Archiv für die ‘Vaterschaft’ Kategorie

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Menschenrechte achten – “Väteraufbruch für Kinder” mahnt deutsche Behörden

Freitag, Dezember 23rd, 2011

In Deutschland erleiden jährlich nach Schätzungen über 200.000 Kinder und Jugendliche durch die und ihrer teils gravierende psychosoziale Schäden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisierte hierzu mehrfach die deutsche Familienrechtspraxis. Aktuell fordern zahlreiche VAfK-Mahnwachen vor deutschen Jugendämtern „Kinderrechte müssen durchgesetzt werden!“ Deutsche Gerichte, Jugendämter und beteiligte Professionen sind hinsicht­lich ihrer Entscheidungen in Familiensachen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in die Kritik geraten. Seit Jahren hat der EGMR der Bundesrepublik Deutschland wiederholt eine Missachtung der Menschenrechte nachgewiesen und Deutschland verurteilt!

Europäische Parlamentarier beklagten sich vor kurzem schockiert bei der Bundesregierung in Berlin über diesbezügliche, im Behördensystem begründete Strukturfehler, die eine Wieder­holungstäterschaft begründen. Denn in zahlreichen Beispielen verweigerten Behörden in die Menschenrechte verletzender Weise Umgangsrechte von Kindern mit ihren Eltern!

Seit Wochen demonstrieren in Deutschland immer mehr VAfK-Gruppierungen vor Jugendämtern, beispielsweise in Fulda, Hameln, Duisburg, Dresden und Hannover. Mit Mahnwachen treten die sich in ihren Menschenrechten geschädigt fühlenden Väter, Mütter und Kinder für die Einhaltung der Menschenrechte bei familiären Trennungen und Scheidungen ein. Nach ihren Erfahrungen werden noch zu viele Behörden und Professionen mit ihren Entscheidungen und ihrem Verhalten der Not von Trennungs- und Scheidungsbetroffenen nicht gerecht.

Noch immer gibt es zu viele Familiengerichtsurteile, die das Menschenrecht von Eltern und Kindern auf Familienleben missachten! Noch immer tragen Zeit- und Personalknappheit, Arbeitsüberlastung, mangelnde fachliche Qualifikation sowie unzureichende interdisziplinäre Zusammenarbeit dazu bei, dass sich familiäre Krisen zu individuellen Katastrophen entwickeln. Die Bilanz der Entwicklung der letzten 20 Jahre ist geradezu desaströs: es gibt in Deutschland etwa 3,2 Millionen Scheidungskinder, aktuell rund 2,2 Millionen Alleinerziehende Mütter, jede fünfte deutsche Familie ist ‚Restfamilie’ mit einem Elternteil, zu 87% Mütter.

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. fordert zum ‚Tag der Internationalen Menschenrechte’ die Bundes- und Länderregierungen auf:

Die vom EGMR monierten Menschenrechtsverletzungen müssen überprüft, sanktioniert und ausgeglichen werden.

Gleichberechtigung von Vätern und Müttern vor deutschen Familiengerichten.

Kinderrechte sind Menschenrechte! Kinderrecht heißt Recht auf Vater und Mutter.

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) fordert die Gründung von Elternbeiräten bei deutschen Jugendämtern mit einer Einbeziehung in Fall-Entscheidungsvorgänge.

Mit Hinweis auf die Möglichkeiten des neuen Mediationsgesetzes bietet der Väteraufbruch für Kinder (VAfK) den deutschen Jugendämtern den Dialog an. Das Thema lautet: „Konfliktbefriedung für Elternerhalt und Kinderrechte“, das Ziel: „Allen Kindern beide Eltern“ Auch am kommenden Montag den 12. Dezember 2011 findet ab 16:00 Uhr vor dem Jugendamt in Fulda, auf dem Bonifatiusplatz 1-3 eine Mahnwache statt.

Informationen:

Der ‚Väteraufbruch für Kinder e.V.’ ist der mitgliederstärkste bundesweit vertretene Interessenverband für Väter-, Kinder- und Familienrechte mit rund 100 Kreisgruppen und rund 3000 Mitgliedern. Im Herbst 2011 wurde vom Plenum der ‚VAfK-Bundesaktiven’ in Frankfurt ein Paradigmenwechsel der Vereinspolitik eingeleitet mit der Vorgabe von fünf Grundsätzen. Diese sollen am 21.01.2012 von der VAfK-Bundesversammlung verabschiedet werden.

Fünf Grundsätze des VAfK

Die Verantwortung beider Eltern für das Kind beginnt mit der Zeugung. Vater und Mutter sind gleichermaßen verpflichtet und berechtigt, für ihr Kind zu sorgen und es zu erziehen. Die elterliche Verantwortung ist gleichwertig und unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht.
Die Bindung zu Vater und Mutter ist eine elementare Voraussetzung für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung ihres Kindes.

Das Verhindern oder Unterbrechen der Bindung zwischen dem Kind und seinen beiden Eltern verletzt das Menschenrecht des Kindes und des ausgegrenzten Elternteils. Das Bestreben eines Elternteils, den anderen Elternteil aus der Verantwortung herauszudrängen, ist schädlich für die Entwicklung des Kindes und unsere Gesellschaft. Neue Partner getrennter Eltern sind für das Kind bedeutsame Bezugspersonen, können aber einen natürlichen Elternteil für ein Kind nicht ersetzen. Nur in außergewöhnlichen Einzelfällen kann elterliche Verantwortung eingeschränkt oder ausgesetzt werden. +++

Quelle: osthessen-news.de – 10.12.11
Link zum Pressebericht: www .osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1207127

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Väter-Demos vor Jugendämtern

Dienstag, November 22nd, 2011

Wenn Väter den Kontakt zu ihren Kindern verlieren, leiden nicht nur sie. “Ein Kind braucht beide Elternteile und sollte darauf auch ein Recht haben”, sagt Frank Engelen, der für diese Forderung nun auch auf die Straße geht. Der Vater von vier Kindern gehört seit Oktober 2010 dem “Väteraufbruch für Kinder” an.

Der 1989 aus einer Bürgerinitiative von Vätern in Bonn entstandene Verein gilt teils als Selbsthilfegruppe, teils als politische Interessenvertretung für die Rechte von Männern. Er vereint etwa 3000 Mitglieder in rund 90 Regionalgruppen. In Duisburg zählt der Verein derzeit 16 Mitglieder, darunter auch zwei Frauen. “Die Tendenz ist steigend”, sagt Engelen.

Viele Kreisgruppen des Vereins halten derzeit in ganz Deutschland Mahnwachen vor Jugendämtern ab, um ihrem Ziel “Allen Kindern beide ” Ausdruck zu verleihen. “Wir stehen jeweils montags von 18 bis 19 Uhr vor dem Jugendamt an der Kuhstraße. Uns geht es darum, dass die Behörden sich künftig mehr für beide Elternteile stark machen und auch die Größe haben, sich ihre Überlastung an einigen Stellen einzugestehen. Unser Verein würde gerne als Kooperationspartner des Jugendamtes Beratungen anbieten”, sagt der vierfache Vater.

Statt der “Obrigkeit des Amtes” könne der Verein den Vätern auf Augenhöhe begegnen. “Betroffene können Betroffenen viel besser Tipps geben. Gerade Vätern, die vor deutschen Gerichte immer noch schlechtere Karten haben, wenn es um das Umgangs- beziehungsweise geht”, ist sich Engelen sicher.

Regelung war verfassungswidrig

Grundsätzlich hat sich die Rechtslage für Väter in den vergangenen Jahren jedoch verbessert. Mit einem Urteil vom August 2010 hat das in Karlsruhe die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Familiengerichte müssen laut diesem Urteil das gemeinsame Sorgerecht anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Auch, wenn die Eltern nicht verheiratet waren. Das ist deshalb entscheidend, weil die Zahl der Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt ihrer Geburt nicht verheiratet sind, steigt. Das Statistische Bundesamt teilt mit, das im Jahr 2008 bundesweit knapp 219 000 Kinder außerhalb einer Ehe geboren wurden. Das waren 32 Prozent aller geborenen Kinder.

Die Duisburger Mitglieder von “Väteraufbruch für Kinder” haben aus ihrer Sicht mit der ersten Mahnwache bereits ein Etappenziel erreicht, auf das Frank Engeler stolz ist: “Das Jugendamt hat sich bereit erklärt, unsere Flyer auszulegen. Das ist ein erster Schritt.”

Infos www.duisburg.vaeteraufbruch.de

Quelle: rp-online.de – 10.11.2011 – VON LENA STEEG
Link zum Presebericht: www .rp-online.de/niederrhein-nord/duisburg/nachrichten/vaeter-demos-vor-jugendaemtern-1.2547357

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Ein Vater kämpft um seine Kinder

Dienstag, November 22nd, 2011

Bremen. Seit vier Jahren kämpft Jacek Zdrojewski um seine Kinder. 2007 sind sie ihm weggenommen worden, von einer eigenen Frau. Ein Jahr hat er die Kinder gar nicht gesehen, und auch danach nur unregelmäßig. Er leidet unter Depressionen, der Kampf hat ihn krank gemacht, und arm. Er hat sich Geld geliehen, um Anwälte zu bezahlen. Bisher ohne Erfolg. Jetzt hat sich die Bremer Staatsanwaltschaft eingeschaltet: Sie wirft der Mutter vor, ihre Fürsorgepflicht verletzt zu haben, indem sie dem Vater die Kinder entzogen hat.

Bremen·Hamburg. Die Tische sind klein, sie sind ganz an die Wand gerückt, zwischen Terrassentür und Fenster, die passenden kleinen Stühle eng darunter geschoben. Es sind die Tische der beiden Söhne von Jacek Zdrojewski. Tische, an denen sie saßen, als sie vier Jahre alt waren. Heute sind sie neun, die Tische zu klein, aber die Kinder kommen ohnehin nicht mehr her. Seine Frau hat die Zwillinge mitgenommen, erzählt er, einfach so. 2007 war das, und seitdem kämpft Jacek Zdrojewski um das . Ein schwerer Kampf, vielleicht ein aussichtsloser.

Knapp ein Jahr wusste er nicht, wo seine beiden Söhne sind. Er hat sie nicht gesehen, nichts gehört, er wusste nicht, dass seine Frau aus der gemeinsamen Wohnung in Hamburg nach Bremen gegangen ist, erst ins Frauenhaus, dann zu ihrer Schwester. Und als der Fall schließlich vor dem Bremer Familiengericht landet, wird ihm genau das zum Verhängnis: Die Kinder haben sich ihm in den Monaten der Trennung entfremdet, urteilen die Richter und sprechen seiner Ex-Frau das alleinige Sorgerecht zu.

Zdrojewski verliert den Sorgerechtsprozess vor dem und im Oktober dieses Jahres auch den vor dem Oberlandesgericht. Die Mutter sei die Hauptbezugsperson, „sie stand für sie in der Vergangenheit ohne Unterbrechung kontinuierlich zur Verfügung“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Der Senat verkennt nicht, dass die Kindesmutter diese Kontinuität ertrotzt hat…“ Dennoch sei zu berücksichtigen, dass sich die Kinder in den vergangenen Jahren in Bremen eingelebt haben. In der weiteren Begründung beurteilen die Richter das Verhalten der Mutter zwar als Fehlverhalten, doch auch das bleibt ohne Folgen.

Viele Väter betroffen

Zumindest bis jetzt, denn inzwischen ist die Bremer Staatsanwaltschaft auf den Fall aufmerksam geworden. Sie hat vor dem Amtsgericht einen Strafbefehl gegen die Mutter eingereicht. Der Vorwurf: Sie hat ihre Fürsorgepflicht verletzt, sie hätte dafür sorgen müssen, dass die Kinder ihren Vater sehen, Zeit mit ihm verbringen. Zdrojewski macht das Mut, er hat das Gefühl, dass sich endlich einmal jemand „aus dem System“ auf seine Seite stellt. Endlich einmal jemand, der sieht, was seine Frau gemacht hat, sagt er.

Dabei sind Fälle wie der von Jacek Zdrojewski bei Weitem keine Seltenheit, sagt Rainer Sonnenberger, Bundesvorsitzender des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“, der sich bei Trennungen und Sorgerechtsfragen für die Rechte der Väter einsetzt. 3000 Mitglieder hat sein Verein, „zumeist Väter, die selbst betroffen sind“, sagt Sonnenberg. Vielen ging es ähnlich wie Zdrojewski, „denn die Masche, erst einmal mit illegalen Mitteln Fakten zu schaffen, die dann vor gegen die Väter verwendet werden, kommt häufig vor“, sagt der Bundesvorsitzende. „Das ist fast schon gängige Praxis.“

Der Tag, an dem Jacek Zdrojewskis Leben aus den Fugen gerät, ist der 11. September 2007. Der 57-Jährige arbeitet als Lkw-Fahrer, um seine Familie durchzubringen. Der Job ist hart, Zdrojewski will etwas anderes, und so lässt er sich bei der Dekra als Kranfahrer schulen. Die Familie lebt in einer kleinen Wohnung im Hamburger Stadtteil Langenhorn. 54 Quadratmeter, Erdgeschoss, eine kleine Terrasse, ein kleines Zuhause in Mehrfamilienblöcken aus rotem Backstein. Wenn sie in den Urlaub fahren, dann nach Polen, zu den Verwandten, zu seiner Schwiegermutter, die ihn allerdings nicht gerade ins Herz geschlossen hat, sagt Zdrojewski.

Von einer dieser Reisen stehen an diesem 11. September noch immer die Koffer im Wohnzimmer. Sie werde sie noch wegräumen, habe seine Frau ihm erzählt, sagt der 57-Jährige. Und tatsächlich sind die Koffer weg, als er abends von der Fortbildung kommt. Genau wie seine Frau und die beiden Söhne. Stattdessen liegt im Wohnzimmer ein Zettel auf dem Boden. „Darauf stand: Es ist besser so.“

Zdrojewski geht zur Polizei, meldet seine Kinder als entführt, von dort wird er zum Jugendamt geschickt – und landet schließlich in einer Sackgasse. Da seine Frau im Frauenhaus war, bevor sie zu ihrer in Bremen lebenden Schwester gezogen ist, will ihm niemand sagen, was los ist. Der unausgesprochene Vorwurf stand im Raum, er habe seine Frau geschlagen, sie aus dem Haus getrieben. Wie einen Verbrecher habe man ihn behandelt, sagt er.

Zdrojewski nimmt sich einen Anwalt und lässt über die polnische Botschaft prüfen, ob seine Kinder überhaupt noch im Lande sind. Sie sind. Nur wo? „Ich habe mir schon gedacht, dass sie vielleicht zu ihrer Bremer Verwandtschaft gefahren ist“, sagt der 57-Jährige. Doch eine Kontaktaufnahme will nicht gelingen. Und dann, nur durch einen Zufall, kann er bei einem seiner Besuche auf den Ämtern einen Blick in eine Akte werfen, die gar nicht für ihn bestimmt ist. So stößt er auf eine Bremer Adresse – die Adresse, unter der seine Frau und die Zwillinge leben.

Begegnung über das Jugendamt

„Wir haben dann erst einmal über das Jugendamt eine Begegnung mit den Kindern eingefädelt“, sagt Christian Rost vom „Polnischen Verband Eltern gegen Diskriminierung der Kinder“, den Zdrojewski zwischenzeitlich um Hilfe gebeten hat. Die Begegnung findet statt – in den Räumen des Jugendamtes und ganz anders, als sich der Vater das Zusammentreffen gewünscht hätte. Die Kinder reagieren verhalten, distanziert, und es braucht erst einmal Zeit, bis sie auftauen.

Für den Vater beginnt mit diesem Treffen die Annäherung an seine Kinder, aber auch ein Weg durch juristische Instanzen und Behördenzimmer. Ein wird ihm eingeräumt, es gibt feste Regelungen, wann er seine Kinder sehen darf, und doch findet längst nicht jedes dieser Treffen statt. Einige Termine hat seine Frau ihm kurzfristig abgesagt, bei anderen kam er mit der Bahn aus Hamburg angefahren, um dann in Bremen vor verschlossenen Türen zu stehen. Immer wieder werden Treffen vereitelt, erzählt er. Doch viel dagegen tun kann er nicht. Und auch Hilfe erhält Zdrojewski nicht so, wie er sich das vorstellt.

Nach Informationen des WESER-KURIER füllt die „Akte Zdrojewski“ beim Jugendamt bis jetzt vier dicke Bände. Einschätzungen zu den Kindern sind darin enthalten, Gutachtermeinungen, Vermerke zu den gegenseitigen Vorwürfen, die sich die Eltern in dem lange währenden Streit bereits gemacht haben. Unterlagen zu seiner Scheidung, Eintragungen über Zwangsgelder, mit denen Zdrojewskis Frau bereits gedroht worden ist, sollte sie die Treffen mit den Kindern erneut vereiteln, die dem 57-Jährigen vom Familiengericht zugestanden worden sind.

Viel genützt hat Jacek Zdrojewski all das nicht. Doch er will nicht aufgeben, er will weitermachen. Gerade jetzt, da er neuen Mut schöpft. Ein Strafbefehl gegen seine Ex-Frau, aufgesetzt von der Bremer Staatsanwaltschaft, unterzeichnet vom zuständigen Strafrichter des Amtsgerichts – das ist ein Schritt, sagt er. In diesen Tagen wird seine Ex-Frau den Brief im Postkasten haben, eine Geldstrafe, sie wird sie zahlen oder Einspruch einlegen. Beides jedoch ist nur ein Etappensieg, denn beides löst das Problem von Jacek Zdrojewski nicht. Er wird weiter um seine Kinder kämpfen, er will sie wieder bei sich haben, das Sorgerecht für die Zwillinge. Und wenn er es irgendwann bekommen sollte, wird er ihnen neue Tische kaufen.

Quelle: weser-kurier.de – 13.11.2011 – Von Arno Schupp
Link zum Pressebericht: www .weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/481448/Ein-Vater-kaempft-um-seine-Kinder.html

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Männerrecht darf nicht vor Kindeswohl gehen

Montag, September 19th, 2011

Ein Urteil aus Straßburg will “mutmaßliche” Väter stärken, schwächt aber die Familie. Denn Konflikte um Liebe und Verrat können weder Gerichte noch Labors aus der Welt schaffen.

Der Europäische Gerichtshof hat nicht zum ersten Mal deutsche zum Vaterrecht moniert. Aus gutem Grund, denn unsere Gerichte geben Müttern zu leicht recht. Das Argument, das sei gefährdet, wenn das Kind in einen Dauerkonflikt zwischen den gerät, wiegt zugunsten der Mütter, bei denen die Kinder leben – und zulasten von Vätern, deren Beziehungen zu Töchtern und Söhnen oft willkürlich beendet werden. Die europäische Rechtsprechung hat dazu beigetragen, dass die Rechte der Väter, auch der nicht ehelichen, ernster genommen werden. Das liegt im Kindeswohl.

Diesen Maßstab hat das jüngste Urteil des Straßburger Gerichtshofs wieder angelegt – und verfehlt. Deutschland muss einem Kläger 5000 Euro zahlen, der vor deutschen Gerichten damit gescheitert war, seine an einem siebenjährigen Jungen feststellen zu lassen. Das Kind lebt in einer ehelichen Familie mit Vater, Mutter, Schwester. Die Mutter, die mit dem Kläger eine Beziehung hatte, als sie schwanger wurde, war später zu ihrem Ehemann zurückgekehrt und hatte im Verfahren geltend gemacht, auch dieser könne der leibliche Vater des Jungen sein. Das deutsche habe eine konkrete Klärung versäumt, so die Straßburger Richter, ob ein Umgang mit dem Kläger nicht im Interesse des Kindes läge. Zwischen dem „mutmaßlichen“ Vater und dem Kind besteht, warum auch immer, kein Kontakt.

„Urteil aus Straßburg stärkt Rechte leiblicher Väter“ lautet der durchweg positive Tenor der Meldungen über den Richterspruch. Das erstaunt allein deshalb, weil ja niemand weiß, ob der Kläger wirklich der leibliche Vater dieses Kindes ist. Doch in fast allen Berichten ist er der „mutmaßliche“ Vater, während der eheliche Vater sprachlich zum bloß „rechtlichen“ herabgesetzt wird. Schon das ist eigentümlich, denn das ist keine kleine Rolle; sie verpflichtet. In diesem Fall ist der rechtliche außerdem unstrittig der soziale Vater, der – wie die Mutter – ein legales und legitimes Interesse am Schutz einer Familie haben muss, in der zwei Kinder leben.

Man(n) macht es sich verdammt leicht, wenn man in solchen Fällen vor alle anderen Fragen die Klärung der leiblichen Vaterschaft stellt. Die Justizministerin denkt bereits über Familienrechtsänderungen nach, die dem Urteil folgen müssten. Das deutsche sei unzeitgemäß, findet Dietmar Wiebel vom „Väteraufbruch“: „Heute ist es doch keine Schande mehr für ein Kind, wenn es einem Seitensprung entstammt, es gibt doch auch Trennungskinder zuhauf.“ Eine Schande ist es nicht mehr. Doch wer wollte leugnen, dass Familienkonflikte tausendfachen kindlichen Seelenkummer verursachen.

Es ist eine lebensfremde Illusion, dass neue technische Möglichkeiten uralte Konflikte zweifelsfrei klären können. Die biologische Vaterschaft ist heute schnell zu ermitteln, auf legalem und illegalem Weg. Aber von außen aufgezwungene Wahrheiten können auch im 21. Jahrhundert in den Beziehungen zwischen Eltern und Kindern mehr Unheil stiften als Nutzen. „Kuckuckskinder“, Trennung, Ehebruch? Alles erlaubt, aber nicht schmerzlos. Im vorliegenden Fall wäre es doch nicht unangemessen, wenn die Eltern entscheiden können, ob und wie ihr Kind mit einem Dreiecksdrama vergangener Jahre konfrontiert wird. Die Konflikte um Liebe und Verrat können weder Gerichte noch Labors aus der Welt schaffen. Und Erwachsene sollten nicht ermuntert werden, sie Kindern nachträglich aufzulasten – manchmal muss die Wahrheit warten, bis sie erwachsen sind.

Quelle: tagesspiegel.de – 16.09.2011 – Von Tissy Bruns
Link zum Pressebericht: www .tagesspiegel.de/meinung/maennerrecht-darf-nicht-vor-kindeswohl-gehen/4613694.html

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16 UF 1411/10 – Erst als Vater festgestellt, dann auch noch in die Kosten verurteilt

Dienstag, September 13th, 2011

Ein Kind kommt nichtehelich auf die Welt.

Trotz außergerichtlicher Aufforderung ist der mutmaßliche Vater nicht bereit, die anzuerkennen.

Also kommt es zum Vaterschaftsfeststellungsverfahren. Das holt ein Sachverständigengutachten, das die Vaterschaft des Verdächtigen bestätigt.

Das Gericht stellt in dem Beschluss die Vaterschaft fest.

Und die Kostenentscheidung?

Hm, früher wars einfacher. Bis zur Einführung des FamFG war der mutmaßliche Vater Beklagter und hatte im Falle des Unterliegens die Kosten des Verfahrens nach § 91 ZPO zu tragen.

Das FamFG regelt in § 183 speziell nur die Kostenfolge bei einer erfolgreichen , die hier nicht vorliegt.

Nach § 81 FamFG kann das Gericht die Kosten nach billigem Ermessen den Beteiligten (hier Kind, Vater und Mutter) ganz oder zum Teil auferlegen. Gemäß § 81 III FamFG kann aber ein Minderjähriger in seine Person betreffenden Verfahren die Kosten nicht auferlegt bekommen

Bleiben Vater und Mutter.

Das OLG München meint, der Vater habe die Gerichtskosten insgesamt (also auch die Kosten für das Sachverständigengutachten) allein zu tragen, da er der außergerichtlichen Aufforderung zur nicht nachgekommen sei.

Bedenklich, denn wirklich wissen, dass er der Vater ist, konnte er nicht.

Besser wäre es gewesen, er hätte sich vor dem Verfahren mit Mutter auf einen privaten Vaterschaftstest geeinigt.

OLG München v. 29.11.2010 – 16 UF 1411/10 FamRZ 2011, 923

Quelle: beck.de – 07.09.2011 – Hans-Otto Burschel
Link zum Pressebericht: blog.beck.de/2011/09/07/erst-als-vater-festgestellt-dann-auch-noch-in-die-kosten-verurteilt

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