Zwei Grundmodelle für gesetzliche Neuregelung / Väter hoffen auf mehr Gerechtigkeit

„Den Namen meiner Tochter darf ich nicht nennen. Schreiben Sie einfach Nicole!“ Thorsten Nitz ist in einer paradoxen Situation: Seit zwei Jahren lebt die 16-jährige Tochter bei ihm; das für sie hat der Vater nicht. Ohne Zustimmung der Mutter war die gemeinsame Sorge bisher nicht möglich. Denn „Nicoles“ sind nicht verheiratet. Als sich seine Lebensgefährtin von Thorsten Nitz trennte, war das Kind sieben Jahre; die Mutter bestand auf das alleinigen . Bald sollte der Vater seine Tochter nicht einmal mehr sehen dürfen. „Damals konnte ich nicht auf ein geteiltes klagen. Ich musste es für mich allein fordern.“ Dabei hätte der 43-Jährige sich gern mit der Mutter geeinigt. „Ab da lief alles nur noch über Anwälte!“

Diese Rechtslage diskriminiert ledige Väter gegenüber geschiedenen, so urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2009. Das kippte die derzeitige Regelung schließlich im Juli dieses Jahres (Az. 1 BvR 420/09) als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Bundesjustizministerium arbeitet jetzt an einer Neuregelung zum Sorgerecht unverheirateter Eltern.

„Nicole“ litt schwer an der vom Vater. Sie kam mit ihrer Mutter nicht mehr klar, riss aus, ging nicht mehr zur Schule, lebte in einer betreuten Wohngruppe, später im Heim. Irgendwann bekam Thomas Nitz das – unter Aufsicht. „Dabei hatte ich immer das Gefühl, alle warten nur darauf, dass ich einen Fehler mache.“ Mit 14 Jahren forderte „Nicole“ unmissverständlich: Ich will zu meinem Vater. Seit sie dort lebt, geht es ihr gut. Die Leistungen in der Schule haben sich stabilisiert, sie büffelt jetzt fürs Abitur.

Obwohl die neue Sorgerechtsregelung noch nicht auf dem Tisch liegt, können Väter schon jetzt eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Heinz G.* aus Falkensee hat das geholfen. Seine Beziehung war schon gescheitert, als die Freundin schwanger war. Inzwischen ist seine vierjährige Tochter jedes zweite Wochenende bei ihm, darf auch mit dem Vater verreisen. Seit März 2010 üben die Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus.

Mehr als die Hälfte aller Mütter in Ostdeutschland (58 Prozent) sind laut Statistik bei der Geburt eines Kindes ledig; im Westen waren das 2008 lediglich 26 Prozent. Die meisten entscheiden sich für die gemeinsame Sorge. Denn darin sind sich alle Betroffenen einig: Kinder brauchen beide Eltern. Was aber, wenn die sich ständig streiten, das Sorgerecht als Druckmittel missbrauchen?

„Dir Schlampe werd ich es schon zeigen!“, hatte Sandra M.* zu hören bekommen, als sie sich von Nicos* Vater trennte. Bisher hatten beide von Sandras Einkommen als Reisekauffrau gelebt – der Mann, selbstständiger Grafiker, saß bis auf Gelegenheitsjobs zu Hause. „Ums gemeinsame Sorgerecht kommst du nicht drumrum“, brüllte er.

Christel Mück-Hannemann, Leiterin des Brandenburger Frauenhauses, kennt genug Fälle, in denen Väter das Umgangsrecht missbrauchen, um Kontakt zu ihren Ex-Partnerinnen zu erzwingen. „Aber bei Gewalt ist eine Grenze überschritten“, betont die Sozialarbeiterin. Dennoch urteilen Gerichte sehr unterschiedlich. Gerade, wenn die Beweislast allein bei den Frauen liegt.

Hans-Christian Prestien, Ehrenvorsitzender des Landesverbandes Brandenburg vom Verein „Anwalt des Kindes“ in Potsdam, weiß wie schwer Sorgerechtsentscheidungen sind. Als langjähriger Familienrichter musste er sie oft anhand von Gutachten fällen. „Einer der Gutachter sagte zu mir, wenn ich meiner Verantwortung als Richter gerecht werden wolle, solle ich selbst in die Familien gehen und Väter und Mütter mit ihren Kindern erleben. Das habe ich getan. Danach war ich zu keinem Urteil mehr fähig!“ Es gab kein Entweder- oder. „Es geht nicht um ein Sorgerecht, sondern um eine Sorgepflicht. Und die entsteht mit der Geburt eines Kindes für beide Eltern!“ Ihrer Verantwortung dürften sich weder Väter noch Mütter entziehen. Der Staat habe kein Recht, willkürlich einzugreifen. „Nur in Ausnahmefällen, wenn wirklich das gefährdet ist, sind staatliche Entscheidungen nötig“, so seine Erfahrung.

Wie aber entscheiden bei zwei Menschen, die sich womöglich kaum kennen und nun gemeinsam Verantwortung für ein Kind haben? Birgit Uhlworm, Geschäftsführerin vom Landesverband der Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. in Königs Wusterhausen bringt es auf den Punkt: „Auch ein unverheirateter Vater soll das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Aber die Mühe eines Antrags, die muss er sich schon machen.“ *Name geändert

Quelle: maerkischeallgemeine.de – 01.11.2010 – Von Rose Black
Link zum Pressebericht: www .maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11929276/492531/Zwei-Grundmodelle-fuer-gesetzliche-Neuregelung-Vaeter-hoffen-auf.html

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Readster
  • Alltagz
  • Oneview
  • SEOigg
  • Maodi
  • Colivia
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Webbrille
  • Tausendreporter
  • Newsrider
  • newskick
  • seekXL
  • Newstube
  • Weblinkr
  • Wikio DE
  • Propeller

Post to Twitter Post to Facebook Send Gmail Post to MySpace

Verwandte Artikel:


Geben Sie einen Kommentar ein