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Gemeinsames Sorgerecht – keine Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder

Dienstag, Februar 7th, 2012

Gemeinsames – keine Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder

Die Piratenpartei nimmt die folgenden Grundsätze in ihr Programm auf:
Allen , unabhängig ob verheiratet oder nicht verheiratet, steht gemäß Artikel 6 Grundgesetz die elterliche Sorge für ihr Kind zu.
Die elterliche Sorge ist laut Grundgesetz Artikel 6 ein sogenanntes Pflichtrecht, aus dem kein Elternteil entlassen oder ausgegrenzt werden darf.
Alle Kinder unabhängig davon, ob frei oder in einer bürgerlichen Ehe geboren, haben das Recht auf elterliche Sorge durch Mutter und Vater.
Nichtverheirateten Vätern wird mit der rechtlichen Anerkennung ihrer automatisch die Inhaberschaft der elterlichen Sorge von Amts wegen kostenlos beurkundet, die sie gemäß § 1627 BGB in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen mit der Mutter des gemeinsamen Kindes wahrnehmen.
§ 1627 Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1627.html

Begründung
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißt es:

Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, … benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder) Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. …

Diese Vorgaben des Grundgesetzes sind bis heute im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht umgesetzt. Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist eine bis heute nicht abgeschlossene Geschichte der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder.

Mit der Kindschaftsrechtsrefom von 1998 erhielt die Mutter des nichtehelichen Kindes (in den alten Bundesländern) erstmals ein eigenständiges Sorgerecht. Gleichzeitig wurde der nichtverheirateten Mutter mittels §1626a BGB ein Vetorecht gegen den Eintritt des Vaters in die elterliche Sorge eingeräumt. Dies führte zu solchen Absurditäten, dass es nichtverheiratete sorgerberechtigte Mütter gab, die ihr eigenes Kind töteten, während dem sorgefähigen Vater, kein Sorgerecht eingeräumt war. In der Praxis führte dies auch dazu, dass es jährliche Tausende “legale” Kindesentführungen innerhalb Deutschlands gab, bei denen die nichtverheiratete Mutter mit dem gemeinsamen Kind über weite Strecken innerhalb Deutschlands umzog, was vieltausendfach zu vollständigen Kontaktabbrüchen zwischen den Kindern und ihren Vätern führte.

Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes behauptete mit Urteil vom 29. Januar 2003 – 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, dass das Vetorecht der Mutter mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20030129_1bvl002099.html

Diese irrige Vorstellung der Verfassungsrichter wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der Sache “Zaunegger gegen Deutschland” vom 03.12.2009 zurückgewiesen. Die bis dahin vom Bundesverfassunggericht gebilligte Rechtspraxis in Deutschland wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Verletzung der Menschenrechte verurteilt.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) – Urteil vom 03.12.2009 in der Sache “Zaunegger gegen Deutschland” http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=859047&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&tabl

Deutsche Übersetzung und Kommentar von Dr. Jens M. Scherpe, Cambridge, veröffentlicht in “Zeitschrift für das gesamte ” 2010, Heft 2.

Im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte lockerte der zwischenzeitlich mit anderen Richtern besetzte 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes mit Beschluss vom 21.07.2010 seine diskriminierende Rechtssprechung und billigte nichtverheirateten Vätern und ihren Kinder erstmalig eine gerichtliche Überprüfung des Vetos der Mutter zu – http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042009.html.

Eine generelle Aufhebung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder wurde vom allerdings nicht verlangt. Der Bundesregierung bleibt damit überlassen, ob sie die sogerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder beendet oder die Diskriminierung in einer lediglich abgemilderten Form weiterführt.

In der Bundesregierung tritt aktuell die FDP unter Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger für eine vollständige Abschaffung der sorgerechtlichen Diskiminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder ein.

Die CDU als Gesamtpartei möchte dagegen die sorgerechtliche Diskiminierung in einer weichgespülten Variante beibehalten und will nur kosmetische Veränderungen in Richtung Abbau der Diskriminierung zulassen. Löbliche Ausnahme, der sächische Justizminister Jürgen Martens (CDU) setzt sich für eine vollständige Gleichstellung nichtverheirateter Mütter und Väter ein, wie sie vom Grundgesetz unmissverständlich vorgegeben ist. 18.05.2011: Sachsens Justizminister Jürgen Martens – „Wir brauchen ein automatisches Sorgerecht auch bei unverheirateten Eltern“ – http://www.justiz.sachsen.de/smj/

Auf Grund der Lagerbildung zwischen Befürwortern einer verfassungsgemäßen vollständigen sorgerechtlichen Gleichstellung nichtverheirateter Mütter und Väter und konservativen Gegnern einer solchen Gleichstellung, verharrt die Bunderegierung derzeit im Zustand der Untätigkeit. Unter Helmut Kohl hat eine solche Untätigkeit von 1982 bis 1998 sechzehn Jahre gedauert, bis mit der Kindschaftrechtsreform von 1998 endlich die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts von 1982 zur Schaffung der Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge in Bürgerlichen Gesetzbuch verankert wurde.

Damit sich eine ähnlich lange Phase politischen Aussitzens einer dringend notwendigen Reform heute nicht wiederholt und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht abermals eine Verurteilung Deutschland herbeiführen muss, ist es dringend notwendig, die Bundesregierung und die derzeit im Bundestag vertretenen Parteien zu einer verfassungskonformen nichtdiskriminierenden Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch zu bewegen, bei der Mütter und Väter unabhängig ob frei oder unfrei im Status der Ehe lebend, die ihnen vom Grundgesetz zugesicherte elterliche Sorge ausüben können.

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Streit um Sorgerecht: Ein Vater klagt an

Freitag, Februar 3rd, 2012

Detlef Naumann kämpft seit Jahren darum, seine Tochter regelmäßig zu sehen. Jetzt gründete er einen Verein. Vorwürfe an Landkreis Harburg.

Er hätte damals nur das für seine Tochter beantragen müssen. Detlef Naumann weiß, wenn er das getan hätte, wäre sicherlich vieles anders und manches besser gelaufen. “Meine damalige Partnerin hätte dem aber zustimmen müssen”, sagt er. Das wollte sie jedoch nicht, und so blieb es dabei, dass nur die Mutter, mit der Naumann nicht verheiratet war, das für die kleine Miriam (Name geändert) behielt.

Fast 13 Jahre ist das mittlerweile her. Miriam ist älter geworden, ein Mädchen an der Schwelle zur Pubertät – und für seinen Vater ein nahezu unbekanntes Wesen. “Seit November 2005 habe ich meine Tochter höchstens zehn Mal gesehen”, sagt der 51-jährige Harburger, und dabei klingt eine Spur Verzweiflung in seiner Stimme mit.

Unaufhörlich habe es im Laufe der Jahre seitens der Mutter Verzögerungen und Verweigerungen bei den Besuchen gegeben, obwohl es gerichtlich festgelegte Regelungen gab, erzählt er. Ihr Argument: Das Kind müsse zur Ruhe kommen. Für den Kommunikationswirt bedeutete das einen jahrelangen Gerichtsmarathon mit immer neuen Gutachten, Anträgen, Beschlüssen und Ablehnungen. Er wollte für seine Rechte kämpfen, doch erfolgreich war er damit nicht.

+++ Verhaltene Zustimmung der Union zum Sorgerechts-Urteil +++

Weil Detlef Naumann sich nicht damit abfinden will, dass sein Kind ihn kaum kennt, hat er sich jetzt zu zwei Schritten entschieden. Zum einen hat er den Verein Blauer Weihnachtsmann gegründet, der sich für eine wirkliche Gleichstellung von Männern und Frauen beim Sorge- und Besuchsrecht einsetzt und sich jeden vierten Dienstag von 19 Uhr an in der Harburger Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) trifft. Die Farbe Blau symbolisiert dabei die Kälte, die Kinder von getrennt lebenden vor allem zum Weihnachtsfest erleben.

Zum anderen hat er beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen Joachim Bordt, Landrat des Landkreises Harburg, eingereicht. Als oberster Dienstherr des Jugendamtes in Winsen sei er verantwortlich für die Mitarbeiter im Jugendamt und deren Handeln. Gegenstand der Klage ist die “wiederholte Verweigerung der Mitwirkung nach dem Jugendhilfegesetz”, wie es Naumann, der früher im Landkreis Harburg lebte, formuliert. Das Jugendamt sei verpflichtet, Gerichtsbeschlüsse umzusetzen. Und wenn es das wiederholt nicht tue, müsse er dagegen Rechtsmittel einlegen.

Konkret geht es dabei um einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle. Das hatte im Oktober vergangenen Jahres entschieden, dass Naumann von Dezember 2011 an einmal monatlich für mindestens zwei Stunden begleiteten mit seiner Tochter haben darf. Das Jugendamt des Landkreises Harburg sollte die Umgangsbegleitung vermitteln und planen. Begleitet sollte der deshalb sein, weil es lange Zeit keinen Kontakt zwischen Vater und Tochter gegeben hatte und er auf diese Weise wieder vorsichtig angebahnt werden sollte.

Doch anstatt direkt einen Termin für das Treffen abzumachen, gab es am 20. Dezember zunächst einen Gesprächstermin. Als die Jugendamtsmitarbeiterin diesen erst zwischen die Feiertage und dann auf den Januar verschob, riss Detlef Naumann der Geduldsfaden. Er fragt: “Wie kann es sein, dass es ständig Verschiebungen und Verzögerungen gibt, ohne dass das Konsequenzen hat?”

Verzweifelte Rufe wie diese sind für Barbara Stiels keine Seltenheit. Die Leiterin der Abteilung Jugend und Familie beim Landkreis Harburg weiß, wie emotional die Betroffenen reagieren, wenn es um ihre Kinder geht, und welches Ausmaß gerade Sorgerechtskonflikte annehmen können. Die Sichtweisen der Eltern seien oft festgefahren, eine objektive Wahrnehmung der Situation sei oft nicht mehr möglich. “Unsere Aufgabe ist es vor allem, das Kind in den Mittelpunkt zu stellen”, sagt sie.

Dass es in Detlef Naumanns Fall sogar zu einer Klage gegen den Landkreis kam, sei die absolute Seltenheit, betont sie. Das belegen auch die Zahlen für das Jahr 2010. Von 316 Trennungen im Landkreis liefen 282 Fälle darauf hinaus, dass beide die elterliche Sorge behalten wollten. Bei den Trennungen sind sowohl verheiratete als auch nicht verheiratete Elternpaare berücksichtigt worden.

+++ Justizministerin: Die Rechte lediger Väter stärken +++

Das Jugendamt bietet allen eine Beratung an, auf die aber längst nicht alle zurückgreifen. “Bei den 282 Fällen gab es 89 Mal eine ”, sagt Barbara Stiels. Das heißt, im Jugendamt wird eine Vereinbarung zum Umgangs- oder Sorgerecht getroffen. Bleiben 34 von den 316 Elternpaaren, bei denen es komplizierter war und die Sache vors Gericht ging. “Bei 30 von ihnen gab es einen Beschluss vom , nur vier gingen weiter ans Oberlandesgericht.” Die Mehrheit der Fälle gehe also gut aus, so ihr Resümee.

Im Gegensatz zu früher sei es heute zudem so geregelt, dass nicht automatisch allein die Mutter die elterliche Sorge hat, erklärt Jörg Schwarz, Leiter des Sozialen Dienstes. Die Väter seien in einer besseren Position, da beide die elterliche Sorge beantragen könnten. Hinzu kommen die beschleunigten Verfahren bei Trennungen, die es ebenfalls zuvor nicht gab. “Bereits nach vier Wochen gibt es eine Anhörung, damit sich das Verfahren nicht ewig zieht und Eltern und Kind nicht so lange in der Schwebe sind”, sagt Schwarz.

+++ Grüne setzen Bundesregierung bei Sorgerecht unter Druck +++

Oberste Ziel bei allen Regelungen sei immer, dass das Kind Kontakt zu beiden Elternteilen hält, macht Barbara Stiels klar. Denn das sei das Wichtigste. Man sage nicht mehr: Der eine ist besser geeignet als der andere, vielmehr gehe es um die gemeinsame Verantwortung für das Kind. Wie aber kann es dann sein, dass es so wie bei Detlef Naumann oftmals dennoch zu monatelangen Aussetzern bei den Besuchszeiten kommt? Auf den Fall selbst will Barbara Stiels nicht eingehen, sondern nur auf die allgemeine Regelung. “Wenn ein Elternteil verweigert, geben wir den Fall wieder ans Gericht, damit er neu geregelt wird.” Im äußersten Fall könne ein Gericht auch ein Zwangsgeld verhängen, wenn es immer wieder Absagen, Verschiebungen und Verzögerungen gebe. “Wir selbst können aber nicht sanktionieren, sondern nur darauf verweisen, dass es ansonsten auch ums Sorgerecht geht.”

Für Detlef Naumann sind solche allgemeinen Aussagen nur ein schwacher Trost. Für ihn ist es Realität, dass er seine Tochter kaum kennt. Eine kleine Hoffnung gibt es dennoch. Wenn ein Kind volljährige werde, mache es sich oft auf die Suche nach seinen Wurzeln, sagt Jörg Schwarz. Es wolle dann auch seinen Vater oder seine Mutter besser kennen lernen, je nachdem, bei wem es zuvor gelebt hat. Dann könne sich alles noch einmal ändern und eine neue Beziehung sei möglich.

Quelle: abendblatt.de – 20.01.2012 – Christiane Tauer
Link zum Pressebericht: www .abendblatt.de/hamburg/harburg/article2164191/Streit-um-Sorgerecht-Ein-Vater-klagt-an.html

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Vaterschaftstest: Diese Regeln müssen beachtet werden

Freitag, Februar 3rd, 2012

Ob ein Mann der leibliche Vater eines Kindes ist, lässt sich überprüfen. Doch für den Test gelten strenge Vorschriften

“Pater semper incertus”, wussten bereits die alten Römer. Damit meinten sie, dass es keine Gewissheit darüber gibt, wer der Vater eines Kindes ist. Diese Aussage stimmte bis in die jüngste Zeit, ist allerdings inzwischen überholt. Genetische Methoden machen es möglich, die recht eindeutig nachzuweisen.

Humangenetiker benötigen dafür lediglich einige Körperzellen aus der Mundschleimhaut oder dem Blut. Prinzipiell reicht es aus, die Proben von Mann und Kind zu vergleichen. Doch besser ist es, auch die Mutter zu testen. „Ansonsten gehen wichtige Informationen verloren“, sagt Professor Jörg Schmidtke, Leiter des Instituts für Humangenetik an der Medizinischen Hochschule Hannover. Denn das Kind trägt die Erbanlagen beider .

Routinetests vergleichen zwölf Stellen im Erbgut miteinander. Das genügt in der Regel, um eine Vaterschaft mit 99,9-prozentiger Wahrscheinlichkeit festzustellen oder auszuschließen. „Wenn wir diese Sicherheit nicht erreichen, müssen wir weitere Analysen durchführen“, erklärt Schmidtke.

Muster im Erbgut

Dabei handelt es sich streng genommen nicht um Gentests. Denn die Analysen liefern keine Hinweise auf Körpermerkmale und Erbkrankheiten. Sie zeigen nur, wie stark sich bestimmte Erbgutmuster ähneln. Trotzdem gelten für die Tests die strengen Regeln des Gendiagnostikgesetzes vom Februar 2010. Es legt beispielsweise fest, dass nur die unmittelbar Beteiligten den Test veranlassen dürfen: der benannte Vater, die Mutter und das Kind. Im Einzelfall vertritt das Jugendamt die Interessen des minderjährigen Kindes.

Familienfriede in Gefahr

Am häufigsten sind zweifelnde Väter die treibende Kraft: etwa Ehemänner, die ihre Partnerin verdächtigen, dass ein Nebenbuhler den Nachwuchs gezeugt hat. „Kluge Ehefrauen tun gut daran, dem Wunsch ihres Mannes nachzugeben“, meint Professor Peter Schneider vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Köln und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung.

Selbst wenn die Mutter weiß, dass niemand anders infrage kommt, fördere es den Familienfrieden, die Zweifel des Partners mit dem Test auszuräumen. Stellt sich aber heraus, dass der Partner tatsächlich der Kindsvater ist, kann das Vertrauensverhältnis auch dauerhaft gestört sein.

Manche Beziehungen sind allerdings längst beendet, wenn das Kind auf die Welt kommt. „Dann liegt es nahe, dass der benannte Vater überprüfen lässt, ob das Baby wirklich von ihm stammt“, sagt Schneider. Denn hat er seine Vaterschaft anerkannt, übernimmt er alle damit verbundenen Pflichten.

Entscheiden sich Mann und Frau nicht einvernehmlich für den Test, wird die Angelegenheit vor dem ausgetragen. „Dieses ordnet dann eine Abstammungsbegutachtung an“,sagt Schneider. Stellt sich dabei heraus, dass der benannte Mann tatsächlich der leibliche Vater ist, muss er dem Kind so lange zahlen, bis es volljährig ist und die Berufsausbildung abgeschlossen hat. Zudem trägt der Vater die Kosten für das Gutachten und das Gerichtsverfahren.

Umgekehrt kann ein Mann die Vaterschaft vor anfechten, jedoch nur innerhalb von zwei Jahren. Ist das Kind älter, muss er triftige Gründe vorbringen, um dann noch eine Anfechtungsklage zu erwirken. Schneider: „Das kann ein alter Liebesbrief von einem Nebenbuhler sein, den der Vater entdeckt. Manchmal erfährt ein Mann auch im Nachhinein, dass er zeugungsunfähig ist.“

Die Zweijahresfrist setzt dann mit dem Datum ein, an dem der Mann von den Umständen erfährt, die gegen seine Vaterschaft sprechen. Hat er mit seiner Klage Erfolg, so verliert er allerdings auch sämtliche Rechte gegenüber dem Kind.

Um diese Härten zu vermeiden, hat der Gesetzgeber vor drei Jahren eine Alternative geschaffen. Sie ermöglicht es dem gesetzlichen Vater, der Mutter und dem Kind, die Mitwirkung am Test gerichtlich zu erzwingen. Dieser muss privat veranlasst werden, das Ergebnis dürfen nur die betroffenen Personen erfahren. In der Praxis nutzt meist der Mann diese Möglichkeit. Stammt das Kind nicht von ihm ab, kann er entweder die Angelegenheit auf sich beruhen lassen oder die Vaterschaft anfechten.

Nicht erlaubt sind Tests ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten. So entnehmen manche Männer heimlich Speichelproben vom Kind und beauftragen ein Labor, die Vaterschaft zu überprüfen. Erfährt die Mutter davon, kann sie den Mann auf ein Bußgeld von mehreren tausend Euro verklagen. Auch das Labor macht sich strafbar, wenn es ohne Einwilligung der Sorgeberechtigten testet. Schneider: „Das schützt die Rechte des Kindes.“

Quelle: apotheken-umschau.de – Dr. Achim Schneider – 13.12.2011
Link zum Pressebericht: www .apotheken-umschau.de/Partnerschaft/Vaterschaftstest-Diese-Regeln-muessen-beachtet-werden-137631.html

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Wenn Papa sein Kind nicht sehen darf

Dienstag, Dezember 27th, 2011

Dass sich Väter nicht um ihre Kinder kümmern, kommt immer wieder vor. Aber es gibt den umgekehrten Fall – Väter die ihre Kinder nicht sehen dürfen. Die Mitglieder des Vereins „Väteraufbruch“ geben juristische und praktische Tipps zum Thema .

Es gibt nicht viele Orte, an denen Hartmut Wolters seine Geschichte erzählen kann. Wo ihm die Menschen glauben und ihn verstehen. Wolters lebt seit sieben Jahren von seiner Frau getrennt. Seitdem gebe es Probleme damit, seine beiden acht und zehn Jahre alten Söhne regelmäßig zu treffen. Immer wieder versuche seine Ex-Frau, die Treffen zu verhindern. Im Kreis von verlassenen Vätern bei der Selbsthilfegruppe „Väteraufbruch für Kinder e. V.“ tauscht sich Wolters mit anderen Betroffenen aus. Er habe nach einem Streit mit seiner Ex-Frau knapp zwei Monate keinen Kontakt zu seinen Kindern gehabt. Erst nach mehreren Familienberatungen und Gesprächen mit dem Jugendamt habe er die Kinder wieder sehen dürfen.

So wie Hartmut Wolters geht es vielen Vätern, die an diesem Abend zusammengekommen sind: Nach einer verweigert die ehemalige Partnerin ihnen den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern. Die meisten Väter wissen nicht, welche Rechte sie in solchen Fällen haben und an wen sie sich wenden können. Die Selbsthilfegruppe „Väteraufbruch für Kinder e.V.“, die sich jeden ersten und dritten Dienstag im Monat in der Alten Feuerwache im Agnesviertel trifft, ist deshalb für die Betroffenen ein wichtiger Anlaufpunkt. „Ohne diese Beratung im Verein hätte ich nicht gewusst, wie ich meine Kinder wieder regelmäßig sehen kann“, erinnert sich Hartmut Wolters, der mittlerweile im Vorstand der Kölner Ortsgruppe des Vereins ist. Mit anderen Betroffenen hilft und berät er getrennt lebende Männer bei Fragen rund um Ämter, Gerichte, , Umgangsregelungen und . In ganz Nordrhein-Westfalen gibt es nur vier Selbsthilfegruppen dieser Art. Als politischer Verein setzt sich „Väteraufbruch e.V.“ zugleich dafür ein, die Rechte der Kinder zu stärken und den Wert der Väter in der Gesellschaft mehr ins Bewusstsein zu rufen.

Verlassenen Vätern wird selten geglaubt

„Es ist unglaublich, was in Deutschland in diesem Bereich abläuft. Wir haben im Verein jede Woche eine neue schlimme Geschichte“, sagt auch Wolters’ Vorstandskollege Rigo Trautmann. Das Schlimmste für die verlassenen Väter sei, dass ihnen kaum jemand ihre Geschichte glaube. „Meistens behaupten die Leute, man sei selber Schuld daran, wenn man seine Kinder nicht sehen dürfe“, sagt Wolters. Erst beim Treffen mit der Selbsthilfegruppe habe er sich verstanden gefühlt. „Da haben acht Leute vor mir eine Geschichte erzählt, die meiner sehr ähnlich war. Das war für mich so ergreifend, dass ich weinen musste“, erinnert er sich.

Tränen fließen an diesem Dienstag auch bei dem Mitte-40-jährigen Bauarbeiter im Military-Look, der erzählt, seine Kinder seit zehn Jahren nicht mehr gesehen zu haben. Er berichtet wirr und in schwer zu verstehenden Worten von sechs Frauen vom Jugendamt, die ihn getreten hätten. Als die Begriffe „Verleumdung“ und „angeblicher sexueller Missbrauch“ fallen, zucken die Anwesenden zusammen, weil sie nicht wissen, ob sie dem weinenden Mann diese Geschichte glauben sollen oder nicht. Eine Liste mit Anwälten in seiner Nähe erhält er dennoch.

Kontakt zu Kindern hängt oft von den Launen der Frau ab

Wie im falschen Raum wirkt dagegen der schwarzhaarige Modeltyp Ende 30, der eben noch mit seinen Kindern und der Ex-Frau im Urlaub gewesen sei und die Kinder nun seit einer Woche nicht mehr sehen dürfe, weil deren Mutter behaupte, sie und ihr Ex-Mann stritten sich zu oft. Die Erfahrung, dass der Kontakt zu den Kindern allzu oft von den Launen der Frau abhängt, haben hier viele gemacht. „Es ist deshalb gut, wenn sie wieder frisch verliebt ist. Dann darf ich meine Tochter öfter sehen“, freut sich ein Teilnehmer, der sich jahrelang mit begleitetem zu seiner Tochter zufrieden geben musste, also stets einen „Aufpasser“ vom Jugendamt dabei hatte. Rigo Trautmann gibt ihm den Tipp, kurz bevor der alte Umgangsbeschluss abläuft, einen Brief ans zu schreiben und sich zugleich subtil mit dem neuen Freund seiner Ex zu solidarisieren und „mal ein Bierchen zusammen zu trinken“.

Es ist genau diese Mischung aus kumpelhaftem Tipp und Vorschlag zur konkreten Vorgehensweise, die den verlassenen Männern fehlt. Hier finden sie sie: im Clubraum der Alten Feuerwache beim Treffen von „Väteraufbruch e.V.“

Bundesweit organisiert

Der Verein „Väteraufbruch für Kinder“ berät getrennt lebende Väter (aber auch Mütter), die ihre Kinder nicht mehr regelmäßig sehen können, weil der Ex-Partner den Kontakt verweigert. Es gibt Hilfe zum Umgang mit Jugendamt, Gerichten, Gutachtern, Beratungsstellen und Angebote zur Mediation. Der Bundesverein hat sich 1989 gegründet und setzt sich mittlerweile aus mehr als 150 Ortsgruppen in ganz Deutschland zusammen. In Nordrhein-Westfalen gibt es Treffen in Köln, Aachen, Münster und Dortmund.

Die Kölner Gruppe trifft sich jeden ersten und dritten Dienstag im Monat ab 19.15 Uhr im Clubraum der Alten Feuerwache im Agnesviertel (Melchiorstraße 3). Das Beratungstelefon der Initiative ist unter der Nummer 0221/99 82 247 erreichbar und montags zwischen 19 und 22 Uhr besetzt. (twe)

www.vafk-koeln.de

Quelle: ksta.de – 14.12.11 – Von Tanja Wessendorf
Link zum Pressebericht: www .ksta.de/html/artikel/1323357143495.shtml

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Menschenrechte achten – “Väteraufbruch für Kinder” mahnt deutsche Behörden

Freitag, Dezember 23rd, 2011

In Deutschland erleiden jährlich nach Schätzungen über 200.000 Kinder und Jugendliche durch die und Scheidung ihrer Eltern teils gravierende psychosoziale Schäden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisierte hierzu mehrfach die deutsche Familienrechtspraxis. Aktuell fordern zahlreiche VAfK-Mahnwachen vor deutschen Jugendämtern „Kinderrechte müssen durchgesetzt werden!“ Deutsche Gerichte, Jugendämter und beteiligte Professionen sind hinsicht­lich ihrer Entscheidungen in Familiensachen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in die Kritik geraten. Seit Jahren hat der EGMR der Bundesrepublik Deutschland wiederholt eine Missachtung der Menschenrechte nachgewiesen und Deutschland verurteilt!

Europäische Parlamentarier beklagten sich vor kurzem schockiert bei der Bundesregierung in Berlin über diesbezügliche, im Behördensystem begründete Strukturfehler, die eine Wieder­holungstäterschaft begründen. Denn in zahlreichen Beispielen verweigerten Behörden in die Menschenrechte verletzender Weise Umgangsrechte von Kindern mit ihren Eltern!

Seit Wochen demonstrieren in Deutschland immer mehr VAfK-Gruppierungen vor Jugendämtern, beispielsweise in Fulda, Hameln, Duisburg, Dresden und Hannover. Mit Mahnwachen treten die sich in ihren Menschenrechten geschädigt fühlenden Väter, Mütter und Kinder für die Einhaltung der Menschenrechte bei familiären Trennungen und Scheidungen ein. Nach ihren Erfahrungen werden noch zu viele Behörden und Professionen mit ihren Entscheidungen und ihrem Verhalten der Not von Trennungs- und Scheidungsbetroffenen nicht gerecht.

Noch immer gibt es zu viele Familiengerichtsurteile, die das Menschenrecht von Eltern und Kindern auf Familienleben missachten! Noch immer tragen Zeit- und Personalknappheit, Arbeitsüberlastung, mangelnde fachliche Qualifikation sowie unzureichende interdisziplinäre Zusammenarbeit dazu bei, dass sich familiäre Krisen zu individuellen Katastrophen entwickeln. Die Bilanz der Entwicklung der letzten 20 Jahre ist geradezu desaströs: es gibt in Deutschland etwa 3,2 Millionen Scheidungskinder, aktuell rund 2,2 Millionen Alleinerziehende Mütter, jede fünfte deutsche Familie ist ‚Restfamilie’ mit einem Elternteil, zu 87% Mütter.

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. fordert zum ‚Tag der Internationalen Menschenrechte’ die Bundes- und Länderregierungen auf:

Die vom EGMR monierten Menschenrechtsverletzungen müssen überprüft, sanktioniert und ausgeglichen werden.

Gleichberechtigung von Vätern und Müttern vor deutschen Familiengerichten.

Kinderrechte sind Menschenrechte! Kinderrecht heißt Recht auf Vater und Mutter.

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) fordert die Gründung von Elternbeiräten bei deutschen Jugendämtern mit einer Einbeziehung in Fall-Entscheidungsvorgänge.

Mit Hinweis auf die Möglichkeiten des neuen Mediationsgesetzes bietet der Väteraufbruch für Kinder (VAfK) den deutschen Jugendämtern den Dialog an. Das Thema lautet: „Konfliktbefriedung für Elternerhalt und Kinderrechte“, das Ziel: „Allen Kindern beide Eltern“ Auch am kommenden Montag den 12. Dezember 2011 findet ab 16:00 Uhr vor dem Jugendamt in Fulda, auf dem Bonifatiusplatz 1-3 eine Mahnwache statt.

Informationen:

Der ‚Väteraufbruch für Kinder e.V.’ ist der mitgliederstärkste bundesweit vertretene Interessenverband für Väter-, Kinder- und Familienrechte mit rund 100 Kreisgruppen und rund 3000 Mitgliedern. Im Herbst 2011 wurde vom Plenum der ‚VAfK-Bundesaktiven’ in Frankfurt ein Paradigmenwechsel der Vereinspolitik eingeleitet mit der Vorgabe von fünf Grundsätzen. Diese sollen am 21.01.2012 von der VAfK-Bundesversammlung verabschiedet werden.

Fünf Grundsätze des VAfK

Die Verantwortung beider Eltern für das Kind beginnt mit der Zeugung. Vater und Mutter sind gleichermaßen verpflichtet und berechtigt, für ihr Kind zu sorgen und es zu erziehen. Die elterliche Verantwortung ist gleichwertig und unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht.
Die Bindung zu Vater und Mutter ist eine elementare Voraussetzung für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung ihres Kindes.

Das Verhindern oder Unterbrechen der Bindung zwischen dem Kind und seinen beiden Eltern verletzt das Menschenrecht des Kindes und des ausgegrenzten Elternteils. Das Bestreben eines Elternteils, den anderen Elternteil aus der Verantwortung herauszudrängen, ist schädlich für die Entwicklung des Kindes und unsere Gesellschaft. Neue Partner getrennter Eltern sind für das Kind bedeutsame Bezugspersonen, können aber einen natürlichen Elternteil für ein Kind nicht ersetzen. Nur in außergewöhnlichen Einzelfällen kann elterliche Verantwortung eingeschränkt oder ausgesetzt werden. +++

Quelle: osthessen-news.de – 10.12.11
Link zum Pressebericht: www .osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1207127

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