Zuschuss für die Fahrt zum Papa
Dass sie wenig Aussicht auf neue Zuschüsse haben, wissen Hartz-IV-Empfänger schon. Deshalb gibt es kaum Härtefall-Anfragen bei der Arbeitsagentur. Die Teamleiterin erklärt, wer Chancen hätte.
“Das wird in Zukunft vielleicht eine Baustelle”, sagt Heidi Nothacker, Teamleiterin der Arbeitsagentur Ehingen, zum Thema Umgangsrecht bei Hartz-IV-Empfängern. Denn wenn das Kind bei geschiedenen Partnern beim Hartz-IV-Empfänger zu Besuch ist, fallen dafür Fahrtkosten und Verpflegung an. Das ist ein möglicher Härtefall, der mit der Regelleistung nicht zu bezahlen ist und wofür es zusätzlich Geld geben kann, wenn die entsprechenden Nachweise da sind und die Kosten möglichst niedrig gehalten wurden. Dies ist bisher einmal vorgekommen.
“Aber wir bewegen uns hier auf Glatteis.” Nothacker meint damit insgesamt die möglichen Härtefälle, die auf die Agentur nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar zukommen können. Die Karlsruher Richter hatten die bisherige Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze als verfassungswidrig eingestuft, ohne sich auf Einzelheiten zur Änderung festzulegen. In manchen Kommunen gab es daraufhin eine Antragsflut in den Arbeitsagenturen. Die Ehinger Agentur blieb davon weitgehend verschont, nur wenige Anträge sind eingegangen.
So gab es Anträge auf einen Zuschuss für Nachhilfeunterricht, den Kieferorthopäden, eine Wochenendfreizeit und eine Stromabrechnung. Alles wurde abgelehnt: Diese Dinge seien bereits in der Regelleistung enthalten beziehungsweise können durch kostenlose oder kostengünstige Angebote an den Schulen beglichen werden. Die Schule könnte für bedürftige Familien auch die Wochenendfreizeit bezahlen.
Ebenfalls abgelehnt wurden Kosten für einen Notfallknopf in der Wohnung einer kranken Frau für 30 Euro pro Monat. “Wir waren der Meinung, dass das Luxus wäre und sie noch telefonieren und ein Handy benutzen kann”, sagt die Teamleiterin.
Wie Nothacker weiter berichtet, sei in wenigen Fällen ein Darlehen für Nachzahlungen bei Strom oder Heizung möglich, “aber nur ausnahmsweise, denn das ist schließlich nicht unsere Schuld”, sagt sie. Der neue Zusatzbeitrag mancher Krankenkassen kann im Ausnahmefall übernommen werden: etwa wenn wegen einer Reha oder einer langwierigen Behandlung kein Wechsel der Kasse möglich ist. In vielen Fällen gilt also “man kanns ja mal versuchen”, sagt Nothacker.
Info
Ein Antrag auf einen Härtefall kann bei der Agentur für Arbeit formlos eingereicht werden und wird dann geprüft.
Quelle: swp.de – 17.04.2010 – KARIN MITSCHANG
Link zum Pressebericht:www .swp.de/ehingen/lokales/ehingen/art4295,445948























