Vater sein dagegen sehr

Martin Schmid kämpft dafür, seinen Sohn sehen zu dürfen – seit dessen Geburt. Nun gibt ihm ein Urteil Hoffnung, das die Rechte lediger Väter stärkt.

Ein paar Schritte nur muss er die Wiese hinaufgehen. In diesen Momenten ist Martin Schmid seinem Sohn ganz nah. Er steht dann an seinem Gartenzaun, dahinter ist der Rasen der Kindertagesstätte. Schmid sieht den Kleinen manchmal zu, wenn sie draußen spielen. Weiter darf er nicht. „In letzter Zeit“, sagt Martin Schmid, „bleibe ich lieber im Haus. Fast immer, wenn mich mein Sohn sieht, läuft er auf mich zu und weint.“

Tim* wird im März drei Jahre alt und lebt bei seiner Mutter. Sie hat sich noch vor seiner Geburt von Martin Schmid getrennt und danach jeden Kontakt zu ihm verweigert. Über die Gründe will sie nicht sprechen. Weil das Kind unehelich ist, hat seine Mutter das alleinige . Seit Tims Geburt muss Martin Schmid um jede Stunde ringen, die er mit seinem Sohn verbringen darf. Und das, obwohl er nur knapp drei Kilometer von ihm entfernt wohnt. „Dabei gehöre ich doch zu seinem Leben. Ich glaube, es ist wichtig für ein Kind, bei Vater und Mutter gleichberechtigt aufzuwachsen“, sagt Schmid.

Mutter zweifelte an
An einem sonnigen Dezembermorgen schippt er vor einem ockergelben Haus im erzgebirgischen Mildenau Schnee. Der schmächtige 27-Jährige mit der Schiebermütze und dem blonden Kinnbart bewegt sich dabei langsam und vorsichtig. Sein Gesicht sieht jünger aus. Es ist auffallend blass. Seit Martin Schmid fünf Jahre alt ist, leidet er unter Diabetes vom seltenen Typ 1. Seine Bauchspeicheldrüse funktioniert nicht mehr, er muss eine Pumpe bei sich tragen, die ihn mit Insulin versorgt. Deshalb fühlt er sich oft müde und abgeschlagen. Im nahe gelegenen Annaberg-Buchholz hat er eine Lehre zum Automobilkaufmann gemacht. Irgendwann ging es nicht mehr – seit vier Jahren gilt Schmid offiziell als erwerbsunfähig.

„Dadurch habe ich ohnehin viel Zeit, in der ich mich um mein Kind kümmern könnte“, sagt Schmid, und in seiner sanften Stimme klingt nur einen kurzen Moment lang Verzweiflung durch. Sein Sohn Tim war ein Wunschkind. Schmid glaubte, dass die Vaterrolle gut zu seinem ausgeglichenen, ruhigen Wesen passen würde. Zwei Wochen, nachdem er erfahren hatte, dass seine Freundin schwanger war, trennte sie sich von ihm. Angeblich wegen eines anderen. Ihre Worte seien damals gewesen: „Du zahlst“, sagt Schmid heute. Im März 2007 kam Tim auf die Welt. Schmid durfte ihn nicht sehen. Als er zum Jugendamt ging und seine Vaterschaft ohne Prüfung anerkannte, verweigerte die Mutter ihre Unterschrift und gab an, er zeige sowieso kein Interesse. „Ihre Familie sagte mir daraufhin, wenn ein Vaterschaftstest nachweist, dass Tim mein Kind ist, kann ich ihn sehen“, sagt Schmid. Er machte den Test und bekam die Gewissheit, die er nie gesucht hatte. Zwei Monate später willigte die Mutter ein, Schmid dürfe sein Kind alle zwei Wochen sehen.

Die Besuche mussten immer gleich ablaufen. Er, seine ehemalige Freundin und deren Mutter gingen mit dem Kinderwagen spazieren. Seinen Sohn habe er dabei nie in den Arm nehmen dürfen, sagt Schmid, die Mutter habe darauf bestanden, dass er schläft. Nach 20Minuten war alles vorbei.

Und selbst diese Besuche wurden seltener. Immer gab es neue Gründe, wieso Martin Schmid sein Kind nicht sehen durfte. „Irgendwann habe ich erkannt, dass mein Sohn und ich von so einer Beziehung nichts haben. Also habe ich mich wieder ans Jugendamt gewandt“, erzählt Schmid.

So wie ihm geht es in Deutschland vielen Vätern unehelicher Kinder. Sie kämpfen gegen die Ohnmacht, gegen immer neue Widerstände – und irgendwann gegen die Resignation. Auch wenn die Familienpolitik in Deutschland mit Elterngeld und Ganztagsbetreuung modernisiert wurde – die Gesetze unterscheiden noch immer zwischen Kindern unverheirateter und denen verheirateter .

Ehepaare haben ab Geburt des Kindes grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht. Kommt das Kind nicht in einer Ehe auf die Welt, gibt es für die Eltern nur drei Möglichkeiten, dieses gemeinsame Recht festzuhalten: zu heiraten, das Sorgerecht mit Zustimmung der Mutter gerichtlich zu übertragen oder eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben.

Jedes dritte Kind ist unehelich
Der Verein Väteraufbruch schätzt, dass 1,5 Millionen Väter in Deutschland an diesen Hürden scheitern – obwohl sie mehr Verantwortung tragen wollen. Dabei kommt heute jedes dritte Kind in Deutschland in unehelicher Beziehungen zur Welt. „Wir wollen gleiches Sorgerecht ab der Geburt und zumindest eine Möglichkeit für Väter, ihr Sorgerecht vor Gericht einzuklagen“, sagt Norbert Schröder vom Väteraufbruch Dresden. In den meisten EU-Ländern wie etwa Frankreich, Belgien und Großbritannien ist dieses sogenannte Wechselmodell schon die Regel. In Deutschland hängen Väter wie Martin Schmid weiter vom Einverständnis der Mutter ihres Kindes ab. Wo sein Kind lebt, welche Schule es besucht, welcher Religion es angehört – Martin Schmid kann das nicht beeinflussen.

Obwohl das Jugendamt in einer Umgangsregelung festlegte, dass Schmid seinen Sohn zwei Stunden in der Woche und jeden zweiten Sonnabend sehen durfte, verweigerte seine Ex-Freundin weiter ihre Zustimmung. „Irgendwann habe ich einen Anwalt eingeschaltet, um die Sache vor Gericht zu bringen“, sagt Schmid leise. Er hat die Schippe vor seiner Tür abgestellt und ist die paar Stufen hinauf in seine kleine Zwei-Raum-Wohnung gegangen. Jetzt sitzt er auf einer cremefarbenen Couch und zeigt Fotos von seinem Kind.

Von hier oben wirken die sanften Hügel des Erzgebirges wie die Miniaturlandschaft einer Schneekugel. Schmid redet routiniert und präzise über , die europäische Menschenrechtscharta oder Familienstudien. In der Ecke lodert ein Kamin, die Küchenzeile ist akkurat geputzt, auf dem Glastisch liegt kein Staubkorn. So wie er seine Umgebung ordnet, versucht es Martin Schmid auch mit seinen Gedanken. „Ich muss versuchen, ruhig zu bleiben und über diesen Dingen zu stehen. Alles andere würde meinem Kind nichts bringen“, sagt er, als sei es selbstverständlich.

Schulden für den Unterhalt
Im Mai 2008 standen er und die Mutter seines Sohnes vor Gericht. Das hatte beide Eltern gefragt, wie sie sich den mit ihrem Kind künftig vorstellen. Schmid bat darum, dass er und seine Ex-Freundin Tims Betreuung je zur Hälfte übernehmen. Die Mutter lehnte das ab und schlug vor, das Kind drei Tage in der Woche zu ihm zu lassen. „Als der Richter uns diese Vereinbarung vorgelesen und uns gefragt hat, ob wir einverstanden sind, habe ich ja gesagt. Sie nicht“, sagt er. Daraufhin legte der Richter fest, der Vater könne seinen Sohn jeden Montag und einen Sonnabend im Monat bei sich haben. Schmid nahm an.

Kurz darauf beschuldigte ihn die Anwältin seiner Ex-Freundin, er täusche seine Krankheit nur vor. Sobald er wieder arbeiten gehen könne, solle er sein Umgangsrecht aufgeben. In denselben Briefen forderte sie ihn auf, Unterhalt zu zahlen. Mit seiner Berufsunfähigkeitsrente bekommt Martin Schmid im Monat etwa so viel Geld wie ein Hartz IV-Empfänger. Er ist auf den sogenannten des Staates angewiesen – eine Art lebenslanges Zwangsdarlehen. Im Gegensatz zu einer Privatinsolvenz sind die Schulden daraus nicht nach 30 Jahren getilgt. Weil er dadurch bei der Schufa eingetragen ist, kann Martin Schmid nicht einmal einen Handyvertrag abschließen. Er geht regelmäßig zur Schuldnerberatung. „Ich habe das Gefühl, ich darf nur zahlen und muss ansonsten die Klappe halten“, sagt Schmid.

Ein Gerichtsurteil gibt ihm nun Hoffung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gab vor wenigen Tagen einem 45-jährigen Deutschen recht, der sein Sorgerecht einklagen wollte – und damit vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert war. Die Straßburger Richter kritisierten das deutsche Gesetz als diskriminierend.

Angst vor der Entfremdung

Noch im Juli dieses Jahres lehnte die heutige Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) ein generell gleiches Sorgerecht für Vater und Mutter ab. In einer Bundestagssitzung sagte sie, unverheiratete Mütter enthielten dem Vater des Kindes das Sorgerecht „in aller Regel sehr bewusst zum Wohl des Kindes“ vor. Nach dem Straßburger Urteil gab sie bekannt, die Gesetzeslage in Deutschland prüfen zu wollen. Noch in dieser Legislaturperiode könnte ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung auf den Weg gebracht werden.

Martin Schmid will so lange nicht stillhalten. Im Januar wird er wieder vor Gericht ziehen. „Es gibt keinen Grund für den Richter, mir nicht mehr Zeit mit meinem Sohn einzuräumen“, sagt Schmid. Er hoffe darauf, dass er Tim bald jedes zweite Wochenende und drei Tage in der Woche bei sich haben könne. Er steht dabei an seinem Küchentisch und schaut aus dem Fenster.

Neben ihm steht ein Kinderstuhl, an der Wand hängt ein Poster mit Delfinen. Einen Augenblick später huscht ein Schatten über sein Gesicht. „Ich konnte zu meinem Kind nie ein richtiges Verhältnis aufbauen“, sagt er mit tonloser Stimme. „Dass wir uns fremd bleiben, kann ich kaum ändern.“

*Name von der Redaktion geändert

Quelle: sz-online.de – 21.12.09 – Von Sebastian Schneider
Link zum Pressebericht: www .sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2344368

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