jugendaemter.com

20.06.2013

Archiv für die ‘Mutterschaft’ Kategorie

Seiten: 1 2 Weiter

Adoptionsrecht: Für das Kindeswohl

Samstag, Januar 26th, 2013

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über das Adoptionsrecht für Homosexuelle. Ein positives Urteil wäre ein weiterer Schritt zur Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft.

München – Eine Familie mit zwei Mamas oder zwei Papas ist heute gar nicht mehr so selten. Regenbogenfamilien nennt man die Familienform, in der Kinder bei zwei gleichgeschlechtlichen Partnern leben. weiterlesen…

Quelle: abendzeitung-muenchen.de – 18.12.2012 – Myriam Siegert

Kinderrechte ins Grundgesetz – Aktionsbündnis fordert Änderung des Grundgesetzes

Donnerstag, Januar 24th, 2013

Aktionsbündnis Kinderrechte legt Formulierung zur Änderung des Grundgesetzes vor

Das Aktionsbündnis Kinderrechte fordert Bundestag und Bundesrat dazu auf, mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die Rechtsposition von Kindern in Deutschland zu stärken. Dazu hat das Aktionsbündnis heute vor der Bundespressekonferenz in Berlin einen Formulierungsvorschlag vorgestellt. UNICEF Deutschland, der Deutsche Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk und die Deutsche Liga für das Kind wollen die Rechte der Kinder in einem neuen Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufnehmen. weiterlesen…

Quelle: cleankids.de – 16.11.2012
Link ztum Pressebericht: http://www.cleankids.de/2012/11/16/kinderrechte-ins-grundgesetz-aktionsbuendnis-fordert-aenderung-des-grundgesetzes/30954

So setzen Sie Kinderbetreuungskosten von der Steuer ab

Dienstag, Dezember 18th, 2012

Bei der Kinderbetreuung bestehen noch große Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland, belegen die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Das dürfte vorwiegend auf das vorhandene Angebot zurückzuführen sein. Aus steuerrechtlicher Sicht werden Eltern, die ihre Kinder in einer Kindertagesstätte oder Tagespflege betreuen lassen, gefördert. Denn die Kosten dafür können teilweise bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Die Redaktion von steuerberater.net informiert, wie das geht. weiterlesen…

Quelle: steuerberater.net – 03.12.2012 – Redaktionsteam
Link zum Pressebericht: http://www.steuerberater.net/steuertipps/so-setzen-sie-kinderbetreuungskosten-von-der-steuer-ab_000314.html

Überlastung: Jugendamt ruiniert Familien

Sonntag, November 11th, 2012

Panorama / DasErste/ NDR
Sendung vom 08. November 2012
Thema: Überlastung: Jugendamt ruiniert Familien

Lara und Lea sind Schwestern, elf und neun Jahre alt. Doch seit einiger Zeit leben sie – nach Intervention des Jugendamtes von ihren Eltern getrennt – in Pflegefamilien. Jede Schwester in einer anderen, so können sie sich noch nicht einmal untereinander regelmäßig sehen. Das Jugendamt Itzehoe hatte sie eines Tages aus der Schule abgeholt – ohne Vorwarnung, ohne Vorbereitung. weiterlesen…

Quelle: daserste.ndr.de – 08.11.2012 – von Gesine Enwaldt
Link zum Pressebericht: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2012/pflegekind113.html

Neue Initiative: die Lösung für Eltern

Sonntag, Oktober 28th, 2012

Einzigartig in Deutschland
Neben der Möglichkeit Babysitter und Tagesmütter bei Ihnen in der Nähe zu finden, bietet 2care4kids einen neuen Weg der Kinderbetreuung bei denen Eltern untereinander in Kontakt kommen können umso die Kinderbetreuung zu organisieren. Dies können Sie durch einen geteilten Babysitter, das Aufpassen der Kinder untereinander regeln oder abzusprechen die Kinder gelegentlich zusammen spielen zu lassen.

Wie funktioniert es?
Sie schreiben sich kostenlos ein und wählen wonach Sie auf der Suche sind (Babysitter, Tagesmütter und/oder Eltern füreinander). Verfolgen Sie an Hand einer Stadtkarte welche Eltern, Babysitter oder Tagesmütter bei Ihnen in der Nähe wohnen. Haben Sie etwas Passendes gefunden? Dann verschicken Sie eine Nachricht und sehen ob es bei ihnen passt.

Etwas über uns
Diese Initiative ist in den Niederlanden 2009 durch Jules van Bruggen, selbst Vater von 2 Kindern (Junge mit 3 ½ Jahren und Mädchen mit 11 Monaten), unter den Namen www.oudermatch.nl gestartet. Die Situation der Wartelisten war vergleichbar mit der in Deutschland, wo Eltern oft lange Wartezeiten überbrücken mussten um einen Platz in der KiTa zu bekommen. Die Seite hat sich in den 3 Jahren zu der erfolgreichsten Kinderbetreuungsseite der Niederlande etabliert.

Wollen Sie mehr Informationen?
Marketing und Presse
Yasmin Süß
Tel.: 069-34878136

2Care4Kids.de
Hanauer Landstr. 126 – 128
60314 Frankfurt

Niedersachsen (06.10.2012): Weiterhin Anstieg der Inobhutnahmen durch die Jugendämter

Dienstag, Oktober 9th, 2012

Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen

Datum: 12. September 2012 / Nummer 78/12

HANNOVER. Im Jahr 2011 wurden nach Mitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) 3 561 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Obhut genommen, durchschnittlich 10 Kinder pro Tag. Damit stieg die Zahl der Inobhutnahmen gegenüber dem Vorjahr (3 109) um 15 %, gegenüber dem Jahr 2005 sogar um 73 % (2 060). Bundesweit lag die Steigerung im Vergleich zum Jahr 2010 bei 6 %, gegenüber 2005 bei 36 %.

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten Krisensituation oder Gefahr befinden. Sie werden dann auf deren eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer in die Obhut von Jugendämtern genommen und vorläufig in einer Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht.

Die behördliche Maßnahme erfolgte dabei zum größten Teil (72 %) auf Grund von Hinweisen Anderer, wie zum Beispiel Jugendamt/Sozialer Dienst (1 162), Eltern/Elternteil (575), Polizei/Ordnungsbehörde (522), Lehrer/Erzieher (67). Knapp ein Drittel aller betroffenen jungen Menschen (28 %) wurde auf eigenen Wunsch unter den Schutz des Jugendamtes gestellt.

Mit 1 072 Jugendlichen war fast ein Drittel (30 %) der in Obhut Genommenen zwischen 16 bis unter 18 Jahre alt; gefolgt von der Altersgruppe 14 bis unter 16 Jahren mit 28 %. 14 % der Kinder und Jugendlichen befanden sich im Alter von 12 bis unter 14 Jahren. Mit 53 % überwog der Anteil der Mädchen.

Vor der Inobhutnahme lebten 32 % der Betroffenen bei einem allein erziehenden Elternteil, weitere 24 % bei ihren Eltern und 18 % bei einem Elternteil mit neuem Partner. 9 % der jungen Menschen waren, bevor sie in Obhut genommen wurden, in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht.

Die häufigste Ursache für die Schutzmaßnahme war die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (33 %), danach folgten Beziehungsprobleme (12 %), Vernachlässigung (9 %) oder Anzeichen für Misshandlung (8 %). Von Misshandlungen waren mit 64 % überwiegend Mädchen betroffen.

Die Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen wurden mehr als eine Woche in Obhut genommen (61 %). Bei 44 % der Betroffenen dauerte die Maßnahme 15 und mehr Tage und bei 17 % zwischen 7 bis 14 Tage. Dabei wurden die jungen Menschen meist in einer Einrichtung untergebracht (66 %), ein weiteres knappes Viertel kam zu einer geeigneten Person oder Familie und 10 % in eine sonstige betreute Wohnform.

In 44 % der Fälle kehrten die Kinder und Jugendlichen nach der Inobhutnahme wieder zu ihren Eltern beziehungsweise den Personensorgeberechtigten zurück. Für knapp ein Drittel der Betroffenen wurde nach Beendigung der Maßnahme eine erzieherische Hilfe außerhalb des Elternhauses eingeleitet und 13 % nahmen eine sonstige stationäre Hilfe an. Nur 9 % der jungen Menschen benötigten im Anschluss keine weitere Hilfe.

Stark zugenommen hat die Zahl der jungen Menschen, die auf Grund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen wurden. Während 2011 insgesamt 187 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung nach Deutschland eingereist waren, was einem Anteil von 5 % an allen in Obhut Genommenen insgesamt entspricht, waren es im Jahr 2007 gerade mal 23.

Ansprechpartner:
Carola Rosenbohm, Tel. 0511 9898-2239
Jürgen Plate, Tel. 0511 9898-2243

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

Herausgeber:
© 2012 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
Pressestelle, Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover

Telefon: 0511 9898-1125
Telefax: 0511 9898-4132

E-Mail: pressestelle(at)lskn.niedersachsen.de

http://www.lskn.niedersachsen.de

Gemeinsames Sorgerecht – keine Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder

Dienstag, Februar 7th, 2012

Gemeinsames Sorgerecht – keine Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder

Die Piratenpartei nimmt die folgenden Grundsätze in ihr Programm auf:
Allen Eltern, unabhängig ob verheiratet oder nicht verheiratet, steht gemäß Artikel 6 Grundgesetz die elterliche Sorge für ihr Kind zu.
Die elterliche Sorge ist laut Grundgesetz Artikel 6 ein sogenanntes Pflichtrecht, aus dem kein Elternteil entlassen oder ausgegrenzt werden darf.
Alle Kinder unabhängig davon, ob frei oder in einer bürgerlichen Ehe geboren, haben das Recht auf elterliche Sorge durch Mutter und Vater.
Nichtverheirateten Vätern wird mit der rechtlichen Anerkennung ihrer Vaterschaft automatisch die Inhaberschaft der elterlichen Sorge von Amts wegen kostenlos beurkundet, die sie gemäß § 1627 BGB in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen mit der Mutter des gemeinsamen Kindes wahrnehmen.
§ 1627 Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1627.html

Begründung
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißt es:

Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, … benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder) Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. …

Diese Vorgaben des Grundgesetzes sind bis heute im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht umgesetzt. Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist eine bis heute nicht abgeschlossene Geschichte der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder.

Mit der Kindschaftsrechtsrefom von 1998 erhielt die Mutter des nichtehelichen Kindes (in den alten Bundesländern) erstmals ein eigenständiges Sorgerecht. Gleichzeitig wurde der nichtverheirateten Mutter mittels §1626a BGB ein Vetorecht gegen den Eintritt des Vaters in die elterliche Sorge eingeräumt. Dies führte zu solchen Absurditäten, dass es nichtverheiratete sorgerberechtigte Mütter gab, die ihr eigenes Kind töteten, während dem sorgefähigen Vater, kein Sorgerecht eingeräumt war. In der Praxis führte dies auch dazu, dass es jährliche Tausende “legale” Kindesentführungen innerhalb Deutschlands gab, bei denen die nichtverheiratete Mutter mit dem gemeinsamen Kind über weite Strecken innerhalb Deutschlands umzog, was vieltausendfach zu vollständigen Kontaktabbrüchen zwischen den Kindern und ihren Vätern führte.

Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes behauptete mit Urteil vom 29. Januar 2003 – 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, dass das Vetorecht der Mutter mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20030129_1bvl002099.html

Diese irrige Vorstellung der Verfassungsrichter wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der Sache “Zaunegger gegen Deutschland” vom 03.12.2009 zurückgewiesen. Die bis dahin vom Bundesverfassunggericht gebilligte Rechtspraxis in Deutschland wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Verletzung der Menschenrechte verurteilt.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) – Urteil vom 03.12.2009 in der Sache “Zaunegger gegen Deutschland” http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=859047&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&tabl

Deutsche Übersetzung und Kommentar von Dr. Jens M. Scherpe, Cambridge, veröffentlicht in “Zeitschrift für das gesamte Familienrecht” 2010, Heft 2.

Im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte lockerte der zwischenzeitlich mit anderen Richtern besetzte 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes mit Beschluss vom 21.07.2010 seine diskriminierende Rechtssprechung und billigte nichtverheirateten Vätern und ihren Kinder erstmalig eine gerichtliche Überprüfung des Vetos der Mutter zu – http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042009.html.

Eine generelle Aufhebung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder wurde vom Bundesverfassungsgericht allerdings nicht verlangt. Der Bundesregierung bleibt damit überlassen, ob sie die sogerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder beendet oder die Diskriminierung in einer lediglich abgemilderten Form weiterführt.

In der Bundesregierung tritt aktuell die FDP unter Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger für eine vollständige Abschaffung der sorgerechtlichen Diskiminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder ein.

Die CDU als Gesamtpartei möchte dagegen die sorgerechtliche Diskiminierung in einer weichgespülten Variante beibehalten und will nur kosmetische Veränderungen in Richtung Abbau der Diskriminierung zulassen. Löbliche Ausnahme, der sächische Justizminister Jürgen Martens (CDU) setzt sich für eine vollständige Gleichstellung nichtverheirateter Mütter und Väter ein, wie sie vom Grundgesetz unmissverständlich vorgegeben ist. 18.05.2011: Sachsens Justizminister Jürgen Martens – „Wir brauchen ein automatisches Sorgerecht auch bei unverheirateten Eltern“ – http://www.justiz.sachsen.de/smj/

Auf Grund der Lagerbildung zwischen Befürwortern einer verfassungsgemäßen vollständigen sorgerechtlichen Gleichstellung nichtverheirateter Mütter und Väter und konservativen Gegnern einer solchen Gleichstellung, verharrt die Bunderegierung derzeit im Zustand der Untätigkeit. Unter Helmut Kohl hat eine solche Untätigkeit von 1982 bis 1998 sechzehn Jahre gedauert, bis mit der Kindschaftrechtsreform von 1998 endlich die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts von 1982 zur Schaffung der Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge in Bürgerlichen Gesetzbuch verankert wurde.

Damit sich eine ähnlich lange Phase politischen Aussitzens einer dringend notwendigen Reform heute nicht wiederholt und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht abermals eine Verurteilung Deutschland herbeiführen muss, ist es dringend notwendig, die Bundesregierung und die derzeit im Bundestag vertretenen Parteien zu einer verfassungskonformen nichtdiskriminierenden Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch zu bewegen, bei der Mütter und Väter unabhängig ob frei oder unfrei im Status der Ehe lebend, die ihnen vom Grundgesetz zugesicherte elterliche Sorge ausüben können.

Überregional (03.02.2012): Geschützt wird das System, nicht das Kindeswohl

Freitag, Februar 3rd, 2012

Hätte eine Terrorzelle drei Kinder pro Woche auf dem Gewissen, stünde der Staat Kopf. Familien aber, die für Kinder Orte des Terrors sind, lässt man weitermachen. Das System der Jugendhilfen muss reformiert werden.

Sie heißen Chantal, Kevin, Jessica oder Lara-Mia, sie sind minderjährige Staatsbürger, und ihre Eltern versagen. Misshandlungen und sogar Kindstod sind die Folge. weiterlesen…

Quelle: tagesspiegel.de – 03.02.2012 – Von Caroline Fetscher

Forum Menschenrechte zieht kritische Bilanz deutscher Politik

Freitag, Dezember 23rd, 2011

Berlin. – Das Forum Menschenrechte, ein Zusammenschluss von 50 nichtstaatlichen Organisationen, die sich für die Achtung der Menschenrechte in Deutschland und weltweit einsetzen, hat anlässlich des weltweiten Tags der Menschenrechte am 10. Dezember eine kritische Halbzeitbilanz zur Menschenrechtspolitik der Bundesregierung veröffentlicht. Dieser mangele es an Kohärenz sowie an Transparenz und Glaubwürdigkeit, erklärte das Forum.

Das Forum Menschenrechte erwartet von der Bundesregierung, dass sie die Menschenrechte entsprechend ihrer Zusage im Koalitionsvertrag als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen durchsetzt. weiterlesen…

Quelle: epo.de – 09.12.2011
Link zum Pressebericht: www.epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=7923:forum-menschenrechte-zieht-kritische-bilanz-deutscher-politik&catid=55&Itemid=50

Mütter unter Kontrolle

Freitag, März 4th, 2011

Ethikrat empfiehlt weiterhin Abschaffung der Babyklappen

Ende 2009 empfahl der Deutsche Ethikrat, die vorhandenen Babyklappen und andere Angebote zur anonymen Geburt aufzugeben. Diese Stellungnahme fand nicht die erwünschte Resonanz in den Medien und in der Bevölkerung, wie der Rat feststellen musste. Auf einer Veranstaltung in der vergangenen Woche in Berlin legte das Gremium nach.

Babyklappen gibt es in der Bundesrepublik seit 1999, ebenso ermöglichen etliche Krankenhäuser die anonyme Geburt. weiterlesen…

Quelle: neues-deutschland.de – 28.02.2011 – Von Ulrike Henning
Link zum Pressebericht: www.neues-deutschland.de/artikel/191947.muetter-unter-kontrolle.html

Seiten: 1 2 Weiter