Jugendämter Bayern

Amberg-Sulzbach Jugendamt

Bayern Jugendämter
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Telefon: 0151 / 15-619190
Gebhard Sabrina
Telefon: 0170 / 45-42536
Kraus Simone
Telefon: 0171 / 29-63401
Schejstal Michael
Telefon: 0171 / 56-38035
Sebast Daniela
Telefon: 0170 / 79-43113
Vidak Sonja
Telefon: 0151 / 23-007013

Unterhaltsangelegenheiten, Pflegschaften, Amtsvormundschaft, Beistandschaften
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Telefon: 09621 / 39-574
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Zenger Heidi
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Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindergartenaufsicht, Kindertagesbetreuung
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Wetzel Andrea
Telefon: 09621 / 39-378

25 Kommentare

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  • Hallo Ingo und Lotta!

    Nimmt bitte Kontakt mit mir auf. kusetus@gmx.net

    Ich habe so einige interessante Information bezüglich Kreisjugendamt AS und AG Amberg.

    Eine Amtshaftungsklage gegen das Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach wird vor LG Amberg am 03.02. um 13:30 Uhr verhandelt. Die Verhandlung ist öffentlich. Lohnt hinzugehen, falls ihr selbst eine Klage einreichen wollt. Achtung: die Verhandlung fällt aus, falls es vorher zu einer außergerichtlichen Einigung kommen sollte.

    Meine Amtshaftungsklage wird zur Zeit durch eine erfahrene Anwältin vorbereitet.

  • „Behörden haben die Jugend meines Sohnes zerstört“

    Prozess vor dem Landgericht in Amberg: Familie will hohen Schadenersatz — Zwangsweise in der Psychiatrie –

    05.02.11
    AMBERG – Ein vergleichbares Verfahren hat es bundesweit noch nicht gegeben. Vor dem Landgericht in Amberg klagt ein heute 18-Jähriger gegen das Jugendamt des Landkreises Amberg-Sulzbach. Er will rund 80000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Als er 15Jahre alt war, hatte die Behörde seiner Mutter einen Teil des Sorgerechts entzogen und das Kind monatelang in einem Heim und in der Psychiatrie des Erlanger Klinikums untergebracht.

    Ellen Jordan steht mit Anwalt Johannes Hildebrandt vor dem Amberger Justizgebäude.
    Ellen Jordan wählt drastische Worte. „Sein Selbstbewusstsein ist tot“, sagt die 49-jährige Mutter über ihren Sohn in einer Verhandlungspause, „er geht alleine nicht auf die Straße. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben seinen Willen gebrochen.“ Die Frau nimmt als Zeugin an dem Prozess teil. Der junge Mann sitzt schüchtern neben seinem Anwalt, Johannes Hildebrandt aus Schwabach, und hält Abstand zu den anwesenden Journalisten.

    Von Mitschülern gehänselt
    Sein Martyrium ist in dicken Aktenbänden dokumentiert. Als Schüler fühlte sich Stefan (Name geändert) über Jahre hinweg gemobbt. „Du fette Sau“ haben sie ihm, laut Klageschrift, nachgerufen, ihn per Telefon terrorisiert. Die Lehrerin habe ihn vor der gesamten Klasse als „Blaumacher“ hingestellt. Als die Familie den Schulpsychologen einschaltete, hänselten ihn Mitschüler wieder. Er sei wohl reif für die Klapse. Der Rektor, so die Mutter, habe ihr mit einer Verleumdungsklage gedroht, wenn sie behaupte, an der Schule werde gemobbt. Als alle anderen Bemühungen, die Schulprobleme zu lösen, gescheitert waren und Stefan immer öfter gesundheitlich nicht in der Lage war, den Unterricht zu besuchen, wandte sich Ellen Jordan auch an das zuständige Jugendamt. Die Behörde ging massiv vor. Das war im April 2007.

    Wegen der Fehltage in der Schule sei, so der Amtsleiter, eine „psychiatrische Abklärung“ des Jungen dringend erforderlich. Er drängte. Ein Termin bei der Erlanger Kinder- und Jugendpsychiatrie war bereits vereinbart.

    Beim zuständigen Amtsgericht beantragte er, der Mutter ohne vorherige mündliche Anhörung das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Gesundheitsfürsorge zu entziehen. Das geschah auch.

    Das Jugendamt brachte den damals 15-jährigen Stefan danach zwangsweise im Ernst-Naegelsbach-Haus in Sulzbach-Rosenberg unter, einem Kinder- und Jugendheim, und über zwei Monate in der Jugendpsychiatrie Erlangen. Aus dem Heim ist Stefan im November 2007 zu seiner Mutter geflohen. Knapp eine Woche später hob das Amtsgericht seinen Sorgerechtsbeschluss ohne Kommentar wieder auf.

    „Das war nur ein Satz“, sagt Johannes Hildebrandt, der Anwalt des Jungen, „keine Begründung, so was ist höchst selten.“

    Sein zentraler Vorwurf gegen das Jugendamt lautet: Die Behörde hat eine „Überbehütung“ des Jungen durch seine Mutter für die Schulverweigerung ins Feld geführt und eine krankhafte Angst vor sozialen Kontakten. Die eigentliche Ursache, die „persönlichkeitszersetzende und gesundheitsschädigende Wirkung der Übergriffe“ an der Schule, habe man damals gegenüber dem Amtsgericht verschwiegen. Das Jugendamt hafte deshalb für die gravierenden Folgen, die sein Vorgehen gegen die Mutter und ihren Sohn hat.

    Johannes Hildebrandt weiß sehr wohl, dass Jugendämtern in der Regel eher vorgeworfen wird, sie griffen zu spät ein, wenn das Wohl von Kindern in Gefahr ist. In diesem Fall sei es aber bereits in einem sehr frühen Stadium regelrecht zu einer „Überreaktion“ gekommen. Hieb- und stichfest habe man dabei seiner Auffassung nach nicht argumentiert. Sowohl fachlich als auch rechtlich hätte das Amberger Jugendamt ganz andere, und vor allem geeigneter Möglichkeiten gehabt, dem Jugendlichen zu helfen, zum Beispiel durch schulische Eingliederungshilfen.

    Vor rund zwei Monaten hatte das Amberger Gericht einen Vergleich angeboten. Das Jugendamt sollte Stefan mit 10000 Euro entschädigen. Die Behörde hätte auch gezahlt, der junge Mann lehnte aber ab. Das Landgericht arbeitet den Fall nun in aller Gründlichkeit auf. Am ersten Tag wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Erlanger Oberarzt als Zeuge gehört. Der Prozess wird Monate dauern.

    „Absolut falsch“
    Der Anwalt, der das Jugendamt vertritt, hat beantragt, die Klage abzuweisen. Es sei „absolut falsch“, dass die Mitarbeiter der Behörde wider besseres Wissen gehandelt hätten. Man habe nicht einmal Kenntnis darüber gehabt, worauf sich die Mobbingvorwürfe stützten. Ihnen sei auch nicht bewusst gewesen, dass Stefan gleich in eine geschlossene Abteilung der Erlanger Jugendpsychiatrie „mit der Folge einer Freiheitsentziehung“ kommen würde. Es sei alles nach Recht und Gesetz gegangen.

    Im Mai wird Stefan 19 Jahre alt. „Wir versuchen einen Therapeuten zu finden, der meinem Sohn helfen kann, diesen Alptraum aufzuarbeiten“, erzählte die Mutter, „leicht ist das nicht. Seine Jugend ist zerstört.“ Das Jugendamt holte den Jungen damals aus der neunten Klasse einer Hauptschule. Er hat bis heute keinen Abschluss. Den will er jetzt nachholen. Er bereitet sich zu Hause als Externer auf die Quali-Prüfung vor. Wenn er die schafft, will er auch noch die mittlere Reife machen.

    (Nürnberger Nachrichten)

  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT AMBERG – 16.02.2011 – 18-Jähriger klagt gegen das Jugendamt

    Der junge Mann will vom Landkreis Amberg-Sulzbach wegen seiner Unterbringung in der Psychiatrie rund 80.000 Euro Schmerzensgeld.

    Ein 18-Jähriger fordert vom Landkreis Amberg-Sulzbach Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz. Der junge Mann war 2007 auf Betreiben des Jugendamtes für gut zwei Monate in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Erlangen untergebracht worden. weiterlesen…

    Quelle: mittelbayerische.de – 03.02.2011

  • Amberg-Sulzbach

    Ein besorgter Vater klagt heftig an

    Sein Vorwurf: Kreisjugendamt verharrt im Paragrafen-Trott und verliert Kindeswohl aus den Augen

    Amberg-Sulzbach. (zm) Für ein Zivilverfahren war der Zuhörerandrang immens, als Anfang vergangenen Monats der Prozess um eine Amtshaftungsklage gegen das Kreisjugendamt vor dem Landgericht eröffnet wurde (wir berichteten). Ein gut gekleideter Mann aus dem Publikum hatte sogar eine Anreise von mehr als 2000 Kilometern auf sich genommen. Weil er, erzählt er später, kämpft: um die Gesundheit seiner Tochter und gegen das Jugendamt.

    Das sei nicht mehr auseinander zu halten und mache ihn krank. „Ich habe nichts mehr zu verlieren“, möchte Thomas P. (41) wohl zu einem erlösenden Befreiungsschlag ausholen. Er will gleichfalls das Kreisjugendamt mit einer Amtshaftungsklage überziehen, weil diese Behörde vor lauter Paragrafen-Trott ihre eigentliche Aufgabe, das Wohl eines, seines Kindes völlig aus den Augen verliere.

    Die halbe Heimat

    Der Mann erzählt eine anfangs ganz banale Geschichte. Seine Mutter sei eine Oberpfälzerin aus dem Landkreis und habe einen Finnen geheiratet. Mit der Doppelstaatsbürgerschaft in der Tasche pendle er als selbstständiger Geschäftsmann zwischen den zwei Staaten und vertreibe deutsche Produkte, auch aus der Region, in Skandinavien. Ende der 80er Jahre, der finnischen Wirtschaft sei es schlecht gegangen, habe er sein geschäftliches Wohl in seiner hiesigen Halbheimat gesucht und auch gefunden. Ebenso eine Ehefrau. Mit ihr bekam er die Tochter Britta (Name geändert). Die Ehe sei inzwischen zerbrochen und geschieden. Wegen Britta.

    Das Kind leide unter einer hinterhältigen Variante der tückischen Erb- und Stoffwechselkrankheit Mitochondriopathie. Thomas P. stuft seine Tochter inzwischen als Pflegefall ein und gibt einen Großteil der Schuld dafür seiner früheren Ehefrau und dem Jugendamt. Denn als sich vor Jahren schon erste, noch unerklärliche Symptome geäußert hätten, seien zwischen ihm und der Mutter tiefe Gräben aufgerissen. Er schildert die Frau als hartnäckige Verfechterin sogenannter alternativmedizinischer Ansätze, er habe auf schulmedizinische Diagnose- und Therapieverfahren bestanden.

    Und Brittas Zustand sei über die Jahre immer schlechter geworden. Weil, das stehe fest, jede Infektionserkrankung des Mädchens schubartig das Nervensystem angreife und schädige. Mit der Scheidung des Ehepaares war der ursächliche Grund natürlich nicht aus der Welt, zumal – wie üblich – das Sorgerecht zu gleichen Teilen auf beide Eltern übertragen wurde. Thomas P. kämpfte in seinem Sinne um Brittas Wohlergehen weiter, erzählt er. Im Jugendamt habe er sich einen potenziellen Verbündeten gewünscht oder zumindest objektiven Dritten gesehen.

    Das Amt schweigt

    Jetzt müsse er die Behörde als Gegner betrachten. Denn inzwischen sei ihm in punkto medizinische Belange durch das Familiengericht das Sorgerecht für Britta entzogen und alleinig der Mutter zugesprochen worden. Argumentativ assistiert vom Kreisjugendamt. Das ist der zentrale Vorwurf, den Thomas P. gegen die Behörde erhebt: „Wo bleibt da das zu schützende Kindeswohl?“ Mit einem Berufungsvorstoß bis zum Nürnberger Oberlandesgericht zur Sorgerechtsfrage ist der 41-jährige gescheitert, hat jedoch einen Anwalt abermals in diesem Punkt aufmunitionieren lassen. Und dann sei da noch die beabsichtigte Amtshaftungsklage.

    Das Kreisjugendamt sieht sich derweil nicht zu einer Stellungnahme in der Lage und verweist auf seine Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Zudem habe Thomas P. auch noch keine Klage eingereicht.

    (Amberger Zeitung, 18.03.2011)

  • Der oben zitierte Mann kam aus dem 239 Kilometer entfernten Asperg Kr. Ludwigsburg und war ich.
    Da ich selbst Jugendamtsgeschädigter bin, war es für mich selbstverständlich, diese Amtshaftungsklage persönlich zu verfolgen.
    Meine beiden kleinen Kinder wurden am 25.11.2004 voneinander getrennt. Vom JA Schleiz/Thüringen wurde damals gesagt, dass es sich nur um einen Zeitraum von 1-2 Wochen handeln würde. Die Mutter wurde genötigt, einen Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ zu unterschreiben.
    Schwupps waren die Kinder weg. Man könnte das auch arglistige Täuschung nennen. Beide Pflegefamilien mit Hilfe des JA verhindern „erfolgreich“, dass die beiden Kinder, Geraldine Michelle + Felix Marcel zueinander Kontakt aufnehmen können. Felix sagte im Jahre 2009 zu seiner Schwester: Du bist nicht meine Schwester. Das wurde ihm von der Ersatzmutter Möse eingetrichtert. Obwohl 2 Gerichtsbeschhlüsse des AG Pößneck vom OLG Jena aufgehoben wurden, schert sich o.g. JA einen Dreck darum, dass wir Eltern unsere Kinder wieder sehen dürfen. Der letzte Umgang war am 02.06.2009. Unsere größere Tochter Geralde, am 31.05.2003 geboren, durfte von Dezember 2006 bis November 2007 insgesamt 7 mal bei uns in Asperg für 1-2 Wochen Urlaub machen. Die DAME vom JA Ludwigsburg war nur am ersten Urlaub von Geraldine einmal kurz da, um nach dem Rechten zu sehen, bei den restlichen 6 Urlauben glänzte sie durch Abwesenheit. Das heißt doch ganz klar, dass sie keinerlei Befürchtungen bzw. Beanstandungen hatte. Als sie dann zwecks angedachter Rückführung zuständig wurde, ruderte sie rückwärts.
    Seit Juni 2009 habe ich schon 6 DEMO’s (Öffentlichkeitsarbeit) in Stuttgart gestartet, die nächste ist am 20.09.2011 (WELTKINDERTAG).
    JugendamtsgeschaedigteEltern(at)web.de lädt recht herzlich zur Teilnahme ein. Liebe Grüße Werner

  • Klage gegen das Jugendamt scheiterte

    Verfahren in Amberg: 19-Jähriger wollte hohen Schadenersatz — Als Schüler in die Psychiatrie gebracht – 02.12.11

    AMBERG – Die Klage eines heute 19-Jährigen gegen das Amberger Jugendamt auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 80000 Euro hat das zuständige Landgericht jetzt in vollem Umfang abgewiesen. Vor vier Jahren war er monatelang zwangsweise in einem Heim und in der Psychiatrie des Erlanger Klinikums untergebracht worden.

    Der Prozess hatte bereits im Februar begonnen — wir berichteten — und zog sich mit einer umfangreichen Beweisaufnahme bis jetzt hin. Er gilt unter Experten wegen der besonderen Umstände als bundesweit einmalig. Ausgangspunkt für den Streit war der Umstand, dass der Junge im Alter von 14 und 15 Jahren immer wieder längere Zeit in der Hauptschule, die er damals besuchte, fehlte.

    Ellen Jordan, die Mutter, und Johannes Hildebrandt, der Schwabacher Anwalt des jungen Mannes, führten das auf das starke Mobbing zurück, welches der Schüler in der Klasse erlebte. Dieses Martyrium habe eine „persönlichkeitszersetzende und gesundheitsschädigende Wirkung“ auf das Kind entfaltet. Die Mutter wandte sich auf der Suche nach Hilfe am Ende sogar von sich aus an den Schulpsychologen und an das Jugendamt.

    Die Behörde sah aber einen ganz anderer Grund für das Fehlen in der Schule. Sie ging von einer Art Überbehütung durch die Mutter und von einer krankhaften Angst des Jugendlichen vor sozialen Kontakten aus. Mitarbeiter beantragten deshalb seinerzeit beim Familiengericht mit Erfolg den Entzug des Sorgerechts der Mutter, brachten das Kind zunächst in einem Heim und dann über zwei Monate lang in der Erlanger Jugendpsychiatrie unter. Später hob das Amtsgericht seinen Sorgerechtsbeschluss ohne Kommentar wieder auf.

    Anwalt spricht von Überreaktion
    Der Anwalt wertete das Verhalten des Jugendamtes als „Überreaktion“ und sprach von einem unerlaubten Freiheitsentzug. Das Amt habe ganz andere, und vor allem geeignetere Möglichkeiten, in solchen Fällen zu helfen, etwa durch schulische Eingliederungsmaßnahmen. Er reichte eine sogenannte Amtshaftungsklage mit der hohen Forderung ein.

    Gestern verkündete die 1. Zivilkammer des Amberger Landgerichts unter Vorsitz von Gerhard Dreßler das Urteil. Von einer Überreaktion des Jugendamtes könne demnach keine Rede sein. Sie wies die Klage ab.

    Der Aufenthalt des Jungen in der Erlanger Kinder- und Jugendpsychiatrie sei in keiner Weise auf eine Pflichtverletzung der Behörde zurückzuführen. Es habe auch nicht nachgewiesen werden können, dass die Mobbing-Problematik nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Außerdem sei die Entscheidung des Amberger Familiengerichts damals von der nächst höheren Instanz, dem Oberlandesgericht Nürnberg, „überprüft und gebilligt“ worden.

    Hat das Amt einen Einschätzungsspielraum?

    Dreßler wies ausdrücklich darauf hin, dass das Jugendamt in solchen Verfahren einen „Einschätzungsspielraum“ nutzen kann. Es gebe eine Stellungnahme als „Entscheidunghilfe“ für das Gericht ab, die auf ihre Schlüssigkeit zu prüfen ist. Zusätzlich seien Einwendungen des Betroffenen gewertet und weitere Ermittlungen durchgeführt worden.

    Ein Freiheitsentzug war, so der Richter, der Aufenthalt des Kindes in der Jugendpsychiatrie schon gar nicht: „Die Abteilung war keine geschlossene Anstalt.“

    (Nürnberger Nachrichten)

  • NEWSFLASH ZUM JUGENDAMT AMBERG – 07.12.2011 – Hat das Jugendamt seinen Schutzauftrag erfüllt oder ein Leben zerstört? Sven musste seine Mutter verlassen. Erst kam er in die Psychiatrie, dann ins Heim. Der heute 19-Jährige hat nun das « hochrangiger Beamte »samt Amberg-Sulzbach auf Schadenersatz verklagt: Er sei in seiner seelischen Gesundheit schwer geschädigt worden.

    Und, schon einmal einen Rausch gehabt? Sven Schrem schaut seine Mutter an, grinst ein wenig, nimmt, als ob er sich entschuldigen will, die Hände auseinander und sagt dann, kopfschüttelnd: Ne. Nein, Sven Schrem hat sich noch keinen hinter die Binde gekippt, hat noch nicht mit Mädchen herumgeschäkert, rennt nicht am Wochenende in Discos, eigentlich rennt er gar nirgendwo hin. weiterlesen…

    Quelle: sueddeutsche.de – 01.12.2011 – Von Max Hägler

  • Berufung in dem zurückgewiesenen Schadensersatz-Prozess gegen das Kreisjugendamt

    Amberg-Sulzbach. (zm) Für das « hochrangiger Beamte »samt ist die Schadensersatzforderung eines heute 19-Jährigen über 80 000 Euro noch nicht ausgestanden. Die 1. Zivilkammer am Landgericht hatte am 1. Dezember 2011 nach einem mehrmonatigen Prozess (wir berichteten) die Klage des jungen Mannes als unbegründet abgewiesen. Auf Anraten seines Anwaltes Johannes Hildebrandt (Schwabach) legte der Schüler nun Berufung gegen dieses Urteil ein.

    Damit wird der Fall, in dessen Mittelpunkt das Kreisjugendamt steht, noch einmal vor dem Nürnberger Oberlandesgericht verhandelt. Die erhobenen Vorwürfe, auf die sich diese Amtshaftungsklage stützt, liegen Jahre zurück und reichen in die Lebensphase des jungen Mannes, als er noch nicht volljährig war. Der damalige Hauptschüler, der mit seiner alleinerziehenden Mutter in Vilseck lebte, fiel 2006/07 durch massive Fehltage im Unterricht auf.

    Seine Mutter hatte ihn aus gesundheitlichen Gründen jeweils entschuldigt, machte allerdings Schulmobbing als Ursache für die Probleme und Ängste ihres Sohnes verantwortlich. Dagegen wollte sie ankämpfen und schaltete ursprünglich selbst das Kreisjugendamt ein. Nach einiger Zeit kamen die Mitarbeiter jedoch zu der Auffassung, dass in der Überbesorgtheit der Mutter gegenüber ihrem dickleibigen Sohn eine der möglichen Ursachen des schulvermeidenden Verhaltens liegen könnte. Die Behörde leitete deshalb ein Verfahren ein, der Mutter die Fürsorge in Gesundheitsfragen ihres Kindes zu entziehen und den damals 15-Jährigen einer stationären jugendpsychiatrischen Behandlung zu unterziehen.

    Nicht einverstanden

    Diese Maßnahme war auch mit zwei mehrwöchigen Aufenthalten in einem Jugendheim verbunden. Der jetzt als Kläger auftretende junge Mann sagt, dass diese Maßnahmen gegen seinen Willen stattgefunden hätten. Die Mutter schilderte als Zeugin, sie habe sich mehrfach vom Jugendamt eher überrumpelt statt korrekt informiert gefühlt. In einer aufwendigen Beweisaufnahme ging die 1. Zivilkammer den im Raum stehenden Vorwürfen nach und kam zu der Auffassung, dass dem Jugendamt keinerlei Pflichtverletzung vorzuwerfen sei. Gerichtsbeschlüsse hätten die eingeleiteten Zwangsmaßnahmen abgedeckt und die Jugendbehörde habe die ihr zustehenden Ermessensspielräume nicht überstrapaziert. Zudem habe der Kläger seine Ablehnung der Maßnahmen nie erkennbar gezeigt.

    Von der Eindeutigkeit dieser Sichtweise der Kammer zeigte sich die Klägerseite nach dem Urteil mehr als überrascht. Spontane Überlegungen, diese Entscheidung nicht hinnehmen zu wollen, sind „zur Tat geworden“, teilte der Klägeranwalt auf AZ-Anfrage mit. Der Jurist ist nicht nur Fachanwalt für Familienrecht, sondern auch Diplom-Pädagoge und geht davon aus, dass sich das Berufungsverfahren inhaltlich „auf den Pflichtenkanon des Jugendamtes“ konzentrieren werde.
    Spielräume größer

    Denn während andere gesetzliche Grundlagen behördliche Befugnisse und Pflichten oft haargenau umreißen würden, täten das die hier in Frage kommenden Sozialgesetzbücher so nicht. Also seien auch die gerichtlichen Spielräume deutlich größer, als sie sich in dem Ersturteil niederschlagen würden.

    http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/3103137-129-noch_nicht_aus_dem_schneider,1,0.html#top

  • Liebe Eltern und Großeltern,

    ich möchte gerne aufgrund meiner großen Erfahrung im Umgang mit Jugendämtern und Familiengerichten alles weitergeben was ich weiß! Ich bin ganz bestimmt kein spitzel und bin voll für eine unabhängige private Kontrollinstanz über die Jugendämter z.B.approbierte Psychotherapeuten die selber Kinder haben mit jahrelanger Erfahrung.Und natürlich Kinderärzten mit sehr viel Erfahrung und eigenen Kindern sowie top universitäts dipl.Pädagogen mit Jahrelanger Erfahrung und eigenen Kindern.Wir haben es selbst erlebt seht hier unter Jugendamt Pfarrkirchen wo wir leider vorher lebten wie ein leihenhafter Gutachter durch eigener Geschichte einen Hass auf Familien ausübt und sehr viele Familien in Niederbayern zerstört hat nachweislich kenne einige Gutachten von Ihm wir sorgten auch dafür das er von der Sachverständigenliste der IHK gestrichen wurde!!
    Der Obergutachter der uns vor dem OLG begutachtete ein sehr kompetenter Dr.dipl.Psychologe und Dr.Pädagoge mit selbst einer gesunden Familie hat die Wahrheit ans Licht gebracht auch negative Seiten von uns die jeder mensch hat aber lange nicht rechtfertigen das Kind zu entziehn!! Wenn Ihr Probleme und Fragen habt meldet Euch ich berate und helfe gerne zum schutz aller Kinder! m.k.consulting@hotmail.de

  • hy ich kann euch auch einiges über schott und schieder erzählen

    vor allem

    mein sohn ist weg genommen worden weil sich die omas nicht verstehn

    ausage von schott

    und diese frau wolf die machen soll das das kind zurück kommt zu mutter

    die haltet auch zu dene#

    aussage von frau wolf sie haben jetzt ne neue familie ihr sohn bleibt bei pflegeeltern

    jetzt hab ich anwalt eingescchaltet mal schaun

    weis nicht mehr weiter

  • Hallo Eltern Hallo Freunde,

    jetzt ist es durch,die große Demo am Weltkindertag 20.9. in München, gegen die Intolleranz und Willkür vieler Deutscher Jugendämter und Familiengerichte ist genemigt! Es geht los um 10 Uhr am Odeonsplatz und geht den ganzen Tag über verschiedene wichtige Stationen,gegen 19.30 ist dann Ende.Bitte sagt es allen Freunden und Bekannten weiter!!

  • hallo Tommy,
    seit wann liegt den der Odeonsplatz in Sulzbach-Rosenberg?
    Laut diesem L.:
    http://gefaehrdung-kindeswohl.jimdo.com/demo-m%C3%BCnchen-20-september-2012/
    ( der von „Planetarium“ führt leider nur zur Startseite der Website )
    ist er in der Nähe des Münchener Hauptbahnhofes. Also auch von Sulzbach Rosenberg aus erreichbar.

    Übrigens ist am 18. in Berlin Jahreselterndemo des VAfK in Bärlin:

    Auch Bayern sind herzlich eingeladen ( die Karlsruher und weitere Bayern kommen auch ).

    Wer spammt hier?

    Gruß……..F. Mahler

  • Zitat Anfang

    Nr. 10
    Tommy schrieb:
    Januar 16th, 2012 um 09:36
    Berufung in dem zurückgewiesenen Schadensersatz-Prozess gegen das Kreisjugendamt

    Zitat Ende

    Hallo, was ist aus dem Fall geworden wegen Schadensersatzklage?
    Das ist wichtig für mich, weil ich auch so etwas vorhabe.

    Gruß

    Chen-Xin

  • Hallo Euch,

    auf eine Demo am Weltkindertag den 20.9. zu gehn z.b.in München um 10 Uhr am Odeonsplatz,bringt sicher allen Kindern in Deutschland was denn es ist eine große sehr gut organisierte Demo und es wird von Presse und Fernsehn beobachtet es sind auch schon Anfragen da!! Und gerade am Weltkindertag wird auf Kinderthemen ganz besonders geschaut!! Es ist bei diesem Thema eh schon kurz vor 12 das weis auch die Regierung.Denn das Europäische Parlament erklärt öffentlich über Presse man ist über die Arbeit Deutscher Jugendämter irritiert!! Und es ist auch kein Geheimniss das der europäische Gerichtshof Deutschland schon mehrmals wegen Menschenrechtsverletzungen in sachen Jugendämter verklagte!! Es liegt nur noch am Deutschen Volk Sie lassen sich zu viel bieten!! Steht endlich auf!!!

  • Hallo Tommy,
    „Was soll der Spam? Sulzbach-Rosenberg ist NICHT in München.“
    Die Frage gebe ich zurück.
    Der Odeonsplatz liegt laut googlemaps in der Nähe des münchener Hauptbahnhofs, ist also auch von Sulzbach Rosenberg aus gut erreichbar.

    Übrigens ist am 18. August Elterndemo in Berlin.
    Auch dort haben Bayern selbstverständlich per se „Einreisegenehmigung“ 😉

    Gruß………F. Mahler

  • @ Chen-Xin

    Auch das OLG Nürnberg hat die Klage abgewiesen. Das ging ganz schnell und der Richter erzählte zum Teil wirres Zeug. Er hatte sich offenbar mit der Materie überhaupt nicht beschäftigt. Erwartungsgemäß wurde nicht einmal der Versuch unternommen, den Anschein eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu bewahren.

    Der Anwalt der Familie will nun eine Verfassungsbeschwerde einreichen oder hat sie bereits eingereicht.

  • Hallo Thommy,

    ich verstehe es nicht das hier geschrieben wird wenn es schon zu spät ist!! Ich habe es bereits mehrmals geschrieben wir haben sehr viel Erfahrung in unserem Team und können viele tipps im Umgang mit gerichten geben aber jetzt ist es ja zu spät beim Verfassungsgericht wird auch nix rauskommen ich wette der Anwalt will nur Kohle schaufeln!! Den meisten Deutschen ist einfach nicht zu helfen sie wollen es nicht glauben!! Dann kommt eben das bittere grauen das schlimme ist nur zum leidwesen der Kinder!!

    viele Grüße
    Martin

    Bürgerbüro Deutschland
    in Selbstverwaltung

  • Zitat Anfang

    21.Tommy schrieb:
    September 1st, 2012 um 20:30
    @ Chen-Xin

    Der Anwalt der Familie will nun eine Verfassungsbeschwerde einreichen oder hat sie bereits eingereicht.

    Zitat Ende

    Bundesgerichtshof ! Dahin muss die Beschwerde hin !
    Der Fehler war dieser hier:

    Ihr habt euch beim OLG beschwert ! Fehler !
    Seit 2009 gibt es den verkürzten Klageweg, vom Amtsgericht
    direkt zum Bundesgerichtshof, wenn Minderjährige klagen oder
    deren Eltern.
    In familiengerichtlichen Verfahren darf man den Gutachter
    verweigern. So heißt es in einem Urteil des BGH.
    .

  • Liebe Eltern und Leidensgenossen!!!

    Es liegt bereits 4 Jahre zurück.Doch nunendlich hab ich eine Seite gefunden,wo ich aus meiner Sicht eine Situation schildere die absolut der Hammer ist was mit dem Jugendamt Amberg Sulzbach zu tun hat:

    Meine Tochter war zur damaligen Zeit 5 Jahre und mein Sohn 2 1/2 Jahre alt.Ich hatte mich damals entschieden mich wegen Ehebruch(ihrerseits) von meiner Frau zu trennen.Als sie Hals über Kopf auf auszog, witterte ich bereits das schlimmste für meine Kinder!!! Sie zog wieder in ihr Elternhaus zurück, wo Chaos groß geschrieben wird. Mir blieb nichts anderes übrig als das Jugendamt darüber zu unterrichten ,unter welchem bzw. in welchem Zustand meine Kinder leben müssen.,,ANGEBLICH“ wurde das Jugendamt hellhörig und ging der Sache nach.In meinen Augen wären bereits ´zu diesem Zeitpunkt die Kinder der Mutter genommen worden!!!!Ich hab zur damaligen Zeit auch öfters versucht ein Gespräch mit der damals Zuständigen Mitarbeiterin im Jugendamt AMBERG zu führen. Ich würde riegeros vor der Tür abgewimmelt. Man hat mich als PRÜGELVATER verspottet.Darüberhinaus wurde mir von einem gewissen Herrn Weber zu Last gelegt meine Kinder ständig geschlagen zu haben.Zu diesem zeitpunkt mußte ich aus beruflichen Gründen das Haus sehr früh verlassen und kam auch immer sehr spät heim.Ich habe meine Kinder oft Tagelang nicht zu Gesicht bekommen.Das wollten die Herrschaften vom Jugendamt nicht wahrnehmen.Folgedessen wurde ich im Jugendamt auch nicht mehr ernst genommen.Mir wurden die Kinder im Jahre 2009 bis zu 4 Monate komplett Zwangsemtfremdet,was übers Familiengericht behandelt wurde.
    In der letzten Zeit würde ich desöfteren von meinem Sohn hingewiesen etwas zu tun,denn so will er nicht leben, so seine eigenen Worte!!!
    Mein Sohn wächst im Dreck und Schutt auf, ich versuch dem Jugendamt klar zu machen. Die Mutter gibt sich keine mühe meinem Sohn geborgenes Umfeld zu schaffen.Als ich bei Mutter meines Sohnes das erste mal war mit Begleitung einer Familienpädagogin ,entgleisten mir sämtliche Gesichtszüge.Das Kinderzimmer sah nicht aus wie ein Kiderzimmer sodern eher wie ein Abstellraum für kaputte Möbel.Als ich die Padagögin darauf ansprach, sah sie das als normalität. HÄÄÄÄHHHHHH????? Hallo????? . Ich wär bald zerplatzt. Als die lieben Mitarbeiter einst bei mir auftauchten um das Umfeld zu prüfen wo mein Sohn wenn er bei mir ist sich aufhält , schläft , spielt ect. Da ging man quasi mit dem ,,weißen Handschuh“ durch ob es da schmutzig ist. Mir wird nichts anderes übrigbleiben das Kinderhilfswerk davon zu unterrichten.Hinzu werd ich auch das Gesundheitsamt einschalten.

  • OHA…was ich hier lese ist ja echt die Härte…

    Wir haben Auch sehr schlechte Erfahrungen mit dem JA gemacht bzw machen diese noch immer…

    Mir ist im Leben noch kein so inkompetentes JA unter die Augen gekommen…die ‚ach so netten ‚ Mitarbeiter des JA haben alle gut lachen..vor allem dieser Herr ‚Möchtegern Chef‘ Schieder..
    Dem ist doch alles s****ß egal was sein ‚Team‘ mit Hilfesuchenden macht…
    Ja,wir haben Hilfe beim JA gesucht..ob wir sie auch erhalten haben?! NEIN

    Echt lachhaftes ‚team‘

  • Es ist doch der hellen Wahnsinn wie unfreundlich diese Menschen in diesem Jugendamt sind. Eine gewisse Frau Z. hielt es am Telefon für nicht nötig mich einen kompletten Satz aussprechen zu lassen, mich auszulachen und mich durch die Blume als dumm zu betiteln.
    Als ich sie fragte, ob das wirklich nötig ist, lachte sie und bot mir an, sie könne mich ja auch strafrechtlich verfolgen.

    Zur Info, es ging um UVG. Mein Exmann zahlt mir seit letztem Monat Unterhalt und ich wusste absolut nicht das ich das sofort melden muss, zuweil ich auch nicht wusste, das er jetzt an mich Unterhalt zahlen muss. Ich habe mich dann daraufhin bei der oben genannten Dame gemeldet um dies abzuklären.

    Dass das nicht ganz richtig war, das ich mich nicht sofort gemeldet habe, ist mir sehr wohl bewusst und ich sagte auch mehrfach das es mir leid täte und ich dieses Geld zurückerstatte, aber muss ich mich denn dann wirklich derartig auslachen und anschnauzen lassen? Wäre es nicht möglich, das gerade sie als Beamte da sachlich bleibt?

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Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.