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22.05.2013

Zum Tag der Eltern-Kind-Entfremdung fliegen die Seifenblasen der Liebe

Mit dem weltweiten Parental Alienation Awareness Day (PAAD), jährlich am 25. April, soll in der Öffentlichkeit das Bewusstsein möglicher Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung oder Scheidung geschärft werden und durch besseres Wissen Trennungs-Elternteile zu kindesgerechterem Verhalten angeregt werden.

Nicht nur eine Trennung oder Scheidung an sich kann zu Eltern-Kind-Entfremdung führen, sondern insbesondere auch ein feindselig-aggressives Elternverhalten z. B. durch elterliches Schlecht-Reden über den anderen Elternteil, erläutert die Selbsthilfegruppe. weiterlesen…

Quelle: Selbsthilfegruppe PAS Rhein/Main
Link zum Pressebericht: www.curado.de/Eltern-Kind-Entfremdung-14883/

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Ein Kommentar zu “Zum Tag der Eltern-Kind-Entfremdung fliegen die Seifenblasen der Liebe”

  1. ian Howe schrieb:

    Habe sch erhebliche „PAS“Probleme mit meiner erwachsenen 35 jährigen verheirateten Tochter, die einen Sohn Alter 3 hat.
    Im Rentenalter lebe ich in vierzigjähriger Ehe mit meiner Frau gut zusammen so dass die ganzen Hintergünde von Scheidung, die ich zumeist in der relevanten Literatur über PAS nachgelsen habe, nicht zutreffen. Kann man sogar in meinem Fall überhaupt von PAS reden? – die von der Tochter gezeigten Symptome sind aber sehr ähnlich.
    Das Ganze geht so weit dass sowohl ich als meine Frau den Zugang zu unserem Enkelkind verwehrt bekommen: wir haben seit etwa drei jahre ihn nicht gesehen.
    Habe im SGB § 1684 über das Besuchsrecht von Grosseltern nachgelesen aber habe auf familienrechtlichen Rat hier keine rechtliche Schritte unternommen; habe solche diese sehr wohl meiner Tochter und dem Schwiegersohn angedroht aber nach dem Fachrat wohl dise Schritte denen direkt gegenüber zurückgezogen. Zu jenem Zeitpunkt habe ich meine Tochter sehr entschieden „zurechtgerückt“ – ohne Beleidigung aber sehr entschieden mitgeteilt was ich von Ihrem Verhallten halte.
    Schon erwähnenswert ist eine diagnostizierte psychische Störung bei mir ( manisch/drpresieven Syndrome bishin zu 50% Behindertgrad) die ich seit etwa 35 Jahre fachlich habe behandeln lasse und die ich jetzt für sehr gut unter Kontrolle halte. Sogar dies ist für mich dies kein Grund für das Verhallten meiner Tochter
    Haben Sie hier irgendwelche Ratschläge zur Hand, insbsondere wie wäre ein Zugang zum Enkel möglich.? Wie gesagt die strikte Anwendung von SGB halte ich für wenig sinnvoll aber vielleicht gibt es andere soziale, familienrechtiche Wege z. B über das Behindertenrecht – Benachteilung usw?
    Mit freundlchen Grüßen
    Ian Howe

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