Bayern (17.07.2009): Vater bricht wehrlosem Kind brutal beide Beine
Haßfurt/Sand – Weil er seinen drei Wochen alten Sohn mehrfach misshandelt hat, verurteilte das Amtsgericht Haßfurt jetzt einen 30-jährigen Arbeitslosen aus Sand zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Im März 2008 war der verheiratete Vater von zwei Kindern mit dem Säugling allein in der Wohnung. Durch das Schreien des Kindes fühlte er sich in seiner Ruhe gestört, packte den Kleinen am rechten Bein und knickte es nach innen, so dass der Oberschenkelknochen brach, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage ausführte. Es folgten weitere Misshandlungen. Im Leopoldina-Krankenhaus Schweinfurt attestierte man mehrere Blutergüsse am ganzen Körper des Kindes, die durch starkes Kneifen entstanden sind. Am 1. Oktober 2008 brach der Angeklagte seinem Sohn das linke Bein – wieder durch heftiges Knicken.
Vor Gericht räumte der Mann alle Vorwürfe ein und bereute die Falschaussage, die er gegenüber dem Jugendamt und einem Arzt gemacht hatte – sein Sprössling sei vom Wickeltisch gefallen und seine kleine Schwester habe sein Bein durch die Stäbe des Gitterbetts gezogen und dadurch den Knochen gebrochen. Vielmehr sei er bei der ersten Tat schlecht gelaunt von seiner damaligen Arbeitsstelle als Maschinenbediener nach Hause gekommen. Die Kollegen hätten ihn wieder einmal gemobbt.
Um sich abzulenken spielte er ein Computerspiel, wodurch er jedoch nur noch mehr emotional aufgewühlt worden sei. Als dann sein Sohn anfing zu schreien, habe er seine ganze Wut und den Frust, der sich angestaut hatte, an ihm ausgelassen.
Er bemerkte nach eigenen Angaben ein knackendes Geräusch, als der Oberschenkelknochen brach. Das Kind habe daraufhin noch lauter geschrien. Anstatt zu helfen, zog er sich zurück und sagte seiner Frau später, der Sohn sei vom Sofa gefallen. Erst eine Woche später suchte die Mutter einen Arzt auf, nachdem ihr auffiel, dass ihr Säugling sein Bein in einer Schonhaltung hielt.
Die Tatsache, dass sein Sohn in ärztlicher Behandlung war, hielt den Angeklagten aber nicht davon ab, ihn weiter zu quälen. Als er für ein Wochenende vom Krankenhaus nach Hause durfte, nutzte der Vater die Situation aus und fügte dem Kind durch heftiges Zwicken Blutergüsse am ganzen Körper zu. “Es war mir egal, ob er schreit. Hauptsache ich konnte meinen Frust loswerden”, schilderte der 30-Jährige vor Gericht seine kaltblütige Tat.
Eifersüchtig
Weil der Sohn die Mutter mehr liebte als ihn, war er eifersüchtig und voller Frust. Im Oktober 2008 kam es dann zum zweiten Beinbruch. Auch diesmal war das Schreien des Säuglings Auslöser für die Tat. Wieder hörte er das knackende Geräusch des Knochens.
Schweißgebadet und geschockt ging der Angeklagte nach seinen Worten danach ins Bett, konnte jedoch nicht einschlafen. Diesmal ließ ihm sein Gewissen keine Ruhe und er ging am nächsten Tag mit dem Kind zum Arzt.
Das Jugendamt beendete das Martyrium des Jungen, indem es dem Vater das Sorgerecht entzog. Laut einem psychologischen Gutachten, das die Verteidigung vorlegte, hatte der Angeklagte eine schwere Kindheit. Im ehemaligen Ost-Berlin in ärmlichen Verhältnissen geboren, litt er unter den Gewaltausbrüchen seines alkoholkranken Vaters. Nach der Trennung der Eltern kam er für eineinhalb Jahre in ein Heim und besuchte die Sonderschule. Im Alter von 18 Jahren kam er zur Bundeswehr, wo er von den Vorgesetzten schikaniert wurde.
Mit 24 Jahren entdeckte er das Computerspiel “world of warcraft”, durch welches er sich fünf Jahre lang in eine Scheinwelt flüchtete. Seitdem er mit dem Spielen aufhörte, habe sich sein Leben geändert und er sei nicht mehr so aggressiv, beteuerte der Angeklagte.
Ein rechtsmedizinischer Gutachter bestätigte, dass die Knochenbrüche des Säuglings durch massive Gewalteinwirkung passiert sein müssen. Spätfolgen könne man erst erkennen, wenn das Kind erwachsen ist. Dem Bub seien massive Schmerzen durch die Brüche entstanden.
Die Staatsanwältin stellte fest, dass Mobbing am Arbeitsplatz schlimm sein kann. Dies rechtfertige aber keinesfalls die Misshandlung von Schutzbefohlenen durch eine vorsätzliche Körperverletzung. Zugute müsse man dem Angeklagten halten, dass er ein volles Geständnis abgelegt hat, nicht einschlägig vorbestraft ist, eine schwere Kindheit hatte und er mittlerweile zwei Therapien mitmacht. Gegen ihn spreche, dass es sich um völlig sinnlose, äußerst brutale Taten an einem wehrlosen Kind handelte. Der Beschuldigte bemitleide sich nur selbst, so die Staatsanwältin, und zeige keine echte Reue. Daher sei er zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten zu verurteilen.
Die Verteidigerin wies darauf hin, dass ihr Mandant bisher nicht in einer Gewaltsache auffällig wurde und die letzte Vorstrafe schon fünf Jahre zurückliegt. Er habe sich nicht unter Kontrolle gehabt. Mittlerweile sei er auf dem besten Weg in ein normales Leben. Seine Frau und seine Schwiegereltern hielten weiterhin zu ihm, so dass eine gute Sozialprognose gegeben sei. Sie forderte daher eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten.
Richter Roland Wiltschka blieb nur einen Monat unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwältin. “Man kann nicht nachvollziehen, was Sie getan haben. Sie haben einem wehrlosen Kind mit Absicht die Beine gebrochen. Sie hörten das Knacken und taten nichts. Ihre egoistische Angst, erwischt zu werden, war größer, als dem Kind zu helfen. Die von der Natur eingerichtete Hemmschwelle, ein Kind zu schützen, war bei Ihnen nicht da”, begründete er sein Urteil. Der 30-Jährige nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis und verließ Hand in Hand mit seiner Frau den Gerichtssaal.
Quelle: np-coburg.de – 17.07.2009 – Von Martin Schweiger
Link zum Pressebericht: www .np-coburg.de/nachrichten/lokal/hassberge/art2393,979086























