Väterkongress in Karlsruhe zum Thema gemeinsamer elterlicher Verantwortung auch für nichteheliche Väter

Vergleich mit den Regelungen europäischer Nachbarländer

Am 8. Mai 2010 veranstaltet der bundesweite Verein “Väteraufbruch für Kinder e.V.” seinen 3. deutschen Väterkongress in Karlsruhe. Auf dem diesjährigen Kongress steht das nicht miteinander verheirateter im europäischen Vergleich im Mittelpunkt. Dazu werden Väter aus den Ländern Polen, Österreich, Schweiz, Frankreich, Belgien und den Niederlanden berichten. Am 3. Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Regelung, welche unverheiratete Väter grundsätzlich von der gemeinsamen elterlichen Sorge ausschließt, wenn die Mutter die Alleinsorge will, als Diskriminierung beschrieben. Damit ist Deutschland verpflichtet, eine Gesetzesänderung vorzunehmen.

Der Bundesvorsitzende des Väteraufbruch für Kinder e.V., Prof. Dr. Dr. Ulrich Mueller, wird die Position des Vereins zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern begründen und über den Stand der politischen Diskussion berichten. Der Väteraufbruch fordert das gemeinsames
Sorgerecht ab Feststellung der . Der Vater Horst Zaunegger erreichte das Straßburger Urteil. Er wird über seinen erfolgreichen
Weg und über die daraus folgenden Konsequenzen berichten. Herr Felix Schöbi vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement im Bundesamt für Justiz BJ, Schweiz, wird über die Entwicklung der gesetzlichen Reform in der Schweiz referieren. Frau Rechtsanwältin Annie Heintzelmann wird die Situation in Frankreich beschreiben. Der Kinderund Familienpsychologe Jan Piet de Man wird die Reform in Belgien im Jahr 2006 vorstellen und die bisherigen Erfahrungen mit einer stärkeren Einbindung beider Eltern beschreiben. In Frankreich und Belgien ist das Wechsel- bzw. Doppelresidenzmodell, also dass die Kinder auch nach der ihrer Eltern von beiden weiterhin paritätisch betreut werden, weit verbreitet und auch gesetzlich berücksichtigt.

Im Anschluss wird Bundesvorstandsmitglied Rainer Sonnenberger Alternativformen zu gerichtlichen Entscheidungen vorstellen, wenn sich die Eltern nicht eigenständig einigen können. Den Abschluss des Kongresses bildet ein Podiumsgespräch mit Vertretern der politischen Parteien.
Weitere Informationen zu diesem und den vorhergehenden Väterkongressen stehen unter www.vaeterkongress.vaeteraufbruch.de zur Verfügung.
Der gemeinnützige Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e. V. besteht seit 1988. Mit derzeit rd. 3.000 Mitgliedern und 150 lokalen Kreisvereinen oder Ansprechpartnern ist er der größte und einzige bundesweite Verein, der sich für Väter und Mütter einsetzt, die ihre Elternverantwortung partnerschaftlich und paritätisch, d. h. gleichberechtigt und gleichverpflichtet wahrnehmen wollen. Und zwar unabhängig von ihrem Familienstand!
Er ist lokal in Form von Selbsthilfegruppen und bundesweit als Fachverband organisiert. Neben den Väterkongressen und anderen Einzelkongressen veranstaltet er seit 2003 jährlich die Familienkongresse in Halle/Saale (www.familienkongress.vaeteraufbruch.de).

Quelle: wittenberger.de – 22. April 2010 – Von Torsten Sielaff
Link zum Pressebericht: www .wittenberger.de/index.php/news/1143-vaeterkongress-in-karlsruhe-zum-thema-gemeinsamer-elterlicher-verantwortung-auch-fuer-nichteheliche-vaeter

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