Was tun, wenn der Vater den Unterhalt für die Kinder nicht zahlt?
Mit Wirkung zum Januar 2010 sind die Sätze der Düsseldorfer Tabelle nach oben angepasst worden. Doch nicht alle Väter können den höheren Unterhalt für ihre Kinder auch bezahlen. Alleinerziehende können in solchen Fällen einen erhöhten Unterhaltsvorschuss beantragen.
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde den Bürgerinnen und Bürgern einige Steuererleichterungen beschert. So steigt das Kindergeld um 20 Euro auf 184 Euro im Monat für das erste und zweite Kind und der Kinderfreibetrag wird von 6.024 Euro auf 7.008 Euro pro Jahr angehoben. Durch diese Erhöhungen musste auch die Düsseldorfer Tabelle angepasst werden.
Unterhalt für Kinder: Höhe nach der Düsseldorfer Tabelle 2010
Mit der Düsseldorfer Tabelle 2010 steigt die Höhe des Unterhalts um etwa 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr an. Allerdings wird sich der eine oder andere Vater schwer tun, monatlich bis zu 70 Euro pro Kind mehr an Unterhalt zu zahlen.
Kann der Unterhaltspflichtige seinen Verpflichtungen nicht vollständig nachkommen, springt in der Regel der Staat ein. Die gute Nachricht: Auch der Unterhaltsvorschuss ist Anfang 2010 erhöht worden.
Unterhalt für Kinder: Unterhaltsvorschuss ist an Kinderfreibetrag gekoppelt
Ähnlich wie die Sätze der Düsseldorfer Tabelle ist auch der Unterhaltsvorschuss an den Kinderfreibetrag gekoppelt. Daher steigt auch der Unterhaltsvorschuss im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr deutlich an.
Für Kinder bis zu sechs Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss 133 Euro im Monat, für Kinder zwischen sechs und (unter) zwölf Jahren sind es 180 Euro.
Basis für den Unterhaltsvorschuss ist der in Paragraf 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelte Mindestunterhalt, der an den Kinderfreibetrag gekoppelt ist. Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren ist danach als Mindestunterhalt der volle Kinderfreibetrag vorgesehen. Dieser liegt seit Anfang 2010 bei 364 Euro pro Monat. Davon abgezogen wird das Kindergeld, das seit Anfang 2010 für die ersten beiden Kinder 184 Euro beträgt.
Damit bleiben 180 Euro, die der Staat als Unterhaltsvorschuss maximal zahlt, wenn ein Vater den Unterhalt für seine Kinder nicht vollständig zahlen kann. Zusammen mit dem Kindergeld ist damit das sächliche Existenzminimum des Kindes gesichert. Eine ähnliche Rechnung wird auch für Kinder unter sechs Jahren aufgemacht. Für Kinder in dieser Altersgruppe beträgt das sächliche Existenzminimum nach § 1612a BGB genau 317 Euro.
Unterhalt für Kinder: Wer zahlt den Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss wird für Kinder bis maximal zwölf Jahren vom Jugendamt gezahlt. Die Leistung kann immer dann beantragt werden, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben. Allerdings springt das Jugendamt nur für maximal 72 Monate mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Ist dieser Zeitraum ausgeschöpft oder ein Kind zwölf Jahre alt geworden, werden die Zahlungen eingestellt.
Unterhalt für Kinder: Der Unterhaltsvorschuss ist einkommensunabhängig
Bei der Berechnung des Unterhaltsvorschusses spielt das Einkommen des Alleinerziehenden keine Rolle. Daher können auch alleinerziehende Mütter den Unterhaltsvorschuss beantragen.
Demgegenüber werden die Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils (also meist des Vaters) voll auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Somit tritt das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuss nur in Vorleistung. Es wird versuchen, die gezahlten Beträge vom säumigen Unterhaltspflichtigen zurückzuholen.
Unterhalt für Kinder: Unterhaltsvorschuss wird nicht rückwirkend gezahlt
Der vom Jugendamt gezahlte Unterhaltsvorschuss wird nicht rückwirkend gezahlt. Alleinerziehende sollten daher umgehend aktiv werden, wenn der Unterhalt für die Kinder nicht gezahlt wird.
Quelle: vnr.de – 28.02.2010 – Von Michael Konetzny
Link zum Pressebericht: www .vnr.de/b2c/finanzen/finanzplanung/wenn-der-vater-den-unterhalt-fuer-die-kinder-nicht-zahlt.html























Mai 19th, 2010 um 09:39
Und was ist, wenn die KMutter seit 7 Jahren keinen Unterhalt zahlt trotz Verurteilung und ganz einfach nicht arbeiten geht, um ihrer Pflicht nachzukommen?
WIESO immer die Väter? Wer spricht endlich mal von nicht zahlenden Müttern? Wir haben einen Mutterstaat, ein Vater wäre lange im Knast in dieser Situation, diese Mutter aber nicht.
Und geht man ans Fernsehen oder Zeitungen mit dem Thema…..ist es komischerweise nicht interessant genug…….über nicht zahlende Väter jedoch hat man Programme gehabt.
Auch das JA hat nie das getan, was hätte sein müssen.
Mai 26th, 2010 um 09:24
hallo,
das ganze egal ob Mutter oder vater, ist alles das selbe, doch wer sagt das nichtzahlende Väter in den Knast kommen?
Wo bitte steht das, denn langsam bekomme ich nen gaaanz fetten Hals, wenn ich das ganze lese.
Mein Ex, der Vater meiner 2Kinder, hat seit Juni 2003 einen Unterhaltstitel von mir bekommen, doch was nützt einem das ganze Ding, wenn nix passiert. Egal ob nicht zahlende Mütter oder nichtzahlende Väter, es muss endlich eine Lösung her, was man gegen diese tun kann um dem Titel gerecht zu werden. sry doch poppen können alle doch wenn es um Verantwortung geht entziehen sie sich.
ich könnte ewig schreiben.
Fakt ist:
ich habe einen Unterhaltstitel der 100% besagt was der Vater zahlen müßte, doch zahlte er für meine Zwei bis 2008 / 184,07 euro und seit dem 250.- euro für beide Kinder zusammen, sprich 125 euro pro Kind.
Definitiv zu wenig.
dann habe ich Strafanzeige gestellt, was kam der ach so arme Vater hat kein geld und kann nicht zahlen, also abgelehnt und eingestellt.
habe dann einen Anwalt eingeschaltet, er erneut Strafanzeige gestellt, gestern kam nunmehr, auch abgelehnt weil der vater weiterhin kein Geld hat. Sry das kann doch in dem Staat nicht sein das die Unterhaltspflichtigen echt so durchkommen.
Ich bin so weit und so voller Wut gegen den Staat, der Richter und dem vater das ich am liebsten dem vater eine reinschlagen kann.
Erklärung:
bitte wozu gibt es denn den Unterhaltstitel, wenn diese den nicht bedienen und sich keiner dagegen wehren kann um diesen Unterhaltstitel durchzusetzen. Von mir aus soll der Unterhaltspflichtige in den Knast, dann hat man wenigstens eine Genugtuung. Denn mit den Jahren hat man echt Hass entwickelt, gegen den Staat und der Rechtsprechung.
Wozu gibt es die Rechtsprechung??
Damit man allein gelassen wird. hauptsache das Familiengericht hatte etwas zu tun und wofür? keine Ahnung.
Mittlerweile bin ich am Ende meine Kinder stehen immer ohne da und ich bin die schlimme die den Kindern nie etwas gönnt.
Noch mehr arbeiten kann ich nicht, denn Zeit mit den Kindern ist mir auch lieb.
mittlerweilen sind meine Kinder 14 und 16 und was interessiert den Staat auch Kinder.
Kinder sind doch unwichtig, aber meckern alle das Kinder an der Armutsgrenze sind aber helfen will dann auch keiner. Man ist doch total allein gelassen mit allem was man macht.
Letzte Instanz nun die Generalstaatsanwaltschaft.
ob es etwas bringt keine Ahnung, denn ich habe schon lange aufgegeben die Gerechtigkeit zu suchen.
Ich bin mit meinen Kindern allein gelassen wie tausende Kinder /Väter und Mütter.
Hurra nicht zahlende Väter an die Macht(ironie läßt grüßen)
Juni 3rd, 2010 um 14:16
Ich kann mich Frau Marina Bolz nur anschließen.
Nur um keinen Unterhalt zu zahlen wird getrickst ohne Ende.
Es ist eine Schande wie leicht es auf der anderen Seite auch den Nichtzahlenden gemacht wird.
Dann gibt es Gerichtsverhandlungen und selbst da bekommt der Beklagte noch PKH für seine Faulheit.
Die Kinder sind die Leidtragenden.
Bei einer Gerichtsverhandlung welche ich selber hatte um mal wieder den UH einzuklagen, meinte der Kindesvater, er könne sich dann umbringen, wenn er denn zahlen müsse.
Der besagte Richter damals erwiederte mit Humor: Ok, nicht schlecht, die Halbweisenrente ist eh höher als das was sie zahlen sollen.
Nur im Endeffekt wird dann ein paar mal gezahlt und dann geht das gleiche Spiel von vorne los.Und es kostet zusätzlich Zeit und Nerven.
Juni 5th, 2010 um 21:44
Wenn ein Elternteil nicht bereit ist sein Kind zu unterhalten. obwohl er leistungsfähig ist ( also es erziehen und fördern, unterbringen, ernähren. kleiden u.s.w. könnte, notfalls mit Hilfe des sozialen Netzes ) und der andere Elternteil auch die entsprechende Bindungstoleranz aufbringt ( also mit einer 50:50 – Regelung einverstanden ist und bereit seinen Teil dazu beizutragen ) können Klagen u. Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung eines monetären Unterhalts möglw. sinnvoll sein.
Wenn aber, was leider sehr oft der Fall ist, ein Elternteil diesen originären Unterhaltsanspruch des Kindes (!) verweigert und den anderen gezielt ausgrenzt, z.B. um sich an diesem zu rächen, oder das Kind ( die Kinder ) als Besitztum zu beanspruchen, also mangelnde Bindungstoleranz aufweist, wohlmögl. mit Hilfe von JA, AG und Drittleistern den gezielt ausgegrenzten Elternteil in die Leistungsunfähigkeit treibt ( also vom Verdiener, mittels Unterhaltsvorschüssen, Gerichts-u.Anwaltskosten, zum Hartz IV-Empfänger macht ), so ist das nackter Terror zum Schaden des Kindes, im extremfall vorsätzlicher Kindesmißbrauch.
Ich kann selbstverständlich nur hoffen, daß Frau Bolz u. Frau Thannhäuser nicht zu jenen gehören.
Es würden bei der momentanen Rechtsauslegeung durch JA und AG sehr viele liebevolle und verantwortungsfähige und-willige Eltern im Knast verschwinden, wenn jenen gezielt ausgrenzenden Eltern und ihren Helfershelfern in den Behörden und sonstigen “Kinder-u. Mutterschutz”-Einrichtungen das Machtinstrument dazu in die Hand geben würde.
Eine Regelung zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen des Kindes ( !, nicht eines Elternteils ), müßte also eine ebenfalls durchsetzungsfähige Bindungstoleranzbedingung enthalten.
Bei Umgangsboykott oder sonstigen Parentalisierungsbetrebungen müßten die gleichen Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden, bis hin zum Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechtsentzug.
Die gesetzlichen Vorgaben gibt es ( Ordnungsgelder bis 25000€, ersatzweise Haft, Rechteentzug ), allerdings werden diese durch die Rechtsprechung in D. praktisch vollständig boykottiert.
Schlimm für die Kinder der Eltern, die, obwohl sie bereit sind sich die Verantwortung zu teilen ( und ich hoffe natürlich, daß Frau Bolz und Frau Thannhäuser zu diesen zu rechnen sind ), mit dem reduzierten Unterhaltsvorschuss auskommen müssen.
Noch schlimmer aber für die Kinder der Eltern, denen der einst geliebte Elternteil verweigert ( wohlmögl. als “verantwortungsloser Lump” oder gar gewalttätig dargestellt ) wird.
Sie leiden am meisten darunter, oftmals lebenslänglich.
Gruß
F. Mahler
Juni 10th, 2010 um 10:27
Danke F.Mahler !!!!
für Deinen Zeilen … ich durch lebe das von Dir beschriebene seit 5 Jahren egal ob ich leistungsfähig bin oder nicht es interessiert einfach niemanden.. Man(n) darf nicht mal “pup`s” sagen und schon stehen Sie mit dem ganzem Machtapperat wieder bei mir (auch sicherlich bei anderen)auf der Matte und die EX darf lügen, betrügen, div. Falschaussagen tätigen, eigene Kinder unter Druck setzten (ist das Mutter liebe???)und und und … und das nur den Kindern den Papa zu nehmen !!! Natürlich alles unter dem Deckmantel “zum wohle der Kinder” …das ich nicht lache !!!!
Falls sich hier jetzt jemand angesprochen fühlt… ich habe nur für mich in meiner Situation gesprochen es gibt sicherlich auch Papa`s die sich Ihrer Verantwortung entziehen und das geht ja natürlich auch nicht !!!
Gruß
aus dem hohen Norden