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39 Kommentare

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  • Mein Sohn Andreas Binder wollte einen Termin wegen des Umgangsrechtes mit seiner Tochter, Rebecca Taggruber. ER ging deshalb persönlich zum Jugendamt Erding. Die zuständige Dame hatte keine Zeit und gab ihm für Freitag, 26.08.2011 einen Termin vormittags. Am Donnerstag, 25.08.2011 hat die Mitarbeiterin den Termin abgesagt, angeblich, weil sie keine Zeit habe, hat meinem Sohn jedoch keinen anderen Termin angeboten. Mein Sohn hat sich Urlaub genommen, um den Termin, den die Mitarbeiterin ihm genannt hat, wahrnehmen zu können. Es mag sein, dass viele uneheliche Väter areitslos sind, mein Sohn ist es nicht und zahlt Unterhalt! Er kann sich nicht ständig frei nehmen, nur weil Ämter feste Termine umwerfen!
    Komischerweise, wenn eine 13-Jährige erklärt, sie wolle nicht mehr bei ihrer Familie wohnen, dann haben sogar 2 Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Zeit, mit dem Mädel heim zu fahren, um, angeblich, die Wohnverhältnisse zu kontrollieren , die dann, in einer Stellungnahme bewußt völlig falsch, nachweislich, wiedergegeben werden! Das Mädel wollte nur, was die Familie bei einer 13-Jährigen nicht gut hieß, sich mit einem türkischen, arbeitslosen Freund, ohne Schulabschluß und Ambitionen, zuarbeiten, verlustieren können und dazu hat ihm und der 13-Jährigen, die meine Enkeltochter ist, das Jugendamt Erding, das Jugendamt Freising und als Vormund ein Mitarbeiter des Jugendamtes Freising verholfen. Mit 14 bekam sie die Pille verschrieben, damit sie mit dem asozialen Kerl in München Geschlechtsverkehr ausüben konnte! Übrigens, nicht die große Liebe, sie ist längst nicht mehr mit dem Kerl zusammen. Aber, die Jugendämter haben ihr ermöglicht, dass sie rein ihre Triebe ausleben konnte! Das nennt man dann Jugendschutz! Ist, bei den Jugendämtern noch niemandem aufgegangen, dass man auch mal die Jugend vor sich selbst schützen muß?
    Nur, wenn Väter ihre Rechte wahrnehmen wollen, dann schaltet sich das Jugendamt nicht ein! Uneheliche Väter haben bei den Jugendämtern keine Rechte! Dies wird der Presse mitgeteilt!

  • Wer versteht schon die Mitarbeiter bei den Jugendämtern. Ich vermute stark, dass sie manchmal selbst nicht wissen, warum sie so handeln, wie sie handeln, ich denke es spielt so ein Machtgefühl eine nicht unerhebliche Rolle.

    Eigentlich es es schade, dass sich Jugendämter so einen schlechten Ruf erworben haben, waren sie doch einmal als Schutz für Kinder und Jugendliche eingerichtet worden. Jeder der das Wort Jugendamt hört, bekommt schon eine Gänsehaut und will so gar nichts mit dieser Behörde zu tun haben. Dabei sollte es anders sein.

    Das geht soweit, dass resultierend aus diesem schlechten Ruf des Jugendamtes, man eigentlich das Gegenteil erreicht, was man erreichen wollte.

    Wer mag denn schon wirklich der „Denunziant“ sein, wo man meint Kinder müssen entzogen werden oder sind bedroht, wenn man dann weiß, diese Kinder kommen eigentlich vom Regen in die Traufe und ist das was sie dann durchleben müssen, wirklich besser anstatt einfach nur anders. Vielleicht hat man sich auch geirrt, und hat dann erst Leid verursacht.

    Die Frage ist schützt das Jugendamt unsere Kinder oder missbraucht es einfach nur Macht. Steht es mit Rat und Tat zur Seite oder will es nur maßregeln? Sehr glaubhaft wirken insbesondere Ratschläge wie man mit Kindern und den Problemen umgehen soll, wenn dort ein Mitarbeiter hockt, der gar keine Kinder hat.

    Wenn man aber einmal die Büchse der Pandorra des Jugendamtes geöffnet hat, dann nimmt das Unheil seinen Lauf, weil sich behördlicherseits nicht nur alles in unendliche Länge zieht, sondern egal durch welche Umstände auch immer, man auf immer und ewig wie ein Schwerverbrecher angesehen wird. Mörder und Pädophile bekommen eine zweite Chance, aber Eltern eher weniger.

  • Der letzte Kommentar von Carola R liest sich wie Resignation! Kann ich verstehen! Aber, nun wird die Presse auch langsam wach, was Jugendämter betrifft! Bisher hat man diese Ämter immer geschützt, dass sie soviel Arbeit haben und da kann es dann schon mal Fehler geben- denen dann Kinder zum Opfer fallen!
    Meine Enkeltochter ist nun 18. Es gibt keinen Kontakt mehr zu ihr, sie wurde von Jugendamt und Heim (erst Erding, dann Freising) gründlich gegen die Familie eingenommen. Vom Gymnasium stürzte sie ab in die Hauptschule, obwohl sie, solange sie gute Vorbilder und Hilfe in der Familie hatte, eine gute Schüler im Gymnasium war und keine Probleme hatte.
    Im Moment hoffe ich, als Großmutter, dass mein Sohn, der eine uneheliche, kleine Tochter mit 6 Jahren hat, wieder das Umgangsrecht mit dem Kind zugesprochen bekommt. 6 Jahre lang hat er keinen Umgangstermin versäumt. Die letzten Monate im Frühjahr letzten Jahres war die Mutter dann auch einverstanden, dass die Kleine beim Vater übernachtet. Es lief alles schön. An Ostern letzten Jahres war die Kleine noch vom Gründonnerstag bis Ostersonntag abends bei meinem Sohn. Plötzlich, nach 6 Jahren, verweigert die Mutter dann, im Sommer letzten Jahres 2011, dass mein Sohn seine Tochter sieht!
    Ich habe vor einiger Zeit mal, für meinen Sohn, der berufstätig ist, beim Jugendamt Erding nachgefragt wegen etwaiger Kopien bezüglich der Anfrage des Amtes bei der Kindsmutter und deren Antwort für einen Prozeß vor dem Familiengericht in Erding. Schließlich sollte ja da ein Schriftwechsel voraus gegangen sein, wenn sich mehr getan hätte als die Mitteilung der Mitarbeiterin des Jugendamtes, die Mutter wünsche kein Gespräch! Die Mitarbeiterin des Jugendamtes erklärte mir, dass ich keine Auskunft bekäme, da müsse sich mein Sohn schon selbst bemühen! Ich entgegnete, dass ich ja garkeine Auskunft wolle, sondern nur darum bitten würde, dass man den Schriftwechsel m e i n e m S o h n zusenden möge, damit er ihn seinem Anwalt aushändigen könne. Dies wurde von der Mitarbeiterin verweigert. Sie sagte noch, „wenn Ihr Sohn glaubt, dass das der richtige weg ist, eine Klage wegen des Umgangsrechtes!“ Darauf konnte ich nur antworten, was er denn sonst machen solle, denn, das Jugendamt, das ja als Vertreter der Kinder zustndig sei, habe ja doch nichts gemacht und ob ihr das kleine Mädel nicht leid täte, das fast 6 Jahre regelmässig seinen Vater gesehen hat und ihn plötzlich nicht mehr sehen darf! Darauf wurde die Frau richtig pampig, sie unterhalte sich nicht mit mir darüber. Familie besteht wohl auch aus Oma, Onkel etc. Ein Jugendamt hätte, nach meinem Gefühl, sogar die Pflicht, sich eine gesamte Familie (wir wohnen in getrennten Wohnungen aber unter einem Dach, das Kind hatte auch Kontakt zu Onkel und Oma, ehe sich die Mutter verweigerte!) anzusehen, mit jedem zu sprechen, wenn es um das Umgangsrecht des Kindes geht! Das Kind hat das Recht, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben und das Jugendamt hat die Rechte des Kindes zu berücksichtigen.
    Ehe ein Gericht entscheidet, muss es alle Beteiligten angehört haben, die Jugendämter entscheiden -nach welchen Gesichtspunkten? Nach welchen Gesichtspunkten arbeiten sie überhaupt?
    Ich habe mal einen amerikanischen Film gesehen, da ging es auch um einen Jungen in der Pubertät. Die Richterin hat entschieden: „Keiner hat das Recht, das sog. silberne Band einer Familie zu zerreissen, aus Besserwisserei oder Rechthaberei! Du Junge, gehe wieder zu Deinen Eltern zurück!“
    Übrigens, wir sind vor einer Reihe von Jahren von München raus in diese Gegend gezogen, wo es uns sehr gefällt. Die Mutter des Kindes ist hier in der Gegend geboren, aufgewachsen, ging hier in die Schule – wohl in dieselbe, in die auch die, im ähnlichen Alter stehenden, Mitarbeiterinnen des Jugendamtes gegangen sind! Bei Gericht gelten mit den Parteien nicht nur dienstlich bekannte sachverständige Zeugen als Grund zur Ablehnung wegen Befangenheit! Hier ist im baldigen Termin als sachverständige Zeugin wiederum die Mitarbeiterin des Jugendamtes, die sich im Vorfeld schon nicht ausreichend um eine aussergerichtliche Regelung bemüht hatte, sondern meinem Sohn nur mitgeteilt hat, mündlich, die Mutter des Kindes lehne ein Gespräch ab.
    Ist den Mitarbeitern der Jugendämtern eigentlich bekannt, dass es sich bei ihren Aussagen und Entscheidungen, bei ihrer Tätigkeit um das Leben von Menschen handelt??? Um Entscheidungen, die das Leben eines Kindes, ja, ganzer Familien zerstören kann??
    Andere, in Berufen -z.B. auch bei der Polizei- die der Meinung sind, sie sind überfordert oder verdienen zuwenig, gehen auf die Straße und machen das öffentlich! Bei den Jugendämtern wurstelt man, wohl weder überfordert noch unterbezahlt, sonst hätte man davon ja schon mal was gehört, einfach so dahin, weil sich, bisher zumindest, niemand, auch nicht die Presse, darum gekümmert hat, was Unfähigkeit oder Faulheit anrichten kann.
    Bei Chantall ist es ja völlig unverständlich, wie ein Jugendamt so entscheiden konnte.
    Nur, ein Aufschrei geht leider nur dann los, wenn ein Kind tot ist! Was ist mit all den Kindern und Familien, die, oft zeitlebens, unter den Fehlentscheidungen von Jugendämtern zu leiden hatten und noch zu leiden haben, wenn sich nichts ändert!

  • Übrigens, noch ein Wort zum « hochrangiger Beamte » vom Landkreis Ersing! Soviel ich nun gelesen habe, macht er sich „stark“ für Kinderschutz, allerdings wohl nur für die Wahlen und mit dem Mund vor der Presse!
    Wenn ein Bürger oder eine Bürgerin sich an ihn selbst wendet, dann ist er nichtmal soviel, dass er sich selbst zur Problematik äußert! Bezüglich meiner Enkeltochter, die man, mit 13, vor sich selbst hätte schützen müssen, dann stünde sie heute da mit Abi und Studium und nicht mit einer, möglichen Lehrstelle als Kellnerin, hatte ich, wiederholt, über Jahre hinweg, um eine persönliche Stellungnahme, bzw. ein Gespräch gebeten. Jahre erhielt ich nichtmal eine Antwort, erst vor einem Jahr (meine Enkelin hat 5 Jahre in der betreuten Wohngruppe verbracht, die den Steuerzahler pro Monat ca. 4000 Euro gekostet hat, obwohl meine Enkelin eine integre Familie hatte, in der sich keiner je etwas hat zuschulden kommen lassen, ich war mein gesamtes Berufsleben, über 45 Jahre, für die Justiz tätig) meldete sich ein Mitarbeiter des « hochrangiger Beamte »es, der auch nur um den Brei herum geredet hat. Übrigens, um nach Hause zu fahren, kommt der erwürdige Herr « hochrangiger Beamte » Baierstorfer direkt an unserem Haus vorbei. Dies zur Bürgernähe von CSU-Politikern! Wenn der gute Mann nur einmal bei uns vorbei geguckt hätte und unsere Familie samt Umfeld betrachtet hätte, dann wäre es ihm wohl schwer gefallen, die Entscheidung seines « hochrangiger Beamte »samtes mit zu tragen! Bei uns kann, jederzeit, jeder ins Haus kommen, wir haben nichts zu verbergen!

  • Hallo Doris,
    die Mitarbeiter des Ja können nur und ausschließlich „Vertreter der Kinder“ sein, wenn den Eltern die Sporge entzogen und auf das JA als Vormund übertragen wurde.
    Ansonsten können sie als Sachbearbeiter einer Verwaltungsbehörde höchstens Beratungen anbieten ( am besten bei Drittleistern, da sie selbst dafür meist völlig inkompetent sind ), Kostenstellen verwalten, Akten abheften und ( leider ist das immer noch nicht verboten ) polizeiliche Sonderaufgaben wahrnehmen, also Kinder in Obhut nehmen.
    Für Umgangs- u. Sorgeangelegenheiten sind sie nicht zuständig.
    Das sind ausschließlich die Eltern. Sollten die sich nicht einvernehmlich einigen können, wie es ihre gesetzliche und menschliche Pflicht ist, muß das Gericht auf entsprechenen Antrag entscheiden.
    Du siehst, eine Klage ist da zunächst gar nicht vorgesehen.

    Der Antrag sollte übrigens exakt ausformuliert und mit Vollstreckungshinweis versehen sein, sonst nützt er, selbst wenn er durchgesetzt wird, in der Praxis wenig.

    Gruß……..F. Mahler

  • Hallo F. Mahler!
    Ohne Anwalt hat man sowieso keine Chance. Nun, erstmal hat das JA Erding ja nur ein vorformuliertes Schreiben an die Mutter des Kindes geschickt und, ob schriftlich oder mündlich, Antwort erhalten, (das hat die Mitarbeiterin des Jugendamtes nicht näher erläutert,) dass die Mutter zu keinem Gespräch bereit ist. Diese „Amtshandlung“ hat der Anwalt meines Sohnes gebeten, in Kopie zu erhalten für den Antrag auf Umgangsrecht beim Familiengericht in Erding. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes hat Kopien der Briefe bzw. des Gedankenaustausches verweigert. Ich rief für meinen Sohn an, da er beruflich abwesend war und erklärte, dass die Kopien für den Antrag beim Familiengericht sind. Darauf meinte die JA-Mitareiterin: „Ja, wenn Ihr Sohn der Meinung ist, dass dies der richtige Weg ist?“
    Was soll er als Vater denn sonst machen, wenn die Mutter zu keinem Gespräch bereit ist? Soll er darauf verzichten, sein Kind, das er 5 Jahre regelmässig gesehen hat, zu sehen, nur weil die Mutter plötzlich, aus welchem Grunde auch immer, spinnt? Ich kann mir schon denken, weshalb sie plötzlich gegen den Umgang ist. Die Kleine hat wohl, sie war ja letztes Ostern sogar mehrere Tage bei uns (Meine Söhne und ich wohnen im selben Haus, aber in getrennten Wohnungen) oft zu begeistert von den Aufenthalten beim Vater erzählt. Hier bei uns hat sie mit Tieren Kontakt. Ich habe zwei Hunde und wir haben auch ein Pferd. Mein Sohn, ihr Papa, hat sie immer reiten lassen, indem er unser braves Pferd geführt hat. Das fand die Kleine toll. Sie hat auch mal zu mir gesagt, als wir Ostereier bemalt haben, „die Mama hat nie Zeit für mich!“
    Gut, ich kenne das auch! Ich bin auch geschieden und meine, drei, Kinder waren regelmässig beim Vater. Der Besuchselternteil ist immer besser dran als der, der tagtäglich Kontakt hat. Erstmal ist es meist das Wochenende oder die Ferien, wo man einfach mehr Zeit hat. Dann will man, wenn man das oder die Kinder nur ein paar Tage hat mit ihnen nicht streiten, also läßt man ihnen mehr durchgehen. Man bietet ihnen auch mehr. Auch ich war oft sauer und auch etwas eifersüchtig, wenn meine Kinder begeistert von den Papa-Wochenenden zurück gekommen sind. Nur, ich habe sie trotzdem zum Vater gelassen, weil es mir klar war, dass Kinder auch ihren Vater brauchen!
    Jedenfalls, das Gericht hat Termin angesetzt gehabt. Mein Sohn hat sich, natürlich, frei genommen. Er fuhr zum Amtsgericht Erding und wartete vor dem Sitzungssaal! Dort rief ihn sein Anwalt an, dieser hatte kurz vor dem Termin ein Fax vom Gericht bekommen, dass der Termin abgesetzt sei auf Antrag des Jugendamtes Erding! Die wußten ebenso lange schon vom Termin Bescheid wie der Anwalt und mein Sohn. Übrigens, die Umladung auf einen Termin Anfang März ging von der Geschäftsstelle des Familiengerichts am Terminstag erst raus. Mein Sohne konnte den Urlaub also garnicht mehr rückgägig machen! Zwei Monate hatte das Jugendamt Erding Zeit, um weitere Informationen zu erholen! Offenbar ein oder zwei Tage vor dem Termin haben die um Terminsverlegung gebeten.
    Klar hat das Jugendamt zwischen Eltern zu vermitteln, wenn die sich nicht einigen können! Sinn sollte ja sein, dass ein Kind nicht unter den Meinungsverschiedenheiten der Eltern zu sehr leiden soll. Übrigens, die Mitarbeiter der Jugendämter sind Sozialpädagogen. Sie müssten eigentlich das Wissen und die Ausbildung haben, selbst Gespräche führen zu können und zu vermitteln. Sonst könnte man ja beim Jugendamt irgendwelche Verwaltungsangestellte hinsetzen, wenn es nur darum ginge, irgendwelche Organisationen zu nennen, die Gespräche führen können! Ich habe da eher den Eindruck, dass die sich einfach nicht soviel Mühe geben wollen oder können.
    Nun, ich kenne diese Ämter ja auch dienstlich! So überlastet, wie die immer tun, sind sie nämlich garnicht! Vielleicht in Großstädten, aber nicht in kleineren Städten! Man kann seinen Job so oder so ausüben! Ich hatte, lange Jahre, die „Schulschwänzer“ im Landkreis Freising zu „bearbeiten“. Nun, mein Vorgänger meinte zu mir: „Was redest Du denn mit den Leuten so viel, brauchst Du doch garnicht!“ Nun, ich bin einfach nicht der Mensch, der nur darauf gewartet hat, solange er noch nicht in Ruhestand war, eine Akte möglichst ohne viel Aufwand schliessen zu können! Trotz meiner langjährigen Tätigkeit bei der Justiz habe ich immer die Menschen hinter den Aktenzeichen gesehen! Aber, leider, dies scheint immer mehr verloren zu gehen! Kinder aus der Familie, dann braucht man sich um die Familie nicht mehr zu kümmern! Denn, dann ist für die Kinder das Heim zuständig!
    Und das, ohne vorher erstmal versucht zu haben, mitzubekommen, was in einer Familie eigentlich läuft. Das ist zu viel Mühe! Wenn das Jugendamt schon nicht selbst was tut, wenn man sowieso die Gerichte einschalten muss, wozu ist diese Behörde dann eigentlich noch da? Nur dazu, falsch zu reagieren?
    Bitte, schreibt, wenn irgendwer sagen kann, dass ihm das Jugendamt geholfen hat! Das muss es doch auch geben! Wenn nicht, dann sollte man diese Behörden doch endlich mal unter die Lupe nehmen!
    Da hätte die Presse mal gut zutun! Da sind die „Schandtaten“ von Wulff Peanuts!

  • Hallo Doris,
    „Ohne Anwalt hat man sowieso keine Chance.“
    Da vertust Du Dich erheblich. Meistens ist es, zumindest in Sorge-u. Umgangssachen, genau umgekehrt.
    Die RAe sind von den Kollegen der Gegenseite, dem Gericht, dem JA und weiteren abhängig.
    Als Angehörige der untersten Kajüte der Juristerei ( und das ist das FamRecht nunmal ), kommen sie ohne Kungelei überhaupt nicht klar.
    Könnte auch bei dem von Dir beschriebenen durchaus zutreffen.
    Anstatt beim JA um irgendwelche Kopien zu bitten, hätte er ja Akteneinsicht beantragen können.

    Und er hätte Dir raten können, überhaupt nicht beim JA anzurufen und schon gar nicht vorzuwarnen wofür Du diese Kopien haben willst.
    Wenn Du im Justizbereich tätig warst, solltest Du wissen, daß man niemals vorwarnt und auch nichts unternimmt, was gegen einen ausgelegt werden könnte.

    Wenn die Mutter nicht bereit ist, sich einvernehmlich zu einigen, sollte es ein leichtes sein, das schriftlich nachzuweisen.
    Maximal drei Gesprächsangebote machen ( notfalls mit Fristsetzung ), dann mit entsprechendem Antrag an das Gericht zu den Akten ( zu Protokoll ) reichen.
    Sollte als Nachweis wohl genügen.

    „Der Besuchselternteil ist immer besser dran als der, der tagtäglich Kontakt hat.“
    Ein besonders in Justiz- u. JA-Kreisen immer noch weit verbreitetes Gerücht, das jeglicher Grundlage entbehrt.
    Zunächst mal sind Eltern keine Besucher, sondern Eltern.
    Hast Du schonmal versucht, ein Kind großzuziehen, das gar nicht da war?

    „Nur, ich habe sie trotzdem zum Vater gelassen, weil es mir klar war, dass Kinder auch ihren Vater brauchen!“
    Trotzdem, Doris? Meinst Du das ernst?

    Das klingt ja fast so, als wäre das Kind Dein Besitz, dem Du eine Hälfte seiner Familie einfach hättest verweigern können.
    Mit Verlaub, ich glaube lieber, daß Dir da die Formulierung etwas verunglückt ist.
    Wenn es Dich geärgert hat, daß der Vater, weil er das Kind nur eingeschränkt sah, nicht sonderlich streng gewesen ist und sich auch finanziell viel Mühe gegeben hat, hättest Du ja ein Wechsel- o- Doppelresidenzmodell vorschlagen können, wie es dem Kind zugestanden hätte.
    Dadurch wäre das Vater-Kind-Verhältnis sicherlich nach kurzer Zeit auf ein ganz alltägliches Niveau zurückgefahren worden.

    Zurück zum aktuellen Fall:
    mit welcher Begründung wurde der Termin so kurzfristig verlegt?

    „Klar hat das Jugendamt zwischen Eltern zu vermitteln, wenn die sich nicht einigen können! “
    Reine Theorie.
    „Übrigens, die Mitarbeiter der Jugendämter sind Sozialpädagogen.“
    Einige haben einen Schein darüber, andere nicht.
    „Sie müssten eigentlich das Wissen und die Ausbildung haben, selbst Gespräche führen zu können und zu vermitteln.“
    Die allermeisten sicherlich nicht.
    Zumal sie „besseres“ zu tun haben, nämlich sie um Job und Karriere zu kümmern, indem sie Kostenstellen gezielt ausschöpfen, die auf der Humanressource Kind basieren.
    Das klingt hart, aber lies mal was Du allein auf dieser Seite so an Erfahrungen von Betroffenen Eltern findest.
    „Sonst könnte man ja beim Jugendamt irgendwelche Verwaltungsangestellte hinsetzen,…“
    Tja, oftmals ist das offenbar so.
    „…wenn es nur darum ginge, irgendwelche Organisationen zu nennen, die Gespräche führen können! “
    Diese Organisationen schöpfen Kostenstellen aus, die vom JA verwaltet werden. Und haben nebenbei oft auch die kompetenteren MA.
    Ist also reines Geschäftsinteresse.
    Und darum geht es schließlich: um das Geschäft, das Geld, die Macht und die Karriere.

    Kennst Du eine Behörde, in der es anders ist? Ich nicht.

    „Wenn das Jugendamt schon nicht selbst was tut, wenn man sowieso die Gerichte einschalten muss, wozu ist diese Behörde dann eigentlich noch da? Nur dazu, falsch zu reagieren?“

    Sie reagieren ja, aus ihrer Sicht gar nicht falsch, sondern absolut folgerichtig. Das Lob des Vorgesetzten und die Neugenehmigung der entsprechenden Kostenstelle für das nächste Jahr beweisen das eindeutig.
    Und wenn man sich dann unter Kollegen noch die eine oder andere Vormundschaft zuschieben kann, lohnt sich die Sache richtig.
    Das JA ist immerhin die Verwaltungseinheit der größten und mächtigsten Dienstleistungsbranche in D., der Kinder- u. Sorgehandelsindustrie.
    Und da als kaum ausgebildete, völlig unerfahrene, meist kinderlose MA für ein sattes Gehalt an vorderster Front mitwirken zu können, ist schon eine Sache für sich.

    „Bitte, schreibt, wenn irgendwer sagen kann, dass ihm das Jugendamt geholfen hat!“
    Aber gern!
    In den ersten drei Tagen meines Falles geriet ich an eine JA-MA, die sofort versucht hat, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um sofortige Umgänge zu ermöglichen. Sie hat mich auch korrekt an ihre Kollegin ( vom DW, da das JA Tecklenburg die Elternarbeit nach §§17&18 SGB VIII ausgelagert hat ) weitergeleitet, die ebenfalls logisch und im Interesse des Kindes zu reagieren versuchte.

    Dann wurde den beiden am Telefoon durch eine angebl. MA des Frauenhauses Osnabrück ( anderes Bundesland ) die Zuständigkeit entzogen.
    Aus rechtlicher Sicht contra legem, aber der Ausbildungsstand war wohl zu gering. Jedenfalls haben beide ab sofort die Arbeit niedergelegt ( allerdings angeboten, die Akten sofort an das JA Osnabrück zu senden, sofern ein Amtshilfeersuchen vorläge, das hat das JA Osnabrück aber bis heute verweigert ).
    Möglw. hatten sie auch einfach nur Angst vor dem mächtigen Clan der osnabrücker Kinderhändler.

    Gruß……..F. Mahler

  • Hallo lieber F. Mahler!
    Doch, Du hast recht, ist mir tatsächlich entfallen, weil es schon so lange her ist, bei unserer Scheidung hatten wir tatsächlich eine vernünftige Frau! Aber, im Grunde waren wir uns -samt der Kinder- einig. Übrigens, etwas kann ich durchaus mitreden, denn, wir hatten drei Kinder, bei der Scheidung 3, 6 und 9 Jahre. Die Kinder sind kein Eigentum, aber, solange sie noch zu klein sind, selbst zu entscheiden, muss man halt als Eltern für sie denken und handeln.
    Auch bei meiner Enkeltochter gab es -eine- gute Erzieherin im sog. betreuten Wohnen! Sie war sogar noch ganz jung, hatte selbst noch keine Kinder, aber, viel Idealismus. Sie war es, die mir geantwortet hat, als ich gefragt habe, ob sie sich bei dem Schulwechsel meiner Enkeltochter bei den Lehrern erkundigt hat, wie die Noten sind, wie sie mitkommt im neuen Gymnasium: „Wissen Sie, in einem Heim kann man sich nicht so um die Kinder kümmern wie in einer Familie!“ Worauf ich gefragt habe, weshalb man dann eigenwillige junge Mädchen auf Wunsch in einer Einrichtung belasse. Die junge Frau wusste keine Antwort, aber, die Psychologin des Heimes St. Klara in Freising. „Das ist nicht unsere Sache, das entscheidet das Jugendamt!
    Nun, etwas besseres als ein eigenwilliges Kind, das von selbst die Kurve zur Familie nicht mehr findet, aus falsch verstandenem Stolz, kann einer Einrichtung garnicht passieren. Die Kath. Jugendfürsorge hat alleine durch meine Enkeltochter fast 1/4 Mio eingenommen in den vergangenen Jahren. Dafür, dass sie das Mädel haben tun lassen, was sie wollten und sie vom Gymnasium in die Hauptschule abgesunken ist.
    Ein hochbegabtes Mädel! Übrigens, die junge Erzieherin war, nach einigen Gesprächen mit mir, versetzt worden. Sie war wohl zu ehrlich und hat zuviel gesagt, was Eltern nicht erfahren sollen.
    Das weiß ich nun aus erster Hand, dass die Mitarbeiter der Jugendämter, die, eigentlich, für die Vermittlung und für Gespräche zuständig wären, sind tatsächlich Dipl.Soz.Päd.
    Es hätte keinen Sinn, wenn man das, was man vor hat, nicht sagen würde, denn, dann würde halt, wie diesmal, der Termin verlegt, damit sich das JA -und der Gegenanwalt darauf einstellen können. So ist es nunmal!
    Jedenfalls muss man das Recht des Kindes und des Vaters erstmal schriftlich fixieren lassen, auch wenn es nicht viel nützt, wenn die Mutter das Umgangsrecht boykottiert, indem sie erklärt, dass das Kind krank ist etc.
    Da nützt selbst eine Geldbuße nix. Dienstlich habe ich einer Mutter mal vorgestellt, dass sie zahlen muss, wenn sie dem Vater das Kind vorenthält und sie hat gesagt: „Ich habe sowieso kein Geld, also können die mir auch nichts nehmen!“
    Gruß D. Binder

  • Hallo „Jugendamtsfreunde“!
    Nun hat meine Enkeltochter auch noch einen „Anwalt des Kindes“! Eine Anwältin aus München! Sind das Arbeitsbeschaffungsmassnahmen?
    Schließlich hat das Jugendamt, das auch neutral sein sollte, selbst genug Sozialpädagogen /innen! Weiter besucht meine Enkelin, 6, eine Frühförderung, macht eine Therapie bei einem Psychologen, aber, ohne Beteiligung des Vaters, weil sie, angeblich, verhalltensgestört ist! Ich habe drei Kinder aufgezogen, das Kind erscheint mir ganz normal! Dass Kinder in dem Alter mal trotzen, oder sich gegenseitig, im Kindergarten, kabbeln, ist (oder war früher??) völlig normal.
    Sind Kindergärtnerinnen heute nicht mehr in der Lage, Kinder zu erziehen? Da hieß es wohl, die Mutter könne das Kind nicht mehr in den Kindergarten bringen, wenn es sich nicht einfügt.
    Übrigens, mein jüngerer Sohn ist Landschaftsgärtner. Seine Firma haben in einem Kindergarten Wege angelegt, Kieswege, wie gewünscht. Nach ein paar Wochen riefen Mitarbeiter des Kindergartens an und baten, die Steine der Kieswege anzukleben, weil die Kinder ständig auf vorbei fahrende Autos damit werfen würden! Also, das liegt ja dann wohl an den Erzieher/innen, wenn die das nicht in den Griff bekommen. Ich denke, dass derlei fast jedes Kind mal probiert. Ohne zu hauen gibt es doch da genug Möglichkeiten, den Kindern klar zu machen, dass man nicht mit Steinen werfen darf!
    Wie habe ich eigentlich meine Kinder groß bekommen, ohne dass sie und ich einen Dachschaden abbekommen haben?
    Grüße
    Doris

  • Thema „Anwalt des Kindes“. Ein wichtiges Thema, über das leider sehr viel Müll verbreitet wird.
    Es geht tatsächlich um den Ergänzungspfleger/Verfahrensbeistand ( bis Sept 2009 hießen die Verfahrenspfleger ).
    Eigentlich mal eine sehr gute Idee, die großteils vom „Verband Anwalt des Kindes“ stammt, in dem sich der Richter a.D. Hans-Christian Prestien sehr stark engagiert.

    Einerseits wollte man damit dafür sorgen, daß Kinder auch einen Rechtsvertreter bekommen, der aber andererseits auch in der Lage sein sollte, die besten Interessen des Kindes und dessen Willen zu ermitteln und vor Gericht zu vertreten, auch und besonders wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind, oder zu unterschiedliche Ansichten darüber haben.

    Bevorzugt wären also erfahrene Sozialpädagogen mit etwas rechtlicher Zusatzausbildung o.ä. dazu prädestiniert gewesen.

    Soviel zur eigentlich sehr gten Idee.

    In der Praxis kam leider etwas meist ganz anderes dabei heraus.
    Zunächst mal ist der Verfahrensbeistand ausdrücklich nicht der Rechtsvertreter des Kindes ( vermutlich aus rein rechtlichen Gründen ). Allerdings hat er einige Befugnisse und ist Verfahrensbeteiligter.

    Zweitens ist es im Familienrecht leider so, daß es, laut Einschätzung diverser Juristen, die unterste Kajüte der Juristerei ist. Wer es nicht in andere ( lukrativere ) Rechtsbereiche schafft, wird Famjurist. Wer so auch keine florierende Anwaltspraxis zustande kriegt, noch nicht mal eine Festanstellung als Richter zustande kriegt, hat also nur noch eine Chance: als freier Mtarbeiter des Gerichts, also quasi Subunternehmer von dem einen oder anderen Richter. In diesem Fall als Ergänzungspfleger/Verfahrensbeistand!
    Logisch, daß dieser dann alles versucht, sich bei Gericht beliebt zu machen, z.B. indem er daß ermittelt und schreibt, was der jeweilige Richter will, um wenigstens die 35€ plus Spesen zu erhalten.
    Somit kann man sagen, daß das, was der VAK angeregt hat, leider meistens überhaupt nicht umgesetzt wird, oftmals eher im Gegenteil.

    Kurz: abhängige Juristen ohne Ahnung von Kindern als Erfüllungsgehilfen des Richters

    Gruß………F. Mahler

  • Hallo F. Mahler!
    War mir auch irgendwo klar, dass es sich bei dem „Anwalt des Kindes“ um eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Sozialpädagogen oder Juristen handelt, (oder beides, die, die für meine Enkeltochter geladen ist und vorher „Gespräche“ zu führen hat, ist Anwältin und Sozialpädagogin!) Ich frage michnur, wofür dann eigentlich noch das Jugendamt da ist. Der Name sagt ja eigentlich, (Jugend) dass das für die Kinder da ist! Odr es sein sollte. Aber, vom Jugendamt hat sich noch niemand bei meinem Sohn, dem Vater, blicken lassen. In solchen Fällen wäre es ja wohl angebracht, wenn man was richtig beurteilen will, dass man sich in die Familie der Leute begibt. Nur, ein Gespräch bringts sicher auch nicht. Ich habe mir das schon oft gedacht, sowohl im eigenen Familienbereich, wie auch dienstlich. Da führt, z.b. bei Jugendstrafsachen auch, ein Mitarbeiter des Jugendamtes mit dem Jugendlichen und den Eltern ein Gespräch, danach sitzt der Mitarbeiter in der jeweiligen Verhandlung und erklärt, wie es, angeblich, in den einzelnen Familien zugeht! Nach einem Gespräch von nicht mehr als 1 Stunde, oder auch zwei. Sicher, man kann, mit der Zeit, Menschenkenntnis gewinnen, aber, Hellseher ist keiner und es ist unmöglich, sich von einer Situation nach einem Gespräch ein Bild zu machen! Dies sieht man ja oft genug, wenn wieder einem Kind ein Leid geschieht, obwohl die Familie unter Betreuung des Jugendamtes stand.
    Als ich die Vormundschaft für meine Enkeltochter, nach dem Tod meiner Tochter überantwortet bekam, war ja auch eine, noch recht junge, Mitarbeiterin des Jugendamtes bei mir, hat mir ein paar Fragen gestellt und die Sache war gegessen! Das Kind hätte ebenso in einer Schlangengrube landen können!
    Halt meinem Sohn die Daumen, dass er bald wieder das Umgangsrecht für seine Tochter bekommt! Das Mädel entfremdet sich sonst immer mehr und ich möchte nicht wissen, was die Mutter der Kleinen gesagt hat, warum sie den Vater nicht mehr sieht!
    Viele Grüße
    Doris

  • Hallo Doris,
    tja, wofür ist das JA eigentlich da?
    Eine hochinteressante Fragestellung, zu der es mehrere Antworten gibt, die sich z.T. stark widersprechen.

    Die gesetzlichen Aufgaben sind dabei noch das einfachste.
    Ich fasse einmal stark vereinfacht zusammen:
    – Kostenstellen verwalten und abrechnen. Das reicht von Kitabezuschussungen, über Barunterhaltsvorschüsse, bis hin zu Pflegestellen, Heime etc.

    – Akten anlegen und verwalten. Also z.B. gemeinsame Sorgerklärungen abheften ( ohne inhaltlich darauf einzuwirken! ), Gespräche protokollieren und ggf. zur Verfügung stellen, Meldungen aufnehmen ( z.B. die sog. „Kindeswohlgefährdungsmeldung“ ) u.ä.

    – Beratungen anbieten, durchführen und Vermitteln. Selbst Beratungen durchzuführen können die meisten JA-MA eigentlich kaum, da sie dafür meistens völlig inkompetent sind ( oftmals zudem zu jung, unerfahren und/ oder kinderlos ). Also überwiegend an Drittleister verweisen, z.B. Diakonie, Caritas, oder freie Beratungsstellen ( die auch selten unabhängig sind ).

    Das sind die normalen behördlichen Befugnisse das JA. Hinzu kommt eine gefährliche Sonderaufgabe:

    – polizeiliche Maßnahmen unter Einschaltung des Familiengerichts. Also eigentich in Fällen nachweislich gegebener Gefahr für die besten Interessen des Kindes das Gericht anrufen ( die sog. „Kindeswohlgefährdungsmeldung“, im besonderen Fall und nach Versagen aller angebotenen Hilfen weitergeben ).
    Dazu kann es bei „Gefahr im Verzuge“ unter Amtshilfe durch die echte Polizei Kinder „in Obhut nehmen“ und die Meldung an das Gericht bis zu 48 Stunden später rückwirkend vornehmen. Das darf aber eigentlich nur die absolute Ausnahme ( Ultima Ratio ) sein.

    Das ist allerdings graue Theorie. Da es ein vitales Geschäftsinteresse an der möglichst vollständigen Ausschöpfung der Kostenstellen gibt, eine rechtsstaatliche Kontrolle der JA-MA defakto nicht stattfindet, beschäftigen sich die meisten JA-MA hauptsächlich mit der Abschöpfung der Humanressource Kind ( Ausnahmen bestätigen die Regel ).
    Das fängt im Verwaltungsbereich an. Z.B. dadurch, daß Eltern, die die gemeinsame Sorge erklären wollen ( was ihr gutes Recht ist, s.o. ), zu „getrennten Beratungen“ animiert werden. Will heißen, man bittet die Mutter zum Einzelgespräch und wirkt vehement auf sie ein, auf keinen Fall die Sorge mit dem Vater gemeinsam auszuüben, sondern diesen auszugrenzen. Diese Form der illegalen Familienspaltung schwächt die Familie erheblich und macht sie bei weiteren Angriffen um einiges wehrloser.
    Anderes Beispiel wäre ein Hilfeantrag einer Familie, z.B. wg. einer kurzfristigen Haushaltshilfe. Da wird dann, oft unter Vortäuschung falscher Tatsachen, eine sog. SPFH installiert, die garantiert nicht im Haushalt hilft, sondern im Gegenteil, erneut die Spaltung der Familie betreibt ( z.B. Mutter wird genötigt sich vom Vater zu trennen ), oftmals sogar schon die Herausnahme des Kindes durch erdichtete Falschbeschuldigungen vorbereitet.
    Die eigentliche Verschleppung des Kindes erfolgt dann meisten heimlich, vorzugsweise Freitags aus Schule oder Kita. So ist sichergestellt, daß die Eltern mehrere Tage nicht erfahren wohin ihr Kind verschleppt wurde und am Rande eines Nervenzusammenbruchs sind, was sie einfacher zu beeinflussen und auch erpressbar macht ( beliebter Spruch am Montag darauf: „Sie unterschreiben sofort den „Hilfeantrag“ Inobhutnahme, oder Sie sehen Ihr Kind nie wieder“ ).
    Auch Nacht- u. Nebelaktionen kommen häufig vor. Z.B. ein sehr lauter Einsatz diverser JA-MA mit mehreren gewalttätigen Polizisten morgens früh gegen 6:30 Uhr, bei dem das Kind brutal aus dem Bett gerissen und verschleppt wird.
    Jedenfalls bis die Eltern auch nur die ersten Auskünfte eingezogen haben, ist das Kind üblicherweise längst an unbekannten Orten versteckt worden.

    Der zuständige Richter unterschreibt die dazu nachgereichten Anträge üblicherweise blind im Stapel. Die 48-Stunden-Regel wird dabei oft einfach „vergessen“ ( bis zu 4 Wochen sind nicht selten ).

    Es folgt ein jahrelanger juristischer Kampf, der leider selten erfolgreich ist und den Eltern diverse Begutachtungen, Zwangskriminalisierung, Zwangspsychiatrisierung und i.d.R. die Vernichtung der bürgerlichen Existenz plus extreme Verschuldung einhandelt.

    Dank der milionenschweren Propagandakampagnen der JÄ und angeschlossener Drittleister mit staatlicher Unterstützung und erheblichen Medienaufwand, geht der größte Teil der Bevölkerung allerdings davon aus, daß die JÄ andere Aufgaben haben und die Problematik sich ganz anders darstellt.
    Es wird gezielt in der Öffentlichkeit suggeriert, daß alle Eltern ( quasi per Naturgesetz ) von Jahr zu Jahr immer erziehungsunfähiger werden und daß es Aufgabe des Staates wäre, diese „Katastrophe“ abzuwenden, indem er die Kinder entzieht und von kompetenteren Fremderziehern zwangsbeglücken lässt. Man täuscht vor, daß die JÄ damit völlig überlastet wären und dringend noch mehr Geld, Macht und Befugnise bräuchten, sowie daß alle Eltern durch die JÄ unter permanente Zwangsüberwachung gestellt werden müßten. Desweiteren fordern man mehr Heime und sonstige Pflegestellen, um die „vor ihren natürlichen Eltern retten“ zu können.

    Gesunder Menschenverstand und die Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung werden dabei gezielt totgeschwiegen oder gar diametral negiert. Von der Rechts- u. Gesetzeslage gar nicht zu reden.

    Soviel grob zusammengefasst dazu.

    Gruß……F. Mahler

  • Hallo F. Mahler!
    Du hast Dich mit der Materie aber sehr gut beschäftigt! Es ist so, wie Du geschrieben hast! Das Problem ist, dass Jugendämter keine vorgesetzte Dienststellen haben. Klar, das « hochrangiger Beamte »samt und den « hochrangiger Beamte ». Eine Mitarbeiterin, jung, vom Jugendamt hat mir vor Jahren mal gesagt, dass Dienstaufsichtsbeschwerden überhaupt nicht beachtet werden. Habe ich auch schon bemerkt, man kriegt nichtmal eine Antwort. Das ist, z.B. bei der Justiz, anders. Da rauscht es im Gebälk, wenn jemand eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreicht, und sei es nur deshalb, weil der Direktor zusätzliche Arbeit hat. Da haut er schon mal Mitarbeiter in die Pfanne. In solchen Fällen, wo es um den Bürger geht, nix dagegen zu sagen.
    Meine Enkeltochter ist nun 18, sucht eine Wohnung, weil sie ja jetzt aus dem Heim raus muss. Das ist nun, für sie, die Quittung, weil sie sich hat vom Jugendamt aufhetzen lassen, nicht mehr mit ihrer Familie Kontakt zu haben. Jetzt dürfte ihr langsam klar werden, was sie sich dadurch eingebrockt hat! Sich an uns zu wenden, davon hält sie noch ihr Dickschädel ab. Aber, sie wird schon sehen, dass sie jetzt ein hartes Leben hat. Mit 18 ist ja das Jugendamt plötzlich nicht mehr zuständig. Familien sind noch weit über das Alter hinaus für ihre Kinder da, Ämter nicht.
    Jetzt weiß ich auch, weshalb der Mitarbeiter des Jugendamtes Freising, Reithmeier, mir in einem Brief gewagt hat, zu verbieten, dass ich mit meiner Enkeltochter nochmals brieflich in Verbindung zu treten versuche.
    Sie war damals noch nicht 18 und jetzt kann es ihm egal sein, dass ich erfahren habe, dass sie, da sich niemand um sie gekümmert hat im Heim, ja, ihr mit 14 schon die Pille verschrieben wurde, damit man sich nicht mit dem Mädel auseinander setzen musste, vom Gymnasium in die Hauptschule wechseln musste. Keiner hat eine andere Möglichkeit versucht. Es hätte ja auch die Möglichkeit gegebebm auf eine Reallschule zu wechseln, aber, daran hat ja beim Jugendamt keiner wohl Interesse gehabt, dem Mädel zu raten und zu helfen. Auch nicht, schon vorher, wenn die Noten abfallen, mal Nachhilfe zu erlauben. Das Mädel war, solange es zuhause war, immer gut in der Schule. Aber, wenn sich keiner kümmert, dann wird es halt nix.
    Jetzt kann es dem zuständigen Vormund egal sein, er ist ja nun nicht mehr zuständig.
    Und niemand kann das Amt oder Amtspersonen haftbar machen dafür, dass sie einem Kind, einem jungen Menschen, das Leben total versaut haben!
    Was sollte man, und wie, denn nachweisen? Junge Menschen, wie nun meine Enkeltochter, die nun eine Stellung als Kellnerin antreten wird, soviel ich erfahren habe, hat weder das Geld noch die Erfahrung, noch die Möglichkeit, und wohl auch nicht dem Mut, auf das Jugendamt zu zeigen, das verhindert hat, dass sie einen wesentlich besseresn Start ins Leben gehabt hätte.
    Sie hatte zwar, seit sie 4 war, weder Vater noch Mutter, bei einem Verkehrsunfall ist die Mutter umgekommen, der Vater hatte sich noch vor ihrer Geburt abgesetzt in die USA. Aber, sie wurde von mir aufgenommen, da ich ja schon 3 Kinder ins Leben begleietet habe, war es für mich nicht besonders schwierig, nochmal ein Kind, meine Enkeltochter durch Kindergarten und Schulzeit zu begleiten, bis halt die Pubertät kam und das Mädel noch etwas eigenwilliger wurde wie es schon ihre Mutter war. Und da wandte sich die Göre an das Jugendamt und hat behauptet (ohne jeglichen Beweis für ihre Worte wurde ihr geglaubt!) sie würde von mir unterdrückt und sei auch schon geschlagen worden. -Ich hatte keinerlei Grund, (meine Söhne auch nicht, sie haben ihre eigenen Wohnungen in unserem Haus und leben ihr Leben) das Mädel zu schlagen! Aber, sie wollte nachts streunen und dies habe ich ihr nicht erlaubt. Hätte ich es, wäre sie mal von der Polizei aufgegriffen worden, hätte ich ebenfalls das Jugendamt am Hals gehabt – und dies mit Recht!
    Nun, so wechselte meine Enkeltochter ins Heim und dort hat man sie tunlichst davon abgehalten, wieder Kontakt zu ihrer Familie aufzunehmen. Dem Heim wären ja, monatlich, über 4000 Euro vom Staat abhanden gekommen, wenn das Mädel wieder zur Familie zurück gegangen wäre. Sie war gut erzogen, nicht bösartig, hat Manieren, was Besseres konnte dem Heim ja garnicht passieren. Eine Jugendliche, die keine Mühe macht! Ob sie Abi macht oder nur Hauptschulabschluss, das interessierte ja weder Jugendamt noch Heim. Denn, was später mit den Kindern ist, ist denen ja egal!
    Übrigens hatte ich, über Jahre hinweg, vom 4. Lebensjahr des Kindes bis zum 13. Lebensjahr einen Mitarbeiter des Jugendamtes, älter, er hat selbst zwei Kinder, schon erwachsen, der, da ich ja die Vormundschaft hatte, jährlich einmal bei uns reingeguckt hat. Es war immer alles in Ordnung. Ich habe ihm die Zeugnisse geschickt, jährlich einen Bericht übers Kind. Als das Mädel stur wurde, war er kurz vor seiner Pensionierung gestanden. Er hatte keine Lust mehr, gegen seine jüngeren Kolleginnen (meist weiblich) an zu gehen, obwohl er es besser gewußt hat, durch jahrelangen Kontakt mit uns, dass es dem Mädel gut ging! Als ich ihn anrief und bat, er solle doch sich einmischen, er wisse doch Bescheid, dass es dem Mädel gut geht, da hat er gesagt „wenn dann was in der Zeitung steht, dass was passiert ist, dann bin ich derjenige, der es ausbaden muß!“ Da haben ihm seine Kolleginnen Angst gemacht und dazu gebracht, dass er den Mund hält! Wann wäre schon mal was in der Zeitung gestanden von einer 13-Jährigen (damals schon einen guten Kopf grösser als ich) die von ihrer Oma halb erschlagen worden wäre oder ganz! Da geht es ja um Kleinkinder, und, gerade oft um solche, wo das Jugendamt sogar, angeblich, beobachtet und betreut und nix kapiert!
    Ich kann es mir nur so vorstellen, weshalb Jugendämter so darauf aus sind, Kinder in Heime zu bringen. Denn, sie verdienen ja nicht daran, dass die Kinder aus den Familien raus und in Heime kommen, daran verdienen ja Pflegeelltern oder Heime. Aber, Jugendämter haben keine Arbeit mehr mit Kindern und Jugendlichen, die bei Pflegeeltern oder in Heimen sind! Wenn es Probleme in einer Familie mit einem Kind gibt, dann, sollte, das Jugendamt sich ja einschalten und tätig werden. Also, dann hat man Arbeit! Jugendämter werden ja nicht pro Kind bezahlt, sondern pro Referat. Da ist man natürlich darauf aus, möglichst wenig „Fälle“ zum bearbeiten zu haben!
    Als Mitarbeiterinnen des Jugendamtes daran waren, meine Enkeltochter dazu zu überreden, dass sie ins Heim gehen soll (sie hat da, so wurde ihr gesagt, die völlige Freiheit, sie könne tun und lassen, was sie wolle und welch junger Mensch hört das nicht gerne!) kamen sie zu zweit hier in unser Haus. Ich wollte ihnen das Haus das Zimmer von meiner Enkeltochter zeigen, damit sie sehen, dass es hier anständig und ordentlich zugeht, dass das Mädel ein tolles Zimmer hat mit eigenem Eingang vom Treppenhaus etc. Aber, das wollten die Frauen ja garnicht sehen! Die hatten schon ihre vorgefertigte Meinung, der „Besuch“ (ich bot was zutrinken an, wurde abgelehnt!) war nur pro forma! Nachher hat meine Enkeltochter mir ja erzählt, dass sie die Beiden den ganzen weg zu uns immer wieder bedrängt haben, sie müsse sagen, dass sie geschlagen würde. Meine Enkeltochter damals: „Ich war so fertig bei dem Gelabere, dass ich halt dann gesagt habe, dass ich schon mal eine Watsch bekommen habe!“
    -Ganz davon abgesehen dass dies nicht wahr war, aber, es ist ja wohl ein Unterschied, ob ein Kind geschlagen wird oder ob es tatsächlich mal eine Watschn bekommt. Selbst der Mitarbeiter vom Familiengericht hat gesagt, „das wäre, selbst wenn das Mädel mal eine Watschn bekommen hätte, kein Grund, ihm gleich zu erlauben, in ein Heim zu wechseln!“ Aber, gegen das Jugendamt kommt ja nichtmal ein Familiengericht an!
    Gruß Doris

  • Hallo „Freunde“ der Jugendämter!
    Gestern war ein aufschlußreicher Bericht bei ZDF Frontal 21 über Jugendämter und Heime! Wer hat den gesehen?
    Da gibt es doch tatsächlich Heime, die verlangen, pro Monat, fürs Nixtun, an die 15.000 Euro pro Kind! „Für Betreuung rund um die Uhr:“ und wenn die Jugendlichen da dann raus kommen, sie werden einfach wieder in ihre Heimatstadt geschickt, alleine, ohne dass sich dann noch jemand um sie kümmert, werden die meisten gleich wieder straffällig. Oder, sie werden es dann, wenn sie es vorher noch nicht waren.
    In diese Art Heim (es gibt da mehrere in Deutschland, mehr im Norden, Anbieter ist ein Privatmensch, der einen guten Reibach dabei macht,) werden Jugendliche von ganz Deutschland geschickt. Die Jugendämter, die sie dorthin schicken, haben zum großen Teil diese Heime noch nie gesehen, zahlen aber brav die horrenden Unterbringungskosten! Auf Anfrage verweigern sie natürlich eine Auskunft, wie immer!
    Gruß Doris

  • Habe den Beitrag auch gesehen.Da geht es genauso zu wie bei den Backhausheimen.Das wird von Marianne u.Gerd Backhaus aus Meppen(Landkreis Emsland)betrieben.Die haben auch sogenannte“Profieltern“und lassen sich mit Nachschub aus ganz Deutschland versorgen.Die waren auch schon im ZDF bei Mona Lisa.Ihre Einrichtung wird schon seit Jahren kritisiert,aber die können immer weiter machen.Das ist wirklich alles unglaublich,was hier vor sich geht..die suchen hier über Stellenanzeigen in den Tageszeitungen nach sogenannten „profi(t)eltern“und sammeln auf der Emslandschau noch Spendengelder ein…unfassbar.Das Fernsehn sollte auch über die berichten,damit das ganze mal endlich gestoppt wird.

  • Hallo Marina!
    Ich frage mich schon lange, weshalb keiner es wagt, mal gegen solche Betreiber und die Jugendämter, die solche Heime „bestücken“ vor zu gehen! Dieses Thema ist für Politiker, ob kommunale oder überregionale so eine Art „heilige Kuh!“ der man nichts tun darf.
    Allerdings, es handelt sich bei den Betreibern und den Mitarbeitern nicht umsonst meist um psychologisch geschulte Personen, die es gut verstehen, sich aus der Verantwortung zu stehlen! Offensichtlich bekommt man auch nie konkrete Tatsachen zu fassen!
    Vor allem, weil die Jugendlichen, die in solchen Heimen landen, da sie ja weder eine anständige Erziehung, noch eine gute Therapie erhalten, meist wieder rückfällig werden und damit als Zeugen dafür, dass sie nur als Geldquelle mißbraucht wurden, nicht zur Verfügung stehen. Wer glaubt schon einem Jugendlichen oder Heranwachsenden, wenn er schon eine Latte Vorstrafen hat. Da glaubt man dann lieber, dass der/die eben nicht „therapierbar“ gewesen seien. Ausserdem, andere wiederum sind so eingeschüchtert oder haben von den Heimen die Schnauze so voll, oder sie haben, zu spät, erkannt, dass sie getäuscht wurden, ihnen ein Leben vorgegaukelt wurde, um sie im Heim zu halten, dass sie nachher nur ihre Ruhe haben, nichts mehr damit zutun haben wollen. In 10 oder 20 Jahren vielleicht sind sie so weit, dass sie damit rausrücken können, was ihnen alles in den Heimen widerfahren ist, wie sie getäuscht wurden etc. Aber, bis dahin haben die jetzigen Betreiber ihre Schäfchen längst im trockenen und nach so langer Zeit kann man ihnen sowieso nichts mehr beweisen.
    Ebenso ist es mit den Jungedämtern, ohne die es die Geldquelle „Heimjugend“ garnicht geben würde. Nach Jahren ist nichts mehr zu beweisen!
    Grund dieses Missstandes ist, dass es keine Aufsicht gibt für Jugendämter, ob diese ihren Job richtig machen oder nicht!
    Zwar sind die Jugendämter dem « hochrangiger Beamte »samt unterstellt und der Öberste ist der « hochrangiger Beamte ». Nur, der ist Politiker und hat von Jugenderziehung natürlich keinerlei Ahnung! Der kann garnicht wissen, ob die Mitarbeiter in seinem Jugendamt alles richtig machen oder nicht! Wendet man sich ans Ministerium, um diesem die Situatin zu schildern, so schreiben die Mitarbeiter dort an das jeweilige « hochrangiger Beamte »samt, ob da an den Mißständen was dran ist. Nun, was werden die « hochrangiger Beamte »sämter, die Jugendämter, wohl antworten?? Die werden sich ja wohl nicht selbst anklagen, dass sie Mist bauen!
    Die einzige Hoffnung ist eigentlich wirklich nur die Presse. Wenn die mehr auf dieses Thema einsteigen würde, aber, es ist eben kein Thema, das sehr viele Menschen betrifft. Es ist ja oft einfach Pech, wenn ein Kind aus dem Ruder läuft und trotzdem fühlt sich jeder, der solch ein Kind hat, schuldig und hält lieber den Mund!
    Gruß Doris

  • Liebe Eltern und Großeltern,

    ich möchte gerne aufgrund meiner großen Erfahrung im Umgang mit Jugendämtern und Familiengerichten alles weitergeben was ich weiß! Ich bin ganz bestimmt kein spitzel und bin voll für eine unabhängige private Kontrollinstanz über die Jugendämter z.B.approbierte Psychotherapeuten die selber Kinder haben mit jahrelanger Erfahrung.Und natürlich Kinderärzten mit sehr viel Erfahrung und eigenen Kindern sowie top universitäts dipl.Pädagogen mit Jahrelanger Erfahrung und eigenen Kindern.Wir haben es selbst erlebt seht hier unter Jugendamt Pfarrkirchen wo wir leider vorher lebten wie ein leihenhafter Gutachter durch eigener Geschichte einen Hass auf Familien ausübt und sehr viele Familien in Niederbayern zerstört hat nachweislich kenne einige Gutachten von Ihm wir sorgten auch dafür das er von der Sachverständigenliste der IHK gestrichen wurde!!
    Der Obergutachter der uns vor dem OLG begutachtete ein sehr kompetenter Dr.dipl.Psychologe und Dr.Pädagoge mit selbst einer gesunden Familie hat die Wahrheit ans Licht gebracht auch negative Seiten von uns die jeder mensch hat aber lange nicht rechtfertigen das Kind zu entziehn!! Wenn Ihr Probleme und Fragen habt meldet Euch ich berate und helfe gerne zum schutz aller Kinder! m.k.consulting@hotmail.de

  • hallo Freunde im Kampf gegen Jugendämter!
    An sich könnte ich aufhören, gegen Machtgelüste, Rechthaberei und Unkenntnis von Ämtern zu Felde zu ziehen! Meine Enkeltochter ist 18, sie hat sich über 5 Jahre von Jugendamt und Erziehern aufhetzen lassen. Jahre hatte ich gehofft, sie käme wieder zur Besinnung, jedoch, ich weiß ja nicht, was die im Heim ihr alles als Wahrheit vermittelt haben, damit sich ihre pubertäre Wut, die wohl wir alle mal gegen unsere Eltern hatten, nicht abkühlt und sie den Weg zurFamilie zurück suchen würde. Ich fürchte, nun, volljährig, geht ihr zwar ein Licht auf, sie hat zu ihren Onkels auch schon mal Kontakt aufgenommen (zu mir nicht, weil sie sich wohl schämt, schlecht über mich gesprochen und mich verleumdet zu haben). Nur, dem Mädel sind jede Menge Chancen verloren gegangen, die sie gehabt hätte, wenn sie in der Familie geblieben wäre.
    Übrigens, es ist nicht so einfach, sich gegen Bestimmungen von Jugendamt und Familiengericht zu wehren. Ichsaß, mit Anwalt, in einer Familiengerichtsverhandlung (in Erding) und, als ich nicht zustimmen wollte, dass das Mädel weiter im Heim bleibt, sondern eine Therapie in einer bekannten Klinik für Jugendliche (schließlich hatte meine Enkelin weder Vater noch Mutter mehr und dies belastet eine junge Seele!) macht, wurde mir angedroht, und soviel verstehe ich, -leider- von juristischen Sachen, dass dies keine leere Drohung war, mit das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, wenn ich nicht einverstanden bin, dass das Mädel im Heim bleibt!
    Erst später, als ich einsehen musste, dass das Mädel immer mehr unter den Einfluß von Jugendamt und Heimerzieher kam, -und ich feststellen musste, dass sie, vom Heim aus, zu klauen begonnen hatte ohne dass die Erzieher, die es schon längst bemerkt hatten, etwas unternahmen (dies tat dann die Polizei!!) habe ich die Vormundschaft niedergelegt, weil ich nicht mehr mit verantworten wollte, was dem Mädel erlaubt wurde, welches falsche Weltbild ihr eingeredet wurde! Übrigens, ab da wollte kein Mitarbeiter vom Jugendamt (Freising) mehr mit mir reden. Einmal, weil ich ihnen Arbeit gemacht habe, indem ich die Vormundschaft weiter abgelehnt habe, zum anderen, weil sie nun keinen Prügelknaben mehr hatten, dem sie die Verantwortung für das Tun meiner Enkelin aufs Auge drücken konnten. Als Erledigerin von Papierkrieg und Schuldige, wenn mit meiner Enkelin etwas schief lief, hätte man mich gut gebrachen können! Dann hätte es halt geheißen „Sie als Vormund hätten was unternehmen müssen!“ Nur, wenn ich eingeschritten wäre, und es wäre dem Amt nicht genehm gewesen, dann hätten sie mir gedroht, mir einen Teil der Vormundschaft zu entziehen.
    Der Vormund vom Jugendamt Freising, Reithmeier hat mir, kurz vor meine Enkelin 18 geworden ist, schriftlich mitgeteilt, dass er nicht versuchen würde, zwischen meiner Enkelin und ihrer Famiie zu vermitteln, weil er unseren Einfluß bzw meine Einstellung für „das Kind“ als schädlich erachte!
    Was hatte ich so schlimmes getan? Ich hatte meiner Enkelin an Weihnachten einen Brief geschrieben -und Geld, dass sie sich was kaufen konnte, hinzu gelegt- (genommen hat sie es, aber „danke“ hat sie nicht gesagt!) und ihr gesagt, dass ich eine Entschuldigung erwarte, weil sie vor dem Jugendamt und den Erziehern im Heim gelogen hatte, sie sei geschlagen und unterdrückt worden.
    Dies war ja schon Jahre her und ich hatte gehofft, dass sie einsieht, dass sie uns Unrecht getan hat.
    Einer meiner Söhne hat sogar ein Verfahren vor der Staatsanwaltschaft Landshut abwarten müssen, bis dort festgestellt worden war, dass die Anschuldigungen von Schlägen nicht der Wahrheit entsprachen.
    Dies schrieb er nur wenige Monate, ehe meine Enkelin 18 wurde. Ich hatte darauf hin gewiesen, dass ab 18 dann niemand mehr für sie da sein würde, schon garnicht das Jugendamt und es vielleicht für die junge Frau hilfreich wäre, wenn sie jemand anstupst, sich mit ihrer Familie auszusöhnen! Aber, bei geglückter Versöhnung, -ich glaube heute noch, dass sie erleichtert darauf eingegangen wäre- hätte dies für das Amt und den Vormund ja bedeutet, dass er vorher einen Fehler gemacht hat, als er nicht schon früher eine Familienzusammenführung versucht hatte. Übrigens, meine Enkelin hatte in den 5 Jahren Heimaufenthalt insgesamt mindestens 3 Vormunde! Ist doch nicht normal und auch eine Erzieherin, die sich mal unvorsichtig geäußert hat (Wissen Sie, in einem Heim kann man nicht so auf die Kinder achten als in einer Familie!) wurde schleunigst versetzt!
    Leicht ist es sicher nicht, gegen Ämter vorzugehen!
    Zumal, wenn es sich eben nicht um kleinere Kinder handelt, sondern um pubertäre Fratzen, die einfach mehr Freiheit wollen und danach, wenn sie sehen, was sie sich eingebrockt haben, einfach nicht mehr zurück finden, um nicht „ihr Gesicht zu verlieren“!
    Es wird ihnen ja eingereet, dass die Familie nichts mehr von ihnen wissen will und da wagen es Jugendliche nicht, sich dann, reumütig, an diese zu wenden, wenn die Erzieher oder der Vormund drohen, wenn sie sich an die Familie wenden, dann werden sie aus dem Heim geschmissen und stehen auf der Straße!
    Ich weiß, dass viele Eltern Probleme mit pubertierenden Kindern haben oder hatten. Weshalb trauen sie sich eigentlich nicht, dies zuzugeben. Irgendwo schämen sich viele, dass sie in der Erziehung „gescheitert“ sind oder, sie bekommen es sogar von einem Jugendamt eingeimpft, dass sie die Schuldigen sind. Und, dies ist eben nicht immer der Fall, weil Jugendlichen auch anderen Einflüssen erliegen und nicht mehr am Schürzenbändel hängen!
    Ein Vater mit pubertierender Jugendlichen hat mir mal (dienstlich, ich hatte das Referat der Schulschwänzer) erzählt, dass er sich an das Jugendamt (Freising) gewandt habe, weil seine Tochter die Schule schwänzte. Er sagte mir (ich hatt4e ihm, damals, sogar noch geraten, sich ans Jugendamt zu wenden!) „die haben mir nur gesagt, ich habe meine Tochter falsch erzogen, mehr haben sie nicht gesagt! Das hilft mir jetzt aber auch nicht!“
    Das Mädel streunte, unter Vormundschaft des Jugendamtes Freising, von 14 bis 18 Jahren. Ich übersah, dass sie schon 18 war, als ich wiedermal ihre Adresse von einem ihrer Schlafplätze (sie wollte in kein Heim, ihr wurden mehrere zur Auswahl vorgeschlagen) gesucht habe und erhielt von der Mitarbeiterin des Jugendamtes Freising, die Vormund des Mädels war die Antwort: „Gott sei Dank, die ist 18, die sind wir los!“
    Klar, das Mädel war ein sichtbares Zeichen der Unfähigkeit des Jugendamtes! Dam Vater hatte man vorgeworfen, er habe sein Kind falsch erzogen, jedoch, die, angeblich erfahrenen und ausgebildeten Mitarbeiter des Jugendamtes haben auch keinen Einfluß auf das Mädel bekommen können!
    Für solche junge Menschen wäre es tatsächlich mal gut, wenn sie, solange sie noch nicht volljährig sind, in ein Internat gehen müssten, wo sie lernen, sich an Regeln zu halten, denn, im späteren Leben müssen sie ja auch Regeln einhalten, damit sie nicht scheitern!
    Manche kommen später selbst zu Verstand, aber manche ohne sanfte Gewalt eben nicht oder sie haben sich, ehe sie kapieren, was sie angerichtet haben, schon soviel Geschirr zerdöppert, dass es sich nicht wieder gut machen läßt und deshalb halte ich es für verantwortungslos, dass man heute die Jugendlichen einfach laufen läßt und hofft, dass sie sich wieder fangen.

  • Hallo Freunde gegen Mißstände in Jugendämtern!
    Eigentlich habe ich schon lange den Verdacht, dass alles, was sich mit meiner Enkelin abgespielt hat, die Rache dafür ist, dass ich mich schon bei meinen Kindern und bald, nachdem ich meine Enkeltochter aufgenommen habe nach dem Tod ihrer Mutter, meiner Tochter, mal gegen das Jugendamt Erding gestellt habe.

    Ist schon lange her, mein jüngster Sohn ist nun 34, damals war er noch keine 18 Jahre.
    Mein gesch. Mann und ich haben zusammen 3 Kinder. Die beiden älteren waren schon selbständig, der Jüngste noch nicht. Über Jahre habe ich nie den tatsächlichen Unterhaltsbetrag ausrechnen lassen, sondern habe zu dem, was mein Ex-Mann (Berufsoffizier) mir gab, gesagt: „Paßt schon“
    Erst beim jüngsten Kind, als ich erfuhr, dass mein Ex inzwischen in Pension war und nebenbei als Buchhalter gut verdiente, wollte ich, dass er wenigstens für seinen Jüngsten das Bezahlt, was ihm zusteht.
    Ich ging zum Amtsgericht Erding und beantragte eine sog. Unterhaltspflegschaft. Ich bekam problemlos den Beschluss.
    Damit ging ich zum Jugendamt Erding, damit diese sich mit meinem Ex in Verbindung setzen.
    ERstmal habe ich ziemlich gewartet, während ich im Zimmer Kaffetassen habe klirren hören, dann, als ich endlich mein Anliegen vortragen konnte, wurde ich von der Mitarbeiterin angeschnauzt: „Ihr Mann zahlt doch, was wollen Sie dann hier?“ Sicher, er hat bezahlt, aber eben nicht das, was er nach seinem Einkommen hätte bzahlen müssen!
    Sie hat, unwillig, meinen Antrag aufgenommen und dann habe ich Monate gewartet! Mein Sohn war inzwischen 17, Schüler und das Jugendamt ERding hatte offenbar gehofft, ich melde mich nicht mehr, bis mein Sohn 18 ist, dann wären sie ja nicht mehr zuständig gewesen.
    Doch, ich fragte nach, mündlich, schriftlich (zwischendurch bekam ich die Aufforderung, -mein- Einkommen (Justizsachbearbeiterin, also keine Millionärin!) darzulegen! Was, wenn es eben nicht in die Zehntausende geht, von keinerlei Interesse ist! Dann riss mir der Geduldsfaden und ich legte, beim Amtsgericht Erding Dienstaufsichtsbeschwerde ein! Dann plötzlich wurden sie beim Jugendamt tätig. Allerdings, sie berechneten nicht auch das Buchhaltergehalt mit, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären. Nur, ich hatte die Nase voll und habe nichts weiter unternommen.

    Ich weiß, Ämter sind nachtragend, man gilt, wenn man auf sein Recht pocht, leicht als querulant!

    Als meine Tochter bei einem Verkehrsunfall verstarb, ich meine vierjährige Enkeltochter betreute und zu mir nahm, brauchte ich ja eine amtliche Bestätigung, dass ich für das Kind tätig werden konnte. Sie musste ja, da ich berufstätig war, (jetzt im Ruhestand) zumindest halbtags im Kindergarten angemeldet werden, dies konnte ich jedoch nicht, ohne eben eine, zumindest vorläufige, Vormundschaft.
    Die Wohnung meiner Tochter in Traunstein musste gekündigt werden, es gab einiges an Versicherungen zu kündigen, zu allem brauchte ich halt einen Nachweis, dass ich berechtigt war! (Wir leben ja nicht in Griechenland!)
    Es war August, Sommer, Urlaubszeit!
    Ich fuhr zum Amtsgericht, Vormundschaftsgericht Erding, die schalteten natürlich das Jugendamt Erding ein! Die sollten ja feststellen, ob das Kind bei mir gut untergebracht ist.
    Nun, dies störte sie erstmal garnicht, es kam niemand! Obwohl man ja annehmen könnte, dass gerade nach einem Todesfall es nötig wäre, schnell zu ermitteln, ob die hinterbliebene Familie Hilfe bräuchte!
    (Seltsam, bei einem tragischen Todesfall fühlt sich das Jugendamt nicht veranlaßt, zu helfen, jedoch, 9 Jahre später, als sich das Mädel beschwert hat wegen zu wenig Freiheit da standen plötzlich 2 Mitarbeiterinnen des Jugendamtes auf der Matte bei mir! Damals war das Mädel 13 und sicher nicht mehr so hilflos als mit 4 Jahren! Damals haben sie mich ja nicht gekannt, als das Mädel klein war und damals hätte ich es verstanden, wenn sie mich auf Herz und Nieren überprüft hätten!)
    Nun, was blieb mir damals übrig, ich musste mich wieder beschweren. Erst beim Jugendamt, da kriegte ich nichtmal eine Rückmeldung (Später sagte mir die Mitarbeiterin, die dann doch noch kam auf meine Beschwerde beim Amtsgericht: „Nein, auf Dienstaufsichtsbeschwerden passiert bei uns garnichts! Die werden nicht beachtet!)
    Dann, nach der Beschwerde beim Amtsgericht kam eine junge Frau, ihr Kind war gerade ca. 5 Jahre! Und die Frau sollte, in etwa knapp einer Stunde feststellen, ob ich, die ich schon 3 Kinder mit positivem Erfolg aufgezogend hatte, mich eigne, meine Enkeltochter zu betreuen! Sie arbeitete ihren Fragebogen ab und dann fragte sie meine Enkelin: „Sind auch immer alle lieb zu Dir?“
    Ich weiß nicht, womit ich dies verdient habe, das Mädelchen sagte „ja“! Nur, in den Augen eines Kindes ist man nicht „immer lieb“ kann es garnicht sein, wenn man etwas verlangt was das Kind nicht tun möchte oder etwas verbietet, was das Kind tun möchte! Ich frage mich heute noch, was sie gute junge Frau getan hätte, berichtet hätte, wenn die Kleine mit „nein“ geantwortet hätte.
    Gut, ich bekam die Vormundschaft – und hatte, mit meiner Beschwerde, schon wieder einen schwarzen Punkt beim Jugendamt!
    Etwa ein Jahr später hatte ich mit einem anderen Großelternpaar mit Enkelkind im ähnlichen Alter eine Meinungsverschiedenheit und bat, da das Kind ständig schlug, mit ihrem Enkelkind nicht mehr zu kommen.
    Offensichtlich aus Rache, anders kann ich es mir nicht denken, rief die Frau, ohne ihren Namen zu nennen, beim Jugendamt ERding an und behauptete, dass ich meine Enkeltochter vernachlässige!
    Ich bekam einen Brief: „Wir haben erfahren, dass sie Probleme mit Ihrem Kind haben!“ Erstemal stellte ich richtig, dass es mein Enkelkind sei und dann habe ich nachgefragt, um welche Probleme es sich handelt Die Mitarbeiterin des Jugendamtes, wohl für Vernachlässigungen zuständig, wollte zwingend einen Termin, um sich zu überzeugen, ob es dem Kind gut geht! (ich erinnere, als die Mutter des Kindes, meine Tochter, starb, kümmerte sich kein Mensch darum, wie es dem Kind geht!)
    Ich sprach mit der Leiterin des Kindergartens, die mir erklärte, dass die Mitarbeiterin des Jugendamtes schon bei ihr angerufen habe und sich erkundigt habe und sie hat, ich war ja täglich mit den Kindergärtnerinnen im Gespräch, versichert, dass meine Enkelin keinerlei Auffälligkeiten zeige, alles in Ordnung sei, dass es einige andere im Kindergarten gäbe, bei denen es nötiger sei, mal nachzusehen!
    Trotzdem verlangte die Mitarbeiterin des Jugendamtes Erding eine „Nachschau“.
    Da sie jedoch in ihrem Brief die angeblichen Probleme schon als Tatsachen bezeichnet hatte, lehnte ich die Frau ab und bat um den Besuch eines Mitarbeiters des Jugendamtes, mit dem ich, bezüglich der schriftlichen Dinge nachdem Tod meiner Tochter gute Erfahrungen gemacht hatte. Ich bot diesem an, zu jeder Zeit, auch unangemeldet, zu uns zu kommen.
    Übrigens habe ich damals über das Verhalten des Jugendamtes in unserem Ortsblatt (Erding) einen Bericht geschrieben, der auch, unter der Überschrift: „Rache mit Hilfe des Jugendamtes“ veröffentlicht wurde.
    Sowas kommt in Ämtern nicht besonders gut bei den Vorgesetzten an!
    Da werden Berichte und Stellungnahme an die Dienstvorgesetzten fällig, denn, die Öffentlichkeit scheut man doch etwas!

    Nun nicht nur Gottes Mühlen malen langsam aber trefflich klein!
    Jahre ging alles mit dem Jugendamt gut. Besagter Mitarbeiter kam jährlich, ich schrieb, unaufgefordert jährlich einen Bericht, oder auch mal mehrere, wenn sich was verändert hatte, schickte die Zeugnisse meiner Enkeltochter ans Jugendamt.

    Eben zu der Zeit, als der Mitarbeiter kurz vor der Pension stand, muckte meine Enkeltochter auf, weil ich sie, mit ihren 13 Jahren, nicht nachts streunen lassen wollte.
    Da sah man wohl -endlich- die Möglichkeit, mir eins auszuwischen!
    Der Mitarbeiter wollte seine Ruhe haben, vor der Pensionierung keinen Streß mehr und hielt sich raus und die -weiblichen- Mitarbeiter, wohl darunter auch die, denen ich unangenhm in den Jahren vorher aufgefallen bin, sahen ihre Chance, es mir heimzuzahlen. Nun, und dies taten sie dann ja auch gründlich, indem sie das Mädel „in Schutz“ nahmen, gegen die Familie aufgehetzt haben und damit vollen Erfolg hatten.

    Ich habe keinen Verfolgungswahn! Ich kenne die Ämter sehr gut! Schließlich habe ich in mehreren, von München bis Landshut und Freising über 40 Jahre, bis zu meinem Ruhestand, gearbeitet!

    Außerdem, als ich, in einem Prozeß gegen das Jugendamt Erding wegen des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für meine Enkeltochter, einen Anwalt gesucht habe, haben die Freisinger Anwälte unisono abgelehnt mit den ehrlichen Worten (da ich ja alle durch meine Tätigkeit kannte!) „Bitte, nehmen Sie sich einen Anwalt von ausserhalb, der mit dem Jugendamt in Erding oder Freising nichts zutun hat, denn, wenn wir einen Fall gegen die Jugendämter übernehmen, dann stehen wir dort auf der schwarzen Liste und, egal, wen wir vertreten, uns wird jeder Antrag runtergebügelt!“

    Ich kenne natürlich die Namen der Anwälte, aber, ich will keinem schaden! Denn, sonst steht er ja auch auf der schwarzen Liste des Jugendamtes Erding oder Freising!

    Da ich nichts mehr von dem, was, Dank Jugendämter, passiert ist, rückgängig machen kann, wäre es für mich müssig, weiter für Öffentlichkeit etc. zu sorgen. Mir hilft es nichts mehr und meiner Enkelin auch nicht!
    Aber, ich glaube, trotz meiner langen Jahre Tätigkeit für den Staat, immer noch an Gerechtigkeit!

    Ich habe mal darum gekämpft, dass das Kindergeld, das Eltern zusteht, auch in den Ferien durch gezahlt wird, auch ohne die Schulbestätigung. Dass man diese nachreichen kann und erst, wenn man dies nicht tut, das Geld wieder abgezogen wird (Bei Kindern, die weiterführende Schulen besuchen!“
    Bis darüber, vom Finanzministerium entschieden wurde, -waren meine Kinder schon nicht mehr im Kindergeldalter, aber, es war für mich eine Bestätigung, dass es doch noch Gerechtigkeit gibt, wenn man am Ball bleibt, auch wenn es oft lange dauert!
    Gruß Doris Binder

  • Liebe Eltern,

    Ist bei JA- Fürstenfeldbruch Ausländerfeind ???

    Hat JA- Vormundsacharbeiterin Fr.Burian richtig gemacht???
    Oder hat Fr.Burian kein Gewissen ???
    Ich bin Ausländerin, mein Ex- Mann ist Deutscher.
    Am Freitag 06.07.12 war ich und mein Ex bei Fr. Burian.
    Fr.Burian hat schon lange einen Plan mit meinem Ex gemacht, ohne mich zu wissen,
    dass mein Kind in die Sommerferien über 4 Wochen bei Oma des Vaters besuchen darf.
    Aber mein Ex wird auch dabei sein.
    Mein Kind wird eine Woche mit Gruppe in den Ausflug machen, und die Mutter wird Null haben. .
    Ich habe zu Fr. Burian gesagt, das geht es nicht !!!
    Ich möchte auch 2 Wochen mit meinem Kind unternehmen, dann sagte Fr B nur eine Woche in die Ferien mit mir.
    Nur wegen meines Ex ist Deutscher und nicht normal Mensch, deswegen nutz Fr. B meinen Ex aus.
    Er ist Trinker, alles ist nicht in Ordnung. Mein Kind war Krank , den Vater hat auch keine Zeit mit dem Kind zum Arzt . Ich ging selbe mit meinem Kind zum Arzt, In der Pfingsten-Woche müsste mein Kind operieren, an dem Tag hatte er auch nicht dabei. Er hat nicht einen Tag frei genommen !!!.
    Nach dem Operieren war mein Kind bei mir, damit ich mein Kind pflegen konnte..

    Darf ich nur so ??? Da mein Ex an der Woche arbeiten musste.

    Ist die Gerechtigkeit ???

  • Liebe Geschädigte!
    Ich schäme mich für dieses Amt, das nach Deiner Erzählung nicht alle Menschen gleich behandelt! Sind wir schon wieder so weit, dass Menschen aus anderen Ländern bei unseren Ämtern nichts wert sind?!
    Dies ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte! Wehr Dich, mit anderen Menschen aus Deinem Kulturkreis und aus Deiner Heimat!
    Gruß Doris

  • Sippenhaft beim Jugendamt! Da ich mich über Jahre mit dem Jugendamt in den Haaren hatte, muss es jetzt auch noch mein Sohn ausbaden!
    5 Jahre konnte er seine uneheliche Tochter, nun 6 Jahre, sehen, sie war auch bei uns, auch mal mehrere Tage. Vor einem Jahr etwa lernte die Mutter einen Mann kennen, wollte offensichtlich, dass das Mädel diesen als ihren Vater anerkennt und hat, mit fadenscheinigen Begründungen (das Kind sei nach den Besuchen beim Vater immer krank bzw. es würde dann bettnässen – bei uns war sie weder krank noch hat sie ins Bett gepieselt) dem Vater, meinem Sohn, dem weiteren Umgang verweigert! Die Mutter lehnt jedes Gespräch mit dem Vater ab. Jetzt kann mein Sohn nichtmal mehr mit seiner Tochter telefonieren, weil diese, aufgehetzt durch die Mutter, nur noch sagt: Ich will mit Dir nicht reden. Obwohl seit Monaten schon kein persönlicher Kontakt mehr mit dem Kind besteht, weil es die Mutter nicht will. Zwei Therapeuten „bearbeiten! den Fall! Eine für die Mutter, ein Mann für den Vater, meinen Sohn. Und der hat meinem Sohn, nachdem -nur ein- begleiteter Umgang stattgefunden hat, der für Vater und Kind sehr positiv ausgefallen ist, bis die Mutter die Kleine abholen kam. Da sagte, vor dem Therapeuthen die Kleine zum Vater: Ach, was ich Dir noch sagen sollte, Du bist blöd.
    Es wurde kein weiterer begleiteter Umgang vereinbart. Der Therapeut meines Sohnes sagte klipp und klar, dass, wenn die Mutter auch das Kind aufhetzt und es deshalb den Vater nicht mehr sehen will, man nichts machen könnte, dann muss er eben warten, bis das Mädel so alt ist, dass es sich von selbst an den Vater wenden kann! Prima Hilfe. Ich hätte ja nichts gesagt, wenn sich mein Sohn nicht von Geburt an bis vor einem Jahr intensiv um seine Tochter gekümmert hätte. Aber, plötzlich ist, nach Jugendamt, kein Kontakt mehr möglich, weil die Mutter dem Vater einfach eins auswischen will.

  • Weshalb sollte die Geschichte von meiner 6-jährigen Enkeltochter nicht stimmen. Denken sich in diesem Forum die Leute Geschichten aus, um sich wichtig zu machen? Da habe ich aber nicht den Eindruck!
    Nur, mein Sohn hat irgendwo keine Kraft mehr, um sein Kind zu kämpfen, er ist, obwohl es dumm ist, von seinem Kind enttäuscht.
    Die Kleine hing wirklich, 5 Jahre lang an ihrem Vater. Da ging es nur Papa da und Papa dort und Papa kann usw. und, ich fürchte, dass die Mutter einfach eifersüchtig ist, weil das Kind so am Vater hing.
    Nun, indem dem Kind der Vater entzogen wurde, hatte die Mutter ja leichtes Spiel, dem Kind gegenüber zu behaupten, der Vater möge sie nicht mehr! Für ein Kind, das so am Vater hängt, bricht eine Welt zusammen! Und sowas wird vom Jugendamt Erding geduldet! Ich habe immer gedacht, dass das Interesse des Kindes Vorrang hat! Es muss sich doch negativ abzeichnen, wenn die Mutter es strickt ablehnt, mit dem Vater Kontakt zu haben, nichtmal im Jugendamt oder bei den sog. Therapeuten.
    Also, wie mein Mann und ich geschieden wurden, da ging es auch um die drei Kinder. Aber, damals war damit nur das Jugendamt befasst. Da waren keine Therapeuten dabei, sondern, der Richter hat sich ein eigenes Bild gemacht! Diese jetzige Einbindung von einem „Anwalt des Kindes“, von Therapeuten, gleich zwei für jeden Elternteil einen, die sich dann auch wieder miteinander verständigen müssen und dann noch sich mit dem Jugendamt verständigen müssen, ist doch wirklich nur Geldschneiderei, damit noch ein paar Leute mehr an dem Streit von Eltern verdienen können. Raus kommt ja wohl nichts, wie man sieht! Übrigens, ich habe, interessehalber, mal in früheren Duden nachgesehen, früher gab es garkeine Sozialpädagogen! Da sassen auch in Jugendämtern offensichtlich Leute mit normalem gesunden Menschenverstand! Ich bin sowohl mit einer Sozialpädagogin (die nicht für den Staat arbeitet) sowie mit einer Psychiaterin (in Ruhestand inzwischen( befreundet. Trotzdem bin ich der Meinung, und die beiden übrigens auch, dass der ganze Psychologenkram weitgehend Humbug ist und viele mit sich selbst nichtmal zurecht kommen!
    Psychologen und Psychiater verdienen ja schließlich nicht an der geistigen und seelischen Gesundheit der Menschen, sondern an den verschiedenen Mängeln. Die wären doch blöd, wenn sie jemandem versichern würden, dass er garkeinen Dachschaden hat, oder Kinder keine Probleme haben, dann verdienen sie ja nichts!
    Übrigens, nach unserer Scheidung lief alles, bis meine Kinder erwachsen und selbständig waren, bis auf kelinere Geplänkel, einwandfrei! Klar, dass ich sauer war, wenn die Jungs mit einem Loch im Kopf vom Wochenende zurück kamen, weil der Papa, nach meiner Meinung, nicht genug aufgepaßt hat. Klar war ich, ab und an, eifersüchtig, weil der Besuchswochenende-Elternteil oft derjenige ist, der mehr „beliebt“ ist. Da heißt es nicht, ob die Hausaufgaben schon gemacht sind, oder dass das Zimmer aufgeräumt werden soll. Bei einigen Tagen läßt man die Zügel schon etwas schleifen, was der ständige Elternteil nicht so machen kann. Aber, das sind einfach Kleinigkeiten, mit denen man leben muss.
    Meine Kinder hatten und haben zu beiden Familien ständig Kontakt gehabt! Auch Dank des Jugendamtes München, damals, oder auch der zuständigen Sachbearbeiterin, die sich wenig eingemischt hat!

  • Ich bin erst einmal dankbar, dass ich diese Seite gefunden habe. Bestätigt es mir doch dieses kafkaeske Gefühl, das mich in dieser Geschichte von Anfang an begleitet hat. Ich merke sehr schnell, wenn etwas nicht so ist, wie es von manchen Personen gerne dargestellt wird. Aus welchen Gründen auch immer. Diese Geschichte schreibe ich für meinen Enkel, der mit fünfeinhalb Jahren noch nicht verstehen kann, dass es Menschen gibt, die unter dem Deckmantel des „Kindeswohls“ Kindern irreversible Traumata zufügen. Wäre es mir nicht selbst geschehen, so hätte ich es nicht für möglich gehalten, dass Menschen überhaupt zu solchen Taten fähig sind. Mir wurde der Mund verboten, aber meine Hände sind frei und so schreibe ich, um der Wahrheit willen für meinen Enkel, auch wenn er heute noch nicht verstehen kann, was ihm angetan wurde. Ich schreibe gegen das Vergessen, gegen die Ignoranz, gegen die Willkür der Menschen, die für das Geschehene Verantwortung tragen, auch wenn ihnen das nicht bewusst ist. Dieses wunderbare Kind lebte nach einem richterlichen Beschluss unter meiner Obhut. Er wuchs auf, zusammen mit seiner jüngeren Cousine und beide hatten eine sehr innige Beziehung. Wie sollte es auch anders sein, aufgrund der Umstände, die ich zum Schutz der Mutter hier unerwähnt lassen möchte, wurde auch ich vom Jugendamt „begleitet“. Diese „Begleitung“ beschränkte sich, nach dem richterlichen Beschluss im November 2011, auf einen Besuch der Jugendamtsmitarbeiterinnen im Februar 2012. Dieser diente primär der Vorstellung einer neuen Mitarbeiterin, welche die für meinen Enkel zuständige Mitarbeiterin ablösen sollte. Nach diesem einmaligen Besuch war vonseiten des Amtes lange Zeit nichts mehr zu hören. Die Einzige, die Kontakt aufnahm, war ich und dies aus gutem Grund. Ich verbrachte mehr Zeit als mir lieb war in den Ämtern, um mich darum zu kümmern, dass die notwendigen Gelder für den Lebensunterhalt des Jungen ausgezahlt wurden. Hier reicht es nicht, einen Antrag zu stellen, denn selbst nach genehmigten Anträgen kam es immer wieder zu verspäteten, falschen oder gar keinen Auszahlungen. Ich hatte mich „erdreistet“ die Bescheide zu kontrollieren. Damit nicht genug. Die dafür zuständige Mitarbeiterin des « hochrangiger Beamte »samtes verkündete mir im Brustton der Überzeugung, sie hätte für den Jungen zu viel ausbezahlt, allerdings würde sie großzügiger weise von einer Rückforderung absehen. Aufgrund meiner Erfahrungen erlaubte ich mir ein weiteres Mal dies zu überprüfen. Tatsächlich gab es einen Fehlbetrag von ca. 600,- Euro. Allerdings zu Ungunsten des Kindes. Natürlich sprach ich sie darauf an. Die Antwort klingt mir noch heute in den Ohren: „Ich bin noch nicht lange im Amt, da ich erst vor einem halben Jahr mein Studium abgeschlossen habe“. Dies sollte wohl als Entschuldigung dienen. Nun, Rechnen, Schreiben und Lesen habe ich bereits in der Grundschule gelernt und auf meine Rückfrage stellte sich das vermeintliche Studium als Fachhochschule heraus. Das mag etwas arrogant klingen, aber Fachhochschulabsolventen sind verpflichtet, ihrem Titel ein „FH“ zuzufügen, damit nicht der Eindruck eines Universitätsabschlusses entsteht. Besonders meine Generation verbindet ein Studium immer noch mit dem Besuch einer Universität. Wir leben bedauerlicherweise in einer Zeit, in der nahezu jede Ausbildung als Studium verkauft wird. Es war eine Belastung jeden Bescheid kontrollieren zu müssen und immer wieder auf Rechenfehler zu Ungunsten des Kindes zu stoßen. Mehrmals versuchte ich beim « hochrangiger Beamte » um Hilfe zu bitten. Bedauerlicherweise endeten meine Versuche im Vorzimmer des Letzteren. Vielleicht hätte ich einen Pressevertreter um Begleitung bitten sollen. Dafür hatte ich ausreichend Gelegenheit, die Wände im Vorzimmer des « hochrangiger Beamte »s zu betrachten. Und war etwas verwundert über den Spruch, der dort prangte: „Mach kaputt, was Dich kaputt macht“. Wie das zu verstehen ist, erschließt sich mir nicht, allerdings gibt es zu denken. Nein, es ist mir nicht gelungen, zu ihm vorzudringen. Vielleicht nahm ihn seine Aufgabe so sehr ihn Anspruch, Presseartikel zu verfassen wie jenem vom 2. Januar 2013 im Wochenblatt Erding: „Gedanken zur Jahreswende. Es ist unsere Verpflichtung, der wir als Landkreis bewusst und gerne nachkommen, für die Familien da zu sein, ihre Probleme ernst zu nehmen, ihnen zu helfen und sie zu unterstützen. Das betrifft die Kinder, die Eltern, die Senioren…… Nun, mir ist es nicht einmal gelungen, zu dem bewussten Herrn vorzudringen. Es bleibt der Eindruck, viel mediale Selbstbeweihräucherung um Nichts. Zwei Mal sah ich mich genötigt, das Jugendamt, um Hilfe zu bitten, weil immer wieder Gelder fehlten. Dabei durfte ich mir anhören, dass eine Unterstützung nicht mehr möglich sei. Infolge der immer wiederkehrenden amtlichen Argumentation, ich sei doch nur die Großmutter, entschied ich mich schließlich das Sorgerecht für meinen Enkel zu beantragen. Im Juni 2012 wurde meine Wohnung durch ein schweres Unwetter komplett durchflutet. Ich ahnte nicht, was dies zur Folge haben würde. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes erfuhr von dem Unglück wenige Tage später. Dies auch nur, da ich in einer anderen Angelegenheit zu ihr Kontakt aufgenommen hatte. Einziger Kommentar der Dame war „Sie tun mir aber leid“. Die ersten Tage nach der Überflutung verbrachten wir im Bekanntenkreis. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes versuchte dabei in penetranter Weise an die Adresse unserer Bekannten zu kommen. Ein Hilfsangebot erfolgte nicht. Mittlerweile hatte ich bezüglich des Sorgerechts Kontakt mit dem Amtsgericht Erding aufgenommen. Die Mitarbeiterin des JA erhielt darüber Kenntnis durch die zuständige Richterin. In einem von mir initiierten Telefonat erlaubte ich mir, die Frage zu stellen, warum denn vonseiten des Jugendamtes keine Hilfe angeboten würde. Diese Frage und mein Antrag auf Sorgerecht dürften der Auslöser für das weitere Geschehen gewesen sein. Ich hatte den Eindruck, dass die Mitarbeiterin des JA Probleme mit meinem Alleingang bezüglich des Sorgerechts hatte. Eben diese Mitarbeiterin nebst ihrer Vorgängerin bekundete über einen Zeitraum von fast 9 Monaten keinerlei Interesse an dem Wohlergehen des Kindes. Zu einem im richterlichen Protokoll von mir angeregtem Umgang mit dem Vater kam es nie. Schon während der Sitzung vom 3.11.2011 ließ die Mitarbeiterin des Jugendamtes verlauten, dass ein vom Jugendamt begleiteter Umgang zu kostenaufwendig sei. Im Sinne dieses Desinteresses am Wohle des Kindes wurde dann auch gehandelt, oder vielmehr nicht gehandelt. Im weiteren Verlauf der Ereignisse bat ich mehrmals um Unterstützung aufgrund der Folgen der Wohnungsüberflutung. Schließlich bot die Sozialpädagogin (FH) des Jugendamtes mir ein „Clearing“ an. Nein, kein Cleaning, sondern ein Clearing. Dies zweimal die Woche, während ich mit den Folgen der Überflutung beschäftigt war und Letzteres ausreichend. Ich habe dieses Angebot abgelehnt, weil es mir wichtiger war, die Schäden in meiner Wohnung zu beseitigen und wer so etwas schon einmal erlebt hat, weiß wovon ich spreche. Wer das ganz offensichtlich nicht wusste, war die Mitarbeiterin des Jugendamtes. Wir haben keine Hilfe bekommen, im Gegenteil, die Notsituation meiner Familie diente ganz anderen Plänen. Mehrere Wochen vergingen, ohne Hilfsangebote. Dann begann die Mitarbeiterin auf einen Hausbesuch zu drängen, dies ohne Begründung. Ich versuchte ihr wiederholt zu erklären, dass ich einen Hausbesuch gerne ermögliche, aber erst nach Beseitigung der Schäden. Da ich keine Hilfe erhielt, war ich gezwungen, alle Arbeiten selbst durchzuführen. Das geht nicht von heute auf morgen. Schon gar nicht für jemanden, der wie ich durch mehrfache Operationen nicht in der Lage ist, schwer zu heben. Zusätzlich hatte ich mir erlaubt, an manchen Tagen gar nichts zu machen und stattdessen mit meinem Enkel hin und wieder einen Ausflug dazwischen zu schieben. Anfang August drängte die Mitarbeiterin wiederholt auf einen Hausbesuch. Dieses Mal lautete die Begründung, sie müsse einen Bericht für das Amtsgericht schreiben, da ich das Sorgerecht beantragt hatte. Dazu hätte sie vorher ausreichend Gelegenheit gehabt, schließlich lagen zwischen ihrem Amtsantritt bei uns nicht gerade wenige Monate. Während eines Besuchs im « hochrangiger Beamte »samt trafen wir auf besagte Mitarbeiterin, die sich allerdings wenig für meinen Enkel interessierte. Stattdessen bestand sie wiederum auf einen Hausbesuch und letztendlich ließ ich mich darauf ein. Dies nur, um endlich aus dem Büro der Dame zu entkommen, da ich noch andere Termine wahrnehmen musste. Tags darauf widerrief ich mein Einverständnis telefonisch. Ich lehnte den Hausbesuch letztendlich ab mit der Begründung, erst einmal abzuwarten, was vonseiten des Amtsgerichtes kommt. Diesen Satz hatte ich noch nicht zu Ende formuliert, da entgegnete sie mir, es würde eine anonyme Anzeige gegen mich vorliegen, die aufgrund der Überflutung meiner Wohnung eine Kindeswohlgefährdung annehmen ließe. Dies im Übrigen Wochen nach der Überflutung. Seltsam nur, dass diese angeblich anonyme Anzeige erst jetzt auftauchte. Am Vortag war davon keine Rede. Noch am gleichen Tag suchte ich mit meinem Enkelsohn das Amtsgericht auf, um zu bestätigen, dass mein Enkel wohlauf war. Die Richterin war bedauerlicherweise nicht anwesend. Gesehen wurden wir allerdings von mehreren im Gerichtsgebäude anwesenden Personen. Am gleichen Tag, es war ein Dienstag, begab sich die Mitarbeiterin zu meiner Wohnung, um einen unangekündigten Besuch durchzuführen. Wir waren allerdings nicht zuhause, so dass sie letztendlich vor verschlossener Tür stand. In einem Schreiben kündigte sie einen weiteren Besuch an, diesen für die darauffolgende Woche, genau gesagt, 6 Tage später. Sechs Tage. Sechs Tage, in denen diese Mitarbeiterin, die offensichtlich über keinerlei Entscheidungsbefugnis verfügt, erst einmal ein Teamgespräch einberufen muss, um die Erlaubnis zu erhalten, einen Termin für einen Hausbesuch anzusetzen. Sechs Tage, in denen bei einer tatsächlichen Gefährdung alles zu spät hätte sein können. Wie erklärt sich das? Als sie an jenem 13. August in Begleitung einer Kollegin auftauchte, habe ich ihr den Zutritt verwehrt und mittlerweile Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt. Die Rechnung dafür erhielt ich in einem Schreiben, das zwei Tage vor der Sorgerechtsverhandlung neben 3 anderen amtlichen Schreiben in meinem Briefkasten landete. Vier Schreiben, die nachweislich falsche Behauptungen enthielten. In einem davon erklärt die Jugendamtsmitarbeiterin, sie hätte selbstverständlich Hilfe angeboten nach der Überflutung. Dem Schreiben nach wurde mir das angebliche Hilfsangebot bereits am 19. Juni telefonisch unterbreitet. Eigenartigerweise einen Tag vor der Wohnungsüberflutung. In jenem Schreiben, das Ende August verfasst wurde, taucht das erste Mal ein Hilfsangebot auf, adressiert an die Richterin als Vorschlag, fast zweieinhalb Monate nach der Überflutung. Zwei Nächte lang war ich damit beschäftigt, Stellungnahmen zu den Verleumdungen und falschen Behauptungen der Amtsmitarbeiter zu verfassen. Am Montagmorgen nahm ich diese mit zum Gerichtstermin, naiv genug zu glauben, dass ich Gehör finden würde. Ein fataler Irrtum. Durch die nächtelange Arbeit an den Stellungnahmen war ich nervlich am Ende. Als die Richterin mich nach dem Aufenthaltsort meines Enkels fragte, habe ich erst mal Nichts bzw. das Falsche gesagt. Dann nahmen die Dinge ihren Lauf. Man bedrohte mich mit Erzwingungshaft wegen Kindesentführung. Mein Enkel befindet sich seitdem in der Obhut einer Pflegefamilie. Angeblich soll er seinem Vater zugeführt werden, wann und wie, davon weiß ich kaum etwas. Netterweise hat der Betreuer meiner Tochter uns wissen lassen, wo mein Enkel sich aufhält. Nur, was soll ich mit dieser Information? Wir dürfen ihn nur alle sechs Wochen sehen und aus dem einst so lustigen kleinen Kerlchen ist ein verängstigter, eingeschüchterter Junge geworden. Nach jedem Umgang habe ich festgestellt, dass er wieder abgenommen hatte. Ihm wurde erzählt, er müsse abnehmen. Auf Nachfrage beim Jugendamt bezüglich seines Gesundheitszustandes erklärte mir eine Ergänzungspflegerin, dass er sich vor jedem Umgang sehr aufrege und dies zu Erbrechen führen würde. Einen Arzt zu konsultieren, halte die Ergänzungspflegerin nicht für notwendig, da sie dies nicht als pathologisch einordne. Bis dahin war mir nicht bewusst, dass Dipl.-Soz.Päds aufgrund ihrer Ausbildung medizinische Diagnosen erstellen dürfen. Habe ich da etwas verpasst? Ich glaube nicht. Ich werde sicher etwas ruhiger, wenn er zu seinem Vater kommt. Ich glaube, dass es ihm dort besser geht als in der Pflegefamilie. Bestätigt hat sich mein Eindruck, dass es zu keinem Zeitpunkt um das Wohl des Kindes geht. Ich hatte neben einer Strafanzeige gegen die Jugendamtsmitarbeiterin auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Seltsamerweise nahm sich der « hochrangiger Beamte » hier ausreichend Zeit, in einem zweiseitigen Brief die Verleumdungen gegen mich ungeprüft zu übernehmen. Wie auch immer, ich kann was geschehen ist nicht rückgängig machen. Der Schmerz, der hier willkürlich in Kauf genommen wurde, bleibt. Welches Trauma diese Willkür in dem kleinen Jungen verursacht hat, wird sich zeigen. Ich habe alles dokumentiert. Ich habe all die Lügen und Verleumdungen gesammelt. Wenn der Junge erwachsen ist, wird er erfahren, was wirklich geschehen ist und wer dafür die Verantwortung trägt. Dies sogar bebildert, Internet und Facebook sei Dank. Dann bekommen die Namen derer, die weggeschaut haben, ein Gesicht. Mir bleibt nichts als zu sagen, jeder ist auch für das verantwortlich was er nicht tut. Ein Leben lang.

  • Es ist irgendwie tröstlich, dass ich nicht die einzige Oma bin, vor der das Jugendamt mit der Besserwisserei und Unwissenheit bezüglich des Berufes auch nicht halt gemacht hat!
    Als meine Tochter bei einem Autounfall ums Leben kam, meine Enkeltochter war damals 4 Jahre, -das Jugendamt wußte Bescheid, musste es ja, denn ich musste die Vormundschaft beantragen, um für die Kleine alles regeln zu können- da hat sich das Jugendamt still gehalten! Keine Frage, ob ich Hilfe bräuchte! Monate musste ich mahnen, bis sich endlich etwas gerührt hat, ich brauchte ja den Wisch, um für die Kleine einen Kindergartenplatz zu bekommen etc. Da kam dann eine sehr junge Frau, die, wie ich im Gespräch erfuhr, gerade ihrer Ausbildung Dipl.Soz.Päd. beendet hatte und deren Baby gerade mal 1/2 Jahr war, um mich zu „prüfen“, ob ich mich eignen würde, meine Enkeltochter zu betreuen. Die Frau war in Eile, um ihr Baby von der Tagesmutter abzuholen. So hörte ich ihre Frage an die Kleine mit Verwunderung: „Sind auch immer alle lieb zu Dir?“
    (Meine Söhne, die Onkels der Kleinen, lebten mit uns im Haus!)
    Erstaunlich, dass die Kleine „ja“ gesagt hat, denn, in den Augen von Kindern ist man nunmal nicht „immer lieb“, wenn Kinder tun sollen, was sie nicht wollen oder lassen sollen, was sie wollen! Ich frage mich heute noch, was die getan hätte, wenn die Kleine „nein“ gesagt hätte.
    Nachdem ich mich geweigert habe, mich von einer jungen Frau kontrollieren zu lassen, -immerhin hatte ich schon 3 Kinder ins Erwachsenleben begleitet- übernahm dies ein älterer, vernünftiger Mitarbeiter des Jugendamtes Erding, ja sowas gab es da tatsächlich mal! Allerdings scheint dies den anderen Mitarbeiterinnen des JA ED ein Dorn im Auge gewesen zu sein, weil wohl eine andere zuständig gewesen wäre. Unser pubertierender Fratz „arbeitete“ diesen Frauen in die Hände, indem sie, verzogen bis zum „geht nicht mehr“ doch tatsächlich im teuersten Klamottengeschäft von Erding geklaut hatte! Was sie von mir nicht bekam, bekam sie von der übrigen Verwandtschaft. Klar, selbst bei der Justiz, wusste ich ja, dass das Jugendamt bei Diebstählen Jugendlicher verständigt werden muss. Der ältere JA-Mitarbeiter stand kurz vor der Pensionierung und die anderen Mitarbeiterinnen hatten nun endlich eine Handhabe, mir am Zeug zu flicken! Wörtlich der ältere Mitarbeiter, als die anderen meiner Enkeltochter zugeredet haben, in ein sog. „betreutes Wohnen“ in das Heim St. Klara in Freising zu ziehen: Nachdem ich ihn gebeten habe, sich dafür einzusetzen, dass das Mädel nicht unter lauter anderen asozialen Typen landet>: „Wenn was passiert, dann steht es morgen in der Zeitung!“ Er wollte keinen Ärger mehr mit seinen Kolleginnen. Meine Enkeltochter hatte, als sie noch in der Familie gelebt hat, einmal geklaut, dann nicht mehr. In der „Obhut“ des Jugendamtes las ich, als ich zu meinem Entsetzen plötzlich im Büro die Akte meiner Enkeltochter auf den Schreibtisch bekam: „Das Mädchen hat längst den Überblick verloren, wann sie was wo gestohlen hat!“ Dennoch konnte das Mädel, das nur noch mit Asozialen verkehrte, weiter im Heim bleiben und tun, was sie wollte!
    Heute ist sie 18, jobt, nimmt keine Ausbildung an und ist nirgends gemeldet! Denn, mit 18 ist das Jugendamt nicht mehr zuständig, was danach mit den jungen Menschen ist, die sie falsch erziehen bzw garnicht, ist den Mitarbeitern egal!
    Ich habe selbst, dienstlich, aus dem Mund einer Mitarbeiterin des Jugendamtes -Freising diesmal- gehört, als ich nach dem Verbleib eines Mädels fragte.“Gott sei Dank, die ist 18, die sind wir los!“

    Nein, auch um kleine Kinder kümmert sich keiner.
    Mein Sohn hat eine Tochter, inzwischen 6 Jahre. Jahrelang hat es geklappt, dass mein Sohn guten Kontakt zu der Kleinen hatte, sie mit zu sich nehmen konnte. Ich fürchte, die Mutter war eifersüchtig, weil es der Kleinen bei ihrem Vater gut gefiel! Sie ließ die Kleine nicht mehr zu ihrem Vater.
    Mein Sohn wandte sich ans Jugendamt Erding und ans Gericht.
    Das Gericht sprach ihm zu, dass ein betreuter Umgang erfolgen sollte, dass er mit seiner Tochter telefonieren könne.
    Beides wurde von der Mutter verweigert, sie weigerte sich auch, nach Vorschlag vom Jugendamt sich zusammnen an einen Tisch zu setzen.
    Nun, und was machte das Jugenamt, es beauftragte eine Therapiestelle, die auch brav jeden anschrieb, eine gemeinsame Beratung vorschlug, die von der Mutter wieder abgelehnt wurde und dann wurde gesagt, wenn die Mutter auf nichts eingehen würde, könne man nichts machen!
    Natürlich könnte man! Es ist für einen Elternteil ein Armutszeugnis, wenn er dem eigenen Kind ohne Grund den anderen Elternteil vorenthält. Es ist für meinen Sohn auch kein Trost, dass später wohl seine Tochter ihrer Mutter Vorwürfe machen wird, denn, jedes Kind möchte beide Elternteile kennen. Aber, es ist Unvermögen oder Faulheit, dass sich das Jugendamt nicht einsetzt und der Frau den Kopf zurech setzt! Mein Sohn fühlt sich hilflos, er will nicht, dass die Mutter negativ auf das Kind einwirkt und es negativ beeinflusst! Weil ihm seine kleine Tochter leid tut!
    So kommt man zu dem Schluß, dass Jugendämter nur Geld kosten, aber keinerlei positive Funktion ausüben!
    Jedoch, sie werden vom Staat behandelt wie in Indien die heiligen Kühe!

  • Zitat Anfang

    So kommt man zu dem Schluß, dass Jugendämter nur Geld kosten,
    aber keinerlei positive Funktion ausüben!

    Zitat Ende

    Das gleiche könnt ich von den meisten Familien sagen, die ich
    kenne

    Zitat Anfang

    Nun, und was machte das Jugenamt, es beauftragte eine Therapiestelle, die auch brav jeden anschrieb, eine gemeinsame Beratung vorschlug, die von der Mutter wieder abgelehnt wurde und dann wurde gesagt, wenn die Mutter auf nichts eingehen würde, könne man nichts machen!

    Zitat Ende

    Die Sichtweise vom Jugendamt halte ich in dieser
    Sache für 100% korrekt.

    Einem Jugendlichen eine Zwangstherapie zu verpassen, ist etwas,
    was nicht funktionieren kann und auch nicht funktionieren
    sollte, will man nicht gegen die Menschenrechte verstoßen.

    Mit freundlichen Gruessen

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Die Mutter der Tochter meines Sohnes ist keine Jugendliche! Sie ist fast 40! die gemeinsame Tochter ist 6 Jahre und hatte regelmässig von Geburt an bis sie 5 war Kontakt zu ihrem Vater, bis ihre Mutter, offensichtlich, eifersüchtig wurde, weil das Kind sich auch bei uns, Vater und Oma (wir wohnen nicht zusammen in derselben Wohnung nur im selben Haus) wohl gefühlt hat! Was soll daran, wenn man der Meinung ist, dass das Jugendamt oder eine Therapiestelle auf die Mutter einwirken soll, dass sie den Umgang zum Vater erlaubt, ein Verstoß gegen die Menschenrechte sein?
    Ich weiß von meiner anderen Enkelin, deren Vater sich noch vor ihrer Geburt in die USA abgesetzt hat, nicht auffindbar ist, wie sie, auch mit 18 noch. leidet, weil sie ihren Vater nicht kennt! Daran sieht man ja wohl, das Kinder sehrwohl Kontakt zu beiden Elternteilen haben sollen, weil sie beide brauchen!

  • Im übrigen ist es keine Verhinderung einer „Zwangstherapie“, wenn eine Psychologin einem Kind eine falsche Vorstellung von einer Therapie einredet! In der Klinik Rottmannshöhe wird bestimmt niemand „zwangstherapiert“.
    Aber, es ist in manchen Situationen sehr hilfreich, eine Therapie mitzumachen und, ob dies so ist, können oft Kinder und Jugendlichen noch nicht selbst entscheiden! Sonst könnte man ja auch 13-Jährige schon für volljährig erklären! Weshalb tut man dies nicht???
    Nicht umsonst wird im Strafrecht sogar davon ausgegangen, dass jemand auch mit 18 noch nicht voll schuldfähig ist, sondern erst mit 21!

  • Kinder benötigen nicht unbedingt immer zwei Eltern, damit
    aus ihnen was wird. Entscheidend ist, dass während der Zeit,
    wo die Geschlechtsidentität gebildet wird, ein entprechendes
    Vorbild da ist, für den Jungen ein Mann, für das Mädchen die Frau.
    Mit 18 ist man volljährig, darf sich prostituieren oder einen
    Puff aufmachen oder nach China fliegen und dort bleiben.

    Im Strafrecht wird sehr wohl von einer Schuldfähigkeit ausgegangen,
    doch da sie soziale Entwicklung eine sehr problematische ist in
    dieser schwierigen Gesellschaft, wird einem noch verziehen bei
    leichten Gesetzeskonflikten.

    In jeder Klinik kommen „Zwangstherapien“ vor.
    Die Heckscher Klinik ist dafür bekannt mit ihren dümmlichen
    Arbeitstherapien, die nichts anderes sind als die verkappte
    REchtfertigung zur Zwangsarbeit wie im Dritten Reich

    Problem ist nur, dass aller Zwang zur Therapie meist nichts
    bringt, sondern nur sehr viel Geld kosten.
    Genau das ist der Punkt. Die Kliniken werben für sic für ihre Therapien, wie die Fickluder vom St.Pauli. Ein Bett kostet
    400 Euro. Jetzt wissen Sie auch, das hier Millionen umgesetzt
    werden. Jetzt fehlen nur noch korrupte Gutachter, die ständig
    schreiben:

    krank krank krank krank krank

    und die finden man wie Sand am Meer.

    Fast jeder Gutachter ist korrupt und charaktergeschädigt.

    Das Personal in einer Kinder- u. Jugendklinik besteht aus
    60% von Perversen, Sadisten und Kriminellen sowie Kinder – u. Jugendschändern.

    Jeder Gesunde kommt da krank wieder raus und wird süchtig
    nach Tabletten. Da verdient noch die Pharmaindustrie ne Menge.

    Mit freundlichen Gruessen

    (Name anonymisiert, die Red.)x

    Aus diesem Grunde hält sich das Jugendamt sehr zurück was
    Zwangstherapien betrifft, egal ob es sich um Jugendliche
    handelt oder um Mütter.
    DA wo Zwangstherapien verordnet werden, handelt es sich in Psychiatrien meißt auch um Zwangsmedikation. So etwas hat
    meist mit Körperverletzung zu tun.
    Dem kann man umgehen durch eine Patverfue.
    ( Patientenvefügung mit eingebauter Vorsorgemaßnahme )

    Hat man diese, gibt es auch keine Zwangstherapie
    Psychiater haben meist selber einen an der Waffel;diese kommt
    noch dazu.
    Ob die 18jährige faulenzt, auf den Strich geht oder sich am
    Baum aufhängt, liegt alleine in ihrer eigenen Verantwortung.
    Wenn sie nicht will, dass man sich da einmischt, sollte man es
    auch nicht tun. Sich dennoch da einzumischen, ist gegen den
    Willen des Betroffenen und damit gegen die Menschenrechte.

  • Sie haben sicher weder Kinder noch Enkel, sonst würdenh Sie nicht eine solche Meinunhg vertreten! Sie waren vielleicht mal in einer Psychiatrie und haben schlechte Erfahrungen! Daher die Einstellung. Im übrigen liegt es nicht in der eigenen Verantwortung, ob sich einer was antut oder nicht! Ein Mensch, der sich selbst töten will, ist nicht normal! Dieser Wunsch ist nicht normal! Kein Tier käme auf die Idee, sich selbst zu töten und, wir Menschen benehmen uns oft schlimmer wie Tiere!
    Ist Ihnen noch nie aufgegangen, dass die Volljährigkeit mit 18 damals nur eingeführt wurde, als eine gewisse Partei gehofft hat, dass sie dadurch mehr Wählerstimmen für sich bekommt, weil junge Leute besserauf sie angesprungen sind. Mit Menschenfreundlichkeit oder der Überzeugung, dass man mit 18 schon, tatsächlich, fähig ist, seine Belange völlig zu überblicken, hatte dies garnichts zutun! Und, der Handel hat natürlich auch nicht dagegen geredet, denn, junge Leute geben leichter Geld aus und die Schulden kann man dann immer eintreiben, sobald die jungen Leute einen Beruf ergreifen! Den haben sie nämlich meist mit 18 noch nicht! Und wer darf dann, wenn sie unreif, Mist bauen, für sie aufkommen? Haben Sie noch nie in einer normalen Familienstruktur gelebt? Dann können Sie auch nicht wissen, dass man in einer Familie füreinander da ist und sich auch Sorgen umeinander macht!
    Meinen Sie denn, dass alle Frauen, die auf den Strich gehen glücklich sind? Glauben Sie denn, dass es Ziel eines Lebens ist, zu faulenzen? Was wissen Sie denn schon über Menschenrechte! Gehen Sie in die Kriegsgebiete, sehen Sie da nach, was mit den Menschen geschieht, anstatt sich auszulassen über Familien, die sich umeinander sorgen! Vielleicht sollten Sie mal über den Rand des eigenen Süppentellers zu gucken versuchen. Aber, dazu sind sie wohl noch zu jung und unerfahren, sonst würden Sie nicht solche Sprüche von sich geben.
    Übrigens, noch nie was davon gehört, dass Menschen, die unglücklich sind, davon abgehalten werden -müssen- vom Hausdach zu springen oder sich sonst wie umzubringen? Und, es gibt genug davon , die später dankbar waren, dass sie noch lebten!
    Therapeuten und Psychiater sind Menschen, wie alle anderen auch und natürlich gibt es da auch welche, die selbst mit sich nicht zurande kommen, es gibt aber auch viele, die sehr gut sind. Wer davon nichts versteht und nur selbst negative Erfahrungen gemacht hat, der sollte nicht alles in eine Tonne klopfen. Im übrigen bestehen Therapien nicht aus Medikamenten!!! Sie bestehen aus Gesprächen, Patienten untereinander und mit Psychologen. Und damit kann ein Mensch, auch ein junger Mensch, durchaus etwas anfangen für sein Leben!
    Ich denke, dass Sie selbst sehr einsam und verbittert sind, sonst würden sie nicht solche Einstellungen haben.

  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT ERDING – 14.02.2014 – Jugendamt muss sich rechtfertigen

    Einer Erdinger Mutter wird das Sorgerecht entzogen, weil sie nicht will, dass ihr Kind starke Beruhigungsmittel nehmen soll. Der Fall beschäftigt nun das Amtsgericht.

    Es ist keine schöne Geschichte, für keine der Beteiligten. Weil es verhaltensauffällig ist und unter ADHS leidet, werden einem Kleinkind starke beruhigende Medikamente verabreicht. weiterlesen…

    Quelle: sueddeutsche.de – 29.01.2014 – Von Mathias Weber

  • Hallo, ich habe ganz schlechte Erfahrung mit Jugendamt weil im Medien zeigen ganz anderes wie in Leben.
    Jugendamt wie immer sagen arbeiten für kinderwohl dann warum ihre Mitarbeiter geben Kind wieder zurück zum gewaltige Mutter was warten Sie bis wann diese Kind wird bis tot geschlagen warum?
    Wenn dieses Kind kommt von selbst zu Ihnen und fragt nach Hilfe und sie zuerst nehmen Sie Kind von ihre Mutter weg und nach paar Tage lassen dieses Kind wieder zur Mutter gehen
    Für mich wer arbeiten in Jugendamt gehört alle kündigen weil Sie alle machen scheiß Arbeit und nicht für wohl Kinder

  • Es steht niergendwo auf dem Homepage dass man wegen Sorgerecht einen Termin vereinbaren muss. Wenn man vor Ort erscheint, bekommt bekommt man nur die Inf. dass man einen Termin vereinbaren muss. Den Termin zu vereinbaren geht es laut eine Mitarbeiterin nur per telefon obwohl sie schon vor ort sind und dort nichts los ist und die Damen am quatschen sind. Unfassbar.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.