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1 BvR 3116/11 – Umgangsboykott – Kinder weg?

Umgangsboykott, Kinder weg
Bild: © Sangoiri / shutterstock.com
Umgangsboykott, Kinder weg
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Die Mutter boykottierte den vom Gericht angeordneten Umgang des Vaters mit seinen beiden Töchtern. Nach Einholung eines Sachverständgigengutachtens entzog das FamGericht daraufhin der Mutter im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht und übertrug es auf den Vater. Das Jugendamt wurde mit Zustimmung des Vaters ermächtigt, die Kinder vorübergehend in einer geeigneten Einrichtung oder Pflegefamilie unterzubringen. weiterlesen…

Das OLG Koblenz wies die Beschwerde der Mutter ab.

Quelle: beck.de – 14.03.2012 – Hans-Otto Burschel

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6 Kommentare

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  • Ein Umgangsboykott wird immer nur der Mutter zugeschrieben. Warum eigentlich? Es gibt genügend Väter, die das Umgangsrecht des Kindes mit Füßen treten. Der Vater meiner Tochter ist auch so therapieresistent. Obwohl wir uns bei Gericht einig waren, dass er unsere Tochter regelmäßig sehen soll, hält er sich nicht an die Vereinbarungen (alle 14 Tage Samstags von 14:00 bis 18:00 Uhr. Vom Richter festgelegt).

  • Hallo Stefanie,
    ich zitiere:
    „Ein Umgangsboykott wird immer nur der Mutter zugeschrieben.“
    Wie kommst Du darauf?
    Selbstverständlich ist Umgangsboykott etwas, was beide Eltern betrifft.
    Wie Du selbst allerdings in einem anderen Thread festgestellt hast, sind ca 8-9 von 10 alleinermächtigten Elternteilen, kurioserweise Mütter. Und da sich Väter und Mütter i.P. Umgangsboykott in etwa gleich verhalten, sind also auch etwa 8-9 von 10 umgangsboykottierende Elternteile Mütter.
    Natürlich gibt es auch den von Dir erwähnten passiven Umgangsboykott, also daß eine Mutter, oder ein Vater dem Umgangsrecht des Kindes nicht, oder nicht ausreichend nachkommt. Allerdings ist der ziemlich selten und man kann etwas dagegen tun.

    In Deinem Fall stellt sich zunächst die grundsätzliche Frage, warum das Kind seinen Vater nur so selten sehen soll. Es hat ein Recht etwa die Hälfte seiner Lebenszeit mit ihm zu verbringen und darauf sind die Eltern auch verpflichtet hinzuarbeiten.
    Wodurch sich dann übrigens der von Dir an anderer Stelle schon beschriebene Barunterhaltskonflikt in wohlgefallen auflösen würde.

    Ihr habt also eine einvernehmliche Vereinbarung getroffen und Du meinst, der Vater hält sich nicht daran.
    Dann beantrage doch einfach die Vollstreckung derselben.
    Wenn er zu empfindlichen Ordnungsmitteln verdonnert würde, würde er seinen Pflichten sicherlich eher nachkommen.

    Gruß…….F. Mahler

  • Hallo F. Mahler.
    Ich glaube du vergleichst Äpfel mit Birnen, wenn du den alleinerziehenden Müttern die Schuld an desinteressierten Vätern in die Schuhe schiebst.
    Bei meinem Fall vor Gericht ging es um meine Sorgerechtsklage, da der Vater meiner Tochter bei allen meinen Entscheidungen, die das tägliche Leben so bereit hält, mir Steine in den Weg legte. Ansonsten wollte er aber nichts mit dem Kind zu tun haben. Und obwohl ihm eindeutig nachgewiesen wurde, dass er ein Alkoholproblem, ein Waffennarr und ein bekennender Rechtsradikaler ist, meinte der Richter, dass es in Ordnung für unser Kind wäre mit solchen Umständen umzugehen. Des Weiteren betonte der Richter, dass er sich auch ungern um seine eigenen Kinder kümmert! Ich habe mehrfach versucht meinen Ex davon zu überzeugen aussergerichtlich eine Umgangsvereinbarung zu treffen. Aufgrund meiner Hartnäckigkeit vor Gericht konnte ich seine Anwältin davon überzeugen, dass der Richter ein Urteil bezüglich des Umgangs fällen soll. Also war diese Entscheidung nicht ganz einvernehmlich. Nun hält er sich seit bereits 2 Jahren nicht mehr daran und sieht unsere Tochter nur noch 1 mal im Monat für 4 Stunden. Ich habe ihn bereits mehrfach darauf angespocher und er konterte mir mit „Keine Lust“ oder „Keine Zeit“. Leider ist auch sonstige Kommunikation mit ihm nicht möglich, da er nicht auf Anrufe, SMS, e-Mails, Briefe, etc. reagiert. Meine Tochter hat mir gegenüber schon mehrfach betont, dass sie Ihren Vater häufiger sehen möchte, aber ich komme einfach nicht gegen sein Desinteresse und seinen Egoismus an. Ich habe an anderer Stelle gelesen, dass ich Strafanzeige stellen könnte, aber mit dem Zusatz: „Man kann einen Vater nicht dazu zwingen sein Kind zu sehen, da dies gegen das Kindeswohl wäre!“ Ordungsmittel sind dem egal, da er keinen Verdienst hat und seine materiellen Güter laufen nicht über seinen Namen, sonder über seinen Vater. Dieser Vater hatte mir übrigens geraten, den Namen seines Sohnes nicht als Vater meiner Tochter beim Jugendamt anzugeben. Grund: Ich sollte doch bitte nicht das Leben seines Sohnes versauen. Und das nach 10 Jahre Beziehung. Ich bin aber auch der Meinung, dass ein Kind in jedem Fall ein Anrecht auf zwei Elternteile hat, ob diese nun die biologischen sind oder eben nicht.

  • Hallo Steffi,
    „Ich glaube du vergleichst Äpfel mit Birnen, wenn du den alleinerziehenden Müttern die Schuld an desinteressierten Vätern in die Schuhe schiebst.“
    Mit Verlaub, aber wenn Du offensichtich lediglich durch Unterstellung hanebüchener Phantasiegebilde Streit zu provozieren suchst, dann mache das doch bitte einfach woanders.
    Möglw. sind Deine Behauptungen, der Vater wäre rechtsradikaler Alkoholiker genauso wenig (un-)glaubwürdig, wie das, was Du mir ohne den geringsten Grund an den Kopf zu werfen versuchst.
    Ich beschuldige Niemanden, den ich nicht kenne, schon gar nicht ganze Bevölkörungsgruppen.

    Das Kind kann übrigens nur das Recht auf seine beiden Eltern haben, da es nur diese zwei hat. Andere als natürliche ( also „biologische“ ) Eltern gibt es nunmal nicht.

    Daß ein Ordungsmittel nicht verhängt werden kann, wenn jemand kein Einkommen hat, ist falsch. Es kann und es kann auch in ersatzweise Haft umgewandelt werden.

    Daß kein Umgang erzwungen werden kann, oder darf, der den besten Interessen des Kindes schadet, ist richtig, aber Du gibst an, daß das Kind mehr Umgang haben möchte. Insofern kann man zunächst davon ausgehen, daß der Umgang dem Kind nicht schadet. Somit ist es Pflicht der Eltern, diesen wahrzunehmen und auszubauen.

    Gruß…….F. Mahler

  • Hallo F. Mahler!
    1. Mein Name ist nicht Steffi
    2. Du hast recht, Du kennst mein Ex tatsächlich nicht!
    3. Das „Phantasiegibilde“ ist beim Jugendamt, bei 2 Psychologen und dem Amtsgericht dokumentiert.
    4. Ich verurteile nicht ganze Bevölkerungsgruppen, sonder lediglich verantwortungslose Väter.
    5. Eine Umgangspflicht zu haben und diese tatsächlich auch wahrzunehmen sind wieder 2 völlig unterschiedliche Dinge. Er will halt einfach nicht!

    Zum Abschluss: Aufgrund deiner aggressive Art und Deiner ffensichtlich voreingenommene Haltung mir und allen Müttern gegenüber, sehe ich mich gezwungen weiteren, gutgemeinten und vernünftigen Rat woanders zu suchen und zu finden.

  • Hallo Steffi,

    Zitat Anfang

    Ich verurteile nicht ganze Bevölkerungsgruppen, sonder lediglich verantwortungslose Väter.

    Zitat Ende

    Ich verurteile verantortungslose Väter UND verantwortungslose
    Mütter gleichsam.

    Wenn Eltern nicht alles ausprobiert haben um die Ehe zu retten,
    dann handeln sie verantwortungslos den Kindern gegenüber und
    fügen den große Schäden zu.
    Kinder aus Scheidungsfamilien bekommen z.B. häufiger
    Schlaganfälle usw.

    Chen-Xin

    ( )

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