Jugendämter Nordrhein-Westfalen Jugendämter in Deutschland

Jugendamt Gevelsberg

Jugendamt Gevelsberg

Die Zuständigkeit für die Stadt Gevelsberg obliegt dem Jugendamt Gevelsberg.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Gevelsberg. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das auf der Seite gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche vom Jugendamt Gevelsberg erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Gevelsberg

Hier finden Sie die jeweiligen Adressen und die Daten vom Jugendamt Gevelsberg:

Stadt Gevelsberg
Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Tel.: 02332 77 10
Mail: poststelle@stadtgevelsberg.de

Jugendamt Gevelsberg

Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst ist Anlaufstelle für alle Menschen der Stadt Gevelsberg. Hier können sie sich mit jeglichen Fragen und Anliegen, die Probleme in der Familie, der Erziehung oder persönliche Schwierigkeiten betreffen, hinwenden. Sie erhalten dort Informationen, Beratungen und werden gegebenenfalls an eine passende Stelle weitervermittelt.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenRaum
Herr Gehling
Tel.: 02332 771 201
Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de
116

Frau Hirland-Ständeke
Tel.: 02332 771 212
Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de
119

Frau Möller
Tel.: 02332 771 215
Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de
118

Frau Pickhardt
Tel.: 02332 771 224
Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de
117

Frau Heeke
Tel.: 02332 771 226
Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de
120

Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner Sozialer Dienst“ vom Jugendamt Gevelsberg finden Sie hier.

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Alle Hilfsangebote und Maßnahmen, die vom Jugendamt und anderen Hilfeträgern angeboten werden, sind mit Kosten verbunden. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist der Bereich des Jugendamtes, der sich um die finanzielle Abwicklung dieser kümmert. Er berechnet Beiträge, koordiniert Zahlungen und wickelt diese ab.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenRaum

Frau Werning
Tel.: 02332 771 202
Mail: kitaogs@stadtgevelsberg.de
124

Die offizielle Seite für den Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ vom Jugendamt Gevelsberg finden Sie hier.

Unterhaltsvorschuss

Ein Kind, dessen Eltern getrennt voneinander leben, hat Anspruch auf Unterhaltszahlungen von demjenigen Elternteil, bei dem es nicht lebt. Sollte dieser allerdings seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht in voller Höhe oder gar nicht nachkommen, hat das Kind einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Dieser wird grundsätzlich bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gewährleistet. Unter bestimmten Voraussetzungen verlängert sich dieser Anspruch allerdings bis zum 18. Lebensjahr.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenRaum

Herr Gawol
Tel.: 02332 771 203
Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de
307

Frau Dohmen
Tel.: 02332 771 217
Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de
16

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss“ vom Jugendamt Gevelsberg finden Sie hier.

Beistandschaften

Als alleinerziehender Elternteil kann man zur Unterstützung bei den Themen Unterhalt und Vaterschaftsanerkennung eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Diese berät und informiert nicht nur, sondern hilft auch bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und bei der Durchführung der Vaterschaftsanerkennung. Ziel ist es, diese Themen außergerichtlich zu klären. Sollte dies allerdings nicht möglich sein, vertritt der Beistand das Kind auch vor Gericht.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenRaum

Frau Rasche
Tel.: 02332 771 219
Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de
104

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaften“ vom Jugendamt Gevelsberg finden Sie hier.

Vormundschaften

Wenn die Eltern daran gehindert sind, das Sorgerecht für ihr Kind vollends auszuüben, erhält das Kind einen Vormund, der das Sorgerecht übernimmt und die Interessen des Kindes vertritt. Die Versorgung und Betreuung des Kindes obliegt weiterhin bei den Eltern. Die Vormundschaft bleibt so lange bestehen, bis die Eltern ihrem Sorgerecht wieder nachkommen können.

Eine Vormundschaft tritt ebenfalls ein, wenn eine minderjährige, nicht verheiratete Mutter ein Kind bekommt. Bis zur Volljährigkeit der Mutter erhält das Kind einen Vormund.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenRaum

Frau Chlebny
Tel.: 02332 771 220
Mail: jugendhilfe@stadtgevelsberg.de
105

Frau Euteneuer
Tel.: 02332 771 227
Mail: jugendhilfe@stadtgevelsberg.de
105

Die offizielle Seite für den Bereich „Vormundschaften“ vom Jugendamt Gevelsberg finden Sie hier.

Kindertagesstätten/Elternbeiträge

Die Stadt Gevelsberg bietet eine breite Anzahl an Kindertagesstätten. Wenn man sein Kind in solch einer Einrichtung betreuen lässt, ist dies natürlich mit Kosten verbunden, die in Form von Elternbeiträgen anfallen. Wie hoch die Beiträge sind, richtet sich nach dem Umfang der Betreuungszeit, dem Einkommen der Eltern und gegebenenfalls auch nach dem Alter des Kindes.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenRaum

Frau Meksiak
Tel.: 02332 771 205
Mail: kitaogs@stadtgevelsberg.de
122

Frau Raskob
Tel.: 02332 771 207
Mail: kitaogs@stadtgevelsberg.de
123

Frau Schuster
Tel.: 02332 771 208
Mail: kitaogs@stadtgevelsberg.de
123

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagesstätten/Elternbeiträge“ vom Jugendamt Gevelsberg finden Sie hier.

Pflegekinder/Adoptionen

Wenn ein Kind zur Adoption freigegeben werden soll oder wenn eine Familie gerne ein Kind adoptieren möchte, ist die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts zuständig. Diese prüft Familien, die sich als Adoptivfamilien bewerben auf ihre Eignung und bereitet sie bei Bestätigung dieser auf diese wichtige Aufgabe vor. Bei der Vermittlung eines Kindes wird immer darauf geachtet, dass das Wohl des Kindes im Vordergrund steht und Kind und Adoptivfamilie zueinander passen. Auch nach erfolgreicher Vermittlung eines Kindes steht die Adoptionsvermittlungsstelle der Adoptivfamilie beratend und unterstützend zur Seite.

Ein Kind wird in eine Pflegefamilie vermittelt, wenn es aus einem bestimmten Grund nicht mehr in seiner leiblichen Familie leben bleiben kann. Ob eine Pflegefamilie auf Dauer oder nur für einen gewissen Zeitraum für das Kind notwendig ist, richtet sich dabei ganz individuell nach der Situation.

Pflegekind/Pflegefamilie
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenRaum

Frau Ciolek
Tel.: 02332 771 222
Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de
311

Frau Peyrick
Tel.: 02332 771 209
Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de
311

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegekinder/Adoptionen“ vom Jugendamt Gevelsberg finden Sie hier.

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe kommt dann zum Einsatz, wenn ein Jugendlicher oder junger Erwachsener straffällig geworden ist und ein gerichtliches Verfahren gegen ihn eigeleitet worden ist. Sowohl der Jugendliche, als auch seine Eltern oder Erziehungsberechtigten werden von der Jugendgerichtshilfe beraten und über den Verlauf der Verhandlungen informiert. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Jugendgerichtshilfe mehr über den Jugendlichen, seine Persönlichkeit und den sozialen und familiären Hintergründen zu erfahren. Denn so ist es ihr möglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, die den Jugendlichen im positiven Sinne fördern. Die Erkenntnisse, die die Jugendgerichtshilfe durch Gespräche erhält und Ergebnisse, die sie daraus ableitet, berichtet sie dem Gericht, das diese Informationen als Grundlage für eine geeignete Strafe verwenden kann.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdatenRaum

Frau Kind
Tel.: 02332 771 216
Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de
312

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendgerichtshilfe“ vom Jugendamt Gevelsberg finden Sie hier.

Jugendarbeit, Spielplätze und Jugendschutz

Da die jungen Menschen die Zukunft der Stadt Gevelsberg sind, gilt es diese besonders zu schützen und zu fördern. Genau dafür setzt sich die Jugendarbeit und der Jugendschutz mit seinen verschiedenen Angeboten und Maßnahmen ein.

Jugendarbeit, Spielplätze und Jugendschutz
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdatenAnschriftRaum

Jugendzentrum
Tel.: 02332 557 010
Mail: jugendzentrum@stadtgevelsberg.de

Schulstr. 13
52825 Gevelsberg
Büro 1

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendarbeit, Spielplätze und Jugendschutz“ vom Jugendamt Gevelsberg finden Sie hier.

Kommentar abgeben

Click here to post a comment

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.