Archiv für die ‘Vaterschaft’ Kategorie

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Väter und ihre Hoffnungen

Donnerstag, September 16th, 2010

KREIS ESSLINGEN: Was unverheiratete Eltern vom neuen Sorgerecht erwarten – Grübel: Auch Männer haben Rechte

Unverheiratete Väter können nun auch gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht verlangen. Das sagt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang August. Das Urteil hat auch bei vielen ledigen Vätern im Landkreis große Hoffnungen geweckt: Beim Esslinger Verein „Väter im Aufbruch für Kinder“ haben sich in den vergangenen Wochen mehr als 30 Männer gemeldet. Was das Urteil wirklich bringt, wird aber erst ein entsprechendes Gesetz im Herbst zeigen. Der Bundestagsabgeordnete Markus Grübel (CDU) wirkt daran mit.

Einer von denen, die große Hoffnungen in das Urteil setzen, ist Gerd Bosch (Name geändert). Er war mit seiner Freundin fünf Jahre zusammen, sie haben sogar zusammen eine Eigentumswohnung gekauft. Sie bekamen Zwillinge, um die sich Bosch nach eigener Darstellung sehr viel gekümmert hat. Doch als sie drei Monate alt waren, waren Frau und Kinder eines Abends weg. Zurück blieb nur ein Zettel: „Ich gehe aus persönlichen Gründen und will dich nicht mehr sehen.“ Das ist vier Jahre her, seine Kinder hat Bosch in dieser Zeit nur ein paar Mal gesehen. Zwar hat er auch als lediger Vater ein – doch das hat ihm die Mutter verwehrt. Jetzt hofft Bosch, dass ihn die Gesetzesnovelle vom bloßen Zahlvater zum „vollwertigen Vater“ macht. Bisher hatte automatisch die ledige Mutter das alleinige Sorgerecht. War sie nicht einverstanden, konnte der Vater es nicht einklagen.

„Am liebsten sofort klagen“
Viele Väter, die mit der Mutter ihrer Kinder nicht verheiratet sind, haben das gleiche Problem wie Gerd Bosch. Und wie er haben sich mehr als 30 von ihnen in den Wochen nach dem Urteil an den Esslinger Verein „Väter im Aufbruch“ gewandt. „Die kamen alle ganz euphorisch bei uns an und wollten am liebsten sofort das gemeinsame Sorgerecht einklagen“, sagt Vereinssprecher Matthias Mack. Doch er dämpft die Hoffnungen: Das Bundesjustizministerium muss erst eine Neuregelung des Gesetzes ausarbeiten, das der Bundestag voraussichtlich noch im Herbst verabschieden wird. Mack glaubt nicht an einen großen Wurf: „Ich denke, dass die Väter das gemeinsame Sorgerecht dann zwar auch gegen den Willen der Mutter beantragen dürfen – aber ob sie es dann auch bekommen?“ Schließlich werde mit dem Gesetz nicht gleich die gesamte konservative Richterschaft ausgetauscht.

Markus Grübel ist als Obmann des Familienausschusses im Bundestags an der Gesetzesnovelle beteiligt. Wenn er allein zu entscheiden hätte, brächte das neue Gesetz durchaus massive Veränderungen: „Ich bin für die Widerspruchslösung“, sagt er. Demnach würden nicht verheiratete Eltern automatisch das erhalten, außer die Mutter legt Widerspruch ein. „Die bisherige Gesetzgebung ist stark geprägt von der Vorstellung, dass unehelich geborene Kinder zufällig hinterm Festzelt gezeugt werden“, sagt er. Doch das entspreche längst nicht mehr der Lebensrealität. In Berlin würden heute bereits die Hälfte der Kinder nichtehelich geboren – und zwar die meisten in einer festen Partnerschaft. „Dem muss sich die Sorgerechtsregelung anpassen. Auch Väter haben Rechte“, sagt Grübel.

Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sei für das Widerspruchsmodell, doch in der CDU-Fraktion gebe es dafür keine Mehrheit. „Ich denke, wir werden deshalb das Antragsrecht bekommen“, sagt Grübel. Das heißt, die Väter müssten das gemeinsame Sorgerecht wie bisher beantragen – nur, dass das auch gegen den Willen der Mutter möglich wäre.

Ängste alleinerziehender Mütter
Die Befürworter des Antragsrechts kommen nach Grübels Einschätzung aus zwei völlig unterschiedlichen Richtungen: „Das sind einerseits die Feministinnen, die sagen, dass die Frau allein bestimmen soll, und andererseits ganz konservative Kräfte, die verhindern wollen, dass nichteheliche Partnerschaften rechtlich der Ehe gleichgestellt werden.“

Auch Sigrid Grantner vom Verband alleinerziehender Mütter und Vätter (VAMV) in Stuttgart hofft, dass die Rechte der nicht verheirateten Väter möglichst in sehr engen Grenzen bleiben: „Mütter, die dem gemeinsamen Sorgerecht bisher nicht zugestimmt haben, haben in der Regel sehr gute Gründe dafür. Wenn die Väter jetzt dagegen klagen, wird das sehr belastend für die Familie und die Kinder“, sagt sie. Nach wie vor leisteten die Frauen 90 Prozent der Haus- und Erziehungsarbeit. Von den sogenannten neuen Vätern, die sich auch um den Alltag ihrer Kinder kümmerten, gebe es immer noch viel zu wenige, findet Grantner. Das erkenne man schon an der Zahlungsmoral der Trennungsväter: „Ein Drittel zahlt, ein Drittel zahlt schleppend und ein Drittel gar nicht.“

Peter Schleger, Familienrichter am Esslingen, hält es ebenfalls für wahrscheinlich, dass sich das Antragsrecht durchsetzen wird. In jedem Fall rechnet er mit zahlreichen neuen Sorgerechtsverhandlungen, die auf die Gerichte zukommen. „Der Maßstab der Rechtssprechung wird aber immer das Wohl des Kindes bleiben“, sagt er.

Matthias Mack rät: „Bevor sie jetzt überstürzt Klage einreichen, sollten die Väter erstmal abwarten, was bei dem Gesetz herauskommt.“ Dann sollten sie versuchen, über das Jugendamt oder den Kinderschutzbund zu einer außergerichtlichen Einigung mit der Mutter zu kommen. Denn er glaubt, dass die Chancen auf ein gemeinsames Sorgerecht dann weit höher sind, als gegen den Willen der Mutter zu klagen.

Eltern ohne Trauschein
Immer mehr Kinder im Landkreis haben Eltern ohne Trauschein. Von den 4551 Kindern, die im vergangenen Jahr geboren sind, hatten 15 Prozent Vater und Mutter, die nicht miteinander verheiratet waren. Für ein gemeinsames Sorgerecht entschieden sich 72 Prozent dieser Eltern. Der Anteil ist damit in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: 2008 wollten erst 66 Prozent der unverheirateten Eltern gemeinsam für das Kind sorgen, 2007 waren es 53 Prozent.

Quelle: esslinger-zeitung.de – 10.09.2010 – Von Doris Brändle
Link zum Pressebericht: www .esslinger-zeitung.de/lokal/esslingen/esslingen/Artikel599563.cfm

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Gericht urteilt trotz neuer Sorgerechts-Regelung gegen ledigen Vater

Freitag, September 3rd, 2010

Auch nach der Sorgerechts-Entscheidung des BVerfG kann es für ledige Väter im Einzelfall schwierig werden, das Sorgerecht für ihre Kinder zu erhalten. In einem Beschluss des OLG Brandenburg wurde der entsprechende Antrag eines Vaters abgelehnt. Soweit bekannt handelt es sich dabei um die erste veröffentlichte Entscheidung nach der des BVerfG.

Der betroffene Vater hatte sich nach der von der Mutter des Kindes intensiv um seinen Sohn gekümmert. Die Mutter war an manischer Depression erkrankt und deshalb für längere Zeit im Krankenhaus. Nach ihrer Entlassung kam es zum Streit über den dauernden Aufenthalt des Kindes.

Der Vater beantragte in der Folge das alleinige Sorgerecht für den Sohn, hilfsweise die Erteilung der gemeinsamen Sorge. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg lehnte den Antrag ab. Zwar sei nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein zu erteilen, soweit dies dem entspreche. Hier hätten jedoch beide Elternteile das alleinige Sorgerecht für sich in Anspruch genommen und sich darauf berufen mit dem jeweils anderen nicht mehr kommunizieren zu können, beziehungsweise zu wollen.

Daher könne nur einer allein die Sorge ausüben, urteilten die Richter, und entschieden zugunsten der Mutter.

Ein Mitglied der Vereinigung “Elterliche Sorge.de” bezeichnete die Entscheidung als “niederschmetternd”. Die Pressesprecherin des OLG hingegen betonte, dass nach denselben Maßstäben wie auch bei ehemals verheirateten Paaren entschieden worden sei. Damit werde der Entscheidung der Verfassungsrichter entsprochen.

Quelle: lto.de – 22.08.2010 – dpa/msa/LTO-Redaktion
Link zum Pressebericht: www .lto.de/de/html/nachrichten/1262/BVerfG-Sorgerecht-Entscheidung-Nicht-fC3BCr-alle-Vaeter-der-Durchbruch/

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Ein Vater kämpft um sein Kind

Freitag, September 3rd, 2010

Werdohl. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum neuen für ledige Väter hat der Unternehmer Ludwig Kirchhoff-Stewens mit besonderer Freude aufgenommen: Es gab ihm nicht nur das Vertrauen in die Behörden zurück, sondern macht ihm Mut, seinen Sohn (9 Monate) öfter sehen zu dürfen.

Er hätte nicht gedacht, dass es das wirklich gibt. Dass man plötzlich jemandem begegnet und man weiß: Das ist sie. Die große Liebe. Die Frau meines Lebens. Doch Ludwig Kirchhoff-Stewens aus Werdohl ist es passiert. Vor genau zwei Jahren stand sie vor ihm in der Rezeption eines Kölner Hotels: eine iranische Schönheit mit dunklen Augen und langen schwarzen Haaren. „Ich hab sie gesehen und war verliebt wie noch nie im Leben”, sagt der 45-Jährige. Schon kurze Zeit später waren die beiden ein Paar, sechs Monate danach war Nasrin* schwanger. „Es war wie im Film”, erinnert sich der Ingenieur. „Ich dachte damals, über uns könnte man wirklich einen Liebesfilm drehen.”

Verfilmen könnte man die Geschichte von Kirchhoff-Stewens heute immer noch. „Aber wohl eher als Horror-Thriller”, sagt der Geschäftsmann und versucht zu lächeln. Denn aus der großen Liebe ist „eine gruselige Zeit” geworden. Und ein Kampf. Ein Kampf um seinen Sohn.

Wenn er seine Geschichte erzählt, tut er es jedoch nicht mit Verbitterung. Schon längst nicht mit Hass. Wenn er das Kennenlernen schildert und die ersten Monate danach, dann strahlt er sogar noch, dann gerät er ins Schwärmen. „Ich war zwar 43, aber ich habe mich gefühlt wie mit 16. Ich habe gezittert und wurde rot, wenn sie in meiner Nähe war. Ich habe gar nicht gewusst, dass man so empfinden konnte. Und ich entdeckte meine romantische Seite.” Der Geschäftsmann, der Saxophon spielt und sich selbst als „alten Jazzer” bezeichnet, sang eigene Liebeslieder für sie und veröffentlichte sie im Internet, er schickte ihr Blumen nach Köln und sandte ihr selbst geschriebene Gedichte per Handy. Und schon nach wenigen Wochen war es ganz normal, dass die beiden von Kindern redeten. „Das war mein Traum”, sagt er. Schließlich hat er selbst drei Geschwister und stammt aus einer großen Familie mit einem „extremen Zusammenhalt über alle Generationen”, in der Zwist die große Ausnahme ist.

Und die beiden Frisch-Verliebten verband noch etwas anderes: Beide hatten aus ihren ersten Ehen eine achtjährige Tochter – die sich wiederum auf Anhieb mochten. „Ich sehe Nasrins Tochter noch vor mir, als wir sie das erste Mal in Köln trafen”, erzählt er. Da kam er mit seiner Tochter Franziska* aus dem Fahrstuhl – und das andere Mädchen stand mit ihrem Kaninchen auf dem Arm im Flur. „Das war solch ein bewegender Moment”, erinnert sich Kirchhoff-Stewens. Auch der, als die beiden Kinder sich kurze Zeit später so gut verstanden, dass sie wie Winnetou einen Pakt als echte „Blutsschwestern” schlossen. Deshalb war bei beiden auch die Freude groß, dass noch ein weiteres Geschwisterkind hinzukommen würde.

Nur bei Nasrin kippte die Stimmung. Gleich drei Tage, nachdem sie ihrem Partner von der Schwangerschaft erzählt hatte, schien sie plötzlich Existenzängste zu bekommen. „Sie sagte, sie hätte keine Sicherheit und dass sie das Kind abtreiben lassen wollte”, schildert Kirchhoff-Stewens. Spontan schrieb er eine Lebensversicherung auf sie um, sicherte ihr zu, sie sofort zu heiraten, sobald die bevorstehende vollzogen sei. Doch das reichte ihr nicht aus: Sie legte ihm einen – bereits von einem Anwalt ausgearbeiteten – Vertrag mit einer Versorgungszusage vor. „Sie hat gesagt, wenn ich nicht unterschreibe, lässt sie das Kind abtreiben”, so der 45-Jährige. Da war sie schon im dritten Monat. Und Kirchhoff-Stewens unterschrieb. „Ich war panisch vor Angst.” Im August zog Nasrin mit ihrer Tochter schließlich zu ihm nach Werdohl. Drei Monate, bevor das gemeinsame Kind zur Welt kommen sollte. Doch die Frau wollte mehr. „Ich sollte ihr das Haus überschreiben – dabei ging das gar nicht, weil es ja noch gar nicht abbezahlt ist.” Das erste Mal stutzig geworden sei er erst, als er – mit Blick auf die größere Familie – seinen Audi gegen einen Renault Laguna eintauschte. „Da hat sie sich aufgeregt, dass es kein BMW ist. Sie habe sich einen X5 vorgestellt”, sagt er kopfschüttelnd. Doch im Gegensatz zu ihr legte er keinen Wert auf das Statussymbol – erst recht nicht in Zeiten der Wirtschaftskrise, in der in seinem Unternehmen Kurzarbeit angesagt war und Kirchhoff-Stewens darum kämpfte, keinen seiner 90 Mitarbeiter zu entlassen.

Nasrins Unzufriedenheit wuchs jedoch – selbst als am 11. November Sohn Albert* zur Welt kam. „Sie sagte manchmal Sachen wie: „Scheiß Werdohl’ und ‘Scheiß Kopftücher’”, erinnert sich der Mann. Doch ernsthafte Sorgen um die Beziehung machte er sich nicht. „Ich dachte, das ist die Hormonumstellung nach der Geburt und dass man so etwas mit viel Liebe hinkriegt.”

Dann kam der 11. Dezember – genau vier Wochen nach Alberts Geburt. Ein Freitag – und Ludwig Kirchhoff-Stewens kam abends mit Franziska nach Hause. „Alles war hell erleuchtet”, erinnert er sich. Doch als er das Haus betrat, wusste er sofort, was passiert war: „Der Kaninchenstall war weg.” Und mit ihm Nasrin und ihre Tochter und diverse Sachen. Der Mann weiß nicht mehr, was er gedacht hat in dem Moment, was er gesagt hat. Aber er weiß, dass er sich mit Franziska auf die Couch gesetzt hat, dass beide geweint und gegenseitig versucht haben, sich zu trösten.

Erst am Sonntag gelang es ihm, Nasrin auf dem Handy zu erreichen. Tage später telefonierte er noch einmal mit ihr – und nahm das Gespräch auf, weil er nicht fassen konnte, was sie ihm immer wieder sagte: Dass sie 5000 Euro „als Blitzbuchung” sofort von ihm wolle, falls er Albert noch einmal sehen wolle und dass er seinen Sohn „gar nicht verdient” habe.

Erst zwei Monate später, nach vielen Briefen zwischen Anwälten und Verhandlungen vor , durfte er sein Kind das erste Mal wieder in den Armen halten – im Beisein einer Umgangspflegerin. Inzwischen hat ihm das zugestanden, den Jungen auch alleine sehen zu dürfen. Einmal in der Woche darf er ihn abholen und mit ihm zum Babyschwimmen fahren. Gesprochen hat Nasrin seitdem nicht mehr mit ihm. Doch über die Motive ihres Handelns grübelt er längst nicht mehr. „Knete” vermutet er. Und dass sie es bewusst auf eine Beziehung angelegt habe, als sie seine Visitenkarte und den Zusatz „Geschäftsführender Gesellschafter” gelesen habe. Nasrin selbst wollte sich gegenüber der Redaktion nicht äußern.

Dass ihre erste Ehe mit einem Chirurgen nur vier Wochen dauerte – und sie ihn verließ, kaum dass sie schwanger war – hat Kirchhoff-Stewens erst jetzt erfahren, nachdem er Kontakt mit dem Ex-Mann aufgenommen hatte. Doch bei aller Enttäuschung bemüht er sich noch immer um Verständnis. „Sie ist nicht nur Täterin, sie ist auch Opfer”, sagt er über die Frau, die aus einer Familie stamme, in der viel Gewalt geherrscht habe. Auch deshalb hat er Angst um seinen Sohn. Auch deshalb hofft er nun, dass ihm nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen wird. Von „Gerechtigkeit” möchte er in diesem Zusammenhang nicht reden. „Das klingt zu pathetisch.” Aber dass er jenem Vater, der jene Gesetzesänderung veranlasst habe, „dankbar” sei und er nun wieder „Vertrauen in die Behörden” bekommen habe.

Sein Kampf wird dennoch weitergehen: Darum, dass er mit Hilfe des gemeinsamen Sorgerechts den Jungen nicht nur öfter sehen darf, sondern dass er künftig auch Auskunft erhält von Kinderärzten, Erzieherinnen und Lehrern. Doch eines ist für ihn nach all dem, was geschehen ist, ganz wichtig. „Ich kämpfe nicht gegen die Mutter”, sagt er. „Ich kämpfe für mein Kind.”

Quelle: derwesten.de – 23.08.2010 – Katja Sponholz
Link zum Presebericht: www .derwesten.de/wr/westfalen/Ein-Vater-kaempft-um-sein-Kind-id3599220.html

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Gemeinsames Sorgerecht: Enttäuschung für Väter

Freitag, September 3rd, 2010

Zwar hat das (BVerfG) die Rechte unverheirateter Väter gerade erst gestärkt, doch ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg zeigt, dass das gemeinsame noch lange keine Selbstverständlichkeit für unsere Familiengerichte ist.

In dem nun entschiedenen Sorgerechtsstreit wollte der Vater in erster Linie die Übertragung der Alleinsorge auf sich selbst erwirken. Hilfsweise beantragte er das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Er berief sich unter anderem darauf, dass die Mutter wegen einer manischen Depression längere Krankenhausaufenthalte hinter sich habe. Um Umgangszeiten und Aufenthalt des Kindes war es darüber hinaus immer wieder zum Streit gekommen. Sowohl Vater als auch Mutter hatten vor angegeben, mit dem anderen nicht mehr kommunizieren zu können und zu wollen. Und genau dieser Punkt war für die Richter ausschlaggebend: Eine gemeinsame Sorge kann nur dann ausgeübt werden, wenn sich die über die entscheidenden Fragen verständigen können und wollen. Ist dies nicht möglich, kann die Alleinsorge nur von einem Elternteil ausgeübt werden. In diesem Fall entschied das Gericht, dass die Alleinsorge zum Wohle des Kindes bei der Mutter bleiben soll.

Sicherlich ist dieses Urteil für viele Väter erst einmal ernüchternd. Nicht zu vergessen ist aber, dass eine gemeinsame Sorge (übrigens auch bei ehemals verheirateten Eltern) immer praktikabel sein muss. In dem Einzelfall fanden die Richter offensichtlich keinen Anhaltspunkt für den Willen zur Ausübung der gemeinsamen Sorge. Für die Parteien stand jeweils die Alleinsorge klar im Vordergrund. Wer sich als Vater kommunikationsbereit zeigt, wird in Zukunft hoffentlich bessere Karten haben.

Quelle: formblitz.de – von Jana Ball
Link zum Pressebericht: www .formblitz.de/news/2010/gemeinsames-sorgerecht-enttaeuschung-fuer-vaeter-824.html

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Kein Automatismus zur gemeinsamen elterlichen Sorge

Freitag, September 3rd, 2010

Warnung an alle nichtehelichen Väter: Die Entscheidung des BVerfG führt nicht automatisch zur gemeinsmen elterlichen Sorge:

Aus einer Entscheidung des OLG Naumburg vom 12.08.2010 – 8 UF 56/10 (also nach der Entscheidung vom 21.07.2010 zu § 1626 a BGB):

Dem Antrag des Antragstellers, ihm das gemeinsame Sorgerecht für das Kind zu übertragen, können keine Umstände oder Aspekte entnommen werden, die das oder die Belange des Kindes zum Gegenstand haben. Auch unter Berücksichtigung der Rechte des Antragstellers hat es im vorliegenden Einzelfall bei der bisher bestehenden Alleinsorge der zu bleiben, weil nur dies dem Wohl des Kindes entspricht.

Die derzeit alleinsorgeberechtigte Kindesmutter lehnt seit der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorge ab. Eine Zustimmung der Kindesmutter zu einer gemeinsamen elterlichen Sorge ist nach Einschätzung des Antragstellers auch in Zukunft nicht zu erwarten. Seit der der vor inzwischen 11 Jahren besteht zwischen den Streit über die Gestaltung bzw. den Ausschluss des Umgangs des Antragstellers. Wie die zahlreichen auch gerichtlich ausgefochtenen Meinungsverschiedenheiten der Elternteile zum des Antragstellers mit dem Kind gezeigt haben, war ein Einvernehmen der Elternteile hinsichtlich der Regelung der Angelegenheiten des Kindes nicht vorhanden und ist auch in Zukunft in Bezug auf Angelegenheiten der elterlichen Sorge nicht zu erwarten. Eine Kooperationsbereitschaft zwischen den Elternteilen fehlt völlig. Sie ist angesichts der gerichtsbekannten massiven Beleidigungen, mit denen der Antragsteller die Kindesmutter überzieht und die auch dem Kind nicht verborgen bleiben, auch auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Dies könnte im Einzelfall für sich bereits ausreichend sein, um den bestehenden Zustand zu belassen bzw. bei einer zu unterstellenden gemeinsamen Sorge der Beteiligten die Alleinsorge der Kindesmutter zu übertragen.

Im vorliegenden Fall betreut und versorgt die Kindesmutter das Kind seit nunmehr mehr als 10 Jahren tatsächlich allein, weshalb die Kontinuität des bestehenden faktischen Zustandes sie gegenüber dem Antragsteller als Alleinsorgeberechtigte faktisch privilegiert. Zudem besteht vorliegend mindestens seit 2006 tatsächlich kein Umgang des Antragstellers mit dem Kind. Das inzwischen 13 Jahre alte Kind lehnt darüber hinaus sogar jeglichen Kontakt zum Antragsteller- nach dem eigenen Vorbringen des Antragstellers – eindeutig ab.

Da unter diesen Umständen eine tatsächliche Grundlage für ein Verfahren über die Änderung der bestehenden elterlichen Sorge im Interesse des Kindeswohls nicht vorhanden ist, bedurfte es einer Beteiligung weiterer Personen am Verfahren nicht. Eine weitere Sachaufklärung ist ebenfalls nicht angezeigt.

Das angestrengte Verfahren dient nach dem Vorbringen des Antragstellers ausschließlich seinen eigenen Interessen insbesondere der Durchsetzung seines Vaterrechts und seines Recht auf Familienleben gemäß Artikel 6 Grundgesetz und Artikel 8 Absatz 1 der Konvention. Inwiefern die beantragte gemeinsame elterliche Sorge im konkreten Falle dem Wohl des Kindes dienen soll, legt der Antragsteller nicht dar. Zwar mag der Ausschluss des Antragstellers von der elterlichen Sorge um sein Kind ihn in seinem Vaterrecht und seinem Recht auf Familienleben berühren, jedoch müssen die Bedürfnisse und Interessen der Elternteile bei der vorzunehmenden Interessenabwägung hinter den Interessen des Kindes zurücktreten. Anders sieht dies auch nicht der Europäische Gerichtshof in der vom Antragsteller in Bezug genommenen Entscheidung. Dort führt der Gerichtshof aus, dass er anerkenne, dass es triftige Gründe dafür geben könne, einen nicht verheirateten Vater die Teilhabe an der elterlichen Sorge zu versagen, was der Fall sein könne, wenn Streitigkeiten oder mangelnde Kommunikation zwischen den Eltern das Kindeswohl gefährden (vgl. EuGH, Urteil vom 03.12.2009 – 22028/04 – Ziffer 56 ). Anders als im vorliegenden Fall hatte der Beschwerdeführer im zitierten Fall das Kind zunächst 3 Jahre gemeinsam mit der Kindesmutter und sodann weitere 2 Jahre allein tatsächlich betreut und versorgt. Nach gerichtlicher Einigung über den Umgang des Beschwerdeführers hatte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Anordnung der gemeinsamen Sorge gestellt, da die Mutter einer gemeinsamen Sorgeerklärung nicht zustimmen wolle, obwohl beide Elternteile sich im Übrigen gut miteinander verständigen könnten. Hier liegt der Fall – wie oben ausgeführt – wesentlich anders.

Quelle: beck.de – 25.08.2010 – Hans-Otto Burschel
Link zum Pressebericht: blog.beck.de/2010/08/25/kein-automatismus-zur-gemeinsamen-elterlichen-sorge

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