Jugendämter Niedersachsen

Soltau-Bad Fallingbostel Jugendamt

Niedersachsen Jugendämter
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Hast Du mit diesem Jugendamt Erfahrungen gesammelt? Willst Du Kritik loswerden oder Deine Meinung kundtun, dann nutze hier die Möglichkeit über Deine Erfahrungen zu schreiben. Schau nach wie andere dieses Jugendamt bewertet haben. Hier findest Du die Kartenansicht zu der Lage des Jugendamtes.

Fax: 05162 / 970-900212

Leitung
Uwe Peters
Telefon: 05162 / 970-382
Fax: 05162 / 970-900382
E-Mail: u.peters@Heidekreis.de

Allgemeiner Sozialer Dienst
Herr R. Baethke
Telefon: 05162 / 970-380
Fax: 05162 / 970-900380
E-Mail: r.baethke@heidekreis.de

Erziehungsberatungsstelle
Harburger Str. 2
29614 Soltau
Frau P. Kirch-Grütter
Telefon: 05191 / 970-771
Fax: 05191 / 970-900771
E-Mail: p.kirch-gruetter@heidekreis.de

Familienbegleitbuch
Herr T. Wirth
Telefon: 05162 / 970-375
Fax: 05162 / 970-900375
E-Mail: t.wirth@heidekreis.de
Frau S. Cohrs
Telefon: 05162 / 970-489
Fax: 05162 / 970-900489
E-Mail: s.cohrs@heidekreis.de

Familien- und Kinderservice
Schneverdingen, Neuenkirchen, Bispingen, Munster

Bahnhofstr. 31
29640 Schneverdingen
Telefon: 0151 / 128-66299
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Neuenkirchen
Kabenstraße 19
29643 Neuenkirchen
Telefon: 05195 / 220-2
E-Mail: fuks@gemeinde-neuenkirchen.de
Soltau, Wietzendorf
Birkenstraße 3
29614 Soltau
Telefon: 05191 / 445-5
sozialraum-soltau@stephansstift.de
Bad Fallingbostel, Bomlitz, Osterheide
Soltauer Str. 11
29683 Bad Fallingbostel
Telefon: 05162 / 985-573
Mobil: 0162 / 208-4780
E-Mail: fuks.fallingbostel@4linden.de
Bomlitz
August-Wolff-Str. 3
29699 Bomlitz
Telefon: 05161 / 949-997
E-Mail: fuks@bomlitz.de
Walsrode
Moorstr. 14
29644 Walsrode
Telefon: 05161 / 487-272
E-Mail: fuks.walsrode@stephansstift.de
Ahlden, Rethem, Schwarmstedt
Neustädter Str. 10
29690 Schwarmstedt
Telefon: 05071 / 510-092
Fax: 05071 / 800-0210
E-Mail: fuks@pestalozzistiftung.de

Jugendberufshilfe
Frau M. Tödtmann
Telefon: 05191 / 973-9944
Fax: 05191 / 973-9259
E-Mail: m.toedtmann@heidekreis.de
Herr I. Knoll
Telefon: 05162 / 989-832
Fax: 05162 / 970-951032
E-Mail: i.knoll@heidekreis.de

J ugendamt Heidekreis
Vogteistr. 19
29683 Bad Fallingbostel
Telefon: 05162 / 970-0

Kinder-, Jugendschutz, Jugendpflege, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
Herr U. Chojnowski
Telefon: 05162 / 989-840
E-Mail: u.chojnowski@heidekreis.de

Kindertageseinrichtungen
Fachberatung, Qualitätsentwicklung

Mailin Küsel
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E-Mail: m.kuesel@heidekreis
Sigrid Hartlef-Delventhal
Telefon: 05162 / 970-495
E-Mail: s.hartlef-delventhal@heidekreis.de
Karin Langenhop
Telefon: 05162 / 970-296
E-Mail: k.langenhop@heidekreis.de
Einzellfallbezogene Fachberatung
Katrin Pape
Telefon: 05162 / 970-294
E-Mail: k.pape@Heidekreis.de
Bettina Owsianny
Telefon: 05162 / 970-300
E-Mail: b.owsianny@heidekreis.de
Sigrid Hartlef-Delventhal
Telefon: 05162 / 970-495
E-Mail: s.hartlef-delventhal@heidekreis.de
Fachberatung Sprachförderung
Sabine Dwenger
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Kindertagespflege
Frau M. Kern
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Frau K. Runge
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Pflegeeltern
Frau N. Kose
Telefon: 05191 / 970-679
Fax: 05191 / 970-900679
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Übernahme von Elterngebühren
Herr T. Kunz
Telefon: 05162 / 970-378
Fax: 05162 / 970-900378
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Vormund-, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
Frau H. Livermore
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Fax: 05162 / 970-900390
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Wirtschaftliche Jugendhilfe, Bundeselterngeld
Frau B. Kücker
Telefon: 05162 / 970-234
Fax: 05162 / 970-900234
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Frau S. Thiem
Telefon: 05162 / 970-411
Fax: 05162 / 970-900411
E-Mail: s.thiem@heidekreis.de
Frau M. Bowden
Telefon: 05162 / 970-410
Fax: 05162 / 970-900410
E-Mail: m.bowden@heidekreis.de

Dienststelle Soltau

Harburger Str. 2
29614 Soltau
Telefon: 05191 / 970-0
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13 Kommentare

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  • Was ist das bitteschön für ein Schriftzug da oben mit dem „Jugendämter“ verfasst ist ??? Das ist ein Schriftzug, der aufgrund der NS-Geschichte vornehmlich durch rechts-extreme Gruppierungen genutzt wird und in meinen Augen äußerst unangemessen ist für dieses Portal, wo doch Gleichheit zu den Grundsätzen gehören sollte bei der Unterstützung unseres höchsten Guts: unsere Kinder !!

  • Hallo Frau Verburg, „sollte“ ist genau das richtige Wort.

    Sie haben Recht, es ist eine altdeutsche Frakturschrift.

    Der Schriftzug passt sich eben der momentanen Situation an und spiegelt den Zeitgeist in Sachen Gleichbereichtigung, Freiheit, der Nichtbleichbehandlung beider Eltern der BRD im Jahre 2010 wieder.

    Auch wollen wir damit zum Ausdruck bringen dass die BRD in Sachen Technik, Sport, Kultur oben mit spielt jedoch wenn es um Menschenrechte, Menschenwürde, Gleichberechtigung wie etwa das Gemeinsame Sorgerecht geht teilweise die Gesellschaft des 19. Jahrhunderts zum Vorbild hat und somit im europäischen Vergleich Schlusslicht ist.

  • Sehr geehrte Frau Verburg,
    die gleichen abstoßenden Empfindungen, wie sie in Ihnen aufsteigen mögen, wenn Sie diesen Schriftzug betrachten, ergreifen mich, wenn ich an die Menschen- Kinder- und Elternverachtenden Vorgehensweisen der Jugendämter und Amtsgerichte in Deutschland denke.
    Nur eben wesentlich schlimmer, da es sich dabei nicht um symbolisch verwendete Schriftarten, sondern um reale Verbrechen an genauso realen Kindern und ihren Eltern handelt.
    Insofern halte ich die Symbolisierung, welche die Redaktion hier gewählt hat noch für stark ( aber diplomatisch Sinn- u. Wertvoll ) untertrieben.
    Trotzdem alles andere als schön.
    Deshalb möchte ich Sie hiermit herzlich einladen, alle betroffenen Kinder und ihre Eltern ( also auch meine 6-jährige Tochter, welche seit ihren 3. Lebensjahr verschleppt ist und mich ), sowie die Redaktion dieser Seite darin zu unterstützen, alles dafür zu tun, daß dieser Schriftzug und noch mehr die Inhalte hier, mögl. bald durch erbaulichere ersetzt werden können.

    mit feundlichen Grüßen
    F. Mahler

  • Zu 1.)

    Man wo leben wir den, das der Schriftzug wichtiger zu sein scheind als „das Wohl des Kindes“
    UND DAS HINKT IN D MÄCHTIG!!!
    Es wird lieber vom grünen Tischweg geurteilt als sich tatsächlich mit den örtlichen gegebheiten zu befassen.
    Die Richter haben Narrenfreiheit, da sie nach den Aussagen der Jugendämter urteilen, sind diese falsch, also wie ist dann das Urteil?

    Jeder Arzt, der Fehldiagnosen stellt bzw. zum Nachteil des Patienten handeld, macht sich strafbar und wird belangt!!!

    Und hier geht es um Kinder, die den Schutz der Ewachsenen brauchen,würde es um die eigenen Kinder gehen, wäre der Einsatz mit Sicherheit ein gaaaaanz anderes,als wenn es nuuuuuuuur um irgend welche fremden Kinder geht!

  • Ihr (die ersten 2 Vorsprecher, Judith und F.) könnt Probleme haben……
    Das ist Geschichte, auch Geschichte kommt in unserer Gegenwart vor, egal wie.
    Ich denke nicht das dieses Thema hierher passt.
    Geht doch zu Seminaren oder Vorlesungen oder zu den Leuten die sich eurer annehmen 😉

    PS:Eigentlich war ich auf der Suche nach den Öffnungszeiten von dem Amt.
    Witzige Sache….oder?

  • Hallo Ronny,
    das einzige, was ich sicher aus Deinem Posting herauslesen kann ist, daß Du die Sprechzeiten des für Dich zuständigen JA wissen möchtest.
    Solltest Du Dir wirklich sicher sein, daß Du das Risiko eingehen möchtest, welches mit JA-Kontakten grundsätzlich verbunden ist, dann schau doch mal auf die Seiten Deiner Gemeinde oder Stadt.
    Da wirst Du einen entsprechenden L. dazu finden.
    Was Du hier witzig findest, kann ich nicht nachvollziehen.
    Ich gehe aber davon aus, daß Du diese Äußerung vermutlich nicht auf schwerste Menschenrechtsverbrechen ggü. Kindern und ihren Eltern beziehst.
    Solltest Du Stellen kennen, wo Seminare dazu abgehalten werden, oder Leute, die sich derartiger Problematiken annehmen, sei doch bitte so nett und poste hier die Kontaktdaten dazu.

    Gruß……F. Mahler

  • Hallo Ihr Alle,

    ich würde Ronny den Tip geben NICHT zum JA zu gehen.
    Insbesondere nicht als Mann.
    Aus eigener leidiger Erfahrung weiß ich wie das JA (SFA) mit Vätern umgeht die Hilfe suchen und was ein Richter dann daraus macht.

    Zum besseren Verständnis:

    im März 2009 teilte mir meine Ehemalige mit das Sie auszieht. Meine kleine Tochter d, damals 1Jahr, 3Monate, nimmt Sie selbstverständlich mit.
    Zum 01.04.2009 zieht sie mit einem riesen Trara aus. War zwar nicht notwendig, denn ich habe sogar noch beim Umzug usw. geholfen, aber egal. Zu dem Zeitpunkt habe ich dann auch erfahren das ich kein Sorgerecht habe. Meine Ex hatte sich um den ganzenm Papierkram gekümmert und die Anerkennung der Vaterschaft wohl vergessen.
    Zu diesem Zeitpunkt habe ich das erste Mal Kontakt zum JA gesucht. Einfach nur um zu fragen was das Beste für meine Kleine ist. Da meine Ex von mir verlangt hat das ich Termine für den Umgang vorschlagen soll wollte ich auch hierzu Informationen haben. Informationen habe ich nicht erhalten da ich schnell abgewürgt wurde. Zuständig ist Frau S. von der ich keinen Termin erhalten habe. Ich solle doch erstmal abwarten wurde mir gesagt. Ich habe mir dann selbst einen Plan gemacht und meiner Ex vorgeschlagen. Dann habe ich Die Termine, wie vorgeschlagen, wahrgenommen und durchgeführt.
    Natürlich haben die Termine meiner Ex nicht gefallen. Sie beschwerte sich das ich die Termine „einfach festgelegt hätte“. Ich erklärte Ihr das ich die Termine gar nicht festlegen kann, da ich kein Sorgerecht habe. Andere Termine hat sie nicht vorgeschlagen also habe ich die Kleine so geholt wie immer.
    Dann ging es los das die Termine abgesagt wurden, entweder Schwiegermutter watr da oder die Kleine mußte auf einmal zur Musikschule oder zur Taufe und und und. Darauf hin rief ich erneut bei Frau S. vom JA Soltau an um erneut um Hilfe zu bitten und einen Termin zu bekommen. Leider bekam ich wieder keinen, diesmal mit der Begründung: „ohne Kindesmutter ist das nicht möglich.
    Als die Umgangstermine immer wieder verschoben wurden, und vor allem der Psychoterror meiner Ex Überhand nahm rief ich erneut beim JA an und vereinbarte einen Termin, natürlich mit der Kindesmutter.
    zu diesem Termin kam es dann im Juni 2010.
    Es ging mir darum endlich Ruhe einkehren zu lassen damit ich mal wieder arbeiten kann und nicht ständig Angst haben muß das meine Ex mir wieder einen reinwürgt. Ich habe die Kleine am Anfang 3 mal die Woche gesehen, was ich dann, wegen des Psychoterrors meiner Ex, auf 2mal die Woche reduziert habe. Die Termine wurden trotzdem weiter, ohne Grund, abgesagt.
    Ich fuhr mit der Hoffnung zu dem Termin beim JA das hier die Möglichkeit besteht jemanden zu finden der Erfahrung in solchen Sachen hat und vielleicht etwas beruhigend auf meine Ex wirkt. Ich hoffte auf eine vernünftige Lösung die allen Parteien gerecht wird.
    Diese Hoffnung war umsonst.
    Vor dem Termin wurden zwischen meiner Ex und Frau S. e-mails ausgetauscht bei denen ich nicht gut wegkomme da sie völlig aus dem Zusammenhang gerissen wurden. Icxh möchte das richtig stellen , was ich aber nicht darf.
    Dann wurde ich gefragt wie ich mir den Umgang vorstelle. Ich sagte das ich als Basis gerne jeden 2. Sonntag meine Tochter für min. 4 Stunden sehen will. Alles weitere müße man dann weiterschauen. Aber wenigstens diese 4 Stunden wollte ich als Garantie.
    Nun sollten wir die Situation schildern weswegen es denn Probleme gibt.
    Ich habe meiner Ex den Vortritt gelassen beim schildern der Situation.
    Da hieß es dann auf einmal ich halte die Termine nicht ein und zahle keinen Unterhalt(keinen Termin verpasst, immer Unterhalt gezahlt, pünktlich)und würde sie ständig beleidigen und beschimpfen. Als ich dazwischen geredet hab wurde ich von Frau S. zurechtgewiesen das ich meine Ex doch ausreden lassen soll. Damit hatte sie unbestritten Recht. Als ich dann die Situation schildern wollte kam ich nicht mal dazu einen Satz zu Ende zu sprechen. Entweder meine Ex oder Frau S: fielen mir ins Wort. Wie schon gesagt, ich habe nicht einen Satz zu Bnde bringen können. Dann bin ich, schweinewütend, gegangen.
    Da ich diese 4 Stunden als Basis gesehen habe, habe ich zum nächsten WE zu dem ich die Kleine geholt habe meine Ex gefragt ob ich die Kleine Länger sehen darf. Keine Antwort. Das habe ich dreimal wiederholt und dann dazu geschrieben, das wenn sie nicht einsichtig ist und mir die Kleine länger gibt ich keine andere Wahl habe als zum Anwalt zu gehen.
    Da wurde Frau S. hellhörig. Ich bekam Post mit der Bitte um einen neuen Termin, meine Ex hatte darum gebeten.
    Wozu dieser gut sein sollte weiß ich bis heute nicht. Er war wohl nur dazu da um mir zu zeigen wer hier wem hilft. Ich wurde von Frau S. gefragt was mir einfällt meiner Ex mit nem Anwalt zu drohen und warum ich mich nicht an die vereinbarten Termine halte. Ich sagte nur das ich auch Rechte habe und das ich die Termine einhalte. Ich habe nur immer wieder gefragt ob ich die Kleine länger sehen darf. Eine Antwort auf meine Frage habe ich auch bei diesem Termin nicht erhalten. Ein Angebot zu einer Beratungsstelle(Profamilia o.ä.) wurde von Frau S. nie unterbreitet. Ich frage mich bis heute warum? Denn die Broschüren die beim JA ausliegen empfehlen genau das und sehen hier den JA mitarbeiter als denjenigen der das befördern soll. Hat Frau S. leider nicht getan.
    Da ich mit Frau S. absolut nicht klar kam habe ich es gewagt mich über Sie zu beschweren und nach einem anderen Sachbearbeiter zu fragen. Was fällt mir ein mich über eine tadellose Mitarbeiterin des JA zu beschweren wurde mir vom Amtsleiter gesagt und die Möglichkeit eines anderen Sachbearbeiters gibt es nicht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich mir gespart.
    Im Dezember habe ich dann, notgedrungen, erneut bei Faru Seefeld angerufen da meine Ex mir mitgeteilt hat das ich meine Tochter Weihnachten nur sehen kann wenn ich 200 Km weiter in den Osten fahre, da sie Weihnachten bei Ihren Eltern verbringt. Da hätte sie dann am 2. Weihnachtsfeiertag meine Tochter für 4 Stunden zu meiner Schwester, die in der Nähe wohnt, gebracht. Dumm war nur das meine Schwester am 2. Feiertag schon was vor hatte und nicht da war. Dies schilderte ich Frau S., sie sagte nur das das ja schließlich der Jahresurlaub meiner Ex wäre. Das das auch mein Jahresurlaub war ist egal. Also habe ich meine Tochter Weihnachten nicht gesehen.
    Ich habe aber immer weiter nach längeren Terminen gefragt. Aber immer wieder keine Antwort erhalten.
    Im Januar 2010 bekam ich einen Brief von Frau S., meine Ex bittet die Neuregelung des Umgangs, ich soll mitteilen wie ich mir das vorstelle, sie bespricht das dann mit meiner Ex und teilt mir dann mit was dabei rauskommt. Ich rufe sofort Frau S. an und teile Ihr mit das ich meine Tochter gerne 2mal die Woche Die.&Do für 4 Stunden sehen möchte und alle 2 Wochen von Freitag Nachmitteg bis Sonntag Abend.
    Die von Frau S. zugesagte Antwort habe ich bis heute nicht.
    Stattdessen kommte eine Antwort per SMS das ich die Kleine am nächsten Sonntag für 8 Stunden sehen darf, kein Wort davon das das jetzt immer so laufen soll, hab ja keine Info vom JA bekommen.
    Ich denke, endlich hat das ewige Fragen Erfolg.
    Also frage ich weiter aber jetzt nach einer Übernachtung von Sa. auf So.. Wieder keine Antwort.
    Im Mai fahre ich am Grundstück meiner Ex vorbei und sehe wie sie mit meiner Tochter aus dem Auto steigt. Ich fahre auf den Hof spiele mit der Kleinen eine Stunde und gehe wieder. Kein Kommentar meiner Ex(wir sprechen nicht miteinander, nur schriftlich) alles ist gut, denke ich. Ich schreibe meiner Ex eine Sms in der ich ankündige die Kleine Mittwochs morgens abzuholen, Uhrzeit und so weiter. Ich bekomme keine Antwort, was ich gewohnt bin, und fahre dann da hin. Die Rolläden sind runter bis auf den Boden, ich klingel. Ich fahre 4mal so dort hin und klingle ganz normal. Mir wird nicht geöffnet also lass ich es nach dem 4. Versuch.
    Am nächsten Tag habe ich eine Anzeige und eine einstweilige Anordnung auf dem Tisch die besagt das ich mich dem Grundstück und meiner Ex nicht bis auf 50m nähern darf. Die Anzeige war wegen Stalking. Zur Begründung der Anordnung heißt es das ich meiner Ex nachstelle und Sie belästige und Sie mir verboten hätte das Grundstück zu betreten. Hat Sie aber nicht gemacht und ich habe ihr auch nicht nachgestellt. Das ist auch belegbar da zwischen meiner Ex und mir nur Kommunikation über Sms oder Mail stattgefunden hat, seit Juni 2009. Das interessiert den Richter aber nicht im geringsten. Meine Ex konnte ja alles glaubhaft darstellen.
    Die mails oder Sms interessieren keinen. Angehört wird man(n) auch nicht, es wird angeordnet, ist ja alles glaubhaft.
    JETZT habe auch ich begriffen es geht nicht ohne Anwalt.
    Der rät mir schnellst möglich das Umgangsrecht gerichtlich regeln zu lassen. Der Antrag wird gestellt.
    Ich bekomme wieder ein Schreiben vom JA, in dem Frau S. einen Termin festlegt bei dem sie meine Wohnung auf Kindestauglichkeit prüfen will.
    Ich habe etwas dagegen das diese Frau meine Wohnung betritt und die Begutachtung durchführt da ich keine faire Beurteilung erwarte. Ich frage eine Ihrer Kolleginnen ob es die Möglichkeit gibt eine neue Sachbearbeiterin zu bekommen, wenn es nicht geht muß dann aber trotzdem Frau S. kommen, sie verweist mich an den Vorgesetzten Herrn W.. Dieser hat wieder eine tadellose Mitarbeiterin und sieht wieder keine Veranlassung dazu zu tauschen. Am Ende des Gsprächs werde ich von ihm gefragt ob ich die Begutachtung durchführen lasse. Ich sage mit Zähneknirschen JA.
    Zu dem Termin erscheint Frau S. nicht. Ich rufe an und frage nach warum nicht und wann ein Ersatztermin stattfinden kann.
    Frau S. sagt das sie unter den gegebenen Umständen keine Begutachtung durchführt, ich habe mich ja über sie beschwert.
    Vor der Verhandlung bekomme ich dann die Stellungnahme von Frau S..
    Hierin heißt es dann ich habe die Begutachtung der Wohnung verweigert.
    Die Verhandlung findet statt.
    Das Gutachten ist ausschlaggebend dafür das alles so bleibt wie es ist.
    Der Richter spricht die einsweilige Anordnung an und sagt“naja das hat ja nichts mit dem Umgang zu tun.“ Im Urteil nimmt dies aber den größten Abschnitt ein. Wenigstens weiß ich jetzt das ein Richter 500-700 solche Fälle wie mich verhandelt und dafür nur 5000,-€ im Monat erhält und das ich sehr exaltiert bin.

    Lest das Urteil am besten selbst:

    Die Beteiligten sind nicht miteinander verheiratet. Aus ihrer Beziehung ist die am 09.12.2007 geborene Emmely Aurora hervorgegangen, die bei der Antragsgegnerin lebt. Diese trennt sich vom Antragsteller im April 2009.Weil der Antagsteller ihr nachstellte, erwirkte sie beim Familiengericht Soltau im Verfahren AZ usw. eine einstweilige Anordnung dahin, dass dem Antragsteller mit Verfügung vom 24.03.2010 mit Wirksamkeit bis 30.06.2010 verboten wurde, die Wohnung der Antragsgegnerin zu betreten, sich ihrem Hausgrundstück bis auf 50m zu nähern und bestimmte Orte, vor allemden Arbeitsplatz der Antragsgegnerin zu meiden und schließlich keinerlei Verbindungen durch Fernkommunikationsmittel zu ihr aufzunehmen. Im August 2010 vereinbarten die Beteiligetn, das der Umgang alle 2 Wochen sonntags von 10-18 Uhr stattfindet und das Kind vor dem Hausgrundstück der Antragsgegnerin abgeholt und dorthin wieder zurückgebracht wird.

    Das Kreisjugendamt hat die persönlichen Verhältnisse der beteiligetn geprüft, hat jedoch wegen der Verweigerungshaltung des Antragstellers dessen Wohnung nicht besichtigen können.
    Auf den ausführlichen Bericht von Frau S. wird Bezug genommen.

    Weil eine großzügige Umgangsregelung im Erörterungstermin sogar mit Übernachtung des Kindes ab Dezember 2010 am Widerstand des Antragstellers und Kindesvaters scheiterte, war das Gericht gehalten, den Umgang durch Beschluß zu regeln. Das führte dazu, dass der Umgang z.Zt. nur alle 14 Tage an einem Sonntag durchgeführt werden kann. Diese Regelung hat sich in der Vergangenheit bewährt. Das Gericht schließt sich der Auffassung der Kindesmutter und des Kreisjugendamtes an, dass ein Umgang für 8 Stunden alle 2 Wochen unter Berücksichtigung des Kindesalters ausreicht. In 8 Stunden kann der Antragsteller mit dem Kind viel unternehmen. Da der Umgang alle 14 Tage stattfindet, findet keine Entfremdung statt. Durch einen 8-stündigen Umgang erlebt das Kind derart viel, dass es sich 2 Wochen später wieder gerne an den Umgang mit dem kindesvater erinnert. Insofern hält das Gericht einen Umgang an 2 aufeinanderfolgenden Tagen jeweils für 8 Stunden für zuviel und nicht kindgerecht. Aus dem selben Grunde war auch der Antrag des Kindesvaters, ihm einmal wöchentlich mittwochs weiteren Umgang zu gewähren, abzulehnen.

    Das ist doch mal ein gerechtes Urteil.

    Ach ja, das großzügige Angebot mit Übernachtung hieß das ich die Kleine Samstags von 10-17 Uhr hole und Sonntags von 10-18 Uhr. Das bis Dezember und dann hätten meine Ex und Frau S. entschieden ob ich in der Lage bin das Kind über Nacht zu behalten. Wie die Entscheidung ausgefallen wäre könnt Ihr Euch denken.

    Also viel Spass beim Jugendamt. Da wird Euch gehelft.

    Ich habe jetzt für mich beschlossen die Kleine nie wieder zu holen. Angeblich soll ich ja der Vater sein. Für mich ist ein Vater aber mehr als alle zwei Wochen den Pausenclown zu machen und Unterhalt zu zahlen. Meine Kleine ist mir mitlerweile fremd, ihre Mutter ist psychisch krank und hat jetzt einen Alkoholiker als Lebensgefährten. Ich schaue mir nicht alle 2 Wochen an was die aus meiner Tochter machen, ohne die Möglichkeit einen positiven Ausgleich für die Kleine zu schaffen.

    Ich finde die Schrift im Übrigen absolut passend. Denn auf dem JA herrscht schließlich auch Rassismus. Menschen werden eingeteilt in Klassen. 1. Klasse: Mütter
    2. Klasse: Väter mit Trauschein
    3. Klasse: Väter ohne Trauschein

    Liebe Grüße

    Euer

    Fu

  • Hallo Allerseits,

    meine/unsere Erfahrungen beziehen sich auf das Jugendamt Fallingbostel.

    Die Erfahrungen, die S. Fundschler da gemacht hab, kann ich mir nur zu gut vorstellen – wir haben Ähnliches erlebt.

    Unser Teenie hat sich aus von ihm nicht näher bezeichneten Gründen an das JA gewandt, er will nicht mehr bei uns leben. Also kam eine Mitarbeiterin (es stellte sich später raus, dass das nur eine Berufspraktikantin war) zu uns und wir führten ein langes Gespräch, in dem Teenie nur immer sagte: „Ich bleib hier nicht“, auch nach mehrmaliger Aufforderung wurde das nicht begründet. Nach 2 Stunden war das Gespräch ergebnislos beendet, da fragte Teenie dann: „Nehmen Sie mich jetzt mit?“ Die JA- Tante sagte darauf, dass sie keinen Grund sieht.. Da stampfte Teenie auf, zog ne Fresse und lief heulend in sein Zimmer, JA- Tante hinterher. 10 Minuten später kam die Tante wieder und teilte uns mit, dass sie Teenie „in Obhut“ nimmt, weil Teenie darum gebeten hat. Wir bekamen noch kurz ein paar Informationen (mündlich), dann verschwanden die beiden..
    Am nächsten Tag wurden wir darüber informiert, dass Teenie die Auflage erhalten hat, schriftlich seine Gründe für die Ablehnung, zu Hause zu wohnen darzulegen und wo er untergebracht ist. Ein Gesprächstermin in 2,5 Wochen wurde auch noch vereinbart.
    Danach hörten wir weder vom JA, noch von der Wohngruppe oder unsrem Teenie was. Bei dem Termin nach 2,5 Wochen war dann auch eine Betreuerin der Wohngruppe anwesend, die das Gespräch an sich riss und weder uns, noch die JA- Tante zu Wort kommen ließ. Die Betreuerin beschloss dann auch, dass ein weiterer Aufenthalt des Teenies sinnvoll sei, dazu sagte die JA – Tante nichts, sondern nahm das so hin. Die Begründung von Teenie, die ja Auflage war, gab es nicht, da wurde auch nicht mehr davon gesprochen. Das Gespräch war äußerst unergiebig, wir waren nachher so schlau wie vorher.. Teenie soll also noch 3 MOnate in der Wohngruppe bleiben und wir dafür zahlen (Kosten pro Monat knapp 4.000,– Euro!) Danach haben wir wieder längere Zeit nichts vom JA gehört, außer den Aufforderungen unsere persönlichen Verhältnisse offenzulegen, damit unser Anteil an den Kosten errechnet werden kann. Riefen wir in der Wohngruppe an, war Teenie entweder nicht erreichbar oder wollte nicht mit uns sprechen. Von der Oma erfuhren wir dann, dass Teenie im Krankenhaus war, uns hatte man da nicht informiert! Außerdem wurde ein Wochenendausflug unternommen, über den wir auch nciht informiert wurden. Wir haben aber das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht!
    Die 3 Monate sind demnächst um, jetzt erhielten wir ein Schreiben von der Wohngruppe, worin wir aufgefordert werden, denen eine Vollmacht über medizinische Belange zu erteilen, reichlich spät und die erteilen wir auch nicht!

    Es gibt Kinder, die unter schlimmen Bedingungen leben müssen, weil die Eltern nicht die Möglichkeit haben (aus welchen Gründen auch immer) sich vernünftig zu kümmern, da sollte sich das Jugendamt einschalten und versuchen zu helfen. Aber einen Teenie, der einfach keine Lust auf seine Familie hat und nur „ich bleib hier nicht“ sagt, der braucht sicher keine Hilfe vom JA!
    Klar, er kam mit dem Kopp durch die Wand und findet das auch gut da, in der Wohngruppe gibt es keine Regeln, da muss man nicht mit Konsequenzen rechnen, wenn man mit 15 über Nacht wegbleibt und blaue Briefe von der Schule kommen.

    Wir als Eltern, die dem Kind nix Böses wünschen sind entsetzt und befürchten einen schlimmen Bruch durch diese unsinnige Maßnahme!

    Es mag ja sein, dass das JA in einigen Fällen sinnvoll ist und es auch hier und da schonmal geholfen hat, aber in unsrem Fall wird da grad viel verbockt und die „Hilfe“, die die leisten, geht nach hinten los. Unser Teenie will jetzt erst recht nciht mehr bei und mit uns leben, er wurde sozusagen „entfremdet“ und wir werden dazu verdonnert, einen unmäßig teuren Aufenthalt in einer Einrichtung zu finanzieren, in der Steuergelder „zum Wohl des Kindes“ verschwendet werden!

    Wir wissen bis heute nicht, ob das rechtlich alles seine Ordnung hat, weil die „Mitarbeiterin“ ja nur eine Berufspraktikantin ist und ob die sowas entscheiden darf? Darf die Betreuerin den Aufenthalt einfach so um 3 Monate verlängern?

    Ein Teenie sagt: „ich will nicht“ – wer fragt, was die Eltern wollen??

    Schönen Dank an das Jugendamt des Landkreis Heidekreis

  • Hallo,
    also mein Problem ist das ich beim Jugendamt das gefühl habe Männer bzw. Väter sind der Sündenbock.In meinem Fall ist es das mein Sohn 11Jahre seit der Trennung im April 2013 bei mir auf eigenen Wunsch lebt.Ich habe seit langen stätigen Kontakt bzw. mein Sohn zum Stephanstifft weil er dort eine neutrale Person gefunden hat der er vertraut.Nun ist es so das das Umgangsrecht per Elternvereinbarung was ich in die Wege geleitet habe am Anfang funktionierte.Mit der Zeit gab es aber immer wieder und immer vermehrter Probleme zwischen unserem Sohn und meiner noch Frau.Es fing an das er Besuchstage bei ihr nicht wollte die 2 wöchigen Sommerferien bei ihr nach 8 tagen abbrach zu mir kam und 10 Tage keinen Kontakt zu seiner Mutter wollte ich es aber mit viel Reden wieder gerade gebogen habe und ihm zugeredet habe.Hinzu kam wenn er bei ihr war kam es anschließend oft dazu das ich feststellte das er nicht in der Schule war oder andere für ihn unangenehme Dinge geschahen.Nun hatte seine Mutter vor einigen Wochen wieder anäherungsversuche unternomen damit wir eine Familie werden was mich skeptisch machte da die Trennung von ihr kam.Nachdem wir also meine noch Frau und ich viel geredet haben weite ich unseren Sohn ein der allerdings nicht begeistert war sondern sagte das seine Mutter sich eh nie ändert und das es wieder so werden würde wie früher.Ich setzte mich für Sie ein Sie führte viele Gespräche mit ihm in meinem beisein wo sie ihm viel versprach was sich ändert und das sie sich geändert hat usw.Nun das ging ca. 4 Wochen so und eines tages während ich mit unserem hund ging hat sie ihre Sachen genommen und ist verschwunden.Ich kam nachause mein Sohn saß auf dem sofa und ich fragte wo Mama wäre weil ich sah das alles was von ihr in unserer wohnung war wie strickzeug etc.weg war antwortete er sie ist wieder abgehauen!!Seit dem Tag lehnt mein Sohn jeglichen Kontakt mit ihr ab weder telefonisch noch persönlich oder sonst wie.Sie behauptet natürlich ich wäre die Ursache dabei frage ich ihn täglich ob er sie anrufen möchte oder zu ihr mal möchte aber es kommt immer ein nein.Sie terrorisiert mich natürlich per sms was an den Nerven zehrt.Mittlerweile hat mein Sohn sogar Angst vor ihr und Schläft schlecht geht nicht gern raus und alleinbleiben schon garnicht obwohl ich nicht weiss warum diese Angst genau ist.So nun mein Problem was tun.Er will es ja nicht von sich aus und beim Amt habe ich die Erfahrung gemacht das ich die Schuld bekomme.!!!

  • Hallo, ich habe jetzt auch mit dem Jugendamt zu tun. Mein Sohn 12 Jahre geht nicht zur Schule. Seit bloß vorsichtig, mit dem was ihr sagt. Sie sind erst immer ganz höflich und freundlich, lachen und geben ein das Gefühl der Sicherheit. Dann geht es los, wir sind für das Kindswohl da, auch sie als Eltern brauchen Hilfe. Auch wenn das Kind zu Hause super aufgehoben ist, höre ich immer nur von Kindswohl und Kindedrheim. Kein Satz, keine Angst wir werden uns um Ihren Sohn kümmern und ihnen helfen, das er wieder zur Schule geht.
    Das Kindswohl habe ich und mein Mann schon 12 Jahre bedacht. Viel zu oft haben sie selber keine Kinder und setzten nur ihre Theorie ein. Wir haben selber um Hilfe gebeten und werden jetzt so behandelt, als sind sie die Retter, die ein Kind mal wieder ins Heim stecken können. Ich würde mir mehr Ehrlichkeit und direkte Hilfe wünschen.

  • Finger weg vom Jugenamt Soltau,schlecht geschultes Personal.Die Helfen nicht sondern legen nur steine in den Weg.Aber seid beruhigt nicht jedes JA ist so impertinent wie die.Es kommt aber auch immer auf den jeweiligen Mitarbeiter an!!!!

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Wer ist zuständig?

wer ist im Jugendamt zuständig Jugendaemter.com

Unterhaltsvorschuss

Sollten Sie alleinerziehend sein und keinen oder unregelmäßigen Unterhalt erhalten, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Vorschuss.
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Beistandschaft | Vaterschaftsfeststellung | Amtsvormundschaften | Unterhalt

Sie können bei Ihrem Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Dies unterstützt Sie sowohl bei der Feststellung einer Vaterschaft, als auch bei der Geltendmachung des Unterhalts.
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Jugendarbeit | erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sollten Sie Probleme zu den Themen Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Prävention sexueller Gewalt, Jugendkriminalität (Gewaltprävention), Suchtprävention, Sekten und beeinflussende Gruppierungen.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Dies betrifft Eltern, die Unterstützung für die Erziehung ihres Kindes benötigen. Hilfe kann sowohl in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erfolgen.

Schwerpunkte dieser Themen sind Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen, örtliche Zuständigkeit sowie Kostenerstattung und Kostenbeteiligung.
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Adoptionsvermittlungsstelle | Pflegekinderdienst

Hier dreht es sich nicht nur um die Aufnahme von Adoptiv-Pflegekindern, sondern auch um den kompletten Bereich rund um Pflegekinder.
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Elterngeld

Die einkommensunabhängige Leistung für Familien soll nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen. Elterngeld wird aus diversen Bedingungen errechnet und kann vielen Betroffenen helfen.