Ein rotes Buch deutscher Gesetze und ein Richterhammer davor. Der Rechtsbegriff Unterhalt bezeichnet die Verpflichtung, in Folge von Trennung und Scheidung, zu Zahlung von Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Bei der Frage, wann ein alleinerziehender Elternpartner in welchem Umfang mit einer Erwerbstätigkeit beginnen oder diese ausweiten muss, kommt es auf den Einzelfall an.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend