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Jugendamt Gifhorn Kreis

Jugendamt Gifhorn Kreis

Die Zuständigkeit für den Landkreis Gifhorn obliegt dem Jugendamt Gifhorn Kreis.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Gifhorn Kreis. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das oben gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche des Jugendamts Gifhorn Kreis erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Gifhorn Kreis

Hier finden Sie nun die Adressen und die Daten vom Jugendamt Gifhorn Kreis:

Landkreis Gifhorn
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn

Mail: landkreis@gifhorn.de
Tel.: 05371 820

Bereich: Familie, Kinder und Jugendliche

Das Jugendamt ist für Kinder, Jugendliche und ihre Familien da. Je nach Lebenssituation und Problemen unterstützt und berät es, um eine Lösung zu finden. Jedes Familienmitglied kann sich an das Jugendamt wenden, um Fragen oder Anliegen zu klären. Das Jugendamt gibt dann die nötigen Informationen heraus, berät oder leitet an die jeweilig passenden Anlaufstellen weiter, an die sie sich wenden können. Egal, wer sich dazu entscheidet, Hilfe beim Jugendamt einzuholen, wird in einem respektvollen Miteinander empfangen und angehört.

BAföG

Das Jugendamt Gifhorn Kreis setzt das Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer schulischen Ausbildung um. Alle BAföG Angelegenheiten in Bezug auf Studierende werden von den Studentenwerken der jeweiligen Hochschule bearbeitet. Diejenigen, die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung haben, haben hingegen keinen Anspruch auf BAföG. Die Höhe des BAföG richtet sich nach dem Einkommen der Schüler und der Eltern.

Bei der Beantragung von BAföG fallen keinerlei Kosten an. Es müssen jedoch Unterlagen vorgelegt werden, um den Anspruch zu prüfen und die Förderung zu genehmigen. Zu den nötigen Unterlagen gehören Einkommensnachweise der Eltern des vorletzten Kalenderjahres und einen Steuerbescheid der Eltern vom vorletzten Kalenderjahr.

Das BAföG kann erst ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, ab dem die Ausbildung angefangen wird und ist bei späterer Antragsstellung nicht rückwirkend auszuzahlen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenSprechzeiten



Frau Präger


Tel.: 05371 820
Mail: bafoeg@gifhorn.de
Montag: 08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 08.30 – 12.00 Uhr

Die offizielle Seite für den Bereich „BAföG“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Bezirkssozialdienst

Der Bezirkssozialdienst ist für eine große Zielgruppe da. Zu dieser gehören Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, Kindergärten, Schulen, Träger von freien Jugendhilfeangeboten, Polizei, Gerichte und andere Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.

Zu den Angeboten des Bezirkssozialdienst gehören diverse Beratungen. Die MitarbeiterInnen helfen bei Fragen zur Erziehung, bei einer Trennung oder Scheidung und bieten eine Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder. Je nach individuellem Fall werden die Menschen dann auch an andere Hilfsangebote weitergeleitet, die sich auf die Art der Probleme spezialisiert haben.

Auch das Thema Kinder- und Jugendschutz wird groß geschrieben und ist ein wichtiger Teilbereich des Bezirkssozialdienstes. Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung können und sollten Sie sich an den Bezirkssozialdienst wenden. Dieser geht dem Verdacht nach und kann bei Bestätigung die entsprechenden Maßnahmen einleiten.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Jugendamt Gifhorn Kreis
Tel.: 05371 820
Mail: landkreis@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Bezirkssozialdienst“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderter Kinder und Jugendliche geht es darum, diese bestmöglich in die Gesellschaft zu integrieren, um eine Ausgrenzung oder Einschränkung zu verhindern. Auch wird versucht, drohende Behinderungen zu beseitigen oder die Folgen dieser zu mildern. Je nach Einzelfall muss geschaut werden, welche Maßnahmen am geeignetsten sind und welche Hilfen herangezogen werden.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Teilleistungsstörungen, Legasthenie, Dyskalkulie für den gesamten Landkreis
Frau Karola WegwitzTel.: 05371 821 67
Mail: karola.wegwitz@gifhorn.de

Stadt Gifhorn
Frau Janina EngelhardtTel.: 05371 825 87
Mail: janina.engelhardt@gifhorn.de

Stadt Gifhorn und Gemeinde Sassenburg
Frau Anna SonntagTel.: 05371 825 81
Mail: anna.sonntag@gifhorn.de

Samtgemeinden Isenbüttel und Papenteich
Frau Sabine OhnesorgeTel.: 05371 828 837
Mail: sabine.ohnesorge@gifhorn.de

Samtgemeinden Hankensbüttel und Wesendorf
Herr Marlon KepperTel.: 05371 828 12
Mail: marlon.kepper@gifhorn.de

Samtgemeinde Meinersen
Frau Rebecca Blümling-StandTel.: 05371 828 16
Mail: rebecca.bluemling-stand@gifhorn.de

Stadt Wittingen, Samtgemeinden Brome und Boldecker Land
Frau Annekatrin MaushakeTel.: 05371 824 35
Mail: annekatrin.maushake@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Elterngeld

Das Elterngeld richtet sich an Eltern, die vor kurzer Zeit Eltern geworden sind. Durch diese finanzielle Entlastung soll es ihnen ermöglicht werden, sich um die Betreuung und Erziehung des Kindes zu kümmern. Die drei Varianten des Elterngeldes sind das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und die Partnerschaftsbonusmonate. Je nach Belieben können diese verschiedenen Varianten miteinander kombiniert werden.

Das Elterngeld kann für maximal 12 Lebensmonate bezogen werden und mindestens für 2 Lebensmonate. Um Elterngeld zu bekommen, muss dieses schriftlich bei der Elterngeldstelle des Landkreis Gifhorn beantragt werden. Nach der Geburt des Kindes muss dieser innerhalb von drei Monaten der Elterngeldstelle eingereicht werden.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Buchstaben A – H
Frau PlateTel.: 05371 825 64
Mail: elterngeld@gifhorn.de

Buchstaben I – R
Frau StollTel.: 05371 824 97 
Mail: elterngeld@gifhorn.de   

Buchstaben S – Z
Frau FiedlerTel.: 05371 825 63
Mail: elterngeld@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Elterngeld“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Frühe Hilfen

Die Angebote der Frühen Hilfen richten sich an werdende Eltern oder die, die es bereits geworden sind und ein Kind zwischen 0 und 3 Jahren haben. Durch diese Hilfen sollen Eltern die Möglichkeit haben, sich in verschiedenen Erziehungsfragen Rat zu holen oder aber auch generelle Informationen. Die Hilfen sollen Kinder eine bestmögliche Entwicklung gewährleisten, indem frühzeitig auf die verschiedenen Maßnahmen und Möglichkeiten eingegangen wird.

Damit das Angebot vielseitig und nützlich ist, kooperieren verschiedene Einrichtungen in einer Art Netzwerk miteinander, um für alle Fragen und Lebenslagen den richtigen Ansprechpartner zur Verfügung zu haben.

Frühe Hilfen
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Anne Möhle-Nunweiler
Tel.: 05371 826 37
Mail: anne.moehle@gifhorn.de

Margit Nordmann
Tel.: 05371 825 89
Mail: margit.nordmann@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Frühe Hilfen“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Interkulturelle Jugendarbeit

Das Jugendamt Gifhorn Kreis unterstützt Sie bei der Planung von Projekten in Bezug auf die interkulturelle Jugendarbeit, die interreligiöse Jugendarbeit und steht gerne als Beratungsstelle zur Verfügung. Ziel ist es, Aufklärung zu verschiedenen Kulturen zu betreiben und Informationen zu verbreiten.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Friederike Rotermund
Tel.: 05371 825 19
Mail: Friederike.Rotermund@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Interkulturelle Jugendarbeit“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Jugendförderung

Die Jugendförderung vom Jugendamt Gifhorn Kreis setzt an verschiedenen Themen an und hat das Ziel, Jugendliche in verschiedenen Bereichen zu beraten und zu unterstützen. Die Sucht- und Gewaltprävention ist ein wichtiges Thema, bei dem es darum geht, Jugendliche richtig an die Gefahren und Folgen heranzuführen, um Gefährdungssituationen zu vermeiden. Außerdem bietet die Jugendförderung internationale Jugendbegegnungen und interkulturelle Jugendarbeit an. Seminare, die zu Verfügung gestellt werden, behandeln Themen wie Berufe, Schule und Erziehung. Zudem werden MitarbeiterInnen der Jugendpflege und Jugendförderung regelmäßig fortgebildet, um immer auf dem neusten Stand zu sein.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Bernhard Schuhose
Tel.: 05371 828 05
Mail: bernhard.schuhose@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendförderung“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Jugendhilfe im Kontext Schule (Jukos)

Diese Art der Jugendhilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche, die einen speziellen Hilfebedarf in Bezug auf Schule oder den Familienalltag haben. Es werden demnach nicht nur einzelne Lebensbereiche der Kinder und Jugendlichen betrachtet, sondern alle als ganzes System. In der Schule gibt es dafür pädagogische Fachkräfte, die die Kinder bei Fragen und Problemen direkt in der Schule beraten und unterstützen können.

Andere Angebote helfen dabei, dass soziale Kompetenzen erlangt oder verbessert werden können, um jegliche Art von Situationen gut meistern zu können. Zu der Entwicklung der Sozialkompetenz gehört auch die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit, damit Kinder und Jugendliche Selbstbewusstsein aufbauen und mit diversen emotionalen Belastungen umgehen können. Doch nicht nur Kinder und Jugendliche stehen bei der Jugendhilfe im Fokus. Auch Eltern werden unterstützt und haben die Möglichkeit, ihre Erziehungskompetenzen zu vertiefen und zu verbessern.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Samtgemeinde Papenteich, Gemeinde Sassenburg, Stadt Gifhorn
Herr Stefan KnustTel.: 05371 828 03
Mail: stefan.knust@gifhorn.de

Samtgemeinden Hankensbüttel und Meinersen, Stadt Wittingen
Herr Norman MüllerTel.: 05371 825 76
Mail: norman.mueller@gifhorn.de

Samtgemeinden Boldecker Land und Brome, Stadt Gifhorn
Frau Julia MundTel.: 05371 828 11
Mail: julia.mund@gifhorn.de

Samtgemeinden Isenbüttel und Wesendorf, Stadt Gifhorn
Frau Karin RömerTel.: 05371 827 48
Mail: karin.roemer@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendhilfe im Kontext Schule (Jukos)“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Jugendhilfe im Strafverfahren

Wenn ein Jugendlicher eine Straftat begeht und vor Gericht kommt, wird von diesem automatisch eine Jugendgerichtshilfe bestellt. Diese ist zur Unterstützung des Jugendlichen und dessen Eltern zuständig. Vor allem werden von der Jugendgerichtshilfe die erzieherischen und sozialen Komponenten betrachtet. Es wird geschaut, in welcher Lebenslage sich der Jugendliche befindet und wie sich diese auf die Straftat ausgewirkt haben könnte. Um die Auslöser und Ursachen zu bewältigen, wird nach individuellen Lösungsansätzen und Maßnahmen geschaut. Eine Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es auch, einen Vorschlag der zu vollziehenden Maßnahmen des Jugendlichen zu unterbreiten. Die letztendlich verhängten Maßnahmen werden dann ebenfalls von der Jugendgerichtshilfe begleitet und kontrolliert.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten
Stadt Gifhorn

Frau Lena Rau
Tel.: 05371 825 18
Mail: Olena.Rau@gifhorn.de

Frau Kerstin Conrad
Tel.: 05371 825 79
Mail: kerstin.conrad@gifhorn.de

Diversion und Owi
Frau Gisela BendowskiTel.: 05371 821 77
Mail: gisela.bendowski@gifhorn.de
Samtgemeinden Isenbüttel, Meinersen,
Papenteich und die Gemeinde Sassenburg

Frau Claudia Biesalski-Nachtigall
Tel.: 05371 825 09
Mail: claudia.biesalski-nachtigall@gifhorn.de
Samtgemeinden Wesendorf und Hankensbüttel

Frau Michaela Frank
Tel.: 05371 824 36
Mail: michaela.frank@gifhorn.de
Boldecker Land, Brome und die Stadt Wittingen

Herr Hartmut Gils
Tel.: 05371 825 83
Mail: hartmut.gils@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendhilfe im Strafverfahren“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Kinderschutz

Bei Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen hat das Jugendamt Gifhorn Kreis die Aufgabe, diese zu schützen und die Sicherheit wieder herzustellen. Da das Jugendamt nicht überall seine Augen und Ohren haben kann, kommt es auch auf die Mithilfe von den Mitmenschen an. Wenn Sie also einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt. Nach Wunsch können Sie dabei auch anonym bleiben. Handelt es sich allerdings um eine Notsituation, rufen Sie bitte die Polizei an.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten
Jugendamt Gifhorn Kreis
Tel.: 05371 828 88

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinderschutz“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Kindertagesbetreuung

Ziel des Landkreises ist es, eine Betreuungsstruktur zu haben, die es ermöglicht, dass für jede Familie ein passendes Angebot dabei ist. Neben den üblichen Kindertageseinrichtungen gibt es zudem die Kindertagespflege, die den Kindern eine Betreuung im kleineren Kreis bietet. Neben der grundlegenden Aufgabe der Betreuung der Kinder gibt es auch einen Bildungs- und Erziehungsauftrag, den es stetig auszubauen und zu verbessern gilt.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten
Kindertagesstätten – Kostenübernahme

Frau Porsch
Tel.: 05371 825 86
Mail: porsch@gifhorn.de

Frau Schumann
Tel.: 05371 825 80
Mail: kristin.schumann@gifhorn.de

Frau Wittmann
Tel.: 05371 825 92
Mail: wittmann@gifhorn.de
Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung

DRK Kreisverband Gifhorn e.V.
Tel.: 05371 804 430
Mail: kindertagespflege@drk-gifhorn.de
Kindertagespflege

Frau Heike Mingo
Tel.: 05371 824 33
Mail: heike.mingo@gifhorn.de
Kindertagespflege – Kostenübernahme

Frau Porsch
Tel.: 05371 825 86
Mail: porsch@gifhorn.de

Frau Schumann
Tel.: 05371 825 80
Mail: kristin.schumann@gifhorn.de

Frau Wittmann
Tel.: 05371 825 92
Mail: wittmann@gifhorn.de
Fachberatung und pädagogische Koordination Kindertagesstätten

Frau Keuch
Tel.: 05371 825 97
Mail: keuch@gifhorn.de
Landesprogramme und Förderungsmöglichkeiten

Frau Christiana Thiede
Tel.: 05371 825 07
Mail: christiana.thiede@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagesbetreuung“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Pflegekinder und Adoption

In diesem Bereich vom Jugendamt Gifhorn Kreis werden die Aufgaben des Pflegekinderdienstes und der Adoptionsvermittlung und Adoptionsberatung übernommen. Bei einem Pflegekind handelt es sich um ein Kind, das aufgrund verschiedener Gründe nicht in der eigenen Familie leben kann, sondern in einer Pflegefamilie untergebracht wird. Dies ist dann der Fall, wenn die Eltern ihrer elterlichen Sorge nicht nachkommen können.

Zunächst einmal wird allerdings geschaut, ob es Maßnahmen gibt, die es ermöglichen, dass das Kind doch bei der eigenen Familie leben bleiben kann. Die Maßnahmen sollen dann dafür sorgen, dass ein geregeltes Familienleben wieder möglich ist, bei dem die Eltern für ihr Kind sorgen können. Helfen diese Maßnahmen nicht, sorgt das Jugendamt Gifhorn Kreis für eine Unterbringungen des Kindes in einer geeigneten Pflegefamilie. Wichtig hierbei ist, dass das Kind auch zu der Pflegefamilie passt, damit sich dieses in seiner Persönlichkeit entfalten und entwickeln kann. Die Pflegeeltern bekommen dann Unterstützung vom Jugendamt und werden auf das Leben mit einem Pflegekind vorbereitet.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Adamczyk
Tel.: 05371 824 76
Mail: Ingrid.Adamczyk@gifhorn.de

Frau Bolz
Tel.: 05371 824 77
Mail: manuela.bolz@gifhorn.de

Frau Fahnenstich
Tel.: 05371 825 16
Mail: Inga.Fahnenstich@gifhorn.de

Frau Neumann
Tel.: 05371 825 77
Mail: Katrin.Neumann@gifhorn.de

Frau Reschke
Tel.: 05371 824 90
Mail: Nicole.Reschke@gifhorn.de

Frau Stroh
Tel.: 05371 825 08
Mail: Anna.Stroh@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegekinder und Adoption“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Radikalisierungsprävention

Die Radikalisierungsprävention ist ein weiteres Themengebiet des Landkreises und findet deshalb auf der Seite vom Jugendamt Gifhorn Kreis einen Platz. Hier gibt es verschiedene Angebote, die dafür sorgen sollen, dass die Radikalisierung eingedämmt wird. Beispielsweise gibt es ein Blickwechseltraining für junge Menschen, die sich radikalisiert haben oder gerade dabei sind. Dieses Training soll sie dann davon abbringen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Friederike Rotermund
Tel.: 05371 825 19
Mail: Friederike.Rotermund@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Radikalisierungsprävention“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Anerkennung der Vaterschaft

Die Anerkennung der Vaterschaft erfolgt dann, wenn der Vater des Kindes eine entsprechende Erklärung und die Mutter eine Zustimmungserklärung abgibt. Bei diesem Verfahren wird eine Urkunde ausgestellt, die von jedem Jugendamt, Notar oder Standesamt erstellt werden kann. Die Vaterschaft lässt sich bereits vor der Geburt schon anerkennen. Die Anerkennung kann auf freiwilliger Basis erfolgen oder aber auch gerichtlich angeordnet werden.

Anerkennung-der-Vaterschaft
AnsprechpartnerInnen
Nachname des KindesNameKontaktdaten

B, Fa-Fo, G (ohne Ga)
Frau BanseTel.: 05371 825 23
Mail: banse@gifhorn.de

A, D, Fr-Fz, Ha,
Hr-Hz, O, Po, Ri,
Roa-Roj, Ros,
Schi-Schl, Wi-Wz
Frau Dreyer-WinkelmannTel.: 05371 826 86
Mail: dreyerwinkelmann@gifhorn.de

C, Ga, I, Ka, Q,
Rok-Ror, Sa-Sm,
Scha, Sche,
U, V, X, Y, Z
Frau Feuerhahn-KeiterTel.: 05371 825 98
Mail: feuerhahn-keiter@gifhorn.de

He-Ho, L, M
Frau HelmsTel.: 05371 824 98
Mail: helms@gifhorn.de

E, Rot-Roz, Ru-Rz,
Sn-Sz, T, Wa-Wh
Frau KrügerTel.: 05371 825 41
Mail: krueger@gifhorn.de

Kb-Ko, N,
P (ohne Po), Ra-Rh
Frau SchuchtTel.: 05371 825 56
Mail: schucht@gifhorn.de

J, Kr-Kz
Frau MüllerTel.: 05371 824 93
Mail: mueller@gifhorn.de

Schm-Schz
Frau KarwehlTel.: 05371 824 95
Mail: karwehl@gifhorn.de

Mitarbeit
Frau HübbersTel.: 05371 825 06
Mail: huebbers@gifhorn.de
Mitarbeit
Frau El-Merhi
Tel.: 05371 825 02
Mail: el-merhi@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Anerkennung der Vaterschaft“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Beistandschaft

Wenn das alleinerziehende Elternteil Unterstützung und Beratung in Hinsicht auf eine Vaterschaftsfeststellung oder Unterhaltsansprüchen benötigt, kann dieses eine Beistandschaft beim Jugendamt Gifhorn Kreis schriftlich beantragen. Die Beistandschaft ist dann dafür zuständig, die Höhe des Unterhalts des Unterhaltspflichtigen zu ermitteln und eine Einigung aller Beteiligten herbeizuführen.

AnsprechpartnerInnen
Nachname des KindesNameKontaktdaten

B, Fa-Fo, G (ohne Ga)
Frau BanseTel.: 05371 825 23
Mail: banse@gifhorn.de

A, D, Fr-Fz, Ha,
Hr-Hz, O, Po, Ri,
Roa-Roj, Ros,
Schi-Schl, Wi-Wz
Frau Dreyer-WinkelmannTel.: 05371 826 86
Mail: dreyerwinkelmann@gifhorn.de

C, Ga, I, Ka, Q,
Rok-Ror, Sa-Sm,
Scha, Sche,
U, V, X, Y, Z
Frau Feuerhahn-KeiterTel.: 05371 825 98
Mail: feuerhahn-keiter@gifhorn.de

He-Ho, L, M
Frau HelmsTel.: 05371 824 98
Mail: helms@gifhorn.de

E, Rot-Roz, Ru-Rz,
Sn-Sz, T, Wa-Wh
Frau KrügerTel.: 05371 825 41
Mail: krueger@gifhorn.de

Kb-Ko, N,
P (ohne Po), Ra-Rh
Frau SchuchtTel.: 05371 825 56
Mail: schucht@gifhorn.de

J, Kr-Kz
Frau MüllerTel.: 05371 824 93
Mail: mueller@gifhorn.de

Schm-Schz
Frau KarwehlTel.: 05371 824 95
Mail: karwehl@gifhorn.de

Mitarbeit
Frau HübbersTel.: 05371 825 06
Mail: huebbers@gifhorn.de
Mitarbeit
Frau El-Merhi
Tel.: 05371 825 02
Mail: el-merhi@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaft“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Beurkundung

Das Jugendamt Gifhorn Kreis ist auch dazu berechtigt, entsprechende Urkunden auszustellen. Zu diesen gehören die Vaterschaftsanerkennung, die Sorgeerklärung und die Verpflichtung zum Unterhalt.

AnsprechpartnerInnen
Nachname des KindesNameKontaktdaten

B, Fa-Fo, G (ohne Ga)
Frau BanseTel.: 05371 825 23
Mail: banse@gifhorn.de

A, D, Fr-Fz, Ha,
Hr-Hz, O, Po, Ri,
Roa-Roj, Ros,
Schi-Schl, Wi-Wz
Frau Dreyer-WinkelmannTel.: 05371 826 86
Mail: dreyerwinkelmann@gifhorn.de

C, Ga, I, Ka, Q,
Rok-Ror, Sa-Sm,
Scha, Sche,
U, V, X, Y, Z
Frau Feuerhahn-KeiterTel.: 05371 825 98
Mail: feuerhahn-keiter@gifhorn.de

He-Ho, L, M
Frau HelmsTel.: 05371 824 98
Mail: helms@gifhorn.de

E, Rot-Roz, Ru-Rz,
Sn-Sz, T, Wa-Wh
Frau KrügerTel.: 05371 825 41
Mail: krueger@gifhorn.de

Kb-Ko, N,
P (ohne Po), Ra-Rh
Frau SchuchtTel.: 05371 825 56
Mail: schucht@gifhorn.de

J, Kr-Kz
Frau MüllerTel.: 05371 824 93
Mail: mueller@gifhorn.de

Schm-Schz
Frau KarwehlTel.: 05371 824 95
Mail: karwehl@gifhorn.de

Mitarbeit
Frau HübbersTel.: 05371 825 06
Mail: huebbers@gifhorn.de
Mitarbeit
Frau El-Merhi
Tel.: 05371 825 02
Mail: el-merhi@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beurkundung“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Negativbescheinigung

Eine Negativbescheinigung belegt, dass zur Zeit der Ausstellung dieser kein gemeinsames Sorgerecht vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, mit dem Kindesvater nicht verheiratet ist und demnach keine gemeinsame Sorgeerklärung vorliegt. Solch eine Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie zum Beispiel einen Ausweis beantragen wollen, ein Konto eröffnen oder Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anmelden wollen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Hübbers
Tel.: 05371 825 06
Mail: huebbers@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Negativbescheinigung“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Sorgeerklärung (gemeinsame elterliche Sorge)

Wenn ein Paar, das nicht miteinander verheiratet ist, ein gemeinsames Kind bekommt, liegt das Sorgerecht zunächst allein bei der Mutter des Kindes. Um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten, bedarf es einer Urkunde, die vom Jugendamt Gifhorn Kreis oder einem Notar ausgestellt werden kann. Für die gemeinsame Sorgeerklärung wird zuvor eine Anerkennung der Vaterschaft benötigt. Es ist auch möglich, diese Beurkundung bereits vor der Geburt zu beantragen.

AnsprechpartnerInnen
Nachname des KindesNameKontaktdaten

B, Fa-Fo, G (ohne Ga)
Frau BanseTel.: 05371 825 23
Mail: banse@gifhorn.de

A, D, Fr-Fz, Ha,
Hr-Hz, O, Po, Ri,
Roa-Roj, Ros,
Schi-Schl, Wi-Wz
Frau Dreyer-WinkelmannTel.: 05371 826 86
Mail: dreyerwinkelmann@gifhorn.de

C, Ga, I, Ka, Q,
Rok-Ror, Sa-Sm,
Scha, Sche,
U, V, X, Y, Z
Frau Feuerhahn-KeiterTel.: 05371 825 98
Mail: feuerhahn-keiter@gifhorn.de

He-Ho, L, M
Frau HelmsTel.: 05371 824 98
Mail: helms@gifhorn.de

E, Rot-Roz, Ru-Rz,
Sn-Sz, T, Wa-Wh
Frau KrügerTel.: 05371 825 41
Mail: krueger@gifhorn.de

Kb-Ko, N,
P (ohne Po), Ra-Rh
Frau SchuchtTel.: 05371 825 56
Mail: schucht@gifhorn.de

J, Kr-Kz
Frau MüllerTel.: 05371 824 93
Mail: mueller@gifhorn.de

Schm-Schz
Frau KarwehlTel.: 05371 824 95
Mail: karwehl@gifhorn.de

Mitarbeit
Frau HübbersTel.: 05371 825 06
Mail: huebbers@gifhorn.de
Mitarbeit
Frau El-Merhi
Tel.: 05371 825 02
Mail: el-merhi@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Sorgeerklärung (gemeinsame elterliche Sorge)“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Unterhalt

Das Jugendamt Gifhorn Kreis kann Sie nach Bedarf in Unterhaltsangelegenheiten unterstützen und beraten. Als sorgeberechtigter Elternteil, der die Betreuung eines minderjährigen Kindes übernimmt, kann man sich ans Jugendamt wenden, um Fragen in Bezug auf das Kindesunterhalts und des Betreuungsunterhalts zu klären. Hat das Kind die Volljährigkeit erreicht, ist dieses bis zur Vollendung seines 21. Lebensjahr dazu berechtigt, Unterstützung und Beratung vom Jugendamt zu erhalten.

AnsprechpartnerInnen
Nachname des KindesNameKontaktdaten

B, Fa-Fo, G (ohne Ga)
Frau BanseTel.: 05371 825 23
Mail: banse@gifhorn.de

A, D, Fr-Fz, Ha,
Hr-Hz, O, Po, Ri,
Roa-Roj, Ros,
Schi-Schl, Wi-Wz
Frau Dreyer-WinkelmannTel.: 05371 826 86
Mail: dreyerwinkelmann@gifhorn.de

C, Ga, I, Ka, Q,
Rok-Ror, Sa-Sm,
Scha, Sche,
U, V, X, Y, Z
Frau Feuerhahn-KeiterTel.: 05371 825 98
Mail: feuerhahn-keiter@gifhorn.de

He-Ho, L, M
Frau HelmsTel.: 05371 824 98
Mail: helms@gifhorn.de

E, Rot-Roz, Ru-Rz,
Sn-Sz, T, Wa-Wh
Frau KrügerTel.: 05371 825 41
Mail: krueger@gifhorn.de

Kb-Ko, N,
P (ohne Po), Ra-Rh
Frau SchuchtTel.: 05371 825 56
Mail: schucht@gifhorn.de

J, Kr-Kz
Frau MüllerTel.: 05371 824 93
Mail: mueller@gifhorn.de

Schm-Schz
Frau KarwehlTel.: 05371 824 95
Mail: karwehl@gifhorn.de

Mitarbeit
Frau HübbersTel.: 05371 825 06
Mail: huebbers@gifhorn.de
Mitarbeit
Frau El-Merhi
Tel.: 05371 825 02
Mail: el-merhi@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhalt“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Unterhaltsvorschuss

In bestimmten Fällen kann der Unterhalt eines Kindes von der Unterhaltsvorschusskasse vorgelegt werden. Dies ist dann der Fall, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt, dies nicht regelmäßig tut oder nicht dazu in der Lage ist. Um Unterhaltsvorschuss zu bekommen, gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Dazu gehört, dass das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf, der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet, geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und dass der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt zahlt.

Nach dem Stand vom 1.1.2023 erhält der alleinerziehende Elternteil, der Anspruch auf Unterhalt in voller Höhe hat, folgenden Unterhaltsvorschuss:

  • Kinder unter 6 Jahren erhalten 187€ monatlich
  • Kinder von 6 bis 11 Jahren erhalten 252€ monatlich
  • Kinder von 12 bis 17 Jahren erhalten 338€ monatlich
AnsprechpartnerInnen
Nachname des KindesNameKontaktdaten

A, Fa-Fe, Ga-Go
Frau SgoninaTel.: 05371 825 05
Mail: sgonina@gifhorn.de

B, Hi-Hz, J,
Scho-Schz, Y
Herr KrahnTel.: 05371 824 67
Mail: krahn@gifhorn.de

C, Kn-Ko, M
Frau NeuhausTel.: 05371 825 94
Mail: neuhaus@gifhorn.de

D, Fi-Fz, O, P
Frau StockTel.: 05371 826 69
Mail: stock@gifhorn.de

E, Gr-Gz, Ha-He, I,
Ka-Ki, T, V, Z
Frau VoßTel.: 05371 828 978
Mail: voss@gifhorn.de

Ku-Kz,
N, Q, R, U, W, X
Frau TreskauTel.: 05371 825 85
Mail: treskau@gifhorn.de

Kl, L, S (ohne Sch)
Frau ParteckeTel.: 05371 825 22
Mail: partecke@gifhorn.de

Kr, Scha-Schn,
allgemeine Aufgaben
Frau PadbergTel.: 05371 825 24
Mail: padberg@gifhorn.de

Unterhaltsheranziehung A – K
Frau GrahlTel.: 05371 825 93
Mail: grahl@gifhorn.de

Unterhaltsheranziehung L – R
Frau KnothTel.: 05371 825 17
Mail: knoth@gifhorn.de

Unterhaltsheranziehung S – Z,
Widersprüche
Frau MüllerTel.: 05371 824 93
Mail: mueller@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Vormundschaft und Pflegschaft

Eine Vormundschaft tritt dann in Kraft, wenn die leiblichen Eltern des Kindes keine Verantwortung für ihr Kind übernehmen. Dies kann verschiedene Gründe und Ursachen haben. Das Familiengericht bestellt dann einen Vormund, der das Kind rechtlich vertritt und bei dem das Wohl des Kindes im Vordergrund steht. Der Vormund ist dann Ansprechpartner für das Kind und alle Personen, mit denen das Kind Kontakt hat. In machen Situationen kann es auch der Fall sein, dass nur Teile der elterlichen Sorge übertragen werden. Dies wird dann Pflegschaft genannt.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Müller
Tel.: 05371 824 93
Mail: mueller@gifhorn.de

Frau Martinson
Tel.: 05371 827 37
Mail: martinson@gifhorn.de

Frau Peters
Tel.: 05371 824 94
Mail: peters@gifhorn.de

Herr Christoph Nowotschyn
Tel.: 05371 824 39
Mail: christoph.nowotschyn@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Vormundschaft und Pflegschaft“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Alle Jugendhilfemaßnahmen, die vom Jugendamt Gifhorn Kreis oder dessen Partnern angeboten werden, haben einen finanziellen Aufwand. Dieser wird im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe abgewickelt und verwaltet. Zu den Aufgabenfeldern gehören Zuständigkeitsprüfungen, die Zahlbarmachung und Prüfung von Sonderleistungen, die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen und noch vieles mehr.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Hase
Tel.: 05371 826 03
Mail: mika.hase@gifhorn.de

Frau Kleinwächter
Tel.: 05371 825 26
Mail: viktoria.kleinwaechter@gifhorn.de

Frau Lüdde
Tel.: 05371 821 66
Mail: ute.luedde@gifhorn.de

Frau Marquardt
Tel.: 05371 824 91
Mail: julia.marquardt@gifhorn.de

Frau Rau
Tel.: 05371 825 25
Mail: anna.rau@gifhorn.de

Frau Schneider
Tel.: 05371 824 96
Mail: jessica.schneider@gifhorn.de

Frau Schupp
Tel.: 05371 827 66
Mail: schupp@gifhorn.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ vom Jugendamt Gifhorn Kreis finden Sie hier.

45 Kommentare

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  • Ist echt unglaublich, der zuständige Kollege ist krank und seine eigentliche Vertretung auf Hochzeitreise, einen anderen Ansprechpartner konnte mir leider die nette Dame nicht nennen, traurig und verwies mich auf die allgemeine Hotline.

  • Also ich finde es doch schon erstaunlich, das ein Vater beim Jugendamt keine Beratung bekommt,sonder er sich einen Anwalt nehmen soll.Wo sind wir hier, wenn ein Vater sich bemühen will das das Kind Unterhalt von der Kindesmutter bekommt (die partou nicht zahlen will) wenn das Kind bei den Großeltern lebt und das Sorgerecht aber bei Mutter und Vater liegt. Er zahlt sogar freiwillig und wird dann auch noch so im wahrsten Sinne des Wortes in den Arsch getreten!

  • Ich bin sehr enttäuscht über die Betreuung von Pflegekindern. Ich habe in den letzten 20 Jahren 4 Pflegekinder und 2 Tagespflegekinder groß gezogen und habe dass vom Herzen gern gemachte. Seit ich vor mehreren Jahren in den Landkreis Gifhorn gezogen bin findet unser Einsatz keine berücksichtigung mehr. Im Landkreis Wolfsburg hatte ich eine sonderpädagogische Pflegestelle und in Gifhorn kennt man solche Zulagen alle nicht. Ich würde gerne noch weiter mit Pflegekindern arbeiten nur mit der Sachbearbeeiterin aus Hannover mit Halbtagsstelle werde ich nicht glücklich. Ich vermisse mein Herr Bense. Leider kriege ich keine Chance mehr. MFG Haus der behinderten Kinder

  • ich habe einen sohn leider unehelich das jugndamt verspricht mir einmal im jahr einen bericht über meinen sohn zukommen zulassen aber leider muß ich immer nachhacken das ich was erfahre ich finde es sehr schade. auch meine geschgenke für mein sohn verschwinden auf den weg zu ihm finde ich sehr schade das männer kaum rechte haben nur weil die kindsmutter mist über den vater erzählen tut macht mich sehr traurig weil ich liebe meinen sohn überalles..!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Hallo,

    Ich denke Alkoholismus sollte das Kind nicht mehr im Haus sein bzw. bei den Eltern wohnen.
    Es wird wenn nicht Gewalt vorliegt zumindestens seelischen Schaden den Kind zugefügt.
    Man kann sich nicht vorstellen, wenn Eltern besoffen sind was ein Kind in diesen Haushalt durch macht.
    Leider ist das den Jugendamt zu wenig bekannt.
    In meiner Nachbarschaft ist ein 13 jähriges Mädchen freiwillig ins Heim gelaufen, weil sie woanders keine Hilfe bekam vor ihrer besoffenen Mutter.
    Schade man sollte die Augen mehr öffnen.

  • Ich wohne auch in der Nähe von GF und bin mit meiner Sachbearbeiterin für Sassenburg total zufrieden. Die freundliche Dame hat uns schnell und unbüroktratisch geholfen, als es große Probleme mit meinem Autistischen Sohn gab. Den ersten Termin hatte ich innerhlab von 2 Tagen. Super toll. Ich bin ihr sooo dankbar.

  • Richtig Katrin, man sollte mehr die Augen öffnen.
    Dann sieht man auch, was in Heimen und bei Pflegefamilien so vor sich geht.
    Da gibt es relativ viel Gewalt und daß ein Kind, dem man die Eltern, die es naturgemäß liebt, einfach wegnimmt, einen schweren seelischen Schaden erleidet, wird wohl kaum jemand bestreiten wollen.
    Mal ganz davon abgesehen, daß die Eltern sicherlich dadurch eher tiefer in die Sucht getrieben werden, als wenn man der ganzen Familie hilft.
    Ich habe einige ehemals alkoholsüchtige Mütter kennengelernt ( auch ein paar Väter ), die erstens trotzdem sehr gut mit ihren Kindern umgegangen sind und zweitens sich haben helfen lassen, bzw. sich selbst ( mit Unterstützung durch Freunde Bekannte und Verwandte ) aus der Sucht befreit haben.
    In jedem dieser Fälle blieb das Kind, bzw. die Kinder zuhause und wuchs(en ) ganz normal auf.
    Zeige mir ein paar Fremderzogene Kinder, bei denen man von einer normalen Jugend sprechen kann.
    In Fremderziehung gibt es extrem viele, die schon in jugendlichem Alter Drogensüchtig, Kriminell oder gar Suizidal werden ( da gibt es Zahlen zu, die eine eindeutige Sprache sprechen ).
    Von lebenslangen Spätfolgen, Psychotherapien und den Folgen für die nächste Generation mal ganz abgesehen.

    Gruß……..F. Mahler

  • Hallo auch ich bin nicht mit dem jugedamt zufrieden ist echt unglauplich die zustände im jugendamt gifhorn keiner kümmert was mit den kindern geschieht das ist in ochersleben anders die unternehmen gleich was meine enkelin geht es auch nicht gut aber das jugendamt unternimmt garnicht es ist alles in ordnung obwohl
    gutachten da sind. wir sind die dummen muss erst was passieren dann weiß wieder keiner von was.

  • dieses ist kein jugendamt, sondern ein mutteramt. die belange des kindes sind nicht wichtig, sondern nur die der mutter. die mitarbeiterinnen kennen das wort gleichberechtigung nicht. wahrscheinlich sind sie selber alle gescheiterte existenzen, die sich nun an jedem mann rächen wollen.

  • Ich habe einen guten Beruf und zahle pünktlich den Unterhalt, nur leider habe ich mir seinerzeit eine falsche Frau ausgesucht.
    Die Kindesmutter ist mehr mit ihren Fingernägeln als dem Wohle des gemeinsamen Kindes beschäftigt. Die schulischen Leistungen lassen zu wünschen übrig, was sicherlich auch auf mangelnde Fürsorge und die unangemessene Ernährung (Döner, Fastfood) zurückzuführen ist. Das ist dem Jugendamt Gifhorn allerdings piepegal. Da kümmert man sich lediglich um die Abzocke der Männer, damit die Kindesmutter mit dem Geld ins nächste Nagelstudio und Solarium rennen kann.

  • Also ich als Mutter habe da ganz andere Erfahrungen mit dem JA Gifhorn gemacht; Vater zahlte monatelang keinen Unterhalt, da wurde er dann doch endlich mal angeschrieben, nachdem ich etliche Male beim JA angerufen habe. Ansonsten kümmert sich der Vater einen Dreck um seinen Sohn, aber wenn ein Schulwechsel ansteht, rennt er sofort zum JA, damit ein „gemeinsames Gespräch“ geführt werden soll. Na, ich habe mich wohl kaum scheiden lassen, weil wir so gut miteinander reden können. Jetzt benötige ich von ihm eine Unterschrift, da ist er plötzlich so im Stress, dass ich sie erst Mitte Mai bekommen werde. Sämtliche Beschwerden, die ich in der Vergangenheit an das JA geschickt habe, sind nie kommentiert worden. Meiner Meinung nach interessiert es die nicht wirklich, wie ein Alltag als Alleinerziehender aussieht, wenn man absolut keine Unterstützung des Ex-Partners bekommt. Traurig aber wahr: die Kinder bleiben auf der Strecke…

  • Wir haben uns vor 4 Jahren nach Pflegekind / Adoption erkundigt. Was da ablief war unterste Kanone.Meine Frau hatte eine Erkrankung hinter sich und war wieder voll genesen. Deswegen hat man uns mit Sprüchen wie: Verkürzter Lebenserwartung Ihrer Frau usw. gesegnet. Einen Hausbesuch hat man auch noch gemacht und die beiden Mitarbeiterinnen haben gute Mitarbeiterin und böse Mitarbeiterin gespielt. Als ob man total bescheuert ist! Unser eigenes Kind ist vollauf glücklich und wir hätten gerne ein weiteres Kind umsorgt. Leider können wir durch die vorherige Erkrankung meiner Frau keine weiteren eigenen Kinder bekommen. Na ja, als das Jugendamt mit Hausbesuch fertig war hieß es: Wäre ja alles perfekt für ein Kind“. Dann haben wir nie wieder etwas gehört. Wir haben noch versucht den Kontakt zu halten, aber erfolglos. Wir kamen uns richtig verscheißert vor. Aber das Jungendamt läßt lieber Kinder bei seinen Eltern, auch wenn die sich nur kümmern wenn das Amt vor der Tür steht – denen scheinbar egal.

  • Liebe Eltern,

    ich kann nur davon abraten, beim Jugendamt Gifhorn Hilfe zu suchen. In den letzten Jahren haben sowohl ich wie auch mir bekannte andere Eltern die Erfahrung gemacht, dass nicht Hilfen für Kinder und Familien im Vordergrund stehen, und auch nicht das Wohl der Kinder, sondern das Einsparen von Kosten und die Hingabe für die eigene Karriere. Das reicht von Untätigkeit über Nichteinhaltung von Terminen und Absprachen bis zur Weigerung, Anträge zu bearbeiten. Manche Mitarbeiter schrecken selbst vor Lügen und Intrigen nicht zurück, andere sind permanent nicht erreichbar und auch in dringenden Fällen ist dann keine Vertretung zur Hand; angeblich ist es dann auch keinem anderen Mitarbeiter möglich, sich mal die Akte zu zupfen oder im Computer nachzusehen. Mag ja sein, dass es dort den ein oder anderen fähigen und engagierten Mitarbeiter gibt, die verstecken sich aber recht gut; persönlich habe ich erst von zweien Gutes berichtet bekommen.

    Gelegentlich wird mal „hart durchgegriffen“, scheinbar wahllos und in der Regel an der falschen Stelle, um dann hinterher aufzählen zu können, was das Amt nicht schon alles getan hat.

    Wenn dann mal z.B. Hilfe zur Erziehung genehmigt wird, oft erst viele Monate nach Beantragung, so wird diese in der Regel von Organisationen geleistet, die hauptsächlich das Jugendamt als Kunden haben, somit also in einem Abhängigkeitsverhältnis zu diesem stehen; was das für die Qualität der Hilfe bedeutet, kann man sich leicht ausrechnen.

    Wenn man in einer sehr schwierigen familiären Situation steckt und mit Mühe und Not und aller Kraft darum kämpft, wenigstens das größte Unheil von seinem Kind abzuwenden, insbesondere, wenn man allein erziehend ist, hat kaum jemand die Kraft, auch noch gegen die Machenschaften und Unterlassungen des Jugendamtes anzugehen; so kommen die verantwortlichen Personen ungeschoren davon und können weiter ihr Gehalt einstreichen, ohne ihre Aufgaben zu erfüllen.

    Falls nicht unbedingt der Amtsweg nötig ist, um euer Anliegen zu regeln, sucht euch unabhängige Hilfe wie z.B. von der Erziehungs- und Familienberatung. Dort findet ihr kompetente und sehr gut ausgebildete Menschen mit zumeist vielen Jahren Erfahrung, die ihren Auftrag zu beraten und zu helfen ernst nehmen. Auch kirchliche Hilfen sind deutlich besser, als die vom Jugendamt Gifhorn; ihr braucht keine Angst haben, dass die Mitarbeiter dort euch religiöse Predigten halten, sie wollen schlicht und einfach helfen und nicht neue Gläubige aus euch machen. In akuten Situationen der Verzweiflung, Überforderung oder Rat- und Hilflosigkeit kann oft auch ein Anruf bei der Telefonseelsorge helfen. Es gibt zwar auch ein Elterntelefon, aber das ist meist nur zu unpassenden Zeiten besetzt, wenn die lieben Kleinen daheim sind oder man auf der Arbeit ist.

    In rechtlichen Angelegenheiten hilft ein Fachanwalt für Familienrecht weiter; bei geringem Einkommen wird dessen Honorar über Beratungshilfe vom Staat gezahlt. Falls ein Gang zum Gifhorner Jugendamt nicht vermieden werden kann, nehmt euch auf jeden Fall einen zuverlässigen Zeugen mit und macht euch Notizen über den Gesprächsverlauf. Erfahrungsgemäß wird nämlich im Zweifelsfall eher dem Mitarbeiter des Amtes geglaubt; eine Krähe hackt der anderen ja bekanntlich kein Auge aus.

    Welches Problem auch immer ihr gelöst haben möchtet, ich wünsche euch viel Erfolg! Die Chancen hierzu sind, wie gesagt, außerhalb des Jugendamtes weitaus größer.

  • Dieses sogenannte Jugendamt ist nichts anderes als eine Farce. Pflichtvergessen, willensunfähig und inkompetent. Als Vater wird man abgezockt und diskreditiert wo immer das möglich ist. Wenn man den sozialen Dienst braucht und seine Rufnummer hinterlässt wird natürlich nicht zurückgerufen und was das Wort neutralitätspflicht bedeutet, wollen die Hartz4- flüchtlinge dort schon garnicht wissen. Da ich mir nicht vorstellen kann, daß alle Mitarbeiter/innen männerfeindliche Blitzbirnen sind wird wohl die Amtsleitung aus Versagern bestehen.Gegen Diesen Haufen von unbefriedigten Landpommeranzen war die NSDAP eine familienfreundliche Trachtentruppe.

  • Es ist aber nicht nur das Jugendamt Gifhorn so.
    Wir sind seid vielen Jahren Pflegeeltern und da wir nur noch Bereitschaft machen,sind wir nur Zwischenstation für etwa 3 Monate.Dann gehen die Kinder in neue Pflegefamilien.
    Wir haben Pflegefamilien kennengelernt,die nehmen die Kinder nur wegen dem Geld.
    Die Kinder bekommen keinerlei Liebe,eine Pflegemutter war sogar lange Zeit in der Psychatrie.
    Alles kein Problem,die Kinder werden vermittelt und danach ist es den Mitarbeitern sche…ß egal wie es den kleinen Würmern geht.
    Wenn eine Mitarbeiterin zu mir sagt,es kann nicht jeder so wie sie,Liebe für fremde Kinder aufbringen.
    Meine Meinung,dann kann ich keine Pflegemutter sein.
    Diese Kinderklaubehörden sollte man mal mehr auf die Finger schauen.

  • Hilfe?! Was ist das?
    Ich kämpfe seit 3 Jahren um mein Kind und nun hab ich das 2 Weihnachtsfest ohne es gesehen zu haben hinter mir.
    Und was macht das Jugendamt Gifhorn?! Nichts!!!!!
    „“Kann ja mal vorkommen, schauen sie in die Zukunft, alles wird besser““
    JA? Ein 3 und 4 und 5 Weihnachts- Oster- Pfingstfest ohne mein Kind?
    Applaus und danke für die nicht erhaltene Hilfe und statt dessen geernteten Hohn!

  • Das Gifhorner Jugendamt ist mitverantwortlich, dass in Gifhorn viermal soviel Kinder durch hochkritische Trenunngen, wie im Bundesdurchschnitt, den Vater verlieren. Es erscheint fast so, dass die Frauen u.a. vom Jugendamt dazu geraten wird, den Kontakt zum Vater abzubrechen und dann ihn wegen Stalking oder angeblicher Gewalt anzuzeigen. Dabei reicht es zu behaupten, dass der Mann das gesagt hat. Dies alles wird genutzt, um auf dem Rücken der Kinder die Trennung auszutragen, obwohl wissenschaftlich festgestellt ist, dass Jugendliche aus vaterlosen Familien Im folgenden dargestellte Anteile stellen:

    85 % der Kriminellen,
    75 % der Drogenabhängigen und
    71 % der Teenagerschwangerschaften stellen und
    90 % aller Ausreißer und obdachlosen Kinder,
    70 % der Jugendlichen in staatlichen Einrichtungen,
    71 % aller Schulabbrecher und
    88 % aller verhaltensgestörten Kinder und Jugendlichen .

  • Die (leider) wahre Geschichte eines kleinen Sonnenscheins der durch die Justiz Deutschlands zum Spielball oder besser gesagt zur Waffe einer Mutter wurde die ihren Sohn nie wirklich liebte……

    Es ist November kurz nach meinem 2. Geburtstag, den ich mit Papa verbracht habe da Mama lieber im Bett lag und schlief. Mama kam von einem Urlaub von Uroma zurück sie war nur kurz da nahm mich nicht mal in den Arm, sie war sehr aufgebracht hat ihre Anziehsachen genommen und ist in den Flur ich lief hinterher doch sie nahm mich nicht sagte mir noch nicht einmal Tschüss kein Kuss keine Umarmung nichts ließ mich einfach stehen. Danach war sie nicht mehr da nur noch Oma, Opa und Papa es vergingen ein Paar Tage der Nikolaus kam dann verging wieder Zeit und endlich Mama rief an ich hatte keine Zeit da ich mich sehr ungern beim Kuchen essen stören ließ sie sprach eine Minute mit mir,sagte sie ruft später wieder an. Ich wartete drauf doch nichts passierte. Dann nach weiteren Wochen verbrachte ich den Morgen mit Tante Nadin und meiner Sunny. Oma, Opa und Papa waren schon früh weg gefahren als sie wieder kamen merkte ich das etwas sich verändern würde. Und das Tat es auch eines frühs sagte Oma die Mama kommt gleich um dich ab zu holen ich sollte mit fahren aber ich versteckte mich hatte Angst wollte nicht mit. Ich fuhr mit ihr mit und verbrachte zwei Tage bei ihr. Dann kamen Papa und Sunny mich abholen. Mama trug mich die Treppe runter und zog mich an ich wollte nicht wollte nur noch raus ja raus zu meinem Papa und Sunny. Als mich Mama dann sehr lieblos angezogen hatte ohne Abschiedskuss rannte ich in Sunnys Arme sie nahm mich schloss mich in die Arme und wir gingen zum Auto da waren Oma und Opa. Ich hatte Durst und riesen Hunger, war sehr müde und Licht tat weh in den Augen wir fuhren eine Weile dann erzählte ich was ich erlebt hatte Mama hat wieder gehauen und die Oma dort hat viel geschiempft ich sei nicht artig. Dann wurde ich sehr krank schlief Nachts nicht mehr hatte Angst. Papa, Oma und Sunny fuhren vor lauter Sorge mit mir zu meiner Freundin Frau Doktor sie untersuchte mich und sagte ich sei sehr krank. Die nächsten Wochen zog ich mich sehr zurück nachdem es mir etwas besser ging kam eine Hexe in unser Haus sie war sehr laut und unfreudlich. Dann ein Paar Tage später ich spielte frühs noch mit Nils alles war in Ordnung Sunny fuhr nach Hause ich weinte wollte nicht das sie geht. Den Tag verbrachte ich mit Papa spielend und habe mit Tante Nadin für alle Waffeln gebacken, es wurde Abend und dunkel draussen da klingelte es und Onkel Rene öffnete die Tür zwei Polizisten waren da ich fand das sehr interessant doch dann sah ich Mama im Flur stehen ich hatte Angst versteckte mich ließ mich nicht anziehen dann als Tante Nadin mich anzog wusste ich, ich muss wieder mit, Oma gab mir noch meinen geliebten Teddy ich nahm ihn in meine kleine Hand und schleifte ihn über den Boden durch den Flur und ging voller Angst durch die Haustür ließ mein gewohntes und geliebtes Zuhause zurück in der Hoffnung bald wieder bei meinem geliebten Papa zu sein……..

    Doch dies blieb diesem kleinen Sonnenschein bisher komplett verwehrt er darf weder seinen geliebten Papa noch seine Oma, Opa, auch Tante und Onkel nicht wieder sehen bis heute nicht OBWOHL er in diesem Verbund aufgewachsen ist ohne jegliche Liebe von der eigenen Mutter die ihren eigenen Sohn nun als Waffe benutzt, weil sie die neue liebe ihres Expartners nicht akzeptiert und noch weniger das der kleine Sonnenschein sich seine eigene Mama gesucht hat und dies nicht sie war sondern Mama Sunny die die ihm von anfang an Liebe endgegen brachte Liebe die er von seiner eigenen Mama nie bekommen hatte und nie bekommen wird…….

    Doch kleiner Sonnenschein wir werden kämpfen das du wieder fröhlich lachen kannst und das Recht den richtigen die Recht haben zugesprochen wird damit du deine geliebten Menschen wieder um dich hast und nicht der Spielball einer Phsychisch kranken bleibst…..

    Dein dich über alles liebender Papa

  • Eine dramatische Geschichte, die Betroffenheit verursachen soll.
    Dementsprechend auch an einigen Stellen ziemlich überzeichnet.
    @ Krebs:
    Sicherlich empfindest Du es so. Die Mutter wird es höchstwahrscheinlich ganz anders sehen und ggf. auch darstellen.
    Und sie ist und bleibt die Mutter, Deine LG ist es nicht, selbst wenn sie das Kind noch so gern mag.

    Solltest Du an einer sachlichen Auseinandersetzung zum Fall interessiert sein, dann liefere auch bitte die Infos dazu.

    Ggf. fertige doch mal eine chronologische, auf Daten und Vorgängen beruhende, möglichst neutrale und vor allem sachliche Fallbeschreibung an.
    Die sollte möglichst knapp, aber auch möglichst vollständig sein, auch was die relevanten Hintergründe angeht.
    Verwende darin wo es eben geht bitte genau die Begriffe und Formulierungen, die auch in den offiziellen Schriftsätzen enthalten sind, damit Mißverständnisse weitgehend vermieden werden, die sonst leicht zu Fehleinschätzungen führen.

    Gruß……..F. Mahler

  • Leider bin ich mit der Arbeit des Jugendamts Gifhorn auch absolut nicht zufrieden. Meine 6 Geschwister und ich wurden über Jahre von meiner Mutter psychisch und physisch misshandelt. Obwohl mein Bruder 1991 mal wieder von ihr schwer verprügelt wurde und zum Jugendamt gegangen ist und dann in ein Heim kam, hat man uns weiter bei ihr gelassen. Dann 1999 habe ich es mich endlich getraut mich jemanden anzuvertrauen. Danach folgten 6 Heime und eine Pflegefamilie. Denn schon damals verstand meine Mutter es mein leben durch permanente Schikanen zu zerstören. Und das Jugendamt handelte immer noch nicht und meine Geschwister durchlebten weiter die Hölle. Bis zum Jahre 2007. Da kamen zwei meiner Brüder nach einem harten Kampf meinerseits, endlich in Obhut. Es war wie ein weiterer Schlag ins Gesicht. Bis heute ist meine jetzt 12 jährige Schwester bei ihr und niemand kann ( meine Geschwister und ich) oder möchte (das Jugendamt)etwas tun. Es vergeht kein Tag an dem ich mir keine Vorwürfe mache, dass ich zu wenig getan hätte.Aber ich weiss nicht mehr weiter. Zitat des Jugendamts: Na, wenn sie den Mund nicht aufmacht, können wir leider nichts tun. Was ist das denn für eine Antwort? Nur wenige Kinder schaffen es sich zu wehren. Allein die belegten Misshandlungen an uns ist doch Beweis genug. Ich hab das Vertrauen in diese Behörde schon längst verloren.Sie haben 7 Kindern die Kindheit genommen und das kann man nie wieder gut machen. Mein größter Wunsch ist einfach nur, dass unser Schicksal nicht umsonst war und das Jugendamt ihre Vorgehensweise überdenkt.Ich möchte nicht, dass sie noch mehr Kinderseelen auf dem Gewissen haben.

  • Fr. R. ist der verlängerte Arm des Gerichtes und schreibt das was die Richthormon ihr erwarten. Sie ist fachlich eine Katastrophe, scheinheilig, stellt den Kinden Suggestivfragen und fühlt sich in keiner Weise dem Kindeswohl verpflichtet. Ihre Protokolle sind grundsätzlich anzumahnen und mit Dienstaufsichtsbeschwerden und allen verfügbaren Rechtsmitteln anzugehen bis hin zur Strafanzeige wegen Kindeswohlgefährdung aufgrund der Empfehlung von Umgangsverbote. Umgangsverbote sind grundsätzlich Kindeswohlgefährdung.

  • Hallo Herr Wagerecht

    wenn es um Umgangsverbote geht sind die JA schnell.
    Einen Ratschlag sollten Sie Bevolgen: Nie an HzE ( Gespräche teilnehmen.
    Daraus kann Ihnen vor Gericht unterstellt werden, Sie haben doch alles freiwillig gemacht.
    Umgangsrechte immer per Gericht einfordern und diese dann durchsetzen lassen, so kannst Du wenigstens für Deine Kinder und Dich zusätzlich Schadensersatz einklagen.
    ich habe noch nie an einem HzE teilgenommen.
    Lies Dir mal meine Einträge Bei Lingen durch.

    Gruß

    Petra

  • Hallo Waagerecht

    wie kam es zum Umgangsausschluss bist du der Frau an die Gurgel gegangen? ( Sorry)

    Ihre arbeit ist zunehmend merkwürdig. Was mich zu bedenken gibt. So habe ich mich mit mehreren Umgangspfleger unterhalten um zu wissen wie sie arbeiten.
    Wie ihr Arbeitsumfeld aussehen müss?

    Was war bei dir passiert! Wie ist es zur Umgangspflegschaft gekommen?

    LG

  • Hallo Waagerecht

    mann muss nichts gemacht haben um Umgangsverbot zu bekommen.
    Ich habe mitlerweile eine Richterliche Vereinbarung, woraus hervorgeht, dass ich zu meinem Sohn darf.Das Heim wo sich mein Sohn jetzt befindet ist letztlich eine OHG, im Internett unter H u P works for human Weisweil zu finden. Dieser versucht weiterhin mein Sohn von mir zu entfremden um vermutlich Geschäfte machen zu können.
    Fall David Reichstein Herrenstrasse 9 Weisweil im Internet.

    Gruss

    Petra

  • Durchbruch bei Entschädigung für Missbrauch: Das Bundessozialamt erkennt ein ehemaliges Heimkind als Verbrechens­opfer an. Der Staat muss tief in die Tasche greifen.

    Der deutsche Anwalt Christian Sailer (siehe Interview) brachte für Frau K. einen Antrag auf Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz ein. „Ich habe sehr viele ärztliche Atteste vorgelegt. Über mehrere Jahre hinweg“, sagt Sailer.

  • Wenn die Kinder vom Jugendamt weggenommen wurden, dann sollte man nachträgliche dies durch Gerichte, OLG, etc. Prüfen lassen. Denn Schaden an den Kindern wird man nie rückgängig machen aber man kann z.B. . Schadenersatz- oder Amtshaftungsklagen durchsetzen, sollte ein Gericht der Ansicht sein, dass ein Jugendamt zu Unrecht die Kinder weggenommen wurden sein. Somit grundsätzlich auch besonders in Gifhorn prüfen lassen. In den Gesetzen ist z.B. Die Rangordnung der Sorge beschrieben, wie z.B.. …. Wieso haben die Großeltern nicht die Kinder erhalten. Wurde dies geprüft? Klagen!

  • Um deutschen Familienrichtern, ihr schmutziges Handwerk zu legen, wenigestens die Chance sie noch nach Jahrzehnten für ihre Untaten zur Rechenschaft zu ziehen bietet das Völkerstrafrecht an.

    Denn anders als im normalen Strafrecht in welchen Taten wie
    Rechtsbeugung etc. nach fünf Jahren verjähren, noch bevor das Kind groß
    ist, verjähren Taten nach § 5 VStGB nie.

    Für die mafiaähnlichen Strukturen deutscher Familiengerichtsbarkeit, wie ich sie persönlich kennengelernt habe, wie sie aus Berichten zahlreicher Betroffener im Ganzen Land zu existieren scheinen, ist § 7 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) einschlägig. Genauer § 7 (1) Ziff. 8 und 10.

    § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
    (1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen
    eine Zivilbevölkerung

    8. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden,
    insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

    10 eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, …, aus Gründen des Geschlechts oder aus
    anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig
    anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese
    wesentlich einschränkt,

    wird …in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht
    unter drei Jahren bestraft.

    Die in Ziff. 8 benannte entsprechende Straftat des § 226 StGB (schwere
    Körperverletzung) betrifft nach dessen Wortlaut:

    § 226 Schwere Körperverletzung
    (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

    3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
    so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
    (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen
    absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht
    unter drei Jahren.

    Die durch systematischen Kindesentzug und verbundender seelischer Qual
    ausgelösten psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Arbeitsunfähigkeit, Entwicklung von Neurosen, Psychosen und
    Persönlichkeitsstörungen fallen als geistige Krankheit oder Behinderung
    unter Ziff. 3 und damit insbesondere unter § 7 (1) Ziff. 8 VStGB.

    Führt die seelische Grausamkeit zum Suizid, wie es ja ständig geschieht, hat man es sogar mit einer Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB zu tun.

    Die identifizierbare Gruppe, welchen aus Gründen des Geschlechts
    grundlegende Menschenrechte entzogen werden oder deren Rechte wesentlich eingeschränkt werden sind schlicht alle Trennungsväter, welche sich der Farce deutscher Familiengerichte aussetzen müssen.

    Dies ist ein systematischer Angriff gegen einen erheblichen Teil der
    männlichen Zivilbevölkerung.

    Wenn die Damen und Herren Richter also meinen, sie sind aus dem
    Schneider, wenn das Kind 18 ist, weil schon alle ihre Schweinereien
    verjährt sind, und der Vater vorher alles zähneknirschend hinnimmt, um
    das Kind nicht völlig zu verlieren, so täuschen sich erstere und
    letzterer hat noch eine, wenn auch kleine Chance auf Genugtuung.
    Insbesondere können auch die betroffenen Kinder später als Erwachsene
    die Verantwortlichen Peiniger anklagen. Hintergrund ist immer der, dass
    das Ganze ja massenhaft geschieht.

    Vergesst nie, was sie Euch angetan haben:

    „Vater vergib Ihnen niemals, denn sie wissen ganz genau, was sie tun.“

  • Geht’s noch?
    Schon mal in einen Kommentar zu § 7 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) geschaut um überhaupt zu wissen, um was es geht?

    Unverständlich, dass eine seriöse Seite, wie Jugendaemter.com, einen derartigen Unsinn veröffentlicht.

  • So wie ich das sehe, hat das ein User hier eingetragen und
    nicht die Redaktion von jugendaemter.com.

    Hier gibt es keine Zensur, außer wenn der Schreibkram schlimme Straftaten enthält.

    Es gab auch bei mir Verbrechen gegen die Menschlichkeit, jedenfalls
    aus meiner Sicht.
    Wenn du willst unterhalten wir mal darüber.

    Es gibt kleine Verbrechen gegen die Menschlichkeit und es
    gibt große Verbrechen.
    Zu den großes Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist es aus meiner Sicht, wenn jährlich 60 T Menschen in den Kliniken sterben müssen, darunter zahlreiche Kinder ( ! ) , wegen mangelnder Hygiene in den Krankenhäusern, die nur deswegen da ist, weil man Geld sparen will.
    Die so etwas organisieren und diejenigen, die hierzu den Mund
    halten, haben eines gemeinsam:
    Das deutsche Volk handelt gegen die Menschlichkeit, weil es nichts macht gegen die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die
    Bürger im Krankenhaus verrecken zu lassen.

    Gerade wegen des organisierten, fabrikmäßigen Töten von Kindern
    in den KZ’s vor 1949 sollte man aufhorchen, wenn in den Krankenhäusern jetzt massenhaft
    Menschen sterben, nur weil es dor zu wenig Hygiene gibt.

    Wenn Eltern durch mangelnde Hygiene zu Hause Kinder krank
    machen, werden ihnen die Kinder entzogen. Was aber wenn ein
    ganzes Krankenhaus an den Tötungen auf diese Art beteiligt ist?

    Ich klage an über den § 7, sie töten vor allem Kinder und
    alte Menschen. Warum schreitet niemand ein?

    Verständlich, dass eine seriöse Seite, wie Jugendaemter.com, einen
    derartigen Skandal hier veröffentlichen lässt von mir.

    Herzlichen Dank dafür.

    Chen-Xin

  • Am 05.06.2012 finden um 11.15 Uhr im Amtsgericht Köln die ersten Amtshaftungsklagen gegen ein Landesjugendamt statt. Die beiden Klägerinnen geben an, dass sie im Kinderheim zahlreiche Verstöße gegen die Grundrechte erleiden mussten. Sie sind der Meinung, dass die Behörde Kenntnis hätte haben müssen – und dies auch hatte – von zahlreichen Misshandlungen, der von den Kindern zu leistende Arbeit und sowie von den sexuellen Übergriffen.

    Gegen die Auffassung der Gegenseite (Landesjugendamt als Aufsichtsbehörde der damaligen Heime), dass die Taten verjährt sind und diese Frist auch nicht verlängert werden kann, wird von dem Anwalt der Betroffenen angeführt, dass die Betroffenen unter einer Traumatisierung bzw. Retraumatisierung litten und daher nicht in der Lage waren, ihre Ansprüche gegen das Landesjugendamt geltend zu machen. Sie litten unter posttraumatischen Belastungsstörungen (PBS), was zur Verdrängung der damaligen Ereignisse führte und somit die Verjährung hemmte.

    Hinzu kommt, dass die Verjährung auch dadurch gehemmt sein dürfte, dass die Betroffenen nicht etwa in einem Einzelfall, sondern systematisch entsprechend behandelt worden sind. Die Frage ist außerdem, ob dadurch nicht sogar als Rechtsfolge die fehlende Verjährbarkeit aufgrund einer Parallele zur sogenannten Radbruch’schen Formel greift. Dies ist nach Meinung des Anwaltes deshalb notwendig, jedenfalls aber möglich, weil das systematische Unrecht in einem Rechtsstaat geschehen ist, nicht „lediglich“ in einem Unrechtssystem. Nach dieser Auffassung muss der Rechtsstaat, um nicht zu einem Unrechtsstaat zu werden, genau diese Grenze einhalten, er darf sich also nicht durch die Verjährung vor solch einer Verantwortung in Fällen elementaren Unrechts schützen dürfen.

    Die Höhe der Forderungen sind in beiden Fällen auf 54.000 Euro angesetzt. Sollte das Gericht den Argumenten der Klägerinnen folgen und davon ausgehen, dass die Verjährung durch die fehlende Möglichkeit der früheren Klageerhebung gehemmt war, müsste es ein Gutarchten in Auftrag geben, um dies herauszufinden.

    http://web.archive.org/web/20120516153422/http://www.readers-edition.de:80/2012/05/11/amtshaftungsklage-gegen-das-landesjugendamt/

  • Der VEH e.V. möchte allen ehemaligen Heimkindern eine Plattform bieten, um mit ihren Anliegen an die Öffentlichkeit zu treten.
    Unternehmensübersicht

    https://www.facebook.com/VEHeV

    Wir freuen uns, euch mitzuteilen, dass wir unsere Homepage
    etwas neu gestaltet haben. Hoffentlich teilt ihr mit uns die Meinung, dass die Homepage jetzt übersichtlicher geworden ist.

    http://www.veh-ev.eu/

    Wenn sie euch gefällt, sagt es allen. Sollte es Probleme geben, bitte zuerst versuchen, die Homepage neu zu laden. (Rechte Maustaste auf einer Seite drücken, dann im Kontextmenü „Neu laden“ oder „Aktualisieren“ auswählen.

  • Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug

    (Pressesprecher: RiLG Tobias Pichlmaier)

    Für die Eltern war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sieht in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge – und hat den Verdacht, das Kind sei misshandelt worden. Zur Klärung wird das Mädchen in die Hauner’sche Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine Kindesmisshandlung sein. Das Mädchen wird daraufhin den Eltern entzogen. Die völlig aufgelösten Eltern werden in Begleitung der Polizei in die Psychiatrie gebracht, nachdem der Vater der fünfköpfigen Familie in seiner Verzweiflung droht, er werde sich umbringen. Als klar wird, dass der Vorwurf der Kindesmisshandlung unhaltbar ist, befindet sich das Mädchen bereits fast vier Wochen in staatlicher Obhut: Das blaue Auge hatte sich die Kleine – wie von den Eltern immer beteuert – beim Zusammenstoß mit einer Türe geholt.

    Im Prozess gegen das Klinikum stellte der gerichtliche Sachverständige fest, dass die Verletzung ohne weiteres zur Unfallschilderung der Eltern passt. Ein Anhalt für eine Kindesmisshandlung ergab sich nicht. Angesichts dessen hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I in einem gestern verkündeten Urteil die Ludwigs-Maximilians-Universität als Trägerin der Hauner’schen Kinderklinik zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von € 20.000,00 verurteilt, wobei den Eltern jeweils € 5.000,00 und dem Mädchen € 10.000,00 zugesprochen wurden.

    (Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 9 O 20622/06; nicht rechtskräftig)

  • Das Jugendamt in Gifhorn is echt mieserabel,
    Mein Freund hat ein uneheliches Kind und beim JA wurde allen ernstes gesagt als er sich nach seinen rechten gefragt hat dass er Pech habe und er keine rechte hat und selber schuld habe da er es sich vorher überlegen muss mit wem er Kinder zeugt….

    Unfassbar !!!!

  • @csepke

    Solch ähnliche Kommentare kenn ich auch, als ob man von dem anderen Elternteil alles hinnehmen muss nur weil man mal ein Kind mit der Person gezeugt hat. Als hätte man jetzt kein Recht den anderen Elternteil zu kritisieren. Man weiß doch vorher nicht wie sich alles entwickelt wird.
    Im übrigen geht es nicht nur Vätern so die uneheliche Kinder haben, auch die Rechte von geschiedenen/ getrennten Eltern werden nicht wirklich durchgesetzt.
    Die Jugendämter gehen mit allen gleich scheiße um.

  • Das Jugendamt hier in Gifhorn hat keine Ahnung sie tun alles nur mit sie recht bekomme…ich bin vor einer Weile Jung Mutter geworden und über mich wurde ein falscher Fall Bericht geschrieben Ich habe dadurch mein Kind verloren und muss wegen alle bitten und betteln ich muss wegen allem nachfragen und und das machen was die wollen muss mir alles gefallen lassen mit ich mein Kind Nichtbeachtung einmal verliere…also egal was man mit dem Jugendamt hat man sollte sich wegen jeder sache einen Anwalt nehmen…!!!!

  • Sie halten 4-5 jahren mein 3 Geschwister fest und schicken sie zum phichologen nur weil sie eine andere meinung zum Leben haben ( religiös) da bei steht es Grundgsetz das jeder seine meinung haben darf (die würd des Menschen ist unantastbar) aber anscheind gilt es nicht fürs Jugendamt Gifhorn
    Danke

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.