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Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer
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Redaktion Donnerstag, 10. Dezember 2015 um 21:02 #13290
#1 Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer in Rechtliches, Beihilfen, etc. 27.03.2013 15:16
von Fiete2Der Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer ist eine Hilfemaßnahme nach §§ 27 u. 30 SGB VIII.
Respekt immer!
Angst nie!zuletzt bearbeitet 27.03.2013 15:21
#2 RE: Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer in Rechtliches, Beihilfen, etc. 28.03.2013 08:42
von anonymisiertHört sich ja alles ganz schön und nett an und wäre in unserer Situation vielleicht gar nicht verkehrt gewesen…wenn…ja wenn das Wörtchen wenn nicht wär…
Wundert mich, dass man uns dies damals bei der Rückführung nicht nahegelegt hat…
Ich denke, ich bin trotzdem froh drüber…
mit einer waffe an der schläfe willst du dich
für alle ewigkeit von deinem schmerz befreien
soll denn das zucken deines zeigefingers tatsächlich
der letzte akt in deinem leben sein?die eigenen schmerzen enden zwar
doch mach dir bitte eines klar:du hast dein leid nur gegen anderes eingetauscht
nichts ist besser, nicht ein stück
die dich verlieren, werden den schmerz für immer spüren
wenn du gehst – du verstehst:es gibt kein zurück
#3 RE: Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer in Rechtliches, Beihilfen, etc. 30.03.2013 17:17
von Fiete2Daß ein Erziehungsbeistand, resp. ein Betreuungshelfer etwas nettes und schönes sind, wage ich stark anzuzweifeln, Hilflos. Eher wohl im Gegenteil. Es sind deutlich verschärfte Formen der SPFH, die schon in Richtung rechtliche Betreuung zielen.
Ich habe mal kurz etwas weiter gegooglet:
Ein „Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer“ sind zwei Zwischenstufen zwischen SPFH und rechtlicher Betreuung, bzw. Vormundschaft.
Der Erziehungsbeistand ist eine „Hilfe für“ die Sorgeberechtigten und soll dieselben unterstützen aber wohl mehr in der tatsächlichen Erziehung als durch ein paar Tipps. Der Betreuungshelfer kann auch vom Gericht verordnet sein und ist schon stark ähnlich einer rechtlichen Betreuung zu bewerten Das Kind ist ihm recht direkt unterstellt.
Beides sind Maßnahmen nach § 30 SGB VIII, die grundsätzlich in §27 SGB VIII geregelt sind.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/30.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/27.html
http://www.sgbviii.de/S58.html
So etwas möchte ein liebender Elternteil ( oder ein Elternpaar ) üblicherweise gar nicht am Hals haben.Gruß………..Fiete
Respekt immer!
Angst nie!#4 RE: Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer in Rechtliches, Beihilfen, etc. 27.03.2014 11:24
von daydreamerUns wurde gestern etwas nahegelegt und ich denke, dass es ein Betreuungshelfer war…was sollte es sonst sein? Es war auf jeden Fall keine SFPH.
Uns wurde gesagt, dass dann jemand käme, der mal etwas mit unserem Kind unternehmen würde…hörte sich an wie jemand, der mal mit ihm Fußball spielt 😀Aber wenn ich das hier so lese, kann das ja irgendwie nicht sein…
Hat jemand Erfahrung damit und kann mir davon berichten, wie das so tatsächlich abläuft?
Es geht um die Betreuung eines psychisch kranken Kindes, wo die Ärzte meinen, dass nach der Entlassung aus dem Krankenhaus eine ambulante Therapie 1x wöchentlich vielleicht zu wenig wäre.#6 RE: Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer in Rechtliches, Beihilfen, etc. 28.03.2014 10:22
von daydreamerDanke!
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