Väter und ihre Hoffnungen
Donnerstag, September 16th, 2010KREIS ESSLINGEN: Was unverheiratete Eltern vom neuen Sorgerecht erwarten – Grübel: Auch Männer haben Rechte
Unverheiratete Väter können nun auch gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht verlangen. Das sagt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang August. Das Urteil hat auch bei vielen ledigen Vätern im Landkreis große Hoffnungen geweckt: Beim Esslinger Verein „Väter im Aufbruch für Kinder“ haben sich in den vergangenen Wochen mehr als 30 Männer gemeldet. Was das Urteil wirklich bringt, wird aber erst ein entsprechendes Gesetz im Herbst zeigen. Der Bundestagsabgeordnete Markus Grübel (CDU) wirkt daran mit.
Einer von denen, die große Hoffnungen in das Urteil setzen, ist Gerd Bosch (Name geändert). Er war mit seiner Freundin fünf Jahre zusammen, sie haben sogar zusammen eine Eigentumswohnung gekauft. Sie bekamen Zwillinge, um die sich Bosch nach eigener Darstellung sehr viel gekümmert hat. Doch als sie drei Monate alt waren, waren Frau und Kinder eines Abends weg. Zurück blieb nur ein Zettel: „Ich gehe aus persönlichen Gründen und will dich nicht mehr sehen.“ Das ist vier Jahre her, seine Kinder hat Bosch in dieser Zeit nur ein paar Mal gesehen. Zwar hat er auch als lediger Vater ein Umgangsrecht – doch das hat ihm die Mutter verwehrt. Jetzt hofft Bosch, dass ihn die Gesetzesnovelle vom bloßen Zahlvater zum „vollwertigen Vater“ macht. Bisher hatte automatisch die ledige Mutter das alleinige Sorgerecht. War sie nicht einverstanden, konnte der Vater es nicht einklagen.
„Am liebsten sofort klagen“
Viele Väter, die mit der Mutter ihrer Kinder nicht verheiratet sind, haben das gleiche Problem wie Gerd Bosch. Und wie er haben sich mehr als 30 von ihnen in den Wochen nach dem Urteil an den Esslinger Verein „Väter im Aufbruch“ gewandt. „Die kamen alle ganz euphorisch bei uns an und wollten am liebsten sofort das gemeinsame Sorgerecht einklagen“, sagt Vereinssprecher Matthias Mack. Doch er dämpft die Hoffnungen: Das Bundesjustizministerium muss erst eine Neuregelung des Gesetzes ausarbeiten, das der Bundestag voraussichtlich noch im Herbst verabschieden wird. Mack glaubt nicht an einen großen Wurf: „Ich denke, dass die Väter das gemeinsame Sorgerecht dann zwar auch gegen den Willen der Mutter beantragen dürfen – aber ob sie es dann auch bekommen?“ Schließlich werde mit dem Gesetz nicht gleich die gesamte konservative Richterschaft ausgetauscht.
Markus Grübel ist als Obmann des Familienausschusses im Bundestags an der Gesetzesnovelle beteiligt. Wenn er allein zu entscheiden hätte, brächte das neue Gesetz durchaus massive Veränderungen: „Ich bin für die Widerspruchslösung“, sagt er. Demnach würden nicht verheiratete Eltern automatisch das gemeinsames Sorgerecht erhalten, außer die Mutter legt Widerspruch ein. „Die bisherige Gesetzgebung ist stark geprägt von der Vorstellung, dass unehelich geborene Kinder zufällig hinterm Festzelt gezeugt werden“, sagt er. Doch das entspreche längst nicht mehr der Lebensrealität. In Berlin würden heute bereits die Hälfte der Kinder nichtehelich geboren – und zwar die meisten in einer festen Partnerschaft. „Dem muss sich die Sorgerechtsregelung anpassen. Auch Väter haben Rechte“, sagt Grübel.
Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sei für das Widerspruchsmodell, doch in der CDU-Fraktion gebe es dafür keine Mehrheit. „Ich denke, wir werden deshalb das Antragsrecht bekommen“, sagt Grübel. Das heißt, die Väter müssten das gemeinsame Sorgerecht wie bisher beantragen – nur, dass das auch gegen den Willen der Mutter möglich wäre.
Ängste alleinerziehender Mütter
Die Befürworter des Antragsrechts kommen nach Grübels Einschätzung aus zwei völlig unterschiedlichen Richtungen: „Das sind einerseits die Feministinnen, die sagen, dass die Frau allein bestimmen soll, und andererseits ganz konservative Kräfte, die verhindern wollen, dass nichteheliche Partnerschaften rechtlich der Ehe gleichgestellt werden.“
Auch Sigrid Grantner vom Verband alleinerziehender Mütter und Vätter (VAMV) in Stuttgart hofft, dass die Rechte der nicht verheirateten Väter möglichst in sehr engen Grenzen bleiben: „Mütter, die dem gemeinsamen Sorgerecht bisher nicht zugestimmt haben, haben in der Regel sehr gute Gründe dafür. Wenn die Väter jetzt dagegen klagen, wird das sehr belastend für die Familie und die Kinder“, sagt sie. Nach wie vor leisteten die Frauen 90 Prozent der Haus- und Erziehungsarbeit. Von den sogenannten neuen Vätern, die sich auch um den Alltag ihrer Kinder kümmerten, gebe es immer noch viel zu wenige, findet Grantner. Das erkenne man schon an der Zahlungsmoral der Trennungsväter: „Ein Drittel zahlt, ein Drittel zahlt schleppend und ein Drittel gar nicht.“
Peter Schleger, Familienrichter am Amtsgericht Esslingen, hält es ebenfalls für wahrscheinlich, dass sich das Antragsrecht durchsetzen wird. In jedem Fall rechnet er mit zahlreichen neuen Sorgerechtsverhandlungen, die auf die Gerichte zukommen. „Der Maßstab der Rechtssprechung wird aber immer das Wohl des Kindes bleiben“, sagt er.
Matthias Mack rät: „Bevor sie jetzt überstürzt Klage einreichen, sollten die Väter erstmal abwarten, was bei dem Gesetz herauskommt.“ Dann sollten sie versuchen, über das Jugendamt oder den Kinderschutzbund zu einer außergerichtlichen Einigung mit der Mutter zu kommen. Denn er glaubt, dass die Chancen auf ein gemeinsames Sorgerecht dann weit höher sind, als gegen den Willen der Mutter zu klagen.
Eltern ohne Trauschein
Immer mehr Kinder im Landkreis haben Eltern ohne Trauschein. Von den 4551 Kindern, die im vergangenen Jahr geboren sind, hatten 15 Prozent Vater und Mutter, die nicht miteinander verheiratet waren. Für ein gemeinsames Sorgerecht entschieden sich 72 Prozent dieser Eltern. Der Anteil ist damit in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: 2008 wollten erst 66 Prozent der unverheirateten Eltern gemeinsam für das Kind sorgen, 2007 waren es 53 Prozent.
Quelle: esslinger-zeitung.de – 10.09.2010 – Von Doris Brändle
Link zum Pressebericht: www .esslinger-zeitung.de/lokal/esslingen/esslingen/Artikel599563.cfm























