Teddybär und ein Sparschwein mit Euroscheinen. Der Rechtsbegriff Unterhalt bezeichnet die Verpflichtung, in Folge von Trennung und Scheidung, zu Zahlung von Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Der Barunterhalt ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der gesetzliche Mindestunterhalt ist mit dem steuerrechtlichen Existenzminimum verknüpft. Von dem nach der Düsseldorfer Tabelle geschuldeten Unterhalt kann der barunterhaltspflichtige Elternteil die Hälfte des Kindergelds abziehen. Wenn der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen Barunterhalt leisten kann oder leistet, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend