Jugendämter.com hilft Ihnen weiter … › Foren › Allgemeines › Pressenews und Datensammlung Deutschland › OLG: Jugendamt darf leibliche Eltern bei religiöser Erziehung nicht übergehen
Schlagwörter: Einwanderer, Erziehungsrecht
Dieses Thema enthält 1 Antwort und 2 Teilnehmer. Es wurde zuletzt aktualisiert von Michael-Strerath vor 4 Jahre, 8 Monate.
OLG: Jugendamt darf leibliche Eltern bei religiöser Erziehung nicht übergehen
-
-
Redaktion Sonntag, 19. Juni 2016 um 14:03 #14963
In einer bedeutenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm die religiösen Rechte von Eltern gegenüber dem Jugendamt gestärkt. In seiner Entscheidung zu Az. 2 UF 223/15 stellte das Gericht fest, dass auch im Falle eines Einvernehmens zwischen Pflegeeltern, dem Jugendamt und einem Pflegekind, das das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, das Erstbestimmungsrecht über die religiöse Erziehung des Kindes, das den leiblichen Eltern zukommt, nicht ausgehebelt werden kann. weiterlesen…
Quelle: sabahdeutsch.de – 14.05.2016
-
Michael-Strerath Dienstag, 28. Juni 2016 um 23:03 #14980
Ein Fall aus der Jugendhilfe, gar nicht lange her:
Hat ein Jugendlicher das 14te Lebensjahr vollendet, darf dieser seine
Religion selber wählen. Im bekannten Jugendhilfe-Fall Chen-Xin Danny aus Moers NRW legte man
ihm allerdings Steine in den Weg und zwar vom Jugendamt. Der entschloss sich
nämlich zum christlichen Glauben zu konvertieren. Doch da hatte er die Rechnung
ohne das Jugendamt und Heimleiterin der Evang. Kinderheimat GmbH in Neukirchen-Vluyn
machen wollen, zudem war der Leiter des Stadtteiljugendamtes als Presbyter tätig.
Der nämlich und andere Mitarbeiter des Jugendamtes wollten verhindern, dass
er außer dem Heim Kontakte über den Konfirmandenunterricht usw. bekam. Das war
nämlich der Hauptgrund, das verhindern zu wollen. Doch Chen-Xin Danny schrieb
darauf erst die Kreissynode an des Kirchenkreises und doch der Leiter des
Stadtteil-Jugendamtes versuchte über die Kreissynode die Konversion unmöglich
zu machen, indem behauptet wurde, er sei geistig behindert. Als trotz Rücksprache
mit dem Pfarrer der evangelischen . Kirchengemeinde in Neukirchen-Vluyn ( Dorfkirchengemeinde)
es keinen Fortschritt gab, schrieb er die Landessynode der Evangelischen
Kirche an. Doch vom Jugendamt hatte man ihn zu dieser Zeit schon gesetzwidrig
in eine Klapse verfrachtet. Dort schrieb er nun an den Landesbischof ( Landessynode der
evangelischen Kirche) und bat darum getauft und konfirmiert zu werden. Im Abschlussbericht
der Klapse, hier die Kinder- und Jugendpsychiatrie der LVR in Bedburg-Hau bei Kleve
formulierte man dann falsch und wohl mit Absprache des Jugendamtes Moers,
den Satz im Abschlussbericht, er zeige ein paranoides Verhalten, was
in dem Schreiben an den Bischof zum Ausdruck käme ( sic !) – Die Abschlussberichte wollte
man weder ihm noch mir freiwillig rausgeben, Erst mit Androhung eines Polizeieinsatzes
und durch mein striktes, rabiates Auftreten in der Klapse wurden uns dann die Abschlussberichte
übergeben. Außerdem konnte ich ihn über den Bundesgerichtshof in Karlsruhe dort
rausholen, weil ganz klar erwiesen war, dass er über Lügen der JA- Mitarbeiter
dort eingewiesen wurde. Selbst der Familienrichter kümmerte sich nicht darum.
Und von dem Landesbischof, vielmehr vom Superintendenten, gab es dann die strikte Anweisung
man solle seinen Wunsch nach Taufe und Konfirmation sofort nachgeben, was dann der Pfarrer auch
bereitwillig tat und ihn sogar noch wegen des Jugendamts-terrors heimlich an einer Konfirmandenfreizeit
teilnehmen ließ. Es war ein Glücksfall sich taufen und konfirmieren zu lassen.
Und warum ? Zu dieser Zeit des Konfirmandenunterrichts warf man nämlich
den 16-jährigen Jugendlichen auf Anweisung des Moerser Jugendamt ( Moers-Repelen)
aus dem Heim, um ihn derart zu nötigen sich in einer von ihm gehassten
Pflegefamilie unterbringen zu lassen und ihn damit von seinem eineiigen Zwillingsbruder,
den er heiß liebte, zu trennen. Die Mitarbeiter des Jugendamtes ( er war Amtsmündel)
belogen die Polizei, das Familiengericht, die Staatsanwaltschaft, seine Lehrer
, seine Eltern und Brüder wie auch Verwandten, er sei freiwillig abgehauen.
Gelogen hat vor allem eine Frau Schulz vom JA Moers-Repelen. Ich kann es hier so
deutlich schreiben, weil es nachgewiesen ist und also der Wahrheit entspricht.
Das war ganz klar eine kriminelle Lüge, ja sogar die Polizei anzulügen, bei der
man dann noch die Frechheit beging und eine Vermisstenanzeige erstattete.
Und der Beweis ? Der Beweis dafür, dass er tatsächlich rausgeworfen
wurde, ist ganz einfach zu nennen. Als er kurz vor Dunkelheit rausgeworfen wurde,
wie ein Stück Sperrmüll, setzte er sich vor der Dorfkirche auf eine Bank, wo ihn sein Taufpastor und
Pfarrer, bei dem er den Konfirmandenunterricht besuchte, sitzen sah. Dieser fragte
warum er dort sitze. Der Jugendliche sagte ihm, er sei rausgeworfen worden. Die
Frage nach dem Warum aber konnte er nicht beantworten. Da radelte der Pastor
zum Kleinstheim auf der Gartenstraße in Neukirchen-Vluyn und befragte hierzu
die Heimleiterin, die dann auch zugab, sie hätte ihn im Auftrage des Jugendamtes
aus dem Heim geworfen. Warum aber sie das tun musste, konnte sie nicht sagen oder
wollte es nicht sagen.
Warum ich das hier schreibe, nein es ist nicht vom Thema ab. Hiermit soll
verdeutlicht werden, wie wichtig Außenkontakte für Heimkinder sind und bei
der Kirchengemeinde findet man nicht selten Zuspruch und Hilfe bei Personen
nämlich die ihren Glauben auch ernsthaft praktizieren. Das kann aber genauso
gut eine jüdische oder islamische Gemeinde sein.
Ist ein Kind unter 14 Jahren bereits in einer Kirchengemeinde integriert, sind
die Heime und Jugendämter schnell dabei, dass Kind dort auszugliedern, wenn
damit erreicht wird, dass es keine unerwünschten Kontakte mit den Eltern
bekommt, die vielleicht auch in der Kirchengemeinde tätig sind. Diesem familienfeindlichen
Verhalten der Jugendämter und Heime hat man jetzt einen Riegel vorgeschoben.
Es gilt also: Vor dem 14ten Lebensjahr bestimmen die leiblichen Eltern die
Religionszugehörigkeit und nach diesem Alter, also ab dem 14ten Lebensjahr
ausschließlich der Jugendliche, welche Religion er ausüben möchte. Zu
respektieren ist auch, wenn dieser überhaupt nicht religiös tätig werden will.Dipl.-Päd., Dipl. Soz,.Päd, Michael Strerath ( Muslim )
Erziehungswissenschaftler und Sozialpädagoge
-Experte für Erziehung und Soziales
-Krisenintervention für Kinder und Jugendliche in Not
Erstelle zwecks Vorlage beim Familiengericht, Schule,
Jugendgerichtshilfe und Psychiatrie preiswerte
erziehungswissenschaftlich-sozialpädagogische GutachtenLiebe, Arbeit und Wissen sind die Quellen unseres
Daseins. Sie sollen es auch regieren.
( Wilhelm Reich, Psychoanalytiker )
Um antworten zu können musst Du angemeldet sein. Oben rechts in der Navigationsleiste findest Du den Link zur Anmeldung. Bitte gib eine gültige E-Mail Adresse an, da für eine erfolgreiche Anmeldung eine Bestätigung per E-Mail erforderlich ist.