Jugendämter Nordrhein-Westfalen

Duisburg Jugendamt

Nordrhein-Westfalen Jugendämter
Bild: © Wikimedia Commons / commons.wikimedia.org

Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

Fax: 0203 / 283-4120
E-Mail: jugendamt@stadt-duisburg.de

Allgemeiner Sozialer Dienst, Beratung bei Familiengerichtsverfahren, Trennung und Scheidung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft
Zuständig für: Walsum
Friedrich-Ebert-Str. 152
47179 Duisburg
Herr Geselbracht
Telefon: 0203 / 283-5615
E-Mail: k.geselbracht@stadt-duisburg.de
Zuständig für: Hamborn I und II
Duisburger Str. 213
47166 Duisburg
Herr Simon
Telefon: 0203 / 283-5325
E-Mail: simon@stadt-duisburg.de
Zuständig für: Meiderich I
Weißenburger Str. 17-19
47137 Duisburg
Frau Schlömer
Telefon: 0203 / 283-7548
E-Mail: s.schloemer@stadt-duisburg.de
Zuständig für: Meiderich II
Frau Krämer
Telefon: 0203 / 283-7583
E-Mail: b.kraemer@stadt-duisburg.de
Zuständig für: Homberg
Bismarckplatz 1
47198 Duisburg
Herr Schiebener
Telefon: 0203 / 283-8719
E-Mail: m.schiebener@stadt-duisburg.de
Zuständig für: Mitte I und II
Sonnenwall 73-75
47051 Duisburg
Frau Horten
Telefon: 0203 / 283-2284
E-Mail: j.horten@stadt-duisburg.de
Zuständig für: Rheinhausen
Händelstr. 10
47226 Duisburg
Frau Niggemann-Ropertz
Telefon: 0203 / 283-8181
E-Mail: h.niggemann@stadt-duisburg.de
Zuständig für: Süd
Sittardsberger Allee 14
47249 Duisburg

Amtsvormundschaften, Amtspflegschaft
Sonnenwall 73-75
47051 Duisburg
Frau Laurer
Telefon: 0203 / 283-6415
E-Mail: k.laurer@stadt-duisburg.de
Herr Blaschke
Telefon: 0203 / 283-6346
E-Mail: m.blaschke@stadt-duisburg.de
Herr Schweers
Telefon: 0203 / 283-2464
E-Mail: t.schweers@stadt-duisburg.de
Frau Kaiser
Telefon: 0203 / 283-6473
E-Mail: s.kaiser@stadt-duisburg.de
Herr Halverkamps
Telefon: 0203 / 283-6764
E-Mail: b.halverkamps@stadt-duisburg.de
Frau Mock
Telefon: 0203 / 283-6452
E-Mail: n.mock@stadt-duisburg.de
Frau Böing
Telefon: 0203 / 283-6445
E-Mail: n.boeing@stadt-duisburg.de
Frau Sensis
Telefon: 0203 / 283-6447
E-Mail: a.sensis@stadt-duisburg.de
Frau Laus
Telefon: 0203 / 283-6446
E-Mail: m.laus@stadt-duisburg.de
Herr Kuhn
Telefon: 0203 / 283-6345
E-Mail: d.kuhn@stadt-duisburg.de
Frau Matenaer
Telefon: 0203 / 283-6421
E-Mail: d.matenaer@stadt-duisburg.de
Frau Böing
Telefon: 0203 / 283-2835
E-Mail: s.boeing@stadt-duisburg.de
Herr Ciax
Telefon: 0203 / 283-7473
E-Mail: w.ciax@stadt-duisburg.de
Frau Berns
Telefon: 0203 / 283-6419
E-Mail: s.berns@stadt-duisburg.de
Herr Deutges-Pugell
Telefon: 0203 / 283-6416
E-Mail: m.deutges-pugell@stadt-duisburg.de
Herr Blaschke
Telefon: 0203 / 283-6346
E-Mail: m.blaschke@stadt-duisburg.de
Herr Hayck
Telefon: 0203 / 283-6414
E-Mail: d.hayck@stadt-duisburg.de
Frau Brombach
Telefon: 0203 / 283-3453
E-Mail: a.brombach@stadt-duisburg.de

J ugendamt Duisburg
Kuhstr. 6
47051 Duisburg
Telefon: 0203 / 940-00

Adoptionswesen
Rotdornstraße 21-25
47269 Duisburg
Herr Franzmann
Telefon: 0203 / 998-0514
E-Mail: d.franzmann@stadt-duisburg.de
Frau Harling-Iborg
Telefon: 0203 / 998-0545
E-Mail: m-harling-iborg@stadt-duisburg.de
Herr Herzer
Telefon: 0203 / 998-0542
E-Mail: j.herzer@stadt-duisburg.de
Herr Sobota-Batzik
Telefon: 0203 / 998-0543
E-Mail: r.sobota-batzik@stadt-duisburg.de
Frau Runge
Telefon: 0203 / 998-0541
E-Mail: e.runge@stadt-duisburg.de

Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
Bereich: Hamborn, Walsum
Herr Gründges
Telefon: 0203 / 283-5322
Bereich: Meiderich
Herr Schupritt
Telefon: 0203 / 283-7637
Bereich: Homberg, Ruhrort, Baerl, Rheinhausen
Frau Gossner
Telefon: 0203 / 283-8701
Bereich: Mitte, Süd
Frau Klein
Telefon: 0203 / 283-2376

Beurkundungen
Bereich: Hamborn, Walsum
Frau Fortenbacher
Telefon: 0203 / 283-5746
Bereich: Meiderich
Frau Künstler
Telefon: 0203 / 283-7651
Herr Grothe
Telefon: 0203 / 283-7758
Bereich: Homberg, Ruhrort, Baerl, Rheinhausen
Frau Tenhagen
Telefon: 0203 / 283-8439
Frau Lemke
Telefon: 0203 / 283-8702
Bereich: Mitte, Süd
Frau Bock
Telefon: 0203 / 283-3112
Frau Berger
Telefon: 0203 / 283-7239

Elterngeld, Elternzeit
Ludgeristraße 12
47057 Duisburg
Herr Schreiber
Telefon: 0203 / 283-6985
E-Mail: t.schreiber@stadt-duisburg.de
Frau Bohnen
Telefon: 0203 / 283-6989
E-Mail: n.bohnen@stadt-duisburg.de
Frau Schrader
Telefon: 0203 / 283-6988
E-Mail: b.schrader@stadt-duisburg.de
Frau Tomicki
Telefon: 0203 / 283-6986
E-Mail: n.tomicki@stadt-duisburg.de
Frau Ufermann
Telefon: 0203 / 283-8773
E-Mail: l.ufermann@stadt-duisburg.de
Frau Schepers
Telefon: 0203 / 283-6991
E-Mail: e.schepers@stadt-duisburg.de

Frühe Hilfen
Frau Uelsmann
Telefon: 0203 / 346-99816
E-Mail: a.uelsmann@stadt-duisburg.de

Jugendschutz
Herr Dräger
Telefon: 0203 / 283-3486
E-Mail: h.draeger@stadt-duisburg.de

Jugendgerichtshilfe
Duisburger Straße 213
47166 Duisburg
Helmut Hagen
Telefon: 0203 / 283-5210
E-Mail: h.hagen@stadt-duisburg.de
Jürgen Reim
Telefon: 0203 / 283-5610
E-Mail: j.reim@stadt-duisburg.de
Regina Rösner
Telefon: 0203 / 283-5331
E-Mail: r.roesner@stadt-duisburg.de
Jürgen Schwieca
Telefon: 0203 / 283-5182
E-Mail: j.schwieca@stadt-duisburg.de
Margret Thol
Telefon: 0203 / 283-5594
E-Mail: m.thol@stadt-duisburg.de

Kooperation Jugendhilfe, Schule
Herr Bauer
Telefon: 0203 / 283-3044
E-Mail: u.bauer@stadt-duisburg.de

Kindertagespflege
Frau Mathia
Telefon: 0203 / 283-7907
Fax: 0203 / 283-4435
E-Mail: b.mathia@stadt-duisburg.de

Kinderbetreuung, Kindertageseinrichtungen
Frau Wust
Telefon: 0203 / 283-5696
E-Mail: h.wust@stadt-duisburg.de
Herr Körngen
Telefon: 0203 / 283-2007
E-Mail: w.koerngen@stadt-duisburg.de

Pflegekinderdienst
Telefon: 0203 / 998-050

41 Kommentare

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  • Kleines Update:
    Das Umgangsregelungsverfahren war erfolgreich! Mindestumgang!

    Die JA-Dame hatte aber zur Verhandlung einen Antrag auf Heimunterbringung des bei mir wohnenden Kindes mitgebracht…..

    Den hat die Richterin kommentarlos weitergegeben 🙂

    Aber damit nicht genug:

    In einer OLG-Verhandlung traten nun gleich zwei Vertreter des JA auf und befürworteten, daß eine psychisch kranke Mutter das alleinige Sorgerecht für mehrere Kinder erhielt. Damit wurde das nächliche Alleinlassen der drei minderjährigen Kinder, von denen das Älteste dann immer die volle Verantwortung für die Jüngeren übernehmen muß, legalisiert. Eine Mutter mit Sorgerecht darf so etwas ja!

    Der Vater wurde komplett entsorgt, weil sich hier die Halbtagskraft wieder hervor tat und auch ein „Gutachten“ der GWG berief, was schon in der AG-Verhandlung NICHT beachtet wurde. Sie erreichte nun jedoch mit Unterstützung des männlichen Kollegen, daß der Vater komplett entsorgt blieb!

    In Bezug auf die Mutter, die im GA ebenso schlecht weg kommt, bei ihr aber im Gegensatz zum Vater psychologische HilfeN gringendst empfohlen werden, wird sich nicht auf das GA gestützt…..

    Das Krasseste folgt:

    Bei der neuerlichen Bitte um Hilfe stützt sich das JA nun darauf, daß
    a) die Mutter erziehungsfähig sei,
    b) infolgedessen KEINE Kindeswohlgefährdung vorliegen könne! (ohne zu prüfen!!!!)
    c) Hilfe nur erfolgen könne, wenn die Mutter selber darum bittet.

    Daß Kinder pschisch kranker Eltern mit 35 – 50 %iger Wahrscheilichkeit ebenfalls psychisch krank werden, die betroffenen Kinder jedoch schon eine Diagnose haben und die Mutter NICHTS unternimmt (denn dann würde sie sich ja outen….) interessiert kein Schwein!

    ERGO: Das Wohl der Kinder ist dem JA völlig egal!
    Es werden Urteile herbeigeführt, um sich anschließend Arbeit vom Hals schaffen zu können!

    Sich sorgende Väter sich halt einfach lästig!

  • Gegen den Oberbürgermeister, Adolf Sauerland, soll eine Strafanzeige wegen Missachtung der Dienst- und Fachaufsicht über das Jugendamt erstattet worden sein. Mütter, die um Hilfe in Notsituationen gebeten haben, wurden ihre Kinder angeblich entzogen.

    Betroffene Mütter und Väter können sich melden unter:

    raptio.infantium@googlemail.com

    Daten werden erst nach Freigabe der Betroffenen weitergeleitet.

  • Meine Lebensgefährtin und ich haben aktuell das gleiche problem: Wendet man sich hilfesuchend an das JA Duisburg, hat man (wie auch bei einem anderen JA das mir bekannt ist) verloren. Offenbar hat man seitens des JA gar kein ernstes interesse, Familiebn ehrliche hilfe anzubieten, vielmehr sieht man das nur wqieder als gelegenheit -in unserem Falle – 3 familioen zugleich kaputt zu machen. Offenkundige vorsätzliche Falschaussagen und vorspiegelung falscher Tatsachen sind scheinbar an der tagesordnung dort. zudem steckt man sich JA-seitens in dinge, für die das JA Duisburg garnicht zuständig ist, man könnte fast meinen die erhalten für jedes entzogenes Kind p4rovisionen, anders lässt sich das verhalten nicht erklären. Wir haben uns im Jahr 2010 hilfesuchend an das JA Duisburg gewandt, da wir probleme mit unserem sohn hatten, der in der schule nur probleme machte. man bot uns eine familienhilfe an, die wir auch annahmen, leider gab es jenerseits aber keine ernsthafte hilfe, vielmehr zog man es vor über völlig unwichtige themen aus der tierwelt zu diskutieren. Seit mitte juli sind wir nun aber in umnzugsvorbereitungen , in dieser zeit erhielten wir nochmals einen besuch des JA duisburg, obwohl wir zwischenzeiotlich aufgrund mangelnder hilfestellung die familioenhilfe wieder beendet hatten. wer selber schonmal umgezogen ist, wird wissen, das ein umzug eigentlich immer mit etwas chaios und unordnung verbunden ist, die nahm dann das JA Duisburg zum anlass die anderweitige unterbringung der kinder anzuordnen. Das wir aber schon hinlänglich auf bestehende mängel in der wohnung (und natürlich auch um abhilfe beim vermieter) hingewiesen haben (u. a. zugige fenster und eine feuchte kinderzimmerwand, wo sich schon die tapeten ablösen) interessiert die offenbar nicht. das wiederum bestätigt mir meinen verdacht auf provision für JA mitarbeiter. also: das JA ist in meinen augen ein verlogenes und hinterhältiges Pack, eher würde ich meinen nachbarn um hilfew bitten, als das ich nochmal hilfesuchend kontakt zum JA aufnehme. Das JA Duisburg will einfach nur gezielt familien zerstören wo gar kein anlöass besteht, unabhängig davon unterstellt das JA noch das zusammenleben von personen, die garnicht in einer beziehung zusammen leben, ich überdenke mittlerweile rechtliche schritte wegen uhnterstellung falscher tatsachen und unerlaubter eingriff in die privatsphäre. als Höhepunkt wird meiner lebensgefährtin noch unterstellt, sie könne nicht kochen, wo ich behaupte, meine freundin kocht jede mitarbeiterin des JA in grund und boden!! ich kann nur raten: finger weg von Jugendämtern, sonst hat man im nsachherein nur mehr stress als man ihn ohne die eh schon hat. ich kann mich dem Schreiber PAS nur anschliessen: Das wohl und die Wünsche der kinder sind dem jugendamt scheissegal.

  • ich lebe in Hamm Westf. suche Eltern die Probleme mit dem JA haben .
    Ich selber habe vor einigen Tagen gegen das JA in Hamm eine Strafanzeige gestellt .
    Das kann ich jeden nur sagen der Probleme mit dem JA hat stellt eine Strafanzeige .
    Man hat mir so weh getan man hat mich als lügnerin dahin gestellt
    man hat mir gedroht .
    Ich lies mich scheiden weil mein Ex Mann die Kinder geschlagen hat.
    Das JA sagt das stimmt nicht was ich da erzähle .
    Mein Ex Mann ist ein sehr starker Alkohol trinker hat schon ein Enzug hinter sich trinkt weiter und da sollen Kinder hin ????
    Eine gute Sache vom Jugendamt um Straftäter zu Züchten was lernen die da Gewalt und trunksucht oder?????
    Suche betroffene Eltern damit wir die vorgehens weise des JA mal öffentlich machen .
    Ich will meine Kinder zurück.
    Meldet euch 023819977097 Hamm Westf.Ich lebe in Hamm Westf. suche Eltern die Probleme mit dem JA haben .
    Ich selber habe vor einigen Tagen gegen das JA in Hamm eine Strafanzeige gestellt .
    Das kann ich jeden nur sagen der Probleme mit dem JA hat stellt eine Strafanzeige .
    Man hat mir so weh getan man hat mich als lügnerin dahin gestellt
    man hat mir gedroht .
    Ich lies mich scheiden weil mein Ex Mann die Kinder geschlagen hat.
    Das JA sagt das stimmt nicht was ich da erzähle .
    Mein Ex Mann ist ein sehr starker Alkohol trinker hat schon ein Enzug hinter sich trinkt weiter und da sollen Kinder hin ????
    Eine gute Sache vom Jugendamt um Straftäter zu Züchten was lernen die da Gewalt und trunksucht oder?????
    Suche betroffene Eltern damit wir die vorgehens weise des JA mal öffentlich machen .
    Ich will meine Kinder zurück.
    Meldet euch 023819977097 Hamm Westf.
    Katja Stock-Wierczoch
    Katja Stock-Wierczoch

  • Die Dienst- und Fachaufsicht, auch über das Jugendamt, hat Oberbürgermeister Adolf Sauerland.
    „“Loveparade Selbsthilfe“ soll von nun an die Interessen der Verletzten und Traumatisierten und die der Hinterbliebenen gemeinsam vertreten. …“
    kinderraub@ymail.com; raptio.infantium@googlemail.com
    https://www.facebook.com/pages/Kinderraub-Raptio-Infantium/230378380346512
    http://www.abendblatt.de/vermischtes/article2132464/Opfer-der-Loveparade-Katastrophe-gruenden-Verein.html

  • Es soll in Duisburg jemanden gegeben haben, der sich erdreistet hat, sich über die Arbeitsweise des Jugendamtes, respektive eines Amtsvormunds UND einem leitenden Jugendamtsmitarbeiter, der nach ansicht des Vaters die Arbeitsweise des Amtsvormundes deckt, zu beschweren.
    Nun geht so eine an den Oberbürgermeister, derzeit Herrn Adolf Sauerland, gerichtete Beschwerde folgenden Weg:
    NICHT zum OB, sondern an das Fachdezernat.
    Dieses entscheidet, daß der ein leitender Jugendamtsmitarbeiter selber die gegen ihn vorgebrachte Beschwerde beurteilen und beantworten soll.
    Dies geschieht dann OHNE auf die sachlichen Kritikpunnkte einzugehen, mit der Drohung, rechtliche Schritte einzuleiten, falls der Vater sich noch einmal beim Dienstherren über seiner Ansicht nach „falsche Vorwürfe“ zu beschweren.
    Die Krönung ist, dass er KEINE Nachfragen bezüglich der vermeintlichen „falschen Vorwürfe“ zulässt, weil er von einer Beantwortung weiterer Schreiben absehen werde…..

    So geht man nach der Meinung des Autors nicht mit Bürgern um…..

    Eine Parallele zu Christian Wull ist hier nicht zu leugnen.

  • Ein Vater hat vor kurzem von einem Amtsvormund des Jugendamtes Duisburg erfahren, dass das Jugendamt seine eigenen Gesetze hat.
    Dies ist frei gedeutet.

    Der Sachverhalt:
    Amtsvormund weist Kind in Heim ein. Kein geeignetes Heim, aber egal. Kindeswohl ist ja ein frei definierbarer Begriff, Hauptsache das Kind ist vom Vater weg und man kann diesen zur Kasse bitten.

    Termin beim OLG, selbstverständlich unter Hinauszögern des Hilfeplangesprächs auf einen termin NACH der OLG-Verhandlung. Bereits hier wurde der § 36 SGB VIII „umgangen“. Vormund spricht von einer Gefahr, dem Vater das Sorgerecht für seinen Sohn zu geben, weil dieser seinen Sohn dann wohl nach Hause holen würde. Ergebnis: Vater bleibt „entsorgt“.
    HPG, DREI Monate nach Heimeinweisung: Sohn darf nach Hause, was seinem Wunsch entspricht. Er ist 16!
    Amtsvormund sagt Termin des Vaters bei der Beistandschaftenstelle ab, weil er sich offensichtlich auch als Vormund des Vaters versteht.
    Er suggeriert dem Vater, er habe keinerlei Recht, Unterhalt für seinen Sohn zu beantragen.
    ER, bzw. das Duisburger Jugendamt würde den Unterhalt beantragen und er würde dem Vater dann mitteilen, wie viel die Mutter zu zahlen habe und wie sein Sohn das Geld erhalten werde.
    Jegliche zugesagte Information bleibt aber bis heute aus!

    In einem Termin bei einem Rechtspfleger, in dem es um die Entlassung des Vormundes geht, bestätigt der Rechtspfleger, dass der entsorgte Vater tatsächlich kein Recht habe, den gesetzlich verankerten Unterhalt für seinen Sohn zu beantragen.
    Der Vater verweist auf § 1612 Abs 2, Satz 2 BGB und dass er sehr wohl dieses Recht habe, um seinen Sohn adäquat zu versorgen.

    Der Rechtspfleger schaut ins schlaue Büchlein und stellt dem Vormund die Frage: „Herr Habicht, was sagen Sie denn dazu?“ (Name geändert).
    Herr Habicht sagt: „Ja diesen Paragraphen kenne ich, ich habe ihn ja oft genug zu lesen bekommen“ (der Vater hatte ihm eine kleine Nachhilfe in Rechtssachen vermitteln wollen. Der Vormund scheint aber unbelhrbar, denn:)“Das Jugendamt sieht das aber anders!“
    Herr Habicht war bei diesen Worten recht aufgebracht.

    Zu anderen Punkten, die der Vater vorbrachte, sagte der Vormund auf einmal gar nichts mehr!

    Ein langer „Streitpunkt“ zwischen Jugendamt und Vater ist, dass das Jugendamt keinerlei schriftlichen Antworten dem Vater gibt.
    Herr Habicht z.B. besteht auf mündliche Gespräche….. – zur Info: der Vater ist vollzeit berufstätig und muss sich dazu Urlaub nehmen.

    Er begründet die Verweigerung der schriftlichen Antworten damit, dass er Angst davor habe, seine Äusserungen am nächsten Tag im Internet wiederzufinden.

    Lieber Herr Habicht: Wie Sie sehen, erzeugt gerade diese Haltung die Notwendigkeit, Ihr Handeln einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen!

    Der Vater vermutet den wahren Grund Herrn Habichts, ihm keine schriftliche Information mehr zu geben darin, dass bereits einige Schreiben des Amtsvormunds beim Familiengericht liegen. So z.B. die Information über die Absage des Termins bei der Beistandschaftenstelle…..

    Auch weiß er, daß der Vater überlegt, zu gegebener Zeit Strafantrag gegen ihn zu stellen.

    Und die Moral von der Geschicht: „Zum Jugendamt, da geh´ mal lieber nicht!“

    Falls unter den werten Lesern ein Anwalt sein sollte, der sich dazu berufen fühlt, einen erfolgreichen Prozess gegen das Jugendamt oder einzelne Vertreter zu führen, der möge sich bitte beim Autor melden. Ich werde würde ggf. den Kontakt zum Vater herstellen.

  • Jugendamt Duisburg Walsum schickt Mutter zum Gericht:
    Heute wurde mir berichtet, dass eine JA-Mitarbeiterin im Jugendamt Duisburg Walsum einer Mutter empfahl, einen Anwalt aufzusuchen und einen Eilantrag auf Kindesherausgabe zu stellen!

    Sachverhalt: Drei gemeinsame Kinder. Zwei Kinder mütterlicherseits leben z.T im Haushalt.
    Es wird von mütterlicher Duldung des Alkoholkonsum ihrer eigenen Kinder berichtet. Eines volljährig – eines gerade bedingt geschäftstüchtig.

    Bei diesen Kinder hat der Vater entsprechend wenig zu melden.

    Die Dame im „Mütteramt“, die im gestrigen Gespräch auch über diese kindeswohlgefährdenden Aspekte Kenntnis erhielt, ignorierte sie, statt ihrer Überprüfungspflicht nachzukommen.

    Es wird sich jemand mit der Überprüfung dieses Sachverhaltes befassen.

    Update folgt

  • Versprochenes Update:
    die stellvertretende Aussenstellenleiterin, welche einer Mutter eine rechtsberatung Par Excellence gab, ist dort nicht mehr zu finden.

    Leider fiel sie das Treppchen nicht hinunter, sondern wurde hochgelobt…

    Sie darf nun über Finanzen entscheiden.

    Fazit: strafbare und nachweisebare Verstöße, z.B. gegen das Rechtsberatungsgesetz und gegen die Menschlichkeit (wie kann man offen eone Familie durch Verweisen auf einen Anwalt zerstören, statt versuchen, zu kitten?) haben manchmal Konsequenzen.

    Und das ganz ohne Polizei und Staatsanwaltschaft.

  • kann man was machen es geht mir auf nerfen meine frau hate früher mal stress mit amt ich kenne meine frau erst seit 3 jahren wir haben jetzt baby zusammen was rein gar nix mit mir oder baby zu tun hat auch nix mit sachen vonfrüher wo meine frau zu jung war jetzt geht jugendamt ständich auf sack kommt mit dingen an angeblichen anrufern das meine tochter nicht gut bei uns hat das passiert alle 3 monate so ich habe schon parr mal gesacht zum ja sie sollen meine tochter aus sachen raus lassen die mal vor 7 Jahren waren ich habe genau so wenig damit zu tun unsere tochter ist super Entwikelt wir haben ne saubere wohnung alles top ( jeder mensch kann in jungen alter überfordert sein das jugend amt mus ein leben lang ent auf sack gehen ich möchte jetzt wissen wie das unter binden kann weil bei uns gibt rein gar nix zubeanstanden weder gibt es gefahr fürs kind wie die ja so sagen oder sosnt was es nerft nur die ständige kontrolle die tun ja so als ob das denen ihr kind ist net usner ich habe vor mir rechtsanwalt zu nehmen

    sorry für rechtschreib fehler ich habe schreibschwäche

  • Hallo Leon,

    gut, dass Du Dich meldest!

    Es könnte sein, dass Euer Kind in höchster Gefahr ist!

    Es ist bekannt, dass im Jugendamt sogenannte „Beiakten“ geführt werden, welche selbstverständlich illegal sind und bei einem erfolgreichen Versuch der Akteneinsichtnahme ebenso selbstverständlich vorher entfernt werden!

    Mein Rat an dieser Stelle ist daher, die Akteneinsicht zu nehmen.

    Das darfst Du als „Bewohner Deutschlands“ zu jeder Zeit und in jedem „Amt“ tun!

    Selbstverständlich darfst Du Dich nicht selber ausliefern, sondern solltest unbedingt einen Beistand mitnehmen!

    Das kann, in der teuren Variante, ein Rechtsbeistand, sprich Rechtsanwalt sein.
    Oder auch ein Beistand nach § 13 SGB X sein

    http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1001300

    Einen solchen findest Du z.B. ehrenamtlich und daher kostenlos unter

    http://www.wirgehenmit.org

    oder auch unter

    http://www.vaeteraufbruch.de

    In Duisburg gibt es einen eigenen Kreisverein:

    http://www.duisburg.vaeteraufbruch.de

    Die sind recht aktiv und gerade mit Inobhutnahmen nach dem § 42 SGB VIII bestens vertraut.

    Das Jugendamt soll auf den Vorstandsvorsitzenden recht sauer sein, da er am 13.02.2012 eine illegale Inobhutnahme im Bethesda-Krankenhaus beendet hat.

    Dort wurde nämlich, wie üblich, „Kindeswohlgefährdung“ vorgegaukelt und der Mutter Dummheit unterstellt.

    Die Oberärztin Frau Dr. Sarah Müller soll in Anwesenheit der jungen Mutter (28 Jahre) gesagt haben, Frau W. sei minderen Intellektes. Deshalb hätte sie als Ärztin das Jugendamt verständigen müssen!

    Schon krass, wenn man bedenkt, dass Frasu Walburga Bons, die Jugendamtsleiterin in Geldern und gleichzeitig Chefin der Adoptionsstelle, am 30.12.2011 einen Antrag auf „vorgeburtlichen Sorgerechtsentzug“ gestellt hatte, und die Mutter auf Anraten ihrer Anwältin, Frau Heidecke, Krefeld, zugestimmt haben soll, nach der errechneten Geburt am 08.02.2012 10 Tage im Geldener Krankenhaus zu verbleiben, danach, am 01.03.2012 in das neugebaute Mutter-Kind-Haus in Geldern als Erstbezug, offensichtlich zum „Trockenwohnen“ zu ziehen und in der Zwischenzteit ihr Kind in eine Notfallpflegefamilie zu geben.

    In einem ähnlichen Fall, soll einer in einem Kinderheim geschwängerten jungen Mutter im Krankenhaus der Zugang zum Baby verwehrt und ihr stattdessen eine Abstill-Pille gegeben worden sein.

    Irgendwelche Menschen, vermutlich Pflegepersonal oder aber Adoptiveltern, sollen das Baby regelmäßig auf den Arm genommen haben.

    Bei Euch könnte es also eine Frage der Zeit sein, wann für Euer Kind Pflegepersonal gefunden wurde oder aber, wann ggf. ein anonymer Denunziant, eine „Kindeswohlgefährdungsmeldung“ einreicht und Euer Baby weg ist!

    Drum besser vorher gewappnet sein und immer schön nach der Inobhutnahmebescheinigung fragen!
    Dieser schriftliche BESCHEID MUSS eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten, so dass Ihr die Möglichkeit habt, diesem Verwaltungsakt zu widersprechen!

    Heute geht das aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit oft nur am Verwaltungsgericht.

    Viel Glück!

  • Hallo Leon,

    ja, was wollen die bloß…Akteneinsicht wäre jetzt wirklich wichtig. Hans hat Dir hierzu schon gute Tipps gegeben. Insbesonders die Vätervereine können für Euch sehr hilfreich sein. Lass Dich lieber zuerst dort beraten ehe Du Geld für einen Rechtsanwalt ausgibst.

    Darüberhinaus bist Du eingeladen, Euren Fall im Forum vorzustellen!

  • Hallo Dr. Pepper,

    guter Kommentar!

    Darf ich mir den Hinweis erlauben, dass wir nicht wie die „Professionen“ dazu über gehen sollten, die Schicksale unschuldiger Menschen als „Fälle“ zu benennen, sondern eben als Schicksale?

    Betreffend Deines Namens:

    Du hast hoffentlich nichts mit der gemeinen Pfefferspray-Bande oder mit anderen bandenmäßigen Vereinigungen zu tun???

    Hier gibt es Hinweise auf solche bendenmäßigen Vereinigungen:

    Also immer schön vorsichtig agieren, damit es einem nicht so ergeht, wie dem Herrn Engelen.

  • Hier gibt es viele Spitzel, von der Polizei, Jugendamt,
    und selbsternannte „Ermittler“ mit perversen und sadistischen
    Neigungen.
    Das bleibt ja bei solch einem Forum nicht aus.

    Da muss man vorsichtig sein !

  • Bei mir hat meinen eineiigen Zwillingsbruder wie
    in besten DDR-Zeiten zum Spitzel gemacht. Die
    Sachbearbeiterin vom Jugendamt Moers, drohte ihm wahrscheinlich damit, er käme auch in die Klapse, wenn er nicht alles
    erzähle von mir. Die Frau heißt Beate Schulz und die
    vom ASD Frau Schlicht und der Bandenführer ist Olaf Pütz.
    Sie wollten mich mundtot machen wollen durch Rausschmisse
    aus dem Kinderheim gegen Abend, 2 Zwangsunterbringungen in Klapsen.
    Und als der BGH Karlsruhe mich dort befreite, da
    sperrten sie mir 2 Jahre lang den Zugang zu Moerser Schulen.
    Es sind Asoziale, Kriminelle und perverse Drecksäue, die
    so etwas machen. Anders kann man das nicht nennen.
    Damit das Ganze nicht von mir zur Anzeige kommt, wollte
    man mich mehrere Monate vor Volljährigkeit entmündigen lassen
    und davor versuchte man es damit, mich nach China
    zu verschleppen. Hauptbeteiligte waren, meine sadistiische
    Gebärerin, mein Dreckstiefvater, der nur eines kannte, nämlich mich zu bedrohen und der sich nie um mich gekümmert hat und mein feiger eineiiger Zwillingsbruder und die Sachbearbeiterin vom JA 47445 Moers, Am Jungbornpark 169, Frau Beate Schulz, die vom ASD,
    Frau Schlicht, Olaf Pütz, und mein Erzeuger aus China.
    Gewusst davon haben das zwei Richter, Richter Dr. Martiensen,
    und Richterin Frau Kersting, die Betreuungsstelle der Stadt Moers.
    Von den körperlichen Übergriffen der Frau Schulz vom JA Moers
    wussten der Berufsbetreuer Frank Bruckschen, Herr Hartmann vom
    Jugendheim ZOFF, der Sozialarbeiter ist, meine Lehrer der Albert-
    Schweizer-Schule in 47443 Moers und wenn ich mich richtig erinnere,
    auch der Bürgermeister Ballhaus der Stadt Moers. Der Bürgermeister
    Ballhaus war auch darüber informiert, dass man mich nicht zur
    Schule gehen ließ. GEwusst haben das auch viele Moerser Bürger,
    auch der Harry Seelhof von der NRZ-Redaktion in Moers-Stadtmitte.
    Auch da werde ich stehen mit Flugblättern.

    Auch die Staatsanwaltschaft in Moers ist bestens informiertt, so
    z.B. Staatsanwalt Müller. Doch auch der machte nichts und
    macht nichts in Sachen meiner Strafanzeigen. Dem habe ich
    auch berichtet, dass ein Lehrer von meiner Schule vor 3 Jahren mich
    auf der Jungentoilette der Albert-Schweizerschule in 47443 Moers
    mir Gewalt angetan hat. Doch nichts ist passiert.

    Soweit zum Reichsjugendamt und zu den menschenverachtenden
    Verhaltensweisen eines Staatsanwaltes Müller in Moers.
    Doch hier wird bald demonstriert, Flugblätter werden verteilt.
    Da hat man sich aber vertan, was meine Person betrifft.
    Man hat sogar auf einen Gutachter gehört, der mich nie gesehen und
    gehört hat.

    Ein Staatsanwalt weiß von meinen Schilderungen von Verbrechen,
    macht aber nichts. Das ist ja wohl eine höchst korrupte
    Schweinerei.

    Auch zwei Polizeibeamte haben sich mir gegenüber komplett
    daneben benommen.

    Mit freundlichen Gruessen
    (Name anonymisiert, die Red.), 19 Jahre alt, chinesischen Ursprungs

  • Da ich aus Moers komme, kann sich Hans ja
    mal mit meinem Fall beschäftigen, auf der
    Moerser Seite.
    Gute Unterhaltung.
    Das Pack vom JA und Justiz sind korrupt.
    Aber das ist ja nichts Neues.

    Mit freundlichen Gruessen

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Das Jugendamt Duisburg ist ja ganz in der Nähe.
    Ich lebe ja in Moers. Meine sadistische, völlig
    erziehungsunfähige Schlampenmutter auch hier und
    ist im Chinarestaurant Wang-Fu Geschäftsverführerin.

    Zitat Anfang

    Die Oberärztin Frau Dr. Sarah Müller soll in Anwesenheit der jungen Mutter (28 Jahre) gesagt haben, Frau W. sei minderen Intellektes. Deshalb hätte sie als Ärztin das Jugendamt verständigen müssen!

    Zitat Ende

    Der Frau sollte man mal auf den Zahn fühlen.

    Wo wohnt sie, wo hat sie ihre Praxis?

    Im übrigen sollte jeder direkt ab 18 Jahre sofort
    sich eine http://www.patverfue.de/ zulegen. Jeder kann in diese
    Situation kommen.

    Die junge Mutter hätte mit ihrem noch ungeborenen Kind
    flüchten sollen.

    Sie hätte im Ausland ihr Kind zur Welt bringen sollen.

    Wenn so ein Fall mal auftreten sollte, meldet euch bei mir.

    Sie muss auch nicht zur Entbindung ins Krankenhaus. Eine
    Hausgeburt ist schnell besorgt mit eine Hebamme.

    Leon, bring deine Frau in Sicherheit !!!
    Sonst ist das Kind bald weg !

  • Hi Chen,

    ist das die Dame, die aktuell im „ehemalige Plus“ den Laden leitet?
    Dann würde ich sie kennen…… als Kunde.

    Frau Dr. Sarah Müller ist die Oberärztin der Station 3C – Wöchnerinnenstation im Krankenhaus Bethesda.
    Sie soll den hier vorliegenden Informationen
    zusammen mit der stationsärztin Questa diese Mitteilung an Frau W. gemacht haben.

    In Anwesenheit deren Beistand, Herrn Engelen.

    Sie soll Herrn Engelen gesagt haben, dass er doch verstehen müsse, dass das Bethesda Krankenhaus in einem Stadtteil mit

    erhöhtem Ausländeranteil

    liegen würde.

    Und diese Menschen hätten einen

    erhöhten Hilfebedarf!

    Ist es da verwunderlich, dass der Vater des Kindes, ein Syrer ist???

    Frau Richterin Besen vom Familiengericht Duisburg soll den Antrag beider Eltern auf gemeinsames Sorgerecht sogar abgelehnt haben!!!

    Das Jugendamt soll ja bereits die Beurkundung gemeinsamen Sorgeerklärung abgelehnt haben!

    Und: Franziska W. ist ja bereits vor der Jugendamtsleiterin des JA Geldern, Ffrau Walburga Bons geflüchtet!
    Diese hatte am 30.12.2011 einen Antrag auf vorgeburtlichen Sorgerechtsentzug gestellt!

    Fliehen ist für Franziska derzeit nicht drin….

    Sie wurde ihren Angaben zufolge am Freitag 17.02.2012 von Jugendamtsmitarbeitern, wahrscheinlich Frau Kirchhoff vom JA Duisburg Rheinhausen in das Mutter Kind Heim der Firma verschleppt.

    Dort soll sie 2 Schreiben vorgelegt bekommen haben, die sie unter der Drohung der Wegnahme ihres Babys, unterschrieben haben soll.
    Eines liegt hier vor. Der Entzug der Vollmachten ihres Beistandes.

    Der POK Deustch, der von Herrn Engelen bei der Verweigerung des Besuchs der Frau W. zu Hilfe gerufen wurde und der sich weigerte, eine Anzeige wegen Verdachts auf Freiheitsberaubung aufzunehmen, erteilte Herrn Engelen Haus- und Hof-Verbot auf dem Gelände der Firma, welche den hier vorliegenden Informationen nach, mehreren jungen Müttern die Freiheit entziehen soll….

    Herrn E. ging das Schreiben im Umschlag der o.g. Firma als Einschribe mit Rückschein zu……

    Will mal enden.

    Schicke doch mal ne mail.

    pas@gmx.de

    gruß

    Hans

  • @Hans: Recht hast Du. Für die hier aufgeführten Kommentare, die teilweise auf himmelschreiendes Unrecht hinweisen, ist die Bezeichnung ‚Fall‘ nicht angemessen. Aber als Schicksal mag ich die Dinge auch nicht sehen. Schließlich steckt kein Gott dahinter, sondern Menschen, die sich gelegentlich für solchen halten.

    Mein Nick hat nichts mit irgendwelchen Kriminellen zu tun und mit den Guttenbergs bin ich auch nicht verwandt. Er hat eher etwas mit süßer Brause zu tun.

    @Chen: So einfach ist eine Hausgeburt nicht zu haben. Da mit nicht unerheblichen Risiken verbunden, kommt eine Hausgeburt nur für einen sehr eingeschänkten Mütterkreis infrage, sie muss besonders sorgfältig geplant werden, und ist meist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Zudem ist es schwierig geworden, eine Hebamme zu finden, die sich auf Hausgeburten einlässt.

    lg
    Dr. Pepper

  • Hallo Chen,

    Dein letzter Beitrag wird hier leider nicht abgedruckt…..

    Vielleicht, weil Du die Klarnamen der Verantwortlichen benannt hast?

    Es wäre wahrscheinlich sehr produktiv, wenn wir uns einmal persönlich kennenlernen und austauschen würden.

    Schreibe mir doch bitte einmal eine e-mail: pas@gmx.eu

    Die Flugblatt-Aktion klingt gut.
    Meiner Meinung nach solltest Du aber nicht alleine dort stehen.

    Stelle Dir nur mal vor, die Polizei würde Dich auf Grund der befreundeten Richterinnen per Psych-KG Verfahren in die Klapse stecken??

    Du hast sicherlich eine Patientenerklärung, bzw. Verfügung?
    Die von Nina Hagen ist sehr gut!

    In Moer gibt es übrigens auch eine Richterin, deren Namen an Lakritz erinnert…
    Die hat auch einige Familien auf dem Gewissen.

    Kann man im Beitrag „gefolterte Familien“ ansehen.

    z.B. hier:

    Das Polizeihilfswerk macht mir ebenfalls einen sehr guten Eindruck.

    Hier suche ich eh noch Interressierte zur Gründung einer „schnellen Einsatztruppe!

  • @ Hans,

    ohhh mann – wie oft wurde gesagt das wir nicht gundlos was rausnehmen. Klarnamen sind bedenklich, vorallem in Verbindung mit Anschuldigungen. Wieso schreibt ihr nicht Namenskürzel und nehmt das Warscheinlichkeitsprinzip, dann gibt es auch keine Probs.

    Grüße Redaktion

  • Ja wir müssen uns leider daran halten, was die „Redaktion“ will,
    wir wollen ja nicht, dass diese Site aus dem Verkehr gezogen wird. Damit wäre uns nicht gedient-.

    Für alles was ich hier oder anderswo schreibe übernehme ich die
    volle Verantwortung.

    Zitat Anfang

    Die Flugblatt-Aktion klingt gut.
    Meiner Meinung nach solltest Du aber nicht alleine dort stehen.

    Stelle Dir nur mal vor, die Polizei würde Dich auf Grund der befreundeten Richterinnen per Psych-KG Verfahren in die Klapse stecken??

    Du hast sicherlich eine Patientenerklärung, bzw. Verfügung?
    Die von Nina Hagen ist sehr gut!

    In Moers gibt es übrigens auch eine Richterin, deren Namen an Lakritz erinnert…

    Die hat auch einige Familien auf dem Gewissen.

    Zitat Ende

    Danke für dein Angebot.

    Nina Hagen macht nur Werbung dafür, mehr nicht

    Natürlich habe ich ne

    Diese ist sogar ins Zentralregister der Notariatskammer in Berlin
    eingetragen. Bevor Richter betreuen lassen wollen, schauen sie
    zuerst ins Zenralregister rein.

    Die Flugblattaktion wird gefilmt. Ich bin da nicht alleine.
    Man hat es ja schon mal versucht, mich zu entmündigen ( oder
    auf gut Neudeutsch „gesetzlich betreuen zu lassen“.

    Man versuchte mich kurz vor meiner Volljährigkeit zu entmündigen
    auf Anregegung vom JA. Das machen die immer so, wenn sie ( oder Lehrer usw. ) in ihre Eigenschaft als Jugendschänder Straftaten an einem Minderjährigen verübt haben. Und das kommt öfter vor, als
    Laien vermuten.

    Es gibt Flugblattaktion:

    – Vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft in Moers
    – Vor dem Gebäude der Generalstaatsanwalschaft in Düsseldorf
    – Vor dem Jugendamt in Moers
    – Vor dem Kinderschutzbund in Düsseldorf
    – Vor dem Rathaus in Moers
    – Vor dem Kinderheim in Duisburg-Ruhrort, Caritas
    – Vor dem Kinderheim in Neukirchen-Vluyn, Evangl. Kinderheimat
    – Vor dem Kinderheim in Duisburg-Rheinhausen, St. Josef
    – Vor dem Kinderheim der Zweigstelle St. Josef, Außenwohngruppe
    Reichsstraße 13
    – Vor dem Kinder- u. Jugendpsychiatrie in Bedburg-Hau
    – Vor dem Berufskolleg Technis in Moers-Repelen
    – Vor dem Berufskolleg Herman-Gmeiner in Moers, Landwehrstraße
    – Vor dem Amtsgericht Moers, Haagstraße
    – Vor der Kanzlei des Rechtsanwalt Michael Grewe in Moers
    ( mein ehemaliger „Ergänzungspfleger )
    – Vor der Kanzlei des Rechtsanwalt Kar-Heinz Krause
    ( mein ehemaliger „Verfahrenspfleger )
    – dem Büro des Verfahrenspfleger ( heute heißt da „Verfahrensbeistand) Frank Bruckschen
    – Vor dem Büro des Verfahrenspfleger Norbert Steven in Wesel,
    internationaler Bund
    Vor der Schule Albert-Schweizer in Moers, Königsbergerstr. 23

    vor dem Chinarestaurant Wang-Fu in Moers-Stadtmitte, Homberger
    Straße 23

    und anderen hier noch nicht genannter Stellen

    Zitat Anfang

    In Moers gibt es übrigens auch eine Richterin, deren Namen an Lakritz erinnert…

    Die hat auch einige Familien auf dem Gewissen.

    Zitat Ende

    Ich hatte eine Richterin Frau K. und einen Richter Dr. M.

    Alle Klarnamen werden bei mir auf der Homepage bald ausgeschrieben.

    Wollen wir es mal drauf ankommen lassen….

    Zitat Anfang

    z.B. hier:

    Zitat Ende

    wieso haben Sie Ihren Personalausweis gezeigt ?

    Sie haben einen Fehler gemacht. Sie haben sich
    explorieren lassen.
    Warum haben Sie das getan ??????
    Niemand hat Sie dazu gezwungen. Oder ?

    Niemand kann dich dazu zwingen den Mund
    aufzumachen vor dem Familiengericht und schon mal
    gar nicht vor diesem „Zoch“, der mit den mehreren Doktortitel.
    Einen Doktortitel hat er in „Verbale Müllologie“ gemacht:
    Dr. Verb.Müll.

    LOL.

    Zitat Anfang

    Es wäre wahrscheinlich sehr produktiv, wenn wir uns einmal persönlich kennenlernen und austauschen würden.

    Schreibe mir doch bitte einmal eine e-mail: pas@gmx.eu

    Zitat Ende

    Ich bin sehr vorsichtig geworden im Umgang mit Menschen, vor
    allem was Gutachter, Pädagogen und Psychologen betrifft.

    Die schlimmsten User sind meist die, die angeben mir helfen zu wollen und scheinbar Verständnis zeigen. Sie führen den Dolch im
    Gewand und warten nur darauf zuzustechen.

    Hier werde ich von einigen hier ohne besonderen Grund diffammiert, diskreditiert und gemobbt. Die Hinterfotzigkeit ist klar erkennbar.

    Meine Mail ist chenxin.chiang@yahoo.de.

    Nichts gegen Sie. Ich kenne Sie ja gar nicht. Aber wir können
    uns erst einmal hier ja was austauschen. Was halten Sie davon ?

    Ich selbst habe nie eine Exploration gemacht. Man hat es mehrmals
    versucht, ist aber an meiner Gegenwehr gescheitert. Es geht also,
    wenn man will. Ich bin der Beweis dafür.

    Wer glaubt er bekäme sein Kind, wenn er sich explorieren lässt,
    ist ein Dummkopf. So etwas wird sofort bestraft und man kann dann
    lesen: Herr X oder Frau Y ist erziehungsunfähig.

    Und ihr habt ja eure Einverständnis gegeben für diesen Gutachter.

    Ihr habt eurer eigenes Entziehunsunfähigkeitsformular unterschrieben.

    Nicht anderes heißt die Exploration:

    Antrag auf Feststellung der Erziehungsunfähigkeit

    mit eurer Unterschrift sogar noch,.

    Unglaublich.

    Freundlichen Gruesse

    (Name anonymisiert, die Red.)

  • Hallo Chen…ich bin fassungslos…glaubte bisher in einem
    Rechtsstaat zu leben…habe Deine Geschichte gelesen…
    das ist Buchmaterial mit vielen Folgen…
    für mich erschreckend…das muss ich erstmal sacken lassen..

    Danke für Deine Ausdauer und den unerschrockenen Mut.
    Gott möge Dich immer beschützen.
    Meine guten Gedanken begleiten Dich.
    Du bist ein Mensch der die Welt durch Bewegung verändert.
    Es scheint Deine Aufgabe zu sein…darum bekommst Du
    die Kraft und Energie dafür geschenkt. Ich bin dankbar
    dafür…dass es Menschen wie Dich gibt.

    Herzliche Grüße
    Elisa

  • Hallo jugendamt meiderich,

    Ich habe Erfahrungen mit einigen Aussenstellen des Jugendamtes Duisburg.

    Hier liegen Informationen vor, dass sich mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am amtlichen Kinderhandel beteiligen und die, den Eltern geraubten Kindern in Firmen der Fremdbetreuungsindustrie gewinnbringend unterbringen.

    Beispiele:

    Momo-Betreuungsprojekte GmbH
    Kaspar-X
    Wellenbrecher
    Andante
    Persepektive GmbH
    Sonderpflege e.V.
    Backhaus GBR, http://www.Profifamilie.de

    Infos und Hilfe gibt es bei

    Frank Engelen
    FAMILIENWOHL

    Tel.: 0157 544 79 537

  • Anfrage an den LWL:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    als Mitarbeiter der Beratungsstelle FAMIIENWOHL ist mir im gestrigen Termin zur Ermittlung des Hilfebedarfs einer jungen vierfachen Mutter etwas Unglaubliches zugestoßen:

    Herr Feger vom Jugendamt der Stadt Duisburg erteilte mir in der Wohnung der Leistungsberechtigten Hausverbot.

    Auf Nachfrage nach dem Hausrecht (Herr Feger schien recht verwirrt) erzählte er etwas über eine Vereinbarung des Duisburger Jugendamtes mit der Beratungsstelle FAMILIENWOHL, welche ich jedoch nicht kenne.

    Was dann geschah, schlug dem Faß den Boden aus:

    Herr Feger rief lauthals und vor den anwesenden Eltern, dass ich mich doch in Haft befinden müsse !

    Hintergrund soll in diesem Falle sein, dass sich das Jugendamt der Stadt Duisburg an der vorsätzlichen Körperverletzung meiner drei Töchter beteiligen soll.

    Warum Herr Feger über meine persönlichen Erfahrungen mit seinen Kollegen Kenntnis hat und gegenüber meinen Klienten (Familienmediation) behauptet, ich müsse mich doch in Haft befinden, ist mir unerklärlich.

    Sofern gesundheitliche Einschränkungen des Herrn Fegers nicht zu einer geminderten Schuld- oder gar zu einer Schuldunfähigkeit führen könnten, lägen dem Verhalten des Jugendamtsmitarbeiters sicherlich strafbare Aspekte zu Grunde.

    Können Sie in dieser Angelegenheit vermitteln?

    Fürs Erste habe ich dem Jugendamtsmitarbeiter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zukommen lassen.

    Ob diese ausreichen sollte, das Jugendamt der Stadt Duisburg, welches sich bereits im Fall des Kindes der Frau Franziska Werner nachweislich am amtlichen Kinderhandel beteiligte, von einer weiteren Verfolgung der Kinder der aktuell betroffenen Familie abzuhalten, erscheint fraglich.

    Auch die Rechtsanwältin Janssen, welche mit Herrn Färber gut bekannt sein soll (Tennisclub, etc.) reagierte fassungslos, als ich berichtete, dass ich zwischen ihrer Mandantin und der vermeintlichen Streitpartei, dem Vater der Mandantin, vermitteln und für eine Versöhnung sorgen konnte……

    Sind solche Eingriffe des Jugendamtes und befreundeter Rechtsanwälte in die Grundrechte der Familien nach Art. 1, 2, 3 und insbesondere 6 GG mittlerweile erllaubt?

    Ich freue mich über Ihre Antwort / Unterstützung im Kampf gegen den amtlichen Kinderhandel.

    Hochachtungsvoll

    Frank Engelen

  • Lieber Herr Franz Engelen,

    der „LWL“ = Landschaftsverband Westfalen Lippe, bzw. die Landesjugendämter, werden Ihnen bei Probleme mit örtlichen Jugendämtern vermutlich kaum helfen können und vermutlich auch nicht helfen wollen. Hierzu liegen auch eigene Erfahrungen vor. Auch sind die Jugendämter vor langer Zeit de-zentralisiert worden. Das zu Ihrem „Hilferuf“ an den LWL.
    Sie haben auch keine Chancen über eine öffentliche Feststellung
    einer angeblichen „Verwirrtheit“ eines Jugendamt-Mitarbeiters (Amt für Jugend und Soziales) in der eigentlichen Sache besser und schneller vorwärts zu kommen. Vor solchen Versuchen kann ich nur warnen. Am Ende werden Sie es vielleicht sein, dem man den sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt (SPD)
    Duisburg, Betreuungsstelle, noch ins Haus schickt, weil man SIE als „verwirrt“ beschrieben hat. Selbst wenn der ungleiche Kampf mit dem SpD zu Ihren Gunsten ausgehen sollte, so
    sind Sie dann bereits aktenkundig geworden. Das gilt es zu vermeiden
    in Ihrer Situation. Es bringt Sie nicht in der Sache weiter, Behördenmitarbeiter oder Mitarbeiter von Ämtern als „verwirrt“ zu bezeichnen. Damit können Sie nicht punkten, weder bei Gericht noch bei der Staatsanwaltschaft, Polizei und auch nicht bei den meisten Bürgern.
    Im Zweifelsfalle fallen die sogenannten „anständigen Bürge“ wie Wölfe über Sie her.

    Weiterhin sollten Sie es vermeiden einer Stelle, welche es auch immer sei, nachzusagen, sie würde sich „nachweislich am amtlichen Kinderhandel“ beteiligen, solange kein richterlicher Schuldspruch hierzu vorliegt. Wenn Sie sich nicht daran halten, haben schnell Sie selber eine Unterlassungsklage am Hals. Auch das gilt es möglichst zu vermeiden. Und was die Jugendämter und Rechtsanwälte für Familienrecht betrifft, so ist ebenfalls dieser Komplex mit Vorsicht zu genießen.
    Rechtsanwälte f. Familienrecht sitzen mit den Vertretern des Jugendamtes im Gerichtssaal zusammen und sind mitunter auf Gedeih und Verderben darauf angewiesen, dass ihre Anträge im Gerichtssaal nicht vom Ja ständig torpediert werden. Es gibt also so etwas wie eine Allianz zwischen diesen Parteien. Auch die vom Familiengericht bestellten Gutachter sind in der Mehrzahl der Fälle nicht etwa unparteiisch. Für ein Gutachten über eine Exploration bekommt er nicht selten 6 T Euro, auch wenn es sich Ihrer Auffassung um ein getürktes „Schrottgutachten handeln“ sollte. Das müssen Sie als Nichtgutachter nämlich erst einmal durch ein Gegengutachten beweisen und – bezahlen ! Immerhin ist der Gutachter oft auf dieses Geld angewiesen, z.B. um seinen zweiten Mercedes abzahlen zu wollen. LOL.
    Was das „Hausverbot“ betrifft, von dem Sie schreiben, so ist ein solches Verbot nur dann gültig, wenn der JA-Mitarbeiter als Beistand des Betroffenen Ihnen ein solches Verbot ausspricht. Dazu muss natürlich eine Einverständniserklärung des Betroffenen vorliegen, mündlich oder schriftlich. Widerspricht der Betroffene (Klientel) dem nicht, so gilt das erteilte Hausverbot.
    Ein Beispiel hierzu: Gehen Sie mit einer hilfesuchender Mutter zum JA als Beistand, so ist alles was Sie dort vortragen im Beisein der Mutter so, als würde sie das selber dem JA vortragen haben.

    Spätestens bei dem Einsatz eines 10köpfigen Sonderkommandos der
    Polizei im Vorjahr hätten Sie sich denken können, mit welchen rüden Methoden das Deutsche Jugendamt auch in Duisburg mitunter zu arbeiten gedenkt. Ich kann Ihnen noch ganz
    andere Sachen erzählen !

    Auch sollten Sie sich im Klaren sein, dass das Jugendamt möglicherweise versuchen wird, wird, Sie über Jahre derart mürbe zu machen, Sie ständig legal zu mobben etc. dass Sie sich möglicherweise eines Tages mit einem Herzinfarkt im Krankenhaus wiederfinden. Auch hierzu gebe ich gerne Auskunft und berichte warnend auch von eigenen Erfahrungen. Betrachten Sie das Deutsche Jugendamt als „Staat im Staate“, mit der Polizei als Amtshelfer zu jeder Tag- u. Nachtzeit. Die Zusammenarbeit des JA mit dem SpD funktioniert auch gut und diese wiederum hat einen guten Draht zum Betreuungsgericht. Sind Sie erst einmal in dieser Mühle geraten, benötigen Sie einen guten Rechtsanwalt, einen mit einer weitreichenden Erfahrungen in Psychiatrierecht, beispielsweise den RA u. Strafverteidiger Herr Lutz Eisel in Bochum, Kurt-Schumacherplatz 8, — für den Fall, dass Sie mal einen solchen benötigen für Ihr Klientel.

    Lassen Sie sich möglichst vor Beginn eines Hausbesuches ein
    Formular unterschreiben, aus dem hervorgeht, dass Sie das
    Recht eingeräumt bekommen haben den Hilfesuchenden
    – juristisch abgesichert- vertreten dürfen. Und schon sind Sie es,
    die den JA-Mitarbeiter in vielen Fällen aus der Wohnung werfen lassen kann.
    Meist traut sich der Hilfesuchende dann nicht, Ihnen zu widersprechen.
    Unterlassen Sie vor allem möglichst dann Hausbesuche, wenn zu befürchten ist, dass auch das JA dort zu dieser Zeit seinen Auftritt haben wird. Die Leuts von dort führen sich stets gerne
    als „Platzhirsche“ auf.
    In schwierigen Fällen wird aber dann schon mal eine gekürzte
    Generalvollmacht nötig werden. Auch wäre es nützlich für Ihre Arbeit, sich mal mit Patientenverfügungen zu beschäftigen, falls Sie es noch nicht getan haben sollten.
    Ich wohne übrigens in Moers und Ihr Verein befindet sich noch
    immer auf der Moerserstraße in Rheinhausen?
    Komme gerne mal vorbei, wenn Sie mir dann eine Tasse Kaffee anbieten…

    Mit freundlichen Gruß

    Michael Strerath
    Dipl.-Päd., Dipl.-Soz.-Päd.

  • Sehr geehrter Herr Engelen,
    danke dafür, dass ich heute in Ihrer Wohnung
    mit Ihnen sprechen konnte. So weit so gut.

    Oben schreiben Sie:

    “ Hier liegen Informationen vor, dass sich mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am amtlichen Kinderhandel beteiligen und die, den Eltern geraubten Kindern in Firmen der Fremdbetreuungsindustrie gewinnbringend unterbringen.“

    Es wäre freundlich, wenn Sie Ihre „Informationen“, wenn es sie tatsächlich geben sollte als Beweismaterial, hier bei jugendaemter.com zum Besten geben würden. Haben Sie Informationen darüber, dass jemals ein Verein, eine „Firma der Fremdbetreuungsindustrie“
    wegen „Kindesraub“ angeklagt und dann verurteilt wurde?

    Der Begriff „Kinderraub“ setzt m.E. ein Eigentumsverhältnis voraus. Kinder sind aber kein Eigentum, sie gehören nur sich selbst. Sie gehören weder Vater noch Mutter noch dem
    Staat oder einer staatlichen Gemeinschaft. Demnach können Kinder höchstens „entzogen“ oder „entführt“, nicht aber „geraubt“ oder „gestohlen“ werden. Weil das so ist, wie es ist, hat es bislang auch keinen einzigen Prozess wegen „Kindesraub“ oder „Kinderdiebstahl“ bei uns gegeben.
    Ich habe dem Deutschen Jugendamt, Amt für Jugend und Soziales, vertreten vom Jugendamt 47445 Moers-Repelen, Sozialraumteam Nord, einen minderjährigen (Amts-) Mündel „entzogen“, weil das Amt für Jugend und Soziales in Moers nicht in der Lage war, den Jugendlichen ordentlich zu betreuen, bzw. betreuen zu lassen etc. und es zudem zuließ, dass an ihm zahlreiche Straftaten verübt wurden. (Die Staatsanwaltschaften Moers, Duisburg und Bochum sind informiert) Ich habe das Kind weder „geraubt“ noch „gestohlen“ , sondern schlicht und ergreifend (dem Jugendamt) „entzogen“ und das in meiner Eigenschaft als Experte für Erziehung und Soziales ( Erziehungswissenschaftler und Sozialpädagoge). Das geschah, weil der Jugendliche bei mir erheblich besser aufgehoben war, als in einem Kinderheim, einer Psychiatrie oder einem geschlossenen Heim. Zwar hat die Staatsanwaltschaft, das Familiengericht, in Moers dennoch ständig versucht ihn auf Wunsch des Jugendamtes habhaft zu werden und das über einen Zeitraum von 2 Jahren, konnte aber aus rein juristischen Gründen legal nicht zugreifen. –
    Anschließend versuchte das Amt für Jugend und Soziales, den von meiner Ehefrau und mir dem Jugendamt entzogenen, jetzt schon bereits Volljährigen, erneut habhaft zu werden. Das geschah dann über einen gesetzwidrigen Versuch einer Entmündigung ( gesetzlichen Betreuung) des jungen Mannes. Mit der kundigen Hilfe des Bochumer Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Herr Lutz Eisel, Bochum NRW, Kurt-Schumacher-Platz 8 (Kanzlei direkt am Hauptbahnhof, verfügt über 25 Jahre Erfahrungen in Psychiatrierecht), musste auch diese letzte üble Attacke des Moerser JA kläglich scheitern, sehr zur Freude des Ziehsohnes natürlich.

    Wohlbemerkt: Einmal hat das Jugendamt der leiblichen Mutter
    das Kind „entzogen“ (nicht gestohlen!), anschließend habe ICH dem Jugendamt das Kind „entzogen“ (nicht „gestohlen“). Es geht hier also nicht um „Diebstahl“ oder „Kindesraub“, sondern schlicht und ergreifend um „Entziehung eines Minderjährigen“.

    In einer versachlichten Diskussion sollten wir bei den üblichen Fachbegrifflichkeiten bleiben.

    P.S. Nach der Psychiatrisierung des Kindes wollte die Familie das Kind nicht mehr wiederhaben und wurde nach eigenem Wunsch deswegen von meiner Ehefrau und mir betreut.
    Nach meinem fachlichen Eindruck wurde die Mutter durch die Psychiatrisierung ihres Kindes schwer traumatisiert und verweigerte ab dieser Zeit, als Ergebnis psychischer Abwehrreaktionen (psychische Schutzmaßnahme) , jedwede Hilfe oder Kontakt zu ihm. Alle Versuche des Kindes, vom hilflosen, ständigen Betteln nach Kontakt, bis hin zu schriftlichen Entgleisungen, blieben ohne Antwort.
    Verschlimmert hat sich die Situation durch den Wohnortwechsel des Kindes in einer anderen Stadt.
    Verlegt der Ziehsohn nicht seinen Wohnort nach Moers, bleibt er vermutlich dauerhaft und endgültig ohne Verwandtschaft und Ursprungsfamilie. Das Jugendamt Moers hat hier ganze Arbeit geleistet. Es hat die Familie nicht etwa versucht zu heilen, was der gesetzliche Auftrag war, sondern m.E. willkürlich und vorsätzlich zerstört, quasi als ein neuartiges Qualitätsprodukt „Made in Germany“.

    Gott, unser aller Schöpfer, wie Schöpfer aller Welten, möge die Mitarbeiter des Jugendamtes Moers und alle Helfer des Amtes fürchterlich bestrafen oder rechtleiten. Amen

  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT DUISBURG – 23.02.2016 – Vorwurf: Duisburger Jugendamt missachtet Eltern-Wahlrecht
    Ein Träger der Jugendhilfe und seine Klientinnen werfen der Behörde vor, das Wunsch- und Wahlrecht von Eltern zu missachten. Das Jugendamt dementiert. Paul-Detlef Künkes und einige Eltern, die er betreut, machen dem Jugendamt schwere Vorwürfe. weiterlesen…

    Quelle: derwesten.de – 23.02.2016 – Kristina Mader

  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT DUISBURG – 19.06.2016 – Landeskartellamt prüft Arbeit des Duisburger Jugendamtes – Träger der Jugendhilfe legt Beschwerde bei der Behörde ein. Vorwurf: Duisburger Jugendamt soll gegen Elternrechte und Wettbewerbsgesetze verstoßen.
    Die Sozialassistenz, ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, wirft dem Jugendamt vor, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu übergehen und die großen Wohlfahrtsverbände zu bevorzugen. weiterlesen…

    Quelle: derwesten.de – 25.05.2016 – Kristina Mader

  • Korruptes Verhalten ist leider zwischen den Jugendämtern, Kinderheime und
    sogar Psychiatrien keine Seltenheit. Und das Jugendämter oft massiv gegen
    Elternrechte verstoßen, ist keine Ausnahme, sondern eher die Regel. Es fehlt
    hier eine gut funktionierende Kontroll-Instanz. Das wird immer wieder auch von
    Experten für Erziehung und Soziales, wie auch von mir verdeutlicht, doch
    die Politik reagiert nicht angemessen darauf. Solange Eltern nicht in großer Anzahl
    massiver in der Öffentlichkeit ihre Rechte verteidigen und einfordern, solange passiert
    nichts in deutschen Landen. Fakt ist, dass immer mehr Elternrechte beschnitten
    werden. Sind dann Eltern direkt massiv betroffen von der Willkür der Jugendämter, gibt
    es dann zwar eine große Aufregung und Geschrei aber präventiv wird kaum etwas
    getan.
    Dipl.-Päd., Dipl. Soz,.Päd. Michael Strerath
    Moderator hier bei jugendaemter.com

  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT DUISBURG – 19.10.2016 – Nach Anzeige für Babyverkauf aus Duisburg –
    Wann darf das Jugendamt ein Baby in Obhut nehmen?

    In Duisburg hat das Jugendamt ein Baby aus seiner Familie geholt, weil eine Verkaufsanzeige für das Kind aufgetaucht war. Wenn die Sicherheit in der Familie nicht mehr gewährleistet ist, muss das Amt eingreifen. weiterlesen…

    Quelle: rp-online.de – 14.10.2016 – Von Susanne Hamann

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.