Archiv für die ‘Mutterschaft’ Kategorie

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Behörde rechnet nach Väter-Urteil nicht mit Klagewelle

Samstag, Februar 13th, 2010

Die Hamburger Justizbehörde rechnet nicht mit einer Klagewelle nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen das deutsche Kindschaftsrecht.Dies teilte eine Behördensprecherin gestern auf Anfrage mit.Allerdings weist die Statistik auf eine vermutlich hohe Zahl an betroffenen Vätern in der Hansestadt hin: 2008 gab es in Hamburg nur rund 5000 alleinerziehende Väter mit einem oder mehr Kindern, aber etwa 39 000 alleinerziehende Mütter.Wie viele von ihnen sich mit dem Vater der Kinder auf ein geeinigt haben, ist nicht bekannt.Doch die Chancen von Vätern, die bislang ihre Kinder nicht sehen durften, sind nach dem Straßburger Urteil deutlich gestiegen. Denn die Richter widersprachen der Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes, ein geteiltes gegen den Willen einer Mutter führe in jedem Fall zu Konflikten.

Die Hamburger Justizbehörde rechnet nicht mit einer Klagewelle nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen das deutsche Kindschaftsrecht. Dies teilte eine Behördensprecherin gestern auf Anfrage mit.

Allerdings weist die Statistik auf eine vermutlich hohe Zahl an betroffenen Vätern in der Hansestadt hin: 2008 gab es in Hamburg nur rund 5000 alleinerziehende Väter mit einem oder mehr Kindern, aber etwa 39 000 alleinerziehende Mütter. Wie viele von ihnen sich mit dem Vater der Kinder auf ein Sorgerecht geeinigt haben, ist nicht bekannt.

Doch die Chancen von Vätern, die bislang ihre Kinder nicht sehen durften, sind nach dem Straßburger Urteil deutlich gestiegen. Denn die Richter widersprachen der Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes, ein geteiltes Sorgerecht gegen den Willen einer Mutter führe in jedem Fall zu Konflikten. Künftig müssen Mütter einer Regelung nicht zwangsläufig zustimmen.

Alleinerziehende betreuen in Hamburg laut Statistik durchschnittlich exakt eineinhalb Kinder.

Quelle: welt.de – 5. Dezember 2009 – Von Olaf Dittmann
Link zum Pressebericht: www .welt.de/die-welt/vermischtes/hamburg/article5432679/Behoerde-rechnet-nach-Vaeter-Urteil-nicht-mit-Klagewelle.html

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Geld für erziehende Mütter

Samstag, Februar 13th, 2010

Lange galt der als Mittel, das Vermögen des Mannes zu schützen. Heute hilft der Vertrag dem, der für die Kinder zu Hause bleibt – meist ist das die Frau.

Knapp zehn Jahre Ehe – und nun hat ihr Mann ihr vor einem Monaten eröffnet, dass er schnellstmöglich die Scheidung will, erzählt Heike K. Bevor er mit Sack und Pack die gemeinsame Wohnung verließ, ließ er sie noch wissen, dass mit Unterhaltszahlungen – wenn überhaupt – nur sehr kurzzeitig zu rechnen sei. Was das für sie bedeutet, erfuhr die zweifache Mutter ein paar Tage später von ihrer Anwältin. “Meine finanzielle Lage nach der Scheidung ist katastrophal”, sagt sie.
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Ein Einzelfall ist Heike K. nicht. Kümmern sich Mütter nach der Geburt ihrer Kinder hauptsächlich um den Nachwuchs und verlassen sich auf ihren Mann als Ernährer der Familie, bringt ihnen das im Fall einer Scheidung harte wirtschaftliche Konsequenzen. Denn wer nach dem 1.1.2008 geschieden wird, für den gilt ein anderes als zuvor. Martin Weispfenning, Fachanwalt für in Nürnberg, beschreibt die neue Lage als “äußerst ungerecht“. Die Kindererziehung werde finanziell nicht ausreichend berücksichtigt, sagt er.

Ein Ehevertrag könnte das ändern. Doch darüber hatte Heike K. nie nachgedacht. Schon früher, erläutert Weispfenning, wurde der Ehevertrag oft zu Unrecht verdammt. Bis heute werde er gerade von Frauen oft abgelehnt. Spätestens mit der Reform des Unterhaltsrechts jedoch habe er sein Wesen drastisch verändert.

“Wer heute Kinder erzieht”, sagt die Münchner Juristin und Buchautorin Barbara Schramm, “sollte sogar auf einer entsprechenden Vereinbarung bestehen.” Denn nur durch diese Zusatzvereinbarung lassen sich die beruflichen Nachteile – und damit verbunden später auch die eigene Altersvorsorge – angemessen regeln.

Der Hintergrund: Stellt ein Partner seine Berufstätigkeit für die Kindererziehung zurück, dann hat er später zu 99 Prozent keine Chance mehr, dort wieder anzuknüpfen, wo er aufgehört hat. Meist trifft das immer noch die Frauen. Dabei müssen Erziehende nicht nur Gehaltseinbußen hinnehmen. Oft können sie nach einer im alten Beruf überhaupt nicht mehr Fuß fassen.

Das bedeutet: Selbst wenn es ihnen gelingt, wie vom Gesetzgeber gefordert, bereits mit dritten Lebensjahr des Kindes wieder Einkommen zu erzielen, reicht das Geld zumeist gerade zum Leben. An einen Vermögensaufbau beziehungsweise eine angemessene Alterssicherung ist gar nicht zu denken. Die Folge: Nach einer Scheidung verdoppelt sich das Armutsrisiko für Frauen. Bei Männern hingegen bleibt es gleich.

Durch einen Ehevertrag jedoch lassen sich viele Risiken ganz einfach ausschließen, und das zu einem Zeitpunkt, in dem es noch keine Konflikte gibt. Grundsätzlich, betont Schramm, können fast alle gesetzlichen Regelungen an die Bedürfnisse von Müttern angepasst passen. Es lohnt sich, vor allem den und die Altersvorsorge vertraglich zu regeln.

Der Ehegattenunterhalt kann verlängert und in der Höhe verändert werden. Experten empfehlen eine Anlehnung an die alte Rechtsprechung. Sie sah Zahlungen mindestens bis zum 15 Lebensjahr des jüngsten Kindes vor.

Die Altersvorsorge ist besonders kompliziert. Seit September 2009 ist der Versorgungsausgleich von Rentenanwartschaften neue geregelt: Ehepaare müssen nun alle erworbenen Ansprüche direkt bei der Scheidung hälftig teilen. Prinzipiell ist das für Mütter, die zu Hause blieben, von Vorteil. Bislang konnten sie ihre Ansprüche erst geltend machen, wenn beide im Ruhestand waren. Jetzt bekommen sie in der Regel eigene Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Versorgungsträger.

Experten raten jedoch, weitergehende Regelungen zu treffen, und beispielsweise bereits mit Beginn der Erziehungszeit einen eigenen Rentenvertrag abzuschließen, der dann aber beim späteren Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt wird. So können berufliche Nachteile weiter ausgeglichen werden.

Ganz wichtig: Ist der erwerbstätige Gatte selbstständig und bezieht ein hohes Einkommen, hat er vielleicht auch eigenes Vermögen, aber keinen Rentenanspruch, sollte überhaupt ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich vereinbart werden. Denn sonst kann es passieren, dass geschiedene Erziehende ihre eigenen, ohnehin geringen Ansprüche sogar noch teilen müssen.

Auch für den Zugewinnausgleich gelten seit 1. September 2009 neue Regelungen. Sie berücksichtigen zum Beispiel etwaige Schulden bei der Eheschließung. Auch hier gibt es Konstellationen, in denen es dringend angeraten ist, per Ehevertrag eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren: Beispielsweise, wenn der erziehende Ehegatte eigenes Vermögen in eine gemeinsame Immobilie investiert, ohne dass dies im Grundbuch entsprechend vermerkt ist. Gibt es keinen Ehevertrag, schenkt er dem anderen damit die Hälfte seiner Einzahlung. Im schlimmsten Fall gibt es dann nach einer Scheidung keinen , und das eigene Vermögen ist auch futsch.

Vor Abschluss eines Ehevertrages sollten beide Partner sich unbedingt beraten lassen. Denn der Notar, der den Vertrag beglaubigen muss, spricht allenfalls allgemeine Belehrungen aus. Die spezielle Situation von Erziehenden hat er kaum im Blick. Eine Erstberatung kostet 190 Euro plus Mehrwertsteuer – das kann sich lohnen.

Quelle: zeit.de – 14.12.2009 – Sabine Hildebrandt-Woeckel
Link zum Pressebericht: www .zeit.de/wirtschaft/2009-12/ehevertrag?page=2

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Ich wurde durch das neue Unterhaltsrecht in die Armut getrieben

Freitag, November 6th, 2009

Nach zehnjähriger Ehe wurde Hanne G. geschieden. Der ihr gezahlte wurde aufgrund der Klage ihres Ex-Mannes eingestellt. Sie lebt seitdem von 739,04 Euro, ihrer eigenen Rente.
Unter der Überschrift “Ich zähle täglich meine Euro” ging Astrid Weinreich, Fachanwältin für und Mediatorin, am 19. September auf die Verzweiflung der 71-jährigen Hanne G. und auf die Gesetzeslage dazu ein.

Aufgrund der Veröffentlichung meldeten sich andere ähnlich betroffene Leserinnen. Eine von ihnen ist Karin L. Sie schreibt:

“Ich wäre Ihnen so dankbar, wenn Sie dieses für ältere Frauen so wichtige Thema noch einmal aufgreifen würden. Ich möchte mich mit anderen Betroffenen zusammenschließen, um gemeinsam nach einem Weg zu suchen, gegen das neue unmenschliche Gesetz vorzugehen. Es gibt viele ältere, geschiedene Frauen, die durch die neue Gesetzgebung in die Armut getrieben werden. Ich kann kämpfen und bin fest davon überzeugt, dass es einen Versuch wert ist.”

“Auch ich wurde nach 20-jähriger Ehe geschieden”, schreibt Karin S. “und bekam vom auch einen nachehelichen monatlichen Unterhalt in Höhe von 1160 DM zugesprochen, der dann später auf 582 Euro umgewandelt wurde.

Zum Zeitpunkt der war ich 53 Jahre alt, konnte aber meinen Beruf nicht mehr aufnehmen, da ich bereits arbeitsunfähig war. Im Dezember 2006 nahm ich einen 400-Euro-Job auf, den ich aber mit Wirkung zum 31.12.2008 durch Insolvenz der Firma verlor. Aufgrund dieser Tätigkeit war mir mein Unterhalt auf monatlich 350 Euro gekürzt worden. 2009 wurde ich 65 und bekomme die gesetzliche Altersrente in Höhe von 714 Euro.

Im Februar 2009 ließ ich meinen Ex-Mann durch die Öffentliche Rechtsberatung in Hamburg anschreiben und bat um Aufstockung meines Unterhalts auf den ursprünglichen Betrag in Höhe von 582 Euro. Ich hoffte, die Angelegenheit friedlich und ohne Anwälte und Gerichtsverfahren und damit auch ohne große Kosten regeln zu können. Doch mein Ex-Mann war dazu nicht bereit. Somit ging die Sache wieder an das . Das Urteil kam am 27. Juli 2009 und war niederschmetternd. Mein Unterhaltsanspruch wurde rückwirkend ab Februar 2009 auf 495 Euro festgelegt, befristet bis zum 31. 12. 2009.

Aufgrund meines Gesundheitszustands kann ich meine kleine Rente nicht mehr durch einen Nebenverdienst aufstocken. Ich bin verzweifelt und weiß wirklich nicht, wovon ich ab Januar 2010 noch leben soll.”

Wer mit unserer Leserin Karin L. in Verbindung kommen möchte, melde sich doch bitte in der Redaktion Von Mensch zu Mensch, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.

Quelle: abendblatt.de – 31. Oktober 2009
Link zum Pressebericht: www .abendblatt.de/hamburg/von-mensch-zu-mensch/article1253082/Ich-wurde-durch-das-neue--in-die-Armut-getrieben.html

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Fachanwältin hilft Frauen beim Thema Trennung

Donnerstag, September 17th, 2009

Eine oder gar eine ist für beide Beteiligte schwer – doch besonders Frauen stellen sich vor so einem Einschnitt wichtige Fragen, die ihre zukünftige Existenz betreffen: Wovon soll ich nach der Trennung leben? Bei wem bleiben die Kinder?

Elmshorn. Der Frauentreff Elmshorn bietet am Dienstag, 22. September, einen Informationsabend zum Thema Trennung und Scheidung an.

Mit Hilfe der Mediatorin Mechthild Bitter, Fachanwältin für , können Teilnehmerinnen um 19.30 Uhr in der Kirchstraße 7 ihre Frage stellen und sich informieren, worauf bei einer Scheidung zu achten ist; erörtert werden soll auch, wie sich die seit dem 1. Januar 2008 geltenden Neuerungen im auswirken.

Die Veranstalterinnen bitten für die Teilnahme um eine Anmeldung im Frauentreff unter der Nummer: 04121/ 66 28. Zusätzlich beginnt am Dienstag, 29. September, eine angeleitete Gesprächsgruppe für Frauen in Trennungssituationen, wofür Interessierte sich ebenfalls schon anmelden können.

Quelle: abendblatt.de – 16. September 2009 – (hpfl)
Link zum Pressebericht: www .abendblatt.de/region/pinneberg/article1186036/Fachanwaeltin-hilft-Frauen-beim-Thema-Trennung.html

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“Aber es ist doch mein Leben”

Freitag, August 14th, 2009

Wie eine erfolgreiche junge Frau die Freiheit genießen wollte, den Anschluss verlor und nun um ihren Platz in der Gesellschaft kämpft
Allein entscheiden darf sie nicht, viele reden mit, wenn Karin Schober Pläne für ein neues, ein drittes Leben macht. Eine zierliche und gepflegte Frau von Ende dreißig ist sie, hübsch, mit offenem Blick und einem gewinnenden Lachen. Sie hat einen Sohn, den sie allein aufzieht, und sie hat keinen Job, seit Jahren nicht mehr. Karin Schober und ihr Sohn Tom, die beide anders heißen, leben vom II und sie gehören zu den Sorgenfällen der Arge, der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München, zu der sich Stadt und Arbeitsagentur zusammengeschlossen haben.

“Ich war so blöd damals”, sagt Karin Schober. Damals, das war 2001, als sie dachte, ihr könne nichts geschehen, “ich konnte jeden Job haben.” Den Realschulabschluss hatte sie mit 1,2 gemacht, bei einer Bank gelernt und als Sachbearbeiterin gearbeitet. Ihre Zeugnisse waren hervorragend, sie verdiente gut. Sie kaufte sich ein altes Auto, ein fuchsfarbenes Pferd und ein Motorrad. Als sie dreißig wurde, fand sie es an der Zeit, sich eine Auszeit zu nehmen von der Büroarbeit, “die Freiheit zu genießen”. Sie kündigte ihre Stellung, jobbte hin und wieder und sie wurde schwanger. “Es war ein Wunschkind.”

2002 kam Tom auf die Welt und alles war anders. Die Beziehung zerbrach, konnte der Vater nicht zahlen, und Karin Schober musste zum Sozialamt gehen. “Ich bin gleich in die Sozialhilfe gerutscht, da ich keine feste Anstellung mehr hatte.” Bevor sie vom Staat Geld bekam, musste sie ihren Besitz verbrauchen: Das kleine Pferd gab sie in gute Hände, das Motorrad verkaufte sie, Lebens- und Sterbeversicherung löste sie auf, das alte Auto wurde verschrottet. Und wenn Union und SPD derzeit von höherem Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger reden, dann interessiert sie das nicht. Was sie besaß, ist aufgezehrt. “Ich habe alles verloren, es ist eine andere Welt geworden. Ich wusste ja nicht, wie gut es mir gegangen ist mit einem festen Job.” Etwa 40 Prozent der 1,57 Millionen Alleinerziehenden beziehen Hartz IV, das sind fast 19 Prozent aller Arbeitslosen und es sind vor allem Frauen. Viele haben eine gute Ausbildung und wollen arbeiten, auch Karin Schober. Viele sind besonders lange arbeitslos, sie bekommen keinen Job, auch Karin Schober nicht. “Einen freien Krippenplatz gab es nicht und im Kindergarten konnte ich Tom nur halbtags unterbringen, ich hätte ja keine Arbeit, hieß es.” Doch ohne den Nachweis der Kinderbetreuung bekam sie keine Arbeit, ein verhängnisvoller Kreislauf, den erst jetzt der geplante Ausbau der Kindertagesstätten durchbrechen soll.

Nach der Statistik des Deutschen Landkreistags leben etwa 6,8 Millionen Menschen von Hartz IV, unter ihnen fast zwei Millionen Kinder – obwohl trotz der Krise die Arbeitslosenzahlen noch nicht dramatisch gestiegen sind. Karin Schober glaubte immer weniger daran, dass sie einen Bürojob finden werde, auch nicht mit einem Betreuungsplatz für Tom. Sie überlegte sich eine Alternative und kämpfte um eine Ausbildung zur Altenpflegehelferin. “Ich dachte, als Altenpflegerin werde ich nie wieder arbeitslos.” Das Seniorenheim, in dem sie ihr Praktikum machte, hätte sie übernommen. Nur beim Schichtdienst könne man ihr nicht entgegenkommen, sagte man, den müsse sie machen. Auch kein anderes Heim kam ihr entgegen. Schichtdienst mit einem kleinen Kind? Sie gab auf. “Das war bitter, ich bin ratlos.”

Um Politik kümmert sich Karin Schober nicht mehr, sie geht auch nicht mehr zur Wahl, “ich sitze zu Hause und zähle meine Silberlinge.” Anfang Juli wurde der Regelsatz für Erwachsene automatisch zusammen mit den Renten angehoben, sie erhält jetzt 359 Euro, acht Euro mehr als bisher. Beim siebenjährigen Tom stieg der Satz von 211 auf 251 Euro, und er bekommt 100 Euro im Jahr für Schulsachen, eine Erhöhung, die mit dem zweiten Konjunkturpaket beschlossen wurde und die der Mutter hilft. Ob dies ausreicht, muss sich zeigen. Das Sozialgeld für Kinder hat das Bundessozialgericht im Januar für verfassungswidrig erklärt. Strom- oder Warmwasserrechnungen lässt Karin Schober abbuchen, “Geld, das ich nicht in der Hand habe, kann ich nicht ausgeben.” Sie hat zu viel ausgegeben und 4000 Euro Schulden gemacht, um Versandware macht sie seither einen Bogen. Nach Abzug aller Fixkosten bleiben für sie 289 Euro im Monat zum Leben. Toms Sozialgeld hat bisher nicht ausgereicht. “Wenn ein Kind in die Schule kommt, dann wird es richtig teuer.” Und die anderen Kinder haben blinkende Absätze an den Schuhen und neue Schulranzen, und wer das nicht hat, wer Kleider vom Flohmarkt trägt, steht am Rand. “Ich hätte nicht gedacht, dass Kleider schon in der ersten Klasse eine solche Rolle spielen.”

Sie redet nie von Armut. Schnäppchenjäger sei sie geworden, sagt sie, Stunden sucht sie auf Flohmärkten und in Discountern nach Billigware, nach Gemüse und Obst. Der alten Sozialhilfe trauert sie nach, weil sie vor 2005 neue Kleidung oder einen neuen Kühlschrank beim Sozialamt beantragen konnte, damals sei sie mit dem Geld besser ausgekommen. Heute muss sie alle Anschaffungen vom Regelsatz bezahlen oder darauf verzichten. Und sie verzichtet auf vieles, auch Tom muss lernen zu verzichten. Und es fällt ihr schwer, dem Kind zu sagen, “nein, das geht nicht, das ist zu teuer”. Sie gebe ihm so viel wie möglich, sagt sie, “er kann doch nicht ständig verzichten, und ich kann das auch nicht. Ich muss mir doch mal ein Croissant für einen Euro leisten dürfen.”

Nach wie vor schreibt sie Bewerbungen, “doch ich werde nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, ich interessiere nicht mehr”. Allein zu Hause zu sitzen, das Geld umzudrehen und Probleme zu wälzen, das ist ihr nicht bekommen. Vielen bekommt das nicht. Sie begann zu trinken und sie ließ sich eine Zeit lang mit einem Mann ein. Alkohol rührt sie heute nicht mehr an, “nie wieder werde ich trinken und nie wieder in eine Gesellschaft gehen, wo Leute gern trinken.” Der Mann hat sie das gelehrt, der sie, betrunken und vermutlich eifersüchtig, mit einem Küchenmesser verletzte. Sie wäre fast gestorben.

Tom war an diesem Tag bei Freunden und er wurde, als die Mutter ins Krankenhaus kam, in ein Heim gebracht. Dort lebt er seither und die Mutter besucht ihn, so oft sie kann. Eine Therapie soll sie machen, um das Geschehen zu verarbeiten und um zu beweisen, dass sie vom Alkohol nichts mehr wissen will. In einem Punkt aber ist sie sich sicher: “Es ist ein geschenktes Leben, das ich habe und ich will neu anfangen.” Das Kind will sie nach Hause holen, einen Arbeitsplatz finden und es ist ihr mittlerweile fast gleichgültig, ob in einem Büro oder in einer Bäckerei. Und sie sucht eine Wohnung. In der alten, die sie liebte und in der sie so schwer verletzt wurde, will sie nicht bleiben. Im Wohnungsamt hat man ihr gesagt, was ihr nach dem Hartz-IV-Gesetz zusteht: Solange das Kind im Heim ist, eine Ein-Zimmer-Wohnung; erst wenn das Kind nach Hause darf, Zwei Zimmer, bis zu 60 Quadratmetern und mit einer Nettokaltmiete von höchstens 562,59 Euro.

Wann das Kind nach Hause darf, entscheidet das Jugendamt. “Doch je länger ich mit der Wohnung brauche, desto länger bleibt der Kleine im Heim.” Wieder ist sie ratlos. Wie das Geflecht der Bedingungen lösen, die man nicht ändern kann? “Aber es ist doch mein Leben und es ist mein Kind.”

Quelle: jetzt.sueddeutsche.de – 10.08.2009 – sz
Link zum Pressebericht: jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/482936

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