Jugendämter Nordrhein-Westfalen

Jugendamt Hilden

Jugendamt Hilden
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Die Zuständigkeit für die Stadt Hilden obliegt dem Jugendamt Hilden.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Hilden. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das oben gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche des Jugendamt Hilden erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Hilden

Hier finden Sie nun die Adressen und die Daten vom Jugendamt Hilden:

Stadt Hilden
Am Rathaus 1
40721 Hilden

Bereich: Soziale Hilfen

Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt als Soziale Hilfe kann nur dann gewährt werden, wenn keine andere Sozialleistung den Bedarf deckt. Deshalb muss der Anspruch zunächst geprüft werden. Hilfe zum Lebensunterhalt können diejenigen in Anspruch nehmen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst aufbringen können, die keine Hilfen von anderen Personen erhalten und die nicht bereits Anspruch auf vorrangige Sozialleistungen haben. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie einen Antrag beim Sozialamt einreichen. Die Geldleistung soll dann ermöglichen, dass man sich Essen kaufen und die Miete und Heizkosten zahlen kann.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Amt für Soziales und Wohnen – Soziale Hilfen
Tel.: 02103 720
Mail: sozialhilfe@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Hilfe zum Lebensunterhalt“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Auch bei dieser Sozialen Hilfe handelt es sich um eine nachrangige Sozialleistung, was bedeutet, dass diese nur gewährt werden kann, wenn keine andere Sozialleistung bezogen wird, die den Bedarf deckt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann von denjenigen in Anspruch genommen werden, die nicht für ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst aufkommen können, die keine Hilfen von anderen Personen bekommen, die nicht bereits Anspruch auf andere Sozialleistungen haben und wenn sie voll erwerbsgemindert sind oder Altersrente erhalten. Die Geldleistung, die man dann erhält, soll dabei unterstützen, die notwendigen Kosten des Lebens zu decken. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Essen, die Miete oder Heizung. Um diese Leistung zu beziehen, muss ein Antrag gestellt werden.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Amt für Soziales und Wohnen – Soziale Hilfen
Tel.: 02103 720
Mail: sozialhilfe@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Wohngeld

Wohngeld erhält man in Form von finanziellen Zuschüssen, die Personen mit geringen Einkünften bei den Wohnkosten unterstützen sollen. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Formen von Wohngeld. Zum einen gibt es den Mietzuschuss. Dieser richtet sich an Personen, die eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben. Den Lastenzuschuss hingegen erhält man, wenn man ein eigenes Haus oder eine eigenen Wohnung hat. Ob man Anspruch auf Wohngeld hat und in welcher Höhe dieser dann vorliegt, hängt davon ab, wie viele Personen im Haushalt leben, wie hoch das Einkommen ist und wie die Höhe der zuschussfähigen Miete ist.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Amt für Soziales und Wohnen – Soziale Hilfen
Tel.: 02103 720
Mail: wohngeldstelle@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Wohngeld“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Wohnberechtigungsschein

Einen Wohnberechtigungsschein kann man dann beantragen, wenn man ein geringes Einkommen hat und eine Sozialwohnung sucht. Denn so eine Wohnung kann man nur dann erhalten, wenn man einen Wohnberechtigungsschein vorweisen kann. Voraussetzung für den Schein ist die Höhe des Einkommens, den Grund für die Wohnungssuche, das bedeutet, dass man für diesen Schein die Absicht haben muss, einen dauerhaften Wohnsitz zu gründen und man benötigt die deutsche, eine EU-Staatsangehörigkeit oder eine andere Staatsangehörigkeit mit einer noch 1 Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis. Wichtig zu beachten ist, dass ein Schein, der in Hilden ausgestellt wurde nur in Nordrhein-Westfalen gültig ist. Ein Schein ist also immer nur in dem Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Amt für Soziales und Wohnen – Soziale Hilfen
Tel.: 02103 720
Mail: sozialamt@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Wohnberechtigungsschein“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss soll alleinerziehende Elternteile bei der Erziehung und Versorgung ihres Kindes finanziell unterstützen. Eine Beziehung des Unterhaltsvorschusses ist dann möglich, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt oder dies nicht regelmäßig macht. Andere Voraussetzungen sind, dass Sie in Deutschland leben, alleinerziehend sind, zusammen mit dem Kind wohnen, die Vaterschaft gegebenenfalls nicht geklärt ist und Sie nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind. Ab einem Alter des Kindes von 12 Jahren kommt die Voraussetzung dazu, dass das Kind keine Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch erhält.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Amt für Soziales und Wohnen – Soziale Hilfen
Tel.: 02103 720
Mail: unterhaltsvorschuss@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Beistandschaften

Für alleinerziehende Elternteile, die mit ihrem Kind alleine leben, gibt es die Möglichkeit, zur Unterstützung eine Beistandschaft einzurichten. Diese hilft dann bei der Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern eines Kindes muss die Vaterschaft zunächst anerkannt werden. Dies kann freiwillig geschehen oder aber gerichtlich, wenn der Vater des Kindes sich nicht auf die Feststellung einlässt.

Der Elternteil, der nicht zusammen mit dem Kind lebt, ist dazu verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Um diesen Anspruch durchzusetzen, kann eine Beistandschaft herbeigezogen werden. Diese stellt nicht nur die Höhe des Unterhalts fest, sondern setzt diesen dann auch durch.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Denise Berning
Tel.: 02103 721 521
Mail: beistandschaften@hilden.de

Frau Danae Isenbügel-Jansen
Tel.: 02103 721 553
Mail: beistandschaften@hilden.de

Frau Diana Seiltgen
Tel.: 02103 721 520
Mail: beistandschaften@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaften“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Heranziehung von Unterhaltspflichtigen

In manchen Fällen kann es sein, dass der unterhaltspflichtige Elternteil nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen. Dies kann dann sein, wenn er selbst Leistungen erhält und solch eine Zahlung seinen eigenen Unterhalt gefährdet. In dieser Situation kann es sein, dass Angehörige des Unterhaltspflichtigen zur Zahlung herangezogen werden. Dies können Ehegatten und geschiedene Ehegatten untereinander sein, Väter und Mütter eines Kindes, die nicht miteinander verheiratet sind oder Personen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

N.N.
Tel.: 02103 725 64

Frau Miriam Ksionzek
Tel.: 02103 721 531
Mail: miriam.ksionzek@hilden.de

Frau Gabriele Oertz
Tel.: 02103 725 89
Mail: gabriele.oertz@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Heranziehung von Unterhaltspflichtigen“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

Der Allgemeine Sozialdienst ist Ansprechpartner für alle Mitglieder einer Familie. Neben Eltern können sich demnach auch Kinder und Jugendliche an die Sozialarbeiter und Sozialpädagogen wenden. Problemsituationen oder Schwierigkeiten werden miteinander besprochen, die Ursache wird versucht herauszufinden und es wird ein Lösungsweg erarbeitet, der bei der aktuellen Situation, die passende Hilfe bietet. Es können sich also Eltern an den Allgemeinen Sozialdienst wenden, wenn sie Probleme in der Erziehung ihres Kindes haben, sie sich überfordert fühlen oder aber auch wenn es sich um persönliche oder finanzielle Schwierigkeiten handelt. Genauso finden Kinder ein offenes Ohr, wenn sie sich dauernd mit den Eltern streiten, wenn sie Probleme in der Schule haben oder mit Freunden.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Wibke Paas
Tel.: 02103 721 540
Mail: wibke.paas@hilden.de

Herr Wolfgang Strauhal
Tel.: 02103 721 578
Mail: wolfgang.strauhal@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner Sozialdienst (ASD)“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Bereich: Senioren

Nicht nur Kinder und Jugendliche finden in der Stadt Hilden Unterstützung. Auch Senioren sind ein wesentlicher Bestandteil der Stadt, wodurch es verschiedene Angebote gibt, die sich speziell an Senioren richten. Dazu gehören neben Beratungs- und Unterstützungsangebote auch solche, die die Freizeit betreffen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Sina Buhrmester
Tel.: 02103 721 549
Mail: sina.buhrmester@hilden.de

Frau Michaela Rhiem
Tel.: 02103 721 558
Mail: michaela.rhiem@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Senioren“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Seniorenbüro

Das Seniorenbüro bietet Senioren Informationen und Unterstützungsangebote in verschiedenen Bereichen. Wenn man Fragen hat, die das Älterwerden betreffen oder wenn man eine Beratung in Bezug auf eine Wohnungsanpassung hat, kann man sich an das Jugendamt Hilden wenden und erhält dort die passenden Informationen und Unterstützung. Ebenfalls hat man die Möglichkeit, sich beim Seniorenbüro über die verschiedenen Freizeitangebote in der Stadt zu informieren.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Sina Buhrmester
Tel.: 02103 721 549
Mail: sina.buhrmester@hilden.de

Frau Michaela Rhiem
Tel.: 02103 721 558
Mail: michaela.rhiem@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Seniorenbüro“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Seniorenbeirat

Der Seniorenbeirat ist dafür da, um die Interessen und Anliegen der älteren Menschen in Hilden zu hören und zu vertreten. Der Beirat besteht dabei aus Ehrenamtlichen, die entweder aus einer Senioreneinrichtung, Vereinen oder Verbänden stammen oder aber einfach Lust haben, sich an und für die Gesellschaft zu beteiligen. Wenn man also als älterer Bürger der Stadt ein Anliegen hat oder wenn man Informationen erhalten möchte, kann man sich an den Seniorenbeirat wenden. Ziel des Beirats ist, hinsichtlich der Stadtentwicklung auch die Aspekte für Senioren mit einzubringen, damit die Infrastruktur auch für deren Ansprüche gerecht ist.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Anja Voß
Tel.: 02103 721 580
Mail: anja.voss@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Seniorenbeirat“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Pflege- und Wohnberatung

Für viele Menschen ist es ein verständliches Anliegen, dass sie auch im höheren Alter selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben wollen. Doch aus den verschiedensten Gründen kann diesem Wunsch etwas entgegenstehen. Wenn es beispielsweise einen Unfall gab oder wenn eine Krankheit auftritt, kann es sein, dass es nicht mehr möglich ist, so zu leben wie zuvor. In manchen Fällen muss die Wohnung an die Umstände angepasst werden oder es ist einem nicht mehr möglich, ohne Hilfe zurecht zu kommen. Die Pflege- und Wohnberatung informiert und unterstützt bei solchen Anliegen. Bei einem Beratungsgespräch kann man schauen, welche Möglichkeiten es gibt und welchen Weg man schlussendlich einschlägt.

Pflege- und Wohnberatung
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Sina Buhrmester
Tel.: 02103 721 549
Mail: sina.buhrmester@hilden.de

Frau Michaela Rhiem
Tel.: 02103 721 558
Mail: michaela.rhiem@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflege- und Wohnberatung“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Hilfen bei Demenz

Hierbei handelt es sich um eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen Vertretern von Senioreneinrichtungen, Vereinen und Verbänden. Durch die enge Vernetzung soll ein Austausch stattfinden, der es ermöglicht, dass gemeinsame Ziele erreicht werden. Da Demenz vor allem auch für die Angehörigen keine leichte Situation ist, bietet der Arbeitskreis Unterstützung für diese an und vermittelt gegebenenfalls Hilfsangebote. Ebenfalls hat es sich der Arbeitskreis zur Aufgabe gemacht, die Menschen über Demenz aufzuklären und zu informieren.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Sina Buhrmester
Tel.: 02103 721 549
Mail: sina.buhrmester@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Hilfen bei Demenz“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Sozialer Dienst

Der Soziale Dienst ist eine Anlaufstelle für alle Menschen, die persönliche, individuelle Probleme haben oder sich in einer schwierigen Lebenslage befinden, die sie nicht alleine bewältigen können. Dabei ist er eine Beratungsstelle, die in manchen Situationen auch an andere passende Beratungsstellen und ambulante Hilfen weitervermittelt. Auch kann man sich hier hin wenden, wenn man altersbedingt Probleme im Alltag wiederfindet.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Sabine Hauck
Tel.: 02103 721 592
Mail: sabine.hauck@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Sozialer Dienst“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Bereich: Menschen mit Behinderung

Behindertenbeirat

Der Behindertenbeirat setzt sich aus verschiedenen Mitgliedern zusammen, die zuvor gewählt wurden. Neben der Aufgabe, die Menschen zu informieren und zu beraten, haben sie auch die Verantwortung, die Interessen und Anliegen von behinderten Menschen in der Öffentlichkeit zu vertreten. Menschen mit einer Behinderung sollen sich in der Stadt nicht ausgegrenzt fühlen und sollen die möglichst beste Teilhabe am Leben und in der Gesellschaft haben.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Tobias Wobisch
Tel.: 02103 721 598
Mail: tobias.wobisch@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Behindertenbeirat“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Sprechstunde für Erwachsene mit geistiger Behinderung

Wenn Menschen mit einer geistigen Behinderung erwachsen werden und den Wunsch entwickeln, ein eigenständigeres Leben außerhalb des Elternhauses zu führen, kann das viele Fragen aufwerfen. Dafür gibt es die Sprechstunden. Hier können jegliche Fragen geklärt werden und man erhält Informationen. Dabei ist die Sprechstunde sowohl für Menschen mit geistiger Behinderung, als auch für deren Angehörige. Hier werden dann alle Fragen rund um die Themen Arbeiten, Wohnen und Freizeit besprochen und geklärt.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Andrea Funke
Mail: sozialamt@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Sprechstunde für Erwachsene mit geistiger Behinderung“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Bereich: Obdachlose/Wohnungslose

Allgemeine Beratung in Wohnungsnotfällen

Zu wissen, dass man einen Rückzugsort hat, ein Zuhause, in dem man sich wohl fühlt, ist wichtig und essenziell für ein Leben. In manchen Fällen ist das Zuhause allerdings gefährdet. Das kann beispielsweise dann sein, wenn das Leben durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder persönliche Probleme geprägt ist. Daher ist es wichtig, sich in schwierigen Fällen, in denen die eigene Wohnung gefährdet ist, schnell an diesen Bereich des Jugendamts zu wenden. Zusammen wird nach Lösungswegen geschaut, damit der Wohnungsverlust abgewendet werden kann.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Sabine Hauck
Tel.: 02103 721 592
Mail: sabine.hauck@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeine Beratung in Wohnungsnotfällen“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Bereich: Integration

Integrationsbüro

An das Integrationsbüro können sich MigrantInnen wenden, wenn sie Informationen, Hilfe oder eine Beratung benötigen. Zusätzlich befasst sich das Integrationsbüro allerdings auch noch mit der Planung der Integration. Das bedeutet, dass dieser Bereich ebenfalls dafür zuständig ist, neue Integrationsmaßnahmen ins Leben zu rufen. Bei der Integrationsberatung hat das Integrationsbüro die Möglichkeit, sowohl interne, als auch externe Integrationsangebote zu Verfügung zu stellen.

Integrationsbüro
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Tobias Wobisch
Tel.: 02103 721 598
Mail: tobias.wobisch@hilden.de

Frau Andrea Schoder
Tel.: 02103 725 61
Mail: andrea.schoder@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Integrationsbüro“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Beratung und Unterbringung von Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen

Wenn Aussiedler oder ausländische Flüchtlinge nach Hilden kommen, werden sie zunächst in verschiedenen Unterkünften untergebracht. Hier finden sie ebenfalls Beratung und Unterstützung. Aussiedler, die nach Hilden kommen, werden zunächst in Übergangsheimen untergebracht, bis sie sich auf dem Wohnungsmarkt eine eigene Wohnung besorgen können. Ausländische Flüchtlinge können sich nicht direkt auf die Wohnungssuche begeben. Sie müssen zunächst darauf warten, dass das Asylverfahren abgeschlossen wird. Erst mit einer positiven Rückmeldung ist es möglich, dass auch sie sich eine Wohnung suchen können.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Eugenie Mikutik
Tel.: 02103 725 71
Mail: eugenie.mikutik@hilden.de

Herr Tobias Wobisch
Tel.: 02103 721 598
Mail: tobias.wobisch@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beratung und Unterbringung von Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Wenn man als ausländischer Flüchtling Schutz vor politischer Verfolgung sucht, muss man Asyl beantragen. Das Bundesamt für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entscheidet dann darüber, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt wird. Für die Zeit dieses Asylverfahrens erhalten die Flüchtlinge durch das Asylbewerberleistungsgesetz eine Aufenthaltsgestattung. Wird der Antrag auf Asyl abgelehnt, müssen die Betroffenen wieder zurück in ihr Heimatland gehen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Cornelia Hörle
Tel.: 02103 725 69
Mail: cornelia.hoerle@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Verwaltung der Unterkünfte

Durch das Gesetz ist festgelegt, dass die Stadt für Flüchtlinge, Spätaussiedler und Obdachlose Unterkünfte bereit halten muss. Zur Verwaltung dieser Unterkünfte gehört neben der Überwachung der Zahlung der Nutzungsgebühr auch das Bereitstellen von Inventar.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Anja Maria Klatt
Tel.: 02103 721 343
Mail: AnjaMaria.Klatt@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Verwaltung der Unterkünfte“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Integrationsrat

Der Integrationsrat ist zuständig für das Erfassen und Berücksichtigen der Wünsche und Interessen von MigrantInnen. Diese sollen bestmöglich in die Gesellschaft integriert werden und sich unterstützt fühlen. Dabei ist es wichtig, dass stetig geschaut wird, wie man ihnen eine Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen kann.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Andrea Funke
Mail: sozialamt@hilden.de

Herr Tobias Wobisch
Tel.: 02103 721 598
Mail: tobias.wobisch@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Integrationsrat“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

Beirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen

Dieser Beirat setzt sich für die Interessen der Flüchtlinge ein und ist eine Art Schnittstelle zwischen ihnen und dem Rat und der Verwaltung. Er arbeitet mit verschiedenen Einrichtungen und Organisationen zusammen und ist dabei ein Teil bei der Planung und Durchführung von diversen Maßnahmen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Andrea Funke
Mail: sozialamt@hilden.de

Herr Tim Zimmerer
Tel.: 02103 721 570
Mail: tim.zimmerer@hilden.de

Herr Tobias Wobisch
Tel.: 02103 721 598
Mail: tobias.wobisch@hilden.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen“ vom Jugendamt Hilden finden Sie hier.

20 Kommentare

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  • hallo das Jugendamt Hilden ist das letzte zwingt meinen geistig behindertes kind zu seinen Vater abwohl der Vater schon handgreifig geworden ist mein sohn hat klar geäuser das er nicht zu seinen vater möchte der vater schadet dem kind und so wird mein kind psychich kapputt gemacht wer weis wo das noch enden soll ich werde vom jugendamt einfach nicht ernstgenommen der vater hat selbst mich schon offt genug geschlagen mir gedroht er würde mich umbringen und hat gedroht mein sohn nach tunesien zu endführen so viel mal zu den tollen hildener jugendamt

  • ich mache seid 2 Jahren mit dem Jugendamt Hilden einen Kampf mit. Mein damaliger Partner von dem die 2 Kinder sind um die es hier geht, hat mir auch angedroht das er mich umbringen wird wenn ich im die Kinder weg nehme. Das Jugendamt ist der Meinung mir als Mutter keine Auskunft über meine Kinder zu geben, ich versuche ihnen seid nur mehr 2 Jahren mitzuteilen wie dieser Mann tickt aber keiner will mich anhören. Das Resultat davon ist ,das das Jugendamt es noch unterstützt das meine Kinder bei einem Alkoholiker aufwachsen sollen der sie auch Körperlich misshandelt.Es sind noch einige Vorfälle mehr gewesen, aber ich bin der Ansicht man sollte sich ,auch wenn es das Jugendamt ist nicht alles gefallen lassen. Ich werde gerichtliche Maßnahmen gegen das Jugendamt Hilden unternehmen. Vielleicht finden sich ja auf diesem Wege noch mehr geschädigte die etwas unternehmen wollen. Werde eine Gruppe gründen um Erfahrungen auszutauschen, wäre schön wenn sich noch mehr Eltern finden würden denen es genauso geht wie oben angeführt „HINTZEN“ und mir. Wäre zu finden “ Erfahrungen -Austausch Jugendamt Hilden unter Facebook wer Interesse hat einfach melden . Die Gruppe wird aufgemacht am 23.10.12

    Gruß Lindermann

  • Herzlichen Glückwunsch.

    Schreiben Sie hier weiter und berichten wie es weitergegangen
    ist.

    Mit welcher Begründung hat man Ihnen die Kinder nicht gegeben oder
    wenigstens eines davon ?

    Mit freundlichen Grüßen

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Hallo (Name anonymisiert, die Red.),
    ich habe die Kinder damals bei ihm gelassen weil er Gewalttätig ist und ein sehr langes Vorstrafenregister hat. Ich habe einfach nur noch Angst vor diesem Mann gehabt , was das Jugendamt nie interessiert hat. Das Jugendamt sagt jetzt ich müsste mir Psychologische Hilfe holen und wäre zu labil, nicht in der Lage für meine Kinder zu sorgen und die Interessen der Kinder nicht ernst zu nehmen.
    Jetzt bin ich auf der suche nach einem Anwalt der mir dabei hilft gegen das Jugendamt zu klagen. Vielleicht kann man mir hier helfen.

    Gruß Lindermann

  • Hallo ich bin 12 Jahre alt und habe probleme zuhause und habe deswegen mit meiner Schulsozialarbeiterin das Jugendamt Angerufen und dann kam dass Jugendamt super schnell vor ort zu mir und zusammen haben wir dann eine Lösung gefunden [Natürlich waren meine Eltern nicht dabei] Es kommt jetzt öfters eine Frau von der Psychologischen Beratungsstelle zu mir und die Frau ist ok sie versthet mich. Und der Jugengämter hilft mir er ist freundlich zu mir und mit fühlend

  • Ja Melissa@.

    Morgen kassiert sie dich ein und steckt dich
    in einem geschlossenen Heim. Da ist es aus mit
    Beiträge schreiben. LOL.

    Freundliche Gruesse

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Meine Vorredner sollten sich echt was schämen, wie könnt Ihr es Wagen, einem 12 jährigem Mädchen solche Angst zu machen!!!!
    Sie sind erwachsen und wollen sich um Kinder kümmern, beschützen ect. und habt nichts besseres im Kopf, als ihr Angst zu machen, tolle Vorbilder.
    das zeigt wahre Größe ( das ist ironisch gemeint)
    Das Mädel braucht Hilfe, hat es sich gesucht und scheint sie auch gefunden zu haben – du bist auf dem richtigen Weg-Melissa
    Lass dich nicht verunsichern!!!!!!

  • Auch einem 12jährigen Mädchen muss man ganz klar die Gefahren
    nennen, die vom JA drohen.
    Solange das Mädchen dem JA hörig ist, passiert nichts. Doch
    wenn sie eigene Wege versucht zu gehen, wird sie feststellen,
    dass plötzlich aus mit lustig ist. Der Trick:
    Die Mitarbeiter behaupten, sie handeln immer in ihrem Interesse.
    Das Mädchen sagt zum Beispiel, ich will nicht von den Eltern
    weg, das JA sagt, wir handeln in deinem Interesse, wenn wir
    dich in einem Heim 500 km weiter bringen. Oder es behauptet,
    die Eltern sind nicht erziehungsfähig und zack zarapp zap zap,
    ist das Mädchen in der Psychiatrie oder geschlossenem Heim, wenn
    es beginnt sich zu wehren. Da kann es schreien und toben wie es
    will, es wird geschnappt, notfalls Handschellen angelegt und
    dann gehts mit der Polizei in die Klapse oder geschlossenem Heim
    und sie wird ein Leben lang nicht mehr frei sein. Ihre Daten
    werden schon jetzt ein ganzes Leben lang auf Großrechner im
    Rechenzentrum gespeichtert, mindestens aber 30 Jahre lang.
    Und in ihre eigene Akte darf sie nicht reinsehen. Sie weiß also
    gar nicht, was die Mitarbeiter vom Jugendamt (JA ) da reingeschrieben
    haben. Melisse soll mal die Frage stellen: Darf ich mal in meine
    eigene Akte reinsehen? Sie werden es verweigern !!! Und warum?
    Weil dort meist wahrscheinlich gelogen und betrogen wird.
    Ausnahmen bestätigen die Regel.
    Und das schlimme: Die eigenen Eltern zu denunzieren ist kein
    Pappenstil. Hierdurch wird meist die Familie zerstört. Das droht
    der Melissa auch noch. Verhalten sich die Eltern nicht, wie das JA
    es will, werden sie als nicht kooperativ und dann als nicht
    erziehungsfähig erklärt und schon ist die Familie kaputt.

    Der Gang zum JA war wahrscheinlich keine gute Idee. Aber vielleicht
    hat sie ja Glück. So etwas sol es auch geben.

    Das Jugendamt ist in der Hauptsache meist ein Bespitzelungsveranstaltung. Das Jugendamt hat jahrzehntelang
    ständig Frischfleisch in die Kinderheime geliefert, wo dann
    die Kinder nachweislich verprügelt wurden und oft auch
    sexuell missbraucht. Sogar Bischhöfe haben ihre sadistischen
    perversen Triebe ausgelebt, wie z.B. der Bischof Mixa, der einer
    jungen 14jährigen Frau die Hose runterzog und mit einem Stock derart
    brutal draufhaute, bis der Stock zerbrach. Und die Nonnen riefen dabei:
    „Hau nei, hau nei hau nei“. Alles belegt, keine Sorge. Wo war da
    das Jugendamt? Wo hat sich das JA heute dazu geäußert?
    Das deutsche JA hat im 3. Reich die Judenkinder, Sinti und Roma
    in die Viehwaggons mitgeholfen zu bringen, die in die KZ’s
    gebracht hat zum Vergasen oder damit Menschenexperimente gemacht
    werden konnte. Dem Dümmsten fällt auf, dass es kaum Berichte
    über die Mithilfe des JA im Dritten Reich gibt. Heute werden
    kranke (! ) Roma und Sintikinder in den Kosovo ausgewiesen, wo
    sie meist ohne ärztliche Hilfe leben und in großer Armut. Daran
    beteiligt: Das deutsche Jugendamt. Ich könnte hier noch mehr
    schreiben über die menschenverachtenden Verhaltensweisen, die sie
    auch an mir verübt haben. Aber das habe ich schon woanders gemacht
    ,nämlich bei NRW Moers.
    Bei mir hat das perverse Schweinepack behauptet, ich sei
    „sexuell missbraucht“ und schon war ich in der Klapse. Ich wurde
    überhaupt nicht zu diesem Thema befragt ! Von niemanden. Über eine
    direkte Beschwerde beim BGH Karlsruhe kam ich zwar wieder raus
    aber das hat mich nicht ganz trösten können. Die Mitarbeiter vom
    JA 47445 Moers, Am Jungbornpark 169 haben auch in anderer Sicht
    schwere Straftaten an mir verübt. Als sie merkten, dass die Gefahr
    besteht, dass alles an der Öffentlichkeit kommt,

  • Ich hatte unten den Satz nicht zu Ende geschrieben:

    Als sie merkten, dass die Gefahr besteht, dass alles an die
    Öffentlichkeit kommt, versuchte man mich nach China zu
    verschleppen, indem die Kriminellen beim Jugendamt, namentlich
    Frau Beate Schulz, Sabine Schlicht das Gericht anlogen, ich wolle
    ja nach China. Daran beteiligt meine eigene leibliche Mutter,
    diese sadistische, geizige, asoziale und faule Frau die sich noch nie um mich gekümmert hat und der genauso asoziale leibliche Vater,
    der vor 10 Jahren wegen Unterhaltsschulden nach China geflohen
    ist. Für die deutsche Polizei, die den Unterhaltsschuldner
    festnehmen sollte. Er besucht ab und wann ein Chinarestaurant
    in Wegberg wo sein Freund der Besitzer ist.

  • @F.Mahler, ich greife keine Person hier an, ich gebe meiner Meinung ausdruck, das ist ein Unterschied, den hier einige noch lernen müssen,anscheinend dürfen auch nur einige Ihre Meinung hier äußern, andere Personen dürfen diese nicht, dies Diskussion scheint nicht ofrfen nach allen Seiten zu sein.
    Und noch etwas, wie bereits mehrmals gesagt, Statements zu Positiven Erfahrungen werden hier nicht gerne gesehen. Aber es ist ja auch einfacher sich ein Feindbild zu schaffen, als an den eigenen Unzulänglichen zu arbeiten.

  • Hallo das Jugendamt Hilden hat mich an Heilig abend ins Heim gefahren das Heim nennt sich Pädagogische Ambulanz und liegt in Anrath Willich Ich war in den Heim genau 3.Wochen Bis zum 9.1.2013 Dann war das Gespräch zwichen dass Jugendamt und meinen Eltern eighentlich wollte ich nicht nachhause doch dass Jugendamt hat mich gezwungen mit mein Vater nachhause zu fahren also bin ich dann mit mein Vater nachhause gefahren und dass Jugendamt hat mir versprochen dass es morgen zu mir in die Schule kommt doch die sind nicht gekommen Und wo mich dass Jugendamt gezwungen hat nachhause zu gehn Dann habe ich zur meiner Jugendämterin Arschloch gesagt kommt das jezt in meiner Akte ich meine dass dürfen die nich ich bin doch nur 12 Schreibt Ich hoff habt gute komentare MFG Melissa

  • Du schreibst Sätze ohne einen Punkt zu machen.
    Kein Wunder, dass du Stress zu Hause hast.
    Auch in der Schule ist das verboten.
    Warum sollte das Jugendamt zu dir in die Schule kommen?
    Wennn man „Arschloch“ sagt und man bereut es, oder man bekommt
    es deswegen mit der Angst zu tun, sollte man sich dafür entschuldigen aber möglichst sofort. Hierzu würde ich einen
    kurzen Brief schreiben:

    Beispieltext Anfang

    Das ich „Arschloch“ gesagt habe, tut mir sehr weh im Herzen.
    Ich bin deswegen sehr traurig geworden und bitte um Entschuldigung,
    damit diese Sünde aus meinem Leben wieder wegkommt.
    Ich bitte das böse Wort nicht in den Akten zu schreiben.

    Beispieltext Ende

    Ja klar, das Jugendamt schreibt in der Regel alles auf, muss
    es aber nicht. Wenn du dich entschuldigst, wird es vielleicht
    in der Akte gestrichen.

    Ich würde an deiner Stelle das Jugendamt meinen wie Hundekacke.
    Da trittst du doch auch nicht freiwillig rein oder ?!
    Da geht man nur in Notfällen hin.
    An deiner Stelle würde ich ein Tagebuch schreiben, wo alles
    reinkommt, was du so erlebst.

    Zitat Anfang

    ich meine dass dürfen die nich ich bin doch nur 12

    Zitat Ende

    Beim Jugendamt dürfen die das.

    Mit freundlichen Gruessen

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Ich würde an deiner Stelle das Jugendamt meiden wie Hundekacke.

    Muss natürlich „meiden“ heißen und nicht „meinen“.

    Alles Gute Kleiner.

    .

  • Melissa! Jugendamt wird Dir keine Probleme machen, weil Du den Mitarbeiter so genannt hast. Sie wissen, dass Du ein hilfsbedürftiges Kind bist, das leider mit sozialer Ungleichheit zu kämpfen hat. Jugendamt versucht Dir zu helfen, deshalb solltes Du dem Jugendamt immer ganz viele Fragen stellen, damit Sie Dir alles erklären können. Vergiss es nicht, dass Jugendamt dafür da ist um Dir zu helfen!

  • Hallo Ich hatte damals das Jugendamt um hilfe gerufen weil es mir zuhause schlecht geht. Mittlerweile sind das Jugendamt und meine Eltern mein feind. Meine Eltern kommen mit dem Jugendamt gut zurecht weil: 1.Meine Eltern lügen geschichten über mich erzählen.Meine Eltern mögen das Jugendamt eigentlich nicht.Mittlerweile war ich letztens so Seelisch kapput das ich zur Kinder und Jugenpsychiatrie für ne Woche als ne Krisenintervention da sein musste.Das Jugendamt möchte mich in einer Klapse spitziel für Geistig-behinderte unterbringen. Ich möchte dass nicht ich habe zuhause probleme und jetzt auch mit dem Jugendamt. Ich will am libsten abhauen wei weg wo mich niemand finden kann.Können die das mit mir machen bin 12 Jahre alt und ein Mädchen ?!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Zitat Anfang

    Hallo Ich hatte damals das Jugendamt um hilfe gerufen weil es mir zuhause schlecht geht. Mittlerweile sind das Jugendamt und meine Eltern mein feind.

    Zitat Ende

    LOOOOOOOOOOOOOOOOOOL

    Die Erkenntnis kommt aber reichlich spät.

    Wer das Reichsjugendamt anruft, ruft auch die Dr. Mengeles
    mit ins Boot. Das Reichsjugendamt ist aus meiner Sicht, der Nährboden für Sadisten und Perverse, Kriminelle und
    Jugendschänder. Natürlich gibt es auch rechtschaffende Leuts
    dort. Das heißt dann: Keine Regel ohne Ausnahme.

    Und das alles haben Sie nicht gewusst?

    Sapperlot !

    Mit freunlichen Gruß
    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Du bist erst 12 Jahre alt und ein Mädchen ????

    A so. Hatte ich übersehen.

    Mit dem „Abhauen“ ist es ein schlechter Plan, der in deinem
    Alter immer gefährlich ist. Hör auf das, was Mama und Papa
    von dir wollen. Wenn dir Gewalt angetan wird, lauf zur Polizei
    und berichte das deinen Lehrern.

    Mehr kann hier dir nicht geraten werden.

    Alles Gute

    (Name anonymisiert, die Red.)

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
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Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.