Wann hilft mir ein Ehevertrag bei der Scheidung?

Das neue sieht vor, dass man im Fall einer auch als Frau mit kleinen Kindern schnell wieder arbeiten gehen muss. Kann ich dies durch einen verhindern? (Ute Paul, Ulm)
Antwort: Das neue Unterhaltsrecht sieht einen Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils bis zum dritten Lebensjahr vor. Bis dahin muss der Betreffende keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs ist möglich. Hieraus ergeben sich am Einzelfall orientierte Entscheidungen der Gerichte, bei denen das und die konkreten Betreuungsmöglichkeiten beachtet werden.

Besteht eine Betreuungsmöglichkeit im Kindergarten oder der Schule, so muss diese nach der Scheidung genutzt werden und der betreuende Elternteil arbeiten. Ob die Eheleute anlässlich der Familienplanung gemeinsam von einer längeren Phase der Betreuung des Kindes durch ein Elternteil ausgingen, kann dann oft nicht mehr bewiesen werden.

Daher wäre es ratsam, bei Eheschließung einen entsprechenden Ehevertrag über die Dauer der Betreuung ohne oder mit eingeschränkter Erwerbsobliegenheit zu schließen. Dies garantiert auch nach einer das Festhalten an der bisherigen Einigung. Selbstverständlich steht dieser Regelung nicht entgegen, dass der betreuende Elternteil wieder früher arbeiten geht.

Hier kann vertraglich sogar ein Anreiz dergestalt geschaffen werden, dass beispielsweise ein Teil der Einkünfte bei der Unterhaltsberechnung bis zu einem bestimmten Alter des Kindes anrechnungsfrei bleibt. Mit der gemeinsam geplanten zeitweisen Rückstellung der beruflichen Tätigkeit wegen Kindesbetreuung geht in der Regel ein beruflicher Nachteil einher, der oft je nach Anzahl und Alter der Kinder nicht wieder ausgeglichen werden kann.

Auch hierfür sollte durch einen Ehevertrag ein Ausgleich geschaffen werden. Die Vielfalt der Regelungsmöglichkeiten schafft eine individuelle Lösung für alle Familien, die durch frühzeitige und fachlich fundierte Beratung viel Streit und Kosten spart.

Marion Koene, Fachanwältin für , Vorstandsmitglied im Kölner Anwaltverein

Quelle: welt.de – 21. Dezember 2009
Link zum Pressebericht: www .welt.de/finanzen/article5597547/Wann-hilft-mir-ein-Ehevertrag-bei-der-Scheidung.html

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