendämter versagen“
    Anhörung des Kindes gemäß § 50 b FGG
    NJW 2005, Seite 1681 ff.
    NJW 1981, Seite 217

    Meine Kinder, sind mir bestohlen worden, da keine Kindeswohlgefährdung vorgelegen hat, keine Beweise auf irdgendetwas, Nawokii Domenica Stallamann und Joshua Manuel Stallmann, werden wieder dahin gebracht wo die hin gehören, zu mir zu die Mutter die sie immer gut versorgt hat und immer geliebt hat, die Widersprüche die Jugendamt ist ein Beweiss auch von Fach Inkompetenz, was auch in die Beschlüsse zu erkennen ist, die Manipulation an die Akte, wurde beim Verwaltuzngsgericht bewiessen, da angeblich die Akte ich bekomme erst am kommenden Dezember eine Hebahme, warscheinlioch wird erst mein zweittes Kind geboren die schon über 2 Jahren alt ist!!! und alles war so verloigen und Daten haben nicht gestimmt….eine Eiddestattische VAussagen können aber solche die sich mit ein Feigen Verhalten erwissen haben, aber nicht tätigen….aber nur mal so nebenbei, man zahlt für alles was mann Falsch getan hat, früh oder später, das ist ein Natutgesetz, nichts wird auch dieses Gesetz sie daranhindern ihre March zu nehmmen!!!

  • Mir kann keiner weismachen noch wollen- das die Deutsche Regierung- legal-operiert- gegenteilig- es werden entgegen des Verfassungsgerichts- entgegen des Artikel 1- aber auch entgegenBVerfG 2 BvR 625/01 (3. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 2. Juni 2005 (BGH/LG Köln)

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; materieller Gewährleistungsgehalt; Neutralität und Distanz; Verbot der echten Entscheidung in eigener Sache); Prüfung eines Ablehnungsgesuches nach § 26a StPO (Befangenheit; formelle Prüfung; enge Auslegung; keine Tauglichkeitsprüfung; keine inhaltliche Prüfung; keine Ablehnung wegen „offensichtlicher Unbegründetheit“); revisionsgerichtliche Kontrolle (keine hypothetische Begründetheitsprüfung).

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 26a StPO; § 338 Nr. 3 StPO
    Leitsätze des Bearbeiters
    1. Da § 26 a StPO nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindern will, ist er eng auszulegen. In Fällen, in denen die Frage der Unzulässigkeit nicht klar und eindeutig zu beantworten ist, wird es nahe liegen, das Regelverfahren nach § 27 StPO zu wählen, um jeden Anschein einer Entscheidung in eigener Sache zu vermeiden. Auf Fälle „offensichtlicher Unbegründetheit“ des Ablehnungsgesuchs darf das vereinfachte Ablehnungsverfahren wegen des sonst vorliegenden Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht ausgedehnt werden.

    2. Mit Blick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist es verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar, wenn das Revisionsgericht auch in den Fällen, in denen ein Ablehnungsgesuch willkürlich und unter Verletzung des grundrechtsgleichen Anspruchs des Angeklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Ablehnungsverfahren als unzulässig verworfen worden ist, lediglich prüft, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache erfolgreich gewesen wäre. Das Revisionsgericht hat in solchen Fällen nicht über die hypothetische Begründetheit des Ablehnungsgesuchs zu entscheidenden, sondern vielmehr darüber, ob die Grenzen der Vorschrift des § 26 a StPO, die den gesetzlichen Richter gewährleistet, eingehalten wurden. Jedenfalls bei einer willkürlichen Überschreitung des von § 26 a StPO gesteckten Rahmens hat das Revisionsgericht die angegriffenen Entscheidungen aufzuheben und an das Tatgericht zurückzuverweisen, damit dieses in der Zusammensetzung des § 27 StPO über das Ablehnungsgesuch entscheidet.

    3. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass ein Ablehnungsgesuch, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist, einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe eines Ablehnungsgrundes gleich steht. Im Rahmen der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs ist das Gericht allerdings in besonderem Maße verpflichtet, das Ablehnungsgesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen, da es andernfalls leicht dem Vorwurf ausgesetzt sein kann, tatsächlich im Gewande der Zulässigkeitsprüfung in eine Begründetheitsprüfung einzutreten. Überschreitet das Gericht die ihm gezogenen Grenzen, so kann dies die Besorgnis der Befangenheit begründen.

    4. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet dem Einzelnen das Recht auf den gesetzlichen Richter. Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294, 299; 95, 322, 327). Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber dazu, eine klare und abstrakt-generelle Zuständigkeitsordnung zu schaffen, die für jeden denkbaren Streitfall im Voraus den Richter bezeichnet, der für die Entscheidung zuständig ist. Die Gerichte sind bei der ihnen obliegenden Anwendung der vom Gesetzgeber geschaffenen Zuständigkeitsordnung verpflichtet, dem Gewährleistungsgehalt und der Schutzwirkung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG angemessen Rechnung zu tragen.

    5. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auch einen materiellen Gewährleistungsgehalt. Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 10, 200, 213 f.; 89, 28, 36). Diese materiellen Anforderungen verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amtes auszuschließen.

    6. Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind durch ein Gericht jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286, 299). Dies kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.

  • STGB
    § 171 Verletzung der Fürsorgepflicht -oder Erziehungspflicht
    § 235 Entziehung Minderjährige
    § 236 Kinderhandel
    § 239 Freiheitsberaubung
    § 240 Nötigung ( z.b. Medieneinschaltung
    § 339 Rechtsbeugung
    § 357 Verletzung eines Untergebenen zu einer Straftat

    Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
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    Die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ist nach deutschem Strafrecht ein Vergehen, das nach § 171 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. In der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2008 insgesamt 1.761 und 2009 insgesamt 1.810 Delikte nach § 171 StGB gezählt.
    Inhaltsverzeichnis
    [Verbergen]

    1 Gesetzestext
    2 Objektiver Tatbestand
    3 Täterschaft
    4 Taterfolg
    5 Weblinks
    6 Literatur

    Gesetzestext [Bearbeiten]

    Die Vorschrift des § 171 StGB lautet wörtlich:

    § 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

    Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Objektiver Tatbestand [Bearbeiten]

    Die objektiven Tatbestandsmerkmale des Grunddelikts nach § 171 StGB sind das Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglich geschuldeten Fürsorge- oder Erziehungspflicht. Geschützt sind des Weiteren nur Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auch wenn z.B. das gesetzliche Sorgerechtsverhältnis noch darüber hinaus, meist bis zur Volljährigkeit andauert.

    Definition der Fürsorgepflicht: Die Fürsorgepflicht ist in erster Linie eine Schutzpflicht. Sie geht daher vor allem dahin, die gesunde körperliche Entwicklung des Kindes zu gewährleisten. Im Regelfall wird also erst eine Mehrzahl von Handlungen über längere Zeit und ggf. systematisch betrieben, den gröblichen Verstoß ergeben. Eine einmalige Verletzung kann bereits gröblich sein, wenn sie besonders schwerwiegend ist.

    Definition der Erziehungspflicht: Die Erziehungspflicht beinhaltet die Anleitung des Kindes in seiner körperlichen und seelischen Entwicklung
    Täterschaft [Bearbeiten]

    Der Täter muss eine Fürsorge oder Erziehung schulden. Dies ist nach Art. 6 Grundgesetz iVm § 1626 BGB zuvörderst Aufgabe der Eltern oder des alleinsorgeberechtigten Elternteils. Vormünder (§ 1800 BGB) sowie Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB), soweit zu ihrem familiengerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Personensorge zählt, sind weiterhin zu nennen, ebenso Pflegeeltern (§ 1688 BGB) sowie der nicht sorgeberechtigte Elternteil (§ 1687a BGB) und der Stiefelternteil (§ 1687b BGB) in bestimmten Situationen. Mitarbeiter/innen in Kinderheimen schulden vertraglich diese Leistungen.

    Vom Straftatbestand können auch Mitarbeiter der Jugendhilfe, insbesondere des allgemeinen sozialen Dienstes der Jugendämter betroffen sein, die den staatlichen Kinderschutzauftrag (sog. „Wächteramt“, § 8a, § 42 SGB VIII) zu erfüllen haben. Im Bremer Fall „Kevin“ standen sowohl der Mitarbeiter der Jugendhilfe als auch der Amtsvormund (Mitarbeiter gem. § 55 Abs. 2 SGB VIII) in der gerichtlichen Verantwortlichkeit wegen der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht.
    Taterfolg [Bearbeiten]

    Bei der verletzten Person muss eines der folgenden Sachverhalte eingetroffen sein:

    Gefahr der erheblichen Schädigung der körperlichen Entwicklung
    Gefahr der erheblichen Schädigung der psychischen Entwicklung
    Krimineller Lebenswandel
    Prostitution

    Ggf. kann eine Tateinheit mit der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorliegen (vgl. zB. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 – 2 StR 298/ 10 = http://Lexetius.com/2010,3033).

    Begriffsbestimmungen „Gefährdung der körperlichen Entwicklung“ :

    schlechte hygienische Bedingungen
    Mängel am Gesundheitszustand
    Mängel an der Bekleidung
    Mängel hinsichtlich der Wohnverhältnisse

    Begriffbestimmungen „Gefährdung der psychischen Entwicklung“ :

    Dauerndes Alleinsein in der Wohnung
    Drängen zum Betteln
    Schlechte Vorbildfunktion
    Unmöglichmachen des regelmäßigen Schulbesuches

    Krimineller Lebenswandel:

    Einen kriminellen Lebenswandel zu führen bedeutet, wenn bei dem Kind oder Jugendlichen durch die Pflichtverletzung ein Hang entwickelt wird, nicht nur unerhebliche Straftaten zu begehen, z.B. wenn sich der Schutzbefohlene häufig in Diebesbanden aufhält.
    Weblinks [Bearbeiten]

    Bericht von Radio Bremen zur strafrechtlichen Würdigung des Falls „Kevin“

    Literatur [Bearbeiten]

    Heribert Ostendorf: Die strafrechtliche Inpflichtnahme von Eltern wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht – Eine kriminalpräventive Studie. 1. Auflage. Nomos-Verlag, Baden-Baden 1999, ISBN 978-3-7890-6007-6.

  • § 131 , 139 ZPO SV Wissenschaftskriterien
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 256/10 vom19. Januar 2011

    Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens

    : (1) Nach dieser Vorschrift hat sich das Gutachten auf das Krankheitsbild einschließlich der Krankheitsentwicklung (Nr. 1), die durchgeführten Untersuchungen und die diesen zugrunde gelegten Forschungserkenntnisse

    (Nr. 2), den körperlichen und psychiatrischen Zustand des Betroffenen
    (Nr. 3), den Um-fang des Aufgabenkreises
    (Nr. 4) und die voraussichtliche Dauer der Maßnahme
    (Nr. 5) zu erstrecken. Diese Anforderungen an den Inhalt des Sachverständigengutachtens sollen gewährleisten, dass das Gericht seiner Pflicht, das Gut-achten auf seine wissenschaftliche Begründung, seine innere Logik und seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen, nachkommen kann (BayObLG FamRZ 2001, 1403, 1404; MünchKommZPO/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 280 FamFG Rn. 18). Das Gutachten muss daher Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen an-hand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchungen und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissenschaftlich begründen (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 – XII ZB 383/10 – FamRZ 2010, 1726 Rn. 21 mwN).

    Nur dann ist das Gericht in der Lage, das Gutachten zu überprüfen und sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen zu bilden (BayObLG FamRZ 2001, 1403, 1404).

    (2) Diesen Anforderungen wird das vom Landgericht eingeholte Gutach-ten vom 3. März 2010 nicht gerecht. Es mangelt sowohl an der Darstellung der von dem Sachverständigen durchgeführten Untersuchungen als auch an einer entsprechenden wissenschaftlichen Begründung. Zudem sind die Angaben zu dem vom Gutachter festgestellten Krankheitsbild unzureichend. Der Sachver-ständige führt hierzu nur aus, dass der Betroffene an einer schweren Persönlichkeitsstörung leide, die durch manisch-kämpferische Elemente und wahnhaft anmutende Vorstellungen charakte risiert sei. Eine differenzialdiagnostische Klärung fehlt ebenso wie die erforderliche Klassifizierung der Diagnose (vgl. Bohnert in BeckOK FamFG § 280 Rn. 42).

    (3) Aufgrund dieser inhaltlichen Mängel durfte das Gutachten der landgerichtlichen Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden (Müther FamRZ 2010, 857, 859). -3. Soweit sich der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde auch gegen den angeordneten Betreuerwechsel wendet, hat das Rechtsmittel jedenfalls in der Sache keinen Erfolg. Für diese Entscheidung sind allein die Voraussetzungen der §§ 1908 b Abs. 2, 1908 c BGB maßgeblich. Deshalb beruht sie nicht auf dem mangelhaften Sachverständigengutachten. Andere Rechtsfehler werden in diesem Zusammenhang von der Rechtsbeschwerde nicht vorgetragen und sind auch sonst nicht ersichtlich. . Der Senat kann nicht in der Sache selbst entscheiden, weil weitere tatsächliche Feststellungen erforderlich sind (§ 70 Abs. 6 Satz 1 FamFG). Da-her war das Verfahren unter teilweiser Aufhebung des angegriffenen Beschlusses zur weiteren Behandlung und Entscheid ung an das Landgericht zurückzuverweisen (§ 70 Abs. 6 Satz 2 FamFG). Vor einer erneuten Ent scheidung wird das Landgericht auch zu prüfen haben, ob der Sachverständige über die gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderliche Qualifikation verfügt. 1) Nach § 280 Abs. 1 Satz 2 FamFG soll der Sachverständige Arzt für Psychiatrie sein; jedenfalls muss er Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psy-chiatrie sein (vgl. zu den Voraussetzungen Dodegge in Schulte-Bunert/Weinreich FamFG 2. Aufl. § 321 Rn. 11; siehe auch Heiderhoff in Bork/Jacoby/Schwab aaO § 280 Rn.

    4). Ergibt sich die Qualifikation nicht ohne weiteres aus der Fachbezeichnung des Arztes, ist seine Sachkunde vom Gericht zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen (Senatsbeschluss vom 15. Septem- ber 2010 – XII ZB 383/10 – FamRZ 2010, 1726 Rn. 13; MünchKommZPO/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 280 Rn. 12; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 280 Rn. 6; Bohnert in BeckOK FamFG § 280 Rn. 50; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 280 FamFG Rn. 4; Müther FamRZ 2010, 857, 859). – 8 – (2) Aus dem schriftlichen Sachverständigengutachten vom 3. März 2010 ergibt sich lediglich, dass der bestellte Sachverständige Arzt für öffentliches Gesundheitswesen, Psychiatrie und Sozialmedizin ist. Da diese Formulierung keiner anerkannten aktuellen Facharztbezeichnung auf dem Gebiet der Psychi-atrie entspricht, wird das Gericht zu prüfen haben, ob der Sachverständige Facharzt für Psychiatrie ist.

    Sollte dies nicht der Fall sein, wird darzulegen sein, inwieweit der Sachverständige über Erfahrungen auf dem Gebiet der Psychia- trie verfügt, die ihn zur Beantwortung der im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen qualifizieren. (3) Ist der Sachverständige nicht hinreichend qualifiziert, darf sein Gutachten nicht verwertet werden (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 – XII ZB 383/10 – FamRZ 2010, 1726 Rn. 16; vgl. Müther FamRZ 2010, 857, 859). Denn die erheblich in die Freiheitsrechte des Betroffenen eingreifende -Dose Weber-Monecke Klinkhammer Schilling Günter Vorinstanzen: AG Radolfzell, Entscheidung vom 23.11.2009 – XVII 46/08 – LG Konstanz, Entscheidung vom 10.05.2010 – 12 T 276/09 A – Bei einer Begutachtung ist unter Einbeziehung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse, umfassend auch die Kausalitäts-Verknüpfung bei Erfassung neuer wissenschaftlich-technischer und diagnostischer Untersuchungsmethoden, arg. AG Bremerhaven WuM 1992, S. 601, 602; BVerfG 1 BvR 1711/94 vom 4.8.1998; BGH-Urteil vom 10.5.1994 – VI ZR 192/93; LG Traunstein 1 S 2198/94 aufzuzeigen

  • Insider, ich sehe jede der mir das Kind bestehlt, onb es bei Ihnen wirklich eine Gefährdung vorgelegen hatm und Sie sind froh, sonjst wurde ihre Kinder Tot oder sonst bnoch etwas, ist ihren Fall…in nein Fall ist folgendes, ich habe den Stolz eines Mitarbeites verketz, indem ich ihn betet mich und meine Familie solange keine Kindewohlgefährdung einfach in ruhe zu lassen, weil die wollten wieder ein zwangs Tour….wie davor schon mal war…durchziehen..

    Man sagte mir es handelt sich nicht um eine Akute Situation, trotzdem wen ich nicht mitmache was die mir Sagen, auch wenn keine akte Situation die werden mir die Kinder wegnehmen.

    Also um ehrlich gesagt, nach anderen Betroffenen kennengelernt zu haben, wo auch viele unberechtiuge Kindesentzüge zu erkennen sind, und die Gerichte auch mir keine Gerichtliches Gehör baten, die Anwälrte mit absicht auich viele Fehlern vorbrachten, ich werde niemals dafür bedanken dass man mir die Kinder unberechtigt weggenommen hat, die Kinder leiden psychoche schaden deswegen, wenn Sie sich auf die Seite und dankbar sind dass man ihren Kinder schaden zuzufügen ist ihren Problem, mein Kind ist momentan bei ein Drogenabhändiger, sowie in der Fall Dennis, wo auch das Jugendatm wiedermal, öfters ale Eltern, versagt hat.

    Das hier ist ein Irrtum, ein Irrenführung, und es wird es nicht ungeschehen machen!!

    Und dafür werde ich mich weder bedanken, sondern ich werde in Namme meine Kinder sogar eione Wiedergutmachung bis Entschädingung verlange, und trotz allem, wird es nichts ungeschehen machen!!!

    Wenn eine Mutter, ihre Kinder so liebt, ist man auf vieles bereit, aber Lügen , wo selbst den Kinderarzt mnit ein Atest das Gegenteil Beweisen konnte, Hebahme und viele Zeugen die gegen das Juigendamt warren…das Juigendamt hat kein Beweis nur einen Gedicht erzählt vor Gericht..und hat es gereicht…..das ist doch keine Demokratie..

    Ich stehe zu mir, und ich als geborenen Demokratin, weil ich geboren und aufgewachswen bin in eine Wahre Dekokratie, und Menschen die keine Wahre Demokratie kennen, wissen nicht was das wirklich bedeutet, Demokratie betriff auch Ausländer, Menschen, Kinder und _Erwachsene, und wäre es hier eine Wahre Demokratie, mit alle Beweise und Zeugen Aussagen, wäre so etwas niemals Möglich gewesen, auch nicht mit so ein Gutachten, und warum hier viele Jungendamts spitzeln, getannt mit „nick-nammes“ werden mich nicht überzeugen ,weil hier ist eine Ungerechtigkeit die tatsätzlich passiert ist in meinem Fall, und der Leiden und Trauma der Kinder, in kauf genommen, aber Hauptsache die haben seine Taschen voll…

    und schimieren sich gegenseitig, wie mir bereits den Profsor Kleener erzählt hat, er ist Gutachter aus Bielefeld, wie sich alle Geld schmieren hiere in Münster, in Kindsachen, ist unglaublisch, da vergessen vielen dass hier sich um Menschen und Menschenkinder handelt..

    Wörte zum Wohl meine beide Kinder….ein Fremdes Wort für alle Jugendamts-Leute, Staat Münster fast in Allgemein, den Leiblichen kein richtigen Vater , Anwälte, Rathaus, Richtern des OLG Hamm und Amtsgericht Münster..

    Begehr‘ ist meiner Seele fremd
    das Glück der Welt im Herz ihr brennt
    der Flamme Stimme ist ihr Leben
    – ich bin geboren um zu geben.
     
    Meines Engels weisem Rat
    folgt mein Herz mit seiner Tat
    für die Schwächsten sie zu nützen
    – ich bin geboren sie zu schützen.
     
    Ich geb‘ nur weiter Gott in mir
    aus diesem Grund nur bin ich hier
    was in mir ist mit dir zu teilen
    – ich bin geboren um zu heilen.
     
    Ich steh zu mir und meinem Denken
    zu meinem Wort das Engel lenken
    bin ihres Lichtes ganz verschrieben
    – ich bin geboren um zu lieben.

     Eure Mutter, meine lieben Nawokii und Joshua

    Siehst Du die Sterne?
    sie scheinen so nah.
    Und trotz der Ferne
    sind sie immer noch da!

    Und blickst Du empor
    bin ich nah bei Dir.
    Denn vergiss nicht ich schwor:
    bald bist Du wieder hier bei mir!!!

    Ich bin ein Traum schlaf endlich ein.
    Laß uns diese Nacht zusammen sein.
    Dinge die sonst verborgen sind.
    Illusionen nur für dich mein liebes Kind.
    Wenn du einsam bist, rufe nur nach mir.
    Wenn du mich vermisst, komme ich zu dir.
    Wenn du einsam bist, rufe nur nach mir.
    Hast du mich vermisst?
    Es ist nicht schön, was du da siehst.
    Doch du bekommst was du verdienst.
    Jede Nacht hat ihren Preis.
    Es gibt doch noch so viel, von dem du nichts weißt.
    Ich bin ein Traum schlaf endlich ein.
    Laß uns diese Nacht zusammen sein.
    Dinge die sonst verborgen sind.
    Illusionen nur für dich mein liebes Kind

    Mit Freundliche Grüße

    Verónica, Nawokii Domenica, Joshua Manuel Stallmann
    Costa Rica Staatsngehörigen, Friedlisch und Gesellschaftsfähigen ohne Hilfe von aussen!!!!

    Die ungerecht und unberechtigt, getrennt worden sind…ohneRecchtsgrundlage, reine Willkür, ich versteh jetzt wie nsich die Juden damlas gefühlt haben oder die Deutschen die sich nicht hinknien konnten vor die damaligen Staatsverbrechern!!! …
    und dass meine Kinder bessere Vorbilde haben in Costa Rica, die unberdingt kennenlernen müssen, sollten auch der ganz Welt erfahren, und viele Kinder in gleich Alter, eine Große Familie , jede Geburtstag Partie sind mindestens 200 Familioenangehörigen dabei…so etwas kennt hier kaum jemandem!!!

  • Die Kindeswegnahme wird im Fall Stallmann eindeutig als Machtmittel eingesetzt, um politisch unliebsame Mitbürger zu unterdrücken.

    Münster ist wohl jetzt eines der verrufendsten Jugendämter in Deutschland. Der Fall Haase war auch in Münster, die Familie war vor dem EGMR. Der Fall war eine Schande für Deutschland!

    Frau Stallmann ist sehr gebildet und man will nicht, dass sie ihre Bildung an ihre Kinder weiter gibt.

    Dieser Fall ist eine Schande für Deutschland!!!

  • Danke schön, an allen die der Wahrheit, eindeutig lesen und spüren können. Es ist erschüttern wie hier Mitarbeitern des Jugendamts, wegen der Methode von Niestedt und Westermann, mit nur wochenende Seminar (2 Tagen) glauben in der Lage zu sein, Kranlheiten zu prognostizieren, selbst wenn die Frau L. aus dem Foreanisches Institut Dortmund, sagte sie selbst, niemals mit ihren Psychologische Ausbildung, in der Lage wäre, und auch kein anderen Psychologe, Psychische Krankheiten festzustellen, sie sagte zu mir, nachdem sie wusste dass ich hatte die ganzem Jahren bis meien Abitur und noch weiteren 6 Jahren, Unni Psychologie gehabt, sogar manchmal 3 mal der Woche a 2 Stunden (also 4 bis 6 Stunden der Woche) konnten wir uns über einigen Themen ganz schön unterhalten.

    Diese Psychologin, fand auch sehr Willkürlisch und sehr unprofessionell, das Mitarbeitern des Jugendamts Münster, nur mit ein Wocheende Seminar, sich trauten schon davor, wie den Herr Breii und Frau Priggelmeier, mir eine Psychiche Krankheit zu unterstellen, und Herr Tillack glaub ein Profi sein dabei….hier muss man auch sagen, ich wurde sogar unter verschiedenen Methoden unter Druck gesetz nicht mein Kind bei die Ärzte meine Familie, da mein Onkel Enmilio der Bester Gynekologe meines Landes ist, da wäre sogar meine Schwester die Anestezistin gewesen, in seine Priate Praxis, wo nur die Schauspiuelern und Politische Frauen, Latinoamerikas seine Kinder auf der Welt bringen!!!

    Viele diese Mitarbeitern gehen über seine Grenzen hinaus, wie schon vorhin bemerkt bei den Beitrag eines Fachkrafts,, da weiss diese Person nicht mal die unterschiede zwischen Fachkompetenz , Sachkompetenz oder Amtskompetenz, und er macht absolut keine unterschiede zwischen alle diese Begriffe, da er es nicht mal begriffen hat.

    Daran erkennt man wieder, dass Verstand und die Fähigkeit den zu nutzen, sind zweierlei Fähigkeiten!!

    Aus diesen Monat habe ich hier ein Geständnis von das Bundesverfassungsgericht entdeckt, indenBundesverfassungsgericht deutlich zustimmt, dass UNEHELICHE Kinder,(und schlimmer wie in mein Fall, uneheliche Kinder und sogar vcon Ausländische Mutter) und ich als Alleinigesogeberechtigte Ausländische Mutter, umn so schlimmer, dass diese Kinder werden von vorne raus, Diskriminiert bei Kindsachen in Gerichtlichen Verfahren, und um ehrlich gesagt, da ich als Rechtsvertrerin meine beide Kinder, und meine Kinder selbst, absolut keinelei Rechten „anerkannt bekommen haben“, muss ich mich anschließen folgenden Text, mit die klein Hinweiss dass es heute genauso ist es, und nicht nur damals:

    Verfassung und uneheliche Kinder
    Geschrieben von JoKr
    Dienstag, 4. Oktober 2011

    Das Bundesverfassungsgericht wurde 60 Jahre. Vor wenigen Tagen wurde das freudige Ereignis festlich begangen. Ja, es gab ein Festakt, bei dem die Spitzen des Staates zusammenkamen. Wie so üblich bei solchen Anlässen, wurde Reden gehalten, nachdenkliche, kritische, stolze und vorausgreifende. Welchen Stellenwert hat das Verfassungsgericht in unserer Gesellschaft, was hat es für sie geleistet. Nun, das ist gar nicht so einfach zu beantwortet, zumal die Materie oft abstrakt und spröde ist. Der jetzige Präsident des Verfassungsgerichtes weist eine solche Sichtweise auch zurück. Das Bundesverfassungsgericht hat nur die Verfassung auszulegen und zu prüfen, ob gesetzliche Regelungen mit der Verfassung übereinstimmen, ob gegen sie verstoßen wurde oder nicht. Das mag im großen und ganzen auch so stimmen, wenn die Verfassungsrichter nicht bisweilen dem Gesetzgeber Termine setzen würden und für den Fall der Verstreichung durchblicken lassen, daß sie dann die Sache selbst in die Hand nehmen. In diesem Punkte läuft dann die Verfassungsgerichtsbarkeit zur höchsten Machtentfaltung auf, und schreibt Staat und Gesellschaft die Regeln vor. Damit ist das Bundesverfassungsgericht das einzige Verfassungsorgan, daß in die Kompetenz der übrigen Verfassungsorgane unmittelbar eingreifen kann. Das hat 1969 das Verfassungsgericht auch in Sachen unehelicher Kinder getan.

    Artikel 3.3 GG hat die Benachteiligung aufgrund der Abstammung untersagt. Dies trifft durchaus auf die unehelichen Kinder zu, vor allem in den 50er und 60er Jahren, denn die Unehelichkeit war oft der Grund für eine Heimeinweisung. Die Verfassung hat ferner in Artikel 6.5 die Schaffung gleicher Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft wie für die ehelichen Kinder gefordert. Man muß schon tief in die Verfassung eindringen, um einen vergleichbaren Fall erwähnt zu finden. Hier geht es nämlich um die Feststellung eines Unrechts, das Verfassungsrang hat. Es ist ein verfassungsrechtlich festgestelles Unrecht. Hat man dies einmal begriffen, dann fragt sich, welche Folgen dies etwa für die Entschädigungsfrage, wie sie vom Runden Tisch Heimerziehung und in dessen Kielwasser von Politikern und Verbandsfunktionäre geplant ist, haben kann. Wie geht man mit einem Unrecht um, das Verfassungsrang hat und damit eine Rechtstatsache ist, aus der Rechtsfolgen abzuleiten sind? Die amtliche verbriefte Rechtstatsache wird durch den historischen Fall und dessen konkreten Umstände in ihrem Wesen nicht berührt. Auch die Einrede, daß die konkreten Umständen für viele uneheliche Kinder keine negativen Folgen hatte, wird damit gegenstandslos. Dieser Zusammenhang ist in der ganzen Aufarbeitung der Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren noch nicht thematisiert worden. Doch die Verfassung öffnet hier einen formalen Grund, der den unehelichen Kindern eine erfolgreiche Anfechtung unzureichender Entschädigungsregeln erlauben würde..

    Auch wenn ich Auslänerin bin und meine Kinder nich in eine Ehe geboren worden sind, wir haben das Recht miteinander zu bleiben, zum Wohl der Kinder, kann niemandem das anbieten was eine Mutter , um so mehr als alleinigesorgebrechtigte, was alle diese gekauften mitarbeitern die schon seit Jahrzehten Systematisch für sein Lebenunterhalt tun, wo tausenden von Kinder missbracuht, vergewaltigt und getötten worden sind dadurch…wegen ein Machspielchen des Jugendamtes….

  • Danke schön, an allen die der Wahrheit, eindeutig lesen und spüren können. Es ist erschüttern wie hier Mitarbeitern des Jugendamts, wegen der Methode von Niestedt und Westermann, mit nur wochenende Seminar (2 Tagen) glauben in der Lage zu sein, Kranlheiten zu prognostizieren, selbst wenn die Frau L. aus dem Foreanisches Institut Dortmund, sagte sie selbst, niemals mit ihren Psychologische Ausbildung, in der Lage wäre, und auch kein anderen Psychologe, Psychische Krankheiten festzustellen, sie sagte zu mir, nachdem sie wusste dass ich hatte die ganzem Jahren bis meien Abitur und noch weiteren 6 Jahren, Unni Psychologie gehabt, sogar manchmal 3 mal der Woche a 2 Stunden (also 4 bis 6 Stunden der Woche) konnten wir uns über einigen Themen ganz schön unterhalten.

    Diese Psychologin, fand auch sehr Willkürlisch und sehr unprofessionell, das Mitarbeitern des Jugendamts Münster, nur mit ein Wocheende Seminar, sich trauten schon davor, wie den Herr Breii und Frau Priggelmeier, mir eine Psychiche Krankheit zu unterstellen, und Herr Tillack glaub ein Profi sein dabei….hier muss man auch sagen, ich wurde sogar unter verschiedenen Methoden unter Druck gesetz nicht mein Kind bei die Ärzte meine Familie, da mein Onkel Enmilio der Bester Gynekologe meines Landes ist, da wäre sogar meine Schwester die Anestezistin gewesen, in seine Priate Praxis, wo nur die Schauspiuelern und Politische Frauen, Latinoamerikas seine Kinder auf der Welt bringen!!!

    Viele diese Mitarbeitern gehen über seine Grenzen hinaus, wie schon vorhin bemerkt bei den Beitrag eines Fachkrafts,, da weiss diese Person nicht mal die unterschiede zwischen Fachkompetenz , Sachkompetenz oder Amtskompetenz, und er macht absolut keine unterschiede zwischen alle diese Begriffe, da er es nicht mal begriffen hat.

    Daran erkennt man wieder, dass Verstand und die Fähigkeit den zu nutzen, sind zweierlei Fähigkeiten!!

    Aus diesen Monat habe ich hier ein Geständnis von das Bundesverfassungsgericht entdeckt, indenBundesverfassungsgericht deutlich zustimmt, dass UNEHELICHE Kinder,(und schlimmer wie in mein Fall, uneheliche Kinder und sogar vcon Ausländische Mutter) und ich als Alleinigesogeberechtigte Ausländische Mutter, umn so schlimmer, dass diese Kinder werden von vorne raus, Diskriminiert bei Kindsachen in Gerichtlichen Verfahren, und um ehrlich gesagt, da ich als Rechtsvertrerin meine beide Kinder, und meine Kinder selbst, absolut keinelei Rechten „anerkannt bekommen haben“, muss ich mich anschließen folgenden Text, mit die klein Hinweiss dass es heute genauso ist es, und nicht nur damals:

    Verfassung und uneheliche Kinder
    Geschrieben von JoKr
    Dienstag, 4. Oktober 2011

    Das Bundesverfassungsgericht wurde 60 Jahre. Vor wenigen Tagen wurde das freudige Ereignis festlich begangen. Ja, es gab ein Festakt, bei dem die Spitzen des Staates zusammenkamen. Wie so üblich bei solchen Anlässen, wurde Reden gehalten, nachdenkliche, kritische, stolze und vorausgreifende. Welchen Stellenwert hat das Verfassungsgericht in unserer Gesellschaft, was hat es für sie geleistet. Nun, das ist gar nicht so einfach zu beantwortet, zumal die Materie oft abstrakt und spröde ist. Der jetzige Präsident des Verfassungsgerichtes weist eine solche Sichtweise auch zurück. Das Bundesverfassungsgericht hat nur die Verfassung auszulegen und zu prüfen, ob gesetzliche Regelungen mit der Verfassung übereinstimmen, ob gegen sie verstoßen wurde oder nicht. Das mag im großen und ganzen auch so stimmen, wenn die Verfassungsrichter nicht bisweilen dem Gesetzgeber Termine setzen würden und für den Fall der Verstreichung durchblicken lassen, daß sie dann die Sache selbst in die Hand nehmen. In diesem Punkte läuft dann die Verfassungsgerichtsbarkeit zur höchsten Machtentfaltung auf, und schreibt Staat und Gesellschaft die Regeln vor. Damit ist das Bundesverfassungsgericht das einzige Verfassungsorgan, daß in die Kompetenz der übrigen Verfassungsorgane unmittelbar eingreifen kann. Das hat 1969 das Verfassungsgericht auch in Sachen unehelicher Kinder getan.

    Artikel 3.3 GG hat die Benachteiligung aufgrund der Abstammung untersagt. Dies trifft durchaus auf die unehelichen Kinder zu, vor allem in den 50er und 60er Jahren, denn die Unehelichkeit war oft der Grund für eine Heimeinweisung. Die Verfassung hat ferner in Artikel 6.5 die Schaffung gleicher Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft wie für die ehelichen Kinder gefordert. Man muß schon tief in die Verfassung eindringen, um einen vergleichbaren Fall erwähnt zu finden. Hier geht es nämlich um die Feststellung eines Unrechts, das Verfassungsrang hat. Es ist ein verfassungsrechtlich festgestelles Unrecht. Hat man dies einmal begriffen, dann fragt sich, welche Folgen dies etwa für die Entschädigungsfrage, wie sie vom Runden Tisch Heimerziehung und in dessen Kielwasser von Politikern und Verbandsfunktionäre geplant ist, haben kann. Wie geht man mit einem Unrecht um, das Verfassungsrang hat und damit eine Rechtstatsache ist, aus der Rechtsfolgen abzuleiten sind? Die amtliche verbriefte Rechtstatsache wird durch den historischen Fall und dessen konkreten Umstände in ihrem Wesen nicht berührt. Auch die Einrede, daß die konkreten Umständen für viele uneheliche Kinder keine negativen Folgen hatte, wird damit gegenstandslos. Dieser Zusammenhang ist in der ganzen Aufarbeitung der Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren noch nicht thematisiert worden. Doch die Verfassung öffnet hier einen formalen Grund, der den unehelichen Kindern eine erfolgreiche Anfechtung unzureichender Entschädigungsregeln erlauben würde..

    Auch wenn ich Auslänerin bin und meine Kinder nich in eine Ehe geboren worden sind, wir haben das Recht miteinander zu bleiben, zum Wohl der Kinder, kann niemandem das anbieten was eine Mutter , um so mehr als alleinigesorgebrechtigte, was alle diese gekauften mitarbeitern die schon seit Jahrzehten Systematisch für sein Lebenunterhalt tun, wo tausenden von Kinder missbracuht, vergewaltigt und getötten worden sind dadurch…wegen ein Machspielchen des Jugendamtes Münster….

  • Münster,Fachkraft..und alle spitzeln des Jugendamts Münster:
    In folgenden Studien wird genau erklärt, wer sind wirklich die Psychisch -Kranken, und tatsätzlich in der Psychiatrie hingehören…(auch wenn es in Wirklichkeit nichts mehr bringt) …zusammen mit der Behörde die dieses System mitsteuern und nicht „mal“ ——-fachlich argumentieren können, da sind alle meine Rechtfehlschreibungen ein Witz dagegen, mit so ein ständiges Versagens des Fach uns Sachkompetenzen, durch Systematisches Kinderklau , die Leidgetragenen Kinder, falls diese Opfern., durch so ein Versagen es überleben noch Folgen leiden müssen….(wenn nicht auchnoch Geheim Pharma Produklten beabreichung, Geheim Organ-entfernungen , Geheim Vergewaltigungen oder Geheim alle andere Art von misshandlungen bis zu folge Tot oder suizid in betracht kommen müssen an die fremduntergebrachte Kinder):

    Medizinisch und Fachlisch Begründet (ein fremdes Wort, ich weiss für das Jugendamt Münster)

    Faires Verhalten

    Anhaltspunkte für eine Befangenheit ergeben sich stets dann, wenn Richter keine
    Bereitschaft zeigen, ihre Auffassung kritisch zu überdenkenBGH – 28.06.2006 – 10 W 31/06
    pte20111007021 Forschung/Technologie, Medizin/Wellness
    Faires Verhalten startet im Gehirn Therapeutischer Nutzen für psychiatrische Patienten
    Gehirnmasse: Selbstkontrolle will gelernt sein (
    Zürich (pte021/07.10.2011/13:00) – Zivilisiertes Zusammenleben setzt voraus, dass sich Menschen an soziale Normen halten.

    Die Einhaltung dieser Normen stellen wir mit Sanktionierungen sicher. Häufig geschieht eine solche Bestrafung sogar auf eigene Kosten. Dieses Verhalten widerspricht dem ökonomischen Eigennutz des Bestrafenden und verlangt die Kontrolle egoistischer Impulse, so Forscher der Universitäten Zürich und Basel. „Es geht bei unserer Studie darum, dass wir in vielen Handlungen unseren Eigennutz unterdrücken müssen, um uns sozial und fair zu verhalten“, so Thomas Baumgartner von der Universität Zürich gegenüber pressetext. Dieser Prozess ist etwa zu finden beim Spenden von Geld, aber auch beim Sanktionieren von Normverletzungen.

    „Stellen sie sich dabei folgende Situation vor: Ein Interaktionspartner schlägt ihnen ein Geschäft vor, womit er und sie viel Geld verdienen könnten. Gleichzeitig würde es aber auch dazu führen, dass Sie damit eine Firma in den Konkurs reißen, wobei viele Arbeitsplätze verloren gingen. Machen sie dabei mit oder nicht?“, fragt Baumgartner. Um nicht dabei mitzumachen, und sich sozial verträglich zu verhalten, müsste man in diesem Fall den persönlichen Eigennutzen unterdrücken – „etwas, das in gewissen Wirtschaftszweigen höchstwahrscheinlich zu selten geschieht“. Eigennutz unterdrücken In der Untersuchung haben die Forscher ein Paradigma verwendet, was dieser Geschäftssituation nahe kommt und haben dabei herausgefunden, dass präfrontale Regionen im Gehirn bei erfolgreicher Selbstkontrolle des Eigennutzens eine sehr gewichtige Rolle spielen. Die neuen Erkenntnisse könnten auch zur therapeutischen Verwendung bei psychiatrischen, forensischen Patienten bedeutend sein. Patienten, die ein stark antisoziales Verhalten zeigen, weisen auch häufig eine reduzierte Aktivität im ventromedialen präfrontalen Kortex auf.

    Diese Gehirnregion ist aber für eine nicht-invasive Gehirnstimulation nicht direkt erreichbar, weil sie zu tief im Gehirn verankert ist. Die Resultate der Studie weisen darauf hin, dass die Aktivität dieser Gehirnregion erhöht werden könnte, würde man mittels Gehirnstimulation die Aktivität im dorsolateralen präfrontalen Kortex erhöhen. „Diese indirekt herbeigeführte Erhöhung der Aktivität der frontalen Gehirnregionen könnte dazu beitragen, das prosoziale und faire Verhalten bei solchen Patienten zu verbessern“, schlussfolgert die Psychologin Daria Knoch.

    (Ende)
    Aussender: pressetext.redaktion
    Ansprechpartner: Oranus Mahmoodi
    Tel.: +49-30-29770-2519
    E-Mail: mahmoodi@pressetext.com

    Website: http://www.pressetext.com
    UZH – Universität Zürich – Public Portal
    http://www.uzh.ch
    Die Universität Zürich gehört zu den besten Forschungsuniversitäten Europas und bietet das breiteste Angebot an Studienfächern in der Schweiz.

    Ja, das Familiengesetz ist ja vor Jahren (2007) aufgehoben worden….da kein Geltungsbereicht mehr gibts, ist somit jedes Beschluss nur ein inszeniertes und Schein-Verfahren, sowie ein Urteil von EGMR schon sagt ( also Prozess-Betrug sozusagen):

    Der internationale Gerichtshof hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtsstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 vom 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen. Damit hat man dem gesamten BRD Justizwesen (Art. 92-104 Grundgesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohne Geltungsbereich) die gesetzliche Befugnis und den staatlichen Auftrag “ Recht zu sprechen “ entzogen.

    Artikel 23 Auflösung des Familiennamensrechtsgesetzes
    geänderte Normen: mWv. 30. November 2007 FamNamRG
    (400-10)

    Der Artikel 7 des Familiennamensrechtsgesetzes vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2054) wird aufgehoben. 30 Niov 2007 FamNamRG

    Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
    Richtig!
    Der Geltungsbereich.

    In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
    Ist das ein wichtiger Umstand?

    Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
    „…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

    Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
    „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
    (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

    „Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“

    Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

    „… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
    Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

    Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
    1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
    § 1 (aufgehoben)…“

    „…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
    Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“

    Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
    Richtig!
    Der Geltungsbereich.

    In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
    Ist das ein wichtiger Umstand?

    Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
    „…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

    Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
    „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
    (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
    „Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“

    Welches Gesetz gilt dann nun?

    Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.

    Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?

    Ich weiß es leider nicht.
    Was ich jedoch sicher weiß, ist dass §839 und in Folge §823 BGB gelten.

    Nur bleibt die Frage, wer kann den Anspruch durchsetzen und wo?

    Da diejenigen, die uns mit Sparpolitik und anderen Phrasen den Personalabbau begründen, ganz sicher wissen, wie die formaljuristische Situation aussieht, lässt zu der Frage kommen, warum dies alles mit welchem Hintergrund und zu wessen Nutzen passiert?

    Eines sei bemerkt, zu Nutzen des einzelnen Vollzugsbediensteten sicher nicht. Und in der Folge zu Gunsten der normalen Bevölkerung auch nicht.

    Für wen soll das dann gut sein? (im Übrigen wurde in dem 2. Bundesbereinigungsgesetz (2. BMJBBG) im Rahmen einer doppelten Verneigung zum Besatzrecht jenes wieder hergestellt)
    Also hier noch mal ganz deutlich. Ich habe Angst…

    (Teil 1)

    Volker Schöne
    Landesvorstand

    http://www.buzer.de/gesetz/7965/index.htm

    ‎2. BMJBBG Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

    webcache.googleusercontent.com
    Meine Meinung… Was soll hier in Sachsen und in Deutschland noch werden? Wo stehen wir eigentlich? Die neue Polizeireform Polizei 2020 sagt aus, es soll

    Wir haben nicht nur das Problem des inszeniertes Kindeswohlögefährdungen, sonder auchnoch viel scfhlimmer, und mehr als nur ein Verdacht, des Prozesses / Verfahrens -Betrug….weil absolut kein einzigsten Beschluss, mit Gestze die Nichtig sind, weder Rechtskräftig sein darf, noch unterschrieben sein darf, nocht Rechts oder Geschäftsfähig ist.

    Ich habe mich schon gefrgt was hier los ist, nun weiss ich dass nicht nur meine Kinder, sondern egal wen die Kinder weggenommen wurden, tatsätzlich ein Kindesentfrührung, Kinderklau stat gefunden hat, mit Methoden die gegen alle Gesetze verstoß…

    Es ist ein sehr Lukratives Investtition, also das Jugendamt ruf sich nicht nur selbst an um die Gefährdungseinschätzungen weiter zu geben, nein die sorgen auch für den Rest auchnoch…mit der unterstützung von Privaten Personen die sich nicht als „Richtern“ identifizieren dürfen, weil uns sind die Gesetzlische Richter entzogen worden…..

    Also eine absichtliches Geschäft dann??? bin nicht nur wegen mein Fall shokiert, sondern von die vorgegaugelte Demokratie die angeblich hier herrschen sollte….und es nicht so ist!!!!

    Laut diese Kenntnissen, verlange ich die Sofortige Herausgabe meine beide Kinder!!!

    Sollte etwas an meine Kinder passieren (Impfschaden, missbraucht, vergewaltigung, nicht vorher angesagtes notwendigkeit in ein kranklenhaus) werden viele schanden auf Münster…naja ich glaube das lässt sich nicht mehr verhindern…ankommen!!! um LKiebe zu meine Kinder , und ujm Verständnis wegen die Schweinerei was hier „staatlich“ organiziert und fotgefahren wird!!!

    Meine Kinder, Ihr seid bald wieder hier….und jede Nacht hat ihren Preis, ihr bekommt was ihr verdient meione Lieben!!!

    Joshua Manuel und Nawokii Domenica, eure Mutter lässt Euch niemals allein…..ich war, bin und werde immer bei Euch sein!!!! Wir gehören zusammen!!!

  • ich lebe in Hamm Westf. suche Eltern die Probleme mit dem JA haben .
    Ich selber habe vor einigen Tagen gegen das JA in Hamm eine Strafanzeige gestellt .
    Das kann ich jeden nur sagen der Probleme mit dem JA hat stellt eine Strafanzeige .
    Man hat mir so weh getan man hat mich als lügnerin dahin gestellt
    man hat mir gedroht .
    Ich lies mich scheiden weil mein Ex Mann die Kinder geschlagen hat.
    Das JA sagt das stimmt nicht was ich da erzähle .
    Mein Ex Mann ist ein sehr starker Alkohol trinker hat schon ein Enzug hinter sich trinkt weiter und da sollen Kinder hin ????
    Eine gute Sache vom Jugendamt um Straftäter zu Züchten was lernen die da Gewalt und trunksucht oder?????
    Suche betroffene Eltern damit wir die vorgehens weise des JA mal öffentlich machen .
    Ich will meine Kinder zurück.
    Meldet euch 023819977097 Hamm Westf.Ich lebe in Hamm Westf. suche Eltern die Probleme mit dem JA haben .
    Ich selber habe vor einigen Tagen gegen das JA in Hamm eine Strafanzeige gestellt .
    Das kann ich jeden nur sagen der Probleme mit dem JA hat stellt eine Strafanzeige .
    Man hat mir so weh getan man hat mich als lügnerin dahin gestellt
    man hat mir gedroht .
    Ich lies mich scheiden weil mein Ex Mann die Kinder geschlagen hat.
    Das JA sagt das stimmt nicht was ich da erzähle .
    Mein Ex Mann ist ein sehr starker Alkohol trinker hat schon ein Enzug hinter sich trinkt weiter und da sollen Kinder hin ????
    Eine gute Sache vom Jugendamt um Straftäter zu Züchten was lernen die da Gewalt und trunksucht oder?????
    Suche betroffene Eltern damit wir die vorgehens weise des JA mal öffentlich machen .
    Ich will meine Kinder zurück.
    Meldet euch 023819977097 Hamm Westf.
    Katja Stock-Wierczoch
    Katja Stock-Wierczoch

  • Wie es scheint, ist das wohl üblich bei allen Jugendämtern. Zum Glück hat das ab nächstes Jahr ein Ende und diese Ämter sind endlich der Überwachung ausgesetzt und diese Mitarbeiter werden endlich auch zur Rechenschaft gezogen!

    EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter

    24.11.2011 · Deutschland muss sich in Sachen Sorgerecht auf die Finger schauen lassen. Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist nach Berlin gereist, um dies zu tun.

    Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern haben. „Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend“, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP).

    Dem Ausschuss lägen 120 Petitionen vor, in denen das Verhalten deutscher Jugendämter angeprangert werde. Daher wird an diesem Donnerstag eine Delegation des EU-Parlaments Vertretern aus Familien- und Justizministerium mehrere Fälle präsentieren, in denen ein vom Staat geduldetes Fehlverhalten deutscher Jugendämter nach Meinung des Petitionsausschusses wahrscheinlich ist. Zwar sei das Familienrecht nationales Recht, doch könne das EU-Parlament tätig werden, wenn durch Familienrechtsprechung Menschenrechte verletzt würden.

  • Ich kann nur von einer Fall berichten was ich von einen sehr guten freund gehört habe und zwar muss er jetzt das
    Haus verlassen obvoll das Jugendamt weis das wenn er auszieht das das Haus was seid über 30 Jahren in Besitz der Familie ist Finanziell nicht mehr zu Halten ist und die Kinder und alle anderen Familien Mitglieder ausziehen müssen und das nennt Mann dann zum wohl des Kindes darüber kann ich nur den Kopf Schütteln und sage weg und misch euch in Sachen ein wo es wirklich ernst ist ihr stört den Familiären Frieden und zerstört EXISTENSEN
    DAS IST UNGERECHT UND ES MÜSSEN UNBEDINGT GESETZE EINGEFÜHRT WERDEN UM SOWAS ZU WERMEIDEN PUNKT SO GEHT ES DOCH NICHT WEITER

  • @ devel75: die Gesetze gibt es und auch das Recht dazu ist festgestellt und im Völkerrecht niedergeschrieben. Es mangelt „lediglich“ an der Umsetzung in JÄ und Rechtsprechung.

    @ XXL:
    Davon lese ich zum ersten mal, daß JÄ jetzt einer Überwachung unterliegen oder gar MA derselben zur Rechenschaft bei Vergehen gegen was-auch-immer gezogen werden sollen.
    Schön wär’s ja, wird aber vorläufig wohl ein Wunschtraum bleiben.
    Dazu brauch es sicherlich noch ein paar hundert bis tausend Petitionen mehr.

    Gruß……..F. Mahler

  • Es gibt Orte, die man besser nicht bewohnen sollte! Hier befinden sich viele traurige Schicksale, die mich emotional ergreifen und auch nachdenklich stimmen. Schicksale, die auch sicherlich nichts für schwache Nerven sind, Skandale die auf Kosten überheblicher und arroganter Köpfe gehen. Aber die *gusseisernen Hüte,* werden irgendwann zur Schwerlast, denn auch diese Leute finden ihre Richter. Hier liest man über Schicksalsschläge, die an Zeiten erinnern, die doch eigentlich weit hinter uns liegen (sollten)?! Dachte ich zumindest…Was sind das für *Menschen* die den Bogen so sehr weit nach hinten spannen? Wer seine Macht derart grausam missbraucht,-nur um seinen kranken Ego zu befriedigen, muss unverzüglich gebremst werden! Wozu sind derart gefährliche *Lawinen* noch fähig, wie weit breitet dieser kalte Schatten noch seine Kreise, bis er eine Gefahr für Alle wird? Diesen Leuten ist scheinbar nicht bewusst, was sie da mit ihren Händen und Füßen anrichten?! Wir machen immer wieder die Erfahrungen: so wie sich die Erde dreht, drehen sich auch unsere Wege, man erreicht immer wieder die alten Gemäuer, die längst zerfallen sind und begegnet dabei auch * dem Grauen!* Diese zahlreichen Schicksale hier zeigen, wie grausam und rücksichtslos, Staatsbedienstete sein können! Die zerrissenen Herzen all der Betroffenen, vor allem der Kinder, sind für diese *Eisberge* doch nur ein paar Schneeflöckchen auf der Spitze, die irgendwann durch die Sonne zum schmelzen kommt, denn es gibt eine Gerechtigkeit auf Erden und diese Herrschaften werden irgendwann zu Fall kommen und sodann die Geschichtsbücher unserer Kinder und Kindeskinder füllen..

  • bei Leuten die Steuern hinterziehen, da spitzt der Staat fleißig die Pfeile und was die juristischen Konsequenzen belangen, da ist der Staat auch nicht zimperlich. Aber wenn abgefahrene *Bürohocker* -der JA-Behörde gerade Münster und Osnabrück, sich an Kinderseelen vergreifen und sie brutal zerstören, da verstummen *die Krähen* in ihren sonst so wütenden Nestern! Dem Himmel sei Dank, wenn sich die dunklen Wolken über das Jugendamt Münster und Osnabrück, nur übers eigene Haupt verdichten und nicht noch unnötige Kreise ziehen, sonst hätten auch wir hier in Paderborn eine Behördenwillkür, die keinem Bürger zu wünschen wäre! Es gibt immer Einzelpersonen sich in solchen Behörden, völlig neben der Spur bewegen. Aber wenn dieses *Grauen* derartige Bodenständigkeit behält , sollten Eltern -gerade in diesen Regionen- mit ihren Schützlingen das Weite suchen! Hier steckt ein gemeines System- welches mittlerweile jedem bekannt ist, dahinter! Geld verdirbt den Menschen und da wird auch vor Kindern kein Halt gemacht, wenn es in den Taschen klingelt! Das ist unterste Schublade! Fui!

  • Leute – nehmt Euch dringenst einen Rechtsanwalt! Ich verstehe und kenne Eure Wut – aber ohne RA kommt Ihr nicht weiter. Wir wissen das aus Gummersbach aus eigener Erfahrung. – Kämpft um Eure Rechte!
    H. Dannenberg – 02261-24381

  • Habe auch massive Rechtsverletzungen durch das Jugendamt Münster Frau M.G.erfahren! Allem Anschein nach wird hier reger Kinderhandel mit Hilfe des Kinderheim Mauritz und dem dazugehörigen Eltern Kind Haus begangen! Auch eine persönliche Bereicherung ist nicht auszuschliessen, ja sogar wahrscheinlich! Da ich mir aber nicht einfach mein Kind wegnehmen lassen will, suche ich jetzt Menschen denen es genauso ergeht oder ergangen ist (Lügen, Verleumdung,Erpressung und und und) um gemeinschaftlich gegen diese kriminellen Machenschaften vorzugehen! Bitte meldet euch! Gemeinsam sind wir stärker!

  • Es gibt eine aktuelle Petition bei http://www.openpetition.de

    Mord verjaehrt nicht: ich fordere Ermittlungen gegen Kinderschänder
    und Kindermörder!!! Bitte selber googln!

    Die Petition ist erst wenige Tage aktiv und hat bereits über 250 Unterschriften errreicht! Bitte weitersagen und teilen!

    Ich empfehle auch die Bücher von Ludwig-Eugen Vogt, der mit dem Amtsgericht Münster sehr schlechte Erfahrungen gemacht hat!

  • Wenn Eltern zu unrecht Kinder geklaut werden oder bei anderen erlebten zwischenmenschlichen Gemeinheiten ist es
    wichtig bei der Kripo
    oder Staatsanwaltschaft Strafanzeigen gegen die beteiligten Jugendamtsmitarbeiter
    zu stellen.Z.B.

    Wegen §1666 BGB Kindeswohlgefährdung, § 226 Schikaneverbot STGB, §26 Anstiftung STGB, § 27 Beihilfe STGB , Grundgesetz Artikel 1 und Artikel 3, 240 Nötigung StGB
    §253 Erpressung STGB, 186 § Üble Nachrede STGB, § 187 Verleumdung StGB,
    185 § StGB Beleidigung ..
    Die Gesetzestexte findet man im Internet,wenn man googelt..

    Es ist oft hilfreich Beschwerden beim
    Oberbürgermeister ,Petitionsausschuss und Landesregierung über das Jugendamt einzureichen und
    die Presse einzuschalten..

    Adressen findet man im Internet,wenn man googelt.

    Der Fall Antonya

    https://www.youtube.com/watch?v=iS2czq4yhIk

    http://www.youtube.com/watch?v=8L7YkifV91Y

    Gute Rede

    http://www.weser-kurier.de/region/osterholz_artikel,-Eltern-erhalten-Sorgerecht-zurueck-_arid,844884.html

  • Wieso wird eine Silvia Korte- immer noch amtlich auf Familien zugesteuert? Ich habe viel erschütternde Berichte über ihre Gräueltaten gelesen, und habe größte Zweifel daran, dass wir uns wirklich in einem Rechtsstaat bewegen. An allen Opfern: Schließt Euch zusammen und kämpft! Unrecht gehört im Keim erstickt!

  • — Von mir auch wird erwartet ( so sagt Das Jugendamt Münster ) das ich meiner beiden Kinder aufgebe und sie verschenke…. deswegen weigert man mir den kontakt zu meiner beiden kinder, genauso wie diese Mutter es sagt… Joshua Manuel Stallmann und Nawokii Domenica Stallmann sind meiner beiden Kinder, und ich weiss nicht wo meine kleene ist, und darf sie seit 3 and halbes jahr nicht mehr sehen …mit meinem Sohn so ähnlich da weiss ich wo er ist, aber sobald er bei die mama bleiben will darf ich ihm nicht mehr sehen !

    Ninja Wagner schrieb :

    Es gehört auch nicht dir, aber es hat ein Recht darauf bei dir zu wohnen und auf Umgang mit Eltern, Großeltern, Geschwistern und Bezugspersonen. Und du hast das Recht und die Pflicht dein Kind zu erziehen. Die Familie steht unter besonderem Schutz des Staates – theoretisch.

    Von mir wird erwartet, dass ich den Kinderhandel endlich akzeptiere und mich mit den Pflegeeltern gut verstehe. Mit diesen „armen Geschöpfen“ die der Gutachterin gegenüber sagten, dass ihnen mein Baby vom Jugendamt dauerhaft versprochen wurde, da sie keine Kinder bekommen können. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

  • ❥ — Liebe Kinderhandelmafia Stasi Jugendscheinamt, was wäre wenn Jesus heute geboren wäre… ??? Guckst du selba,,, Aus Millionen von Kinderberaubungen-Erfahrungen durch Jugendscheinamt zusammengestellt :

    Säugling in Stall gefunden!
    Polizei und Jugendamt ermitteln
    Schreiner aus Nazareth und unmündige Mutter vorläufig festgenommen

    BETHLEHEM, JUDÄA – In den frühen Morgenstunden wurden die Behörden von einem besorgten Bürger alarmiert. Er hatte eine junge Familie entdeckt, die in einem Stall haust.

    Bei Ankunft fanden die Beamten des Sozialdienstes, die durch Polizeibeamte unterstützt wurden, einen neugeborenen Säugling. Er war von seiner erst 14-jährigen Mutter, einer gewissen Maria H. aus Nazareth, in Stoffstreifen gewickelt provisorisch in eine Futterkrippe gelegt worden.

    Ein Mann, der später als Joseph H. aus Nazareth identifiziert wurde, versuchte – unterstützt von drei Ausländern und einigen anwesenden Hirten – die Sozialarbeiter davon abzuhalten, Mutter und Kind mitzunehmen, wurde aber von der Polizei daran gehindert.

    Die drei Ausländer, die sich als „weise Männer“ aus einem weiter östlich gelegenen Land bezeichneten, kamen in Abschiebehaft, da es sich ganz offensichtlich um illegale Einwanderer handelt. Sowohl das Innenministerium als auch Zoll und Fremdenpolizei sind auf der Suche nach Hinweisen über ihre Identität und Herkunft. Ein Sprecher der Polizei teilte mit, dass sie keinerlei Ausweise bei sich trugen und behaupteten, die Grenze nicht wissentlich und in böser Absicht überschritten zu haben, da Gott ihnen aufgetragen habe, einem großen Stern zu folgen und Ihre Mitbringsel an das Neugeborene zu verschenken. Da es sich dabei um Gold sowie einige, möglicherweise verbotene pflanzliche Substanzen handelte, kamen diese mitgeführten Pflanzenteile zur weiteren Untersuchung in das Kriminallabor und das Gold wurde wegen Hinterziehung der Einfuhrumsatzsteuer beschlagnahmt.

    Ebenso festgenommen und verhört wurde der Besitzer des Stalls, der Eigentümer des Hotels „Bethlehem Inn“. Da er Übernachtungsgäste in seinem Stall untergebracht hat, bedeutet das für ihn vermutlich den Verlust der Herbergserlaubnis wegen Verstoßes gegen Bestimmungen der Hotel- und Gaststättenverordnung. Die Tatsache, dass sich in dem Stall gleichzeitig auch Lebendvieh (Ochse und Esel) befand, verstößt massiv gegen geltende Hygienevorschriften und führt zu einer weiteren Untersuchung, da fraglich ist, ob gemäß Baunutzungsverordnung in einem Mischgebiet Nutztiere gehalten werden dürfen.

    Eine schnelle Klärung des ganzen Falls scheint zweifelhaft. Auf Rückfragen teilte eine Mitarbeiterin des Jugendamtes mit: „Der vermutliche Vater ist mittleren Alters und die Mutter ist definitiv noch nicht volljährig. Wir prüfen gerade mit den Behörden in Nazareth, in welcher Beziehung die beiden zueinander stehen.“ Sie erklärte, dass das Jugendamt notfalls eine DNA-Analyse anordnen werde, um die Vaterschaft zu klären, denn es muss für das Kind sorgen, bis der unterhaltspflichtige Vater ermittelt ist.

    Maria machte hierzu – wie die meisten unverheirateten Mütter – unglaubhafte Angaben; sie verstieg sich sogar zu der Behauptung, sie wäre noch Jungfrau und der Säugling stamme von Gott. Nun befindet sie sich im Kreiskrankenhaus zur Desinfektion und Entlausung sowie anschließenden medizinischen Untersuchungen. Wegen ihrer Aussagen wird auch ihr geistiger Zustand in der Psychiatrie näher unter die Lupe genommen.

    Joseph hat zugegeben, Maria aus ihrem gemeinsamen Zuhause in Nazareth wegen der vorgeschriebenen Volkszählung mitgenommen zu haben. Da sie aber wohl bereits bei der Abreise schwanger war, prüfen die Ermittler, ob es noch andere Gründe gab, Nazareth zu verlassen.

    Die Anklagepunkte gegen Joseph lauten auf Entführung einer Minderjährigen und Unzucht mit ihr.

    In einer offiziellen Mitteilung des Leiters der Psychiatrie steht: „Mir steht nicht zu, den Leuten zu sagen, was sie glauben sollen, aber wenn dies dazu führt, dass – wie in diesem Fall – ein Neugeborenes gefährdet wird, muss man diese Leute als gefährlich einstufen. Die Tatsache, dass Drogen, die vermutlich von den anwesenden Ausländern verteilt wurden, eine Rolle spielten, trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu erwecken. Ich bin mir jedoch sicher, dass alle Beteiligten mit der nötigen Behandlung in ein paar Jahren wieder normale Mitglieder unserer Gesellschaft werden können.“

    Zu guter Letzt erreicht uns noch diese Meldung. Die anwesenden Hirten behaupteten steif und fest, dass ein großer Mann in einem weißen Nachthemd mit Flügeln (!) auf dem Rücken ihnen befohlen hätte, den Stall aufzusuchen und das Neugeborene zu seinem Geburtstag „hochleben“ zu lassen.

    Dazu meinte ein Sprecher der Drogenfahndung: „Das ist so ziemlich der ausgefallenste Spruch eines vollgekifften Junkies, den ich je gehört habe.“ (N.T.)

  • +++ Bitte den link anklicken und anschauen , ihr wird staunen : ++ Firma Polizei, Firma Bundesrepublik Deutschland, Firma Landratsamt, Firma Land Hessen, Firma Amtsgericht , Firma Staatsanwaltschaft, Firma Katholische Kirche ,Kinderhandelmafia- Firma Jugendamt , Firma Schulamt und millionen von weiteren Firmen die als Behörde getarnt agieren ….dreckige möcht-gerne-beamten sein… ihr verfluchter Kinderhändler !!!!!

    https://www.youtube.com/watch?v=7NQuxvqrWA4

  • >> Bundesfinanzministerium gesteht , die Firma BUND, sowie alle Gebietskörperschaften ( weil Deutschland eine Firma ist, sie ist nicht der Bund von Bundestaaten Deutsches Reich im Kaiserreich ) :

    Liste der mit dem Bund verbundenen Unternehmen

    Auch Gebietskörperschaften wie der Bund sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Unternehmen i. S. d. § 15 AktG anzusehen. Für Unternehmensbeteiligungen des Bundes gelten daher grundsätzlich die aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen.

    Mit dem Bund verbundene Unternehmen, gegenüber denen der Bund als herrschendes Unternehmen anzusehen ist, unterliegen damit bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der Berichtspflicht nach § 312 AktG. Zur Erleichterung der Erfüllung einer etwaigen Berichtspflicht nach § 312 AktG ist hier eine alphabetische Zusammenstellung der mit dem Bund im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen und rechtlich unselbstständigen Einrichtungen eingestellt.

    http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungen_des_Bundes/2012-09-21-liste-unternehmen.html

  • Warrum dasa Familien-Gesetz nicht existiert ? hier eine Expertise eines Richters … lehnt alle Familienverfahrens und widerspricht alles egal was es dazu geführt hat sobald ihr ein Schreiben vom Gericht kommt, siderspricht und lehnt sie alle ab , die sind Firmen und nutzen nur NAZI Gesetze :

    >>> Richter i.R. Günter Plath

    Zitat : „Da all diesen einfachen Gesetzen ein besonders schwerer, offensichtlicher oder zumindest leicht erkennbarer unheilbarer Mangel anhaftet, sind sie ungültig, d.h., sie existieren nicht.“

    >>> Können im Geltungsbereich des Bonner Grundgesetzes nichtige und / oder Nicht – Entscheidungen in Rechtskraft erwachsen, so dass sie schließlich auch gewaltsam vollstreckt werden dürfen oder bleibt in solchen Fällen der Rechtskraftvermerk wirkungslos?

    Ein Rechtsstaat westlicher Prägung besteht nur dann, wenn die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist. Alle auf der Verfassung und den formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen beruhenden Akte der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt müssen rechtmäßig sein, d.h., sie dürfen weder der Verfassung noch den formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen widersprechen, weil sie sonst rechtswidrig sind.

    Bei den staatlichen Hoheitsakten sind Entscheidungen im Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren zu unterscheiden. In formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig zustande gekommene Entscheidungen im Erkenntnisverfahren unterliegen grundsätzlich ihrer Vollstreckbarkeit.

    Die Vollstreckung selbst muss ebenfalls in formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig sein, um rechtsstaatlichen Ansprüchen zu genügen.

    Verstößt eine Entscheidung im Erkenntnis- oder / und auch im Vollstreckungsverfahren in formeller oder materieller Hinsicht gegen geltendes Verfassungs- oder einfaches Recht, ist zu prüfen, ob der ihnen anhaftende Mangel besonders schwer, offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar ist. In einem solchen Fall ist die fehlerhafte Entscheidung nichtig und nicht nur im Rechtsmittelverfahren anfechtbar.

    Als Nichtigkeitsgründe fallen vorab funktionelle und sachliche Unzuständigkeit der entscheidenden Behörde und Gerichte sowie krasse Verfahrensfehler in Betracht Ist ein Verwaltungsakt oder eine gerichtliche Entscheidung nichtig, so existieren sie nicht (oder nur zum Schein) und haben keinerlei Rechtswirkungen. Sie können daher auch nicht als Rechtsöffnungstitel dienen.

    Bei rechtsfehlerfreien Entscheidungen ist der Staat befugt oder ist es seine Aufgabe, ordnungsgemäß titulierte Ansprüche notfalls mit Zwang durchzusetzen. Im Rechtsstaat des Grundgesetzes bedarf der Einsatz von Zwang stets einer Ermächtigungsgrundlage. Andererseits findet staatliche Gewalt eine unübersteigbare Grenze an den Grundrechten. Diese sind nicht nur subjektive Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen staatliche Maßnahmen, sondern zugleich objektive Grundentscheidungen der Verfassung, die für alle Bereiche des Rechts gelten. Sie binden die gesamte Staatsgewalt und sind nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar wirksames Recht.

    Ist die fehlerhafte Entscheidung minder schwer, unterliegt sie lediglich der Anfechtbarkeit im Rechtsmittelverfahren. Nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens erwächst die Entscheidung in Rechtskraft und kann vollstreckt werden. Allerdings erwachsen Entscheidungen, die gegen fundamentale Verfassungsgrundsätze wie die Freiheitsgrundrechte, die grundrechtsgleichen Rechte wie z.B. das prozessuale Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG in Gestalt der Rechtsweggarantie, den unabhängigen gesetzlichen Richter gemäß Art. 97 und 101 GG und das Recht auf das rechtliche Gehör gemäß Art. 103 GG und die zwingenden Gültigkeitsvorschriften wie z.B. das sog. Zitiergebot gemäß Art.19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen, niemals in Rechtskraft, auch nicht, wenn die Entscheidung mit einem Rechtskraftvermerk versehen worden ist.

    Die betreffenden Fehlentscheidungen sind in jedem Fall nichtig oder es handelt sich sogar um „Nicht-Entscheidungen“, weil der ihnen anhaftende Mangel besonders schwer, offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar ist. Diese Fehlentscheidungen bilden immer Verstöße gegen Art. 1 Abs. 3 und 2 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG und stellen gleichzeitig immer eine Grundrechteverletzung in Gestalt der Verletzung der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG dar. Solche Fehlentscheidungen existieren nicht (oder nur zum Schein) und können keinerlei Rechtswirkungen erzielen, also auch nicht vollstreckt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen sie allerdings deklaratorisch aufgehoben werden , was sich aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG i.V.m. Art 1 Abs. 3 und 2 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG ergibt.

    Der Verursacher einer nichtigen oder „Nicht – Entscheidung“ ist gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 2 GG verpflichtet, seine die Grundrechte des Adressaten der nichtigen oder „Nicht-Entscheidung“ verletzende Entscheidung deklaratorisch aufzuheben. Die Aufhebung der nichtigen oder „Nicht-Entscheidung“ ist nicht nur geboten, um die Grundrechteverletzung im Wege der Folgen-Beseitigung zwecks Rückabwicklung wieder herzustellen, sondern auch zum Zwecke der Wiederherstellung der Rechtssicherheit. Falls der einfache Gesetzgeber den Rechtsweg gemäß dem Rechtsbefehl gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG ausgestaltet, wäre die deklaratorische Aufhebung von nichtigen oder “Nicht-Entscheidungen” wohl auf diesem Rechtsweg zu erlangen.

    In einem Rechtsstaat westlicher Prägung muss in jedem Fall einer Rechtsverletzung ein Rechtsmittelverfahren möglich sein, d.h., ein Rechtsweg zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer belastenden Entscheidung muss bestehen.

    Im bundesdeutschen Rechtssystem sind bisher (nur) sieben Rechtswege geregelt, nämlich

    •in § 13 GVG die bürgerliche Streitigkeiten

    •in § 13 GVG die Strafsachen

    •in § 13 GVG die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    •in § 40 VwGO die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art

    •in § 33 FGO die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten in Abgabenangelegenheiten u. ä.

    •in § 51 SGG die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten im sozialen Bereich

    •in § 2 ArbGG die bürgerliche Streitigkeiten im arbeitsrechtlichen Bereich

    Es fehlt der achte Rechtsweg entsprechend dem Rechtsbefehl gemäß Art.19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG.

    Da in Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG der achte Rechtsweg zwar grundgesetzlich garantiert, aber vom einfachen Gesetzgeber seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes immer noch nicht durch ein Gesetz mit den erforderlichen Organisations- und Ausführungsbestimmungen ausgestaltet worden ist, kann die Bundesrepublik Deutschland nicht

    als Rechtsstaat westlicher Prägung angesehen werden.

    Zum besseren Verständnis sollen hier einige Beispiele für gesetzgeberische, behördliche und gerichtliche Fehlentscheidungen, in denen der anhaftende Mangel besonders schwer, offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar ist, aufgeführt werden:

    Von den untergegangenen Gesetzen aus der Zeit des NS-Terrorregimes zwischen dem 05.03.1933 und dem 08.05.1945 werden z. B. immer noch angewandt

    •die Justizbeitreibungsordnung vom11.03.1937

    •das Einkommensteuergesetz vom16.10.1934

    Diese beiden Kodifikationen aus der NS-Zeit sind mit dem Ableben des Diktators Adolf Hitler am 30.04.1945 und der bedingungslosen Kapitulation des Dritten Reiches am 08.05.1945ersatzlos untergegangen ( Meine Frage, Ist die BRD das 3te Reich ??? ).

    Das ist ausdrücklich durch die für allgemeingültig erklärte

    Entscheidung des von den Alliierten in Ratsatt eingerichteten Tribunal Général vom 06.01.1947 deklaratorisch verbindlich für alle deutschen Gerichte und Behörden entschieden worden.

    Die Verbindlichkeit dieser Entscheidung des Tribunal Général gilt gemäß Art. 139 GG für sowohl den einfachen Gesetzgeber als auch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung bis heute fort. Zur Vertiefung wird auf die Expertisen des Unterzeichnenden vom 19.10.2011 und 29.12.2011 zu den Fragen

    – „Ist Adolf Hitler legal an die Macht gekommen oder war er ein Usurpator ?“ (link)

    – „Konnte die durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 der Alliierten vom 20.09.1945 ersatzlos aufgehobene Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937 nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 wieder aufleben?“ (link) verwiesen.

    Ein Beispiel für einen Verstoß gegen eine zwingende Gültigkeitsvorschrift des Bonner Grundgesetzes ist die Unterlassung der namentlichen Nennung des einzuschränkenden Grundrechtes unter Angabe seines Artikels gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (sog. Zitiergebot). Z. B. folgende einfache Gesetze weisen diesen nachträglich unheilbaren Mangel auf:

    •GVG (Gerichtsverfassungsgesetz)

    •StPO (Strafprozessordnung)

    •ZPO (Zivilprozessordnung)

    •FamFG als Nachfolger des FGG

    •SGB II (Sozialgesetzbuch)

    •Abgabenordnung als Nachfolger der Reichs-AO

    •FGO (Finanzgerichtsordnung)

    •UStG (Umsatzsteuergesetz)

    •GBO (Grundbuchordnung)

    •Seeschiffsregisterordnung

    •RPflG (Rechtspflegergesetz)

    •Nds. SOG

    •Nds. VwVG (Verwaltungsvollstreckungsgesetz)

    •BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz)

    Da all diesen einfachen Gesetzen ein besonders schwerer, offensichtlicher oder zumindest leicht erkennbarer unheilbarer Mangel anhaftet, sind sie ungültig, d.h., sie existieren nicht. Zur Vertiefung wird auf die Expertise des Unterzeichnenden vom 11.06.2012 zu den Fragen

    •Was ist vorkonstitutionelles Recht?

    •Werden mit der falschen Anwendung des Begriffes „vorkonstitutionelles Recht“ die unverletzlich garantierten Freiheitsgrundrechte ausgehöhlt?

    •Welche Wirkung hat das vorkonstitutionelle Recht auf die Grundrechtsgarantie des Art. 1 Abs. 3 GG ?

    verwiesen.

    Ein Beispiel für einen Verstoß gegen ein grundrechtsgleiches Recht des Bonner Grundgesetzes ist das Strafbefehlsverfahren gemäß §§ 407 ff StPO. Das Strafbefehlsverfahren verstößt nicht nur gegen Art. 103 GG, sondern auch gegen Art. 6 EMRK. Bei dem Strafbefehlsverfahren handelt es sich um ein sog. summarisches Verfahren, das heißt, es ermöglicht eine einseitige Straffestsetzung auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne vorherige Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht, ohne Hauptverhandlung und ohne Urteil.

    Dabei muss die Schuld des Täters nicht zur Überzeugung des Gerichtes feststehen; es genügt hinreichender Tatverdacht. Dieses sog. summarische Verfahren verstößt mehrfach so schwerwiegend gegen tragende Verfassungsgrundsätze, dass es als unzulässig angesehen werden muss. In der Folge bedeutet das, dass alle im Strafbefehlsverfahren ergangenen richterlichen Entscheidungen nichtig sind.

    Zur Vertiefung wird auf die Expertise des Unterzeichnenden vom 01.09.2011 zu der Frage „Ist das bundesdeutsche Strafbefehlsverfahren gemäß § 407 StPO zulässig?“

    verwiesen.

    Ein weiteres Beispiel für einen Verstoß gegen ein grundrechtsgleiches Recht des Bonner Grundgesetzes sind Entscheidungen von funktional und sachlich unzuständigen Gerichten als nichtgesetzliche Richter gemäß Art. 101 GG. Funktional und sachlich unzuständig ist ein Gericht, wenn

    •auf dem falschem Rechtsweg entschieden wird

    •nach dem Geschäftsverteilungsplan ein anderes Gericht des Gerichtes zuständig ist

    •ein Kraft Gesetzes ausgeschlossener Richter entschieden bzw. mit entschieden hat

    •ein Hilfsrichter als Einzelrichter entschieden hat, da er nicht die grundgesetzlich geforderte Unabhängigkeit gemäß Art. 97 GG besitzt

    •ein richterlicher Geschäftsverteilungsplan ungültig ist

    Zur Vertiefung wird auf die Expertise des Unterzeichnenden vom 21.02.2012 zu den Fragen

    •Wie wird der „gesetzliche Richter“ gemäß Art. 101 GG im Einzelfall bestimmt?

    •Können die vom „nicht gesetzlichen Richter“ getroffenen Entscheidungen Bestand haben?

    verwiesen.

    Ein Beispiel für einen Verstoß gegen ein absolutes Freiheitsgrundrecht des Bonner Grundgesetzes ist die Anwendung des § 18.1.1 EStG in seiner kollidierenden Formulierung „wissenschaftliche, künstlerische“ zum absoluten Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 5.3.1 GG (Kunstfreiheitsgarantie) durch die bundesdeutsche Finanzverwaltung und die bundesdeutsche

    Finanzgerichtsbarkeit. Zur Vertiefung wird auf die Expertise des Unterzeichnenden vom 10.02.2011 zu der Frage „Hat der anerkannte freischaffende Künstler Anspruch auf Steuerfreiheit wegen seiner

    aus künstlerischer Tätigkeit erzielten Einnahmen ( hier: ESt / USt ) ?“

    verwiesen.

    Nach allem ist abschließend festzustellen:

    In all den behördlichen und gerichtlichen Fehlentscheidungen, in denen der anhaftende Mangel besonders schwer, offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar ist, so dass sie als nichtig oder als Nicht – Entscheidungen einzustufen sind, ist eine Vollstreckung unzulässig, auch wenn die Entscheidung mit einem Rechtskraftvermerk versehen worden ist. In diesem Zusammenhang soll die Entscheidung des BverfG vom 27. September 1978 in BverfGE 49, 220 auszugsweise zitiert werden:

    „Im Rechtsstaat des Grundgesetzes bedarf der Einsatz von Zwang jedoch stets einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage. Andererseits findet staatliche Gewalt eine unübersteigbare Grenze an den Grundrechten. Diese sind nicht nur subjektive Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen staatliche Maßnahmen, sondern zugleich objektive Grundentscheidungen der Verfassung, die für alle Bereiche des Rechts gelten (BVerfGE 21, 362 [371 f.] m.w.N.). Sie binden die gesamte Staatsgewalt und sind nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar wirksames Recht und damit Gesetz.“

    Außerdem hat der Präsident des nds. Staatsgerichtshofes in Bückeburg Prof. Dr. Jörn Ipsen zutreffend dazu folgendes in seinem Lehrbuch Staatsrecht II,13. Auflage, Rn 72+76 ausgeführt:

    „Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft — auf sie „pocht” und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.“

    Im Ergebnis ist einvernehmlich mit dem Bundesverfassungsgericht folgendes festzustellen:

    „Einmal gesetztes Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechtes verstößt, wird nicht dadurch zu Recht, dass es angewendet und befolgt wird.“ (BVerfGE23,98v.14.02.1968)

    Günter Plath (Richter i.R.)

    Richter i.R.

  • >>> Legitimation der Deutschen Gerichte

    Legitimation der Deutschen Gerichte

    Zur Legitimation der Deutschen Gerichte

    Gerichte ohne Legitimation und ohne Handlungsgrundlagen

    a) Das GVG, die StPO und die ZPO in der Fassung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) sind nicht vorkonstitutionelles Recht im Sinne der Entscheidung vom 24. Februar 1953 (BVerfGE 2, 124 [128]).
    Der Bundestag hat beschlossen, den § 1 und § 13 des EGZPO, § 1 und § 5 des EGStPO sowie den §§1, (Geltungsbereich) 3 Abs. 2, §§4, 4a Abs. 2 und § 11 EGGVG des GVG zu streichen. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18 am 19. April 2006 (Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz – 1. BMJBBG) wurden diese Änderungen rechtsgültig.

    Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, daß die StPO, ZPO und das GVG ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!

    “Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft” (BVerfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338, 363))

    Urteile des Bundesverfassungsgerichts binden nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz § 31 alle nachstehenden Verwaltungseinheiten und Organe als rechtsverbindlich.

    Das GVG, die StPO und die ZPO wurden danach weder vom Bundespräsidenten unterzeichnet noch wurden diese einfachgesetzlichen Vorschriften im Bundesgesetzblatt formell unter Angabe des Tages des Inkrafttretens und deren Geltungsbereiche verkündet. Diese Gesetze sind gar nicht in Kraft getreten und die Anwendung dieser Vorschriften scheidet grundsätzlich aus.

    Das bedeutet aber auch, daß jeder Richter und jede/r Justizangestellte/r, der/die auf der Grundlage dieser indes nichtigen Vorschriften handelt gleichzeitig zum Täter wird und nach § 839 BGB und in Folge § 823 BGB haftbar zu machen ist.

    b) Mit dem SHAEF Gesetz Nr. 2 von 1944 wurden alle Deutschen Gerichte im besetzen Gebiet geschlossen und ihrer Amtsgewalt für verlustig erklärt.

    Mit der Einführung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des “Vereinigten Wirtschaftsgebietes” wurde durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950, Artikel 1 I Ziffer 13 u.a. durch Streichung des § 15 GVG die staatliche Gerichtsbarkeit aufgehoben und die freiwillige Gerichtsbarkeit eingeführt.

    Mit dem 1. BMJBBG wurden nun folgende Änderungen beschlossen:

    Art. 21
    Die Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung in der im BGBl Teil III, Gl.Nr. 300-5, veröffentlichten bereinigte Fassung wird aufgehoben.

    Art. 22 Das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts in der im BGBl Teil III, Gliederungsnummer 300-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 3 des Gesetzes vom 27. April 2001 (BGBl. 1 S. 751), wird aufgehoben.

    Im 2. BMJBBG
    Art. 18
    Aufhebung des Gesetzes, betreffend die Beglaubigung öffentlicher Urkunden in der im Bundesgesetzblatt Teil III Gliederungsnummer 318-1 wird aufgehoben.

    Und schließlich noch…

    Das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.1898 (RGBl. 1S 771) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12.03.2009 (BGBl. 1S 470) m.W.v. 18.03.2009 außer Kraft getreten am 01.09.2009 aufgrund Gesetzes vom 17.12.2008 (BGBl. 1S.2586) des Weiteren Art. 23 Aufhebung des Gesetzes über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit.

    In der Bundesrepublik gibt es somit weder eine “staatliche Gerichtsbarkeit” noch eine “freiwillige Gerichtsbarkeit”. Wie das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Innern mitteilen, ist das Bonner Grundgesetz nach wie vor gültig, daher sind “Ausnahme oder gar “Sondergerichte” nach Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG verboten. Eine Weiterführung eines Rechtsstreites ist aus gegebenem Anlass nicht möglich und zunächst zu klären, um welche Art der Gerichtsbarkeit nach Aufhebung der “freiwilligen Gerichtsbarkeit” es sich in dieser Angelegenheit handelt. Daher ist der Legitimationsnachweis des angeschriebenen Gerichts unabdingbar.

    c) Wie sich dem Handelsregister und internationalen Firmenverzeichnissen entnehmen lässt, werden das Bundesministerium der Justiz und jedes Landes-Ministerium der Justiz, für Integration und Europa als Firma geführt was bedeuten würde, daß das angeschriebene Gericht eine Niederlassung (Business Unit) dieser Firmen ist. Das würde auch erklären, warum die Gerichte eine USt-ID besitzen. Die Angestellten der lokalen Niederlassungen sind somit Lohn- und Leistungsempfänger dieser o.g. Firmen.

    Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von lat. firmare “beglaubigen, befestigen”) ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB).
    Zur Führung einer Firma sind nach deutschem Handelsrecht nur Kaufleute berechtigt. Ein solches Handelsgewerbe muß, wie es der Anlage zu entnehmen ist, in das Handelsregister eingetragen werden.

    Dem Unterzeichner stellt sich nun die Frage, mit was das angeschriebene Gericht als Niederlassung (Business Unit) des Bundesministeriums der Justiz und das jeden Landes- Ministerium der Justiz, für Integration und Europa handelt bzw. Geschäfte betreibt- etwa mit Entscheidungen?

    Ein Hinweis zu dieser Entwicklung gibt auch der aufgehobene § 15 GVG, wonach Staatsgerichte wohl aufgehoben sind und durch Privatgerichte ersetzt wurden.

    Eine hoheitlich handelnde Behörde kann keine Firma sein. Da aber das Bundesministeriums der Justiz und jedes Landes-Ministerium der Justiz, für Integration und Europa im Handelsregister geführt werden, können sie nicht sein, was sie vorgeben- eine staatliche Behörde.

    Das würde auch erklären, warum es in Deutschland keine gesetzliche Richter gemäß Art. 101 GG gibt, da es sich wohl eher um privatrechtliche Schlichter und Mediatoren handeln dürfte, die auch nach § 839 BGB privatrechtlich zu belangen sind.

    Quelle : http://wemepes.ch/wepe/legitimation-der-deutschen-gerichte

  • >>> Das Urteil aus dem ISTGH ( internationaler Strafgerichtshof)Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs
    Das Urteil aus dem ISTGH ( internationaler Strafgerichtshof)Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH, (HRB 51411), wobei die vermeintlichen “BRD–Ämter”, Behörden, Dienststellen, “Gerichte” und Verwaltungen u.a . bei dnb.com mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind.
    Urteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11):
    Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD-GmbH Ausnahme– und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Nazigesetz fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden.
    Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassungsgebenden Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung.
    Verstehen Sie das bitte! Alle BRD-Forderungen (Steuern jeglicher Art, GEZ-Gebühren usw. usf. sind private Forderungen, haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen demnach auch nicht bezahlt werden.
    Setzen Sie das um, wenn Sie künftig etwas kaufen. Egal wo, ob Apotheke, Autohaus, Frisör, Bäcker, Fleischer, Getränkemarkt oder Supermarkt:
    Bezahlen Sie nur noch die Ware oder Dienstleistung aber nicht mehr die Steuern, die auf diesen lasten.
    Eine Finanzierung von Kriegsgebaren über Kontopfändungen, Zahlungen wegen Ordnungswidrigkeiten, Strafbefehlen, Grundbesitzabgaben, Zwangsvollstreckungen, Steuerabgaben, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Zwangsversteigerungen erfüllt den Straftatbestand des Betruges, des Landes- und Hochverrats, des Menschen- und Völkerrechtsbruchs und somit auch der offenkundigen Volksverhetzung.
    Das Urteil aus dem ISTGH Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH.
    Ganz besonders wichtig sind die §§ 46 und 47 der HLKO:
    § 46: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
    § 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.
    Damit war und ist jede Pfändung, jede Steuer, jede Zwangsabgabe seit mehr als 90 Jahren ein Verstoß gegen das Völkerrecht.
    Wir raten daher abermals: Verlangen Sie die Gelder zurück, die Ihnen unrechtmäßig geraubt worden sind!

  • ►► Nehmt endlich die Namensschilder von Briefkasten und Klingel ab. Dazu gibt es keine „Pflicht“!

    Ein „Amt“ ist in der Pflicht zu beweisen, das ein Brief angekommen ist. Somit müssen sie KLINGELN und sich die Entgegennahme SCHRIFTLICH bestätigen lassen!!! Und sich als Beamte legitimieren, nicht etwa von eine Firma Post AG …Solange dies nicht geschieht, handelt es sich auch nicht um ein Schreiben eines Amtes!

    Er greift generell bei der Bezeichnung „Behörde“ oder „Amt“. Das ist in dem Bereich des Sozialrechtes ein Präzedenzfall! Hier ist das halt nur bisher zur „Anzeige“ gekommen und „verhandelt“ worden…Du als Empfänger kannst nicht wissen ob dich ein Brief erreichen soll, in der Bringschuld ist IMMER der Absender. Und im Zweifel FÜR den Angeklagten. Schon einmal einen Brief vom Postboten als Zustellungsbeweis ohne Paraphe gesehen? BGB §§ 125 und 126…zieht fast immer!

    Gemäss Artikel 103 Abs. 1 GG Rn31 (gr. Kommentar v. Mangoldt, Klein, Starck) muss ein zustellendes Schriftstück (Förmliche Zustellung, der sogenannte Gelbe Brief) persönlich übergeben werden. Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass amtliche Bescheide von einer Amtsperson ausgehändigt werden müssen. (Bundesverfassungsgericht Urteil vom 17.12.1953 – Aktenzeichen 1 BvR 147/52 – Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.)

    Bitte beachten Sie, dass die Amtshilfe die Hilfeleistung einer Behörde für eine andere Behörde ist. Aus diesem Grund kommt auch § 58 Verwaltungsverfahrensgesetz zum Zuge, was Sie selber schon durch ihre Argumentation bei einem anderen Kunden untermauert haben … Sie ersuchen um Amtshilfe und bestätigen somit, das § 58 VwVfG für Sie gilt. —–> Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt!>> Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
    § 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
    (1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
    So wurde bei einem anderen Kunden argumentiert ———> Zwar gelten die meisten Landesverwaltungsverfahresgesetze wegen des Selbstverwaltungsrechts und der gebotenen Staatsferne nicht für die Tätigkeit der Rundfunkanstalten (z.B. § 2 Abs. 1 VwVfG). Dies schließt es jedoch nicht aus, neben den rundfunkspezifischen Verfahrensregeln für das Verwaltungsverfahren des Beitragseinzugs auf die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts zurückzugreifen. Da diese übereinstimmend in die Verwaltungsgesetze des Bundes und der Länder bzw. in die Abgabenordnung übernommen wurden, ist eine entsprechende Anwendung dieser Gesetze nicht nur möglich, sondern geboten! … also gilt § 58 … sehr schön!!
    .
    .
    Für mich ist der Gelbe Brief bei Fall GEZ/Beitragsservice ein Beweismittel !

    — lesen :

    — Deshalb steht auch nicht mehr „Amtliche Zustellung“ sondern „Förmliche Zustellung “ drauf……..sagt schon alles..!!!
    „Eine Förmliche Zustellung („Gelber Brief“) muss gesetzlich bestimmt durch eine Amtsperson persönlich an den Adressaten übergeben werden.
    Die (rechtswidrig) privatisierte Deutsche Post AG erfüllt diese zwingende Bedingung nicht, da dort leider keine Beamten arbeiten.
    Es ist den Behörden der „BRD“ seit dem 29.09.1990 nicht mehr möglich, behördliche Schreiben rechtswirksam zuzustellen. Behördliche Schreiben also bitte immer schön ungeöffnet zurück an den Absender.
    Womöglich bekommen Sie dann eines sonnigen Tages Besuch von einem jungen Mann, der eine lustige Jacke trägt, auf dem das Wort “Justiz” steht.
    Dieser möchte Ihnen nun den Brief persönlich zustellen, was aber leider auch wieder nicht geht – und wissen Sie auch warum das nicht geht?
    Das geht darum nicht, weil dieser junge Mann leider auch kein Beamter ist, Ihnen den Brief also ebenfalls nicht rechtskonform zustellen kann. Dumme Sache das.“

    lesen :https://newstopaktuell.wordpress.com/2014/10/30/staatsvortauschung-bundesrepublik-deutschland-die-brd-luge/

  • — Nochmals zur Verständnis! !! WICHTIG!!! NICHTSTAATLICHKEIT von Behörden und Ämtern in der BRD! Ein Richter zweifelt öffentlich!
    Sehr wichtiges Gerichtsurteil zur Nichtstaatlichkeit des Jobcenters, Agentur für Arbeit und andere mit englisch benannten BRD- Behörden / Begrifflichkeiten, die nicht mit der Deutschen Sprache zu tun haben.. und daher nichts mit die Verwaltung zu tun haben
    Video+ Urteilpdf –>>

    Und hier das Urteil als PDF, für jeden zum Nachlesen:

    http://data9.blog.de/media/342/7741342_9878a168ad_d.pdf

    Und hier Alexander Wagands Statement zu diesem Urteil:

    https://www.youtube.com/watch?v=hIhKBzaU2jc&feature=youtu.be

  • >> Die Bundesrepublik Deutschland ist kein rechtwirksamer Rechtstaat!

    — >> Unter diesen Umständen kann es ja nicht nur keine gesetzlichen Richter mehr geben, sondern eben auch keine…
    -naja, lest ihr ja selber. Hammer !!

    Die Konsequenzen der laufenden BRD–Rechtsprechung sind, dass die Gesetze der BRD wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind –
    (BVerwGE 17,192 = DVBl 1964, 147).

    Somit gibt es hier in der BRD leider keinerlei Rechtssicherheit.

    Quellen: z.B. Auszüge aus http://wemepes.ch

    Das 2te sog. „Bereinigungsgesetz“ hat es wirklich in sich, nach dem was ich da bereits gelesen habe…

    Auch der EGMR sagt folgendes dazu:

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [EGMR] hat im Urteile EGMR 75529/01 am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 MRK gegen den Unterzeichner in der „BRD“ festgestellt! Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und 13 MRK besagt im Tenor, dass ein wirksames Rechtmittel gegen Rechtmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtstaatliches Verfahren in der „BRD“ nicht gegeben ist!
    In einfachen Worten übersetzt heißt das:

    Die Bundesrepublik Deutschland ist kein rechtwirksamer Rechtstaat!

    Aber ich habe in dieser Sache weiter recherchiert und erschreckendes gefunden:

    Vorallem die „Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht“ die sog. „Bereinigungsgesetze“ geben Aufschluss darüber, was das tatsächlich passiert ist und welche traurigen Kosequenzen dies hat. Z.B.:

    Intrinsisch aufgelöste Rechtnormen ( GVG, STPO, ZPO )/ Von der BRD selbst aufgelöst:

    Gesetze der BRD -jetzt laut eigener Veröffentlichung ganz ohne Geltungsbereich endgültig ungültig!
    In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden. Beweise und dort weitere Links zu weiteren Beweisen:
    http://www.dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html + http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/
    http://www.dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html + http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/
    http://www.dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html + http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/
    Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet:
    „Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht imZuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006“

  • –>> Deutschland und die BRD sind kein Rechtswirksamer Rechtsstaat. ->>

    –>> Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [EGMR] hat im Urteil EGMR 75529/01 am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 [MRK] Menschenrechtskonvention gegen GERMANY in der „BRD“ festgestellt.

    Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und 13 MRK besagt im Tenor, dass ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist. In einfachen Worten übersetzt heißt das: Die (BRD) Bundesrepublik Deutschland ist kein Rechtswirksamer Rechtsstaat.

    Die Bundesrepublik Deutschland hat zugegeben, dass Staatsaufbaumängel vorliegen.

    Mängel -> fehlende Staatlichkeit und fehlende Rechtskraft –>>

    Der hier angegebene Beschluss XII ZB 132/09 des BGH vom 09.06.2010 mit Seite 4 zur Urteilsbegründung bedeutet, dass eine Ausfertigung, die nicht vollständig wortwörtlich der Urschrift entspricht, eine gerichtliche Urkundenfälschung ist. Soweit durch Angabe eines auch unvollständigen Richternamens in der Ausfertigung damit beglaubigt wird, dass ein Richter unterschrieben hat, ist auch dass eine falsche Beglaubigung von Amts wegen, wenn tatsächlich nur eine Paraphe verwendet wurde.

    Ein Bescheid ist eine Urkunde die einen Willen kundtut. Man muss also feststellen können, ob der umstrittene Bescheid überhaupt gewollt ist. Erklärungsbewusstsein und Erklärungswille bilden mit dem Geschäftswillen eine Einheit. Die „Grundsatznorm“ des § 133 BGB fordert demnach nicht nur die Erforschung des Geschäftswillens, sondern automatisch auch die Erforschung desjenigen Bewusstseins, das den Erklärenden bei seiner Willenskundgabe leitet. Das Erklärungsbewusstsein kann durch Erklärungsboten nicht transportiert werden.

    D. Rechtskraftfähige Willenerklärung
    Zur Vermeidung von rechtskraftfähigen Unterzeichnungen unter gerichtlichen und amtlichen Dokumenten in Deutschland.
    Analog zu § 315 ZPO müssen Richter und alle anderen Amtspersonen Bescheide, Beschlüsse oder Urteile eigenhändig handschriftlich unterschreiben, ansonsten sind diese nichtig! (Sh. auch § 275 II StPO, § 117 VwGO). Darüber hinaus ist anzumerken, daß im Rechtsverkehr stets der ausgeschriebene Vor- u. Zuname zu verwenden ist!
    Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift unter einem Dokument verstößt gegen die Rechtsnorm, daß Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen o.ä. zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen (§ 126 BGB). Verstößt etwas gegen eine Rechtsnorm, ist es nichtig (§§ 125 BGB, 44 VwVfG)! Ein Beschluss, ein Urteil wie auch Verträge jeglicher Art müssen zur Rechtskrafterlangung unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine Herkunft verbürgt. (§ 129 Rn 8 ff BGH VersR S 6, 442, Karlsr. Fam . RZ 99, 452) Bei einem Verstoß, einem an BRdvD-Gerichten nicht auszurottenden Übel, liegt rechtlich nur ein Entwurf (eine Kladde) vor.
    (Üb 12 vor § 300, BGH NJR 80. 1167, Karlsr. Fam. RZ 99, 452) Es setzt keine Notfrist in Lauf (BGH NJW 95,933) auch keinerlei andere Frist. Dann hilft auch kein Nichtabhilfebeschluss auf Beschwerde. (Karlsr. Fam RZ 99, 452)

    Zur Schriftform gehört grundsätzlich also die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluss vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).
    Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist,— >> und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

    Die fehlende Staatlichkeit ist hier zu erkennen , ausserdem Schriftliche Entscheidungen verstößen gegen alle Gesetze die Sie selbst vorgaugeln wollen , ganz zu schweigen das es kein Zitiertgebot hat um so weniger ein Geltungsbereich –>>

    Zitat :
    „Da all diesen einfachen Gesetzen ein besonders schwerer, offensichtlicher oder zumindest leicht erkennbarer unheilbarer Mangel anhaftet, sind sie ungültig, d.h., sie existieren nicht.“

    Begründung:
    „Erwachsen Entscheidungen, die gegen fundamentale Verfassungsgrundsätze wie die Freiheitsgrundrechte, die grundrechtsgleichen Rechte wie z.B. das prozessuale Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG in Gestalt der Rechtsweggarantie, den unabhängigen gesetzlichen Richter gemäß Art. 97 und 101 GG und das Recht auf das rechtliche Gehör gemäß Art. 103 GG und die zwingenden Gültigkeitsvorschriften wie z.B. das sog. Zitiergebot gemäß Art.19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen, niemals in Rechtskraft, auch nicht, wenn die Entscheidung mit einem Rechtskraftvermerk versehen worden ist. Da all diesen einfachen Gesetzen ein besonders schwerer, offensichtlicher oder zumindest leicht erkennbarer unheilbarer Mangel anhaftet, sind sie ungültig, d.h., sie existieren nicht.“

    In all den behördlichen und gerichtlichen Fehlentscheidungen, in denen der anhaftende Mangel besonders schwer, offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar ist, so dass sie als nichtig oder als Nicht – Entscheidungen einzustufen sind, ist eine Vollstreckung unzulässig, auch wenn die Entscheidung mit einem Rechtskraftvermerk versehen worden ist. In diesem Zusammenhang soll die Entscheidung des BverfG vom 27. September 1978 in BverfGE 49, 220 auszugsweise zitiert werden:
    „Im Rechtsstaat des Grundgesetzes bedarf der Einsatz von Zwang jedoch stets einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage. Andererseits findet staatliche Gewalt eine unübersteigbare Grenze an den Grundrechten. Diese sind nicht nur subjektive Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen staatliche Maßnahmen, sondern zugleich objektive Grundentscheidungen der Verfassung, die für alle Bereiche des Rechts gelten (BVerfGE 21, 362 [371 f.] m.w.N.). Sie binden die gesamte Staatsgewalt und sind nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar wirksames Recht und damit Gesetz.“

    Weiterhin hat der Präsident des nds. Staatsgerichtshofes in Bückeburg Prof. Dr. Jörn Ipsen zutreffend dazu folgendes in seinem Lehrbuch Staatsrecht II,13. Auflage, Rn 72+76 ausgeführt:
    „Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft — auf sie „pocht” und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.“

    § 348 Strafgesetzbuch (Falschbeurkundung im Amt)
    (1) Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet oder in öffentlichen Registern falsch einträgt oder eingibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Wie konnte ein Land, welches der Bevölkerung immer als “Rechtsstaat” vorgegaukelt wurde, eigentlich so tief sinken? Wie konnten eigene Landsleute moralisch und ethisch derart verkommen?

    Es ist erschreckend, zu welchen Schlüssen Richter und Richter a.D. bezüglich ihres eigenen Berufsstandes kommen. Schön, dass sich wenigstens einige schämen.

    Es ist zu fragen: Sind oder waren das eigentlich jemals Richter?

    Militärregierungsgesetz Nr. 2, § 9. – Deutsche Gerichte:

    Niemand darf in der “Bundesrepublik Deutschland”, ohne Genehmigung der Militärregierung, als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!

    Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher, also vor Beginn der Tätigkeit, für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.

    Daraus ergibt sich: Wenn es sich um Richter handeln sollte, dann handelt es sich um Richter ohne Genehmigung, denn noch nie hat auch nur ein einziger Richter eines deutschen Gerichtes eine Genehmigung nach Militärregierungsgesetz Nr. 2, § 9. vorweisen können.

    Da es sich bei sämtlichen sogenannten “Gerichten” des hiesigen Landes nachgewiesen um eingetragene Firmen handelt, können dort gar keine staatlichen, gesetzlichen Richter tätig sein. Das ist nämlich nur bei staatlichen Gerichten möglich.

    Firmen können keine staatlichen Organisationen sein. Auch ist es nicht möglich, dass in Firmen Beamte tätig sind, zumal der Beamtenstatus ohnehin am achten Mai des Jahres 1945 ersatzlos abgeschafft wurde.

    Alle in diesem Artikel befindlichen sogenannten “Urteile”, die in sogenannten “Verfassungsgerichten”, “Bundesgerichten” usw. verkündet wurden, können daher bestenfalls Beurteilungen, aber keine rechtskräftigen Urteile sein.

    Es ist zwingend erforderlich, all diese kriminellen Machenschaften und Vergehen, die von sogenannten “Ämtern”, “Behörden”, “Gerichten”, Polizeibediensteten und sonstigen Scheinbeamten ausgehen, zur Anzeige zu bringen!

    Dafür stehen internationale Strafgerichtshöfe zur Verfügung, sowie die hohen Kommissariate der Militärregierungen.

    Überaus interessante Juristenzitate

    Mit diesem Artikel möchten wir eine Fülle von Aussagen veröffentlichen, die kaum zu fassen sind, da sie größtenteils von Juristen getätigt wurden:

    „Es bedeutet den Verlust staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatsebene zu unterwerfen.“ Prof. Dr. Siegfried Broß, Ex- Verfassungsrichter.

    “Der Mythos von der hohen Moral der Richter ist ein Märchen. Dazu stehe ich noch heute.” –Wolfgang Neskovic – Richter am Bundesgerichtshof (LN vom 19./20.12.1999).

    “Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger, schaffen Mißtrauen und Ablehnung.” ZAP Heft 14/1990, S. 625, Richter Nescovik BGH.

    “In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“ –Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der ‘Deutschen Richterzeitung’, 9/1982, S. 325.

    „Über die Richter hinaus steht unser ganzes Rechtssystem kurz vor seinem Kollaps. Die Justiz hat ihre Fähigkeit verloren, gerechte und in vertretbarer Zeitspanne getroffene Entscheidungen zu fällen.

    In vergleichbarer Situation müsste ein Unternehmen Konkurs anmelden.
    Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ,freien richterlichen Beweiswürdigung’ werden Prozesse von den Richtern so zurecht geschnitten, dass gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen.

    Nur noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr. Unser Rechtsstaat ist zum bloßen Rechtsmittel-Staat verkommen.

    Die Justiz ist auf dem Niveau eines Glücksspiels angekommen. Würden Urteile mit dem Knobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveau zu Entscheidungen der Richter festzustellen.

    ,Im Namen des Volkes’ lässt sich ebenso gut würfeln, wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür verkündet wird.” Aus „Recht ohne Gerechtigkeit” von Dr. Henri Richthaler, 1989.

    ”Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht kriminell nennen kann.

    Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.

    Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.” Frank Fasel, ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 2. April 2008.

    „Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter…“ Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in ‘Zeitschrift für anwaltliche Praxis’ 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266).

    „Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.“ – Prof. Diether Huhn in: ‘Richter in Deutschland’, 1982, zitiert nach: ‘Diether Huhn in memoriam’ von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin, NJW 2000, Heft 1, S. 5

    “‘Justitia’ braucht einen Behindertenausweis. Sie ist schwer beschädigt.”
    Bundesarbeitsminister a.D. Norbert Blüm.

    „Recht haben, ist die eine Sache, aber man muß auch immer noch mit der Justiz rechnen.“ Dieter Hildebrandt.

    “Die Sammlung der Fehlurteile bundesdeutscher Gerichte spiegelt eine Gedankenführung bei Richtern wieder, die mit demokratischem Verständnis nichts gemein hat; gleichwohl setzt keine Partei eine Änderung des Zustandes der dritten Gewalt in die erste Reihe ihrer Forderungen.” Ulrich Wickert.

    “Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde.

    Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.”
    Hans Herbert von Arnim, Prof. und Staatsrechtler.

    “Es gilt als ganz normal und selbstverständlich, dass ein Abgeordneter neben seinem Einkommen, das er vom Steuerzahler bezieht, auch noch Einkommen von an der Gesetzgebung interessierten Unternehmen oder Verbänden bezieht, sich also quasi in die bezahlten Dienst eines Lobbyisten begibt, das gilt als ganz normal, obwohl es eigentlich ein Skandal ist.

    Wenn ein Politiker sich in die Dienste eines Interessenten begibt, sich von ihm bezahlen lässt, manchmal sehr hoch, ist das für mich eine Form der Korruption.”
    Das System – Die Machenschaften der Macht. Droemer Verlag, München 2001. S. 19. ISBN 3-426-27222-9.

  • Wichtige, bedeutungsvolle und folgenschwere Rechtsgrundlagen für jeden Menschen- dazu die Zusammenfasung von Juergen Korthof

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    Fundamentale Rechtsgrundlagen. Analyse der Gegenwart im Bezug zum kategorischen Imperativ.

    Es wird immer und immer wieder, noch einmal bewiesen und rechtsgültig, dass es keine Gerichte und Richter im Sinne der Verfassung(GG) gibt und somit keine Rechtsmittel bei diesen zu beantragen sind, da bei nichtigen Fiktionen keine Rechtskraft entstehen kann.
    Zu beachten ist auch, dass der Deutsche Bundestag, laut öffentlich bekanntem Beschluss/ Urteil des BVerfG vom 25.07.2012 – 2 BvE 9/11, in welchem das Bundesverfassungsgericht alle Wahlen seit mindestens 1956, nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes als unvereinbar und für ungültig erklärt hat, also jede Legislaturperiode verfassungswidrig zusammentrat und nichtig war.

    Aus nichtigem Parlament kann nur nichtiges Gesetz und nichtige Ernennung von Richtern die Folge sein, denn Rechtskraft kann nicht aus Nichtigkeit entstehen.

    Damit ist bereits fundamental per BVerfG-Urteil bestätigt, dass auch sämtliche Institutionen und nichtig ernannte Mitarbeiter, verfassungswidrig und nichtig sind.
    Dreh- und Angelpunkt ist die Frage nach der „folgerichtigen VERBINDUNG“ von

    1. DER MENSCH, der per Vollmachten nur delegieren kann und darf, was ihm selbst per Naturrecht erlaubt ist, an Delegierte (Parlamente in der parlamentarischen Demokratie). Kein Mensch darf die Freiheit, die Gesundheit oder das Leben eines Anderen verletzen. Daher kann so etwas niemals delegiert werden.
    Als oberste Direktive gilt:

    nemo plus iuris ad alium transferre potest quam ipse habet.
    (Niemand kann mehr Rechte weitergeben als er selbst hat)
    Die Regeln des Menschen können und dürfen sich nicht über den Menschen stellen.
    Der Grundsatz „Der Mensch hat die Gesetze erschaffen – nicht umgekehrt.“, darf nicht ignoriert werden.

    Immer steht der Mensch ÜBER den Gesetzen – niemals unter den Gesetzen!
    Was also kein Menschen tun darf, das darf auch nicht in der Delegiertenversammlung beschlossen werden, um sich im Missbrauch der Delegiertenposition verbrecherisch betätigen zu können: Plünderung, Freiheitsberaubung, Lebensbedrohung, Tötung.
    Dieser Grundsatz ist gebrochen, siehe Kriegsermächtigung, Völkerrechts- und Menschenrechtsbrüche, Plündergesetze (ESM, ESFS, Ermächtigung zur Bankenaufsicht, TTIP, TISA, CETA u.v.a.)

    2. WAHLREGEL, wie die Delegation abzulaufen hat .
    Sitzverteilung per Mandatswahl nach Bundeswahlrecht, welches zwingend verfassungsgemäß sein muss.

    Dieser Grundsatz ist gebrochen, siehe Gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG sind alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Behörden und Gerichte an die Entscheidungen des BVerfG gebunden.

    BVerfG-Urteil vom 25.07.2012 (2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11) stellt fest, dass es keine verfassungsgemäßen Parlamente seit mindestens 1956 in der BRD gab. Somit keinerlei legitimierten Gesetze oder Verordnungen, u.a. keine Richter!

    Aus diesem Bruch folgt der offenkundige Vorsatz, sich hinter einer weiteren Unmöglichkeit der Vollmachtsgrundregel, eine Straffreiheit zu konstruieren:

    Korrupte Lügner, die Parteien zur Deckung benutzen, um sich vorsätzlich Freibriefe ausstellen (§129 StGB-kriminelle Vereinigungen und der Versuch die Haftung auszuschalten, § 37 PartG Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt) und die dann also als Parteien verfassungswidrig, per Exekutive, die Macht über Legislative und Judikative ausüben und ebenfalls Punkt 4. außer Kraft setzen!

    3. GESETZGEBERISCHE REGELN (wichtig z.B. GG Art. 19, Art. 79)
    Dieser Grundsatz ist gebrochen, siehe z.B. Expertisen des Rechtsstaatsreports u.a. zum Zitiergebot Art. 19, GG (Grundgesetz).

    4. AUFGABENVERTEILUNGSREGELN (gegenseitig unabhängig kontrollierende Gewaltenteilung nach GG Art. 20,2) an Gesetzgebung, Staatsanwälte, Gerichte, Richter, Behörden.

    Dieser Grundsatz ist gebrochen, durch verfassungswidrige Aufhebung der Gewaltenteilung (jüngstes Beispiel: Bundesjustizminister Heiko Maas entlässt ermittelnden Generalbundesanwalt Runge)

    5. GESETZE für die RECHTS-PERSONEN (das Volk, in dem der Mensch die RECHTS-PERSON verkörpert, indem er in vollem Bewusstsein und Kenntnis, freiwillig „in die Rechte und Pflichten der Person tritt“) und für die Ausführenden, für die als Sicherheitsmaßnahme, die Rechtmäßigkeitsverantwortung der Ausführenden ausdrücklich festlegt wird
    (BBG §§60,61,63,64, BGB §§ 823,839)

    Dieser Grundsatz ist gebrochen, durch tägliche vorsätzliche, willentliche und wissentliche Verletzung der zur GG-Treue zwingenden Bundesbeamtengesetze

    6. TREUHÄNDERISCHE VERWALTUNG für natürliche Personen und deren Besitz,
    darf nur für tatsächlich verschollene MENSCHEN „ergriffen“ werden. „cestui que vie“ Canon 2056 – (Canonum De Ius Positivum > Article 100).

    Dieser Grundsatz ist gebrochen, durch die betrügerische Schuldbriefverschreibung, per Geburtsregister aller Menschen, für die Staatsverschuldung gegenüber den Geldmarkthändlern (Bankenprodukte z.B. Fonds, Schatzbriefe)

    Wenn die Verbindung zu 1. bereits regelwidrig zerschnitten wurde, sind schon deshalb ALLE darauf folgenden Stufen, pure Fiktion in der „Luft“ und haben keine von Menschen energetisierte Rechtskraft!

    Somit ist unwiderlegbar rechtsgültig erwiesen, dass die derzeitigen Strukturen, die von sich behaupten einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Menschen zu haben, oder gar über hoheitliche „Über“-Rechte zu verfügen, ohne Legitimation sind, nämlich ohne vom Menschen delegierte Rechtskraft und verweisen auf Strukturen INNERHALB des abgeschnittenen „juristischen Luftschlosses“.

    Juristen lernen, sich in den abgetrennten „Luftschlössern“ Argumentationen zu bilden, die aber als Folge, allesamt nicht menschenverbunden sind.

    Durch Fundamentalregelbruch bleibt Juristen und „Komplizen“ nichts Anderes übrig, als in kognitiver Dissonanz, alle weiteren Regeln ebenfalls zu brechen:

    Die Wahlregeln, gesetzgeberische Regeln, Aufgabenverteilungsregeln, Völkerrecht, Menschrechtskonventionen und auch die Gesetze für die Rechts-Personen, rechtlicher Unterschriftsmangel, in Täuschungs- und Bereicherungsabsicht ein „bürgerlicher Tod“, per „cestui que vie“, pauschal für JEDEN ab dem 7. Lebensjahr,
    zum Zwecke des Bevormundungsbetruges, weil ihre Modelle immer schon gegen die fundamentalste Voraussetzung (Verbindung zu 1.) verstoßen.

    Alle sog. „hoheitlichen“ oder öffentlich-rechtlichen Handlungen
    · haben keine gültige Vollmacht und sind somit nichtig und
    · erfüllen die Voraussetzungen für ungerechtfertigte Bereicherung und
    · sind Rückabwicklungs- und Schadensersatzpflichtig!
    Bis zum Neuaufbau eines alle 6 Punkte korrekt erfüllenden freiheitlich-demokratischen Vertretungssystems,
    – suspendiere ICH als MENSCH alle Akteure innerhalb des „Luftschlosses“,
    – ordne den „Abriss“ an und
    – spreche „Rechtsverzicht“ auf diese widrige Konstruktion aus,
    ohne aber auf irgendetwas zu verzichten, das meine Rechte als Mensch und auf weitere Schadensersatzansprüche berührt, somit alle Rechte vorbehalten!
    – without prejudice UCC-1-308 !

    7. Ist das Rechtssystem eine Fiktion?
    Antwort: Selbstverständlich ist JEDE heute bekannte staatsartige Konstruktion eine von Oligarchen installierte Fiktion, mit dem Zweck, ein Sklavensystem und ein Schneeball-Zins-Schuldgeldsystem zu betreiben! Der Nachweis ist durch den OPPT rechtskräftig geworden am 25.12.2012 und die Umsetzung der Auflösung läuft langsam, weil unbedeutende Fragen immer noch an und über „die Mächte die waren“ gestellt werden, als befänden sie sich noch nicht im offenbarten Zustand des Fiktiven. ( von mir –>> OPPT waren selbst die Sklavenhalter die die Menschen aus der NGOs die als Staaten agieren, nicht ein mal ein viertel der Welt , die Ungesetzliche Juristische Personen die in der Geburtsurkunden sind , also nicht die natürliche Personen der Geburtenbuch Register die Legal sind, an der Börse gebracht haben , diese Organisation ist aufgelöst worden in April 2013 entgültig, nicht aus eigene Entscheidung sondern durch ‘Vatikan daher sind sie keine retter und Vatikan der selbst damit zu tun hatte versuchte sich damit die hände zu waschen wie Pontius Pilatus )
    Es gibt also keinen „Justizirrtum“, sondern die Justiz „ist der Irrtum“, weil sie irrtümlich oder vorsätzlich davon ausgeht, sie habe eine Existenzberechtigung außerhalb der Legitimation durch den Menschen!

    8. Obwohl bereits genügend Beweise für völlige Nichtigkeit vorhanden sind, erkläre ich auch noch weitere Fakten, die redundant die Nichtigkeit beweisen, auch noch auf anderen nicht mehr existenten Rechtsebenen (siehe „Rechtsbankrott“, Gerhard Köbler, Juristisches Wörterbuch)

    8.1 Gerichtsentscheidungen, denen ungültige Gesetze zugrunde liegen, sind ebenfalls nichtig.
    Nichtige Verwaltungsakte und / oder nichtige Gerichtsentscheidungen entfalten keine Bindewirkung gegenüber ihrem Adressaten.
    Das heißt, ich muss dort auch nicht widersprechen oder in Berufung gehen.
    Gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG sind alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Behörden und Gerichte an die Entscheidungen des BVerfG gebunden.
    BVerfG-Urteil vom 25.07.2012 (2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11) stellt fest, dass es keine verfassungsgemäßen Parlamente seit mindestens 1956 in der BRD gab. Die Frage, ob die Gesetze nicht trotzdem durch die normative Kraft des Faktischen gültig seien, ist überhaupt nicht zulässig.

    Denn die „Normative Kraft des Faktischen“ schließt nicht ein, dass Rechtsverstöße, Betrug, Vertretungsfehler, sich irgendwann als Recht bezeichnen könnten.
    Aus Unrecht wächst kein Recht – auch nicht, wenn es 70 Jahre vertuscht, versteckt oder sonst wie unbemerkt blieb.

    Wer erklärt denn, welche Delegierten, die durch Überhangmandat ins Parlament gekommen sind, nicht aber durch direkten Vertretungswillen der Wähler, sich nun an Abstimmungen enthalten haben, weil für sie die Vetretungs-Vollmachtsregel nicht angewendet werden durfte/konnte – diese Schein-Mandate„schweben ohne Verbindung zum Wählerwillen“ und ihre Stimmen im Parlament dürfen gar nicht gezählt werden.

    Ein weiteres Beispiel, wo die “Normative Kraft des Faktischen” nicht angewendet werden darf, am Beispiel des Einkommensteuergesetzes: Das EStG kann nicht gültig sein, da es sich auf vorkonstitutionelles Recht (vR) bezieht. Dieses vR greift in Grundrechte ein und verstößt gegen Art. 19 GG und ist gemäß GG Art. 20, Abs. 3, daher nichtig. Es entsprach weder vor, noch nach dem 23.05.1949, dem GG.

    Selbst unter Vorbehalt die Steuern zu entrichten, ist bei Kenntnis einer verbrecherischen Sachlage, trotzdem Beihilfe zu Kriegsmord, Kriegshetze, Eigenüberwachung, Denunziation, Amtsmissbrauch, Gesetzmissbrauch, Freiheitsentzug, Raub und Plünderung.
    http://rechtsstaatsreport.de/einkommensteuergesetz/

    JEDER staatliche Bedienstete ist an Grundgesetz und gültiges Gesetz gebunden und haftet bei Zuwiderhandlung privat, aufgrund der Abschaffung der Staatshaftung 1982. Mit Gewalt „geltendes“ oder „herrschendes“ Recht, darf „gültiges“ Recht nicht ersetzen, das aus einer Vereinbarung und dem Auftrag von Menschen stammt.

    Ein weiterer Punkt für die Vermutung der Nichtigkeit von behördlichen Eigenmacht-Entscheidungen ist das Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG) vom 23.11.2007 Geltung ab 30.11.2007 Artikel 4 Gesetz vom 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
    Dies bestätigt, dass das Besatzungsrecht wieder vollumfänglich in Kraft getreten ist.
    Militärregierungsgesetz Nr. 2; Art. 9: Niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!

    Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher- also vor Beginn der Tätigkeit- für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.

    Durch US EUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrn Lietzau, wird ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland volle Rechtskraft besitzen.

    Wenn aber die Anordnungen der Militärregierung nicht körperlich für jeden einzelnen Fall vorliegen, sind alle beteiligten Juristen an jedem bundesdeutschen Gericht nur privat handelnde und privat haftende Personen, ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein Staat ist oder jemals war.

    8.2 Wie Vorgesetzte oft richtig aus dem Grundgesetz zitieren, ist der Richter nach Art. 97 GG nur dem Gesetz unterworfen. Sie unterschlagen aber gerne, dass er über diesem, nach DRiG §38 auf das Gesetz UND das „Grundgesetz“ vereidigt ist.

    § 38 Richtereid
    (1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:
    „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

    Und ein Eidbruch dem Grundgesetz gegenüber, ist nach DRiG §30 u.a. ein Grund für ein Disziplinarverfahren und Enthebung des Amtes und sofortige Anwendung von DRiG §35.
    Die Verweigerung der Anhörung und Dienstverpflichtung, ist u.a. Beihilfe/Duldung/Billigung von Straftaten und Strafvereitelung im Amt! (§§138, 140, 258a, StGB)

    9. Im Übrigen weise ich darauf hin, es ist ebenfalls bereits rechtskräftig erwiesen, dass es keine RICHTER seit 08.05.1945 nach Art. 101, GG, gibt.

    Auf ausdrückliches Nachfragen mit Fristsetzung, wurde immer wieder bestätigt, dass kein rechtsgültiger Nachweis erbracht werden kann, dass irgendein Richter oder Gericht ein öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis hat, oder dass sie eine Legitimation besitzen, einem Menschen gegenüber hoheitliche Rechte geltend machen zu dürfen, die mein eigenes Recht als Mensch verletzen dürften.

    10. Niemand kann verhindern, dass das bereits stattgefundene öffentliche Bekanntwerden, des weiter laufenden Rechtsbankrotts, sich weiter ausbreitet.
    JEDER ist mit außerordentlichem NACHDRUCK gefordert, sich interdisziplinär zu beteiligen und sich aktiv an der Gestaltung und Aktivierung einer verfassungsmäßig garantierten „folgerichtigen VERBINDUNG“ zu beteiligen.

    Die Auswirkungen der exponentiell wachsenden Schulden durch „Geld aus der Luft“, stehen in keinem gesunden Verhältnis zu dem seit 70 Jahren stattgefundenen Wirtschaftswachstum, bei dem sich die Produktivität im Schnitt verhundertfacht hat. Statt 300 Tagen, bräuchte es nur 1/100 = 3 Tage. D.h., 99% von dem, was der Fleißige tut, wird teils weggeworfen, teils mit geplanter Obsoleszenz (Ingenieure müssen Verfallszeit konstruieren) produziert und der Rest wird in den Schuldendienst für „Geld aus der Luft“ geführt.

    Nicht einmal mit diesem fantastischen Wirtschaftswachstum, das wir messen können, ist es möglich, das exponentielle Schuldenwachstum zu bezahlen.
    Das „schwarze Loch“, „Schuldenakkumulation durch Zinseszins“, verstärkt permanent seine Macht, aber die Menschen an der Spitze der Pyramide können die Forderungen aus Schulden nicht einmal mehr eingelöst bekommen, während die Verarmung der Menschheit und das auslaugen des ganzen Planeten, schon lange zerstörerische und tödliche Ausmaße für JEDEN hat und WEITER wächst!

    Um dieses aufrecht zu halten, werden täglich „i.A.“ Verbrechen begangen und von dem, sich vom Menschen gelösten Behörden-, Justiz- und Staatsfinanzsystem, menschenrechtswidrig, per Zwang und Freiheitsberaubung, mit verfassungswidriger und nichtiger ZPO, exekutiert.
    Staatsbedienstete üben in voller eigenverantworteter Unwissenheit, Gewalt aus, um mit erwiesenen Lügen ihre Mitmenschen in andere Länder zu senden, um dort die Menschen zu neuen Schulden-Sklaven zu machen und neue Bodenschatzquellen zu erobern, mit denen die Schulden bezahlt werden sollen.

    Glossar
    – Als oberste Direktive gilt: –
    Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet
    (mitunter auch in der Formulierung „nemo plus iuris ad alium transferre potest quam ipse habet“
    oder „nemo dat quod non habet“) ist ein aus dem Corpus iuris civilis (D. 50, 17, 54) stammender Rechtsgrundsatz, der grundsätzlich heute noch gültig ist.

    Die deutsche Übersetzung lautet: Niemand kann mehr Rechte übertragen, als er selbst hat.
    Er spielt in erster Linie im Zivilrecht eine große Rolle und besagt, dass allein der Inhaber eines Rechts über dieses wirksam verfügen kann.

    – Oligarchie –
    Die Oligarchie bei Platon (427–347 v. Chr.) ist die gesetzlose Herrschaft der Reichen, die nur an ihrem Eigennutz interessiert sind.

    In den modernen Staaten gehören zu solchen Machteliten insbesondere die Spitzenfunktionäre der politischen Parteien, die meist zugleich Regierungsmitglieder sind, leitende Beamte der staatlichen Bürokratie, hohe Militärs, Großaktionäre, Finanzmagnaten, Industriemanager, führende Gewerkschaftsfunktionäre, Pressezaren, leitende Redakteure einflussreicher Massenmedien und Inhaber hoher religiöser Ämter. Zu den wichtigen Strukturmerkmalen der Oligarchien gehört das Maß, in dem sie entweder für eine Ergänzung aus der Gesamtbevölkerung offen sind oder zu einer Verkrustung, insbesondere zu einer Verfestigung durch Erbgang neigen.[8] Dass die repräsentative Demokratie stark mit oligarchischen Komponenten durchsetzt ist, hob insbesondere Karl Loewenstein[9] hervor.

    1) O. bezeichnet a) eine (kleine) Gruppe von PERSONen oder Familien, die über einen Staat herrschen, bzw. b) das demokratisch bedenkliche Faktum, dass in manchen Staaten trotz demokratischer Verfassung politische Entscheidungen nur von einem kleinen PERSONenkreis getroffen werden.

    2) Das »eherne Gesetz der Oligarchie« ist eine von R. Michels entdeckte politisch-soziologische Regel, nach der mit der Größe einer Organisation (Verband, Partei) auch die Macht der Führungsgruppe zunimmt und diese sich zunehmend von der Organisationsbasis entfernt. Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
    Quelle des heutigen Rechts, das im Jurastudium in den ersten Semestern gelehrt wird,
    ist das „römische Recht“, aufgeschrieben in den sogenannten:

    „Canonum De Ius Positivum”
    – Canon 1584 –
    Die Vermutung ist eine begründete Deutung einer unsicheren Tatsache; sie ist entweder eine Rechtsvermutung, wenn sie vom Gesetz aufgestellt wird, oder eine richterliche Vermutung, wenn sie vom Richter erschlossen wird.
    – Canon 1585 –
    Wer eine Rechtsvermutung für sich hat, ist frei von der Beweislast, die der Gegenpartei zufällt.
    – Canon 2056 –
    – Given the private secret trusts of the private central banks are created on false presumptions, when a man or woman makes clear their Live Borne Record and claim over their own name, body, mind and soul, any such trust based on such false presumptions ceases to have any property.
    deutsch:
    Wenn sich herausstellt, dass die private verborgene Treuhand auf falschen Grundannahmen hin erzeugt wurde, dann verliert die Treuhand sofort jegliches Eigentum, wenn ein Mann oder eine Frau erklärt derjenige mit Körper, Geist und Seele zu sein, der in der Geburtsurkunde steht.

    – Canon 2057 – Any Administrator or Executor that refuses to immediately dissolve a Cestui Que (Vie) Trust, upon a Person establishing their status and competency, is guilty of fraud and fundamental breach of their fiduciary duties requiring their immediate removal and punishment.
    deutsch:
    Jeder Verwalter oder Ausführender, der es verweigert, augenblicklich die Cestui Que (Vie) Treuhand aufzulösen, die über eine Person, ihren Status und ihre Handlungskompetenz erzeugt war, ist des Betruges schuldig und des fundamentalen Bruchs seiner Treuhänderpflicht, was seine sofortige Entfernung und Bestrafung erfordert. Quelle: „Canonum De Ius Positivum“

    – Mensch –
    Der Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zum Tod. Der Mensch steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechts.
    Er hat bestimmte grundlegende Rechte „gegenüber“ dem Staat.
    Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage

    Erläuterungen:
    Bezeichnend ist, daß der Mensch juristisch nicht als Person, sondern stets eindeutig als Mensch und damit als „Lebewesen“ definiert wird. Zu bemerken ist ferner, daß der Mensch hinsichtlich seiner grundlegenden Rechte, ebenfalls juristisch definiert, nicht „im“ Staat, sondern dem Staat „gegenüber“ steht.
    Nur in dieser Position „gegenüber“ (also außerhalb) dem Staat kann er auch seine Rechte behaupten. Demzufolge bedarf es daher einer „Eingliederung“ in den Staat“, um förmlich ein Rechtsverhältnis herzustellen. Einzig dazu dient die Person als (Rechts-)Subjekt*.

    – Person –
    (lat. persona = die Maske, Rolle und Stellung des Schauspielers)
    Person ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Natürliche Person ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner Geburt bis zu seinem Tod.
    Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage

    – Subjektives Recht – Rechtssubjekt
    Subjektives Recht ist der von der Rechtsordnung, d.h. dem objektiven Recht, einem Rechtssubjekt verliehene rechtliche Herrschaftsbereich gegenüber anderen Rechtssubjekten oder Rechtsobjekten. (Der Staat, ist juristische Person des öffentlichen Rechts und Rechtssubjekt)
    Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage

    Erläuterung:
    Der Rechtserwerb durch Verleihung des Personen-Status ist eine Fiktion!
    Durch den Personen-Status entsteht obligatorisch eine „personale Beziehung“ zum Staat. Gleichzeitig verbunden mit einem „Schuldverhältnis“ (lat. obligatio) und der absoluten Unterworfenheit gegenüber dem Staat und der Staatsgewalt.

    Dies ist aber als Angebot zu verstehen, die „Rolle“ der „Person“ als Mensch zu „verkörpern“
    Kein Mensch darf gezwungen werden, eine Rolle anzunehmen.

    Als höchstpersönliches Recht setzt „Mitgliedschaft“ eine Erklärung voraus, Mitglied sein zu wollen*. Die Erschaffung der natürlichen Person erfolgt aber durch einen Verwaltungsakt, in Unkenntnis der wahren Rechtslage und ohne Willenserklärung*. Sie basiert de facto auf Täuschung und Unwissenheit, da sie bei Kenntnis des Sachverhalts nicht oder nicht in diesem Umfang abgegeben würde. Fakt ist, kein Staat und kein staatliches Verwaltungsorgan hat das Recht über den „Menschen“ Autorität auszuüben, ohne sich damit strafbar zu machen. Die Zustimmung wird durch konkludendes Verhalten des Menschen vermutet, ohne ihn über den wahren Sacherhalt aufgeklärt zu haben.

    – Mitgliedschaft und Mitglied –
    „Mitgliedschaft“ ist das Rechtsverhältnis einer „Person“ zur Personengesamtheit.
    „Mitglied“ ist der Angehörige einer Personengesamtheit. Die Mitgliedschaft begründet Rechte und Pflichten. Mitgliedschaft ist ein höchstpersönliches Recht.
    Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage

    – Eintritt und Austritt –
    Eintritt ist das freiwillige Einrücken in eine Stellung.
    Austritt ist das freiwillige Aufgeben einer Zugehörigkeit.
    Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage

    *Die vermutete PERSON ist demnach und offenkundig (Offenkundigkeit bedarf keiner Beweise!) lediglich ein Rechtssubjekt, dessen Urheber die Bundesrepublik Deutschland ist. Die Zuständigkeit der Verwaltung dieser Person in ihrer Funktion als Rechtssubjekt, ist von Gesetzes wegen eine Sache der staatlichen Gewalten, hier der Bundesrepublik Deutschland. So geht es auch aus dem Urheberrecht hervor.

    Der Mensch, dem diese Person behördlich zugeordnet wurde, ist hingegen kein Produkt der staatlichen Gewalten. Er ist nicht identisch mit der Person in ihrer Funktion als Rechtssubjekt und er ist nicht Urheber der Person.

    Die Zuständigkeit und Verpflichtung aller staatlichen Gewalt dem Menschen gegenüber ist es vor allem Anderen, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen.

    Geschädigter ein des von den Behörden festgestellten Schadens, der einer Person zur Last gelegt wird, ist immer der Mensch. Einzig der Urheber der von den Stellen herangezogenen Person, hier in diesem Fall die Bundesrepublik Deutschland haftet für die Begleichung des der Person zur Last gelegten Schadens gegenüber dem Geschädigten.

    Der Mensch haftet für den Schaden der Person grundsätzlich nicht!
    Nur in dem Falle, in dem der Mensch die Person bzw. die Rechte der Person auch für sich in Anspruch nehmen will und damit sein Einverständnis (und zwar nicht durch Täuschung im Rechtsverkehr!) zur Übertragung der Rechte und Pflichten der Person auf den Menschen gibt, überträgt sich auch der Haftungsanspruch auf den Menschen.

    – Wille und Willensfreiheit* –
    „Wille“ ist das das „menschliche“ Verhalten leitende Streben bzw. die Fähigkeit des „Menschen“ (nicht der Person), sich für ein bestimmes Verhalten zu entscheiden. Die Rechtsordnung geht grundsätzlich von der Freiheit des menschlichen Willens aus.
    Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage

    „Willensfreiheit“ bedeutet die Unabhängigkeit des Willens von äußeren, die Willenshandlung zwangsweise bestimmenden Umständen.
    Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage

    Es wird gebeten zur Kenntnis zu nehmen, daß der Mensch, dem die Bundesrepublik Deutschland eine Person (Rechtssubjekt) zugeordnet hat, k e i n e Rechte an dieser Person (Rechtssubjekt) in Anspruch nimmt, nicht willens ist, für die Person zu handeln und nicht willens ist, Verpflichtungen der treuhänderischen Verwaltung für diese Person zu übernehmen.

    Das Einverständnis, der Wille zur Übertragung der Rechte und Pflichten dieser Person an den Menschen, welchem diese Person behördlich zugeordnet ist, liegt nicht vor!

    – konkludentes Handeln –
    ist das willensgetragene menschliche Verhalten zur Gestaltung der Wirklichkeit (→Handlung, Verhalten). Konkludentes (schlüssiges) H. ist das Verhalten, das eine Zielsetzung nicht unmittelbar durch eine ausdrückliche →Erklärung, sondern nur mittelbar erkennen lässt (z. B. Tanken und Bezahlen an einer Selbstbedienungstankstelle als auf den Abschluss eines Kaufvertrags [und auf Einigung über den Eigentumsübergang] gerichtetes →wortloses H.). Wann konkludentes H. – und damit nicht bloßes →Schweigen – vorliegt, muss durch (oft schwierige) →Auslegung ermittelt werden. H. auf eigene Gefahr ist das bewusste Sichselbstgefährden (z. B. Mitfahren mit einem Fahrer ohne Führerschein). Wird der Handelnde bei dem Geschehen verletzt, so ist sein Verhalten nach § 254 BGB zu berücksichtigen. Dadurch kann sich die Pflicht des andern zur Leistung von →Schadensersatz verringern. H. im eigenen Namen ist das Auftreten einer Person für sich selbst, H. im fremden Namen das Auftreten für einen andern. Die unmittelbare →Stellvertretung erfordert die Abgabe einer Willenserklärung im Namen des Vertretenen. Schlicht-hoheitliches H. ist das H. eines Trägers hoheitlicher Gewalt zu öffentlich-rechtlichem Zweck in öffentlich-rechtlicher Form unter Verzicht auf Verwaltungszwang (z. B. Daseinsvorsorge). Lit.: Larenz/Wolf, Allgemeiner Teil; Maurer, Verwaltungsrecht; Choi, S., Handeln auf eigene Gefahr, Diss. jur. Würzburg 1996
    Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage

    – Menschenwürde –
    Menschenwürde ist der innere und zugleich soziale Wertanspruch, der dem Menschen um seinetwillen zukommt. Die Menschenwürde besteht darin, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen von Natur aus darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und in der Umwelt auszuwirken. Die Menschenwürde ist unantastbar! Daraus folgt, dass einerseits die Würde des Menschen *nach (*vielmehr „gemäß“ und nicht „nach“, denn der Mensch als Urheber einer Verfassung kann nur über dieser stehen!) der Verfassung der höchste Wert und damit der Mittelpunkt des Wertesystems ist und andererseits der Staat (Rechtseinrichtung/Erfindung) ausschließlich um des Menschen willen da ist und Verletzungen der Menschenwürde verhindern muss.
    Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage

    Erläuterung:
    *Eine „Erfindung“ (hier der Staat) kann und darf einzig nur dem Erfinder dienen, tut er dies nicht mehr, so wird dies als „Rechtsbankrott“ bezeichnet!

    – Rechtsbankrott –
    Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtseinrichtung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen
    (z. B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).
    Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage

    Erläuterung:
    Das ausschlaggebende Wort in der juristischen Definition zur Menschenwürde ist das unscheinbare Wort „als“!
    Mit der Formulierung „der Mensch als geistig-sittliches Wesen“ erkennt das Rechtssystem an, daß der Mensch von Natur aus ein freies, selbstbestimmtes Lebewesen ist und als Souverän (unter der Wahrheit stehend!), auf Grundlage seiner Sittlichkeit über dem rechtsstaatlichen System steht.

    Es ist im Hinblick auf geltendes Recht offensichtlich und nicht von der Hand zu weisen, daß der Staat, seit längerer Zeit wesentliche rechtsstaatliche, moralische, ethische und sittliche Grundwerte aufgegeben hat!

    Wenn Staaten, gewählte Politiker, Verwaltungsorgane und Rechtsnormen nicht mehr dem Wohl der Menschen dienen, sondern Menschen zum Machterhalt oder zu Gunsten Dritter beherrscht und benutzt werden, ist es nicht nur das Recht sondern die Pflicht der Menschen diesen Zustand anzuzeigen, sich zu verweigern durch „Rechtsverzicht“ und wenn nötig sogar durch Widerstand!

    Aufgrund des geopolitischen Wahnsinns in dieser Welt haben wir Menschen uns als geistig sittliche Wesen in das „überpositive Recht“ zurückgezogen.

    Quelle: Juristisches Wörterbuch G. Köbler:
    – „Verzicht“ – ist die rechtsgeschäftliche Aufgabe eines ? Rechts oder eines rechtlichen Vorteils.
    Auf andere Rechtsstellungen sowie in anderen Rechtsgebieten kann dagegen meist durch einseitiges
    ? Rechtsgeschäft verzichtet werden.“
    Quellen u.a. „Juristisches Wörterbuch“ (Grundlage JEDES Jurastudiums)
    Hier noch ein paar Erinnerungshilfen, auf welche weiteren Gesetze hier unsere Bediensteten (Mein-)Eide geleistet haben, somit offenkundig Verfassungsfeinde i.S. v. §81 und §92 StGB sind,
    oder alternativ Hochstapelei und Amtsanmaßung begehen:

    1- Art. 14 (3) Buchst d. ICCPR
    (Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte)
    Jeder Angeklagte hat in gleicher Weise im Verfahren Anspruch auf folgende Mindestgarantien:
    … er hat das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen oder durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen.

    2- Art. 5 (1+2) ICCPR
    (1) Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in dem Pakt vorgesehen, hinzielt.
    (2) Die in einem Vertragsstaat durch Gesetze, Übereinkommen, Verordnungen oder durch Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden grundlegenden Menschenrechte dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, dass dieser Pakt derartige Rechte nicht oder nur in einem geringen Ausmaße anerkenne.

    3- Art. 6 (3) Buchst. c. EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention)
    Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
    sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen.

    4- Art. 8 der UN Menschenrechtskonvention von 1948
    Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

    5- Charta der Grundrechte der Europäischen Union
    Kapitel VI – justizielle Rechte
    Artikel 47 (3) – Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.

    6- Maastrichter Vertrag
    … freier Zugang zu den Gerichten …
    7- Art. 25 GG
    Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

    Zusammenfassung und Handlungsvorschlag :
    Die Geschichte lehrt uns, dass es keinen Grund gibt, es als absurd hinzustellen, dass auch staatliche Institutionen Verbrechen begehen können.
    Das wird immer möglich sein und deshalb sind die Menschen auf die Idee gekommen, dass Staatsdiener einen Eid auf das Grundgesetz, auf die Wahrung der Grundrechte und so per Art. 25 auch auf die Menschenrechtskonventionen zu leisten haben, damit so etwas ausgeschlossen ist.

    Was passiert aber, wenn Ausbildungsmangel und Zeitmangel, allmählich Sachzwänge und Zweckdienlichkeiten hervorbringen?

    Dann werden Regeln Stück für Stück fortgespült, bis der Damm (Grundgesetz/Verfassung) nur noch eine Ansammlung von Buchstaben auf Papier ist.

    Die Folge: es passieren Staats-Verbrechen…
    Es gibt einen erheblichen Unterschied, zwischen gewöhnlichen „Individal-Verbrechern“ und „Staats-Verbrechern“.
    Der „gewöhnliche Verbrecher“ lässt von seinem Ziel ab, wenn er das erbeutet hat, was er wollte – und er „WEISS“, dass er ein Verbrechen begangen hat.
    Die „Staats-Verbrecher“ aber weigern sich, die gültigen Gesetzmäßigkeiten zu erkennen und lassen NIE von ihrem Opfer ab.

    Sie prüfen weder die eigene Legitimation, die gegen jede Vollmachtsregel verstößt, noch die Legitimation ihrer Weisungsgeber.

    Sie sehen sich als Faust der Gerechtigkeit, die einfach nur zuzuschlagen hat – das Opfer wurde ja bezeichnet und niemand hat eine Bezeichnung anzuzweifeln…

    Wenn das Opfer nichts mehr hat, geht´s erst richtig los: verbrecherische Zwangsöffnung der Wohnung, Haftbefehl, Gewalt bei Widerstand, verbrecherische Erzwingung der Offenlegung und Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, damit die wirtschaftliche Karriere dauerhaft beschädigt wird und möglichst eine bleibende Existenzvernichtung die Folge davon ist….
    Erst mit verbissener und eiserner Ordnung und „Beamtengründlichkeit“ ist so eine Totalvernichtung garantiert.

    Eine Person, die von einem Menschen verkörpert wird, kann und darf auf der staatlichen Bühne in nebensächlichen Streitfragen, durchaus Staatsinstitute benutzen.
    Wenn sich die Institution aber im Rechtsbankrott befindet, dann ist es lebensgefährlich, wenn die Streitfrage über die Legitimation der Institute selber geht.

    Geht die Streitfrage um die fundamentalen Rechtsgrundsätze, wie in diesem Dokument beschrieben, dann sind die im Rechtsbankrott befindlichen Institutionen bereit, jenseits jeglicher gültigen Rechtswege, alle Regeln der menschlichen Gemeinschaft zu brechen,
    wie z.B. der kategorische Imperativ, Grundrechte, Menschenrechte…

    Im eigenen Präzedenzfall wurde es analysiert und bestätigt, durch Ausbleiben von Reaktionen auf fundierte Beweisvorträge und dringlichste Aufforderungen.
    Der Beweis von Verfassungstreue und die Entkräftung der Vermutungen des Rechtsbankrott wurde nicht erbracht.

    Rechtssicherheit und Gerechtigkeit, im Sinne fundamentaler Gerechtigkeit, ist in den Rechtsorganen vollständig verloren gegangen.

    Diesen Zustand haben wir einwandfrei dokumentiert – er ist erreicht und verschlimmert sich – bisher noch mit viel zu wenig Empörung…

    Es ist weder in Gemeinden und Stadträten, noch bei Polizei und anderen inneren Organen des öffentlichen Recht, der Ordnung und der Sicherheit, eine Gewährung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gegeben.

    Wo die Gegenwart nicht mit Gerechtigkeit erfüllt ist, da gibt es auch keine Lösung darin, die Vergangenheit zu zitieren.

    Ich empfehle vehement auf die Grundrechte und Menschenrechte zu pochen, auf die unsere Mitmenschen vereidigt sind, bis ihnen die Schamesröte ins Gesicht steigt.
    Wer mehr lernen will oder sogar selber etwas tun will:

    Bei der Grundrechtepartei gibt es sehr wertvolle und treffliche Expertisen.

    Mit diesen Expertisen sollen sich Menschen ausstatten, um die Gegenwart im Sinne der
    Grundrechte und Menschenrechte zu beeinflussen.

    Habe keinen Zorn auf diejenigen, die in Unwissenheit nichtige Gesetze angewendet haben.

    Mach keine „Alleingänge“!

    Versammle Interessierte zu Informationsgesprächen.

    Nach Absprache stehen Fachleute des Instituts auch für Vorträge und Seminare zur Verfügung.

    Im Rahmen Eurer Veranstaltungen, könnt ihr Info-Flyer verteilen, die es beim Institut gibt und zum selber ausdrucken, als PDF-Download hier: http://bit.ly/1XLYxKI

    “Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates”. Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, das sie demokratische Rechte missachtet.” – Dr. Gustav Heinemann (Bundespräsident 1969-1974) –

    Danke schön an Jürgen > Richter sind Juristische PERSONEN … Du bist ein Mensch und SCHUTZHERRSCHER einer gesetzliche NATÜRLICHE PERSON , daher bist du dein Richter und Anwalt und Begünstigter zugleich überall wenn du es verstanden hast , die so genannten „BEHÖRDEN“ sind Juristische Personen …. wiso lässt du es zu das sie über dich entscheiden ? nur ein Mensch und Treuhänder identifiziert sich nicht mit ein Blatt Papier namens gesetzliche NATÜRLICHE PERSON = diese trägt legalität NAME Max , aus der Familie XXXX , und schon mal garnit mit eine UNGESETZLICHE JURISTISCHE PERSON = Verdeckte Treuhand NAME FAMILIE XXX X die eh keine Legalität in sich trägt , ein Mensch steht nur unter die Gesetze GOTTES Lex Aeterna und Lex Divina die in Materie als NATURRECHT sich manifestiert hat –> Überpositives Recht –>>göttlicher Wille = Geschaffen durch =>bzw. menschliche Vernunft = bindet => Universelles Bewusstsein = beschreibt= > nicht ansatzweise den Mensch
    Handelsrecht = Kirchenrecht = UCC / OPPT = Sklavenrecht => positives Recht =>römisches Recht => Juristen im Auftrag der Macht =>Personen und Personal
    ●═════════════◄ೋೋ►═════════════●

    ++ Warum iCH, Menschentochter, keine PERSON sein kann ++

    –>> Liebe Freunde AUFWACHEN sollte den Haager Landkriegsordnung wirklich gelten, dann ist es Römisches Recht was angeblich gilt, das bedeutet das sie sich selbst damit aus dem Spiel rausgeschmießen haben daher existiert in wirklichekit kein Gesetz und kein Besatzer im SINNE von Legalität –>>
    –> Römisches Recht : Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet: Niemand kann mehr Rechte übertragen, als er selbst hat => welche sollte dann eine Verwaltung haben? – keine! Dr Albrecht Jebens: Dtl. gehört zu den Vasallen und tributpflichtigen „Staaten …
    –>> Welche Rechten sollten die Schein-Allierten dann haben obwohl sie selbst unter Besatzung sind und USA und GB Firmen sind ?? gar keine , das gleiche gilt für die Templer und Freimaurer-Ordens –>> die Mitglieder die keine Blutlinie-verhälnis haben gegenüber den Orden und der Ritter sind SERVENTEN, sie die Templer wollen dann nur schein Serventen –>> römisches Recht, des „uti possidetis, ita possideatis“ = demjenigen, der das Besitzrecht ausüben will, muss es auch gehören —>> Niemand hat ein Besitzrecht oder Eigentumrecht über Deutschland oder sonst ein Land eines Stammes auf der Welt

    Im Völkerrecht ist Staat als originärer Träger von Hoheitsgewalt definiert i.d.R. als eineGebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, wobei die Bürger gesetzliche Zwangs-Vollmitglieder sind in der Firma BRD aber nicht in ein echter Staat, dort gibt es kein zwag weil die Menschen Natur Rechten haben und sind frei, aber hier in der Firma Deutschland ist wie bei der Templer-Orden . –>> Serventen —>> Sklaven, Mitgliedern die nur dienen dürfen aber keine Rechten haben, also Sklaven, Dienstmädchen/Dienstjunge ..

    Eine K.d.ö.R. ist eine Organisation, die ihre Rechtssubjektivität nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt und bedürfen eines Gründungsvertrages sowie einer öffentlichen Satzung ( auch DRK, Krankenkassen, Rentenkassen, etc. ). Der hoheitliche Akt bedarf der Souveränität, denn ohne Souveränität gibt es keine Hoheitlichkeit !!!

    – es gibt weder eine Besetzung noch ein Staat BRD, da die Verantwortung im UN Auftrag die BRD Treuhandverwaltung übernommen hat. Auch das Urteil BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73 mit Gesetzes-kraft – für die BRD und Ihre Angehörigen – belegt, dass die BRD und ihre Organe niemals ( da keine Rechtsnachfolge ) Besitzrecht auf dem Gebiet des Deutschen Reichs ausüben darf oder dürfte (siehe: Simpson Doktrin und Briand Kellog Pakt im Völkerrecht)

    BETRUG–>> laut die Kapitulationsurkunde Punkt 4, hat die UN allein das sagen über die BRD und den Schicksals Deutschlands,,,, „Die Kapitulation stellt keine Präjudiz (Vorentscheidung) für an ihrer Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.“ Kapitulationsurkunde unter Ziffer 4. [6]

    BETRUG –>> Kirchenrecht ist auf dem Boden des Deutschen Reich nur zweitrangig und hat keine Bedeutung. Aber für die BRD und Europäische Union, die ja die Kirche wieder als Prärogative installieren wollen, ist die Kirche von Bedeutung.
    ist aber ein Betrug
    Die Kirche darf nicht mal eine Trauung ohne standesamtliche Trauung durchführen, weshalb niemand seit 1934 oder besser gesagt seit 1918 offiziell verheiratet ist.

    mehr lesen wichtige infos –>> https://www.facebook.com/VeronicaQvs/posts/920199141327738?notif_t=like

  • +++ Das Blacks-Law-Dictionary ist das maßgebende Standard-Rechtswörterbuch für die Juristen der USA und alle Firmen die als Staaten agieren wie die BRD . Es wurde in vielen Fällen vom Supreme Court als juristische Autorität zitiert. Jeder, der sich die Mühe macht, kann diese Dinge dort nachrecherchieren:

    Zitat: „Die Großschreibung der Buchstaben des Familiennamens einer natürlichen Person ergibt eine Verminderung oder den vollständigen Verlust des rechtlichen Status dieser natürlichen Person oder einer Staatsbürgerschaft, wobei man ein Sklave beziehungsweise ein Element der Inventur wird“.
    Interessanterweise wurde diese Form der Versklavung auf diese Firmen auf diese Weise praktiziert!.

    –>> Wer wird von Einrichtungen der Verwaltung üblicher Weise angeschrieben- ein Mensch oder eine Person?
    Am Beispiel von Klaus Mustermann wird versucht, die Komplexität der Frage zu klären. Arne aus Offenbach am Main .

    Im Adreßfeld eines Anschreibens finden wir beispielsweise den Eintrag Herrn Klaus Mustermann, Geoethestr. 11, 64710 Entenhausen. Es wurde hier ein NAME angeschrieben und es stellt sich die Frage, ob mit der Zusendung des Schreibens an den geschützten NAMEN „Herrn Klaus Mustermann“, bewußt oder unbewußt versucht wird, den Adressaten Klaus aus der Sippe oder Familie Mustermann zur unrechtmäßigen Benutzung von intellektuellem Eigentum (intellectual property) anzustiften.
    „Herr Klaus Mustermann“ ist ein NAME der dem Staat gehört. Am 16. April 1963 wurde der NAME im Standesamt der Stadt Offenbach am Main vom Standesbeamten in das dortige Register eingetragen.

    Im BGBEG Art. 10 (1) heißt es:
    „Der NAME einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.“

    Und im § 17 HGB (1) steht geschrieben:
    „Die Firma eines Kaufmanns ist der NAME, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.“
    (vergl. Personalausweis – NAME auf dem Ausweis und Familienname § 5 (2) PAuswG)
    Wer ist nun der Kaufmann und damit Besitzer und wer ist Eigentümer des NAMENS „KLAUS MUSTERMANN“?
    Würde sich Klaus aus der Sippe/Familie Mustermann aus Unwissenheit über diese Zusammenhänge mit dem NAMEN identifizieren, würde er sich in betrügerischer Weise strafbar machen.

    Nach geltender Meinung ist die Verwaltung der Treuhänder der Treuhand „KLAUS MUSTERMANN“, da die Verwaltung, vertreten durch den Standesbeamten die Registrierung Nr. 1245/1963 (siehe Geburtsurkunde) vorgenommen hat und daher auch als solche im rechtlichen Sinne die Zeichnungsbefugte ist.
    Es gibt Menschen und es gibt Personen. Die Person bedarf eines Organverwalters, eines Treuhänders oder einer natürlichen Person, um handlungsfähig zu werden.

    Mit dem Register-Eintrag „Klaus Mustermann“ gibt es drei verschiedene Personen. Diese sind:
    1. Herrn Klaus Mustermann – JURISTISCHE PERSON – Treuhand, eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, Registrierung Nr. 1245/1963 (siehe Geburtsurkunde), Standesamt Offenbach am Main.
    2. Mustermann, Klaus – die natürliche Person gemäß § 1 BGB, staatsangehöriger der Gebietskörperschaft und Völkerrechtssubjekt Bundesstaat Ghz. Hessen mit Wohnsitz in Entenhausen EStA Nr. 3601450
    3. Klaus Mustermann – JURISTISCHE PERSON, eine Vermögensmasse, registriert im internationalen Handelsregister UPIK Registrierung D-U-N-S® Nummer 389651477

    Im Standard-Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Palandt, BGB, 73. Auflage beck-shop.de/_Palandt_2014 finden wir eine Erklärung:
    Eine natürliche Person wird geboren und in das Familienstammbuch eingetragen. Eine JURISTISCHE PERSON wird gegründet und in Register, wie Handelsregister, Vereinsregister oder Geburtenregister eingetragen. Beide sind danach rechtsfähig. Die Person vertritt sich selbst, während die juristische Person durch ihre im jeweiligen Register ausgewiesenen Organe oder ein Organ [Treuhänder] vertreten wird.

    Diese Erklärung ist natürlich nicht ganz korrekt, denn er vermittelt den Gedanken, die natürliche Person wird geboren also ist es der Mensch. Ist aber nicht so. Ich kann z.B. mich hinsetzen und entwickel Briefpapier einen Ausweis und erfinde eine Person, sodann habe ich eine natürliche Person geboren. Der Mensch kommt nieder. Die juristische Person indes wurde und wird von der Verwaltung erschaffen/geboren [vom Standesbeamten der Stadt im Standesamt]. Daher bezieht sich die Zuständigkeit der Verwaltung nur auf Personen gemäß Handels-, Geburten-/ Melderegistereintrag die sie selbst durch einen Mitarbeiter (Standesbeamten) geschaffen/geboren haben, bzw. Personen, die einen (Bundes-) Personalausweis besitzen und die sich als Treuhänder der im Melderegister eingetragenen Person/Treuhand zu erkennen geben bzw. ausweisen. Weder ein Staat noch ein handelsrechtliches Unternehmen (Firma) kann über den Menschen Autorität ausüben ohne sich damit gleichzeitig strafbar zu machen.

    Ein Mensch ist nicht Rechtsfähig, denn vor (davor) dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Nach (danach) dem Gesetz sind alle Menschen ungleich, denn hat der Mensch Rechte übertragen bekommen, dann ist er nicht mehr als Mensch zu betrachten, sondern als Person.
    Mit der Menschenwürde ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt (BVerfGE 87, 209/228).
    Daraus folgt, daß der Mensch als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt wird (BVerfGE 45, 187/228) und als Mensch (Subjekt) behandelt werden muß.
    Insoweit steht dem Menschen ein Elementarschutz zu, weshalb alle Handlungen verboten sind, mit der die aus der Menschenwürde fließende Subjektqualität verletzt werden könnte.
    Verboten ist daher auch, Menschen als Objekt, also als Person zu behandeln (BVerfGE 63, 332/337).
    Die Schreibweise von Personen und Körperschaften wird in der DIN 5007 geregelt. Laut DIN 5007 haben Juristische Personen einen Namen- keinen Familiennamen (vergl. Paß u. Personalausweis = Name).

    Natürliche Personen [Mensch] = Familienname, Vorname
    Juristische Personen (Vermögensmasse / Sache) = Name

    Regeln für die Schreibweise ABC Standart nach DIN 5007
    Schreibweise von Namen natürlicher Personen Allgemeines
    Die wesentlichen Bestandteile eines Namens sind Familienname. Bei Namen von Personen werden die Bestandteile des Familiennamens zuerst und im Anschluß daran die Vornamen geschrieben. Bei größeren Namensverzeichnissen sind weitere Ordnungsmöglichkeiten erforderlich. Dazu eignen sich z. B.
    Zusätze zum Namen, der Name des Ortes, der Name der Straße, die Hausnummer und Lebensdaten.
    Beispiel: Abel, Kurt

    Schreibweise von Namen juristischer Personen und Institutionen
    Schreibweisen von Namen juristischer Personen und Institutionen werden im Allgemeinen unter ihrem vollständigen, offiziellen Namen angegeben. Wenn jedoch ein anderer als der offizielle Name der gebräuchlichste ist, kann dieser verwendet werden. Auf die für die Schreibweise nicht verwendeten Namen wird verwiesen.
    Beispiel: Gisela Meyer-Gelsinger

    Anhand der Regeln für die Schreibweise ABC Standart nach DIN 5007 können wir feststellen, daß die Verwaltung die Person zu 1. (Herrn Klaus Mustermann – JURISTISCHE PERSON – eine Treuhand, Vermögensmasse) angeschrieben hat. Die Adresse ist jedoch nicht die richtige zu dieser Person.

    Die richtige Adresse lautet:
    KLAUS MUSTERMANN
    Standesamt der Stadt (1245/1963)
    Berliner Straße 100
    63065 Offenbach am Main

    Zu dieser Person sind jedoch die ausgewiesenen Organe oder ein Organ bzw. der Treuhänder unbekannt.
    Registriert ist vom Einwohnermeldeamt der Gemeinde Entenhausen lediglich die artifzielle JURISTSICHE PERSON KLAUS MUSTERMANN, also ein aus sich heraus nicht rechtsfähiges Objekt, das zur Rechtsfähigkeit der natürlichen Person Mustermann, Klaus als Organ oder eines Treuhänders bedarf!
    Die allein rechtsfähige natürliche Person gemäß BGB § 1 als Träger von bürgerlichen Rechten und Pflichten ist aber an den Staat, Völkerrechtssubjekt – nicht an die Verwaltung – als deren Garanten gebunden und entfaltet erst dann legitim Rechts- und Geschäftsfähigkeit!
    Die Organe des vereinigten Wirtschaftsgebietes (Art. 133 GG), hier die den „Personal“ausweis ausstellenden Bediensteten der Gemeinde-/Stadtverwaltung, selbst organlose Gebilde, juristisch, artifizielle Personen/unbeseelte Objekte, können und dürfen also nur die Existenz von organlosen JURISTISCHEN PERSONEN bescheinigen und deren Verwaltungssitz führen!

    Definition der juristischen Person
    Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist. JURISTISCHE PERSONEN sind demzufolge Rechtssubjekte, die keine Menschen sind. Und eine JURISTISCHE PERSON, die keine „Vermögensmasse“ ist, ist eine Sache und somit ein unbeseeltes Sach-Gebilde/Objekt. Die Geburtsurkunde ist der Behördliche Nachweis über die Geburt einer juristsichen Person und wird vom Standesbeamten in Standesamt geboren/erschaffen.

    Mustermann, Klaus ist somit nicht Organ der JURISTISCHEN PERSON „Herr KLAUS MUSTERMANN“, die von der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes im Auftrag der Besatzungsmächte zur Erweckung und Handhabung des nötigen Rechtsscheins, unter Vortäuschung des Rechtserwerbs für das Objekt zur Umgehung des bürgerlichen Todes, artifiziell als rechtsfehlerhaftes Kunstgebilde ( als Träger von Rechten und Pflichten) zur Antragung und Entgegennahme von Dienstleistungen erschaffen wurde!

    Die wesentliche Personenstandsänderung ergibt sich aus der nach römischen Recht eingehende Statusminimierung, der so genannten großen Statusänderung – capitis deminutio maxima (c.d.m.) – durch den Verlust der Civität (Inbegriff der Bürgerrechte) wegen Handlungsunfähigkeit des Signatarstaates nach HLKO (Haager Landkriegsordnung) und nachfolgender Subjugation (Versklavung) seiner gleichfalls handlungsunfähig gewordener Rechtssubjekte (Kriegsbeute Mensch).
    Capitis deminucio maxima ist mithin die absolute Rechtlosigkeit mit der Folge, daß die davon betroffenen, alle Deutschen, fortan im Wesentlichen den Status von Sachen (s. BGB § 90) innehaben.

    Die 1918 faktisch handlungsunfähig gewordenen Bundesstaaten wie Hessen, Sachsen, Bayern, Preußen einschließlich deren Rechtsordnung, als gleichwohl von diesem Fortbestand garantiertes Rechtssubjekte, können seither ihren als Rechtssubjekt in Latenz fortbestehenden natürlichen Personen die verfaßten bürgerlichen Rechte weder gewähren noch durchsetzen. Die natürliche Person ist daher, bis auf weiteres gezwungen sich selbst zu verwalten.
    Es stellt sich nun die Frage, für welche der drei genannten Personen, die unterschiedliche Besitzer und Treuhänder aufweisen, sich die Verwaltung als zuständig erklärt.

    Daher ist eine Erklärung der Verwaltung abzugeben, ob es richtig ist, daß die Verwaltung als Verwalter und Treuhänder der Treuhand „Herr Klaus Mustermann“ handelt oder eben nicht. Denn würde die Verwaltung als Treuhänder der Treuhand „Herr Klaus Mustermann“ handeln, so würde es sich um ein insich Geschäft handeln, das der natürlichen Person Mustermann, Klaus von der Verwaltung angedient wird, um sie in die Haftung zu nehmen, bzw. sie finanziell auszunehmen. Insich Geschäfte sind sittenwidrig.

    Da Klaus aus der Familie Mustermann als Mensch nicht verpflichtet ist, irgendwelche Handlungen im Auftrag der Verwaltung auszuführen, sollten zukünftig keine Schreiben mehr beantwortet bzw. Angebote angenommen werden. Klaus aus der Familie Mustermann ist nicht verantwortlich für die Handlungsweisen des BUNDES. Erfundene Verwaltungsvorgänge/Forderungen des BUNDES können für Klaus aus der Familie Mustermann keinerlei Bindewirkung entfalten.

    Tipp
    Wenn Mustermann, Klaus als natürliche Person sich auf Verlangen der Verwaltung (Polizei, Gericht etc.) mit einem Reisepaß oder Bundespersonalausweis ausweist, so geht er temporär eine Vereinbarung für das anstehende Rechtsgeschäft ein und übernimmt die Rechte und Pflichten der Treuhand „Herr KLAUS MUSTERMANN“, da er sich als solcher ausgewiesen hat. Die Treuhand „Herr KLAUS MUSTERMANN“ ist aber im Normalfall Eigentum des BUNDES- der Verwaltung BGBEG Art. 10, weil sie von der Verwaltung (Standesbeamter) in Form einer Geburtsurkunde auch er-/geschaffen wurde. Im Gerichtssaal ist der Urkundsbeamte die wichtigste Person, da er rechtlich der Verwalter/Treuhänder der Geburtsurkunde KLAUS MUSTERMANN (Treuhand) ist und die Treuhänderschaft dem Richter übergibt. Der Richter versucht nun seinerseits den Beschuldigten Menschen, in unserem Fall Klaus (das ist sein Name ebenso wie Franziskus als Pabst oder Elisabeth als Königin), eine Vereinbarung anzudienen, indem er (Klaus) die Treuhänderschaft der juristischen Person „KLAUS MUSTERMANN als Organ in dieser Sache vom Richter übernimmt. Der Richter seinerseits richtet nicht über den Menschen mit Namen Klaus, sonder über die juristische Person (Treuhand) „KLAUS MUSTERMANN“. Doch wie kann der Mensch Klaus sich dem Richter und seinem Vertragsangebot entziehen, er muß sich doch ausweisen?
    Erstens muß er sich nicht gegenüber einer NGO/Firma ausweisen und zweitens kann sich ein Mensch gegenüber der Verwaltung mit seinem/r Geburtsschein/Lebenderklärung (Beglaubigter Auszug aus dem Personenstandsbuch des Standesamtes des Geburtsortes) ausweisen.

    Hierin steht z.B. „am…… wurde ein Knabe geboren. Das Kind hat den Vornamen Klaus erhalten.“ Mehr Name steht nicht darin!!!!

    Der beglaubigte Auszug aus dem Personenstandsbuch des Standesamtes des Geburtsortes (erhältlich beim Standesamt) sollte mit eine Haager Apostille von der Beglaubigungsstelle des Regierungspräsidiums versehen werden. Damit ist der Auszug ein internationales Legitimationsdokument.

    Ein Richter hat dann ein Problem, denn wenn er die Treuhänderschaft der juristischen Person (Treuhand) „KLAUS MUSTERMANN“ nicht auf die natürliche Person Klaus aus der Familie Mustermann übertragen kann ist er selbst der Treuhänder, Organ der juristische Person (Treuhand) „KLAUS MUSTERMANN“. Er müßte nun sein eigenes Urteil annehmen und auch zahlen!!!! Der Richter wird nun versuchen irgendwie aus der „Sache“ heraus zu kommen in dem er die Verhandlung verschiebt und dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger an seine Seite bestellt, oder ein psychiatrisches Gutachten beschließt, oder ein Säumnis-Urteil erläßt, weil „KLAUS MUSTERMANN“ nicht zum Termin erschienen ist, wohl wissend, daß er selbst als Treuhänder, Organ der juristische Person (Treuhand) „KLAUS MUSTERMANN“ sehr wohl anwesend ist oder war. Damit versucht er zu täuschen, den Beschuldigten als auch die Öffentlichkeit.

    Merke: Ein Mensch bedient sich der natürlichen Person (Maske) um Verträge zu schließen (Mietvertrag, Versicherungsverträge, Vereinbarungen). Die natürliche Person kann eine juristische Person (Firma) gründen und ist dann das Organ (Organverwalter- Zeichnungsberechtigte) der Firma. Die Geburtsurkunde „KLAUS MUSTERMANN“ ist ein Wertpapier, das von der Verwaltung (Standesamt) geschaffen wird, in Form einer juristische Person- Treuhandgesellschaft. Gleiches gilt, wenn eine natürliche Person auf dem Gewerbeamt einer Gemeinde/Stadt eine Firma anmeldet, registriert. Die Firma hat einen Namen und die natürliche Person ist Organ der nun eingetragenen juristischen Person/Firma. Sie ist damit eine Vermögensmasse und bedarf eines Organverwalters, eines Treuhänders um handlungsfähig zu werden. Der Organverwalter/Treuhänder für eine im Standesamt registrierten Person ist normaler Weise die Verwaltung, der BUND. Der BUND leiht sich bei Banken Geld und verpfändet die juristische Person Treuhandgesellschaft/Vermögensmasse „KLAUS MUSTERMANN“- ein Wertpapier als Sicherheit. Um nun den Kredit bei den Banken bedienen zu können muß der BUND dem Menschen Klaus sein Eigentum nehmen. Dem Einfallsreichtum sind dabei keine Grenzen gesetzt. Der BUND als Nichtregierungsorganisation (zivilrechtlicher Interessensverbund) beschließt nun Statuten (Vereins-Satzung, Abgabenordnung etc.) und nennt diese Statuten Gesetze und Steuern. Gleichzeitig überwacht er die Menschen und registriert jeden Verstoß gegen die Satzung, gegen die Statuten. Diese Verstöße nennt er nun Ordnungswidrigkeit oder Straftat und versendet Bescheide oder Strafbefehle und vieles mehr.

    Andere Regelungen der Satzung/Statuten nennt er Steuern wie:
    Abgeltungssteuer, Baulandsteuer, Beförderungssteuer, Biersteuer, Börsenumsatzsteuer, Branntweinsteuer, Einkommensteuer, Energiesteuer, Erbschaftsteuer, Ergänzungsabgabe, Essigsäuresteuer, Feuerschutzsteuer, Gesellschaftsteuer, Getränkesteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Hypothekengewinn-abgabe, Investitionssteuer, Jagd- und Fischereisteuer, Kaffeesteuer, Kapitalertragsteuer, KFZ-Steuer, Kinosteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Konjunkturzuschlag, Leuchtmittelsteuer, Lohnsteuer, Lustbarkeitssteuer, Mineralölsteuer, Notopfer Berlin, Ökosteuer, Rennwettsteuer, Salzsteuer, Schankerlaubnissteuer, Schaumweinsteuer, Schenkungsteuer, Solidaritätszuschlag, Speiseeissteuer, Spielbankabgabe, Spielkartensteuer, Stabilitätszuschlag, Steuerberatung, Stromsteuer, Süßstoffsteuer, Tabaksteuer, Tanzsteuer, Teesteuer, Tonnagesteuer, Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer, Vermögensabgabe, Vermögensteuer, Verpackungssteuer, Versicherungssteuer, Wechselsteuer, Wertpapiersteuer, Zuckersteuer, Zündwarensteuer, Zweitwohnungssteuer
    Ziel ist dabei, den Menschen finanziell auszusaugen um die Bankkredite zu bedienen und sich selbst zu bereichern und ein schönes Leben zu führen, für das die anderen Menschen arbeiten müssen.
    Erkennt nun der Mensch Klaus die Täuschung, daß er gar nicht die juristische Person „KLAUS MUSTERMANN“- Treuhandgesellschaft ist und erklärt der Verwaltung/BUND daß er sich nicht mehr bereit erklärt die frei erfundenen Abgaben der zivilgesellschaftlichen Interessensverbandes (NGO) mit Namen BUND zu bedienen, so senden diese die privatrechtlichen Inkassoabteilungen, die da heißen Polizei, Bundeswehr, Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbeamte und nehmen sich mit Gewalt das sie meinen, was ihnen zusteht, denn sie haben die Statuten erschaffen und haben das Gewaltmonopol und die Waffen um ihre Wünsche durchzusetzen. So funktioniert die Welt und nennt sich römisches Recht- verstanden?
    Ändern wird sich das Konstrukt erst, wenn eine genügt große Anzahl von Menschen anfängt zu begreifen und nein sagt und sich wieder der Selbstverantwortung bedient.

    +++ K.d.ö.R –> Körperschaft des Öffentliches Rechts, alles nur Firmen sie sind nicht Grundrechtfähig sondern Grundrechtverpflichtet , selbst die BRD Personalausweis kann nicht alleine klagen sondern durch die Organe wo sie angehört, die einzige Möglichkeit zur verklagen die die Deutschen haben ist durch die Natürliche Person aus den Geburtehbuch-Eintrag, das ist die Natürliche Person die sie als Mensch lebend, beseelt, geistig-sittliches Wesen bekommen haben nach der Menschlichen Geburt —>

    JURISTISCHE PERSON:
    Die Bezeichnung als solche ist deutlich genug, um klarzustellen, dass die juristische Person mit der natürlichen Person, also dem Menschen, nur begrenzt etwas zu tun hat. Juristen haben sich diese besondere Gestaltung ausgedacht, um damit bestimmte Rechtsfolgen und -Wirkungen zu erzielen. Sieht man sich allerdings das Ergebnis dieser Überlegungen an, stellt man fest, dass – nachdem dieses Gedankengebilde einmal geboren war – es geradezu erstaunliches Leben entfaltet hat.
    Es gibt zwar auch bei den juristischen Personen ein Sondervermögen, nämlich dasjenige der juristischen Person, das hat jedoch mit der Gemeinschaft zur gesamten Hand und deren Vermögen nicht das geringste zu tun, obwohl es sich auch hier um eine rein juristische Konstruktion handelt.
    Der Jurist unterscheidet zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts-rechtliche Konstruktionen, die nahezu jedem vertraut sind, sobald man sich den besonderen Beispielen zuwendet. Die Bundesrepublik Deutschland ist im Rechtssinne eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ebenso wie die Länder – Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern etc., die Landkreise, die Gemeinden, die Kirchen sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen.
    Ebenso bekannt sind auch die juristischen Personen des Privatrechts, nämlich der Verein, die GmbH, die Aktiengesellschaft und die Stiftungen.
    In weitem Umfang ist die juristische Person den natürlichen Personen gleichgestellt. Sie kann Eigentum und Besitz erwerben, selbst Bevollmächtigter sein, aber auch bevollmächtigen.
    Die juristischen Personen des Privatrechts erhalten ihre Rechtsfähigkeit erst durch Eintragung in ein Register – beim Verein ins Vereinsregister, bei der Aktiengesellschaft, der GmbH, der Genossenschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien durch Eintragung ins Handelsregister. In Ausnahmefällen kann die Rechtsfähigkeit auch durch staatliche Genehmigung erworben werden wie bei den wirtschaftlichen Vereinen und bei den Stiftungen.
    Man muss deutlich unterscheiden zwischen den Rechten und Pflichten der juristischen Person einerseits und denjenigen, von ihr vollkommen zu trennenden, ihrer Mitglieder. Grundsätzlich haftet für Schulden der juristischen Person ausschliesslich deren Vermögen, eine Mithaftung der Mitglieder bzw. deren Vermögen ist nicht vorgesehen.
    Personen Vereinigung (z.B. Verein) oder Vermögensmasse (z.B. Stiftung) mit rechtlicher Selbständigkeit (Rechtsfähigkeit). Kann im Rechtsleben weitgehend wie eine natürliche Person auftreten (hat z.B. auch ein Namensrecht); sie handelt durch ihre Organe (z.B. Mitgliederversammlung, Vorstand, Geschäftsführer). Man unterscheidet j. P. des Privatrechts (z.B. eingetragener Verein, Kapitalgesellschaften, Stiftung des Privatrechts) und j. P. des öffentlichen Rechts: Körperschaften (z.B. Bund, Länder, Gemeinden, Handwerkskammer, Krankenkasse), Anstalten (z.B. Rundfunkanstalt) und Stiftungen des öffentlichen Rechts (z.B. Stiftung Preußischer Kulturbesitz).
    Ist die Zusammenfassung von Personen, Sachen oder Vermögen zu einer rechtlich geregelten Organisation, der die Rechtsordnung Rechtsfähigkeit verliehen und sie dadurch als Träger eigener Rechte und Pflichten verselbständigt hat. Grundtypus der J. ist der eingetragene Verein gemäß §§ 21 ff. BGB, der über eine vom Bestand seiner Mitglieder unabhängige Rechtspersönlichkeit verfügt. Daneben sind zu nennen die Stiftung (§§ 80 ff. BGB), J. des öffentlichen Rechts (z.B. Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts) sowie solche des Handelsrechts (v.a. Aktiengesellschaft und GmbH). Gemeinsam ist allen J. ihre körperschaftliche Organisationsstruktur, d.h., da die J. zwar Rechtssubjekt, selbst aber nicht handlungsfähig ist, muß sie durch ihre Organe handeln und von diesen verwaltet werden. Dies können z.B. beim Verein der Vorstand (§ 26 BGB) und die Mitgliederversammlung (§ 32 BGB) oder bei der AG die Hauptversammlung (§§ 118 ff. AktG) und ebenfalls der Vorstand (§§ 76; 78 AktG) sein.
    . Als j.P. bezeichnet man eine Organisation, der die Rechtsordnung eigene Rechtsfähigkeit zuerkennt (so z. B. im Privatrecht der Verein, im öfftl. Recht die Gemeinde). Der Umfang der Rechtsfähigkeit der j. P. ist insoweit beschränkt, als ihr die den natürlichen Personen vorbehaltenen Rechtsgebiete (insbes. das Familienrecht, aber auch etwa die Staatsangehörigkeit) verschlossen sind. Inwieweit sich j. P. auf Grundrechte berufen können, richtet sich nach dem Wesen des Grundrechts u. nach der Art der j. P. Die j. P. ist im Prozess parteifähig. Sie nimmt durch ihre Organe (z. B. beim Verein der Vorstand) am Rechtsleben teil (Handlungsfähigkeit) u. haftet für die von ihren Organen oder von anderen verfassungsmässig berufenen Vertretern begangenen schadensersatzpflichtigen Handlungen (§§ 31, 89 BGB). Aufgaben, Organisation u. Zuständigkeitenverteilung der j. P. werden durch eine Satzung geregelt.
    Zu unterscheiden sind j. P. des Privatrechts u. des öffentlichen Rechts:
    1. Die j. P. des Privatrechts, die vor allem im Handelsrecht eine wichtige Rolle spielt, erlangt ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung, durch staatliche Genehmigung oder – im Regelfall – durch Eintragung in ein vom zuständigen Gericht geführtes Register. Die bekanntesten Erscheinungsformen der j. P. sind ausser dem Verein die Aktiengesellschaft u. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Neben den körperschaftlich organisierten j. P. kommt auch der Stiftung als Zweckvermögen mit eigener Rechtsfähigkeit Bedeutung zu. Soweit die spezialgesetzlichen Regelungen des AktG, des GmbHG usw. keine einschlägigen Bestimmungen enthalten, ist auf die Vorschriften des Vereinsrechts (§§ 21 ff. BGB) zurückzugreifen.
    2. Die j. P. des öfftl. Rechts wird grundsätzlich durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes errichtet, verändert oder aufgelöst; es kann sich dabei um eine Körperschaft, eine Anstalt oder eine Stiftung des öfftl. Rechts handeln. Sie übt als Träger öfftl. Verwaltung zumeist auch hoheitliche Gewalt aus. Im Rahmen staatlicher Rechtsaufsicht verfügt sie über das Recht der Selbstverwaltung u. in diesem Umfang i.d.R. auch über die Befugnis, ihre Angelegenheiten durch Satzungen selbst zu regeln (Autonomie). Mit ihrer Errichtung erlangt die j. P. des öfftl. Rechts zugleich die Rechtsfähigkeit im Bereich des Privatrechts. Sie kann also am Privatrechtsverkehr durch Rechtsgeschäfte teilnehmen u. haftet ebenso wie die j. P. des privaten Rechts für schadensersatzpflichtige Handlungen ihrer Organe u. Vertreter.

    Person, juristische
    zweckgebundene Organisation, der die Rechtsordnung die Rechtsfähigkeit verliehen hat und die damit wie eine natürliche Person am Rechtsverkehr teilnehmen kann.
    Im Unterschied zu (u. U. ebenfalls rechtsfähigen) Gesamthandsgemeinschaften ist die juristische Person selbstständiges
    Rechtssubjekt, das nicht durch seine Mitglieder (Selbstorganschaft), sondern durch eine eigene Handlungsorganisation (Drittorganschaft) vertreten wird, und das Verbindlichkeiten nur für sich selbst und nicht (auch) zu Lasten seiner Mitglieder begründet.
    Unterschieden werden können juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, vgl. § 89 BGB) und des Privatrechts. Grundmuster der juristischen Personen des Privatrechts sind — als Körperschaft — der eingetragene Verein (§§ 21 ff. BGB) und — als rechtlich verselbstständigtes Sondervermögen — die Stiftung (§§ 80 ff. BGB). Weitere juristische Personen des Privatrechts sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA, geregelt im AktG), die eingetragene Genossenschaft (eG) und der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG, geregelt im VAG).
    1.a) Die j. P. ist eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbständigkeit. Anders als bei der Gesamthandsgemeinschaft oder gar bei der Gemeinschaft nach Bruchteilen, bei denen die Gesamtheit der Mitbeteiligten Träger von Rechten und Pflichten bleibt, besitzt die j. P. eine eigene Rechtsfähigkeit und damit auch Parteifähigkeit (s. auch Insolvenzfähigkeit). Die j. P. ist also von ihren Mitgliedern und deren Bestand bzw. Wechsel losgelöst; die Mitglieder sind allerdings an ihr vermögensrechtlich (s. z. B. Aktie) und korporativ (Einfluss auf die Geschäftsführung, s. u.) beteiligt. Abgesehen von den nur einer natürlichen Person zustehenden Rechten und möglichen Rechtsgeschäften (z. B. Staatsangehörigkeit, Eheschließung, Testamentserrichtung) kann die j. P. im Rechtsleben wie jeder Mensch auftreten; sie hat auch ein Namensrecht. Die j. P. besitzt nach h. M. ferner Handlungsfähigkeit, d. h. sie handelt durch ihre Organe (Organtheorie), die danach nicht Vertreter der j. P. sind; daneben hat die j. P. aber auch Vertreter, z. B. Prokuristen, Angestellte. Vom Gesetz ist die Deliktsfähigkeit der j. P. bei Handlungen ihres Vorstands oder anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter anerkannt (§§ 31, 89 BGB; Organhaftung, Verein, 1d). Die Organe der j. P. sind je nach Gestaltung verschieden; regelmäßig handelt die j. P. durch die Gesamtheit ihrer Mitglieder (Mitgliederversammlung, Hauptversammlung usw.) sowie für die laufenden Geschäfte durch einen von dieser bestimmten Vorstand, Geschäftsführer u. dgl. Über das Wesen der j. P., die als solche allgemein anerkannt ist, herrscht viel Streit. Neben verschiedenen anderen Theorien wird vor allem vertreten, die j. P. sei als Rechtsperson neben dem Menschen an sich nicht denkbar; ihre Existenz werde zur Erreichung gemeinsamer Zwecke nur unterstellt (Fiktionstheorie). Demgegenüber betont die herrschende sog. Theorie der realen Verbandspersönlichkeit das tatsächliche Vorhandensein eines besonderen Rechtssubjekts mit eigener Rechts- und Handlungsfähigkeit. Über den Rechtszustand vor Beginn der Rechtsfähigkeit der j. P. Gründungsgesellschaft. Die Rechtsfähigkeit der j. P. endet regelmäßig nicht bereits mit dem Übergang in das Abwicklungsstatium (Liquidation), sondern erst mit der vollständigen Beendigung und Auflösung nach Durchführung der Liquidation (Verein, Aktiengesellschaft).
    b) Eine j. P. kann, sofern sie nicht seit unvordenklicher Zeit kraft natürlicher Entstehung am Rechtsleben teilnimmt (z. B. die öffentl.-rechtl. Gebietskörperschaften wie Staat und Gemeinden, die kath. Kirche u. a.), auf zweierlei Weise entstehen: Entweder hängt die Entstehung von einer staatlichen Genehmigung bzw. Erlaubnis ab, auf die kein Anspruch besteht (sog. Konzessionssystem, z. B. für den wirtschaftlichen Verein, für die Stiftung und oftmals kraft besonderer gesetzlicher Vorschriften im öffentlichen Recht), oder es muss – i. d. R. zwingend – bei Erfüllung gewisser gesetzlicher Voraussetzungen die j. P. als existent angesehen werden (Normativsystem); regelmäßig wird hier zur Klarstellung und zum Schutz der Öffentlichkeit die Eintragung in ein besonderes Register (Handelsregister, Vereinsregister usw.), auf die dann ein Anspruch besteht, gefordert (Eintragungsprinzip, insbes. beim Idealverein sowie bei den j. P. des Handelsrechts wie Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung usw.). Eine freie Körperschaftsbildung (unabhängig vom Staat) kennt dagegen das deutsche Recht grundsätzlich nicht.

    2.Man unterscheidet j. P. des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.
    a) Als Grundlage der j. P. des Privatrechts ist in §§ 21 ff. BGB der Verein geregelt. Soweit daher bei den anderen j. P. des Privatrechts, insbes. des Handelsrechts (AG, GmbH, Genossenschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien) eine spezielle Regelung fehlt, kann – z. B. für die Haftung – auf die Grundgedanken des Vereinsrechts zurückgegriffen werden. Neben diesen körperschaftlich (mitgliedschaftlich) organisierten j. P. kennt das Privatrecht noch die Stiftung des Privatrechts als ein Zweckvermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Auch wenn in der Form einer j. P. des Privatrechts öffentliche Zwecke verfolgt werden (z. B. eine städtische GmbH betreibt eine Straßenbahn), so sind wegen der gewählten Form allein die Vorschriften des Privatrechts (Abschluss eines Beförderungsvertrags, keine hoheitliche Gebühr) anzuwenden. Über die Haftung der j. P. des Privatrechts Verein (1), über die persönliche Haftung ihrer Mitglieder Durchgriffshaftung. Zur Besteuerung von j. P. Körperschaftsteuer.
    b) J. P. des öffentlichen Rechts sind Rechtssubjekte, die auf öffentlich-rechtlichem und auf privatrechtlichem Gebiet Rechtsfähigkeit besitzen. Sie bestehen auf Grund öffentlich-rechtlicher Anerkennung (z. B. Kirchen; Gemeinden) und können grundsätzlich nur durch Gesetz (z. B. Kraftfahrt-Bundesamt) oder durch Hoheitsakt auf Grund eines Gesetzes (z. B. Stiftung) neu errichtet werden. Sie haben das Recht der Selbstverwaltung, unterstehen staatlicher Aufsicht und können i. d. R. durch Satzungen objektives Recht für ihren Aufgabenbereich setzen. Die j. P. d. ö. R. werden eingeteilt in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts. Die Vorschriften über die Vereinshaftung (Verein, 1) finden auf den Staat (Fiskus) sowie auf die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts entsprechende Anwendung, soweit diese durch ihre Organe privatrechtlich handeln bzw. privatrechtliche Rechtspflichten, z. B. die Verkehrssicherungspflicht, verletzen (§ 89 BGB). Anders ist die Haftung geregelt bei hoheitlichem Handeln der j. P. des öffentlichen Rechts; s. i. E. Staatshaftung, Hoheitsbetriebe.

    Körperschaftsteuer, Einkünfte aus gewerblicher Mitunternehmerschaft.
    Vermögen oder Zusammenschlüsse von Personen, denen durch Gesetz selbst Rechtsfähigkeit verliehen worden ist. Man unterscheidet: juristische Personen des Privatrechts: Dazu gehören die eingetragenen Vereine (e. V), die Stiftungen und die Kapitalgesellschaften (-»Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschaft) ; juristische Personen des öffentlichen Rechts: Dazu gehören der Staat in allen seinen Organisationsformen (die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer und die Gemeinden) sowie die Körperschaften des öffentlichen Rechts. Juristische Personen stehen den natürlichen Personen rechtlich gleich, genießen insbesondere dieselben Grundrechte und können Vermögen jeder Art haben. Allerdings können sie zunächst nicht selbst handeln (Verträge abschließen, unerlaubte Handlungen begehen). Damit sie auch das können, werden ihnen vom Gesetz natürliche Personen sozusagen als künstliche Glieder beigegeben, durch die sie dann sprechen und handeln können (zum Beispiel ein Vorstand oder Geschäftsführer). Diese Personen bezeichnet man als die Organe der juristischen Person. Ihr Handeln wird als eigenes Handeln der juristischen Person betrachtet.

    Personenvereinigung (Verein), Vermögensmasse (Stiftung) oder Zusammenfassung von beidem (Anstalt) mit eigener Rechtspersönlichkeit. J. P. des Privatrechts (rechtsfähiger Verein, AG, GmbH) und des öffentlichen Rechts (Handwerkskammer Gemeinde, Staat) ist Träger von Rechten und Pflichten (Körperschaften). Sie haftet für Rechtsgeschäfte und unerlaubte Handlungen ihrer Organe. – Normativsystem.

    sind rechtlich verselbständigte Zusammenfassungen von natürlichen Personen (Menschen) oder Sachen, die als Rechtssubjekte die Fähigkeit haben, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Zu unterscheiden sind hier zwei Kategorien: Juristische Personen des Privatrechts (z.B. rechtsfähige Vereine, Stiftungen, Aktiengesellschaften) einerseits und juristische Personen des öffentlichen Rechts andererseits. Der verfassungsrechtliche Begriff der zivilen juristischen Person geht über den privatrechtlichen erheblich hinaus. Potentielle Grundrechtsträger und somit zur Verfassungsbeschwerde befugt sind z.B. auch nichtrechtsfähige Vereine und offene Handelsgesellschaften. Dabei ist der Grundrechtsschutz auf inländische juristische Personen beschränkt.

    In diesem Sinne, eine aufregende Zeit wünscht
    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1266596333354682&set=pb.100000129825873.-2207520000.1468837479.&type=3&theater

    -> Ein Betrieb, der im Internationalen Handelsregister eingetragen ist, ist ein Gewerbebetrieb und kein Hoheitsbetrieb, wie ein Staat es wäre–>> Auszug aus dem Körperschaftsteuergesetz (KStG); § 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts :
    „Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.“
    Mal was ganz Interessantes. Seit geraumer Zeit wird immer wieder veröffentlicht, dass alle Behörden und Staatsinstitutionen einen Eintrag im Internationalen Handelsregister haben.
    Dies kann man auch einfach nachsehen, unter http://www.upik.de Fragt man nun nach, warum dies so ist, immerhin ist es ja ein Staat mit seinen notwendigen Ablegern, dann bekommt man solche Aussagen wie: „Ja, die haben ja auch eine Kantine und müssen dafür Steuern zahlen“.
    Na ja, meines Wissens sind solche Dienstleistungsbetriebe eigene private Unternehmen, aber dies entkräftet ja noch nicht das Argument, zumindest nicht schlüssig.
    Die Lösung fand ich nun im Körperschaftssteuergesetz: Körperschaftsteuergesetz (KStG) § 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
    (1) 1Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 6 sind vorbehaltlich des Absatzes 5 alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. 2Die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich.
    (2) Ein Betrieb gewerblicher Art ist auch unbeschränkt steuerpflichtig, wenn er selbst eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
    (3) Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören auch Betriebe, die der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, dem öffentlichen Verkehr oder dem Hafenbetrieb dienen.
    (4) Als Betrieb gewerblicher Art gilt die Verpachtung eines solchen Betriebs.
    (5) 1Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören nicht Betriebe, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). 2Für die Annahme eines Hoheitsbetriebs reichen Zwangs- oder Monopolrechte nicht aus.

    (6) 1Ein Betrieb gewerblicher Art kann mit einem oder mehreren anderen Betrieben gewerblicher Art zusammengefasst werden, wenn
    1)- sie gleichartig sind,
    2)- zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht oder
    3)- Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Absatzes 3 vorliegen. 2 Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.

    Dies ist eine Kopie der Gesetze im Internet, ausgegeben von der (Firma) BRD Nochmal: Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden. Schlussfolgerung: Ein Betrieb, der im Internationalen Handelsregister eingetragen ist, ist ein Gewerbebetrieb und kein Hoheitsbetrieb, wie ein Staat es wäre. Und da man davon ausgehen kann, dass dies nicht das Werk eines Praktikanten, sondern von Juristen war, kann man schließen, dass zumindest die Oberen die Bedeutung kennen. Wir leben in einer Staatssimulation, wir sind Personal und zahlen auch noch dafür. Denkt mal drüber nach. Und diejenigen, die von dieser Firma beschäftigt werden, die Angestellten um es genau zu sagen, sollten mal ihre Haftungsfrage überdenken.

    >> Bundesfinanzministerium gesteht , die Firma BUND, sowie alle Gebietskörperschaften ( weil Deutschland eine Firma ist, sie ist nicht der Bund von Bundestaaten Deutsches Reich im Kaiserreich ) :

    Liste der mit dem Bund verbundenen Unternehmen
    Auch Gebietskörperschaften wie der Bund sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Unternehmen i. S. d. § 15 AktG anzusehen. Für Unternehmensbeteiligungen des Bundes gelten daher grundsätzlich die aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen.

    Mit dem Bund verbundene Unternehmen, gegenüber denen der Bund als herrschendes Unternehmen anzusehen ist, unterliegen damit bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der Berichtspflicht nach § 312 AktG. Zur Erleichterung der Erfüllung einer etwaigen Berichtspflicht nach § 312 AktG ist hier eine alphabetische Zusammenstellung der mit dem Bund im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen und rechtlich unselbstständigen Einrichtungen eingestellt.

    http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungen_des_Bundes/2012-09-21-liste-unternehmen.html

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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.