Von Worten und Taten

Rechtliche Konsequenzen aus der Anerkennung der Kinderrechtskonvention ungewiss

Vielleicht ist die Abschiebung von 16-jährigen künftig trotz der Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention möglich. Der verkündete »große Tag für Kinderrechte« wäre dann eine große Farce gewesen.

Politiker sprechen gern von »Signalen«, wahlweise kombiniert mit »klar«, »wichtig«, »kraftvoll«, »positiv«, »stark« oder »mutig«, denn das klingt prima, ist aber äußerst unkonkret. »Auch wenn deutsche Gesetze Kinderrechte schon in der Vergangenheit respektiert haben, erwarte ich für die Rechtsanwendung ein klares Signal, dass dem Vorrang gebührt«, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Montag zum Beschluss der Bundesregierung, die Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Diese Entscheidung begrüßten auch zahlreiche Initiativen und Verbände, die sich für die Rechte von Kindern und Flüchtlingen einsetzen.

Zwei Tage nach dem »großen Tag für die Kinderrechte« (Leutheusser-Schnarrenberger), meldete die Nachrichtenagentur epd, die Justizministerin habe im Bundestag gesagt, die Entscheidung ziehe nicht zwingend gesetzliche Änderungen nach sich. Sie solle »den Ländern Anlass sein, ihre legislative Praxis und Gesetzesanwendung kritisch zu überprüfen«. Auch aus dem Innenministerium hieß es laut epd, Änderungen im Asylverfahrensrecht seien nicht zu erwarten. Die »Verfahrensfähigkeit« von 16- und 17-jährigen entspreche der Kinderrechtskonvention.

Dort steht im Artikel 1: »Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.« Der Nachsatz scheint verschiedene Interpretationen möglich zu machen – bei dem entsprechenden politischen Willen.

Heiko Kauffmann von Pro Asyl kann sich nicht vorstellen, dass Leutheusser-Schnarrenberger sich und den Bund aus der Verantwortung stehlen will. Gerade die FDP habe sich für die Rücknahme des Vorbehalts eingesetzt. Er kann nicht glauben, dass sich die Partei nun von den eigenen Positionen distanziere. »Wenn doch, so wäre das wohl der Koalitionsräson geschuldet«, mutmaßt er.

Für »zwingend notwendig« hält Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der LINKEN, gesetzliche Anpassungen der Bestimmungen zum Asyl-, Asylbewerberleistungs- und Aufenthaltsrecht. Im November hatte Jelpke selbst zusammen mit ihrer Fraktion einen Antrag im Parlament gestellt, die UN-Kinderrechtskonvention endlich umzusetzen. »Wir werden unsere Forderungen konkretisieren, welche gesetzlichen Änderungen folgen müssen.« Zentral sei, dass bei Minderjährigen künftig das Kindeswohl im Vordergrund stehe, nicht mehr der Aufenthaltstatus. Sie müssten kindgerecht untergebracht und behandelt werden, Abschiebehaft und Abschiebung dürften nicht mehr erlaubt sein.

Eine Nachfrage beim Bundesjustizministerin blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Bis auf Weiteres muss man davon ausgehen, dass »Zeichen« keineswegs besser sind als »Signale«: »Mit der Rücknahme der Vorbehaltserklärungen setzt Deutschland auch ein Zeichen auf internationaler Ebene. Ich hoffe, dass wir auch für andere Länder zum Vorbild werden«, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

Quelle: neues-deutschland.de – 07.05.2010 – Von Regina Stötzel
Link zum Pressebericht: www .neues-deutschland.de/artikel/170574.von-worten-und-taten.html

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