Jugendämter Bayern

Jugendamt Kaufbeuren

Jugendamt Kaufbeuren

Die Zuständigkeit für die Stadt Kaufbeuren obliegt dem Jugendamt Kaufbeuren.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Kaufbeuren. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das oben gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche des Jugendamt Kaufbeuren erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Kaufbeuren

Hier finden Sie nun die Adressen und die Daten vom Jugendamt Kaufbeuren:

Allgemeine Verwaltung
Am Graben 3
87600 Kaufbeuren
Tel.: 08341 43 70

Kinder, Jugend und Familie – Jugendamt

Im Fokus des Jugendamts stehen Kinder und Jugendliche mit ihren Familien. Denn die Aufgabe und das Ziel vom Jugendamt Kaufbeuren ist es, die Familien bei Problemen oder Schwierigkeiten zu unterstützen und ein Angebot zu schaffen, dass dort ansetzt, wo es gebraucht wird.

Kinder und Jugendliche sollen bei ihrer Entwicklung unterstützt und gefördert werden, damit sie zu einem eigenverantwortlichen Menschen heranwachsen, der ein selbstständiges Leben führt. Doch nicht nur Kinder werden in ihren Fähigkeiten gestärkt und bei Problemen unterstützt, sondern auch Eltern erhalten Unterstützung wenn es beispielsweise um die Erziehung geht. So werden Kompetenzen gestärkt und Hürden gemeistert. Auch ist es die Aufgabe des Jugendamts, die Kinder und Jugendlichen vor Gefahren zu schützen. Die Stadt Kaufbeuren soll ein Ort sein, an dem sich Menschen wohlfühlen und gerne leben.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Allgemeine Verwaltung
Tel.: 08341 43 70
Mail

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinder, Jugend und Familie – Jugendamt“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

Adoptionsvermittlung

Die Adoptionsvermittlungsstelle setzt sich aus weiteren Adoptionsvermittlungsstellen zusammen. Zu diesen gehören neben der Adoptionsvermittlungsstelle Kaufbeuren die Stellen der Jugendämter der Landkreise Ostallgäu, Lindau und der Städte Kempten und Memmingen.

Hier werden Eltern beraten, die sich überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben und diese, die gerne eine Kind adoptieren wollen. Letztere werden auf ihre Eignung geprüft, damit sichergestellt werden kann, dass ein Adoptivkind in dessen Leben und Alltag passt. So ist das Jugendamt auch während des Adoptionsverfahrens als Ansprechpartner an der Seite der Adoptiveltern. Andernfalls können sich auch Menschen an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden, wenn sie selbst adoptiert wurden und gerne mehr über ihre Herkunft erfahren wollen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Allgemeine Verwaltung
Tel.: 08341 43 70
Mail

Die offizielle Seite für den Bereich „Adoptionsvermittlung“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

Allgemeiner Sozialdienst

Der Allgemeine Sozialdienst steht ihnen bei jeglichen Fragen und Schwierigkeiten zur Seite und unterstützt Sie dabei, das Leben und den Alltag wieder eigenständig in die Hand zu nehmen. Beispielsweise können Sie sich an den Allgemeinen Sozialdienst wenden, wenn es Probleme bei der Erziehung, Trennung oder Scheidung gibt. Der Allgemeine Sozialdienst kann Sie beraten und gegebenenfalls geeignete Hilfen vermitteln. Zu den Hilfen gehören sowohl ambulante, als auch teilstationäre oder stationäre Hilfen. Auch wenn eines Ihrer Kinder von einer seelischen Behinderung bedroht ist oder bereits eine besteht, werden geeignete Hilfen vermittelt, die die drohende Behinderung abwenden sollen oder eine bestehende mildern oder sogar ganz beseitigen sollen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Allgemeine Verwaltung
Tel.: 08341 43 70
Mail

Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner Sozialdienst“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

Beistandschaft

Wenn die Eltern eines Kindes nicht mehr zusammen sind und getrennt leben, kann der Elternteil eine Beistandschaft einrichten, bei dem das Kind lebt. Diese Beistandschaft kümmert sich dann um die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und die Feststellung der Vaterschaft. Die elterliche Sorge wird dabei nicht beeinträchtigt. Die Beistandschaft wird mit der Volljährigkeit des Kindes beendet. Andernfalls kann diese durch eine schriftliche Erklärung beendet werden.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Allgemeine Verwaltung
Tel.: 08341 43 70
Mail

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaft“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

Beurkundung

Das Jugendamt hat die Fähigkeit, bestimmte Urkunden auszustellen. Dies ist dann notwendig, wenn für bestimmte Erklärungen öffentliche Beurkundungen vorgeschrieben sind. Zu den Urkunden, die das Jugendamt ausstellen kann, gehören die Beurkundung der Vaterschaft, des Unterhalts und des gemeinsamen Sorgerechts. Wenn ein nicht verheiratetes Paar ein Kind bekommt und keine Erklärung über die gemeinsame Sorge abgibt, kann die Mutter des Kindes eine Negativbescheinigung beantragen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Allgemeine Verwaltung
Tel.: 08341 43 70
Mail

Die offizielle Seite für den Bereich „Beurkundung“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

Beratung in Erziehungsfragen

In manchen Fällen kann es sein, dass Eltern auf eine Hürde treffen, die die Erziehung der Kinder betrifft. Es ist aber auch möglich, dass es zu so schwerwiegenden Problemen kommt, dass die Eltern nicht mehr weiter wissen. Egal, ob es sich also um ein kleineres oder größeres Problem handelt, die Beratung in Erziehungsfragen steht als Ansprechpartner immer zur Verfügung. Hier wird man nicht nur beraten, sondern erhält gegebenenfalls auch eine Vermittlung zu weiteren Hilfsangeboten.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Allgemeine Verwaltung
Tel.: 08341 43 70
Mail

Die offizielle Seite für den Bereich „Beratung in Erziehungsfragen“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

Hilfen zur Erziehung

Es kann sein, dass die Probleme und Schwierigkeiten in der Familie so tiefgehend sitzen, dass eine normale Beratung nicht ausreicht, um zu helfen. Ist dies der Fall und Eltern brauchen Unterstützung und Rat bei der Erziehung ihrer Kinder, kommen passende Hilfen zur Erziehung zum Einsatz. Dazu gehören beispielsweise eine Erziehungsberatung, eine Familienhilfe, ein Elternkurs oder aber auch spezielle Hilfsangebote für die Kinder und Jugendliche selbst.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Allgemeine Verwaltung
Tel.: 08341 43 70
Mail

Die offizielle Seite für den Bereich „Hilfen zur Erziehung“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe bietet ihre Unterstützung an, wenn ein Jugendlicher oder junger Erwachsener wegen einer Straftat angeklagt wurde. Sie kann beratend zur Seite stehen und jegliche Fragen beantworten. Dabei ist die Jugendgerichtshilfe auch Ansprechpartner für die Eltern der Angeklagten. Ebenfalls hat sie die Aufgabe, sich einen Überblick über die derzeitige Situation des Straftäters zu machen, um zu schauen wie die derzeitigen Lebensverhältnisse sind. Auf dieser Grundlage kann die Jugendgerichtshilfe dem Gericht mögliche Maßnahmen vorschlagen, die für den Straftäter geeignet wären. Sollte das Gericht diesen Maßnahmen zustimmen, betreut die Jugendgerichtshilfe diese. Auch kann sie weitere Hilfsangebote vermitteln.

Jugendgerichtshilfe
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Familienname A-M
Katja EhrenhuberTel.: 08341 437 335
Mail: katja.ehrenhuber@kaufbeuren.de

Familienname N-Z
Michaela LausserTel.: 08341 437 385
Mail: michaela.lausser@kaufbeuren.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendgerichtshilfe“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung ist dafür da, dass es immer passende Hilfsangebote gibt. Um dies zu gewährleisten, schaut sie sich das bestehende Angebot an und setzt da an, wo es Lücken gibt. Es wird auch immer nach den Interessen und Wünschen der NutzerInnen gefragt, damit das Angebot auch für diejenigen ausgerichtet ist, die es schlussendlich in Anspruch nehmen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Allgemeine Verwaltung
Tel.: 08341 43 70
Mail

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendhilfeplanung“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

Jugendschutz

Der Jugendschutz spielt beim Jugendamt eine ganz zentrale Rolle. Da Jugendliche viele Gefahren noch nicht richtig einschätzen können, hat es sich das Jugendamt zur Aufgabe gemacht, Präventionsmaßnahmen bereitzustellen. Diese richten sich nach den zentralen Themen wie Alkoholkonsum, Drogen und Medien. Diese sind die größten und bekanntesten Gefahrenquellen, bei denen es gilt, die Jugendlichen aufzuklären. Veranstalter und Gewerbetreibende, die sich mit dem Jugendschutz auseinandersetzen müssen, haben auch die Möglichkeit, sich beim Jugendamt beraten zu lassen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Allgemeine Verwaltung
Tel.: 08341 43 70
Mail

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendschutz“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

Kinderschutz

Beim Kinderschutz steht im Fokus, dass Kinder geborgen und geschützt aufwachsen können. Dafür setzt sich auch das Jugendamt ein. Wenn es zu Meldungen von Kindeswohlgefährdungen kommt, geht das Jugendamt diesen nach, um diese entweder auszuschließen oder geeignete Maßnahmen einzuleiten. Es muss geschaut werden, wo die Gefährdung liegt und was dagegen gemacht werden kann. Zunächst wird Kontakt zu der Familie aufgenommen, um gemeinsam an dem Problem zu arbeiten. Sind diese nicht kooperativ, kann es auch sein, dass die Kinder für eine gewisse Zeit oder auf Dauer woanders untergebracht werden müssen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Allgemeine Verwaltung
Tel.: 08341 43 70
Mail

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinderschutz“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

Kindertageseinrichtungen, Gebührenbefreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sein, dass das Jugendamt Kaufbeuren die Kosten für den Besuch einer Kindertageseinrichtung übernimmt. Dazu muss ein Antrag ausgefüllt und beim Jugendamt abgegeben werden.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Allgemeine Verwaltung
Tel.: 08341 43 70
Mail

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertageseinrichtungen, Gebührenbefreiung“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist ein zusätzliches Betreuungsangebot zu den Kindertageseinrichtungen, Krippen und Horts. Die Besonderheit hierbei ist, dass die Kinder in einer kleineren Gruppe betreut werden und die Betreuung generell flexibler gestaltet werden kann. Oft ist es auch so, dass die Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson stattfindet. Damit eine Person als Tagespflegeperson arbeiten kann, muss diese eine Erlaubnis vom Jugendamt dafür haben.

Kindertagespflege
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Allgemeine Verwaltung
Tel.: 08341 43 70
Mail

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagespflege“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

KoKi – Netzwerk frühe Kindheit

Das Netzwerk frühe Kindheit hat das Angebot, Eltern mit einem neugeborenen Baby zu besuchen und ein Willkommensgeschenk zu überbringen. Dabei handelt es sich selbstverständlich um ein freiwilliges Angebot, das auf Wunsch genutzt werden kann. Neben einem Willkommensgeschenk können sich Eltern auch beraten lassen, welche Angebote es in der Stadt Kaufbeuren gibt. Wenn Sie diesen Willkommensbesuch nutzen wollen, können Sie einen Termin über die untenstehende Telefonnummer oder E-Mail vereinbaren. Ansonsten ist die Koordinierende Kinderschutzstelle Anlaufstelle für jegliche Fragen, die Eltern und Familien mit kleinen Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren haben.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Koordinierende Kinderschutzstelle
Tel.: 08341 437 399
Mail: koki@kaufbeuren.de

Die offizielle Seite für den Bereich „KoKi – Netzwerk frühe Kindheit“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

Pflegekinderwesen

Es kann die unterschiedlichsten Gründe haben, warum ein Kind nicht mehr in seiner Ursprungsfamilie leben kann. Wenn dies der Fall ist, kommen Pflegefamilien ins Spiel. Diese nehmen das Kind dann für eine gewisse Zeit oder aber auch auf Dauer auf und kümmern sich um das Kind. Dem Kind wird dadurch ein geborgenes Umfeld gegeben, in dem es in Sicherheit aufwachsen kann. Als Pflegefamilien kommen verheiratete oder unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare oder aber auch Alleinerziehende in Frage. Es gibt allerdings Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um als Pflegefamilie fungieren zu können. Welche diese sind, können Sie bei Interesse beim Jugendamt nachfragen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Sabine Preckle
Tel.: 08341 437 374
Mail: sabine.preckle@kaufbeuren.de

Stefanie Seidl
Tel.: 08341 437 372
Mail: stefanie.seidl@kaufbeuren.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegekinderwesen“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

Trennungs- und Scheidungsberatung

Auch bei partnerschaftlichen Problemen steht das Jugendamt unterstützend und beratend zur Seite. Dabei geht es darum, Konflikte sachlich und ruhig zu klären. Das Wohl des Kindes steht immer an erster Stelle, wodurch geschaut wird, dass die elterliche Sorge trotz Konflikten bewusst wahrgenommen wird. Wenn ein Konflikt vor das Familiengericht kommt, werden Elternteile auch dort unterstützt. Wenn die Kinder alt genug sind, wird auch mit ihnen zusammen gearbeitet und geschaut, welcher Lösungsweg am besten ist.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Allgemeine Verwaltung
Tel.: 08341 43 70
Mail

Die offizielle Seite für den Bereich „Trennungs- und Scheidungsberatung“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

Unbegleitete ausländische Minderjährige

Als unbegleiteter minderjähriger Ausländer gilt derjenige, der nach Gesetz keine deutsche Person ist und ohne eine Erziehungsberechtigte Person nach Deutschland gekommen ist. In so einem Fall wird ein Vormund vom Jugendamt bestellt.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Allgemeine Verwaltung
Tel.: 08341 43 70
Mail

Die offizielle Seite für den Bereich „Unbegleitete ausländische Minderjährige“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

Unterhaltsvorschuss

Der alleinerziehende Elternteil, der das Kind in seiner Obhut hat, hat Anspruch auf Unterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil. Zahlt dieser keinen Unterhalt oder dies nicht regelmäßig oder in voller Höhe, kann der alleinerziehende Elternteil Unterhaltsvorschuss erhalten. Ab dem 12. Lebensjahr des Kindes kommen noch weitere Voraussetzungen dazu. In dem Fall darf der Elternteil, der das Kind betreut, keine Leistungen nach dem SGB II beziehen oder wenn er solche bezieht, muss er ein monatliches Einkommen von mindestens 600€ brutto haben. Zudem muss eine Unterhaltsvorschussleistung die Hilfebedürftigkeit eines Kindes vermeiden.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Gerlach
Tel.: 08341 437 369
Mail

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

Anerkennung der Vaterschaft

Mit der Geburt eines Kindes ist die Mutter direkt kraft Gesetzes die Mutter des Kindes. Beim Vater hingegen muss die Vaterschaft erst anerkannt werden, wenn dieser mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet ist. Um die Vaterschaft anerkennen zu lassen, bedarf es einer Zustimmungserklärung der Kindesmutter. Durch die Anerkennung der Vaterschaft kann dieser in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden und ist nun auch rechtlich gesehen der Vater des Kindes.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Allgemeine Verwaltung
Tel.: 08341 43 70
Mail

Die offizielle Seite für den Bereich „Anerkennung der Vaterschaft“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Leistungen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen müssen finanziert werden. Die Kosten dieser Hilfen übernimmt das Jugendamt. Es kann allerdings auch sein, dass manche Hilfen einen finanziellen Beitrag der Eltern verlangen. Dies kommt auf die gewährleistete Hilfeleistung an. Die wirtschaftliche Jugendhilfe übernimmt beispielsweise die Zahlung von Pflegegeld an die Pflegeeltern, die Heimkosten, die Kosten für die Eingliederungshilfen, die Kosten einer Inobhutnahme oder die Kosten für ambulante Hilfen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Vogt
Tel.: 08341 437 298

Die offizielle Seite für den Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ vom Jugendamt Kaufbeuren finden Sie hier.

2 Kommentare

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  • Liebe Eltern und Großeltern,

    ich möchte gerne aufgrund meiner großen Erfahrung im Umgang mit Jugendämtern und Familiengerichten alles weitergeben was ich weiß! Ich bin ganz bestimmt kein spitzel und bin voll für eine unabhängige private Kontrollinstanz über die Jugendämter z.B.approbierte Psychotherapeuten die selber Kinder haben mit jahrelanger Erfahrung.Und natürlich Kinderärzten mit sehr viel Erfahrung und eigenen Kindern sowie top universitäts dipl.Pädagogen mit Jahrelanger Erfahrung und eigenen Kindern.Wir haben es selbst erlebt seht hier unter Jugendamt Pfarrkirchen wo wir leider vorher lebten wie ein leihenhafter Gutachter durch eigener Geschichte einen Hass auf Familien ausübt und sehr viele Familien in Niederbayern zerstört hat nachweislich kenne einige Gutachten von Ihm wir sorgten auch dafür das er von der Sachverständigenliste der IHK gestrichen wurde!!
    Der Obergutachter der uns vor dem OLG begutachtete ein sehr kompetenter Dr.dipl.Psychologe und Dr.Pädagoge mit selbst einer gesunden Familie hat die Wahrheit ans Licht gebracht auch negative Seiten von uns die jeder mensch hat aber lange nicht rechtfertigen das Kind zu entziehn!! Wenn Ihr Probleme und Fragen habt meldet Euch ich berate und helfe gerne zum schutz aller Kinder! m.k.consulting@hotmail.de

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.