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19.05.2013

Väter sollen Erzeuger und Erzieher sein

Neues Regelwerk für die wilde Ehe mit Kindern: Bei unverheirateten Eltern ist das Sorgerecht oft die Trumpfkarte der Mutter. Bislang. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will Paare ohne Trauschein dazu anhalten, gemeinsam die Verantwortung für den Nachwuchs zu übernehmen. Sie stärkt damit die Rechte lediger Väter.

Das unverheiratete Zusammenleben ist mittlerweile so himmelweit von der Vorstellung einer “wilden Ehe” entfernt, dass sich damit nicht einmal mehr die Fantasien gutbürgerlicher Paare beflügeln lassen. Längst leben ordentliche Bürger ihrerseits ohne Trauschein mit untadeligen Bürgerinnen zusammen, es handelt sich um eine freundliche Übernahme der wilden Ehe durch das Bürgertum. weiterlesen…

Quelle: sueddeutsche.de – 03.04.2012 – mkoh
Link zum Pressebericht: www.sueddeutsche.de/leben/sorgerecht-bei-unverheirateten-paaren-vaeter-sollen-erzeuger-und-erzieher-sein-1.1324800

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3 Kommentare zu “Väter sollen Erzeuger und Erzieher sein”

  1. F. Mahler schrieb:

    Was sich Wolfgang Janisch von der Süddeutschen Zeitung da an triefenden radikalfeministischen Sarkasmen abbricht, ist an Eltern-u.Kinderfeindlichkeit kaum noch zu überbieten.
    Es drängt sich der dringende Verdacht auf, daß Herr Janisch ein, wie auch immer geartetes, gravierendes Problem mit dem eigenen Geschlecht hat.

    Schon die Überschrift:
    “Väter sollen Erzeuger und Erzieher sein”
    Väter, auch wenn das der Herr Janisch nicht zu begreifen in der Lage ist, sind Eltern, genau wie Mütter Eltern sind!
    Sie als “Erzeuger”, “Erzieher”, “Brut- o. Gebärmaschinen” zu diskriminieren, lässt eine Robotisierungsideologie vermuten, die sich erdreistet, die Familie als eine Art “Zweckgemeinschaft mit Zuchtauftrag” nach Gregor Mendel zu betrachten.

    Der Rest des Artikels ist überhaupt nicht verwertbar, da er von Rechtslage und Praxis etwa so weit entfernt ist, wie ein Pinguin vom Nordpol.
    Suggeriert er doch glatt, daß ausgerechnet das Justizministerium jetzt die Eltern dazu “sanft zwingen” möchte endlich auch Eltern sein zu wollen.
    Hallo? Dümmer geht’s nimmer!
    Irgendwie hat Janisch scheinbar verdrängt, daß seit mindestens einigen hundertausend Jahren Eltern genau das sind, nämlich Eltern!
    Erst durch die verfassungsfeindliche Gesetzeslage z.B. in den §§ 1626a u. 1671 BGB wurde die Schieflage doch erst geschaffen, die den Eltern ( speziell den Vätern ) die Wahrnehmung ihrer natürlichen Pflichten verwehrt.
    Wo er einen “Bürokratieabbau” vermutet ist völlig rätselhaft, durch noch mehr Anträge und Genehmigungsverfahren wird die Bürokratie nur noch gewaltiger aufgepumpt!
    Es sind nicht die paar, die keine Erklärung zur gemeinsamen Sorge abgeben, es sind die Jugendämter und Beratungsstellen die die Mütter massiv beeinflussen, die Erklärung zu verweigern, welche nach geltender Rechtslage per se überflüssig ist!
    Nach dem alten §1626a BGB war dazu nie ein Antrag notwendig, hier lügt Janisch, möglicherweise aus Dummheit. Eine einfache Erklärung, auch gegen den Willen der Jugendamtsmitarbeiterin, reichte vollkommen aus.
    Nach Anerkennung der Menschen -u. Kinderrechte durch Deutschland im Juli 2010 ( nach verbissener Weigerung seit 1992! ) gilt aber die UNkrk ( und somit auch das Grundgesetz, Art. 6 [2] ) im Range eines Bundesgesetzes, zu deutsch: Eltern sind Sorgerechtsverpflichtet, ohne wenn und aber!

    Daß ein Gerichtsprozess “ganz normal” vonnöten ist, um das Grundrecht des Kndes auf ein Aufwachsen bei seinen Eltern durchzusetzen, ist einfach nur unmenschlich und absurd!
    Muß Herr Janisch denn auch ein Gerichtsverfahren “ganz normal” anstrengen und sich finanziell verausgaben, um mit der U-Bahn fahren zu dürfen, ein Fußballspiel zu sehen, oder um eine eigene Wohnung behausen zu dürfen, oder ähnliches?
    Im übrigen ist eine Rechtsbeantragung beim Jugendamt höchst illegal, denn das hat überhaupt keine Befugnisse zu dem Themenbereich. es darf höchstens Beratungen anbieten, Akten abheften oder Kostenstellen bewilligen, niemals aber in das Rechtsgeschehen eingreifen. Es geht immerhin um Rechte und Pflichten, die, international anerkannt, nur dem Kind und seinen Etern zustehen, nicht aber dem Staat.
    Nur wenn die Eltern sich absolut nicht einvernehmlich einigen können und alle Hilfen nachweislich versagt haben, darf ( muß ) das Amtsgericht auf Antrag eines Elternteils ausnahmsweise eine Entscheidung treffen, niemals jedoch ein anderes Amt!
    Schon die Formulierung, das dem Vater eine Pflicht nur zu bestätigen sei, wenn die Mutter “keine potenziell kindeswohlrelevanten Gründe vorträgt”, hebelt die Rechte des Kindes aus. Denn sie wird, bevor sie sich ebenfalls die Sorge entziehen lässt, das wiedergeben, was Jugendamt und weitere davon profitierende “Berater” ihr vorgeben, nämlich irgendwelche “potenziell kindeswohlrelevanten Gründe”. Angst macht es möglich!
    Damit ist der Vater dann, oftmals entgültig, raus aus der Familie!
    Denn eine “umfassende gerichtliche Prüfung”, wie Herr Janisch sie vorgaukelt, gibt es in der Wirklichkeit der deutschen Familiengerichte nicht.

    Zitat:
    “Das Ministerium will sich damit von der traditionellen Vorstellung verabschieden, im Zweifel wisse doch die Mutter am besten, was gut für das Kind sei.”
    Das ist allerdings realistisch, man will selbst und gegen die Vorstellungen beider Eltern entscheiden, was für ein sog.”Kindeswohl” ( also eine persönliche Meinung dessen der es ausspricht, die nichts mit den immerhin grob beschriebenen “besten Interessen des Kindes” zu tun hat ) “das Beste” ist. In den meisten Fällen also zunächst der Entzug des Vaters, oftmals dann, nach erfolgter Familienspaltung auch der Entzug der Mutter und Verschiebung des Kindes in’s Heim oder zu sonstigem Pflegepersonal.
    Ein höchst erfolgreiches Geschäftsmodell, auf Basis der Humanressource Kind.

    Janisch plappert offenbar irgendwelche Kinder- u. Familienfeindlichen Propagandatexte nach, von deren Inhalt und Auswirkungen er schlichtweg nicht die geringste Ahnung hat.

    Gruß………F. Mahler

  2. Andrea de Bellabre schrieb:

    Sie reden mir von der Seele. Gerade das geschieht mit meiner geschiedenen Familie, d.h. mit mir und meiner Tochter. Es ist grausam.

    Mit freundlichen Grüßen

  3. jörg schrieb:

    Raus aus der Familie!

    So sieht es aus. Der Mann ist als Vater, nicht für die Kinder, aber gesellschaftlich und juristisch ein austauschbares Objekt! – Wir Männer werden dabei völlig auf den Sexakt reduziert. Weil wir, wie der Unterhaltspflicht gerne begründet wird, ihn nicht mit Kondom ausgeübt haben. Weil wir, wenn es darauf ankommt, als ERZEUGER tituliert werden. Das war’s. Ein Recht auf die Kinder haben wir nicht. Alles was einem Vater bleibt, wenn die Mutter keinen Bock mehr auf ihn hat, ist ein Erzeuger zu sein mit Wochenendspaßonkelfunktion. Nach Jahren haben wir eine weitere Funktion, wie von der Mutter jahrelang vorgelebt, als der Depp mit dem Geldbeutel. Väter sind nur Zahlesel und Erzeuger. Mehr sind wir nicht in dieser Gesellschaft. – Die Kinder selbst werden ein richtiges Bild über ihren Vater nie haben. Entweder ein Trugbild aufgebaut von den Lügen der Mütter oder von Traumvorstellungen der Kinder. Unsere Kinder werden uns fremd – sobald wir aus der Familie rauß und von einem anderen Mann ausgetauscht sind.

    Vater zu sein hat in dieser Gesellschaft keinen Wert. Man kann nur jeden Mann empfehlen: ERZEUGE keine Kinder.

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