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14 UF 241/07 – Eigenes Umgangsrecht für Großeltern: Voraussetzungen und Durchsetzung

Pflege der Enkelkinder
Bild: © sedmak / depositphotos.com
Pflege der Enkelkinder
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Verweigern die Eltern – oder ein Elternteil – den Großeltern den Kontakt zum Enkelkind, haben die Großeltern die Möglichkeit, um den Umgang zu kämpfen. Ihnen steht nach neuerem Recht ein gesetzliches Umgangsrecht zur Seite – wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Familienstreitigkeiten sind kein Gegenargument.

Der Dreh- und Angelpunkt für ein solches Umgangsrecht ist das Kindeswohl und bei der Frage, ob das Umgangsrecht der Großeltern dem Wohl des Kindes dient, ist eine Abwägung der Interessen des Kindes, der Eltern und der umgangsberechtigten Großeltern vorzunehmen. Dieser Artikel wurde gefunden auf haufe.de

Quelle: haufe.de – 03.11.2009 – Kathleen Kunst, Fachanwältin für Arbeitsrecht

79 Kommentare

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  • ein Umgang zu Großeltern die kein Finger gerührt haben ,als das Kind im Krankenhaus ums Überleben Kämpfte ,die der Mutter nur Schwierigkeiten machen ,und dem Erzeuger vom Kind fern hielten ist meiner Meinung nach Sinnlose und dient nicht zum Wohle des Kindes .

  • ich finde es eine frechheit, dass jeder einen umgang mit dem kkidn durhsetzten kann. ich meine, dieses recht, haben alleine die eltern und man sollte die entscheidung akzeptieren, enn ich kann mir nicht vorstellen das eltern ihrem kind damit schaden wollen.

  • Ob die Eltern irgendwem damit schaden wollen, oder nicht, ist überhaupt nicht die Frage.
    Es geht darum, ob enge Bezugspersonen ein Umgangsrecht haben, oder nicht.
    Oder noch genauer: ob das Kind ein Recht auf diese Bezugspersonen hat.
    Die Großeltern sind da ein sehr typisches Beispiel für, das sich auch in der Gesetzeslage wiederfindet.
    Und die ist recht eindeutig.

    Die Urteile aus Berlin und Karlsruhe sind für mich am leichtesten nachvollziehbar, bei den anderen wären m.E. genauere Kenntnisse des Einzelfalles erforderlich.

    Wichtig wird es in Fällen, wo es z.B. darum geht, daß den Eltern die Sorge entzogen werden soll.

    Oftmals stehen danach auch die Großeltern als ausgegrenzte da.
    Möglw. weil die dann Erziehungsberechtigten die Beziehung des Kindes zur Ursprungsfamilie ( und da können die Großeltern eine wichtige Rolle gespielt haben ) nicht akzepieren wollen.

    Oder z.B. wenn ein Kind lange Zeit bei den Großeltern gelebt hat, zurück zu den Eltern kommt, diese aber die Beziehung zu den Großeltern aufgeben.

    In derartigen Fällen hat unsere Rechtsprechung schon sehr viel Unsinn veranstaltet.
    Oftmals übrigens mit Hilfe oder auf Initiative der Jugendämter.
    Siehr hier: http://leonie-wichmann.blogspot.com/2009_10_01_archive.html

    Übrigens @sabina masczyk: Was ist ein „Erzeuger“?
    Der Partner einer „Gebärmaschine“?
    Üblicherweise geht man heute davon aus, daß ein Kind einen Vater und eine Mutter hat, die gemeinsam Eltern genannt werden.

    Ich denke, wir sollten hier nicht mit, möglw. diffamierender, Privatsprache agieren, da es sonst zu Mißverständnissen und Fehleinschätzungen kommen kann.

    Gruß……..F. Mahler

  • Ich bin der meinung das die kinder ein recht haben die Grosseltern zu besuchen und zu sehen , egal ob es die Eltern wollen oder nicht , in fillen fällen ist es so das sich Kinder und Eltern zertritten haben und keinen kontakt mehr zueinander haben, warum sollen die enkelkinder aus diesem grund ihre Oma und Oper nicht mehr sehen .?
    Ich finde das die leiblichen Grosseltern sehr wohl das recht haben ihre enkelkinder zu sehen und auch mal übers wochenende zu besuch bei sich haben .
    Ich kann nur jeden Elternteil ins gewissen reden und sie zu vernunft zu bringen , denkt an die kinder und nicht an euch selbst wenn euch das wohl eurer kinder sehr am herzen liegt , noch einmal es geht hier nicht um uns erwachsene sonder um das wohl unserer kinder .

  • oh mann nicole du bist mir auch schon so eine heldin
    würdest du deine kinder übers wochenende bei leuten lassen mit denen du selbst den kontakt abgebrochen hast aus welchen gründen auch immer????

    kann ich mir nicht vorstellen
    du musst in der situation mal an die eltern denken die versuchen ihr kind zu schützen vor evetl gewaltätigen großeltern

    z.b wurde der sohn geschlagen und will seine kinder nicht bei den eltern lassen weil er angst hat das es dem eigenen kin auch so ergeht ?

    oder oma und opa mischen sich ständig in die erziehung ein und dein kind kommt mal nach hause von einem besuch und sagt mama ist doof hat oma gesagt

    oder der opa trinkt zuviel

    was würdest du machen jeder hans und franz deine kinder haben darf wann er will

    du lässt doch wohl nicht jeden mit deinem kind durch die gegend laufen ich hoffe das dir mal jemand ins gewissen redet

  • Vielen Dank, Nicole, für Deinen sehr gut formulierten Beitrag. Ich sehe es genauso.
    Kinder sind nicht das Eigentum der Eltern und folglich haben die auch kein Recht, den Kindern einfach den Kontakt zu anderen engen Bezugspersonen zu verbieten.

    @ Melanie: Ob Nicole Deiner Meinung nach „eine Heldin“ ist, oder nicht, ist wohl nichts, was hier erörtert werden sollte.

    Was Du dazu schreibst, schon eher.
    Zitat:“würdest du deine kinder übers wochenende bei leuten lassen mit denen du selbst den kontakt abgebrochen hast aus welchen gründen auch immer????“

    Ja, Melanie, das würde ich.
    Und sehr viele, wohl die meisten vernünftigen Eltern, sehen das genauso.
    Weil z.B. ich den Kontakt mit meiner Exe abgebrochen habe, habe ich noch lange kein Recht, dem Kind den Kontakt zu ihr oder ihren Eltern zu verbieten.

    Es geht hier um das Recht des Kindes und nicht die Launen eines Elternteils.

    Das Gesetz ist übrigens derselben Meinung.

    Gruß……..Fiete

  • Ein freundliches Hallo!

    Grundsätzlich bin ich auch dafür, dass jedes Kind das Recht auf alle möglichen Bezugspersonen in seinem familiären Umfeld hat. Jedoch ist die jeweilige Situation genauer zu hinterfragen, wenn es um sogenannte Sorgerechtsstreitigkeiten geht.

    Jeder hat wohl in seinem Fall immer Recht. Wo Nicole meint, dass die Eltern sich zusammenreißen sollten im Sinne des Kindes, meint Melanie, dass die Großeltern sich zurückhalten sollten im Sinne des Kindes. Sicher beides Richtig.

    Fraglich ist, ob es ein Richtig oder Falsch im Sinne des Kindes überhaupt gibt?

    @Fiete: Und wenn Melanie meint, von dem Erzeuger sprechen zu müssen, dann ist es auch so. Im Fall, dass der Vater die Mutter vor oder nach der Schwangerschaft ignoriert, von seinem Kind nichts wissen möchte, wohl noch einen Vaterschaftstest verlangt, obwohl es für die Mutter eindeutig erscheint und er auch sonst alles ablehnt, was mit der Beziehung zu der Kindesmutter und dem Kind zutun hat, dann ist er es in meinem Augen menschlich nicht wert als Vater/Papa des Kindes betitelt zu werden. Emotional schwerwiegend ist es für die Kindesmutter allemal. Sie wurde durch ihn beleidigt, gedemütigt und verlassen. Da hat sie jedes Recht ihn als „Erzeuger“ zu betiteln, denn den Titel des Vaters will er ja selbst nicht.
    Das als verständliches Beispiel.

    Fraglich ist auch, ob es im Sinne des Kindes ist, wenn es dem Elternteil bei dem das Kind lebt emotional schlecht geht, durch die Situation, die das Gesetz durch Jugendamt etc., „erzwingen“ möchten.

    Den Eltern zu sagen, dass sie an ihre Kinder denken sollen, dabei ihre eigenen Gefühle ausschalten sollen und bestenfalls nach bestimmten Mustern, die vorgegeben werden, handeln sollten – ist einfach. Sich selbst in diese Lage hinein zu versetzen – ist nicht so einfach. Sind wir Maschinen oder dürfen wir Menschen sein, auch wenn wir ein Kind haben?

    Ich bin Sozialarbeiterin, demnach vom Fach. Ich bin selbst Betroffene, demnach sehr emphatisch dem Thema gegenüber. Jeden Tag haben wir mit derartigen Fällen zutun. Bei vielen sind sich auch Psychologen unsicher. Die die es eigentlich theoretisch wissen müssten.

    Eltern handelt zum Wohle Eures Kindes, aber vergesst auch Euch nicht dabei. Fehler sind menschlich und viele Kinder würden im erwachsenen Alter das Sozialgesetzbuch VIII ändern, wenn sie es könnten…

    Ich rate anderen nicht vorschnell zu werten, denn meist ist der Fall viel komplexer. Zuhören ist oft mehr Wert, als schnelles Handeln.

    Jana

  • Also ich bin Oma und liebe meine 2 jährige Enkeltochter sehr es währe für mich das schlimmste wenn ich meine Enkelin nicht mehr sehen dürfte
    ich verstehe nicht die Aufregung die so manche Leute hier an den Tag legen. Was ist wenn ihr mal Großeltern seit und eure Kinder würden den Kontakt verbieten und ihr liebt eure Enkel da währt ihr die ersten die sich für so ein Gesetz einsetzen würden. Denkt mal nach und seit nicht so große Egoisten und ladet jeden Streit zwieschen Eltern und Großeltern auf die Kinder ab last Ihnen die entscheidung selber treffen. Es ist gut das es das Gesetz gibt.

  • hallo zusammen.
    Ich bin auch der meinung das wir nicht egoistisch denken.Sondern wir schützen unsere kleinen einfach nur vor schlechter erziehung,gewalt und missachtungen.Kinder wissen noch nicht das ihre großeltern genauso wie tante onkel oder sogar der leibliche vater nicht gut für sie sind.aber wir erwachsenen haben die aufgabe und die pflicht unsere kinder zu schützen.Und da hilft auch kein gesetz.Das macht es nur noch schlimmer.Und irgendwann ist dem Kind maL was passiert bei den verwanten und alle wundern sich auch das jugendamt..wie vielen kindern erging es schlecht wo der vater schon polizeilich bekannt war.Und wenn der Vater schon so ist wie ist,ist die muztter niemals besser.Sie hat versagt und das und andere schlimme dinge möchte man seinem kind nicht antun.Also ist es schon richtig den Kontackt mit alle macht und kraft zu verbieten.!!!!

  • Hallo Jana E.,
    das nenne ich ein nahezu klassisches Outing!
    Du meinst also erst, daß Kinder zwar ein Recht auf Bezugspersonen haben, allerdings der spezielle Einzelfall zunächst zu hinterfragen wäre.
    Löblich!
    Aber Du tust es nicht!
    Sondern erklärst, daß ein Elternteil, wenn er mit dem anderen nicht einverstanden ist, daß Recht hat, denjenigen mit diffamierenden Titeln zu belegen und ihm möglw. sogar einfach den Umgang zu verbieten..
    Also sollten wir uns auch hier mit Attributen wie z.B. Erzeuger, Schlampe, Schwein und ähnlichem anreden?
    Sehe ich etwas anders. Selbst KM und KV finde ich nicht gerade höflich.
    Deshalb rede ich auch von Vätern. Müttern, Großeltern u.s.w.
    Gesetzt den Fall, der Vater liest das und es stimmt eben nicht, obwohl Du ja meinst, es ist immer alles so richtig, wie ein Elternteil es möglw. wutentbrannt, darstellt. Dann ist es für ihn nicht erschütternd, da ja die Mutter recht hat?
    Seltsame Ansicht!

    Doch es steigert sich noch etwas: „Fraglich ist auch, ob es im Sinne des Kindes ist, wenn es dem Elternteil bei dem das Kind lebt emotional schlecht geht, durch die Situation, die das Gesetz durch Jugendamt etc., “erzwingen” möchten.“

    So, das ist nun wirklich ein Klassiker der JA-Schule!

    Der Elternteil bei dem das Kind lebt, hat also das Recht, sein „Wohlbefinden“ über das des Kindes zu stellen, weil alles was ihm guttut auch gut für das Kind ist?
    Will heißen, entziehe dem Kind einen Elternteil und begründe es damit das Du ihn halt nicht magst und schon hast Du das Recht dazu?

    Heißt, daß wenn die Mutter sauer auf den Vater ist, warum auch immer, hat der Vater zu zahlen und zu verschwinden, weil sich die Mutter dann besser fühlt?
    Fehlt bloß noch das dazugehörige Scheinargument, daß sie ja sonst überfordert mit dem Kind sein könnte, weil sie sich darüber ärgert, daß dem Recht des Kindes auf beide Eltern nachgegeben wird.
    Daß der andere Elternteil, in diesem Fall also der Vater, dadurch daß er das Kind versorgt, dieser Überforderung vorbeugt, kommt Dir scheinbar nicht in den Sinn.

    Nachtigall, ick hör Dir trapsen.

    Du scheinst ja wirklich eine „erfahrene Fachkraft“ zu sein. Lernt man das so in den Kursen, die man über das Weinsberger Forum buchen kann, um sich diesen Titel zu erkaufen?

    In dem Absatz geht übrigens Dein Deutsch etwas aus den Fugen.

    Es ist nicht die Situation, die das Gesetz über das JA erzwingen möchte, sondern es ist ein Streit zwischen Eltern, von denen der eine das bestehende Gesetz eingehalten haben, um dem Kind sein Recht auf Umgang zu ermöglichen und der andere es gebrochen haben möchte, um eben dieses Recht zu unterlaufen.
    Das JA steht logischerweise eigentlich dazwischen ( sollte es zumindest )und kann dazu garnix erzwingen ( zumindest offiziell nicht, das ist allein die Sache beider Eltern und wen die dazu nicht fähig sind, muß das Gericht entscheiden ) was manchem JA-MA sehr auf die Nerven geht, weshalb sich manche auch, wie auf dieser Seite an zig dutzend Stellen beschrieben, über die besten Interessen des Kindes UND das Gesetz hinweg setzen!

    Leider sehr üblich in deutschen Jugemdämtern und auch Du scheinst das wohl ganz richtig zu finden.

    „Den Eltern zu sagen, dass sie an ihre Kinder denken sollen, dabei ihre eigenen Gefühle ausschalten sollen und bestenfalls nach bestimmten Mustern, die vorgegeben werden, handeln sollten – ist einfach. Sich selbst in diese Lage hinein zu versetzen – ist nicht so einfach. Sind wir Maschinen oder dürfen wir Menschen sein, auch wenn wir ein Kind haben?“

    Eben, Jana, daran solltest auch Du vlt. mal denken.
    Menschlichkeit scheint bei vielen „Fachkräften“ ziemlich abhanden gekommen zu sein. Besonders bei solchen, die in der JA-Maschinerie arbeiten. Denen ist ihr persönliches Interesse oftmals nämlich viel wichtiger, als das des Kindes oder das des Gesetzgebers.
    Das Problem sind nicht die Gesetze, sondern die, die sie verstehen und für ihre richtige, auch menschlich durchdachte, Anwendung sorgen sollten.

    „Ich bin Sozialarbeiterin, demnach vom Fach. Ich bin selbst Betroffene, demnach sehr emphatisch dem Thema gegenüber. “

    So? Ich habe eher den Eindruck, daß Du ziemlich einseitig zentriert bist, wenn ich mir Deine restlichen Äußerungen so anschaue.

    Kann es sein, daß Deine eigene Betroffenheit Dich sehr viel Empathie gekostet hat?
    Vlt. sogar soviel, daß Du zu Vätern ein gebrochenes Verhältnis hast und Alleinerziehung für ein „Frauenrecht“, oder sogar ein „Erfolgsmodell“ hältst?
    Eine Verfechterin von Alleinermächtigung und „Einelternfamilie“?

    Es ist das zweitgrößte anzunehmende Unglück im Leben eines Kindes, gleich nach der Totalentelterung, auch wenn das Geschäftsinteresse vieler „Mütteraktivistinnen“ dieselben das vehement bestreiten lässt.
    Und enge Bezugspersonen, z.B. also auch und gerade Großeltern, bei denen das Kind jahrelang gelebt hat, sind ebenfalls sehr wichtig und darum vom Gesetz berücksichtigt worden.

    „viele Kinder würden im erwachsenen Alter das Sozialgesetzbuch VIII ändern, wenn sie es könnten…“

    Diesem Wunsch der Kinder schließe ich mich allerdings an, denn die Verwaltungsvorschrift SGB VIII ( früher KJHG ) ist in manchen Punkten nicht Menschenrechtskonform.
    Trotzdem wird sie von den MA der JÄ oftmals noch bis zum geht nicht mehr gebeutelt.

    Hauptsächlich wenn es darum geht, das Recht des Kides auf beide Eltern, ohne Ansehen deren Geschlechts, auszuhebeln.
    Aber Du selbst schreibst ja: „Jeden Tag haben wir mit derartigen Fällen zutun.“
    Eindeutig auf den Fall der armen emotional überlasteten Mutter und des bösen Vaters bezogen.
    Daß es genausogut umgekehrt sein kann, kommt Dir, scheinbar gewohnheitsmäßig, trotz aller „Empathie“, nicht in den Sinn.

    Wie auch? Daß ca. 90% der entsorgten Elternteile Väter sind, wird vermutlich auch in Deiner Dienstelle, als „gut und richtig“ abgehandelt, oder?
    Dein Beitrag lässt diesen Schluß zu.
    So etwas nennt man selffullfillig prophecy, selbsterfüllende Prophezeihung.

    Daß Spezialvorschriften, wie z.B. das SGB VIII stets im engen Kontext mit dem BGB, dem GG, der EMRK, der UNmrk, der UNkrk und dem Völkerrecht zu betrachten sind, da sie ansonsten keinen Sinn ergeben ( manchmal sogar völligen Unsinn ) scheint in den AsD Deutschlands vollkommen in Vergessenheit geraten zu sein und auch in Deinen Äußerungen ist dazu nix, aber auch garnix zu finden.

    Deinem letzten Satz schließe ich mich wiederum an und gebe ihn gern an Dich zurück:
    „Ich rate anderen nicht vorschnell zu werten, denn meist ist der Fall viel komplexer. Zuhören ist oft mehr Wert, als schnelles Handeln.“

    Das solltest Du nicht nur Eltern raten, sondern auch für Dich annehmen, oder verlässt Du Dich darauf, daß Dein „Fachwissen“
    unfehlbar ist und über dem der Eltern hier steht?
    Dein Beitrag besteht nahzu ausschließlich Schnellschüssen, die Du bei anderen zu finden und kritisieren zu müssen scheinst.

    Ehrlich Jana: einen sonderlich fachlichen, oder aber gar menschlich erfahrenen Eindruck, macht Dein Beitrag nicht, zumal Du auch nichts sachlich kritisierst, sondern nahezu ausschließlich Pauschale Statements ablässt, die die meisten der Mitleser hier wohl aus dem einen oder anderen JA-Besuch kennen. Und was damit in Bezug auf die Folgen gemeint ist, haben sicherlich auch schon viele erfahren.

    Ich habe mich in den vorangegangenen Postings ganz allgemein zur ( übrigens i.d.P. sehr wohldurchdachten ) Gesetzeslage zum Thema enge Bezugspersonen geäußert. Was gefällt Dir denn an derselben nicht?

    Desweiteren habe ich für einen respektvollen Umgang mit den Usern dieser Plattform plädiert.
    Und was findest Du daran falsch?

    Und zum Dritten habe ich, rein menschlich, auf das offenbar wütende Statement von Melanie geantwortet, daß ich meinem Kind beide Eltern und die Großeltern erhalten möchte ( was ich im Übrigen garantiere ).
    Auch das findet nicht Deine Zustimmung.
    Statt dessen redest Du, als „Sozialarbeiterin“ dem einseitigen Egoismus und Elternteil- oder Bezugspersonenentzug das Wort.

    Wie gesagt, ein ziemlich gewohntes Bild aus deutschen Jugendämtern und von angeschlossenen Trennungsprofiteuren.

    Da lobe ich mir den Beitrag von Gina.
    Die hat offenbar echte Erfahrung und Empathie!

    Sunny scheint im letzten Posting vollends die Kontrolle verloren zu haben und meint sogar, daß Großeltern, Onkels und Tanten per se nicht gut für Kinder sind und daß man als Eltern sie mit aller Macht vor der Verwandtschaft schützen müßte.

    Tja, Jana, auch wenn Du einen relativ höflichen Schreibstil pflegst, zumindest vordergründig, so habe ich doch ein wenig den Eindruck, daß Deine und Sunnies Ansichten, sowie die von Melanie, durchaus in irgendeiner Form von „fachlicher“ Korrelation stehen könnten.

    Und woher Du den Fall mit dem Vater nimmst, der überhaupt nix mit Mutter und Kind zu tun haben will, einen Vaterschaftstest verlangt, u.s.w. erschließt sich mir in den Zusammenhang überhaupt nicht. Kommt der in diesem Thread irgendwo vor, oder besteht da möglw. ein Bezug zu Deiner „Empathiebildenden“ Problematik?

    Oder wolltest Du damit lediglich ausdrücken, daß auch dessen Eltern automatisch kein Recht haben sollten, das Kind zu sehen?
    Dann frage ich zurück: und wenn diese jahrelang die ganze Familie beherbergt haben und möglw. Hauptbezugspersonen sind, weil die Mutter sich auch nicht um das Kind kümmern wollte?
    Was dann?

    Wie war das mit der genauen Betrachtung des Einzelfalls?

    Was mich am meisten Verwundeert ist aber, daß sich niemand hier zum Vermittlungsverfahren geäußert hat.
    Auch Du nicht, Jana.
    Sollte der Hinweis darauf nicht, im Hinblick auf die Inkompetenzen der JÄ, in deren Interesse, also auch in Deinem beruflichen Interesse, sein?

    Gruß………Fiete

  • Hallo,
    wir Opa und Oma, haben zum 2. Mal ein Kontaktverbot zu unseren Enkelkinder von unserer Schwiegertochter erhalten. Alle Versuche dies zu ändern sind misslungen. Unser Sohn sagt, dass er seine Ehe nicht gefährden möchte. Warum unsere Schwiegertochter uns nicht mag, wissen wir bis heute nicht. Wir können nur Eifersucht vermuten.
    Die Enkelkinder 5 Jahre und 2 Jahre kamen regelmäßig – 1 x pro Woche – und gerne zu uns. Wir haben immer viel mit ihnen unternommen.
    Wir vermissen die Kleinen sehr, wollen aber auf keinen Fall, dass sie leiden müssen. Wem geht oder erging es auch so ? Wie habt ihr euch verhalten? Wir bitten um Anwort/en.
    Im voraus herzlichen Dank,
    Oma Ellen

  • Hallo,
    als Mutter und Großmutter möchte ich im Namen von allen anmerken.
    Es gibt immer wieder zwischen den Erwachsenen, Eltern Großeltern, Schwiegerkindern, Differenzen. Warum müssen die Kinder dadurch leiden, nur weil die Chemie bei den Erwachsenen nicht stimmt.
    Jedes Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter und auf die Großeltern. Es dient ausschließlich dem Kindeswohl, wenn man den Umgang mit allen Bezugspersonen fördert.
    Liebe Mütter, und das seid ihr, die ihr in den meisten Fällen, das Kind als euer Eigentum anschaut. Es ist nicht euer Eigentum, dieses Kind ist ein Geschenk an die Menschheit.
    Ihr verletzt die Ehre eures Kindes. Wenn ihr meint, ihr wollt keinen Kontakt zu der Oma und dem Opa, dann verbietet es nicht mit umgangsboykottierenden Maßnahmen.
    Erspart eurem Kind dieses unendliche Leid, wenn ihr den Umgang mit wichtigen Bezugspersonen verbietet.
    Ich kenne sehr viele Menschen, denen genau die Oma der Opa der Vater verboten wurde, diese noch jungen Menschen sind geschädigt für ein Leben lang.
    Lest bei Prof. Klenner nach, dieser Mann ist heute 90 Jahre alt und er versteht etwas von dieser Materie.
    Und wenn die Oma oder der Opa anderer Meinung sind wie ihr liebe Mütter, Großzügigkeit und wenig Aufhebens ist auch eine positive Eigenschaft. Wir Omas und Opas müssen das auch, wenn uns an den Müttern und Vätern etwas nicht passt. Es ist ein Generationskonflikt, aber er sollte niemals auf dem Rücken eines Kindes ausgetragen werden.
    Euer Kind wird es euch danken. Bindungen in unserer Zeit sind das wichtigste. Von Großeltern lernen die Kinder, denn sie haben Zeit, Geduld und können zuhören.
    Eltern mit Verpflichtungen, haben das alles nicht in diesem Maße wie wir Großeltern. Wir waren auch einmal Mutter und Vater, wie hättet ihr es als Kinder gewollt.
    Ich hätte es meinen Kindern nicht zugemutet, egal welches Verhältnis zu den Großeltern bestand. Drei meiner Kinder haben es mir bestätigt. dass sie froh über Oma und Opa waren.
    Christa Eber
    entsorgte Eltern und Großeltern Meitingen

  • Zunächst meinen Dank an Christa.eber für diesen offenbar sehr wohldurchdachten Appell. Hier ein L. zu einer Studie des von Dir erwähnten Prof. Klenner, zum Thema Umgang:

    Hallo Ellen,
    Wenn Euch der Umgang mit den Enkeln vorentalten wird, obwohl Ihr offenbar enge Bezugspersonen seit, bleibt eigentlich nur ein Weg.
    Zunächst müßt Ihr nachweisen, daß Ihr eine envernehmliche Regelung versucht habt.
    Dazu ist es sinnvoll, einen genauen Umgangsplan zu erstellen ( Kalenderdaten mit Uhrzeit, inkl, Ferien -u. Feiertagsregelungen, sowie Ersatzterminen bei Ausfallzeiten ).
    Diesen schlagt Ihr den Eltern schriftlich vor, so daß sie dazu Stellung nehmen können.
    Lehnen diese ab, bzw. antworten gar nicht, geht die gesamte Korrespondenz mit Eurem Antrag an das Amtsgericht, das daraufhin eine Regelung beschließen muß.

    Die genaue Ausformulierung des Antrags ist deshalb erforderlich, weil die Regelung sonst nicht vollstreckbar ist, das heißt, sollte sich eine Seite nicht an den Gerichtsbeschluss halten, kann im Rahmen der zu beantragenden Vollstreckung vom Gericht u.a. ein Ordnungsmittel, z.B. ein Zwangsgeld, verhängt werden.

    Gruß……..F. Mahler

  • Hallo,

    ganz so einfach ist das alles nicht. Großeltern haben zwar nach dem Gesetz Umgang, vor allem wenn sie sehr viel Zeit mit dem Enkelkind verbracht haben.
    Unser Enkel, der in Altötting wohnt, war sechs Jahr in unserem Haushalt integriert. Die Großeltern, also wir, waren wichtige Bezugspersonen für das Kind.
    Die Mutter wollte mit dem Stiefvater dann keinen Umgang mehr. Mit vielen Falschaussagen, die nichts mehr mit einem Kavaliersdelikt zum Tun haben, informierte Sie über ihre Anwältin das Familiengericht über angebliche Vorfälle die wir als Großeltern getan haben sollen. Alle Verfahren wurden von der Polizei untersucht und eingestellt.
    Selbst ein zweimonatiger Telefonkontakt mit zwei Hausbesuchen bei meiner Tochter wurde mir als Vorwurf geahndet. Es wurde behauptet, ich wäre gewaltsam in ihr Haus eingedrungen.
    Zwei Verfahren beim Familiengericht mit einem desinteressierten Richter und keine Anhörung vor dem OLG.
    Der Richter beschließt, nachdem man uns vor dem Verfahren ohne anwaltschaftlichen Beistand zu einer Fehlentscheidung suggeriert hat: Zwei Jahre keinen Umgang zum Enkelkind, keine Post, kein Telefonat; FRIEDHOFSRUHE.
    Die Gerichte entscheiden immer zum Wohle der Mutter. Durch teure Gutachten eines umstrittenen Instituts in München werden sogenannte wissenschaftliche Arbeiten in Auftrag gegeben, und die Väter und Großeltern zur Kasse gebeten.
    Der Familienrichter in Altötting meinte, wir müssen ja auch leben.
    Das Kind will anfangs noch zu den Großeltern, aber durch langwierige Verfahren wird es von der Mutter instrumentalilsiert, diese Kinder sind meistens PAS geschädigt, und werden ein Leben lang zu leiden haben.
    Die Mütter benutzen ihre Kinder als Waffe und Druckmittel.
    Eine Mutter, die ihrem Kind so etwas antut, ist in meinen Augen gewissenlos und nicht erziehungsfähig.
    Wir als Selbsthilfegruppe sind bundesweit orientiert und kämpfen öffentlich auch bei der Politik, dass überall das Cochemer Modell eingeführt werden muss.
    Liebe Großeltern, liebe betroffene Väter und auch betroffenen Mütter meldet euch bei den zuständigen Stellen und holt euch erst Beratung, die nichts kostet.
    Anwälte sind teuer und Gerichtskosten auch.
    Wir bieten diese Hilfe an
    entsorgte-eltern-und-großeltern.de
    Ortsgruppe Meitingen
    Christa Eber

  • Hallo Frau Mahler,
    danke für Ihre Antwort.
    Wenn wir ein gerichtliche Regelung erhalten haben, wie soll es dann weiter gehen… Wir denken die Kinder würden sehr darunter leiden.
    Und wie würde dann eine Übergabe von den Enkelkindern an uns sein? Bestimmt nicht fröhlich wie es sein sollte.
    Und unser Sohn wäre dann für immer sauer auf uns.
    Wenn es keinen anderen Weg aus diesem Schlamassel gibt, müssen wir leider abwarten bis die Kinder größer sind und von alleine zu uns kommen möchten.
    Die 5-jährige hat bald Geburtstag und wir hoffen, dass wir ihr im Kindergarten ein kleines Geschenk persönlich überreichen können.
    Wir werden ihr sagen, dass wir sie sehr lieb haben.
    Klar, das wird nicht leicht für uns alle, aber wir hoffen, dass uns so die Kleinen nicht ganz vergessen….
    Den 2-jährigen können wir leider gar nicht mehr sehen.
    Schade ist, dass wir keine andere Chance mehr sehen…..
    Unser Sohn möchte nicht mehr über dieses Thema reden.
    Welchem Druck muss die Schwiegertochter auf ihn ausüben,
    er hat sich uns gegenüber total verändert.
    Wir sind sehr enttäuscht und traurig über diese Situation.
    Eine glückliche Familie wäre für uns sehr wichtig, ist aber
    nur noch ein Traum………

    Mit lieben Grüßen
    Ellen

  • Hallo Christa Eber,
    Ihre Mitteilungen haben wir mit großem Interesse gelesen,
    vielen Dank hierfür!

    Wir sind der gleichen Meinung, dass es eine bodenlose Gemeinheit ist, wenn Kinder, ins unserem Fall sehr kleine Kinder,
    als Druckmittel bzw. psychische Waffe benutzt werden!
    In unserem Fall will die Schwiegertochter uns damit verletzten,
    dabei ist ihr völlig egal, dass durch ihr Kontaktverbot auch ihren
    eigenen Kinder viele fröhliche Stunden mit Opa und Oma gestrichen werden.

    Sie kann oder wollte uns auch nicht sagen, was sie eigentlich gegen uns hat. Jeder Verbrecher bekommt mitgeteilt, wegen was er angeklagt ist noch bevor es zu einer Strafe kommt. Und er hat ein Recht auf seine Verteidigung. Wir hatten dies alles nicht!

    Mit unserem Sohn können wir über dieses Thema auch nicht mehr reden,
    er hat uns schriftlich mitgeteilt, dass er erst wieder kommt, wenn wir nicht mehr über das Kontaktverbot reden wollen. Er möchte seine Ehe nicht gefährden. Also wird auch er offensichtlich unter Druck gesetzt.

    Wir finden aber nach wie vor, dass eine ehrliche Aussprache unbedingt erforderlich ist. Und dass die Schwiegertochter auf keinem Fall auf dem Rücken von den Kindern ihren ?-Frust gegen uns ausgetragen darf.

    Beim 1ten Kontaktverbot hat unser Sohn uns mitgeteilt, dass er bei jedem Versuch zu schlichten Ehekrach zuhause hat. Dieses Kontaktverbot dauerte über 1 Jahr….

    Wir können uns nur „Eifersucht“ als Grund erklären. Die Kleinen kamen sehr gerne zu uns. Die 5jährige wollte auch oft bei uns übernachten.
    Der 2jährige hat vor Freude gejubelt, wenn den Opa sah….

    Unsere Schwiegertochter hat nicht so viel Geduld wie wir und schreit die Kleinen oft an. Das tat uns in der Seele weh, aber wir haben nichts dazu gesagt!
    Aus Angst vor dem nächsten Kontaktverbot haben wir sowieso viel geschwiegen und uns sehr vorsichtig der Schwiegertochter gegenüber verhalten. Aber leider…

    Wir wissen nicht einmal, was den Kleinen erzählt wurde, warum sie nicht mehr zu Opa und Oma kommen dürfen…….
    Der Kindergarten konnte oder wollte uns auch nicht weiterhelfen mit dem Vorwand von Schweigepflicht.

    Über jeden weiteren Rat sind wir sehr dankbar!

    Mit lieben Grüßen
    von der traurigen Oma Ellen

  • Hallo Ellen,
    „Wenn wir ein gerichtliche Regelung erhalten haben, wie soll es dann weiter gehen… Wir denken die Kinder würden sehr darunter leiden.
    Und wie würde dann eine Übergabe von den Enkelkindern an uns sein? Bestimmt nicht fröhlich wie es sein sollte.“

    Wollt Ihr Umgang mit der Enkelin, oder nicht?
    Wenn das Gericht eine Umgangsregelung beschlossen hat, die exakt ausgearbeitet war, dann ist diese Vollstreckungsfähig.

    Das heißt, daß jemand, der sich nicht daran hält, mit Ordnungsmitteln belegt werden kann.
    Das geht bis zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Übertragung desselben auf einen Umgangspfleger.

    Daß die jenigen, die Umgang verhindern wollen, dabei nicht „fröhlich“ sind, ist wohl vorher klar, aber worum geht es Euch?
    Leute die ihrem Kind Teile der Familie entziehen fröhlich zu machen, kann ja wohl nicht das Ziel sein.
    Es muß immer um das Kind gehen.

    Offenbar hat man Euch eingeredet, daß es sinnvoll wäre, zu warten bis das Kind älter ist und von allein Kontakt zu Euch sucht.
    Diese Hoffnung ist in den allermeisten Fällen irrig.
    Üblicherweise wird das Kind Euch bald nicht mehr sehen wollen und Euch als junger Erwachsener hassen.

    Es wird ja dazu erzogen und hat keine andere Chance, sich bei seinen Kontaktpersonen beliebt zu machen. Das nennt man dann Zwangsloyalität.

    Entweder man kämpft, dann kann man verlieren
    oder man kämft nicht, dann hat man schon verloren.

    @chr.eber:
    Niemand wird behaupten, daß es einfach ist, sich für Kinder einsetzen zu wollen.
    Aber auch weitere Beratungsstellen, die üblicherweise über das JA abgerechnet werden, können die Sache nicht vereinfachen, im Gegenteil.
    „Die Mütter benutzen ihre Kinder als Waffe und Druckmittel.“

    Nicht alle Christa, man sollte schon etwas diferenzieren.
    Die meisten entziehenden Elternteile tun das, Mütter wie Väter, aber nicht „die Mütter“.

    Zwei Verfahren bis zum OLG sind doch ein bis dato recht kurzer Weg.

    Die meisten Väter ( und Mütter ), die für ihre Kinder kämpfen, haben einige Verfahren mehr aufzuzählen.
    Manche gehen mehrfach bis nach Karlsruhe, oder gar Strasbourg.

    Gesetz und Rechtsweg im Familienrecht sind recht einfach, das Problem ist die Rechtsprechung, die in vielen Fällen illegal ist.
    Viele Richter sind auch heute noch, Protagonisten von Mutterkreuzideologie und radkalem Feminismus, oftmals beides gleichzeitig.

    Hier hat sich der Ex-Familienrichter H-C Prestien gerade wieder dazu geäußert:

    Das ist aber kein Grund, es sein zu lassen.

    Allen kindern beide Eltern und die Großeltern!

    Gruß……..F. Mahler

  • !%22.html

    Hallo F. Mahler,

    dazu den L. von Astrid Friesen. Trennunskinder klagen an.
    Hallo F. Mahler
    Ich habe insgesamt vier Verfahren bis zum OLG, das mich letztendlich nicht angehört hat, Vier polizeiliche Anzeigen, zwei Gutachten, drei Mitarbeiter desJugendamtes sind involviert in diesen Fall, alles in zwei Jahren.
    Aufgeben werde ich niemals. Ich bin gerade dabei, diese Dinge über die Presse publik zu machen. Aufgeben werde ich nicht, denn es ist meine Tochter, die uns den Umgang mit dem Enkel verbietet und letztendlich wird es ihr Sohn ihr niemals danken, was sie tut.

    Hallo Ellen,

    Aussprachen wären gut, aber sie machen nur Sinn mit einer unabhängigen Person, einem Mediator.

    Vielleicht können Sie obigen L. ausdrucken und ihrer Schwiegertochter mit einem netten Geschenk persönlich überreichen.

    Ich habe in meiner SHG mittlerweile zwei Menschen kennengelernt, die mir darüber berichtet haben, wie sich sich damals gefühlt haben. Auch heute haben sie noch Probleme und das ist sehr schmerzlich.

    Frau Boegershausen von der Großeltern Innitiative sagt immer, man soll sich souverän verhalten
    Auf dem Meer und bei Gericht ist man nur auf Gott gestellt, und wenn man die Urteile liest, dann ist es kein Wunder warum so viele Kinder verhaltensauffällig sind.

    Familienrichter H.C Prestien und Familienrichter Jürgen Rudolph kämpfen mit uns für gerechte Urteile, aber trotz allem ist Politik gefragt, die diesen Dingen erst einmal Abhilfe schaffen müsste.

    entsorgte-Eltern-und-Großeltern.de
    Christa Eber

  • Hallo
    wir konnten noch keinen Kontakt zu unserem Enkel aufbauen, da er noch klein ist. Die ehemalige Schwiegertochter möchte den Kontakt nicht,da sie eine neue Beziehung hat.
    Wir sind aber der Meinung, dass jedes Kind ein Recht hat, seine Großeltern kennenzulernen. Fälschlicher Weise denkt man als Mutter, dass das Kind sein Eigentum wäre, aber so ist es nicht.
    mit vielen Grüßen an die Leser

  • Hallo,

    als ich vor vielen Jahren meinen Ex-Mann kennlernte, hatte dieser keinen Kontakt zu seiner Mutter(diese ist als mein Mann 13 Jahre alt war gegangen und hat ihn beim Vater gelassen). Als dann unser erstes Kind geboren wurde und meine Eltern sich sehr freuten Oma und Opa zu sein. Da wurde mir bewußt was wohl dieser Frau entgehen wird.
    Ich habe meinen Mann überredet Kontakt mit ihr zu suchen. Zwischen seiner Mutter und mir hat sich ein netter Kontakt eingestellt, aber mein Mann konnte damit nicht umgehen. Er mußte zuviel an die Prügel denken, die er von ihr bekommen hat. Ihre damalige Erziehung bestand hauptsächlich aus Prügel. Leider sah sie ihre Erziehung immer noch als richtig an. Meine Hoffnung, das sie ihre Fehler einsieht und ein Heilingsprozess, bei meinem Ex-Mann einsetzt hat sich leider nicht erfüllt. Ich habe dann nur noch den Kontakt zugelassen, aber nicht mehr aktiv gefördert. Sie zog dann 300 Kilometer weg und hat den Kontakt nicht mehr gewollt. Vor 3 Jahren fiel ihr dann plötzlich ein, das sie Enkelkinder hat. Sie fing meine Kinder an der Schule ab, ohne mich zu informieren. Jede(r) Mutter/Vater weiß wie lange eine halbe Stunde sein kann, wenn die Kinder nicht zur vereinbarten Zeit von der Schule nach Hause kommen. Zu diesem Zeitpunkt war ich sowieso sehr wachsam, weil wir in der Nachbarschaft einen großen Missbrauchfall hatten.
    Trotzdem habe ich nachdem mein Wut auf diese Frau verraucht ist, ihr einen Brief geschrieben. Damit es zu keinen Mißverständnissen kommen sollte, habe ich ihn, vor dem Abschicken, gegenlesen lassen. Darin habe ich ihr Wochenenden mit den Enkelkindern angeboten, falls es die Kinder wünschen. Auf diesen Brief ist nie eine Antwort gekommen!
    Vor 2 Wochen war meine Freundin auf einer Hochzeit. Zufällig sitzt ihr meine Ex-Schwiegermutter gegenüber und beklagt sich, bei allen die es hören oder auch nicht hören wollen, das ihre Ex-Schwiegertochter ganz schrecklich ist, weil sie ihr die Enkel vorenthält. Ist dieser Frau noch zu helfen?

    Fazit:
    Ich würde nie wieder den Oma- Enkelkontakt fördern und fordern!!!
    Aber zulassen falls dieses dem Kindeswohl dient.

    Gruß
    Miriam

    P.S. Natürlich könnte ich noch dazu schreiben, das meine Ex-Schwiegermutter, damals ihrer eigenen Schwiegermutter den Umgang mit dem Enkel verboten hat. Aber wer will das schon wissen?

    .

    .

  • Hallo an alle Leser…
    also wir haben meiner Mutter ein Kontaktverbot ausgesprochenen.Nachdem sie sich nach der Entbindung im Krankenhaus daneben benommen hat mit falschen aussagen über ihren eigenen Sohn,uns danach bedrängt hat und dazu meine zukünftige Frau beleidigt hat…
    Unser Sohn ist jetzt gerade zwei Wochen alt und hat somit noch keinen Bezug zu ihr…
    Im Moment sind wir einfach der Meinung das der Kontakt schaden würde denn sie würde ihn negativ beeinflussen auf seine Mutter!
    Zudem hat sie schon 4 Enkelkinder zu denen sie ebenfalls keinerlei Kontakt hat(kein Kontaktverbot),allerdings wollen meine Geschwister auch keinen Kontakt mehr zu ihr haben…bis auf mein kleinerer Bruder und ich sind sie bei Pflegeeltern aufgewachsen und zu der Zeit hatten sie auch keinen Kontakt zu ihr…
    Also ist es unserer Meinung nach fraglich ob wir hier an uns denken sollen oder an das Wohl unseres Sohnes…
    Ihre letzten Drohungen gegenüber uns waren das sie das Jugendamt auf uns hetzen will sodass uns der Kleine weggenommen werden soll…was ist das bitte für eine Mutter/Oma das einem Kind die Eltern wegnehmen möchte?!
    Zumal das Verhältnis zwischen mir und meiner „Mutter“ schon immer angespannt war…
    also wir denken nicht an uns sondern sind der Meinung das diese Frau nicht der richtige Umgang für unseren Sohn ist…

    mit freundlichen grüßen

    Anja+Stefan

  • Hallo an alle,

    wenn ich die Briefe lese, dann denke ich an meine Zeit als junge Mutter zurück. Auch ich hatte Schwiegereltern, die mir nicht wohlgesonnen waren. Ich habe mir oftmals unschöne Worte anhören müssen. Mein Mann stand immer hinter mir, weil ich oft sehr traurig und zugleich wütend war.
    Aber ich habe Ihnen niemals den Umgang mit ihren Enkelkindern verboten oder unterbunden. Und im Laufe der Zeit hat sich alles von selbst geregelt. Mein Mann und ich und die Kinder haben unsere Pflichtbesuche gemacht und über viele Dinge zu Hause ohne Beisein der Kinder geredet. Als die Kinder größer wurden, konnten sie selbst entscheiden, ob sie die Großeltern besuchen wollen.
    Durch die Art und Weise wie meine Schwiegereltern mit uns als Schwiegertochter und Sohn umgegangen sind, konnten die Kinder erkennen, wer sie liebt:
    Mir ist bei meinen Besuchen bei den Großeltern kein Zacken aus der Krone gefallen. Die Erziehung die sie meinem Mann angedeihen ließen, ist eine andere als ich sie erfahren habe.
    Liebe junge Eltern seid einfach großzügiger im Umgang mit den eigenen Eltern, bzw Schwiegereltern. Niemand weiß, was sie alles erleben mussten.
    Und eure Kinder können auch als Kleinkind selbst erkennen, wie die Großeltern mit ihnen umgehen. Und vielleicht ist auch ein kleines neues Menschenleben für enttäuschte Großeltern ein Neuanfang.
    Wir haben in unserer Gruppe sehr viele Großeltern und Eltern, jeder erzählt
    seine Geschichte. Ich sage immer zu unseren Mitgliedern, seid tolerant gegenüber eurem ehemaligen Partner, und auch gegenüber den Großeltern. Dann klappt auch ein miteinander. Wir Erwachsenen sollten dies tun zum Wohle unserer Kinder.

    entsorgte Eltern und Großeltern
    Christa Eber

  • Tja, auch ein OLG schreibt manchmal ganz schönen Blödsinn.
    Es ist per se davon auszugehen, daß familiäre Kontakte immer im besten interesse des Kindes sind, außer es liegen nachweisliche Gründe für die Annahme vor, daß sie es ausnahmsweise mal nicht sind.
    Dann müssen aber entsprechende Hilfen angeboten werden, um diese Probleme zu beseitigen.

    Ansonsten schließe ich mich den Worten von Christa im großen und ganzen an.
    Kinder sind kein Eigentum.
    Und ein Kontaktverbot auszusprechen, ist schlichtweg weit außerhalb des Kompetenzbereichs der Eltern.

    @Miriam:
    Dein Fall ist sicherlich nachvollziehbar, das Fazit macht aber keinen Sinn. Es liegt ausschließlich in Deinem persönlichenn Bereich und hat mit den besten Interessen des Kindes grundsätzlich erstmal nichts zu tun. Damit meine ich ich ausdrücklich nicht den erlebten Fall, sondern die allgemeine Schlußfolgerung, die ja weit vom üblichen Zustand einer Familie entfernt ist.

    Grundsätzlich sind Kontakte zu Bezugspersonen immer fürderungswert, seltene Ausnahmen bestätigen die Regel.

    Ich denke, das deckt sich auch in etwa mit dem, was Christa dazu schreibt.

    Gruß……..F. Mahler

  • Hallo,
    schaut euch einmal ZDFzoom an. Der Beitrag über die GWG Gutachten. Hier wird sehr kritisch berichtet, wie es mit unserer Justiz, insbesonders des Familienrechts ausschaut.
    Das Kindeswohl wird in den meisten Fällen nicht beachtet, es wird das Wohl des umgangsboykottierenden Elternteils hervorgehoben.
    Auch wenn die Kinder sich klar und deutlich ausdrücken, ich will zu meinem Papa/Mama oder Opa und Oma. Das interessiert nicht.
    Der $ 1684 BGB und 1685 BGB 1 /2 lautet zwar, dass auch gewachsene Beziehungen berücksichtigt werden müssen, aber auch Papier ist geduldig und ein Familienrichter mit seinem Dreigestirn, Jugendamt-Verfahrenspfleger-Gutachter(GWG) ist nur seinem eigenen Gewissen verpflichtet. Die Justiz hat seine eigenen Rechte und die dazugehörigen Professionen arbeiten nach dem Motto: Ich gebe dir Brot und dafür singe ich für dich( Walter von der Vogelweide).
    Selbst die Politiker sind der Meinung, wenn man sich über diese Vorgänge in unserem Land beschwert, das sind Einzelfälle. Ich habe es ausprobiert und jeder kann von mir die Antworten unserer gewählten Volksvertretungen lesen.
    Mit freundlichem Gruß
    entsorgte Eltern und Großeltern Christa Eber

  • Ich eigentlich auch der meinung das die Großeltern ein Recht auf Umgang haben. Aber.
    In unserem Fall haben wir es so das die Enklel nich da hin wollen da sie angst haben. Sie musten mit ansehen wie man sich gegenseitig anschreit und wie der Opa die Oma schlagen tut. Der eigene Vater von mir zu mir sagte, als ich klein war und er meine mutter schlug und sie dann verschwand, such deine alt sonst bring ich dich um. Dann soll ich meine Kinder da hin geben. Die kinder weinen wenn sie die Großeltern sehen und zu uns sagen gehen wir jetzt bitte nach hauseich will die nicht sehen. Die Großeltern sich erheblich in die erziehung einmischen die ein schlechtes gewissen machen oder die kinder mit geschänken überhäufen um sie zu beinflussen. Das ist nicht der Rechte weg. wir daher der meinung sind in diesem Fall kein Umgang zu gestatten.

  • Hallo
    Mein Sohn und seine Freundin wohnen mit ihrem gemeinsamen Sohn 18 Monate in einer gemeinsamen Wohnung nun fällt ihr plötzlich ein sich trennen zu wollen wir haben einen sehr innigen Kontakt zu unserem Enkelchen wir lieben ihn und er liebt uns nun fürchten wir um den Kontakt zu ihm was können wir tun uns den Umgang mit ihm zu erhalten ??

  • Ich kann ein Beispiel nennen bei dem die Mutter (unsere Tochter) nur um sich an ihrer Mutter zu rächen den Umgang mit unserem Enkel unterbinden will. Momentan haben wir noch nichts unternommen. Noch in diesem Sommer haben wir unseren Enkel mit im Urlaub gehabt. Da der Enkel sehr an seiner Großmutter hängt, die in gerade in den ersten 4 Jahren (jetzt ist er 4 1/2) fast täglich betreut hat, weil die unsere Tochter gearbeitet hat, werden wir wohl versuchen ein Umgangsrecht zu bekommen. Ich bin fest der Überzeugung und habe es auch aus zuverlässigen Quellen erfahren, dass unser Enkel leidet, da er seine Großeltern nicht mehr sehen kann. Es ist bestimmt nicht in jedem Fall so. Aber hier bin ich mir absolut sicher. Dehalb finde ich die Äußerung von Sabrina sehr überheblich.

    Gruß
    F.Klösel

  • Ich lebe in Trennung von meiner Frau und meine Eltern haben es bei ihren 4 anderen Enkelkindern immer so gehalten, dass sie sich erst wirklich anfingen, sich um die Enkelkinder zu kümmern, sobald diese ca. 3 Jahre alt waren. Sie kommen mit kleinere Kindern schwer zurecht, ich finde verständlich, was ich ihnen daher nicht zum Vorwurf mache.

    Meinen Sohn haben sie trotzdem regelmäßig aber bisher selten gesehen, auch wenn er jetzt erst vier ist. Die Mutter will nun das ich während meiner wirklich kurz gehaltenen Umgangszeiten den Kontakt zu den Grosseltern sicherstelle. Das sie ihn alleine nehmen dürfen verweigert sie vehement.

    Jetzt müssen also meine Eltern, wie ich auch vorher bereits, gerichtlich ihr Umgangsrecht einklagen. Muss man denn hier in Deutschland eigentlich für jede Selbstverständlichkeit vor`s Gericht ziehen ? Die Jugendämter kümmern sich nicht, haben wohl noch ein paar schwerwiegendere Unterhaltspflichtverletzungen zu bearbeiten ?

    Armes Deutschland. Die Kinder können doch nichts dafür, das heutzutage Ehen massenweise geschieden werden. Nur unsere Grosseltern können uns noch von besseren Zeiten erzählen, und dass möchte ich bewirken, dass mein Sohn erfährt, das es auch anders funktionieren kann.

    Meine Ehe ist wegen falsch aufgehangener Klopapierrollen gescheitert! Haben den die Mütter dieser Zeit nicht mehr den Arsch in der Hose zu einer ursprünglichen Verbindung auf Lebenszeit zu stehen ? Kann man sich nicht ergänzen, statt gleich alles hinzuschmeissen ? Traurig das unsere Kinder so massiv darunter leiden müssen, wenn Mütter (natürlich nicht alle) nach der Trennung ihr Macht nur noch über das Kind zum Ausdruck bringen können ?

  • Also ich hätte ein großes Problem, wenn meine Ex-Schwiegermutter ein Umgangsrecht erhalten würde. Sie kümmert sich so gut wie nicht um meine Kinder. Nicht einmal zur Konfirmation des Großen hat sie die Einladung zur Familienfeier angenommen. Es ist schon vorgekommen, dass sie ihr Enkelkind an dessen Geburtstag am Schultor „abgefangen“ hat, um das Geschenk zu überreichen. Auf der anderen Seiten erwartet sie, dass die Kinder wie selbstverständlich alle ihre Einladungen annimmt, mit dem Hinweis, dass sie ja ein Umgangsrecht hätte. Einmal haben die Kinder eine Einladung ausgeschlagen und schon wurden sie „bestraft“, in dem Oma sich Weihnachten nicht mal per Telefon bei ihnen gemeldet hat.
    Hat so eine Großmutter wirklich ein Umgangsrecht?

  • Die Rechtsgrundlagen unserer Gesetzgebung sind eindeutig vorgegeben § 1684 BGB und § 1685 BGB.
    Leider werden diese Paragraphen in den wenigsten famillengerichtlichen Verfahren eingehalten.
    Es gibt Eltern und Großeltern die würden gerne Umgang mit den Kindern haben und es gibt Eltern und Großeltern, die legen kaum oder gar keinen Wert auf ihr Umgangsrecht. Es ist immer ein Einzelfall.

  • Nach dem leiblichen Vater, der auf Grund seiner „Leistung“ eines Samenergusses erhebliche Rechte ableiten darf, können auch die Großeltern Zugriffsrechte verlangen, egal wie schwerwiegend der Generationenkonflikt auch tobte, egal was sie ihrer Tochter angetan haben.Fehlt nur noch das Onkels, Tanten, Cousins… auf Herausgabe des Kindes pochen dürfen. Wer hat das Kind eigentlich bekommen? Wer hat es getragen, genährt, geboren und gesäugt? Wer hat sein Leben bei der Geburt in die Waagschale geworfen, wer war bereit für das Kind Unfreiheit auf sich zu nehmen? Wieso darf Hinz und Kunz an den Leistungen von Müttern parasitieren, ihr ihre Würde als Mutter nehmen, wann immer es beliebt? Kann die Mutter nicht gute Gründe haben keinen Kontakt zur buckligen Verwandtschaft haben zu wollen? Gegen solches Unrecht hilft die Samenbank oder ein rechtzeitiger Umzug ins Ausland. Am besten in der Schwangerschaft, dann bleiben Mutter und Kind solche Zwangsbesuche erspart.

  • So viel zum Thea: Das Kind als leistungsabhängiges Eigentum.
    Da fragt man sich wirklich, wer in diesem Fall bereit ist, irgendetwas für das Kind auf sich zu nehmen.
    Weil jemand keine Lust auf seine „bucklige Verwandschaft“ hat, ist dem Kind sein Recht auf Umgang mit seiner Familie zu verweigern?
    Oder nur das Recht auf den Vater, weil der bei der Zeugung möglw. sogar Vergnügen empfunden hat?

    Und wer denkt hier mal an das Kind?

    Gruß…….F. Mahler

  • Sehr geehrte Frau Dohm,

    Ihrem Kommentar durfte ich entnehmen, dass Sie
    eine „Kindesmutter“ sind.

    Wie sehr sich ein „Generationenkonflikt“ in Ihrer
    Familie auch ereignet hat und was Ihnen als Tochter
    auch angetan wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Sie verstehen mich bitte richtig.

    Ich schmälere hier nicht Ihre Rolle als Mutter zu
    Ihrem Kind.

    Was aber bedeutet „leiblicher Vater“ ?

    Egal ob „Samenerguss“ oder „Samenspende“.

    Es gibt immer den Vater eines Kindes.

    Anders geht es nicht.

    ALLEN KINDERN BEIDE ELTERN !

    L.G.

    Wilfried Weber

  • gut, daß ich diese seite gefunden habe. bitte, können sie mir antworten, was das für eine großmutter ist, die am anfang schon immer geklammert hat “ meine enkel, meine enkel und deren tochter – unsere schwiegertochter , immer neue gründe Sucht uns unsere enkel zu entziehen und unseren sohn so zu manipulieren, wie sie damals sagte am telefon-„so lange, bis er – meiner- meinung ist „, was sie auch seit kurzem geschafft hat und die – ihre mutter und -ihren stiefvater, ihre schwester und ihren bruder also nur Ihre! seite als beste großeltern u.s.w. betitelt. wir hätten zu große geschenke gemacht,und zu viele, was ihre eltern nicht konnten, warf sie -uns- vor. wir wollten unserem sohn m. fam. nur helfen und nicht konkurieren. den sohn unseres sohnes aus seiner ersten beziehung hat sie auch schon so manipuliert, daß er glaubt mit unserem sohn nicht zurecht zu kommen, obwohl sie immer unserem sohn , wenn sie mit unserem sohn – alleine- ist, sagt, was ihr an dem und dem tag an ihrem stiefsohn nicht gepaßt hat und mein sohn geht dann zu ihm , um das zu klären und – er- ist dann natürlich der -buhmann – und die schwiegertochter ist immer- außen vor-. das ist wirklich, das haben wir mit der zeit festgestellt – ihre masche. was können wir tun wir möchten auch unsere enkel sehen und wie können wir unserem sohn über ihre machenschaften oder sogar die seiner schwiegermutter mit, die augen öffnen. wir haben damals gesagt, hauptsache dir geht es gut, aber wir merken, das auch er traurig ist an dem zustand mit seinen eltern, also mit uns, aber die – stimmen ja immer ab, mutter, vater, sohn aus erster beziehung, kind 4 jahre !und kind 6 jahre! und so steht er allein- 4 zu 1-. wenn ich als oma die kleinen enkel sprechen möchte, hat sie die enkel gefragt!!!-ob sie mit der oma sprechen wollen!!!, mein sohn macht das jetzt auch schon so. bitte was sagen sie und die jugendämter zu solchen – praktiken-! sollen wir als großeltern gegen solche schlimmen machenschaften gerichtlich klagen ?

  • Hallo Transparenz,
    gegen die von Dir geschilderten „Machenschaften“ kann man nicht klagen, nur gegen konkrete Tatbestände.
    Und was die MA eines Jugendamtes dazu sagen, können nur die wissen, da es sich dabei um persönliche Meinungen handelt.

    Aber als Großeltern ist für Euch der §1685 BGB interessant.
    Schau mal hier:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/1685.html
    Unter der Einzelnorm findest Du auch noch einige L.s zur Rechtsprechung.
    Ansonsten gibt es mittlerweile auch Selbsthilfegruppen, die sich mit der Problematik entsorgter Großeltern auseinandersetzen.
    Z.B. diese:
    http://www.entsorgte-eltern-und-grosseltern.de/

    Gruß………F. Mahler

  • Ich kämpfe bereits seit 10 Jahren, um mein Enkelkind kennenzulernen.
    Als meine Enkelin 2 Jahre alt war, hatte meine Schwiegertochter ein Verhältnis mit einem anderen Mann. Mein Sohn nahm sich daraufhin das Leben.

    Seit der Geburt meiner Enkelin habe ich ständig versucht (schriftlich, wir waren fast 400 km entfernt) klarzumachen, dass ich Kontakt zu meinem Enkelkind aufbauen möchte. Mein Sohn enthielt sich der Stimme;
    er hat seiner Frau nach dem Mund gesprochen.

    Nach dem Tod meines Sohnes war meine Schwiegertochter mit Kind spurlos verschwunden. Eine Anschrift war nicht zu ermitteln. Sie hatte eine Auskunftssperre verhängt.

    Erst im Dez. 2010 bekam ich wieder einen Brief und diesmal auch mit Absender. Seither gehen wieder Briefe zum Thema „Ich möchte mein Enkelkind kennenlernen“ hin und her. Bisher ohne den gewünschten Erfolg. Da meine Enkelin jetzt 10 Jahre alt ist habe ich ihr geschrieben und ihr erklärt, dass ich sie gern kennenlernen möchte. Daraufhin schrieb meine Schwiegertochter, dass meine Enkelin mich nicht sehen und mir auch nicht schreiben will, da sie wütend auf ihren Vater ist und er sei ein schlechter Vater, weil er sie böswillig verlassen hat.

    Ich kann ja verstehen, dass die Mutter im guten Licht vor ihrer Tochter dastehen will und ihr niemals sagen wird, waren der Vater gegangen ist. Ich meinerseits kann aber auch nicht zulassen, dass jetzt mein Sohn als schlechter Vater dasteht. Ich weiß, dass er sein Kind über alles geliebt hat.

    Ich habe mich jetzt beim Jugendamt erkundigt, ob ich ein Recht auf Umgang habe. Die Antwort lautete unmissverständlich: Ich habe kein Recht. – Das kann doch wohl nicht wahr sein. Was sind das für Gesetze in Deutschland?

    Ich bin schon bereit gewesen, an die Familienministerin zu schreiben
    und auf der Suche im Internet zum Thema bin ich auf diese Seite gestoßen und ich werde nun meine ganzen Kräfte mobilisieren, um zu meiner Enkelin ein „normales“ Verhältnis aufzubauen.
    Sie ist alles was mir geblieben ist, ich hatte nur einen Sohn und sie ist und wird immer meine einzigstes Enkelkind sein.

  • Liebe Frau Hertzsch, ich kann Sie sooo gut verstehen. Aus guten Grund. Zögeern Sie nicht, an die Ministerin zu schreiben, auch wenn Sie antworten wird, Sie könne und dürfe Einzelberatung nicht leisten. Dennoch sollten die „Fälle“ bekannt sein. Vor ein paar Wochen war im TV zu hören und im Internet unter ihrem Namen bestätigt, sie wolle zukünftig Großeltern intensiver einbeziehen.Sie selbst läßt ihr Kind auch von den Großeltern betreuen, so im Internet. Ich finde, es muß Ihnen ermöglicht werden, Ihre Enkeltochter zu sehen. Das Mädchen kennt Sie nicht und so kann sie nicht einschätzen, ob sie nicht doch eine Omi möchte. Ich wünsche Ihnen viel Glück. Vielleicht hören wir mal wieder voneinander. Bitte nicht aufgeben – bitte nicht.

  • Hallo Gerlinde,
    nach Deiner Darstellung liegen doch ein paar klare Fakten vor.
    Zunächst ist die Auskunft des JA einfach falsch.
    Natürlich hast Du ein Umgangsrecht ( siehe 2 Postings höher ).
    Die Ministerin anzuschreiben ist sicherlich lobenswert und auch für die politische Öffentlichkeitsarbeit nicht falsch.
    Im Einzelfall allerdings ohne jeden Effekt.
    Da ist das Amtsgericht zuständig, niemand sonst.
    Da die Tatsache, daß eine Mutter behauptet, ein Kind, dessen Vater vertorben ist, als es 2 Jahre alt war, wäre wütend auf ihn und wolle die Oma deshalb nicht sehen, ein eindeutiges Bild liefert, sollte ein Umgangsantrag relativ gute Chancen bieten.
    Die Gesetze sind insofern recht brauchbar.
    Das größere Problem könnte durch die Persönlichkeit des Richters gegeben sein, aber das bleibt im Einzelfall abzuwarten.
    Versuche also zunächst, schriftlich und somit nachweisbar, eine einvernehmliche Einigung mit der Schwiegertochter zu erreichen.
    Bringt das nichts, ist der ganze Vorgang komplett, im Rahmen eines exakt und vollstreckbar formulierten Umgangsantrags, beim Amtsgericht einzureichen.
    Ein Beispiel, wie so ein Antrag ungefähr aussehen könnte, findest Du z.B. hier:

    Gruß…….F. Mahler

  • Liebe Cori,

    Ihre Nachricht hat mich ungeheuer aufgebaut. Es war ein richtiger Energieschub und ich werde jetzt alle meine Kräfte mobilisieren, um mein Ziel zu erreichen. Ich hätte diesen Weg schon längst gehen sollen, habe aber immer auf die Vernunft u. das Einsehen meiner Schwiegertochter gehofft. Um mit ihren Worten zu sagen „da kann ich warten bis ich schwarz werde“.
    Die Aussage des Jugendamtes war zwar niederschmetternd; es kommt eben doch darauf an, an welchen Mitarbeiter man gerät. Seitens des Jugendamts wird meine Schwiegertochter über meinen Wunsch informiert aber ich weiß schon jetzt, dass sie nicht einlenkt.

    Inzwischen habe ich ja F. Mahler einen Weg aufgezeichnet bekommen, den ich gehen kann und ich werde es tun!!!!!

    Gruß Gerlinde

  • Hallo Herr Mahler,

    ich weiß gar nicht, wie ich Ihnen danken kann für Ihre Nachricht. Sie hat mir einen Energieschub von 1000 % verpasst und ich bin jetzt hochmodiviert. Ich werde jetzt mit aller Kraft mein Interesse durchsetzen. Ich hätte es viel früher tun sollen; ich hoffte ja immer, dass meine Schwiegertochter Einsicht hat.

    Ich bin zum Glück in einer Position, wo ich nichts mehr zu verlieren habe, ich kann nur noch gewinnen. Zumindest tue ich was.

    Gruß und danke
    Gerlinde

  • Hallo Frau Hertzsch,
    ich habe Ihren Brief gelesen und wie immer hat mich auch ihr Schicksal sehr betroffen gemacht. Sie haben ja nicht nur Ihren Sohn verloren, sondern auch das Enkelkind. Ich kenne die Problematik seit drei Jahren selbst, denn auch meine Tochter hat uns den Umgang mit unserem Enkel verwehrt, obwohl er vorwiegend in unserem Haushalt gelebt hat. Das Jugendamt hat, obwohl es Gesetze zum Umgang gibt, sich dagegen ausgesprochen und in einem dubiosen Gerichtsverfahren hat sich auch der Familienrichter gegen den Umgang ausgesprochen.
    Ich kann Ihnen nur raten, versuchen Sie es ohne Gericht und vor allem ohne Jugendamt. Es wird Sie unter anderem eine Menge Geld kosten.
    Sie können gerne mit mir persönlich Kontakt aufnehmen. Schauen Sie auf die homepage. entsorgte-eltern-und-großeltern.de. Dort können Sie mir eine Mail schicken und ich rufe Sie auch gerne zurück.
    Ich leite seit zwei Jahren eine Selbsthilfegruppe und bin mit vielen Betroffenen vernetzt. Ich kenne kaum jemanden, der durch das Familiengericht und das Jugendamt als Großeltern sein Recht erhalten hat.
    Ich selbst habe an unseres bayerische Familienministerin, an die Jusitzministerin, dem Herrn Seehofer, an das Bundesfamilienmonsterium und das Bundesjusitzminiterium geschrieben. Es kamen von allen Ämtern standartisierte Briefe und Frau Schröder hat mir in den 12 Monaten noch nicht geantwortet. Soviel zur Politik.
    Jugendamtsmitarbeiter entscheiden fast immer zum Wohle der „besorgten“ Mutter, denn das Jugendamt ist nicht interesseirt an den Konflikten der Erwachsenen, denn dazu haben sie nicht die Zeit und die Lust.
    Glauben Sie mir, ich weiß wovon ich spreche, aber das kann ich hier in diesem Portal nicht öffentlich sagen.

    Liebe Grüße
    Christa Eber
    entsorgte-eltern-und-großeltern.de

  • Hallo Christa,
    warum soll jemand einen Weg gehen, der, laut Deinem Posting, eine Menge Geld kostet?
    JÄ können nichts entscheiden, dazu sind sie nicht befugt.
    So traurig daß ist, daß Du als „Leiterin einer SG“ darüber falsch informiert bist, besonders wenn Du Kontakt zu einer sehr guten Gruppe hast, die schon viele wirklich brauchbare Aktionen auf allgemeiner Ebene organisiert hast.
    Frag doch mal bei Peter Wittkowski nach, der wird Dir sicherlich bestätigen, daß im Fall von Umgangs- u. Sorgestreitigkeiten ausschließlich die Personensorgeberechtigten ein Regelungsrecht haben.
    Können die sich nicht einvernehmlich einigen, muß das AG auf entsprechenden Antrag entscheiden.
    Nie das JA.
    Das heißt, die Eltern oder sonstigen Bezugspersonen sämtliche friedlichen Möglichkeiten ( z.B. auch Mediation, sofern sie sich das leisten können, Therapien oder sonstige beratenden Hilfen, die aber immer Gegenseitigkeit voraussetzen ), sollten diese aber auch nachweisen können, falls sie scheitern.
    Und dann gibt es nur noch den Weg über das Gericht.

    Gruß……..F. Mahler

  • Hallo Herr Mahler,
    wenn ich beim Familiengericht Umgang für mein Enkelkind beantrage kostet das Geld, nämlich Gerichtskosten. Nehme ich mir einen Anwalt kostet es noch mehr. In den meisten Fällen wird ein Verfahrenspfleger bestellt und auch Gutachterkosten sind zu tragen. Diese Dinge bestellt ein Familienrichter und zu zahlen hat der Antragsteller anteilmäßig. Gerichtsgutachten im Familienrecht sind nicht billig.
    Familienrichter hören dann auch die Meinung des Jugendamtes an und jeder von uns betroffenen Großeltern und Vätern weiß, welche Aussagen das Jugendamt trifft.
    Ich kenne Peter W. und Dorette Kühn, sogar persönlich und weiß um die ganzen Geschichten von Umgangsrechtsverfahren und ich leite die bayrische Gruppe.
    Gehe ich ohne Anwalt vor Gericht habe ich ohne einen Beistand schlechte Karten, denn man muss sich schon sehr gut im Familienrecht auskennen, um dagegen argumentieren zu können, nachzulesen bei vielen Portalen, wie Pappa.com, Trennungsväter, Bundesinnitiative Großeltern.
    Ich weiss, dass Jugendämter offiziel nichts entscheiden können, aber bei einer Gerichtsverhandlung entscheidet das Jugendamt mit, und sehr viele Familienrichter verlassen sich auf die Aussagen des Jugendamtes, des Verfahrenspflegers und der eventuellen Gutachter.
    Gerade im speziellen Fall von Frau Hertzsch wird das Familiengericht zu Gunsten der Mutter entscheiden. Fragen Sie doch Dorette Kühn die Mitbegründerin von entsorgten Eltern und Großeltern, der auch Peter W. angehört.
    Die guten und brauchbaren Aktionen aus Geesthacht und Lüneburg sind mir auch bekannt, sie gibt es im ganzen Bundesgebiet und sie sind sehr wichtig. Wir brauchen Öffentlichkeitsarbeit, aber man sollte vor allem vorher informieren, dass ein Umgangsstreit Geld kostet, denn viele Großeltern haben auch nur eine Rente, auch wenn man PKH bekommt, ist nicht gesagt, ob man anschließend nicht doch bezahlen muß.
    Gruß
    Christa

  • In meinem Falle dachte ich, dass das Jugendamt zuständig ist, da meine Enkelin minderjährig ist. Jeder Zugang zu meiner Enkelin führt über die Mutter. Deshalb der jahrelange Briefwechsel zum Thema „ich möchte meine Enkelin sehen“. Umgang mit Minderjährigen zu erreichen, das geht nur übers Jugendamt, dachte ich jedenfalls.
    Der 10-jährige Kampf und der Tod meines Sohnes hat mich sehr viel Kraft gekostet und ich suchte Hilfe und Unterstützung durchs Jugendamt.

    Bereits Anfang Febr. 2012 beschrieb ich der Mitarbeiterin mein Anliegen und nahm natürlich an, dass sie meinen Brief gelesen hat. Mir wurde weder der Empfang meines Schreibens noch eine Erfolgsaussicht meines Anliegens bestätigt.

    Nach wochenlangem Warten entschloss ich mich, dort anzurufen – der AB hat mich weitervermittelt – AB sprach mit AB usw.

    Daraufhin habe ich eine eMail geschickt und um einen Beratungstermin gebeten. Das wurde auch missverstanden, ich bekam einen Telefontermin. Unter Beratungstermin habe ich natürlich ein Gespräch unter vier Augen gemeint.

    Habe dann meinen Gesprächstermin erhalten, fuhr fast 400 km dorthin,
    sprach mit der Mitarbeiterin 2 Stunden und musste mir dann sagen lassen, dass ich als Großmutter kein Recht habe. bingo

    Meine Überlegung: Wäre es nicht einfacher gewesen, nachdem sie meinen Brief gelesen hat, mich anzurufen oder anzuschreiben, dass ich keine Chance beim Jugendamt habe. Ich habe also Nerven, Zeit und Geld reingesteckt und alles für die Katz.

    Nach den letzten beiden Kommentaren sehe ich es auch so, dass ich bei Gericht oder beim Amt nur ein Aktenzeichen bin und statistisch abgerechnet werde.

    Meine Vorfahren waren z.T. angesehene Leute z.B. war mein Urgroßvater Ortsvorsteher (neuzeitlich Bürgermeister) und ich muss mich meinem familiären Umfeld nicht schämen. Natürlich sind auch ein paar „Weicheier“ darunter. Also meine Enkelin muss nicht vor mir geschützt werden – sollte sie vielleicht vor ihrer Mutter geschützt werden – ?

    Gruß Gerlinde

  • Hallo Frau Hertzsch,

    so wie sie dachten, dass Sie Hilfe vom Jugendamt bekommen, auch so dachte ich vor noch drei Jahren. Ich habe auch eine Fahrt mit 250 km hinter mir und musste mir von einer jungen, frisch von der Uni, Sozialpädagogin sagen lassen, ich hätte als Großmutter keine Rechte auf das Kind. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Ich erklärte ihr die Sachlage und vor allem waren wir als Großeltern Bezugspersonen für unseren Enkel. Das hat aber keine Rolle gespielt, und diese Sachbearbeiterin verwies mich an einen Anwalt.Zu dieser Zeit hatte ich keine Ahnung von den Machenschaften dieser Behörden.
    Liebe Frau Hertzsch mailen sie mir und wir können uns telefonisch über ihr Problem unterhalten. Sie finden mich auf der homepage.
    Ich kenne bis heute nur eine Großmutter, die Umgang erhalten hat, aber das läuft auch über den Vater und dieser Richter hat hier zum Kindeswohl entschieden und zwar : Den Kindern beide Elternteile und Großeltern zu erhalten.
    Man kann noch so angesehen sein, aber wenn eine umgangsboykottierende Mutter Dinge behauptet, die nicht annähernd der Wahrheit entsprechen, dann wird ihr noch Recht gegeben.
    Die Hintergründe sind einfach. Das Gericht, das Jugendamt hat somit am wenigsten Arbeit.
    Liebe Grüße
    Christa E.

  • Moin zusammen,
    daß Christa schreibt, daß im Familienrecht Verfahrenskosten anfallen und oft auch versucht wird dieselben irgendwie abzurechnen, ist natürlich richtig, aber von minderem Belang.
    Es gibt VKH und unabhängig von den möglichen Kosten muß das Gericht in Sorge- u. Umgangssachen die Rechteverfolgung ermöglichen.
    Dazu ist es laut Gesetz verpflichtet.
    Ein Gutachten ist in Gerlinde’s Fall noch überhaupt nicht angezeigt.
    Somit ohne Belang.
    Verfahrenspfleger gibt es seit Sept 2009 nicht mehr.
    Die heißen jetzt Ergänzungspfleger/Verfahrensbeistand.
    Und auch ein solcher ist in Gerlinde’s Fall offenbar noch nicht angezeigt.
    „Familienrichter hören dann auch die Meinung des Jugendamtes an und jeder von uns betroffenen Großeltern und Vätern weiß, welche Aussagen das Jugendamt trifft.“
    Das stimmt natürlich so auch nicht. Mal abgesehen davon, daß JA-MA auch Menschen sind ( und nicht „das JA“ ) und daß es durchaus auch ein paar ganz normale darunter gibt, die nicht das „aussagen“ was angebl. „jeder weiß“, ist diese Auskunft per se nicht richtig.
    Laut Gesetz ist dem JA Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.
    Das heißt, es kann eine schriftliche Stellungnahme verfassen, wenn es das möchte, es kann die auch mündlich vortragen, wenn es das möchte, es kann es genausogut lassen.
    Und das ist, sofern es nicht Verfahrensbeteiligter nach §8a SGB VIII i.V.m. § 1666 BGB ist, sehr oft der Fall, da kein Geschäftsinteresse gegeben ist.
    Und das ist es in Gerlinde’s Fall, soweit ich mich erinnere, nicht.
    Es darf also höchstens ein wenig mitwirken, wobei das Interesse daran sehr zweifelhaft ist.
    Und der Richter muß dessen Angaben auch keineswegs folgen.
    Diese Darstellung, die leider der vieler Betroffener und leider auch vieler Richter und sonstiger Beteiligter und Mitwirkender entspricht, ist also schlichtweg falsch und besteht aus nichts als emotionaler Schwarzmalerei.
    Das ebenso und keines Kommentars würdig:
    „Gerade im speziellen Fall von Frau Hertzsch wird das Familiengericht zu Gunsten der Mutter entscheiden.“
    Christa, gerade als „Leiterin einer SG“ solltest Du Dich doch m.E. mit derartigem negativen Wischi-Waschi ggü. betroffenen Menschen etwas zurückhalten und die Energie lieber in etwas Fortbildung zum Hauptthema Deiner Gruppe stecken, um den Betroffenen zu helfen, statt sie zu demotivieren, meinst Du nicht?

    Ein Satz ( besser ein Halbsatz ) von Christa ist aber sehr wichtig und beachtenswert:
    „Gehe ich ohne Anwalt vor Gericht habe ich ohne einen Beistand schlechte Karten,…..“ ( der Rest des Satzes ist ohne Belang, da das Familienrecht zum Glück so kompliziert gar nicht ist, speziell in Gerlinde’s Fall ).
    Das heißt natürlich nicht, daß man ohne Anwalt schlechte Karten hat ( oftmals eher im Gegenteil, da die meisten FamRA eher Verfahrensbremsen sind ), wohl aber ohne Beistand!
    Und da kommen die besseren Selbsthilfegruppen in’s Spiel, deren Mitglieder sich oftmals gegenseitig als Beistand z.B. bei Behördengängen und institutionellen Kontakten begleiten.
    Und das nicht nur bei Gericht, sondern allen Kontakten mit Beteiligten oder Mitwirkenden, die so ( und meist nur so! ) nachweisbar gemacht werden können.
    Beispielschriftsätze und Hintergrund-Infos zum Thema Beistand und den dazugehörigen eidestattlichen Versicherungen findet Ihr hier:

    Daß das JA für sie der falsche Ansprechpartner war, hat Gerlinde ja schon richtig erkannt.
    Einigungsversuche sollten aus dem Schriftwechsel mit der Mutter auch ausreichend nachweisbar sein.
    Der nächste folgerichtige Schritt ist also unausweichlich der Umgangsantrag bei Gericht.

    Daß Christa nur einen Fall kennt, der zur Anordnung von Umgang führte, ist natürlich tragisch und sehr zu bedauern.
    Daraus jedoch zu schließen, daß alle Richter immer nur faul sind und gegen die Bezugspersonen eingestellt, macht trotzdem keinen Sinn.

    Wer kämpft, kann verlieren.
    Wer nicht kämpft, hat schon verloren!

    Gerade in Gerlindes Fall sind, wie schon erwähnt, die Fakten recht klar und die Chancen relativ gut, daß das Gericht, ob es das möchte oder nicht, Umgang anordnen muß.
    Wichtig ist, daß der Antrag möglichst exakt ausformuliert wird, denn der muß vollstreckbar sein.
    Ansonsten führt er nur zu mehr Ärger.
    Dabei wird einem weder das Gericht, noch ein Anwalt, noch ein JA helfen, im Gegenteil.
    Das muß der Betroffene selbst machen.
    Deshalb hier ein Beispiel wie ein solcher Antrag aussehen könnte ( ist aber wirklich nur ein mögliches Beispiel, nichts weiter. Wie er in einem Einzelfall auszusehen hat und wie er dementsprechend angepasst werden muß, muß jeder für sich selbst entscheiden ).
    Ich denke man kann daraus einigermaßen ersehen, das es einige Angaben gibt, die man unbedingt einbauen muß, um bei Zuwiderhandlungen die Möglichkeit zu haben, die Vollstreckung ( i.d.R. erstmal durch Anordnung eines Ordnungsgeldes ) zu beantragen:

    Soviel für’s erste dazu

    Gruß…….F. Mahler

  • Hallo F. Mahler,
    da sie ja hier auch ihre Meinung vertreten, und mir, ohne mich und meine SHG und meine Innitiativen zu kennen,zu wenig Fachwissen zu haben, stelle ich einfach die F rage. Haben Sie Umgang mit ihrem Kind, bzw, erreicht?
    Ich nehme einmal an, das dies nicht der Fall ist, denn sonst würden Sie sicher nicht auf der Seite „Väter für Gerechtigkeit“ stehen.
    Meine Fortbildung ist vielleicht anderer Art wie die Ihre.
    Wenn ich mir überlege, wieviele Väter durch Umgangsverfahen, Sorgerechtstreitigkeiten zu Hartz IV- Empfänger werden, und die haben wahrlich guten Grund, zu Ihren Kindern Umgang haben zu wollen..
    Wir als Großeltern haben noch weniger Rechte auch wenn es die Gesetze gibt, und ich betone nochmals, es ist schwierig über das Familiengericht mit allen Professionen zu seinem Recht zu kommen, um das Enkelkind zu sehen.
    Dazu benötige ich keine emotionalen Worte, denn es sind Tatsachen, die für sich sprechen. UNd es geht hier nicht um meinen Fall.
    Fragen Sie doch bei Frau Boegershausen an, bei Dorette Kühn und allen den betroffenen Großeltern und sie werden Ihnen das gleiche mitteilen, dass es manchmal besser ist, kein Familiengericht einzuschalten.
    Unser Kampf ist vielleicht ein anderer wie ihrer, und da gebe ich Ihnen Recht, wer aufgibt der hat verloren. Ich möchte Ihnen aber einen anderen Spruch entgegensetzen:
    Geduld ist die Fähigkeit, in aller Ungewissheit lange auf das warten zu können, was und Freud und Schmerz gleichermaßen bereiten kann.( Martin Knecht).
    Rechtsberatung ist sehr gut, so wie sie sie weitergeben, aber die Umsetzung ist manchmal eine andere. Man sollte sich erst persönlich mit einem Betroffenen Teil unterhalten und dann die Entscheidungen treffen.
    Das ist meine Meinung und wir können das auch geren telefonisch ausklamüsern.
    Christian W. kennt mich und hat meine Telefonnummer.
    Grüße
    Christa

  • Hallo Christa,
    verstehe mich bitte nicht falsch, aber ich habe einfach nicht das geringste interesse, mich aus irgendwelche Holzereien auf persönlicher Ebene einzulassen.
    Mir geht es um die Kinder nicht um meine persönlichen Präferenzen.
    Von daher würde ich mich freuen, wenn Du einfach etwas sachlicher reagieren könntest.
    Was es an Fakten dazu aufzuzählen gibt, steht ein Posting höher. Selbstverständlich steht es Dir frei, Dich dazu zu äußern, wenn Du über andere Infos verfügst.
    Über derartiges:
    „Ich nehme einmal an, das dies nicht der Fall ist, denn sonst würden Sie sicher nicht auf der Seite “Väter für Gerechtigkeit” stehen.“
    kann ich nur müde lächeln.
    Meinst Du wirklich, daß Väter nicht mehr für Gerechtigkeit im FamRechtsunwesen eintreten, sobald sie ihre Kinder sehen?
    Aber hallo, Christa.
    Auch Du solltest sicherlich schon mal vom Fall Violet von der Lieth gehört haben, der das exakte Gegenteil wohl mehr als ausreichend beweist.
    Derartige Tritte unter die Gürtellinie finde ich einer Leiterin einer SG doch ziemlich unwürdig.
    „Meine Fortbildung ist vielleicht anderer Art wie die Ihre.“
    Nun, laut Deinen letzten Postings jedenfalls etwas dürftig u./o. obsolet.
    Siehe hier:
    „Wir als Großeltern haben noch weniger Rechte auch wenn es die Gesetze gibt….“
    Das steht in keinerlei nachvollziehbarem Zusammenhang.
    Die Rechtelage steht ja bekanntlich über der Gesetzeslage, ob das der Rechtsprechung nun passt oder nicht.
    Da macht es keinen Sinn, emotional etwa zu äußern: „das ist alles Mist, wir haben ja doch kein Recht“, da so niemandem geholfen wird, im Gegenteil. Mal abgesehen davon, daß es einfach nicht stimmt, demotiviert es die Betroffenen auch noch und das ist den besten Interessen der Kinder entgegengesetzt.
    Verstehst Du jetzt, warum ich derartiges sachlich kritisiere?

    „Dazu benötige ich keine emotionalen Worte, denn es sind Tatsachen, die für sich sprechen. “
    Na Prima, dann lasse es doch einfach und beschränke Dich auch auf die Tatsachen, dann hätte ich auch nichts daran auszusetzen.

    „Fragen Sie doch bei Frau Boegershausen an, bei Dorette Kühn und allen den betroffenen Großeltern und sie werden Ihnen das gleiche mitteilen, dass es manchmal besser ist, kein Familiengericht einzuschalten.“
    Warum sollte ich bei den erwähnten wg. etwas nachfragen, was seit jeher meine Meinung ist?
    Es ist m.E. sogar immer besser, wenn man die Behörden gar nicht erst aus dem Büroschlaf weckt;-)
    Das ändert aber nichts daran, daß es Situationen gibt, wo man vor den knappen Alternativen steht:
    entweder illegal zu agieren,
    oder zu resignieren,
    oder den Rechtsweg zu beschreiten.

    Es bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung, daß dann in den allermeisten Fällen der Rechtsweg die sinnvollste Option ist, oder bist Du da anderer Meinung?

    Da in Gerlinde’s Fall offenbar sämtliche Versuche einer friedlichen Einigung im privaten Bereich gescheitert zu sein scheinen ( noch dazu nachweisbar ), eine institutionelle Lösung außerhalb der Justiz praktisch unmöglich scheint ( wenn nicht schlimmeres ), ist der logisch vergezeichnete Weg der Umgangsantrag bei Gericht.

    Warum eine Leiterin ( warum eigentlich Leiterin ?) einer SG da ein emotionales Problem mit zu haben scheint, ist mir, gelinde gesagt, ein ziemliches Rätsel.

    Genau wie dieser Spruch:
    „Geduld ist die Fähigkeit, in aller Ungewissheit lange auf das warten zu können, was und Freud und Schmerz gleichermaßen bereiten kann.( Martin Knecht).“
    Was hat das bitte mit Gerlinde’s Fall zu tun?
    Abwarten und Tee trinken, dann regelt sich alles irgendwie von selbst, oder was willtest Du damit andeuten?
    Ich kenne keinen Fall, in dem dieses „Konzept“ funktioniert hat.

    „Rechtsberatung ist sehr gut, so wie sie sie weitergeben, aber die Umsetzung ist manchmal eine andere. Man sollte sich erst persönlich mit einem Betroffenen Teil unterhalten und dann die Entscheidungen treffen.“
    Nee, da bist Du jetzt auf dem ganz falschen Dampfer, Christa.
    Ich mache selbstverständlich keine Rechtsberatung!
    Möglw. hast Du schon mal von den desbez. Ermächtigungsgesetzen gehört ( solltest Du eigentlich, als SG-Leiterin ). Die sind heute noch gültig.
    Rechtsberatung ist Privileg von Juristen mit abgeschlossenem Studium.
    Alles andere ist strafbar und führt in den Knast.

    Ich gebe nur allgemein verfügbare Fakten ( z. B. L.s zu Gesetzestexten ;-), Webseiten, o.ä. ) weiter, äußere meine Meinung dazu ( wobei ich allerdings darauf achte, nicht eine Stimmungslage zu verbreiten, sondern mich an Tatsachen zu orientieren ) und versuche Betroffenen durch möglichst realistische Einschätzungen eine Stütze zu bieten, wo es denn möglich erscheint.
    Das versuche ich, möglichst ohne mich mit anderen in persönliche Zwistigkeiten ziehen zu lassen, umzusetzen.
    Sicherlich nicht ganz einfach, wie Du wohl vermutlich zugeben mußt, hmm?

    „Man sollte sich erst persönlich mit einem Betroffenen Teil unterhalten und dann die Entscheidungen treffen.“
    Nun, zunächst geht es hier nicht um Teile, sondern um Menschen,
    desweiteren ist der persönliche Kontakt natürlich eine schöne Sache, aber für grobe Einschätzungen glücklicherweise nicht erforderlich und auch schon von der Menge der Betroffenen her völlig unmöglich. Sicherlich schade, aber es ist eben so.
    Für den persönlichen Kontakt gibt es ja z.B. die SG, weshalb ich auch immer empfehle sich eine solche zu suchen, möglichst in direkt erreichbarer Nähe.
    Und eine Entscheidung zu treffen, ist dabei ganz klar kontraproduktiv, sofern überhaupt legal.
    Die Entscheidungen treffen immer die Betroffenen selbst und niemand anders.
    Wer meint, die ihnen abnehmen zu können begibt sich dadurch auf eine Ebene, die günstigstenfalls extrem fragwürdig ist, oft schlimmeres.
    Auch das solltest Du wohl wissen. Selbst Anwälte dürfen das nicht und sogar Gerichte nur im Ausnahmefall.

    Um das Thema damit abzuschließen, mal kurz auf Umgangssprache zusammengefasst:
    Es freut mich, daß Du offenbar versuchen möchtest, irgendwie zu helfen. Möchte ich ja auch wenn ich kann, was leider viel zu selten vorkommt.
    Aber sei doch bitte so nett und achte ein wenig darauf, nicht zu sehr Deine eigenen Probleme zu denen der Menschen zu machen, denen Du eigentlich einen Gefallen tun willst.
    Es bringt nix, mit jedem einen Klönschnack anzufangen, wie schlimm die Welt doch ist.
    Es gibt ganz einfache Tatsachen, die die meisten Menschen überhaupt nicht kennen ( besonders im FamUnRecht ). Die kann und darf man verbreiten, was sehr viel Sinn macht.

    Leute die sagen: „das wird doch sowieso alles nix“ und so den letzten Mut zerreden, gibt es reichlich, jeder Betroffene kennt mehr als genug davon.

    Gerlinde sicherlich auch. Und daß sie alles unternommen hat, um ohne Gericht klar zu kommen halte ich für sehr sicher und das wird sie sicherlich auch wieder so machen, wenn sich ihr eine Gelegenheit bietet.
    Z.Zt. braucht sie sachliche Infos, was zu tun ist, wenn es eben nicht ohne geht.
    Und die sollten schon möglichst dem aktuellen Stand entsprechen, denke ich.
    Okay?

    Das heißt ja nicht, daß Du deshalb nicht trotzdem mit ihr telefonieren kannst, wenn Du das möchtest, vielleicht tut es ja auch Dir gut.

    Mir sicherlich, denn ich hänge mehr als genug am Telefon rum, weshalb ich mich eher freue, wenn mal keiner anruft.

    Ich hoffe, daß die Unklarheiten damit einigermaßen geklärt sind.

    In diesem Sinne

    Gruß………F. Mahler

  • Liebe Christa, lieber Herr Mahler,

    ich muss schon etwas lächeln, dass sich zwei „Experten“ meinen Kopf zerbrechen. Fast bereue ich es schon, hier auf dieser Seite meinen Kommentar abgegeben zu haben.

    Zwischenzeitlich war ich aber nicht untätig. Ich habe die Meinung eines sächsischen Jugendamtes eingeholt und die entspricht mehr meinen Vorstellungen, als die des bayrischen JA. Und dort wurden mir auch Möglichkeiten aufgezeigt, die ich gehen kann oder auch nicht. Das bringt mir aber nur wenig, denn in meinem Fall ist das bayrische Jugendamt zuständig. Sollte es nicht eine deutschlandweit einheitliches Gesetz geben? Es kann doch nicht sein, dass man auf eine höchst unterschiedliche Betrachtungsweise der jeweiligen Mitarbeiter angewiesen ist.
    Ich werde daher die Hände nicht in den Schoß legen und auf ein Wunder warten, da „kann ich warten bis ich schwarz werde“; ich höre mir alle Meinungen und Vorschläge an und mache doch am Ende das, wovon ich mir den höchst möglichen Erfolg verspreche.

    Lieben Gruß…….Gerlinde

  • Nein Gerlinde,
    bereue es auf keinen Fall!
    Ehrlich!
    Möglw. enthielt dieser Thread die eine oder andere Anregung für Dich, dann hat sich die Sache schon gelohnt.
    Und ansonsten hast du ganz nebenbei etwas zur dringend notwendigen Öffentlicheitsarbeit beigetragen, denn auch andere Betroffene, oder potentielle Unterstützer, lesen das Geschriebene ja.

    Und ich bin mir sogar ziemlich sicher, daß ich in dem Punkte mit Christa praktisch vollständig einer Meinung bin.
    Dafür sind Kommentarfunktionen ja da, daß verschiedene Leute sich den Kopf zerbrechen, so daß der tatsächlich Betroffene sich das beste davon nach belieben heraussuchen kann.
    Freut mich, daß Du dabei vorsichtig und kritisch vorzugehen scheinst.
    Das ist auch unbedingt notwendig, wie ich meine.

    Dein letzter Satz: „ich höre mir alle Meinungen und Vorschläge an und mache doch am Ende das, wovon ich mir den höchst möglichen Erfolg verspreche. “
    überzeugt mich insofern vollständig 😉

    Tja, daß ein anderes JA und in einem JA ein anderer MA möglw. vollständig anders handelt als der nächste, ist leider Tatsache.
    Die Gesetze sind zwar bundesweit einheitlich, aber die JÄ nicht, es sind reine Regionaldienststellen auf Gemeindeebene ( selbst ob sie Behörden sind, ist schon strittig ).
    Sie sind auch nicht von den Richtlinien der Landes-JÄ abhängig.
    Das schlimmste ist aber, daß es keine effektiv wirksame Kontrollinstanz gibt, sondern lediglich eine Art interne Versammlung der davon Profitierenden.
    Auch einen zuständigen Dienstvorgesetzten gibt es leider nicht.
    Halbes Dienstherrchen ist entweder der Bürgermeister, oder der « hochrangiger Beamte ». Diese sind aber vollständig inkompetent und verweisen im Zweifel stets zurück an das jeweilige JA selbst.

    Von daher ist es tatsächlich der JA-MA, sein Kollege am Scheibtisch gegenüber und deren Abteilungsleiter, welcher die Vorgehensweise im Einzelfall bestimmt.

    Und die haben sogar Instruktionen, sich durch die Gesetze nicht in ihrer Planung irritieren zu lasen ( habe selbst einmal so eine Dienstanweisung gesehen, welche Straffreiheit selbst bei eindeutigen Rechtsverfehlungen zusagte ).

    Ein Grund mehr, den möglw. unvermeidlichen Kontakt mit einem JA-MA nie ohne Beistand anzugehen und alles, aber auch wirklich alles genauest zu prüfen, zu protokollieren und zu dokumentieren.

    Ansonsten haben die nämlich nahezu Narrenfreiheit und viele benehmen sich auch so.

    Gruß……..F. Mahler

  • Ich bin o.g. „böse“ Ex-Schwiegertochter und möchte sagen, dass es immer 2 Seiten der Medaille gibt.
    Keiner macht meinen ehemaligen Mann schlecht! Meine Tochter kann selbst entscheiden, ob, wie und wann sie ihre
    Oma kennenlernen möchte. Momentan möchte sie es nicht und ich zwinge sie auch nicht dazu. Wir haben jahrelang Therapie
    hinter uns, um mit dem Suizid ihres Vaters zurecht zu kommen… Ein Treffen wude von meiner Seite aus angeboten.
    Hier werde ICH als die Böse hingestellt. Ich bekam Schuldvorwürfe zu hören und verletzende e-mails.
    Meine Tochter lebt in einer intakten Familie, sie hat einen liebevollen Ersatzvater, der sie
    adoptieren wird und wenn sie sich irgendwann entschliessen will, ihre Oma kennen zu lernen, dann werde ich dem
    nicht im Weg stehen.

    Gruß D.Hertzsch

  • Zum Beitrag 58,
    hallo Frau Hertzsch,
    ich denke, hier geht es in erster Linie um das Kind. Es hat seinen Vater verloren, und das ist immer bitter. Warum möchte ihre Tochter die Oma nicht kennenlernen? Sie war zwei Jahre alt und hat seit 10 Jahren keinen Kontakt zur leiblichen Großmutter gehabt. Sie als Mutter sind die Erziehungsberechtigte und sie alleine müßten Sorge dafür tragen, dass ihrem Kind die leiblichen Verwandten, in diesem Fall die Großmutter erhalten bleiben sollte. Mit Verlaub möchte ich hier anmerken, dass sie ihrem Kind bestimmt nichts Positives von ihrer Großmutter berichtet haben. Man sollte aber auch als Erziehungsberechigter nicht lieber Gott spielen und meinen, das beste für mich ist auch das beste für das Kind.
    Es ist für ihre Tochter sicher schön, wieder einen Ersatzvater zu haben, aber ihre Pflicht wäre es, ihrem Kind auch eine Großmutter zu erhalten und zu geben.
    Es gibt ein afrikanisches Sprichwort: Es benötigt ein ganzes Dorf um ein Kind zu erziehen.
    Großeltern sind wichtige Bezugspersonen für Kinder.Sie können das Leben eines Kindes bereichern.
    Geben Sie doch ihrem Kind diese Chance und bieten sie die Hand zum Frieden in ihrer Familie, das gehört auch zu einer Therapie.
    Ich wünsche Ihnen den Mut als verantwortungsvolle Mutter dies zu tun.
    Liebe Grüße
    CE

  • Hallo Frau Eber,

    ganz richtig: Großeltern bereichern das Leben – auch das meiner Tochter, denn sie hat liebende Großeltern 😉

    Die Hand zum Frieden habe ich angeboten – sogar ein Treffen mit Mediator-, warum sonst hätte ich vor 2 Jahren den
    Kontakt zu meiner Ex-Schwie-mu gesucht? Sie ist eine einsame, verzweifelte, alternde Frau – die ihren einzigesten Sohn verloren hat und deren Lebenswille seit dem Tod des Sohnes nicht der Stärkste ist…
    Wir haben beide unsere eigenen Leben – mein Leben ist gerade zur Ruhe gekommen und das ist gut so. Inwieweit die Möglichkeit bestünden hätte, G. an unserem Leben teilhaben zu lassen, das wollte ich im Laufe unserer Kontakt-Entwicklung sehen.

    Ich habe vor meiner Tochter weder den Vater, noch die Oma schlecht gemacht. Meine Tochter hat sich selbst ein Bild gemacht – und dass das nicht von Vertrauen und/oder einer Bindung geprägt ist, liegt vielleicht daran, dass es wenig förderlich ist, wenn man im Kindergarten versucht Foto´s der Enkelin zu machen, oder heimlich am Gartenzaun steht und uns beobachtet, oder bei den alten Vermietern auftaucht… natürlich bekommt das S. mit und ist dadurch eher
    verstört als angetan…

  • Da stellt sich die eine oder andere Frage:
    wie kommt es, daß „ein Treffen mit Mediator“ vorgeschlagen wurde?
    Das ist nicht der normale Weg, Kontakte zwischen Kind und Großeltern herzustellen, oder zu fördern.
    Woher kommt die Auffassung, daß der Lebenswille der Oma nicht der größte sei und daß sie verzweifelt wäre? Inwiefern hat das Einfluss auf das Verhältnis zwischen Eltern, Großmutter und Kind?
    Wie kommt es, daß die Großmutter das Kind „heimlich“ beobachtet und versucht, wenigstens ein paar Fotos von ihm zu bekommen?
    Was wäre daran denn verwerflich?
    Hat die Mutter ihr Kind nicht auch schon mal „heimlich“ beobachtet, oder fotografiert?
    Warum will die Mutter überprüfen, ob die Großmutter an ihrem Leben teilhaben sollte? Setzt sie wohlmöglich ihr Leben mit dem des Kindes gleich?
    Wie kann das Kind sich selbst ein Bild zumachen, wenn es praktisch keinen Kontakt zur Großmutter hat?

    Gruß………F. Mahler

  • Ein Treffen mit Mediator hätte ich mir gewünscht – um die angespannte Situation zw uns Erwachsenen erstmal zu klären.

    Den Satz mit dem Lebenswillen entnahm ich einer e-mail von meiner Ex-Schwie-mu vom 3.5.2011.

    Wenn ich 400km weit fahre, um bei anderen Leute heimlich vor´m Haus zu stehen, sie beobachte und fotografiere, dann nenne ich das Stalking.

    Vertrauen baue ich so nicht auf – der Zug ist schon vor 8 Jahren abgefahren, als mir auf der Beerdigung offen vorgewurfen wurde, am Selbstmord ihres Sohnes und Vaters ihres Enkelkindes Schuld gewesen zu sein.

    Ich verweise auf das Urteil des Oberlandesgericht Hamm/AZ. 11 U F 26/00 und klinke mich an dieser Stelle aus.

    Alles Gute für Sie.
    D.H.

  • Zu 62
    Hallo Frau Hertzsch,
    ich gebe Herrn Mahler vollkommen Recht mit seinen Kommentaren.
    Anzumerken wäre, warum wenn sie sich einen Mediator wünschen, und auch die Großmutter ist dazu bereit, warum hat es niemals stattgefunden? Aber wie gesagt, ihre Aussage, der Zug ist abgefahren vor acht Jahren, sagt doch alles, dass sie aus welchen eigennützigen Gründen es nicht wollen, dass sie miteinander kommunizieren können.
    Was ist verwerflich daran 400 km zu fahren, das Grab des Sohnes zu besuchen und alte Erinnerungen aufzufrischen.

    Zu 60

    Ihre Ausagen sind, wenn man es genau liest sehr widersprüchlich und wenig glaubhaft für mich. Wenn man als Mutter den ganzen Tag mehr oder minder mit seinem Kind verbringt, kann man sein Kind instrumentalisieren, und das tun sie auch. Wie kann ein 12 jähriges Kind beurteilen, ob es zur Oma will, wenn seit 10 Jahren kein Kontakt gewesen ist.
    Das wird ihnen jeder Psychologe erklären, dass sich ein Kind niemals von alleine diesbezüglich entwickelt, wenn es nicht mit Falschinformationen gefüttert wird.
    Ich stelle an Sie die Frage, wie würden sie sich fühlen, wenn man ihnen den Umgang mit der Großmutter ausredet und ihn unterbindet?
    Aber umgangsbokottierende Elternteile sind in meinen Augen sehr gewissenlos und rücksichtslos. Sie kennen nur ihr eigenes Ego.
    Zum Nachdenken lesen Sie:
    !%22.html
    Und was ist schlimm, wenn jemand einsam und alt ist, aber können sie das überhaupt beurteilen.
    Ich wünsche Ihnen nur, dass sie nicht ähnliches erleben müssen!

    Mit freundlichem Gruß
    CE

  • Hallo,
    also ich stecke bezüglch meiner Kinder den Kontakt zu Oma und Opa zu verbieten. Mein Mann verstarb vor 2 Jahren. Die Ehe war vorher schon kaputt, haben uns aber arangiert.Als er krank wurde ( Krebs) habe ich alles mir den Kindern gemacht Psyschologe, Hospitzbetreuung also allles was ging. Für mich hatte ich keine Zeit. Bevor mein Mann starb schmiess er mich noch raus. War trotz allem immer für Ihn da. Da er schon mir 40ig Frührentner war habe ich immer gearbeitet (selbstst.)Als mein Mann starb war es auch bei der Beerdigung das schlimmste was ich je durch gemacht habe. Nicht einer hat mir von der Familie konduliert. 3Meter Abstand hat man von mir gehalten. Trotz allen Sachen die persönlich nur gegen mich gerichtet haben bin ich immer zu den Kindern gegangen und habe gesagt sie solen Oma und Opa besuchen wann immer sie wollen den sie haben beide nur einmal im Leben und was ich mit denen habe damit haben die Kinder nichts zu tun. Und dennoch bis zum heutigen Tage tragen sie alles auf den Rücken der Kinder aus. Immer wenn Sie zu Besuch dort sind sagen Sie ich sei Schuld das Papa Krebs hatte, das er gestorben ist, soll die Spaärbücher gestohlen haben u.s.w. auch da habe ich immer gesgt Kinder es ist für Opa und Oma sehr schwer weil der Sohn gestorben ist und manche Menschen brauchen die Wut auf andere damit sie mit der Trauer leben können. Beim JA waren wir schon zu einem klärenden Gespräch hat leider nichts gebracht. Bis jetzt habe ich mich immer im Hintergrund gehalten, aber jetzt ist meine jüngste für eine Zeit im betreuten Wohnen und es wird mit Oma und Opa immer schlimmer.Nun bin ich am überlegen den Kontakt zu verbieten. Im übrigen meine 14 jährige ghat jetzt auch die Schnauze voll.Wäre super wenn ich mal ein paar Meinungen dazu lesen könnte.

  • @“auch Hertsch“,
    „Wenn ich 400km weit fahre, um bei anderen Leute heimlich vor´m Haus zu stehen, sie beobachte und fotografiere, dann nenne ich das Stalking.“
    Wenn derart radikal aufeinander losgedroschen wird, steht es sehr schlecht um eine friedliche Lösung des Falles, bei dem es ganz offenbar um rein persönliche Probleme unter den Erwachsenen geht.
    Allein der verzerrte Gebrauch des Begriffs „Stalking“ zeigt das deutlich.

    @Knop:
    das JA ist da sicherlich der falsche Ansprechpartner. Sollten die Vorwürfe richtig sein, also daß die Großeltern scheinbar fortgesetzt das Kind manipulieren, so wäre möglw. begleiteter Umgang bei Gricht zu beantragen. Eventuell wäre es auch sinnvoll, sich nach zusätzlichen Beratungen o. Therapiemöglichkeiten zu erkundigen, was ich jedoch ebenfalls nicht beim JA täte, sondern über freie Organisationen, die dann ggf. selbst die Kosten mit dem JA klären.

    Gruß……F. Mahler

  • zu 60 u. 62

    Um erst mal klarzustellen: Ich bin nicht 400 km gefahren, um „fremde“ Leute zu beobachten und heimlich zu fotografieren, das habe ich nicht nötig. Der Hauptgrund dieser Fahrten hat lediglich den einen Zweck, das Grab meines Sohnes zu besuchen. Ja, dazu muss ich 400 km fahren!
    Das hat meine Schwiegertochter wahrscheinlich schon vergessen; das Grab sieht entsprechend aus, das macht sich im katholischen Bayern nicht so gut. Wenn ich einmal in der Gegend bin besuche ich natürlich auch Orte, wo mein Sohn sich aufhielt u. spreche mit Menschen, die ihn kannten und gern hatten. Dazu muss ich nicht die Erlaubnis meiner Schwiegertochter einholen.
    Ich mache nichts „heimlich“, ich gehe offen auf die Menschen zu u. wurde auch sehr freundlich empfangen u. bekam auch Fotos von meiner Enkelin „geschenkt“. Danke dorthin!

    Die Idee mit dem heimlich fotografieren entspringt der kranken Fantasie meiner Schwiegertochter und ist völlig aus der Luft gegriffen. Dass ich eine alte Frau bin, nehme ich nicht so für voll – bei ihre gehören alle über 40 zum alten Eisen.

    Meine kurze Rede auf der Beerdigung war die volle Wahrheit, aber mit der Wahrheit hat es meine Schwiegertochter nicht so. Meine eMails werden nicht gelesen sondern gedeutet. Sie hat mir schon immer gern die Worte im Mund verdreht.

    Es ist nur traurig, dass sie ihre Tochter als Werkzeug und Druckmittel für ihren persönlichen Rachefeldzug gegen mich einsetzt.
    So eine Mutter handelt gewissenlos und zeigt, dass sie nicht die nötige Reife besitzt, um Kinder zu erziehen. Sie betrachtet Menschen als ihr Eigentum, sie manipuliert sie; nur bei mir hat sie kein Glück und das ärgert sie. „Alles tanzt nach meiner Pfeife“ würde ihr gefallen.

    Hier geht es aber um das Recht eines Kindes u. nicht um die Launen eines Elternteils. Ein Kind wird von sich aus nie sagen, dass es jemanden nicht sehen will, den es ja nicht kennt. Ein Kind ist von Haus aus neugierig.

    Ein Treffen mit Mediator hielt ich für unnötig, ich dachte, wir könnten uns wie „normale“ Menschen unterhalten zumal das Thema, das eine Großmutter ihr Enkelkind sehen möchte, auch ein „normales“ ist.

    Gruß u. danke an Herrn Mahler und Christa Eber

    G. Hertzsch

  • Ich bin auch Oma und habe die kleine noch nicht sehen dürfen nur auf Bildern weil Sie bei Pflegeeltern lebt die Mutter hat Sie nach der Geburt abgegeben und beim Jungendamt Vater unbekannt angegeben mein Sohn Kämft für die kleine um Besuchsrecht aber er darf sie alle 8 Wochen sehen laut Jungendamt was sind das für Gesätze der eine Vater hat keine rechte und die Oma schon gar nicht da Sie ja keine Bindung zu ihr hat

  • Hallo Ellen,
    Schuld daran sind nicht die Gesetze ( die sind zwar in einigen Punkten dringend nachbesserungsbedürftig, im groben aber gar nicht so schlecht und es gibt ja auch noch eine gültige übergeordnete Rechtslage ).
    Auch gibt es kein Besuchsrecht in D., spondern das Kind hat das Recht auf Umgang mit Eltern, Großeltern und weiteren Bezigspersonen.
    Problem sind illegal agierende JA-MA ( und Drittleister ) und das fördernde, billigende und z.T. sogar sich daran beteiligende Gerichte.

    Daß ein JA z.B. meint festlegen zu dürfen, daß ein Elternteil sein Kind nur alle acht Wochen sehen darf, ist einfach Unsinn. Allerdings einer, der sehr häufig vorkommt.
    Da das Kind in einer Pflegschaft lebt, sind die direkt Personensorgeberechtigten verpflichtet, sich untereinander und mit den Eltern ( auch wenn diesen das Sorgerecht entzogen wurde ) einvernehmlich zu einigen, oder das Gericht muß auf entsprechenden Antrag entscheiden.

    Gruß……F. Mahler

  • Hallo Herr Mahler,
    mit Terapie, einen Unbeteiligten, selbst ich habe 3 Mal versucht mich mit den Großeltern auf neutralem Boden zu treffen all das ist fehlgeschlagen. Wenn Sie immerüber mich reden habe ich sie noch vor meinen Kinder verteidigt mit der Aussprache sie haben nur enmal im Leben Oma und Opa, sie seien das einzige was Sie noch an Ihren Sohn erinnert und das manche Menschen die sich nicht mit dem Tod auseinander setzen können besser mit der Trauer fertig werden wenn Sie jemanden hassen in diesem Falle eben mich und das es sehr schwer ist das man ein Kind verliert egal in welchem Alter. So habe ich versucht auch mich damit zu beruhigen um dem nicht soviel Beachtung zu schenken. Aber mitlerweile und das geht ja schon seid 2 Jahen so geht es mir allmählich auf die Nerven. Vor allem we stehe ich vor meinenKindern da? Immer wieder werde ich gezwungen rechenschaft abzulegen, das auch Ihr Vater nicht so war, das er auch an vieles Schuld war. Und das finde ich traurig, dass ich dazu gezwungen werde denn der Mann ist tot, und für die Kinder war es Ihr Vater da redet man nicht schlecht drüber nur leider muss ich esmanchmal tun denn ich lebe noch und muss alles das richtenwas manche Menschen versaut haben und jetzt auch noch tun.Ich wolltw lwdiglich eine Ebene finden das man über die Kinder und Erziehung reden kann damit wir einigermaßen konform laufen.Vor allem mache ich nicht, halte mich stets im Hintergrund, frage meine Kinder nicht aus, warum also tun die Großeltern das den Kindern an?Hier redet man immer davon die haben ein Recht die Enkel zu sehen. Natürlich haben sie das. Aber ich finde hier muss man etwas unterscheiden, hier ist der Vater tod. Anders so empfinde ich das ist es bei einer Trennung da könnte man dann noch mit dem Vater reden und sagen das man das nicht gut findet. Aber ich stehe alleine da mit all den Problemen.

  • Was tut man wenn die Kinder(14,10) Jahre lang innig geliebt,versorgt und sogar zeitweise, wegen Psychische Krankeit der Mutter,bei sich aufgenommen hat, beim Vater und seine neue(die auch in der Ehe schon mitgemischt hat)landen und bearbeitet werden,eingeschichtert und verunsichert(meistens von der Frau)Sie bestimmt alles,lacht mir ins Gesicht und versucht meine Enkelkinder uns zu entfremden.Was tut man wenn man sieht wie die Kinder systematisch zerstört werden?Meine Tochter ist so krank ,sie kann die Kinder nicht versorgen(sie ist in der Ehe krank geworden )leidet aber schrecklich und wird immer kränker.Ich habe mich nie eingemischt ,ich habe alles gemacht nur dass die Kinder weiter zu uns kommen und uns nicht verlieren.Sie lieben uns innig und bei uns müssen sie sich nicht verstellen.Ich habe mich um ein gutes Verhältnis bemüht,alles akzeptiert aber die Gemeinheiten reisen nicht ab.Jetzt will die Frau meiner Tochter der Sorgerecht streitig machen(Got sei dank geht dass nicht einfach so).Es ist ein Albtraum!Dei zwei,Vater und seine Freundin,lügen dass sich die Balken biegen und machen uns überall schlecht.Meine kleine Enkelin ist stum geworden,sie redet nicht mehr mit mir ,sie umarmt mich und weint.Was soll man in so einem Fall tun?Ich und mein Mann wollen nur das Beste für die Kinder und leiden fürterlich.

  • Hallo Gerlinde,

    habe jetzt mir die Zeit genommen und mir das alles so durchgelesen. So richtig geil wird es wirklich, als „auch Hertzsch“ einsteigt. Leider war keiner im Forum in der Lage „auch Hertzsch“ so umzustimmen, dass eine Einigung möglich ist. Die Ursache ist die, dass jede Seite bereits emotional stark vorbelastet ist.
    Kritik verträgt sie nicht und macht deshalb zu. Das wars. Chance vertan.
    Kennst ja meine persönliche Meinung. Jugendamt kannst Du vergessen. (Wozu bezahlt der Steuerzahler solche Leute überhaupt noch.) Deine Chancen auf dem Gerichtsweg werden auch hier sehr gut aufgezeigt = nahezu 0.
    Reibe Dich nicht auf, verbittere nicht, vergiß das alles, genieße den Teil des Lebens, der Dir bleibt (denke immer an den 80cm Zollstock), versuche Leute vor Ort kennenzulernen, die Dich bereichern.

    An „auch Hertzsch“ habe ich eigentlich nur eine Frage: Worin besteht das Problem, dass die Oma für 3-4 h zu Besuch kommt, (aufgrund der Entfernung 1-2 x im Jahr) danach das Grab pflegt und anschließend die 400 km nach Hause reitet? Eine qualifizierte dritte unbeteiligte Person (Mediator) wäre im Vorfeld und während eines Treffens sehr sinnvoll. Müssen denn wirklich immer Rechtsanwälte, Gerichte und Jugendämter eingebunden werden, die zudem ein Haufen Geld kosten? Bitte per PN antworten, weil die Seite mich sehr herunter zieht. (Ich selbst bin nur Zahlpapa und hätte gerne Kontakt zu meiner Tochter und würde mich gerne um sie kümmern. Mehr wäre jetzt zu komplex.)

    Mit freundlichen Grüßen Jörg.

  • Hallo,
    ich möchte das Ganze aus einer anderen Sicht wieder aufwärmen. Ja wir haben nicht den besten Umgang zu den Schwiegereltern, würden eigentlich dem Kind gerne den Umgang mit Oma und Opa ermöglichen und müssen doch das Kind vor einem von beiden „beschützen“.

    Da Oma sehr sehr dominant in ihrem Wesen ist beeinflusst sie durch Aussagen unser Kind gezielt (ihre eigene Aussage!) und versucht sie mit Aussagen ala. .. wenn Du das deinen Eltern erzählst, denn darfst du nicht mehr / darf ich nicht mehr / will ich nicht mehr usw.. zu beeinflussen. Das funktioniert bei einem 7 jährigen Kind auch recht gut.

    Das Verhältniss zwischen Enkel und Oma ist/war sehr innig und doch mussten wir jetzt ein Umgangsverbot aussprechen, da unser Kind einfach zwischen Fronten geraten ist, wo es in dem Alter nicht hingehört und die es nicht verarbeiten kann.

    Wie sollen wir damit umgehen? Wir möchten eigentlich nur, das unser Kind eine Oma/Opa hat, wo sie natürlich auch frei drehen darf, aber keine die unser Kind als ihr eigenes an sieht und uns versucht auszuspielen.

    LG Karl

  • Hallo , habe mir mal alles durchgelesen und habe nur noch mehr Angst um Meine Enkelin wie bisher . Sie wird im September 12 Jahre und macht Sachen durch , die auch Erwachsene aus der Bann werfen . Die Heirat unser Tochter war heimlich – mit einem Ausländer . Haben erst 8 Monate später von der Heirat erfahren – die war in der Schweiz . Nach grossem Krach , haben wir unseren SchSohn akzeptiert und 2 Jahre später wurde unsere Tochter schwanger . Unsere Tochter ist hochgebildet , spricht 6 Sprachen , kennt fast die ganze Welt und hat sich durch diese Ehe die Karriere versaut . Sollte in den Diplomaten Dienst , sitzt als Disponentin bei einer insolventen Spedition und arbeitet alleine für die Familie . Ihr Mann macht nichts , ist in Spanien ohne Papiere , ohne Sprache und ohne Lust zum arbeiten . Sie sind vor 4 Jahren nach Spanien , mit Träumen – leider nichts daran geworden . Unsere Enkelin war in DE die Klassenbeste , am Anfang in Spanien war es auch nicht schlimm . Jetzt schafft Sie nur die Versetzung mit Nachhilfe . UNs wurde vor ca. 3 Jahren der KOntakt mit Ihr verboten . Wir wohnen weiter in DE , fliegen aber paar mal im Jahr nach Spanien zu Familie , die von unseren Tochter 2 Strassen weiter wohnt . Die haben auch schon viel finanziell geholfen , wir haben 2 Autos für die finanziert , Kind und Familie versorgt. Opa hat die kleine schwimmen und Fahrradfahren gelernt . Ich habe mit Ihr Tanzuntericht besucht , Hausaufgaben gemacht und vieles mehr – alles zum Wohl des Kindes .
    Nach der Ausreise ging es ( so schien es uns ) ziemlich gut ,aber dann kam raus , das unsere Tochter nicht mehr verdiente und sie die Wohnung verloren haben . Durch einen LKW haben wir Geld geschickt , es wurde umgezogen , aber die Wahrheit haben wir nie erfahren . Ich habe meiner Enkelin bei der Abreise versprochen , das sie jeden Monat Taschengeld von uns bekommt und das haben wir auch lange Zeit gemacht . Es ist immer alles angekommen , bis dann erstmals der Brief ( aber ohne Geld ) zurückkam . Nach der Hochzeit unser 2 Tochter , wurde alles vergebens . Sie hatte mit uns nicht mehr Kontakt , da Sie so eine Hochzeit nich hatte – selber Schuld .
    Der Kontakt der Schwestern ist auch abgebrochen , wieder wurde umgezogen – wieder finanzielle Probleme . Das Kind hat 3 mal die Schule gewechselt . Letztes Jahr habe ich erfahren , das unsere Tochter einen Suizid vorhatte . Seid dieser Zeit ist nur noch schlimmer geworden . Sie erzählt sogar , das der Papa sie misshandelt hat – es ist nicht Wahr , unsere jüngere Tochter war über diese Behauptung geschockt und hat Sie zu Rede gestellt .
    Es hat nichts gebracht , ausser einem grossem Krach . Im Februar letztes Jahres war ich wieder mal in Spanien , und habe beschlossen Sie zu besuchen . Schwiegersohn und Enkelin haben mir die Tür aufgemacht – geschockt . Bin rein , habe gefragt wie es geht – ganz ruhig – da kam meine Tochter von der Arbeit und ich war in 3 Minuten wieder auf der Strasse . Meine Enkelin hat mir nur zugeflüstert “ Sie streiten die ganze Zeit “ . Bin mit Tränen in den Augen weg . Im Mai waren wir wieder in Spanien und wurden garnicht reingelassen . Aber nach der Ankunft zu Hause – hatte ich eine Mail – das wir beschiessene Grosseltern sind und Eltern . Dann wurde angerufen paar mal und wurde und von unseren Tochter gesagt , wir sollen verrecken .Zu Weihnachten waren wir wieder da und die gleiche Situation . Zwischen der Familie wird erzählt , das wir an allem Schuld sind . Unsere Enkelin hat Seinen Cousin noch nicht gesehen ( er wird 2 Jahre ). Es tut weh – was sollen wir machen

  • Ich verstehe immer noch nicht,warum mein Sohn Serbülent, geboren 25.01.1996 seit 1998 mit Hilfe vom Jugendamt Schöneberg ferngehalten wurde und sogar mit fremden -Scheinvater eingebürgert wurde,obwohl beide Eltern türkisch sind.Warum ich meinen Sohn nicht sehen und mit Ihm sogar nicht korrespendieren darf.Nach welchem Gesetzt.Ich habe die Nase voll von dieser Juristerei.Wollen Sie vaterlose Gesellschaft aufbauen.Was bringt mir und meinem Sohn,wenn ich Ihn ab 18 vieleicht immer noch nicht sehen darf.Ich appeliere an die Verantwortlichen,dass Sie diese ungesetzliche Handlungsweise endlich ändern und mir und meinem Sohn ein friedliches Raum endlich schaffen.Ich hoffe,dass die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen werden.Das Verfahren wird immer noch fort gesetzt.<ende des Verfahrens werde ich ausführlich dazu äußern.

  • Hallo, ich hab da mal eine Frage, da ich momentan ziemlich hin und hergerissen bin. Nachdem ich dies alles hier gelesen habe, frage ich mich, soll ich nun mein Umgangsrecht einklagen oder soll ich es beim Besuchsrecht lassen? Und für alle die gegen den Umgang mit Großeltern sind wollte ich noch anmerken, ein intaktes Familienleben der Großeltern kann ein wichtiges Fundament für die Enkelkinder sein, deren Eltern leider heutzutage nicht mehr die Kraft haben um ihre Liebe zu kämpfen, sondern sich zu trennen und dann gleich wieder einen neuen Partner finden, der Kindesvater ist nur noch auf dem Kontoauszug in Form von Unterhalt zu erkennen, da ist doch nichts für die Kinder. Wie sollen die kleinen lernen, was eine Familie ist, wenn sie wie ein Schrank hin und her geschoben werden, von Partner zu Partner?
    Die Mütter sollten doch ihre eigenen Belange zurückstellen und den Kindern einen Kontakt zu den Vätern und dessen Eltern gewähren, denn dies ist sehr wichtig für die Kinder, wie sollen sie es sonst ihren eigenen Kindern vorleben – eine Familie – wenn sie es selbst nicht erleben durften – eine Familie – ?????????????????

    Mit freundlichen Grüßen
    eine entsorgte Großmtter die sich sehr um ihr Enkelkind sorgt

  • 13.03.2013
    auch ich bin eine leidtragende Oma,

    nicht nur, dass ich meinen geliebten Sohn durch Krebs verloren habe, so wurde mir auch durch die Schwiegertochter das Umgangsrecht verweigert. Den Grund weiß ich bis heute noch nicht, glaube aber zu wissen weshalb und… wenn es stimmt was ich glaube, so ist sie einem riesen Irrtum unterlegen.
    Mein Enkelkind war 2 1/2 Jahre alt, als mein Sohn schwer erkrankte. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten wir regelmäßigen Kontakt, da das Verhältnis zu ihm sehr herzlich war. Ab dem Zeitpunkt in dem er mehr im Krankenhaus lag als zu Hause war, wurde der Kontakt immer weniger. Mal sahen wir die Kleine im Krankenhaus, ab und zu, wenn mein Sohn kurzfristig nach hause entlassen wurde. Als er dann nicht mehr das Krankenhaus verlassen durfte, reduzierte meine Schwiegertochter die Zusammenkünfte auf das Nötigste.
    Als mein Sohn nach 1 1/2 Jahren Jahren verstarb, durfte ich die Kleine noch einige male sehen, bevor meine Schwiegertochter mir schriftlich mitteilte, dass Sie keinen Kontakt mehr in irgendeiner Form mit mir und meinem Mann wünsche.
    Ich ließ einige Zeit verstreichen und überlegte. Ich entschloss mich,
    mein Recht auf Umgang gerichtlich einzuklagen. Dies wurde abgelehnt, weil ich „keinen Bezug“ zu dem Kind hatte.

    Ich wartete wieder und hoffte, dass meine Schwiegertochter einlenkte.
    Vergebens. Irgendwann hatte ich so große Sehnsucht nach dem Kind, dass ich herausfand in welche Schule sie ging und sie dort während der Pause aufsuchte. Ich identifizierte mich vor dem Kind, in dem ich ein Bild des Papas zeigte und dem Kind sagte, dass ich es sehr liebe, in der Hoffnung, dass das Kind dies im Herzen behält.
    Die Kleine sagte ihrer Mutter, dass ich sie in der Schule besuchte. Daraufhin erwirkte meine Schwiegertochter den Gewaltschutz § und Androhung von 25.000 € dass ich mich dem Kind nicht näher als 50 nähern darf, so wie welche Straße ich zu meiden hätte.
    Ich beantragte einen Verfahrenspfleger, klagte bis vor dem OLG und verlor.
    Nun ist meine Enkeltochter 10 Jahre. Ich muss warten bis sie das 14. Lebensjahr erreicht hat, dann kann die Schwiegertochter nicht mehr entscheiden und ich werde das Kind aufsuchen. Aber wie geht es dem Kind? Welche Argumentation hat die Schwiegertochter benutzt um dem Kind zu erklären, warum sie den Kontakt nicht wünscht. Welche Lügen liegen da zugrunde, die das Kind vielleicht gegen mich voreingenommen werden lässt. Was ist mit den versäumten Jahren, die irgendwelchen Irrtümern unterliegen und die das Kind nicht nachvollziehen kann.
    Mir wird schlecht bei dem Gedanken, dass dem Kind die Liebe der Großeltern nicht erfahren darf aus Engstirnigkeit und Machtgehabe der Mutter. Aber ich bin dem Andenken meines Sohnes schuldig, und auch ich (wir) möchten uns um die einzige Hinterlassenschaft von Ihm liebevoll kümmern solange uns die Zeit dazu noch bleibt. Er hätte es so gewollt. Nur, wie viel Zeit bleibt meinem Mann mit 70 noch? Lernt die Kleine noch Ihren Großvater kennen und lieben? Ist sie dann noch an Ihren Wurzeln interessiert? Die Kleine kennt weder ihre Tante noch ihre Cousins, hat keine Telefonnummer und keine Adresse, Pakete wurden zurückgeschickt. Unsere Schwiegertochter hat es noch nicht mal für nötig gehalten uns zu informieren, dass unser Sohn nicht überleben wird, bis wir es durch Zufall erfuhren. Wir wissen bis heute nicht,ob er wusst, dass er sterben muss. Wurden nicht informiert, dass er nochmals aufgebahrt wurde. Wir waren für Sie einfach ein unvermeidliches übel. Ich denke, es geht vielen Großeltern so. Ich weiß, dass ich im Sinne meines Sohnes handle, wenn ich mich weiter um den Kontakt bemühe. Ich wünsche anderen Großeltern, dass hier der eine oder andere Elternteil doch noch zur Besinnung kommt und seinem Kind dass gönnt, was nichts im Leben kostet, nämlich Liebe und Zuneigung und ein bisschen mehr zuhause. Denn zuhause ist man da, wo man sich geliebt fühlt.

    Ich grüße alle Leser und wünsche viel Kraft und Durchhaltevermögen

    Maria

  • Aus den Beiträgen könnt ihr mitverfolgen, dass wir auch entsorgt wurden. Durch einen erneuten Gerichtsbeschluß haben wir wieder Kontakt erhalten. Wir sind wieder eine glückliche Familie und freuen uns an unseren Enkelkindern, die für uns alles bedeuten. Sicher die verlorenen Jahre kann man nicht aufholen, aber man kann wieder darauf aufbauen. Alle die diesen Beitrag lesen möchte ich sagen, jedes Kind benötigt seinen Vater und seine Mutter, und es benötigt beide Großeltern. Großeltern sind für die gesunde Entwicklung unserer Kinder sehr wichtig, denn gerade dort erleben sie ihre Wurzeln, sie können erfahren, wie ihre Eltern als Kinder lebten. Großeltern nehmen sich Zeit. Was gibt es schöneres für Kinder unbeschwerte Zeiten mit Oma und Opa zu verbringen. Eltern können dadurch auch Luft holen und sich auf einige Stunden Zweisamkeit freuen. Und wenn Großeltern anderer Ansicht sind, dann sollten sich die Eltern überlegen, auch sie werden vielleicht Großeltern werden und wollen auch dazu gehören. Keiner von uns ist unfehlbar, und man muß auch einmal über seinen Schatten springen und zum Wohle des Kindes denken, denn Kinder wollen nicht getrennt werden.
    Liebe umgangsboykottierende Eltern, die ihr der Meinung seid, ihr müsst euren Kindern etwas Gutes tun, dann gebt Ihnen unbeschwerten Umgang mit Vater/ Mutter und mit den beiden Großeltern. Eure Kinder werden es euch danken.

    Christa

  • also in Flensburg ist es beim Jugendamt nicht erwünscht daß Großeltern väterlicherseits Kontakt zu den Kindern haben, es erfolgte auf persönliche Anfrage der Großeltern bei einem „Beratungsgespräch“ ein Rausschmiss aus dem Büro des Sachbearbeiters. Die Kinder sind sehr gerne bei Oma und Opa !
    Die Mutter verhindert den Kontakt und das Jugendamt unterstützt es sogar.

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.