Überregional (30.10.2010): Die Gesellschaft schaut hin

Nichts berührt Menschen mehr als der Tod eines Kindes. Die Gesellschaft verlangt, dass der Staat eingreift, bevor etwa vernachlässigte Babys sterben. Doch das setzt Kontrolle in einem privaten Bereich voraus.

Am 10. August starb Sarah in einer Nürnberger Klinik. Die Ärzte konnten der völlig unterernährten Dreijährigen nicht mehr helfen. Jetzt steht der 30-jährige Vater vor – wegen Mordes und Misshandlung Schutzbefohlener. Der Prozess gegen die 27-jährige Mutter ist ausgesetzt. Sie ist krebskrank, verhandlungsunfähig.

Kevin, Jessica, Lea – seit fünf Jahren machen Todesopfer von Verwahrlosung dicke Schlagzeilen. Angewachsen ist ihre Zahl nicht, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes. Doch: “Jede Woche sterben in Deutschland drei Kinder an den Folgen von Gewalt und Vernachlässigung in Familien.” Im vergangenen Jahr wurden laut Polizeistatistik 4126 Menschen unter 14 Jahren misshandelt, davon 1756 Kinder unter sechs Jahren. Vor 20 Jahren lag die Zahl dieser Straftaten noch bei 600 Fällen.

Andreas Mayer, Leiter der Zentralstelle Prävention und Jugendkriminalität des Landeskriminalamts (LKA) Stuttgart, führt diesen deutlichen Anstieg nicht auf die Zunahme der Gewalt gegen Kinder zurück. “Aufgehellt hat sich das Dunkelfeld”, sagt er. Dies heißt: Da 80 bis 90 Prozent der Misshandlungen in den Familien stattfinden, erfuhr die Polizei nichts. Dies hat sich geändert. Die Gesellschaft ist sensibilisiert. Nachbarn, Freunden, Bekannten fällt auf, wenn Kinder sich massiv anders verhalten.

Auf Todesfälle durch Verwahrlosung hat auch der Staat reagiert. Neben lauten Debatten um das Einführen eines Erziehungs-Tüv für angehende oder um die Frage, ob die empfohlenen Untersuchungen zur Entwicklung von Kindern nicht zur Pflicht erhoben werden sollen, haben Bund, Länder, Landkreise und Kommunen zusammen mit Experten überlegt, wie sie rechtzeitig erfahren,

dass Mütter und Väter in solch auswegslose Situationen geraten, dass sie das Wohl ihrer eigenen Kinder gefährden und sich dann abschotten und keine Hilfe mehr in Anspruch nehmen.

dass sie letztlich durch Wegnahme der Kinder Schlimmeres verhindern müssen.

dass sich Überforderungen, Belastungen, Auswegslosigkeiten abzeichnen. Hier müssen die Ämter abwägen zwischen unzulässigem Eindringen in die Privatsphäre und der Aufgabe des Staates, darüber zu wachen, dass Eltern ihre Fürsorgepflicht erfüllen. Sie dürfen sich nicht des Verdachts aussetzen, Erwachsenen mit Kindern zu misstrauen. Schließlich ist das Gemeinwesen, wenn es seinen Wohlstand halten will, darauf angewiesen, dass mehr Kinder geboren werden.

Die haben auf zahlreiche Vorwürfe, sich nicht oder zu spät um gefährdete Kinder zu kümmern, reagiert. Deutlich sind die Eingriffe in das Sorgerecht gestiegen. Die sogenannten Inobhutnahmen durch die Behörden sind allein in den vergangenen drei Jahren von 28 200 auf 33 700 angewachsen, in Baden-Württemberg von 2095 auf 2736. Familiengerichte haben im Jahr 2007 rund 10 800 Eltern das Sorgerecht entzogen, 2009 griffen sie 12 200 Mal zu dieser für Mütter und Väter harten Maßnahme. Kritiker halten ihnen inzwischen vor, in Einzelfällen überzureagieren.

Das Institut für Jugendhilfe und in Heidelberg warnt jedoch vor der Vorstellung, der Staat könne hundertprozentigen garantieren. Das überfordere ihn. Und selbst wenn es rechtlich zulässig wäre, könnten “alle Prozesse zwischen Eltern und Kindern” nicht überwacht werden. LKA-Mann Mayer sagt, dass die Polizei von einer hohen Dunkelziffer körperlicher und psychischer Kindesmisshandlung ausgehe. Seriöse Aussagen über das Ausmaß seien nicht möglich. Studien gingen aber davon aus, dass etwa 10 bis 15 Prozent der Eltern ihre Kinder häufiger und schwerwiegender körperlich bestrafen. Die Mehrheit der Eltern hielten Ohrfeigen für zulässig, obwohl der Staat gewaltfreie Erziehung vorschreibe.

Massive Überforderung in der Erziehung kennt viele Ursachen: schwere Erkrankungen, Depressionen, Armut, Überschuldung, Drogen- und Alkoholmissbrauch, Stress durch ständige Überarbeitung, Unfähigkeit, feste Bindungen aufzubauen, , Arbeitslosigkeit, Gewalterfahrungen in der Kindheit, extrem beengte Wohnverhältnisse, um nur einige zu nennen. Kinderschützer Hilgers sieht in der Kinderarmut eine der Hauptursachen für Schwierigkeiten, das Kinderwohl zu gewährleisten. Jedes vierte Kind ist von Armut bedroht: 35 Prozent der Kinder in Einelternfamiliendien, 26 Prozent der Familien mit drei und mehr Kindern und 34 Prozent, die in Migrantenhaushalten aufwachsen.

Hilgers Forderung, drohenden Erziehungsdefiziten intensiv vorzubeugen, hat die öffentliche Hand aufgegriffen. Nach drei Jahren wissenschaftlich begleiteter Modellversuche bieten 89 Prozent der Kommunen sogenannte frühe Hilfen an. Hier arbeiten Jugend- und Gesundheitsämter, Polizeibehörde, Kinderärzte, Kindertagesstätten, Kindergärten, Familien- und Sozialdienste zusammen. Zahlreiche Gemeinden engagieren Familienhebammen, die Mütter und ihre Kinder über ein ganzes Jahr nach der Geburt begleiten. Andere Kommunen oder Landkreise setzen auf ambulante Erziehungshilfen oder Familienbegleiter. Sie helfen Eltern, vom Organisieren des Alltags bis zu erzieherischen Einzelfragen. Solche Angebote ermöglichen den beteiligten Institutionen zudem, Krisensituationen, aus denen Misshandlungen, Verwahrlosung und Kindeswohlgefährdungen entstehen, frühzeitig zu erkennen. Andreas Mayer mahnt die öffentliche Hand, trotz finanzieller Engpässe hier nicht zu sparen. “Prävention ist weitaus preiswerter als späteres staatliches Eingreifen.”

Quelle: swp.de – 30.10.2010 – MARTIN HOFMANN
Link zum Pressebericht: www .swp.de/ulm/nachrichten/politik/art4306,695596

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