XII ZR 37/09 – Elterngeld und Unterhaltsanspruch

Sie ist nichteheliche Mutter und verlangt von dem Vater ihres Kindes nach § 1615 l BGB.

Sie bezieht aber auch Elterngeld. Muss sie sich das auf ihren Unterhaltsanspruch anrechnen lassen?
Zum Teil, sagt der .

Zwar wird Elterngeld grundsätzlich einkommensabhängig gezahlt, so dass es Lohnersatzfunktion erhält und deswegen als Einkommen des bezugsberechtigten Elternteils zu berücksichtigen ist. In Höhe von 300 € monatlich bleibt es nach § 11 Satz 1 BEEG allerdings unberücksichtigt. Das Gesetz belässt der Klägerin somit neben dem Mindestbedarf in Höhe von 770 € jedenfalls einen Teil des Elterngelds von monatlich 300 €.

Auch das seit Juli 2008 der Klägerin gezahlte II steht dem zugesprochenen Unterhaltsanspruch nicht entgegen. Der Gesetzgeber hat das II als subsidiäre Sozialleistung ausgestaltet, die nicht bedarfsdeckend wirkt. Entsprechend geht der Unterhaltsanspruch im Falle der Leistung von II nach § 33 SGB II auf den Träger der staatlichen Sozialleistung über. Das II ist deswegen nicht als Einkommen des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen

BGH v. 10.11.2010 – XII ZR 37/09

Quelle: beck.de – 13.12.2010 – Hans-Otto Burschel
Link zum Pressebericht: blog. beck.de/2010/12/13/elterngeld-und-unterhaltsanspruch

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Ein Kommentar zu “XII ZR 37/09 – Elterngeld und Unterhaltsanspruch”

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