Liegender Teddybär, Euromünzen und Würfel mit der Aufschrift Kind. Der Rechtsbegriff Unterhalt bezeichnet die Verpflichtung, in Folge von Trennung und Scheidung, zu Zahlung von Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt.Unterhaltsfragen werden im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Zudem wird das Familienverfahrensgesetz zur Klärung des Unterhalts herangezogen. In der Regel orientiert sich die Höhe des Unterhalts an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese berücksichtigt die Einkommens-, Vermögens- und Lebensverhältnisse der Betroffenen. Grundsätzlich ist Voraussetzung für einen Anspruch auf gesetzlichen Unterhalt, dass derjenige, der Unterhalt begehrt, bedürftig ist und dass derjenige, von dem Unterhalt verlangt wird, leistungsfähig ist.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend