Jugendämter Rheinland-Pfalz

Jugendamt Cochem-Zell

Jugendamt Cochem-Zell

Die Zuständigkeit für den Landkreis Cochem-Zell obliegt dem Jugendamt Cochem-Zell.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Cochem-Zell. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das oben gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche des Jugendamt Chochem-Zell erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Cochem-Zell

Hier finden Sie nun die Adressen und die Daten vom Jugendamt Cochem-Zell:

Jugendamt
Endertplatz 2
56812 Cochem
Tel.: 02671 613 37

Bereich: Allgemeine Dienste

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten
Allgemeine Dienste
Tel.: 02671 613 37
Mail: jugendamt@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeine Dienste“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Betreuungsunterhalt

Wenn Eltern eines Kindes sich trennen oder scheiden lassen, steht dem Elternteil, der die Betreuung des Kindes übernimmt, Unterhalt zu. Dieser Unterhalt soll dazu beitragen, dass der alleinerziehende Elternteil für das Kind sorgen kann und dabei finanziell unterstützt ist. Voraussetzung für den Unterhalt ist zudem, dass der betreuende Elternteil nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann und der andere Elternteil finanziell in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Petra Haag
Tel.: 02671 613 19
Mail: petra.haag@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Betreuungsunterhalt“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragen

Das Bildungspaket soll eine finanzielle Unterstützung für diejenigen darstellen, die aus finanziell schwächeren Familien stammen. Denn Kindern und Jugendlichen soll es in jedem Fall möglich sein, an Bildungs- und Weiterbildungsangeboten teilzunehmen. Zu den Förderungen zählt beispielsweise, dass die Teilhabe der Kinder am sozialen und kulturellen Leben mit monatlich 15€ gefördert wird. Dies soll ermöglichen, dass Kinder an Vereinen oder Weiterbildungsangeboten teilnehmen können. Zudem wird die Ausstattung mit Bedarf für die Schule, die Teilnahme an Ausflügen oder Klassenfahrten und die zusätzliche Lernförderung gefördert.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Andrea Baitzel
Tel.: 02671 613 35
Mail: andrea.baitzel@cochem-zell.de

Frau Annette Zenner
Tel.: 02671 618 35
Mail: annette.zenner@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragen“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Elterngeld beantragen

Das Elterngeld ist für diejenigen gedacht, die die Betreuung des Kindes in der ersten Zeit selbst übernehmen wollen und dabei nicht erwerbstätig sind oder maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten. Das Elterngeld soll in diesem Fall eine finanzielle Unterstützung bieten. Es wird unterschieden zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Zusätzlich ist es auch möglich, maximal 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus zu erhalten, welche dann als Partnerschaftsbonus zählen. Dies ist dann der Fall, wenn beide Elternteile nur in Teilzeit beschäftigt sind in der Zeit.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Brigitte Cornely
Tel.: 02671 618 38
Mail: brigitte.cornely@cochem-zell.de

Frau Elvira Linden
Tel.: 02671 613 38
Mail: elvira.linden@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Elterngeld beantragen“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Familienhilfe

Für Familien, die im Alltag immer wieder auf Probleme stoßen und diesen daher nur schwer oder nicht mehr alleine meistern können, gibt es die Familienhilfe. Diese arbeitet eng mit Familien zusammen, schaut, wo es Probleme gibt und erarbeitet dann zusammen mit ihnen Lösungen zur Problembewältigung. Ziel hierbei ist es, dass die Familie den Alltag wieder alleine meistern kann.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Natascha Kemler
Tel.: 02671 618 34
Mail: natascha.kemler@cochem-zell.de

Herr Marco Krebber
Tel.: 02671 614 81
Mail: marco.krebber@cochem-zell.de

Herr Joshua Marx
Tel.: 02671 613 29
Mail: joshua.marx@cochem-zell.de

Frau Katrin Wagner
Tel.: 02671 613 20
Mail: katrin.wagner@cochem-zell.de

Frau Karin Winkel
Tel.: 02671 618 33
Mail: karin.winkel@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Familienhilfe“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Heimerziehung gewähren

Manche Lebensumstände erfordern es, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim untergebracht werden müssen, da sie nicht weiterhin in ihrer Familie bleiben können. Die Heimunterbringung kann dabei zum einen vorübergehend sein, wobei das Kind oder der Jugendliche nach einer bestimmten Zeit wieder zurück zu seiner Familie kann oder daraufhin in einer Pflegefamilie untergebracht wird. Zum anderen kann es auch sein, dass das Kind in einem Heim bleibt und dort erzogen wird, damit es später ein selbstständiges Leben führen kann.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Marco Krebber
Tel.: 02671 614 81
Mail: marco.krebber@cochem-zell.de

Herr Joshua Marx
Tel.: 02671 613 29
Mail: joshua.marx@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Heimerziehung gewähren“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Hilfen für Familien in Not 

In manchen Fällen kann es sein, dass die üblichen Hilfsangebote nicht ausreichen. Das ist meist dann, wenn sich eine Familie in einer Notlage befindet. Da kann die Landesstiftung „Familie in Not“ weiterhelfen. Diese kann den Familien finanzielle Hilfe leisten, wenn sich diese in einer Notsituation befinden.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten
Allgemeine Dienste
Tel.: 02671 613 37
Mail: jugendamt@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Hilfen für Familien in Not“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Jugendarbeit/ Jugendbildung

Die Jugendarbeit ist ein Teil der Jugendhilfe. Zum Ziel hat sie, dass Jugendliche zu eigenverantwortlichen und selbstständigen Menschen heranwachsen. Um dies zu fördern und zu unterstützen, gibt es verschiedene Angebote für die Jugendlichen. Diese zeichnen sich durch Erziehungs- und Bildungsaspekte aus. Jugendliche bekommen hierbei die Möglichkeit, ihre Kompetenzen zu stärken und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Wichtig ist auch, dass sich Jugendliche aktiv beteiligen können, um so ihr Zukunft selbstbestimmt gestalten zu können. Angebote der Jugendarbeit findet man bei freien Trägern der Jugendarbeit. Dazu gehören neben Jugendverbänden auch Vereine und andere öffentliche Träger.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Martina Christmann
Tel.: 02671 613 01
Mail: martina.christmann@cochem-zell.de

Frau Maren Saxler
Tel.: 02671 613 34
Mail: maren.saxler@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendarbeit/ Jugendbildung“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Kindertagesbetreuung

Die Kinderbetreuung ist ein wichtiger Aspekt im Leben einer Familie, da diese die Vereinbarkeit von Kind und Beruf beeinflusst. Im Landkreis Cochem-Zell gibt es neben den Kindertageseinrichtungen, wie beispielsweise Kindergärten, Krippen und Horte auch die Kindertagespflege, die zunächst einmal für Kinder unter 3 Jahren gedacht ist.

Kindertagesbetreuung
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Elvira Linden
Tel.: 02671 613 38
Mail: elvira.linden@cochem-zell.de

Herr Mario Oster
Tel.: 02671 613 36
Mail: mario.oster@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kindertagesbetreuung“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Tagespflege

Wenn Sie an einer Tagespflege für Ihr Kind interessiert sind, wenden Sie sich zunächst bitte an das Jugendamt. Zusammen mit diesem können Sie dann nach einer geeigneten Tagespflegeperson suchen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Daniela Kreuser
Tel.: 02671 613 41
Mail: daniela.kreuser@cochem-zell.de

Frau Fabienne Rühle
Tel.: 02671 618 41
Mail: fabienne.ruehle@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Tagespflege“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen

In manchen Fällen kann es sein, dass ein Kind oder ein Jugendlicher einen gesetzlichen Vertreter braucht. Dieser wird dann als Vormund bezeichnet. Solch einer ist dann notwendig, wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde oder wenn eine minderjährige Mutter ein Kind bekommt. Die Aufgabe eines Vormund kann entweder das Jugendamt oder ein Mitglied aus der Familie übernehmen. Wurde den Eltern nur ein Teil des Sorgerechts entzogen, wird eine Pflegschaft für diese Bereiche eingerichtet. Aufgabe eines Pflegers oder eines Vormunds ist es, Entscheidungen für den Jugendlichen zu treffen und dabei immer das Wohlergehen von diesem im Fokus zu haben.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Oliver Franze
Tel.: 02671 613 10
Mail: oliver.franze@cochem-zell.de

Herr Dr. Ralf Schauf
Tel.: 02671 613 11
Mail: dr.ralf.schauf@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Leistungen, die in Bezug auf verschiedene Hilfemaßnahmen in Anspruch genommen werden, werden meist vom Jugendamt übernommen. Aus diesem Grund gibt es den Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Dieser kümmert sich um die finanziellen Aspekte der verschiedenen Leistungen. In manchen Fällen wird eine Maßnahme komplett übernommen und in anderen Fällen kann es sein, dass der Leistungsnehmer einen bestimmten Beitrag zahlen muss.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Angelika Hillesheim
Tel.: 02671 613 40
Mail: angelika.hillesheim@cochem-zell.de

Frau Natascha Kemler
Tel.: 02671 618 34
Mail: natascha.kemler@cochem-zell.de

Frau Mechthild Nitzsche
Tel.: 02671 613 33
Mail: mechthild.nitzsche@cochem-zell.de

Frau Maren Saxler
Tel.: 02671 613 34
Mail: maren.saxler@cochem-zell.de

Frau Melanie Ternes
Tel.: 02671 613 39
Mail: melanie.ternes@cochem-zell.de

Frau Karin Winkel
Tel.: 02671 618 33
Mail: karin.winkel@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Bereich: Pädagogische Hilfen, Schutz für Kinder

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Pädagogische Hilfen, Schutz für Kinder
Tel.: 02671 613 35
Mail: jugendamt@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Pädagogische Hilfen, Schutz für Kinder“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Adoptionsverfahren und Adoptionsvermittlung

Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, dieses dem Vorhaben zustimmt, aber der andere Elternteil nicht seine Einwilligung dazu abgeben will, kann diese durch einen Beschluss vom Familiengericht ersetzt werden. Dies ist deshalb möglich, da das Kind nicht unter der fehlenden Abgabe des einen Elternteils leiden oder negative Auswirkungen davon spüren soll.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Schöndorf
Tel.: 06571 718 15 60 oder 1561 oder1562

Die offizielle Seite für den Bereich „Adoptionsverfahren und Adoptionsvermittlung“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Beratung zur Erziehung

Wenn es zu Problemen oder Fragen bei der Erziehung des Kindes kommt, gibt es die Möglichkeit der Erziehungsberatung. Zusammen mit dieser versucht man Fragen zu klären und einen erzieherischen Umgang zu schaffen, der für das Wohl des Kindes geeignet ist. Es gibt verschiedene Erziehungsberatungsstellen, die jeweils andere Schwerpunkte haben. Es wird zunächst geschaut, welche Hilfen benötigt werden, um daraufhin geeignet vorzugehen. Doch nicht nur die Eltern nehmen an dem ganzen Prozess teil, auch die Kinder und gegebenenfalls andere Personen werden mit einbezogen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Jasmin Becker
Tel.: 02671 618 28
Mail: jasmin.becker@cochem-zell.de

Frau Christina Liesenfeld
Tel.: 02671 618 30
Mail: christina.liesenfeld@cochem-zell.de

Herr Joshua Marx
Tel.: 02671 613 29
Mail: joshua.marx@cochem-zell.de

Herr Udo Sonnet
Tel.: 02671 613 30
Mail: udo.sonnet@cochem-zell.de

Frau Katrin Wagner
Tel.: 02671 613 20
Mail: katrin.wagner@cochem-zell.de

Frau Lena Wecker
Tel.: 02671 613 28
Mail: lena.wecker@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beratung zur Erziehung“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Wenn ein Kind in seinem Leben Gewalt erfährt, muss versucht werden, diese schnellstmöglich zu unterbinden. Um dies möglich zu machen, müssen die Menschen im Umfeld von Kindern aufmerksam sein und mitwirken. Wenn es einen Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung gibt, sollte dieser schnell beim Jugendamt gemeldet werden, damit diesem nachgegangen werden kann.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Stefan Theisen
Tel.: 02671 613 37
Mail: stefan.theisen@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Hilfe zur Erziehung

Bei der Erziehung von Kindern kann es sein, dass es zu Problemen und Herausforderungen kommt, die die Eltern nicht alleine bewältigen können. In so einem Fall können sie sich an die Hilfen zur Erziehung wenden. Denn es ist wichtig, dass das Wohl des Kindes gesichert ist und dieses eine geeignete und fördernde Erziehung erhält. Dabei können die Hilfen ganz unterschiedlich aussehen und richten sich je nach Fall und Situation. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit einer Erziehungsberatung, einer sozialpädagogischen Familienhilfe, Vollzeitpflege oder Erziehung in einer Tagesgruppe.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Jasmin Becker
Tel.: 02671 618 28
Mail: jasmin.becker@cochem-zell.de

Frau Christina Liesenfeld
Tel.: 02671 618 30
Mail: christina.liesenfeld@cochem-zell.de

Herr Joshua Marx
Tel.: 02671 613 29
Mail: joshua.marx@cochem-zell.de

Herr Udo Sonnet
Tel.: 02671 613 30
Mail: udo.sonnet@cochem-zell.de

Frau Katrin Wagner
Tel.: 02671 613 20
Mail: katrin.wagner@cochem-zell.de

Frau Lena Wecker
Tel.: 02671 613 28
Mail: lena.wecker@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Hilfe zur Erziehung“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Jugendgerichtshilfe

Wenn ein Jugendlicher oder junger Erwachsener straffällig wird, schaltet sich das Jugendamt ein. Dieses hat dann nicht nur Kontakt zu dem Jugendlichen, sondern auch zu den Eltern oder Erziehungsberechtigten. Das Jugendamt begleitet den gesamten Prozess und steht beratend zur Seite. Außerdem schaut es, in welchen Verhältnissen der Jugendliche lebt, um mögliche Ursachen für die Straftat herauszufinden. Es wird geschaut, welche pädagogischen Maßnahmen für den Straftäter geeignet wären, um diesen wieder auf die richtige Bahn zu lenken. Diese schlägt das Jugendamt dann dem Jugendgericht vor. Auch betreut es die festgelegten Maßnhamen.

Jugendgerichtshilfe
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Anja Hetger
Tel.: 02671 618 15
Mail: anja.hetger@cochem-zell.de

Frau Katharina Jakobi
Tel.: 02671 613 32
Mail: katharina.jakobi@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Jugendgerichtshilfe“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Kinder mit Behinderung im Kindergarten- und Vorschulalter

Jedes Kind ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr hat einen Anspruch auf Betreuung und Erziehung in einer Kindertagesstätte. Bei Kindern mit Behinderung kommt hinzu, dass diese ein Recht auf Eingliederungshilfe haben. Diese gibt es in Form von Einzelintegration in Kindertagesstätten, Integrativen Gruppen oder Heilpädagogische Gruppen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Nicole Spies
Tel.: 02671 618 09
Mail: nicole.spies@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Kinder mit Behinderung im Kindergarten- und Vorschulalter“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Pflegekinder

In manchen Fällen kann es sein, dass Kinder nicht bei ihren Eltern leben können, da diese die Aufgabe der Erziehung nicht zum Wohl des Kindes übernehmen können. Wenn das so ist, müssen die Kinder in anderer Form untergebracht werden. Eine Möglichkeit ist dabei die Unterbringung in einer Pflegefamilie. Es gibt verschiedene Formen dieser Unterbringung. Es gibt die Vollzeitpflege, die Kurzzeitpflege, die Sonderpflege, die Bereitschaftspflege, die Verwandtschaftspflege oder Gastfamilien.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Stefanie Vanzetta-de Groot
Tel.: 02671 613 16
Mail: stefanie.vanzetta@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegekinder“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot an Kinder und Jugendliche mit dem Ziel, die Persönlichkeitsentwicklung, die Sozialkompetenz und die emotionale Regulation zu fördern. Dabei arbeiten die sozialpädagogischen Fachkräfte zusammen mit oder in Schulen. Kinder und Jugendliche können sich an diese wenden, wenn sie Probleme haben oder Unterstützung brauchen oder wenn sie mit einer anderen Person Streit haben.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Tobias Emschermann
Tel.: 02671 614 77
Mail: tobias.emschermann@cochem-zell.de

Herr Stefan Gorges-Beyer
Tel.: 02671 614 80

Herr Christoph Greve
Tel.: 02671 614 87
Mail: christoph.greve@cochem-zell.de

Frau Irene Groß
Tel.: 02671 614 84
Mail: irene.gross@cochem-zell.de

Frau Carina Günther
Tel.: 02671 614 74
Mail: carina.guenther@cochem-zell.de

Frau Nina Klaus
Tel.: 02671 614 76
Mail: nina.klaus@cochem-zell.de

Frau Isabelle Klippert
Tel.: 02671 614 82
Mail: isabelle-marie.klippert@cochem-zell.de

Herr Marco Krebber
Tel.: 02671 614 81
Mail: marco.krebber@cochem-zell.de

Frau Anouk Morales Gramajo
Tel.: 02671 618 10
Mail: anouk.morales-gramajo@cochem-zell.de

Frau Corinna Sehn
Tel.: 02671 614 75
Mail: corinna.sehn@cochem-zell.de

Frau Melissa Thees
Tel.: 02671 614 73
Mail: melissa.thees@cochem-zell.de

Frau Kathrin Wambach
Tel.: 02671 614 72
Mail: kathrin.wambach@cochem-zell.de

Frau Anja Winkler
Tel.: 02671 618 01
Mail: anja.winkler@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Schulsozialarbeit“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Bereich: Unterhalt, Vormundschaften

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitKontaktdaten

Unterhalt, Vormundschaften
Tel.: 02671 613 11
Mail: jugendamt@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhalt, Vormundschaften“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein Angebot, das sich bei getrennten Eltern an den Elternteil richtet, der die Betreuung und Erziehung des Kindes übernimmt. Hier wird man bei der Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unterstützt.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Petra Haag
Tel.: 02671 613 19
Mail: petra.haag@cochem-zell.de

Frau Silke Schmitz
Tel.: 02671 618 27
Mail: silke.schmitz@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaft“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Unterhaltsheranziehung

Wenn die Eltern eines Kindes nicht mehr zusammen leben, muss der Elternteil, der nicht die Betreuung des Kindes übernimmt, dem anderen Elternteil Unterhalt zahlen. Doch nicht immer ist es der Fall, dass der Elternteil seine Pflicht auch erfüllt. Aus diesem Grund gibt es die Beistandschaft, die bei dem Thema Unterhalt unterstützt. Diese kann nicht nur die Höhe des Unterhalts berechnen, sondern kann auch Wege einleiten, damit der unterhaltspflichtige Elternteil diesen zahlt.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Petra Haag
Tel.: 02671 613 19
Mail: petra.haag@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsheranziehung“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

Unterhaltsvorschuss beantragen

Wenn Sie von dem unterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt erhalten oder diesen nicht regelmäßig, können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Diesen können Sie erhalten, bis Ihr Kind volljährig ist. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt seit 01.01.2023 für Kinder bis 5 Jahren 187€, für Kinder von 6 bis 11 Jahren 252€ und für Kinder von 12 bis 17 Jahren 338€ im Monat.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Manuela Hoffmann
Tel.: 02671 613 26
Mail: manuela.hoffmann@cochem-zell.de

Frau Jeanette Junglas
Tel.: 02671 618 26
Mail: jeanette.junglas@cochem-zell.de

Frau Anna Ulmen
Tel.: 02671 613 18
Mail: anna.ulmen@cochem-zell.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss beantragen“ vom Jugendamt Cochem-Zell finden Sie hier.

8 Kommentare

Click here to post a comment

  • Hi,

    als erstes an die Programmierer dieser Seite, bitte einen „zurück“ Button wenn man die Email-Adresse vergessen hat. Muss jetzt nochmal alles tippen 😉

    Bin Papa von Zwillingen ( Sohn Tochter 5 Jahre ) mit meiner jetztigen Frau ( nicht verheiratet ) und zwei Töchtern aus erster Ehe ( 12 und 18 j ).
    Grundsätzlich ist das Jugendamt natürlich eine hilfreiche und wichtige Einrichtung in unserer komplizierten Gesellschaft !
    In meinem Fall bin in folgender Situation sehr entäuscht:
    Meine Frau ist Alkoholkrank und strebt eine Therapie an. Wir haben sehr turbulente 5 Jahre hinter uns ( näher darauf eingehen würde ein Buch füllen 🙂 . Jedenfalls Planen im Moment meine Frau, Jugendamt , ihr Anwalt die Kinder in einer Pflegefamilie unterzubringen während Ihrer Therapie ( min. 3 Monate max. offen !! ) . Ich bin antscheinend nur Luft , 1. da ich kein Erziehungrecht habe , da nicht verheiratet 2. auf Grund von den Aussagen meiner Frau.
    Ich bin seit 1998 selbständig als Softwareentwickler tätig. Im Moment hat sich auf Grund der Konflikte die Arbeit angehäuft und ein entsprechend auch Verbindlichkeiten. Aber alles noch schaffbar, durch meine offenen Projekte.
    Arbeite überwiegend zu Hause , ab und zu muss ich raus meinen Kunden ( Deutschlandweit ).
    Seit 5 Jahren bin ich für die Familie da gewesen, vor allem wenn sie in einer ihrer vielen Entgiftungen und mehrtägigen „Sauff-Ausflügen“ war. Kinder und Arbeit schaffen müssen. Kindergarten kennt micht und kann es auch nicht fassen, sowie mein/unser gesamtes Umfeld.
    Dass ich einen Anwalt nehmen muss und auch zum Arzt zur Untersuchung ( dass ich nicht Alkohol und Drogengefährdet bin ) hab ich eingesehen, auch wenn das Geld dafür für Familie wichtiger gewesen wäre !!!
    Aber dass ich sowas von übergangen werden von vornherein abgestempelt werde , so dass es besser sein soll die Kinder woander unterzubringen ist für mich nur noch Hohn und Spott ! Nur wiel ich das autom. Erziehungsrecht nicht bekomme und eine Alkoholkranke mich als für alles Schuldigen darstellt ? ( wo das allgemein als Puffer und Alibi schon bekannt sein solllte ?!! ) . Mein Sohn ist schon sauer wenn ich par Tage nicht da bin, meine Kinder lieben mich ( Mama auch ) über alles , und ich sie . Bin total Familienmensch , hab deshalb auch so dran festgehalten und immer den Dummen gespielt . Jeder weiss dass ich nicht gewalttätig bin usw… Dazu fehlt mir einfach das Verständis und ich Kämpfe bis aufs letzte ( natürlich vernünftig , ausflippen bringt das garnichts !!! ) und mit allen Mitteln….. Muss mich jetzt als Superdady darstellen und und , in welcher Familie ist bitte alles perfekt wo ? wozu auch aus Fehlern lernt man und entwickelt sich auch als Eltern … Meine Kinder waren NIEMALS gefährdet bei mir oder wurden physisch oder psychisch fertig gemacht oder sonstwas….

    Liebe Grüße an alle Mamas und Papas !
    Kinder sind das wichtiges und geben uns Sin im Leben ! Die Zukunft gehört ihnen ( ich sag immer die werden uns später schimpfen dass wir sie mit „Plastik“ überhäufen um „Ihre Liebe zu kaufen “ denk darüber nach ! die müssen den Müll beseitigen , das ausbaden ) .

    Und : Jugendamt, Anwälte , Richter sind nicht „GOTT“ !! Ihr seit die wichtigsten für eure Kinder !!!!!

  • Hallo Patrick,
    erst einmal ein Dankeschön für Ihren Beitrag hier bei jugendaemter.com und für den Mut zur
    Veröffentlichung Ihres Problems.
    Zur Sache:
    Vorsicht!!! Die Unterbringung der Kinder in eine Pflegefamilie droht zu einem Dauerzustand zu werden !
    Sind die Kinder erst einmal dort und haben sich hier eingelebt, wird es selbst die Mutter nicht einfach
    haben, die Kinder zurück zu bekommen. Ganz sicherlich dann nicht, wenn ihre Therapie nicht zu
    100% „anschlägt“. Später wird man dann vom Jugendamt behaupten gegenüber dem Familiengericht,
    es wäre gegen das „Kindeswohl“ die Kinder aus der Pflegefamilie zu nehmen, weil sie sich dort gut
    eingelebt hätten und eine Alkoholkrankheit ja nie richtig geheilt werden kann.
    Gehen Sie ganz sicher davon aus, dass das Jugendamt und die Pflegefamilie die Kinder nicht mehr
    abgeben wollen. Bereiten Sie sich auf das Schlimmste hier vor. Kontaktieren Sie sofort einen Rechtsanwalt.
    Es sollte nach Möglichkeit kein RA sein aus Ihrer Stadt, bzw. wo die Kinder untergebracht wurden, noch
    sollte es ein RA für Familienrecht sein. Das wird nicht einfach werden, so eine Person zu bekommen, doch
    Sie sollten es versuchen, per Massenbrief, d.h. schreiben Sie gleich 20 und mehr Rechtsanwälte an. Bleiben
    Sie in Kontakt mit uns. Alles Gute und viel Kraft für das, was Ihnen jetzt bevorsteht. Falls Sie zum Jugendamt
    gehen, tun Sie das ab sofort nur noch mit einem Zeugen/Beistand. Lassen Sie sich nicht mit mündlichen
    Absprachen und Versprechungen abspeisen. Machen Sie alles möglichst schriftlich. Machen Sie bitte auch
    davon Gebrauch hier im neuen Forum Ihr Anliegen/Problem zu veröffentlichen, es ist neu und deswegen ist
    dort noch nicht richtig viel Betrieb.
    Überlegen Sie sich jetzt jeden Schritt in der Sache sehr genau und bleiben Sie möglichst ruhig. Verhalten
    Sie sich so: „Ein eiskalter Verstand in meiner Sache aber ein glühendes Herz für meine Kinder ! “
    Tun Sie vor allem alles um gesund zu bleiben !
    Noch etwas Wichtiges. Im Konfliktfall wird man Sie auffordern sich von einem Gerichtsgutachter explorieren
    zu lassen. Folgen Sie keinesfalls einer solchen Aufforderung, denn wenn sie negativ ausfällt, ist auch Ihre
    12-jährige Tochter in Gefahr Ihnen entzogen zu werden. Wichtig: Werden Sie VOR einer solchen Aufforderung
    selber aktiv und lassen sich von einem Ihnen wohlgesinnten Gutachter ( Diplom-Psychologen oder
    Diplom-Pädagogen, Diplom-Sozialpädagogen) ein Gutachten anfertigen. Im Gutachten sollte inhaltlich
    etwas zu Ihrer Person stehen, dann was Ihre Fähigkeiten betreffen, Kinder zu erziehen und ob genug Platz
    etc. für die Zwillinge vorhanden ist usw., also der übliche Kram.

    Es grüßt Sie herzlich:

    Ihr Moderator bei jugendaemter.com

    Dipl.-Päd., Dipl.- Soz.-Päd. Michael Strerath
    Erziehungswissenschaftler u. Sozialpädagoge

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.