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Jugendamt Bad Oeynhausen

Jugendamt Bad Oeynhausen

Die Zuständigkeit für die Stadt Bad Oeynhausen obliegt dem Jugendamt Bad Oeynhausen.

Im Folgenden finden Sie alle Kontaktdaten und Informationen zum Jugendamt Bad Oeynhausen. Bitte nutzen Sie zur schnellen Orientierung das auf der Seite gelistete Inhaltsverzeichnis.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem der genannten Bereiche vom Jugendamt Bad Oeynhausen erhalten möchten, finden Sie eine kurze Erklärung unter jeder Überschrift, in der ein jeweiliger Link zum beschriebenen Bereich des zuständigen Jugendamtes führt.

Jugendamt Bad Oeynhausen

Hier finden Sie die jeweiligen Adressen und die Daten vom Jugendamt Bad Oeynhausen:

Jugendamt
Steinstraße 20
32547 Bad Oeynhausen

Tel.: 05731 144 555
Mail: jugendamt@​badoeynhausen.de

Jugendamt Bad Oeynhausen

Frühe Hilfen

Ein Leben mit Baby, gerade, wenn es das erste ist, ist nicht immer ganz leicht zu bewältigen. Da ist es normal, dass einem Fragen aufkommen, man mal vor einem Problem steht oder sich Sorgen macht. Die Frühen Hilfen bieten genau in solchen Situationen Hilfe und Unterstützung. Die Angebote richten sich an Familien, die ein Kind erwarten oder aber bereits ein Kind im Alter bis 3 Jahren haben.

Die Frühen Hilfen sind eine Kooperation mehrerer Partner aus verschiedenen Bereichen, die zusammen ihre Hilfe bereitstellen, wodurch ein flächendeckendes Angebot für jegliche Anliegen entsteht. Ziel der Frühen Hilfen ist es, Eltern schon in den ersten Jahren mit Kind Unterstützung zu bieten und Kindern ein sicheres und förderndes Aufwachsen zu ermöglichen, bei dem vor allem die gesunde Entwicklung des Kindes im Vordergrund steht.

Frühe Hilfen
AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdatenAdresse

Bereich Jugend
Gudrun KlinkeTel.: 05731 144 105
Mail: g.klinke@badoeynhausen.de
Lenné-Karree
Herforder Str. 51
32545 Bad Oeynhausen

Die offizielle Seite für den Bereich „Frühe Hilfen“ vom Jugendamt Bad Oeynhausen finden Sie hier.

Sorgeerklärung

Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, liegt das Sorgerecht zunächst nur bei der Mutter. Damit auch der Vater des Kindes das Sorgerecht bekommt, muss man eine Sorgeerklärung beim Jugendamt abgeben. Voraussetzung hierfür ist die Anerkennung der Vaterschaft. Ebenfalls kann man sich zuvor beim Jugendamt über das Sorgerecht und die Pflichten, die es mit sich bringt, beraten lassen.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Sielhöfer
Tel.: 05731 144 530
Mail: t.sielhoefer@​badoeynhausen.de

Frau Heyda
Tel.: 05731 144 529
Mail: elke.heyda@​badoeynhausen.de

Herr Wolf
Tel.: 05731 144 540
Mail: p.wolf@​badoeynhausen.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Sorgeerklärung“ vom Jugendamt Bad Oeynhausen finden Sie hier.

Negativbescheinigung/Bescheinigung über die alleinige elterliche Sorge

Wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde, hat man das alleinige Sorgerecht für das Kind. Um dies vorzuweisen, kann man sich beim Jugendamt eine Negativbescheinigung ausstellen lassen, die bestätigt, dass kein gemeinsames Sorgerecht vorliegt.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Wisura
Tel.: 05731 144 523
Mail: s.wisura@​badoeynhausen.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Negativbescheinigung/Bescheinigung über die alleinige elterliche Sorge“ vom Jugendamt Bad Oeynhausen finden Sie hier.

Beurkundungen

Das Jugendamt ist dazu befähigt bestimmte Urkunden kostenfrei auszustellen. Dazu gehören die Vaterschaftsanerkennung, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, die Mutterschaftsanerkennung, die Unterhaltsverpflichtungsurkunden und die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Wenn eine Beurkundung erwünscht ist, muss man zunächst einen Termin beim Jugendamt machen. Zu diesem muss dann auf jeden Fall der Personalausweis mitgenommen werden.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Wisura
Tel.: 05731 144 523
Mail: s.wisura@​badoeynhausen.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beurkundungen“ vom Jugendamt Bad Oeynhausen finden Sie hier.

Beistandschaften

Als alleinerziehender Elternteil hat man die Möglichkeit, beim Jugendamt eine Beistandschaft einzurichten, die einen bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder bei der Vaterschaftsanerkennung unterstützt. Das Kind wird in diesen Fällen vom Beistand vor Gericht vertreten.

Ziel ist es allerdings, sowohl Unterhaltsansprüche, sowie die Vaterschaftsanerkennung außerhalb des Gericht zu regeln. Deshalb kann man sich zu diesen Themen auch erst einmal vom Jugendamt beraten lassen und diese Form der Unterstützung wahrnehemen.

Ansprechpartnerinnen
Zuständigkeit nach NachnamenNameKontaktdaten

Buchstaben A-J und L-O
Frau SehlbredeTel.: 05731 144 531
Mail: c.sehlbrede@​badoeynhausen.de

Buchstaben K, P-Z
Frau HeydaTel.: 05731 144 529
Mail: elke.heyda@​badoeynhausen.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Beistandschaften“ vom Jugendamt Bad Oeynhausen finden Sie hier.

Pflegekinderdienst

Nicht immer kann ein Kind bei seinen leiblichen Eltern leben bleiben. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Zum Beispiel kann es sein, dass die Versorgung des Kindes bei den leiblichen Eltern nicht gesichert ist. In solch einem Fall kann das Kind bei einer Pflegefamilie unterkommen, die es diesem ermöglicht in einem familiären Umfeld sicher und mit Unterstützung aufzuwachsen. Dabei kann es sein, dass das Kind nur für eine bestimmte Zeit bei der Pflegefamilie unterkommt oder aber auf Dauer dort leben bleibt. Während diesem Pflegeverhältnis bleibt meistens der Kontakt zu der leiblichen Familie bestehen.

Insgesamt gibt es vier verschiedene Pflegeverhältnisse, die je nach Situation des Kindes Anwendung finden.

  • Bei der Vollzeitpflege bleibt das Kind auf Dauer in der Pflegefamilie leben und findet dort ein neues Zuhause.
  • Bei der Wochenpflege sind die Kinder im Regelfall unter der Woche bei der Pflegefamilie und am Wochenende bei ihrer leiblichen Familie.
  • Bei der Kurzzeitpflege bleibt das Kind nur für einen kurzen Zeitraum in einer Pflegefamilie. Dabei kann es sich um wenige Tage bis hin zu drei Monaten handeln.
  • Bei der Bereitschaftspflege handelt es ich um eine kurzfristige und schnelle Unterbringung eines Kindes, wenn dieses sich in einer Notsituation befindet und schnell aus seiner leiblichen Familie heraus muss.
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Frau Brase
Tel.: 05731 144 103
Mail: h.brase@​badoeynhausen.de

Herr Hogan
Tel.: 05731 144 107
Mail: n.hogan@​badoeynhausen.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegekinderdienst“ vom Jugendamt Bad Oeynhausen finden Sie hier.

Adoption

Wenn ein Kind zur Adoption freigegeben werden soll oder man ein Kind adoptieren möchte, muss man sich an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden. Diese ist neben der eigentlichen Vermittlung von Kindern in Adoptivfamilien dafür zuständig, Bewerber für eine Adoption zu prüfen, ob diese für diese verantwortungsvolle Aufgabe geeignet sind. Auch achtet sie bei der Vermittlung darauf, dass das Kind zu der Adoptivfamilie passt und die Bedürfnisse berücksichtigt werden. Darüber hinaus begleitet das Jugendamt bei Bedarf die Adoptivfamilien nach der Vermittlung und steht jederzeit für Fragen und Probleme zur Verfügung.

Die Adoptionsvermittlungsstelle wurde an die Stadt Herford abgegeben.

Adoption
AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

B. Sundermann
Tel.: 05221 189 468
Kontaktformular

V. Stanojević
Tel.: 05221 189 449
Kontaktformular

L. Hofmann
Tel.: 05221 189 784
Kontaktformular

B. Hoffmann
Tel.: 05221 189 50 41
Kontaktformular

Die offizielle Seite für den Bereich „Adoption“ vom Jugendamt Bad Oeynhausen finden Sie hier.

Unterhaltsvorschuss

Ein Kind, dessen Eltern getrennt voneinander leben, hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn es in dem Haushalt des alleinerziehenden Elternteils lebt und der unterhaltspflichtige Elternteil diesen nicht zahlt oder nur unregelmäßig. In solch einem Fall kann man beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich dabei nach dem Alter des Kindes.

AnsprechpartnerInnen
Zuständigkeit nach NachnameNameKontaktdaten

A-G
Herr RascheTel.: 05731 144 528
Mail: t.rasche@​badoeynhausen.de

H-N
Herr Wozniak

O-Z
Frau MeyerTel.: 05731 144 518
Mail: v.meyer@​badoeynhausen.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Unterhaltsvorschuss“ vom Jugendamt Bad Oeynhausen finden Sie hier.

Vormundschaften für Kinder/Jugendliche

Wenn den Eltern eines Kindes das Sorgerecht gerichtlich entzogen wurde, erhält das Kind vom Jugendamt einen Vormund, der das Kind gesetzlich Vertritt und Entscheidungen in dessen Interessen trifft. Die Vormundschaft bleibt so lange bestehen, bis die Eltern das Sorgerecht ihres Kindes wieder übernehmen können.

Eine Vormundschaft tritt auch dann für ein Kind ein, wenn die Mutter dieses noch minderjährig und nicht verheiratet ist. Hier endet die Vormundschaft, wenn die Mutter des Kindes die Volljährigkeit erreicht.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Sielhöfer
Tel.: 05731 144 530
Mail: t.sielhoefer@​badoeynhausen.de

Herr Wolf
Tel.: 05731 144 540
Mail: p.wolf@​badoeynhausen.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Vormundschaften für Kinder/Jugendliche“ vom Jugendamt Bad Oeynhausen finden Sie hier.

Pflegschaften

Im Gegensatz zu Vormundschaften werden bei einer Pflegschaft von dem Pfleger nur bestimmte Teile des Sorgerechts übernommen und der Rest obliegt weiterhin bei den Eltern. Ein Gericht entzieht den Eltern dann für diese ausgewählten Bereiche das Sorgerecht und übergibt diese an den Pfleger, der dann das Kind und dessen Interessen vertritt. Bereiche, für die eine Pflegschaft eingerichtet werden kann, können beispielsweise Folgende sein: Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge oder Erbangelegenheiten.

AnsprechpartnerInnen
NameKontaktdaten

Herr Sielhöfer
Tel.: 05731 144 530
Mail: t.sielhoefer@​badoeynhausen.de

Herr Wolf
Tel.: 05731 144 540
Mail: p.wolf@​badoeynhausen.de

Die offizielle Seite für den Bereich „Pflegschaften“ vom Jugendamt Bad Oeynhausen finden Sie hier.

Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst ist Ansprechpartner für eine Vielzahl an Problemen und Anliegen. Dabei richtet er sich nicht nur an Eltern oder Sorgeberechtigte, sondern auch an die Kinder und Jugendlichen selbst. Seine Aufgabe ist es, Familien bei individuellen Problemen oder Krisen zu unterstützen, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern und Eltern in Erziehungsfragen zu beraten. Wenn die Beratung und Unterstützung des Allgemeinen Sozialen Dienstes nicht ausreicht, kann dieser auch an passende Stellen oder Einrichtungen weitervermitteln.

AnsprechpartnerInnen
ZuständigkeitNameKontaktdaten

Bezirk Nord
Frau GogaTel.: 05731 144 113

Bezirk Nord
Frau ScheidingTel.: 05731 144 116

Bezirk Nord
Frau HattenkerlTel.: 05731 144 112

Bezirk Süd
Frau ScharmannTel.: 05731 144 104

Bezirk Süd
Frau KoczorskiTel.: 05731 144 119

Bezirk Süd
Frau MeierTel.:  05731 144 102

Bezirk Süd
Frau KrömerTel.: 05731 144 106

Ansprechpartnerin für die Jugendhilfe im Strafverfahren
Frau WellsandtTel.: 05731 144 108

Ansprechpartnerin für die Jugendhilfe im Strafverfahren
Frau HattenkerlTel.: 05731 144 112

Ansprechpartnerin für die Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII
Frau WellsandtTel.: 05731 144 108

Ansprechpartnerin für die Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII
Frau HennekenTel.: 05731 144 101

Die offizielle Seite für den Bereich „Allgemeiner Sozialer Dienst“ vom Jugendamt Bad Oeynhausen finden Sie hier.

2 Kommentare

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  • Es eigentlich traurig,dass das jugendamt b.o. keine hilfe für hilflose eltern sind.Jugendliche trifften ab,eltern mit der situation überfordert und keine hilfen zu erwarten.TRAURIG
    das kind geht nicht zur schule,kommt in falschen umgang und kommt nicht nach hause.
    wie und wer kann helfen?????
    habe angst dass das Mädchen mit grad 16 abdrifftet.Sie ist sturr und braucht dringend hilfe.ein sozialarbeiter oder eine beratung die hilft sie wieder auf den richtigen weg zu führen…
    bitte helfen sie es ist kaun auszuhalten
    bin ein besorgter freund der familie
    das mädchen heissst vivian ist 16 jahre alt und ist eigentlich ein liebes mädchen-bis vor kurzen kein problemkind

  • Leider hinterließ unser Kontakt mit dem Jugendamt den Eindruck von Inkompetenz, Schubladendenken und fehlender Vertraulichkeit. Nach wenigen Minuten ist man schon in einem sozialpädagogischen Klischee einegeordnet und abgestempelt. Richtig zuhören will man nicht. Schade!

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.