XII ZR 141/08 – Sozialhilfe und Befristung des nachehelichen Unterhalts

Zusammenfassung von “Anmerkung zum Urteil des vom 28.04.2010, Az.: XII ZR 141/08 (§§ 1572, 1578b, 412, 404 BGB, § 94 SGB XII: Unterhaltsbefristung bei Anspruchsübergang auf Sozialleistungsträger)” von RAin/FAinSozR/FAinFamR Dr. Gudrun Doering-Striening, original erschienen in: FamRZ 2010 Heft 13, 1059.

Der BGH hat in seinem Urteil vom 28.04.2010 (Az.: XII ZR 141/08) zur Befristung des nachehelichen Krankheitsunterhalts im Falle der Klage des Sozialhilfeträgers auf rückständigen und laufenden aus übergangenem Recht Stellung genommen.

Die Verfasserin der Anmerkung erläutert, dass es sich insoweit um einen täglich vorkommenden Fall gehandelt hat, in dem ein Ehemann nach der nicht mehr bereit war, Unterhalt zu zahlen. Die Ehefrau war daraufhin gezwungen, Sozialhilfe zu beantragen. Die Autorin betont, dass diese in solchen Gestaltungen einen vorläufigen Vorrang genießt, wobei der Unterhaltsanspruch gegen den Ehegatten auf den Sozialleistungsträger nach § 94 SGB XII übergeht, soweit er besteht.

An diesem Punkt greife das Urteil des BGH vom 28.04.2010 (Az.: XII ZR 141/08) an. Der BGH habe festgestellt, dass die Sozialleistungsbedürftigkeit eine Befristung nach § 1578b BGB nicht verhindern kann. Damit nehme der Gesetzgeber in Kauf, dass der Unterhaltsberechtigte wegen der Befristung sozialleistungsbedürftig wird.

Die Autorin erläutert, dass diese Entscheidung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sie stellt eine Verbindung zur sittenwidrigen Vereinbarung von Unterhaltsverzichten her und weist darauf hin, dass eine Sittenwidrigkeit insoweit bereits vorliegt, wenn mindestens grob fahrlässig eine Unterstützungsbedürftigkeit herbeigeführt wird. Durch die Möglichkeit der Befristung habe der Gesetzgeber das Risiko der Bedürftigkeit sozialisiert und zu einem alltäglichen Risiko gemacht. Die Autorin ist der Auffassung, dass dieser Paradigemwechsel bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts zukünftig beachtet werden muss.

Quelle: lexisnexis.de – RAin Nadja Goldmann
Link zum Pressebericht: www .lexisnexis.de/rechtsnews/sozialhilfe-und-befristung-des-nachehelichen-unterhalts-doering-striening-zum-urteil-des-bgh-vom-2010-04-28-183888

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