Umgang/Umgangsrecht

Das Recht der Großeltern zum Umgang mit ihren Enkelkindern

Umgang mit den Enkelkindern
Bild: © bikeriderlondon / shutterstock.com
Umgang mit den Enkelkindern
Bild: © bikeriderlondon / shutterstock.com

Meist stellt sich nach der Trennung der Kinder vom anderen Elternteil die Frage, ob die Großeltern weiterhin Kontakt zu ihren Enkelkindern halten dürfen. Der Gesetzgeber hat in § 1685 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) den Großeltern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Enkelkindern eingeräumt. Dieses Umgangsrecht wird jedoch nur dann gewährt, wenn dieser Umgang dem Wohl des Kindes dient. Auf diese Weise sollen die verwandtschaftlichen Beziehungen aufrechterhalten werden. weiterlesen…

Quelle: anwalt.de – 16.02.2011 – Kanzlei Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner

[rwp-review id=“0″]

21 Kommentare

Click here to post a comment

Schreibe einen Kommentar zu F. Mahler Cancel reply

  • Was stimmt, jetzt dieser Bericht?Oder das was mir die Jugendmitarbeiterin und die Familienhilfe gesagt haben,Das es nur an der Mutter liegt ob mann die Enkelkinder sehen darf,wenn sie nicht will dann hat mann als Oma Pech gehabt

  • Hallo Rosemary,
    was Dir erzählt wurde, ist definitiv falsch.
    Großeltern haben, wie andere enge Bezugspersonen auch, ein Recht auf Umgang.
    Fakt ist aber auch, daß Du vom JA kaum Unterstützung dabei bekommen wirst.
    Entscheiden muß das Gericht, wenn eine einvernehmliche Regelung mit den Eltern nicht möglich ist.

    Gruß……F. Mahler

  • Hallo,

    ich lese schon lange in Foren. Ich habe ein fast 2 Jahre alten Entelsohn. Die Mutter hat sich von meinem Sohn getrennt. Am Anfang hatten wir den Kleinen Sehr oft. Ich habe mich nie in die Erziehung eingemischt, nur die Sachen, Schuhe usw. habe ich besorgt, weil sie wenig Geld hatten. Jetzt bekommen wir den Kleinen auf einmal nicht mehr. Wir wissen nicht warum. Sie antwortet auf keine Mail, kein Telefonat und keine SMS. Es kann sich niemand vorstellen wie sehr ich darunter leide. Ich liebe den Kleinen über alles und auch seine Mutter hat mir viel bedeutet. Ich kann sie aber nicht mehr verstehen.

    Hat das auch schon jemand durch und wie ist er damit umgegangen? Ich gehe daran kaputt.

    Gruß Carola

  • Hallo Carola,
    mir geht es ähnlich wie dir und vielen anderen Oma’s und Opa’s auch . . . . . . .
    mit dem Unterschied, dass zwischen meinen beiden Enkelkindern und mir das Jugendamt steht, seit fast 3 Jahren !!

    Sie entwurzeln und entfremden die Kinder aus ihren eigenen Familien und „ver“dienen damit sehr viel Geld, die „ver“beamteten Pflegefamilien, die Verfahrenspfleger, Gerichtsdiener, die Anwälte und nicht zuletzt die SozialarbeiterInnen von Jugendamt und Familien“helfer“Innen – das ist ein langer Rattenschwanz und wenn ich dir hier eine Zahl hinschreiben würde, wieviel Umsatz diese organisierte Firma in einem Jahr macht, würdest Du sicher vom Stuhl fallen !

    Ich kann Dir und allen die das hier lesen nur raten,
    dein Enkelkind jeden Tag in Gedanken bei dir zu haben, es von ganzem Herzen zu lieben (das kann kein Mensch so wie DU) und es mit dir zusammen lachen zu hören, es vor deinem geistigen Auge lebendig zu halten . . . . träume es zu dir . . .
    denn was wir träumen können, das werden wir irgendwann auch tun !

    Das Schwierigste ist allen zu vergeben (denn sie wissen –nicht wirklich– was sie tun) und auch in Gedanken und bei Begegnungen eine respektvolle Haltung ihnen gegenüber zu wahren !

    Probiere weiterhin heraus zu finden wo deine Schwiegertochter sich mit dem Kind aufhält, lass ihr ausrichten oder besser schreibe ihr einen Brief, dass sie sich jederzeit an dich wenden darf, egal was ansteht und sage ihr dass Du sie sehr liebst und auch vermisst !
    Wenn sie das weiss, wird sie sicher lieber zu Dir kommen als verzweifelt zu einem Jugendamt gehen, das darauf ausgerichtet ist, Familien zum eigenen Profit zu zerstören.

    wünsche dir alles Gute

    Sonja

  • Jugendämter sind definitiv nicht dazu da,menschen zu helfen,sondern Familien zu zerstören.Sie haben mein Leben zerstört,das meines Kindes und jetzt auch noch mein Enkel,was sind das nur für Leute?Menschen?Nee,Menschlich sind die nicht.Schade,das ich die nicht auch so zerstören kann,wie sie mein leben kaputt gemacht haben und noch tun.Ich bin voller Hass auf die Leute.

  • Ich bin ebenfalls Oma meiner 1Wochen jungen Enkelin,welche gersde heute Morgen ihren Eltern durch das Jugendamt entzogen wurde.Der Grund dafür beruht auf einer eigenwilligen Angabe der betreuenden Jugendamtsmitarbeiterin u.einen ärztlich bestätigten Bericht,der keine 100%ige Bestätigung einer Mißhandlung durch die Eltern nachweißt.Die Dame vom Jugendamt hat im Eilverfahren das Sorgerecht der Eltern,qauasi über Nacht,absprechen lassen,einen Vormund bestellt u.eine Pflegemutter bestellt,welche meine Enkeltochter sofort mitnehmen sollte.Der behandelnde Arzt ließ dieses nicht zu.
    Fakt ist,dass das Jugendamt sich durch diese Aktion gut darstellen will,nachdem allgemien bekannt ist,wie nachlässig sie in letzter Zeit gehandelt haben u.weil die betr.Dame in den Urlaub geht.
    Ich finde es unglaublich,wie menschenunwürdig das Amt mit den Eltern umgeht,dass ist nicht im Sinn meiner Enkelin,sie wird nun 12Wochen von ihren Eltern entwöhnt und dann?Die Eltern dürfen ihre Tochter 2xwöchentlich für 1Std.sehen.Wir känpfen weiter,sie zurüchzubekommen.

  • Hallo.Ich bin eine Oma aus Solingen.Mein Enkelsohn ist knapp 2 1/2Jahre alt und lebt seit voriges Jahr März bei Pflegeeltern,habe ihn von da nicht mehr gesehen.Meine Tochter war vorher im Mutter-Kind-Heim.Suche Kontakt übers Jugendamt um ihn zu sehen.Darf ich aber nicht,weil meine Tochter es nicht will.Geschenk und Brief darf ich abgeben.Jetzt versuche ich über einen Anwalt,Kontakt zu bekommen.Das Jugendamt ist nicht sehr hilfreich,beruht sich immer auf die Zustimmung von meiner Tochter,weil sie noch das Sorgerecht hat.

  • hallo
    ich muß sagen das was ich hier lese geht mir unter die haut erlich,ich habe leider das gleiche problem mit meinen enkelkindern,habe 3 enkelsöhne der große von 12 jahren lebt schon seid 11 jahren bei mir,aber meine anderen beiden enkel sind 6 und 5 jahre meine tochter will auch nicht das ich die kinder sehe die in einer pflegefamilie leben seid 2 jahren ,aber ich hatte mit dem jugendamt geredet und bekamm ein besucherkontakt mit den kindern erst einmal alle 3 monate damit sie in der familie sich zurecht finden und nun kann ich meine enkel alle 4 wochen sehen auch wen meine tochter das sorgerecht für die beiden kleinen hat.viele eltern sollen sich mal überlegen wie die kinder leiden oma oder opa nicht zu sehen und sollen sich überlegen was sie den kindern damit antuen

  • Hallo,

    ich hoffe mir wird hier weitergeholfen.
    und zwar habe ich eine behindertete tochter die in einer pflegefamilie lebt (ca. schon 4 jahre) und sie ist 5 jahre alt.
    ich habe sie vor ein paar monaten endlich wiedergesehen nach 4 jahren das treffen fand in der diakonie düsseldorf statt.
    es geht nun aber um meine mutter..sie darf laut jugendamt etc. ihr enkelkind nicht sehen.
    ich muss dazu sagen das man wirklich nicht mit dem jugendamt sprechen kann, für mich sind diese menschen da alles verbrecher!
    meine mutter ist die liebste frau auf erden liebt ihr enkel über allen und geht richtig kaputt dran.
    es werden nur lügen verbreitet und man wird wirklich nur abgewiesen.
    traurig aber wahr..
    meine mutter wird in ein paar tagen 60 jahre alt und wenn man mal realistisch ist wer weiß wie lange sie noch lebt..
    unmenschlich.

    hoffe um hilfe.
    danke!

  • Hallo!

    auch wir hoffen das uns jemad helfen kann!
    Wir bangen um das Leben unserer Tochter u.Enkelsohn.
    Der neue Partner ist unserer Meinung nach ein Psychopat u. er hat schon Selbmordversuche hinter sich! Unsere Tochter ist ihm abselut hörig, sie ist mit 18 Jahren Mutter geworden(fast 23 Jahre) er ist 33 Jahre wir haben sie tatkräftig bis vor einem Jahr unterstützt, dann kamm er und hat Allen aus ihrem Leben verbannt!!!
    Ihr können wir leider nicht wirklich helfen, aber natürlich wollen wir nicht abwarten bis er sie halb tot brüggelt oder sie mit in den Tot reißt! Das zuständige Jugendamt haben wir in Kenntnis gesetzt aber irgendwie haben wir das Gefühl das sie unsere Ängste nicht erst nehmen!

    Wir hoffen auf einen Rat wie wir unseren kleinen Mann aus dieser Hölle so schnell wie möglich retten können!

    danke

  • Liebe Lara —Was musst du schlimmes erlebt haben mit dem Jugendamt–du weisst aber schon dass man sich gegen diese Leute stellen kann und es dafür auch hilfe gibt —direkt beim Familiengericht deines Ortes zum Rechtspfleger und eine Anzeige gegen namentliche Personen von den Ämtern hilft immer!!!

  • ach wie wahr das alles ist,was hier ûber diese mitarbeiter geschrieben wird.auch ich habe diese erfahrung machen müssen.anstatt mir die enkel anzuvertrauen hat man sie bei pflegeeltern und im heim untergebracht.die dame vom amt hat mich belogen und nur ausreden gesucht damit das gericht mir nicht das sorgerecht zuspricht.manchmal denke ich das vieles in diesen ämtern nicht mit rechten dingen zugeht.aber ich habe vor kurzem auch nette menschen,die solche fälle bearbeiten kennen gelernt.diese personen arbeiten aber in einem anderen bundesland ich finde sie sind menschlicher und nicht so von sich eingenommen wie diese dame die ich als erstes erwähnt habe.ich würde meine enkelin gerne zu mir nehmen sie ist 15jahre alt.ich weiss aber nicht ab welchem alter sie selbst entscheiden kann und darf.wäre dankbar für einen rat.

    marianne

  • Hallo ich betreue meine beiden Enkelkinder seit 8 Monaten. Sie sollten in eine WG aber beide wollten bei mir bleiben. leider kann ich von meiner Rente keine großen Sprünge machen. Nach langem Theater bekomme ich für jedes Kind 71 Euro plus Kindergeld. Ich soll jetzt einen Lehrgang besuchen wo ich zur Pflegemutter ausgebildet werde. Aber ich will das gar nicht. Ich bin Oma.Kann mir jemand helfen?? Vielen Dank

  • Hallo Marianne ich kann dir nur sagen kämpfen. Deine Enkel können sagen wo sie bleiben möchten. Meine große war in einer Pflegefamilie. Sie war damals zwei Jahre und kam psychisch gestört wieder. Wir haben lange gebraucht um sie wieder auf die Beine zu bekommen.Sie hatte Angstzustände heute noch und Verlustängste. Auch ich wurde nur belogen und es wurde nur gelogen. Und immer müssen die armen Kinder zurück zur Mutter.Heute 11 Jahre später gibt es die gleichen Probleme und jetzt sind beide bei mir. Nur das man uns jetzt am langen Arm verhungern lässt. liebe Grüße

  • Hallo ,

    ich habe mal eine frage ich habe ein Enkel,den ich auch schon ein paar
    mal gesehen habe . Da ich mich leider nicht so gut mit meine werdenden
    Schwiegertochter verstehe , darf ich mein Enkel ( 8 Monate ) leider nicht mehr sehen . Kann ich das Besuchsrecht auch ein klagen ?

  • Hallo, was würdet Ihr mir in meiner Situation raten? Ich habe vor fast 2 Jahren meinen Mann verloren (verstorben). Wir haben 2 Kinder eins volljähig und eins 9Jahre.Ich hatte nie ein besonders gutes Verhältnis zu meinen Schwiegereltern auch die Kids nicht,obwohl wir im selben Haus wohnen.Doch seit dem Tod meines Mannes ist das Verhältnis sehr schlecht. Ich werde als notorische Lügnerin bezeichnet und vieles mehr. Ich habe aber immer versucht Ihnen alles Recht zumachen ohne Erfolg, ich bin die ungewollt Schwiegertochter. Mischen sich überall ein jetzt nochmehr als vor dem Tod meines Mannes das Jüngste der Kids traut sich nicht Nein zusagen zu Ihnen wenn es nicht vor Ihnen gelaufen kann. Sie behaupten ich verbiete dem Umgang zu Ihnen dem ist aber Net so. reden kann man mit Ihnen auch nicht weil ich ja nur lüge.Soll ich da mein Kind zu einem Umgang zwingen?

  • Jugendamt, Familiengerichte u. Pflegefamilien sind eine Firma.
    Lügen tun sie alle, selbst das Jugendamt lügt vor Gericht und die Richter glauben alles was das Jugendamt erzählt!
    Urteile die von Familiengericht zum eigenen Nachteil fallen, sollte keiner hinnehmen!
    Familien / Amtsgerichte fallen ihre Urteil fast immer zu gunsten des Jugendamtes, den Familiengerichte sind der lange Arm des Jugendamtes.
    Auch sollte man im Falle des Umgangsrecht Großeltern / Enkel immer einen Fachanwalt beiziehen dieser kostet Hartz 4 Empfänger nicht,übenimmt alles die Prozesskostenhilfe die der Anwalt beantragt.
    Wenn man vor dem Amts-Familiengericht einen Prozess verloren hat, sollte man in Berufung gehen. Denn am Oberlandesgericht sitzen 3 Richter und diese urteilen ganz anders.

  • wir haben jetzt folgendes Problem, was uns zur Weißglut bringt.
    Mein Stiefsohn hat zu den Ex Schwiegereltern meiner Frau einen regelmäßigen Kontakt und auch eine gewisse Bindung. Der Ex Mann meiner Frau ist kleinkriminell und jetzt raus aus dem Knast. Jetzt schreibt „mein Sohn“ das sein Erzeuger bei seinen Großeltern sitzt und eine Woche dort bleibt. Er wird also überraschenderweise und gezwungenermaßen mit seinem Erzeuger konfrontiert, obwohl nie wirklich ein Kontakt bestand. Meine Frau hat ganz klar das Sagen, wie es laufen sollte wenn mal der Wunsch käme, ihn zu kontaktieren. Jetzt wurden wir also hintergangen und vor vollendete Tatsachen gestellt. Ist das nicht Gesetzwidrig? Wir wollen, das mein Sohn nur den Kontakt aufbaut, wenn jemand vom Jugendamt dabei ist und dann auch auf neutralem Boden. Das ist eine bodenlose Frechheit von den Großeltern. Was können wir machen? ich würde mich am liebsten ins Auto setzen und den Jungen abholen. Meine Frau meint nur, in dem Fall wäre mein Sohn der Leittragende, weil er sich immer auf den Urlaub bei seinen Großeltern freut. Aber ich möchte nicht das dieser Knasti dem Jungen zu nahe kommt und meine Erziehung dadurch in Frage gestellt werden könnte, der soll einfach wieder im Bau verschwinden, Gott!!!!

Bitte beachten!

All unsere Angaben sind ohne Gewähr und können nicht immer aktuell sein. Bitte wenden Sie sich immer zuerst direkt auf der offiziellen Website des jeweiligen Jugendamtes an die gewünschte Stelle.
Vielen Dank! Bitte schreiben Sie uns nicht hier auf Jugendaemter.com an. Diese Emails werden i.d.R. nicht vom Service bearbeitet.

Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
_________________

Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
_________________

Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
_________________

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
_________________

Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
_________________

Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.