Jugendämter Rheinland-Pfalz

Kaiserslautern Jugendamt

Rheinland-Pfalz Jugendämter
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Fax: 0631 / 7105-474

Außerschulische Jugendbildung
Webadresse: https://www.kaiserslautern-kreis.de/verwaltung/jugend-und-soziales/

Allgemeiner Sozialer Dienst
Bereich: Bruchmühlbach-Miesau, Gerhardsbrunn, Lambsborn, Langwieden, Martinshöhe
Cullmann Denise
Telefon: 0631 / 7105-473
E-Mail: denise.cullmann@kaiserslautern-kreis.de
Bereich: Kollweiler, Erzenhausen, Eulenbis, Mackenbach, Ramstein-Miesenbach, US-Air Base Ramstein
Böttcher Sarah
Telefon: 0631 / 7105-426
E-Mail: sarah.boettcher@kaiserslautern-kreis.de
Bereich: Kindsbach, Kottweiler-Schwanden, Mittelbrunn, Oberarnbach, Steinwenden
Braunschweig Angelika
Telefon: 0631 / 7105-209
E-Mail: angelika.braunschweig@kaiserslautern-kreis.de
Bereich: Fischbach, Frankelbach, Frankenstein, Hirschhorn, Katzweiler, Olsbrücken, Otterbach, Sulzbachtal, Waldleiningen
Schneider Ute
Telefon: 0631 / 7105-481
E-Mail: ute.schneider@kaiserslautern-kreis.de
Bereich: Rodenbach, Schwedelbach, Weilerbach
Driesner Paul
Telefon: 0631 / 7105-418
E-Mail: paul.driesner@kaiserslautern-kreis.de
Bereich: Enkenbach-Alsenborn, Hochspeyer
Heymann Stephanie
Telefon: 0631 / 7105-412
E-Mail: stephanie.heymann@kaiserslautern-kreis.de
Bereich: Bann, Krickenbach, Linden, Queidersbach, Schopp, Stelzenberg, Trippstadt
Stiller Andra
Telefon: 0631 / 7105-311
E-Mail: andra.stiller@kaiserslautern-kreis.de
Bereich: Mehlbach, Niederkirchen, Otterberg, Schneckenhausen
Bereda Luisa
Telefon: 0631 / 7105-491
E-Mail: luisa-maria.bereda@kaiserslautern-kreis.de
Bereich: Heiligenmoschel, Mehlingen, Neuhemschbach, Schallodenbach, Sembach
Haferanke Thorsten
Telefon: 0631 / 7105-424
E-Mail: thorsten.Haferanke@kaiserslautern-kreis.de
Bereich: Hauptstuhl, Hütschenhausen, Niedermohr, Reichenbach-Steegen
Dahl Alexandra
Telefon: 0631 / 7105-514
E-Mail: alexandra.dahl@kaiserslautern-kreis.de
Bereich: Landstuhl
Rösler Susanne
Telefon: 0631 / 7105-506
E-Mail: susanne.roesler@kaiserslautern-kreis.de

Beistandschaften, Beurkundungen
Fax: 0631 / 7105-406
Braun Marcus
Telefon: 0631 / 7105-419
Koppenhöfer Kerstin
Telefon: 0631 / 7105-339
Korst Volker
Telefon: 0631 / 7105-232
Schanzenbecher Michaela
Telefon: 0631 / 7105-461
Stemler Marina
Telefon: 0631 / 7105-485
Urschel Thomas
Telefon: 0631 / 7105-420

Beratung bei Trennung, Scheidung
Fax: 0631 / 7105-406
Demper-Mohrhardt Antje
Telefon: 0631 / 7105-428
Werle Stefanie
Telefon: 0631 / 7105-426

Elterngeld, Betreuungsgeld
Fax: 0631 / 7105-593
Obry Christine
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Urschel Anke
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Familienbildung im Netzwerk
Stiller Andra
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Jugendgerichtshilfe
Zeiger Diana
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Telefon: 0631 / 7105-421
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Kindertagesstätten
Mauer Gabriele
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Fax: 0631 / 7105-406
Rauenschwender Volker
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Fax: 0631 / 7105-406

Netzwerke Frühe Hilfen
Haferanke Thorsten
Telefon: 0631 / 7105-424
Fax: 0631 / 7105-406

J ugendamt Kreis Kaiserslautern
Fischerstraße 12
67655 Kaiserslautern
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Pflegekinderdienst
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Bachmann Ulrike
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Sozialpädagogische Familienhilfe
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Unterhaltsvorschuss
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Schanzenbecher Michaela
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Wirtschaftliche Jugendhilfe
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Willy-Brandt-Platz 1
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Herr Maurer
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Jugendgerichtshilfe
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Frau Werner-Rauland
Telefon: 0631 / 3652-347
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Pflegekinder
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Fax: 0631 / 3654-890
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Tagespflege
Frau Wolff-Käfer
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Fax: 0631 / 3651-519
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Unterhaltsvorschuss
Fax: 0631 / 3651-519
Herr Bang
Telefon: 0631 / 3654-745
E-Mail: markus.bang@kaiserslautern.de
Frau Brehm
Telefon: 0631 / 3654-017
E-Mail: ursula.brehm@kaiserslautern.de
Frau Herzer
Telefon: 0631 / 3652-623
E-Mail: martina.herzer@kaiserslautern.de

31 Kommentare

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  • Ein Jugendlicher war mit Zustimmung seines allein sorgeberechtigten Elternteils in einer Hilfeeinrichtung untergebracht, die ihn in seiner sozialen Entwicklung voranbringen sollte.

    Der sorgeberechtigte Elternteil war aufgrund fachärztlicher Diagnosen der Meinung, dass der Jugendliche Eingliederungshilfe erhalten müsse, was ein pfälzisches Jugendamt unter allen Umständen verneinte, das Vorliegen der Voraussetzungen jedoch auch über Jahre gesetzwidrig nicht prüfen wollte. Das pfälzische Jugendamt wollte lieber dem Elternteil Hilfe zur Erziehung leisten, was im Ergebnis bedeutet, dass ein Elternteil als vollkommen unfähig betrachtet und behandelt wird.
    Der Elternteil setzte sich jedoch immer wieder für sein Kind ein, was über die Jahre zu unlösbaren Konflikten zwischen dem „Fallmanager“ und dem Erziehungsberechtigten führte.
    Jugendamt und Einrichtung verbaten sich also „Einmischung“ des Sorgeberechtigten in die Erziehung im Heim, die jedoch eindeutig kindswohlschädlich war.

    Der Jugendliche hatte sich zunehmend über Rassismus, Ungerechtigkeit, unhygienische Zustände, Drogenkonsum und sexuellen Missbrauch der Jugendlichen untereinander, etc. in der Einrichtung beklagt, so dass er für die Einrichtung untragbar wurde.

    Nachfragen des sorgeberechtigten Elternteils und Bitten um Aufklärung wurden inhaltlich ignoriert aber gleichzeitig moniert, dass „der Ton“ des Elternteils der Einrichtung nicht passe.
    Es wurden deswegen „Konsequenzen“ angedroht, wenn der Elternteil nicht besser „kooperiere“,
    was bedeutet, dass die Einrichtung einen Grund finden musste, den Jugendlichen entfernen zu können.
    So wurde kurz vor Weihnachten dem Sorgeberechtigten mitgeteilt, dass der Jugendliche, der zuvor von dieser Einrichtung als musterhaft dargestellt worden war („Jemand, der „bitte“ und „danke“ sagen kann, etc.), als für die Gruppe bedrohlich und schädlich zwangsweise „beurlaubt“.
    Da der Sorgeberechtigte aus beruflichen und privaten Gründen den Jugendlichen so kurzfristig nicht
    aufnehmen konnte, da der Sorgeberechtigte an diesem Tag abwesend war und mit seinen Einwänden und Lösungsvorschlägen einfach übergangen worden war („Mit Ihnen verhandeln wir nicht!“), wurde der Jugendlicher durch das pfälzisches Jugendamt seinem sorgeberechtigten Elternteil wegen angeblich „fehlender Kooperationbereitschaft“ ohne gesetzliche Grundlage entzogen und zum nicht sorgeberechtigten, vom Umgang seit vielen Jahren gerichtlich ausgeschlossenen anderen Elternteil verbracht, dessen Adresse dem Sorgeberechtigten unbekannt war.
    Weder von Polizei, Jugendamt oder Einrichtung war über Wochen keine Auskunft darüber zu erlangen, wo konkret sich der Jugendliche aufhielt. Diese Kindesentziehung interessierte niemanden.
    Das pfälzische Jugendamt gab schriftlich an, es wolle den bisherigen Elternteil gegen den anderen Elternteil austauschen lassen, um dadurch einen „kooperativen Ansprechpartner“ für seine Pläne zu haben.

    Der andere Elternteil, der seinen Wohnsitz in Kaiserslautern hat, und der seit Jahren gerichtlich vom Umgang ausgeschlossen war, wurde also instruiert, die alleinige elterliche Sorge für den Jugendlichen bei einem saarländischen Familiengericht zu beantragen.

    Von jetzt auf nachher wurde der Kontakt zum bisherigen Elternteil abgebrochen, der Jugendliche von Seiten des Jugendamtes und des „neuen“ Elternteils massiv manipuliert, so dass der Jugendliche nun zum „neuen“ Elternteil wollte.

    Das gerichtliche Verfahren wurde jedoch zum Missfallen des pfälzischen Jugendamtes per Vergleich beendet, wonach beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sein wollten.

    Der Jugendliche wurde dennoch in eine Jugenhilfeeinrichtung in Kaiserslautern verbracht und dort dauerhaft platziert, obwohl der Jugendliche dies ja nicht wollte.
    Auch der sorgeberechtigte Elternteil wollte keine Heimunterbringung mehr.

    Man vermittelte ihm jedoch, dass es keine Alternative zur Heimunterbringung gäbe,
    ließ ihn fast täglich beim anderen Elternteil in Kaiserslautern betreuen, so dass er fast nur noch zum Schlafen in die Einrichtung zurückkehrte.
    Die Einrichtung in Kaiserslautern gab an, sie unterstütze das Gedeihen der Beziehung zwischen Jugendlichem und „neuem“ Elternteil, wollte jedoch nur die weitere lukrative Belegung durch das Jugendamt.

    Der „alte“ Elternteil hatte, obwohl auf dem Papier nach wie vor sorgeberechtigt, nichts mehr zu sagen oder zu bestimmen, wurde von der Erziehung völlig ausgeschlossen.
    Umgang mit ihm wurde nicht gefördert, der Jugendliche in seiner ablehnenden Haltung verstärkt, dafür gelobt.

    Die Heimerziehung des Jugendlichen in Kaiserslautern wurde gegen den ausdrücklichen Willen des „alten“ Elternteils „vollzogen“, obwohl dies lt. Gesetz nicht möglich ist.
    Die Einrichtung in Kaiserslautern und das pfälzische Jugendamt ignorierten die gesetzlichen Bestimmungen weiter und setzten rechtswidrig die Unterbringung des Jugendlichen im Heim fort.
    Dagegen wandte sich der „alte“ Elternteil, indem er das Verwaltungsgericht anrief.

    Als das pfälzische Jugendamt von der Anrufung des Verwaltungsgerichts erfuhr,
    wurde der „neue“ Elternteil zur erneuten Beantragung der alleinigen elterlichen Sorge beim Familiengericht Kaiserslautern bestimmt, obwohl die elterliche Sorge kein halbes Jahr zuvor doch bereits wie beschrieben geregelt worden war und aufgrund seines vollständigen Ausschlusses von der Erziehung nur der „alte“ Elternteil Grund zur Anrufung des Familiengerichts gehabt hätte.
    Der „neue“ Elternteil“ wiederholte fast wörtlich seinen alten Antrag vor dem neuen Gericht, behauptete zudem wahrheitswidrig, der „alte“ Elternteil habe keine für eine gemeinsame elterliche Sorge notwendige Sorgeerklärung abgegeben.
    Er konnte für seinen Antrag keine neuen Tatsachen vorbringen.

    Am Verfahren beteiligt war nun auch das Jugendamt Kaiserslautern.
    Es behauptete wahrheitswidrig, keine Sachkenntnis zu haben, obwohl es sowohl vom „alten“ Elternteil als auch vom anderen pfälzischen Jugendamt schon umfassend informiert worden war und sich sogar am Verfahren aktiv hätte beteiligen können.

    Das Jugendamt Kaiserslautern duldete und deckte das rechtswidrige Handeln des anderen pfälzischen Jugendamtes.
    Dem Verwaltungsgericht gegenüber gab das pfälzische Jugendamt an zwar rechtswidrig zu handeln, jedoch „immer zum Wohle des Jugendlichen“, es „warte“ schließlich auf den Sorgerechtsentzug beim „alten“ Elternteil.
    Dafür gab es jedoch keine Gründe.

    Das Familiengericht erließ auch auf Anregung des pfälzischen Jugendamtes einen Beweisbeschluss, wonach der „alte“ Elternteil begutachtet werden solle.
    Begutachtungen sind nämlich „das“ Mittel, unliebsame Eltern nach den Wünschen eines Jugendamtes zu entsorgen.
    Da Begutachtungen im Familienrecht aber lt. höchstrichterlicher Rechtsprechung freiwillig sein sollen und aus der Nichtteilnahme dem Betroffenen kein Nachteil entstehen soll, wandte sich der „alte“ Elternteil gegen eine Begutachtung durch eine auch noch in Kaiserslautern tätige Psychologin.

    Diese Psychologin setzte sich jedoch über den ausdrücklich erklärten Willen des „alten“ Elternteils hinweg und erstellte ein ausschließlich auf Aussagen Dritter, insbesondere Aussagen des pfälzischen Jugendamtes, der Einrichtung in Kaiserslautern, des „neuen“ Elternteils und des manipulierten Jugendlichen basierendes äußert tendenziöses und fachlich unhaltbares Gutachten.

    Die Psychologin missachtete also sogar ihre eigenen berufsethischen Leitlinien und Verpflichtungen, um den Plan des pfälzischen Jugendamtes, den „alten“ Elternteil zu eliminieren, zu realisieren. Zum Wohle des Jugendlichen?
    Mitnichten.
    In der Einrichtung kam er mit Drogen in Kontakt, wurde sogar straffällig.
    Das pfälzische Jugendamt bezeichnete die Entwicklung des Jugendlichen dennoch als „insgesamt positiv“ – eine skandalöse Einschätzung mit unabsehbaren Negativfolgen!
    Der „alte“ Elternteil konnte nichts tun.

    Nach vielen Monaten des ergebnislosen Wartens und der Hilflosigkeit war der „alte“ Elternteil schließlich so zermürbt, dass er dem Antrag des „neuen“ Elternteils auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge zustimmte, nicht zuletzt in der Hoffnung, auf diese Art und Weise wieder Kontakt zum Jugendlichen zu bekommen.

    Der „neue“ Elternteil war nun also allein sorgeberechtigt aber immer noch nicht zufrieden. Er verweigerte dem „alten“ Elternteil auch weiterhin sogar jede Information über den Jugendlichen.
    Darauf wandte sich der „alte“ Elternteil hilfesuchend an das Jugendamt Kaiserslautern, auf das aufgrund des Wechsels des Sorgeberechtigten die Zuständigkeit übergegangen war und das gesetzlich verpflichtet ist, Familien zu beraten und zu unterstützen.

    Das Jugendamt Kaiserslautern antwortet jedoch einfach nicht.
    Mehrfache Nachfragen des „alten“ Elternteils über Wochen und Monate erbrachten schließlich die Information, dass das Jugendamt Kaiserslautern noch auf die Abgabe des Falles vom ehemaligen Jugendamt wartete.
    Man hielt den „alten“ Elternteil weiter hin: Termine seien verschoben worden und müssten abgewartet werden.
    Aber auch nach Verstreichen der neuen Termine gab es keine Information.
    Der „alte“ Elternteil wandte sich u.a also an den Beigeordneten und den Jugendamtsleiter.
    Dies wurde als „Dienstaufsichtsbeschwerde“ gewertet, obwohl es lediglich ein Hilfegesuch war.
    Erst nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes erhielt der „alte“ Elternteil schließlich einige Informationen.
    U.a. auch diese, dass der Jugendliche nun auch zum „neuen“ Elternteil den Kontakt abgebrochen habe, die Einrichtung in Kaiserslautern nun die „Verselbstständigung“ des Jugendlichen „unterstütze“.
    Der „alte“ Elternteil wollte jedoch die ihm gesetzlich zustehenden Minimalinformationen über die Lebensumstände seines Kindes und nicht nur geglättete „Hilfeplanvorlagen“.
    Er wollte seinem Kind etwas zu dessen Geburtstag schenken – ein mehrtägiges Gruppen-Coaching zur Berufsfindung in einer Jugendherberge mit Begleitfreizeitprogramm.
    Zur Anmeldung hätte der „alte“ Elternteil jedoch die verbindliche Zu- oder Absage seines Kindes benötigt, weshalb er das Jugendamt Kaiserslautern bat, vom Jugendlichen die Antwort „ja“ oder „nein“ zu erfragen.
    Noch nicht einmal das war der sozialpädagogischen Fachkraft möglich!

    Der gesetzlichen Aufgabe des Jugendamtes, Umgang zu ermöglichen und zu fördern,
    kam das Jugendamt Kaiserslautern mit der Begründung, der Jugendliche dürfe entscheiden, ob er Umgang wolle oder nicht, nicht nach.
    Es gab an, es könne den Jugendlichen weder durch Erklärungen über die Gesetzeslage noch durch pädagogische Interventionen zum Umgang motivieren, was einer Bankrotterklärung einer solchen Behörde gleichkommt. Es wurde noch nicht einmal ein einziger Versuch unternommen!
    Stünden an gleicher Stelle Eltern, sie hätten ihre Erziehungsunfähigkeit durch eine solche Aussage dokumentiert.

    Da der „alte“ Elternteil wiederum mehrmals nachfragte und eine schriftliche Bestätigung des vom Jugendamt erklärten Unvermögens zu erhalten , teilte ihm schließlich
    ein weiterer Mitarbeiter des Jugendamtes Kaiserslautern Folgendes mit:
    „In Fällen, in denen auch wir nichts erreichen und unterschiedliche Elterninteressen in einem Beratungsprozess nicht zu einem Konsens geführt werden können, obliegt es jedem Elternteil, zu überdenken, wie er mit dieser Situation umgeht.

    Erlauben Sie mir an dieser Stelle, drei Wünsche auszusprechen, die ich solchen Eltern gerne mit auf den Weg gebe: die Gelassenheit, alles das hinzunehmen, was nicht zu ändern ist,
    die Kraft zu ändern, was nicht länger zu ertragen ist
    und die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.“

    Mit einem abgedroschenen Spruch, der wohl in einigen „Jugendamtsbuden“ hängt und dort anscheinend auch gelebt wird, wurde der „alte“ Elternteil abgespeist.
    Auf weitere Anfragen und Bitten des „alten“ Elternteils reagierte das Jugendamt Kaiserslautern nämlich nicht mehr.
    Allerdings wollte es ihn stattdessen zu den Kosten der Heimerziehung, die er seit Jahren abgelehnt hatte und die ihm gegen seinen Willen ungesetzlich „übergezogen“ wurde, heranziehen.
    Das wird demnächst vor dem Stadtrechtsausschuss verhandelt.

    Wen würde es da wundern, dass das wegen der Verweigerungshaltung des „neuen“ Elternteils und des Jugendamtes Kaiserslautern angerufene Familiengericht Kaiserslautern „versehentlich“ den Antrag des „alten“ Elternteils einfach monatelang nicht bearbeitete, denn der Antrag sei in einer falschen Akte „auf Wiedervorlage“ abgelegt worden…

    Es ist unglaublich traurig, was hier zum Nachteil dieses Jugendlichen und seiner Familie geschieht.

  • Neues aus der Provinz:

    Dieses Jugendamt Kaiserslautern betrieb mit dem zunächst zuständigen Jugendamt Neustadt Weinstraße erst den Einsatz eines Elternteils, der aktuell seit vielen Jahren vom Umgang ausgeschlossen war (Abänderung Umgang war nicht erfolgt) als Alleinsorgeberechtigten und fand eine willfährige Familienrichtern.

    Anstatt, wie gewollt und beantragt, das Kind in seinen Haushalt aufzunehmen, überließ er sein Erziehungsrecht (das er zum damaligen Zeitpunkt noch nicht einmal hatte) einer Jugend“hilfe“einrichtung, in der das Kind straffällig wurde.

    Der andere Elternteil, seinerzeit Inhaber der alleinigen elterlichen Sorge, wandte
    sich gegen die Heimunterbringung des Kindes bei beiden Jugendämtern, der „Hilfe“einrichtung, überall -. Er wurde nicht gehört, einfach übergangen, als gäbe es diesen Sorgeberechtigten gar nicht. Ein Hilfeplan lag nicht vor, kein Bescheid.

    Recht und Gesetz? Fehlanzeige bei diesen beiden Jugendämtern.

    Der ausgegrenzte Elternteil wird nun vom Jugendamt Kaiserslautern „zur Mitarbeit“ bei der Beantragung von Bafög für das Kind aufgefordert, obwohl durch das Wirken dieses Jugendamtes Kaiserslautern zuletzt dem Kind nicht nahegelegt wurde, dass
    es Kontakt zu beiden Elternteilen, auch dem entsorgten, haben solle.

    Das Kind lehnt inzwischen unter der „Anleitung“ dieser Jugendämter seit Jahren den Kontakt zum später entsorgten Elternteil völlig ab. Das Kind befindet sich durch
    verletzte Aufsichts- und Fürsorgepflicht der Jugend“hilfe“einrichtung auf abschüssigem Weg. Verantwortlich fühlt sich niemand, da das SOS Jugendhaus stets behauptet hatte, „nur“ Auftragnehmer erst des Jugendamtes Neustadt, dann des Jugendamtes Kaiserslautern zu sein, keine eigene Verantwortung habe.

    Dem einen Elternteil wurde im Familiengerichtsverfahren erst die Teilsorge „Bereich Schule“ genommen und auf den anderen Elternteil übertragen. Hierfür gab es keine Gründe; denn dieser beantragende Elternteil hatte eine Schule schon ohne die Zustimmung des Sorgeberechtigten ausgesucht und für das Kind belegt und kennt sich als Ausländer im deutschen Schulwesen gar nicht aus. Auch hat er, da er viele Jahre keine Bezugsperson für sein Kind war und auch keinerlei Auskünfte beim anderen Elternteil über das Kind verlangte, nicht die geringste Ahnung, wo die Interessen und Fähigkeiten des Kindes liegen.

    Das Kind musste inzwischen die von diesem Erziehungsberechtigten im Verein mit den Jugendämtern ausgesuchte Schule verlassen, hat also diese Ausbildung abgebrochen und angeblich eine neue schulische begonnen.
    Dafür wird BaföG benötigt.
    Das heißt, der Staat will eine Doppelfinanzierung auf Kosten der Steuerzahler,
    indem der (in nichts notwendige)Heimaufenthalt des Kindes teilweise mit BaföG-Mitteln bestritten werden soll.
    Der entsorgte Elternteil soll einen Kostenbeitrag leisten, da der Alleinsorgeberechtigte zahlungsunfähig ist.

    Obwohl eine Heimbelegung ohne Einverständnis des seinerzeitigen Sorgeberechtigten zunächst vorgenommen wurde, es jetzt einen anderen Alleinsorgeberechtigten gibt durch das Treiben der Jugendämter mit Familiengericht, soll der entsorgte Elternteil für das Kind aufkommen, obwohl dieses den Umgang ablehnt und sogar die Jugendämter
    jede Auskunft gem. § 1686 BGB (Auskunft über die Lebensumstände des Kindes dem entsorgten Elternteil gegenüber) verweigern.

    Mitarbeit bei der geplanten Doppelfinanzierung für den Heimaufenthalt also für den entsorgten Elternteil, aber keinerlei Auskunft über das Kind, wie das gesetzlich vorgesehen ist?

    Das Familiengericht musste auf Geheiß des Jugendamtes Kaiserslautern deswegen eingeschaltet werden (es ist sich seiner Sache sicher, d.h., es meint, diese Familienrichterin würde wieder gegen den entsorgten Elternteil entscheiden).

    Obwohl die Gesetzeslage klar ist, hat diese Familienrichterin dem Alleinsorgeberechtigten eine Frist über Weihnachten hinaus gegeben, in dem er eine
    „Stellungnahme“ abgeben soll.
    Anstatt den Sorgeberechtigten anzuweisen, dem entsorgten Elternteil die notwendigen und zustehenden Auskünfte nach Monaten nun endlich zu geben, wird wieder Zeit geschunden,
    in der der entsorgte Elternteil weiterhin ohne Nachricht über sein Kind bleibt.

    Das ist unmenschlich. Es ist nicht einmal bekannt, ob das Kind überhaupt noch lebt und wo gerade.
    Aber zahlen soll der entsorgte Elternteil, obwohl er niemals Rechte vor diesen Jugendämtern hatte, obwohl er als Nichts von diesen Jugendämtern mit seinen Leitungen angesehen wird.
    Und er wird in neue familiengerichtliche Verfahren gehetzt, von denen er fast sicher weiß, dass diese nicht fair und rechtmäßig verlaufen werden.

    Inzwischen wird wertvolle Lebenszeit des Kindes und des entsorgten Elternteils vergeudet.
    Es ist unglaublich, was das Familienrecht in Deutschland schafft:
    Gesetzesbrüche, Aussitzen rechtswidriger Maßnahmen, um sie in „legal erscheinende“ zu überführen (eine zu Unrecht und gegen den Willen des Anspruchsberechtigten erbrachte Heimunterbringung ist ja nicht rückwirkend zurücknehmbar), damit Kinder in Heimen verderben und Familien zerstört werden.

    Das kann für die Gesellschaft nicht gut enden.

    • Seltsame Sicht der Dinge.
      Es taucht gar nicht auf, wie auf das Kind bereitwillig ab dem neunten Lebensjahr verzichtet worden war.
      In Form einer Heimunterbringung.
      Besagte Unterbrinung untersagte niemals den Kontakt, trotzdem war maximal ein Wochenende im Monat ein Besuch möglich.
      Die Misshandlungen die sich an diesem Kontakten abspielten, sind natürlich auch nicht besonders erwähnenswert.
      Trotz der überschüssig vorhandenen Liebe, wohlgemerkt!
      Alles in einem hat in ihrem Fall das Jugendamt eine sehr gute Arbeit erledigt, was auf Grund ihrer psychisch labilen Verfassung und der stark verschrobenen Einstellung anderen Menschen gegenüber gar nicht so einfach war.
      Anstatt meine Zeit in Internetforen zu verschwenden, wäre es sinnvoller das eigene Verhalten einmal zu überdenken, obwohl das natürlich auch nichts mehr bringen wird, da Sie sowieso alleine von uns scheiden werden, ohne jemals den Kontakt zu ihren Geburten wieder zu erlangen, die Sie von tiefsten Herzen verabscheu und Sie sehnlichst zu vergessen versuchen.
      Gruß N & M

      • Warum schreiben Sie denn nicht Ihren eigenen Namen unter den Text?
        Sie sind zu feige.

        Das sind Diffamierungen, Falschbeschuldigungen, verzerrte Wahrnehmungen und Darstellungen von Jugendämtern und Einrichtungen, die dem geneigten Leser ein bestimmtes Bild vermitteln sollen.

        Bloß wer soll dieser geneigte Leser sein?

        Meinen Sie tatsächlich, diejenigen, die hier über ihre Erfahrungen mit bestimmten Jugendämtern und Einrichtungen schreiben wüssten nicht, zu was Jugendamtsmitarbeiter und Einrichtungsmitarbeiter fähig sind?
        Die wüssten nicht, wie gelogen und getäuscht wird, wie Menschen diffamiert und beleidigt, wie Kinder in Heimen auf den falschen Weg geschickt werden, wie Familien zerstört werden?

        „Gute Arbeit“ wird Ihnen niemand attestieren, auch wenn Sie offenbar meinen, Ihre vor Eigenlob nur so stinkenden Äußerungen
        würden hier irgendjemanden davon überzeugen können.

        „Gute Arbeit“ hat jemand, der sich an gesetzliche Vorgaben nicht gehalten hat sicher nicht geleistet – er hat nur seine fachliche und menschliche Inkompetenz unter Beweis gestellt, wie am Ergebnis deutlich wird.

        Sie erliegen wohl Ihren eigenen Projektionen, sind vollkommen empathielos und haben trotz behaupteter Arbeitsüberlastung zu viel Zeit zum Phantasieren- vielleicht wäre ja mal eine Supervision angesagt?

        Wahrscheinlich gibt´s die bei Ihnen gar nicht und deswegen werden Sie wohl immer so weiter machen – so lange, bis Sie das Ergebnis Ihrer „guten Arbeit“ einholt.

      • Waren das mit der Inobhutnahme des Tobias K. auch Sie?
        Ist schon sehr unprofessionell sich im Internet mit einem Elternteil zu zoffen. Gradezu peinlich.
        Aber Dank! Tolles Beispiel, auch für jemaden der noch nicht direkt mit einem JA zu tun hatte, wie die JA-Mitarbeiter mit Eltern sprechen. Und da sind Sie ja noch sehr zurückhaltend – regelrecht höflich.

  • Nachtrag:

    Auf ein Kind will und kann elterlicherseits nicht „verzichtet werden.
    Denn allein das Jugendamt legt die Hilfeart nach seinem Gutdünken fest, „gewährt“ Hilfe, weist ein Kind in ein Heim ein.
    Eltern können ein Kind nicht „einweisen“. Die Dauer eines Heimaufenthaltes wird auch allein vom Jugendamt und seinen „freien“ Trägern der Jugendhilfe bestimmt. Die Eltern dürfen nicht mitwirken.

    Eine Maßnahme, die nicht auf einer Inobhutnahme eines Kindes gründet, ist von Jugendamtsseite sowie von Elternseite jederzeit aufhebbar. Theoretisch aber nur. Das Jugendamt Neustadt mit seinem Nachfolgejugendamt Kaiserslautern entzog ein Kind 2013 und hält es bis heute in der SOS Einrichtung Kaiserslautern quasi gefangen,
    auch wenn das inzwischen fast volljährige – leider aber induzierte – Kind seit Ende 2014 behauptet, freiwillig dort leben zu wollen.
    Was zeichnet aber ein Leben in einem Heim aus? Der Jugendliche kann dort tun und lassen, was er will, er
    instrumentalisierte Lehrer und Erzieher bei der Durchsetzung seiner Pläne – nämlich ohne jede Autoritätsanerkennung und ohne Eltern künftig zu leben.

    Im SOS Jugendhaus kam das Kind mit Drogen in Kontakt, gedeckt und wahrscheinlich befürwortet durch die dortigen Erzieher und vor allem das Jugendamt, das lieber Eltern für das Erziehungsversagen und die Aufsichtsverletzung dieses Heims unter der alleinigen Anleitung der Jugendämter Neustadt und Kaiserslautern verantwortlich macht, anstatt eigene Fehlentscheidungen einzugestehen und Abhilfe zu schaffen, die aber in diesem Falle leider zu spät kommen würde.Das Kind befindet sich auf abschüssigem Weg, wird vom Jugendamt in seiner Lebensart bestärkt, was zumindest seinen sozialen Untergang bewirkt. Es ist aber von den Jugendämtern schon lange aufgegeben worden.

    Sinn der Hilfe zur Erziehung ist für ein Jugendamt nicht etwa, den Gesetzesauftrag – Schutz, Beratung, Unterstützung, Erhalt der Familie – zu erfüllen, sondern die Eltern zu erziehen, nicht das Kind, das zudem gar kein Antragsrecht und keinen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung hat.

    Wenn ein Erziehungsberechtigter dennoch seine Erfahrungen und Erziehungsbemühungen beschreibt, zum Wohle
    seines Kindes dessen Interessen gegen das Jugendamt vertreten muss, wird dieser ganz einfach und ohne jede gesicherte Fachdiagnose als psychisch gestört dargestellt. Gutachter und Verfahrensbeistände gibt es genug, die sich an diesem schändlichen Treiben beteiligen.

    Solche Darstellungen machen sich andere staatliche Stellen so zunutze, indem diese auf Anfragen, Bitten und Beschwerden geschädigter, gequälter, entrechteter Eltern gar nicht erst antworten, nicht antworten sollen, so lautet z.B. ein Handbuch des Verfassungsschutzes eines der deutschen Bundesländer. Das minimiert fürs Erste die Arbeit
    dieser Stellen, die dann Zeit genug haben, hier auf dieser Seite während ihrer Arbeitszeit? Verfälschendes zu schreiben.

    Es sieht so aus, dass nach diesem Handbuch alle Unliebsamen, darunter viele Eltern, bundesweit behandelt werden.
    (Dieses Handbuch kann jedermann dahingehend lesen, ist öffentlich einsehbar, u.a., als Beweis für die danach geleistete „gute Arbeit“ der Jugendämter geeignet.)

    Es ist also das Jugendamt, das „Hilfe“ zur Erziehung gewährt, indem es die Kinder Heimen übereignet. Nehmen die Eltern diese „Hilfe“ nicht an, verlieren sie sofort wegen zugeschriebener Erziehungsunfähigkeit und Nicht-Kooperationswilligkeit
    das Sorgerecht. Es geht aber auch ohne Einwilligung der Eltern, die einstmals Unterstützung bei ihrer Erziehungsarbeit bei einem Jugendamt gesucht haben: Die Jugendämter Neustadt und Kaiserslautern erfüllten den Tatbestand der Kindesentziehung mit dem weiter beteiligten anderen Elternteil, den sie induzierten, für ihre Zwecke einspannten, obwohl dieser Elternteil seit Jahren gerichtlich vom Umgang ausgeschlossen worden war und keinen Antrag auf Abänderung des Umgangs gestellt hatte. Sie schafften Tatsachen, entzogen ein Kind, und niemanden interessierte dies. Weil das Jugendamt sich „Fachbehörde“ nennt, zieht niemand deren Fachlichkeit in Zweifel, selbst dann nicht, wenn es belastbare Beweise für die unfaire, ungesetzliche, unsaubere Verfahrensweise dieses Amtes gibt.

    Das Jugendamt kann ein Familiengericht ohne weiteres bestimmen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht
    auf das Jugendamt übertragen wird. Dem Familienrichter reichen die diffusen Angaben der angeblichen Fachstelle Jugendamt, um in ein Familiengefüge einzugreifen. Die Folgen bedenkt er nicht, da er fachlich und oft auch menschlich dazu nicht in der Lage ist.
    Deshalb bedient er sich gefügiger Personen, die er zu „Sachverständigen“ von seinen Gnaden ernennt.
    Die schreiben dann dies nieder, was der Familienrichter als Beweis erkennen will, damit er das Sorgerecht – in vielen Fällen „nur“ in Teilbereichen – kassieren kann.
    Dabei missachtet er sogar höchstrichterliche Urteile, lässt Verfahrensfehler auf Verfahrensfehler folgen, ist
    offensichtlich befangen, ethisch und juristisch und sozialwissenschaftlich nicht auf der Höhe.

    Aber in Deutschland werden Jugendämter und Richter nicht kontrolliert. Daher ist der Schaden, der von diesen Machtinstituten verursacht wird, so immens groß, wirkt zuletzt gesellschaftszerstörend.

    Abschließend:

    Diesen konfusen Satz der N und M in deren obiger Zuschrift müssten diese noch erläutern:

    „Anstatt meine Zeit in Internetforen zu verschwenden, wäre es sinnvoller das eigene Verhalten einmal zu überdenken, obwohl das natürlich auch nichts mehr bringen wird, da Sie sowieso alleine von uns scheiden werden, ohne jemals den Kontakt zu ihren Geburten wieder zu erlangen, die Sie von tiefsten Herzen verabscheu und Sie sehnlichst zu vergessen versuchen.
    Gruß N & M“

    Da wird einer also eher sterben, als jemals wieder Kontakt zu seinen „Geburten“ aufnehmen zu können?
    Kann man überhaupt – esoterisch also – zu lange zurückliegenden Geburten „Kontakt“ aufnehmen?
    Und – „Geburten“ hassen, verabscheuen, suchen sehnlichst zu vergessen?

    Wenn hier Menschen gemeint sind, die Eltern hassen und verabscheuen, sie sehnlichst zu vergessen suchen,
    dann wäre hier die „gute Arbeit“ des Jugendamtes Kaiserslautern beschrieben:

    Im Januar 2013 wurde ein Herr N. vom Kreisjugendamt Kaiserslautern um einen Aussprachetermin gebeten,
    damit die seinerzeit geplante Kindesentziehung verhindert werden könnte, da dieses Jugendamt noch nicht
    zuständig war.
    Es gab kein Gespräch mit Betroffenen und Vermittlern. Herr N. preist also bis heute die „gute Arbeit“ der Jugendämter Kaiserslautern, obwohl er Beratung, Unterstützung und Rechtlichkeit versagte.
    Weitere Personen wurden um Unterstützung gebeten: Der Sozialdezernent, der Jugendamtsleiter, die Leiterin AsD Kaiserslautern, weitere Sachbearbeiter. Sie alle „arbeiteten gut“, indem sie schwiegen.

    Das Kind befindet sich als Minderjähriger nun nach dem Kindesentzug, der staatsanwaltlich selbstverständlich nicht verfolgt wird, heute in einem sog. betreuten Wohnen, d.h., es haust in einem Problemviertel in Kaiserslautern in einem heruntergekommenen Haus ohne Briefkasten etc., umgeben von vielen Suchtkranken, die einem auf Schritt und Tritt entgegen wanken, tiefer Armut, marginalisierten und ausgegrenzten Menschen und soll dort z.B. den schulischen Anforderungen genügen können?

    Über die genauen Lebensumstände dieses jugendamtsgeschädigten Kindes verlautet nichts – es würde sonst offenbar, wie „gut“ dieses Jugendamt und seine Verbündeten gearbeitet hat…

    Es müsste noch mehr offen gemacht werden, wie rechtsbrecherisch, unfair und inhuman dieses Jugendamt Kaiserslautern/Neustadt seine „Arbeit“ erledigt.

    Aber es wird sich nichts ändern lassen. Der Leser hier wird in den Schilderungen nur sein eigenes Erleben mit Jugendämtern wiedererkennen können – sich schicksalsergeben mit der „guten Arbeit“ dieser Eingriffsbehörde,
    die sie schon immer war – auseinander setzen, ohne seine Kinder, die unter dem Einfluss der staatlichen Erziehung ihre Wurzeln kappen mussten, leben müssen.

  • Neue Dokumentation Jugendamts-Versagen:

    Anlass: Jugendamt Kaiserslautern wurde gebeten, auf den bevorzugten Elternteil einzuwirken, dem anderen Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des gemeinsamen Kindes gem. § 1686 BGB zu geben.

    Jugendamt bleibt unwirksam, da es keine Notwendigkeit sieht, den als so überaus erziehungsfähig angesehenen Elternteil deswegen anzusprechen. Das ist vorgeschoben; denn man hat wohl Angst, diesen Elternteil aus einem anderen Kulturkreis zu weisen. Es wird befürchtet, dann als „rassistisch“ dargestellt zu werden, was in Wirklichkeit jedoch tatsächlich so ist.

    Jugendamt wird gebeten, an Stelle des auskunftsunwilligen und Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil boykottierenden Elter die entsprechenden Auskünfte zu geben.

    Die werden verweigert, da das Jugendamt diese Auskunftspflicht nicht habe. Die habe der betreffende Elternteil.
    Es komme noch hinzu, dass der „Wille“ des Kindes verhindere, dass der nachfragende Elternteil
    Auskunft bekomme. Man habe keine pädagogischen und sonstigen Möglichkeiten, auf das Kind einzuwirken – auch „Gesetze hin oder her“. Ein Armutszeugnis, das sich das Jugendamt Kaiserslautern selbst ausstellte. Wen kümmert’s?

    Ein derart unfähiges Jugendamt vermag Kinder zu schützen und zu fördern? Was ist denn die Funktion eines Jugendamtes? Kinder ihren Eltern zu entziehen und zu entfremden? Die Großeltern der Kinder auszuschließen?
    Die „Professionellen“ dort verstehen mehr von Kindererziehung als die „Laien“, die Eltern und Großeltern?

    Es bedeutet ein großes Unglück, den Verlust sämtlicher Elternrechte, die Vernichtung von Familien, wenn man an solche Jugendamtsmitarbeiter und -leiter gerät. Die Professionelle sandte im Termin feinselige Blicke in Richtung des entsorgten Elternteils, der Betreuer im „betreuten Wohnen“ gab
    an, er „kenne“ den Jugendlichen seit 6 Monaten und der sei sehr schweigsam. Falls der in der Schule scheitere, werde er durch seine „Unterstützung“ einen Ausbildungsplatz erhalten.
    Er „sehe“ den Jugendlichen ein- oder zweimal wöchentlich, meist in seiner Amtsstube…
    Und ja, das „betreute Wohnen“ finde in einem „normalen Wohnhaus“, inmitten eines städtischen Problemgebietes statt. Und ja, da sehe man öfter Suchtkranke…
    Ein Elternteil muss sich anhören und mit ansehen, wie das jugendamtsversorgte Kind seinem sozialen und sonstigen Untergang entgegentaumelt. Welcher Elternteil wünschte sich so etwas für sein Kind?

    Man wird immer bei allen Anliegen und Einwänden an die Familiengerichte verwiesen. Die wissen ja alles, arbeiten so gut…, vor allem willkürlich. Die Jugendämter fürchten von dort keinen Vorwurf, sie verschleuderten nur Geld und Zeit und missbrauchen den Justizapparat, wenn man wegen solcher „Kleinigkeiten“, bei denen die Gesetzeslage klar und eindeutig ist, als Eltern dennoch das Familiengericht anrufen muss.
    Sie bleiben untätig, wenn man Beratung und Unterstützung sucht. Sie verweisen, da sie sicher wissen, dass sie von einem Familiengericht nicht „gewiesen“ werden können, die Eltern mit ihren Anliegen an das Familiengericht. Denn sie sind es, die das fachfremde Familiengericht in die gewollte Richtung dirigieren. Familiengerichte sind anscheinend nur der verlängerte Arm der Jugendämter.

    So musste also das Familiengericht angerufen werden. Der Antrag blieb erst einmal 6 Monate lang dort unbearbeitet liegen. Der Amtsgerichtsdirektor wurde deswegen angerufen. Dann erfolgt nach Ausflüchten die Terminierung – wieder einen Monat später, durch diese „auffällige“ Richterin.

    Die Richterin dort, man muss sagen, sie war frech und respektlos dem klagenden Elternteil und dem Beistand gegenüber, verwies darauf, dass der Jugendliche nicht „wolle“, dass der Elternteil Auskunft bekomme. Der möchte nämlich mit seinem Sorgeberechtigten vertuschen, dass die „Regelung der schulischen und beruflichen Angelegenheiten durch den bevorzugten Elternteil voll in die Hose gegangen ist: Es erfolgte Schulwechsel wegen nicht Erreichbarkeit des Bildungsziels. Der neue Bildungsgang entspricht auch in nichts den Fähigkeiten, Fertigkeiten, Vorlieben des entelterten Kindes = Verdienst des Jugendamtes, Elternteils, des Kindes und der Familienrichterin, der sozialpsychologische und soziologische Kompetenz vollkommen fehlt.

    Die Richterin hatte vom Jugendamt und dem Elternteil zunächst eine „Stellungnahme“ verlangt.
    Diese wurde nicht vorgelegt, was selbstverständlich durch die Richterin ungerügt blieb.

    Schließlich verlangte diese die Herausgabe der Schulzeugnisse, die das Jugendamt, so ließ es sich vernehmen, seit Wochen in der Akte habe. Eines wurde dann ausgehändigt, das andere sollte
    innerhalb von acht Tagen beim klagenden Elternteil eingehen. Bilder, so wurde protokolliert,
    habe der allein sorgeberechtigte Elternteil keine vom gemeinsamen Kind, was nicht einmal das
    Erstaunen dieser „Familienexpertin“ hervorrief.
    Also kann der entsorgte Elternteil keine Bilder vom Kind erhalten, was sonst verlangbar ist.
    Warum behielt also das Jugendamt die zustehenden Zeugnisse in seinen Akten, anstatt sie dem entsorgten Elternteil nach gesetzlicher Maßgabe einfach zuzusenden?
    Sie wollen die trauernden Eltern zusätzlich durch ihre Willkürakte quälen.

    Das „Kind“ wurde erstmals seit mehr als drei Jahren von der Familienrichterin befragt – natürlich alleine, denn es gilt ja, die Kinder vor dem entsorgten Elternteil zu „schützen“. Vor allem soll nicht offenbar werden, dass diese Richterin (und noch andere in dieser Republik) den „Kindeswillen“ so verstehen, dass dieser gleichbedeutend damit ist, die Eltern auf den Müll, aus ihren Elternrechten schießen zu dürfen, niemals in die Lage kommen zu kommen, Konflikte bewältigen zu müssen, erklären zu müssen, warum sich ein Kind nach mehr als 14 Jahren der Alleinerziehung durch einen Elternteil dem anderen Elternteil zuwendete, ohne noch Kontakt zum entfernten Elternteil haben zu
    wollen – aus unbekannten Gründen, wie gesagt.

    Zu was taugt also das auch anderswo negativ aufgefallene Jugendamt Kaiserslautern als Nachfolger
    des ebenso unfähigen Jugendamtes Neustadt an der Weinstraße?

    Zu nichts anderem, als Familien zu zerstören, unendliches Leid über die entsorgten Elternteile zu bringen, Kinder und Eltern ins soziale Abseits zu katapultieren, die Gesellschaft zu schädigen,
    indem Heime mit diesem willfährigen „Material“ gefüllt werden, damit sie wachsen und gedeihen können,
    damit der „Helferclan“, bestehend aus Jugendämtern, Heimen, Verfahrensbeiständen, Gutachtern und nicht zuletzt den Familienrichtern sich seine Posten unkontrolliert und unkontrollierbar auf Dauer sichern kann. Für diese minderwertige, asoziale Staatserziehung werden sowohl die Allgemeinheit und mehrfach zusätzlich die Eltern zu einem Kostenbeitrag herangezogen.

    Die Familien sollen also auch noch den eigenen Untergang mitfinanzieren. Anerkennung und Respekt für solches Staatshandeln müssen da auf der Strecke bleiben, das Vertrauen in Justiz und Politik, in die Zukunft unserer Jugend gehen verloren.
    Niemanden scheint es zu kümmern.

    Wer sind wir denn? Bürger in einer Demokratie? Fragen, die das Leben bzw. das Familiengericht
    wie oben beantwortet…

    • „Julia
      Mittwoch, 27. April 2016 um 13:16
      Waren das mit der Inobhutnahme des Tobias K. auch Sie?
      Ist schon sehr unprofessionell sich im Internet mit einem Elternteil zu zoffen. Gradezu peinlich.
      Aber Dank! Tolles Beispiel, auch für jemaden der noch nicht direkt mit einem JA zu tun hatte, wie die JA-Mitarbeiter mit Eltern sprechen. Und da sind Sie ja noch sehr zurückhaltend – regelrecht höflich.“

      Julia, ja tatsächlich, die hier mitlesenden Jugendämter – u.a. Neustadt und Kaiserslautern –
      schrieben hier, dass eine Mutter „keinen Kontakt mehr mit ihren Geburten aufnehmen könne, sondern
      versterbe, ohne je wieder Kontakt zu ihren „Geburten“ (Kindern) aufnehmen zu können, da die „Geburten“ die Mutter
      zu sehr hassten“.
      Bemerkenswert, dass die Kinder beide 14 Jahre von der allein sorgeberechtigten Mutter erzogen und betreut wurden,
      bevor es den Jugendämtern gelang, die Kinder zu „Elternhassern“ zu machen.
      Zu den Aufgaben der Jugendämter gehört es u.a. die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken, Umgang mit den Eltern zu fördern etc. Die Kinder wurden nie angehalten, mit ihren Eltern in Kontakt zu bleiben, diese zu respektieren, zu lieben. Im Gegenteil.

      Und besagte Sachbearbeiterin D. vom Jugendamt Kaiserslautern ist, wie in einem Fall unserer Kinder, auch im
      Fall Tobias K. in Otterbach in der gezeigten Weise tätig.
      Frau D. ist menschlich und fachlich unfähig. Das hat sie uns sogar schriftlich und mündlich (unfreiwillig) vor dem Familiengericht Kaiserslautern bestätigt. Die zuständige Familienrichterin war’s sehr zufrieden…
      Zum Schaden der Kinder.

  • Wieder eine erschreckende Meldung über eine Inobhutnahme:

    Ein Zwölfjähriger wurde am 21.4.2016 gegen seinen Willen und seinen massiven Widerstand auf Betreiben der Stadt Kaiserslautern, Jugendamt, durch die Polizei mit Gewalt aus einer Wohnung in Otterbach herausgeholt, um ihn in Obhut zu nehmen.
    Strafanzeigen wurden erstattet, die Ermittlungen dauern an, so die Polizei.
    (Pressemeldung vom 23.4.2016)

    Das zu schützende Kind wollte sich also nicht vom Jugendamt „schützen“ lassen und äußerte seinen Willen unmissverständlich.
    Warum also wurde hier der Kindswille nicht genauso beachtet wie das in anderen familiengerichtlichen Fällen Praxis ist?

    In verschiedenen Entscheidungen hat z.B. das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung des Kindeswillens hervorgehoben, z.B. :
    „… in den Blick zu nehmen, dass das Kind mit der Kundgabe seines Willens von seinem Recht zur Selbstbestimmung Gebrauch macht (vgl. BVerfGK 15, 509 )
    und
    seinem Willen mit zunehmenden Alter vermehrt Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGK 9, 274 ; 10, 519 ).

    Ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang kann durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit unter Umständen mehr Schaden verursachen als nutzen (vgl. BVerfGK 6, 57).
    Selbst ein auf einer bewussten oder unbewussten Beeinflussung beruhender Wunsch kann beachtlich sein, wenn er Ausdruck echter und damit schützenswerter Bindungen ist. Das Außerachtlassen des beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2001 – 1 BvR 212/98 -, FamRZ 2001, S. 1057).“

    Daraus ergibt sich, dass eine Inobhutnahme keinesfalls verhältnismäßig sein kann, wenn das Jugendamt zur Durchsetzung dieser sog. „sozialpädagogischen Schutzmaßnahme für das Kind“ polizeiliche Vollzugshilfe in Anspruch nimmt.

    Lt. § 8 SGB VIII sind Kinder und Jugendliche nämlich entsprechend ihres Entwicklungsstandes an allen die Inobhutnahme betreffenden Entscheidungen zu beteiligen, d.h. ihre Willensäußerungen dürfen nicht ignoriert und gewaltsam übergangen werden, zumal Adressat des Verwaltungsaktes „Inobhutnahme“ das betroffene Kind oder der Jugendliche ist.

    Setzt ein Jugendamt nun solche Zwangsmittel gegen ein Kind ein, ist dieses Handeln mit dem Kindswohl offensichtlich nicht zu vereinbaren – ein solches Jugendamt handelt dann selbst kindswohlgefährdend – seltsamer Kinderschutz also.

    Es wäre interessant zu wissen, wie das Jugendamt dieses unverhältnismäßige Vorgehen begründen möchte – aber dazu werden wir sicherlich nichts mehr hören.

    • Gerade haben wir die Videos gesehen:

      Absolut e n t s e t z l i c h und s k a n d a l ös wie hier gegen ein Kind vorgegangen wird – Polizeieinsatz gegen ein Kind!

      Man hört das Kind schreien und kreischen vor Schmerzen, es fleht seine Mutter an, sie möge ihm helfen und doch etwas tun, es schreit immer wieder nach Mama und Papa.
      Die Mutter ist selbst sehr aufgeregt, sagt immer wieder sie könne nichts machen. Sie ist vollkommen hilflos und muss diese Gewalt gegen ihr Kind mit ansehen.

      Die Polizei erteilt der Hausbesitzerin einen Platzverweis und verweist sie des Grundstücks mit der Begründung, dass sie die Maßnahmen der Polizei störe. Wenn sie nicht das Grundstück verlasse, würden sie sie einsperren.

      Das Kind schreit immer wieder, es wolle nicht mitgehen.
      Das Kind fleht die Polizisten sogar an, sie sollten ihm doch keine Handschellen anlegen, es tue alles, wenn sie ihm nur keine Handschellen anlegten.
      Später wird das Kind, das nach seinen Kräften Gegenwehr leistete, von den Polizisten mit angelegten Handschellen aus dem Haus getragen und ins Auto bugsiert.

      Von Verhältnismäßigkeit keine Spur!
      Da fleht und schreit ein Kind erbärmlichst, ein Kind das vollkommen panisch und aufgelöst ist, bereit, selbst körperliche Schäden hinzunehmen, um in seinem Zuhause bleiben zu können – und keiner der Vollzugshelfer des Jugendamtes oder das Jugendamt selbst hat Mitleid mit dem Kind oder ein Einsehen, dass man ein Kind nicht so behandeln darf.
      Im Gegenteil. Sie fühlen sich offensichtlich uneingeschränkt legitimiert und im Recht, das Kind derart behandeln zu dürfen.
      Das Kind wehrt sich gegen den Zwang und wird sogar von einem Polizisten – so sieht es aus – getreten!
      Gewalt gegen ein strafunmündiges Kind, das hilflos um sich schlagen muss, weil man seinen Willen bricht.
      Auch die Eltern erfahren Gewalt, indem sie hilflos zusehen müssen, wie ihr zwölfjähriges Kind misshandelt wird.

      Dazu immer wieder die deplatzierten und gefühllosen Beteuerungen der Polizisten , man könne nichts machen, es müsse mitgehen.

      Man muss sich fragen:
      Was ist eine denn eine Inobhutnahme eigentlich?

      Eine sozialpädagogische Maßnahme zur Abwendung einer Kindswohlgefährdung?
      Wenn man dieses Video gesehen hat, dann weiß man, dass es bei dieser sog. Inobhutnahme nicht ums Kind gegangen sein kann.
      Das Kind ist Opfer und wird traumatisiert – durch den Staat, der vorgibt, Kinder schützen zu wollen!

      Die beteiligten Sachbearbeiterinnen, Frau D. und Frau S. vom Jugendamt Kaiserslautern, scheinen gar kein Gefühl zu haben und ihre Aufgaben vollkommen missverstanden zu haben, sonst hätten sie ein solches Vorgehen nicht erlaubt und gut geheißen.

      Warum musste man diesem Kind so etwas antun?

      • strafantrag stellen an frau diehl, frau samez wegen vorsätzlicher schwerer körperverletzung, da das kind mit 100% sicherheit schäden zurück behalten wird. strafantrag stellen wegen unterlassener hilfeleistung, stehen nebendran und dulden so eine vorgehensweise. strafanzeigestellen wegen beamtenwillkür, der junge hat die schule geschwänzt, er ist kein massenmörder. dies könnte er aber werden bei dieser so hoch pädagogischen maßnahme……..wenn kinder sich so verhalten, sind die erwachsenen schuld, niemals das kind………………………….
        ich gehe davon aus, das dies ein normaler vorgang dieses jugendamtes ist. mit sicherheit kein einzelfall. die vorgesetzten sollte man mit sofortiger wirkung entlassen.
        bin mal gespannt wie der staatsanwalt vorgeht. wahrscheinlich reden die sich wie immer alle raus. ich werde versuchen die familie persönlich zu unterstützen, damit da mal aufgeräumt wird, im amt, alles auf den tisch kommt. unerträglich !!es reicht!!!! und warum passiert das? weil die leute keinerlei verbindung zu normalen menschen haben, sich aufspielen als ob sie von der stasi wären. emphatie ist absolut keins vorhanden. hier zählt nur der eigene machtanspruch und ein volles konto, die eigenen egoistischen karriereansprüche. dies sind die wahren gründe für solches vorgehen. kaiserslautern ist eine schande für deutschland!

      • Was mich an der ganzen Sache stört, man zeigt hier den Unmut über das Video
        warum bildet sich nicht eine Interessen Gemeinschaft und stellt umgehend Strafantrag aber nicht auf den normalen Dienstwege sondern direkt an den Amtsstellen Leiter
        oder. ruft eine Petitors ins leben und leitet diese umgehend an den europäischen Gerichtshof weiter
        denn was hier geschehen ist entbehrt jeder rechtlichen Grundlage .
        auch wenn man den hiesigen familiären Hintergründe nicht kennt, so ist hier ohne Rücksichtnahme auf die Unversehrtheit eines Kindes was in der Uno karta sowie im Grundgesetz verankert mit brutaler Gewalt geantwortet worden .
        Eine aussage zum Bericht in SAT 1 von einer Kriminal Ober Kommissarin aus Berlin rechtfertigt diese Vorgehens weise mit dem Grundsatz
        hier wäre Gefahr im Verzuge sowie auch eigen Schutz geboten und deshalb durften diese Beamten sich deshalb zum eigen Schutz wehren
        da sei auch in der Konstellation die gefahren Abwehr von Nöten und jeder zeit berechtigt .
        Wo war hier Gefahr?
        wo war die Ausübung des psychologischen verhalten der Polizei?
        Nichts dergleichen im Gegenteil
        das lernen sie in den ersten Jahren in der Ausbildung
        haben den willen gebrochen, Gewalt aus geübt , mit Handschellen wie ein stück Vieh aus der Wohnung getragen
        Wäre Presse dagewesen oder wie im geschilderten fall von Frau Nona gebe es keinen kommentar darüber
        aber diese Familie war am falschen Ort und zu falschen zeit dagewesen
        eben eine Familie aus der breiten Masse

        Das fatale ist das so ein ausführendes Organ wie das Jugendamt(Wächter Amt ) tatenlos zuschaut und nur den Satz stammelt was sollen wir den tuen .
        damit ist man außen vor und die Drecks Arbeit macht die Polizei.
        oh man wasche seine Hände in Unschuld

        zu dem betrag von Herrn Michael-Strerath

        ———————————————————-
        ich zitiere 1 zu 1

        Hallo Nonna,
        beeindruckende Beschreibung einer Herausnahme eines Kindes
        aus dem elterlichen Zuhause.
        Wie würden denn Sie ein Kind herausnehmen wollen, vorausgesetzt natürlich
        dass hierzu eine dringende Notwendigkeit besteht ?
        ——————————————————————–
        Es erwehrt sich mir subjektiv der Eindruck ,das sie hier den ball der Verantwortlichkeit für sich hin und her schieben anstatt selber Lösungen öffentlich zu posten
        die frage von ihnen zu erörtern ,
        wäre es besser die Notwendigkeit als solches besser zu durch leuchten.
        1.
        Fakt ist das jeder Mitarbeiter ob nun im Pflegedienst , Familienhilfe oder ASP
        im durchschnitt 80 fälle genannt fall Akten zu bearbeiten hat und das tag für tag
        nicht anzusprechen wenn Notfälle da sind.
        Somit sind die Akten nur noch Nr. Nummer und zahlen
        des weiteren kommt hinzu das die Objektivität vieler überarbeiteten Jungend Amt Mitarbeiter zu dermaßen große Fehlurteile führt .
        was zur folge hat, das die sofortige in Obhut Maßnahme alleine gegenüber des Vorjahres um sage und schreibe jetzt schon einen stand von 21 % ist
        man beachte es ist Mai 2016

        2015 – 76%

        2.
        findet eine sofortige Inobhutnahme statt, muss man innerhalb von 6 Wochen beim Familie Gericht Widerspruch einlegen sonst gilt es als rechtens
        was nicht rechtens ist das in diesem Zeitraum die Inobhutnahme greift.
        nun kommt das sogenannte Wächter Amt ins spiel.
        da Gerichte besonders Familien Gerichte überladen sind ist der Faktor der Glaubwürdigkeit der Familie gleich null.
        denn es werden richterliche gutachten gemacht und sich nur auf die Aussagen des Jugendamtes verlassen
        (alle genannten richterliche Gutachter arbeiten immer im sinne des Gerichts -Arbeitgeber )
        die betroffenen Personen haben keine Chance und wenn jahrelanger Prozess streit gegen die aussagen des Jugendamt oder Gutachtern
        eine bundeweite Studie belegt ,das von 100 fällen nur in 2 recht gesprochen wird.
        in den restlichen siegt immer der Gutachter und das in Auftrag gegebene Gericht durch das Jugendamt
        Das was wir heute als Zukunft von morgen betrachten sind verstörte und kaputte Kinder die nicht gefragt haben wollen wir das.

        es kommt dann immer wenn man nicht weiter weiß der Satz zum wohle des Kindes
        wo wurde das Grundrecht des 12 jährigen jungen auf freie Entscheidung wo er bleiben darf berücksichtigt ?
        in keinster weise im Gegenteil
        Selbst in Streitigkeiten wo der Aufenthalt eines Kindes in diesem alter bestimmt werden soll(Ehestreit) wird immer zuerst das Kind gefragt und seine Entscheidung wird immer im Kontext für und zum wohle des Kindes recht gesprochen .
        Wo war das recht und das wohl von diesem Kind?
        gilt da nicht auch der gleiche Grundsatz?
        mit welchen Maßstäben wird hier das recht gesprochen/gebrochen ?

        es gibt keine Institution gegen dieses Bollwerk des Wächter Amts an zu gehen
        nur eine klage auf dem Wege der verwaltungsebene und da ist es wie bei den Familien Gerichten
        somit bleibt bei aller Vorgehensweise von Missständen und enormer Fehl Verhaltens des Jugendamt alleine vergangenes Jahres die Aufklärung Quote um sage und schreibe nicht mal 0,1 %
        Selbst eine direkte Dienstaufsicht Beschwerde an den amtstellen Leiter verläuft im sande.
        er wird immer das starke Rückgrat des Mitarbeiters sein
        .sollte es doch mal zu einem persönlichen Termin kommen, was eher fragwürdig ist kommt der Satz immer zum wohle des Kindes

        nehme mir heraus,
        zu schreiben
        das gleichwohl viele Familien um Hilfe sei es in der Betreuung oder allgemeiner Familienhilfe versuchen das Jugendamt zu kontaktieren was aber anhand der Überlastung nur ansatzweise mit Fehlern gemacht wird .

        selbst der europäische Gerichtshof hat Deutschland verklagt gegen die unmenschliche Behandlung von Jugendämter und ihre Vorgehensweise (Klage läuft?)
        Es gibt Lösungen und die sind so einfach wie das ganze Dasein der Menschen
        Gehe auf den anderen zu wenn ihn was bedrückt
        reiche ihm die Hand zur Hilfe und schlage nicht noch darauf.
        verurteile nicht dein Umfeld nur weil du es anders siehst.
        wen du derjenige bist der auf der Sonnenseite des Lebens stehst, gib was davon ab und wenn es nur ein lächeln des Verständnis ist was Mut macht
        denn viele stehen nun Mal auf der Schattenseite des Lebens.
        schaue in die eigenen Auge deines Kindes wenn es glücklich strahlt ,aber denke daran das von einem Augenblick tränen kullern werden, wenn ihnen das glück gestohlen wird

  • ja als Amt kann man sich alles erlauben. Ich habe das Video auch gesehn. Hier ist ein link wie man gegen das amt vorgehen kann.

  • Hallo Nonna,
    beeindruckende Beschreibung einer Herausnahme eines Kindes
    aus dem elterlichen Zuhause.
    Wie würden denn Sie ein Kind herausnehmen wollen, vorausgesetzt natürlich
    dass hierzu eine dringende Notwendigkeit besteht ?

    Es grüßt Sie herzlich
    Michael Strerath
    Moderator

    • Auf Ihre Frage:
      Als Ihre Kollegin (dieselbe Ausbildung) sehe ich eine Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie unter pädagogischen und ethischen Gesichtspunkten in den wenigsten Fällen als tatsächlich „notwendig“ an.

      Der Polizei war es nach den Angaben in der Presse als befugte Amtsträger aber erlaubt, unmittelbaren Zwang als Zwangsmittel ohne aufschiebende Wirkung einzusetzen.
      Dabei muss aber zwingend das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt werden, d.h., verhältnismäßig ist eine Maßnahme, wenn sie einen legitimen Zweck verfolgt, geeignet, erforderlich und angemessen ist.

      Es ließe sich hier darüber streiten, ob die Polizeimaßnahme in allen Punkten verhältnismäßig war.
      Jedenfalls wird sie voraussichtlich als solche der Öffentlichkeit erklärt werden.

      Auf meine pädagogische Einschätzung kommt es dabei leider jetzt nicht an, – auch wenn Sie diese abfragen – wie sich aus dem Beschluss des Familiengerichts entnehmen lässt, der angeblich die Durchsetzung des Verwaltungsaktes des Jugendamtes gegen das Kind mittels Polizeiunterstützung schon angekündigt hatte.

      Damit verdeutliche dieses Jugendamt Kaiserslautern, dass es eine gleichen Erfolg versprechende Alternative bei der Durchsetzung seiner Ziele mit geringerer Eingriffsintensität als der geübten schon ausgeschlossen hatte.
      Ob dieses Jugendamt dabei korrekt und fachlich nicht angreifbar festgestellt hat, dass der Polizeieinsatz gegen Eltern und Kind „unerlässlich“ sei, bezweifle ich persönlich sehr. Denn die Fallführerin, Frau D., Jugendamt Kaiserslautern, ist mir bisher nicht als fachlich kompetent und gesetzestreu aufgefallen. Im Gegenteil.

      Wie wir wissen, ist die Anwendung von Zwang nur erforderlich zur Abwehr einer gegenwärtigen Leibes- oder Lebensgefahr. Welches Rechtsgut war also eher zu schützen? Das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit oder sein Recht auf schulische Bildung, das es als Schulverweigerer nicht selbst durchsetzen wollte oder konnte?

      Ich habe bei der Polizeiaktion vermisst, dass die Beamten erklärend und beruhigend auf das Kind eingegangen wären. Erst nach längerer Aktion fragte z.B. der Beamte nach dem Namen des Kindes – er sah es wohl eher als Objekt, dessen Willen er brechen wollte.

      Auch die Mutter war wohl falsch beraten, indem sie die Polizeiaktion filmte, ohne z.B. beruhigend auf ihr Kind einzuwirken. Es war ihr wichtiger, das Filmmaterial zu sichern, als z.B. ihr Kind begütigend in den Arm zu nehmen, ihm die Situation aktuell zu erklären, anstatt ihre Hilflosigkeit durch: „Ich kann dir nicht helfen“ ihrem Kind gegenüber zu unterstreichen.

      Der involvierte Rechtsanwalt, Herr L. hat wohl angenommen, dass man durch den Druck der Öffentlichkeit die Sache richten könne, wie im Falle seiner Mandantin K., einer Polizistin, die seinerzeit erreichte, dass ihre Kinder durch deren strikte Weigerung, in einem Heim längerfristig untergebracht zu werden, das Jugendamt Bad Dürkheim bestimmen konnte,
      zu bestätigen, dass bei der Inobhutnahme ihrer Kinder kein Zwang mit körperlicher Gewalt angewendet würde.
      Tatsächlich wandten die hinzugezogenen Polizeibeamten seinerzeit keine Gewalt an, sondern zogen ab, als sie der Presse ansichtig wurden.

      Im Falle des Kindes T.K., das mit Polizeigewalt aus seiner Familie geholt wurde, handelt es sich eben nicht um das Kind einer Polizistin, die einmal ihre Kollegen als „gut“, einmal als „schlecht“ darstellen darf, sondern um das Kind einer Familie, die vom Jugendamt eben so und nicht anders behandelt wird. Da hilft auch der Einsatz des Rechtsanwaltes L. nicht weiter, so lässt es sich vorhersehen.

      Der sonst arg strapazierte Begriff „Kindeswohl“ hat im vorliegenden Falle also ebensowenig Bedeutung, wie in so vielen anderen Fällen, die ein unkontrolliert machthungriges Jugendamt definiert.

    • es besteht keine notwendigkeit auf herausnahme. (nur bei sexuellem missbrauch, gewalt), diese liegt hier nicht vor.(nur vom amt selber;-)) nein, er musss die familie verlassen
      wegen schulschwänzerei!!! ja, …………………………..dies ist beamtenwillkür./stasimethoden………….u.s.w.
      wir brauchen einen radikalen kinderschutz, nicht blablabla………wirklich!!! wie bei tierschutz. da geht man in die hühnerhöfe, schlachthöfe um die sauereien aufzuzeigen und bewusst zu machen. wer geht in die jugendpsychatrien? wer holt den 12 jährigen tobias da raus wo er jetzt ist? sicherlich ist er irgendwo gefangen und bekommt medikamente mit gewalt. was wird getan? nichts!!! nur blabla!!! wer hat bis jetzt bei der polizei in kaiserslautern mal angerufen? wer war bei der familie.? erst wenn ihr das mal gemacht habt werdet ihr sehen wieviel sauerei da wirklich vorhanden ist. aber diese mühe macht sich keiner. dann warten wir mal auf den nächsten fall………………….. jeder bürger ist in einer demokratie verpflichtet zur hilfeleistung, wenn ihm eine notsituation bekannt wird. und wer macht jetzt was??????? die schwesig?????(jugendministerin/bund/berlin)?????die merkel???????

    • Hallo Herr Strerath,

      hier mal das Video zu dem betreffenden Vorfall:

      https://www.youtube.com/watch?v=TVxVAoMf9lg

      Da bleibt doch nur noch zu sagen: „Tut mir Leid, aber Ihr Karma-Konto ist leer!“

      Kinder aus Familien nehmen? Am Besten gar nicht, sondern vor Ort helfen!!!
      Ist das nicht möglich sollte a) es der Wunsch des Kindes sein, den Familienverband zu verlassen oder b) die Eltern bringen das Kind oder c) das Kind wird beruhigt. Bevor Sie fragen wie: Notfalls mit SANFTER Gewalt, das heißt Festhalten und Kommunizieren. Das kostet Zeit und Geduld. Aber wieso investieren, wenn’s mit ‚Aufs Mowl!‘ schneller geht?! Das die oben genannten Methoden nicht allgemein bekannt zu sein scheinen wundert doch sehr.

      Ihre Frage in diesem Kontext, auch wenn sie positiv formuliert ist, wirkt durchaus passiv-aggressiv. Da hier nicht offensichtlich administrativ editiert wurde ist es als zensierende Drohgebärde zu verstehen, oder dürfen wir diesen Thread fortführen?

      Die Katze ist eh aus dem Sack nachdem das Video auf Sat1 lief.

      • Frau Julia,
        das Video lief nicht nur auf Sat 1, man konnte es auch über eine große Meinungsmacheplattform
        sehen, auf Facebook etc. etc.
        Wo bleiben die Reaktionen der Öffentlichkeit? Außer einer Berliner Polizeihauptkommissarin, die
        den vom Gerichtsvollzieher (Jugendamt) auszuführenden Auftrag „erklärte“, war nichts weiter zu vernehmen. Nur der Anwalt der Familie rügte die Presse ob ihrer mangelnden juristischen Kenntnisse.

        Als ob juristische Kenntnisse hierzulande Eltern weiterhelfen würden!

        Bezüglich Ihren Vorstellungen hinsichtlich einer „gelingenden“ Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie:
        Kein „normales“ Kind wird in plötzlich von ihm geforderter Einsicht die Familie verlassen wollen.
        „Beruhigen eines Kindes“ geht dann, wenn es noch ansprechbar ist.
        Von den Eltern zu verlangen, dass sie „das Kind b r i n g e n (zum Ort seines wahrscheinlichen Niedergangs, ein Heim?) ist zu viel verlangt.

        Wenn es zu einem Polizeieinsatz gekommen ist, wird sich nur noch wenig kommunizieren lassen.
        Das Ansichtigwerden von Polizisten in einer Familie – auch noch aus dem bekannten Grund –
        ist eine unmissverständliche „Kommunikation“ dessen, was da vorgesehen ist: Die „Schutzbehörde“ Jugendamt hat sich darauf verständigt, eine Familie zu zerstören.
        Dahin gehend wird investiert – in sonst nichts mehr.

  • Widerlich das Verhalten des Jugendamt es Kaiserslautern in der Tobias Kucharz-Affäre. Mutter hat Familienhilfe in Anspruch nehmen wollen und hat sie durchs Jugendamt nicht erhalten. Stattdessen sollte er sofort in Obhut genommen werden.

    Polizei wurde zu Mittätern. Das Verhalten ist nicht hinnehmbar. Hier wäre zur Abwechslung mal die Body Cam wichtig gewesen.
    Die Beamten der Behörde und Polizei kommen sicherlich wieder davon.

  • Wahrlich ein dummer Fehler, ein Jugendamt um Hilfe zu bitten, wenn man
    dort den Laden überhaupt nicht gut kennt. Diesen Fehler begeht man meist
    nur einmal im Leben. Denn dann findet man sich plötzlich ohne Kinder
    wieder. Und einmal entzogen bleiben sie auch entzogen, da kann man wie
    Rumpelstilzchen im Kreise springen und sich auseinander reißen wollen
    oder drohen. Dadurch wird höchstens der Entzug noch heftiger betoniert
    aber keine Abhilfe geschaffen.
    Deswegen WARNUNG an alle Eltern: Versucht eure Probleme OHNE
    die Fachbehörde Jugendamt zu lösen. Kommt nach jugendaemter.com
    und befragt z.B. mich als eine kompetente Fachkraft, als Experte
    für Erziehung und Soziales !

    Moderator bei jugendaemter.com

    Dipl.-Päd., Dipl.- Soz.-Päd. Michael Strerath
    Erziehungswissenschaftler u. Sozialpädagoge

    • Herr Strerath,
      da gebe ich Ihnen recht: Niemals das Jugendamt um Unterstützung bitten. Die Folgen sind so, wie von Ihnen beschrieben.
      Auch der Rat ist annehmbar: Versuchen, Probleme aus eigener Kraft zu lösen, vielleicht mit Hilfe von wirklichen Freunden, der Familie, von unabhängigen, integren Fachleuten.
      Sie in einem moderierten Forum zu fragen, nachdem schon Schlimmes passiert ist, wird wohl auch nichts an Verbesserungen der Sachlage
      bringen, zumal Sie dem Menschen in seiner Not z.B. zuerst sein mangelhaftes Deutsch vorwerfen, obwohl schon zu
      versehen ist, was er meint und er, wenn Sie schon antworten möchten, von Ihnen nicht nur Kritik an seiner Person erwartet.

  • ein beamter, auch staatsanwalt/politiker, der ein machtgefühl empfindet, wenn er morgens zur arbeit geht, ist für ein staatsamt ungeeignet. wann kapiert man das ?????diese menschen bringen nur unheil über ein ganzes volk.

  • man kann nur gerechtigkeit ausüben, wenn man die ungerechtigkeit kennt und in der lage ist, sein eigenes leben zu geben, für die gerechtigkeit in verbindung mit seinem urteil, über eine sache. (das heißt also, jeder richter müsste für seine verurteilungen selber bereit sein zu sterben, wenn sie ungerecht wären). Zeigen sie mir einen, der dazu in der lage ist. (wir haben (fast) nur „tote“ richter, absolut)…………. da ist nichts hochwertiges, geniales. also nichts bleibendes.
    (nur alles nachgeplapperter, auswendig gelernter dreck)………………..und die bürger haben auch noch achtung vor so viel müll…………………..

  • Ich habe einen kleinen Kommentar zur Herausnahme des Kindes durch den Gerichtsvollzieher und mittels
    der Amtshilfe durch die Polizei in Kaiserslautern, bereits im Forum formuliert. Den findet man hier:
    https://www.jugendaemter.com/forum/thema/die-inobhutnahmekindesentfuehrung-des-tobias-k-aus-kaiserslautern-042016/
    Dort kann jeder seine Meinung „privat“ oder „öffentlich“ äußern. Allerdings muss man sich dort erst
    registrieren lassen. Ich empfehle eine Fortführung der Diskussion in dem dortigen Forum. Auch ich
    werde mich dort einbringen wollen.
    Das Jugendamt hier im Video war nicht vor Ort. Dieses kann eine Inobhutnahme beschließen, wenn
    es eine Gefahr im Verzug zur Situation interpretiert hat . Das dann erst einmal für eine Gültigkeitsdauer
    von 48 Stunden. Danach wird das Gericht entscheiden, wie es weitergeht.
    Im vorliegenden Fall hat ein Gericht einen Gerichtsvollzieher mit der Inobhutnahme beauftragt
    und dieser hat die Polizei als Amtshilfe gerufen. Dass das Kind sich dabei wehrt, tut nichts zur Sache.
    Der Gerichtsvollzieher und die Polizei haben sich dem gerichtlichen Befehl/Beschluss nicht zu
    widersetzen, sonst machen sie sich strafbar. So sind nun mal die Gesetze, so funktioniert unsere
    hochspezialisierte Gesellschaft.
    Im vorliegenden Fall untersucht ja die Staatsanwaltschaft mit der Polizei zusammen, ob die
    Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt wurde beim Einsatz.
    Ein 12-jähriger Junge der heftig beißt und um sich schlägt, muss damit rechnen, gefesselt zu werden.
    Ob der Beamte den Jungen
    nach dem Biss leicht in den Hintern getreten hat, kann man noch nicht genau beurteilen, wäre
    zwar nicht richtig gewesen aber als Spontan-Reaktion durchaus menschlich verständlich.
    Vielleicht sollten sich die hierzu allzu heftig kritisierenden Damen und Herren mal ansehen, was
    passieren kann, wenn das Jugendamt., Gericht, Gutachter usw. zu spät kommen mit einer
    Inhobhutnahme ! Da wurden Kleinkinder schon mal auf einer heißen Ofenplatte gesetzt
    oder mit eiskaltem Wasser abgeduscht oder Ohrfeigen gegeben, dass das Blut aus den Ohren
    spritzt . Was in dieser Familie in Kaiserslautern alles so passierte an Schlimmen, wissen wir
    nicht genau. Die leibliche Mutter und der Vater dürfen sich gerne dazu äußern. Als Moderator von
    Jugendaemter.com bitte ich diese Eltern sich bei mir zu melden, um einen Gesprächstermin zu
    vereinbaren.

    http://www.t-online.de/eltern/familie/id_69781366/kindesmisshandlung-pro-woche-sterben-drei-kinder-durch-gewalt.html

    Titel: “ Deutschlands traurigste Statistik
    Wer wegsieht, macht sich mitschuldig am Leid der Kinder“

    Allerdings ist der Artikel aus dem Jahre 2014. Positive Veränderungen sind zu verzeichnen,
    was sexueller Missbrauch betrifft und allgemeine Gewalt. Das kommt vor allem daher,
    weil die Jugendämter immer häufiger Anträge stellen, Kinder angeblich vorsorglich,
    prophylaktisch aus einer „Gewalt-Familie“ in Obhut nehmen zu wollen. ( psychische oder
    physische Gewalt ). Tendenz steigend.
    Das letzte Wort hat immer ein Familiengericht, nicht etwa das Jugendamt.
    Zukünftig wird es eine noch stärkere Vernetzung von Polizei, Gesundheitsamt und dem
    Jugendamt geben. Es wird für jedes Kind eine (elektronische ) Akte geben. Auch die
    Vergangenheit des in der Familie lebenden Partners soll bei Verdacht beleuchtet werden, um so eine
    Gefährdung des Kindes zu verringern. Tätig wird in vielen Fällen das Jugendamt schon
    VOR der Geburt eines Kindes.

    Der Moderator von jugendaemter.com

    Dipl.- -Päd., Dipl. Soz.-Päd. Michael Strerath
    Erziehungswissenschaftler u Sozialpädagoge
    -Experte für Erziehung und Soziales
    -Krisenintervention für Kinder und Jugendliche in Not

    Nachtrag.
    Ich werde mich hier nicht mehr zum Thema äußern wollen, sondern
    im Forum, wo solche Diskussionen dann auch besser aufgehoben sind.
    Dort hat man die Möglichkeit auch „privat“ zu schreiben.

    • Herr Strerath, ohne mich weiter über Sie und Ihre üblen Angriffe auslassen zu wollen:

      Warum schreiben Sie im Forum, fordern Personen auf, ihre Meinung zu äußern, vergreifen sich dann im Ton Usern gegenüber, spekulieren mehr als andere, belehren z.Teil in fachlich angreifbarer Art und Weise, um dann
      das Thema zu schließen?

      Wir sind selbst von den üblen Machenschaften der Jugendämter betroffen, haben Ihnen das erklärt und haben uns auch bereit erklärt, die entsprechenden Nachweise zu liefern. Davon machten Sie keinen Gebrauch, da Sie wissen, dass unser Vorbringen leider den Tatsachen entspricht. Lieber vergreifen Sie sich uns/mir gegenüber im Ton,
      spekulieren hier mehr als andere, beweisen nichts, beharren auf Ihrer ebenso unmaßgeblichen Meinung wie Ihre Leser, spielen sich als Moderator auf, um Ihre Mitmenschen, die Opfer staatlicher Gewalt wurden, zur Ordnung zu rufen.

      Sie sind aber in meinem Falle nicht in der Lage und befugt, mir, die ich dieselbe Ausbildung wie Sie durchlaufen habe, z.B. zu erklären,
      welche Ausbildung z.B. Sozialpädagogen durchlaufen, bevor diese sich oft als Schergen in Jugendämtern betätigen.
      Da ich u.a. auch eine solche Ausbildung habe, aber weiß, wie wenig nützlich diese oft eingesetzt wird, gibt es keinen Grund, dass gerade Sie mir Respekt deswegen abnötigen wollen.

      Sie haben mit Ihren unqualifizierten Äußerungen und Angriffen von Menschen, die wie wir Opfer dieser Art von Jugendämtern geworden sind die Meinungsfreiheit derart beschnitten, dass ich zukünftig nicht mehr hier schreiben werde, bevor Sie den Lesern weismachen wollen, Sie hätten mich wegen Missachtung Ihrer Forenregeln sperren
      müssen.
      Fahren Sie also fort damit, das Treiben der genannten und anderen Jugendämter gut zu heißen, Betroffene, die Hilfe hier suchten, unverschämt abzukanzeln.
      Sie werden dann noch weniger Erfolg mit Ihrer Aufforderung haben, die Schreiber hier sollten keine Pseudonyme benutzen und sich – am besten noch bezahlt – von Ihnen beraten lassen.
      Ihren Aufforderungen zu folgen, sich noch öffentlicher zu machen, wie man schon ist, wenn man hier schreibt,
      würde weiteren Diskriminierungen und Beleidigungen durch „Mitarbeiter“ wie Sie Tür und Tor öffnen.

      Vor diesem „Jugendämter-Forum“ müsste man daher zukünftig warnen, da Sie als „leitender“ Moderator Ihr wahres Gesicht, Ihren Auftrag,
      Ihr Vorhaben so „platt“ hier formuliert haben, dass jeder sich vorsehen sollte.

  • Wegen gesetzwidriger Verbreitung des Videos über eine Inhobutnahme durch die Polizei
    und Gerichtsvollzieher des Tobias K. aus Kaiserslautern:

    Vor Kurzem stand hier von einem „Siggi“ ein von der Staatsanwaltschaft indiziertes Video,
    dass er, trotz meiner begründeten Löschung im Forum, wiederholt nun auch hier gezeigt hat.
    Als Moderator warne ich vor einem solchen gesetzwidrigen Verhalten. Jedes Video
    wird hier überprüft. Habe ich ein Video im Forum gelöscht, darf es nicht wiederholt hier
    erneut reingesetzt werden. Wer es dennoch macht, sollte mit juristischen Konsequenzen
    rechnen.

    Wegen des Videos im Internet, es geht hier bekanntlich um das Kind Tobias K., aus
    Kaiserslautern /Rheinland-Pfalz, hat Frau Angela Masch ( siehe Youtube) , wegen des von
    einem Mitglied der Familie des Tobias K,. heimlich und damit gesetzwidrig- angefertigten
    Video im Netz u.a. bei Youtube vertrieben. Wegen dieses von der Staatsanwaltschaft
    indizierten Videos ist ihr ein Strafbefehl über 12500 Euro ( Zwölftausendfünfhundert)
    ( + Gerichtskosten + RA-Kosten,
    alles in Einem sich auf 15 T Euro zu-bewegend ) ins Haus geflattert, ersatzweise
    ein Gefängnisaufenthalt, so sie selber in ihrem Video. Da sie angekündigt hat, auch das
    Foto von Pia Möbius, auch ein bekannter Fall im Internet , u.a. bei Youtube, zu
    veröffentlichen, wird die nächste Strafe sicherlich noch härter ausfallen. Dann,
    wenn sie immer noch nicht damit aufhört, ( es liegt noch ein Strafbefehl vor )
    wird vermutlich von ihr ein psychiatrisches
    Gutachten erstellt, so meine Sichtweise zur möglichen Entwicklung der Dinge. Bereits
    andere dubiose Laienberater haben das erfahren müssen und ihre Gesetzwidrigkeiten
    dann bitterlich bereut, nach dem sie zahlen oder monatelang im Knast die Geldstrafe
    absitzen mussten. Jeder kann ja machen was er will, doch stets sollten die Folgen
    dabei bedacht werden. Im Knast dann sitzen müssen, soll meist nicht sehr angenehm
    sein. Sogar auf dem Klo kann man beobachtet werden, da kommt keine Freude auf.

    Über diesen Link –>

    https://www.jugendaemter.com/forum/thema/die-inobhutnahmekindesentfuehrung-des-tobias-k-aus-kaiserslautern-042016/

    kann mehr zu diesem indizierten Video von mir gelesen werden. Ich lag also genau richtig,
    das Video im Forum schon vor Wochen zu löschen. Es ist auch eine kluge Entscheidung
    gewesen, es auch hier zu löschen. Leider ist der Spendeneingang an Jugendaemter.com
    derzeit nicht so hoch, als dass wir 15 Tausend Euro für derartigen unnötigen dummen
    Lapsus bereit wären, nach einem Strafbefehl auf das Konto der Landesbank einzuzahlen.
    Zudem es hier ganz klar dazu noch um die Verletzungen der Persönlichkeitsrechte
    auch des Kindes geht, die es auch von uns zu verteidigen gilt. Wer sich darüber hinwegsetzt,
    instrumentalisiert das Kind auf eine ganz schäbige Art und Weise, vor allem dann, wenn es sich
    dabei noch um das eigene Kind handelt, wie im Video. Ich als Experte für Erziehung und
    Soziales, gehe davon aus, dass Tobias von seiner eigenen Mutter zu diesem Verhalten
    manipuliert wurde. Diese Art von Videos sind zudem ein gefundenes Fressen für Perverse,
    sadistische Kinderquäler und so weiter….die sich an solchen Videos nicht satt sehen können
    und sich daran dann noch sexuell erregen. Wer es nicht glaubt, möge beim BKA etc nachfragen.
    Lasst es sein, Kinder derart in die Öffentlichkeit zu zerren und zu instrumentalisieren !

    Die Mutter wird nun natürlich auch bestraft deswegen und nicht nur Frau Angela
    Masch. Jeder der dieses Video im Netz vertreibt, ist von Strafanzeige akut bedroht !

    Wenn das tatsächlich der Fall sein sollte, dass die leibliche Mutter dann noch ihr Kind
    zu diesem Verhalten im Video „präperriert“ haben sollte, wird sie ihren Sohn vor seiner
    Volljährigkeit ( zu Recht ) wahrscheinlich kaum mehr wiedersehen und ihr das
    Sorgerecht auf Dauer entzogen werden.
    Ich warne in diesem Zusammenhang wiederholt vor sogenannten selbsternannten
    Familien-Konfliktberatern, denen meist, es gibt nur wenige Ausnahmen, das hier nötige,
    kompetente Fachwissen völlig fehlt und hierdurch mehr kaputt als heile machen.

    Dann darf ich noch darauf hinweisen, dass Eltern bei Falschberatung von Laienhelfern
    keinen Anspruch auf Schadensersatz haben. Anders bei uns
    kompetenten Fachberatern, hier kann man nämlich die Folgen einer Falschberatung
    einklagen in der Form von Schadensersatzansprüchen. Und wer lässt beispielsweise
    schon sein teuer erworbenes Auto von einem Laien-Schrauber instand setzen ? Und das
    eigene Kind sollte doch dann noch mehr Wert sein als beispielsweise ein neuer Porsche
    der Extraklasse, an dem man nur Fachkräfte ranlassen würde im Falle von Reparaturen.

    Im übrigen darf ich auch gewerblich ( und privat ) eingeschränkt juristisch beraten was
    Jugend- u. Familie betrifft, Inkompetente, hierzu nicht fachlich ausgebildete Laienberater
    dürfen das natürlich nicht. Machen sie es trotzdem, machen sie sich straffällig.
    Strafanzeigen gibt es dann womöglich auch von einer Rechtsanwaltskammer.

    Wir hier von jugendaemter.com wollen weiterhin als ein seriöses Forum gelten
    und auch im Falle eines Falles mit den Jugendämtern ko-operieren, um möglichst
    den betroffenen Eltern und Kindern helfen zu können. Besser wäre es natürlich,
    man versucht das Jugendamt erst mal gar nicht in Anspruch zu nehmen und
    fragt stattdessen erst einmal hier bei jugendaemter.com nach.

    Dipl. – Päd. (UNI) , Dipl. Soz.-Päd. (FH) Michael Strerath
    Erziehungswissenschaftler und Sozialpädagoge
    -Experte für Erziehung und Soziales
    -Krisenintervention für Kinder und Jugendliche in Not
    -Erstelle zwecks Vorlage beim Familiengericht, Betreuungsgericht,
    Jugendgerichtshilfe, Psychiatrie und Schule,
    erziehungswissenschaftlich-sozialpädagogische Gutachten

  • Das Jugendamt in Kaiserslautern,ist das faulste was ich kenne.
    Sie helfen nicht.sie lügen und schlagen sich auf 1 seite.
    Auf mehrere anfragen und betteln auch mal die andere seite zu hören und zu helfen bekommt man keine reagtion.
    Es heißt immer fürs Kind.
    Das ist dort leider Nebensache.
    Auf einem Gerichtstermin,der 1 persönliche kontakt.der Mitarbeiter erzählt über das nicht gekannre Elternteil….was es alles nicht kann und macht und wie böse es sei..
    Doch auf Fragen woher er das wisse da es nie kontakt gab.äusert er sich von papierunterlagen und dem Vater!

    Ich als Mutter fragte…hr.L bitte melden sie sich in zukunft mal bei mir…da kommt mit einem lachen…ganz bestimmt nicht!
    Mehr muss man zu diesem jugendamt nicht sagen

    Traurig wo Deutschland und seine Ämter sind

  • Das Kreisjugendamt Kaiserslautern, als Amtsvormund tätig, personifiziert durch Th.U., ist abolut kindswohlschädlich unterwegs,
    indem es seine Pflichten u.a. dahingehend nicht nachkommt, dass es Umgang mit seinem Kind, zu dem auch „entsorgte“ Eltern das Recht und die Pflicht haben, aktiv unterbindet,
    die Gesundheitsvorsorge des Kindes seit
    Jahren nicht sicherstellt,
    den Jugendlichen in eine Traumwelt abgleiten lässt, in der er sein Anspruchsdenken
    auf Kosten der Allgemeinheit durchsetzen darf, seinen schulischen Verpflichtungen nur nachlässig nachkommt,
    Kontakt zu Personen hat, die seinem Wohlergehen und seiner Entwicklung zu einer selbstbestimmten und gesunden Persönlichkeit abträglich sind und seine Eltern, die ihm nur Gutes getan haben, beständig verleugnen, diffamieren und beleidigen darf.

    Der Amtsvormund Kreisverwaltung Kaiserslautern ist nach den Erfahrungen und fachlicher Beurteilung weder den fachlichen und rechtlichen Anforderungen als Amtsvormund gewachsen, noch ist die genannte Person als Amtsvormund geeignet, da die Person eine elternfeindliche Grundeinstellung hat und auch anscheinend aufgrund eigener Lebenserfahrung die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben nicht gewährleisten kann.

    Ihm fehlt es u.a. an der dringend notwendigen Kooperationsbereitschaft, also im Interesse des Jugendlichen mit Fachkräften, Eltern und anderen Bezugspersonen des Jugendlichen zusammenzuarbeiten, damit diese die notwendige Entwicklung und Förderung des Jugendlichen gewährleisten können.

    Dieser Amtsvormund informiert das Familiengericht falsch oder gar nicht und ignoriert die Weisungen des Gerichts,
    den Eltern Informationen über ihr Kind zukommen zu lassen, so lange, bis das Familiengericht wiederholt deswegen angerufen werden muss, damit die Versäumnisse beseitigt werden.

    Der Amtsvormund sollte, so das Gesetz, unter Würdigung der Ressourcen und Kompetenzen der Familie, diese einbeziehen, was er jedoch absolut ignoriert.

    Dieser Amtsvormund wurde eingesetzt, obwohl eine größere Anzahl geeigneter Einzelvormünder aus der Familie
    für das Kind zur Verfügung standen. Das Gesetz sieht den Einsatz eines Einzelvormundes als Regelfall an und hat jährlich zu prüfen, ob ein geeigneter Einzelvormund „geworben“ werden konnte. Geprüft hat das Jugendamt bisher nie, will absolut keinen Einzelvormund einsetzen, obwohl dieser nicht erst gefunden und geworben werden müsste.
    Dem Familiengericht Kaiserslautern gegenüber muss der Amtsvormund keine Gründe benennen, die sein Fehlverhalten evtl. erklären könnten. Er hat auch keine Ermahnungen zu befürchten.

    Das Jugendamt des Kreises Kaiserslautern ist, so ist belegbar, absolut gegen Kinder- und Elternrechte gerichtet tätig und arbeitet an der Vernichtung von Familien und Beziehungen, obwohl es seine Aufgabe ist, „gute“ Sozialarbeit zu leisten, indem es wissenschaftliche, fachliche und ethische Kernelemente im konkreten Fall umsetzen müsste.

  • Das Jugendamt in Kaiserslautern greift stark in die Elterliche rechte sowie die Rechte des Kindes ein.Eine Gewisse Frau D. Stand vor 2 Jahren bei mir im Krankenhaus um ohne jeglichen Grund meinen gerade Neugeborenen Sohn mitzunehmen wenn ich nicht mit in heim kommen würde. Als ich Mit ihr mit ging war Tage später einen Gerichtstermin angesetzt.diese Richterin ließ ein Familen Gutachten anfertigen das wie es auch anders hätte sein sollen zu Gunsten des Jugendamtes ausging.Ich war 1 Jahr in 2 verschiedenen muki Heimen hin und her geschoben worden dort eingesperrt worden durfte bei 30 Grad im Schatten , gerade mal 30 min raus keine Kontakte keine freunde nichts ich wurde dort Körperlich wie auch seelisch, misshandelt es wurden Lügen erzählt, nur um mich am Ende dort herauszuwerfen.
    Was dann auch geschah man entriss mir meinen zum Zeitpunkt 11 Monate alten Sohn und brachte Ihn weg. Seit dem Tag war er in 2 Pflegefamilie in der 2ten lebt er jetzt seit 1 Jahr. Die zuständige Richterin hält bis heute nur zum Jugendamt und teilte mir mit das Sie mir und das ohne jegliche Begründung meinen Sohn nicht wieder geben will.

  • LIEBE FREUNDE
    Es ist lustig zu sehen, dass Leute sich über ihr Beziehungsleben und ihre Lebensprobleme beschweren, wo die Lösung nicht ganz weit von ihnen entfernt ist … Es gibt echte Zauberrollen aus Zauberzauberer. Nicht alle Situationen müssen Zauber wirken und ich möchte euch versichern, eine endgültige Lösung für dieses Problem, überprüfen Sie einfach diesen leistungsstarken Mann auf seiner E-Mail ODUDUSPIRITUALSHRINE@gmail.com, und Sie werden froh sein, Sie tun und alle Ihre Probleme gelöst und Ihr Problem gelöst und Ihre Liebe Leben und Gesundheit ist wieder da und Sie sind garantiert, um ein Leben glücklich zu leben, das nachher glücklich ist.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.