Großeltern können Enkeln Unterhalt schulden
Donnerstag, Februar 21st, 2013Hamm – Großeltern können unter bestimmten Umständen für ihre Enkel unterhaltspflichtig sein. Das gilt aber nur, wenn die Eltern der Kinder nicht arbeiten gehen können, urteilte jetzt ein Gericht und gab damit einem Großvater Recht.
Sind beide Elternteile nicht in der Lage, den Unterhalt für ihre Kinder aufzubringen, ist es möglich, dass die Großeltern zur Zahlung verpflichtet werden. weiterlesen…
Quelle: maerkischeallgemeine.de – 13.02.2013 – (dpa/tmn)





