Wie Kinderschutz in Brandenburg funktionieren soll

Wenn sich die Behörden an die Vorschriften halten, kann ein Fall wie in Lübbenow eigentlich nicht passieren. Morgenpost Online fragte Experten aus dem Bildungs- und Sozialministerium in Potsdam, wer für den Schutz von Mädchen und Jungen eigentlich zuständig ist.
Wann kommt ein Kind bis zur Einschulung „in Kontakt mit den Behörden“?

In Brandenburg laden die Gesundheitsämter seit April 2008 zu den sogenannten U-Untersuchungen ab dem 1. Lebensjahr beim Kinderarzt ein. Reagieren die nicht, leiten die Gesundheitsämter dies an den Landkreis weiter. Der kann gegebenenfalls das Jugendamt informieren. Vor Schulbeginn steht verpflichtend die schulärztliche Untersuchung an. Die werden über die Gesundheitsämter dazu eingeladen. Diese erhalten die Namen der einschulungspflichtigen Kinder von den Schulämtern. Im Fall von Jennifer wäre zumindest die schulärztliche Untersuchung Pflicht gewesen.
Wie wird sichergestellt, dass ein Kind rechtzeitig eingeschult wird?
Das Einwohnermeldeamt gibt die Einschulungslisten mit den Namen der schulpflichtigen Kinder mit Stand 1. Dezember an das staatliche Schulamt weiter. Dieses kann danach die Kinder den Grundschulen zuordnen. Die Eltern müssen die Kinder bis 28. Februar für das kommende Schuljahr an der Schule anmelden. Spätestens im März muss das Schulamt über einen Überblick verfügen. Es erhält auch von den privaten Schulen die Namen. Das Schulamt muss jedem fehlenden Kind nachgehen. Jennifer stand nach Auskunft der Gemeinde auf eine der Listen. Doch wurde sie nie eingeschult. Nach der in Brandenburg 2005 geänderten Grundschulverordnung sind die Eltern zudem verpflichtet, ihre Kinder bei der Schule persönlich vorzustellen. Dies ist auch eine Konsequenz auf den Fall „Dennis“. Der Junge war 2004 zweieinhalb Jahre nach seinem Hungertod in der Kühltruhe entdeckt worden.
Welche Handhabe haben die Behörden, wenn die Eltern das Kind nicht zur Schule schicken?
Das Schulamt schaltet das Jugendamt ein. Dieses muss dem nachgehen. Sollten Eltern den Schulbesuch ihrer Kinder verweigern, droht ein Zwangs- und Bußgeld. Außerdem kann den Eltern über das teilweise das entzogen werden.
Wer überwacht die Jugend- und Schulämter?
Dienstherr des Jugendamtes ist der Landrat. Die Schulämter sind dem Bildungsminister unterstellt.

Quelle: morgenpost.de – 29. Juli 2009 – Von Gudrun Mallwitz
Link zum Pressebericht: www .morgenpost.de/brandenburg/article1141553/Wie__in_Brandenburg_funktionieren_soll.html

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