Wenn die Enkeltochter nicht zur Großmutter darf
Iserlohn. Wenn andere Großeltern ihren Enkelkindern zu Weihnachten Geschenke machen und die Freude darüber mit ihnen teilen, dann fühlt sich Ingrid Höllmann besonders einsam. Sie darf ihre Enkeltochter nicht sehen am Fest der Liebe, ihre eigene Tochter möchte es nicht.
„Seit sie bei dem neuen Mann ist, mit dem ich nicht zurecht komme, ist unser Verhältnis zerstört, mit der Folge, dass meine Enkelin mich nicht mehr besuchen darf“, erklärt Ingrid Höllmann. „Ich hatte meine Enkeltochter fünf Jahre hier im Haus, und jetzt besteht keinerlei Kontakt mehr.“
Kein Einzelfall, wie Michael Kaiser vom Verein „Väteraufbruch für Kinder“ berichtet. Der Iserlohner setzt sich seit vielen Jahren für Vätern ein, die vergeblich um das Unterhaltsrecht oder das Besuchsrechtkämpfen. Dabei arbeitet der Verein „Väteraufbruch“ eng mit der „Großeltern-Initiative“ zusammen. „Wir alle sind gleich betroffen“, so Michael Kaiser.
Noch immer werde bei Urteilen des Familiengerichts in den meisten Fällen zugunsten der Mutter entschieden, wenn es um das Sorgerechtrecht gehe, so Kaiser. „Und wenn Kinder auch noch auf ihre Großeltern verzichten müssen, verlieren sie Oma und Opa als eine verlässliche Komponente in ihrem Leben.“
Bei den 14-täglichen Treffen der „Großeltern-Initiative“ (montags um 19 Uhr im Haus der Begegnung an der Aloysiusstraße) drehen sich Gespräche und die gegenseitige Unterstützung um Fälle wie den von Ingrid Höllmann. „Dabei sind wir aber keinesfalls auf Konfrontation mit den Behörden aus“, so Michael Kaiser. Im Gegenteil: Die Kooperation mit dem Jugendamt und Kai Maibaum als Leiter des städtischen Bereiches Jugend sei gut und fruchtbar. „Wir sehen keinen Sinn darin, uns mit einem Protestplakat vors Rathaus zu stellen und setzen auf Kooperation“, so Michael Kaiser, der wie Ingrid Höllmann der Überzeugung ist, dass Kinder auch ein Recht auf ihre Großeltern haben.
Wer sich für die „Großeltern-Initiative“ interessiert, kann sich direkt an Ingrid Höllmann unter Telefon s02371/27308 oder E-Mail enkelkindentzug@web.de wenden.
Quelle: derwesten.de – 08.12.2010 – Stefan Janke
Link zum Pressebericht: www .derwesten.de/staedte/iserlohn/Wenn-die-Enkeltochter-nicht-zur-Grossmutter-darf-id4036255.html























