Jugendämter Hamburg

Jugendamt Hamburg Harburg

Jugendamt Hamburg Harburg

Die Zuständigkeit für den Stadtbezirk Harburg obliegt dem Jugendamt Hamburg Harburg.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Hamburg Harburg. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das oben gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche des Jugendamt Hamburg Harburg erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Hamburg Harburg

Hier finden Sie nun die Adressen und die Daten vom Jugendamt Hamburg Harburg:

Bezirksamt Harburg
Harburger Rathausplatz 1
21073 Hamburg
Tel.: 115

Bereich: Familie, Jugend & Senior:innen

Elterngeld

Das Elterngeld ist für diejenigen Eltern gedacht, die in der erste Zeit die Betreuung ihres Kindes übernehmen wollen und deshalb ihre berufliche Tätigkeit einschränken oder für diesen Zeitraum ganz aufhören zu arbeiten. Das Elterngeld bietet in diesem Fall eine finanzielle Unterstützung für das wegfallende Einkommen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich dabei nach dem Einkommen der Eltern und entspricht 67 oder 65 Prozent. Das Elterngeld hat eine Mindesthöhe von 300€ und eine Maximalhöhe von 1800€. Voraussetzung für den Erhalt von Elterngeld ist, dass sie das Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten, mit dem Kind in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse

Bezirksamt Harburg
Soziales Dienstleistungszentrum – SDZ
Abteilung Elterngeld
Tel.: 040 115Harburger Rathausforum 1
21073 Hamburg

Die offizielle Seite für den Bereich „Elterngeld“ vom Jugendamt Hamburg Harburg finden Sie hier.

Elternschulen Harburg und Süderelbe

Die Elternschule dient als Anlaufstelle für werdende Eltern oder Alleinerziehende. Diese können sich dort mit anderen treffen und austauschen. Außerdem gibt es dort verschiedene Angebote und Kurse, die genutzt werden können. Welche Kurse und Programme es zurzeit gibt, können Sie in dem Kursprogramm finden, welches sich auf der offiziellen Seite des Jugendamts befindet, die hier unten verlinkt ist.

Elternschulen Harburg und Süderelbe
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse

Elternschule Harburg
Tel.: 040 428 712 310
Mail: Elternschule-Harburg@harburg.hamburg.de
Maretstraße 50
21073 Hamburg

Elternschule Süderelbe
Tel.: 040 796 00 72
Mail: Elternschule-Suederelbe@harburg.hamburg.de
Rehrstieg 60
21147 Hamburg

Die offizielle Seite für den Bereich „Elternschulen Harburg und Süderelbe“ vom Jugendamt Hamburg Harburg finden Sie hier.

Erziehungsberatung

Die Erziehungsberatungsstelle hat eine breite Zielgruppe und spricht demnach nicht nur Eltern an, sondern auch Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche. All diese Personengruppen können sich an die Beratungsstelle wenden, wenn sie Redebedarf und ein akutes Thema haben. Kinder beispielsweise können sich hierhin wenden, wenn sie Probleme mit den Eltern, ihren Geschwistern oder Schulkameraden haben. Auch bei anderen Problemen oder Sorgen ist die Erziehungsberatung die richtige Anlaufstelle. Jugendliche können sich ebenfalls bei verschiedenen Anliegen an diese Stelle wenden. Egal ob sie zuhause oder mit sich selbst Probleme haben. Auch Eltern können Unsicherheiten oder Themenfelder haben, bei denen sie gerne eine Beratung hätten. Sei es beim Thema Erziehung oder andere Herausforderungen, die sich mit der Aufgabe als Eltern ergeben.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse

Erziehungsberatung
Tel.: 040 428 712 327
Mail: Erziehungsberatung@harburg.hamburg.de
Hermann-Maul-Straße 5
21073 Hamburg

Die offizielle Seite für den Bereich „Erziehungsberatung“ vom Jugendamt Hamburg Harburg finden Sie hier.

Kinder- und Jugendsprechstunde

Das Harburger Rathaus bietet für Kinder und Jugendliche Sprechstunden an, bei denen sie die Möglichkeit haben, über Themen und Anliegen zu sprechen, die den Stadtbezirk Harburg betreffen. Dabei erhalten sie den direkten Kontakt zu der Bezirksamtsleiterin Sophie Fredenhagen. Sie können hier ihre Meinung aussprechen oder aber auch Fragen zu bestimmten Themen stellen. Denn es ist wichtig, dass bereits Kinder und Jugendliche gehört werden und ihren Teil zu der Entwicklung der Stadt beitragen können.

AnsprechpartnerInnen
Kontaktdaten

Tel.: 040 428 713 505
Mail: dein-direkter-draht@harburg.hamburg.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinder- und Jugendsprechstunde“ vom Jugendamt Hamburg Harburg finden Sie hier.

Stadtteilhaus Neuwiedenthal

Das Stadtteilhaus Neuwiedenthal befindet sich in der Region Süderelbe und arbeitet in dem Bereich Jugend- und Familienhilfe. Es bietet verschiedene Freizeitangebote an, die von Kindern, Jugendlichen oder aber auch Eltern in Anspruch genommen werden können. Die Angebote finden dabei in Zusammenarbeit mit verschiedenen Einrichtungen, Vereinen und Schulen statt.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Fachamt Jugend- und Familienhilfe
Stadtteilhaus Neuwiedenthal
Tel.: 040 796 42 06
Mail: Stadtteilhaus@harburg.hamburg.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Stadtteilhaus Neuwiedenthal“ vom Jugendamt Hamburg Harburg finden Sie hier.

Haus der Jugend Neuwiedenthal

Das Haus der Jugend Neuwiedenthal ist für Kinder und Jugendliche, die ihre Freizeit gerne abwechslungsreich und aktiv gestalten. Hier können sie sich mit Freunden treffen und Zeit zusammen verbringen. Es gibt allerdings auch diverse Angebote. Dazu gehören beispielsweise verschiedene Sportangebote, eine Hausaufgabenhilfe, Kunstaktionen oder Ferienangebote.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse

Haus der Jugend Neuwiedenthal
Tel.: 040 428 713 916Quellmoor 24
21147 Hamburg

Die offizielle Seite für den Bereich „Haus der Jugend Neuwiedenthal“ vom Jugendamt Hamburg Harburg finden Sie hier.

Mädchenclub Neuwiedenthal

Bei dem Mädchenclub handelt es sich um eine Freizeiteinrichtung für Mädchen und junge Frauen in einem Alter von 9 bis 22 Jahren. Hier findet man neben Freizeitangeboten auch Bildungsangebote. Es gibt den offenen Treff, bei dem man sich einfach mit seinen Freunden treffen und Zeit miteinander verbringen kann. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, Billard zu spielen, ins Internet zu gehen oder zu kochen oder backen. Außerdem gibt es ein Kreativangebot. Hier kann zusammen gebastelt und sich kreativ ausgelebt werden. Ebenfalls kann man sich hier bei den Hausaufgaben helfen lassen oder bei Fragen oder Problemen mit den MitarbeiterInnen reden.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse

Mädchenclub Neuwiedenthal
Tel.: 040 796 55 98
Mail: Maedchenclub@harburg.hamburg.de
Lange Striepen 7
21147 Hamburg

Die offizielle Seite für den Bereich „Mädchenclub Neuwiedenthal“ vom Jugendamt Hamburg Harburg finden Sie hier.

Kinderschutz

An diese Stelle kann man sich wenden, wenn man Informationen über die Aufgaben und Zuständigkeiten der Jugendhilfe braucht. Auch erhalten Sie hier Auskunft über die verschiedenen Unterstützungs- und Beratungsangeboten, die man im Stadtbezirk Harburg vorfindet. Wenn man einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hat, kann man sich ebenfalls an diese Stelle wenden. Dies ist sehr wichtig, da so im Notfall frühestmöglich gehandelt werden kann. Zusammen kann dann die Situation betrachtet werden und geschaut werden, welche Maßnahmen man einleitet.

Kinderschutz
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse

Fachamt Jugend- und Familienhilfe
Koordination Kinderschutz
Harburg Kern: 040 428 713 140
Süderelbe: 040 428 712 009
Mail: kinderschutz@harburg.hamburg.de
Harburger Ring 33
21073 Hamburg

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinderschutz“ vom Jugendamt Hamburg Harburg finden Sie hier.

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst hat eine Vielzahl an Angeboten, die sich rund um das Thema Gesundheit drehen. Zum Beispiel gibt es die Mütterberatung, an die sich Mütter wenden können, wenn sie Fragen zu der Gesundheit ihres Kindes haben. In Kindertagesstätten bietet das Gesundheitsamt jedes Jahr Vorsorgeuntersuchungen im Bereich der Zahngesundheit an. Ein Zahnarzt kommt dabei in die Kindertagesstätten und kontrolliert die Zähne der Kinder, gibt ihnen Tipps, wobei auch versucht wird, den Kindern die Angst vor einer zahnärztlichen Untersuchung zu nehmen. Auch gibt es einen jugendpsychiatrischen Dienst, an den man sich wenden kann, wenn man als Kind oder Jugendlicher Probleme hat oder aber auch Eltern, die einen Rat im Bezug auf das Zusammenleben mit Kindern benötigen.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse
Fachamt GesundheitTel.: 040 428 712 307
Mail: Gesundheitsamt@harburg.hamburg.de

Harburger Rathauspassage 2
21073 Hamburg

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinder- und Jugendgesundheitsdienst“ vom Jugendamt Hamburg Harburg finden Sie hier.

Pflegekinderdienst

Es kann die unterschiedlichsten Gründe haben, dass ein Kind nicht in seiner eigentlichen Familie leben kann. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Eltern die Aufgabe der Erziehung nicht mehr im notwendigen Maß bewältigen können. Dann gibt es die Möglichkeit, dass das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht wird. Eine Familie, die sich vorstellen kann, ein Kind bei sich aufzunehmen, wird zunächst vom Jugendamt auf seine Eignung überprüft. Passen die Umständen und ein Kind wird in der Familie untergebracht, steht das Jugendamt dieser weiter beratend zur Seite. Doch nicht nur Familien können sich als Pflegefamilien bewerben. Auch Alleinerziehende oder Paare können sich gerne an das Jugendamt wenden, wenn sie ein Pflegekind bei sich aufnehmen wollen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Graf
Tel.: 040 428 712 247 

Frau Kodlin
Tel.: 040 428 713 719 

Frau Koepp
Tel.: 040 428 712 748

Frau Meier
Tel.: 040 428 712 618

Frau Scheel
Tel.: 040 428 713 513 

Frau Wagener
Tel.: 040 428 713 743

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegekinderdienst“ vom Jugendamt Hamburg Harburg finden Sie hier.

Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst ist für fast jedes Anliegen und Problem die passende Anlaufstelle. Dabei kann es sich um Schwierigkeiten bei der Erziehung eines Kindes drehen, um Fragen bei der Trennung oder Scheidung, bei psychischen Problemen, bei Gewalt in der Familie oder sonstige Themen. Da das Hilfsangebot so vielfältig ist, ist auch die Zielgruppe sehr breit ausgelegt. So können sich Familien, Eltern oder Alleinerziehende mit Kindern an den Allgemeinen Sozialen Dienst wenden, Kinder und Jugendliche, junge Volljährige oder aber auch Großeltern oder Verwandte. Der Allgemeine Soziale Dienst selbst kann beraten, aber auch passende Hilfsangebote vermitteln.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAdresse

Region Harburg
Tel.: 040 428 712 593
Mail: asd-harburg@harburg.hamburg.de
Harburger Ring 33
21073 Hamburg 

Region Süderelbe
Tel.: 040 428 715 328
Mail: jugendamt-suederelbe@harburg.de
Neugrabener Markt 5
21149 Hamburg 

Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner Sozialer Dienst“ vom Jugendamt Hamburg Harburg finden Sie hier.

Beistandschaften

Der Elternteil, der die alleinige Sorge für das Kind trägt oder derjenige, bei dem das Kind lebt, hat die Möglichkeit, eine Beistandschaft einrichten zu lassen, indem er einen Antrag an das Jugendamt stellt. Die Beistandschaft kümmert sich dann um die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Auch ist es möglich, sich bestimmte Urkunden beim Jugendamt ausstellen zu lassen. Dazu gehören Urkunden der Vaterschaftsanerkennung, die Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, die Mutterschaftsanerkennung, die Unterhaltsverpflichtung und die Erklärung der gemeinsamen Sorge.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Bezirksamt Harburg
Tel.: 040 115

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaften“ vom Jugendamt Hamburg Harburg finden Sie hier.

Amtsvormundschaften

Eine Amtsvormundschaft kommt dann zum Einsatz, wenn die elterliche Sorge unzureichend ausgeführt wird und deshalb diese den Eltern entzogen wird. Die elterliche Sorge wird dann entweder dem Jugendamt oder einem Verwandten übertragen, der dann als Vormund fungiert. Werden nur Teile der elterlichen Sorge entzogen, wird für diese Bereiche ein Pfleger eingesetzt. Ein Vormund oder Pfleger kann dann in den ihm übertragenen Bereichen Entscheidungen für das Kind treffen, die allerdings alle zum Wohl des Kindes geschehen müssen.

AnsprechpartnerInnen
Kontaktdaten

Hier nach der zuständigen Einrichtung suchen

Die offizielle Seite für den Bereich „Amtsvormundschaften“ vom Jugendamt Hamburg Harburg finden Sie hier.

37 Kommentare

Click here to post a comment

  • !!!!!VORSICHT!!!!!

    DAS WAS WIR ERLEBT HABEN:

    – ÜBLE NACHREDEN
    – DUBIOSE HERAUSNAHMEN AUF VERDACHT OHNE JEGLICHE ÜBERPRÜFUNGEN
    – BEVORZUGTE HEIME : KSH WILHEMSBURG
    KSH BORGWEG (STADTPARK HAMBURG)

    – BEVORZUGTE PFLEGEFAMILIEN : HAUPTSACHE WEIT WEG!!! NUR NICHT HH
    – AKTEN WERDEN NICHT GEWISSENHAFT GEFÜHRT
    – GESCHWISSTERN WIRD DER KONTAKT UNTEREINANDER VERBOTEN

    – ES WIRD IMMER DIE EINE UND SELBE ANWÄLTIN BEAUFTRAGT WELCHE DAS JUGENDAMT VERTEIDIGT NICHT DAS KIND!

    FÜR DAS MÄDCHEN WELCHES IM MÄRZ 09 IN WILHELMSBURG VERHUNGERTE
    WAR EBENFALLS DAS JUGENDAMT HARBURG ZUSTÄNDIG DA WILHELMSBURGER FÄLLE IM HARBURGER JUGENDAMT “ BETREUT “ WERDEN

    !!!TRAURIGE SACHE!!!

    DA WO NICHTS IST HOLEN SIE DEIN KIND

    WOANDERS MÜSSEN DIE KINDER STERBEN

    DIESES JUGENDAMT ARBEITET NICHT FÜR SONDERN GEGEN DAS KINDESWOHL

    • Zum Wohle des Kindes???Wäre das nicht so traurig..würde ich garnicht mehr aufhören zu Lachen.Gott sei Dank sind mein Kind und ich aus den Fängen des Harburger Jugendamtes.Hier ist das Jugendamt geschockt über das was man uns angetan hat.Gott sei Dank sind mein Kind und ich Kämpfer….IHR habt uns nicht gebrochen!!!

      • Ich bin auch von dennen betroffen wohne jetzt in niedersachsen wieso ist noch harburger jugendamt für mich zuständig?

  • Ganz, ganz schlimmer Haufen hier…

    Die Eltern trennen sich, als die Tochter 3 Jahre alt ist. Zunächst einigen sich die Eltern, dass der Vater das Kind jeden Samstag für einige Stunden sehen darf. Erstmal klappte dies auch ca. 6 Monate, danach vorbot der neue Lebensgefährte der Mutter, den Umgang zwischen Vater und Tochter. An die Mutter kam man nicht ran, da sie dem neuen Lebensgefährten hörig war bzw. immernoch ist und alles sollte mit ihm besprochen werden.

    Telefonisch konnte man die Mutter nicht erreichen, zu Hause machte man nie die Tür auf. Als er in dem Kindergarten seiner Tochter vorstellig wurde, um sich zu erkundigen, ob es dem Kind gut geht und ob sie in den Kindergarten komme, wurde er von der Erzieherin (sehr gute Bekannte der Mutter) ohne irgendwelche Auskünfte zu erteilen, weggeschickt. Einige Tage später hiess es, er war im Kindergarten, weil er das Kind entführen wollte.

    Nun wandte er sich an das Jugendamt Hamburg-Harburg, Sachbearbeiterin XXXXXXXXXXXX.

    Nach einigen Tagen bekam er einen Brief der Sachbearbeiterin, dass die Mutter sich telefonisch beim Jugendamt gemeldet hatte und der Sachbearbeiterin mitteilte, dass es der kleinen gut geht und alles sei in Ordnung. Auf die Frage der Sachbearbeiterin, warum der Vater das Kind plötzlich nicht mehr sehen darf, antwortete die Mutter, dass sie Angst vor ihm hätte und das Kind auch.

    Ohne irgendeinen Beweis für die Ängste der Mutter, sagte die Sachbearbeiterin, dass es für ihn besser wäre, wenn er das gar nicht mehr versucht seine Tochter zu sehen, die Jahre vergehen sooo schnell und irgendwann ist sie groß und kann alleine entscheiden, ob sie den Vater sehen möchte oder nicht…. Super Einstellung!!!

    Darauf bestand der Vater im nächsten Schreiben an das Jugendamt,

    1.dass die Sachbearbeiterin mal zu der Mutter nach Hause geht und sich das Kind und die Lebenssituation des Kindes anschaut…

    2. dass die Mutter ihm aktuelle Fotos der Tochter zukommen lässt…

    3. dass er gerne über die Gesundheit der Tochter informiert werden möchte, da die Tochter öfter mal wegen Fieberkrämpfen im Krankenhaus lag…

    4. dass die sachbearbeiterin mit der Mutter neue Umgangstermine vereinbart, wann er das Kind sehen darf…

    So, nach ca. 2 Monaten bekam er ein Schreiben des Jugendamts in welchem stand, dass er sich keine Sorgen machen muss, dem Kind geht es gut, die Mutter (ohne Kind) war beim Jugendamt vorstellig gewesen und hätte der Sachbearbeiterin versichert, dass das Kind gesund ist und alles ok wäre… das war alles…

    Nach diesem Schreiben wusste er nicht mehr weiter und ging zu dieser taugenichts Sachbearbeiterin direkt hin…

    Als er ihr sagte, dass er das Recht hat das Kind zu sehen, sagte sie ihm, dass es nicht stimmen würde, wenn die Mutter gravierende Gründe hat und das nicht möchte, dann kann er da auch nichts machen… Bei diesem Gespräch fragte die Sachbearbeiterin den Vater (aus dem ehem. Jugoslawien), ob er das Kind nur sehen möchte, damit er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt??? Bei dieser Frage ist der Vater ausgerastet und fragte die Sachbearbeiterin, ob sie noch ganz fit wäre, da er schon seit 2 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat… daraufhin musste er den Raum verlassen und wandte sich an das Gericht…

    1 1/2 Jahre später kam es zu einem Gerichtstermin… Der Richter fragte die Sachbearbeiterin, was sie dagegen hätte, dass das Kind wieder Kontakt mit dem Vater hat? Ihre wunderbare Antwort war „der Vater ist nicht gut für das Kind“ ohne irgendeinen Grund zu nennen, warum der Vater der schlechte ist. Daraufhin wünschten sich das Gericht und das Jugendamt, ein Kinderpsychologisches Gutachten, welches beweisen sollte, dass der Vater dem Kind nicht gut tut…

    Nach einem Jahr war der Gutachter endlich durch und der nächste Gerichtstermin stand fest…

    Das Guteachten fiel zu Gunsten des Vaters aus… als Abschluss schrieb der Gutachter… die Kontakte zum Vater sind für das Kind dringend erforderlich, denn das Kindeswohl ist auf dem besten Wege zu einer Gefährdung… Das Kind teilte nach einigen Terminen dem Gutachter mit, dass sie schon gerne den Papa sehen möchte und ihn auch lieb hat, aber sie hat immer Angst dies zu Äussern, weil die Mutter immer richtig böse wird… ist das nicht traurig???

    Bei dem Gerichtstermin war wiedermal die Sachbearbeiterin des JA dort und sagte, dass sie trotz des Gutachtens von den Umgangskontakten abraten würde, weil es sicherer für das Kind ist… obwohl keiner weiss warum.

    Darauf hin wurde eine Umgangspflegerin bestellt, welche bei den Kontakten mit Vater und Kind dabei sein musste…

    Nach 2 Jahren (weil die Mutter vorher immer krank war bzw. nicht konnte) konnte ich dann das erste mal meine Tochter sehen, da war sie aber schon 8 1/2 Jahre alt (so lange braucht das Jugendamt in Harburg)…

    Sie waren an diesem Tag spazieren, im Tierpark, Eis essen usw. der Tochter hatte es sehr gut gefallen und wollte gar nicht zu der Mutter zurück, aber leider ging das nicht anders, sie musste zurück.

    Nach 2 Wochen sollte das nächste Treffen stattfinden und die Tochter kam nicht… das dauerte so wieder 6 Monate bis zum nächsten Treffen, weil die Mutter wiedermal keine Zeit hatte, oder sie verschlafen hatte, ihre Schwiegermutter war krank, sie hatte kein Babysitter für das 2. Kind etc.

    Bei dem nächsten treffen erzählte die Tochter, dass die Mutter das nicht möchte, dass sie den Vater sieht, weil der Papa ihr nur weh tun möchte und sie schlagen will usw. und das in den 6 Monaten keiner krank war, sondern die Mutter wollte das einfach nicht…

    Daraufhin fragte der Vater sie, ob sie die Tante vom Jugendamt kennt…??? „Ja kenne ich, sie war ganz oft bei Mama, hat ganz lange gesessen und Kaffee getrunken und über dich ganz böse geredet“.

    So, die Mutter des Kindes kriecht der Sachbearbeiterin des Jugendamts in den A…. , besticht sie Möglicherweise auch noch, da die Sachbearbeiterin ja auch weiss, dass der neue Lebensgefährte der Mutter Drogen nimmt, mit Drogen handelt, öfter mal im Gefängnis saß, wegen Diebstahl, Bedrohung, Körperverletzung, Drogen etc. und trotzdem hiess es von Frau XXXXXXXXXXX immer, der Vater ist ein schlechter Mensch, über den Stiefvater hatte die Sachbearbeiterin nie ein schlechtes Wort verloren…

    Wo leben wir eigentlich???

    Anstatt den Menschen zu helfen, die wirklich Hilfe brauchen, reisst man die Kinder aus vernünftigen Familien raus… komischerweise hat dem Vater hier niemand geholfen das Kind von diesem vorbestraften Drogen Knacki zu beschützen…

  • Liebe Melli,

    dieses Verhalten ist Typisch für die Sachbearbeiter/innen im Harburger Jugendamt. Das KINDESWOHL wird NIE dort gesehen! Im gegenteil Sie wollen gewinnen und schmeißen die Steuern zum Fenster hinaus…es tut mir sehr leid was Euch dort geschieht. Ich habe absolut kein Verständnis dafür! Ich habe meine Kiinder mehr als 4 Jahre nicht mehr gesehen. Es ist sehr schlimm für alle Beteiligten. Ich bin fest davon überzeugt, das es endlich Öffentlich gemacht werden MUSS was für eine Willkür das Jugendamt Harburg ausübt. Ich hoffe, das sich mehr Opfer hier einfinden werden……

  • Hallo Ivibifi,
    den Verein Pfeil-Harburg gibt es natürlich noch. Wir treffen uns jeden ersten Mittwoch im Monat um 20.00 Uhr in Böttchers Gasthaus in Nenndorf. Wenn Du Interesse hast, dann schau mal vorbei!, das nächste mals also am 01.02.12.
    Gruß, Götz

  • Prima, dass es solche Seite gibt, dass man seine Erlebnisse auch mal nach außen tragen darf.

    Das Harburger Jugendamt ignoriert Gesetze, lügt und schüchtert ein, um sich selbst zu beweihräuchern (obwohl sie alles eher noch schlimmer machen). Denen geht um eine dubiose Quote, um sonst nichts.

    Mein Sohn ist ein Scheidungskind und recht auffällig. Sein Aufenthalt hat gewechselt, mal mit Streit, mal ohne.
    Irgendwann wurde dem Vater das Sorgerecht, mit Einwilligung der Mutter, übertragen. Irgendwann entschied die Mutter, diese Einwilligung zurück zu ziehen und behielt den Sohn einfach bei sich.
    Drei Wochen später kam der Fall vor Gericht, worauf der Richter meinte, in dieser Zeit hätte der Sohn einen neuen Lebensmittelpunkt, wo man ihn nicht herausziehen dürfte – auf die Frage, ob er dann nach einem dreiwöchigen Italien-Urlaub auch in Italien bleiben müsste, antwortete er, dass das etwas anderes sei – und Schluss.
    Hier schon war der Richter noch eher unparteiisch. Schlimm haben sich die Vertreter des Jugendamtes verhalten, die jedwede Äußerung des Vaters ablehnten.

    Auf Anfrage, was das Jugendamt „eine verwahrloste Wohnung“ nennen würde, wurde dem Vater als Anrufer die Name und Adresse vor der Beantwortung verlangt. „Nur und ausschließlich, um die richtigen Ansprechpartner ausfindig zu machen“!
    Noch am selben Tag war das Jugendamt bei der Mutter, um sich nach dem Zustand der Wohnung zu erkundigen. Zum Überfluss haben sie diese Wohnung nicht als schlimm erkannt – ich kenne die Wohnung und hätte Angst vor Wanzen und anderen Ungeziefer gehabt (Dreck, Müll, Schmutz, unreines Katzenklo, eklig). Stattdessen pöbelt mich die Jugendamtsmitarbeitern an, ich solle Verständnis dafür haben, dass meine Ex mich noch liebt (hatte nichts mit den Wohnverhältnissen zu tun, ist aber so geschehen).

    Die Mutter war mit der Erziehung überfordert und so wechselte mein Sohn mehrfach den Hauptwohnsitz. Solange das in aller Einvernehmen geschieht, ist es bis zu einem bestimmten Zeitpunkt sicherlich eher positiv! Leider war das oftmals eher mit Streit verbunden.
    Irgendwann forderte mich dieses Aso-Amt auf, bei ihnen zu erscheinen. Nach einigem Zögern, gab ich nach. Ein Herr von irgendeinem ausgelagerten Dienst saß dort, nennen wir ihn mal Herr Karnickel, und eine vom Jugendamt, vielleicht hieß sie Frau Obstländer.
    Ich saß vier oder fünf mal dort. Es wurde nur eine Lösung angeboten, eine Vertrauensperson (die später der Mutter einredete, mein Sohn sollte den Kontakt mit den Vater auf einen Tag die Woche einschränken). Jeder alternative Vorschlag von mir wurde abgelehnt.

    Zum Ende des dritten Termins, verlangte ich, dass wir eine Lösung finden, dass wir endlich etwas aus diesen netten Kaffeepläuschchen beim Jugendamt mitnehmen und Aktionen erarbeiten sollten. Wir vereinbarten als die einzig zur Verfügung stehende Lösung, eine Vertrauensperson (ich selbst habe immer ein gutes Verhältnis mit meinem Sohn gehabt und habe eher nach Interessen für meinen Sohn gesucht, an denen er Ziele erarbeiten und sich abarbeiten kann – Stabilität schaffen).
    Zum vierten Termin hat das Jugendamt die vereinbarte Aktion einfach liegen gelassen (circa 4 Wochen), nichts getan. Dieses Kaffeepläuschchen war also wieder umsonst. Im letzten (fünften) Termin hatten sie dann endlich festgestellt, dass diese ausgewählte Vertrauensperson nicht zur Verfügung stehen kann.
    Mein Sohn war inzwischen wieder zu mir gewechselt (die Mutter hatte zum wiederholten Male festgestellt, dass sie mit ihm nicht zurecht kommt), worauf ich mir mehr Zeit mit meinem Sohn ausbat und auf weitere Kaffeepläuschchen verzichtete.
    Nachweislich haben mein Sohn und ich die zuvor mit dem Jugendamt vereinbarten Ziele erreicht.

    Als meine Ex dann nach einem Streit mal wieder von ihrem Aufenthaltsbestimmungsrecht gebrauch machte, vereinbarte sie mit dem Jugendamt, dass mein Sohn in die zweite Chance verbracht wird. Anstatt ihm für die Erfolge in der Zielvereinbarung den Rücken zu stärken, haut man auf meinen Sohn ein – die Mutter, die Lehrer, das Jugendamt.
    Von mir wurde telefonisch ein Einverständnis eingeholt. Ohne wirkliche Chance, mich zu erkundigen und zu intervenieren.
    Damit begann der wirkliche Abstieg meines Sohnes. Er wurde in die übelsten Harburger Jugendkreise eingeführt. Prügeln, Drohen, Saufen, Kiffen – und das mit gerade erst 13!

    Nun wollte meine Ex meinen Sohn in ein betreutes Wohnen unterbringen.
    Gerade sie sollte jedoch wissen, welche Kinder dort landen. Sie selbst hätte aus Erfahrungen lernen können oder sollen. Ich bin jedoch überzeugt, dass das Jugendamt sie dazu gedrängt hat.
    Das konnte ich als Vater nicht zulassen und ging vor Gericht. Mein Sohn kam vorläufig zu mir. Ich gab meine erfolgreiche Selbständigkeit auf und zog zu einer Festanstellung in eine andere Stadt.

    Leider wurde mir verheimlicht, wie weit mein Sohn bereits in die Kriminlität abgesunken war (immer noch 13). In Rekordzeit hat er sich mit Schule und Polizei überworfen. Zu allem Überfluss setzte er sich nach dem ersten großen Gemecker ohne Fahrkarte in die Bahn nach Hamburg, wurde erwischt und dem Jugendamt übergeben.
    Obwohl die Mutter das Sorgerecht abgelehnt hat, drang die Frau Obstländer darauf, meinen Sohn bei der Mutter abzugeben. Wie wenig pädagogischen und sozialen Verstand muss man haben, um darauf zu drängen?
    Das denkbar schlechteste Zeichen. Damit wäre dem Sohn jede Grenze genommen. Bei jeder Auseinandersetzung mit dem Vater, der Mutter, dem Jugendamt oder irgendwelchen Wohnheimen würde er sich in die Bahn setzen. Ein verantwortungsbewusstes Jugendamt würde meinen Sohn jedesmal wieder zum Vater zurück bringen.

    Ich selbst war natürlich emotional überladen, das Jugendamt müsste jedoch soviel geistigen Sachverstand und Einfühlungsvermögen mitbringen, unbedingt!
    Stattdessen wollte die Obstländerin mich überzeugen, indem sie die Gesetzestexte und die richterlichen Entscheidungen verdrehte und mir anschließend damit drohte, dass sie zur Not zum Richter ginge, der ihr noch am selben Tag eine Entscheidung nach ihren Wünschen reichen würde (bei dem neuen Richter durchaus denkbar).
    Die Mutter ist ja auch einfacher zu steuern …

    Mein Sohn kam letztlich doch noch am selben Tag in ein betreutes Wohnen.
    Inzwischen ist er circa 400km entfernt in einer Anlage mit betreutem Wohnen. Nach zwei Monaten hat sich sein Vormund noch nicht einmal gemeldet. Diese Anlage beherbergt 75 Kleinkriminelle, die nach Aussage meines Sohnes noch weitere Drogen als „nur“ Haschisch in die Anlage schmuggeln.
    Dort hat er ein kleines Zimmer ohne Türschloss und ohne Fernseher – selbst im Knast lebt man menschenwürdiger! Angeblich (so mein Sohn) bekommt er am Wochenende nicht einmal etwas warmes zu Essen! Aber sie verlangen über 6.000,- jeden Monat für die Unterbringung!
    Für die Kostenermittlung wurde mir eine zweiwochenfrist gesetzt. Das Jugendamt hat inzwischen mehr als zwei Monate verstreichen lassen (zusätzlich zu weiteren Wartezeiten)!

    Unabhängig davon, dass eine entfernte, externe Unterbringung im Moment wohl das Beste für meinen Sohn ist, ist das Verhalten des Jugendamtes – von nahezu allen Mitarbeitern und ausgelagerten Fachbereichen (von dem Karnickel habe ich übrigens nie wieder etwas gehört) – entsetzlich, jenseits von Verantwortung und Pflichtbewusstsein oder fachlicher (pädagogisch und sozial) Fähigkeit.
    Sorry, aber mich wundert es nicht, dass ausgerechnet dieses Jugendamt für einige tote Kinder verantwortlich ist!

  • Kennt jemand Herr Mu+++++++. Jugendamt Wilhelmsburg
    Früher Harburg Jugendamt. Hat jemand schon mit ihm zu tun gehabt Erfahrungen gemacht.

    *Anmerkung d. Redaktion: Bitte keine Klarnamen im Internet. Nutzt das Forum dafür und die internen Möglichkeiten der „Privaten Nachricht“*

    • Ja. Mein Sohn ist nun seit knapp zwei Jahren unter der Vormundschaft des Jugendamtes und hat seit dem keine Schule von innen gesehen. Die lassen ihn nicht zur Schule, weil sie sagen, das ginge „nur, wenn er das will“.
      Meine erste Anfrage dazu, wurde damit beantwortet, dass es nicht hilft, wenn ich gegen das Jugendamt arbeiten würde.

      Ich hatte in der ersten Anfrage verlangt, dass mein Sohn zum kommenden Halbjahr „eingeschult“ wird (ich wurde belehrt, dass er bereits seit der ersten Klasse eingeschult sei). Das Halbjahr ist nun rum und ich habe mich gemeldet. Sie verweisen auf die wöchentliche Betreuung, die allerdings keine Ambitionen zeigt, den Schulzugang zu forcieren – obwohl mein Sohn bereits selbst in einer Schule, beim Schulleiter vorstellig wurde.

      Ich will nun nicht jeden einzelnen Schritt veröffentlichen, schließlich liest der Feind (das Jugendamt) mit. Wenn es helfen würde natürlich gern, meine Erfahrungen sind allerdings eher, dass ich mundtot gemacht werden soll, als eine Hilfe zu liefern. Soviel kann ich sagen: Ich war bei einer Rechtsanwältin am Harburger Ring und erklärte ihr die Situation. Sie antwortete, dass das Jugendamt eigentlich dafür da sei, Kinder vor schwierigen Familien zu schützen und nicht umgekehrt. Sie meinte, das würde schwierig werden, dagegen anzugehen.

      Ergänzend kann ich in diesem Krimi noch erwähnen, dass mein Sohn mehrere Stationen an Wohngruppen mitgemacht hat. Zwischendurch wurde mein Sohn zu fremden Familien (Freund von meinem Sohn) verbracht. Der Vater berichtete mir von seinem Entsetzen, dass niemand geprüft hat, ob er selbst Drogenabhängig, Pädophil oder sonst wie ungeeignet wäre. Niemand hat mit ihm gesprochen oder ihn mal zu Hause besucht (zur Info: ich habe mir die Wohnung angesehen und den Vater kennengelernt). Dennoch hat man meinen Sohn dort wohnen lassen, ohne mit mir zu sprechen.
      Auf Nachfrage beim Jugendamt (noch bevor ich mit dem Vater gesprochen hatte), sagte man mir, man hielt es nicht für gut, meinen Sohn jetzt zu mir zu bringen.

      Mein Sohn hat sich inzwischen einweisen lassen, weil er sich für Cannabis-abhängig hält. Er bekommt Risperidon als Nebenmedikamentation. Das hinterfragt niemand, weder Mutter, noch Jugendamt. So wollte ich mit der Ärztin sprechen und bat beim Vormund (Jugendamt) um Entbindung der Schweigepflicht. Diese Bitte schiebt man gerade von einem „Verantwortlichen“ zum Nächsten oder verweist auf meinen Sohn – der diese jedoch noch gar nicht geben kann!
      Und wieder einmal wird man durch`s halbe Jugendamt Harburg verteilt und muss sich mit jedem auseinandersetzen, bis man endlich mundtot ist (was sicherlich nicht einfach sein wird, für das Jugendamt).

  • Kinder klau in Deutschland. Der Schlimmste Ort Hamburg Harburg

    Auch wir sind betroffen von diesem Amt.
    Nötigung, Verleumdung war erst er Anfang. „Verhandlung vorm Amtsgericht Harburg ein desaster, der eindruck erwähnte sich als vorher bespróchen zwischen JuAmt, Richterin und Anwälten. Zeugen werden nicht geladen, aber Erzieherinnen aus einer Einrichtung darf mit hinein (war nicht geladen). JuAmt kommt mit 5 Leuten plus Vormund und dem Rechtspfleger. Unwahrheiten vonm JuAmt wird geglaubt, vom Anwalt vorher angewiesen worden sich nicht zu Verteidigen. Ohne Anwalt hätte wir wohl das gleiche erreicht. Anwältin Rät dazu das Gutachen machen zu lassen , sonst würden wir die Kinder nicht wieder sehen. (frage mich ob die für uns arbeitet oder für das JuAmt). obwohl es ein BGH Urteil gibt das das Gutachten nicht erzwungen wrden darf und einem nicht zum Nachteil ausgelegt werden darf. Ich könte hier noch so einiges schreiben, jedoch wäre es mal ratsam das es auch hier in Hamburg mal eine Demo geben sollte damit die Bevölkerung und Politik mal wach gerüttelt wird.
    Ich habe die Anwältin auch beauftragt eine Verleumdungsklage zu machen, es wurde übder die Sekretärin abgelehnt mit der Begründung das es nur ärger mit dem JuAmt geben würde. Werde die Strafanzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft stellen, denn auch die hisige Polizei nimmt die Anzeige nicht auf, wort wörtlich vom Polizisten: „Da hätten wir ja viel zu tun“

    • Willkommen im Club der schlimmen Eltern! Eltern sind Verbrecher, sofern die keiner Elite oder besonderen Gesellschaftlichen Schicht angehören! Das Familiengericht ist in Wirklichkeit ein Strafprozess gegen die Eltern, die dann ohnehin gemäß Nazi-Methoden(RJWG) behandelt werden!

    • Die Erfahrungen zeigen:
      Die Jugendämter, die Verursacher der Miseren vor den sog. Familiengerichten, erscheinen gleichgeschaltet in der Republik.
      Die Verfahren vor den Gerichten sind oft voller Verfahrensfehler und abstruse und perverse Gesetzesauslegungen erscheinen der Justiz und Politik „normal“.

      Anwälte? Deren wichtigste Eigenschaft soll ihre Unabhängigkeit gegenüber Richtern und Staatsanwälten sein. Sind die tatsächlich unabhängig oder müssen die sich dem unterordnen, was der Richter schon vor der Verhandlung mit dem Jugendamt abgesprochen hat und dem Staatsanwalt durch die Politik vorgegeben wurde?
      Es scheint landauf, landab so zu sein.

      Tatsächlich kann man ohne Anwalt beim Familiengericht erscheinen. So ist das ja auch gewollt, indem kein Anwaltszwang herrscht. VKH wird kaum noch gewährt – mit der Angabe des Gerichts, die „Sache werde keinen Erfolg haben“. Auch das ist ein Indiz dafür, dass der Ausgang einer Sache vor dem Familiengericht schon vorher feststeht.
      Warum? Wer vor ein Familiengericht gerät, hat immer irgendwie und irgendwas verloren.

      Druck und Drohung erleben viele vor dem Familiengericht.

      Wenn darauf hingewiesen wird, dass man sich nicht begutachten lassen will, da man zu einer Begutachtung vor dem Familiengericht lt. höchstrichterlicher Bekundungen nicht dazu gezwungen werden kann, zeigt man dem Gericht schon deutlich, dass man „querulatorisch“ unterwegs sein will. Sog. Querulanten werden ganz einfach ausgeschaltet,
      indem man sie trotzdem begutachten lässt – auch wenn einem der „Sachverständige“ nie gesehen hat. Ferngutachten dürften zwar nicht vom Gericht verwertet werden. Aber auch diese werden zum Nachteil der Eltern – zeitlebens sogar – verwertet. Standards hin oder her.

      Anstelle eines Gutachtens kann das Gericht auch die Befragung vor Gericht im Beisein eines Gutachters anordnen.
      Dazu muss der „Angeklagte“ vor dem Familiengericht erscheinen. Wenn er sich da weigert, wird er zwangsweise
      vorgeführt oder der Richter schreibt, dass der vor das Familiengericht gezerrte Mensch lt. seiner Angabe im Termin schweigen wird.
      (Schweigen darf man zu den Fragen des Familienrichters. Der Gutachter darf die Befragung nicht durchführen. Der Richter muss befragen. Aber die Anwesenheit des Gutachters reicht schon hin, z.B. Mimik und Gestik der Eltern vor dem Familiengericht zu deuten, so dass der Richter alles in’s Juristische übersetzen kann.

      Der Richter kann ja sonst nichts, er braucht den Gutachter dringend bei seiner Suche nach dem Recht… Ohne Gutachten geht nichts. Der Richter verlagert seine Verantwortung auf den Gutachter. Selbst erscheint er zu feige, mit seiner Person für das von ihm gefundene und gesprochene Recht einzustehen. Es fehlt ihm auch die Fachlichkeit bezüglich sozialpädagogischer Betrachtungsweisen, die alleine maßgeblich sein sollte, wenn sich schon ein Dritter anschickt, Familienschicksale zu bestimmen.

      Demos gegen diese Machtstrukturen und Machtausübungen nützen hierzulande nichts. Wir schreiben doch auch hier ins Leere. Wer hört uns denn an, wer versteht und möchte etwas verändern dahingehend, dass die Familie wieder an Bedeutung gewinnt, den Eltern wieder ihre Grundrechte zugestanden werden?
      Da kommen einfach fremde Dritte und befinden über unsere Eigenschaften, missachten unsere Menschenwürde und auch die zumindest auf dem Papier bestehenden Gesetze.

      Ja sehen Sie, schon die Sekretärin Ihrer Anwältin nimmt Sie bereits als „Verlierer“, nicht als Auftraggeber der Anwältin wahr. Schon sie entscheidet nach dem „Volksempfinden“ – dass Sie als unbedeutender Mensch selbstverständlich vom Staatsanwalt als solcher wahrgenommen werden:
      In der Tat werden Anzeigen wegen Verleumdung, Falschaussage, Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse zum Gebrauch durch Behörden, etc. etc. eingestellt mit dem Hinweis, dass kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung und schon ein Anfangsverdacht nicht bestehe.

      Und ja, die Polizei hat anderes zu tun – z.B. den Abtransport eines Kindes, das per Beschluss in ein Heim verbracht werden soll, zu überwachen und „Hand anzulegen“, wenn sich der Polizeibeamte durch das Kind zur (unverhältnismäßigen) Gewaltanwendung gegen das Kind „genötigt“ sieht…

      Sie können – und sollten sich die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ersparen. Durch die Arbeit, die Sie verursachen würden, sind die schon genug verärgert und Sie machen sich noch angreifbarer als Sie in Ihrem Verlust und Schmerz schon sind.Je nachdem könnten nämlich Sie eine Anzeige vom Gutachter oder sogar vom Gericht erhalten.Alles möglich und auch schon dagewesen. Besinnen Sie sich auf sich selbst und Ihr Fortkommen.
      Für Ihr Kind „sorgt“ jetzt der Staat mit seiner Pflegefamilie, so dass es Ihnen verloren ist.
      Das ist das schlimme Ergebnis, das die sog. Jugend- und Schutzbehörde verursacht hat.

      Ja, wenn sie Kinder erst einmal weg sind, haben die „Betreuer“ leichtes Spiel mit den weggenommenen Kindern.
      Da wirkt die Gehirnwäsche schnell. Die Kinder finden es erst einmal besser bei „anderen Eltern“ und dann, wenn sie vielleicht bemerken, was mit ihnen geschehen ist, gibt es kein Zurück mehr, nur evtl. andere Pfleger, vielleicht zuletzt den dauerhaften Heimaufenthalt.
      Für trauernde und ihrer Rechte (und auch Pflichten) beraubte Eltern gibt es in in diesem Lande keinen Platz mehr.

    • Das kommt mir sehr bekannt vor, genau die gleiche vorgehensweise wie bei uns. Unsere sind am 11.8.17 iin Obhut genommen worden, genaujer gesagt geraubt worden im JuAmt Harburg. Mittlerweile wurden unsere 3 Jüngsten irgendwo hingebracht und die vom JuAmt meinte auf anfrage das es uns nichts angehe woi die Kinder sind, denn wir hätten ja kein Sorgerecht mehr. Danach wieder Verleumdung, Sie behauptete das ich ihr gedroht hätte. Habe den gegenbeweis als Audio datei.
      Ich denke das ich / wir die Anwältin wohl kennen, fängt wahrschjeinlich mit U an.
      Melden Sie sich gerne mal bei mir.

    • Bei mir hat inzwischen der zweite Rechtsanwalt abgelehnt.
      Ich kann jedenfalls den Eindruck bestätigen, dass das Familiengericht (bei mir ein Richter) den Ausführungen des Jugendamtes ungeprüft folgt. Das Jugendamt verschleppt die Kinder mit Hilfe der Justiz.
      Es ist ein böses Spiel, was die treiben!

      • Hatten auch andere Anwältin die dann ablehnte weil angeblich die vorige sämtliche Gelder geholt hat laut Richterin. Es hieß wir sollten uns an die vorherige wenden was wir auch taten, die lehnte zunächst ab, Mandat war ja gekündigt, inzwischen folgte neuer Termin zur anhörung wo die vorige Anwältin drinnen stand. Anwältin schickte nachtrag wo sie meinte, sie würde das verfahren weiter machen allerdings zu ihrem bedingungen (im übertragenem Sinne). Habe Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis der Befangenheit beim Gericht am Dienstag gegen die Richterin eingereicht und der Termin wurde für gestern Abgesagt. Wäre nett wenn wir uns mal austauschen könnten. Frage mich nur wie wir das regeln könnten.

    • Wäre gut wenn wir Eltern uns mal trteffen könnten, somit müßte man die Verfahrensfehler aufdecken können und wir können zhu einer höheren Instanz gehen, soweit mir bekannt ist, muß Klage bein Verfassungsgericht eingereicht werden.

      • werde wieder eine internet seite (HP) machen und mich dann wieder hier melden, da dürfen nur betroffene eltern rein mit login so das niemend von draußen einfach auf unsere konversationen zugreifen kann. Bevorzugt sind dann Eltern die mit dem Harburger JuAmt zutun haben. Es sind aber auch andere betroffene Eltern gern gesehen. MFG

  • Hallo Leute,

    es gibt kein ev. der Helfen kann. Und Lichtblick auch nicht . Lasst euch doch nicht verarschen. Schreibt an die Bundesregierung oder an die Staatsanwaltschaft. Sonst hilft euch keiner. Und geht an die Presse.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.