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Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für die Durchsetzung der Prozesskostenhilfe
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Redaktion Donnerstag, 10. Dezember 2015 um 21:00 #13289
#1 Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für die Durchsetzung der Prozesskostenhilfe in Rechtliches, Beihilfen, etc. 28.02.2014 17:45
von Fiete2Bedürftiger hat lediglich Anspruch auf Beratungshilfe
„Ein Bedürftiger hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren, in dem die Bewilligung der Prozesskostenhilfe geprüft werden soll. Insofern steht ihm lediglich ein Anspruch auf Beratungshilfe zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.“
Weiterlesen (http://www.kostenlose-urteile.de/LAG-Berlin-Brandenburg_10-Ta-184813_Kein-Anspruch-auf-Prozesskostenhilfe-fuer-die-Durchsetzung-der-Prozesskostenhilfe.news17774.htm)
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